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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1919 bis zum 30. September 1920.

(Vom 30. September 1920.)

Hochgeachtete Herren !

In Nachachtung von Art. 6 des Regulativs für die Finanzkommissionen der eidgenössischen Kate vom 22. November 1907 beehren wir uns, Ihnen folgenden Bericht zu erstatten:

I. Personelles.

Die letzte Gesamterneuerung des Nationalrates nach dem Bundesgesetz vom 19. Juli 1872 betreffend die eidgenössischen Wahlen uud Abstimmungen hat im Oktober 1917 stattgefunden.

Nach Art. 76 der Bundesverfassung hätten die Gewählten für die Dauer von drei Jahren ihr Amt bekleiden sollen. Die Annahme des Bundesgesetzes vom 14. Februar 1919, wonach zukünftig die Wahlen für den Nationalrat nach dem Grundsatze der Proportionalität zu geschehen haben, rückte aber die XXV. Legislaturperiode der Bundesversammlung um ein Jahr vor, resp.

verkürzte die XXIV. Amtsdauer um ein Jahr.

Es bedingte dies auch die vorzeitige Neubestellung der F i n a n z k o m m i s s i o n e n durch die eidgenössischen Räte. Der Nationalrat wählte am 12. Dezember 1919 in dieselbe die Herren: von Streng, Affolter Evéquoz, Jenny, Stuber, Bersier, Bonhôte, Eymann, Meyer, Schär, Tobler ; der Ständerat am 10. Dezember 1919 die Herren: Andermatt, Pettavel Keller, Laely Gabuzzi Rutty, Rseber, Ammann, Messmer.

Die Finanzdelegation bestand am 1. Oktober 1919 aus den Herren Ständeräten : Baumann, Pettavel, Andermatt, und den Herren Nationalräten: Piguet, Spahn und von Streng.

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Die neuen Finanzkommissionen der XXV. Legislaturperiode bestellten folgende Finanzdelegation (vom 11./12. Dezember 1919) : die Herren Ständeräte Andermatt, Pettavel, Keller; die Herren Nationalräte von Streng, Affolter, Bersier, und deren Ersatzmänner : die Herren Ständeräte Gabuzzi, Rutty, Rseber ; die Herren Nationalräte Bvéquoz, Jenny, Stuber.

Im Frühjahr 1920 lehnte Herr Ständerat Gabuzzi eine Wiederwahl in den Ständerat ab. Er wurde am 29. April 1920 von der Finanzkommission des Ständerates durch Herrn Aepli ersetzt. Eine Ersatzwahl für Herrn Gabuzzi als Suppléant der Finanzdelegation fand im Berichtsjahre nicht statt.

II. Sitzungen.

Wegen der ausserordentlichen Sessionen der Bundesversammlung vom 15. September bis 2. Oktober 1919, vom 10. bis 22. November 1919, vom 2. bis 14. Februar 1920 und vom 19.

bis 30. April 1920 konnten die vierteljährlichen Sessionen der Delegation nicht regelmässig abgehalten werden.

Die Anzahl der ordentlichen Sitzungen beschränkt sich im Berichtsjahre auf 8, die der ausserordentlichen auf 3.

III.

Verhandlungsgegenstände.

1. Suboentionsgesuche. Diese gehen regelmässig unmittelbar vor der Budgetberatung in den Räten ein. Wenn die Potenten beim Bundesrate kein Gehör gefunden haben, wird noch der Versuch gemacht, bei den Finanzkommissionen resp. deren Delegation anzuklopfen. Ziffer 2 des Bundesbeschlusses vom 18. März 1875 zum Budget für das Jahr 1875 lautet: Der Bundesrat soll keinen Beitrag an w i s s e n s c h a f t l i c h e und g e m e i n n ü t z i g e Unternehmungen ins Budget aufnehmen, wenn von der betreffenden Gesellschaft nicht gehöriger Ausweis für die Ausgaben geleistet wird.

Dieser Bundesbeschluss hat Ihre Delegation neuerdings zur grundsätzlichen Stellungnahme veranlasst, alle derartigen Gesuche dein Bundesrate zur Prüfung zuzuweisen. Bei der äusserst gespannten Finanzlage des Bundes muss an diese Subventionsgesuche ein strenger Masstab angelegt werden.

2. Budget 1920. Die Vorberatung des Budgets 1920 konnte ausnahmsweise erst im Kalenderjahr 1920 beendet werden. Die verspäteten Eingaben des Budgets für das Militärflugwesen und

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der Spezialbotschaft für die Gesandtschaften boten Anlass, den Finanzkommissionen die Verschiebung der Berichterstattung zu empfehlen. Diese brachte hinsichtlich der Errichtung von Gesandtschaften eine Abklärung, die in verfassungsrechtlicher Beziehung sehr wünschenswert und für die Zukunft von Nutzen gewesen ist. (Bundesbeschluss vom 26. Juni 1920.)

3. Neueinschätmng von Liegenschaften. Auf eine bezügliche Anfrage des Finanzdepartements haben wiv verlangt, dass zwischen Assekuranzwert und Bilanzwert unterschieden und der Assekuranzwert den neuen Verhältnissen sofort angepasst werde^ um eventuellen Verlusten vorzubeugen ; eine Änderung der Bilanzwerte der Gebäulichkeiten und Liegenschaften lehnten wir dagegen ab.

4. Prüfung der Rechnungen für die Kriegsorganisationen. Der stete und häufige Personalwechsel und die Arbeitsanhäufung haben die Delegation veranlasst, die Vorberatung dieses Verhandlungsgegenstandes einer Spezialkommission überweisen zu lassen. Bei der Prüfung dieser Rechnungen ist die Kontinuität in der Besetzung der Kommission ein Haupterfordernis. Diese fehlt bei der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen, die gesetzlich einem periodischen Personenwechsel unterstellt sind.

Dem Wunsche der Delegation nachgebend, hat die Bundesversammlung in ihrer Sommersession 1920 zur Vorberatung dieses Gegenstandes Spezialkommissionen ernannt. Damit wird dieser Gegenstand aus der Geschäftsliste der Finanzdelegation verabschiedet.

5. Rücktrittsgeholter der Kommandanten der HeereseinJieiten. Um in dieser Frage eine Einigung zu erzielen, konferierte die Finanzdelegation mehrere Male mit dem Chef des Militärdepartements.

Die Lösung ist schwierig, weil im Parlament politische Momente sich den rein militärischen Interessen beimischen. Im demokratischen Staatswesen muss nicht bloss den finanziell gut gestellten und den Berufsoffizieren die Möglichkeit geboten werden, eine Heereseinheit zu kommandieren. Die Tüchtigkeit soll ausschlaggebend sein. Die Delegation konnte den Vorsteher des Militärdepartements bestimmen, den Bericht des Bundesrates mit Bundesbesehlussentwurf vom 23. April 1920 zurückzuziehen. Den Räten wird ein neuer Antrag zugestellt werden, der in Anlehnung an den Bundesbeschluss vom 23. Juni 1920 betreffend die Ruhegehalte für die Bundesräte der Angelegenheit einen generellen und grundsätzlichen Charakter geben wird.

365 6. Die Fragen betreffend den Geldverkehr bei den Kreispostkassen sowie der Anlage der Postcheckgelder können durch die erfolgten Erklärungen im Geschäftsführungsbericht des Bundesrates für das Jahr 1919 (Seiten 847 und 862) als erledigt betrachtet werden.

Dies einige Gegenstände aus den zahlreichen Verhandlungen, die verdienen besonders hervorgehoben zu werden. Für alle übrigen Geschäftsfälle stehen Ihnen die Protokolle und Kopie.bucher der Delegation zur Einsicht offen.

IT. Durchsicht der ßevisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Delegation schenkt der Kontrolltätigkeit der eidgenössischen Finanzkontrolle, die in diesen Revisionsprotokollen zum Ausdruck gelangt, die grösste Aufmerksamkeit.

Diese Protokolle behandeln die Kassen- und Inventarrevisionen, die vorgängige Revision bei Geldanweisungen und die nachgängige Revision über die Abrechnungen resp. über die Rechnungsstellung der Departemente und Abteilungen. Die Revisionsbemerkungen mögen der einten oder andern Rechnungsund Amtsstelle nicht immer angenehm sein, der Delegation haben sie den Beweis erbracht, dass die Finanzkontrolle ihre Aufgabe und ihren Zweck erfüllt.

T. Inspektionen und Revisionen durch die Sektionen der Finanzdelegation.

Im Berichtsjahre haben folgende Inspektionen stattgefunden : beim Bundesgericht; ,, Departement des Innern : das Museum Vela in Ligornetto ; ,, Militärdepartement: die Felsenmagazine in Altdorf, die Festungsbureaux Savatan und Dailly in St. Maurice; .,, Finanzdepartement: das Zollamt Locamo, das Zollamt Chiasso P. V. und G. V., die Zollkreiskasse Lugano ; ,, Post- und Eisenbahndepartement : die Kreispostkasse Bellinzona.

ITI bezug auf die Zollkreiskassen wurde von der Delegation die Frage aufgeworfen, ob hier nicht nach Analogie der Postkreiskassen eine Vereinfachung vorgenommen werden könnte.

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VI. Korrespondenzen und Anträge der Delegation.

Verschiedene Wünsche und Anträge gaben Anlass zu schriftlichem und mündlichem Verkehr mit den Departementen. Die Kopien der durch uns verfassten Schreiben und die Antworten auf dieselben werden von unserem Sekretär geordnet aufbewahrt; sie stehen für die Arbeiten Ihrer Kommissionen zu deren Verfügung.

Auf unsern Wunsch hat der Bundesrat mit Beschluss vom 6. April 1920 den Bezug von Kanzleigebühreu neu geordnet; dagegen haben wir, gestützt auf einen Bericht des Justiz- und Polizeidepartements, den Antrag auf Erhöhung der Staatsgebühren für konzessionierte Versicherungsgesellschaften fallen gelassen.

Die Erledigung weiterer Anträge für Vereinfachung und Besserungen der eidgenössischen Staatsrechnung: die Aufhebung verschiedener Spezialkonti, Einstellung der Subvention für die Linthkorrektion im Sinne des Wasserpolizeigesetzes vom Jahre 1877, ist noch ausstehend.

Mit vollkommener Hochachtung.

B e r n , den 30. September 1920.

Im Namen der Finanzdelegation der eidg. Räte, Der Präsident: Andermatt, Ständerat.

-5S-0*.-

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit seit dem 1. Oktober 1919 bis zum 30.

September 1920. (Vom 30. September 1920.)

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