303

# S T #

1962

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde im Jahre 1920/21 an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 26. April 1920.)

Wir beeren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif pro 1920 zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Ausrüstung der Rekruten ist vom Grundtarif von 1918 abgeleitet, dazu wurde der vom Bundesrat am 26. März bewilligte neue Lohntarif zur Anwendung gebracht.

Infolge der schwankenden Preise der Rohmaterialien sowie der stetsfort steigenden Arbeitslöhne kann der Tarif auch dieses Jahr nur provisorisch aufgestellt werden, sodass dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderung dieser Ansätze gelassen werden muss.

Da sich die Verhältnisse betreffend Einfuhr von Rohmaterialien zur Fabrikation der zweiteiligen Gepäckausrüstung gegenüber den Vorjahren etwas gebessert haben, so sind für die in der Tabelle I vorgesehenen Truppengattungen nur noch Blaehenstoff-Tornister 14/17 zu beschaffen.

Die vom Verband schweizerischer Wolltucbfabrikanten für die diesjährigen Tuchlieferungen verlangten Preise rechtfertigen sich durch die stets steigenden Rohmaterialpreise besonders der feinern Wollen und namentlich durch die in letzter Zeit stark gesteigerten Arbeitslöhne.

Da im Jahre 1919 keine Tücher bestellt wurden, hat man sich für die auf 50% reduzierte Rekrutenausrüstung mit den noch vorhandenen Tüchern beholfen. Die in nachstehender Tabelle angegebenen Preise pro 1919 werden nur vergleichsweise angeführt.

Für das Jahr 1920 müssen wieder Tücher beschafft werden.

304

Tuchsorte

Preise pro 1918

Preise pro 1919

Preise pro 1920

Waffenrocktuch .

Hosentuch Reithosentuch . . . .

Zeltdecken u. Kaputtuch Manteldeckentuch . .

Aufschlagtuch . . .

26.05 26.80 28.65 25.25 24.50 22.20

33.75 34.70 37.10 32.95 31.75 28.75

32.05 32.95 35.25 31.05 30. 15 28.75

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen I, II und III auszurüsten.

Die auf der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für Unkosten ist der Kriegsmaterial-Verwaltung auszurichten.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Da die vou den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterial-Verwaltung abgeschoben und bezahlt werden, so fällt die im Jahre 1921 zu entrichtende Zinsvergütung dahin.

C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und den Magazinen.

Für die Instandstellung und den Unterhalt der gebrauchten Bekleidung und Ausrüstung wird den Kantonen pro 1921 ein Beitrag von Fr. 4. -- vergütet für jeden im Auszug, Landwehr und Landsturm eingeteilten Wehrmann, für dessen Ausrüstung sie zu sorgen haben.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 26. April 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

Tabelle I.

Provisorischer Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1920,

FUsiliere

Schützen

Fr.

Fr.

Mitrailleure und Führer der MitrailleurKompagnien und GebirgsMitrailleurKompagnien

Mitrailleure der fahrenden MitrailleurKompagnien

Fahrer der fahrenden MitrailleurKompagnien und Trompeter

Dragoner

Gulden

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

24.60

Fr.

24.60

24.60

7. 65

7. 65

7=fi5

7.65

102. 40

104. 60

102. 50

102. 50

121. 70

121.70

121. 70

121. 70

24.60

113.05

Kanoniere der Feld-, GebirgsKavallerieund Mitrailleure FUSSartillerie, Säumer aller Truppen Fr.

24.60

Fr.

Fr.

24.60

24.60

7.65

48.-- 7.65

48.-- 7.65

48.-- 7.65

7.65

7.65

102. 50

102. 40

102. 85

102. 50

102. 40

102. 40

121.70

128. 10 113. 05

128. 10

128. 10

128. 10

145. 90

145. 90

145. 90

2.45

2.45

128. 10 113. 05 145. 90

v

2.45

2.45

2.45

2.45

2.45

2.45

2.45

47.40

14.10 5.60

47.40 14.10 5.60

47. 40 14.10 5.60

76.-- 3.80

13.10 3.25 1.30

76.-- 3.80

12.25 3.25 1.50

12.25 3.25 1.50

12.25 3.25 1.50

5. -- 5.10

5. -- 5.10

5.-- 5.10

5. -- 5.10

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 · 1.15

1.35 6.55 1.15

2.--

2. -- 366.90

1.35 6.55 1.15 4 8. 20 2.50

5. -- 5.10

364.70

13.10 3.25 1.30

2,45 26.30

26.30

2. -- 364.15

2. -- 489.90

531.30

4.80

4.80

4.80

5. --

5. --

5. --

7.50 1.35 i 1.15 2.70 2.50 459.50

7.50 1.35 i 1.15 2.70 2.50 459.95

7.50 1.35 i 1.15 2.70 2.50 459.60

71.30 2.80

71.30 2.80

12.25 3.25 1.50

12.25 3.25 1.50

5. -- 5.10

5.-- 5.10

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15 5. 40 2 2.50 555.55

2.-- 484.10

l 1

r

Fahrer der Feld- und Fussartillerie Train, Hufschmiede und Trompeter, beritten

Sappeure, Übrige Soldaten Pontonlere Geniedes Motor- Offiziers- (Bautruppen) soldaten wagen- Ordonnanzen und (Verkehrsdienstes Fliegertruppen) Pioniere

i Gegenstand.

·fr Käppi 88/98 m i t Garnitur . . . . ) . . . .

* Käppi 83/98 mit Garnitur, für Kavallerie . . .

Quartiermütze 1914 !

·fr Feldmütze 88 mit Kokarde für Kadfam-er . . .

* Waffenrock 14 mit Kragenpatten. Ärrnelaufschlag, undlAchselnumfnern . . . . ., . .

* Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) .

. . .

+ Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) * Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) 5 . . . . '.

* Kaput (ohne Kragenpatten und Achselnummern) .

* Reitermantel (ohneKragenpatten und Achselnummern) ·fr Mantelkragen für Radfahrer .

·fr Krawatte .

. . . .

·fr Wadenbinden ·fr Ledergamaschen !

·fr Stulpen f ü r Radfahrer . . . .

Tornister 14/17 Stoff Gurten u n d Garnituren . . . .

. .

Tornister 98 Garnituren dazu Tornister 75/98 Garnituren dazu ·fr Festungstornister 1 7 . . . .

Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren . . . ' . .

Brotbeutel für Kavallerie ° . . .

·fr Rahm entasche Feldflasche 98 !

Kochgeschirr aus Aluminium 14 Kochgeschirr a u s Stahlblech 8 2 . . .

Essbesteck . . . .

Mannsputzzeug 1 4 ...

Anstreichbürste m i t Futteral . . .

. . .

·fr Sporen 8 7 Entschädigung für Einkleiden der Rekruten . .

»fr Die mit -fr bezeichneten Gegenstände werden durch die K. T. A. beschafft.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen und Transporte der Kleidungsstücke je 20 Rp. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel.

1 Guiden, Dragoner und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug aus der Reserve.

2 Trainsoldatea vom Bock fahrend erhalten keine Sporen. Hufschmiede ein Paar Anschnallsporen.

3 Berittene Ordo nnanzen und sämtliche Hufschmiede %in Paar Anschnallsporen, übrige Rekruten 2 Paar lackierte Anschraubsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sport 'n (Fr. 2. 30 per Paar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nur iPaar). Sämtliche Sporen sind von der K. T. A. ab Lager zu beziehen.

4 1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.

6 Da im eidgenöa sischen Zeughaus Seewen eine genügende Anzahl Reithosen mit Besatz vorhanden ist, sollen nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten Ersatzstiefelhosen sind gesondert zu verrechnen.

6 Wird durch die K. M. V. geliefert.

7 Solange die Rekr uten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K: M. V. zu entrichten.

Verpflegungs- :i Radfahrer truppen

24.60

24.60

24.60

Fr.

24.60

7.65

7.65

7.65

7.65

7.65

7.65

7.65

7.65

7.65 11.10

102. 55 121. 70

102. 40

103. 15 121. 70

103. 15 121.70

102. 40 121. 70

102. 40 121.70

103. 15 121.70

102. 40 121.70

101. 55

Fr.

t

Kanoniere, Pioniere, Scheinwerfer- i Pioniere j Sanitätsder der soldaten FestungsFestungstruppen truppen

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

24.60

24.60

24.60

Fr.

Fr.

24.60

Fr.

133. 20 128. 10 113.05

113. 05

113.05

2.45

2.45

145. 90 2.45 13.50

2.45

2.45

2.45

2.45

2.45

47.40 14.10 5.60

47.40 14.10 5.60

78.70 2.45

26.30

21.60 47.40 14.10 5.60

76.-- 3.80

76.-- 3.80

71.30 2.80

71.30 2.80 13.10 3.25 1.30

60.20 13.10 3.25 1.30

13.10 3.25 1.30

13. 10 3.25 1.30

13.10 3.25 1. 30

13.10 3.25 1.30

5. -- 5.10

5.10

5. -- 5.10

5. -- 5.10

5. -- 5.10

5. -- 5.10

56.-- g 5.10

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1. 15|

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15

2. -- 2. -- 470. 85! 484. 75

2. -- 365. 45

2. --

2. -- 525. 15

13.10 3.25 1.30

12.25 3.25 1.50

13.10 3.25 1.30

5. -- 5.10

5. -- 5.10

1.35 6.55 1.15

1.35 6.55 1.15 5.50 2.50 555. 65

2. -- 504. 10

71.30 2.80

2. -- 365. 45

378.15

364. 70

Im j-ane die Tücher nicht impr igniert werd en, so reduideren sich die Preise der Kleider wie folgt.

um Vr. --.30 Quart iermütze .

. . .

--.30 Feldnlütze 3.35 Waffe 'i 2.25 Fusst ruppenhose 2.45 Fahrllose 2.20 Reith 1 .

Kapu t » « 4.80 : 6.60 Reite rmantel .

3.80 îlkragen · .

,, ,j Mant<

Tabelle II.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1921.

Mitrailleure, FUhrer und Sattler der

Füsiliere

Mitrailleur-

und Schlitzen

Kompagnien und GebirgsMitrailleurKompagnien

Kanoniere Fahrer und

der Feld-,

Fahrer der Feld- und

Gebirgs- und Fussartillerie Mitrailleure Train, Guiden, fahrenden Fussartillerie derfahrenden Hufschmiede Mitrailleurund Säumer aller Mitrailleurberittene Kompagnien Kavallerie- Truppen und Trompeter, Kompagnien und Mitrailleure Sattler der Sattler der Trompeter GebirgsInf.- und Sattler der

Sappeure und

Dragoner

Inf.- Bat.

Motor-

Gr eg'enstancl

wagendienst

Offiziers Ordonnanzet

Pontoniere (Bautruppen) und Flieger-

Kanoniere übrige Genie-

und

Pioniere,

truppen

der

(Verkehrstruppen)

Festungstruppen

Scheinwerferpioniere

Sanität

der

Ver-

pflegung

Radfahrer

Festungstruppen

Pioniere

Schütz.-Bat.

A. Bekleidung.

l 2

l

l

l

l

l

l

l 2

1 2

1 --

l

2 -- l

2 l

2 l l

l

l l

Käppi 88/98 mit Garnitur Käppi 83/98 mit Garnitur für Kavallerie Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde für Radfahrer Waffenrock 14 mit Kragenpatten, Ärmelaufschlag Achselnummern Fusstruppenhosen 14 Fahrhosen 17 für Radfahrer Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) Kaput Reitermantel ohne Achselnummern Mantelkragen für Radfahrer Krawatte Wadenbinden, Paar Ledergamaschen, Paar Lederstulpen für Radfahrer

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l l

l 2

l 2

l 2

l 2

l

und

l 2

l 2

l 2

2 2 l

l l l

l l

B. Gepäck.

l

l

l

-- l

l

l l

l l

l l

l l l

l l l

MV.

l l l 2ä) Hufschmiede

Tornister 14/17 Tornister 98 Tornister 75/98 Festungstornister 17 Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 für Berittene Brotbeutel 14 für Kavallerie Rahmentasche Feldflasche 98 Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech .

Essbesteck.

Mannsputzzeug 14 *) Anstreichbürste mit Futteral Anschraubsporen Anschnallsporen

l

l l l

l

l

l l

l l

l l

l l

l l

l l l

l l l

l l* l

l l l

l l l

l l l

l l l

.

') Guiden-, Dragoner- und Kavallerie-Mitrailleure erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

-) Hufschmiede l paar Anschnallschuhe.

Inhalt des Mannsputzzeuges : l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Nadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 2 grosse und 2 kleine Uuiformkuöpfe, 4 Steinnussknöpfe 16 mm und 4 Hosenknöpfe, l Sämischleder oder Imitation, l Baumwollappen, l Flauellappen, 2 in Schnur. Sämtliche Rekruten erhalten l Büchse_ Schuhfett, l Stück Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse. Diese Fettmittel werden von der Krlegsmaterlalverwaltung gratis an die kantonalen Ausrüstungsverwaltungen abgegeben und sind in die Putzzeuge der Rekruten einzufüllen.

* Die Oftiziers-Ordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

NB. Der Bund beschaffe die Waffen mit zugehörigein Lederzeug. Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornistergurten und Garnituren für die Tornister und Brotsäcke, sowie die mit ·}· bezeichneten Gegenstände werden vom Bunde einheitlich beschafft.

Tabelle

III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1921.

Fahrer Mitrailleure Fahrer, Guiden, Kanoniere Kanoniere Säumer aller der Feldd. fahr. Mitr.Kanoniere der der FUsiliere (omp., Mitr., Sattler und Dragoner und und Führer Truppen und Fussartillerie, : Uhreru.Satt- Trompeter und Feldartillerie Fussartillerie und Sattler der der GebirgsSattler und (15 cm Schützen er der Milr.- ((erfahrenden Kavallerie- und Feldberittene (omp. u.Geb.- Mitrailleure artillerie. Gebirgs-lnf.

Mitrailleure haubitzen Haubitzen) Bat.

Trompeter Nlitr.-Komp.

Train, Hufschmiede und Trompeter und Sattler der Feldbatt.

Gegenstand.

j 1 (

Sappeure Übrige und Genietruppen Motorwagen- OffiziersOrdonnanzen Pontoniere (Verkehrsdienst (Bautruppen) truppen)

FliegerPioniere

\

Kanonlere, Pioniere und Scheinwerferpioniere der Festungstruppen

Sanität

Verpflegung

Radfahrer

l1)

l1)

1

1

1

1 1 1

i

C. Waffen und Zubehör.

l1)2

2

1

1

1

1

1

1

l1) 2

l1)

l1)

Unber. Biichser

1

Unber, Buchser

1 1*)

Unber. Büchsen 1 1 1

1

1 1

-- 1

1

1

1

1 1 1*)

1 1*)

1

1

1 1*)

l2)

l2)

1')

1")

l2)

1 1*)

Karabiner 11 mit Riemen und Putzzeug . . . '.

Patrontaschen 98, zweiteilige .

Ladersäcklein 75 (Reserve) .

, Leibgurt 98 Grabeltragriemen 01 Gabeltragriemen 11 Putzzeugtäschchen 89, leer Patronenbandelier 98 Soldatenmesser 08 : Säbel 96/02 für Kavallerie, mit Koppel und Schlagband

1>) 2 1

1

l1)

2

l1) 2

1

1

1

1

1

1

i

1

1

3

3

Sappeure 1

1 1

li) 2

1

1

l1) 2 1 1 1

2 1

1 1*)

1

Ber.Trompeter 3

3

l )

ohne Tromp.Feldw.

1

l2)

l2)

l2)

l ) L»

1

Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen Pistole mit Futteral

. . . .

i i

1 3

l )

Dolchbajonett mit Scheidetasche

l*)

3

l )

l )

l )

3

l )

1

1

1

1

Unber, Buchser Trompeter

Unber. Tromp.

Spiel

l3) Feldw.fahr.Mitr

l3)

Trompeter

Trompeter

3

l )

Trompeter

Trompeter

s

l )

3

l )

3

l )

Trompeter

1 3

l )

Unber. Tromp, 1 3

l )

Trompeter

3

l )

Trompeter

Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scheidetas
Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheidetasche . .

Sägebajonett 81 mit Scheidetasche l . .

Faschinenmesser 1 5 m i t Scheidetasche . . . . ! . . .

Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und j Quaste für höhere Unteroffiziere Feldpostpacker: Faschinenmesser l , D .

,, _, . ,r / j >und Revolver 7,5 mm Feldpostordonnanzen : ,, J ' Feldpostsekretär mit Korporal- und Wachtmeist jrgrad : Faschinenmesser und Pistole Musiktasche . . .

l3)

l )

1

(Hiheta. inttjr.)

1

3

1

1

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1

1

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1

1

Tambouren

Tambouren

l3)

l3)

1 Trompeter 13)

l8)

Tambouren 1 l«)

Trompeter

Wachtmeis er, Korpora le, Soldaten Sattler une i Büchsenm icher, mit Aabnähme der Wachtmei ster der fah renden Mitr. -Komp.

Feldweibel, Fouriere und Trompet er der Kavallerie ; berittene Unterò fiziere, Troimpeter der Artillerie un d des Trams; Wachtmeister, Fahrer, Trompeter der fahre iden Mitrailleure; sämtliche Unteroffiziere, Trompeter, Arbeiter der Gebirgsartillerie, sowie sämtliche SäumerUnterom ziere und H ufschmiede.

3 Adjutant-TJ nteroffiziere, Feldweibel und Fouriei e.

) 4 Wachtmeis er, Fahrerk orporal und Trompeter der fahrend en Mitraille are; beritten e Wachtmeister, Fahrer Corporale, berittene Trompeter der Artillerie; Trainwachtmdster und Trainkorporale; Sanitätsgefreiter der Kavallerie-Einheiten.

) ')

2

305

(Entwurf.)

Bundesbesclïluss betreffend

die vom Bunde fUr das Jahr 1920/21 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 2;'. April 1920, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1920/21 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I festgesetzt.' Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterial-Verwaltung abgeschoben und bezahlt werden, so wird im Jahr 1921 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.

3. Für die Instandstellung und den Unterhalt der gebrauchten Bekleidung und Ausrüstung wird den Kantonen pro 1921 ein Betrag von Fr. 4.-- vergütet für jeden im Auszug, Landwehr und Landsturm eingeteilten Wehrmann, für dessen Ausrüstung sie zu sorgen haben.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

-·3-O-SS--

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde im Jahre 1920/21 an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 26 April 1920)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

1262

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.04.1920

Date Data Seite

303-305

Page Pagina Ref. No

10 027 514

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