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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 24. Februar 1880.)

Nach durchgemachter Verwaltungs - Offizierbildungsschule in Thun sind vom Bundesrathe zu Lieutenants brevetirt worden, und zwar : J. Als Oberlieutenant: Herr Joseph H e g n e r , von und in Lachen (Schwyz), bisher Infanterie-Oberlieutenant.

II. Als Lieutenants : Herr Louis Gust. B o r e i , von Neuenburg, in Moudon (Waadt), bisher ,, T*l Werner E g l i , von und in Bauma (Zürich), Füsilier-Fouriere *i· * ·*· U.0111CL J. \j U L ICI v» ,, Philippe A« n dj e r m a t, t, e n , von ·»T« Visp, in Sitten, ,, Coelestiuo S t o f f e l , von und in Bellenz, bisher ArtillerieFourier.

v Fritz B u r g e r , v. Sumiswald (Bern), in Dombresson (Neuenburg), bisher Verwaltungs-Fourier.

,, Wilhelm D ü r s t e i e r , von Grüningen, in Wezikon (Zürich), bisher Schüzen-Fourier.

,, Hermann L u d w i g , von und in Bern, v Heinrich S e n n h a u s e r , von Wädensweil, bisher in Borgen (Zürich), Sanitäts-Fouriere.

,, Jakob H o p f, von und in Basel, ,, August S t r i c k l e r , von und in Richtersweil (Zürich), bisher Sanitäts-Wachtmeister.

,, Jules Elles, von und in Vi vis, Ì bisher ,, Pietro R u s ça, von und in Locamo, jSchüzen-Korporale.

,, Heinrich H a g m a n n , von Haag, in Ì St. Gallen, ,, Jakob G r a f , von und in Wolfhalden bisher (Appenzell A. Rh.), Füsilier-Korporale.

^ Arnold C a s s e r i n i , von Cereutino, in Locamo (Tessin),

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Herr Albert S c h a a d , von Oberhallau (Schaffhausen), in Basel, Edmund S c h m i d , von und in Bern, fl ,, Gottfried Weh r li, von und in Riesbach bisher (Zürich), Füsilier-Korporale.

,, August H e m m a n n , von Brugg, in Baden (Àargau), ,, Alfred A11 a m a n d , von Rougemont ° (Waadt), in Lausannne, ,, Hubert S c h e u c h z e r , von und in Zürich, bisher SanitätsKorporal.

Mit Rüksicht auf die mit dem 20. Juni 1879 eingetretene Erîiohung des Eingangszolles auf Tabak und Tabakfabrikaten hat der Bundesrath beschlossen, an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Wir sehen uns veranlaßt, Sie zu ersuchen, uns zu geeignetem Zeitpunkte über das Bestehen und den Umfang des Tabakbaues im dortigen Kanton mit Berüksichtigung folgender Fragen nähere Auskunft ertheilen zu wollen : 1) Welchen Gesammtflächeninhalt nimmt der Tabakbau in diesem Jahre im dortigen Kantone ein?

2) Erzeigt sich dabei eine Zu- oder Abnahme im Vergleich zum Tabakbau vor der Einführung der Zollerhöhung (20. Juni 1879) ?

3) Welches ist der diesjährige Ertrag, nach metrischen Zentnern angegeben ?

4) Wie verhalten sich die diesjährigen durchschnittlichen Preise des inländischen Rohtabaks zu denjenigen vor der Erhöhung des eidg. Eingangszolles ?

,,Indem wir Ihnen zum voraus Ihre gefällige Rükäußerung verdanken, benuzen wir diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen."

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Veranlaßt durch einen Spezialfall hat der Bundesrath mit der Regierung der französischen Republik eine Vereinbarung getroffen wegen Rüksendung von jungen Leuten, welche sich aus dem einen Lande in das andere geflüchtet haben, und deßhalb an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben gerichtet : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Wir waren in jüngster Zeit veranlaßt, von der französischen Regierung die Rükleitung eines minderjährigen Knaben nachzusuchen, welchen die Behörden seines Heimatkantons wegen eines Vergehens in einer Besserungsanstalt untergebracht hatten und der von dort nach Frankreich flüchten konnte.

,,Die Regierung der französischen Republik hat unsern Antrag mit aller Zuvorkommenheit entgegengenommen ; jedoch wurde, da auf solche Fälle der Auslieferungsvertrag nicht angewendet werden und es sich nur darum handeln kann, einen solchen Flüchtling unter Bewachung an den Ort zurükzuschaffen, aus dem er entwichen war, an diese Rükleitung die Bedingung geknüpft, daß für solche Fälle Frankreich die Beobachtung der Gegenseitigkeit zugesichert werde.

,,Im Spezialfalle hat die betreffende heimatliche Regierung die verlangte Reziprozität ohne Weiteres zugesichert.

,,Unsererseits haben wir der französischen Regierung erwidert,, daß wir keinen Anstand nehmen, das vorgeschlagene Verfahren) auch im Namen der ganzen Schweiz anzunehmen und dessen künftige Beobachtung von Seite der Kantone zuzusichern, da es nur in Aller Vortheil gelegen sein kann, daß solche verkommene JungeLeute möglich bald wieder unter die Obsorge der heimatlichen Behörden gebracht werden. Immerhin aber müssen wir voraussezen,, daß die heimatliche Angehörigkeit eines solchen Individuums vorher außer Zweifel gestellt wäre, weßhalb die französischen Behörden aufmerksam zu machen sein dürften, daß es nicht genügen könnte, bloß die schweizerische Nationalität festzustellen, vielmehr durch Einvernahme des Betreffenden auch der Kanton und die Gemeinde ermittelt werden müßte, weil kein nur allgemein schweizerisches Staatsbürgerrecht bestehe, das Bürgerrecht in der Schweiz gegentheils auf einer bestimmten Gemeinde beruhe.

,,Indem wir die Ehre haben, Ihnen von diesem Vorgange Kenntniß zu geben, verbinden wir damit die Einladung, der oben erwähnten Reziprozität künftig im gegebenen Falle Ihrerseits Vollziehung zu gewähren. Wir haben von einer besondern Anfrage

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geglaubt absehen zu dürfen, weil das vereinbarte Verfahren nur im allgemeinen und beiderseitigen Interesse liegen kann."

Der Bundesrath hat, in Gemäßheit der ihm von den gesezgebenden Käthen unterm 22 Dezember 1879 ertheilten Ermächtigungj 1) die durch Bundesbeschluß vom 24. September 1873 auf die schweizerische Centralbahn übergegangene Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Liestal bis Waldenburg, eventuell Langenbruk, vom 19. April 1870, auf die Gesellschaft der Waldenburgerbahn übertragen; 2) einige Aenderungen an dieser Konzession, namentlich im Sinne der Bewilligung zum Bezug erhöhter Taxen bewilligt, in der Meinung, daß die Tarife der Unternehmung auf die Zeit des Ablaufs der ersten fünf Betriebsjahre einer Revision zu unterstellen seien; 3} den Statuten der Gesellschaft der Waldenburgerbahn die Genehmigung ertheilt.

Der Bundesrath hat gewählt : (am 24. Februar 1880) als Gehilfe der Zollverwaltung : Hrn. Emil Pfeiffer-Amsler, v.Aarau; ,, Telegraphist in Leuk-Stadt: ,, Louis Zwissig, von Siders (Wallis), Posthalter in LeukStadt (Wallis); ,, Telegraphistin in St. Georges : Jgfr. Louise Fillietaz, von Gimel (Waadt), Posthalterin in St.

Georges (Waadt); (am 27. Februar als Revisionsgehilfe der Oberpostdirektion:

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Hrn. Francois Jaccoud, von Genf, bisheriger provisorischer Revisionsgehilfe der gedachten Direktion ; ,, Posthalterin in Neunkirch : Jgfr. Elise Schärrer, von und in Neunkirch (Schaffhausen) ;

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als Postkommis in Luzern :

Hrn. Eduard Amstad, von Beckenried (Nidwaiden), Posthalter in Gersau (Schwyz) ; ,, ,, ,, Chauxdefonds : ,, Albert Hagger, Postaspirant, von Altstätten (St. Gallen), in Neuenburg ; ,, Telegraphistin in Gerzensee : Frau Anna Schärer, von Oberstekholz, in Gerzensee (Bern).

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Inserate.

Bau -Ausschreibung.

Die Arbeiten betreffend Erstellung eines M a t e r i a l s c h u p p e n s bei der eidg. Waffenfabrik auf dem Wylerfeld bei Bern werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau des eidg. OberBauinspektorates im Bundesrathhaus zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich weitere gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten für den Schuppen oder für einzelne Arbeiten desselben sind bis und mit dem 6. März nächsthin in verschlossenen Eingaben, mit der Aufschrift ,,Eingabe für den Materialschuppen der Waffenfabrik" versehen, dem unterzeichneten Departement franco einzureichen.

B e r n , den 25. Februar 1880.

Schweiz. Departement des Innern: Abtheilung Bauwesen.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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28.02.1880

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