394

VIII. D i v i s i o n s k r e i s : 1) für den italienischen Theil: Herr L a b h a r d t - H i l d e b r a n d in Enge (Zürich).

2) für den deutschen Theil und den Kanton Schwyz, VI. Division, jedoch mit Ausnahme von Wallis : Herr B r u n n h o f e r , Lehrer in Aarau.

3) für den romanischen Theil: Herr D on a t z , Erziehungssekretär in Chur.

Die Funktionen des nach § 10 des Regulativs für die Rekrutenprüfungen aufzustellenden Oberexperten wurden Herrn Erziehungsrath N ä f in Riesbach (Zürich) übertragen.

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Inserate.

Publikation.

Eidgenössisches Anleihen von 1867, 1871 und 1877.

Nachdem der Bundesrath, gestüzt auf den Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1879, die Aufnahme eines Anleihens von 35 Millionen Franken beschlossen und dabei den Inhabern der eidg. Titel von den Anleihen 1867, 1871 und 1877 das Recht der Conversion vorbehalten, beziehungsweise die Rükzahlung der nicht convertirten Obligationen verfügt hat, wird hiemit den I n h a b e r n , welche ihre Obligationen nicht znr Conversion ang e m e l d e t h a b e n , in Erinnerung gebracht, daß die Rükzahlung dieser Titel des Anleihens von 1867 am 31. Juli, ,, 1871 ,, 31. August, ,, 1877 ,, 1. Oktober dieses Jahres erfolgt, und die Verzinsung davon je von diesem Tage an aufhören wird. .

395 Die Obligationen werden unter Rükgabe der nicht verfallenen Coupons eingelöst : bei der Bundeskasse in Bern; bei sämmtlichen Haupt-Zoll- und Kreispostkassen ; sowie diejenigen vom Anleihen von 1867 : in Prankfurt bei J. Goll & Söhne, und ,, Stuttgart bei Dortenbach & Cie.

Denjenigen Inhabern, welche die Rükzahlung in größern Posten bei .einer Haupt-Zoll- oder Kreispostkasse zu effektniren gedenken, empfehlen wir, die betreffende Kasse einige Tage vor der Verfallzeit gefälligst davon avisiren zu wollen.

B e r n , den 1. Juli 1880.

Eidg. Staatskasse.

Divisionszusammenzug der III. Armee-Division.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiemit nachfolgende Arbeiten zum Truppenzusammenz der III. Armeedivision auf dem Waffenplaze Bern zur freien Konkurrenz ausgeschrieben : 1) Zimmerarbeiten für temporäre Stalleinrichtungen zur Unterbringung von circa 300 Pferden; 2) Konstruktion von 4--5 Feldbaköfen aus Baksteinmaterial ; 3) Legung eines Asphaltlagers von circa 150 m2.

Sämmtliche Arbeiten sind in der ehemaligen Eisenbahnwaggonfabrik in der Muesmatt auszuführen.

Bewerber zur Uebernahme dieser Arbeiten haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Angebot für Zimmerarbeit 1 Divisionszusammenzug der sphalt " A l III. Division" ,, ,, Asphaltlegung J versehen, bis zum 10. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisions-Kriegskommissariate in Bern franko einzusenden.

396 Die Pflichtenhefte sind hei dem Unterzeichneten zur Einsicht aufgelegt, welcher weitere Auskunft zu ertheilen bereit ist.

B e r n , den 21. Juni 1880.

Das Divisionskriegskommissariat der III. Armeedivision: Grenus, Oberstlieutenant.

Divisionszusammenzug der III. Division.

Ausschreibung von Verpflegungsbedürfnissen Es werden hiemit die Lieferungen von M e h l , S c h l a c h t v i e h , W e i n , K ä s e und H o l z für die vom 30. August bis 17. September 1880 stattfindende Divisionsübung der III. Armeedivision zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber für diese Lieferungen haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift ,,Divisionszusammenzug der III. Division.

Angebot für Mehl, S c h l a c h t v i e h , W e i n , K ä s e , H o l z " versehen, bis am 10. Juli nächsthin dem unterzeichneten Divisions-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben und eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen.

Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können keine Berüksichtigung finden.

Den Angeboten für Mehl, Wein und Käse sind entsprechende Muster beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau das eidg. Oberkriegskommissariates, des Kantons-Kriegskommissariates in Bern und auf demjenigen der unterfertigten Stelle eingesehen werden.

B e r n , den 21. Juni 1880.

Das Divisionskriegskommissariat der III. Division : Grenus, Oberstlieutenant.

397 Dritte Vorladung-.

Auf das Gesuch der Eventualerben des im März 1849 nach Amerika ausgewanderten und seither ohne statthafte Nachricht abwesenden und in Folge Erkenntnisses des Bezirksgerichts Wyl vom 12. Februar 1. J., ergeht an denselben oder an seine allfalligen rechtmäßigen Nachkommen die dritte und peremtorische Aufforderung, sich bis zum 10. August 1. J. beim Präsidium des Bezirksgerichtes Wyl zu stellen oder demselben glaubwürdige Zeugnisse über Leben und Aufenthalt einzusenden, ansonsten Müller als verschollen erklärt und das bisanhin waisenamtlich verwaltete Vermögen unter seine Erben vertheilt würde.

St. G a l l e n , den 18. Juni 1880.

Die Staatskanzlei.

Dritte Vorladung-.

Auf das Gesuch der Eventualerben der seit November 1839 ohne statthafte Nachricht abwesenden und in Folge Erkenntnisses des Bezirksgerichts Wyl vom 12. Februar 1. J., ergeht an dieselbe oder an deren allfällige rechtmäßige Nachkommen die dritte und peremtorische Aufforderung, sich bis zum 10. August 1. J. beim Präsidenten des Bezirksgerichts Wyl zu stellen oder demselben glaubwürdige Zeugnisse über Leben und Aufenthalt einzusenden, ansonsten Frauenknecht als verschollen erklärt und das bisanhin waisenamtlich verwaltete Vermögen unter ihre Erben vertheilt würde.

St. G a l l e n , den 18. Juni 1880.

Die Staatskanzlei.

398

Liquidation der schweizerischen Nationalbahn.

Der Entscheid des Masseverwalters über eine gegen dessen nachträgliche Klassifikationsbesthnmung vom 22; Mai laufenden Jahres erhobene Einsprache ist dem Einsprecher schriftlich mitgetheilt worden und kann im Verwaltungsgebäude der Nationalbahn in Winterthur von sämmtlichen Interessenten eingesehen werden.

Innert der Frist von 30 Tagen, von gegenwärtiger Publikation an gerechnet, kann gegen diesen Entscheid des Masseverwalters sowohl von dem Einsprecher als von den übrigen Gläubigern an das Bundesgericht rekurrirt werden (Artikel 41 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874).

W i n t e r t h u r , den 22. Juni 1880.

Der Masseverwalter der Schweiz. Nationalbahn : Bärlocher.

Schweizerische Centralbahn.

Zum Gütertarif Aarg. Südbahn und Bremgarten-N. 0. B. und V. S. B.

vom 1. October 1878 tritt am 1. Juli dieses Jahres ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend neue Taxen für den Verkehr mit St Margrethen und Buchs transit.

Dieser Nachtrag kann bei genannten Stationen eingesehen und zum Preise von 10 Cts. bezogen werden.

B a s e l , den 16. Juni 1880.

Für den directen Personen- und Gepäckverkehr zwischen Basel einerseits und Stationen der Suisse Occidentale, Bulle-Komont- und Simplonbahn anderseits, sowie einigen S. G. B. und J. B. L.-Stationen, wird auf 1. Juli ein neuer Tarif ausgegeben, welcher bei den betheiligten Stationen eingesehen werden kann. Vorläufig treten am 1. Juli nur diejenigen erhöhten Taxen in Kraft, welche für den Verkehr via Bern nach den S. O.-Stationen, sowie über Ölten-Wangen nach den Stationen Bußwyl, Brügg und Schupfen vorgesehen sind. Alle übrigen neuen Taxen gelangen erst am 1. Oktober dieses Jahres zur Anwendung.

B a s e l , den 24. Juni 1880.

Directorium der .Schweiz. Centralbahn.

399 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Vom 1. Juli dieses Jahres ab gelangen in Bern Hin- und RückfahrtsBillete nachRigi-Scheidegg,, via Langnau, 3 Tage gültig, zu folgenden reduzirten Preisen zur Ausgabe: I. Classe.

IL Classe.

III. Classe.

Fr. 27. 60.

Fr. 22.

Fr. 17.

B e r n , den 18. Juni 1880.

Die Direction der Jura-Bern-Luzeru-Bahn

Bekanntmachung betreffend

die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen ans der Schweiz.

In Gemäßheit vom Artikel 2, Alinea 2 der internationalen Phylloxéra Convention vom 17. September 1878 ist die Einfuhr von Sezlingen, Gesträuchen und sonstigen Produkten der Baumschulen, Gärten, Treibhäuser und Orangerien aus Frankreich in die Schweiz nur über die Zollstätten von Pruntrut, Verrières, Vallorbes und Bahnhof Genf (für Sendungen per Bahn) gestattet.

Ausgenommen hievpn sind Tafeltrauben ohne Blätter und Bebholz, Traubenkerne, abgeschnittene Blumen, Gemüse, Samen und Früchte, welche über sämmtliche Zollstätten ein- und ausgeführt werden dürfen.

Die Ausfuhr von Rebensezlingen, Schößlingen und Rebholz, sowie der oben im Absaz l angegebenen Gegenstände ans der Schweiz nach Frankreich ist zufolge einer Mittheilung der französischen Regierung und in Gemäßheit vom Art. 2, AI. 2 und 5 der internationalen Phylloxéra-Convention nur über folgende französische Zollbüreaux erlaubt : Delle, Villars (nach Er öffnung der Eisenbahnlinie von Morteau), Pontarlier, les Verrières de Joux, les Hôpitaux-Neufs und Bellegarde.

B e r n , den 18. Juni 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement

400

Schweizerisches Bundesgericht.

In Sachen der Liquidation der schweizer. Nationalbahngesellschaft hat das B u n d e s g e r i c h t ,

nachdem die Westsektion der Nationalbahn (Winterthur-Zofingen, mit Abzweigung Suhr-Aarau) durch Beschluß des Bundesgerichtes vom 17. April 1880 definitiv der schweizerischen Nordostbahngesellschatt zugeschlagen worden ist, und letztere am 31. Mai 1880 den Steigerungspreis der Masseverwaltnng vollständig entrichtet, mithin nach Art. 15 und 40, Absaz l, der Steigerungsbedingungen vom 2. Februar 1880 das Eigenthum an der fraglichen Linie pfand- und hypothekenfrei erworben hat; gestützt auf Art. 26, 38 u. ff. des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung; und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874, sowie auf dieangerufenen Artikel der Steigerungsbedingungen, beschlossen : 1. Die auf der Westsektion der schweizerischen Nationalhahn (LinieWinterthur-Zofingen und Suhr-Aarau) errichteten Pfandrechte, nämlich : a) dasjenige I. Ranges vom 25. Juli 1876, zu Gunsten eines Anleihens von 9 Millionen Pranken, mit Garantie der vier Städte Winterthur, Baden,, Lenzburg und Zofingen ; b) dasjenige II. Ranges vom 21. August 1876, zu Gunsten eines Betragen von 1,200,000 Franken des Nachsubventionsanleihen von 2 Millionen.

Franken, werden als erloschen erklärt, und es wird demnach deren Löschung im Eisenbahnpfandbuche augeordnet, wogegen die Pfandgläubiger nach Maßgabe .der Art. 38 und 40 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 auf den Pfanderlös anzuweisen sind.

2. Auf den Forderungstiteln für das sub l bezeichnete Anleihen ist die Erlöschung des Pfandrechtes gleichzeitig mit dem Vormerke der auf dieselben zu entrichtenden Konkursdividendenzahlung vorzumerken.

3. Dieser Beschluß ist dem Bundesrathe sowie dem Masseverwalter der schweizerischen Kationalbahn mitzutheilen und öffentlich bekannt zu machen.

L a u s a n n e , den 5. Juni 1880. h Im Namen des Schweiz. Bundesgerichtes ,, Der Präsident: Dr. J. Morel.

Der Gerichtsschreiber: Rott.

401

Bekanntmachung.

Es wird anmit vor der Auswanderung nach Buenos-Ayres gewarnt, indem laut Mittheilung des schweizerischen Konsulats daselbst die Revolution ausgebrochen ist.

B e r n , den 18. Juni 1880.

Schweiz. Handels- und Landwirtschaftsdepartement

Ausschreibung.

Es werden hiemit die Lieferungen von Brod O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die vom 1. August bis Ende 1880 auf den Waffenpläzen von F r e i b u r g (Fleisch\ Liestal ,, Aarau ,, Brugg ,, Zürich (Fleisch und Brod), B e r n (Heu und Stroh) abzuhaltenden eidgenössischen Militärkurse zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Augebote schriftlich, versiegelt und mit d e r Ueberschrift ,, A n g e b o t f ü r Brod F l e i s c h o d e r F o u r r a g e " versehen, bis S a m s t a g den 3. J u l i n ä c h s t h i n dem eidgenössischen Oberkriegskommissariat in B e r n franko einzusenden. In den Angeboten sind gleichzeitig die Bürgen anzugeben, und denselben eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sowohl für die Leztern als die Bewerber selbst beizulegen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, können nicht berüksichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen können auf den Bureaux der betreffenden Kantons-Kriegskommissariate und auf demjenigen der unterfertigten Amtsstellé eingesehen werden.

B e r n , den 15. Juni 1880. [%] Das eidg. Oberkriegskommissariat.

402

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau in Genf. Anmeldung bis zum 9. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Chaux de-Fonds. Anmeldung bis zum 9. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Oberbriefträger in Basel.

| Anmeldung bis zum 9. Juli 4) Büreaudiener beim Hauptpostbürean > 1880 bei der Kreispostdirektion Basel.

l in. Basel.

5) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 9. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 9. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Einnehmer bei der Nebenzollstätte Ponte Cremenaga (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 500, nebst 15 °/o Bezugsprovision von der Roheinnahme.

Anmeldung bis znm 30. Juni 1880 bei der Zolldirektioa in Lugano.

2) Telegraphist in Chaux-de-Fonds. Besoldung nach Maßgabe des ßundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 29. Juni 1880 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis znm 2. Juli 1880 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postkommis in Zürich.

j Anmeldung bis znm 2. Juli 5) Ablagehalter und Briefträger in } 1880 bei der Kreisipostdirektion in Watt (Zürich).

Zürich.

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26.06.1880

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