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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer schweizerischen meteorologischen Centralanstalt.

(Vom 23. November 1880.)

Tit.

Die meteorologischen Beobachtungen und deren Resultate sind sowohl für die Wissenschaft als für die Industrie und Landwirthschaft unseres Landes zu einer solchen Bedeutung herangewachsen, daß es nöthig wird, sie auf eine sicherere Grundlage zu stellen, als dies geschieht, wenn deren Fortdauer von einem jedes Jahr bei der Büdgetberathung aufs Neue in Frage gestellten Posten abhängig ist. Die schweizerische naturforschende Gesellschaft, von welcher die meteorologische Kommission eine Sektion bildet, hatte aus diesem Grunde schon längst die Anregung gemacht, es möchten durch einen Bundesbeschluß die bisherigen provisorischen meteorologischen Einrichtungen anerkannt und denselben auch von Seite des Bundes ein sicherer Kredit zugewiesen werden. In Folge dessen wurden von unserm Departement des Innern mit der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft auf dem Korrespondenzwege und in Konferenzen Verhandlungen gepflogen, welche die Darlegung der bisherigen Behandlung der Meteorologie sit Beginn der Bundessubvention, der Uebelstände, welche dabei zu Tage getreten sind und eine Aenderung in der Organisation wünschenswerth erscheinen lassen, zum Gegenstand hatten. Diese Verhandlungen fanden damit

390 ihren Abschluß, daß die schweizerische naturforschende Gesellschaft unserm Departement des Innern eine vom Vorstand der bisherigen meteorologischen Centralanstalt ausgearbeitete definitive Vorlage unterbreitete.

Ueber dasjenige, was vor dem Jahre 1863 in der Schweiz auf dem Gebiete der Meteorologie geleistet wurde, gibt derjenige Bericht nähere Auskunft, welcher der genannten Vorlage als Beilage l separat beigeschlossen ist. Die ungenügenden Resultate der frühem meteorologischen Beobachtungen sind auf den Mangel einer ausreichenden centralen Leitung der Stationen und die ungenügenden Mittel hiezu zurükzuführen. Anfangs der 1860er Jahre gelangte auf Anregung von Bundesrath Pioda das Projekt der Anlegung eines Systems meteorologischer Beobachtungsstationen durch die schweizerische naturforschende Gesellschaft zur Ausführung. Seit 1863 wurden diese Beobachtungen vom Bunde subventionirt. Damals wurden über 80 Beobachtungsstationen errichtet und ausgerüstet, und es begann auch eine meteorologische Centralanstalt, welcher der schweizerische Schulrath auf der eidg. Sternwarte in Zürich ein Lokal anwies, ihre Thätigkeit. Die Hauptaufgabe derselben bestand zunächst in der Sammlung und Publikation der an den verschiedenen Stationen gemachten Beobachtungen. Die Verarbeitung dieses Materials zu einer übersichtlichen Klimatologie unseres Landes war Mangels der nöthigen Arbeitskräfte dieser Centralstelle nicht möglich. Die Leitung derselben wurde bis zum Jahr 1874 von Herrn Prof. Wolf am Polytechnikum besorgt und dann an Herrn R. Billwiller übertragen.

Auch bei der gegenwärtigen Organisation des Instituts könnten die meteorologischen Beobachtungen fortgesezt und bei vermehrten Arbeitskräften und Geldmitteln auch die Verarbeitung des gesammelten Materials bewältigt werden, vorausgesezt, daß mit Sicherheit auf die jährlich durch die Bundesversammlung hiefür zu bewilligende Subvention gerechnet werden dürfte. Weil dies aber nicht der Fall und ebendeßhalb die Stellung des betreffenden Arbeitspersonals eine prekäre ist, so kann dem leztern auch nicht zugemuthet werden, daß es sein volles Interesse dem meteorologischen Institute zuwende. Zudem hat sich im Lauf der Jahre immer mehr als nothwendig herausgestellt, der meteorologischen Centralanstalt darum ein öffentliches Gepräge zu verleihen, weil dieselbe neben
den wissenschaftlichen noch wesentlich praktischen Interessen dienen* soll. Speziell die Landwirtschaft hat von den klimatischen Daten, noch wenig Notiz genommen, und es ist darnach zu trachten., daß dies, namentlich auch mit Rüksicht auf die seit 1879 begonnenen täglichen telegraphischen Witterungsberichte, in Zukunft

391 geschehe. Ueber Niederschlagsverhältnisse wird besonders häufig, von Wasserbautechnikern Auskunft gewünscht, und das diesfalls: gesammelte Material hat sich eher als zu dürftig, denn als überflüssig erwiesen. Seitdem Seitens der Aerate der Klimatologie eine sorgfältigere Berüksichtigung zu Theil wird, erlangen auch die klimatologischen Daten unserer schweizerischen Kurorte eine größere Bedeutung. Sogar in Civil- und Strafprozessen hat die an der Hand der bezüglichen Beobachtungsregister ermöglichte Ermittlung des Thatbestandes rUksichtlich der Witterungsverhältnisse zu einer bestimmten Zeit schon wiederholt sehr gute Dienste geleistet.

In diesen praktischen öffentlichen Interessen, welchen eine meteorologische Centralstelle zu dienen berufen ist, liegt auch der Hauptgrund, warum derselben eine unabhängigere Stellung dadurch, verschafft werden sollte, daß der Staat sie unter seine eigene Obhut nähme, wie dies auch bereits in allen andern Ländern wirklich der Fall ist. Hiebei kann die unmittelbare Aufsicht immerhin einigen Fachmännern übertragen werden. Eines der ersten Erfordernisse für das Gedeihen einer solchen Anstalt ist ein festes Domizil. Da» bisherige Bureau, welches der Centralanstalt auf der eidg. Sternwarte eingeräumt war, mußte bereits im Frühjahr 1880 wegen Plazmangel verlassen und io ein Privatlogis verlegt werden. Zwekmäßig hat die meteorologische Centralanstalt in Zürich, dem Siz.

des eidg. Polytechnikums, zu verbleiben, dessen Zweken, sie ebenfalls in verschiedenen Richtungen zu dienen vermag. Endlich liegt es im Interesse des Instituts, daß an dessen Spize ein Direktor gestellt wird, der kein weiteres Amt bekleidet und sowohl in alle Details der bezüglichen Thätigkeit Einsicht hat, als auch mit dea Verhältnissen der einzelnen Beobachtungsstationen vertraut ist.

Die meteorologische Centralanstalt, welche durch einen förmlichen Bundesbeschluß sicher gestellt zu werden wünscht, stellt sich die Aufgabe: die auf dem gegenwärtig aus zirka 80 Stationen bestehenden Beobachtungsneze gewonnenen Daten in der bisherigen Weise zu sammeln, verbesserten Beobachtungsmethoden Eingang zu verschaffen, die notwendigen zeitweiligen Inspektionen der Stationen zu besorgen, die gemachten Beobachtungen zu publiziren, aus dem gewonnenen Material eine Klimatologie der Schweiz zu bearbeiten, wobei
Monatsmittel, Jahresmittel, Extreme der Temperatur und soweit thunlich auch der tägliche Gang der Temperatur, der jährliche und tägliche Gang des Luftdruks, die Extreme der Feuchtigkeitsverhältnisse, die räumliche und zeitliche Vertheilung der Niederschlage, sowie die Windverhältnisse untersucht und festgestellt werden sollen. -- Eine Anzahl Arbeiten klimatologischen Inhalts ist bereits in den verschiedenen Annalen der schweizerischen

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meteorologischen Kommission zur Veröffentlichung gelangt. -- Die meteorologische Centralanstalt wird im Weitern den Austausch von Witterungsberichten und die Vermittlung derselben an Anstalten und Privaten besorgen, endlich die von Seiten der Behörden und des Publikums an sie gestellten Fragen über meteorologische Gegenstände beantworten.

Dieses Institut hat zur Dekung seiner Ausgaben für einen Direktor, Hilfspersonal, Instrumente, Druk- und Büreaukosten einen Jahreskredit von Fr. 25,000 nöthig.

ludern wir bezüglich des Details dieser Ausführung auf den beigedrukten mehrerwähnten Bericht des Vorstandes der bisherigen meteorologischen Centralanstalt zu verweisen uns erlauben, welchem als Beilage II noch eine Enquête über die meteorologischen Institute in den verschiedenen Ländern Europas beigegeben ist, beantragen wir Ihnen die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes und ergreifen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. November 1880.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schiess.

393 (Entwurf.)

ßundesfoeschluß betreffend

die Errichtung einer Schweiz, meteorologischen Centralanstalt.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgeuoßenschaft, nach Einsicht einer Botschaft de« Bundesrathes vom 23. Wintermonat 1880, beschließt: Art. 1. An der Stelle des provisorischen meteorologischen Bureau der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft wird ein amtliches ständiges Bureau errichtet, welches den Titel ,,schweizerische meteorologische Centralanstalta führt.

Art. 2. Die A u f g a b e dieser Anstalt ist: Studium der schweizerischen Klirnatologie durch Anstellung regelmäßiger Beobachtungen an den Stationen, Zusammenstellung und Verarbeitung des Beobachtungsmaterials, Veröffentlichung der Resultate der Beobachtung und der Verarbeitung, Austausch der Witterungsdepeschen, Zusammenstellung und Ausgabe der Witterungsberichte und Uebermittlung derselben an Anstalten oder Privaten, die sie zu wissenschaftlichen Untersuchungen oder Wetterprognosen gebrauchen.

394 Art. 3. Die Anstalt steht unter dem eidg. D e p a r t e m e n t des I n n e r n , welches die wissenschaftliche und technische Leitung und Beaufsichtigung derselben durch eine F a c h k o m m i s s i o n ausübt, deren Mitglieder auf Vorschlag des Departements des Innern vom Bundesrath auf eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt werden.

Art. 4. Die G e s c h ä f t e der A n s t a l t besorgt ein Direktor mit seinem nöthigen Hilfspersonal.

Der Direktor bezieht eine feste Besoldung von 4500 bis 5000 Franken.

Art. 5. Der j ä h r l i c h e G e s a m m t k r e d i t für die Anstalt wird auf Fr. 25,000 festgesezt.

Art. 6.

Der Siz der Anstalt ist Zürich.

Art. 7. Ein besonderes Reglement, welches vom Bundesrath erlassen wird, ordnet die Obliegenheiten und Kompetenzen der Kommission, sowie diejenigen des Direktors der Anstalt, wie überhaupt Alles, was auf die Organisation derselben Bezug hat.

Art. 8. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesezes vom 17. Brachmonat 1874 (Amtl. Samml. n. F., Bd. I, S. 116), betreffend die Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusezen.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Errichtung einer schweizerischen meteorologischen Centralanstalt. (Vom 23. November 1880.)

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27.11.1880

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