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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1880 (II. Serie).

(Vom 6. Dezember 1880.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Zweiter Abschnitt.

II. Allgemeine Verwaltungskosten.

B. Ständerath.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen Fr. 3,500* Im Budget für das laufende Jahr ist hiefür ein Posten aufgenommen worden von Fr. 6000, welcher durch die häufigen Kommissionssizungen bereits um Fr. 2839. 35 überschritten wurde. Da, höchst wahrscheinlich für diese Rubrik noch weitere Ausgaben hinzutreten werden, so beziffern wir den Nachkredit mit Fr. 3500.

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D. Bundeskanzlei.

D. 2. Material.

Kredit.

Nachkredit.

a. Drukkosten und Lithographien . Fr. 100,000 Fr. 20,000 f. Beleuchtung, Heizung und Wasserversorgung ,, 12,500 ,, 1,500 D. 3. A u ß e r o r d e n t l i c h e Drukkosten -- ,, 7,800 Zur Begründung führen wir an : Ad 2. a. In unserer Botschaft zum Budget für das Jahr 1881 haben wir an der Hand der Staatsrechuungen nachgewiesen, daß ·während der Jahre 1876--1879 die diesbezüglichen Ausgaben immer über Fr. 110,000, während der Jahre 1876, 1877 und 1878 sogar über Fr. 120,000 betrugen. Wir sahen uns daher dort veranlaßt, für das Jahr 1881 einen Kredit von Fr. 120,000 zu verlangen. Wie in den frühern vier Jahren, ergibt sich auch für das laufende, daß der gewährte Kredit von Fr. 100,000 nicht hinreicht.

Die Ausgaben bis Ende Oktober belaufen sich nämlich bereits auf Fr. 97,607. 78, so daß ein Nachkredit von Fr. 20,000, namentlich mit Rüksicht auf die im Dezember nächsthin stattfindende Bundesversammlung und die durch diese veranlaßten bedeutenden Auslagen für Druksachen, als geboten erscheint.

Ad 2. f. Der vergangene Winter, der sich durch Strenge und lange Dauer auszeichnete, hat begreiflicherweise den Bedarf an Kohlen und Holz für die Centralheizung wesentlich gesteigert, und wir müssen daher um einen Nachkredit von Fr. 1500 ersuchen.

Ad 3. In der Botschaft zum Budget pro 1880 (vergi. S. 31) haben wir den Vorbehalt gemacht, daß, wie bis anhin, für außerordentliche, durch allfällige eidgenössische Abstimmungen veranlaßte Drukkosten Nachkredite ertheilt werden müßten. Dieser Fall ist eingetreten. Die am 31. Oktober stattgefundene Abstimmung über Revision der Bundesverfassung erfordert einen Nachkredit von Fr. 7800.

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

9. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n Fr. 1,700 Die Vereinigung der meteorologischen Kommission in Bern i. J. 1880, sowie ferner die Ankunft des Generals Ibanez, welcher

615 die wichtigen geodätischen Arbeiten für die Vermessung des Meridians von Centraleuropa dirigirte, und endlich die Ankunft des italienischen Bautenministers haben einige Repräsentationskosten veranlaßt, und es ist der Büdgetkredit um Fr. 1692. 90 überschritten worden.

B. Departement des Innern.

III. Bauwesen.

6. a. An der Sternwarte in Zürich sind seit deren Erstellung jeweilen nur die allernothwendigsten Unterhaltungsarbeiten, wie Dachreparaturen u. s. w., vorgenommen worden, während eingreifendere Arbeiten, wie Neuasphaltirung der zwei großen Terrassen auf dem Gebäude und derjenigen auf dem Holzhause und dem Keller, sowie der sogenannten Beobachtungsterrasse, Umdekung des Schieferdaches auf der Direktorwohnung, Ersezung des sandsteinernen Geländers auf der obern Terrasse etc.,' von Jahr zu Jahr verschoben wurden. Eine im lezten Frühjahr vorgeaommene Untersuchung hatte nun ergeben, daß mit der Anordnung einzelner größerer Arbeiten, wie Neuasphaltirung der genannten vier Terrassen , Ersezung des verwitterten Terrassengeländers durch ein solches aus harten Bollingersteinen u. s. w., ohne Ivachtheil für das Gebäude nicht mehr länger zugewartet werden kann.

Beim Aufbrechen der Terrasse erzeigte sich dann der Zustand der zunächst liegenden Konstruktionstheile bedenklicher als man anfänglich angenommen hatte, was die ungesäumte Anhandnahme der Arbeiten rechtfertigte, und eine erhebliche Erhöhung der Kosten der Instandsezung dieser Gebäudetheile gegenüber dem Voranschläge zur Folge hatte.

Die Gesammtauslagen für die Asphalt-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Schlosser-, Maler- und Dachdekerarbeiten betragen zusammen .

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. F r . 8,535 6. b. Im Jahre 1878 wurde in der Pulvermühle Worblaufeu ein Läuferwerkgebäude und im Juni dieses Jahres das Mengetonnengebäude in der Pulverrnühle Chur durch Explosion zerstört. Infolge des in lezter Zeit wesentlich vermehrten Pulverbedarfs wurde die sofortige Wiederherstellung dieser Gebäulichkeiten aöthig, was folgende Ausgaben verursachte: Läuferwerkgebäude Worblaufen .

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. F r . 3,084 Mengetonnengebäude Chur .

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. 2,215

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6. c. Infolge des mit der Regierung von Bern abgeschlossenen Tauschvertrages betreffend die beiden Pulvermagazine auf dem Galgenfeld und das Munitionsmagazin in der Enge bei Bern ging das leztere im verflossenen Sommer in den Besiz des Bundes über.

Da dieses theilweise schadhafte Gebäude möglichst bald nach dessen Uebergabe als Pulvermagazin benuzt werden mußte, so waren wir gezwungen, die notwendigen Reparaturen und Einrichtungen ungesäumt ausführen zu lassen, deren Kosten sich zusammen belaufen auf Fr. 3,023 7. In den Lokalen der Generalstabsabtheilung des Stabsbüreau, welche in der alten Kavalleriekaserne in Bern untergebracht ist, hatte sich schon längst das Bedürfniß der Einführung der Gas- und Wassereinrichtung, sowie einer beßern Heizung im großen Theoriesaal geltend gemacht. Wir glaubten nun, diese Einrichtungen vor Eintritt des Winters noch treffen lassen zu sollen, zu welchen Arbeiten sich infolge der neulichen Ueberführung der eidg. Militärbibliothek, welche bisher beim topographischen Bureau im Gebäude der Eidgenössischen Bank aufbewahrt wurde, auf die erstgenannte Verwaltungsabtheilung noch die Erstellung von großen Gestellen und Schränken gesellte.

Die Ausgaben hiefür betragen zusammen .

. Fr. 1,812 12. b. Bei Aufstellung des Budget pro 1880 wurde supponirt, daß der für die Juragewässerkorrektion im Budget prò 1879 vorgesehene Kredit von Fr. 500,000 bis Ende 1879 aufgebraucht werde. Es brachte dies mit sich , daß für das laufende Jahr im Budget ein Posten von Fr. 146,567 als Restzahlung an die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Waadt aufgenommen wurde. Im Jahr 1879 betrug jedoch die Subventionsquote, anstatt Fr. 500,000, nur Fr. 153,498; es blieben sonach Fr. 346,501 un verwendet. Dagegen stellte sich der zu leistende Bundesbeitrag im laufenden Jahr auf Fr. 165,698, das heißt um Fr. 19,131 höher als im Budget pro 1880 vorgesehen war, und wir sind daher in der Lage , um einen Nachtragskredit einzukommen von .

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. Fr. 19,131

D. Militärdepartement.

II. A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

8. d. O b e r p f e r d e a r z t , Kanzleiaushilfe .

. Fr. 600 Unter Bezugnahme auf unsere Bemerkungen zur Büdgetbotschaft für 1881 (Seite 60) haben wir beizufügen, daß wir wegen der Vermehrung der Arbeiten des Oberpferdearztes und um eine raschere

617 Erledigung der Pferdereklamationen zu ermöglichen, uns genöthigt sahen, ihm schon dieses Jahr vom Monat August an eine außerordentliche Kanzleiaushilfe zu bewilligen.

Die daherigen Kosten belaufen sich auf Fr. 600, um deren nachträgliche Bewilligung wir hiemit nachsuchen.

15. M u n i t i o n s d e p o t .

e. Transportkosten von 1,600,000 Metallpatronen ; Mehrverbrauch der Munitionsverkäufer à 80 Cts. per %o .

. Fr. 1,280 f. Provision obiger Anzahl an die Verkäufer à Fr. 2. 50 per %o ,, 4,000 Fr. 5,280 Bei Aufstellung des Budget wurde angenommen, es werde der Metallpatronenverbrauch der Schießvereine nicht mehr als 8,800,000 Stük (gegenüber 7,866,200 im Vorjahre) betragen, während derselbe in Wirklichkeit auf 10,400,000 ansteigen wird.

II. B. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l .

5. e. S a n i t ä t , R e i s e e n t s c h ä d i g u n g

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. Fr. 300

Die in diesem Jahre vorgenommene Besezung aller Stellen im Instruktionspersonal der Sanitätstruppen hat eine Ueberschreitung des zu knapp bemessenen Kredites für Reiseentschädigungen um den obigen Betrag zur Folge gehabt.

II. C. Unterricht.

Voraussichtlich wird der Gesammtkredit für den Unterricht nicht erschöpft werden, dagegen werden sich auf einzelnen Unterrubriken Ueberschreitungen ergeben, deren Summen jezt noch nicht ausgewiesen werden können, aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch sich nicht auf namhafte Beträge belaufen werden. Wir ziehen daher vor, von der Formulirung von Nachtragskreditbegehren abzusehen und allfällige Ueberschreitungen auf den Krediten einzelner Waffenund Unterrichtsgattungen s. Z. im Rechenschaftsberichte zu begründen.

H. K r i e g s m a t e r i a l .

2 .Neuanschaffungen .

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. F r . 3,085 Wir haben in unserem Berichte über die Geschäftsführung des Militärdepartements im Jahre 1879 (Seite 65 und 87) die Absicht

618

ausgesprochen, die Verwaltungskompagnien mit eisernen, zerlegbaren und transportabeln Feldbaköfen nach einem neuen österreichischen Modell auszurüsten, um dadurch die jährliche kostspielige Neuerstellung von Baksteinöfen zu vermeiden und die Verwaltungskompagnien in den Stand zu sezen, auch den Bewegungen der Divisionen folgen zu können. Zu dem Zweke ließen wir von Wien eine sogenannte Garnitur von vier Oefen, welche zusammen das Fassungsvermögen eines bis jezt in Verwendung gekommenen Baksteinofens besizen, kommen und ordneten damit Versuche in der diesjährigen Rekrutenschule für Verwaltungstruppen und im Divisionszusammenzuge an, die sehr günstige Resultate ergeben haben. Die Anschaffungskosten für diese Garnitur belaufen sich inklusive Transportkosten und Zoll auf Fr. 2,639. 70 Dazu ein Modell dieser Oefen zum Gebrauch beim Unterrichte ,, 200. -- nebst Ergänzungsausrüstung ,, 245. 30 Total Fr. 3.085. -- für deren Dekung wir eines Nachkredites bedürfen.

0. V e r s c h i e d e n e s Fr. 2,000 Im Jahr 1879 verlor der Sohn des Rudolf von Käuel von Thierachern, seit Jahren Scheibenwart und Kugelsucher auf der Thunerallmend, infolge der Explosion einer wieder aufgefundenen, scharf · geladenen Granate das Leben. Da eine spezielle Unvorsichtigkeit, welche eine Selbstverschuldung des Verunglükten begründen würde, nicht nachgewiesen werden konnte, so waren wir im Falle, dem Rudolf von Känel als Entschädigung für den Verlust seines Sohnes eine Aversalsumme von Fr. 2000 zuzuerkennen wofür wir in Ermanglung eines uns zu Gebote stehenden Kredites um einen Nachkredit ersuchen.

III. R e g i e p f e r d e a n s t a l t .

. Fr. 10,000 Im Budget der Regieanstalt pro 1880 sind als Erlös von verkauften Pferden Fr. 10,500 aufgenommen. Durch Verkauf einer verhältnißmäßig großen Anzahl Offizierspferde werden die diesjährigen Einnahmen voraussichtlich auf Fr. 20,000 ansteigen, dadurch aber auch die Zahl der sämmtlichen Regiepferde sich um zirka 6 Pferde, verglichen mit dem Vorjahre, vermindern, während, um die Zahl endlich auf den angenommenen Bestand von 200 Stük zu bringen, eine Vermehrung angestrebt werden sollte. Diese Ausgabe ist, wie oben erwähnt, durch eine entsprechende Mehreinnahme von verkauften Pferden gedekt und stüzt sich im Uebrigen auch auf die Anträge der ständeräthlichen Budgetkommission.

61*

V.Munitionsfabrik .

. Fr. 211,000' Zu den im Budget vorgesehenen 10,000,000 scharfen Gewehrpatronen und 50,000 scharfen Revolverpatronen haben wir Nachbestellungen für 3,000,000 Gewehrpatronen und 400,000 Revolverpatronen erhalten. Für diese Nachlieferung, sowie für 200,000 im Budget ebenfalls nicht vorgesehene blinde Patronen für Magazinladung bedürfen wir eines Nachkredites, und zwar : für 3,000,000 scharfe Patronen à Fr. 60 per °/oo . Fr. 180,000 ,, 400,000 ,, Revolverpatronen à Fr. 50 per °/oo ,, 20,000,, 200,000 blinde Patronen à Fr. 55 per °/oo .

,, 11,000 Fr. 211,00tt Die Erstellungskosten repartiren sich wie folgt: 1. e. Reisekosten 2. Fabrikationskosten : a . Arbeitslöhne .

.

.

. F r . 54,900 b. Rohmaterial ,, 146,000 c. Unkosten, Heizung und Licht .

_ 9,900

Fr.

200

,, 210,800Fr. 211,000 Gegenüber diesen Ausgaben wird die Rechnung des Laboratoriums eine Mehreinnahme im gleichen Betrage ausweisen.

VI. W a f f e n f a b r i k

.

.

. Fr. 85,720

Auch die Waffenfabrik erhielt Nachbestellungen, die folgendeBinnahmen liefern werden : 1500 Revolver à Fr. 43 Fr. 64,500. -- 150 Repetirgewehre à Fr. 82. 20 .

. ,, 12,375. -- 110 Karabiner für Grenzjäger à Fr. 83. 45 .

,, 9,179. 50 Total

Fr. 86,054. 50

Hiefür erwachsen ihr folgende Ausgaben: Arbeitslöhne Fr. 16,100 Rohmaterial ,, 64,620 Betriebsunkosten ,, 5,000 Fr. 85,720

820

E. Finanz- und Zolldepartement.

A. Abtheilung Finanzen.

IV. L i e g e n s c h a f t e n .

B. 2. A n k a u f des P o s t g e b ä u d e s in B o r n

Fr. 680,000

Durch Bundesbeschluß vom 23. Christmonat 1879 (n. F. IV, 421) wurde das hiesige Postgebäude um die Summe von Fr. 680,000 käuflich erworben und in dem daherigeu Vertrag die Bezahlung -der Kaufsumme auf den 1. Januar 1881 festgesezt; -- es sollte somit, streng genommen, die Ausgabe erst in die nächstjährige Rechnung eingetragen werden. Der gegenwärtige Stand der Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres berechtigt aber zu dem Schlüsse, es dürfe der in Rede stehende Posten schon pro 1880 verrechnet werden, ohne ein Defizit, wenigstens kein belangreiches, befürchten zu müssen.

In der Voraussezung, daß die hohen Räthe diesem Vorgehen beistimmen werden, haben wir das nächstjährige Budget, welches wahrscheinlich ohnehin nur mit dem approximativen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben abschließen wird, mit oberwähnter Summe nicht belastet.

B. 3. W a s s e r v e r s o r g u n g der P u l v e r m ü h l e bei W o r b laufen Fr. 12,550 Infolge der auf dem oberhalb der Pulvermühle bei Worblaufen gelegenen Terrain erstellten Wohnhäuser sind die zu den Gebäuden der Pulvermühle führenden Brunnen auf ein Minimum von Wasser reduzirt worden; bei anhaltend trokener Witterung versiegten sie ganz, so daß die dortigen Angestellten auf die entfernt liegenden Dorfbrunnen angewiesen waren. Das Wasser ließ übrigens sowohl in qualitativer als in quantitativer Hinsicht zu wünschen übrig.

Die Verwaltung sah sich daher in die Notwendigkeit versezt, auf Herbeischaffung von anderem Quellwasser Bedacht zu nehmen, und es liegen nun zwei Offerten vor, welche nur bezüglich des Preises wesentlich von einander verschieden sind. Das vom Wankdorf herkommende Wasser soll, in Cementrührenleitung geliefert, kosten per Liter und per Minute Fr. 250, und das vom Rothhaus herkommende, in gleichen Röhren, Fr. 195; beide Quellen enthalten, laut dem chemischen Befinden des Herrn Professor Schwarzenbach, ein vorzügliches Trinkwasser.

Wenn auch der Wankdorfquelle wegen deren Nähe und der günstigeren Lage der Vorzug gegeben werden möchte, so ist dagegen

621 der Preisunterschied so bedeutend, daß die Wahl auf die leztere Offerte fallen muß. Wir bedürfen für die obgenannte Pulvermühle mit Rüksicht auf ihre große Ausdehnung vier Brunnen : einen zum Wohnhaus des Verwalters, einen zum Wohnhaus und der Scheuer des Contremaître, einen zur Portierwohnung und zum Verkohlungsgebäude und den vierten im Centrum der Fabrikationsgebäulichkeiten; hiefür genügt ein Wasserquantum von 60 Litern à Fr. 195 Fr. 11,700 Zweigleitungen nebst zwei neuen steinernen Brunntrögen, Brunnstöken etc.

.

.

.

.

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. ,, 850 zusammen Fr. 12,550 zu deren Bestreitung der Dringlichkeit wegen ein Nachtragskredit nachgesucht wird.

V. P u l v e r v e r w a 11 u n g.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

b. A r b e i t e r l ö h n u n g e n Fr. 3,000 3. R e p a r a t u r en u n d U n t e r h alt der Maschinen und G e r ä t h e ,, 2,500

Total Fr. 5,500 Zur Rechtfertigung dieser Forderung diene Folgendes: Ad Rubrik 2. b. L ö h n u n g der A r b e i t e r . Die Mehrausgabe auf diesem Posten ist durch die an die Hinterlassenen eines in der Pulvermühle zu Worblaufen verunglükten Arbeiters zu zahlende Aversalentschädigung von Fr. 6000 verursacht worden.

Ad Rubrik 3. R ' e p a r a t u r e n und U n t e r h a l t . Für diese Rubrik sind im Budget Fr. 5000 vorgesehen, und es hafte diese Summe genügt, wenn nicht durch die Explosion eines Fabrikationsgebändes der Pulvermühle zu Chur außergewöhnliche Reparaturkosten erwachsen wären, zu deren Dekung ein Nachtragskredit von Fr. 2500 erforderlich ist.

B. Zollverwaltung.

I. c. 5. B e z u g s p r o v i s i o n e n an Z o l l - und P o s t b e a m t e u. s. w. .

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.

.

. Fr. 2,500 Im Budget ist hiefür ein Kredit von Fr. 16,000 vorgesehen; hievon sind bis Ende September Fr. 12,506 verausgabt worden.

Im vierten Quartal des leztverflossenen Jahres mußten für Bezugsßundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

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622 Provisionen Fr. 5907 entrichtet werden. Da die Ausgabe unter dieser Rubrik bis Ende des dritten Quartals bereits stärker war, als im nämlichen Zeiträume des Vorjahres, so ist als wahrscheinlich anzunehmen, daß dieses Verhältniß sich auch während des lezten Quartals fortsezen und daher bis Ende dieses Jahres die Ausgabe pro Rubrik I. c. 5 gegen Fr. 18,500 ansteigen werde.

F. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

III. Maß und G e w i c h t Fr. 450 Laut den von der Direktion der eidgenössischen Eichstätte abgelegten Quartalrechnungen betragen die Auslagen für Inspektionsreisen Fr. 2203. 30 und diejenigen für Anschaffung und Unterhalt von Apparaten Fr. 1021. 35. Diese beiden Beträge übersteigen, die bez. Büdgetansäze von Fr. 2000 und Fr. 800 um Fr. 203. 30, resp. Fr. 221. 35, zusammen um Fr, 424. 65. Zum Zweke einer möglichst gleichmäßigen Durchführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung hielten wir es für angezeigt, daß für die durch die Direktion der eidgenössischen Eichstätte vorzunehmenden Inspektionsreisen mehr Zeit in Anspruch genommen werde, als dies in früheren Jahren der Fall war, um auf diese Weise zu ermöglichen, daß rascher sämmtliche Kantone bereist werden können. Was den zweiten Posten anbetrifft, so rührt derselbe hauptsächlich daher, daß der im vorigen Jahr bestellte größere Gewichtssaz zirka Fr. 100 (inkl. Fracht) mehr kostete, als vorauszusehen war, und daß an einigen Apparaten unvorhergesehene Reparaturen nothwendig wurden» VII. L a n d w i r t h s c h a f t

.

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. Fr. 2,240

Zufolge dem Berichte der von der Regierung des Kantons.

Neuenburg eingesezten ,,Commission administrative de l'assurance mutuelle contre le phylloxéra" über das Jahr 1879 betragen ihre Auslagen für Untersuchung und Behandlung der erkrankten Reben, in den Weinbergen von Troisrods, Colombier und Neuenburg während des genannten Jahres Fr. 6702. 25. Unter Mittheilung dieses Ergebnisses hat der Staatsrath des Kantons Neuenburg unter Anrufung der Bundesbeschlüsse vom 15. Juni 1877 und 21. Februar 1878 (Amtl. Samml. n. F., III, S. 102 und 337) an uns das Gesuch gerichtet, es möchte ihm die in diesen beiden Beschlüssen vorgesehene Entschädigung an jene Auslagen im Betrage von Fr. 2233. 08gewährt werden.

Wir haben diesem Gesuche entsprochen, da nach dem Beschlüsse vom 21. Februar 1878 der Bundesrath ermächtigt ist, bei

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den Verhütungs- und Heilversuchen der Kantone gegen die Rebenkrankheit sich angemessen zu betheiligen und von sieh aus die nöthigen Auslagen bis zum Betrage von Fr. 50,000 aufzuwenden.

Der Ansaz von Fr. 2234. 08 beruht auf dem Bundesbeschluß vom 15. Juni 1877, wonach die Entschädigungen des Bundes an die Auslagen, welche den Kantonen für Maßnahmen gegen die Reblaus erwachsen sind, nicht weniger als ein Drittel betragen dürfen. Es ist von uns hiebei der Grundsaz aufgestellt worden, daß nur jene Auslagen bei der vom Bunde zu leistenden Entschädigung in Betracht zu kommen haben, welche für Unternehmungen in der Umgebung anerkannter Phylloxeraherde und Behandlung kranker Reben gemacht worden sind, und nicht auch die Kosten der allgemeinen Ueberwachung, welche von sämmtlichen weinbautreibenden Kantonen angeordnet werden muß.

Die Frage der Entschädigung der Kantone Neuenburg und Genf für ihre Auslagen zu ähnlichen Zweken in frühern Jahren konnte bis anhin nicht geregelt werden, da die Anstände zwischen den Rebbesizern im Kanton Neuenburg und den mit der Ausmittlung der Entschädigung betrauten Behörden noch nicht endgültig geordnet sind.

VIII. F o r s t w e s e n .

Im F o r s t w e s e n ist für Bundesbeiträge an Forstkurse (VIII, 4) ein Betrag von Fr. 2000 erforderlich.

Die bisherigen Forstkurse, nämlich: 1) Die zweite Hälfte des interkantonalen Forstkurses in Ragaz; 2) ,, erste ,, ,, französischen und des deutschen Kurses in Sitten ; 3) eines Wiederholungskurses in Wallenstadt und 4) eines Bannwartenkurses in Luzern haben zusammen gekostet .

.

.

.

. F r . 3,231. 8 5 Der betreffende Kreditposten betrug .

,, 3,300. -- somit noch vorhandener Ueberschuß

.

.

. Fr.

68. 15

Es sind nun aber noch auszurichten: 1) Beitrag an die zweite Hälfte der zwei Kurse in Sitten Fr. 1,450 2) ,, ,, ,, Regierung von Bern an einen Bannwartenkurs .

.

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.

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.

. ,,400 3) Beitrag an die Regierung von Nidwaiden an einen Bannwartenkurs .

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.

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. ,,200 Fr. 2,050

624 In Berüksichtigung obigen Kreditüberschusses werden voraussichtlich Fr. 2000 als Nachtragskredit genügen. Dieser wurde nothwendig, weil mehrere Kantone ihre Gesuche um die betreffenden Bundes beitrage nicht rechtzeitig, d. h. vor Aufstellung des Voranschlages eingereicht hatten, eine Rükweisung derselben jedoch gemäß der Bestimmung im Art. 23 des Bundesgesezes betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über das Forstwesen, vom 24. März 1876, nicht statthaft ist und auf das Forstwesen der betreffenden Kantone nachtheilig rükwirken würde.

IX. Fisch e r ei. Der beträchtliche Nachtragskredit von Fr. 8440, um den wir nachzusuchen genöthigt sind, hat seinen Grund darin, daß auf das laufende Jahr verschiedene Vorgänge fallen, welche für die Fischerei in der Schweiz von weittragendster Bedeutung sind. Dazu gehören die Beschikung der internationalen Fischereiausstellung in Berlin, der Abschluß von Konventionen mit Frankreich und mit Italien über die Fischereipolizei in den Grenzgewässern und endlich die Anbahnung einer Revision der mit Baden und Elsaß-Lothringen abgeschlossenen Konvention über die Fischerei im Rheine in dem Sinne, daß sämmtliche Rheinuferstaaten zu einer' Uebereinkunft zusammentreten würden.

Auf die einzelnen Punkte eingehend, haben wir zu denselben im Speziellen Folgendes zu bemerken: 1) Die internationale Fischereiausstellung, welche sich Anfangs in ganz bescheidenen Schranken halten zu wollen schien, hat bei der unerwartet zahlreichen und allgemeinen Betheiligung, die sie gefunden, bedeutend größere Proportionen angenommen, als vorauszusehen war. In Folge dessen sahen wir uns bald genöthigt, die schweizerische Ausstellung als Kollektivausstellung zu bezeichnen, indem ohne diese Maßnahme die schweizerischen Ausstellungsgegenstände, zerstreut aufgestellt, in. der großen Menge des vorhandenen Materials beinahe unbeachtet geblieben wären. Wenn hiedurch nicht wenig zum Erfolg, den die Schweiz an der Berliner Ausstellung erzielte, beigetragen wurde, so ist andererseits begreiflich, daß sich unter diesen Umständen auch die Ansprüche an die Leistungen des Bundes wesentlich steigerten.

Dazu kam überdies noch, daß sich die vom Ausstellungskomite zu erwartende Aushilfe beim Arrangement der Ausstellung nachträglich als ganz unzureichend erwies, und da auch die zugesagte freiwillige Aushilfe aus der Schweiz ausblieb, so war der Ausstellungskommissär genöthigt, andere Arbeitskräfte beizuziehen, für welche über Fr. 1100 verausgabt werden mußten.

625 Alle diese zusammenwirkenden ungünstigen Faktoren hatten eine Ueberschreitung des Kredites zur Folge, welche sich annähernd auf Fr. 2500 beläuft.

2) Die seit mehreren Jahren pendenten Unterhandlungen sowohl mit Frankreich als auch mit italign zur Regulirung der Fischerei in den Grenzgewässern konnten im laufenden Jahre über alles Erwarten wirksam gefördert werden, so daß mit beiden Staaten unter Ratifikaticnsvorbehalt Konventionen, die für die Schweiz sehr günstig sind, indem sie sich in allen wesentlichen Bestimmungen an das Bundesgesez über die Fischerei vom 18. Herbstmonat 1875 anlehnen, zum Abschluß gelangten.

Der Dekung der diesfälligen Kosten war zwar bei Aufstellung des Budget bereits in bescheidenem Maße Rechnung getragen worden, jedoch wurde der für Kommissionen und Expertisen vorgesehene Betrag von Fr. 1700 durch die an unsern Fischereiexperten für seine Auslagen und Bemühungen während des Jahres 1879 auszurichtende Entschädigung vollständig absorbirt. Wir bedürfen daher zur Bestreitung dieser außerordentlichen Auslagen eines fernem Betrages von Fr. 2700.

3) Während des laufenden Jahres waren sodann von den obern Rheinuferstaaten neuerdings Anstrengungen gemacht worden, um der verderblichen Fischerei, wie sie in den Niederlanden zum großen Nachtheil aller übrigen Staaten ausgeübt wird, entgegenzutreten, und es fand zu dem Ende bei Anlaß der internationalen Fischereiausstellung in Berlin eine Delegirtenkonferenz statt, bei welcher die Schweiz alles Interesse hatte, sich vertreten zu lassen. Es erschien dies übrigens um so angezeigter, als der Bundesrath von der Ausstellungskommission in Berlin eingeladen worden war, die Auswahl von einem oder zwei Mitgliedern der Jury zu treffen, eine Verpflichtung, der man sich kaum entziehen konnte. Es wurde daher der Kostenersparniß halber als Juror und Delegirter dieselbe Person, der eidgenössische Fischereiexperte Herr Dr. Sulzor, bezeichnet.

Die diesbezüglichen Auslagen belaufen sich auf Fr. 3240.

Total des Nachtragskredits für die Fischerei . Fr. 8,440

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Postverwaltung.

VIII. T r a n s p o r t k o s t e n

Fr. 90,000

Der Voranschlag für T r a n s p o r t k o s t e n (Rubrik VIII) ist für das Jahr 1880 auf Fr. 4,470,000 festgesezt.

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Die Ausgaben für die drei ersten Quartale 1880 betrugen Fr. 3,632,964. 40 oder in runder Summe Die Ausgabe des IV. Quartals kann auf ungefähr den Betrag des I. Quartals, nämlich auf zirka veranschlagt werden, die Jahresausgabe demnach auf oder rund

Fr. 3,633,000. --

,,

925,000. --

Fr. 4,558,000. -- ,, 4,560,000. --

Wir bedürfen demnach einen Nachkredit von Fr. 90,000.

Derselbe ist lediglich auf die Unterrubrik ,, B e i w a g e n lieferungen, Extraposten und außergewöhnliche T r a n s p o r t k o s t e n 1 1 zurükzuführen, welche bis Ende September gegenüber dem entsprechenden Zeiträume des Vorjahres eine dem obenerwähnten Nachkredite fast genau entsprechende Mehrausgabe CFr. 89,341) aufweist.

Diese Mehrausgabe, welche hauptsächlich der im Sommer 1880 eingetretenen, unerwartet und außerordentlich großen Fremdenfrequenz entspringt, ist aber durchaus nicht eine wirkliche, sondern sie wird mehr als aufgewogen durch die Mehreinnahme an Taxen von Reisenden.

Diese Taxen trugen nämlich ein: vom 1. Januar bis Ende September 1880 . Fr. 2,187,702. 62 ,, 1. ,, ,, ,, ,,.

1879 . , 2,066,001. 54 also mehr im Jahr 1880 .

.

.

. Fr. 121,701. 08 oder noch ein Mehrertrag von zirka Fr. 30,000 ü b e r den v e r l a n g t e n N a c h k r e d i t hinaus.

Was das lezte Quartal 1880 betrifft, so wird dasselbe in den Ausgaben an Transportkosten einerseits und den Einnahmen an Reisenden andererseits voraussichtlich wenigstens nicht ungünstiger sein als dasjenige des Vorjahres. Das Resultat des Betriebs in Bezug auf obige Faktoren wird also im Jahr 1880 im Ganzen wieder vortheilhafter sich gestalten als im Vorjahre. Dazu kommt die Thatsache, daß in der Rubrik ,,Fuhrwesenmaterial11 die Voranschlagssumme bei Weitem nicht aufgebraucht werden wird, und daß schon jezt mit Gewißheit angenommen werden kann, daß die Gesammtpostrechnung pro 1880 mit einem erheblich größern als dem durch das Budget vorgesehenen Reinertrag abschließen wird.

627

II. Telegraphenverwaltung.

I. G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n

.

.

. Fr. 25,000

Diese Summe vertheilt sich auf die nachstehenden Unterrubriken : !. 1. b. Provisionen der Beamten der Haupt- und Spezialbüreaux Fr. 3,000
. ,, 4,000 Ci. 2. b. Provisionen der Ausläufer ,, 6,000
. ,, 12,000 Fr. 25,000 Alle diese Mehrausgaben sind die direkte und nothwendige Folge der Vermehrung der Depeschenzahl, welche sich bis Jahresende um wenigstens 150,000 höher stellen wird, als im Budget vorgesehen wurde. Daß damit auch die den Beamten und Angestellten zufallenden Provisionen entsprechend zunehmen, versteht sich von selbst. Andererseits repräsentiren diese 150,000 Depeschen mit den damit verbundenen Umspeditionen die Jahresarbeit von 12 Beamten, und wenn wir deren Gehalte , da es sich um provisorische Aushilfe handelt, nur zu Fr. 1000 anschlagen, so gelangen wir damit zu der für Aushilfe nachverlangten Summe von Fr. 12,000.

Dieser Mehrausgabe von zusammen Fr. 25,000 steht aber auch eine den Depeschenzahlen entsprechende Mehreinnahme gegenüber.

In der That beträgt diese gegenüber dem Vorjahre bis Ende September bereits Fr. 143,000 während das Budget für das ganze Jahr nur eine solche von ,, 60,000 vorsieht. Die Verwaltung befindet sich daher bereits um ' im Vorsprung, und wenn sie auch für die lezten drei Monate keine weitere Mehreinnahme mehr erzielen sollte, so wird sich das Ergebniß nach Abzug des verlangten Nachtragskredites von

Fr. 83,000

,,

25,000

immer noch u m .

.

.

.

.

.

. F r . 58,000 günstiger stellen als das Budget, abgesehen von erheblichen Minderausgaben in fast allen übrigen Rechnungsrubriken.

628

IV. G e b ä u l i c h k e i t e n ( M i e t h z i n s e )

.

. Fr. 5,000

Diese Mehrausgabe vertheilt sich auf nachstehende Posten : 1) Miethzins für die Telegraphenlokale im neuen Postgebäude in Basel .

.

.'

.

. F r . 3,000. -- Der bisherige Miethzins betrug Fr. 2000, der neue, vom 1. Juli 1880 an zu bezahlende Fr. 8000 , somit der Unterschied für sechs Monate Fr. 4000-- 1000 -- 3000.

2) Unter dem 20. April 1880 beschlossen wir, es sei die dem Bunde angehörende, der Telegraphenverwaltung als Magazin überlassene ehemalige Hülsenfabrik in Köniz von dieser Verwaltung vom 1. Januar 1880 an zu verzinsen, und zwar mit jährlich .

.

Diese Ausgabe ist aber keine effektive, weil sie wieder als Einnahme bei der Finanzverwaltung erscheint.

D i e Summe v o n .

.

.

.

.

.

.

,,

1,265. 50

.

734. 5 0

welche zur Vervollständigung der verlangten . Fr. 5,000. -- noch übrig bleibt, bezieht sieh auf mehrere unvorhergesehene Zinserhöhungen , welche bei Anlaß von Lokaländerungen und Erweiterungen bewilligt werden mußten.

Wir fügen noch bei, daß der Aktivsaldo der Telegraphenverwaltung auf Ende 1880 annähernd Fr. 400,000 betragen wird., während der Voranschlag nur einen solchen von Fr. 181,000 vorgesehen hatte.

IM. Eisenbahnwesen.

VII. Gotthardinspektion .

.

.

. F r . 24,044

Unter dem Titel ,,Gotthardinspektion" ist im ordentlichen Budget für das laufende Jahr eine Ausgabe von Fr. 29,400 vorgesehen worden, nämlich: Fr. 23,600 für Besoldungen, ,, 5,000 ,, Reiseentschädigungen und ,, 800 -,, Büreaubedürfnisse.

Die wirklichen Ausgaben auf diesem Conto während der ersten neun Monate, d. h. bis Ende September des Jahres, und das aus denselben für die weitern drei Monate abzuleitende muthmaßliche

629 Bedürfniß, sowie die dem hienach zu berechnenden Gesammtbedarf entsprechende Büdgetüberschreitung stellen sich folgendermaßen: Laut Budget Ausgegeben bis Ende noch zur Verfügung.

September.

Fr.

Fr.

An Besoldungen . . 23,875. -- -- 275. -- ,, Keiseentschädig. . 7,528. 50 -- 2528. 50 ,, Büreaubedürfirissen 749. 15 + 50. 85

Muthmassl. Muthmassl. Muthmassl.

Bedarf bis Gesammt- BudgetEnde Jahres, bedarf, überschreit.

Fr.

Fr.

Fr.

9,325. -- 33,200 9,600 3,471. 50 11,000 6,000 400 450. 85 1,200

32,152 . 65 -- 2752 . 65 13,247. 35 45,400 16,000

Uebertrag Fr. 45,400. - Fr. 16,000. -- Dazu kommt als weitere Ausgabe ein im Budget überall nicht vorgesehener Beitrag an die Kosten der Gotthardmedaillen vom März 1880, der unter Zuzug einer nachträglich erforderlich gewordenen ähnliehen kleineren Auslage ausmacht .

.

.

,, 8,043. 05 ,, 8,043. 05 wonach sich erhöhen : die Gesammtsumme der Ausgaben für Gotthardinspektion auf . Fr. 53,443. 05 und der durch Nachtragskredit zu dekende Mehrbedarf auf Fr. 24,044. -- Wir ersuchen um Bewilligung dieses Nachtragskredits unter Verweisung auf die nachstehende Motivirung und im Sinn der damit zu verbindenden besondern Bemerkungen : I. B e s o l d u n g e n . Die im Budget in Aussicht genommenen Besoldungen sind berechnet für die im Anfang des Jahres bereits im Dienst gestandenen zwei Gotthardkontrolingenieure, die zwei Gehilfen derselben und den Adjunkten des technischen Inspektors des Eisenbahndepartements. Es ist aber schon in der Botschaft vom 4. Juni 1879 (Bundesbl. II, 903), betreffend die Nachtragskredite für das Jahr 1879, anläßlich der darin enthaltenen erstmaligen Besprechung der einzuführenden Baukontrole ober das Gotthardunternehmen, bemerkt worden, daß man sich vorbehalten müsse, mit dem eintretenden Bedürfniß das Aufsichtspersonal zu vermehren.

Dieses Bedürfniß trat denn auch unabweislich ein mit der im Anfang des laufenden Jahres begonnenen allgemeinen Aufnahme der Arbeiten an der Cenerelinie. Es zeigte sich, daß die eingehende Beaufsichtigung der nun auf der Südseite des Gotthard in Aus-

630 führung stehenden drei getrennten Baustreken (Tunnel Airolo-Biasca, Bellinzona-Lugano und Cadenazzo-Pino) die Kräfte eines Kontrolingenieurs und e i n e s Gehilfen übersteigen. Wir glaubten Ihrer Zustimmung zum voraus sicher zu sein, daß unter solchen Umständen eine Vermehrung des Personals erfolgen müsse, und es konnte sich mehr nur darum handeln, ob die erforderliche Aushilfe durch Vermehrung der Zahl der Gehilfen des auf der Südrampe des Gotthard stationirten Kontroiingenieurs oder durch Anstellung eines dritten neben die schon vorhandenen Kontroiingenieure zu stellenden Beamten geschaffen werden solle. Wir entschieden uns um so lieber für die leztere Modalität, die nach unserer Ansicht die bessere Gewähr bietet, als eine schließlich nicht weniger kostspielige Vermehrung des Gehilfenpersonals, da es gelang, zu demselben Gehalt, den die im Jahr 1879 angestellten Kontroleure beziehen (Fr. 7000), einen tüchtigen Mann zu finden, den wir, vorbehaltlich immerhin Ihrer nachträglichen Genehmigung, auf den 1. März 1880 in Dienst beriefen. Seine Gehaltsbezüge von da an bis Ende Jahres betragen Fr. 5833. 33". Die Vertheilung der Arbeiten für die beiden Kontroleure der Bauten auf der Südrampe geschah in der Art, daß der eine die Aufsicht hinsichtlich der Streke Airolo-Biasca (45,8 Kilometer), ferner die Beaufsichtigung der Arbeiten in der südlichen Hälfte des großen Tunnels und die Ueberwachung der bereits in Betrieb stehenden Streke Biasca-Locarno behielt, während dem andern die Pino- und die Cenerelinie (Cadenazzo-Pino und Bellinzona-Lugano), sowie die Ueberwachung des Bahnbetriebs auf der Streke Lugano-Chiasso zugetheilt worden ist.

Dieselben Gründe, die uns s. Z. veranlaßten, den zuerst angestellten beiden Kontroleuren je einen Gehilfen zu geben, dem, abgesehen von der Mitinanspruchnahme für den äußern Dienst, speziell die Besorgung der Büreauarbeiten zugewiesen wurde, während der Kontroiingenieur seine Aufmerksamkeit in der Hauptsache der Bauausführung auf der Streke zuwenden soll, machten die Einstellung eines Gehilfen auch für den Dienst der Pino- und Cenerelinie wünschenswerth. Dieser dritte Gehilfe ist denn auch mit Zusicherung derselben Besoldung, welche den beiden andern gegeben wird (Fr. 1800 jährlich) angestellt worden; seine Bezüge bis Ende des Jahres werden Fr. 1500 betragen.

Sodann erwies
sich eine weitere Aushilfe für den Kontrolingenieur der Nordrampe, dem außer der Ueberwachung der Arbeiten im nördlichen Theile des großen Tunnels die Bauten von Göschenen bis Immensee (69 Kilometer) unterstellt sind, als nothwendig. Der bisherige Gehilfe ist durch die monatlichen Erhebungen auf dem Bureau der Bauleitung, Erhebung von Abschriften über

631 die Abschlagszahlungen, Richtigstellung der Fortschrittsprofile des Tunnels, Anfertigung von Zusammenstellungen, Tabellen und andere Scripturen so in Anspruch genommen, daß auf seine Verwendung im äußern Dienst wenig zu rechnen ist, während eine Hilfe auch in dieser Richtung bei dem großen Umfang der Baustreke als dringlich anerkannt werden mußte. Ein solcher Gehilfe wurde dann, mit Dienstantritt auf den zweiten August uad Gehalt von Fr. 200 monatlich, wiederum vorbehaltlich Ihrer Genehmigung, eingestellt; seine Bezüge bis Ende Jahres betragen Fr. 1000.

Endlich haben sich mit dem durchgängigen Betrieb der Bauten auf den sämmtlichen Streken der Zufahrtslinien die dem technischen Inspektorat obliegenden schriftlichen Arbeiten so vermehrt, daß wir demselben speziell mit Bezug hierauf, und zwar für die ganze Dauer der Gotthardbauten, die Einstellung eines Kopisten gestatten mußten. Dieser Kopist, der einen Gehalt von Fr. 150 monatlich erhält, wurde bis und mit April d. J. aus dem für Aushilfe und Kopiaturen der Kanzlei der Eisenbahnabtheilung zur Verfügung stehenden Kredit von Fr. 2000 besoldet; es würde aber dieser zu seinem eigentlichen Zwek nicht ausreichen, wenn demselben zum voraus eine Jahresbesoldung von Fr. 1800 für einen Attaché der Gotthardkontrole überbunden werden wollte. Wir haben also nur die Wahl, einen bezüglichen Nachkredit für die Kanzlei der Eisenbahnabtheilung oder für das Gotthardinspektorat zu verlangen, und wir wählen, als den Thatsachen angemessen, das Leztere, indem wir beantragen, für Rechnung der Gotthardiaspektion weiter zu bewilligen die Auszahlung der Besoldung des genannten Kopisten seit Mai, Fr. 1200.

Der Mehrbedarf für Besoldungen ist also: Fr. 5833. 33 für den dritten Baukontroleur, ,, 1500. -- ,, dessen Gehilfen, ,, 1000. -- ,, den zweiten Gehilfen des Baukontroleurs auf der Nordrampe, ,, 1200. -- ,, einen besondern Kopisten des Inspektorats, ,, 66. 67 zur Ausgleichung.

Fr. 9600 II. R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n . Die Erhöhung des Kredits für Reiseentschädigungen um Fr. 6500 entspricht theils der bereits besprochenen Vermehrung des Bauaufsichtspersonals und theils der Thatsache, daß die ursprünglich angenommene Summe von Fr. 5000 an sich ungenügend war. Die Kontroleure und ihre Gehilfen müssen,

632 um ihrer Aufgabe zu genügen, durchschnittlich monatlich je 20 Tage auf den Baupläzen und auf den Reisen verbringen. Es übersteigt denn auch der wirkliche Verbrauch auf diesem Titel bis Ende September den für das ganze Jahr verstandenen Ansaz im Jahresbudget 1880 bereits um Fr. 2528. 50. Die Gesammtausgabe, nach Monaten repartirt, würde per Monat Fr. 836. 50 ausmachen und daher die bis Ende Jahres noch auszulegende Summe Fr. 2509. 50 betragen. Wir fügen indessen diesem Bedarf noch einen Betrag von Fr. 962 bei, um allen Eventualitäten, z. B. den Ausgaben für eine außerordentliche Stellvertretung, die bei der den Kontroleuren und ihren Gehilfen obliegenden Aufgabe so leicht nöthig werden kann, im voraus zu begegnen. Damit erhebt sich die nachträglich zu bewilligende Mehrausgabe für Reiseentschädigungen des Personals der Gotthardkontrole auf Fr. 6000.

III. B ü r e a u b e d ü r f n i s s e . In ähnlicher Weise, allerdings mehr im Verhältniß zur Vermehrung des Personals, haben sich auch die Büreauauslagen gehoben. Von dem mit Fr. 800 vorgesehenen bezüglichen Kredit sind nur noch Fr. 50. 85 zur Verfügung auf Ende September. Wir beantragen hier einen Nachtragskredit von Fr. 400, entsprechend den noch zu gewärtigenden Ausgaben, welche hier nicht gut an den Bedürfnissen der hinter uns liegenden Monate abgemessen werden können, weil einzelne Posten, z. B. Büreaumiethe, nicht regelmäßig monatlich verfallen, sondern halbjährlich oder jährlich bezahlt werden müssen.

Von allen diesen Mehrausgaben wird übrigens, gestüzt auf die Bestimmung des Art. 6 unserer Verordnung betreffend die Aufsicht über den Bau der Gotthardbahn vom 31. Mai 1879 und nach Maßgabe des daraus hervorgegangenen bisherigen Verfahrens, die Gotthardbahnunternehmung ungefähr die Hälfte übernehmen müssen.

IV. B e i t r a g an die Kosten der G o t t h a r d m e d a i l l e n .

Wir machten bei der Direktion der Gotthardbahn Anfangs des laufenden Jahres die Anregung, auf den bevorstehenden Durchschlag des großen Tunnels eine entsprechende Medaille anfertigen und diese zum Andenken an das Ereigniß den Tunnelarbeitern austheilen zu lassen, und anerboten uns, einen Theil der dafür auszulegenden Kosten auf uns zu nehmen. Dabei gingen wir von der Voraussezung aus, daß eine solche Liberalität der Regierung des Landes, das am Zustandekommen des
Gotthardunternehmeus ein so überwiegendes Interesse hat, und für dessen Bevölkerung dann auch die Nachricht von der vollendeten Durchbohrung des großen Tunnelszu einer wahren Freudenbotschaft geworden ist, von Ihrer Seite

633

nicht werde beanstandet werden. Es wurden denn auch 3000 Stük silberne und 700 Stük bronzene Medaillen gewägt mit einem Gesammtkostenaufwand von Fr. 22,487. 55, wovon Fr. 7823. 05 als der ungefähre Drittel von der Bundeskasse vergütet, der Rest mit Fr. 14,664. 50 von der Gotthardbahngesellschaft übernommen worden ist.

Man wollte die Vertheilung dieser Medaillen so viel als möglich auf die Tunnelarbeiter beschränken und war daher sehr sparsam mit deren Ausfolgung, z. B. zuhanden der Regierungen der Subventionsstaaten. So kam es, daß von dieser Seite her der lebhafte Wunsch um Ueberlassung einer Anzahl weiterer Exemplare geäußert wurde," dem dann nur mit einer nachträglichen Ausgabe von Fr. 220 entsprochen werden konnte, so ° daß -die ganze Belastung des Budget aus dieser Angelegenheit Fr. 8043. 05 beträgt.

Zum Schluß haben wir noch zu sagen, warum wir die Nachtragskreditbegehren der Eisenbahnabtheilung erst jezt vorlegen. Wie die heutige Darstellung zeigt, hätte man, abgesehen allenfalls von Reiseentschädigungen und Büreauauslagen, die Mehrbedürfnisse des Gotthardinspektorats schon vor der Sommersession der Bundesversammlung bemessen können ; es hat sich seither an der Organisation der Bauaufsicht nichts geändert. Damals aber durften wir dies, wenn auch vermuthen, doch nicht mit Sicherheit voraussehen, und wir wollten vermeiden, ungenaue Zahlen zu bringen oder einen weitern Nachtragskredit in derselben Sache verlangen zu müssen.

Das Total der zu bewilligenden Nachkredite beläuft sich auf Hiezu kommen noch: 1) Betrag der in der verflossenen Junisession bewilligten Nachkredite .

2) Bewilligter Kredit für den Ankauf des Postgebäudes in Winterthur laut Bundesbeschluß vom 17. September 1880 , Total

.

Fr. 1,248,009. --

,,

149,954. 75

,,

225,000. --

Fr. 1,622,963. 75

634

Davon kommen, als das Budget nicht belastend, in Abzug r 1) Der Nachtragskredit für die Münzstätte, im Juni bewilligt Fr. 10,000 2) Der Nachtragskredit für die Regiepferdeanstalt ,, 10,000 3) Der Nachtragskredit für die Munitionsfabrik . ,, 211,000 4) Der Nachtragskredit für die Waffenfabrik . ,, 85,720 Fr. 316,720 Nachtragskredite für das Jahr 1880 Abzüge

Fr. 1,622,963. 75 ,, 316,720. --

Netto Nachtragskredite Fr. 1,306,243. 75 deren Dekung einschließlich des veranschlagten Ausgabenüberschusses im Betrage von Fr. 183,000, nach dem dermaligen Stand der Einnahmen und Ausgaben zu schließen, wenn vielleicht nichtganz, so doch zum größern Theile erwartet werden darf.

B e r n , den 6. Dezember 1880.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d - e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft i Schieß.

635

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1880.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenoßenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 6. Christmonat 1880, beschließt: Es werden dem Bundesrathe folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

B. S t ä n d e r a t h : 1. Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen Ï . . . .

D. B u n d e s k a n z l e i : 2. Material: a. Drukkosten und Lithographien .

.

. F r . 20,000 b. Beleuchtung, Beheizung und Wasserversorgung ,, 1,500 3. Außerordentliche Drukarbeiten . ,, 7,800 Uebertrag

Fr.

3,500

,,

29,300

Fr.

32,800

636

Uebertrag Fr.

32,800

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

A. Politisches Departement.

9. Repräsentationskosten .

.

.

.Fr.

1,700

B. Departement des Innern.

III. B a u w e s e n : 6. Erweiterungs- und Umbauarbeiten .

.

.

. F r . 16,857 7. Bauliche Arbeiten in gemietheten Gebäulichkeiten ,, 1,812 12. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: b. Juragewässerkorrektion ,, 19,131 ,,

37,800

D. Militärdepartement.

II. V e r w a l t u n g .

A. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l : 8. Oberpferdarzt : d. Kanaleiaushilfe .

. Fr.

600 15. Munitionsdepot: e. Transport* kosten . Fr. 1,280 f. Provision an d. Munitionsverkäufer . ,, 4,000 : -- ,, 5,280 B. I n s t r u k t i o n s p e r sou al: 5. Sanität: e. Reiseentschädigungen . ,, 300 Uebertrag

Fr.

6,180 Fr.

72,300

637

Uebertrag

Fr.

6,180 Fr.

72,300

H. Kriegsmaterial: 2. Neuanschaffungen

.

0. Verschiedenes

.

3,085

.

,,

III. R e g i e p f e r d e a n s t a l t : 5. Pferdeankäufe .

2,000

,, 10,000

V. L a b o r a t o r i u m .

.

,, 211,000

VI. W a f f e n f a b r i k .

.

,, 85,720 317,985

E. Finanz- und Zolldepartement.

Abtheilung Finanzen.

IV. L i e g e n s c h a f t e n : Ankaufssumme für das Postgebäude in Bern .

.

. Fr. 680,000 Wasserversorgung für die Pulvermühle in Worblaufen . ,, 12,550 V. Pulver V e r w a l t u n g : 2. Fabrikation s k o s t o n : b. Arbeiterlöhnungen . Fr. 3,000 3. Reparaturen u.

Unterhalt der Maschinen und Geräthe.

. ,, 2,500 ,,

5,500

Abtheilung Zölle.

L e. 5. Bezugsprovisionen an Zoll- und Postbeamte etc. .

,,

2,500

'

,, Uebertrag

Bundesblatt. 32. Jahrg. Bd. IV.

700,550

Fr. 1 ,090,835 44

638

Uebertrag Fr. 1,090,835

F. Handels- u. Landwirthschaftsdepartement.

III. Maß und Gewicht.

VII. Landwirtschaft .

VIII. Forstwesen IX. Jagd und Fischerei : 3. Fischerei

. Fr. 450 . ,, 2,240 . ,, 2,000 .

,, 8,440 ,,

13,130

0. Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung: VIII. Transportkosten .

. Fr. 90,000

Telegraphenverwaltung: I. Gehalte und Vergütungen IV. Gebäulichkeiten (Miethzinse) .

Eisen b a h n w esen: VII. Gotthardinspektion

.

,, 25,000 ,,

5,000

,, 24,044 --

,,

144,044

Fr. 1,248,009

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1880 (II. Serie). (Vom 6. Dezember 1880.)

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Bundesblatt

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Jahr

1880

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.12.1880

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613-638

Page Pagina Ref. No

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