218

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 27. August 1920.)

Das Exequatur wird erteilt: a. dem zum Konsul des Deutschen Reiches in Genf ernannten Herrn Legationsrat Dr. von B al ig a n d ; b. dem zum Konsul von Dänemark in Basel ernannten Herrn C. B u r c k h a r d t - S a r a s i n .

Herr Normann Carl H a a g wird als Konsul von Grossbritannieh in Basel anerkannt.

(Vom 30. August 1920.)

Dem bisherigen schweizerischen Geschäftsträger in Rio de Janeiro (Brasilien) Herrn Albert G e r t s c h , von Lauterbrunnen, wird der Titel eines ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers verliehen.

Herr Ch. F e h l m a n n , von Menziken, Sekretär und Einwanderungskommissär am schweizerischen Konsulat in New-York, wird zum Berufs-Vizekonsul ernannt.

Die Wirksamkeit des Beschlusses vom 16..April 1920, durch den der Regierungsrat des Kantons Bern ermächtigt worden ist, für die von der Maul- und Klauenseuche heimgesuchten oder unmittelbar bedrohten Gebiete dieses Kantons im Falle der Notwendigkeit Rechtsstillstand zu bewilligen, wird bis Ende September 1920 verlängert.

Dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 28. August 1920, gemäss welchem der für die Bezirke Bucheggberg und Kriegstetten wegen der Maul- und Klauenseuche bis 31. August 1920 gewährte Rechtsstillstand bis 30. September verlängert worden ist, wird die Genehmigung erteilt.

Ebenso wird genehmigt der Beschluss der gleichen Kantonsregierung, wonach für die Bezirke Lebern und Balsthal-Gäu Rechtsstillstand vom 1.--30.-September 1920 gewährt wird.

219 Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: \. dem Kanton B e r n zuhanden der Weggenossenschaft Schwendimatt an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten eines von Hinterbühl nach Riffersegg führenden Bergweges in den Gemeinden Bowil und Röthenbach 25 °/0,. höchstens Fr. 16,250 ; 2. dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Wiederherstellungs- und Verbauungsarbeiten an der Tobbachbrücke der Güterstrasse Thur-Schwendi in der Gemeinde Wildhaus 25 %, im Maximum Fr. 7000 ; 3. dem Kanton B a s e l - L a n d s c h a f t an die zu Fr. 36,000 veranschlagten Kosten der Ausführung der Güterzusammenlegung einer Fläche von 26,67 ha in der Rütihard, Gemeinde Muttenz, 35 %, im Maximum Fr. 12,600.

Dem zum Vizekonsul von Finnland in Zürich ernannten Herrn Gustav D e i b e l wird das Exequatur erteilt.

(Vom 3. September 1920.)

Der Schweizerischen Unfallversicherungs-Aktiengesellschaft in Winterthur wird die Konzession erteilt zur Aufnahme der Feuerrückversicherung in ihren Geschäftsbetrieb. Die Konzession erstreckt sich auch auf die Rückversicherung der von den Feuerversicherungsgesellschaften übernommenen Nebenrisiken.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton S c h a f f h a u s e n an die zu Fr. 46,600 veranschlagten Kosten für Weideverbesserung im ,,Hinteren Wetzenhof1*, Gemeinde Gächlingen, zuhanden der nordschweizerischen Pferdezuchtgenossenschaft Schaffhausen 25 °/o, im Maximum Fr. 11,650; 2. dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 810,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung einer Fläche von 645 ha in der Gemeinde Combremont-le-Grand 30--35 °/o, im Maximum Fr. 265,000.

220

Wahlen.

(Vom 30. August 1920.)

Finanz- und Zolldepartement.

Eid g. S t e u e r V e r w a l t u n g .

Registratur : Simon, Fritz, Kanzlist I. Klasse der genannten Verwaltung.

Kanzlist I. Klasse : Kranichfeldt, Eduard, von Iseo (Tessin), provisorischer Beamter der eidg. Steuerverwaltung.

(Vom 3. September 1920.)

Finanz- und

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen II. Klasse: Agustoni, Anton, von Morbio-Inf.; Roth, Jean, von Meiringen; Schilling, Jakob, von Landschlacht; Zoppi, Hans, von San Vittore, alle bisher provisorisch angestellt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Schweizerische Eidgenossenschaft.

Ausgabe von 2-, 3- und 5-jährig. 6 % Kassascheinen der Schweiz.

Eidgenossenschaft, III. Serie, für die Lebensmittelversorgung nnd zur sofortigen Konversion der am 5. November 1920 fällig werdenden 5 % Kassascheine.

Die Versorgung des Landes mit Getreide und Zucker nimmt immer noch sehr bedeutende Mittel in Anspruch, indem wir unsern Lieferanten den Gegenwert der im Ausland gekauften Lebensmittel vorschiessen müssen. Angesichts der Unsicherheit, in der wir leben, ist es jedoch notwendig, in der Schweiz einen Warenvorrat zu halten, der genügt, um unsere Bedürfnisse für wenigstens 6 Monate zu decken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.09.1920

Date Data Seite

218-220

Page Pagina Ref. No

10 027 663

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.