595 # S T #

Schweizerische Bundesversammlung.

Am 6. Dezember wählte der Nationalrat zum Präsidenten : Herrn E. G a r b a n i - N e r i n i , von Gresso in Lugano, bisher Vizepräsident, und am 9. Dezember zum Vizepräsidenten : Herrn Gustav M ü l l e r , von Wiler bei Utzenstorf, in Bern.

Der Ständerat wählte am 6. Dezember zum Präsidenten: Herrn Dr. J. B a u m a n n , in Herisau, bisher Vizepräsident, zum Vizepräsidenten : Herrn Dr. J. R ä b e r , in Küssnacht, au Stimmenzählern: die Herren S i m o n und A n d e r m a t t , bisherige Stimmenzähler.

Die bei Eröffnung der Septembersession im Nationalrat von dessen Präsidenten, Landammann B l u m er, gehaltene Gedächtnisrede für den verstorbenen Herrn Düby (siehe Bundesblatt 1920, Bd. IV, Seite 321) lautete: ,,Wieder muss ich den Nationalrat mit einer Totenklage eröffnen. Am 26. Juli schied nach kurzer Krankheit unser scheinbar so. lebenskräftige Kollege Emil Düby aus dem Leben, seit langen Jahren der anerkannte Führer der schweizerischen Eisenbahnerschaft.

Emil Düby wurde am 4. Januar 1874 geboren, absolvierte die Primarschule, Progymnasium und Gymnasium in Bern, amtete dann sofort als aktiver Eisenbahner, bei der Jura-Simplon-Bahn und hierauf als Verbandssekretär des Verbandes der schweizerischen Eisenbahnangestellten und nach Gründung der Einheitsorganisation als Generalsekretär des schweizerischen Eisenbahnerverbandes. Schon früh wurde Düby in den Stadtrat und Grossrat des Kantons Bern berufen, dem Nationalrate gehörte der Verstorbene seit 1917 an.

Die Aufgabe seines Lebens erblickte Düby in der Hebung der Eisenbahnerschaft und damit in der allgemeinen Hebung der Arbeiterschaft. Gewiss eine schöne und hohe Aufgabe, der unser Kollege mit grossem Eifer und Geschick, mit Gerechtigkeitssinn und Charakterstärke in oft sehr schwierigen Situationen obgelegen ist.

596

Diese unausgesetzte Tätigkeit für die Sache der Arbeit durch die Organisation blieb denn auch nicht ohne grossen Erfolg.

Wohl war auch gegen ihn zu Zeiten aus den eigenen Reihen Opposition erhoben worden ; sie musste aber verstummen vor der erstaunlichen Sachkenntnis, der Liebe und Treue, mit der Düby allezeit für die Interessen der Arbeiterwelt eingestanden ist. Die gesamte Eisenbahnerschaft hat denn auch in imposantem Aufmarsch an der Trauerfeier im Münster in Bern Zeugnis abgelegt von der Dankbarkeit der Genossen, von der Hochachtung, die sie ihrem Führer über das Grab hinaus zollen.

Düby lässt auch in unserm Rat eine schmerzliche Lücke.

Alle seine Voten waren kurz, klar, entschieden und bekundeten immer eine vollständige Beherrschung des Stoffes. N o c h g i l t es e i n e s de r W e r k e , an d e n e n e r hervorra e n d e n A n t e i l hatte -- d a s A r b e i t s z e i t g e s e t z -- , in d e r V o l k s a b s t i m m u n g zu s i c h e r n , und in unserm Traktat den Verzeichnis befindet sich noch eine unerledigte Motion Düby zugunsten einer systematischen Ausbildung des Personals und zugunsten der Verkehrsschulen unseres Landes. Das zeichnet so recht das Bestreben des Verstorbenen, den Eisenbahner auch innerlich zu heben, die Arbeit zu ehren.

Im Privatleben war Düby eine frohe, sonnige Natur, seineu Kameraden ein wirklicher Freund, seiner Familie ein Vater.

Der Verlust solcher Männer ist immer ein Verlust für das gesamte Vaterland, auch dann, wenn sie im Leben oft ihre eigenen Wege gegangen sind.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 6. Dezember 1920.)

Herrn E. G. B. M a x s e wird als britischer Generalkonsul in Zürich das Exequatur erteilt für die Kantone Zürich, Schaffhausen, Zug, St. Gallen, Appenzell, Thurgau, Glarus, Graubünden., Tessin, Schwyz, Uri, Unterwaiden und Luzern.

Dem zum britischen Konsul in Basel ernannten Herrn Normax Carl H a a g wird das Exequatur erteilt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schweizerische Bundesversammlung.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.12.1920

Date Data Seite

595-596

Page Pagina Ref. No

10 027 777

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.