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Bundesblatt 72. Jahrgang.

Bern, den 25. Februar 1920.

Band I.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über seine

Geschäftsführung im Jahre 1919.

Gemäss Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1919 Bericht zu erstatten.

I. .Allgemeine V er waltung.

Bundeskanzlei 1. Sitzungen der Räte, a. Gesetzgebende Räte.

Im Jahre 1919 fanden folgende sechs Tagungen der eidgenössischen Räte statt : vom 27. Januar bis 15. Februar, vom 24. März bis 5. April, vom 2. bis 28. Juni, vom 15. September bis 2. Oktober, vom 10. bis 22. November, vom 1. bis 13. Dezember.

Sitzungen wurden abgehalten : vom Nationalrat 113, vom Ständerat 89, von der Vereinigten Bundesversammlung 4.

b. Bundesrat.

Am 9. November starb Herr Bundesrat Eduard M ü l l e r , nach einem Krankenlager von nur wenigen Tagen. Die Herrer.

Ad or und D e c o p p e t traten auf Ende des Jahres zurück, Bundesblatt 72. Jahrg. Bd. I.

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304

dieser um als Direktor der internationalen Postunion die Stelle des verstorbenen Herrn E. Rufly zu übernehmen. Die Bundesversammlung ersetzte die drei Genannten am 12. Dezember 1919 durch die Herren Karl S c h e u r e r , von Erlach, Ernest C h u a r d , von Corcelles s. Payerne, und Jean-Marie M u s y , von Albeuve (Freiburg).

Die Departemente waren im Berichtsjahre verteilt wie folgt : Politisches: Herr Calonder.

Inneres : Herr Bundespräsident Ador.

Justiz und Polizei : Herr Müller.

Militär: Herr Decoppet.

Finanz und Zoll : Herr Vizepräsident Motta.

Volkswirtschaft: Herr Schulthess.

Post und Eisenbahn: Herr Haab.

Im Jahre 1919 hielt der Bundesrat 124 Sitzungen ab (1918 : 167), in welchen er 4535 Geschäfte behandelte (1918: 3928).

Es gingen 4758 Schreiben von ihm aus, gegenüber 2872 im Vorjahre.

Durch die Bundeskanzlei wurden ferner ausgefertigt: 43 Vollmachten (1918: 24); 194 Offiziersbrevets (1918: 280); 23,787 Auszüge aus den Protokollen des Bundesrates (1918 : 22,921); 130 Bulletins der ßundesratsverhandlungen für die Presse (1918: 148).

Im Jahre 1919 liefen beim Bundesrate 6180 Schreiben ein (1918: 5286); sie wurden den betreffenden Departementen zugestellt.

2. Kanzleigeschäfte.

Die Bundeskanzlei (ohne das Drucksachenbureau) erliess im Berichtsjahre 1245 Schreiben, gegenüber 1095 im Jahre 1918.

Die Zahl der Beglaubigungen betrug 2529, gegenüber 1422 im Vorjahre.

3. Personelles.

Das Jahr 1919 brachte der Bundeskanzlei die gesetzliche Organisation, wodurch eine Neueinteilung einer Anzahl von Beamten und Angestellten erfolgte. Das Gesetz trat am 1. Oktober 1919 in Kraft.

Für den zum Kanzler gewählten Herrn Adolf S t e i g e r , der dieses Amt mit Neujahr 1919 antrat, wurde als deutscher

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Vizekanzler gewählt : Herr Dr. Robert K a e s l i n , von Aarau und Beckenried, bisher Chef der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Als französischer Vizekanzler wurde, mit Amtsantritt auf 3. März 1919, für den zurückgetretenen Herrn Dr. A. B o n z o n Herr Dr. Antoine Contat, von Monthey, bisheriger II. Sekretär des Departements des Innern, gewählt.

Der Ende Januar zurückgetretene italienische Sekretär Herr D. M o s c a wurde durch den bisherigen italienischen Übersetzer Herrn Gottardo M a d o n n a ersetzt, dieser als italienischer Übersetzer durch Herrn Dr. Francesco Vi Vieli, von Vais, bisher Be amter des Gesundheitsamtes. Am 1. Dezember trat als Kanzlistin II. Klasse, speziell zur Mithülfe bei den italienischen Übersetzern, ein: Fräulein Rosa C a t t a n e o , von Chiasso, bisher Lehrerin.

Am 24. März trat Herr Brich Z e 11 e r, von Sigriswil, vorher provisorischer Beamter des Landwirtschaftsdepartements, als Kanzlist II. Klasse in die Bundeskanzlei ein ; er wurde dem Sekretariat für den Dienst der Bundesversammlung zugeteilt. Aus andern Stellungen bei der Bundeskanzlei traten in Kanzlistenstellen über : die Herren Ernst G e r b e r , von Langnau, Karl K r am e r , von Oberhallau, und Georg Pat z s e n k e , von Thun.

Der am 19. Mai 1915 provisorisch an die Gesandtschaft in Rom abgegebene italienische Korrespondent und Kanzlist I. Klasse Herr Emilio B o n z a n i g o , von Bellinzona, wurde am 1. Juli 1919 als Kanzleisekretär der genannten Gesandtschaft gewählt.

Als Adjunkt des Drucksachenbureaus, in Ersetzung des zum Sekretär für den Bundesversammlungsdienst ernannten Herrn Fritz Gygax, wurde Herr Joseph H e n z i , von Günsberg (Solothurn), bisheriger Geschäftsführer im schweizerischen Buchdruckerverein, gewählt; er trat seine Stelle am 1. Dezember an.

An die neugeschaffene Stelle eines Chefs des Rechnungswesens kam, mit Amtsantritt auf Neujahr 1920, Herr John B r a i l l a r d , von Moudon, vorher Abteilungschef bei dem eidgenössischen Brotamt in Bern.

Im April des Berichtsjahres starb der seit Jahren invalide alt Bundesweibel Herr J.. J. Wolf.

An Stelle des zum Ausläufer der Bundeskanzlei gewählten Herrn Ernst Mettler wurde Herr Oskar B e r t s c h y (provisorisch Ständeratskleiderhüter), von Düdingen, als Nationalratskleiderhüter gewählt; als Ständeratskleiderhüter trat anfangs 1919 Herr Remigius C h r i s t e n , als Ersatz des im Vorjahre verstorbenen Herrn Ed. Stettier, in seinen neuen Dienst ein.

306

4. Material, a. Schreib- und Bureaumaterial.

Im Jahre 1919 sind durch die Materialverwaltung der Bundeskanzlei folgende Bureaux und Abteilungen mit Schreibmaterial v.ersehen worden: Sämtliche Bureaux der Zentralverwaltung, die Mehrzahl der Gesandtschaften, Zollämter, Zollkreisdirektionen, Kreistelegraphendirektionen, Zeughäuser, Armeemagazine, sämtliche Abteilungen des Armeestabes, alle Bureaux der Thippen im Felde, die Heerespolizei, sowie die Grenzbewachungstruppen, insgesamt über 500 Amtsstellen.

Im ganzen sind 1118 Halbjahres- und Extrarechnungen ausgestellt worden, welche die Summe von Fr. 629,890.10 ausmachen.

Im Berichtsjahre sind für die Summe von Fr. 533,539. 64 Materialien angekauft worden, gegenüber Fr. 613,862,13 im Vorjahre.

b. Schreibmaschinen.

Die infolge der Mobilisation angekauften Schreibmaschinen sind, um beträchtliche Ausgaben an Miotgeldern zu ersparen, wie in den Torjahren, gegen monatliche Miete an die militärischen Kommandos und die Abteilungen der Bundesverwaltungeu, sowie ihre Zweigbureaux abgegeben worden. Seit der Mobilmachung sind 1085 Schreibmaschinen und Vervielfältigungsapparate und 695 Maschineutische angekauft worden. A^ermehrung im laufenden Jahre 261 Maschinen und 400 Tische.

Im Jahre 1919 ist von 1332 ausgestellten Rechnungen ein Betrag von Fr. 300,758 als Rückvergütung auf diesen Kredit eingegangen, im Vorjahre von 2019 Rechnungen Fr. 174,644. 50.

Auf den allgemeinen bei der Materialverwaltung eingerichteten Postcheck III. 2254 ist der Betrag von Fr. 595,330. 56 einbezahlfc worden, gegenüber Fr. 197,785.12 im Vorjahre.

c. Formulare zum Zivilgesetz.

Die Materialverwaltung besorgt die Herstellung und den Veiv folgender Formulare in den drei Landessprachen : Zivilstandsformulare, Vermessungsformulare, Formulare betreffend das eheliche Güterrecht, ,, ,, die Gemeinderschaftsvertreter, ,, ,, die Viehverpfändungen, d. Formulare für die Grundbuchführung.

trieb a.

b.

c.

307

5. Drucksachen.

Das B u n d e s b l a t t umfasste im abgelaufenen Jahre fünf starke Bände.

Der auf Ende 1919 abgeschlossene Band XXXV der Ges e t z s a m m l u n g enthält 68 Nummern mit rund 65 Druckbogen, Inhaltsverzeichnis nicht inbegriffen.

S t e n o g r a p h i s c h e s B u l l e t i n . Die Verhandlungen des Nationalrates umfassten 141 Druckbogen, diejenigen des Ständorates 100. Die Zahl der Abonnenten betrug 329.

S a m m l u n g der P o s t u l a t e . Wie voriges Jahr, legen wir dem gegenwärtigen Berichte eine Zusammenstellung der Postulate bei, enthaltend: 1. die im Berichtsjahre beschlossenen Postulate (im Wortlaut) ; 2. die im Berichtsjahre vorgekommenen Erledigungen ; 3. die noch unerledigten Postulate.

308 Beilage gwm Geschäftsbericht des Bimdesrates (Butideskanelei) 1919.

Postulate der

gesetzgebenden Räte.

Neue Postulate aus dem Berichtsjahre 1919.

a. Allgemeine Postulate.

822.

Beschaffung der finanziellen Mittel fUr die Alters- und Invalidenversicherung.

Beschluss S.-R.

27. Januar 1919.

Trakt. Nr. 37.

(Postulat.)

Programm der sozialen Reformen.

Beschluss S.-R.

29. Januar 1919.

Trakt. Nr. 101.

(Motion üsteri.)

Der Bundesrat wird eingeladen, mit Beförderung Bericht und Antrag einzubringen über die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Alters- und Invalidenversicherung.

' 823.

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten mit tunlichster Beförderung darüber zu berichten, wie er ein Programm über die anhand zu nehmenden sozialen Reformen, insbesondere die Alters- und Invaliditätsversicherung, das Arbeitsverhältnis, die Arbeitslosenversicherung und die Beschaffung der nötigen Mittel zu gestalten gedenkt, und sich hierbei über Art und Umfang der als geboten erachteten Revision ' der Bundesverfassung und die übrigen gesetzj geberischen Erlasse auszusprechen.

824.

Elektrifizierung der Bundesbahnen.

Beschluss S.-R.

4. Februar 1919.

Trakt. Nr. 102.

(Postulat Wettstein.)

Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, dass die leitenden Organe der Bundesbahnen die Elektrifizierung der Bundesbahnen in einem Zeitraum von nicht mehr als 10 bis 15 Jahren durchführen und mit den Vorarbeiten

309 für den Bau neuer Kraftwerke unverzüglich beginnen.

825.

Streikverbot.

Beschluss S.-R.

5. Februar 1919.

Trakt. Nr. 103.

(Postulat der Bundesbahnkoinmission des Ständerates.)

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag darüber einzubringen, ob ein Gesetz zu erlassen sei, durch das der Streik bei allen öffentlichen und privaten Verwaltungen und Botrieben, die dem Verkehr, der öffentlichen Sicherheit, der Volksgesundheit oder der Volksernährung dienen, unter Strafe gestellt wird.

Ob durch dieses Gesetz auch die Erklärung eines solchen Streikes, die Anstiftung, Aufforderung, Überredung und Gehülfenschaft zur Streikerklärung als strafbar zu erklären sei.

826.

Revision von Art. 75 der Bundesverfassung.

Beschluss N.-ß.

5. Februar 1919.

Trakt. Nr. 48.

(Motion Pauconrt.)

Interpretation des Art. 75 der Bundesverfassung.

Beschluss N.-R.

5. Februar 1919.

Trakt. Nr. 64.

(Motion Knellwolf.)

Aufhebung der Beschränkungen im freien Handel.

Beschluß N.-R.

11. Februar 1919.

Trakt. Nr. 84.

(Motion Widmer.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht Art. 75 der Bundesverfassung abzuändern sei, um die Unvereinbarkeit der kirchlichen Amtstätigkeit mit dem Mandate eines Nationalrates aufzuheben.

. 827.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Rechts frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten ob die Ausschlussbestimmung des Art. 75 der Bundesverfassung auf die reformierten Pfarrer und ^Diener am Worte" anwendbar sei.

828.

Der Bundesrat wird eingeladen, darüber zu berichten, ob nicht die von ihm als Kriegsmasì;regel, gestützt auf die ausserordentlichen Vollmachten erlassenen Beschränkungen im freies Handel -- das ganze Karten- und Rationierungeiwesen inbegriffen -- s o f o r t aufzuheben seien.

Eventuell wird der Bundesrat eingeladen, darüber zu berichten, ob nicht im Sinne einer vorübergehenden Kriegsmassregel -- in grundsätzlicher Anerkennung des Prinzips des freien

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Handels -- diejenigen Vorräte an Lebensmitteln und Bedarfsartikeln, von letztern namentlich die Schuhe, Kleider, Kleiderstoffe usw., deren Verkaufspreise im Handel, speziell auch im Detailhandel offenkundig weit übersetzt gehalten werden, zu beschlagnahmen und der Verkauf zu entsprechend herabgesetzten Preisen sofort in die Wege zu leiten seien, und ob und inwieweit vorübergehende besondere Organisationen für Import und Export zu schaffen seien.

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829.

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Ergänzung des

Militärbudgets pro 1920.

B.-B.

12. Febr. 1919 Trakt. Nr. 37.

(Postulat.)

!

Der Bundesrat wird eingeladen, dea eidgej nössischen Räten für ihre nächste Session eine j Ergänzung des Militärbudgets zu unterbreiten, welche die Ausgaben für das Flugwesen und l den Motorwagendienst enthält und der Bewillii gung durch die Bundesversammlung auf dem i Wege des Nachtragskredites unterstellt.

830.

Revision von Art. 74 des Bundesgesetzes Über Kranken- und Unfallversicherung, ßeschluss N.-R.

13. Februar 1919.

Trakt. Nr. 61.

(Motion Grospierre.)

Der Bundesrat wird ersucht, darüber zu berichten, ob nicht Art. 74 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1911 über die Kranken- und Unfallversicherung derart abzuändern sei, dass das Krankengeld bei Unfällen vom ersten Tag des Unfalles an bezahlt wird und 100 vom Hundert, des dem Versicherten infolge der Krankheit entgehenden Lohnes beträgt.

Totalrevision der Bundesverfassung.

Beschluss N.-R.

14. Februar 1919.

Trakt. Nr. 79.

(Motion ScherrerFüllemann.)

DerBundesratwird eingeladen,den eidgenössischen Räten mit aller Beförderung Bericht und Antrag zu unterbreiten, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung stattzufinden habe, wesentlich im Sinne des Ausbaues der Volksrechte und der Einführung derjenigen sozialen Hauptreformen, welche infolge der dauernd gedrückten Lage grosser Volksteile notwendig erscheinen, sowie im Sinne gleichzeitiger Öffnung der zur Durchführung dieser Hauptreformen erforderlichen Finanzquellen.

831.

311

832.

Revision der Bundesverfassung.

lieschluss N.-R.

14. Februar 1919.

Trakt. Nr. 117.

(Motion Musy.)

Die Unterzeichneten, denen der imperative Charakter der Motion Scherrer-Füllemann, wis auch eine Revision der Bundesverfassung im Sinne vermehrter Zentralisation nicht entspricht, ersuchen den Bundesrat, die Frage zu prüfen, ob nicht dem Vorgehen auf dem Wege einer Partialrevision, die an unsern föderalistischen Institutionen festhält, der Vorzug zu geben sei.

Auf Grund der politischen und finanziellen Selbständigkeit der Kantone, deren Erhaltung in» Hinblick auf die Verschiedenheit unserer Volksstämme als eine Notwendigkeit erscheint, und unter Berücksichtigung der persönlichen Freiheitsrechte wäre die Revision hauptsächlich nach folgenden Gesichtspunkten durchzuführen: 1. Den Kantonen und dem Volke ist Garantie zu bieten gegen eine \v eitergehend e Zentralisation.

2. Das Problem der Sozialreform soll in seiner Gesamtheit ins Auge gefasst und unverzüglich zum Gegenstand gründlicher Prüfung gemach'; werden. Die notwendigen Reformen und Institutionen, insbesondere die Alters- und Invalidenversicherung sind im Sinne der Solidarität und der Klassenversöhnung so rasch als möglich: ins Leben zu rufen, mit finanzieller Beihülfe des Bundes, aber unter Vermeidung einer zen tralistischen Organisation und soweit möglich auch ohne zentralisierte Anstalt.

3. Die Grundsätze der Glaubens-, Gewissensund Kultusfreiheit, garantiert durch Art. 49 und 50, Abe. l, der Bundesverfassung, sind tatsächlich und uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen. Alle Ausnahmebestimmungen, die dem durch die Verfassung garantierten Grundsatz der Freiheit widersprechen, sind zu beseitigen.

Revision der Bundesverfassung.

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten mit aller Beförderung Berieht und Antrag zu unterbreiten, inwieweit und in welcher Richtung eine Verfassungsrevision vorzunehmen sei, um die Grundlagen der An-

833.

Beschluss N.-R.

14. Februar 1919.

Trakt. Nr. 118.

(Motion Forrer.)

312 passung unserer Gesetzgebung an die veränderten Verhältnisse und insbesondere für die Einführung der notwendigen sozialen Reformen und deren Finanzierung zu schaffen.

834.

Massnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit in den Militärwerkstätten.

B.-B.

15. Februar 1919.

Trakt. Nr. 37.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die geeigneten Massnahmen zu treffen, um zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit in der Übergangszeit in den Militärwerkstätten die seit Jahren eingestellten Berufsarbeiter nach Möglichkeit weiter zu. beschäftigen, ohne damit auf die Dauer neue Produktionszweige einzuführen.

835.

Revision der Artikel 204 und 208 der Militärorganisation.

Beschluss S.-R.

28. März 1919.

Trakt. Nr. 98.

(Motion Lacuanai.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht die Artikel 204 und 208 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Militärorganisation in der Weise abzuändern seien, dass besondere Bestimmungen für die bewaffnete Neutralität aufgestellt werden, in welchen die Befugnisse des Bundesrates und des Armeekommandos festgesetzt und das Übergewicht der Zivilgewalt über die Militärgewalt sichergestellt werden.

836.

Reisekosten der Schweizer aus dem Auslande, die sich zur Mobilmachung gestellt haben.

Bescbluss N.-R.

31. März 1919.

Trakt. Nr. 30.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob nicht denjenigen Schweizerbürgern aus dem Auslande, die sich zur Mobilmachung gestellt haben, die Kosten für die Hin- und Rückreise auf gestelltes Begehren zurückzuvergüten seien.

318

837.

Einführung des bedingten Straferlasses.

Beschluss N.-R.

I.April 1919.

Trakt. Nr. 70.

(Motion Petrig.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht für Strafen, welche auf Grund eidgenössischer Gesetze, ßundesbeschlüsse und Verordnungen ausgesprochen werden, das Institut der bedingten Verurteilung bzw. des bedingtem Straferlasses einzuführen sei, und darüber Bericht und Antrag einzubringen.

838.

Ausgabe eines Prämienanleihens.

Beschluss N.-R.

4. April 1919.

Trakt. Nr. 102.

(Motion Hirter.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht für die Einführung der Alters- und Invalidenversicherung die Ausgabe eines Prämienanleihens von Fr. 400,000,000 in Aussicht zu nehmen sei.

839.

HUIfsaktion fUr die Schweizer im Auslande.

Beschluss N.-R.

4. April 1919.

Trakt, Nr. 129.

(Motion Stadiin.)

Konkordat betreffend Wohnortliche Unterstützung.

Beschlasa N.-R.

6. Juni 1919.

Trakt. Nr. 60.

(Motion Burren.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Hülfsaktion zugunsten der in grosser Notlage befindlichen Landsleute im Auslande, speziell in den Zentralstaaten und Russland, weiter auszubauen und alle Massnahmen zu einer raschen und ausreichenden Hülfeleistung für ihre Lebenshaltung zu treffen.

840.

Der Bundesrat wird zu Bericht und Antrag eingeladen, ob nicht das Zustandekommen eines Konkordates betreffend wohnörtliche Unterstützung durch Bundosbeiträge an die Kantone.

nach dem Vorbilde der Kriegszeit, zu fördern sei.

Die Unterzeichneten erblicken die angemessene Lösung dieser Frage in der Aufnahme eines Artikels 45bi" in die Bundesverfassung, folgenden Inhalts (Redaktion vorbehalten) : ,,Der Bund kann auf dem Wege der Gesetzgebung Rechtsnormen für die interkantonale Armenfürsorge aufstellen, um deren wirksame und humane Durchführung zu sichern und Heimschaffungen tunlichst zu verhindern.

314 Der Bund fördert die Erfüllung dieses Zweckes durch Beiträge an die Kantone* .Bis zum Brlass eines Bundesgesetzes kann er ein gleiche Ziele anstrebendes Konkordat zwischen Kantonen durch Beiträge an die Kantone unterstützen, insbesondere an solche, deren kantonsfremde schweizerische Wohnbevölkerung mehr als 25 °/o ihrer gesamten Wohnbevölkerung ausmacht.11 841.

Monopolisierung von Zweigen des Imports und Exports der Schweiz.

Beschluas N.-R.

18. Juni 1919.

Trakt. Nr. 71.

(Motion Grimm.)

Im Interesse der Bekämpfung der kapitalistischen, die Lebenshaltung der breiten Volksschichten verteuernden Grosshandelsgewinne wird der Bundesrat eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber zu berichten, ob und welche Zweige des Imports und Exports der Schweiz der staatlichen Monopolisierung zu unterwerfen seien.

842.

Aufhebung oder Revision des Gotthardvertrages.

Beschluss M.-R.

19. Juni 1919.

Trakt. Nr. 77.

(Motion Michel.)

Förderung der Landwirtschaft in den GebirgsBeschluss N.-R.

19. Juni 1919.

Trakt. Nr. 79.

(Motion Ming.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und daiüber Bericht zu erstatten, ob nicht mit Deutschland und Italien Unterhandlungen einzuleiten seien zwecks Aufhebung oder Revision des Gotthardvertrages.

843.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob nicht die notwendigen Massnahmen zu treffen seien, damit ermöglicht werden kann, dass der kulturfähige Boden auch der Gebirgsgegenden und der kleinbäuerlichen Bevölkerung wenig steuerkräftiger Landesteile in vermehrtem Masse zu einer höhern Ertragsfähigkeit gebracht werden kann.

844.

Revision des Beschluas N.-R.

24. Juni 1919.

Trakt. Nr. 74 (Motion · Holenstein.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob nicht das Bundesgesetz vom 23. Dezember 1851 über die politischen und polizeilichen Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft, insbesondere Art. l und 2, im Sinne einer klaren Feststellung der Immuni-

täterechte der Mitglieder der eidgenössischen Räte einer Revision zu unterziehen sei.

845.

Revision des Art. 6 tes Garantiegesetzes.

Beschluss N.-R.

24. Juni 1919.

Trakt. Nr. 81.

(Motion Müller, Bern.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht das Bundesgesetz über die politischen und polizeilichen Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft vom 23. Dezember 1851 in der Weise zu revidieren sei, dass die in Art. 6 des Gesetzes normierte Privilegierung dei' eidgenössischen Zentralbeamten, wonach diese an dem Orte ihrer Amtsverrichtung keiner Niederlassungsbewilligung bedürfen, als unvereinbar mit einer richtigen, geordneten Schriftenkontrolle aufgehoben oder modifiziert werde.

Revision der Haager Übereinkunft betreffend die Ehescheidung und die Trennung von Tisch und Bett.

lieschluss N.-R.

·24. Juni 1919.

Trakt. Nr. 89.

l Motion Schmid, Zùricìi.Ì

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung der Haager Übereinkunft vom 12. Juni 1902 betreffend die Ehescheidung und die Trennung von Tisch und Bett in dem Sinne anzustreben, dass künftig die Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer geschieden werden kann, auch wenn die Scheidung nur nach schweizerischem Recht zulässig ist, jedenfalls dann, wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde und die Schweizerin das Schweizerbürgerrecht wieder erlangt hat.

847.

Der Bundcsrat wird eingeladen, über die Bundesunterstützung eines einheitlichen und umfassenden Projektes für die Urbarmachung une zweckmässige Bewirtschaftung der MagadinoEbene Bericht und Antrag vorzulegen.

846.

Urbarmachung und Bewirtschaftung der Magadino-Ebene.

B.-B.

25. Juni 1919.

Tvakt. Nr. 17.

(Postulat.)

848.

Abhülfe der Wohnungsnot und Sied«lung*polrUk.

B.-B.

27. Juni 1919.

Trakt. Nr. 46.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlich Bericht und Antrag über eine dauernde Abhülfe der Wohnungsnot und insbesondere über die Einführung einer rationellen Siedelungspolitik einzureichen.

316

849.

Ordnung des Arbeitsverhält-

Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Ordnung des Arbeitsverhältnisses vom 27. Juni 1919 über dessen Anwendung Bericht zu erstatten und Vorschläge über Aufrechterhaltung, Aufhebung oder Abänderung des Gesetzes zu machen.

B.-B.

27. Juni 1919.

Trakt. Nr. 45.

(Postulat.)

850.

Frauenstimmrecht.

Beschluss N.-R.

28. Juni 1919.

Trakt. Nr. 68.

(Motion Göttisheim.)

:

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht den eidgenössischen Räten über eine Revision der Bundesverfassung Antrag zu stellen sei, wonach die in der Verfassung den Schweizerbürgern eingeräumten politischen Rechte auch den Schweizerbürgerinnen zukommen.

851.

Frauenstimmrecht.

Beschluss N.-R.

28. Juni 1919.

Trakt. Nr. 70.

( MotionGreulich.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht Bericht und Antrag einzubringen sei über die ' verfassungsmässige Verleihung des gleichen Stimmrechts und der gleichen Wählbarkeit an die Schweizerbürgerinnen wie an die Schweizerbürger.

852.

Protokollführung im Nationalrat und im Ständerat.

B.-B.

28. Juni 1919.

Trakt. Nr. 4.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen : a. ob neue Bestimmungen betreffend Protokollführung im Nationalrat und im Ständerat zu erlassen seien, b. ob die Protokolle des Nationalrates, des Ständerates und des Bundesrates gedruckt werden sollen.

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317

853.

Flusskorrektionen, Aufforstungen und Bodenverbesserungen.

Beschluss N.-R.

23. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 51.

(Motion Bertoni.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht die erforderlichen Massnahmen zu dem Zwecke getroffen werden sollten, dass das dreifache Problem der Flusskorrektion, der Aufforstung und der Bodenverbesserung (allfällig der Katastervermessung) in den Berggegenden für jedes Gewässergebiet nach einem ein/igen Plane, einem einzigen Voranschlage und unter einheitlicher Leitung zusammenhängend gelöst werde.

S54.

Bodenverbesserungen, Aufforstungen, Gewasserkorrektionen und Wassernutzbarmachungen nach einheitlichem Programm.

Beschluss N.-R.

23. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 52.

(Motion Bertoni.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, jedes Gewässergebiet einer Berggegend in ein einziges Programm zusammenzufassen und für alle Unternehmungen zwecks Bodenverbesserung, Aufforstung, Gewässerkorrektion und Wassernutzbarmachungeinen einzigen Voranschlag aufzustellen, so dass derart die örtlichen land- und alpwirtschaftlichen Interessen hinreichend geschützt und begünstigt werden.

855.

Arbeitslosenfürsorge.

B.-B.

·ÀO. Sept. 1919.

Trakt, Nr. 39.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Beschlüsse betreffend Arbeitslosenfürsorge, sobald die Umstände es erlauben, aufzuheben.

856.

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

B.-B.

·26. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 39.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Gesetzes über die Versicherung gegen die Arbeitslosigkeit und über eine bessere Organisation der Arbeitsvermittlung weiterhin einem eingehenden Studium zu unterziehen.

318 857.

.Bekämpfung der Steigerung der Wohnungsmieten, der Wohnungsnot und der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe.

Beschïuss N.-R.

26. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 39.

(Postulat.)

Zwecks Bekämpfung der Steigerung der Wohnungsmieten sowie der Wohnungsnot und der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe wird der Bundesrat eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Kantone ermächtigt werden sollten, die Erstellung oder Vergrösserung von Fabriken oder gewerblichen Einrichtungen, die die Erstellung neuer Wohnungen bedingen würden, zu verbieten.

Solche Unternehmungen, die mit ihren industriellen Einrichtungen in deren Umgebung passende Wohnungen errichten würden, wären von dieser Massnahtne auszunehmen. Diese Wohnungen müssten jedoch in hinreichender Menge erstellt werden und auf alle Fälle der Zahl der unterzubringenden neuen Familien gleichkommen.

858.

Errichtung einer Versuchsanstalt für Obst- und Gartenbau im Kanton Wal lis.

Bcschluss N.-R.

30. Sept. 1919.

Trakt. Kr. 80.

(Motion Seiler.)

Der Bundesrat wird eingeladen, im Interesse der Förderung der einheimischen Produktion die Errichtung einer schweizerischen Versuchsanstalt für Obst- und Gartenbau im Kanton.Wallis zu prüfen und den eidgenössischen Räten beförderlichst Bericht und Antrag zu stellen.

859.

Ausstellung der

Oepotbesta'nde des Landesmuseums.

Beschluss N.-R.

30. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 2.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht die reichen Depotbestände im Landesmuseum bis zum Zustandekommen der Erweiterungsbauten durch temporäre, dio einzelnen Fachgebiete umfassende Ausstellungen dem wissenschaftlichen und kunstgewerblichen Leben erschlossen werden könnten. Hierbei wäre auch die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch eine auf diese Weise sich ergebende Sichtung den Ursprungskantonen Gegenstände zurückgegeben werden könnten, die für eine spätere Ausstellung im Landesm'usoum nicht in Betracht fallen.

319

860.

Einheitlicher Katalog der Bibliothekbestände der Bundesverwaltung.

Besckluss N.-R.

SO. Sept 1919.

Trakt. Nr. 2.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen, in welcher Weise die gesamten Bibliothekbestände der Bundesverwaltung einheitlich katalogisiert und damit nicht nur den Bundesbeamten, sondern auch der wissenschaftlichen Forschung in vermehrtem Masse dienstbar gemacht werden könnten.

861.

Ausbau der landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Versuchsanstalten.

Beschluss N.-R.

30. Sept. 1919.

Trakt. Nr. 70.

(Motion Moser-Hitzkirch.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht im Interesse unserer Lebensmittelversorgung ein Ausbau der schweizerischen landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Versuchsanstalten vorzunehmen sei.

862.

Interpretation des Artikels 77 der Bundesverfassung.

Beschluss N.-R.

1. Oktober 1919.

Trakt. Nr. 53.

(Motion Diiby.)

Der Bundesrat ist eingeladen, die Frage zu prüfen und Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht durch den Erlass von gesetzlichen Bestimmungen eine genauere Interpretation des Artikels 77 der Bundesverfassung in der Weisa herbeigeführt werden sollte, dass diejenigen vom Bundesrat gewählten Beamten, welche nicht in den Nationalrat wählbar sind, genau bezeichnet werden.

863.

Entlastung des Militärwesens durch freiwillige TStlgkeil Beschluss N.-R.

1. Oktober 1919.

Trakt. Nr. 66.

^Motion Gamma.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht eine Entlastung des Militärwesens herbeizuführen sei, in der Weise, dass für die Vorund Ausbildung zum vaterländischen Wehrdienste in Yermehrtem Masse eine entsprechende, vom Bunde kontrollierte und unterstützte freiwillige Tätigkeit herangezogen wird.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

25

320

864.

Körperliche Erziehung der Schweizerjugend.

Beschluss N.-R.

1. Oktober 1919.

Trakt. Nr. 64.

(Motion Knellwolf.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und beförderlich Bericht und Antrag darüber einzubringen, wie die lebendige Volksk r a f t zur Sicherung unserer wirtschaftlichen und nationalen Zukunft gehoben werden kann durch eine systematische körperliche Erziehung der gesamten Schweizerjugend. Zur Aufstellung eines harmonisch in sich geschlossenen Arbeitsprogrammes für die Ertüchtigung unseres Volkessind ausser den geeigneten Bundes- und Kantonsbehörden als Berater beizuziehen die freiwilligen Vereinigungen für Körperpflege und Leibesübungen.

865.

Demokratisierung des Wehrwesens.

Beschluss N.-R.

1. Oktober 1919.

Trakt. Nr. 74.

(Motion Rikli.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht und Antrag einzubringen, ob unser Wehrwesen nicht im Sinn und Geist der in Umlauf gesetzten Volkspetition des Schweizerischen Grütlivereins unter Revision der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu demokratisieren sei, z. B. durch Verwirklichung folgender Postulate : 1. Gleiche Verpflegung von Offizieren und Mannschaften und angemessener Ausgleich im Besoldungswesen durch Herabsetzung der oberen und Erhöhung der unteren Soldansätze.

2. Rekrutierung des Offizierskorps aus tüchtigen Wehrmännern aller Volksklassen, unter Verabfolgung genügender Stipendien an Unbemittelte.

3. Streng ordonnanzmässige Bekleidung und Ausrüstung der Offiziere durch den Bund.

4. Direktes oder indirektes Vorschlagsrecht von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten für die Besetzung von Kommandostellei* und für die Kommandoenthebung unfähiger Offiziere.

321 5, Verhängung schwerer Disziplinarstrafen anstatt durch einzelne Offiziere durch Disziplinargerichte, die für die verschiedenen Truppenverbände ähnlich zusammenzusetzen wären wie das Militärgericht für die Division.

G. Absolute Sicherung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, sowie des Petitions- und Beschwerderechtes und Begutachtung von Petitionen und Beschwerden durch speziell B Kommissionen.

7. Unnachsichtliche Ahndung jeder die Menschenwürde und Selbstachtung verletzenden Behandlung unserer Wehrmänner.

866.

Bekämpfung der Wohnungsnot.

Beschluss N.-R.

2. Oktober 1919.

Trakt. Nr. 111.

(Motion Jäger.)

Der ßundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht eine Notverordnung zu erlassen sei, die den Kantonen das Recht einräumt, die lokale Wohnungsvermittlung den Gemeindebehörden zu übertragen und für dieselbe Vorschriften aufzustellen. Die Zuweisung von Wohnungen soll nach dem Grade de:r Dringlichkeit stattfinden und gegebenenfalls auch ortsansässigen Personen verweigert werden können. Wo immer tunlich, sollen in öffentlichen Gebäuden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden vorübergehend Wohnungen für Private eingerichtet werden.

867.

Bereinigung der Mobilisations-

Beschluss S.-R.

13. NOT. 1919.

Trakt. Nr. 31.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die durch Ziffer 11 des Bundesbeschlusses betreffend Erhebung einer neuen ausserordentlichen KriegsSteuer vom 14. Februar 1919 geforderte Bereinigung der Mobilisationsausgaben bis Ende 1918 nunmehr mit aller Beförderung vorzunehmen und aie bis spätestens Ende dieses Jahres der Bundesversammlung vorzulegen.

322 Heimschaffung von Kriegsgefangenen.

Beschluss N.-R.

19. Nov. 1919.

Trakt. Nr. 66.

(Motion Micheli.)

868.

Der Bundesrat wird ersucht, in einem höhern humanitären Interesse die Schritte zu unterstützen, die das internationale Rotkreuzkomitee bei den beteiligten Regierungen unternommen hat, um die möglichst baldige Heimschaffung der fern von ihrer Heimat zurückgehaltenen Kriegsgefangenen, so namentlich der Österreicher und Ungarn aus Sibirien, der Russen aus Deutschland und der Deutschen aus Frankreich, zu erlangen.

869.

Revision der MIIHärorganisation.

Beschluss N.-E.

21. Nov. 1919.

Trakt. Nr. 71.

(Motion Rochaix.)

Wahl der schweizerischen Vertreter In den Organen des Völkerbundes.

Beschluss N.-R.

21. Nov. 1919.

Trakt. Nr. 11.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten sei, die auf eine vollständige Reform unserer Militärorganisation abzielt und namentlich die unter den neuen Verhältnissen zur Ausführung des Artikels 2 der Bundesverfassung unbedingt erforderlichen Bestimmungen ins Auge fasst.

870.

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag vorzulegen darüber, ob nicht die Wahl und Abberufung der der Schweiz zukommenden Vertreter in den Organen des Völkerbundes der Bundesversammlung zu übertragen sei.

871.

Revision des Bundesgesetzes Über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betr. Revision der Bundesverfassung.

Beschluss N.-R.

2. Dezember 1919.

Trakt. Nr. 63.

(Motion Grünenfelder.)

Der Bundosrat wird eingeladen, beförderlich darüber Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht das Bundesgesetz über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung vom 27. Januar 1892 in dem Sinne abzuändern sei, dass, wenn die Bundesversammlung einem ausgearbeiteten Initiativentwurf für eine Partialrevision einen besondern Revisionsentwurf entgegenstellt, den Stimmberechtigten in einer ersten Abstimmung die Frage zu unterbreiten sei, ob sie dem Initiativentwurf oder dem Gegenentwurf den

*T£-j;'L^tlJ---

323

Vorzug zweiten den in Entwurf

geben wollen und dass sie in einei: Abstimmung anzufragen seien, ob si« der ersten Abstimmung vorgezogenen definitiv annehmen wollen.

872.

Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Nationalrates.

Bcschluss N.-R.

10. Dez. 1919.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat.)

In Anbetracht der ausserordentlichen Verteuerung der Lebenshaltung, in Anbetracht der fortwährenden Vermehrung der Zahl der Sessionen und der Dauer der parlamentarischen Arbeiten, in dem Bestreben, die Ausübung des Mandates eines Bundesversammlungsmitgliedes allen zu ermöglichen und zu vermeiden, dass sie ein Vorrecht begüterter Personen werde, stellt der Nationalrat den Antrag, es sei den Mitgliedern des Nationalrates vom \. Dezember 1919 an ausser den gegenwärtigen Reiseentschädigungen und Taggeldern ein bestimmter Jahresbetrag auszurichten oder aber die Reiseentschädigungen und die Taggelder zu erhöhen.

873.

Beitrag an den Fonds fUr nicht versicherbare Elementarschäden.

B.-B.

13. Dez. 1919.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob und unter welchen Bedingungen vom Bund an den Fonds für nicht versichorbare Elementarsch&den ein Beitrag zu leisten sei.

324 b. Postulate zu den Neutralitätsberichten.

Beschlüsse des Nationalrates vom 27. März 1919.

Militär département.

\.

Der Bundesrat möge verfügen, dass alle Wehrmänner ein Paar Ordonnanzschuhe zu Eigentum erhalten, unter der Bedingung, dass diejenigen, die wieder einrücken müssen, ein Paar Schuhe in feldtüchtigem Zustande mitbringen. Die Abgabe der Schuhe darf erst erfolgen, nachdem die Kriegsgefahr beseitigt und ein grösseres Aufgebot ausgeschlossen ist.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, den Unteroffizieren und Soldaten, die mehr als 300 Diensttage während der Kriegsperiode hinter sich haben, eine Entschädigung, welche insbesondere einen Teil ihres Verdienstausfalles in sich schlieest, ausgerichtet werden könnte.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, auf welche Art und in welcher Weise den schweizerischen Wehrmännern, die in dem mit dem 1. August 1914 beginnenden Zeitabschnitte mobilisiert worden sind, Entschädigungen ausgerichtet werden sollen.

Es wird der Wunsch ausgesprochen, dass: 1. der Zahl der Diensttage, 2. der wirtschaftlichen Lage der Beteiligten, und 3. ihren Familienverhältnissen Rechnung getragen werde.

Es wird ausserdem die Prüfung der Frage gewünscht, in welcher Weise verhindert werden könnte, dass diese Wehrmänner ihr Wahlrecht, namentlich infolge Rückstandes in der Zahlung ihrer Steuern, einbüssen.

Eisenbahndepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlich zu prüfen, ob der gegenwärtige Fahrplan nicht einer Revision zu unterstellen ist im Sinne einer Erweiterung der Fahrleistungen unserer Eisen-

32i> bahnen ohne erheblichen Mehranspruch von Kohlen- und Brennmaterial.

Beschluss des Ständerates vom 2. April 1919.

Ernährung samt.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, die Herabsetzung der Preise für Lebensmittel und Gegenstande des täglichen Gebrauchs zu beschleunigen.

Beschlnss des Ständerates vom 25. Juni 1919 und des Nationalrates vom 27. gleichen Monats.

Volkswirtschaftsdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, die zur vorübergehenden Verstärkung des eidgenössischen Versicherungsgerichts nötigen ausserordentlichen Richter selbst zu wählen, anstatt sie durch das Versicherungsgericht wählen zu lassen.

Beschlüsse des Nationalrates vom 27. Juni 1919.

Militänlepartemmt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht din Bergschuhe und Stiefel, deren Abgabe an Wehrmänner mit übe:" 100 Diensttagen vorgesehen ist, zu einem niedrigem als dem vorgesehenen, eventuell zum Selbstkostenpreis abgegeben werden könnten.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, wi« die seit 1. August 1914 zugesprochenen Pensionen der in Art. 6 des Bundesratsbesehlusses vom 16. Juni 1919 betreffend Erhöhung der Leistungen der Militarversicherung vorgesehenen Erhöhung ebenfalls teilhaftig gemacht werden können.

Beschluss dea Ständerates vom 28. Juni 1919.

Justiz- und Polimeidepartement.

Der Bandesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht seine Verfügung vom 19. Juni 1919 unverzüglich durch Vorschriften zu ergänzen sei, welche dahin zielen, dass Ausländer mit befristeter Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf der Frist unser Land.

auch wirklich verlassen.

326 Beschlüsse des Nationalrates vom 30. September 1919.

Justin- und Polizeidepartement.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht an seinem Beschluss vom S. Juli 1919 betreffend Abänderung des Obligationenrechts nachstehende Änderungen vorzunehmen seien, I.

Art. 6 1 4 e r h ä l t f o l g e n d e n Z u s a t z : Bei Neugründungen von Aktiengesellschaften mit einem e i n b e z a h l t e n Grundkapital von weniger als einer halben Million Franken sind nur Namenaktien zulässig.

IX.

Art. 6 5 6 e r h ä l t f o l g e n d e n Z u s a t z : Aktiengesellschaften, die ein e i n b e z a h l t e s Grundkapital von einer h a l b e n Million Franken oder darüber . . .

2.

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob nicht seinem Beschluss vom 8. Juli 1919 betreffend Abänderung des Obligationenrechts folgender Artikel beizufügen sei:

Art. XIIIbis.

Die Bestimmungen dieses Beschlusses sind nicht anwendbar gegenüber den Immobiliengesellschaften, welche lediglich den Bau von Mietwohnungen bezwecken.

Volkswirtschaftsdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Aufwendungen des Bundes zur Behebung der Arbeitslosigkeit durch Notstandsarbeiten und insbesondere zur Förderung der Hochbautätigkeit gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 23. Mai 1919 eine wesentliche Vermehrung erfahren sollten.

327

2. Erledigungen im Berichtsjahre 1919.

Nr.

Inhalt:

Erledigt durch:

628 Alters- und Invaliden- Botschaft vom 16. Mai 1919 zum versicherung.

Entwurf eines Bundesgesetzes übe:* die Hülfskasse für die eidgenössischen Beamten, Angestellten und Arbeiter (Bundesbl. III, 1).

715 Subventionsweseu.

Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1919 (Fihanzdepartement).

742 Bundesgesetzliche Re- Botschaftvom 27. Mai 1919 betreffend gelung des Kleinhandie Revision des Artikels 32bi6 und dels mit gebrannten damit in Verbindung stehend dess Artikels 31 der Bundesverfassung Wassern.

(Bundesbl. III, 396).

747 Fürsorge für unver- Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober schuldete Arbeitslose.

1919 (A. S. Bd. XXXV, S. 897).

764 Bekämpfung des Alko- Botschaft vom 27.Mai 1919 betreffend die Revision des Artikels 32bis und holismus.

damit in Verbindung stehend de;> Artikels 31 der Bundesverfassung; (Bundesbl. III, 396).

785 Revision des Artikels Wie oben.

32bi8 der Bundesverfassung (Ausdehnung auf alle destillierten Getränke).

786 Revision der Artikel 32 Wie oben.

und 32blt der Bundesverfassung (Ausdehnungauf das monopolfreie Brennen).

787 Revision des Artikels Wie oben.

32bi« der Bundesverfassung (Verbot des Kleinverkaufs geistiger Getränke unter zehn Liter).

328 Nr.

Inhalt: Erledigt durch: 812 Errichtung einer eid- Botschaft vom 21. Juni 1919 begenössischen Alterstreffend Einführung des Gesetzund Invalidenvergebungsreehtes über die Invalidisicherung.

tät«-, Alters- und Hinterlassenenversicherung, und die Beschaffung der für für die Sozialversicherung" erforderlichen Bundesmittel (Bundesbl. IV, 1).

817 Beitrag an die Kranken- Bundesratsbeschluss vom 20. Sepkassen für die Mehrtember 1919 und Nachtragskredit ausgaben infolge der (Bundesbl. V, 859).

Grippe-Epidemie.

819 Bessere Unterstützung Bundesratsbeschluss vorn 10. Februar der Krankenkassen.

1919.

821 Schutz der nationalen Bundesratsbeschluss vom 21. März Arbeitskraft.

1919 (A. S. Bd. XXXV, S. 223).

822 Beschaffung der finan- Botschaft vom 21. Juni 1919 beziellen Mittel für die treffend Einführung des GesetzAlters- und Invalidengebungsrechtes über die Invalidiversicherung.

tate-, Alters- und Hinterlassenenversicherung und betreffend die Beschaffung der für die Sozialversicherung erforderlichen Bundesmittel (Bundesbl. IV, 1).

828 Aufhebung der Be- XIV. Neutralitätsbericht (Ernähschränkungen im rungsamt).

freien Handel.

829 Ergänzung des Militär- Budgetbotschaft vom 4. März 1919.

budgets pro 1920.

834 Massnahmen zur Ver- Durch die Ereignisse überholt.

meidung von Arbeitslosigkeit in den Militärwerkstätten.

836 Reisekosten der Schwei- Bundesratsbeschluss vom 20. Sepzer aus dem Auslande, tember 1919 (A. S. Bd. XXXV, die sich zur MobilS. 733.

machung gestellt haben.

320

Nr.

Inhalt: Erledigt durch: 837 Einführung des beding- Bundesratsbeschluss vom 19. Deten Straferlasses.

zember 1919 (Geschäftsbericht für das Jahr 1919, Bundesanwaltschaft).

838 Ausgabe eines Prämien- Botschaft vom 21. Juni 1919 beanleihens.

treffend Einführung des Gesetzgebungsrechtes über, die Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung und betreffend die Beschaffung der für die Sozialversicherung erforderlichen Bundesmittel (Bundesbl. IV, 1).

839 Hülfsaktion für die XIV. Neutralitätsbericht (ErnäliSchweizer im Aus- rungsamt).

lande.

843 Förderung der Land- Geschäftsbericht für das Jahr 1919 (Landwirtschaft).

wirtschaft in den Gebirgsgegenden.

856 Bekämpfung der Ar- Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1919 (A. S. Bd. XXXV, S. 897), beitslosigkeit.

868 Heimschaffung von Geschäftsbericht für das Jahr 1919 Kriegsgefangenen.

(Politisches Departement, Abteilung für Auswärtiges).

3. Am Ende des Berichtsjahres 1919 noch unerledigt.

Nr.

i K.M.

lnhalt:

852

Bundeskanzler Protokollftthrung im Nationalrat und im Ständerat

*us
1919

Politisches Departement.

870

713 736

Abteilung für Auswärtiges.

Wahl der schweizerischen Vertreter in den Organen des Völkerbundes Innerpoiitische Abteilug Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern .

Bundesgesetz über die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen. Revision.

1919 1910 1911

330 Nr.

Inhalt:

831 Totalrevision der Bundesverfassung . . . . .

832 Revision der Bundesverfassung 833 Revision der Bundesverfassung 840 Konkordat betreffend wohnörtliche Unterstützung .

850 Frauenstimmrecht 851 .Frauenstimmrecht 862 Interpretation des Art. 77 der Bundesverfassung .

871 Revision des Bundesgesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassungo

Aus dem Jahre

1919 1919 1919 1919 1919 1919 1919 1919

Departement des Innern.

Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

859 860 873

818 847 853 854

853 854

Ausstellung der Depotbestände des Landesmuseums Einheitlicher Katalog der Bibliothekbestände der Bundesverwaltung Beitrag an den Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden .

Oberbauinspektorat.

Steigerung der Ertragsfähigkeit des anbaufähigen Bodens beim Neuenburger-, Murten- und Bielersee Urbarmachung und Bewirtschaftung der MagadinoEbene Flusskorrektionen, Aufforstungen und Bodenverbesserungen Boden Verbesserungen, Aufforstungen, Gewässerkorrektionen und Wassernutzbarmachung nach einheitlichem Programm Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

Flusskorrektionen, Aufforstungen und Bodenverbesserungen Bodenverbesserungen, Aufforstungen, Gewässerkorrektionen und Wassernutzbarmachungen nach einheitlichem Programm

1919 1919 1919

1918 1919 1919 1919

1919 1919

33:1 Aus den Jahre

Nr.

Inhalt:

854

Abteilung für Wasserwirtschaft.

Bodenverbesserungen, Aufforstungen, Gewässerkorrektionen und Wassernut/barmachungen nach einheitlichem Programm Justiz- und Polizeidepartement.

Justizabteilung.

Verpflichtung zur Abtretung von Privatrechten .

Automobilhaftpflicht Massnahmen zum Schutze des öffentlichen Friedens Verbot der Doppelbesteuerung Revision des Obligationenrechts (,,Aktiengesellschaften") Revision von Art. 75 der Bundesverfassung . .

Interpretation von Art. 75 der Bundesverfassung .

Revision des Garantiegesetzes Revision des Art. 6 des Garantiegesetzes . . .

Revision der Haager Übereinkunft betreffend die Ehescheidung und die Trennung von Tisch und Bett Bekämpfung der Wohnungsnot

574 706 731 744 755 826 827 844 845 846

806 i

191!)

1900 1909 1911 1912 1914 1919 1919 1919 1919 1919 1919

Bundesanwaltschaft.

825

Streikverbot

1911

732

V e r s i c h e r u n g samt.

Errichtung einer Mobiliarversicherungsanstalt . .

1911

729 805 813 835 863

864 865 867 869

Müüärdeparlement.

Lohnausfall zufolge Militärdienst. Ersatz . . .

Sparmassnahmen im Militärwesen Revision des Militärversicherungsgesetzes . . .

Revision der Art. 204 und 208 der Militärorganisation Entlastung des Militärwesens durch freiwillige Tätigkeit Körperliche Erziehung der Schweizerjugend . .

Demokratisierung des Wehrwesens

Bereinigung der Mobilisationsausgaben Revision der MilitÄrorganisation

1911 1918 1918 1919 1919 1919 191£l

. . . .

1919 1919

332 Nr.

Inhalt:

Aus dem Jahre

Finanz- und Zolldepartement, 725 799 814 872

Finanzverwaltung.

Errichtung einer schweizerischen Hypothekenbank Einführung der Pfandbriefe Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes .

Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder des Nationalrates

1911 1917 1918 1919

752

Steuer Verwaltung.

Erhöhung der Militärpflichtersatzsteuer . . . ,

1913

719

Zollverwaltung.

Abänderung des Bundesgesetzes über das Zollwesen

1910

849

Volkswirtschaftsdepartement.

Schutz des Hotelgewerbes Programm der sozialen Reformen Monopolisierung von Zweigen des Imports und Exports der Schweiz Ordnung des Arbeitsverhältnisses

1919 1919

789

Abteilung für Industrie und Gewerbe.

Kommunalisierung ^o der Kinobetriebe

1917

782 823 841

795 830

848 855 857

Bundesamt für Sozialversicherung.

Neue Einlagen in den Versicherungsfonds . . .

Revision von Art. 74 des Bundesgesetzes über Kranken- und Unfallversicherung Amt für Arbeitslosenfürsorge.

Abhülfe der Wohnungsnot und Siedelungspolitik .

Arbeitslosenfürsorge Bekämpfung der Steigerung der Wohnungsmieten, der Wohnungsnot und der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe

1917 1919

1917 1919

1919 1919 1919

333 Nr.

792

853 854

858 861

Inhalt:

Abteilung für Landwirtschaft.

Massnahmen gegen die Entvölkerung der Berg- und Landgemeinden Flusskorrektionen, Aufforstungen und ßodenverbesserungen Bodenverbesserungen, Aufforstungen, Gewässerkorrektionen und Wassernutzbarmachungen nach einheitlichem Programm Errichtung einer Versuchsanstalt für Obst- und Gartenbau i m Kanton W^allis . .

" . . .

Ausbau der landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Versuchsanstalten .

. . . .

. . .

'

1917

1919 1919 1919

Post- und Eisenbahndepartement.

618 645 707 824 842

Eisenbahnabteilung.

Reorganisation des Eisenbahndepartements . . . 1903 Terrainerwerbung im Bahnhof Bern 1904 Bauwesen der Bundesbahnen. Vereinfachung .

1909' 1919' Elektrifizierung der Bundesbahnen Aufhebung oder Revision des Gotthardvertrages . 1919'

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1919.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

1230

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.02.1920

Date Data Seite

303-333

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10 027 440

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