4 7

6

K

6

# S T #

5

Bundesblatt

72. Jahrgang.

# S T #

1335

Bern, den 17. November 1920.

Band IV.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend vorläufige Erhöhung der Posttaxen.

(Vom 12. November 1920.)

Der Voranschlag der Postverwaltung für das Jahr 1921 verzeigt einen Ausgabenüberschuss von Fr. 38,547,000.

Angesichts der Tatsache, dass damit der Ausfall auf der Postverwaltung beinahe den vierten Teil des ohnehin ausserordentlich grossen mutmasslichen Defizits der gesamten Bundesverwaltung pro 1921 erreicht, glaubte es der Bundesrat nicht mehr verantworten zu können, die wenigstens teilweise Deckung dieses Postdefizites noch weiter hinauszuschieben ; dies um so weniger, als die materiell durchaus gerechtfertigte Möglichkeit einer solchen Massnahme vorliegt.

Der Bundesrat hat daher anlässlich der Budgetberatung das Postdepartement beauftragt, vorgängig des Erlasses eines neuen Postgesetzes, welches, da vorerst die Beschlüsse des gegenwärtig in Madrid tagenden Weltpostkongresses abgewartet werden müssen, frühestens auf 1. Januar 1922 in Kraft treten kann, ungesäumt den Entwurf für einen dringlichen Bundesbeschluss samt Botschaft auszuarbeiten, der den eidgenössischen Räten zugleich mit dem Voranschlag für das Jahr 1921 in der Dezembersession vorzulegen ist, und worin für die Dauer eines Jahres vorläufige Erhöhungen der Posttaxen vorzusehen sind, die im allgemeinen am 1. Januar 1921 wirksam werden sollen.

Nachstehend beehren wir uns. Ihnen diesen Beschlussentwurf mit unserer Begründung zu unterbreiten.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. IV.

52

666

I. Allgemeines.

1. Die Rechnungsergebnisse Jahr 1913 sind folgende:

3,

ü

Brutto Einnahmen

v

der Postverwaltung seit dem

Brutto Ausgaben

Überschuss

Fehlbetrag

Fr.

Fr.

Fr.

65,429,236 62.805,592 60,995,326 63,686,623 66,913,727

1,004,610

ce

Fr.

1913 1914 1915 1916 1917

1918 1919 1920

1921

66,433,846 56,647,107 58,765,802 62,096,447 66,789,218 Hierzu beim Finanzdepartement verrechnete Teuerungszulagen des Personals

6,158,485 2,229,524 1,590,176

8,171,313 8,046,804

74,960,531 82,692,540 95,277,595 91,253,896 114,264,719 Voranschlag 100,405,000 121,632,000 Hierzu Erhöhung der Teuerungszulagen gegenüber 9,209,000 1919 130,841,000 Voranschlag 108,090,000 138,693,000 Hierzu Mehrleistungen für Versicherungskasse, periodische Besoldungserhöhung u. Durcuführung 7,944,000 des Arbeitszeitgesetzes .

146,637,000

--

12,585,055 23,010,823 30,436,000

--

38,547,000

Diese Rechnungsergebnisse haben sich seit dem Jahr 1913, wo Einnahmen und Ausgaben sich beinahe die Wage hielten, fortwährend verschlimmert. Trotz der seit 1918 wieder eingetretenen Zunahme des Verkehrs vermögen die Einnahmen nicht Schritt zu halten mit dem Anwachsen der Ausgaben. Dieses Missverhältnis rührt in der Hauptsache davon her, dass die Vermehrung der Ausgaben gegenüber der Vorkriegszeit ungefähr der allgemeinen' Geldentwertung entspricht, während die Einnahmen in einem viel geringern Masse zugenommen haben. Für 1921 kommen als neue Mehrausgaben Fr. 7,944,000 für die Versiehe-

667 rungskasse des eidgenössischen Personals, für die periodische Besoldungserhöhung und für die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes hinzu. Eine Vergleichung der wichtigsten Ausgabenrubriken ergibt folgendes Bild : Die Ausgaben betragen f ü r : Rechnung

1913 Fr.

. Personal

1918 Fr.

Toranschlag

1921

Ansgabenvermehrung 1921 gegenüber 918 gegenüber 913 Fr.

Fr.

% %

. . . 42,871,287 69,446,181 101,070,000 31,623,819 45,5 58,198,713 135,7

!. Mietzinse für Diensträume . .

1,860,258 2,116,289

2,425,000

308,711

. Aufwendungen für Diensträume (Einrichtung, Beleuchtung, H e i zung, Reinigung)

720,334 1,568,631

2,135,000

566,369 36.i 1,414,666 196,4

:.

Anschaffung und Anfertigung von Menstkleidern .

'apier und Druck [er Wertzeichen ."

. Vergütungen an Eisenbahnen, 3ampfsehiffe usw, 'ür Posttransport

1,168,159 1,056,107 372,732

531,421

3,366,625 3,824,746

14,6

2,720,000 1,663,893 157,5 835,000

303,579 57,i

564,742 30,3

1,551,841 132,8 462,268 124

9,626,500 5,801,754 151 6,259,875 185,8

Die Teuerungszulagen des festangestellten Personals, die im Jahre 1918 noch Fr. 20,749,833, im Jahre 1919 aber schon Fr. 34,859,023 ausmachten, wurden für das Jahr 1920 auf Fr. 42,398,148 und für das Jahr 1921 auf Fr. 41,793,000 veranschlagt. Die durchschnittlichen Kosten einer Arbeitskraft sind im Jahre 1919 gegenüber dem Jahr 1913 um 110,os0/o gestiegen.

Sie werden im Jahre 1920 132,2 °/o und im Jahre 1921 (Besoldungserhöhung infolge der ordentlichen Besoldungsrevision und Einlagen in die Versicherungskasse) um 149 °/0 höher sein als im

668 Jahre 1913. Darin ist die durch die Arbeitszeitverkürzung bewirkte Verteuerung der Arbeitsleistung noch nicht voll mitberücksichtigt. Die Verteuerung der Dienstkleider allein, deren Kosten in den vorstehenden Angaben über die prozentuale Verteuerung der Arbeitskraft miteingerechnet sind, betrug bis Mai 1920 181 %, die der Formulare 175 °/o, die der Markenpapiere 170--260 °/o.

Der Pferdekilometer der Postkurse, einschliesslich der Kosten für die Postillone, muss heute um 138°/o höher bezahlt werden als vor dem Krieg.

Die Gesamtausgaben Vermehrung beträgt für 1921 gegenüber 1913 (146,637,000 : 65,429,236) 124,1%, die Gesamteinnahmenvermehrung (108,090,000 : 66,4331,846) aber bloss 62,7 %. Die Vermehrung der Gesamtausgaben bleibt trotz der Mehrleistungen für die Versicherungskasse des eidgenössischen Personals und der Durchführung des Arbeitszeitgesetzes unter dem Verhältnis der Geldentwertung. Sie würde zweifellos beträchtlich höher sein, wenn die Postverwaltung nicht durch Einschränkung ihrer Leistungen, insbesondere des Bestelldienstes, der Schalteröffnung, des Postkursdienstes und durch Personalverminderung usw. bereits wesentliche Ersparnisse gemacht hätte. Es ist auch ausgeschlossen, dass eine so gewaltige Ausgabenvermehrung, wie sie als Folge der Geldentwertung eintrat, durch Ersparnisse ausgeglichen werden könnte. Was den privaten Betrieben nicht möglich ist, kann auch nicht vom Staatsbetrieb verlangt werden. Auch die Post muss für ihre Leistungen ein höheres Entgelt verlangen.

2. Zwar sind seit 1914 folgende Erhöhungen der Inlandsposttaxen bewilligt worden : a. Durch dringlichen Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1914 (A. S. XXX, 672) wurden die Taxen der Drucksachen bis 50 g, der Pakete, Postanweisungen und Checkaufträge mit Wirkung auf den 1. Februar 1915 erhöht. Der Ertrag dieser Taxerhöhungen war auf Fr. 3,700,000 oder auf 0,94 % der Gesamteinnahmen veranschlagt (Botschaft vom 30. November 1914 betreffend Massnahmen zur sofortigen Vermehrung der Einnahmen des Bundes, Bundesbl. 1914, IV, 605).

b. Ein weiterer dringlicher Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1917 (A. S. XXXIII, 1080) erhöhte die Taxen für Reisende, Briefe, Postkarten und Pakete bis Wfa kg vorläufig für die Dauer von vier Jahren. Diese Taxerhöhungen sollten eine Mehreinnahme von rund Fr. 10,940,000 oder von 19,22 % der Gesamteinnahmen des Jahres 1916 bringen (Botschaft vom 17. November 1917 betreffend Änderung des Postgesetzes, Bundesbl. 1917,, IV, 523).

669 c. Durch Bundesratsbeschluss vom 9. August 1918 (Ä. S.

XXXIV, 830) wurde sodann, gestützt auf die aueserordentlichen Vollmachten, eine nochmalige Erhöhung der Pakettaxen auf l. September 1918 verfügt, deren Mehrertrag auf rund Fr. 4,430,000 oder 7,24 % der Gesamteinnahmen des Jahres 1917 geschätzt wurde.

Die durchschnittliche Erhöhung der Inlandsposttaxen beträgt bis heute etwa 50 °/o gegenüber des Vorkriegszeit. Dabei ist die Taxe für den Zeitungstransport, der der Post ver waltung ausserordentlieh grosse Ausgaben, insbesondere im Bestelldienst, verursacht, noch gar nicht erhöht worden. Die Auslandtaxen sind bis heute die nämlichen geblieben. Es ist einleuchtend, dass das finanzielle Gleichgewicht der Postverwaltung nur wieder hergestellt werden kann, wenn die Einnahmen, d. h. die Posttaxen, ungefähr entsprechend der allgemeinen Geldentwertung gesteigert werden.. Wenn man von der Postverwaltung eine kaufmännische Geschäftsführung verlangt, so muss man ihr auch gestatten, die Preise den Gestehungskosten anzupassen. Unsere Staatsbetriebe können es nicht länger verantworten, sich für ihre Leistungen weit unter den eigenen Gestehungskosten bezahlen zu lassen. Der sich da und dort zeigende Widerstand gegen eine zeitgemässe Erhöhung der Posttaxen ist daher vom Gesichtspunkt kaufmännischer Betriebsfiihrung aus durchaus unberechtigt. Tatsächlich haben wir heute insofern billigere Posttaxen als vor dem Kriege, als diese mit der seither auf allen Gebieten eingetretenen Preissteigerung bei weitem nicht Schritt hielten.

3. Wenn wir daher im beigefügten Entwurf zu einem Bundesbeschluss Inlandtaxen vorschlagen, die gegenüber denjenigen der Vorkriegszeit durchschnittlich um das Doppelte erhöht sind, so glauben wir innerhalb des Rahmens der Billigkeit geblieben zu sein. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass im Ausland Taxerhöhungen viel früher und in stärkerm Masse vorgenommen wurden. So beträgt die bisherige Erhöhung der Brieftaxe gegenüber der Vorkriegszeit in ,, ,, ,, ,,

Deutschland 300 °/0 Deutsch-Öiäterreich . . . . ' 700 % Frankreich . . . . . . 150 % Grossbritannien 100 °/o und mehr Italien bis z u . . . . . 2 0 0 %.

670

IL Die in Aussicht genommenen einzelnen Taxerhöhungen.

1. Briefe und kleine Pakete bis 250 g

Art. 25. Die Vergleichung der bisherigen zu den vorgeschlagenen Taxen ergibt folgendes:

Fernverkehr

Erhöhung gegenüber den bisheri- der Vorgen Taxen kriegszeit % %

1884--1917

Vom I.Jan.

1918 an

Entwurf

Rp.

Rp.

Rp.

10

15

20

33y,,

100

10

10

--

100

1891--1917

Ortskreis

.

5

Die Inlandbrieftaxen für den Fernverkehr betragen : in Belgien bis 20 g 15 cts..

über 20 bis 40 g 30 ,, 15 ,, mehr für je weitere 20 g 40 Pfennig in Deutschland bis 20 g über 20 bis 250 g 60 ,, in Deutschösterreich , . . . . b i s 2 0 g 80 Heller für je weitere 20 g 20 ,, mehr in Frankreich.

. . . . bis 20g 25 cts.

über 20 bis 50 g 40 ,, über 50 bis 100 g 50 ,, mehr für jedes weitere 100 g 15 in Grossbritannien 2 pence . bis 3 Unzen (85 g) J /2 penny mehr für jede weitere Unze 25 centesimi in Italien für je 1 5 g 20 centesimos in Spanien für je 15 g Zieht man in Betracht, dass die vorgeschlagene Taxe von 20 Rp. im Fernverkehr für .alle Sendungen bis zum Gewicht von 250 g gilt, während im Ausland in der Regel für die Gewichtsätze über 15 oder 20 g erhebliche Zuschläge zu bezahlen sind, so erhellt daraus, dass die vorgeschlagene Erhöhung eine massige ist.

Ertragsberechnung

Zahl der Sendungen im Fernverkehr 114,000,000 Ertrag der bisherigen Taxen Ertrag nach den vorgeschlagenen Taxen 114,000,000 Sendungen zu 20 Rp.. . .

Mehrertrag

Fr. 17,100,000 22,800,000 Fr. 5,700,000 r

671

Die vorgeschlagene Erhöhung der Postkartentaxe weist un- 2. Postkarten.

gefähr das nämliche Verhältnis auf wie die der Brieftaxen.

Rp.

Vom 1 . Jan.

1918 an Rp.

5 10

7V« 15

1870--1917

Einfache Doppelte

.

Erhöhung gegenüber den bisheri- der Vorgen Taxen kriegszeit % %

Entwurf

Rp.

10

Die einfache Inlandpostkarte kostet in Deutschland ,, Deutschösterreich . . . .

,, Frankreich ,, Grossbritannien . . . .

,, Italien ,, Norwegen und Schweden .

,, Spanien

100 100

33V3 33Vs

20

30 50 20 l 15 10 15

Pfennig Heller cts.

penny centesimi oere centesimos

Ertragsberechnung.

Jetzige Taxen

Zahl

Ertrag

Vorgeschlagene Taxen

Ertrag

10 20

7,146,162 106,610

Fr.

Einfache 71,461,628 7V« Doppelte 533,054 15

Fr.

5,359,622 [79,958 5,439,580

7,252,772

Ertrag der jetzigen Taxen

5,439,580

Mehrertrag c ier vor] Beschlagenen Taxen

1,813,192

Vergleichung der Taxansätze.

Bis 250 g . . .

Über 250--500 g

3. Warenmuster.

Erhöhung gegenüber den bisherigen der VorkriegsTaxen zeit

1884-1920

Entwurf

Rp.

Rp.

°/o

5 10

10 20

100 100

°/° 100 100

672 In D e u t s c h l a n d beträgt die Taxe: bis 250g 40 Pfg., über 250--500 g 60 Pfg. ; in D e u t s c h ö s t e r r e i c h für je 50 g 20 Heller, mindestens 50 Heller ; in F r a n k r e i c h für die ersten 100g 20 cts. und für je weitere 100 g 15 cts. mehr.

in I t a l i e n für die ersten 100g 20 centesimi, für je weitere 50 g 10 centesimi mehr.

Der M e h r e r t r a g nach den vorgeschlagenen Taxen beläuft sich auf Fr. 40,700. --.

4. Drucksachen.

Vergleichung der Taxansätze.

Vom IW-I9I5 I.Febr. Entwurf 1915an

Rp.

Ep.

Ep.

Bis 50 g . . .

Über 50-- 250g ,, 250-- 500 g

2 5 10

3 5 10

5 10 20

Bibliotheksendungeii bis 2 kg für den Hin- u. Rückweg

15

15

30

Erhöhung gegenüber den gegender Vorkriegswärtigen Taxen zeit

.

%



662/s 100 100

150 100 100

100

100

Die Drucksachentaxen der meisten Länder sind, wenigstens für die Gewichtsstufen über 50 g, höher als die vorgeschlagenen.

Es erheben:

Für 50 g . .

über 50--100 g ,, 100-200 g ,, 200-250 g ,, 250-- 500g

Deutsch- Deutschland Ssterreich Frankreich

Grossbritannien

10 Pfg.

20 ,, 40 , 40 ,, 60 ,,

5 cent.

10 ,, l'/2-2V2 pence 20 ,, 25 ,, 2V3-3 30-50 ,, 3-9

20 40 80 100 200

H.

,, , ,, ,,

5 cts.

15 ,, 30 ,, 45 ,, 45-75 ,,

'/2-1

Italien

penny

i-i'A ,

Der Mehrertrag nach den vorgeschlagenen Taxen beträgt hier Fr. 1,884,415. --.

673

Taxvergleichung.

1910--1920 Entwurf Ep.

Bis 60 g . . .

Von 60--100 g Von 100-- 150g .Über 150 g 1 für je 75 g / ' ' Über 150 gì für je 50 g j ' '

%

·A-iV« i1/*

BP.

l1/*

2 2V»

Erhöhung gegenüber den bisherigen der VorkriegsTaxen zeit "/«

"/»

100 100

100 100

66«/8

662/3

3/ /*

--

.'A

--

--

Zu der vorgeschlagenen Erhöhung der Zeitungstaxe gestatten wir uns folgendes auszuführen : Aus untenstehender Zusammenstellung erhellt, zu welchen Taxen die Zeitungen unter der Bundespostverwaltung nach den verschiedenen gesetzlichen Erlassen zu befördern waren. Zum Vergleich ist auch die entsprechende Drucksachentaxe beigefügt.

Zeitungstaxe Drucksachentaxe 1849 1/2 Rp.*) bis zu l Lot (15,6 g) für die Nummer 3 1/215 Rp.

l ,, *) über l Lot 1851 3/4 ,, für je 2 Lot (31,2 g) 1862 % ,, ,, ,30g 1871 3/4 * ,, ,,40g 1876 3/4 ,, ,, ,,50g 1878 l ,, ,, ,,50g 1884 l ,, ,, ,,50g 1891 l ,, ,, ,, 75 g 1910 3/4 ^75g

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

3 1/2-15 ,, 3-10 ,, * ,,

o

»

2 ::

2-5- ,, 2--5 ,, Die gegenwärtige, seit 1911 geltende Zeitungstaxe von 3/4 Rp.

für 75 g ist die niedrigste seit dem Bestehen der Bundespost.

Abgesehen von dieser billigen Taxe geniessen die Zeitungsverleger noch die Vergünstigung, dass sie die Taxen in vierteljährlicher Abrechnung nachträglich bezahlen und auch alle unmittelbar bei ihnen abonnierten Zeitungen ohne Adresse versenden können.

Trotzdem in den Jahren 1914 und 1917 der Bundesrat unter Hinweis auf die schlechte Finanzlage der Post und die ausserordentliche Verteuerung der Betriebsmittel in dringlicher Weise * Alte Währung.

5. Abonnierte Zeitungen und Zeitschriften.

674

auch die Erhöhung der Zeitungstaxe verlangt hatte, traten die eidgenössischen Räte nicht darauf ein, so dass die Zeitungen bis heute im Gegensatz zu den Briefen, Postkarten, Drucksachen usw.

von jeder Taxerhöhung verschont blieben und somit faktisch gegenüber der Vorkriegszeit eine weitere Taxermässigung geniessen.

Das Missverhältnis, das im Zeitungsdienst von jeher zwischen Leistungen und Ertrag bestand, hat sich in den letzten Jahren immer mehr zuungunsten der Postverwaltung verschoben. Auf dem Lande und in Berggegenden ist für zahlreiche abseits gelegene Wohnstätten die Zeitung vielfach der einzige zu bestellende Postgegenstand. Während eine Zeitung der Post eine Taxe von 8 /4 Rappen einbringt, kostet nur die Landbriefträgerstunde durchschnittlich zirka Fr. 1. 65. Die durchschnittliche Zunahme der Kosten des Bestelldienstes gegenüber 1913 beträgt im Jahre 1920 158%. Die Zeitungsverleger überlassen auch im Ortskreis die Vertragung ihrer Zeitungen immer mehr der Post, weil diese infolge der geringen Taxen für sie billiger arbeitet als die privaten Zeitungsverträger. Die heutige Zeitungstaxe deckt nicht einmal die Kosten der Vertragung von Lokalauflagen in geschlossenen Stadtquartieren, also unter den günstigsten Verhältnissen.

Im Jahre 1913 wurde der jährliche Ausfall der Post im Zeitungsdienst bei einer Selbstkostenschätzung von bloss 2 Rp. für die Zeitungsnumrner auf Fr. 2,820,000 berechnet (Bundesbl. 1889, IV, 1148, und 1914, IV, 618). Auf der Grundlage dieser Berechnung und unter Berücksichtigung der Zunahme der hier fast einzig in Betracht fallenden Personalkosten (98,7 °/o) und der Verkehrsvermehrung von 1913 bis 1919 betrugen die Gesamtausgaben für die Zeitungsbeförderung im Jahre 1919 Fr. 9,305,160 und die Selbstkosten für die Zeitungsnummer etwa 3,5 Rp. Die Einnahmen dagegen beliefen sich bloss auf Fr. 2,373,828 oder auf 25,5i % der Ausgaben, so dass die Einbusse Fr. 6,931,332 ausmachte.

Allerdings haben sich auch die .Kosten der Zeitungsverleger für Arbeitslöhne und Material vermehrt. Diese Mehrkosten wurden aber nach Möglichkeit auf die Abonnenten und Inserenten abgewälzt, während es der Post überlassen blieb, die erhöhten Auslagen für die Zeitungsbeförderung allein zu tragen.

Trotz den schwierigen Kriegszeiten ist die Totalzahl der beförderten Zeitungsnummern von 225,560,00,0 im
Jahr 1913 auf 278,983,000 .im Jahr 1919 gestiegen. Dies beweist, dass das Zeitungsgewerbe durch die Kriegszeit keine Einschränkung, sondern eher eine Förderung erfahren hat.

675 Bei aller Würdigung der Gründe, die Unbestrittenermassen für eine Begünstigung der Zeitungstaxe sprechen, dürfte allen billigen Ansprüchen Rechnung getragen sein durch ein Verhältnis zwischen Drucksachentaxe und Zeitungstaxe von 2:1, wie dies von 1878 bis 1891 der Fall war. Wenn wir im Entwurf trotzdem zugunsten der Zeitungen weiter gegangen sind, so geschah dies in der Hoffnung, die Zeitungsverleger werden den vorgeschlagenen Taxen, die wir als Verständigungsansätze betrachten, beipflichten. Die vorgeschlagene Taxerhöhung wird ein M e h r e r t r ä g n i s von zirka Fr. 2 , 0 0 0 , 0 0 0 abwerfen. Die jährliche Einbusse der Postverwaltung am Zeitungstransport, die gegenüber 1919 infolge vermehrter Personalausgaben um etwa 18 % höher, d. h. auf Fr. 8,180,000, zu veranschlagen ist, würde damit auf Fr. 6,180,000 herabgemindert ; sie wäre immer noch beträchtlich genug.

Art. 35. Die Erhöhung der Einschreibgebühr auf 20 Rp., 6. Einschreibung.

d. h. um 100 % gegenüber der Vorkriegszeit (10 Rp.) und um 33 YS °/o gegenüber der bisherigen Taxe (15 Rp.) ist den übrigen Taxerhöhungen angemessen.

Der M e h r er t r a g ist auf Fr. 4 2 0 , 0 0 0 zu veranschlagen.

7. Pakettaxen.

Art. 38.

Vergleichung der Torgeschlagenen mit den bisherigen Paketpost-Gewichtstaxen.

1884 bis 1915

Bis 500 g -., 2V» kg .

·n

&

,, 10 i, 15

n

11 · , ·

Über 15 kg für je 5 kg*) in der 1. Zone ·n n -,i

11 2.

-i 3.

r. 4-

,, ,, ,,

t.Feb. I.Jan. 1 . Sept. Vor1915 1918 1918 schlag

Erhb hung gegenüber gegenüber den der bisherigen VorkriegsTaxen zeit

Rp.

Rp.

Rp.

Rp.

Rp.

15 25 40 70 100

20 30 50 80 120

25 35 50 80 120

30 40 60 120 180

30 50 80 150 200

100 -- 25 100 33Ya 100 25 114,2 ll,i 100

30 60 90 120

40 80 120 160

40 80 120 160

50 100 150 200

60 100 150 200

20 -- -- --

%

°/o

100 662/s 662/3 662/3

*) Bis 1915 von 15 bis 2C kg Einheitsta rif mit einer Taxe von Pr. 1. 50, seit dem 1. Februar 1915 Zonentarif von 15 kg an.

676

Die Erhöhung gegenüber der Vorkriegszeit dürfte bei der Paketpost in einzelnen Positionen noch etwas stärker sein, weil die Paketposttaxen, die von 1884 bis 1915 keine Veränderung erfahren haben, schon vor dem Weltkrieg verhältnismässig zu niedrig waren und der Post Verlust statt Gewinn brachten. Die geltenden Taxen, mit Ausnahme der Taxen des Zonentarifs für Pakete über 15 kg, sind sodann auch gegenüber den Bahntaxen zu niedrig ; wenn, was durchaus notwendig ist, einem ungesunden Abwandern der Beförderung von Paketen über 5 kg von der Bahn auf die hierzu weniger sich eignende Post vorgebeugt werden will, sind die vorgeschlagenen Erhöhungen unerlässlich..

Dies erhellt aus folgender Zusammenstellung: Es betragen die S. B. B.-Gepäcklaxen vom I.August 1920 an Mindest30 Rp.

taxe 80 Rp.

66 km 80 ,, bis 103 ,, 120 ,, 40 ,, 10 200 ,, 200 ,, kg 302 ,, 250 ,, 60 ,, 404 ,, 2 9 5 ,, 505 ,, 340 ,, 120 ,, 606 ../r 385 ,,ii

die geltenden Papetposttaxen

für 500g .

.

über 500 g bis 2V« kg · über 2 1/2 bis 5 kg. . .

über 5 bis 10 kg

die S. B. B.-Eilguttaxen vom 1. August 1920 an; (reine Fracht)

MindestMindesttaxe 60 Rp> taxe 80 Rp.

für 10 bis 15 kg 180 Rp.

26 km 60 ,, 30 km 80 ,, A f\ 1U 15 ( bis 100 km 200 ,, V\IQ 100 ,, 235 ,, bis 100 ,, 200 ,, 200 ,, 400 ,, 20 200 ,, 340 B bis ,, 200 ,, 400 ,, 9f» £i\) 20 j ,, 300 ,, 600 ,, kg 300 ,, 500 ,, kg 300 ,, 420 ,, 400 ,, 490 ,, 400 ,, 590 ,, kg Über 400 ,, 800 ,, 500 ,, 570 ,, 500 ,, 680 ,, i 600 ,, 640 ,, 1 600 ,, 765 ,, Ulto

Eine Vergleichung der in den Nachbarstaaten erhobenen Taxen für Pakete von l--10 kg mit den vorgeschlagenen Taxen, ergibt folgendes Bild :

677 o

1 kg Deutsch- 1 Nahzone Mk.

lami \ Fernzone ,, Frank- 1 Bahnaufgabe .

reich \ Postaufgabe . .

Fr.

,,

2kg

3kg

4kg

5kg

1.25 1.25 1.25 1.25 1.25 2 2. -- 2. -- 2 2. -- 1.30 1.30 1.30 1.80 1.80 1.90 1.90 1.90 2.40 2.40 2. -- 2. -- 2 3.-- g 5.-- 5. -- 5.-- O« 5. -- --.30 --.40 --.60 --.60 --.60

Italien . . . . . Lire Deutsch-Österreich Kr.

Schweiz, jetzt . . Fr.

(500 g) vorgeschlagene Taxen . ,, --.30 --.50 --.80 --.80 --.80

6kg Deutsch- ( Nahzone Mk.

land \ Fernzone ,, Frank- f Bahnaufgabe .

reich ( Postaufgabe .

Fr.

,,

Italien .

Lire Deutsch-Österreich Kr.

Schweiz, jetzt . . Fr.

vorgeschl. Taxe . ,,

7kg

8kg

9kg

10kg

2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 4.-- 4.-- 4. -- 4. -- 4. -- 2.95 2.95 2.95 2.95 2.95 3.55 3.55 3.55 3.55 3.55 6. -- 6. -- 6. -- 6. -- 6. -- 10.-- 10.-- 10.-- 10.-- 10.-- 1.20 1.20 1.20 1.20 1.20 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50

Durchschnitt 1--5 kg

1.25 2. -- 1.50 2.10 2.40 5.-- --.50 --.64 Durchschnitt 5-- 10kg

2.50 4'.-- 2.95 3.55 6. -- 10. 1.20 1.50

Aus obiger Vergleichung ergibt sich, dass die vorgeschlagenen Taxen in bescheidenem Rahmen gehalten und durchwegs niedriger sind als die der zum Vergleich herangezogenen Länder. Was die Schweiz wegen ihrer geringen Gebietsausdehnung an Beförderungslänge gegenüber andern Ländern weniger leistet, wird durch ihre topographischen Verhältnisse und die dadurch bedingten Verkehrsschwierigkeiten und teurem Beförderungsmittel grösstenteils aufgewogen.

Wenn die Erhöhung der Pakettaxen in dein Verhältnis vorgenommen würde, wie die Vergütungen an die Eisenbahnen und Dampfschiffe für den Posttranspprt für 1921 gegenüber 1918 (151%) oder gegenüber 1913 (185,9 %) steigen, so müsste die Erhöhung noch bedeutend grösser sein.

678 Ertragsberechnung.

Stückzahl

Jetzige Taxen

Ertrag

Vorgeschlagene Taxen

Ertrag Fr.

1,598,000 5,363,000 11,991,000 5,951,000 2,351,000

Fr.

1,598,072 4,290,908 8,993,274 4,761,140 2,116,062

5,326,906 bis 500 g Fr. --.30 bis 500 g Fr. --.30 10,727,271 ,, 2)6 kg ,, --.40 ,, 2,5 kg ,, --.50 14,988,790 ,, 5 kg ,, --.60 ,, 5kg ,, -.80 3,967,617 ,, 10 kg ' ,, 1.20 ,, 10kg ,, 1.50 1,175,590 ,, 15kg ,, 1.80 ,, 15kg ,, 2.-- 551,058 über 15 kg nach der über 15 kg nach der Entfernung . . 2,240,544 * Entfernung (1.

Zone 60 Rp. für 24,000,000 j e 5 k g ) . . . 2,250,000

29,504,000 Ertrag nach den jetzigen Taxen 24,000,000 Mehrertrag

8. Nachnahmen.

5,504,000

Art. 42. Die Einführung einer Mindesttaxe von 15 Rp. statt von 10 Rp. ist gerechtfertigt, weil die Behandlung der Nachnahmesendungen der Postverwaltung durch die Einschreibung der Beträge bei den Aufgabe-, den Umleitungs- und den Bestimmungspoststellen, die Vorweisung bei den Adressaten, die Lagerung beim Ankunftsbureau, den Einzug der Beträge, deren Auszahlung durch die Aufgabestellen oder die Rückleitung der unbezahlten Nachnahmen an die Versender, einen Arbeitsaufwand verursacht, zu dem die bisherige Mindestgebühr in keinem Verhältnis steht. Etwa */5 der Briefpostnachnahmen entfallen nämlich auf Drucksachen mit ermässigter Taxe und 3/4 aller Nachnahmesendungen sind mit Nachnahmebeträgen bis Fr. 10 belastet, wofür die bisherige Gebühr nur 10 Rp. beträgt. Die Mindesttaxe für den Einzug eines Betrages von Fr. 10 mit Einzugsmandat beträgt heute 60 Rp., die Mindestnachnahmetaxe aber nur 13 Rp., also bloss 1/4 davon.

In Deutsehland wird für jede Nachnahmesendung eine Vorzeigegebühr von 50 Pfennig für eine Briefpost- und von l Mark für eine Paketpostnachnahme erhoben. In üeutschösterreich beträgt die einheitliche Vorzeigegebühr 80 Heller.

Der M e h r e r t r a g wird auf rund Fr. 500,000 veranschlagt.

679

III.

Die Zusammenstellung der mutmasslichen Mehrerträgnisse der einzelnen vorgeschlagenen Taxerhöhungen verzeigt folgendes Gesamtergebnis : 1. Briefe Fr. 5,700,000 2. Postkarten ,, 1,813,192 3. Warenmuster ,, 40,700 4. Drucksachen ',, 1,884,415 5. Zeitungen ,, 2,000,000 6. Einschreibung ,, 420,000 7. Pakete ,, 5,504,000 8. Nachnahmen ,, 500,000 Mutmasslicher Gesamtmehrertrag Fr. 17,862,307 Dabei ist angenommen, der durch die Taxerhöhung bei einzelnen Sendungsarten vielleicht eintretende Verkehrsrilckgang dürfte durch die allgemeine Verkehrszunahme ausgeglichen werden.

Bei dem vorausgesehenen Mehrerträgnis der internen Taxen von rund 18,000,000 Franken verbleibt noch mehr als die Hälfte des Fehlbetrages von nicht ganz Fr. 39,000,000 des Voranschlags der Postverwaltung für 1921, d. h. ein Betrag von rund Fr. 21,000,000, ungedeckt. Wenn es gelingen sollte, die vom Weltpostkongress in Madrid beschlossene Erhöhung der internationalen Taxen auf Anfang 1921 in Kraft zu setzen,- so kann daraus mit einem Mehrertrag von etwa 8--10 Millionen Franken gerechnet werden. Es würde dann noch ein ungedeckter Betrag von rund 11--13 Mili.

Franken verbleiben. Da die endgültige Festsetzung der InlandsPosttaxen dem künftigen Postverkehrsgesetz vorbehalten ist,. das bereits im Entwurfe vorliegt, so wird darauf Bedacht genommen werden müssen, diesen ungedeckten Ausgabenüberschuss mit dem Inkrafttreten des neuen' Gesetzes verschwinden zu lassen.

Wir glauben den Nachweis erbracht zu haben, dass die vorgeschlagenen Taxerhöhungen ebenso dringlich wie angemessen sind. Sie sollen n.ur vorläufig für die Dauer eines Jahres Geltung erhalten, in der Meinung, dass deren endgültige Festsetzung dem mehrerwähnten neuen Postverkehrsgeselz vorbehalten bleibt.

B e r n , den 12. November 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Bundeskanzler: Steiger.

680

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

vorläufige Erhöhung der Posttaxen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vorn 12. November 1920, beschliesst: I.

Das durch die Bundesbeschlüsse vom 23. Dezember 1914 *j und 21. Dezember 19172) und dea Bundesratsbeschluss vom 9. August 1918 8) abgeänderte Bundesgesetz betreffend das schweizerische Postwesen vom 5. April 19104) wird wie folgt abgeändert :

Art. 25.

Für die einzelnen f r a n k i e r t e n Briefpostgegenstände werden folgende Taxen erhoben : a. für Briefe und kleine Pakete : 20 Rappen bis zum Höchstgewicht von 250 Gramm für die ganze Schweiz; 10 Rappen bis zum Höchstgewicht von 250 Gramm für den Lokalrayon, d. h. für einen Umkreis von 10 Kilometer in gerader Linie von Poststelle zu Poststelle gemessen; die Taxen für gerichtliche und Betreibungsakten werden vom Bundesrate festgesetzt; b. für einfache Postkarten : 10 Rappen ; Doppelpostkarten mit frankierter Antwort: 20 Rappen; c. für Warenmuster : 10 Rappen bis zum Gewicht von 250 Gramm; 20 Rappen für Sendungen von 250 bis 500 Gramm ; ') ) ") *) 2

Siehe Siehe Siehe Siehe

Gesetzsammlung, Gesetzsammlung, Gesetzsammlung, Gesetzsammlung,

Bd. XXX, 672.

Bd. XXXIII, 1080.

Bd. XXXIV, 830.

Bd. XXVI, 1015.

681

d. für Drucksachen : 5 Rappen bis zum Gewicht von 50 Gramm : 10 Rappen für Sendungen über 50 bis 250 Gramm ; 20 Rappen für Sendungen über 250 bis 500 Gramm; 30 Rappen, den Hin- und Rückweg zusammengenommen, bis zum Gewicht von 2 Kilogramm für frankierte Drucksachen, welche zur regelmässigen Versendung abon» niert sind, sowie für Büchersendungen öffentlicher Bibliotheken im Ausleihverkehr; e. für abonnierte Zeitungen und abonnierte Zeitschriften: l1/2 Rappen für jedes Exemplar bis zum Gewicht von 60 Gramm, 2 Rappen für jedes Exemplar im Gewicht von 60 bis 100 Gramm und 1/2 Rappen für je weitere 50 Gramm oder Bruchteile dieses Gewichtes.

Der Bundesrat ist ermächtigt, auf ausländischen Zeitungen, die auf andere Weise als mit der Briefpost in die Schweiz eingeführt werden, die Taxe der Drucksachen für jedes Exemplar anzuwenden.

Art. 35.

Alle Briefpostgegenstände, mit Ausnahme der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, können gegen Bezahlung einer festen Gebühr -von 20 Rappen zur Einschreibung (Rekommandation) aufgegeben werden.

Die Taxen der eingeschriebenen Briefpostgegenstände müssen Tom Versender entrichtet werden.

Art. 38.

Die Gewichttaxe für jeden frankierten Paketpostgegenstand beträgt ohne Rücksicht auf die Entfernung: für Stücke bis 500 Gramm 30 Rappen ,, ,, über 500 ,, bis 2i/i kg 50 ,, » « , 2Vi kg w 5 ,, 80 ,, * ,, ,, 5 ,, ,, 10 ,, Fr. 1.50 fi n -n 10 n -n *·& n -n "· Die Gewichttaxe für Stücke über 15 kg wird nach der Entfernung berechnet. Sie beträgt für je 5 kg oder einen Bruchteil von 5 kg auf eine Entfernung bis zu 100 km . . . . 60 Rappen 200 ,, . . . . Fr. 1. -- 300 ,, . . . . ,, 1. 50 auf jede weitere Entfernung .

«2.-- Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. IV.

.

53

682

Nachnahmen, Art. 42.

Alle Brief- und Paketpostgegenstände mit Ausnahme der zur ermässigten Taxe aufgegebenen Büchersendungen öffentlicher Bibliotheken im Ausleihverkehr und der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften (Art. 25, lit. d und e), ferner der gerichtlichen und der Betreibungs-Akten (Art. 25, lit. a), sowie der portofreien Sendungen (Art. 56--60), können mit Nachnahme belastet werden.

Die Briefpostnachnahmen können auch zur Einschreibung (Art. 35) aufgegeben werden.

Die Nachnahme darf den Betrag von Fr. 1000 nicht überschreiten.

Ausser der gewöhnlichen Taxe unterliegen die Nachnahmen einer Gebühr von 10 Rappen für je 10 Franken oder den Bruchteil dieses Betrages, wenigstens aber von 15 Rappen für eine Nachnahmesendung. Der Bundesrat wird ermächtigt, für die Nachnahmegebühr das System der im Art. 43 festgesetzten Postanweisungstaxe mit einer festen Einzugsgebühr für jede Sendung zur Anwendung zu bringen.

Die Nachnahmen sind vom Absender zu frankieren, jedoch ist letzterer berechtigt, den Betrag der Posttaxen und der Gebühr dem Nachnahmebetrag beizufügen.

II.

Gegenwärtiger Bundesbeschluss gilt für die Dauer eines Jahres.

Er wird als dringlich erklärt.

Der Bundesrat setzt den Zeitpunkt des 'Inkrafttretens der einzelnen Bestimmungen dieses Bundesbeschlusses fest und er-, lässt die zur Ausführung nötigen Vorschriften.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend vorläufige Erhöhung der Posttaxen. (Vom 12. November 1920.)

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