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leben stehen, die Verhältnisse und Bedürfnisse, Wohl und Wehe der Bevölkerung aus eigener Anschauung und Erfahrung kennen.

Es ist dies der wohltuendste, absolut notwendige Gegensatz zur Bureaukratie des Palais. Solche Männer, bewandert in Finanz- und ökonomischen Fragen, zählt unser Parlament leider viel zu wenige, und ist der Hinscheid eines solchen Mannes doppelt zu beklagen.

Ody hat seine Pflicht vollauf erfüllt und dem Genfer- und Schweizervolk die wertvollsten Dienste geleistet. Auch er verdient dafür den Dank des Landes.

Ich ersuche Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Sitzen zu erheben.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. Februar 1920.)

Laut Mitteilung des bayerischen Ministerpräsidenten ist die bisherige bayerische Gesandtschaft in Bern auf 1. Februar 1920 aufgehoben worden.

(Vom 24. Februar 1920.)

1. In Ausführung von Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 24. März 1917 betreffend den ,,Fonds für Arbeitslosenfürsorge" wird aus diesem Fonds den Einrichtungen für Arbeitslosenversicherung ein Drittel der von ihnen im Jahre 1919 unverschuldet Arbeitslosen ausbezahlten Unterstützungen (am Ort) rückvergütet, unter folgenden Bedingungen: a. die Arbeitslosenkassen müssen eigene Rechnung führen, aus der insbesondere ersichtlich sind die Beiträge anderer öffentlicher Verwaltungen, die Einzahlungen der Mitglieder, die Zahl der Unterstützten und der Unterstützungstage, die für Unterstützung unverschuldet Arbeitslosen am Ort ausbezahlten Entschädigungen, die Buchung des Bundesbeitrages; 6. der Betrieb der Kassen ist fortzuführen, solange nicht zwingende Gründe entgegenstehen;

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e. die statutarischen Leistungen der Kassen dürfen nicht zufolge des Bundesbeitrages vermindert werden ; ä. der Bundesbeitrag ist ausschliesslich zur Schaffung oder Äufnung von Reservefonds der Arbeitslosenkassen zu verwenden und sicher anzulegen; e. die Kassen sollen den beteiligten Kantonsregierungen zur Kenntnis bringen, welcher Anteil am Bundesbeitrag auf die Gesamtheit der in den betreffenden Kantonen wohnenden Mitglieder entfällt.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement ist ermächtigt, die durch die Verhältnisse des einzelnen Falles gebotenen Abweichungen von den in vorstehenden lit. a--e bezeichneten Bedingungen zuzulassen.

Der 7. Abschnitt des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1.917 über die Stempelabgaben betreffend Abgabe auf Frachturkunden tritt am 1. Januar 1922 in Kraft.

Dem Kanton Tessin werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. für die Korrektion der Maggia bei Riveo ein Bundesbeitrag von Fr. 38,000 als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 95,000; 2. für die Korrektion der Maggia bei Someo ein Bundesbeitrag von Fr. 50,000 als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 125,000.

An Stelle des als Leiter des deutschen Konsulates in St. Gallen anerkannten Herrn Legationsrat Siedler ist, infolge anderweitiger Verwendung des Genannten, Herr Freiherr von Schauenburg mit der Weiterführung der Geschäfte des deutschen Konsulates in St. Gallen betraut worden.

(Vom 27. Februar 1920.)

Dem Kanton Zug wird an die zu Fr. 142,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 73 ha in den Gemeinden Steinhausen und Niederwil ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Maximum Fr. 35,625, zugesichert.

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(Vom 1. März 1920.)

Als Ersatzmann in der Kommission für wissenschaftliche Fachprüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte und als Mitglied der Kommission für naturwissenschaftliche Fachprüfungen für Apotheker für den Prüfungssitz Freiburg wird gewählt : Herr Dr. Henri von Diesbach, ausserordentlicher Professor der Chemie an der Universität Freiburg.

Dem Kanton Graubünden wird an die Kosten für Lawinenverbau und Aufforstung ,,Bukaretg-Schiera", Gemeinde Ems, ein Bundesbeitrag von Fr. 24,257 zugesichert.

Dem Kanton Freiburg wird an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten der Eindämmung der Gérine in Marly-le- Grand et Marly-le-Petit ein Bundesbeitrag von 33 1/%% 5 im Maximum Fr. 41,667, zugesichert.

Dem Kanton Freiburg wird an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für die Eindämmung der Veveyse de Châtel ein Bundesbeitrag von Fr. 43,162 bewilligt.

Wahlen (Vom 24. Februar 1920.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur beim Hauptzollamt Chiasso-Stazione G. V. : Poncini, Francesco, von Ascone, zurzeit Kontrollgehülfe daselbst.

Kontrolleur am Hauptzollamt Basel S.B.B. Frachtgut: Seiler, Johann, von Bibern (Schaffhausen), zurzeit Kontrollgehülfe daselbst.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Basel-B.B.-Frachtgut : Jacquat, Robert, von Villars s./Fontenais, zurzeit Kassagehülfe daselbst.

Kanzleisekretär der Zolldirektion in Lausanne : Duchesne, Edgar, von Vaumarcus, zurzeit Gehülfe I. Klasse daselbst.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Basel S. B. B. Frachtgut : Frola, Léon, von Vernier (Genf), zurzeit Gehülfe I. Klasse daselbst.

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Justiz- und Polieeidepartement.

Zentralpolizeibureau.

Kanzlist II. Klasse: Salvadé, Americo, von Castano (Tessin), zurzeit Telegraphist in Bern.

Departement des Innern.

Wasserwirtschaft.

Zeichner : Rochat, Louis, von La Tour de Peilz (Waadt), in Bern ; Schlachter, Ferdinand, von Basel, in Bern ; Kaufmann, Karl, von Wauwil (Luzern), in Rorschach ; Schmidlin, Anton, Dr. phil., von Luzern, in Bern ; Gianella, Felice, von Leontica (Tessin), inAcquarossa; Graf, Ludwig, von Heiligenschwendi, in München; Humbert, Maurice, von Serrières (Neuenburg), in Bern, und Jung, Otto, von Pfyn (Thurgau), in Bern.

(Vom 27. Februar 1920.)

Departement des Innern.

Landesbibliothek.

Assistent (provisorisch): Brouty, B., von Echallens, Angestellter der eidg. Steuerverwaltung, in Bern.

(Vom 1. März 1920.)

Militär département.

Buchhalter I. Klasse des Oberkriegskommissariates : OEauser, Hans, von Mötschwil (Bern), Buchhalter II. Klasse des Oberkriegskommissariätes, in Bern.

Finane- und Zolldepariement.

Zollverwaltung.

Juristischer Sekretär der I. Abteilung der Oberzolldirektion: Sontheim, Max, von Willisdorf, Fürsprecher, in Bern.

Technischer Experte bei der II. Abteilung (Inspektorat) der Oberzolldirektion : Amstutz, Gottfr., von Basel, Kontrolleur am Hauptzollamt Basel bad. Bahn, Frachtgut.

Vorstand des schweizerischen Hauptzollamtes in Konstanz : Suter, Gotti., von Kölliken (Aargau), Kontrolleur am Hauptzollamt Konstanz.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Basel bad. Bahn, Eilgut : Weber, Robert, von Bertschikon (Zürich), Zollgehülfe I. Klasse, in Basel.

Kassagehülfe beim Hauptzollamt Basel bad. Bahn, Frachtgut : Roth, Hans, von Aarau, Revisionsgehülfe bei der Zollkreisdirektion in Basel.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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