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Bundesbeitrag für das Jahr 1920 an die Lebensversicherungen der eidg. Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.

Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein versichert sind, aber bei einer andern vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen haben, an der dem genannten Verein zur Prämienreduktion für das Jahr 1920 bewilligten Bundessubvention Anteil haben können, sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft: a. wenn die zu unterstützende Lebensversicherung schon vor dem 1.Januar 1876 bestand; b. wenn die Versicherung vor dem Eintritt in den eidg. Dienst eingegangen wurde ; c. wenn der Versicherte vom Schweiz. Lebensversicherungsverein ° wegen mangelhafter Gesundheit abgewiesen oder mehr als 6 Monate zurückgestellt werden musste, oder wenn die Versicherungssumme reduziert wurde ; d. wenn der Versicherte eine Abänderung eines beim Schweiz.

Lebensversicherungsverein eingereichten Antrages nicht angenommen hat, sich aber bei einer andern Gesellschaft nach dem- ursprünglich bei obigem Verein eingereichten Antrag versichern konnte.

Die Begünstigung erstreckt sich auf die effektiv bezahlten Prämien bis zu einer Versicherungssumme von Fr. 5000, darf jedoch 12 °/oo der subventionsberechtigten Versicherungssumme, sowie den absoluten Betrag von Fr. 60 nicht übersteigen, wobei Versicherungen beim Schweiz. Lebensversicherungsverein inbegriffen sind.

Anspruchberechtigte werden hiermit ersucht, sämtliche Prämienquittungen für das Jahr 1920 mit Begleitschreiben und

'705 Angabe der Adresse (Name und Vorname und derzeitige amtliche Stellung) längstens bis zum 25. November nächsthin der Verwaltung des Schweiz. Lebensversicherungsvereins in Basel frankiert zuzusenden. Spätere Einsendungen und Ansprüche für frühere Jahre können keine Berücksichtigung finden.

Bei der erstmaligen Anmeldung ist ausserdem die Binsendung der Police und des Ernennungsschreibens, sowie die Angabe des Datums des Eintritts in den eidg. Dienst und des Geburtsdatums erforderlich.

Besitzt der Gesuchsteller auch eine Versicherung beim Schweiz. Lebensversicherungsverein, so ist die Policenummer anzugeben.

Die Verwaltung des Schweiz. Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Anteile der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

B e r n , den 6. November 1920.

(2..)

Departement des innern.

Forstlich-wissenschaftliche Staatsprüfung.

Das unterzeichnete Departement hat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesratsbeschlusses betreffend die Wählbarkeit höherer Forstbeamter, vom 22. November 1919, und das Ergebnis der forstlich-wissenschaftlichen Staatsprüfung vom Oktober 1920 den Kandidaten Prosper Favez, von Penthéréaz (Waadt), zur forstlichpraktischen Staatsprüfung zugelassen.

B e r n , den 12. November 1920.

Eidg. Departement des Innern.

Hechtsstillstand wegen Maul- und Klauenseuche.

Gestützt auf die ihm vom Bundesrat mit Beschluss vom 22. Oktober 1920 erteilte Ermächtigung (Bundesbl. IV, 488) hat der Regierungsrat des Kantons Luzern am 3. November 1920 den Gemeinden Altwis, Ballwil, Dagmersellen, Errnensee, Inwil, Kriens, Retschwü und Root für die Viehbesitzer, deren Viehstände von der Maul- und Klauenseuche heimgesucht sind, Rechtsstillstand bis längstens 31. Dezember 1920 bewilligt.

(2.).

Eidg. Justiz- und Poiizeidepartement.

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Nachtrag zum Verzeichnis) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Aargau.

Neue Ermächtigung: 31. Darlehenskasse Wil, in Wil (Aargau).

B e r n , den 10. November 1920.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1919 und 1920.

1920

1919

Monate

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

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.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1920

Fr.

2,740,195. 62 8,312,016. 77 3,143,992. 80 7,207,796. 82 3,698,629. 93 7,312,350. 94 6,216,595. 43 7,726,712. 37 6,909,208. 66 7,060,877. 48 5,991,340. 67 7,052,471. 54 6,483,099. 49 7,493,320. 72 5,264,343. 53 10,114,728.86 6,020,070. 03 7,168,947. 90 6,113,970. 27 8,726,147. 66 6,501,234. -- 0,528,762. 25

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

5,571,821.15 4,063,804. 02 3,613,721. 01 2,510,116. 94 151,668. 82 1,061,130. 87 1,010,221. 23 4,850,385. 33 1,148,877. 87 2,612,177. 39

Total 67,611,442.68 Auf Ende Okt. 51,581,446. 43 78,175,371.06 26,593,924. 63

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707

Tarifentscheide des

Zolldepartements in den Monaten Juli bis November 1920.

Nr. 55.

Tarifaummer 11

Zollaasatz Fr. Cts.

2.50 frei 70.-- 10.-- 12.--

Bezeichnung der Ware

Hafer, gequetscht (Haferflocken).

Süsswasserfische, lebend.

Schaltiere, geniessbare, lebend.

90 96 Öle, gehärtete (hydrierte), zu Speisezwecken.

303/304 Pappen, in mehreren Schichten auf der Kartonmaschine hergestellt (gegautschte Pappen).

338 6/340 b 50.-- Schnellbinder (Briefordner, classeurs rapides), auch mit Registriervorrichtung.

635 25.-- Rondellen aus Vulkanfiber, gelocht oder ungelocht.

681 16.-- Töpferwaren, auch mit grauem oder rötlichem Bruch, bemalt, dekoriert.

7896 25.-- Nicht anderweit genannte Eisenblech-, Draht-, Schlosser- und Spenglerwaren, schwarzgebrannt.

808/809 diverse Kugellager aus Stahl.

809 20.-- Streichen: ,,Kugellager aus Stahl".

875 1.-- Nicht anderweit genannte Erzo, auch ,,aufbereitet" (gepocht, gehämmert, geschlemmt).

1065a --.30 Ortho-, Meta- und Parakresol.

1118 --.50 Holzöl, chinesisches.

1121 1.-- Öle, gehärtete (hydrierte), gegen Nachweis der Verwendung zu technischen Zwecken.

11596 25.-- Streichen: Schnellbinder mit Registriervorrichtung (classeurs rapides).

g 1162 Gliederfüssler, Insekten, Kriechtiere (ausgenommen Schildkröten), Lurche und Würmer, lebend, nicht zu Genusszwecken geeignet.

Bern, den 4. November 1920.

Eidg. Zolldepartement : Musy.

87 a

708

Zollrückvergütung auf Rohtabaken der Tarif-Nr. 109«.

' Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 6. Juli 1920 hat das eidgenössische Zolldepartement die Oberzolldirektion ermächtigt, nachträglich auch noch diejenigen Sendungen von Rohtabaken der Tarif-Nr. 109a zum frühern Zollansatz von Fr. 25 per q zuzulassen, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens der Zollerhöhung, d. h. am 27. Januar 1920, sich auf dem Kontinent mit direkter Bestimmung nach der Schweiz unterwegs befanden. Ausgeschlossen von dieser Begünstigung bleiben dagegen diejenigen Sendungen, die im vorgenannten Zeitpunkte noch schwimmend oder in Lagerhäusern von Hafenplätzen, oder anderswo im Auslande eingelagert waren, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchen Gründen die Einlagerung erfolgte.

Diejenigen Importeure von Rohtabak, die auf Grund der vorstehenden Verfügung des eidgenössischen Zolldepartements die Rückvergütung der Differenz zwischen dem alten und neuen Zollansatz beanspruchen wollen, werden hiermit aufgefordert, daherige Eingaben an die unterzeichnete Amtsstelle zu richten.

Den Gesuchen sind die zu ihrer Prüfung nötigen Papiere (OriginalFrachtbriefe, Zollquittungen) beizulegen ; sie sind inneri Monatsfrist, vom Datum dieser Publikation an gerechnet, einzureichen ; später eingehende Anmeldungen müssten unberücksichtigt bleiben.

Diejenigen Firmen und Verbände, die bereits Rückvergütungsgesuche mit den erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben, gelten für die betreffenden Sendungen als angemeldet im Sinne vorstehender Aufforderung.

B e r n , den 11. November 1920.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Aufforderung.

Der unbekannte Eigentümer der am 28. Oktober 1920 zirka 100 Meter unterhalb der Wachthütte beim Bruggerhorn am rechtseitigen Ufer des Kanals angeschwemmten Waren, nämlich ein Säcklein mit 4 kg Baumwollgarn auf Garnhülsen, gezeichnet mit S. S. W., wird hierdurch aufgefordert, sich binnen der Frist von zwei Monaten zwecks Verantwortung und Inempfangnahme der Ware beim Zollamt St. Margrethen zu melden, ansonst dieselbe eingezogen und zugunsten des Staates verwertet wird.

B e r n , den 5. November 1920.

(2..)

Eidgenössische Oberzolldirektion.

709

Aufforderung.

Zimmermann, Adolf, Metzger, von Büsslingen (Baden), geboren 1902, unbekannten Aufenthalts, wird hierdurch aufgefordert, die ihm anlässlich seines unerlaubten Grenzübertritts am 19. Februar 1920 abgenommenen und beschlagnahmten Waren, nämlich . l Paar Lederstiefel, Schreibpapier und Bnveloppen, baumwollene Mannskleider, drei ältere Feldstecher, l gebrauchter Rucksack, gegen Entrichtung der ausgesprochenen Zollbusse und der ergangenen Kosten im Gesamtbetrage von Fr. 32. 20 bei der Zolldirektion Schaffhausen binnen einer Frist von 20 Tagen in Empfang zu nehmen, ansonst die Ware versteigert wird.

B e r n , den 4. November 1920.

(2..)

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Einfuhr von Flugzeugen und deren Bestandteilen.

Es kommt in letzter Zeit oft vor, dass Flugzeuge und deren Bestandteile (Motoren, Propeller etc.) nach der Schweiz importiert werden, um dieselben in der Zivilaviatik zu verwenden oder im Lande weiter zu verkaufen.

Wir machen die Interessenten darauf aufmerksam, dass gewisse Flugzeugtypen resp. Bestandteile von der Verwendung im schweizerischen Luftverkehr ausgeschlossen sind und laden sie ein, sich gegebenenfalls vor der Einfuhr an das unterfertigte Amt zu wenden, unter genauer Bezeichnung der betreffenden Artikel und ihrer Herkunft.

Eidgenössisches Luftamt: .

Isler.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1920

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.11.1920

Date Data Seite

704-709

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10 027 739

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