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Bundesblatt

72. Jahrgang.

Bern, den 8. Dezember 1920.

Band V.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr.

zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Zu 1163

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1920 (zweite Folge).

(Vom 3. Dezember 1920.)

Wir beehren uns, Ihnen für das laufende Jahr die folgenden Nachtragskreditbegehren (zweite Folge) zu unterbreiten. Zur Zeit der Aufstellung und der Genehmigung- des Voranschlags für das Jahr 1920 war die Höhe der Teuerungszulagen für dieses Jahr noch nicht bekannt. Erst mit Bundesbeschluss vom 27. April 1920 (A. S. XXXVI, 231) sind die Teuerungszulagen für 1920 festgesetzt worden, und zwar erbeblich höher als die im Voranschlag 1920 eingesetzten, die noch auf Grund des Bundesbeschlusses vom 4. Februar 1920 (A. S. XXXV, 106) berechnet waren. Da uns die nötigen Kredite für die bei den entsprechenden Rubriken sich ergebenden Kreditüberschreitungen durch den erwähnten Bundesbeschluss vom 27. April 1920 (Art. 10) als gesamthaft bewilligt erscheinen, glauben wir von Nachtragskreditforderungen für die zahlreichen Einzelrubriken Umgang nehmen zu dürfen. Die infolge der für 1920 erhöhten Teuerungszulagen sich ergebenden Kreditüberschreitungen werden in der eidgenössischen Staatsrechnung für 1920 in einer allgemeinen Vorbemerkung begründet werden.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen Fr. 1,000,000 B. Verzinsung Fr. 1,000,000 b. Schwebende Schulden : Schatzanweisungen . . . F r . 1,000,000 Bundesblatt

72. Jahrg. Bd. V.

U

194 Am 1. Januar 1920 befanden sich für 360 Millionen bei der Schweizerischen Nationalbank diskontierte Schatzanweisungen im Umlauf. Während nun bei Aufstellung des Voranschlages für 1920 im Jahresdurchschnitt mit einem Betrag von rund 200 Millionen gerechnet wurde, konnte sich auch hier der Abbau nur ganz langsam vollziehen. Erst mit der Ausgabe der 6°/o Kassascheine von 1920, III. Serie, konnte die schwebende Schuld stark vermindert werden, so dass sie Ende Oktober 1920 nur noch 130 Millionen beträgt, denen 350 Millionen im Ernährungsamt, investiert gegenüberstehen.

Der Mehrausgabe stehen entsprechende Mehreinnahmen unter I. 1. c., Bankhinterlagen und sonstige Guthaben, gegenüber.

II. Verzinsung von Passivkapitalien

:

. Fr. 2,500,000

Der Mehrbedarf ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass die von der Postverwaltung beim eidgenössischen Finanzdepartement in Kontokorrent angelegten Gelder aus dem Postcheck- und Giroverkehr einen viel höheren Betrag ausmachten' als bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 angenommen wurde. Das Postdepartement, das Finanzdepartement und die Nationalbank haben sich nunmehr dahin verständigt, einen erheblichen Teil der genannten Gelder kantonalen Hypothekarinstituten zur Verfügung zu stellen.

Ferner erheischt die Verzinsung der nicht angelegten Gelder der Spezialfonds ebenfalls einen erheblich grösseren Betrag als.

vorausgesehen ·wurde.

Wir schätzen den Gesamtmehrbedarf auf Fr. 2,500,000,, welcher Mehrausgabe entsprechende Mehreinnahmen unter I. 1. c.

gegenüberstehen. Die schwebenden Schulden, sowie die Passivkapitalien stehen im engsten Zusammenhange mit den in den Vorräten des eidgenössischen Ernährungsamtes angelegten Geldern.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen

Fr.

36,30fr

Fr. 30,000'

195

Bisherige Kreditüberschreitung Fr. 5500. Voraussichtlicher Mehrbedarf für die Monate November und Dezember Fr. 24,500.

3 a. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer Fr.

300 Vom Kredit sind noch vorhanden Fr. 540.

Bedarf für das Ende des Jahres Fr. 840.

4 a. Bedienung

Voraussichtlicher Fr.

4,500

Bisherige Kreditüberschreitung Fr. 2850. Voraussichtlicher Bedarf für das Ende des Jahres Fr. 1650.

4 b. Garderobe-, Aufsichts- und Bewachungsuïenst der Tribünen im Bundeshaus-Mittelbau während der Tagung der eidgenössischen Räte Fr.

1,500 Bisherige Kreditüberschreitung Fr. 470. Mutmasslicher Mehrbedarf bis Ende des Jahres Fr. 1030.

B. Ständerat

Fr.

3,000

3 a. Bedienung

Fr.

3,000

Bisherige Kreditüberschreitung Fr. 860. Mutmasslicher Bedarf-bis Ende des Jahres Fr. 2140.

C. Bundesrat Fr.

3,125 Es ist noch der Kredit für das im Laufe des I. Vierteljahres 1920 neueingetretene Mitglied zu bewilligen. Es umfasst dieser Gehaltsbetrag die zweite Hälfte des I. Vierteljahres.

D. Bnndeskanzlei 1. Personal

Fr. 281,850 Fr. 7,550

a. Besoldung des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals . . . . Fr. 3,500 Mehrausgabe infolge Anstellung eines Kanzlisten I. Klasse als Ersatz für einen in Ruhestand getretenen Kanzleisekretär II. Klasse und Überstunden für Reinschriften der Protokolle der eidgenössischen Räte.

c. Besoldung der Weibel und Ausläufer Fr.

1,950 Mehrausgabe infolge Anstellung eines Ausläufers für den Generalstab.

196

e. Ausserordentliche Übersetzungen Fr.

1,800 Übersetzung der Botschaft und deren Beilagen betreffend den Völkerbund ins Italienische.

f. Ausserordentliche Schreibarbeiten Fr.

300 Die Reinschriften der Bundesralsprotokolle blieben im Rückstand und müssen nachgeholt werden.

2. Material

Fr. 274,300

a. Druckkosten und Lithographien Fr. 241,000 Infolge Vermehrung der Druckschriften und anhaltender Erhöhung der Papier- und Materialpreise und der Arbeitslöhne muss der bewilligte Kredit überschritten werden.

&. Buchbinderrechnungen . . . F r . 14,000 Begründung wie unter 2 a.

e. Post- und Telegraphengebühren Fr. 3,500 Mehrausgabe bedingt durch die allgemeine Erhöhung der Taxen sowie der Frachtauslagen und Camionnagegebühren.

f. Dienstkleidung Fr.

300 Vermehrte und verteuerte Reparaturen.

g. Stenographisches Bulletin . . Fr. 14,000 Der durch Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1920 bewilligte Nachtragskredit (erste Folge) von Fr. 50,000 reicht infolge grössern Umfanges des stenographischen Bulletins nicht aus.

i. Verschiedenes Fr.

1,500 Der durch Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1920 bewilligte Nachtragskredit (erste Folge) von Fr. 500 reicht infolge nicht vorauszusehender Ausgaben nicht aus.

E. Bundesgericht II. Gerichtskanzlei

Fr. 22,600 Fr.

600

a. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten Fr.

600 Erhöhte, durch Detailrechnung ausgewiesene Auslagen über den ersten verlangten Nachtragskredit hinaus, einmal infolge der ständigen Zunahme der Lohn- und Lebensmittelpreise, sodann

197

auch wegen erhöhter Inanspruchnahme von Dienstpersonal für die nunmehr dem Hauswart übertragene Besorgung des Heizungsdienstes.

III. Allgemeine Ausgaben

Fr. 22,000

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse: 3. Postgebühren und Verschiedenes Fr.

500 Zunahme namentlich der Postgebühren.

d. Auslagen für das Gebäude: 1. Instandhaltung, Putzmaterial . Fr.

500 Ständige Preiserhöhung der Putzmaterialartikel.

2. Heizung und Beleuchtung . . Fr. 20,000 Die Ausgaben für unsern Kohlenkonsum von etwa 80 Tonnen für einen Winter wurden bisher fast immer auf die Kredite von zwei Jahren verteilt. Die Schwierigkeiten, denen das Gericht im letzten Frühjahr für die Beschaffung des nötigen Heizmaterials begegnete, veranlassten den Bntschluss, noch im Laufe des Sommers den g a n z e n Vorrat für den kommenden Winter anzuschaffen, was die vorliegende grosse Überschreitung des Kredites verursachte, da der ordentliche Kredit von Fr. 15,000 bereits für die Ankäufe des Frühjahrs verbraucht werden musste. Der verlangte Nachtragskredit bedeutet also nicht eine Ausgabenvergrösserung, sondern bloss eine Verschiebung der Ausgaben. Die ständige Hofinung auf das Sinken der Kohlenpreise hatte das Gericht von der Stellung eines genügenden Kreditbegehrens abgehalten.

3. Telephon, Läuteeinrichlungen und Wasserzins Fr.

200 Immerwährende kostspielige Ausbesserung an den innern Telephoneinrichtungen.

i. Unterhalt des Mobiliars . . . Fr. 800 Die aufs äusserste getriebenen Ersparnisse am Mobiliar während der Kriegs jähr e veranlassen nunmehr gewisse Instandstellungsarbeiten, für die der gewöhnliche Kredit nicht mehr genügt.

F. Eidgenössisches Yersicherungsgericht . Fr. 46,200 1. Besoldungen

Fr. 35,300

a. Beamte und Angestellte

Fr. 22,950

198

Gemäss Bundesbeschluss vom 22. Juni 1920 ist die Zahl der ständigen Richter auf fünf erhöht und deren Gehalte auf Fr. 18,000 nebst einer Zulage von je Fr. 1000 an den Präsidenten und Vizepräsidenten festgesetzt worden.

b. Nichtständiges Personal Fr. 12,350 Die Geschäftslast des Gerichts gestattet den Abbau des ausserordentlichen juristischen Personals vorderhand, d. h. jedenfalls dieses Jahr, noch nicht. Sodann ist wiederholt der Beizug eines ausserordentlichen italienischen Sekretärs notwendig gewesen.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . Fr. 2,900 Die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1920 gewählten Ersatzriohter müssen in mehr als vorgesehener Weise in Anspruch genommen werden.

5. Post-, Telegraph- und Telephongebühren. . Fr. 2,250 Dieses Nachtragskreditbegehren ist insbesondere auf die letztes Frühjahr erhöhten Telephongebühren zurückzuführen.

8. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen Fr.

5,200 Die unentgeltliche Verbeiständung und speziell die Sachverständigengutachten haben den Kredit über den mutmasslichen Betrag hinaus in Anspruch genommen.

9. Verschiedenes Fr.

550 Dieser Betrag ist auf die vollständige Ausrüstung des Weibels zurückzuführen.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

1. Abteilung für Auswärtiges . . . . Fr. 1,407,676 A. Allgemeine Ausgaben der Abteilung . .

. Fr.

169,800

1. Besoldung des Personals der Abteilung: a. Ständiges Personal

Fr.

46,800

199

Ein Teil der Arbeiten, welche früher durch provisorisches Personal besorgt wurden, ist einer Anzahl Beamten aus dem Gesandtschaftsdienst (Legationsräten und Gesandtschaftssekretären) übertragen worden, deren Wahl bzw. Zuteilung zur Abteilung erst nach Aufstellung des Voranschlages erfolgte. Ferner ist die Stellung eines Chefs des Rechtsbureaus im Laufe des Jahres durch einen definitiven Beamten besetzt worden. Da es sich -hier um ·ständige Beamte handelt, so waren deren Besoldungen auf obigen Kredit zu übertragen, der sich infolgedessen als zu knapp erweist.

Dadurch wird gleichzeitig eine Ersparnis auf dem Kredit für das Aushilfspefsonal erzielt werden. Eine kleine Mehrforderung wird auch bedingt durch die im Laufe des Jahres stattgefundene Beförderung von sechs Kanzlisten II. Klasse zu solchen I. Klasse.

4. Repräsentationskosten des Bundesrates.

. . Fr. 20,000

Unvorhergesehene Besuche fremder offizieller Persönlichkeiten und Ehrenausgaben bei Konferenzen haben die Überschreitung des Kredites zur Folge gehabt, so dass wir noch der vorstehenden Summe bedürfen.

7. Buchbinderarbeiten Fr.

3,000 Die Vereinheitlichung der Buchführung bei den Konsulaten machte die Erstellung zahlreicher Bücher notwendig, wozu wir des obigen Mehrkredites bedürfen.

8. Schreibmaterialien und Bureaubedürfnisse . Fr. 10,000 Der grösste Teil dieser Kreditforderung wird verursacht durch die Papierlieferungen der Bundeskanzlei zur Erstellung von Büchern und Kontrollen für die schweizerischen Konsulate, wozu ein unumgängliches Bedürfnis vorhanden war.

10. Diplomatische Kuriere Fr. 90,000 Hierfür war uns ein Kredit von Fr. 60,000 bewilligt worden ; dazu kommt der in der ersten Folge bewilligte Nachkredit von Fr. 40,000. Die Ausgaben betrugen aber bis Ende Oktober bereits Fr. 160,000 und bis Ende des Jahres muss noch mit einer Ausgabe von etwa Fr. 30,000 gerechnet werden. Im Jahre 1919 betrugen die Ausgaben für die Kuriere Fr. 240,000. Es hat also der Abbau im laufenden Jahre noch nicht in dem erhofften Umfange vorgenommen werden können, weil sich ihm die immer noch schlechten Verkehrsverhältnisse entgegensetzen. Wir hoffen, ·dass das nächste Jahr in diesem Abbau einen schnelleren Fortschritt gestatten werde.

200

,

b. Gesandtschaften Fr. 251,57$ 12. Besoldung der diplomatischen Vertreter im Auslande Fr. 6,472 e. Gesandter in Washington. . . Fr. 6,250 Während der neue Gesandte in Washington sein Amt zu Beginn des Jahres antrat, musste die Besoldung des abtretenden Gesandten übungsgemäss bis Mitte Februar, dem Zeitpunkt seiner Rückkehr nach Europa, bezahlt werden, was eine Kreditüberschreitung im angegebenen Betrage zur Folge hat.

£. Gesandter im Haag . . . . Fr. 222 Auch diese Kreditüberschreitung hat ihre Ursache im Laufen der Besoldung des abtretenden und des neuen Gesandten während zwei Tagen.

16. Besoldung des Personals der Gesandtschaften Fr. 55,104 c. in Wien. Ständiges Personal . Fr. 700 Der bisherige Kanzleisekretär wurde nach 36jähriger Dienstzeit mit herabgesetztem Gehalt in den Ruhestand versetzt und eine jüngere Kraft an seine Stelle gewählt. Diese Massnahmen erfordern einen Mehrbedarf von Fr. 700.

d. in Berlin. Ständiges Personal . Fr. 18,000 Das ständige Personal dieser Gesandtschaft ist um mehrere Attachés vermehrt worden, die teils aus dem provisorischen Personal gewählt wurden, teils solches ersetzt haben. Nebenstehender Mehrforderung wird voraussichtlich eine Ersparnis von zirka Fr. 12,000 beim Kredit vom Hilfspersonal gegenüberstehen..

f. in London. Aushilfspersonal . . Fr. 33,500 Es wurde zu Beginn des Jahres verfügt, dass das Personal der Passabteilung inskünftig durch das Politische Departement, und nicht mehr durch das Justiz- und Polizeidepartement, zu besolden sei. Bei Aufstellung des Voranschlages war aber der «nötige Kredit hierfür nicht vorgesehen. Der zunehmende Reisendenverkehr dieses Jahres hat dieser Passabteilung eine grosse Arbeit gebracht.

ft. im Haag. Aushilfspersonal . . Fr. 700 Da wir dem Kanzleisekretär der Gesandtschaft die Verwaltung eines Konsulats übertrugen, musste ihr zeitweilig ein weiterer Aushilfsbeamter zugeteilt werden. Der Mehrforderung von Fr. 700 wird eine Ersparnis von rund Fr. 4000 auf dem Kredit für ständiges Personal gegenüberstehen.

20Î

o. in Brüssel. Ständiges Personal . Fr. 104 Auf 15. Oktober 1920 wurde der bisherige Sekretär durch einen neuen mit höherer Besoldung besetzt.

Aushilfspersonal Fr. 2,100 Die Übernahme des Passbureaus > hat diesen Mehrkredit zur Folge.

18. Umzugskosten der diplomatischen Vertreter und des Personals der Gesandtschaften . . Fr. 30,000 Der Voranschlagskredit betrug Fr. 70,000. Dazu haben Sie uns in der Folge einen Nachkredit von Fr. 80,000 bewilligt. Die Versetzungen, die wir im Laufe dieses Jahres vornehmen mussten, haben eine so schwere Belastung dieses Ausgabepostens zur Folge gehabt, dass auch diese Summe noch nicht, genügen wird, um alle Kosten zu bestreiten. Wir schätzen den Mehrbedarf bis Ende des Jahres noch auf Fr. 30,000.

20. Post- und Telegraphengebühren, Bureaubedürfnisse usw. der Gesandtschaften . . . Fr. 160,000 Die gewaltigen Preissteigerungen machen sich auch bei den Ausgaben der Gesandtschaften in hohem Masse fühlbar, so dass der bewilligte Kredit von Fr. 270,000 schon um Fr. 50,000 überschritten ist, wobei noch eine Anzahl Abrechnungen über bedeutende Beträge zu gewärtigen sind. So dürften einzig die Auslagen der Gesandtschaft in Washington sich auf annähernd Fr. 250,000 belaufen.

c. Konsulate Fr. 496,300 21. Besoldung der Berufsgeneralkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln Fr. 19,000 Es handelt sich um die Besoldungen der Vizekonsuln in New York und Lyon, eine Besoldungserhöhung für den Konsul in Barcelona und die Extraentschädigung an den Kanzleisekretär des Generalkonsulats in Montreal für die Leitung dieses Konsulats im I. Vierteljahr 1920.

22. Ortszulagen an die Berufskonsuln . . . . Fr. 7,300 Gleiche Begründung wie in Rubrik 21, dagegen kommt das Generalkonsulat in Montreal hier nicht in Betracht.

23. Besoldung des Personals der Konsulate . . Fr. 250,000 Diese Ausgaben werden zum grossen Teile durch die Einnahmen auf den Rubriken 3« und b ausgeglichen. Es handelt sich hier vielfach um der Fremdenpolizei wegen neu angestelltes Personal.

202

26. Umzugskosten der Berufskonsuln und des Personals der Konsulate Fr. 10,000 Diese Mehrauslagen wurden bedingt durch Versetzungen von 0 Kanzleipersonal unter den einzelnen Konsulaten.

28. Bureaubedürfnisse usw. der Konsulate . . Fr. 210,000 Bei der Aufstellung des Voranschlags war eine annähernde Feststellung der Ausgaben fast ausgeschlossen. Die eingegangenen Rechnungen ergaben eine Gesamtausgabe von Fr. 285,000, wobei zu bemerken ist, dass es sich zum Teil um einmalige Neuanschaffungen von Mobiliargegenständen oder Übernahme der bestehenden Einrichtungen für Rechnung des Bundes gemäss Reglement handelt.

d. Verschiedenes 30. Kosten des Völkerbundes

Fr. 490,000 Fr. 490,000

Mit Bundesbeschluss vom 8. Oktober haben Sie uns in der I. Folge der Nachtragskredite für 1920 eine Summe von Fr. 220,000 zur Verfügung gestellt, um hieraus den der Schweiz aus ihrer Mitgliedschaft beim Völkerbund überbundenen Beitrag an dessen Kosten, welche die Zeit vom Anbeginn seiner Tätigkeit bis zum 30. Juni 1920 umfassen, zu bestreiten. Die seither eingetretenen Ereignisse veranlassen uns, für die Zwecke des Völkerbundes von Ihnen für Rechnung des laufenden Jahres einen weitern Kredit von Fr. 490,000 zu verlangen, welcher sich aus folgenden Posten zusammensetzt : 1. Beitrag an die dem Kanton Genf durch den Zusammentritt der ersten Völkerbundsversammlung in Genf erwachsenden Ausgaben . . Fr. 60,000 2. Beitrag der Schweiz an die allgemeinen Kosten des Völkerbundes für die Rechnungsperiode vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 ,, 400,000 3. Kosten der schweizerischen Delegation an die erste Völkerbundsversammlung und Ehrenausgaben des Bundesrates bei diesem Anlasse . . . ,, 30,000 Fr. 490,000 Zu 1. Die Tatsache der Abhaltung der ersten Völkerbundsversammlung in der Stadt Genf hat dem Staate Genf ansehnliche Kosten auferlegt, so dass die Regierung dieses Kantons sich veranlasst sah, an uns mit dem Ersuchen zu gelangen, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen, welche sich nach dem aufgestellten

203

Voranschlag insgesamt auf Fr. 250,000 belaufen. Hieran leisten ·die Eigentümer des Gebäudes des Reformationssaales einen Beitrag von Fr. 35,000 und der Verwaltungsrat der Stadt Genf ebenfalls Fr. 35,000, so dass noch etwa Fr. 180,000 zu decken bleiben.

Da es uns billig erscheint, dass der Bund etwa einen Drittel dieser letztern Summe übernehme, so haben wir beschlossen, dem Kanton Genf unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte einen Beitrag von Fr. 60,000 an die oben erwähnten Kosten zu leisten.

Zki 2. Das Völkerbundssekretariat hat uns den vom Völkerbundsrat am 5. August 1920 in San Sebastian genehmigten Voranschlag für die Periode vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 eingereicht, welcher Ausgaben im Betrage von 10 Millionen Goldfranken vorsieht. In dieser Summe sind jedoch Fr. 1,725,000 inbegriffen, welche einen Betriebsfonds bilden sollen mit dem Zwecke, dem Völkerbundssekretariat die nötigen Betriebsmittel für den Fall zu verschaffen, dass die von den einzelnen Staaten zu tragenden und bereits verfallenen Anteile an den Kosten verspätet eingehen sollten. An die Staaten ist die Einladung ergangen, ihren Beitrag möglichst bald zu entrichten. Der nach dem jetzigen Verteilungssystem, das allerdings einer Revision unterzogen werden soll, auf die Schweiz entfallende Anteil beträgt 313,800 Goldfranken, der in amerikanischen Dollars zum Paritätskurse von 5,i826 mit Doli. 60,548. 75 zu bezahlen ist und zum mittlern Tageskurse von Fr. 6. 50 393,566 Schweizerfranken ergibt.

Zu 3. Die Schweiz wird die Kosten ihrer Delegation an die in Genf tagende erste Völkerbundsversammlung, die mehrere Wochen dauern dürfte, zu tragen haben. Ausserdem kann sich ·die Schweiz der Pflicht nicht entziehen, zu Ehren der Mitglieder der Völkerbundsversammlung einen Empfang zu veranstalten.

Wir schätzen die daherigen Kosten auf Fr. 30,000.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr.

8,200

1. Besoldung Fr. 4,500 b. Aushilfspersonal Fr. 4,500 Mehrausgabe infolge Zunahme der Geschäfte -- besonders beim Auswanderungsamt -- und daheriger Verstärkung des Aushilfspersonals.

2. Bureaukosten Fr. 3,700 Bedingt durch die fortwährende Verteuerung des Bureaumaterials und der Druckkosten.

i <^

204

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

Fr. 691,285

A. Zentralbibliothek 3. Bureaukosten

,,;

Fr.

6,000

Fr. 6,000

Diese Summe ist bestimmt zur Deckung der sehr erheblichen Mehrausgaben, welche der Zentralbibliothek im laufenden Jahr namentlich aus der Besorgung des internationalen Schriftenaustausches und wegen der empfindlichen Steigerung der Buchbindertarife erwachsen, und zwar aus folgenden Gründen.

Nachdem der Schriftenaustauschverkehr während der Kriegsjahre einen unverkennbaren Rückgang erlitten hatte, setzte er dafür 1920 um so stärker wieder ein, und zwar vornehmlich deshalb, weil nun ausser der neuesten auch eine Reihe früherer wegen der Transportschwierigkeiten der Kriegszeit im Ausland zurückgebliebenen Sendungen in grosser Zahl anlangten. Dass unter solchen Umständen die Ausgabeziffer, zumal bei den heutigen hohen Porto- und Frachtgebühren bedeutend in die Höhe schnellen musste, begreift sieh ohne weiteres. Während sie im Vorjahr noch unter Fr. 1500 blieb, machte sie anfangs Juli 1920 bereits Fr. 3200 aus und wird bis Ende des zweiten Semesters wohl auf Fr. 5500 ansteigen.

Auf den Buchbindertarifen, welche die Ansätze der Vorkriegszeit um 120--150 °/o übersteigen, trat erst in den letzten Monaten 'ein (in diesen Zahlen inbegriffener) Aufschlag von rund 50 °/o ein. Dies hat zur Folge, dass, wenn auch nur die nötigsten Bücher in einfachster Weise gebunden, d. h. für das Publikum benutzbar gemacht werden sollen, die daherigen Ausgaben bis zum Jahresschluss mindestens den Betrag von Fr. 5000 (Rechnung 1919 = Fr. 3506. 50) erreichen werden.

Für 1920 macht die Voranschlagsziffer für Bureaukosten -- gegenüber Fr. 8000 in den Vorkriegsjahren -- Fr. 3500 aus.

Da für den internationalen Schriftenaustausch und die Buchbinderei zusammen Fr. 10,500 erforderlich und für eigentliche Bureaukosten Fr. 2000 in Rechnung zu bringen sind, beläuft sich die mutmassliche Ausgabensumme auf Fr. 12,500.

B. Schweizerische Landesbibliothek 1. a. Besoldungen der Beamten.

Fr.

. Fr. 9,500

9,500

205

Hiervon ist eine Summe von Fr. 4000 nötig als Kredit«rgänzung für 1920 zur Deckung der Besoldungserhöhungen, welche wir am 25. November 1919 in Ausführung des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1919 betreffend die Organisation des eidgenössischen Departements des Innern vorgenommen haben. Der Rest von Fr. 5500 ist notwendig zur Deckung eines Teils des Besoldungsnachgenusses von Fr. 10,286, den wir unter dem 14. September 1920 der Witwe des am 8. August verstorbenen Bibliothekars bewilligt haben.

D. Eidgenössische Technische Hochschule . . . Fr. 616,092 I . Beamtungen . . . . " .

F r . 34,540 1. Besoldung des Präsidenten des Schulrates Fr. 7,700 Durch Beschluss des Bundesrates vom 5. März 1920 wurde ·die Besoldung mit Rückwirkung auf 1. Januar 1920 auf Fr. 18,000 festgesetzt. (Die Teuerungszulage fällt nunmehr weg.)

2. Taggelder und Reiseentschädigung der Mitglieder des Schulrates . . . Fr.

900 Der budgetierte Betrag von Fr. 4500 reicht nicht aus im Hinblick auf die für die Mitglieder der eidgenössischen Kommissionen erhöhten Taggelder.

3. Besoldungen : a. Beamte Fr. 6,340 Gestützt auf das Organisationsgesetz des Departements des Innern vom 28. Juni 1919 sind am 30. Dezember 1919 die BesoldungsVerhältnisse für. die Beamten der E. T. H. neu geordnet worden.

5. Kanzleikosten: ' a. Kanzlei und Druckkosten . . Fr. 19,000 Der budgetierte Betrag von Fr. 25,000 reicht bei weitem nicht aus, angesichts der grossen Preissteigerung hauptsächlich für die Druckarbeiten. Für alles muss heute mindestens dreimal soviel bezahlt werden wie im Jahre 1914, wo der Kredit Fr. 14,000 betrug.

Zu den erhöhten Ansätzen kommt das grössere Bedürfnis an Formularen aller Art, entsprechend der starken Besuchszunahme.

(Etwa 2200 Studierende gegenüber 13--1400 im Jahre 1913/14.)

b. Post- und Insertionsgebühren . Fr.

600

206 Wie schon das RechnuDgsergebnis für 1919 (Fr. 2471) zeigt, ist es nicht mehr möglich, mit dem Betrag von Fr. 2200 auszukommen. Wir rechnen mit einer Überschreitung von Fr. 600 bis zum Ende des Jahres.

H. Verwaltung Fr. 119,300 1. Besoldungen: a. Angestellte Fr.

3,150 Begründung wie bei I, 3, a.

b. Aushilfe Fr.

150 Der Kredit von Fr. 3000 wird um Fr. 150 überschritten werden, was nicht vorausgesehen werden konnte.

2. Keinigungskosten (Löhne und Material) Fr. 17,000 Die Arbeitslöhne mussten entsprechend den Ansätzen, die für den Platz Zürich angesetzt wurden, erhöht werden.. Weiter fällt in Betracht, dass die Materialpreise zum Teil neuerdings gestiegen sind. Die Ausgaben betrugen übrigens schon im Jahre 1919 Fr. 45,743 gegenüber Fr. 40,000 im Voranschlag 1920.

3. Heizung (Brennmaterial) . . Fr. 55,000 Die Preise für Brennmaterialien sind abermals bedeutend gestiegen.

4. Beleuchtung und elektrischer Strom für technische Zwecke Fr. 35,000 Die Stadt hat die Preise für Gas und Elektrizität wiederum erhöht, so dass der veranschlagte Betrag von Fr. 42,000 bei weitem nicht ausreicht. Übrigens betrugen die Ausgaben bereits im Jahre 1919 Fr. 60,601.

5. Wasserzinsen Fr. 2,000 Auch diese Überschreitung ist eine Folge der erhöhten Preise.

6. Mobiliar und Einrichtungen: a. Unterhalt Fr, 5,000 Obschon man sich auf das Allernotwendigste beschränkte, erweist sich der veranschlagte Betrag von Fr."l4,000 bei den heutigen Arbeitslöhnen als durchaus ungenügend (die Ausgaben im Jahre 1919 betrugen schon Fr. 20,244).

7. Verschiedenes (Mobiliar und Unfallversicherungsprämien usw.) . * . . Fr. 2,000

20T

Auf diesem Posten betrugen die Ausgaben bereits im Jahre1919 Fr. 14,591, so dass die veranschlagte Summe von Fr. 13,500 zum vornherein als unzureichend bezeichnet werden muss. Dazu kommen die inzwischen erhöhten Telephongebühren.

III. Kosten des Lehrpersonals Fr. 418,800 1. Professoren: a. Besoldungen und Ruhegehalte Fr. 301,000 Die Besoldungen der Professoren wurden durch Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1919 auf den 1. Januar 1920 neu geordnet, in der Meinung, dass von diesem Zeitpunkte an die Teuerungszulagen wegzufallen haben. Nachträglich ergab sich, dass ein Teil der Professoren bei der alten Besoldung und der im Frühjahr 1920 für das Personal der Bundesverwaltung beschlossenen Teuerungs- und Ortszulage für 1920 ein grösseres Einkommen gehabt hätte, als dies nach der Neuordnung der Fall ist. Den betreffenden Professoren wurde durch Bundesratsbeschlussvom 20. September 1920 der Unterschied vergütet.

b. Entschädigung für besondere Leistungen Fr. 18,000 Für drei Professoren, die wegen Krankheit beurlaubt werdenmussten, musste Stellvertretung angeordnet werden. Ferner wurde, da die Professur für Schweizergeschichte noch nicht definitiv besetzt werden konnte, ein Lehrauftrag für dieses Gebiet notwendig. Die Ausgaben betrugen schon im Jahre 1919' Fr. 58,450 (Voranschlag 1920 Fr. 40,000).

2. Hilfslehrer und Assistenten: a. Besoldungen Fr. 45,000 Die Besoldungen der Hilfslehrer wurden auf 1. Januar 1920.

gleichzeitig mit den Professorenbesoldungen, neu geordnet (siehe III, l, a.)- Ebenso wurden die Besoldungsverhältnisse der Assistenten neu geregelt, und zwar auf den 1. Oktober 1920 (Regulativ vom 12. Juni 1920). Da nunmehr die Teuerungszulagen wegfallen, wird Titel VIII eine entsprechende Minderausgabeaufweisen.

3. Anteil der Lehrerschaft an Schulgeldern und Honoraren Fr. 31,000 Höhere Ausgaben entsprechend dem erhöhten Besuch. Dafür werden die Einnahmen an Schulgebühren um etwa Fr. 50,OOQ> höher sein.

208

6. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugskosten, Beiträge an Studienreisen usw , . . Fr. 15,800 Der im Voranschlag 1920 aufgenommene Betrag von Fr. 7000 -erwies sich als viel zu gering. Die Herabsetzung auf diese Summe -- im Jahre 1911 z. B. waren Fr. 12,500 veranschlagt -- rührt davon her, dass man während der Kriegsjahre die Exkursionen stark einschränkte und von Studienreisen sozusagen ganz absah. Heute geht das nicht mehr an. Die zur Ergänzung des Unterrichts nötigen Exkursionen müssen ausgeführt werden, und das ist bei den hohen Fahrpreisen mit grossen Kosten verbunden.

Weiter fallt in Betracht, dass im laufenden Jahre mit ausserordentlichen Umzugsentschädigungen zu rechnen war, die nicht vorausgesehen werden konnten und allein Fr. 7600 ausmachen.

7. Beitrag an die Versicherungsprämien der Professoren bei den schweizerischen Rentenanstalten Fr. 8,000 Es wurden von 32 Professoren neue Versicherungen oder Nachversicherungen (die mit der Besoldungserhöhung im Zu·sammeuhange stehen) abgeschlossen, an die die Schulkasse die vertraglich festgesetzten Beiträge zu leisten hat.

IV. Unterrichtsmittel, Werkstätten, Laboratorien und Sammlungen Fr. 42,852 1. Besoldungen: a. Beamte und Angestellte . Fr. 12,252 Begründung wie bei I, 3, a.

b. Aushilfe Fr.

6,000 Bei der starken Inanspruchnahme der Laboratorien, hauptsächlich der chemischen, wurde vermehrte Aushilfe notwendig.

Die Ausgaben im Jahre 1919 betrugen bereits Fr. 9639 (Voranschlag 1920 Fr. 7740).

5. Laboratorien der Chemischen Schule : a. Analytische Laboratorien : 1. Ordentlicher Kredit . . . Fr. 5,000 Der budgetierte Beitrag von Fr. 17,000 ist bei der grossen Zahl der Praktikanten und den heutigen Preisen für Chemikalien unzureichend. Die Ausgaben betrugen bereits im letzten Jahre JFr. 22,941.

209 b. Technische Laboratorien

.

.

Fr. 14,500

Es wurden Fr. 20,000 veranschlagt, welche Summe mit dem verlangten Nachtragskredit annähernd das ausmacht, was im letzten Jahre ausgegeben wurde. Auch hier muss auf die bedeutenden Preiserhöhungen für Chemikalien, Glaswaren usw. hingewiesen werden.

c. Pharmazeutische Laboratorien : 1. Ordentlicher Kredit . . .

Fr.

500

Eine Überschreitung des Fr. 3500 betragenden Kredites ist nicht zu vermeiden, angesichts des verhältnismässig starken Besuches. Auch hier fallen die hohen Materialpreise ins Gewicht.

10. Physikalisches Institut : b. Elektrotechnische Laboratorien

Fr.

1,000

Der Kredit von Fr. 14,000 reicht bei den hohen Materialpreisen nicht aus, um die Bedürfnisse zu befriedigen. Wir bemerken, dass der Kredit im Jahre 1915 Fr. 15,000 betrug und dass er infolge der Kriegsmassnahmen herabgesetzt werden musste.

15. Naturhistorische Sammlungen: a. Mineralogische Sammlungen: 1. Ordentlicher Kredit . . . Fr. 1,000 Die Überschreitung des Fr. 3000 betragenden Kredites hängt mit der Einrichtung des neuen Institutes zusammen. Für die Herstellung der Etiketten für die Sammlungsgegenstände, die von einem Setzer besorgt werden muss, erwachsen dem Institut ausserordentliche Ausgaben.

17. Bibliothek

Fr.

2,000

Die stark erhöhten Buchbinderpreise und die gesteigerten Preise für Abonnements lassen eine Überschreitung nicht umgehen. Der Kredit von Fr. 20,000 steht in keinem richtigen Verhältnis mehr zu den Aufgaben, die eine Bibliothek von der Bedeutung derjenigen der Eidgenössischen Technischen Hochschule zu erfüllen hat.

18. Kupferstichsammlung

. . .

Fr.

600

Die Übernahme einer sehr wertvollen und umfangreichen Schenkung führte zu ausserordentlichen Arbeiten, die unvorhergesehene Ausgaben für Anfertigung von Inventarverzeichnissen, für Transportkosten etc. zur Folge hatten.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

15

210

V. Preise Fr.

Der budgetierte Betrag von Fr. 1000 reichte nicht weil den beiden mit Preisen bedachten Studierenden an grqssen Barauslagen noch Beiträge von je Fr. 550 gewährt den mussten.

600 aus, ihre wer-

Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite für die Eidgenössische Technische Hochschule beträgt Fr. 616,092. Dieser Summe stehen voraussichtliche E i n s p a r u n g e n auf andern Rubriken und Mehreinnahmen im Betrage von Fr. 135,650 gegenüber, so dass die t a t s ä c h l i c h e Ü b e r s c h r e i t u n g des Voranschlagesfür 1920 noch Fr. 480,442 betragen wird.

E. Materialprüfungsanstalt an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr. 18,300 I. Besoldungen Fr. 3,400 1. Ordentliches Personal . . . Fr. 3,200 Gestützt auf das Organisationsgesetz für das eidgenössische Departement des Innern vom 28. Juni 1919 wurden die Besoldungen für das Personal neu geordnet.

3. Ausserordentliche Aushilfe und Dienstreisen Fr.

200 Der Kredit von Fr. 1200 wird etwas überschritten werden, da vermehrte Aushilfe notwendig wurde.

E. Betrieb Fr. 14,900 1. Betriebskosten Fr. 5,600 infolge starker Inanspruchnahme der Anstalt bei erhöhten Materialpreisen.

2. Unterhalt Fr.

800 Die elektrische Beleuchtungsanlage musste revidiert und ausgebessert werden, was zu unvorhergesehenen Ausgaben führte.

3. Bureau- und Druckkosten . . Fr. 2,500 Bei den stark erhöhten Papier- und Druckpreisen und den vermehrten Fracht- und Portoauslagen reicht der Kredit von Fr. 4000 nicht aus.

4. Verwaltung der Gebäude . . Fr. 6,000

2Î1 Die Preise für das Heizmaterial sowie für Gas, Wasser und Elektrizität sind abermals gestiegen, so dass es unmöglich ist, mit dem budgetierten Betrag (Fr. 8500) auszukommen. Diese Ausgaben betrugen bereits im Jahre 1919 über Fr. 12,000.

Diesen Mehrausgaben von zusammen Fr. 18,300 stehen Mehreinnahmen von rund Fr. 14,000 bis Fr. 15,000 gegenüber, so dass der Betrag, um den der Voranschlag für 1920 überschritten werden wird, noch etwa Fr. 4000 ausmachen wird.

F. Forstliche Zentralanstalt Fr. 11,443 I. Besoldungen Fr. 6,073 I. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder der Aufsichtskommission und Entschädigung an den Sekretär der Kommission Fr. 313 Infolge erhöhten Taggelder und Reiseentschädigungen.

2 a. Besoldungen des Personals . . Fr. 5,760 Entsprechend den Bestimmungen des Organisationsgesetzes des eidgenössischen Departements des Innern vom 28. Juni 1919 wurden am 30. Dezember 1919 die Besoldungsverhältnisse für das Personal der Anstalt neu geordnet.

II. Betrieb Fr. 5,370 1. Taggelder und Reisespesen des Vorstandes und der Assistenten Fr. 1,500 verursacht durch die erneute starke Erhöhung der Fahrkosten, sowie durch die Notwendigkeit, dringende und zum Teil seit Jahren aufgeschobene auswärtige Arbeiten ausführen zu müssen.

Die nach neuem Arbeitsprogramm im Tessin vorzunehmenden Arbeiten erfordern sehr viel Aufwand an Zeit und Transportkosten.

Die nachfolgend unter Rubrik 4 zusammengefassten Gründe machen sich zum grössten Teil gleichzeitig sowohl bei den Taggeldern und Reisespesen des Vorstandes und der Assistenten (II., 1) als auch bei allen auswärtigen Arbeiten (II., 4) und bei Postgebühren und Frachten (II., 7) geltend.

3. Versuchsgarten auf dem Adlisberg Fr. 1,600 Die Arbeitslöhne konnten nicht bloss nicht erniedrigt, sondern mussten neuerdings schon zu Beginn des Jahres erhöht

212

werden. Auch im laufenden Jahre erforderte die Vergrösserung des Gartens noch ausserordentliche und zeitraubende Arbeiten.

Unerwartet teuer waren die Preise der nötigen Sämereien, Werkzeuge, Verpackungsmaterialien. Die Ausnutzung des Samenjahres erforderte umfangreiche Herbstsaaten bei hohen Arbeits- und Fuhrlöhnen. Die Arbeiten und Ausgaben im Frühling 1921 werden indessen entsprechend geringer sein.

4. Auswärtige Arbeiten (Untersuchungen in den Waldungen des Landes) . . . . Fr. 2,000 Die zum Teil schon unter II., l angeführten Gründe machen sich bei den auswärtigen Arbeiten ganz besonders fühlbar. Vor allem rächt sich das Hinausschieben nötiger Arbeiten während der Kriegsjahre auf vermeintlich billigere Zeit. Auf dringendes Verlangen der Waldbesitzer (Kantone und Gemeinden) müssen nun viele Durchforstungen und Schläge in den Versuchsflächen ausgeführt werden, obwohl die erhoffte Erniedrigung der Taglöhne, Materialpreise und Billettaxen ausblieb. Alle Löhne und Frachtkosten sind im Gegenteil wieder verteuert worden, so auch die Eisenbahnfrachten und Fahrkosten der Gehilfen infolge der erneuten Erhöhung um 10 %.

Zu andern dringend notwendigen, von den Waldeigentümern zum Teil erst während des Herbstes angemeldeten und daher im Voranschlag noch nicht berücksichtigten Arbeiten kam hinzu, dass 1920 ein Samenjahr mit besonders gut verbreiteter Eichelmast ist. Ausser Eicheln müssen auch Buchein, Kastanien, Nüsse, sowie Fichten-, Tannen-, Lärchen-, Bergföhrensamen geerntet werden.

Eine Unterlassung der Saatgutgewinnung und der Besamungsschläge in den Versuchsflächen hätte sich finanziell in spätem Budgetjahren empfindlich rächen müssen, abgesehen davon, dass die Fortführung der Versuche eine schädliche Störung erfahren würde.

7. Postgebühren und Frachtkosten . Fr. 200 Der Transport von Pflanzen, Sämereien und weiterem Versuchsmaterial war unerwartet gross, bei erhöhten Frachtansätzen der schweizerischen Bundesbahnen.

10. Instandhaltung des Inventars . . Fr.

70 Während des Jahres stellte sich ein Schaden der Prismen des Spektralphotometers ein; es war notwendig, das Instrument beim Fabrikanten ausbessern zu lassen. Der mit Freipass nach Berlin gesandte Apparat wird voraussichtlich noch im Voranschlagsjahr zurückgelangen und bezahlt werden müssen.

213

G. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr. 12,500 I. a. Besoldungen Fr. 4,000 Mehreren Beamten und Angestellten wurden auf Grund des neuen Organisationsgesetzes Besoldungserhöhungen zugesprochen, die die Rechnung mit Fr. 1250 belasten. Ferner ergaben sich Mehrauslagen durch Personalwechsel -- es wurden während einiger Zeit Doppelanstellungen notwendig, um die Neueingetretenen einzuarbeiten -- und durch Beiziehung von Aushilfspersonal infolge starker Beanspruchung der Anstalt.

II. 1. Gas, Wasser, Heizung, Beleuchtung, Elektrizität Fr. 4,000 Im Voranschlag sind für diesen Posten Fr. 8000 vorgesehen.

Infolge vermehrter Aufträge und weiterer Preisaufschläge beliefen sich die Ausgaben für Gas, Wasser und Elektrizität bis Ende September auf Fr. 7500. Voraussichtlich werden sie bis Ende Dezember etwa Fr. 12,000 betragen.

5. Bureauauslagen und Druckkosten Fr. 2,000 Auch hier wird der bewilligte Kredit von Fr. 3000 nur deswegen überschritten, weil das Institut entsprechend stark beansprucht wurde. (Die Ausgaben für 1919 betrugen Fr. 4910.)

7. Verschiedenes Fr. 2,500 Trotz grösster .Sparsamkeit reicht der Kredit von Fr. 12,750 nicht aus. Zur Erledigung der zahlreichen Aufträge wurden unvorhergesehene Anschaffungen notwendig. Im übrigen ist darauf aufmerksam zu machen, dass auch im laufenden Jahre die meisten Gebrauchsgegenstände im Preise gestiegen sind.

Diese von uns gewünschten Nachtragskredite von zusammen Fr. 12,500 werden sicher durch Mehreinnahmen der Anstalt gedeckt werden. Während im Voranschlag mit Fr. 85,000 Einnahmen gerechnet wurde, dürften die Gebühren sich auf mindestens Fr. 120,000 belaufen, so dass also der Bund durch die Mehrauslagen der Anstalt nicht belastet wird.

H. Meteorologische Zentralanstalt II. Betrieb: 5. Wetterwarte auf dem Säntis .

Fr. 1,950 Fr.

500

214 Der Betrieb auf der entlegenen Hochstation hatte auch dieses Jahr zum Teil wieder mit ungünstigen Verhältnissen zu kämpfen.

Im Vor- und Hochsommer inussten an der Telegraphen- und Telephonleitung verschiedene unvorhergesehene, recht kostspielige Ausbesserungen vorgenommen werden. Dazu kam im Verlauf des Monats Juli eine erneute, vertraglich festgesetzte Zulage für den Träger der Säntisstation. Im Hinblick auf die langjährigen guten Dienste desselben konnte die verlangte Erhöhung nicht verweigert werden. Umfragen nach andern Trägern führten zu keinem Ziel, da deren Ansprüche noch weit über diejenigen des jetzigen Trägers gingen.

H. 10. Reiseentechädigungen für die Zentralanstalt

Fr.

750

Zur Teilnahme an den Sitzungen der internationalen Wettertelegraphiekommission, die vom 22. bis 27. November laufenden Jahres in London stattfinden sollen, ist zur Vertretung unseres Landes ein Mitglied der Zentralanstalt abgeordnet. Der Ansatz ist zur Deckung der daherigen Reisekosten bestimmt.

H. 14. Postgebühren, Fracht, Zoll u. dgl Fr. 250 II. 16. Beleuchtung und Reinigung der Räume ,, 150 II. 17. Verschiedenes . . . . .

,, 300 Die Erhöhung aller Portogebühren, sowie der Taglöhne für Reinigungsarbeiten, endlich die Erhöhung der Abonnements- und Sprechgebühren für Telephon, sowie der Telegraphentaxen erheischen diese drei Ansätze.

J. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 15,000

IV. Museumsbetrieb.

3. Heizung Fr. 15,000 Für diesen Zweck wurden ausgegeben im I. Vierteljahr Fr. 13,262. 95 ; im II. Vierteljahr Fr. 9146. 75 ; im HI. Vierteljahr Fr. 6,937.05 und im letzten Vierteljahr sind noch auszugeben Fr. 3998. 85, zusammen Fr. 35,345. 60. Der ordentliche Kredit beträgt Fr. 19,800 ; es ergibt sich also eine Überschreitung von rund Fr. 15,000. Dabei ist zu bemerken, dass die Anstalt nun genügend Heizmaterial für den Winter 1920/21 besitzt, wodurch ein ungestörter Betrieb des Museums gesichert ist. Dies traf für den Frühling 1920 nicht zu, weshalb schon im ersten Viertel-

215 jähr über Fr. 14,000 ausgegeben werden mussten. Durch den gewünschten Nachkredit wird die Ausgabe für Kohlen für nächstes Jahr herabgesetzt, so dass die Verwaltung dann wahrscheinlich mit dem veranschlagten Kredite auskommen kann.

K. Museum Vela in Ligorneüo

. . Fr.

500

2. Übrige Ausgaben .

Fr.

500 Infolge der Restauration des Museums hat dessen Assekuranzwert und damit auch die Versicherungsprämie bedeutend zugenommen. Überdies zieht der erhöhte Besuch neben der Erhöhung der Einnahmen auch eine solche an Provisionen nach sich. Es muss daher bis Jahresschluss auf dem ganzen Kredit eine Mehrausgabe von Fr. 500 vorgesehen werden.

III. Oberfoauinspektorat IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke

Fr. 377,350 . Fr. 377,350

68. Entsumpfung der Rhone-Ebene bei SaillonFully, Kanton Wallis, Nachsubvention (Bundesbeschluss vom 25. Juni 1920).

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag für 1920 Fr. 250,000 Artikel 3 obigen Beschlusses sieht vor, dass die erste Anzahlung auf Rechnung dieser Nachsubvention im Jahre 1920 im Betrage von höchstens Fr. 255,680 stattfinden könne.

Wie in unserer Botschaft vom 6. April gleichen Jahres (Bundesbl. 1920, II, 1) ausführlich auseinandergesetzt worden ist, sind die Arbeiten seit einigen Jahren in ununterbrochener Weise betrieben worden, so dass die entsprechenden Ausgaben der beteiligten Gemeinden jetzt. schon einen hohen Betrag erreichen, welcher die Entrichtung der I. Jahresrate des bewilligten Bundesbeitrages vollauf rechtfertigt.

69. Korrektion des Stegmattenkan'als und seiner Zuflüsse in den Gemeinden Brüttelen, Treiten und Müntschemier, Kanton Bern.

(Bundesbeschluss vom 25. September 1919).

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag. . . . Fr. 41,750 70. Korrektion des Leugenen bâches in den Gemeinden Bözingen, Pieterlen und Mett, Kanton Bern.

(Bundesbeschluss vom 25. September 1919.)

1. Jahresrate, jährlicher Höchstbetrag. . . . Fr. 85,600

216 Bei den beiden obgenannten Unternehmungen wurden die Arbeiten sofort nach oder sogar noch vor Projektsgenehmigung begonnen und seither in ununterbrochener Weise kräftig fortgesetzt. Sie werden bis zum nächsten Jahre beendet werden, und es liegen bereits Abrechnungen über die bisherigen Ausgaben vor, deren Höhe beiderorts die Ausrichtung der ersten Jahresrate des bewilligten Bundesbeitrages reichlich gestatten.

Da der Voranschlag für 1920 für diese beiden Arbeiten keinen Kredit vorgesehen hat, ersuchen wir Sie, uns hier die zur Entrichtung dieser zwei Raten erforderlichen Kredite bewilligen zu wollen.

IT. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 2,517,036 l. Personal . Fr. 49,642 1. Besoldungen der Beamten . . Fr. 45,642 In der Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1920 haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass einige Besoldungsansätzeinfolge Inkrafttretens des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1919 betreffend die Organisation des Departements des Innern abgeändert bzw. erhöht würden.

Die effektiven Ausgaben für Besoldungen an das ständige Personal beziffern sich auf rund Fr. 292,236 Im Voranschlag sind vorgesehen . . . . ,, 274,580 Unterschied Fr.

Im Interesse besserer Übersichtlichkeit und zur Erleichterung der Statistik über die Besoldungen der Beamten und Angestellten haben wir die Baudirektion ermächtigt, ihr provisorisch angestelltes Personal vom 1. Januar 1920 an nicht mehr aus Baukrediten, sondern aus dem Budgetkredit ,,Besoldungen"1 zu entlöhnen. Der Gesamtjahreslohn für die in Frage kommenden acht Angestellten Ces handelt sich um Aushilfspersonal bei den eidgenössischen Bauinspektionen in Zürich, Thun, Lausanne und Lugano) wird sich belaufen auf rund ,,

17,656

Zusammen Mehrausgaben für Besoldungen Fr.

45,642

2 . Unfallversicherung

. . . . F r . 4,000

27,986

217 Der Budgetansatz von Fr. 14,500 muss um Fr. 4000 erhöht werden, da die Versicherungsprämien für die zahlreichen Regie-, arbeiter am Hauptbau der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich nicht mehr aus dem Baukredit^ sondern aus dem, ordentlichen Kredit ,,Unfallversicherung" bestritten worden sind.

II. Bureaukosten

Fr.

3,000

Die Ausgaben für Schreib- und Zeichenmaterial sowie für Drucksachen werden im laufenden Jahr auf Fr. 18,000 ansteigen, während der Kredit nur Fr. 15,000 beträgt. Es handelt sich dabei nicht um Anschaffungen der Bauverwaltung in Bern allein, sondern auch um diejenigen der eidgenössischen Bauinspektionen in Zürich, Thun, Lausanne und Lugano. Zudem sind Preisabschlägefür Druckarbeiten und technische Papiere festzustellen.

III. Reisekosten und Expertisen

Fr.

5,000

Infolge Erhöhung der Bahntarife auf 1. August 1920 wird der im Voranschlag vorgesehene Ansatz erheblich überschritten.

Die Ausgaben werden Ende des Jahres voraussichtlieh betragen : für Reisekosten etwa Fr.

33,400 für Expertisen etwa ,, 1,600 gegenüber Fr. 29,047 im Vorjahre.

Kredit laut Voranschlag Erforderlicher Nachtragskredit

IV. Hochbauten

Fr.

35,000

,,

30,000

Fr.

5,000

Fr. 1,925,950

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 351,450 1. Bundeshaus Westbau ; Lastaufzug für das Postbureau Fr. 5,700 Der seit 15 Jahren stark benutzte elektrische Lastaufzug der Postfiliale Bern-Bundeshaus muss den neuen Vorschriften desschweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins angepasst und dementsprechend umgebaut werden. Alles Nähere geht aus dem, Kostenvoranschlag hervor.

2. Verwaltungsgebäude Eigerplatz Nr. l in Bern Fr. 2,800

218 Die Militärversicherung war infolge der knappen Raumverhältnisse genötigt, ihr Archiv vom Erdgeschoss in den Keller zu verlegen. Zur Vermittlung des Aktenverkehrs müssen auch zur Winterszeit einige Angestellte den ganzen Tag über in dem betreffenden Kellerraum beschäftigt werden. Dieser musste daher entsprechend eingerichtet und heizbar gemacht werden.

3. Eidgenössisches Chemiegebäude in Zürich Fr. 6,000 Im Voranschlag für das laufende Jahr (Seite 83 der Botschaft, Nr. 3) ist ein Kredit von Fr. 30,000 vorgesehen für Laboratoriumseinriehtungen im eidgenössischen Chemiegebäude in Zürich. Anhand der vorliegenden Abrechnungen ist festzustellen, dass die bezüglichen Arbeiten auf Fr. 36,000 zu stehen kommen, trotzdem die verlangten Einrichtungen auf das Allernotwendigste beschränkt wurden. Der Grund der Kreditüberschreitung liegt in den allgemeinen Preisaufschlägen für Materialien und in den erhöhten Arbeitslöhnen; sind doch seit der De visierung der in Rede stehenden Arbeiten die Preise um mehr als 20 °/o gesteigert worden.

4. Mannschaftskaserne in Thun . Fr. 2,600 Für die Erstellung einer Ventilationsanlage in der Küche A, 29 der Mannschaftskaserne in Thun ist im diesjährigen Bauvoranschlag «in Kredit von Fr. 19,600 vorgesehen. Leider ergab sich bei der Abrechnung eine Kreditüberschreitung im Betrage von rund Fr. 2600, die unsere Baudirektion damit begründet, dass nach Fertigstellung der maschinellen Einrichtungen ein Neuanstrich der Decken und Wände der Doppelküche nicht zu umgehen war, «ine Arbeit, die auf Fr. 3200 zu stehen kam. Die Kosten der Ausführung belaufen sich laut Aufstellung auf . Fr.

22,207 Kredit laut Voranschlag (Rubrik IV, b, 6) . . ,, 19,600 Mehrausgaben Fr.

2,607 oder rund Fr. 2600.

5. Waffenplatz Thun, Verlegung der Wachtbaracke auf der kleinen Allmend Fr. 3,000 Seitdem die Geschützhalle in Thun mit zahlreichen Magazinen für Kasernenmaterial durch Feuer zerstört wurde, fehlt es der Kasernenverwaltüng Thun an Platz für die Unterbringung ihres Inventars; es müssen daher Lokalitäten in Anspruch genommen werden, die sonst den Truppen als Materialmagazine zur Verfügung standen. Auch die Zeughausverwaltung kann wegen Überfüllung aller Räume das Instruktionsmaterial der Infanterie

219 nicht genügend versorgen, weshalb das Instruktionsmaterial Schaden leidet. Die Beschaffung einer Möglichkeit zur zweckmässigen Unterbringung dieses Materials ist dringendes Bedürfnis geworden.

Auf dem Lerchenfeld in Thun steht eine Baracke leer, die den Wachtbedilrfnissen diente ; diese Baracke würde bei Versetzung auf den Exerzierplatz und bei zweckentsprechender Einrichtung den angegebenen Raummangel heben und ausserdem nützliche Verwendung finden. Laut Kostenanschlag belaufen sich die Kosten des Abbruches und des Wiederaufbaues der Baracke einschliesslich der notwendigsten Instandstellungsarbeiten auf Fr. 3000.

6. Kavallerie-Remontendepot auf dem Beundenfeld in Bern ; Fahrradständer . Fr. 3,000 Das Personal des Kavallerie-Remontendepots, welches zum Teil auswärts oder in ziemlicher Entfernung von der Kaserne wohnt, benützt Fahrräder, um zu seiner Arbeitsstätte zu gelangen.

In Ermangelung eines geeigneten Platzes wurden diese Fahrräder in allen möglichen Ecken und Gängen, in Stallungen, Futterräumen, bei den Stalleingängen und längs der Stallmauern aufgestellt, zum Schaden des Materials selbst und der Ordnung in der Anstalt. Diese Verhältnisse haben zu Beschwerden des Personals geführt, weil in jedem grössern eidgenössischen und privaten Betriebe für zweckmässige Unterbringung der Fahrräder des Personals vorgesorgt ist. Wir haben die Baudirektion ermächtigt, einen Fahrradständer für 40 Fahrräder an die Aussenwand der Stallung Nr. 4 anzubauen.

7. Pferdekuranstalt in Bern; Neubedachung

Fr.

1,800

Die im diesjährigen Voranschlag (Seite 86. der Botschaft) vorgesehene Umdeckung des Daches des Mittelbaues der Pferdekuranstalt hat weiter geführt, als angenommen werden konnte. Die Lattung musste zum grössten Teil erneuert werden, und zudem stellte sich der Preis für die Neubedachung infolge der seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages für diese Arbeit eingetretenen Erhöhung der Arbeitslöhne und des Materials um zirka 15 °/o höher, als devisiert war. Die fragliche Bedachung wird aus den angeführten Gründen auf Fr. 5100 zu stehen kommen, während der hierfür bewilligte Kredit nur Fr. 3300 beträgt. Mehrkosten Fr. 1800.

8. Zeughaus Nr. 4 in SeewenSchwyz; Autoremise . . . F r . 14,400

220 Die Zuteilung von zwei bis drei Motorlastwagen an die eidgenössische Zeughausverwaltung Seewen und von zwei Lastwagen an die eidgenössischen Armeemagazine bedingte die Erstellung einer Autogarage in der dortigen Anlage. Die genannten Wagen wurden bisher in einem gewöhnlichen Parterreraume des Zeughauses eingestellt. Auf die Dauer durfte dies im Hinblick auf die daraus entstehende Erhöhung der Feuersgefahr nicht so bleiben.

Die Kriegsmaterialverwaltung hat deshalb in Verbindung mit der Direktion der eidgenössischen Bauten die Frage geprüft, wie mit einem Mindestbetrag von Kosten dem Übelstande abgeholfen werden könnte. Die Erstellung einer besondern Garage konnte der hohen Kosten wegen nicht in Betracht fallen. Dagegen liess sich im südlichen Teil des Zeughauses Nr. 4 mit verhältnismässig geringen Ausgaben eine Autoremise einrichten. Nach Plan und Kostenvoranschlag der Baudirektion kommen die erforderlichen Arbeiten auf Fr. 14,400 zu stehen. Dieselben umfassen in der Hauptsache : a. Abbrechen einer hölzernen Treppe und einer hölzernen Trennungswand, Erstellen einer neuen Scheidemauer aus Backsteinen, Anbringen einer Schilf bretterdecke und Eternitverkleidungen auf alle sichtbaren Holzteile ; b. Erstellung einer Putzgrube und Ersetzen der Tore durch eiserne Rolladen; c. Erstellung einer Benzintankanlage.

9. Zollgebäude an der Hegenheimerstrasse in Basel; elektrische Beleuchtung Fr. 2,900 Schon seit Jahren befasste sich die Zollverwaltung mit der Frage der Einrichtung der elektrischen Beleuchtung im Zollhaus an der Hegenheimerstrasse in Basel, welches bisher noch auf die mangelhafte Petrolbeleuchtung angewiesen war.

Nachdem nun in letzter Zeit an der äussern Hegenheimerstrasse bis auf 200 m Entfernung vom eidgenössischen Zollhause zahlreiche Neubauten entstanden sind, die alfe mit elektrischem Licht versehen wurden, erachtete die Zollverwaltung den Zeitpunkt für gekommen, auch ihre Liegenschaft für die elektrische Beleuchtung anzumelden. Eine weitere Aufschiebuna des VorO O habens war im Hinblick auf die stets steigenden Installationskosten nicht ratsam.

10. Wohngebäude des Zollamtes in Trasadingen Fr. 4,500

221

N

Im Voranschlag ist für die Erneuerung des Dachstuhles auf dem Wohnhaus Nr. l in Trasadingen ein Kredit von Fr. 5000 vorgesehen. Die Ausführung der Arbeiten kommt nun auf Fr. 9500 zu stehen, so dass ein Nachtragskredit von Fr. 4500 notwendig wird. Die Gründe für die Kreditüberschreitung sind nebst den allgemeinen Preisaufschlägen seit der Devisierung im Sommer 1919 folgende : Die Dachsparren waren alle vom Holzwurm durchfressen, die Bünde und die Pfetten aber scheinbar noch gut erhalten. Beim Abbrechen der Sparren zeigte sich dann, dass auch jenes Holzwerk ersetzt werden musste, was zur Folge hatte, dass das ganze Dach samt Dachvorscherm und Kniewänden abgebrochen und sämtliche Holzteile der Dachkonstruktion erneuert werden mussten.

11. Zollgebäude in S. Pietro (Tessin) Fr. 2,200 i Der im Voranschlag eingestellte Ausgabeposten von Fr. 15,300 für Erneuerung des Verputzes und des Anstriches an den Fassaden, sowie Einrichtung der Wasserspülung in den Aborten des Zollgebäudes in S. Pietro wird aus folgendem Grunde um rund Fr. 2200 überschritten.

Nach Entfernung des alten Verputzes am Mauerwerk wurde festgestellt, dass eine der Fassadenmauern um volle 21 cm vornüberneigte, ein Zustand, welcher die sofortige Anbringung von Verstärkungspfeilern erheischte. Diese unvorhergesehene Arbeit hatte Mehrausgaben im Betrage von rund Fr. 2200 zur Folge.

12. Zolldirektionsgebäude in Lausanne Fr. 22,700 Für die Ausführung von Umbauten und Neueinrichtungen im Gebäude der Zolldirektion in Lausanne (ehemals Besitzung GrandRosemont) wurde im diesjährigen Voranschlag ein Kredit von Fr. 83,500 bewilligt. Die effektiven Umbaukosten belaufen sich laut Zusammenstellung auf Fr. 96,200, so dass sich eine Kreditüberschreitung von Fr. 12,700 ergibt. Die Mehrausgaben sind einerseits auf die seit der Devisierung der Arbeiten im Jahre 1919 eingetretenen Lohnerhöhungen und anderseits darauf zurückzuführen, dass sich die alte Kanalisation beim Nachgraben als ungenügend erwies, sowie dass die Spenglerarbeiten und die Bedachung zufolge schlechten Zustandes viel mehr Ausbesserungen erforderten als vorausgesehen werden konnte, wobei sehr ins Gewicht fiel, dass die Mehrarbeiten im Taglohn ausgeführt werden mussten.

Im Verlaufe der Arbeitsausführung hat sich die. Zweck mässigkeit einiger nachträglicher Änderungen an der vorgesehenen.

222

Planeinteilung ergeben. So wurde ein vom Vestibül aus in das Bureau des Grenzwachtchefs führender unabhängiger Eingang erstellt und die Tagesbeleuchtung dieses Raumes sowie diejenige des Bureaus des Kanzleisekretärs durch je ein in der Fassade durchgebrochenes Fenster verbessert. In einigen Räumen sind Wandschränke und Tablargestelle für Akten und dergleichen und im Bureau des Revisors eine Abschrankung für das Publikum eingebaut worden.

Zum Abschlüsse der Besitzung gegen die Strasse sollte eine solide Einfriedigung mit Einfahrtstor erstellt werden, während längs den auf der Ost- und Westseite anstossenden Nachbargrundstücken hölzerne sogenannte Eisenbahnzäune vorgesehen sind.

Der Zugang zum Hause und der Platz vor dem Hauseingang, welche bei Regenwetter unter Wasser sind, sollten trocken gelegt und um das Haus herum an den Ablaufverhältnissen und an der Bekiesung der dortigen Wege und Plätze einige Verbesserungen vorgenommen werden. Die Kosten dieser notwendigen Umgebungsarbeiten sind veranschlagt auf Fr. 10,000.

Der erforderliche Nachtragskredit für das Zolldirektionsgebäude in Lausanne beziffert sich demnach auf a. Mehrkosten des Umbaues . . . Fr. 12,700 b. Umgebungsarbeiten (neuer Kredit) ,, 10,000 Zusammen Fr. 22,700 13. Telephongebäude Rue du Stand in Genf; elektrischer Aufzug. . Fr. 15,050 Der -hydraulische Personenaufzug im Telephongebäude Rue du Stand in Genf funktionierte zeitweise infolge ungenügenden Druckes des Wassers sehr mangelhaft. Der Maschinerie entsprechend hätte die Aufzugskabine eine Last von 4 Personen befördern sollen und bei normalen Druckverhältnissen im Wassernetz der Stadt Genf war diese Leistungsfähigkeit auch tatsächlich vorhanden. Zu den Zeiten aber, wo der Wasserverbrauch aus diesen oder jenen Gründen ein beträchtlicher war oder wenn Hochwasser eine ordnungsgemässe Tätigkeit der Turbine hinderte, verringerte sich der Wasserdruck derart, dass die notwendige Kraft zur Beförderung der Normalbelastung fehlte. Hieraus entstunden für die Benutzer der Aufzugskabinen gewisse Gefahren und es sind denn auch schon Unglüeksfälle vorgekommen, welche glücklicherweise bis jetzt ohne schwerere Folgen abgelaufen sind.

Um der Verantwortung schwerer Verletzungen von Kabineninsassen oder sogar von Unglücksfällen mit tödlichem Ausgange

223 aus dem Wege zu gehen, blieb nichts anderes übrig, als den bestehenden hydraulischen Personenaufzug in einen solchen mit elektrischem Antrieb umzubauen.

Die bezüglichen Kosten einschliesslich der nötigen Bauarbeiten beziffern sich auf Fr. 15,050.

14. Telephongebäude Rue du Stand in Qenf; Akkumulatorenraum im Entresol Fr. 17,600 Die durch die Tagung der Völkerbundsversammlung hervorgerufene Verkehrszunahme beim Telegraphenbureau Genf er^ forderte eine wesentlich · bessere Ausrüstung dieses Amtes.

Namentlich mussten wegen der Anschaffung von Siemens-Schnelltelegraphen bedeutend stärkere Batterien aufgestellt werden. Dies bedingte die vorherige Einrichtung eines neuen Akkumulatorenraumes im Entresol des Telephongebäudes. Zur Deckung der Kosten dieser baulichen Arbeit benötigen wir einen Kredit von Fr. 17,600.

15. Postgebäude in La Chaux-de-Fonds ; Zentralheizung Fr. 8,000 Für Umänderung der Zentralheizung im Postgebäude von La Chaux-de-Fonds bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 50,000 (Bundesbl. 1920, IV, 455). Bei Beginn der Montagearbeiten zeigte es sich, dass eine bessere Beheizung der Schalterhalle für einen wirtschaftlichen Betrieb der Heizung erforderlich und dass eine Beheizung der Telephonzentrale auch während der Nacht und in den Übergangszeiten in Anbetracht der klimatischen Verhältnisse von La Chaux-de-Fonds nicht umgangen werden könne. Durch Anordnung eines dritten Heizkessels konnte ein billigerer Heizbetrieb ermöglicht werden, als mit elektrischen Heizkörpern erreicht worden wäre.

Die Umänderung der Heizungsanlage kommt infolge der Ergänzungen einschliesslich der baulichen Arbeiten wie Anschluss des dritten Kessels an das Kamin, Mauer- und Bodendurchbrüche für die Rohrleitungen, Anstrich der letzteren sowie der Radiatoren, Erstellung eines Podestes über dem neuen Kessel auf Fr. 58,000 zu stehen, weshalb wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 8000 einkommen.

16. Hauptpostgebäude in Basel 5 innerer Umbau Fr. 200,000 Für den Umbau des Hauptpostgebäudes Basel behufs Erweiterung der Telegraphen- und Telephonlokale und die damit

224 im Zusammenhang stehenden Umbauarbeiten wurde durch Bundesbeschluss vom 28. April 1920 (A. S., XXXVI, 278) dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 260,000 bewilligt. Hiervon werden im laufenden ·Jahr etwa Fr. 200,000 zur Verwendung kommen. Der Restbetrag von Fr. 60,000 ist im Voranschlag für das Jahr 1921 eingestellt.

17. Postgebäude Splothurn; Umbau der Telegraphen- und Telephonlokale . Fr. 11,000 Für diese Arbeiten wurde in den diesjährigen Voranschlag «ein Kredit von Fr. 34,000 eingestellt. Seit der Aufstellung der bezüglichen Kostenberechnung im Sommer 1919 erfolgten beträchtliche Aufschläge für Arbeitslöhne und Materialien. Zudem mussten bei der Ausführung' gegenüber dem ursprünglichen Projekt verschiedene Änderungen vorgenommen werden, wie z. B.

andere Verteilung der Kabelkanäle und Verlängerung derselben.

Beim Aufbrechen der Böden für Kabelkanäle mussten stellenweise kostspielige Auswechslungen und Verstärkungen von Balkenlagen vorgenommen werden, deren Notwendigkeit zum voraus nicht festgestellt werden konnte. Eine wesentliche Belastung des Baukredites wurde ferner dadurch verursacht, dass der Telegraphen- und Telephonbetrieb nicht unterbrochen werden durfte.

Es bedingte dieser Umstand die Ausführung vieler Arbeiten an Samstagnachmittagen und zur Nachtzeit mit den daraus entstehenden Lohnzuschlägen und besondern Sicherheitsvorkehren.

Aus den angeführten Gründen kommen die Umbauarbeiten nunmehr auf Fr. 45,000 zu stehen, so dass wir um Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 11,000 einkommen müssen.

18. Postgebäude in Zürich; bauliche Änderungen für die Telegraphenabteilung . Fr. 28,200 Um den dringendsten Bedürfnissen des Haupttelegraphenbureaus in Zürich zu entsprechen, sind letzterm von der Postverwaltung vier anstossende Räume abgetreten worden. Zwei ·dieser Räume werden zur Unterbringung der Ferndrucker und der Siemens-Schnelltelegraphenapparate Verwendung finden, denen namentlich mit Rücksicht auf den Verkehr mit dem Völkerbundssitze Genf erhöhte Bedeutung zukommt. Ein Zimmer dient als Bureau für den Dienstchef des Personellen und den Techniker; der vierte Raum wird zur Ergänzung der Garderobegelegenheiten benutzt und muss dementsprechend mit Schränken ausgerüstet werden. Der durch Verlegung des Siemensdienstes freiwerdende Dachraum soll ebenfalls als Kleiderraum eingerichtet -werden. Die in Wegfall kommende bisherige Garderobe wird

225 eine sehr wünschenswerte Vergrösserung möglichen.

des Morsesaales er-

c. Neubauten

Fr. 1,574,500

1. Zeughaus in Bülach . . . . Fr. 33,000 Mit Bundesbeschluss vom 11. Februar 1920 ist ein Kredit von Fr. 282,000 bewilligt worden für Erstellung eines Zeughauses in Bülach. Nach Vergebung sämtlicher Bauarbeiten stellte sich heraus, dass bei einzelnen Arbeitsgattungen die Akkordpreise durchschnittlich 20 °/o höher waren, als in der vor einem Jahr aufgestellten Kostenberechnung vorgesehen wurde, was auf Verteuerung der Baumaterialien und Arbeitslöhne zurückzuführen ist. Die Gesamtbaukosten kommen auf Fr. 315,000 zu stehen, d. h. auf Fr. 33,000 mehr als bewilligt.

2. Wohngebäude für Grenzwächter in Kreuzungen ; Hausankauf . . . . F r . 7,500 In Kreuzungen wurden zwei Wohnhäuser für Unterbringung von verheirateten Grenzwächtern käuflich erworben, zu welchem Zwecke im Voranschlag der nötige Kredit vorgesehen ist, nämlich : a. für Bezahlung der Kaufsumme . . . . Fr.

84,000 (In der Botschaft zum Voranschlag, S. 97, ist irrtümlicherweise von e i n e m Gebäude die Rede.)

b. für bauliche Verbesserungen und Einrichtung des elektrischen Lichtes ,, 11,000 e für Handänderungs- u. Stipulationsgobühren ,, 700 Zusammen

Fr.

95,700

Es hat sich bei Inangriffnahme der Installationsarbeiten als notwendig erwiesen, diese auf sämtliche Wohnungen auszudehnen, wodurch bei den heutigen erhöhten Preisen eine Mehrausgabe von Fr. 7500 entstand. Dafür werden aber in beiden Gebäuden auf längere Zeit hinaus keine Ausbesserungen von Bedeutung erforderlich sein.

3. Zollhaus Sur-En (Gemeinde Sent); Hausankauf Fr. 22,000 Im Voranschlag für 1920 ist für die Erwerbung eines als Zollhaus zu verwendenden Gebäudes in Sur-En (Gemeinde Sent), sowie für die Bestreitung der Kosten für bauliche Umänderungsund Instandstellungsarbeiten ein Kredit von Fr. 17,000 bewilligt worden. Nachdem die Instandstellungsarbeiten in Angriff geBundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

16

226

nommen wurden, zeigte es sich, dass der Kredit nicht ausreichen werde.

Das scheinbar noch gute Schindeldach des angekauften Hauses musste durch Ziegel ersetzt werden, weil nach der Eingerüstung des Hauses sich herausstellte, dass die Schindeln zum grossen Teil verfault waren. Auch waren keine Dachrinnen und Abfallrohre vorhanden, welche durch die Erstellung des Ziegeldaches notwendig wurden. Diese Arbeiten kamen mit der Lattung und der Dachverschalung allein auf Fr. 10,000 zu stehen. Ausserdem kamen bei den Änderungen faule Balken und Bretter zum Vorschein, welche durch neue ersetzt werden mussten. Im weitern ist zu erwähnen, dass in der abgelegenen Gegend alle Arbeiten und Lieferungen sehr teuer zu stehen kamen, da die Arbeiter und das Material von Sent, Remüs und Schuls her bezogen werden mussten.

Die Ausgaben erreichen infolgedessen einen Gesamtbetrag von Fr.

39,000 wovon Fr. 5066 auf den Hausankauf und Fr. 33,934 auf den Umbau entfallen.

Gegenüber dem Voranschlag von . . . . ,, 17,000 ergibt sich somit eine Kreditüberschreitung von . Fr.

22,000

Hierzu erlauben wir uns zu bemerken, dass ein Neubau auf mindestens Fr. 54,000 zu stehen gekommen wäre.

4. Zollgebäude Stabio-Dorf ; neuer Bauplatz Fr. 4,000 Im Voranschlag für 1920 ist für den Bau eines Zollgebäudes in Stabio-Dorf auf dem vor Jahren hierfür angekauften Bauplatz ein Kredit von Fr. 97,700 bewilligt worden. Dieser Bauplatz ist an der Zollstrasse von Gaggiolo-Stabio gewählt worden, weil damals beabsichtigt war, in dem Haus ein Zollamt einzurichten.

Die Verhältnisse haben sich aber seither geändert. Das Zollhaus wird näher an der Grenze erstellt werden müssen, wogegen gegenwärtig ein zur Unterbringung von Grenzwächterpersonal bestimmtes Gebäude erstellt werden muss. Bei Aufstellung der Bauplätze hat sich ergeben, dass der in früheren Jahren erworbene Bauplatz als solcher nicht geeignet ist, weil das Land sumpfig ist und teure Fundamentierungsarbeiten notwendig machen würde.

Unter diesen Umständen hat sich die Zollverwaltung nach einem andern Bauplatz umgesehen und konnte hierfür ein von Herrn Advokat Plinio Perucchi in Stabio angebotenes, besser und höher

227

gelegenes Grundstück von 1506,5 m 2 Halt zum Preise von Fr. 2. 50 per m2 erwerben. Dieser Preis ist sehr annehmbar, da zuerst Fr. 5 per m 2 gefordert wurden. Die beiden Grundstücke sind von Vortretern der Oberzolldirektion und der Direktion der eidgenössischen Bauten besichtigt worden, wobei sich als einzige Lösung die Erwerbung dieses neuen Bauplatzes ergeben hat.

Der alte Bauplatz wäre gelegentlich wieder zu verkaufen. Zum Kaufpreise von Fr. 3766 sind noch Fr. 234 für Verschreibungskosten hinzuzurechnen, weshalb wir hier einen Betrag vorsehen von Fr. 4000.

5. Zollgebäude Hausankauf

Stabio - Confine ; Fr. 32,000

Das Zollgebäude in Stabio-Confine ist im Jahr 1900 vom Besitzer (Herrn Giuseppe Luisoni) nach den Bedürfnissen der Zollverwaltung erbaut und von letzterer zum Preise von Fr. 800 jährlich auf 10 Jahre gemietet worden. Im Mietvertrag wurde vorgesehen, dass die Zollverwaltung das Recht habe, die ganze Liegenschaft jederzeit mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist zum Preise von Fr. 20,000 zu kaufen. Dieser Preis ist nachträglich anlässlich einer Fristverlängerung des Vertrages im Hinblick auf vorgenommene Verbesserungen auf Fr. 27,000 erhöht worden.

Der gegenwärtige Mietvertrag geht auf den 31. Dezember 1920 zu Ende und damit auch das Verkaufsrecht, wenn dasselbe nicht spätestens sechs Monate vorher geltend gemacht wird.

Bei einer Inspektion durch Vertreter der Zollverwaltung und der Direktion der eidgenössischen Bauten im Monat Juni ist auf dieses Verhältnis hingewiesen worden. Die Besichtigung der fraglichen Gebäulichkeit hat ergeben, dass letztere sich in sehr gutem' Zustande befindet und ihr gegenwärtiger Wert den Rückkaufswert bedeutend übersteigt, indem nach Ansicht der Fachleute ein ähnlicher Neubau auf mindestens Fr. 80,000 zu stehen käme.

Der Ankauf bildet daher für den Bund ein vorteilhaftes Geschäft.

Da die Zollverwaltung diese Gebäulichkeit auch fernerhin benötigt, so sollte vom Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht und die Liegenschaft erworben werden. Der Ankauf ist den Geschwistern Luisoni als Erben des inzwischen verstorbenen Giuseppe Luisoni rechtzeitig mitgeteilt worden.

Wir glauben, den erforderlichen Kredit einschliesslich Verschreibungs- und Instandstellungskosten mit Fr. 32,000 hier einstellen zu sollen.

228

6. Zollgebäude in Jussy (Kanton Genf); Hausankauf . . . . . . F r . 42,500 Das Zolldepartement hat anlässlich der Aufstellung des Bauvoranschlages für 1921 um die Einstellung des erforderlichen Kredites für den Bau eines Zollgebäudes Jussy (Genf) nachgesucht, um daselbst den Zollposten und das Grenzwachtpersonal unterbringen zu können.

Bei Besichtigung des in Aussicht genommenen Bauplatzes durch Vertreter der Direktion der eidgenössischen Bauten und der Zollverwaltung ist letzterer dann von Herrn Louis Pomel, Entrepreneur in Jussy, seine an der Strasse von Jussy nach Juvigny gelegene Liegenschaft zum Kaufe angeboten worden, welche sowohl mit Bezug auf die Lage als auch die innere Einrichtung für die zolldienstliehen Bedürfnisse sehr geeignet ist.

Die Liegenschaft hat einen Flächeninhalt von 1260 m 2 und besteht aus einem noch ziemlich neuen Hauptgebäude nebst drei Dependenzen, über deren Beschaffenheit ein Bericht der eidgenössischen Bauinspektion in Lausanne sich sehr günstig ausspricht. Der geforderte Kaufpreis beträgt Fr. 36,500, während ein gleichwertiger Neubau auf etwa Fr. 100,000 zu stehen käme.

Das gut gebaute Hauptgebäude ist zu Fr. 50,000 brandversichert.

Der Ankauf würde daher der Eidgenossenschaft eine Ausgabe von rund Fr. 63,500 ersparen.

Da der Besitzer, Herr Pomel, die Liegenschaft sofort zu veräussern suchte und nicht bis nach Genehmigung des Bauvoranschlages für 1921 warten wollte und überdies das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons Genf sich für die Liegenschaft angelegentlich interessierte, haben wir die Baudirektion ermächtigt, die Liegenschaft Pomel in Jussy anzukaufen. Die Handänderungsund Stipulationsgebühren werden zirka Fr. 6000 ausmachen, so dass der zu bewilligende Kredit Fr. 42,500 beträgt.

7. Neubauten für die westschweizerisehe Versuchsanstalt für Weinbau und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne Fr. 476,900 Mit Bundesbeschluss vom 28. April 1920 (A. S. XXXVI, 277) wurden uns für die Fertigstellung und innere Einrichtung obgenannter Neubauten folgende Nachtragskredite bewilligt: a. für die Bauten Fr. 278,400 b. für deren innere Einrichtung Fr. 198,500 8. Ankauf der Liegenschaft Meyer in Ostermundigen Fr. 145,000

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Mit Bundesbeschluss vom 16. Juni 1920 (A. S., XXXVI, 329) wurde für den Ankauf der Liegenschaft der Erbschaft Meyer in Ostermundigen für Zwecke der Telegraphen- und Telephonverwaltung ein Kredit von Fr. 145,000 bewilligt.

9. Ankauf der Besitzung "Wendelstörferhof (,,Weisses Haus") in Basel Fr. 802,000 Mit Beschluss vom 27. September 1920 (A. S. XXXVI, 630) haben Sie folgende Kredite bewilligt: a. für die Erwerbung der Besitzung Wendelstörferhof am Rheinsprung in Basel Fr. 652,000 b. für Erstellung einer Zentralheizung und die Vornahme der notwendigsten baulichen Veränderungen a m Kaufsobjekt . . . . Fr. 150,000 Zusammen Fr. 802,000 10. Postgebäude in Sursee . . Fr. 9,600 Für den Umbau des durch Schenkung in _den Besitz des Bundes übergegangenen sogenannten Kreuzlihofes in Sursee zu einem Postgebäude ist im diesjährigen Voranschlag ein Kredit von Fr. 61,100 vorgesehen. Trotzdem nur die notwendigsten Arbeiten zur Ausführung gebracht wurden, kommen die Umbaukosten auf Fr. 70,700 zu stehen, so dass sich ein Ausgabenüberschuss von Fr. 9600 ergibt. Die Ursache der Kreditüberschreitung ist auf den Umstand zurückzuführen, dass seit der De visierung der Bauarbeiten im Juli 1919 die Preise bedeutend gestiegen sind.

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr.

96,844

a. Strassenbauten Fr.

37,900 1. Unterhalt Fr. 4,600 Trotzdem im Voranschlag der Kredit für Unterhalt der Strassen, Wege, Plätze, Umzäunungen und Geleiseanlagen auf den Liegenschaften des Bundes von Fr. 40,000 auf Fr. 60,000 erhöht worden ist, müssen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites Ton Fr. 4600 einkommen, indem die diesjährigen Ausgaben für Strassenunterhalt die Summe von zirka Fr. 64,600 erreichen werden.

2. Schiessplatz Wallenstadt; Verlängerung der Kugelfänge Fr. 7,300 Auf dem Schiessplatze Wallenstadt werden von den Schiessschulen jeweilen Einzelschiessen und Abteilungsschiessen in der

230 Längsrichtung des Sees abgehalten. Die Scheiben liegen unmittelbar an der schmalen Ostseite des Sees. Durch diese Übungen fühlten sich die Anwohner des Sees in ihrer Bewegungsfreiheit stark beschränkt, da der See bis fast auf die Höhe von Quinten gefährdet ist ; es gingen daher dem Kommandanten der Schiess«chulen sowie dem Militärdepartement von Behörden und Privaten Eingaben zu, in denen dringend Schutzmassnahmen verlangt werden. Der Antrag des Kommandos der Schi essschulen und der Abteilung für Infanterie geht dahin, eine Verlängerung der bereits bestehenden Kugelfänge am See vorzunehmen. Nach einem durch die eidgenössische Baudirektion ausgearbeiteten Plan mit Kostenvoranschlag handelt es sich ,,um eine Verlängerung der Kugelfänge bei den Scheibenständen und um die Erhöhung der Dämme zwischen den einzelnen Ständen. Die Kosten belaufen sich auf zusammen Fr. 16,000. Da es möglich ist, das Zeigerpersonal zu den Arbeiten zuzuziehen, können im Kostenvoranschlag der Baudirektion verschiedene Punkte gestrichen werden, so dass sich die erforderlichen Kosten nur noch auf Fr. 7300 belaufen.

3. Pulvermühle in La Vaux; Wegverbreiterung . . . . F r . 2,500 Zur eidgenössischen Pulvermühlebesitzung in La Vaux gehört ein von dort nach der Kantonsstrasse Aubonne-Allaman führender Weg, auf dem zwei andere Eigentümer benachbarter Liegenschaften ein Fahrrecht besitzen. Einer dieser beiden Nachbarn, Herr Müllermeister Müller in La Vaux, ist nun bereit, besagten Weg auf seine Kosten- soweit zu verbreitern, dass er auch für schwere Lastfuhrwerke benutzbar würde, wenn ihm der Bund an die Kosten dieser Verbreiterung einen Beitrag von Fr. 2500 entrichtet. Da diese Korrektion auch für die Zwecke der eidgenössischen Pulvermühle und die Liegenschaft als solche von Vorteil ist, indem es sich um die nächste Verbindung mit dem Bahnhof von Allaman handelt, so halten wir die vorgesehene Beitragsleistung für gerechtfertigt. Herr Müllermeister Müller wird sich durch Vertrag verpflichten, die besagte Strassenkorrektion auf eigene Rechnung und Gefahr auszuführen. Im übrigen sei noch erwähnt, dass sich bei dieser Korrektion die Möglichkeit bietet, Personal der Pulvermühle zu beschäftigen, was für die letztere von Vorteil wäre, weil dabei ihr Betrieb eingeschränkt werden könnte, ohne dass Arbeitslosenunterstützungen an die Arbeiter ausgerichtet zu werden brauchten.

4. Schiessplatz Liestal ; Sicherungsvorkehren Fr. 9,500

231 Die Gemeinde Liestal vermietet der Militärverwaltung des Bundes als Teile des dortigen Waffenplatzes auch die beiden Schiessplätze ,,Altmarkt" und ,,Sichtern"-. Vom Kommando der Schiess-Schulen sind für diese Schiessplätze im Interesse der Sicherheit verschiedene dringliche Instandstellungs- und Verbesserungsarbeiten gefordert worden, ' die wegen der Benützung durch das Militär keinen Aufschub erlaubten. Wir haben deshalb unsere Baudirektion ermächtigt, diese Arbeiten sofort auszuführen, unter Vorbehalt der nachträglichen Regelung der definitiven Tragung der Kosten. Da die bezüglichen Verhandlungen mit der Gemeinde Liestal noch nicht abgeschlossen sind, müssen wir hier die gesamten Ausgaben im Betrage von Fr. 9500 einstellen.

5. Kavallerie - Remontendepot im ,,Sanda bei Schönbühl ; elektrische Lichtleitung . . . . . Fr. 14,000 Seit Jahren werden bezüglich der Beleuchtungsanlage in der Remontendepotfiliale ,,Sandtt Klagen laut über empfindliche Störungen in der Stromleitung. Diese Störungen sind darauf zurückzuführen, dass die Stromzuleitung, welche längs der Strasse durch den Grauholzwald aufgestellt ist, von herunterfallenden Ästen oder Sehneemassen berührt wird, wobei jeweilen Stromunterbruch eintritt. Sichere Abhilfe kann nur durch die Erstellung einer neuen Zuleitung geschaffen werden. Diese Möglichkeit besteht, da eine erstklassige Hochspannungsleitung in erreichbarer Nähe in der Gemeinde Moosseedorf vorbeiführt. Die Kosten für eine neue Anschlussleitung nebst der zu erstellenden Transformatorenstation und allen nötig werdenden Umänderungen werden von den Bernischen Kraftwerken auf Fr. 27,800 berechnet. Diesem Anlagekapital steht nur eine Einnahme an Strommiete von etwa Fr. 2500 gegenüber. Diese Einnahme steht in keinem Verhältnis zum Anlagekapital, weshalb die Bernischen Kraftwerke einen einmaligen Beitrag à fonds perdu von Fr. 14,000 verlangen. Da eine andere Lösung zur Beseitigung der unhaltbaren Zustände in der Beleuchtungsanlage ,,Sanda nicht möglich ist und die Anschlussleitung im Laufe des Winters 1920/21 bewerkstelligt werden sollte, stellen wir den erforderlichen Kredit hier ein.

6. Wasserbauten Fr. 58,944 1. Unterhalt Fr. 6,700 Die Ausgaben für den ordentlichen Unterhalt der dem Bunde obliegenden Ufersicherungen an der Aare bei Thun und an der Thur bei Frauenfeld, sowie der Fabrikkanäle, Bäche, Brücken

232

und Wasserleitungen auf den Waffenplätzen und übrigen eidgenössischen Liegenschaften erreichen im Jahr 1920 den Betrag von rund Fr. 36,700 während im Voranschlag hierfür nur . . . . ,, 30.000 vorgesehen sind. Die Mehrausgaben. von . . . Fr. 6,700 sind auf die sehr hohen Materialpreise und Arbeitslöhne zurückzuführen.

2. Pulverfabrik in Wimmis; Perimeterbeitrag von Fr. 7,371 Im Kaufvertrag vom 30. Dezember 1916 über das von der Einwohnergemeinde Wimmis erworbene Bauland für die neue Pulverfabrik daselbst ist unter anderm folgende Bestimmung enthalten : ,,Hinsichtlich der Schwellenpflicht an Simme und Kander ist die Eidgenossenschaft mit ihrem Eigentum in den betreffenden Schwellensektionen gemäss Gesetz ganz gleich einzuschätzen wie die übrigen beteiligten Grundeigentümer. Im innern Verhältnis zwischen der Eidgenossenschaft und den übrigen Schwellenpflichtigen der betreffenden Sektionen (Kander und Simme) hat die Eidgenossenschaft die Kosten von Schwellenbauten und Anlagen, die im ausschliesslichen Interesse der zu erstellenden Kriegspulverfabrik notwendig werden, ohne Beitragspflicht der übrigen Beteiiigten selbst zu tragen."

Laut Rechnung der Schwellenkommission hat die Eidgenossenschaft als Eigentümerin der Pulverfabrik Wimmis an die Kosten der von der Gemeinde Wimmis in den Jahren 1917, 1918 und 1920 ausgeführten Schwellenbauten folgende Beiträge zu leisten : 1. für die Arbeiten an der Kander (I. Sektion) Fr. 5,698. 05 2. für die Arbeiten an der Simme (II. Sektion) ,, 1,672. 90 Zusammen Fr. 7,370. 95 3. Waffenplatz Bière ; Kanalisierung bei ,,La Provence1' und bei ,,Chante-Merle" Fr. 25,410 In den nördlichen Teil des Waffenplatzes Bière bei ,,La Provence" und ,,au Prettens" ergiesst sich aus den oberhalb liegenden Waldungen und andern Grundstücken natürlich ablaufendes Wasser, zu dem sich noch solches gesellt, das von der Staatsstrasse BièreMarchairuz herkommt. Dieses Wasser sammelt sich an der obern Grenze der Liegenschaft des Bundes in einem Graben, der vor einigen Jahren durch den Bund erstellt wurde, um die dortigen

233

Quellen der Trinkwasserleitungen nach den Kasernen vor Verunreinigungen zu schützen, und der auch das Überlaufwasser der in der Nähe sich befindenden Wasserreservoirs aufnimmt.

Bei starken Regengüssen und anlässlich der Schneeschmelze bildet sich ein reissender, Kies, Erde und allerlei Abfälle mit sich führender Bach. Der offene Graben hat nur eine Länge von ungefähr 50 m, so dass an dessen untern Ende das dem Bund und Privaten gehörende Kulturland jeweilen überschwemmt und mit Geschiebe überführt wird, was nicht unerheblichen Schaden verursacht.

Augenscheine haben ergeben, dass dem Übelstande durch Erstellung eines zum weitaus grössten Teile offenen, mit einer Schale versehenen, von der Strasse Bière-Marchairuz abzweigenden und in den Bach ,,Vuembre"1 mündenden Grabens bzw. Kanals von etwa 1500 m Länge-abgeholfen werden könnte.

Nach längern Unterhandlungen mit den Vertretern der waadtländischen Behörden und der Gemeinde Bière ist endlich am 22. Juli abhin die Beteiligung an den auf Fr. 39,400 veranschlagten Kosten dieser Arbeiteu wie folgt geordnet worden: Eidgenossenschaft 60 %. . . . Fr. 23,640 Kanton Waadt 22 °/0 ,, 8,668 Gemeinde Bière 18% . . . .

,, 7,092 Zusammen Fr. 39,400 Wir sehen uns daher genötigt um Bewilligung folgender Kredite einzukommen : a. für Erstellung des Kanals bei La Provence, Kostenanteil des Bundes Fr. 23,640 b. für Erstellung des offenen Grabens vom Reservoir Chante-Merle nach dem Kanal bei La Provence, dessen Kosten ganz vom Bund zu tragen sind ,, 1,770 Zusammen

Fr. 25,410

4. Waffenplatz Bière; Wasserleitung Fr. 15,000 Eine der alten tönernen Hauptwasserleitungsstränge des Wafifenplatzes Bière ist im verflossenen Frühjahr gesprungen und das daraus sich ergiessende Wasser hat grössere Flächen Privatland, welches an den der Eidgenossenschaft gehörenden Grundbesitz anstösst, überschwemmt. Beschwerden mit Androhung von Entschädigungsforderungen für verursachten Kulturschaden, welche-

234 uns von den Eigeatümern der überschwemmten Parzellen zugekommen sind, veranlassten uns, eine raschest mögliche Instand-stellung der schadhaften Wasserleitung des ,,Eaux-Burnier" an die Hand zu nehmen. Die alten tönernen Rohre, welche dem vorhandenen Wasserdrucke nicht zu genügen vermochten, mussten durch gusseiserne Rohre ersetzt werden. Auch bot sich Gelegenheit, einige zum Vorschein gekommene Quellenergüsse zu fassen und der Wasserversorgung der Kasernenanlage zuzuführen. In Berücksichtigung des Umstandes, dass die Wasserversorgung zeitweise den Bedürfnissen kaum zu genügen vermochte, wurden daran bei gleichem Anlasse die nötigen Verbesserungen ausgeführt.

Die in Rede stehenden Arbeiten, welche nicht vorausgesehen werden konnten und deren Verschiebung auf das nächste Jahr aus den angeführten Gründen ausgeschlossen war, verursachten Kosten im Betrage von Fr. 15,000.

5. Pulvermühle in La Vaux; Beitrag für Wiederherstellung der Brücke über die Aubonne Fr. 2,400 Die im Jahre 1911 durch den Kanton Waadt mit Beihilfe des Bundes und der interessierten Gemeinden erstellte eiserne Brücke über die Aubonne bei der Pulvermühle La Vaux ist infolge Unterwühlens der Widerlager durch das Hochwasser des Jahres 1919 eingestürzt. Die durch das waadtländische Baudepartement sofort in Angriff genommenen Wiederherstellungsarbeiten sind im gleichen Jahre vollendet und die Brücke, für welche etwa 12 m flussaufwärts neue Widerlager erstellt werden mussten, seit längerer Zeit wieder in Benützung genommen worden.

Das Baudepartement des Kantons Waadt stellt nun das Gesuch, es möchte sich die Eidgenossenschaft gleich wie bei der frühern Brückenrekonstruktion mit einem Beitrage von 30°/o der Baukosten an diesem Werke beteiligen.

Angesichts der guten Dienste, welche die Brücke der Pulvermühle La Vaux für die häufigen Pulvertransporte nach den in St-Prex und Etoy gelegenen Magazinen leistet, sowie aus Gründen der Aufrechterhaltung eines guten Nachbarschaftsverhältnisses mit den umliegenden ebenfalls beitragspflichtigen Gemeinden Aubonne, Etoy und Lavigny ist entsprechend der im Jahre 1911 gesprochenen Subvention von 30 °/o auch für die jetzt in Rede stehende Brückenwiederherstellung ein Kostenbeitrag in demselben Umfange am Platze. Da laut Mitteilung des waadtländischen Baudepartementes die Kosten sich auf Fr. 8000 belaufen, wird der Beitrag des Bundes betragen Fr. 2400.

235 6. Ökonomiegebäude Gwerdi bei Uebeschi: Hydrantenanlage Fr. 2,063 Die im diesjährigen Voranschlag (Seite 102 der Botschaft) Torgesehene Hydrantenanlage beim Ökonomiegebäude Gwerdi bei Uebeschi ist kürzlich vollendet und dem Betrieb übergeben worden.

Die Abrechnung über diese Anlage beziffert sich auf Fr. 11,063 während der hierfür bewilligte Kredit nur . . . ,, 9,000 beträgt. Es ergibt sich somit eine Kreditüberschreitung von Fr.

2,063 Die Mehrausgaben sind hauptsächlich auf den Umstand zurückzuführen, dass die Anschlussleitung auf eine grössere Länge erstellt wurde, weil deren Trasse infolge unrichtiger Angaben seitens der Blattenheîdwasserversorgung verlegt werden musste.

Dies hatte auch noch zur Folge, dass unvorhergesehene Felssprengungen ausgeführt werden mussten.

VI. Gebäudeversicherung Fr. 18,000 Im Voranschlag sind bei dieser Rubrik Fr. 95,000 vorgesehen.

Infolge der neu hinzugekommenen Brandsteuer für 33 Gebäulichkeiten der Pulverfabrik in Wimmis im Betrage von rund Fr. 11,000 und Erhöhung der Steueransätze seitens einiger Kantone werden die diesjährigen Ausgaben für Gebäudeversicherung auf mindestens Fr. 113,000 anwachsen, weshalb wir genötigt sind, um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 18,000 einzukommen.

VII. Mobiliaranschaffung und -unterhalt für die Zentralverwaltung Fr. 65,000 u. Mobiliaranschaffung Fr. 65,000 In der Annahme, dass der Bedarf an Bureaumobiliar im Jahr 1920 wieder ein normaler sein werde, wurde im Voranschlag für Anschaffung von Mobiliar für die eidgenössische Zentralverwaltung ein Betrag von Fr. 75,000 vorgesehen. Diese Voraussetzung erwies sich als eine irrige, indem die Nachfrage nach Bureaumobiliär bis anhin nichts weniger als nachgelassen hat.

Die fortwährenden Mobiliarlieferungen für die Fremdenpolizei beanspruchten allein etwa den dritten Teil der veranschlagten Summe. Auch machte sich die Übernahme der Mobiliarbeschaffung für das Ernährungsamt, die Arbeitslosenfürsorge und die Versicherungskasse des eidgenössischen Personals geltend. Anderseits kann die sich ergebende Kreditüberschreitung damit begründet werden, dass die Reorganisation einiger Departements und die damit in Verbindung stehende Ausdehnung einzelner Dienstzweige

236 vermehrte Anschaffungen zur Folge hatten. Im weitern ist noch besonders zu erwähnen, dass die Mehrausgaben für Mobiliar nicht etwa nur dem grössern Bedarf zugeschrieben werden dürfen, sondern auch der Tatsache, dass der Tarif der Möbelfabrikanten zurzeit 160% höher ist als vor dem Kriege.

Die Gesamtausgaben für Mobiliaranschaffungen werden sich bis Ende des Jahres nach approximativer Berechnung auf Fr. 140,000 belaufen (Staatsrechnung 1919: Fr. 121,658). Nach Abzug des Voranschlagskredites von Fr. 75,000 wird somit ein Nachtragskredit von Fr. 65,000 erforderlich sein.

Dieser Mehrausgabe steht eine Einnahme von Fr. 15,000 bis Fr. 20,000 gegenüber, herrührend aus dem Verkauf von entbehrlichen Mobiliargegenständen, die von abgebauten Kriegsorganisationen ins Magazin der Baudirektion abgeliefert wurden.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung 1. Hausdienst

Fr. 352,000

Fr. 123,000

Seit dem 1. Januar 1920. ist der Hausdienst in den neu erstellten Bureaubaracken auf dem Spitalacker und im Gebäude Schänzlistrasse Nr. 19 (Villa Schönburg) dem Ernährungsamt abgenommen'und der Baudirektion übertragen worden. Ferner trat das Aufräumepersonal im ehemaligen Hotel St. Gotthard nach erfolgter Liquidation der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft in den Dienst der Baudirektion über. Dies brachte einen Zuwachs an Hausdienstpersonal von rund 30 Personen mit einer jährlichen Lohnausgabe von etwa Fr. 60,000. Dementsprechend hat natürlich auch der Materialbedarf zugenommen.

Die Ausgaben für den Hausdienst in 14 Verwaltungsgebäuden und 3 Bureaubaracken sowie in verschiedenen gemieteten Lokalen werden sich bis zum Ende des Jahres auf rund Fr. 373,000 belaufen, nämlich : I. Löhne : a. für ständiges Personal rund . .

b. für Aushilfspersonal bei den Frühjahrsreinigungen (Fensterwäschen) rund c. für Aushilfspersonal beim Umzug von Bureaux rund Rund

Fr. 226,000

(166,419)

,,

28,000

(20,514)

,,

9,000

(8,116)

Fr. 263,000

(195,049)

237

Übertrag Fr. 263,000 (195,049) II. Material . . . . rund ,, 110,000 (92,616) Summe der Ausgaben für 1920 für VIII, 1. H a u s d i e n s t rund . . Fr. 373,000 (287,665) Durch den Voranschlag bewilligter Kredit ,, 250,000 Mehrausgaben im Jahre 1920 rund . Fr. 123,000 Die eingeklammerten Ziffern beziehen sich auf das Jahr 1919.

2. Heizung Fr. 225,000 Nachdem seit 1. Januar 1920 der Hausdienst und damit auch der Heizungsbetrieb in den neu erstellten Bureaubaracken und im Gebäude Schänzlistrasse Nr. 19 (Villa Schönburg) dem Ernährungsamt abgenommen und unserer Baudirektion übertragen worden sind, muss heute mit einem grössern Voranschlag gerechnet werden.

Infolge der beschränkten Zufuhr von belgischer und deutscher Kohle war man in letzter Zeit neben andern, nicht rationierten Heizmaterialien auch auf amerikanischen Petrolkoks angewiesen, welcher nicht rationiert ist und auf dem Kohlenmarkt vorherrschte.

Während jedoch z. B. für Gaskoks ein Tonnenpreis von Fr. 250 und für Ruhrkoks ein solcher von Fr. 275 bezahlt werden musste, kam der amerikanische Petrolkoks franko Kohlenraum auf Fr. 420 die Tonne zu stehen. Dieser Preis entspricht der Qualität; der Heizwert des amerikanischen Petrolkoks ist ein viel höherer und es hinterlässt dieser fast keine Schlacken. Da von den zugeteilten 70 °/o des Bedarfes an rationierten Brennstoffen zu Beginn der Heizperiode kaum 55 % vorhanden waren, musste auf Beschaffung des am besten erhältlichen, nicht rationierten Materials Bedacht genommen werden, wenn der Betrieb der verschiedenen Heizungsanlagen aufrecht erhalten werden wollte.

Die Ausgaben für Heizung im Jahr 1920 können annähernd durch folgende Zahlen belegt werden : I. Brennmaterialverbrauch : Ruhrkoks und belgische Kohlen rund . Fr. 95,000 Inländische Kohlenprodukte rund. . . ,, 90,000 Gaskoks rund ,, 50,000 Amerikanischer Petrolkoks und Anthrazit rund ,, 128,000 Re^TMng Fr. 363,000 230,000 Brennholz, etwa 1500 Ster . . . . ,, 92,000 60,000 Fr. 455,000 290,000

238 Übertrag II. Heizungskosten aus Mietverträgen

Fr. 455,000 ,, 30,000

290,000 30,000

Kredit laut Voranschlag . . . . . .

Fr. 485,000 ,, 260,000

320,000 175,000

Mehrausgaben

Fr. 225,000

145,000

4. Gärtnerdienst Fr. 4,000 Für die Besorgung des Gärtnerdienstes (Bundeshäuser, Archivgebäude, Landestopographiegebäude, Gebäude des Amtes für Mass und Gewicht, Gebäude Schänzlistrasse Nr. 19 (Villa Schönburg) steht der Baudirektion für 1920 ein Kredit zur Verfügung von..

Fr. 15,000 währenddem sich die Ausgaben bis Ende des Jahres auf etwa ,, 19,000 belaufen werden, so dass bei dieser Unterrubrik (VIII, 4) eine Mehrausgabe von rund . . . . Fr. 4,000 in Aussicht steht.

Der Grund der Kreditüberschreitung liegt hier hauptsächlich in dem Umstand, dass seit Mitte Mai für den erkrankten Obergärtner ein Stellvertreter angestellt werden musste.

IX. Mietzins für die Zentralverwaltung und Verschiedenes Fr.

1,600

b. Verschiedenes Fr.

1,600 Die Ausgaben für 1920 werden infolge Erhöhung der Telepüonabonnementsgebühren und der Grespräohstaxen den Betrag von Fr. 6800 erreichen, während hierfür im Voranschlag nur Fr. 5200 vorgesehen sind.

Y. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 100,400 I. Forstwesen

Fr. 100,000

11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen usw Fr. 100,000 Entsprechend den in aussergewöhnlichem Masse gestiegenen Arbeitslöhnen und Materialpreisen sind die Erstellungskosten der vom Bund subventionierten Waldwege in ungeahntem Masse angewachsen, was für die Mehrzahl der im Bau begriffenen Wege

23» eine Erhöhung der Kostenvoranschläge und damit auch der Bundessubvention bedingte. Der bereits bewilligte Nachtragskredit von Fr. 200,000 reicht für das Jahr 1920 nicht hin, um sämtliche vorliegenden Abrechnungen über vollendete Bauten erledigen zu können. Eine Verschiebung der Boitragsausrichtung auf das kommende Jahr ist aus dem Grunde nicht empfehlenswert, weil dadurch der Jahreskredit 1921 zu stark belastet würde und sich die gleiche Erscheinung nur noch in erhöhtem Masse für 1921 fühlbar machen würde. Wir stehen daher vor der zwingenden Notwendigkeit, einen weitern Nachtragskredit in vorgenanntem Betrage verlangen zu müssen.

17. Schweizerischer Nationalpark im Unterengadin Fr.

400 Die im Juni 1920 erfolgte Aussetzung von Steinwild am Piz Terza machte eine Erweiterung des Nationalparkgebietes durch Einbezug des Gebietes von Falcun zur Notwendigkeit. Solche erfolgte durch einen Nachtrag zum Dienstbarkeitsvertrag mit der Gemeinde Zernez, nach welchem letzterer für die Verzichtleistung auf die wirtschaftliche Benutzung ihres Eigentums in fraglichem Gebiet eine jährliche Entschädigung von Fr. 400 zu entrichten ist. Um solche für das Jahr 1920, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. April 1914 betreffend Errichtung eines schweizerischen Nationalparkes im Unterengadin, ausrichten zu können, bedürfen wir eines Nachtragskredites in erwähnter Höhe.

Tl. Amt für Wasserwirtschaft V. Veröffentlichungen

Fr. 55,000 Fr.

33,000

Wir müssen hier neuerdings darauf hinweisen, dass der Voranschlag für 1920 schon aufgestellt war, als das Bundesgesetz über die Organisation des Departements des Innern vom 28. Juni 1919 in Kraft trat. Es war daher nicht mehr möglich, die bezüglichen Mehrausgaben in den Voranschlag einzubeziehen, und sie mussten deshalb auf den Weg der Nachtragskredite verwiesen werden.

Hinsichtlich eines Nacbtragskredites für Veröffentlichungen glaubte man, bei Aufstellung der Nachtragskredite I. Folge noch bis zur Vorlage der II. Folge zuwarten zu sollen, da man noch nicht überblicken konnte, wieweit die Nacharbeitung der rückständigen Publikationen im Verlaufe des Jahres gedeihen werde: ihre Bearbeitung konnte nun weiter gefördert werden, als dies ursprünglich wahrscheinlich erschien. Die Erweiterung des Amtes

240 folgte der Vermehrung der Aufgaben verhältnismässig spät. Es ist nun möglich geworden, den Jahrgang 1918 des Hydrographischen , Jahrbuches -- enthaltend die Ergebnisse des hydrographischen Dienstes der Schweiz im Jahre 1918 -- sowie die Flächenstatistik des Aare- und Limmatgebietes im Druck zu vollenden. Das Jahrbuch kostet rund Fr. 24,000 und für die Flächenstatistik ist noch ein Kredit von Fr. 9000 notwendig. Beide Publikationen sind für die Wasserkraftnutzung von grosser Wichtigkeit. Es möge hier noch beigefügt werden, dass nur solche Arbeiten zur Ausführung und Veröffentlichung gelangen, die einen unmittelbaren praktischen Nutzen besitzen. Die Veröffentlichungen des Amtes für Wasserwirtschaft sind daher von den Kreisen der praktischen Technik stets aufs beste aufgenommen worden. Auch im zweiten Fall handelt es sich nicht um ein neues Werk, sondern bloss um die Weiterführung einer bereits zu zwei Dritteln vollendeten Publikationenserie.

Dieser Nachtragskredit muss als Ausnahmefall betrachtet werden, der sich durch die besondern Verhältnisse ergeben hat, die in der Reorganisation des Amtes und in der Verzögerung der Veröffentlichungen infolge der Verminderung der Kredite während der Kriegsjahre begründet liegen.

XV. internationaler Wettbewerb für die Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Bodensee (Kosten des Preisgerichts)

Fr. 22,000

Im Herbst 1912 ernannten die Regierungen Badens und der Schweiz fünf Mitglieder in das Preisgericht für den internationalen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Bodensee.

Nachdem das Preisgericht ein Programm aufgestellt hatte, wurde der Wettbewerb am 10. Juni 1913 von den drei beteiligten Schiffahrtsverbänden ausgeschrieben, mit einer Eingabefrist bis zum 10. Dezember 1914. Infolge der Kriegsereignisse wurde dann der Endtermin verschoben bis zum 1. Juli 1920. Das Preisgericht hat nun am 12. August 1920 seine Arbeit beendigt und ein Gutachten über die eingegangenen Entwürfe abgegeben.

Die beiden Regierungen sind seinerzeit übereingekommen, die Kosten des Preisgerichtes je zur Hälfte zu tragen. Der Voranschlag von 1913 sah zu diesem Zwecke (unter ,,Oberbauinspektorat u ) einen Kredit von Fr. 12,500 vor, von dem aber nur Fr. 666 gebraucht und der Rest von Fr. 11,834 auf das Jahr

241 1914 übertragen wurde (Bundesbl. 1914, III, 598). Da des Krieges wegen der Wettbewerb im Jahr 1914 nicht zum Abschluss gelangte und somit das Preisgericht nicht in Tätigkeit treten konnte, fand der erwähnte Kreditrest von Fr. 11,834 keine Verwendung und wurde fallen gelassen. Es muss daher ein neuer Kredit für die Kosten des Preisgerichtes eröffnet werden.

Infolge der Geldentwertung reicht die ursprünglich in Aussicht genommene Summe nicht mehr aus, um die Kosten des Wettbewerbes zu bestreiten. Die mutmassliche Summe, die die Schweiz zu leisten hat, wird sich auf ungefähr Fr. 22,000 belaufen. Es dürfte möglich sein, dass dieser Betrag nicht erreicht wird, da die endgültige Abrechnung noch nicht vorliegt.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung 4. Redaktion, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten

Fr. 20,000 Fr. 20,000

Im Juli dieses Jahres ist das Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt worden, an die Herausgabe eines Ergänzungsbandes zur Sammlung eidgenössischer Erlasse für Schuldbetreibung und Konkurs einen Beitrag von Fr. 7600 zu leisten. Es ist dies eine ausserordentliche Ausgabe, welche bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 nicht bekannt war. Ferner verursachte die Fertigstellung und der Druck des letzten Protokollbandes der Strafrechtskommission Mehrkosten in der Höhe von Fr. 6000, um welche Summe die bisherigen Auslagen für die vorangegangenen Bände überschritten wurden. Ausser den hiervor genannten, sind unvorhergesehene Kosten entstanden durch die in Angriff genommenen Vorarbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege und der damit in Zusammenhang stehenden Materien. Zur Deckung der verschiedenen Mehrausgaben bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 20,000.

III. Grundbuchamt

Fr.

4,500

4. Geometerprüfungen usw Fr.

4,500 Die grössere Zahl der Teilnehmer an der theoretischen und an der praktischen Geometerprüfung sowie die Erhöhung der Taggelder an die Examinatoren und Experten und der Arbeitslöhne der Gehilfen verursachten entsprechend höhere Ausgaben.

Dagegen sind auch die Einnahmen um etwa Fr. 3000 höher, als im Voranschlag vorgesehen wurde.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

17

242

IV, Polizeiabteilurig 4. Bureaukosten.

.

Fr. 983,500 . ,

Fr.

3,500

a. Druckarbeiten Fr.

500 Die veranschlagten Fr. 1000 reichen für die notwendigen Ausgaben nicht aus. Anfangs Oktober beliefen sich diese bereits auf Fr. 895. Es müssen jedoch noch 5000 Enveloppen mit Überdruck versehen und vier Formulare, Karten u. dgl., welche ausgegangen sind, neu erstellt werden. Hierfür ist ein Nachtragskredit im angegebenen Betrage erforderlich.

d. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . Fr. 3,000 Für Telegraphengebühren müssen bedeutend höhere Beträge als in den letzten Jahren ausgelegt werden. Nach der Kriegszeit haben die internationalen Straffälle (Auslieferungen, Strafverfolgungen), bei welchen in Haftsachen der Telegrammverkehr unerlässlich ist, erheblich zugenommen. Anderseits ist eine allgemeine Erhöhung der Telephontaxen eingetreten. Die von der Polizeiabteilung zu bezahlenden Grundgebühren für die Umschaltestation und die übrigen Telephonanschlüsse machen für sich allein die Summe von Fr. 1500 jährlich aus, ohne die Gesprächstaxen.

Aus diesen Gründen suchen wir eine Kreditvermehrung von Fr. 3000 nach. Der Polizeiabteilung ist Mitte des Jahres ein Vorschuss in der gleichen Höhe gewährt worden.

6. Zentralpolizeibureau

Fr. 35,000

e. Herausgabe des schweizer. Polizeianzeigers . Fr. 35,000 Von dem laut Voranschlag zur Verfügung stehenden Kredit von Fr. 100,000 wurden bis zum 1. Oktober abhin Fr. 61,500 verbraucht. Dazu kommen bis Ende des Jahres eine Anzahl weiterer Ausgaben, welche den ursprünglichen Kredit um Fr. 35,000 tibersteigen. Der Bedarf stellt sich folgendermassen : Verbraucht Fr. 61,500 a. Polizeianzeiger deutsch und französisch, 3. und 4. Vierteljahr zu Fr. 20,000 ,, 40,000 b. Beilage, 3. und 4. Vierteljahr zu Fr. 7500 . ,, 15,000 c. Register, 1. Halbjahr 1920 ,, 6,500 d. Namensverzeichnis, 3. und 4. Vierteljahr . . ,, 5,000 e. Vermehrung durch eine neu eingeführte Rubrik ,, 2,500 f. Papier und Arbeiten für das Strafenregister ,, 4,500 Jahresbedarf zusammen

Fr. 135,000

243 Die Preisaufschläge für Satz, Druck und Papier und die Herausgabe der Beilage sind schuld an der Ausgabenvermehrung.

Im übrigen ist zu bemerken, dass nächstes Jahr die Beilage zum Polizeianzeiger im Einverständnis mit den kantonalen Behörden fallen gelassen wird. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen im Betrage von Fr. 18,000 gegenüber, welche auf Rubrik C, IV, 3, ,,Beiträge an die Herausgabe des Polizeianzeigers", gebucht worden sind.

7. Kraftwagen- und Fahrradverkehr

. . . .

Fr.

4,000

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1910 soll jedes Jahr eine Zusammenstellung der Verordnungen über den Automobilverkehr herausgegeben werden. Diese Arbeit wurde während der Kriegszeit ausgesetzt ; sie ist nunmehr von der Polizeiabteilung wieder aufgenommen worden. < Die Schrift mit den behördlichen Erlassen, Karten usw. ist erschienen und wird den in die Schweiz einreisenden, ausländischen Automobilführern zum Preise von Fr. 3 abgegeben. Zur Bestreitung der Herstellungskosten ist der genannten Abteilung ein Vorschuss von Fr. 9000 bewilligt worden, der mehr als zur Hälfte durch den Erlös aus dieser Drucksache ausgeglichen wird. Für den ungedeckten Betrag von Fr. 4000 kommen wir um die Bewilligung eines Nachtragskredites ein.

8. Zentralstelle für Fremdenpolizei . . . . Fr. 741,000 b. Reisekosten Fr.

6,000 Die Expresszüge Vallorbe-Brig und Buchs-Delle werden von Agenten der Zentralstelle für Fremdenpolizei begleitet, welche bei den Reisenden während der Fahrt die Passkontrolle vornehmen und die Visa erteilen. Diese Massnahme wurde erst anfangs des Jahres 1920 eingeführt und dient zur Erleichterung des Reisendonverkehrs. Die Reiseentschädigungen an die mitfahrenden Kontrollbeamten beanspruchen für 1920 eine Summe von Fr. 6000, welche seinerzeit .für den Voranschlag nicht in Berechnung gezogen werden konnte. Den in Rede stehenden Ausgaben stehen fünf- bis sechsmal höhere Einnahmen unter Einnahmerubrik C, IV, 4 gegenüber.

c. Bureaumaterial Fr. 50,000 Das Rechnungsergebnis von neun Monaten des Jahres 1920 zeigt, dass der bewilligte Kredit von Fr. 100,000 nicht ausreicht und die Gewährung eines Zuschusses von Fr. 50,000 notwendig geworden ist. Bei gegenwärtig 300 Beamten und Angestellten

244

der Zentralstelle für Fremdenpolizei ergeben sich folgende Beträge als mittlerer Monatsverbrauch von Bureaumaterial : Fr. 7000 für Schreibmaterial im engern Sinne ; Fr. 3000 Schreibmaschinenrniete für durchschnittlich 180 bis 190 Maschinen; Fr. 2500 für Buchbinderarbeiten, Anschaffung von juristischer und polizeilicher Literatur, Kartenmaterial, Reparaturen aller Art, photographische Reproduktionen u. dgl. ; insgesamt Fr. 12,500 monatlich.

i. Grenzkontrolle Fr. 685,000 1. Besoldungen Fr. 320,000 2. Bureaukosten ,, 100,000 3 . Teuerungszulagen . . . .

,, 265,000 Mit Bericht vom 20. August 1920 ist den eidgenössischen Räten Kenntnis gegeben worden von der Übernahme der fremdenpolizeilichen Grenzkontrolle durch das Justiz- und Polizeidepartement. Die Kontrolle des grossen Grenzverkehrs wird von der Zentralstelle für Fremdenpolizei besorgt, welche das hierfür notwendige Personal von 243 Angestellten aus den bisher mit dieser Aufgabe beauftragten Mannschaften der Heerespolizei und Bewachungstruppe übernommen hat. Für die B e s o l d u n g e n des in den Dienst der Zentralstelle getretenen Personals ist monatlich die Summe von Fr. 59,500, vom 25. Juli bis Ende des Jahres ein Gesamtbetrag von Fr. 320,000 erforderlich. Die Teuerungszulagen richten sich nach den Besoldungen.. Das Gesamtgehalt der einzelnen Angestellten der Grenzkontrolle ist das gleiche wie vorher bei den Bewachungstruppen.

Aus dem Kredit für B u r e a u k o s t e n werden die Ausgaben für Schreibmaterialien, für Miete von 12 Diensträumen, ferner für Heizung, Beleuchtung und Telephon in der Höhe von monatlich insgesamt Fr. 17,600 bestritten. Dazu kommen noch Auslagen für Dienstreisen und Taggelder und Reiseentschädigungon infolge Versetzungen zu Stellvertretungs- oder Aushilfsdienst.

Bis anhin erfolgten die Zahlungen aus den genannten drei Krediten auf Grund von Vorschüssen. Die E i n n a h m e n der Grenzkontrolle werden für dieses Jahr voraussichtlich den Betrag von Fr. 30,000 erreichen.

9. Kosten für fremde Deserteure und Refraktäre Fr. 30,000 In Artikel 6 des Bundesratsbeschlusses betreffend die fremden Deserteure und Refraktäre vom 30. Juni 1916 ist bestimmt, dass der Bund die Haftung für die Kosten, welche durch die Internierung ausländischer Fahnenflüchtiger entstehen, übernimmt.

Zuerst wurden diese Kosten auf das Konto ,,Kriegsmobilmachung 52a

245

zur Zahlung angewiesen und sodann nach Abschluss des genannten Kontos vom 1. Juli 1920 an durch das Justiz- und Polizeidepartement übernommen. Der Bund hat voraussichtlich noch für längere Zeit Unterstützungs- und Internierungskosten für fremde Deserteure und Refraktäre zu bezahlen, da eine grosse Zahl dieser Ausländer wegen der Unzulänglichkeit der Amnestieerlasse ihres Heimatstaates nicht heimgewiesen werden kann. Für das laufende Jahr muss mit einer Summe von Fr. 30,000 gerechnet werden.

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit wurde am 9. Juli 1920 ein Vorschuss in der gleichen Höhe bewilligt, der nunmehr durch einen Nachtragskredit gedeckt werden soll.

10. Unterstützung hilfsbedürftiger Russen . . . Fr. 170,000 Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 8. November 1918 wird an die Kosten bedürftiger kranker Russen, welche aus öffentlichen Mitteln der Kantone oder der Gemeinden verpflegt werden müssen, ein Bundesbeitrag in der Höhe von Fr. 5 auf den Kopf und den Verpflegungstag ausgerichtet. Die Anweisung der Unterstützungsbeiträge für die Jahre 1918 bis Mitte 1920 in der Höhe von Fr. 265,685. 45 fand aus dem Konto ,,Kriegsmobilmachung, Verschiedenes"1 statt, das am 30. Juni 1920 aufgehoben wurde. An Stelle des erwähnten Kontos ist der Polizeiabteilung ein Vorschusskredit eröffnet worden, zu dessen Deckung der Nachtragskredit bestimmt ist. Vom Juli bis zum Oktober 1920 beliefen sich die Beiträge der Polizeiabteilung, welche durch die Vermittlung des schweizerischen Roten Kreuzes ausbezahlt werden, auf Fr. 87,551 für etwa 200 unterstützte Russen. Weitere 26 Kranke, die sich zuerst in Montana befanden, kamen vom 1. Oktober an dazu, so dass wir bis Ende des Jahres mit einer Ausgabensumme von insgesamtFr. 170,000 werden rechnen müssen.

VI. Versicherungsamt 3. Bericht des Versicherungsamtes

Fr.

Fr.

6,000 6,000

Die vorgesehene weitere Erhöhung der Druckkosten gegenüber der Rechnung für 1918 um etwa 10 % (vg'- Botschaft zum Voranschlag 1920, S. 115) hat sich als zu gering erwiesen. Die Preissteigerung beträgt über 30 °/o. Die Mehrausgabe wird durch die beträchtliche Mehreinnahme an Staatsgebühren, ferner durch den erhöhten Bezugspreis für den Bericht reichlich ausgeglichen.

VII. Amt für geistiges Eigentum

Fr.

22,000

3. Druck der Patentschriften

Fr.

22,000

246 Die Durchschnittskosten der Patentschriften haben im Laufe des Jahres 1920, namentlich infolge Erhöhung der Klischeepreise, in einem Masse zugenommen, welches im Herbst 1919 nicht vorausgesehen werden konnte. Die Gesamtkosten werden daher Fr. 265,000 statt der budgetierten Fr. 243,000 betragen.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 480,043

1. Kanzlei des Departements c. Bureaukosten

Fr.

Fr.

2,500

1,500

Die anhaltende Verteuerung der Bureaumaterialien sowie die gegenwärtigen Taxen für das Telephon und den Telegraph ziehen Mehrausgaben nach sich, die der ohnehin zu knappe Kredit nicht zu tragen vermag. Nebstdem hat die Liquidation der Geschäfte betreffend den Aktivdienst Mehrausgaben verursacht, da zu diesem Zwecke Aushilfsangestellte verwendet werden mussten, deren Tätigkeit auch den Kredit für Bureaukosten beeinflusste.

d. Reisekosten Fr. 1,000 Reisen und Besichtigungen, die während des Aktivdienstes vom Armeestab vorgenommen wurden, fallen wieder in den Dienstkreis des Departements. Der Kredit, der infolge der Erhöhung der Kompetenzen und Fahrtaxen zu knapp bemessen war, muss daher entsprechend erhöht werden.

2. Generalstabsabteilimg b. Aushilfspersonal

Fr. 71,000 Fr. 8,000

Die Vorarbeiten für die Heeresreform machten die Anstellung eines Aushilfsangestellten notwendig. Eine geeignete Persönlichkeit konnte aus dem Aktivdienst herübergenommen werden, wo sie bereits im Armeestabe seit längerer Zeit mit Erfolg verwendet wurde. Fraglichen Aushilfsarbeiter gedenken wir auch für 1921 beizubehalten; es ist denn auch ein entsprechender Kredit unter obenstehender Rubrik in den Voranschlag für 1921 eingestellt worden.

Im laufenden Jahre ist eine fernere Mehrausgabe dem Umstände zuzuschreiben, dass für den erkrankten und zurzeit im

247

Kuraufenthalt befindlichen Ausläufer ein Ersatz angestellt werden musste.

d. Militärbibliothek Fr. 5,000 Mit den Nachtragskreditbegehren der zweiten Serie für 1919 bewilligten Sie für die Militärbibliothek Fr. 2000, die verschiedener Umstände halber nicht zur Verwendung gelangten und auch nicht auf das Jahr 1920 vorgetragen wurden. Die auf dieses Kreditbegehren bezüglichen Rechnungen mussten aber im Frühjahr 1920 bezahlt werden, so dass der notwendige Kredit hier eingestellt wird.

Es muss aber noch betont werden, dass unter den gegenwärtigen Verhältnissen der Normalkredit nicht ausreichen kann.

Trotzdem die Anschaffungen für die Militärbibliothek auf das äusserst Notwendige eingeschränkt werden, sollte doch aus der zahlreichen, wertvollen Literatur über die Erfahrungen des Weltkrieges das Hauptsächlichste angeschafft werden können.

Mehrauslagen entstehen bei der Militärbibliothek auch, wie anderswo, durch die Verteuerung der Materialien und die Erhöhung der Arbeitslöhne im Buchbindergewerbe.

Gestützt auf diese Verumständungen ersuchen wir um Bewilligung eines fernem Kredites von Fr. 3000.

f. Fürsorge Fr. 58,000 1. Durchführung der Leitung des sozialen Fürsorgedienstes . . . . ,, 8,000 a. Besoldungen . . . Fr. 5,140 b. Bureaukosten. . . ,, 1,600 c. Reisekosten . . . , . , 7 6 0 d. Ausgaben für juristische und ärztliche Gutachten usw. . . ,, 500 Fr. 8,000 2. Weiterführung und Beendigung der Fürsorgetätigkeit (Rechtsbeistand, wirtschaftliche Beratung, Hinterlassenenfürsorge, Arbeitsvermittlung für Militärgeschädigte) . . . . F r . 50,000 a. Besoldungen . . . F r . 45,100 b. Bureaukosten . . ,, 2,500 c. Reisekosten, Konferenzen ,, 2,400 Fr. 50,000

248

Unter Anlehnung an die von den eidgenössischen Räten gefassten Beschlüsse betreffend die Motion Obrecht haben wir die Leitung des sozialen Fürsorgedienstes in der Armee der Generalstabsabteilung des Militärdepartements übertragen. Diese hat eine ihrer bereits bestehenden Sektionen als Zentralstelle für Soldatenfürsorge bezeichnet. Der Chef dieser Sektion besorgt die Geschäfte des Fürsorgechefs der Armee ; ihm musste zur Besorgung der Arbeiten Aushilfspersonal beigegeben werden, dessen Bestand gegen Ende des Jahres vermindert werden kann.

Im Jahre 1921 wird man sich, wie dies aus dem Voranschlag für 1921 hervorgeht, nur noch mit einem Aushilfsangestellten behelfen können.

Bis Ende Juli wurden die bezüglichen Kosten teilweise zu Lasten des Kontos Kriegsmobilmachung und teilweise zu Lasten des Fonds für Arbeitslosenfürsorge verrechnet.

Für die Zeit vom 1. August 1920 an müssen die nötigen Geldmittel auf dem Wege des Nachtragskredites beschafft werden, wobei die noch zu gewärtigenden Auslagen auf zwei Rubriken verteilt werden.

Unter Rubrik f, l stellen wir Fr. 8000 ein.

Diese Ausgaben sind als bleibende zu betrachten ; allerdings werden sie nach dem Abbau der Geschäfte verringert werden können. Während die Ausgaben bei dieser Rubrik vom 1. August bis 31. Dezember 1920 noch auf Fr. 8000 zu stehen kommen, werten wir sie im Voranschlag für das Jahr 1921 für 12 Monate nur mehr noch auf Fr. 7900.

Bei dem Kreditposten von Fr. 50,000 handelt es sich lediglich um Geschäfte, die noch auf den Aktivdienst und den Ordnungsdienst zurückzuführen sind. Diese Kreditforderung hat nur vorübergehenden Charakter. Sobald die Geschäfte erledigt sind, werden hierfür auch keine weitern Geldmittel mehr bewilligt werden müssen.

3. Abteilung für

Infanterie:

a. Besoldung der Beamten

Fr.

1,750

Der langjährige Waffenchef der Infanterie ist zurückgetreten, und es wurde ihm ein Rücktrittsgehalt bewilligt. Für die Monate November und Dezember beträgt die daherige Ausgabe Fr. 1750.

249 6. Abteilung für Genie: a. Bureau der Abteilung: 3. Bureaukosten

Fr.

400

Wir verweisen auf unsere Begründung bei A, l, c hiervor.

7. Abteilung für Sanität Fr. 253,900 a. Bureau der Abteilung Fr.

7,100 2. Aushilfspersonal Fr. 6,600 Die vorzunehmenden Kontrollarbeiten waren noch so umfangreich, dass das ständige Personal vorübergehend durch zwei Aushilfsangestellte ergänzt werden musste. Auf Jahresschluss werden diese Angestellten entlassen werden können ; im Voranschlag von 1921 ist für sie kein Kredit mehr aufgenommen worden.

3. Bureaukosten Fr. 500 Es wird auf die Begründung bei A, l hingewiesen. Nebstdem entstanden unvorhergesehene Mehrausgaben infolge Ausschreibung unbesetzter Instruktorenstellen in verschiedenen Zeitungen.

b. Bureau der Militärversicherung Fr. 245,000 2. Aushilfspersonal Fr. 240,000 Zur Bewältigung der laufenden Geschäfte und der Rückstände war bis heute ein Aushilfspersonal von durchschnittlich 136 Mann erforderlich. Die Arbeiten konnten nicht im erwarteten Umfange gefördert werden ; es wird daher nicht möglich sein, für die Dauer des laufenden Jahres den gegenwärtigen Bestand von 125 Mann wesentlich zu verkleinern. Mehrarbeit verusachte auch die von unserem Militärdepartement verlangte und mit vollem Nachdruck betriebene Pensionierung vieler alter noch aus dem Aktivdienst herrührender Fälle.

Über die Notwendigkeit des Personalbedarfes geben überdies die ausführlichen Berichte vom 20. April und 26. August 1920 des Oberfeldarztes an das eidgenössische Militärdepartement weitere Auskunft; wir legen die Berichte zu den Akten.

Die Ausgaben für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1920 betragen rund Fr. 370,000, was bei einem Durchschnittsbestand von 136 Mann einem Monatsgehalt von Fr. 272 für einen Mann gleichkommt. Im Monat Oktober 1920 erhöht sich das Durchschnittsgehalt bei Fr. 35,000 Ausgaben und 125 Angestellten auf je Fr. 280. Dieser Ansatz wird für den Kreditbedarf der beiden Monate November und Dezember 1920 massgebend sein.

250 Die Rechnung stellt sich demnach wie folgt: Ausgaben bis 31. Oktober 1920 rund Fr. 370,000 Mutmassliche Ausgaben im November und Dezember 1920, Durchschnittsgehalt Fr. 280 X125 X 2 = . . ,, 70,000 Gesamter Kreditbedarf für 1920 .

Der Voranschlagskredit beträgt .

. Fr. 440,000 . ,, 200,000

Erforderlicher Nachtragskredit für 1920 Fr. 240,000 4. Reisekosten Fr.

1,500 6. Kompetenzen der Pensionskommission Fr. 3,500 Zu 7, 6, 4 und 6. Die vermehrten Ausgaben sind auf die bereits 'erwähnte beschleunigte Pensionierung vieler alter Krankheitsfälle zurückzuführen. Diese Massnahme hatte die Vermehrung der örtlichen Erhebungen und der Inspektionen in den Militärsanatorien zur Folge; die Sitzungen der Pensionskommission mussten vermehrt werden. Den Mitgliedern wurde ein erhöhtes Taggeld zuerkannt; die Reisekosten kommen, im Hinblick auf die gegenwärtigen Transporttaxen, überhaupt höher zu stehen.

c. Sanitätsmagazin : 3. Im Taglohn verwendetes Personal . . . Fr.

1,800 Der Kredit musste infolge Demobilmachungsarbeiten in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden.

8. Abteilung für Veterinär wesen : c. Bureaukosten

Fr.

300

Wir gestatten uns, auf die Begründung bei A. 1. hiervor zu verweisen.

9. Oberkriegskommissariat : d. Rechnungsbureau : 2. Aushilfspersonal

Fr. 117,000

Die Arbeiten für den Aktivdienst konnten nicht in dem Masse gefördert werden, wie dies bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 (August 1919) vorauszusehen war. Nebstdem verursachte die Revision der Komptabilitäten der Bewachungstruppen und teilweise auch diejenigen der verschiedenen Ordnungs-

251 dienste bedeutende Mehrarbeiten. Alle diese Vorkommnisse verzögerten einen rascheren Abbau der ausserordentlichen Geschäfte, so dass das Hilfspersonal länger im Dienste behalten werden musste. Trotzdem der Personalbestand auf das äusserst Notwendige eingeschränkt wurde, benötigen wir einen Nachkredit in obenstehendem Betrage.

Für das Jahr 1921 haben wir nur mehr den vorkriegszeitlichen Ansatz für Bureauaushilfe eingestellt, in der Voraussicht, dass die ausserordentlichen Revisionsgeschäfte bis Jahresschluss zum grössten Teil zur Erledigung gebracht werden können.

Die Revision der Komptabilitäten des Aktivdienstes ist beendigt. Es verbleiben noch die Komptabilitäten der Bewachungstruppen, deren Prüfung sich ins Frühjahr 1921 hineinziehen wird.

Auch die Buchhaltung wird noch solange mit der Ausarbeitung der Abrechnungen über die Kosten der Kriegsmobilmachung beschäftigt bleiben. (Abrechnung für 1919/1920 und Generalabschluss.)

11. Kriegsmaterialvenvaltung

Fr. 23,193

c. Munitionsdepot 2. Arbeiterpersonal

Fr.

Fr.

4,670

240

Für den erkrankten Schreiner musste vorübergehend ein Ersatz eingestellt werden, was vorstehende Mehrausgabe verursachte.

3. Bureaureinigung, Beleuchtung und Heizung Fr.

430

Die hohen Brennmaterialpreise machen die Erhöhung des Kredites notwendig.

4. Bureaukosten

Fr. 4,000

Die Mehrauslagen begründen sich durch einen vermehrten Bedarf von Transportpapieren, Formularen und anderen Drucksachen anlässlich des Wiedereinsetzens einer erhöhten freiwilligen Schiesstätigkeit. (Siehe auch H, 4. hiernach.) Die stets noch steigenden Preise für Papier und Bureaumaterial haben überdies weitere Mehrausgaben zur Folge.

d. Eidgenössische Zeughäuser: l. Besoldungen : a. Beamte

Fr.

745

252 Wegen vorgerücktem Alter musste der Zeughausverwalter in Zürich zu den Beamten mit Rücktrittsgehalt versetzt werden.

Hieraus ergibt sich eine Mehrausgabe von Fr. 745.

e. Waffenkontrolle

Fr.

17,778

1. Besoldung der Beamten und Entschädigung für die Waffenkontrolle in der italienischen Schweiz Fr. 2,778 Der gewesene langjährige Waffenkontrolleur der 3. Division wurde auf 1. Dezember 1919 zu den Beamten mit Rücktrittsgehalt versetzt. Für 1920 wird die daherige Mehrausgabe auf Fr. 2778 zu stehen kommen.

2. Taggelder und Reisekosten

. Fr. 15,000

Bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 rechneten wir mit einer teilweisen Abhaltung der Wiederholungskurse; die Mannschaften, die an den Wiederholungskursen teilgenommen hätten, wären von der Waffeninspektion befreit gewesen. Infolge des Wegfalles der Wiederholungskurse waren sämtliche Jahrgänge inspektionspflichtig ; die Inspektionen dauerten demzufolge länger, und entsprechend erhöhten sich die Kosten auf dieser Rubrik.

13. Entschädigungen an die Kommandanten der Heereseinheiten : c. Reisekosten und Entschädigung für Equipement und persönliche Bedienung Fr. 10,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 wurde nicht genügend darauf Rücksicht genommen, dass die Inspektionen und Besichtigungen der Unterrichtskurse durch die Kommandanten der Heereseinheiten wieder in vollem Umfange einsetzen werden.

O Im Jahre 1913 wurde im Voranschlage diese Ausgabe auf Fr. 15,000 gewertet. Inzwischen haben wir mit einer Erhöhung der Kompetenzen und der Fahrtaxen zu rechnen, so dass für das Jahr 1920 eine Mehrausgabe von Fr. 10,000 den gegenwärtigen Verhältnissen entspricht.

B. Instruktionspersonal

Fr. 12,200

7. Sanitätstruppen a. Besoldung der Instruktoren .

Fr.

. Fr. 3,000

10,000

253

Einern Instruktionsoffizier mit Stabsoffiziersgrad und Arztdiplom ist eine ausserordentliche Besoldungszulage von Fr. 3,000 zuerkannt worden.

e. Instruktionsaushilfe . . . . . . Fr. 7,000 Dem Oberfeldarzt musste im April ein Krankheitsurlaub bewilligt und während dieser Zeit ein höherer Sanitätsoffizier zur Dienstleistung beigezogen werden. Ausgabe rund Fr. 2000.

Im ferneren musste dem Oberfeldarzt ein Sanitätsoffizier (Stabsoffizier) als ständiger Stellvertreter in der Eigenschaft eines ausserordentlichen Instruktors beigegeben werden. Dieser Offizier trat am 21. Juni sein Amt an; die daherigen Kosten kommen bis Jahresschluss auf etwa Fr. 5000 zu stehen.

8. Veterinärtruppen

Fr.

2,200

b. Instruktionsaushilfe Fr. 2,200 Seit der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1920 sind die Arbeitslöhne im Hufschmiedgewerbe derart gestiegen, dass eine wesentliche Erhöhung der Tagesentschädigung für die Beschlaglehrer in den Hufschmiedkursen nicht umgangen werden konnte. Die daherige Mehrausgabe wird auf Fr. 2200 berechnet.

G. Unterricht

Fr. 64,000

1. Rekrutenaushebung

Fr. 64,000

Durch Verfügung unseres Militärdepartements vom 29. Dezember 1919 sind die TauglichkeitsVorschriften wesentlich verschärft worden. Gestützt hierauf wurden die bereits tauglich erklärten Rekruten, die in diesem Jahre zur Ausbildung gelangen sollten, einer zweiten sanitarischen Prüfung unterzogen. Die bezüglichen Kosten belaufen sich auf rund Fr. 64,000, für die ein Kredit nicht vorhanden ist.

Hinsichtlich der Verschärfung der Tauglichkeitsziffer, deren Bestimmungen erst nach der Ausarbeitung des Voranschlages in Kraft traten, kann das darauf hinzielende Ergebnis bei den Rekrutenschulen noch nicht festgestellt werden, da verschiedene Schulen noch im Gange sind. Die getroffenen Massnahmen werden die Rekrutenzahlen herabsetzen, so dass aus diesen Gründen Kreditreste zu gewärtigen sind.

254 Man darf aber nicht vergessen, dass die anhaltende Verteuerung der Arbeitskräfte (Hilfspersonen), der Rohmaterialien aller Art, der Elektrizität usw. Mehrausgaben nach sich zieht, die solange zum voraus -- der Voranschlag wird in der zweiten Hälfte des Vorjahres ausgearbeitet -- unmöglich mit aller Zuverlässigkeit gewertet werden können.

Die Verhältnisse auf dem Arbeits- und Materialmarkt beeinflussen naturgemäss nicht nur die Kredite der Rekrutenschulen, sondern alle diejenigen des Abschnittes ,,Unterricht"'.

Überdies können Mehrauslagen entstehen, weil nicht überall die tatsächlichen Bestände .mit den Zahlen des Voranschlages übereinstimmen. Da noch verschiedene Kurse im Gange sind oder erst beginnen werden, können zurzeit hierauf bezügliche Erhebungen nicht vorgenommen werden.

Unter allen diesen Umständen ist es nicht möglich, festzustellen, ob Nachtragsforderungen notwendig sind, wenigstens könnten sie nicht zahlenmässig bestimmt werden. "Wie in den früheren Jahren, werden die Kreditverhältnisse bei der Abfassung des Berichtes zur Staatsrechnung einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Zu dieser Zeit werden die Truppenkomptabilitäten vorliegen, und es wird dann möglich sein, die Kreditverwendung genau nachzuprüfen.

Für vorgekommene Kreditüberschreitungen werden wir alsdann die erforderliche Genehmigung nachträglich einholen.

G. Eavalleriepferde

Fr. 1,325,900

2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 873,900

d. Hilfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal e. Stallmiete f. Futter g. Beschlag Ä. Tierarzneimittel und andere Veterinärkosten . . . .

i. Unterhalt und Ergänzung des Inventars Je. Pferdeeinlieferungskosten .

l. Verschiedenes

Fr. 139,400 ,, 13,000 .,, 633,500 ,, 8,000 ,,

13,000

,, ,, ,,

27,000 20,000 .20,000

Fr. 873,900

255 7/u, G. Als allgemeine Begründung zu den Kreditbegehren des Abschnittes G muss auf den grossen Pferdebestand hingewiesen werden, der in erster Linie für die Überschreitung der meisten der in Frage kommenden Kreditposten in Betracht fällt.

Die Weltlage der letzten Jahre und die Unmöglichkeit, im eigenen Lande in irgendwie erheblichem Masse selber Kavalleriepferde aufzuziehen, nötigten eben dazu, stets einen starken Bestand an Pferden, die sich zum Dienst bei der Kavallerie eignen, bereit zu halten.

Wir haben aber bereits Massnahmen zur Verringerung des hohen Bestandes getroffen und zwar in zwei Richtungen, einmal durch Verminderung der für 1920 veranschlagten Pferdeankäufe (der Ankauf im November 1920 wurde gänzlich unterdrückt) und durch Einstellung einer kleineren Zahl anzukaufender Pferde im Voranschlag 1921. Im ferneren sind Anordnungen getroffen, die erlauben, die Pferde rascher zu dressieren und dabei auch rascher an die Mannschaften abzugeben, als dies in den letzten Jahren möglich war.

Immerhin blieb der Pferdebestand im Laufe des Jahres 1920 doch noch so gross, dass Kreditüberschreitungen nicht umgangen werden können.

ZM d, 3. Bereiter Fr. 19,500. Da die Zahl der verfügbaren ständigen Bereiter für die Dressur der vorhandenen Pferde bei weitem nicht ausreichte, wurde im Interesse der möglichst baldigen Abgabe der Pferde an remontierungspflichtige Mannschaften, sowie der Verminderung der Pferdetage und damit auch der Futterkosten, ein Remontenvorbereitungskurs mit freiwilligen Unteroffizieren und Soldaten der Kavallerie abgehalten. Aus den nämlichen Gründen wurden etwa 80 Remonten der Pferderegieanstalt Thun zur Dressur übergeben. Die Mehrbelastung, die infolge dieser Massnahme entstanden ist, schätzen wir auf Fr. 19,500.

Zu d, 2. Wärter Fr. 113,000. Der grosse Pferdebestand und die infolge Einführung der 48 Stundenwoche verkürzte Arbeitszeit machte die Einstellung von Wärterpersonal (rund 50 Mann) notwendig. Ferner fallen die an die Pferderegieanstalt rückzuvergütenden Wärterlöhne mit etwa Fr. 9500 zu Lasten dieses Kredites. Mehrausgaben entstanden überdies durch vermehrte Personalabkommandierung und auch durch die von uns am 4. Mai 1920 bewilligten Soldzulagen für Nachtwächterdienst und Entschädigung für Überzeitarbeit. Als Ersatz für die vor-

aussichtlich durch die Versicherungskasse zu übernehmenden Bereiter und Fahrer des Remontendepots (etwa 20 Mann) muss bereits jetzt an die Ausbildung einer entsprechenden Anzahl junger Bereiter herangetreten werden. Es wird die Einstellung von etwa 10 Mann noch im Jahre 1920 als sogenannte Wärter-Reitschüler vorgesehen, deren Besoldung bis zur Ernennung als provisorische Bereiteraspiranten aus dem Kredit ,,Wärter11 zu erfolgen hat.

Zu d, 2. Hufschmiede und Sattler Fr. 6900. Das Kreditbegehren steht mit dem grossen Pferdebestand im Zusammenhang.

Zusammen d, 2 Fr. 139,400.

Zu e. Da die Unterbringung der Pferde in den Stallungen des Remontendepots nicht möglich war, mussten nebst der Aufstellung von Stallzelten noch Privatstallungen in Hofwil und Schönbühl, sowie ein Teil der Zuchtstierstallungen in Ostermundigen gemietet werden. Der Burgergemeinde Bern muss zudem für die sogenannten Beundenfeldäcker höherer Mietzins zugebilligt werden.

Zu f. Der Mehrbedarf ist durch den grossen Pferdebestand und die mit diesem in Verbindung stehende Vermehrung der Pferdetage (500,000, statt wie im Voranschlag angenommen 380,000), sowie durch die heutigen Futterpreise begründet.

Zu g und h. Die Vermehrung des Pferdebestandes, die Verteuerung des Materials, der Medikamente und zeitweilig notwendig gewordene Kommandierung eines zweiten Pferdearztes nötigen zu diesen Nachforderungen.

Zu i. Nachdem aus Sparsamkeitsrücksichten bereits seit Jahren keine Pferdewolldecken und Kopfsäcke mehr beschafft worden sind, ist die Anschaffung eines Postens in diesem Jahre zum dringenden Bedürfnis geworden. Ferner mussten bei dem bestehenden Mangel an Bereiterpersonal, sowohl im Sand bei Schönbühl wie in Bern, Arbeitspisten zum Bewegen der Pferde hergerichtet werden, was die Anschaffung eines bedeutenden Postens Holz erforderte, der nebstdem auch zur Vornahme von Ausbesserungen an den Umzäunungen, Lattierbäumen usw. Verwendung fand. Diese Ausgaben allein kommen auf über Fr. 7000 zu stehen. Bedeutende Ausgaben bedingten sodann die infolge dos grossen Pferdebestandes vermehrten Anschaffungen von Leder, Halftern, Huffett, Schwämmen, Besen usw. Endlich mussten die Hydranteuschläuche ergänzt werden, da die vorhandenen schadhaft und bei Brandausbruch völlig unbrauchbar gewesen wären.

257 Zu Je. Der Kredit von Fr. 50,000 hat schon im letzten Jahre nicht ausgereicht. Wenn auch der Geldbedarf auf diesem Posten nicht zum voraus berechnet werden kann, lässt sich mit Rückgicht auf die im laufenden Jahre zahlreicher stattgefundenen Einlieferungen von Pferden und die neuerdings erhöhten Eisenbahataxeii doch eine Mehrausgabe von rund Fr. 20,000 voraussehen.

TM l. Vermehrte Ausgaben sind namentlich zurückzuführen auf die Verteuerung der Material- und Arbeitspreise, Druckkösten, Heizung (etwa Fr. 5500), Telephon, Wäsche, Arztkosten usw.

Die Arztkosten betragen jetzt schon Fr. 6286, in welcher Summe nur die Kosten für das I. Halbjahr 1920 Inbegriffen sind, so dass dieser Betrag bis zum Schluss des Jahres sich annähernd verdoppeln dürfte. Eine Mehrausgabe von rund Fr. 900 verursacht die erhöhte Unfallprämie für das Handwerkerpersonal infolge Einbeziehung der Teuerungszulagen. Endlich müssen auch alle im Besoldungskredit für Bereiter nicht unterzubringenden Kosten betreffend den Remontenvorbereitungskurs (siehe d, 2, Bereiter), wie ärztliche Behandlung, Ausbesserungen, Kasernierungskosten usw., aus dem Kredit ,,Verschiedenesa bestritten werden.

3. Remontenkurse

Fr. 412,000

Die Vermehrung der Pferdetage, die auf die bereits bei G, 2 hiervor erwähnten starken Pferdebestände zurückzuführen ist, und die gegenwärtigen Futterpreise, sowie die Erhöhung der Abkommandierungszulagen an das Personal, haben eine wesentliche Mehrbelastung des Kredites herbeigeführt.

Hinsichtlich des in den Voranschlag aufgenommenen Einheitspreises von Fr. 7. 50 ist zu bemerken, dass sich dieser an die im Voranschlag für 1919 mit Fr. 6. 50 geworteten Durchschnittskosten anlehnte. Die tatsächlichen Durchschnittskosten betrugen aber im Jahre 1919 Fr. 8. 60, so dass die damals vorgenommene Erhöhung von Fr. 6.50 auf Fr. 7.50 nicht genügen konnte.

6. Pferderücknahmen

Fr. 40,000

Die vermehrten Pferderücknahmen sind grösstenteils auf die Rücknahme von während des Krieges angekauften Pferden, die den Anforderungen nicht in allen Teilen entsprachen, zurückzuführen.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

18

258

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 20,000 4. Transportkosten

Fr. 20,000

Am 5. März 1920 haben wir die Schiesspflicht nach Art. 124 der Militärorganisation, die während des Krieges ausgesetzt wurde, in vollem Umfange wieder eingeführt. Damit setzte auch die freiwillige Sehiesstätigkeit sehr lebhaft wieder ein, und der Kredit des Jahres 1920, der mit den von uns getroffenen Massnahmen nicht mehr in Einklang gebracht werden konnte, ist daher unzureichend. Überdies fallen auch hier die erhöhten Frachtansätze und Fuhrlöhne in Betracht.

J. Kriegsmaterial

Fr. 254,579

1. Unterhalt

Fr. 234,500

e . Feuerversicherung . . . . F r . 34,500 Die Mehrforderung steht mit den vermehrten Materialvorrätea und den abgeschlossenen Versicherungsverträgen im Zusammenhange.

e. Transportkosten Fr. 200,000 Es ist im Laufe des Jahres möglich geworden, die während des Aktivdienstes erstellten Felsenmagazine in der Rinachtfluh zu beziehen und die provisorischen Munitionsdepots und Notschuppen in Näfels, Goldau und Altdorf zu räumen. Die mit diesem Umzüge verbuodenen Transporte sind die hauptsächlichsten Ursachen der Kreditüberschreitung ; naturgemäss kommen auch die gegenwärtigen Transporttaxen und Fuhrlöhne in Betracht.

5. Instruktionsmaterial c. Artillerie

Fr. 20,079 Fr

13,520

Die Erfahrungen des Weltkrieges haben uns veranlasst, die Artillerie mit ganz anderm Kartenmaterial auszurüsten.

' Sämtlichen Stäben und Einheiten dieser Waffe sind je zwei Sammlungen der topographischen Karten l : 25,000 und l : 50,000 zugeteilt worden ; diese Beschaffung geschah zu Lasten des Kontos ,,Kriegsmobilmachung"1.

Den Sammlungen mussten aber noch die Karten l : 100,000 mit rotem Aufdruck des Kilometernetzes und der dazu gehörigen Koordinaten beigegeben werden. Die Angelegenheit war dringlicher Natur; die Kosten belaufen sich auf Fr. 13,520.

259

i. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . Fr. 6,559 Im Frühjahr 1920 vorgenommene Nachgrabungen haben die Notwendigkeit einer sofortigen, gründlichen Ausbesserung der nicht mehr funktionierenden Telephonanlage auf dem Exerzierplatz Allmend I, Gränziloo und Höckler in Zürich ergeben. Die betreffenden Kosten kommen auf Fr. 6559 zu stehen.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . Fr. 53,935 1. Militäranstalten : b. Verschiedenes Fr. 53,935 Bei der Station-Interlaken-Ost wurde anlässlich der dort vorgenommenen Umbauten eine Umladerampe für Zivil und Militär erstellt, an deren Kosten die Militärverwaltung, soweit die betreffenden Privatbahnen in Betracht fallen, beitragspflichtig ist.

Der Beitrag beläuft sich auf: Fr. 41,860 an die Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn, ,, 12,075 an die Berner Oberlandbahnen.

Fr. 53,935

L. Befestigungen

Fr. 132,800

a. St. Gotthard

Fr. 90,200

I. Venoaltung a. Festungsbureau : 4. Bureaukosten 5. Reisekosten, Arbeiten kognoszierungen der des Festungsbureaus Kommandostabes .

Fr. 10,500 Fr.

500 und ReOrgane und des . . . ,, 10,000

Fr. 10,500 Z/u, 4. Wie beim Verwaltungspersonal hiervor, fallen auch liei dieser Rubrik die Mehrkosten infolge der Verteuerung des Materials und der Erhöhung der Telephon- und Telegrammtaxen in Betracht.

Z/u, 5. Der Ausbau und die Erweiterung der Anlagen der St. Gotthardbefestigungen während des Aktivdienstes sowie die

260

Verminderung im Bestände der Fortwachen macheu häufigere Kontrollen und Inspektionen notwendig, die in diesem ausgedehnten Gebiete weitläufig sind und damit auch kostspieliger werden.

Trotz äusserster Sparsamkeit war es nicht möglich, mit dem bewilligten Kredit auszukommen, der naturgemäss sowieso durch die erhöhten Eisenbahntaxen in unvorhergesehener Weise belastet wird. Für 1921 haben wir eine Krediterhöhung von Fr. 8000 in Aussicht genommen, II. Bewachung a. Besoldung der Fortwächter . . Fr. 46,400 ä. Krankenverpflegung . . . . , , 2,000

Fr.

48,400

Fr. 48,400 Zu a. Während der Zeit des Aktivdienstes vom 3. August 1914 bis 1. Dezember 1915 bezogen die Fortwächter teilweise nur herabgesetzte oder gar keine Besoldung, weil diese Mannschaften in das Aktivdienstverhältnis übertraten. Die Verminderung des Lohnes hat sich im Vergleich zur Behandlung von andern Arbeitern des Bundes als ungerechtfertigt erwiesen, weshalb wir in eine Nachzahlung des erlittenen Lohnausfalles einwilligten. Die daherige Ausgabe beläuft sich auf rund Fr. 46,400.

Zu d. Da diese Ausgaben vom Gesundheitszustande der Fortwachen abhängen, können sie zum voraus nicht berechnet werden ; für 1920 muss mit einer Mehrausgabe von Fr. 2000 gerechnet werden.

III. Unterhalt a. Feuerversicherung Fr. 4,000 b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation usw. ,, 17,300

Fr. 21,300

Fr. 21,300 Zu a. Die Mehrausgabe ist die Folge der Vermehrung des Materials und der Installationen, sowie der Steigerung der Prämienansätze.

Zu b. Der Nachtragskredit wird berechnet wie folgt : 1. Am 31. Oktober 1919 wurden zwei Zivilarbeiter der Fortverwaltung Andermatt wegen verminderter Arbeit entlassen und ihnen mit Rücksicht auf ihre lange Dienstzeit ein Rücktrittsgehalt bewilligt. Mehrausgabe = rund . . . . Fr. 2,800

261

Übertrag Fr.

2,800 2. Infolge eines am 30. September bis 1. Oktober 1919 niedergegangenen Gewitters wurden die Anlagen und Strassen beim Fort Gondo verheert.

Für die Wiederherstellung ist die Summe von . ,, 7,500 notwendig.

3. Die wolkenbruchartigen Niederschläge vom 19./20. August 1920 im Tessin haben die Militärstrasse im Val Taglio und Val Pium durch Steinschlag und Wasser derart geschädigt, dass der Verkehr auf dieser unterbrochen ist. Den von der Eidgenossenschaft an die Kosten zu leistenden Beitrag berechnen wir auf .,, 7,000 Fr. 17,300 V. Bauliche Einrichtungen Fr. 10,000 Infolge der Elektriflkation des Bahnbetriebes wurden neue gesicherte Militärtelephonverbindungen durch den Gotthardtunnel notwendig.

b. St. Maurice Fr. 42,600 II. Uewachwng.

a. Besoldung der Fortwächter Fr. 23,000 Bei Anlass der Herabsetzung des Bestandes der Fortwachen wurde 11 altern invaliden Fortwächtern ein Rilcktrittsgehalt gewährt. Diese Rücktrittsgehalte werden bis zum Inkrafttreten der Versicherungskasse, d. h. für 1920, hier eingestellt mit Fr. 12,000. Eine weitere Ausgabe ist auch auf die bei L, a, II, « erwähnten Lohnnachzahlungen zurückzuführen. Die Ausgabe für die Festungsverwaltung von St. Maurice beläuft sich auf Fr. 11,000.

III. Verwaltung Fr.

a. Feuerversicherung Fr. 2,100 Siehe Begründung bei L, a, III, a.

b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation usw ^ 17,500 Fr. 19,600

19,600

262 Durch eine Erd- und Steinlawine wurden bei den Militärbaracken 7 und 8 in Riondaz die Aborte zerstört. Für die Wiederherstellung dieses Schadens und für die Erstellung einer Wasserablaufrinne hinter der Stützmauer der Baracken l bis 8 zur Verhinderung des Durchsickerns von Wasser in das Holzwerk benötigen wir einen Nachkredit von Fr. 17,500.

N. Besoldungsnaohgenüsse

Fr. 12,800

Wie wir schon 1919 ausführten, haben wir beschlossen, zugunsten der Hinterlassenen verstorbener Beamten und ständiger Angestellter bei der Berechnung des Besoldungsnachgenusses nicht nur die Besoldung, sondern auch die Teuerungszulage, auf die der Verstorbene Anspruch hatte, einzubeziehen.

Die daherige Mehrausgabe beläuft sich beim Militärdepartement zur Zeit der Ausarbeitung der vorliegenden Nachtragskreditbegehren auf Fr. 12,800. Für weitere Überschreitungen werden wir im Berichte zur Staatsrechnung die nachträgliche Genehmigung einholen.

P, Druckkosten

Fr. 33,000

Im gesamten graphischen Gewerbe sind die Löhne um 120 bis 130 % gestiegen. Die Papierpreiserhöhung beträgt 300 bis 350 %.

Unter diesen Verhältnissen ist es trotz zahlreicher Einschränkung und äusserster Zurückhaltung in der Ausgabe neuer Druckschriften nicht möglich, mit dem Kredit von Fr. 120,000 auszukommen. Wir stellen einen Nachkredil. von Fr. 33,000 ein.

T. Militärv-ersicherung I. Leistungen für vorübergehenden Nachteil. .

1. Kosten für Spitalpflege . Fr. ^300,000 2. Spitalsold ,, 20,000 3 . Krankengeld . . . .

,, 300,000 Fr. 620,000 Die Erhöhung der Spital- und Pflegetaxen sätze für Spitalersatz, Spitalsold und Krankengeld liche Ursache der vorstehenden Kreditbegehren.

.ZT. Leistungen für bleibenden Nachteil: 1. Leistungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren

Fr. 1,420,000 Fr.

620,000

sowie der Anist die wesent-

Fr.

800,000

263

Die zahlreichen Pensionsfalle, die wir bereits bei A, 7 hieryor erwähnt haben, und die Zuerkennung erhöhter Ansätze bedingen die Bewilligung vermehrter Geldmittel. Im übrigen legen wir die Eingabe der Abteilung für Sanität zu den Akten.

U. Lehrerstellvertretungskosten . . . . Fr.

15,000

Der Eintritt normaler Verhältnisse bei den Unterrichtskursen sowohl als auch die Zuerkennung höherer Entschädigungen haben eine stärkere Inanspruchnahme des Kredites zur Folge.

W, Unvorhergesehenes

Fr.

90,000

2. Einmalige Abfindungen an entlassene Arbeiter Fr.

90,000 Durch die Einschränkung der Herstellung von Material für den Heeresbedarf und durch den Abbau von Dienstzweigen in den Festungen war mau gezwungen, Leute zu entlassen, die teilweise längere Zeit beim Bund in Arbeit gestanden haben und die mehr oder weniger mit dauernder Anstellung rechnen durften.

Wir glaubten diesen Arbeitern bei ihren Entlassungen'entgegenkommen zu sollen und bewilligten ihnen einmalige Abfindungen, die jeweilen im Einzelfalle festgesetzt wurden, gestützt auf die Dienstzeit und den Tagesverdienst. An Abfindungen sind bis heute vorgesehen Fr. 78,000. "Wir runden das Kreditbegehren auf Fr.. 90,000 auf, um allfällige sich noch bis 31. Dezember zeigende Ansprüche erledigen zu können.

X. Unfallprämien für Beamte, Angestellte und Arbeiter Fr.

20,000

Die Nachtragskreditforderung ist auf den Umstand zurückzuführen, dass für verschiedene Nachprämien erst nach dem Absehluss der Rechnung des Jahres 1919 Ansprüche erhoben wurden, die zu Lasten des Voranschlages 1920 erledigt werden mussten.

Y. Flugwesen

Fr.

--

Wie aus den bei den Akten liegenden Aufstellungen hervorgeht, werden die Kredite 1. Ständiges Personal, 5. Unterhalt und Ergänzung der Hoch- und Tiefbauten, 6. Allgemeiner Unterhalt und Spesen zusammen um Fr. 61,419. 45 überschritten ; diesen Überschreitungen stehen Kreditreste bei den Rubriken 2. Fliegertruppe und 3. Betriebs- und Verbrauchsmaterial von insgesamt Fr. 69,551. 45 gegenüber. Gestützt auf dieses Zahlen«rgebuis wird man daher auf Jahressehluss einem Kreditrest von Fr. 8132 gegenüberstehen.

264

Mit Rücksicht · auf die eigenartigen Verhältnisse und die bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 vorhanden gewesenen unsichern Grundlagen zur Berechnung der Geldmittel halten wir dafür, dass unter diesen Umständen und ausnahmsweise von der Stellung von Nachtragskreditbegehren Umgang genommen werden kann. Wir werden natürlich die Überschreitungen in den einzelnen Rubriken eingebend im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

Fr. 62,630

A. Finanzbureau Fr! 14,943 a. Departementslcanzlei Fr.

6,450 5. Bureaukosten Fr. 3,100 Obwohl schon in den Nachtragskrediten für 1920 (erste Folge) zum Voranschlagskredit von Fr. 3500 hinzu weitere Fr. 1500 bewilligt worden sind, ist eine nochmalige Krediterhöhung notwendig. Die Ursache der Mehrausgaben liegt neben den weiterhin verteuerten Bureaumaterialien und Papieren sowie den erhöhten, unumgänglichen Buchbinderkosten in den erheblich gestiegenen Telephon- und Telegraphtaxen. Die Inanspruchnahme von Telephon und Telegraph hat infolge zunehmender Geschäfte eine starke Vergrösserung erfahren.

6. Nachführung des Inventars über die eidgenössischen Liegenschaften . Fr. 200 Es hat sich die Notwendigkeit gezeigt, Anschaffungen von Büchern und Formularen zu machen. Zweckmässigerweise haben diese in nicht zu kleinen Auflagen zu erfolgen, und sie sind für eine Reihe von Jahren bestimmt.

7. Vorarbeiten für die Errichtung einer Versicherungskasse für das eidgenössische Personal .

Fr. 3,150 Mit Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1920 (Nachtragskredite 1920, I. Folge) sind dem Finanzbureau für die Vorarbeiten zur Errichtung einer Versicherungskasse bewilligt worden : 4a. Bureaukosten : Anschaffung von technischen Hilfsmitteln Fr.

9,200 b. Bureaukosten : Schreib- und Bureaumaterialien ,, 4,000 Der Preis der damals zur Anschaffung in Aussicht genommenen Rechenmaschine ,,Millionär" ist erheblich erhöht worden, sodass wir für diese Unterrubrik 4a einen Nachtragskredit von; Fr. 650 benötigen.

265 Sodann muss auch auf Unterrubrik 4& ein Naehtragskredithegehren von Fr. 2500 gestellt werden. Trotz Beschränkung auf das Notwendigste reicht der bisher bewilligte Kredit nicht aus, einmal infolge stetiger Erhöhung der Materialpreise und des durch die Personalvermehrung bedingten Mehrbedarfs. Vorgängig dem Zeitpunkt der Betriebseröffnung der Kasse müssen auf Ende des laufenden Jahres weitere Arbeitskräfte eingestellt werden. Sodann hat die provisorische Sektion Versicherungskasse bereits Arbeiten für den zukünftigen Delegierten für Personellessowie für die Organisation des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse zu besorgen.

b. Liegenscliaftsverwaltung Fr.

8,493 I. Waffenplatz in Thun : 5. Ausserordentliche Arbeiten, Ausbesserungen und Unterhalt der Anlagen und Zäunungen Fr.

4,616 Die Entsumpfungsarbeiten durch die Flurgenossenschaft Thierachern und Umgebung im Gwehrdi, Gemeinde Uebeschi, haben einen grössern Umfang angenommen, als ursprünglich beabsichtigt war. Dadurch ist auch die Beteiligung des Bundes von 2,ss ha auf 3,887 ha gestiegen, was nicht vermieden werden konnte.

Das entsumpfte Gebiet hat nicht unerheblich an Wert zugenommen und weist bereits schöne Erträgnisse auf. An die vom Bund zu tragenden Kosten von Fr. 7264. 25 sind in zwei Malen Vorschüsse von Fr. 2752.25 geleistet worden. Für den Betrag von Fr. 4512 nebst Zins zu 5 °/o ab 1. Juli 1920 bis 15. Dezember 1920 Fr. 104, zusammen von Fr. 4,616, ist ein Nachtragskredit notwendig.

6. Anschaffung einer Kunstdüngerstreumaschine . . . Fr. 100 Im Voranschlag waren für diese Anschaffung Fr. 650 eingestellt. Da infolge der Preissteigerung solcher Maschinen seit der Voransehlagsaufstellung die niederste Offerte auf Fr. 750 lautete, ist die Erhöhung dieses Kredites im angegebenen Betrage notwendig.

7. Erstellung und Nachführung v o n Plänen . . . . . . F r . 3,000 Infolge der seit Jahren auf dem Waffenplatz Thun eingetretenen Veränderungen ist ein neuer Übersichtsplan über das Eigentum des Bundes zu erstellen, und es sind ferner Ergänzungen von bestehenden Plänen vorzunehmen. Diese Planergänzungen und die Erstellung eines Übersichtsplanes sind aber

266

auch im Hinblick auf die in Aussicht stehenden Neuschätzungen der Liegenschaften des Bundes und im Interesse einer richtigen Führung des eidgenössischen Liegenschaftsinventars wünschbar.

Der von einem Fachmann ausgearbeitete Voranschlag für diese Arbeiten lautete ursprünglich auf Fr. 3500. Nach Einholung eines Berichtes des eidgenössischen Grundbuchamtes konnte dieser durch Vereinfachung bei Ausführung der Pläne und Weglassung, unwichtiger Einzelheiten auf Fr. 3000 herabgezetzt werden.

II. Waffenplatz in Herisau-St. Gallen : 4. Verschiedenes Fr. 200 Es sind unvorhergesehene Ausgaben für Briefbogen und Rechnungsformulare entstanden ; diese Materialien werden nun wieder für mehrere Jahre ausreichen. Auch die Kosten für die Versteigerung von Heu und Streue sind wesentlich gestiegen.

V. Schiessplatz im ,,Sanda bei Schönbühl : 2. Holzrüstlöhne Fr. 577 Die Nachfrage nach Brennholz ist beträchtlich gestiegen und war zur Zeit der Voranschlagsaufstellung nicht im vollen Umfange voraussehbar. Durch den starken Holzschlag hat sich eine Steigerung der Ausgaben für Holzrüstlöhne ergeben. Diesen steht aber statt des im Voranschlag vorgesehenen Holzerlöses von Fr. 12,000 ein solcher von 25,000 gegenüber.

B. Finanzkontrolle

Fr.

2,765

1. Besoldungen: ß. Ständiges Personal Fr.

1,965 Besoldungsnachgenuss an die Hinterlassenen eines verstorbenen Sekretärs. Der Gesamtbesoldungskredit wird infolge von Ersparnissen auf dem Kredit lò ,,Aushilfe01 nicht überschritten.

4. Bureaukosten Fr.

800 Seit Einreichung des Voranschlages eingetretene Verteuerung des Bureaumateriuls, der Druck- und Buchbinderarbeiten sowie Erhöhung der Telephongebühreu.

C. Kassen- und Rechnungswesen

Fr. 14,922

1. Besoldungen: a. Ständiges Personal Fr.

7,622 Die beständige und starke Zunahme der Arbeiten im Anleihensdienst veranlasste uns, drei Gehilfinnen mit mehrjährigen Provisorium, wovon zwei vom eidgenössischen statistischen Bureau übernommen, definitiv zu wählen.

267 Mehrausgabe Fr. 7,151 Dazu kommen ,, 471 Entschädigung für Überzeitarbeit, die von einigen Beamten während den Abschlussarbeiten geleistet werden musste. Wir ersuchen um Gewährung des benötigten Mehrkredites von Fr. 7622.

b. Aushilfspersonal Fr.

7,300 Einerseits konnte das Aushilfspersonal bei der Buchhaltung und der Staatskasse leider nicht in dem vorgesehenen Masse vermindert werden und anderseits machte die bereits erwähnte Arbeitsvermehrung beim Anleihensdienst die Einstellung weiterer Arbeitskräfte notwendig. Auf Ende 1920 konnte nun das Aushilfspersonal um 3 Angestellte vermindert werden. Mehrbedarf Fr. 7300.

E. Prüfung der Fragen betreffend die Erschliessung neuer Einnahmequellen für den Bund . . . Fr. 30,000 Die Einholung einer Reihe von Gutachten über wirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen sowie die Abhaltung von Konferenzen zur Besprechung der Finanzreform erfordern grosse Ausgaben, für welche der ausgesetzte Kredit nicht hinreicht. Die Ausgaben für diese Arbeiten sind zurzeit noch nicht alle angewiesen ; trotzdem sind bis Ende September auf dieser Rubrik Fr. 31,000 verausgabt worden. Im Hinblick darauf, und da die Studien fortgesetzt werden und einen weitern Aufwand erfordern, ist der ursprüngliche Kredit von Fr. 20,000 erheblich zu erhöhen.

Bei der Unmöglichkeit, einen Nachweis für den Umfang derartiger Arbeiten und die Höhe der durch sie bedingten Ausgaben zu erbringen, wird das Gesamterfordernis auf Fr. 50,000 geschätzt.

II. Statistisches Bureau

Fr. 76,544

3. Vruckarteiten Fr. 29,344 a. Statistisches Jahrbuch 1919 FÎ\ 9,344 Die Druckrechnung des Jahrbuches (Jahrgang 19l1') überschreitet die veranschlagten Fr. 16,000 um den angegebenen Betrag. Bei einem gegenüber dem Jahrgange 1918 um 21/» Bogen grössern Umfange bei gleich gebliebener Anordnung und Ausstattung stellt sich der Einheitspreis des Exemplars auf Fr. 13. 30 (1918 : Fr. 7. 44), welche Erhöhung in Anbetracht der heutigen Preiiäverhältnisse als durchaus mässig bezeichnet werden darf.

c. Formulare, statistische Mitteilungen und übrige Druckarbeiten Fr. 20,000 Einige im Arbeitsprogramm und im ordentlichen Voranschlage nicht vorausgesehene, als Hefte der ^schweizerischen statistischen Mitteilungen" herausgegebene Druckarbeiten haben eine

268

bedeutende Ausgabensteigerung verursacht. Der Kredit wird ferner stets von der Herstellung von Formularen aller Art in starkem Masse beansprucht, und schliesslich tragen die hohen Druckpreise in unerwarteter Weise dazu bei, dass der Ansatz in dieser Rubrik sich als ungenügend erweist und durch den angegebenen Nachtragskredit erhöht werden sollte.

7. Bibliothek Fr.

700 Der Kredit von Fr. 3000 erweist sich als ungenügend, was in der Hauptsache den erhöhten Buchbindertarifen zugeschrieben werden muss.

8. Volkszählung : b. Herstellung der Zählformulare und deren Versendung usw Fr. 35,000 Dem Bundesratsbeschluss vom 23. Juli 1920 zufolge wird mit der am 1. Dezember 1920 stattfindenden Volkszählung eine Wohnungszählung verbunden, deren Anordnung und Durchführung in allen Gemeinden mit über 5000 Einwohnern, in den Nachbargemeinden der grössten Städte sowie in andern von den Kantonsbehörden bestimmten Gemeinden dem statistischen Bureau übertragen wurde.

11 (neu). Erhebung über die kantonalen Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern . . . . . Fr. 11,500 Das statistische Bureau hat vom Finanzdepartement den Auftrag erhalten, über die kantonalen Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern Untersuchungen anzustellen, wobei es der Mitwirkung verschiedener kantonaler Behörden bedurfte. Für die den letztern zugesicherte Rückerstattung von Extraauslagen und für die übrigen Kosten der Erhebung sowie die Veröffentlichung der statistischen Ergebnisse ist ein Nachtragskredit im obigen Betrag notwendig.

III. Abteilung für Mass und Gewicht. . . Fr. 5,000 2. Besoldungen : b. Hilfspersonal Fr. 5,000 Der auf Fr. 23,000 budgetierte Ansatz für Hilfspersonal wird voraussichtlich nicht genügen, indem die Gasmesserprüfungen in unerwarteter Weise zunehmen und die daherigen Entschädigungen an die Prüf beamten ebenfalls einen höhern Betrag ausmachen werden. Auf Grund der bisherigen Ergebnisse schätzen wir die diesbezügliche Mehrausgabe auf Fr. 5000. Hierzu ist zu bemerken, dass dieser Mehrausgabe an Entschädigungen eine Mehreinnahme an Gebühren gegenübersteht, die die Ausgabe mehr als ausgleicht, da die Entschädigung an die Prüf beamten nach der Zahl der ausgeführten Prüfungen erfolgt.

2Ü9

IT. Amt für Gold- und Silberwami . . . Fr.

200

2. Bureaukosten : a. Ordentlicher Kredit Fr.

200 Dieser Betrag wird benötigt infolge unvorherzusehender Preissteigerung der Materialien und des vermehrten Bedarfes an solchen, verursacht durch die grössere Zahl der zur Einfuhrkontrolle eingetroffenen Sendungen von Auslandwaren.

T. Zollverwaltung

Fr. 324,000

II. Reisekosten und Expertisen Fri 5,000 Ï. Reisekosten Fr. 5,000 Durch die auf Ende 1919 auch bei der Zollverwaltung eingeführte Fachkommission, deren Sitzungen regelmässig in Bern stattfinden und welche die Ausrichtung entsprechender Reiseentschädigungen notwendig machen, sowie die zufolge Einsetzens eines grössern Warenverkehrs notwendigen Inspektionen der Zollämter verursachen ein Überschreiten dieses Budgetpostens um Fr. 5000.

III. Bureaukosten

Fr. 179,300

2. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux . . . Fr. 67,100 Der vorgesehene Kredit von Fr. 220,000 erweist sich als ungenügend zufolge der seit Aufstellung des Voranschlags für 1920 eingetretenen Erhöhung der Preise für Brennholz und Kohlen und der Steigerung der Arbeitslöhne.

3. Bureaubedürfuisse und Drucksachen: a. Bureaubedürfnisse für die Oberzolldirektion, die Kreisdirektionen und die Zollämter Fr. 13,500 Die höhern Preise für Buraumaterial und auch der durch die Verkehrszunahme bedingte Mehrverbrauch verursachen die Überschreitung dieses Budgetpostens um Fr. 13,500.

b. Drucksachen Fr. 95,000 Seit der Budgetvorlage für 1920 sind die Papierpreise und die Druckkosten im allgemeinen um etwa 40 °/o gestiegen, auch die Zunahme des Verkehrs sowie Vorarbeiten für die Zolltarifrevision verursachten einen entsprechenden Mehrverbrauch an Formularen usw., so dass dieser Kreditposten um Fr. 95,000 überschritten werden muss.

4. Frachten, Porti, Telegramme, Telephontaxen und Plombiermaterial . Fr. 3,700

270 Die seit der Budgetvorlage eingetretene Erhöhung der Telephonabonnementsgebühr und der Preise für das Plombiermaterial (Zollschnüre und PlombenJ haben für das Jahr 1920 eine Überschreitung dieses Kredites um Fr. 3700 zur Folge.

V. Grenzwachtkorps Fr. 44,000 4. Bureaubedürfnisse, Reisekosten ~ und Versetzungen des Grenzwachtpersonals Fr. 44,000 Die Zunahme des Verkehrs, die Zuweisung neuer Aufgaben an das Grenzwachtpersonal (Fremdenpolizei) hat die Errichtung neuer Grenzwachtposten und daher auch vermehrte Versetzungen des Grenzwachtpersonals zur Folge gehabt, was die Überschreitung dieses Kredites um Fr. 44,000 für 1920 verursacht.

VI. Verschiedenes Fr. 95,700 1. Zollrückvergütungen auf WarenSendungen Fr. 32,500 Die Überschreitung dieses Kredites ist die Folge der seit Aufstellung des Rechnungsvoranschlages für 1920 über Erwarten eingetretenen grossen Vermehrung des Einfuhrverkehrs und auch der Zolleinnahmen (Vermehrung der Einnahmen bis jetzt rund Fr. 25,000,000).

2. Entschädigungen und Verschiedenes: b. Unterhalt von Mobiliar und Gerätschaften Fr. 4,100 Im dritten und vierten Zollkreise (Ost- und Südschweiz) hatte der sehr intensive Grenzbewachungsdienst eine starke Abnützung des Postenmaterials zur Folge; die Wiederinstandstellung dieses Materials verursacht für 1920 ein Überschreiten des Kredites um Fr. 4100.

e. Bussenanteile an Verleid er und Kantone Fr. 54,000 Das ausserordentliche Anwachsen des Einfuhrverkehrs und der Zolleinnahmen hatte auch eine Vermehrung der Zollstraffälle und daher auch die häufigere Ausrichtung von Bussenanteilen zur Folge. Diese Ausgabe wird aber durch einen entsprechend höhern Ertrag der Zollbussen ausgeglichen.

f. Umzugskosten und Verschiedenes Fr. 5,100 Zufolge Verkehrszunahme und Verschiebung in den Verkehrsrichtungen mussten häufigere Versetzungen des Zollpersonals vorgenommen werden als vorausgesehen werden konnte; aber auch durch die eingetretene Erhöhung der Transporttaxen wurden die Ausgaben dieser Rubrik über Erwarten gesteigert.

271

P. Volkswirtschaftsdepartement.

1. Abteilung für Industrie und Gewerlbe . Fr. 26,547 6. Gesetzgebung und besondere Arbeiten . . Fr. 15,000 Die Krediterhöhung ist notwendig infolge der Kosten der Sektion ,,Delegierter für Sozialgesetzgebung^1 (s. Voranschlagsbotschaften 1920 und 1921). Es sind vom Kredit 1920 für die genannte Sektion bis dahin ausgegeben worden rund Fr. 26,000 (Fr. 20,000 für Besoldungen und Fr. 6000 für Kommissionen, Bureaukosten und Verschiedenes). Weitere Fr. 9000 waren erforderlich für den Vollzug des neuen Fabrikgesetzes einbegriffen Fabrikkommission), für die Kommission betreffend das Submissionswesen und für Verschiedenes. Der ordentliche Kredit (Fr. 35,000) ist demnach bereits erschöpft, und wir veranschlagen die bis Rechnungsschluss noch nötigen Mittel auf die nachgesuchten Fr. 15,000.

10. Fabrikinspektorate : d. Bureau- und Druckkosten Fr.

3,500 Erhöhte Mietzinse und Heizungskosten erfordern den Mehrbetrag.

11. Internationale Arbeiterschutzkonferenz in Washington Fr. 8,047 Die definitive Abrechnung über den Kredit 1919 und weitere Kosten in Sachen des internationalen Arbeiterschutzes haben zur Folge, dass der Betrag der seinerzeit nachgesuchten und bewilligten Kreditübertragung (Fr. 11,953; Bundesbl. 1920, III, 399, und IV, 450) noch einen Zuschuss erfahren muss, so dass die Rubrik zusammen Fr. 20,000 aufweisen würde.

III. Gesundheitsamt 2. Bureaukosten

Fr. 25,000 Fr.

1,000

Die jede Voraussicht übersteigende Verteuerung der Bureaumaterialien sowie die starke Erhöhung der Tarife im Buchdruckerund Buchbindergewerbe sind die Ursachen der Kreditforderun;j;.

5. Medizinal- und Lebensmittelchemikerprüfungen

Fr.

18,000

Die Kosten der Medizinalprüfungen können infolge vermehrten Andranges zu 'den Prüfungen mit dem vorhandenen Kredit nicht mehr gedeckt werden. Nach den auf Grund der Anmc!-

272

düngen aufgestellten Berechnungen müssen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 18,000 nachsuchen. Diesen Mehrausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

7. Lebensmittelkontrolle: · I. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für eidgenössische Lebensmittelexperten und Zollbeamte

Fr.

6,000

Seit 6 Jahren haben die im Artikel 27 des Lebensmittelgesetzes vorgeschriebenen Instruktionskurse für die mit der Lebensmittelkontrolle betrauten Zollbeamten unterbleiben müssen, so dass an verschiedenen wichtigen Zollstellen wegen Personalwechsel oder Todesfall keine für diese Kontrolle eingeschulte Beamte mehr vorhanden sind. Da der Warenandrang seit Ende des letzten Jahres ganz erheblich zugenommen hat, musste diesem Übelstande sofort abgeholfen werden; wir haben daher für das laufende Jahr zwei Instruktionskurse von je 12 Tagen angeordnet.

An jedem Kurse nehmen etwa 20 Mann teil. Reiseentschädigungen und Taggelder für die Teilnehmer belaufen sich auf rund Fr. 6000. Wir ersuchen um Gewährung des erforderlichen Nachkredites.

IT. Landwirtschaft

Fr. 702,000

14. Bodenverbesserungen

Fr. 700,000

Der für das Jahr 1920 zur Verfügung gestandene Kredit von Fr. 2,000,000 war bereits anfangs Juli erschöpft, so dass die Ermächtigung zur Verwendung des Boden Verbesserungsfonds, der auf Fr. 357,891. 70 angewachsen war,nachgesucht wurde.

Allein auch dieser Zuschuss erwies sich als ungenügend, und schon anfangs September wurde die Bewilligung zur Überschreitung des Kredites bis zum Betrage von Fr. 700,000 eingeholt.

Es sind namentlich die Abschlagszahlungen an die grossen in Ausführung begriffenen Unternehmen, welche bedeutende Mittel erfordern. Diese Abschlagszahlungen einfach aufzuheben, erachten wir nicht als angängig. Es fällt den Bodenverbesserungsunternehmen schon seit Monaten ausserordentlich schwer, von Finanzinstituten Geldvorschüsse zu erhalten. Die Verweigerung von Abschlagszahlungen auf Rechnung der zugesicherten Bundesbeiträge würde bei verschiedenen Meliorationsunternehmen zur Einstellung der Arbeiten geführt haben.

273 17. Landwirtschaftliche Vereine und Bauernverband

Fr.

2,000

Im Voranschlage für das Jahr 1920 wurden den landwirtschaftlichen Hauptvereinen mit Zustimmung der eidgenössischen Räte die Ausrichtung der nämlichen Beiträge in Aussicht gestellt, die sie in den Jahren unmittelbar vor dem Kriege erhielten. Für die bisher subventionierten fünf landwirtschaftlichen Hauptvereine werden Fr. 72,000 erforderlich sein ; dem Bauernverband wurden für das Bauernsekretariat und die Rentabilitätserhebungen Fr. 75,000 zugesichert. Für die Erfüllung der gegebenen Zusicherungen wird ein Gesamtkredit von Fr. 147,000 notwendig werden, anstatt nur Fr. 145,000, wie im Voranschlag vorgesehen ist.

V. Yeterinäramt .

Fr. 39,000

2 a. Druckkosten Fr. 35,000 Für den Druck der ,,Mitteilungen des Veterinäramts und ·der Abteilung Landwirtschaft"1 wurden im ersten Halbjahr 1920 Fr. 22,651. 60 angewiesen. Hierzu kamen noch die Druckkosten von Verfügungen, Formularen usw., so dass bis Ende Oktober etwa Fr. 29,000 verausgabt wurden. Die ,,Mitteilungen" werden für das zweite Halbjahr auf etwa Fr. 40,000 zu stehen kommen, weil Umfang und Auflage infolge Zunahme der Maul- und Klauen.seuche bedeutend grösser geworden sind.

26. Bureaukosten;Telegraph-u. Telephongebühren Fr.

1,500 Die grosse Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Inund Ausland erforderte eine vermehrte Inanspruchnahme des Telegraphen und Telephons.

4. Reisekosten Fr. 2,500 Auch diese Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der -Seuchenverbreitung. Zur Bekämpfung ist ein ständiges Zusammenarbeiten mit den kantonalen Organen in den Seuchegebieten notwendig.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen Fr. 12,600 1. Besoldungen Fr.

1,600 a. der Beamten des Sekretariates . Fr. 1,600 Mehrausgabe infolge Gewährung eines Rücktrittsgehaltes an ·den zurückgetretenen Departementssekretär und Wahl des SekretärBundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

19

274

Adjunkten zum Departementssekretär sowie Neubesetzung der dadurch frei gewordenen Stelle des Sekretär-Adjunkten.

2«. Reiseentschädigungen Fr.

3,600 Von dem für das Jahr 1920 bewilligten Kredit von Fr. 32,000 war am 15. Oktober 1920 noch ein Restbetrag von Fr. 6914. 35 vorhanden. Da jedoch bis Ende des Jahres noch rund Fr. 10,50fr zu bezahlen sind, wird dieser Kreditposten mit Fr. 3585.65 überschritten werden. Diese Kreditüberschreitung ist hauptsächlich zurückzuführen auf die Schaffung der eidgenössischen Kommission für Elektrifizierung der Privatbahnen.

3. Bureaukosten Fr.

6,400 c. des Sekretariates Fr. 3,200 Mehrausgaben infolge Vereinigung der Kanzleien der verschiedenen Abteilungen in eine einzige, dem Sekretariate zugeteilte Departementskanzlei und der Übernahme des Luftamtea sowie infolge Steigerung der Preise auf Bureaumaterial und Buchbinderarbeiten.

d. der technischen A b t e i l u n g . . . Fr. 2,700 Der Kredit von Fr. 8000 war am 15. Oktober 1920 bereits mit Fr. 642. 75 überschritten, und es müssen bis Ende des Jahres noch etwa Fr. 2100 verausgabt werden. Die Mehrausgaben gegenüber dem Budgetansatze werden also Fr. 2742. 75 betragen. Diese Kreditüberschreitung ist auf die Änderungen und Ergänzungen an der Telephonanlage infolge Reorganisation der Kanzleien zurückzuführen.

e. der administrativen Abteilung . Fr. 500 Mehrausgaben infolge Steigerung der Preise auf Papier und Buchbinderarbeiten.

5. Starkstromkontrolle Fr.

1,000 Von dem bewilligten Gesamtkredit von Fr. 83,000 entfallen Fr. 80,000 auf den Bundesbeitrag an das Starkstrominspektorat und Fr. 3000 auf Bureau- und Druckkosten sowie Taggelder und Reiseentschädigungen der eidgenössischen Kommission für elektrische Anlagen. Von diesem Kreditposten sind bereits Fr. 82,136.30 verausgabt, und es verbleibt nur noch ein Betrag von Fr. 863. 70.

Da bis Ende des Jahres noch eine bis zwei Sitzungen der vorgenannten Kommission stattfinden werden und noch weitere Ausgaben für Bureaumaterial und Druckarbeiten in Aussicht stehen,, so wird dieser Kreditposten wahrscheinlich um Fr. 1000 überschritten werden.

275

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, A. Unvorhergesehenes

Fr. 20,000

Voranschlagskredit, Kreditübertragungen und Nachtragskredit I. Folge betragen Fr. 613,674. Die Anweisungen unter Berücksichtigung der Rückvergütungen betreffend Heimtransporte von Auslandschweizern belaufen sich auf Fr. 566,930. Den verbleibenden Fr. 46,744 stehen gegenüber einmal Fr. 50,000 für die Teilnahme der Schweiz an der vom Völkerbund zur Bekämpfung der Typhusepidemie in Polen unternommenen Aktion und sodann ein mutmasslicher Betrag von rund Fr. 17,000 für die Bedürfnisse bis zum Ende des Jahres, so dass noch ein Nachtragskredit von rund Fr. 20,000 als notwendig erscheint.

Eegiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt

Fr. 23,800

1. Verwaltungskosten: b. Pferdekompetenzen Fr.

2,800 Infolge Erhöhung der Wartungsgebühr und Verteuerung des Futters ergibt sich eine Mehrausgabe, nämlich : 8 Rationspferde zu Fr. 350 = Fr. 2800.

5. Inventaranschaffungen Fr.

-- Die Kosten für Remontenankäufe kamen etwas höher zu stehen, als bei Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde, infolge höherer Ankaufspreise, vermehrter Frachten sowie Generalstreik in Irland. Dagegen wird der Kredit für Pferderückkäufe nicht aufgebraucht werden, so dass der Gesamtkredit für Inventaranschaffungen voraussichtlich nicht überschritten wird.

8. Verschiedenes Fr. 21,000 Die Anstalt wird in gleichem Verhältnis wie die Unterrichtskurse mit den Kasernementskosten belastet, falls Personal und Pferde, ' die ausser Dienst stehen, in den Kasernen untergebracht werden. Wir berechnen die daherige Ausgabe, welche in unserm Voranschlage nicht eingestellt werden konnte, mit Fr. 10,000.

276 Der Kredit für allgemeine Betriebsbedürfnisse ist seit 10 Jahren gleich geblieben und für 1920 bloss um Fr. 5000 erhöht worden, wogegen die Preise auf allen Anschaffungen von Ausrüstungsgegenständen, Brennmaterial usw. sowie für den Unterhalt der Stallungen und Weiden ganz bedeutend, zum Teil um mehr als 100 °/o gestiegen sind. Auch die Ausgaben für Wasserabonnement, Beleuchtung, elektrische Kraft, Bahntransporte und Telephon haben sich durch die Erhöhung der Tarife vermehrt. Wir bedürfen hierfür einen Nachkredit von Fr. 10,000.

Sodann wurde einem auf eigene Kosten an die Kavallerieschule in Saumur kommandierten Reitlehrer die Auslage für den Transport der Pferde sowie seine eigenen Reiseauslagen (ThunSaumur-Thun) vergütet = rund Fr. 1000.

Depot-Artillerie-Bundespferde

Fr. 17,500

1. Pferdeankäufe Fr. 17,500 Beim Ankauf der Artillerie-Bundespferde mussten bedeutend höhere Preise ausgelegt werden, als vorgesehen war. Die zum grössten Teil bereits durchgeführte Liquidation ergab jedoch auch höhere Verkaufspreise, so dass den Mehrausgaben entsprechende Mehreinnahmen^ gegenüberstehen.

III. Konstruktionswerkstätte Thun

t

Fr. 396^355

1. Rechnung der Konstruktionswerkstätte . . Fr. 396,355 A. Betriebsrechnung: 2. Fabrikation: a. Besoldungen und Löhne: 2. Übriges Personal . . Fr. 160,000 e. Unkosten, Betriebskraft,' Heizung und Licht . . ,, 160,000 Fr. 320,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung: 2. Verzinsung der Kapitalien : a, Zins des Betriebskapitals ,, 76,355

IV. Pulverfabrik Wimmis A. Betriebsrechnung.

2. Fabrikation: a. Besoldungen und Löhne : 2. Übriges Personal . . . Fr. 81,000 c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht . . . . ,, 276,000

Fr. 357,000

277

Zur Begründung dieser Kreditforderung verweisen wir auf die Akten.

T. Munitionsfabrik Thun .

Fr. 380,000

A. Betriebsrechnung.

2. Fabrikation: a. Besoldungen und Löhne: 2. Übriges Personal . . . Fr. 330,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

4. Abschreibungen : Abschreibungen auf Mobiliar, Instrumenten, Waffen und Maschinen Fr. 50,000 Vi. Munitionsfabrik Altdorf A. Betriebsrechnung.

a. Besoldungen und Löhne : 2. Übriges Personal B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten: c. Reisekosten TU. Waffenfabrik Bern

Fr. 101,000

Fr. 100,000

,,

1,000

Fr. 250,500

A. Betriebsrechnung.

2. Fabrikation: b. Besoldungen und Löhne: 2. Übriges Personal . . Fr. 160,000 d. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht . . ,, 90,000 Fr. 250,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Verwaltungskosten: b. Bureaukosten

.,

500

278

Zu ZZI, V, VI und VII. Bei der Aufstellung der Voranschläge ist damit gerechnet worden, dass die Löhne für die pensionierten Leute ganz oder zum Teil von der Versicherungskasse übernommen würden, was aber erst für das Jahr 1921 der Fall sein wird. Zudem ist die Zahl der Arbeiter bei den einzelnen Werkstätten etwas höher geblieben, als seinerzeit angenommen worden ist. Schliesslich wurde angenommen, dass die Werkstattbedürfnisse, wie Kohlen, Holz, Fette, Öle, Packmaterial usw., im Jahre 1920 billiger zu stehen kommen, als dies nun der Fall ist. Auch die Auslagen für Transporte sind gestiegen.

Wir bemerken aber ausdrücklich, dass diesen Nachforderungen Kreditreste gegenüberstehen, die sich zum grössten Teile auf den Rubriken ,,Rohmaterial* ergeben und die zur Deckung der vorstehenden Mehrbedürfnisse hingereicht hätten.

TIII. Münzstätte

Fr. 10,061,500

A. Betriebsreehnung.

II. Fabrikation.

A. Münzfabrikation: 1. b. Arbeitslöhne . . . Fr. 30,000 2. Metallbeschaffung . . ,, 9,990,000 3.

Verbrauchsgegenstände ,, 40,000 Fr. 10,060,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Verzinsung der Kapitalien.

Zins des Betriebskapitals Fr.

1,500

Gemäss dem Zusatzvertrag vom 25. März 1920 zum lateinischen Münzunionsvertrag wurden in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1920 die französischen Silberscheidemünzen aus dem Verkehr in der Schweiz zurückgezogen und mussten durch Neuprägungen unter Verwendung von Fünffrankenstücken ersetzt werden. Es kamen hierfür Fr. 9,500,000 in belgischen Fünffrankenstücken zur Verwendung. Sodann wurde ein Posten eigener wegen starker Abnutzung oder Beschädigung aus dem Verkehr zurückgezogener Silberscheidemünzen umgeprägt.

Die Dringlichkeit dieser Prägungen bedingte eine mehrere Monate andauernde Überzeitarbeit mit Tag- und Nachtbetrieb in

279 der Münzstätte und eine vorübergehende Verdoppelung des Arbeitspersonals. Die Ausgaben für Arbeitslöhne und Verbrauchsgegenstände erfordern aus diesem Grunde die eingesetzten Nachkredite.

Da alle Tätigkeit auf die Herstellung genügender Ersatzmengen an Silbergeld verwendet werden musste, war es nicht möglich, gleichzeitig daneben auch noch die Plättchen für die Nickelmünzen in der Münzstätte selbst herzustellen, um so weniger, als auch in diesen Sorten die Nachfrage dringend wurde und sich die Notwendigkeit ergab, je eine halbe Million Zwanzigrappen- und Zehnrappenstücke mehr zu prägen, als im Voranschlag vorgesehen waren. Es mussten deshalb Münzplättchen für Nickelmünzen von auswärts bezogen werden.

Die Berechnung für die Metallbeschaffung zu diesen ausserordentlichen Prägungen ergibt folgendes: 1. Silberprägungen: 9,500,000 Franken in belgischen Fünffranken . Fr. 9,500,000 Abnutzung auf diesen Fünffranken 0,s °/o . . ,, 76,000 Fabrikationsabgang 0,5 p/o ,, 47,500 1,500 kg alte schweizerische Silberscheidemünzen zu 835/1000 = 1252,5 kg Feinsilber zu Fr. 170 ,, 212,925 Fabrikationsabgang auf diesem Silber 0,6 % · ,, 1,065 Kupferzusatz zu den Fünffranken, für Legierung · von 900 auf 835 3800 kg zu Fr. 4 . . . ,, 15,200 Zusammen Fr. 9,852,690 2. Nickelmünzen : 2000 kg Plättchen für Zwanzigrappen zu Fr. 14. -- Fr.

28,000 5500 ,, ,, ,, Zehnrappen ,, ,, 9.20 ,, 50,600 6000 ,, ,, ,, Fünfrappen ,, ,, 9.50 ,, 57,000 Zusammen

Fr.

135,600

Zusammen in rundem Betrage Fr. 9,990,000.

Durch "Abgabe von altem Silbergeld seitens der Staatskasse auf Ende 1919 war das Betriebskapital der Münzstätte auf 1. Januar 1920 grösser als vorausgesehen wurde; zu dessen Verzinsung reicht deshalb der ursprüngliche Kredit nicht aus.

IX. Eidgenössische Versuchs- und Untersuchungsanstalten Fr. 56,600 1. B e s o l d u n g e n : b. Angestellte

Fr.

1,400

280

Am 1. Juli dieses Jahres ist ein bisher vom eidgenössischen Ernährungsamt besoldeter Gehilfe als Angestellter an die schweizerische landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon übergetreten und seine Besoldung vom -schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement auf Fr. 2800 im Jahr (nebst den von den eidgenössischen Räten bewilligten Teuerungszulagen) festgesetzt worden. Da dieser Übertritt unter die ständigen Angestellten der Anstalt im Voranschlag nicht vorgesehen war, muss ein Nachtragskredit von Fr. 1400 nachgesucht werden.

2. B u r e a u k o s t e n und D r u c k s a c h e n

. . Fr. 2,200

Die Zentralverwaltung Liebefeld liefert den übrigen Anstalten die hauptsächlichsten Drucksachen für das Rechnungs- und das Kontrollwesen. Die Drucksachen sind nun weiter im Preise gestiegen und die stark vermehrte Kontrolltätigkeit verursachte grösseren Bedarf an Formularen. Ferner konnten im Interesse der Schonung des Materials mit Buchbinderarbeiten, die wegen ungenügender Kredite immer verschoben werden mussten, nicht mehr länger zugewartet werden. Im Einverständnis mit der Abteilung für Landwirtschaft hat die genannte Zentralverwaltung den schweizerischen Milchtag in Bern organisiert und sich auch an der schweizerischen Mustermesse in Lausanne durch Ausstellung einer Sammlung der wichtigsten Kriegsfuttermittel beteiligt.

Beide Anlässe erforderten wesentliche Ausgaben für Bureaukosten und Drucksachen, die im Voranschlag nicht vorgesehen waren.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek, Lebware Fr. 3,300 Während des Krieges war es nicht mehr möglich, die Platintiegel zum Umschmelzen ins Ausland zu senden, was nun nachgeholt werden musste und vermehrte Kosten verursachte. Für die Bezahlung einer Motor-Bodenfräse, an deren Kosten im Jahre 1919 wegen zu geringen Kredites nur eine Anzahlung geleistet werden konnte, musste der diesjährige Kredit in Anspruch genommen werden. Bei der agrikulturchemischen Anstalt Lausanne hatte man mit allen Anschaffungen von Mobiliar, die nicht zum voraus ganz genau festzustellen waren, bis zum Bezüge der neuen Anstaltslokale in Montagibert zugewartet und bedarf nun zu unumgänglich notwendigen Ergänzungen vermehrten Kredites.

4. B e t r i e b s k o s t e n

Fr. 44,400

Die Einsendung der Proben zur Untersuchung hat in ausserordentlichem Masse zugenommen und beträgt bei einzelnen An-

281

stalten das Doppelte der diesjährigen Einsendungen. Dies hatte unvorhergesehene Mehrausgaben für Gas, elektrischen Strom, Chemikalien, Glas und andere Laboratoriumsbedürfnisse zur Folge.

Der Bedarf ist um so grösser, als die früheren Vorräte während des Krieges, sei es infolge ungenügender Kredite, sei es weil die Waren überhaupt nicht mehr erhältlich waren, ganz aufgebraucht wurden. Die vermehrte Arbeit machte auch unvorhergesehene Einstellung von Laboranten und anderm Aushilfspersonal nötig.

Als Ersatz für zwei während längerer Zeit erkrankte Abwarte mussten an einer Anstalt zwei Aushilfen angestellt werden. Die im Viehbestand der Zentralverwaltung Liebefeld nach langer erfolgreich gebliebener Abwehr schliesslich doch eingekehrte Maulund Klauenseuche hatte eine grosse unvorhergesehene Mehrausgabe für Desinfektionsmaterial, Verbandstoffe, Pflege- und Wartungskosten, Mietgeld für Pferde zur Ausführung der sonst mit den Kühen und Ochsen des Gutsbetriebes besorgten Gespannarbeiten, Erstellung einer Notstallung für diese Pferde usw. zur Folge, für die ebenfalls Nachtragskredit nachgesucht werden muss. Die Kosten der Heizung und Feuerung überschreiten die vorgesehenen Summen in starkem Masse, da die Kohlen nicht zu den im Voranschlag berechneten Ansätzen erhältlich waren. Überdies mussten im Jahre 1920 verschiedene grössere Rechnungen, namentlich für Kohlen, auf das neue Jahr übertragen werden, um den für 1919 eingeräumten Kredit nicht zu überschreiten.

5. V e r s c h i e d e n e s .

Fr. 5,300

Der Mehrbedarf hat seine Ursache zum Teil in unvorhergesehenen Mehrauslagen für Unterhalt von Wegen und Anlagen bei den Versuchsanstalten in Liebefeld und in den Kosten des Umzuges und der Auffrischung abgenützter Möbel bei der agrikulturchemischen Anstalt Lausanne, in der Hauptsache jedoch in einer Studienreise, welche der Zentralverwalter und die Vorstände der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Oerlikon und der agrikulturchemischen Anstalt Lausanne zum Studium des landwirtschaftlichen Versuchswesen in Holland, Dänemark, Schweden und 'Deutschland ausführten.

Diesen Mehrausgaben stehen wesentliche Mehreinnahmen an Untersuchungsgebühren und Erlös aus dem Gutsbetrieb und dee Versuchskäserei Liebefeld gegenüber.

Die nachgesuchten Kredite verteilen sich auf die verschiedenem Anstalten wie folgt:

282 Besoldungen

Fr.

Borein- Mobiliar Zukosten Betriebs- Veru. Druck- Apparate kosten sehledenes sammen sachen Bibliothek

Fr.

Zentralverwaltung . . .

2,000 -- Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon . 1,400 -- Agrikulturchemische Anstalt Bern -- -- Agrikulturchemische An200 stalt Lausanne . . .

-- Samenuntersuchuiigs-Anstalt Lausanne . . .

-- -- Milchwirtschaftliche und -- bakteriologischeAnstalt -- Zusammen 1,400 2,200

Fr.

--

Fr.

Fr.

Fr.

10,800

2,500

15,300

--

14,000

--

15,400

1,000

6,000

500 800

-- '

7,000

800 2,800

4,300

4,800

--

5,600

8,000 9,000 -- 3,300 44,400 5,300 56,600

1,000

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil Fr. 6,500 4. B e t r i e b s k o s t e n Fr. 6,500 Die Ausgaben sind durch weitere Verteuerung von Glaswaren, Materialien und namentlich von Heizungsmaterialien neuerdings in nicht vorauszusehender Weise gestiegen, so dass es unmöglich ist, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für die letzten Monate des Jahres auszukommen und ein Nachtragskredit von Fr. 4000 benötigt wird. Hierzu kommt noch, dass man seit Jahren nicht mehr den nötigen Ersatz für die abgehenden Rebpfähle beschaffen konnte. Jetzt ist es uns möglich geworden, solche in geeigneter Behandlung (kyanisiert) aus Deutschland zu beziehen. Der Kaufpreis beträgt etwa Fr. 1000. Sodann hat die Anstalt an die Kosten der Kanalisation des Schlossbaches einen Beitrag von Fr. 1500 an die gemeinnützige Baugenossenschaft Wädenswil auszurichten.

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches Fr. 5,000 2. B e t r i e b s k o s t e n : a. Löhne an Stallmeister, Ökonom, Bereiter, Fahrer, Handwerker, Wärter und Taglöhner . . . Fr. 5,000 Am 1. April 1920 starb der Sattler. Seine Witwe erhielt einen Besoldungsnachgenuss von Fr. 5644.10 zugesprochen, der, wie üblich, aus dem ordentlichen Kredit für Löhnungen bezahlt wurde. Dieser Kredit wird infolge dieser ausserordentlichen Ausgabe nicht ausreichen. Da ein neuer Sattler nicht sofort angestellt wurde, konnte etwas eingespart werden, so dass ein Nachtragskredit von Fr. 5000 genügen wird.

283

XIII. Postverwaltung

Fr. 3,370,000

Gewinn- und Verlustrechnung.

I. Besoldungen und Entschädigungen . . . Fr. 925,000 Ä. Fahrdienstentschädigungen an Beamte Fr. 50,000 i. Angestellte der Postbureaux I. Klasse ,, 100,000 &» Angestellte der Postbureaux II. Klasse ,, 250,000 m. Landbriefträger, Landboten und übrige Angestellte . . ,, 250,000 r. Besoldungsnachgenüsse . . ,, 275,000 Unter Ti treten die Wirkungen der Vermehrung der Zugsverbindungen und namentlich der Schnellzüge hervor, die die Postverwaltung nötigten, mehr neue Bahnpostkurse einzuschalten als ursprünglich vorgesehen waren.

Unter i, Tt und m ist die Mehrausgabe auf Ersparnisrücksichten zurückzuführen, die die Postverwaltung veranlassten, dem Aushilfspersonal zwar ein höheres Taggeld, dagegen aber keine Teuerungszulagen mehr auszurichten (Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 1920, Art. 12). Der Mehrausgabe von Fr. 600,000 unter i, Je und m steht infolgedessen eine wesentlich höhere Minderausgabe unter I bu 'gegenüber.

Unter r wurde mit einer geringern Sterblichkeit gerechnet, als sie in der Folge sich erwies, und es mussten gleichzeitig erhöhte Teuerungszulagen mitberechnet werden, die bei Aufstellung des Voranschlags noch nicht bekannt waren.

III. Aufwendungen für die Diensträume . . . Fr. 445,000 a. Einrichtungen Fr. 15,000 c. Heizung ,, 400,000 d. Reinigung ,, 30,000 Unter a wurden nur die durchaus unerlässlichen Ausgaben bewilligt. Trotzdem war wegen der hohen Arbeitslöhne und Materialpreise mit dem Kredit nicht auszukommen, da einige grössere Arbeiten in Betracht fielen, so namentlich der Umbau des Eildienstlokals am Bahnhof Zürich, der allein rund Fr. 15,000 beanspruchte.

Unter c mussten in den ersten Monaten des Jahres unvorhergesehen viele Ausgaben bewilligt werden, weil bei der starken Zurückhaltung im Vorjahr der Vorrat an Heizmaterial vielerorts

284

zu klein war, um für die ganze Heizperiode 1919/20 auszureichen.

Zudem mussten verschiedenen Postbureaux III. Klasse auf Grund der ausgewiesenen wirklichen Auslagen die festen Entschädigungen für die Heizperiode 1919/20 nachträglich erhöht werden.

Unter d machen sich erhöhte Materialpreise geltend; ferner wurden auch hier -- wie unter I, i, k und m erwähnt -- den Mägden und Putzfrauen aus Ersparnisrücksichten höhere Taggeldor unter Wegfall der Teuerungszulagen zugesprochen, so dass hier dem Nachkredit ebenfalls eine Minderausgabe unter I bis gegenübersteht.

IV. Anschaffung und Unterhalt von Betriebsgegenständen, Material und Dienstkleidern Fr. 235,000

aa. Anlagen für den Kraftwagenbetrieb Fr. 200,000 1. Bureaumaterial ,, 35,000 Unter aa wird eine neue, im Voraoschlag nicht vorgesehene Unterrubrik eingestellt und damit die Rechnung des Kraftwagenbetriebes von der unter IV, a geführten der Postfuhrwerke getrennt gehalten. Hier müssen die dringend gewordenen Erwerbungen von versetzbaren Garagehäuschen, die nicht länger verschiebbare Anlage einer neuen Ladestation in Bern und der Ausbau der Ladestationen in Genf und Zürich verrechnet werden.

Da es sich um Inventargegenstände handelt, muss der Rubrik IV, aa unter den Einnahmen eine neue ,,Rubrik IV, l bistt im nämlichen Betrag gegenübergestellt werden.

Unter l sind namentlich die Ausbesserungskosten für Datumstempel, Auslandversand-Säcke und -Körbe, Schlossfächer und Briefträgertaschen stark gestiegen.

VI. Reisenden-, Fourgon- und Botenkurse

.

.

Fr.

365,000

a. Vertragliche Zahlungen . . Fr. 250,000 b. Kosten der Beifuhrwerke . ,, 110,000 f. Kosten der Extraposten . . ,, 5,000 Alle diese Mehrausgaben sind auf die stellenweise stark© Verkehrszunahme zurückzuführen. Unter a mussten infolge Ablauf der Vertragsdauer mit verschiedenen Postpferdehaltern bedeutend höhere Kurszahlungen, als vorgesehen, vereinbart werden. Zudem kommen hier Postillonsdienstlöhnungen zur Mitberechnung, die früher in Form von Teuerungs- und Lohnzulagen unter lbi" und VI, d erschienen, wodurch in den beiden letztern Rubriken Minderausgaben entstehen.

285

VII. Vergütungen an Eisenbahnen, Dampfschiffe usw.

Fr.

25,000

c. Fracht und übrige Kosten . Fr. 25,000 Die Frachtberechnung ist bei den Bahnen stark gestiegen, und es hat namentlich die Beförderung von Kraftwagenbestandteilen diese Rubrik stark belastet. Dazu kommen Entschädigungen für Extragepäckwagen, wie sie namentlich für die Massenpaketsendungen ab Basel nach Delle usw. benötigt werden.

VIII. Wertzeichenerlös

Fr.

55,000

a. Rückvergütungen für verdorbene und zu andern Zwecken verwendete Postwertzeichen. Fr. 55,000 Diese Mehrausgabe ist einzig auf die starke Zunahme der Verwendung von Frankomarken im Verkehr mit Betreibungsämtern zurückzuführen. Gemäss Art. 91 der Postordnung werden die Frankomarken, die den Betreibungsämtern als Kostenvorschuss zugehen, von der Postverwaltung auf Grund von Art. 3 der bundesrätlichen Verordnung vom 18. Dezember 1891 betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs unter Erstattung des Gegenwerts zurückgenommen.

XII. Abschreibungen

Fr. 1,320,000

aa. Anlagen für Kraftwagenbetrieb Fr.

20,000 d. Wertschriften ,, 1,300,000 Als Folge der Aufnahme einer neuen Unterrubrik für Inventargegenstände unter IV, aa muss hier, ebenfalls in einer eigenen Unterrubrik, unter XII, aa die vorgeschriebene Abschreibung von 10 °/o berücksichtigt werden.

' Die Abschreibungen auf den Wertschriften des Postcheckverkehrs wurden bisher in der Weise vorgenommen, dass jährlich Fr. 200,000 in den Voranschlag und die Rechnung eingesetzt wurden. Dieses Verfahren rechtfertigte sich von der Erwägung aus, dass die Postverwaltung nicht in die Lage kommen werde,, Wertsehriften des Postcheckverkehrs vor deren Verfalltag zu veräussorn.

Nun hat aber bei Besprechung der Staatsrechnung für 1919 die Finanzkommission im Ständerat dem Wunsche Ausdruck gegeben, es sei für die Wertschriften des Postcheckverkehrs zu verfahren, wie es in Art. 656, Ziff. 3, OR, den Aktiengesellschaften für die kurshabenden Papiere vorgeschrieben ist.

286

Bei dem tiefen Stand, den gegenwärtig die kurshabenden Papiere auf dem Effektenmarkt aufweisen, ergibt sich, dass die Wertschriften des Postcheckverkehrs auf Anfang Juli 1920 um rund drei Millionen Franken über dem Kurswert in die Rechnung eingesetzt waren. Um dem Wunsche der Finanzkommission entgegenzukommen, wird beantragt, diese Summe zur einen Hälfte im Jahre 1920 und zur andern 1921 mit je Fr. 1,500,000 abzuschreiben.

Im Budget für 1920 sind für Abschreibungen nur Fr. 200,000 vorgesehen ; es ist demnach ein Nachkredit von Fr. 1,300,000 erforderlich.

Diese Abschreibungen bilden nicht einen wirklichen Verlust. Die Postverwaltung wird beim Verfall der Wertschriften deren Nominalbetrag erhalten, wodurch der Ausfall, der durch die Abschreibungen entsteht, nach und nach wieder eingebracht werden kann.

Im allgemeinen ist zu bemerken, dass neben diesen Nachkrediten nicht bloss die mit ihnen im Zusammenhang stehenden, in den Begründungen hiervor erwähnten Minderausgaben zutage treten, sondern dass auch in einigen andern Unterrubriken die wirklichen Ausgaben beträchtlich hinter dem Kredit des Voranschlags zurückbleiben,1 so z. B. unter I, e, f, g und o, IV, h und i, VI, e und IX, e. Im Zusammenhang mit den Mehrausgaben sind zudem in den Rubriken III und VI auch erhebliche Mehre i n n a h m e n zu verzeichnen, indem deren Voranschlagsposten schon im Oktober abbin nicht nur erreicht, sondern bereits überstiegen worden sind.

XIY. Telegraphen- und Telephonyerwaltnng.

Gewinn- und Verlustrechnung Fr. 1,823,600 I. Besoldungen und Entschädigungen.

a. Beamte der Obertelegraphendirektion Fr.

5,000 c. Beamte der Kreistelegraphendirektionen ,, 10,600 p. Reisekosten und Expertisen . ,, 35,000 Fr.

III. Aufwendungen für die Diensträume.

a. Einrichtung und Unterhalt der Diensträume Fr.

30,000 b. Beleuchtung ,, 40,000 e. Heizung ,, 120,000 Fr.

50,600

190,000

287

17. DrucKkosten, Bureaukosten, Dienstkleider a.

b.

c.

d.

Druckkosten Fr.

Bureaukosten ,, Buchbinderarbeiten . . . . ,, Dienstkleider ,,

125,000 60,000 3,000 25,000 Fr.

213,000

VI. Unterhalt und Erneuerung der Telegraphenund Telephonlinienanlagen.

a. Telegraphenlinien: 1. Materialkosten . . . . F r .

b. Telephonlinien : 1. Materialkosten . . . . ,,

30,000 50,000 Fr.

80,000

VII. Unterhalt und Erneuerung der Apparate und Einrichtungen der Telegraphenbureaux, der Telephonzentralen und der Abonnentenstationen.

a. Telegraphenbureaux: 1. Materialkosten u. Apparate Fr.

6. Telephonzentralen : 1. Materialkosten u. Apparate n C. Abonnentenstationen : 1. Materialkosten u. Apparate ,,

150,000 150,000 80,000 Fr.

380,000

VIII. WerJceeuge, Fahrräder und Motorwagen.

a. Werkzeuge: 2. Ersatz von verbrauchtem Werkzeug Fr.

b. Fahrräder: 1. Unterhalt der Fahrräder . Fr.

25,000 5,000 Fr.

30,000

IX. Zuweisungen an den Erneuerungsfonds.

a. für Telegraphenlinien . . .Fr.

b. ,, Telephonlinien . . . . ,,

360,000 520,000 Fr.

880,000

288 iapitalrechnung

Fr. 8,226,500

A. Anlagekonto

Fr. 7,282,700

I. Linienbau.

a. Telegraphenlinien : }. Materialkosten . Fr. 1,856,200 -2 a. Arbeitslöhne . ,, 486,000 3. Transportkosten . ,, 98,900 4. Verschiedenes . ,, 11,200 Fr. 2,452,300 b. Telephonlinien : I. Materialkosten . Fr. 4,358,200 2 a. Arbeitslöhne . ,, 9,200 3. Transportkosten . ,, 153,000 Fr. 4,520,400 Fr. 6,972,700 II. Einrichtungen von Telegrapheribureaux, Telephon/Zentralstationen ·und Abonnentenstaiionen.

a. Telegraphenbureaux : 2«. Arbeitslöhne . . . . F r .

10,000 b. Telephonzentralstationen : 2 a. Arbeitslöhne . Fr.

70,000 3. Transportkosten und Verschiedenes ,, 15,000 ,, 85,000 Fr.

95,000 IV. Werkzeuge, Fahrräder und Motorwagen, a. Werkzeuge Fr.

215,000

B. Materialkonto

Fr.

943,800

Fr.

598,000

II. Wiederverwendetes Altmaterial.

1. Linienbaumaterial Fr.

6,000

I. Materialanschaflungen.

"2. Apparatenmaterial . . . . . . F r . 342,000 3. Werkzeug . . . . . . . . ,, 256,000

III. Regiekosten.

2. Verzinsung des Betriebskapitals

Fr.

339,800

289

BegT-iinduris,-.

Gewinn- und Verlustrechnung, ZM I, a. Vermehrte Bautätigkeit und umfangreiche Tarifarbeiten zufolge Erhöhung der inländischen Gesprächstarife sowie Änderung der Tarife im Fernsprechverkehr mit Deutschland, Frankreich und Italien machten die vorübergehende Einstellung von Aushilfspersonal notwendig.

Zu I, e. Grosse Kabellegungsarbeiten und Vorarbeiten zu neuen, durch die Elektriflkation der Bahnen bedingten Umbauten erforderten die zeitweilige Vermehrung des technischen Personals bei den Kreisdirektionen.

Zu I, p. Die Mehrausgaben haben ihren Grund in der vermehrten Beaufsichtigung des Linienbaupersonals zufolge anhaltender starker Bautätigkeit, in der zeitweiligen Anstellung von den Telephonbureaux zugeteilten Tiefbautechnikern zur Überwachung von Kabellegungen, in der Erhöhung der Eisenbahntarife ab 1. August 1920, in der Verstärkung des Telegraphen- und Telephonpersonals in Genf anlässlich der Völkerbundstagung, indem neben den eigentlichen Reisespesen dieses Personals auch die Versetzungszulagen in dieser Rubrik verrechnet werden.

ZM III, a. Infolge Vermehrung der Abonnentenanschlüsse und der interurbanen Leitungen ist es nötig, in Chiasso, Langenthal, Rapperswil und Rorschach neue Telephonzentralen einzurichten, was verschiedene bauliche Änderungen bedingt, welche zum grössten Teil von der Telegraphenverwaltung bestritten werden müssen. Dazu kommt der Umstand, dass seit Aufstellung des diesjährigen Voranschlages weitere Steigerungen der Arbeitslöhne und Materialpreise eingetreten sind.

ZM III, b. Die Kreditnachforderung hat ihren Grund in der Erweiterung von Beleuchtungseinrichtungen wegen Vergrösserung von Lokalen und Zentralstationen, hauptsächlich aber in der seit Aufstellung des Voranschlages eingetretenen erheblichen Erhöhung der Beleuchtungstarife.

Zu III, c. Der Kreditmehrbedarf ist einmal eine Folge der bedeutenden Erhöhung der an die Postverwaltung zu entrichtenden Beiträge an die Heizungskosten gemeinsamer Diensträume, deren Gesamtbetrag sich auf rund Fr. 60,000 beziffert: es handelt sich demnach bei diesem Teilbetrag um eine blosse Verschiebung von einer Verwaltungsrechnung auf die andere. Im weitern liegt die Mehrausgabe in der seit der Aufstellung des Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

20

290 Voranschlages im Jahre 1919 eingetretenen Steigerung der Preise für Heizmaterialien und in der Erweiterung von Heizeinrichtungen und Diensträumen begründet. Die Ausgaben auf dieser Rubrik haben schon Ende September mit Fr. 431,324. 36 die für das ganze Jahr veranschlagte Summe (Fr. 400,000) überschritten.

Zu IV, a. Fortgesetzte Erhöhung der Druck- und namentlich der Papierpreise; grössere Auflagen infolge gesteigerten Verkehrs.

Z/u, IV, b. Erhöhung der Bureaukostenentschädigung an eine Reihe von Bureaux ITI. Klasse, Steigerung der Insertionspreise,.

vermehrte Ausgaben für Inserate zufolge vorübergehender Einstellung von Technikern wegen umfangreichen Bauarbeiten ; starke Erhöhung der Eisenbahnfrachten sowie der Preise für Papier und für die Mehrzahl der in dieser Rubrik zu verrechnenden Bureauartikel.

Zu IV, c. Erhöhte Materialkosten (Papier) und Arbeitslöhne.

Zu IV, d. Erhöhung der Tuchpreise und Macherlöhne, Vermehrung des bekleidungsberechtigten Personals infolge Verkürzung der Arbeitszeit.

Zu VI, a und b. Die vorgesehenen Budgetansätze erweisen sich als etwas zu knapp bemessen.

Zu VII, a, l und b, 1. Die Mehrausgaben sind eine Folge grosser Verspätungen von Apparaten- und Materiallieferungen ; der dadurch bedingte, länger dauernde Unterhalt der auswechslungsbedürftigen Anlagen verursachte unvorhergesehene Ausgaben.

Zu VII, e, 1. Da seit der Erhöhung von Telephongebühren ab 1. März 1920 auch die Kosten für die Einrichtung von Zweigstationen vom Abonnenten zu tragen sind, müssen nunmehr die daherigen Ausgaben für Materialien statt im Anlagekonto in dieser Rubrik verrechnet werden, was bei der Aufstellung dea Voranschlages nicht berücksichtigt werden konnte. Die Mehrausgaben werden durch entsprechende Mehreinnahmen ausgeglichen.

Zu VIII, a, 2. Wegen Vermehrung des Arbeiterpersonals und infolge vielfacher Qualitätsverschlechterung hat der Verbrauch von Werkzeug stark zugenommen.

Zu VIII, b, 1. Vermehrte Inanspruchnahme der Fahrräder für den Telegrammbestelldienst und für die Hebung von Linienund Apparatenstörungen. Erhöhung der Materialpreise und Löhne.

291 TM IX, a und b. Zur Aufrechthaltung eines störungsfreien Telegraphen- und Telephonbetriebes müssen die den Bahnen entlang geführten Telegraphen- und Telephonlinien von den Bahnanlagen wegverlegt werden, sobald die Bahnen zur Elektrifikation übergehen. Die Verlegung betrifft zum grossen Teil neuere Anlagen, die lange vor Ablauf ihrer normalen Lebensdauer abgebrochen und abgeschrieben werden müssen. Da die Abschreibungen dem Erneuerungsfonds entnommen werden, wird dieser vorzeitig und zu stark belastet. Zum Ausgleich der vorzeitigen Belastung werden dem Erneuerungsfonds die von den Bahnen gemäss Art. 17 des Elektrizitätsgesetzes zu leistenden 2/s der Verlegungskosten zugewiesen. Im Jahre 1920 wird sich der Beitrag der Bahnen an die Verlegungskosten voraussichtlich auf Fr. 880,000 belaufen.

Dieser Beitrag wird in der Rubrik IV, 6, der Gewinn- und Verlustrechnung in die Einnahmen und in der Rubrik IX als Zuweisung an den Erneuerungsfonds in die Ausgaben eingestellt.

Den verlangten Nachtragskrediten im Betrage von Fr. 1,823,600 werden im Jahresabschluss der Gewinn- und Verlustrechnung in andern Rubriken Minderausgaben im voraussichtlichen Betrage von rund Fr. 2,000,000 gegenüberstehen.

A.. -A-ïilaj^elionto.

Zu I. In den Begleitbemerkungen zum Voranschlag für 1920, Botschaft des Bundesrates, Seite 255, Spalte 2, ist darauf hingewiesen, dass die im Laufe des Jahres wegen Einführung des elektrischen Bahnbetriebes vorzunehmenden Linienverlegungen nur insoweit hätten Berücksichtigung finden können, als sie bei Aufstellung des Voranschlages in ihren nähern Einzelheiten bereits abgeklärt waren, dass indessen für diejenigen Fälle, wo die Art der erforderlichen Sicherungsmassnahmen bei der Voranschlagsaufstellung noch nicht endgültig festgelegt war, oder wo über die voraussichtliche Einführung des elektrischen Bahnbetriebes in jenem Zeitpunkt überhaupt noch keine Anhaltspunkte vorlagen, ein Nachtragskreditbegehren in Aussicht gestellt werden müsse.

Solche im ordentlichen Voranschlag nicht berücksichtigte Sicherungsmassnahmen sind nun nötig geworden auf den Strecken LuzernBrunnen-Attinghausen, Bodio-Giubiasco (Comelina), Thusis-ChurLandquart und Bern-Schwarzenburg.

Eine weitere Ursache der Unzulänglichkeit der ursprünglichen Kredite liegt in der unerwartet starken Nachfrage nach

292

neuem Abonnentenanschlüssen, der, wo immer die Verhältnisse es erlauben, entsprochen werden muss.

Den auf Jahresende voraussichtlich von den ordentlichen Voranschlagskrediten verbleibenden Restbeträgen wurde bei Bemessung der Nachtragskredite Rechnung getragen.

Über die nähere Verwendung der anbegehrten Nachtragskredite geben, mit den zugehörigen Begleitbemerkungen, die untenstehenden, nach a, Telegraphenlinien, und ö, Telephonlinien, ausgeschiedenen beiden Zusammenstellungen nähern Aufschluss (vgl.

Einzelposten in der Begründung zum Voranschlag): a. lelegraphenlinien.

eindrähtiger Telegraphen-

2. Verdoppelung leitungen 5. Neue Kabelanlagen

Fr. 352,100 ,, 2,100,200 Fr. 2,452,300

ZM 2. Die Mehrausgabe ist bedingt durch Drahtverdoppelungen, die wegen Einführung des elektrischen Bahnbetriebes hauptsächlich auf den Freileitungsstrecken Bodio-Gnosca, Thusis-Rothenbrunnen-Chur und Davos-Klosters nötig geworden sind.

Zu 5. Der Betrag umfasst hauptsächlich die auf Anlagekontorubrik I, a, Telegraphenlinien, entfallenden Kostenanteile an den gemeinschaftlichen Schutzkanälen von durchgehenden Telegraphen- und Telephonkabelanlagen, die wegen Einführung des elektrischen Bahnbetriebes erstellt werden müssen auf den Strecken Gnosca-Bellinzona-Giubiasco (Comelina), Luzern-Immensee-Rickenbachhof, -Seewen-Brunnen-Attinghausen und Chur-Landquart-Pardisla sowie die Auslagen für den vorläufigen Einzug je eines Telegraphenkabels auf den Strecken Gnosca-Comelina, LuzernMeggen, Brunnen-Attinghausen und Chur-Landquart-Pardisla.

b. Telephonlinien.

4. Neue oberirdische Abonnentenleitungen . Fr. 1,106,400 7. Neue Kabelanlagen ,, 2,480,000 8. Ausbau und Erweiterung bestehender Kabelanlagen ,, 934,000 Fr. 4,520,400 Zu 4. Der Zuwachs an neuen oberirdischen Abonnenten anschlüssen ist bedeutend stärker, als im Voranschlag vorgesehen.

295 ZM 7. Die Mehrausgabe betrifft zur Hauptsache den auf Anlagekontorubrik I, b, Telephonlinien, entfallenden Anteil an den Kosten der bereits unter a, 5 hiervor erwähnten gemeinschaftlichen Kabelkanalstrecken Gnosca-Comelina, Luzern-ImmenseeRickenbachhof, Seewen-Brunnen-Attinghausen und Chur-LandquartPardisla sowie den Einzug je eines Telephonkabels auf den Strecken Gnosca-Comelina und Chur-Landquart-Pardisla.

Zu 8. Die Mehrauslage hat, wie diejenige unter b, 4 hiervor, ihren Grund im unerwartet starken Zuwachs an neuen Abonnentenanschlüssen. Sie betrifft hauptsächlich die Netze Genf, Lausanne, Vallorbe, Zürich und Winterthur.

ZM II, a, 2, a. Wegen Erweiterung der bestehenden Einrichtungen in den Telegraphenbureaux Genf, Basel und Zürich im Zusammenhang mit der Völkerbundsversammlung muss der Kredit erhöht werden.

Zu II, b, 2, a. Unvorhergesehene Verlegungen verschiedener kleinerer Zentralstationen sowie provisorische Erweiterungen von Zentralstationseinrichtungen wegen verspäteter Lieferung von Apparaten verursachten vermehrte Ausgaben.

Zu II, b, 3. Mehrausgaben an Einfuhrzollgebühren für Zentralstationseinrichtungen sowie für Stromverbrauch zum Laden von Akkumulatoren infolge Erhöhung der Tarife und Erweiterung der Akkumulatorenbatterien, ferner wegen vermehrtem Konsum an Gas und elektrischer Kraft bei Installationsarbeiten.

Zu IV, a. Die verstärkte Bautätigkeit und die Verkürzung der Arbeitszeit erforderten die Einstellung weiterer Arbeitskräfte, was eine vermehrte Abgabe von Werkzeugen zur Folge hatte.

Ferner machten die umfangreichen Kabellegungsarbeiten die Beschaffung weiterer kostspieliger Kabeleinzugswerkzeuge notwendig.

Überdies sind die Preise zahlreicher Artikel in die Höhe gegangen.

B. jVIateriallconto.

Zu I. Allgemeines. Alle für den Bau Und Unterhalt der Anlagen bestimmten Materialien werden zunächst zu Lasten des Materialkontos angeschafft und von diesem sodann mit den Zuschlägen für die Kosten der Materialverwaltung auf die Gewinnund Verlustrechnung (Unterhalt und Erneuerung) und auf das Anlagekonto (Neubauten) übertragen.

Zu I, 2. Der gesamte Nachtragskredit entfällt auf die G e w i n n - u n d V e r l u s t r e c h n u n g für Unterhalt und Erneuerung.

294

Zu I, 3. Da während des Krieges die Beschaffung vieler Werkzeuge erschwert oder unmöglich war, sind die Vorräte an einzelnen Werkzeugen stark zurückgegangen, zum Teil nahezu erschöpft. Zur Wiederanlegung eines angemessenen Vorrates, der dazu bestimmt ist, unvorhergesehenen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein Betrag von Fr. 40,000 vorgesehen. Von den verbleibenden Fr. 216,000 entfallen Fr. 22,500 auf die G e w i n n und Verlustrechnung für Ersatz von Werkzeug und Fr. 193,500 auf das Anlagekonto.

Zu II, 1. Kann Altmaterial, das bei Abbruch von Anlagen als wertlos abgeschrieben wurde, wieder verwendbar gemacht werden, so wird r.s dem Materialkonto belastet. In den ersten acht Monaten des Jahres 1920 wurde dem Materialkonto für Fr. 12,172. 93 an wieder verwendbarem Linienbaumaterial zugeführt. Voraussichtlich wird sich der Wert des derart wieder gewonnenen Linienbaumaterials bis Ende Jahres auf Fr. 20,000 belaufen.

Zu III, 2. Bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1920 wurde mit einem Wert der Materialvorräte auf 1. Januar 1920 von Fr. 25,000,000 gerechnet. Der Wert der Vorräte auf den genannten Zeitpunkt betrug aber Fr. 30,294,389.12. Die daherige Mehrbelastung des Materialkontos für das in den Materialvorräten festgelegte Kapital beträgt Fr. 339,800. Die Mehrausgabe zu Lasten des Materialkontos wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (Rubrik III, V) als Einnahme verrechnet.

Die für die Verwaltungsrechnung geforderten Kredite belaufen sich auf Fr. 15,313,800 Die politischen und wirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit machen immer noch zahlreiche und zum Teil erhebliche Ausgaben notwendig, die bei der Aufstellung des Voranschlages und bei der Berechnung der Nachtragskreditbegehren, erste Folge, für das laufende Jahr nicht oder nicht im ganzen Umfange sich übersehen liessen, die aber anderseits nicht verschoben werden durften. In solchen besonders dringlichen Fällen mussten, wie dies aus der Botschaft ersichtlich ist, durch Bundesratsbeschlüsse und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte die erforderlichen Beträge bereits bewilligt werden, damit die Ausführung der betreffenden Arbeiten usw. innert nützlicher Frist ermöglicht wurde. Solche Hauptposten sowie Nachtragskrodit-

295

begehren von besonders grossem Umfang beehren wir uns in nachstehender Zusammenstellung hervorzuheben : Tilgung und Verzinsung

. . . . Fr. 3,500,000

Departement des Innern.

III. Oberbauinspektorat : 68. Entsumpfung der Rhoneebene bei SaillonFully (Wallis) IV. Baudirektion : IV, 6, 15. Hauptpostgebäude in Basel; Umbau e, 7. Neubauten für die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die agrikulturchemische Anstalt in Lausanne 8. Ankauf der Liegenschaft Meyer in Ostermundigen · 9. Ankauf der Besitzung Wendelstörferhof in Basel V. Inspektion für Forstwesen usw. : I. Forstwesen: 11. BeiträgeandieAnlagevonAbfuhrwegenusw.

,,

250,000

,,

200,000

,,

476,900

,,

145,000

,,

802,000

,,

100,000

,, ,, ,,

685,000 30,000 170,000

Justiz- und Poliseidepartement.

IV. Polizeiabteilung : 8. Zentralstelle für Frerndenpolizei : i. Grenzkontrolle 9. Kosten für fremde Deserteure und Refraktäre 10. Unterstützung hilfsbedürftiger Russen . .

Volksmrtsckaftsdepartement.

IV. Landwirtschaft: 14. Bodenverbesserungen

,, 700,000 Fr. 7,058,900

Zusammen Von den übrigen Nachtragskrediten entfallen auf das Militärdepartement ,, 3,934,257 ferner auf das Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges, infolge der Beiträge an die Kosten des Völkerbundes im Betrage von Fr. 490,000 und infolge der Erweiterung des Gesandtschaftsund Konsulatsdienstes ,, 1,407,676 Übertrag Fr. 12,400,833

296

Übertrag Fr. 12,400,835 Der Rest von ,, 2,912,967 setzt sich zusammen aus vielen kleineren Posten.

Zu diesem Betrag von Fr. 15,313,800 sind die Kredite der Regiebetriebe zu zählen, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich : Eidgenössische Versuchs- und Untersuchungsanstalten Fr.

56,600 Versuchsanstalt für Obst-, Weinund Gartenbau in "Wädenswil ,, 6,500 Hengsten- und Fohlendepot in Avenches ,, 5,000 Postverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) . . . . ,, 3,370,000 Telegraphenverwaltung(Gewinnund Verlustrechnung) . . . ,, 1,823,600 ,, 5,261,700 Gesamtsumme Fr. 20,575,500 Es muss hier auch bemerkt werden, dass diesen Mehrausgaben zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder auch Mehreinnahmen gegenüberstehen.

In sämtlichen Verwaltungszweigen macht sich die heutige Geldentwertung auf allen Krediten für Materialausgaben, Arbeitslöhne usw. stark geltend.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Dezember 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der Vizepräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler :

Steiger.

29T (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1920 (zweite Folge).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Dezember 1920, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1920 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Verwaltungsrechrnmg.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

B. Verzinsung : Fr.

b. Schwebende Schulden, Schatzanweisungen , 1,000,000

Fr.

II. Verzinsung von Passivkapitalien . . 2,500,000 3,500,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat.

2. Taggelder usw. an die Mitglieder der Kommissionen 3 a. Taggelder usw. an den Übersetzer .

4 a. Bedienung 4ö. Garderobedienst usw

Fr.

30,000 300 4,500 1,500 36,300 Übertrag 3,536,300

298 Fr.

Übertrag 3,536,300

B. Ständerat.

3 a. Bedienung

3,000 C. Bundesrat

3,125

D. Bandeskanzlei.

1. Personal.

a. Besoldung des Kanzlers, der Vizekanzler und des KanzleiPersonals c. Besoldung der Weibel und Ausläufer ·s. Ausserordentliche Übersetzungen /. Ausserordentliche Schreibarbeiten

Fr.

3,500

Fr.

1,950 1,800 300 7,550

2. Material.

a. Druckkosten und Lithographien b. Buchbinderrechnungen . .

f . Post- und Telegraphengebühren / . Dienstkleidung . . . .

ff. Stenographisches Bulletin .

*. Verschiedenes

Fr.

241,000 14,000 3,500 , 300 14,000 1,500 274,300 281,850

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

d. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten

600

IM. Allgemeine Ausgaben.

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse : 3. Postgebühren und VerFr.

schied en es 500 Übertrag 500

600 3,824,275

299 Übertrag d. Auslagen für das Gebäude 1. Instandhaltung, Putzmaterial 2. Heizung und Beleuchtung 3. Telephon, Läuteeinrichtung und Wasserzins .

i. Unterhalt des Mobiliars .

Fr.

500

Fr.

Fr.

600 3,824,275

500 20,000 200 800 22,000 22,600

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht.

I.Besoldungen: a. Beamte und Angestellte .

b. Nichtständiges Personal .

Fr.

22,950 12,350

Fr.

35,300 2,900 2,250

2. Taggelder und Reiseentschädigungen .

5. Post-, Telegraph- und Telephongebühren 8. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen . . . . . . .

9. Verschiedenes

5,200 550 46,200

Dritter Abschnitt.

Départements.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung fllr Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung.

1. Besoldungen des Personals der Abteilung : Fr.

a. Ständiges Personal . .

46,800 4. Repräsentationskosten des Bundesrates 20,000 7. Buchbinderarbeiten . .

3,000 8. Schreibmaterialien und Bureaubedürfnisse . . .

10,000 10. Diplomatische Kuriere. .

90,000 Übertrag

169,800 169,800 3,893,075

300

Übertrag

Fr.

Fr.

169,800 3,893,07^

b. Gesandtschaften.

12. Besoldungen der diplomatischen Vertreter im Auslande: Fr.

e. Gesandter in Washington 6,250 Je. Gesandter im Haag. .

222 6,472 16. Besoldung des Personals der Gesandtschaften: c. iaWien;ständig.Personal 700 d. in Berlin; ,, ,, 18,000 f. in London ; Aushilfspersonal 33,500 &. im Haag; Aushilfspersonal 700 o. in Brüssel; ständiges Personal 104 in Brüssel; Aushilfspersonal 2,100 55,104 18. Umzugskosten der diplomatischen Vertreter usw. .

30,000 20. Post- u. Telegraphenbedürfnisse usw. der Gesandtschaften 160,000 251,576 c. Konsulate.

21. Besoldung der BerufsGeneralkonsuln, -Konsuln und Vizekonsuln . . .

. 22. Ortszulagen an die Berufskonsuln . . . . . .

23. Besoldung des Personals d e r Konsulate . . . .

26. Umzugskosten der Berufskonsuln und des Personals d e r Konsulate . . . .

28. Bureaubedürfnisse usw. der Konsulate

19,000 7,300 250,000 10,000 210,000 Übertrag

496,300 917,676 3,893,075

301 Übertrag d. Verschiedenes.

30. Kosten des Völkerbundes

. . . .

Fr.

Fr.

917,676 3,893,075

490,000 1,407,676

II. Innerpolitische Abteilung.

1. Besoldungen : Fr.

6. Aushilfspersonal . . .

4,500 2. Bureaukosten 3,700 8,200 1,415,876 B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

A. Zentralbibliothek 3. Bureaukosten B. Schweizerische Landesbibliothek.

l a. Besoldungen der Beamten . . . .

D. Eidg. Technische Hochschule.

I. Beamtungen : 1. Besoldung des Präsidenten Fr.

d e s Schulrates . . . .

7,700 2. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Schulrates 900 3. Besoldungen : a. Beamte 6,340 5. Kanzleikosten: a. Kanzlei und Druckkosten 19,000 b. Post- u. Insertionsgebühren 600 34,540 II. Verwaltung : 1. Besoldungen: a. Angestellte 3,150 b. Aushilfe 150 2. Reinigungskosten (Löhne u.

Material) 17,000 3. Heizung (Brennmaterial) .

55,000 Übertrag 75,300

6,000 9,500

15,500 5,308,951

302 Übertrag 4. Beleuchtung u. elektrischer Strom f. technische Zwecke 5. Wasserzinsen 6. Mobiliar und Einrichtungen : a. Unterhalt 7. Verschiedenes HI. Kosten d. Lehrpersonals: 1. Professoren : a. Besoldungen und Ruhegehalte b. Entschädigungen für besondere Leistungen . .

2. Hilfslehrer und Assistenten : a . Besoldungen . . . .

3. Anteil der Lehrerschaft an Schulgeldern und Honoraren 6. Entschädigungen für Exkursionen , Abordnungen, Umzugskosten usw. . . .

7. Beitrag an die Versicherungsprämien der Professoren .

IV. Unterrichtsmittel Werkstätten, Laboratorien u.

Sammlungen : 1. Besoldungen: a. Beamte und Angestellte b . Aushilfe . . ' . . .

5. Laboratorien der Chemischen Schule: a. Analytische Laboratorien: 1. Ordentlicher Kredit .

b. Technische Laboratorien c. Pharmazeutische Laboratorien : 1. Ordentlicher Kredit .

Übertrag

Fr.

75,300

Fr.

Fr.

15,500 5,308,951

35,000 2,000 5,000 2,000 119,300

301,000 18,000 45,000 31,000 15,800 8,000 418,800

12,252 6,000

5,000 14,500 500 38,252

15,500 5,308,951

303 Übertrag 10. Physikalisches Institut: b. Elektrotechnische Laboratorien 15. Naturhistorische Sammlungen : a. Mineralogische Sammlungen : 1. Ordentlicher Kredit .

17. Bibliothek 18. Kupferstichsammlung . .

V.Preise

Fr.

38,252

Fr.

Fr.

15,500 5,308,951

1,000

1,000 2,000 600 42,852 600 616,092

E. Materialprüfungsanstalt an der Eidg.

Technischen Hochschule.

I. Besoldungen : 1. Ordentliches Personal . .

3. Ausserordentliche Aushilfe u n d Dienstreisen . . . .

II. Betrieb: 1. Betriebskosten 2. Unterhalt 3. Bureau- und Druckkosten 4. Verwaltung der Gebäude .

Fr.

3,200 200 3,400 5,600 800 2,500 6,000 14,900 18,300

F. Forstliche Zentralanstalt.

Ï. Besoldungen: 1. Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder der Aufsichtskommission usw. .

2a Besoldungen des Personals Übertrag

313 5,760 6,073 649,892 5,308,951

304

Übertrag II. Betrieb : 1. Taggelder und Reisespesen des Vorstandes und der Assistenten 3. Versuchsgarten auf dem Adlisberg 4. Auswärtige Arbeiten . .

7. Postgebühren und Frachtkosten 10. Instandhaltung d. Inventars

Fr.

Fr.

649,892 5,308,951

1,500 1,600 2,000 200 70 5,370 11,443

Gr. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidg. Technischen Hochschule. Fr.

I a . Besoldungen . . . .

4,000 II. 1. Gas, Wasser, Heizung, Beleuchtung, Elektrizität .

4,000 -5. Bureauauslagen und Druckkosten 2,000 7. Verschiedenes 2,500 12,500 H. Meteorologische Anstalt.

II. Betrieb : 5. Wetterwarte auf dem Säntis 10. Reiseentschädigungen für die Zentralanstalt . . .

14. Postgebühren, Fracht, Zoll u. dgl 16. Beleuchtung und Reinigung der Räume 1 7 . Verschiedenes . . . .

500 750 250

150 300 1,950

J. Schweizerisches Landesmuseum IV. Museumsbetrieb : 3. Heizung Übertrag

15,000 690,785 5,308,951

305 Fr.

Fr.

690,785 5,308,951

Übertrag K. Museum Vela in Ligornetto.

2. Übrige Ausgaben

'

500

691,285 III. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: 68. Entsumpfung der RhoneEbene bei Saillon-Fully .

69. Korrektion des Siegmattenkanals und seiner Zuflüsse 70. Korrektion des Leugenenbachs

Fr.

250,000 41,750 85,600 377,350

IV. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Personal: 1. Besoldungen der Beamten .

2. Unfallversicherung . . .

E. Bureaukosten III. Reisekosten IV. Hochbauten : b. Um-u.Erweiterungsarbeiten: 1. Bundeshaus Westbau; Lastaufzug für das Postbureau 2. VerwaltungsgebäudeEigerplatz l , Bern . . . .

3. Eidg. Chemiegebäude in Zürich 4. MannschaftskaserneinThun 5. Waffenplatz Thun, Verlegung der Wachtbaracke auf der kleinen Allmend 6. Kavallerie- Remontendepot auf dem Beundenfeld in Bern ; Fahrradständer . .

Übertrag Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V

Fr.

45,642 4,000 49,642 3^000 5,000 Fr.

5,700 2,800 6,000 2,600 3,000 3,000 23,100

57,642 5,308,951 21

306

Übertrag 7. Pferdekuranstalt in Bern; Neubeda.chung . . . .

8. Zeughaus 4, Seewen; Autoremise 9. Zollgebäude Hegenheimerstrasse, Basel; elektrische Beleuchtung 10. Wohngebäude des Zollamtes in Trasadingen . .

11. Zollgebäude in S. Pietro .

12. Zolldirektionsgebäude in Lausanne 13. Telephongebäude in Genf; elektrischer Aufzug . .

14. Telephongebäude in Genf; Akkumulatorenraum im Entresol 15. Postgebäude in La Chauxde-Fonds ; Zentralheizung 16. HauptpostgebäudeinBasel; Umbau 17. Postgebäude in Solothurn; Umbau 18. Postgebäude in Zürich ; bauliche Änderung. . .

Fr.

23,100

Fr.

Fr.

57,642 5,308,951

1,800 14,400 2,900 4,500 2,200 22,700 15,050 17,600 8,000 200,000 11,000 28,200 351,450

c. Neubauten : 1. Zeughaus in Bülach . .

2. Wohngebäude für Grenzwächter in Kreuzungen .

3. Zollhaus Sur-En ; Hausankauf 4. Zollgebäude Stabio-Dorf; neuer Bauplatz . . . .

5. Zollgebäude Stabio-Conflne; Hausankauf 6. Zollgebäude in Jussy; Hausankauf

42,500

Übertrag

141,000

33,000 7,500 22,000 4,000 32,000

57,642 5,308,951

307

Übertrag 7. Neubauten für die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinhau und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne 8. Ankauf der Liegenschaft Meyer in Ostermundigen .

9. Ankauf der Besitzung Wendelstörferhof in Basel 10. Postgebäude in Sursee .

Fr.

141,000

Fr.

Fr.

57,642 5,308,951

476,900 145,000 802,000 9,600 1,574,500 1,925,950

u T. Strassen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten : Fr.

1. Unterhalt 4,600 2. Schiessplatz Wallenstadt; Verlängerung der Kugelfänge 7,300 3. Pulvermühle in La Vaux; Wegverbreiterung . . .

2,500 4. Schiessplatz Liestal ; Sicherungsvorkehren . . . .

9,500 5. Kavallerie-Remontendepot i.

Sand ; elektr. Lichtleitung 14,000 37,900 b. Wasserbauten : I.Unterhalt 2. Pulverfabrik Wimmis; Perimeterbeitrag 3. Waffenplatz Bière ; Kanalisierung bei La Provence · und bei Chante-Merle . .

4. Waffenplatz Bière; Wasserleitung .

5. Pulvermühle in La Vaux ; Wiederherstellung d. Brücke Übertrag

6,700 7,371 25,410 15,000 2,400 56,881 1,983,592 5,308,951

308

Übertrag 6. Ökonomiegebäude Gwerdi bei Übeschi ; Hydrantenanlage VI. Gebäudeversicherung

Fr.

Fr.

Fr.

56,881 1,983,592 5,308,951

2,063 58,944 . . .

VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Zentralverwaltung usw.

a. Mobiliaranschaffung

96,844 18,000

65,000

Vili. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in, den Gebäuden der Zentralverwaltung.

Fr.

1. Hausdienst 123,000 2. Heizung 225,000 4. Gärtnerdienst 4,000 352,000 IX. Mieteins für die Zentralverwaltung und Verschiedenes.

b. Verschiedenes V. Inspektion für Forstwesen, Jagdund Fischerei.

I. Forstwesen.

Fr.

11. Beitrage an die Anlage von Abfuhrwegen usw.

. .

100,000 17. Schweizerischer Nationalpark im Unterengadiu .

400

1,600 2,517,036

IQ(

MQQ

VI. Abteilung für Wasserwirtschaft. Fr.

V. Veröffentlichungen . .

33,000 XV. Internationaler Wettbewerb für die Schiffbarmachung des Rheins von asel bis zum Bodensee 22,000 55,000 3,741,071 Übertrag 9,050,022

309

Fr.

Übertrag 9,050,022

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

4. Redaktion, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten m . . . .

Fr.

20,000

III. Grundbuchamt.

lt.

4,500

4. Geometerprüfungen usw

ig-

IV. Polizeiabteilung.

4. Bureaukosten : a. Druckarbeiten d. Post-, Telegraphen- undd Telephongebühren

Fr.

500

3,000

6. Zentralpolizeibureau : e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers 7. Kraftwagen- und Fahrrad verkehr .

8. Zentralstelle für Fremdenpolizei : Fr.

6 . Reisekosten . . . .

6,000 c. Bureaumaterial . . .

50,000 i. Grenzkontrolle . . .

685,000

a «no 35,000 4,000

741,000 9. Kosten für fremde Deserteure und Refraktäre 10. Unterstützung hilfsbedürftiger Russen

30,000 170,000 983,500

VI. Versicherungsamt.

3. Bericht des Versicherungsamtes VII. Amt für geistiges Eigentum.

3 . Druck d e r Patentschriften . . . .

6,000

22,000 1,036,000 Übertrag 10,086,022

310 Fr.

Übertrag 10,086,022

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

1. Kanzlei des Departements : c . Bureaukosten . . . .

d. Reisekosten . . . .

Fr.

1,500 1,000

Fr.

2,500

2. Generalstabsabteilung : &. Aushilfspersonal . .

d. Militärbibliothek . .

f. Fürsorge

.

.

8,000 5,000 58,000 71,000

S.Abteilung für Infanterie: a . Besoldung d e r Beamten .

6. Abteilung für Genie : a. Bureau der Abteilung : 3. Bureaukosten 7. Abteilung für Sanität: «. Bureau der Abteilung : 2. Aushilfspersonal . .

3. Bureaukosten . . .

.

.

.

1,750 400

Fr.

6,600 500

7,100 6. Bureau der Militärversicherung : 2. Aushilfspersonal . .

4. Reisekosten . . .

6. Kompetenzen der Pensionskommission .

240,000 1,500 3,500 245,000

c. Sanitätsmagazin : 3. Im Taglohn verwendetes Personal . .

1,800 253,900

8. Abteilung für Veterinärwesen : c. Bureaukosten 9. Oberkriegskommissariat : d. Rechnungsbureau : 2. Aushilfspersonal Übertrag

300 117,000 446,85010,086,022

311 Übertrag 11. Kriegsmaterialverwaltung : c. Munitionsdepot: 2. Arbeiterpersonal . .

3. Bureaureinigung, Beleuchtung u. Heizung 4. Bureaukosten . . .

Fr.

Fr.

446,85010,086,022

Fr240 430 4,000 4,670

d. Eidgenössische Zeughäuser : 1. Besoldungen: a . Beamte . . . .

745 e. Waffenkontrolle : 1. Besoldung der Beamten und Entschädigung für die Waffenkontrolle in der italienischen Schweiz . .

2,778 2. Taggelder und Reisekosten 15,000 17,778 13. Entschädigungen an die Kommandanten der Heereseinheiten: c. Reisekosten und Entschädigung für Equipement und 'persönliche Bedienung B. InstnMionsper sonai.

7. Sanitätstruppen : a. Besoldung der Instruktoren e. Instruktionsaushilfe . .

23,193

10,000 480,043

Fr', 3,000 7,000 10,000

8. Veterinärtruppen : b. Instruktionsaushilfe

2,200 12,200 Übertrag

10,086,022

312 Fr.

Übertrag C. Untemela.

1. Rekrutenaushebung 2. Rekrutenschulen 3. Wiederholungskurse 4. Kaderschulen G. Kavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot : d. Hilfspersonal . . . .

e. Stallmiete f. Futter g. Beschläge h. Tierarzneimittel und andere Veterinärkosten .

i. Unterhalt u. Ergänzung des Inventars . . .

Je. Pferdeeinlieferungskosten L Verschiedenes . . .

Fr.

10,086,022

64,000 -- -- -- 64,000 Fr.

139,400 13,000 633,500 8,000 13,000 27,000 20,000 20,000 873,900 412,000 40,000 1,325,900

3. Remontenkurse 6. Pferderücknahmen H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Müitärvereine.

4. Transportkosten J". Kriegsmaterial.

1. Unterhalt: Fr.

c. Feuerversicherung . .

34,500 e. Transportkosten . . .

200,000

20,000

234,500 5. Instruktionsmaterial : c. Artillerie i. Landerwerbungen u. Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen . . . .

13,520

6,559 20,079 254,579 Übertrag

10,086,022

313 Fr.

Übertrag K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten : b. Verschiedenes L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : I . Verwaltung . . . .

I I . Bewachung . . . .

III. Unterhalt V. Bauliche Einrichtungen

Fr.

10,086,022

53,935

Fr.

10,500 48,400 21,300 10,000 QO 200

ö. St. Maurice: I I . Bewachung . . . .

III. Unterhalt . . . .

23,000 19,600 42 600

132,800 N. Besoldungsnachgenüsse .

.

.

P. DrucMosten

12,800 33,000

T. Militärversiclierung.

I. Leistungen für vorübergehenden Nachteil: Fr.

1. Kosten der Spitalpflege 300,000 2 . Spitalsold . . . .

20,000 3. Krankengeld . . .

300,000 620,000 800,000 1,420,000 .

15,000

II. Leistungen für bleibenden Nachteil .

U. LehrerstellvertretungsJcosten

.

W . Unvorhergesehenes . . . .

90,000

X Unfallprämien für Beamte, Angestellte und Arbeiter

20,000

Y. Flugwesen

-- 3,934,257 Übertrag 14,020,279^

314 Fr.

Übertrag 14,020,279

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A.. Finanzbureau.

a. Departementskanzlei: 5 . Bureaukosten . . . .

6. Nachführung des Inventars über die eidgenössischen Liegenschaften .

7. Vorarbeiten für die Errichtung einer Versieherungskasse für das eidgenössische Personal b. Liegenschaftsverwaltung: I. Waffenplatz in Thun : 5. Ausserordentliche Arbeiten usw. . . .

6. Anschaffung einer Kunstdüngerstreumaschine 7. Erstellung und Nachführung von Plänen H. Waffenplatz in HerisauSt. Gallen : 4. Verschiedenes . . .

V. Schiessplatz im ,,Sand" : 2 . Holzrüstlöhne . . . .

Fr.

3,100 200

3,150 6,450

4,616 100

3,000 200 577 8,493

14,943 B. Finanzkontrolle.

1. Besoldungen: a. Ständiges lPersonal 4. Bureaukosten

1,965 800 2,765

0. Kassen- und Rechnungswesen.

I.Besoldungen: Fr.

«. Ständiges Personal . .

7,622 fc. Aushilfspersonal . . .

7,300 Übertrag

14,922 32,63014,020,279

315 Übertrag E. Prüfung der Fragen betreffend die Erschliessung neuer Einnahmequellen für den Bund

Fr.

Fr.

32,63014,020,279

30,000 62,630

II. Statistisches Bureau.

3. Druckarbeiten : a. Statistisches Jahrbuch .

c. Formulare, statistische Mitteilungen usw. . .

Fr.

9,344 20,000

7. Bibliothek 8. Volkszählung : b. Herstellung der Zählformulare usw.

11. Erhebung über die kantonalen Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern IM. Abteilung für Mass und Gewicht.

2. Besoldungen : . b. Hilfspersonal IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

2. Bureaukosten : a. Ordentlicher Kredit V. Zollverwaltung.

II. Reisekosten und Expertisen : I.Reisekosten HI. Bureaukosten : 2. Heizung, Beleuchtung und Fr.

Besorgung der Bureaux .

67,100 3. Bureaubedürfnisse und Drucksachen : «. Bureaubedürfnisse für dieOberzolldirektion, die Kreisdirektionen und die Zollämter 13,500 Übertrag 80,600

29,344 700 35,000 11,500 76,544

5,000

200

5,000

5,00014,020,279

316 Übertrag 6 . Drucksachen . . . .

4. Frachten, Porti, Telegramme, Telephontaxen u.

Plombiermaterial . . .

Fr.

80,600 95,000

Fr.

Fr.

5,00014,020,279

3,700 179,300

V. Grenzwachtkorps : 4. Bureaubedürfnisse, Reisekosten und Versetzungen des Grenzwachtpersonals VI. Verschiedenes : lò. Zollrückvergütungen auf Fr.

Warensendungen . . .

32,500 2. Entschädigungen und Verschiedenes : b. Unterhalt von Mobiliar und Gerätschaften . .

4,100 e. Bussenanteile an Verleider und Kantone. .

54,000 f. Umzugskosten und Verschiedenes 5,100

44,000

95,700 324,000 468,374

F. Yolkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

6. Gesetzgebung u. besondere FrArbeiten 15,000 10. Fabrikinspektorate : d. Bureau- u. Druckkosten 3,500 11. Internationale Arbeiterschutzkonferenz . . . .

8,047 26,547 III. Gesundheitsamt.

2. Bureaukosten 5. Medizinal- u. Lebensmittelchemiker-Prüfungen . . .

7. Lebensmittelkontrolle : I. Betriebskosten des Laboratoriums usw. . . .

1,000 18,000 6,000 Übertrag

25,000 51,547 14,488,653

317

IV. Landwirtschaft.

14. Bodenverbesserungen . .

17. Landw. Vereine u. Bauernverband

Fr.

Fr.

51,547 14,488,653

Übertrag Fr.

700,000 2,000

702,000

V. Veterinäramt.

2«. Druckkosten b. Bureaukoüten ; Telegraphünd Telephongebühren .

4. Reisekosten

35,000 1,500 2,500 39,000 792,547

G. Post- und Eisenfoabndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I.Besoldungen: a. der Beamten des Sekretariates . .

2 a. Reiseentschädigungen 3. Bureaukosten: Fr.

c. des Sekretariates . .

3,200 d. der technischen Abteilung 2,700 e. der administrativen Abteilung 500

1,600 3,600

6,400 1,000

5. Starkstromkontrolle

12,600

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, A. Unvorhergesehenes

20,000 Verwaltungsrechnung 15,313,800

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pf erdereg ieanstalt.

1. Verwaltungskosten, b. Pferdekompetenzen 5. Inventaranschaffungen 8. Verschiedenes

Fr.

2,800 -- 21,000 23,800

318 Übertrag

Depot Artillerie-Bundespferde.

I. Pferdeankäufe

Fr.

23,800

Fr.

17,500 41,300

III. Konstruktionswerkstätte

396,355

IV. Pulverfabrik Wimmis

357,000

V. Munitionsfabrik Thun

380,000

VI. Munitionsfabrik Altdorf

101,000

VÌI. Waffenfabrik Bern

250,500

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung.

II. Fabrikation : A. Münzfabrikation: Fr.

Fr.

l b. Arbeitslöhne. . . .

30,000 2. Metallbeschaffung . . 9,990,000 3. Verbrauchsgegenstände 40,000 .

10,060,000 B. Gewinn- und Verlustrechnung.

II. Verzinsung der Kapitalien: Zins des Betriebskapitals

1,500

10,061,500

IX. Eidg. Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

1. Besoldungen : Fr b. Angestellte 1,400 2. Bureaukosten und Drucksachen . . .

2,200 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek, Lebware 3,300 4. Betriebskosten 44,400 6. Verschiedenes 5,300 56,600 X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

4. Betriebskosten

6,500

,,Übertrag 11,650,755

319 Fr.

Übertrag 11,650,755

XII. Hengsten- und Fohlendepot in Avenches.

2. Betriebskosten : a. Löhne an Stallmeister, Ökonom, Bereiter, Fahrer, Handwerker, Wärter u n d Taglöhner . . . .

5,000

XIII. Postverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

I. Besoldungen und Entschädigungen : Ä. FahrdienstentschädiFr.

gungen an Beamte .

50,000 ». Angestellte der Postbureaux I. Klasse . . 100,000 &. Angestellte der Postbureaux II. Klasse. .

250,000 m. Landbriefträger, Landboten und übrige Angestellte . . . . .

250,000 r. Besoldunesnacheenüsse 275,000 III. Aufwendungen für die Diensträume : Fr.

a. Einrichtungen . . .

15,000 e. Heizung 400,000 . d. Reinigung . . . .

30,000

IV. Anschaffungen und Unterhalt von Betriebsgegenständen , Material und Dienstkleidern : aa. Anlagen für den KraftFr.

wagenbetrieb . . . 200,000 l. Bureaumaterial . .

35,000 : VI. Reisenden-, Fourgon-und Botenkurse :

925,000

445,000

235,000

Fr.

a. Vertragliche Zahlungen · b. Kosten der Beifuhrwerke f. Kosten der Extraposten

250,000 110,000 5,000 365,000 Übertrag 1,970,000 11,655,755

320 Fr.

Fr

Übertrag 1,970,00011,655,7öS VII. Vergütungen an Eisenbahnen, Dampfschiffe usw. : c. Fracht und übrige Kosten . . .

25,000 VIII. Wertzeichenerlös : a. Rückvergütungen für verdorbene und zu andern Zwecken verwendete Postwertzeichen 55,000 XII. Abschreibungen: aa. Anlagen für den Fr.

Kraltwagenbetrieb .

20,000 d. Wertschriften. . . 1,300,000 '

-l

L__ 1,320,000 l 3,370,000

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustreclmung.

I. Besoldungen und Entschädigungen : a. Beamte der ObcrtelegraFr.

phendirektion . . .

5,000 c. Beamte der Kreistelegraphendirektionen .

10,600 p. Reisekosten und Expertisen 35,000 · 50,600 III. Aufwendungen für die Diensträume : a. Einrichtungen und UnFr.

terhalt der Diensträume 30,000 b. Beleuchtung. . . .

40,'000 e. Heizung 120,000 190,000 IV. Druckkosten, Bureaukosten, Dienstkleider : Fr.

a. Druckkosten. . . .

125,000 b. Bureaukosten . . .

60,000 c. Buchbinderarbeiten .

3,000 d. Dienstkleider . . .

25,000 213,000 VI. Unterhalt und Erneuerung der Telegraphen- und Telephonlinienanlagen : Übertrag

453,60015,025,755

321

a. Telegraphenlinien : .

1. Materialkosten . .

b. Telephonlinien : 1. Materialkosten . .

Übertrag Fr.

30,000

Fr.

Fr.

453,600 15,025,755

50,000 80,000

VII. Unterhalt und Erneuerung der Apparate und Einrichtungen der Telegraphenbureaux usw. : a. Telegraphenbureaux : 1. Materialkosten und Fr.

Apparate . . . .

150,000 b. Telephonzentralen : 1. Materialkosten und Apparate . . . .

150,000 c. Abonnentenstationen : 1. Materialkosten und Apparate . . . .

80,000 380,000 VIII. Werkzeuge, Fahrräder und Motorwagen : a. Werkzeuge : 2. Ersatz von verbrauchFitem Werkzeug . . 25,000 b. Fahrräder : 1. Unterhalt der Fahrräder 5,000 30,000 IX. Zuweisungen an den Erneuerungsfonds : Fr.

a. für Telegraphenlinien .

360,000 b. für Telephonlinien . . 520,000 880,000 Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto: I. Linienbau.

a. Telegraphenlinien: Fr.

1. Materialkosten . . . 1,856,200 2«. Arbeitslöhne . . . .

486,000 Übertrag 2,342,200 Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. V.

1,823,600

16,849,355 22

322 Fr.

Übertrag 2,342,200 3. Transportkosten . . .

98,900 4. Verschiedenes . .

11,200 2,452,300

Fr.

Fr.

16,849,355

b. Telephonlinien: 1. Materialkosten . . . 4,358,200 2a. Arbeitslöhne . . . .

9,200 3. Transportkosten . . . 153,000 4,520,400 6,972,700 II. Einrichtungen von Telegraphenbureaux, Telephonzentralstationen und Abonn entenstationen.

F a. Telegraphenbureaux : r.

2a. Arbeitslöhne . . . .

10,000 6. Telephonzentralstationen: 2a. Arbeitslöhne . . . .

70,000 3. Transportkosten u. Verschiedenes 15,000 85,000 95,00 · IV. Werkzeuge, Fahrräder und Motorwagen : a. Werkzeuge

215,000 7,282,700

B. Materialkonto: I. Materialanschaffungen : 2. Apparatenmaterial . . ') 342,000 a 3. Werkzeug ) 256,000 598,000 II. Wiederverwendetes Material : t. Linienbaumaterial Übertrag

6,000 604,00016,849,355

') Der gesamte Nachtragskredit entfällt auf die Gewinn- und Verlustrechnung für Unterhalt und Erneuerung.

2 ) Wovon Fr. 22,500 auf die Gewinn, und Verlustrechnung für Ersatz von Werkzeug, Fr. 193,500 auf das Anlagekonto und Fr. 40,000 auf die Wiederanlegung eines angemessenen Vorrates entfallen.

323 Fr.

Fr.

604,00016,849,355

Übertrag III. Regiekosten: 2. Verzinsung des Betriebskapitals .

.

339,800 943,800 8,226,500

Regiebetriebe des Bundes

Kapitalrechnung.

25,075,855

--

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung (einschliesslich Kredite der Regieanstalten, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich der Post- und Telegraphenverwaltung und der landwirtschaftlichen Regiebetriebe) 20,575,500 Regiebetriebe fFr. 25,075,855 weniger Fr. 5,261,700 in der Verwaltungsrechnung inbegriffen) . . . 19,814,155

Kapitalrechnung

--

-->»S8K--

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1920 (zweite Folge). (Vom 3. Dezember 1920.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1920

Date Data Seite

193-323

Page Pagina Ref. No

10 027 757

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