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# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändungsgesuch einer Dampfschiffgesellschaft.

Die Verwaltung der Schweizerischen Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein in Schaffhausen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden :

a. ihre sämtlichen der Schiffahrt dienenden Grundstücke mit Einschluss der Gebäude, Schiffswerften, Docks, Hafen- und Landungsanlagen ; b. den gesamten Schiffspark und dessen Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung der Docks, Werften, Werkstätten, Hafenund Landungsanlagen, sowie das gesamte übrige zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material, im Sinne von Art. 10 des Bundesgesetees vom 25. September 1917 über Verpfändung und-Zwangsliquidation von Eisenbahnund Schiffahrtsunternehmungen zugunsten der Thurgauischen Kantonalbank in Weinfelden und der Schaffhauser Kantonalbank in Schaffhausen im I. Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines Kontokorrentkredites von Fr. 160,000, welcher ihr von diesen Banken zum Zwecke der Tilgung der Pfandkreditschuld vom 27. Januar 1917 von Fr. 130,000 und der Vermehrung der Betriebsmittel gewährt wird.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht unter gleichzeitiger Ansetzungeiner mit dem 18. Dezember 1920 ablaufenden Frist zur Erhebung allfälliger Einsprachen, welche dem eidg. Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 19. November 1920.

.(2.).

Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements : Dr. Leimgruber.

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Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Monat Oktober

1 . Januar -- 31 . Oktober

Abgabe auf 1920 Fr.

Hupten. . .

Aktien . . . .

StimnDkapitalanteilen insM Wertpapieren ïïertpjpiemnisatzeii · Sediselo und ïïetliselählielien Papieren Präiuicnptlunp .

BüSSeil . . . .

1919 Fr.

1920

1919

Fr.

Fr.

217,619. 65 417,719. 80 1,265. 15 12,182. 20 37,677. 35

370,196. 80 593,841. 75 28,780. 63 49,467. 80 41,428.'05

3,234,627. 66 3,645,969. 70 7,505,292. 40 6,581,656. 45 343,458. 78 305,360. 75 267,053. 90 224,062. 60 368,806. 90 326,770. 09

368,596. 45 523,702. 40 657. 75

326,082. 95 571,696. 35 1,072. 75

3,521,569. 80 3,022,971. 50 3,114,041. 37 2,731,442. 56 18,229. 75 8,176. 90

Total 1,579,420. 75 1,982,567. 08 18,373,080. 56 16,846,410. 55

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende September Oktober Januar bis Ende Oktober .

1920

1919

Zu-oder Abnahme

6105 1397 7502

1573 471

+ 4532 + 926

2044

+ 5458

B e r n , den 18. November 1920.

(B.-B. 1920, IV, 470.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Rechtsstillstand wegen Maul- und Klauenseuche.

Gestützt auf die ihm vom Bundesrat mit Beschluss vom 22. Oktober 1920 erteilte Ermächtigung (Bundesbl. IV, 488) hat der Regierungsrat des Kantons Luzern am 3. November 1920 den ·Gemeinden Altwis, Ballwil, Dagmersellen, Ermensee, Inwil, Kriens, Retschwil und Root für die Viehbesitzer, deren Viehstände von der Maul- und Klauenseuche heimgesucht sind, Rechtsstillstand bis längstens 31. Dezember. 1920 bewilligt.

(2..)

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

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Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Das wegen der Kriegsereignisse und wegen Verkehrsrückgang seit September 1914 geschlossene Hauptzollamt in St. Moritz (Engadin") wird wieder eröffnet, und zwar vorläufig für die Zeit vom 16. Dezember 1920 bis 28. Februar 1921 und vom 16. Juni 1921 bis 15. September 1921.

Während dieser beiden Perioden können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit nach St. Moritz abgefertigt werden. In der Zwischenzeit sind nach St. Moritz bestimmte Sendungen an der Grenze abzufertigen.

Eidg. Oberzolldirekiion.

Öffentlicher Erbenaufruf.

(Art. 555 des schweizerischen Zivilgesetzbuches.)

Am 8. August 1916 verstarb im Altersasyl Bleichenberg, Gemeinde Biberist, Anton Hladik, Josefs sei., von Kozovaz, Böhmen.

Diejenigen erbberechtigten Personen, welche auf die Erbschaft des obgenannten Erblassers Anspruch erheben wollen, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 1. Dezember 1921 bei dem unterzeichneten Amtsschreiber zum Erbgange anzumelden.

Dieser Anmeldung sind die zivilstandsamtlichen Erbenausweise beizufügen.

S o l o t h u r n , den 17. November 1920.

Der Amtsschreiber von Kriegstetten :

J. Wytteataeh, Notar.

Lehrnann, Friedrich Wilhelm, Schreiner, von Tirschtiegel, Provinz Posen, Preussen, verheiratet den 26. April 1884 mit Anna Josefa geb. Sidler, von Zug, geboren den 15. April 1862,.

Tochter des Ambrosius Sidler und der Anna Maria geb. Unternährer ist mit Familie vor ca. 30 Jahren nach Amerika, vermutlich nach Brasilien ausgewandert. Seit ca. 15 Jahren ist von dieser Familie keinerlei Nachricht hierher gelangt. Es besteht die Vermutung, dass diese Familie auf einem Schiffe den Tod gefunden hat.

169 Auf Verlangen von eventuell interessierton Erben der genannten Frau Lehmann-Sidler werden Lehmann, Friedrich Wilhelm, vorgenannt, dessen Ehefrau Anna Josefa geb. Sidler und deren Kinder, sowie jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 30. September 1921 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, werden Lehmann, Friedrich Wilhelm, dessen Ehefrau Anna Josefa geb. Sidler und deren Kinder für verschollen erklärt.

Es können alsdann die aus dem Tode der Verschollenerklärten abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn deren Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 1. September 1920.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Häusler, Karl Josef, geboren den 4. November 1859, Sohn des Johann Josef Maurus Häusler und der Anna Klara geb. Nussbaumer, Bäcker, von Unterägeri, Kt. Zug, ist im August 1880 nach Amerika ausgewandert und hat sich in Philadelphia aufgehalten, wo er sich Charles Häusler nannte. Seit Oktober 1886 ist von ihm keine Nachricht mehr eingetroffen.

Auf Verlangen des tit. Bürgerrates von Unterägeri namens der Erben des Abwesenden wird anmit der genannte Karl Josef Häusler, sowie jedermann, der Nachrichten über denselben geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 10. August 1921 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich zu melden.

Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird Häusler, Karl Josef, für verschollen erklärt. Es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 9. Juli 1920.

(3...)

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

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24.11.1920

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