Verfügung des ASTRA betreffend die zeitlich beschränkte Weiterführung der Sonderregelung für den unbegleiteten kombinierten Verkehr nach der Aufhebung der Sperrung der Rheintalbahnstrecke vom 29. September 2017

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 97 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19622, verfügt:

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1.

Alle Umladestationen auf dem Hoheitsgebiet des Bundeslandes BadenWürttemberg bleiben bis und mit Montag, 23. Oktober 2017, den schweizerischen Umladestationen gleichgestellt.

2.

Auf Fahrten von oder zu diesen temporär mit den schweizerischen Umladestationen gleichgestellten ausländischen Umladestationen muss auf der in der Schweiz zurückgelegten Fahrstrecke ein geeignetes Nachweisdokument mitgeführt werden.

3.

Die Verfügung gilt ab sofort und allfälligen Beschwerden wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

4.

Diese Verfügung wird der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), dem Bundesamt für Verkehr (BAV), der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS) sowie dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) z.H. der betroffenen Transportunternehmen zugestellt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Auf die Erhebung von Gebühren wird verzichtet.

SR 741.01 SR 741.11

2017-2730

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BBl 2017

Rechtsmittelbelehrung Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

10. Oktober 2017

Bundesamt für Strassen: Jürg Röthlisberger, Direktor

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