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Zu

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für den Aktivdienst (Kriegsmobilmachung), die Ausscheidung der Ausgaben des Aktivdienstes, den Voranschlag für die freiwillige Bewachungstruppe, die Ausgaben für den Ordnungsdienst.

; (Vom 6. Februar 1920.)

. .

Einer Anregung der parlamentarischen Kommissionen der eidgenössischen Rute zur Prüfung der Mobilisationsausgaben Rechnung tragend, fassten wir am 24. Oktober vergangenen : Jahres folgenden Beschluss : 1. den Konto ,,Kriegsmobilmachung"' auf den 31. Oktober 1919 endgültig abzuschliessen ; 2. für die noch notwendigen Bedürfnisse des Mobilisationskontos sofort einen Voranschlag aufzustellen ; 3. Anordnungen zu treffen, dass unverzüglich die Ausscheidung jener Ausgaben aus der Mobilmachungsrechnung, die nicht zu Lasten dieser Rechnung, sondern zu Lasten der ordentlichen Militärausgaben fallen, vorgenommen werde, wie dies anlässlich der Beschlussfassung der eidgenössischen Räte über die Mobilisationskosten 1914/1915 und auch anlässlich der Beratungen betreffend die Kriegssteuer verlangt worden ist.

Wir beehren uns, Ihnen in Ausführung dieses Beschlusses nachstehenden Bericht zu erstatten :

I. Abschlags auf 31. Oktober 1919.

Über die Ausgaben und Einnahmen des Konto Kriegsmobilmachung wurde bis jetzt abschnittsweise Rechnung abgelegt, in der Meinung, dass diese partiellen Abrechnungen schliesslich in eine Generalabrechnung (Hauptabschluss) zusammenzufassen seien.

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aus welcher für jede Rubrik und Unterrubrik die Totalausgabea ersichtlich sein würden.

Wir haben Ihnen bis jetzt zur Genehmigung unterbreitet: Abrechnung pro 1914/1915 am 15. Dezember 1917, Abrechnung pro 1916 am 14. März 1919.

Die Abrechnung, umfassend die Rechnungsjahre 1917 und 1918, ist gegenwärtig in Ausarbeitung.

Wenn nun dem Wortlaute unseres eingangs erwähnten Beschlusses nachzuleben wäre, so hätte die Abrechnung des Jahres 1919 nur die Monate Januar bis und mit Oktober zu umfassen.

Von diesem Zeitpunkte an, d. h. ab 1. November bis zu den endgültigen Abschlussarbeiten, wäre dann eine besondere Abrechnung zu erstellen, in der nicht nur über Einnahmen und Ausgaben, sondern auch über die Verwendung der im Kapitel II hiernach zu behandelnden Kredite Auskunft zu geben wäre.

Während also bis jetzt, d. h. bis 31. Oktober 1919, bei den Abrechnungen der Kriegsmobilmachung auf die bewilligten Kredite keine Rücksicht genommen wurde, müsste nun für eine verhältnismässig kurze Spanne Zeit vom 1. November 1919 bis Schluss, sagen wir bis 30. Juni 1920, der Abrechnung eine andere Form, wie sie zum Beispiel die jährliche Staatsrechnung kennt, gegeben werden.

Wir bezweckten aber mit unserem Beschlüsse keine derartige durchgreifende und auch unnötige Abänderung des bisherigen Abrechnungsverfahrens.

Es handelte sich in erster Linie für uns darum, von einem gewissen Zeitpunkt hinweg, d. h. vom 1. November 1919 an, die noch ia Aussicht stehenden Ausgaben für die Kriegsmobilmachung kennen zu lernen und diese Ausgaben in einen Voranschlag zusammenfassen zu lassen.

Die Abänderung des bisherigen Abrechnungsverfahrens empfiehlt sich schon aus dem Grunde nicht, weil die Vornahme eines Abschlusses auf 31. Oktober 1919 bei allen Trüppenkomptabilitäten und Materialkonti viel Zeit beanspruchen würde und bei vielen Orten nicht durchführbar wäre, infolge Übergreifens auf die Abrechnungsperiode ab 1. November 1919.

Wir sind deshalb mit dem Finanz- und Militärdepartement einverstanden, dass die Abrechnung über die Ausgaben der Kriegsmobilmachung in bisheriger Form stattzufinden habe. Nur dadurch kann ein klares Bild über die Ausgaben insgesamt und über die einzelnen Rubriken geschaffen werden.

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Vom 1. November 1919 an wird sich indessen die Visakontrolle des Finanzdepartements bei den vom Oberkriegskommissariat auf die Staatskasse ausgestellten Zahlungsmandate aus«chliesslich an die im nouen Voranschlag (siehe Kapitel II hiernach) enthaltenen Kreditsummen halten, wobei .die Einnahmen (Erlös aus den Inventarverwertungen usw.) nicht etwa mitgerechnet, d. h. von den Ausgaben abgezogen werden dürfen.

II. Voranschlag für die Kriegsmobilmachnng.

Wie bereits bei Abschnitt I bemerkt worden ist, versuchten wir Erhebungen anzustellen über die noch in Aussicht stehenden Ausgaben für die Kriegsmobilmachung und liessen zu diesem Zwecke von den beteiligten Departementen (Militär und Finanz) einen Voranschlag ausarbeiten, den wir Ihnen in Beilage I zur Kenntnisnahme unterbreiten.

Dieser Voranschlag, vereinigt mit den sachbezüglichen Ausgaben und den bewilligten Krediten auf 31. Oktober 1919, hat dann als Grundlage für den Generalabschluss der gesamten Mobilisationsrechnung zu dienen.

Wir geben nun ohne weiteres zu, dass der Voranschlag nur ein ungefährer sein wird. Doch darf nicht übersehen werden, dass durch die Aufstellung eines Voranschlages, auch wenn er nur ein ungefährer ist, immerhin gegenüber dem früheren Zustande ein Fortschritt erzielt worden ist.

Die Vornahme einer genauen Ausgabenwertung war schon deshalb nicht möglich, weil der Militärverwaltung nur ein verhältnismässig kleiner Teil der Rechnungssteiler bekannt ist. Es werden stetsfort noch Ansprüche an den Fiskus erhoben, denen die Berechtigung nicht abgesprochen werden kann.

Eine weitere Schwierigkeit für die Aufstellung eines Voranschlages lag darin, dass man den Termin für einen endgültigen Abschluss finden muaste.

Nach den Torgenommenen Erhebungen und nach Besprechungen mit dem Generalstabschef und anderen in Betracht fallenden Stellen setzen wir den Abschlusstermin für die Truppenkomptabilitäten auf den 29. Februar 1920 an, während der Abschlusstermin für die Material- und Baukredite, sowie für diejenigen der Militärversicherung auf 30. Juni 1920 hinausgeschoben werden musste.

Bei der letzteren wird auch diese Frist nicht ausreichen, und auch bei den Bauten wird es sich zeigen, ob, mit Rück-

176 sieht auf die Arbeitsverhältnisse und die Beschaffung der Materialien aller Art, dieser Termin eingehalten werden kann. Da man aber einmal bei der Kriegsmobilmachung abschlussbereit werden muss, werden wir für die nach dem 30. Juni 1920 notwendig werdenden Geldaufwendungen bezügliche Kreditsummen in den laufenden Voranschlag einstellen müssen. Die Natur dei; auf die Militärversicherung zurückzuführenden Ansprüche zum Beispiel wird keine andere Lösung zulassen.

Im Torliegenden Voranschlag sind also die Ausgaben, die im eigentlichen Sinne des Wortes mit der Truppe in VerbindungStehen (Feldarmee, Territorialdienst, Platzkommandos usw.) bis Ende Februar 1920 berechnet, während bei anderen Krediten, wie Materialbeschaffung und Bauten, zur Liquidation eine Frist bis 30. Juni 1920 eingeräumt worden ist.

Bei den Ausgaben, bei denen wir eine Erledigung bis Ende Februar voraussehen, ist auf eine Verminderung der Ausgaben gegen das Ende des Dienstes Bedacht genommen worden. So zum Beispiel rechnet der Armeestab mit folgenden monatlichen Ausgaben für Sold usw. : November . Fr. 34,600 Dezember. Fr. 35,000 Januar . . ,, 27,700 Februar . ,, 23,500 Die allgemeinen Auslagen für den Armeestab sollen ira Monat von Fr. 7000 auf Fr. 3000 zurückgehen.

Unvorhergesehene Verhältnisse vorbehalten, sollte der Generalabschluss der Mobilmachungsrechnung (Kredite bis Ende Oktober 1919, sowie neuer Voranschlag zusammen) auf 30. Juni 1920 möglich werden.

Der neue Voranschlag, umfassend einen Zeitraum vom 1. November 1919 bis 30. Juni 1920, sieht eine Ausgabe vor von Fr. 34,468,563.

Im vorliegenden Bericht wird darauf verzichtet, die einzelnen Kreditabschnitte zu besprechen ; es dürfte genügen, hier auf die bei den Kreditforderungen angebrachten Begründungen zu verweisen. Überdies liegen zu einzelnen Kreditbegehren noch besondere Begründungsakten vor.

Der Voranschlag enthält allerdings auch Ausgaben, die mit dem Weltkriege in Verbindung stehen, aber doch nicht unseren Aktivdienst betreffen. So zum Beispiel verlangt unser Justizund Polizeidepartement noch : Fr. 240,000 für die Verpflegung armer und kranker Russen unter Rubrik 14, Verschiedenes,

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Fr. 88,000 für Unterstützungs- und Internierungskosten fremder Deserteure und Refraktäre.

Da diese Ausgaben bis jetzt vom Mobilmachungskonto getragen wurden, nehmen wir keinen Anstand, die noch notwendigen Ausgaben in den Voranschlag aufzunehmen.

In die Ausgaben sind sodann Beträge eingestellt worden, die nicht als eigentliche Ausgaben angesehen werden können, sondern als Buchungen zum Abschlüsse anderer Konti.

Wir erwähnen beispielsweise: Bei Rubrik 20, Kriegsmaterial, Nachschub Fr. 1,800,000.

Vergütung an den Vorschusskonto Schuhwerkankaufspreis der gratis an die Truppen abgegebenen Schuhe und Preisdifferenz für zu reduziertem Preise verkauftes Schuhwerk. Diese Vergütung muss stattfinden, da sonst auf dem Konto Schuhwerk ein Defizit verzeichnet werden müsste.

Bei Rubrik 25, Pferdemiete, Fr. 800,000. Vergütungen an die Rubrik 47, Pferde- und Maultierimportmiete pro 1917/1918, für die bei den Truppen des Aktivdienstes verwendeten Maultiere und Pferde. Diese Summe muss noch bei Rubrik 47 in die Einnahmen gebracht werden behufs Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung über das Konto ,,Pferde- und Maultierimport ttp .

Bei der Rubrik 49, Bauten usw., zirka Fr. 680,000, die der Rubrik l, Feldarmee für von ihr ausgeführte Bauten, noch zu vergüten sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich noch mehr derartige Ausgaben bei .der Armee befinden; sie sind beim Abschluss der betreffenden Komptabilitäten noch herauszunehmen und umzubuchen. Weitere Umbuchungen werden noch stattfinden bei den Ausgaben der Direktion der eidgenössischen Bauten, die auf einen allgemeinen Kredit vorschussweise bezahlt worden sind und nun sukzessive bei den speziell hierfür geforderten Krediten eingestellt werden müssen.

Bei den Materialrubriken Nrn. 32, 34, 46 zirka Fr. 1,118,000, die keine Barausgaben, sondern bloss Vergütungen an andere Kredite der Kriegsmobilmaohung betreffen.

Um ein klares Rechnungsverhältnis auszuweisen, verfügten wir, dass diese Buchungen in die Ausgaben bzw. in die in den Voranschlag eingestellten Kreditsummen einbezogen werden sollen.

Wir möchten dieses Kapitel nicht schliessen, ohne noch mit einigen Worten der Einnahmen und der Inventarien zu gedenken.

An Einnahmen werden dem Konto Kriegsmobilmachung noch gutgebracht werden :

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Fr. 111,000 Reinertrag auf dem Konto Armeeproviant des Armeekriegskommissärs, ,, 190,000 Reinertrag auf dem Zinkkonto des Armeekriegskommissärs.

Auf dem Handelskonto des Armeekriegskommissärs hat sich ein Reinertrag von Fr. 1,558,000 ergeben, der bereits an das Finanzdepartement abgeliefert worden ist, der aber im Generalabschluss des Kontos Kriegsmobilmachung Platz finden muss; weil letzterer auch'die Ausgaben für die Verwaltung getragen hat.

Weitere Einnahmen sind aus den bis jetzt noch nicht verbuchten Inventar-Verwertungen zu gewärtigen. Die Armee schätzt ihre Verwertungen auf Fr. 1,200,000, die Kriegstechnische Abteilung sieht hierfür eine Einnahme von 8 bis 10 Millionen Franken vor.

Es soll hier ausdrücklich wiederholt werden, dass diese Einnahmen nicht etwa wieder zu Ausgaben verwendet werden sollen ; bei der Feststellung von Kreditrestanzen dürfen diese Einnahmen daher nicht mitgezählt werden.

An die Truppen des Ordnungsdienstes wurden aus den Armeereserven Lebensmittel abgegeben, deren Gegenwert noch zu vergüten, das heisst dem Konto Kriegsmobilmachung noch gutzuschreiben ist.

Das zu Lasten der Kriegsmobilmachung angeschaffte Kriegsmaterial soll nun inventarisiert werden. Die Kriegsmaterialverwaltung hofft, bis Ende Februar 1920 mit den daherigen Arbeiten fertig zu werden.

Der Gegenwert, d. h. nach Verordnung betreffend dio Inventarien 30 °/o desselben, wird alsdann in die Aktiven der Staatsrechnung eingestellt werden können. Der Zuwachs wird ein bedeutender sein, da in den Jahren 1914 bis 1918 für netto Fr. 336,500,000 Material beschafft wurde. .

Das gleiche ist der Fall mit den Bauten, die sich auf produktive und unproduktive Liegenschaften verteilen und deren Gegenwert wohl in der Staatsrechnung für das Jahr 1920 Platz finden wird. Die Ausgaben für Ankauf von Land und Gebaulichkeitep, für Neubauten, Anlagen usw., betragen in den Jahren 1914 bis 1918 zirka Fr. 24,000,000.

Für maschinelle Einrichtungen für Pulverfabrikation, und Werkstätten wurden 1915--1918 rund Fr. 1,300,000 ausgegeben, die in die zutreffenden Betriebsinventarien übergehen und von den Werkstätten ganz oder teilweise verzinst werden müssen.

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Es kann demnach festgestellt werden, dass den gewaltigen Ausgaben der Kriegsmobilmachung doch auch Vermögenswerte und reine Einnahmen gegenüberstehen, die mitzuzählen nicht übersehen werden darf.

III. Ausscheidung der Ausgaben.

Wir sind in dieser Angelegenheit noch zu keinem abschliessenden Urteil gelangt.

Vorerst hatten wir die Meinung, dass die Ausscheidung alle diejenigen Ausgaben umfassen sollte, für die in gewöhnlichen Zeiten Kredite in das Kriegsmaterial- oder in das Baubudget eingestellt worden wären.

Wir mussten uns aber sagen, dass eine derartige Ausscheidung zu weit gehen würde, indem doch viele Ausgaben unmittelbar durch den Krieg hervorgerufen worden seien und deshalb nicht wohl vom Mobilisationskonto weggenommen werden dürfen.

Hauptsächlich treffe das zu bei den Ausgaben für die Vermehrung der Munitionsbestände; ohne die Erfahrung des Krieges wäre eine Erhöhung der Kontingente wohl kaum in Betracht gezogen worden.

Dann sagten wir uns, dass alle Anschaffungen von Waffen, Ausrüstung, Material und Munition, die über das hinausgehen, was ordentlicherweise jedes Jahr zu beschaffen oder organisatorisch schon vor Kriegsausbruch bestimmt war (Truppenordnung) und alle Erweiterungs- und Neubauten, die durch den Krieg notwendig wurden, auf das Kriegsmobilmachungskonto entfallen und dort verbleiben sollten. Allein eine Ausscheidung nach dieser Richtung hin, wird schwer zu treffen sein, weil man heute nicht mehr weiss was in den vergangenen Jahren angeschafft und gebaut worden wäre. Die durch den Krieg eingetretenen Verhältnisse aller Art haben die Kreditbedürfnisse der vergangenen Jahre so stark beeinflusst, dass eine nach rückwärtsliegende Ausgabenberechnung sozusagen als unmöglich erscheint.

Wie aus diesen Darlegungen hervorgeht ist die Vornahme der verlangten Ausscheidung gegenwärtig sehr schwierig; sie muas indessen durchgeführt werden, da der Beschluss der eidgenössischen Räte eine solche verlangt. Bis zum Generalabschluss des Mobilisationskontos wird sich die Meinung über die Ausscheidung aller derjenigen Ausgaben, die in gewöhnlichen Zeiten zu Lasten des ordentlichen Voranschlages gefallen wären, wohl abklären.

180 Auf diesen Zeitpunkt sind dann auch die Inventarien erstellt, aus denen hervorgehen wird,, ob und in welchem Umfange aus Kriegsmobilmachungskrediten beschafftes Material unbrauchbar oder gar wertlos geworden ist.

Bei den Bauten wird dann ebenfalls ein Übernahmsinventar aufzustellen sein, bei dem eine Ausscheidung in produktive und unproduktive Liegenschaften stattzufinden hätte. Das für die Friedensverwaltung wertlose Material (Wachthütten usw.) wird bis dorthin wohl zum grössten Teil zugunsten des Kriegsmobilmachungskontos veräussert worden sein.

Die maschinellen Einrichtungen in den Werkstätten schliesslich wären von den bezüglichen Betrieben zum heutigen Werte zu übernehmen, zu inventarisieren und als Bestandteil des Betriebskapitals dem Bunde, soweit als angezeigt, zu verzinsen.

Wie bereits erwähnt, dürfte sich die Angelegenheit bis zum Generalabschluss abklären ; wir sind infolgedessen zur Überr zeugung gekommen, dass es sich empfehlen dürfte, die Lösung der Frage bis dorthin zu verschieben.

IV. Voranschlag für die freiwillige Bewaclmugstruppe.

Für die Ablösung der mobilisierten Truppen an der Grenze und im Innern wurde für die Zeit des Übergangs von der Kriegsmobilmachung zum normalen Zustande vorübergehend eine freiwillige Bewachungstruppe aufgestellt und ihr mit unserm Beschlüsse vom 7. Januar 1919 (Militäramtsblatt 1919/1 und ff.)

eine Organisation gegeben.

Die Kosten für diese Truppe wurden vorschussweise zu Lasten des Kontos Kriegsmobilmachung bestritten ; anlässlich der Regelung der Kreditverhältnisse dieses Kontos sind wir zur Überzeugung gekommen, dass die Ausgaben für die Bewachungstruppe endgültig aus dem Mobilisationskonto auszuscheiden und für sie ein besonderer Voranschlag aufzustellen sei, Es ist indessen nicht mehr möglich, alle Ausgaben von Anfang an, das heisst ab 5. Dezember 1918, Einrückungstag der ersten Mannschaft, auszuscheiden, und es müssen daher noch Ausgaben, die die Bewachungstruppe betreffen, auf dem Mobilisationskonto verbleiben. Wir erwähnen die Ausgaben für Territorialund Platzkommandos, Territorialmilitärgerichte, Notunterstützung, Bahntransporte usw. Diese Ausgaben sind allerdings nicht sä hoch, als dass sie das AusgabenresuHat des Mobilisationskontos erheblich beeinflussen können.

181 Nachdem letzthin eine Konferenz der interessierten Departemente (Politisches, Justiz und Polizei, Militär, Finanz, Volkswirtschaft) stattgefunden hat und dort die Wlinschbarkeit der Beibehaltung dieser Truppe bis Frühling dieses Jahres festgestellt worden ist, haben wir, diesem Wunsche Rechnung tragend, für die Grundlage der Berechnung der Kreditbeträge als Termin der Aufhebung der Bewachungstruppe den 30. April 1920 angenommen und also bis dorthin die Geldbedürfnisse berechnet, mit Ausnahme derjenigen für die Militärversicherung, die, der besonderen Verhältnisse wegen, bis 30. Juni 1920 in den Voranschlag eingestellt worden sind.

Wie beim Mobilisationskonto, hat auch hier der Generalstabschef eine Reduktion der Bestände gegen die Auflösung hin vorgesehen. Alle Kreditbeträge sind dementsprechend berechnet worden.

Während bei der Kriegsmobilmachung die Kreditruhriken bereits vorhanden waren, haben wir bei den Bewachungstruppen die Ausgabenrubrizierung den Verhältnissen angepasst. Es sind folgende Rubriken vorgesehen: 1. Ausgaben des Rechnungsführers (aus Vorschüssen bezahlt) und die direkten Auszahlungen des Oberkriegskommissariats (Liquidationen).

2. Militärgerichte.

3. Militärversicherung.

4. Bahntransporte.

5. Motorwagendienst.

6. Notunterstützung.

7. Armeestab (Nachrichten- und Justizsektion, Feldtelegraphenchef [Betriebs- und Abbruchkosten]).

8. Unterkunflsbcdürfnisse.

9. Unvorhergesehenes.

Hinsichtlich der Begründung der einzelnen Ausgaben glauben ·wir, um Gesagtes nicht zu wiederholen, auf die Erörterungen bei den verschiedenen Kreditrubriken verweisen zu dürfen. Auch geben noch besondere Akten weitere Auskunft.

Der Voranschlag sieht eine Ausgabe vor von Fr. 38,114,000.

. Die Höhe dieser Kreditforderung mag auffallen. Allein es darf nicht übersehen werden, dass der Bewachungstruppe ein Sold gewährt werden musste, der einem angemessenen Taglohn entspricht und zu dem noch Kost, Louis, Bekleidung, Notunterstützung und Militärversicherung gerechnet werden müssen.

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Umsomehr ist zu hofi'en, dass der Abbau der Bestände fortgesetzt werden kann und es dadurch möglich sein wird, die eingestellten Kredite nicht in vollem Umfange zu verwenden.

Über die Art der Einstellung der Ausgaben in die Staatsrechnung werden wir zu gegebener Zeit entscheiden.

Y. Ordnungsdienst.

Der vorstehende Bericht kann nicht wohl abgeschlossen werden, ohne dass der Ordnungsdienst erwähnt wird. Dieser Dienst steht mit dem Kriegsmobilmachungskorito insofern in Verbindung, als Truppen des Aktivdienstes, zum Ordnungsdienste übertraten und sowohl diese, als auch die für den Ordnungsdienst speziell aufgebotenen Regimenter, Armeetruppen und Landsturmtruppen vorschussweise aus Konto Kriegsmobilmachung besoldet wurden.

Überdies sind noch verschiedene Ausgaben im Kriegsmobilmachungskonto enthalten, die den Ordnungsdienst betreffen und nach und nach, das heisst beim Abschluss der bezüglichen Komptabilitäten, ausgeglichen werden müssen. Es handelt sich hauptsächlich um Ausgaben des Armeestabes, der reduzierten Divisionsstäbe, einzelner Territorialkommandos, Platzkommandos, der Militärversicherung usw.

Ein eigentlicher Kredit zur Deckung der Ausgaben für den Ordnungsdienst ist nicht vorhanden.

Wir haben vielmehr am 26. November 1918 beschlossen : ,,Die durch das Aufgebot von Truppen zur Aufrechthaltung der ,,Ruhe und Ordnung während des Landesstreiks entstandenen ,,Kosten in den Abschnitt ,Verschiedenes, c. Unvorhergesehenes' ,,unter einer besondern Rubrik einzustellen. Für diese Kosten ,,wird ein entsprechender Vorschusskredit bewilligt."

Da im Jahre 1918 die Ausgaben nicht mehr so rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, damit sie in die Staatsrechnung pro 1918 hätten aufgenommen werden können, wurden die Ausgaben auf das Jahr 1919 vorgetragen und nun im gleichen Vorschusskredit auch die Ausgaben für den Ordnungsdienst anlässlich der Streiks in Basel und Zürich vereinigt.

Zu Lasten dieses Vorschusskredites wurden netto verausgabt : 1918 Landesstreik Fr. 3,421,409. 36 1919* ,, ,, 6,817,060.52 1919* Streik in Basel . . . ,, 539,770.72 1919* Streik in Zürich . . . ^ 1,735,556.47 * Bis 3l. Dezember.

Fr. 12,513,797. 07

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Dazu kommen noch die Gutschriften an das Kriegsmobilmachungskonto für vorschussweise geleistete Zahlungen. Über den Gegenwert der Gutschriften können zurzeit noch keine bindenden Zahlen aufgestellt werden, doch hoffen wir, dies in Bälde tun zu können.

Wie bei dem Aktivdienst, laufen auch für den Ordnungsdienst stets noch Rechnungen zur Bezahlung ein; auch hat die Militäryersicherung noch lange nicht alle Gläubiger befriedigt.

Zum Schlüsse soll nicht unerwähnt bleiben, dass nicht alle Ausgaben, die den Ordnungsdienst betreffen und vorschussweise aus dem Mobilisationskonto bestritten wurden, ausgeschieden werden können. Es betrifft dies in der Hauptsache die Notunterstützung, die Bahntransporte usw., für die seinerzeit nicht besondere Rechnung gestellt worden ist. Doch sind das verhältnismässig nicht bedeutende Auslagen, wenigstens nicht im Verhältnis zu der Ausgabe für die Kriegsmobilmachung.

Die Kosten für den Ordnungsdienst in Basel und Zürich sind gomäss dem letzten Alinea des Artikels 16 der Bundesverfassung von den in Betracht fallenden Kantonen zu übernehmen, und es ist denselben hierfür zu geeigneter Zeit Rechnung zu stellen.

VI.

Unter Anlehnung an die vorstehenden Darlegungen resümieren wir : a. K r i e g s m o b i l m a c h u n g .

1. Der bisherige Kredit ,,Kriegsmobilmachung" wird auf 31. Oktober 1919 als geschlossen erklärt.

2. Der vorgelegte Voranschlag, umfassend den Zeitraum vom 1. November 1919 bis 30. Juni 1920, sieht eine Ausgabe vor von Fr. 34,468,563.

3. Die Gesamtrechnungsablage über l und 2 zusammen wird unmittelbar nach dem 30. Juni 1920 an die Hand genommen.

b. A u s s c h e i d u n g der A u s g a b e n .

Die Vornahme der Ausscheidung von Ausgaben, die nicht den eigentlichen Mobilisationskredit betreffen, wird verschoben bis zum Generalabschluse des Konto Kriegsmobilmachung.

C.Voranschlag für die freiwillige Bewachungstruppe.

Der vorgelegte Voranschlag sieht für einen Zeitraum vom Dezember 1918 bis 30. April 1920 eine Ausgabe vor von Fr. 38,114,000.

184 d. O r d n u n g s d i e n s t .

Für den Landesstreik und den Ordnungsdienst in Basel und Zurich wurden verausgabt : Landesstreik: 1918 Fr. 3,421,409. 36

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,, 539,770. 72 ,, 1,735,556. 47 Fr. 12,513,797. 07 * 1919 bis Ende Deziîfflber.

Gemäss Artikel 16 der Bundesverfassung sind die Kosten für den Ordnungsdienst in Basel und Zürich von den betreffenden Kantonen rückzuerstatten, und es ist ihnen hierfür zu geeigneter Zeit Rechnung zu stellen.

Indem .wir Sie ersuchen, von vorstehendem Bericht und den hieraus resultierenden Schlussfolgerungen Kenntnis nehmen zu wollen, benützen wir den Anlass, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. Februar 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

Beilagen : Voranschlag betn-ffi'nd den Konto Kriegsmobilmachung.

Voranschlag betreffend die freiwilligen Bewachungstruppen.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für den Aktivdienst (Kriegsmobilmachung), die Ausscheidung der Ausgaben des Aktivdienstes, den Voranschlag für die freiwillige Bewachungstruppe, die Ausgaben für den Ordnungs...

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1920

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06

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833

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.02.1920

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173-184

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