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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Fertigstellung und innere Einrichtung der Neubauten für die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne.

(Vom 13. Februar 1920.)

Durch. Beschluss vom 17. Juni 1915 bewilligten die eidgenössischen Räte für die zu errichtende westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die bestehende schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne folgende Kredite : a. für die Erstellung der projektierten Bauten i n Lausanne u n d Pully . . . . . . . F r . 410,000 b. für deren innere Einrichtung und Möblierung ,, 65,000 zusammen Fr. 475,000 Die Festsetzung des Zeitpunktes für den Vollzug dieses Beschlusses, d. h. die Erstellung der Bauten wurde dem Bundesrate übertragen. Einem Gesuche der Behörden des Kantons Waadt entsprechend beauftragten wir die Direktion der eidgenössischen Bauten am 30. Dezember 1915, die Vorarbeiten für die Errichtung der Bauten unverzüglich in Angriff zu nehmen. Man hoffte damals, dadurch nicht nur der Arbeitslosigkeit auf dem Platze Lausanne steuern, sondern auch die Arbeiten angesichts
Die Bauarbeiten begannen im Jahre 1916. Infolge verschiedener nicht vorauszusehender Hindernisse konnten sie aber nicht so gefördert werden, wie man es gewünscht und beabsichtigt hatte. Die Beschaffung der Arbeitskräfte und der Materialien begegnete grossen Schwierigkeiten, bald setzte auch die

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unaufhaltsame Steigerung der Materialpreise und Arbeitslöhne ein, der die Bauleitung machtlos gegenüberstand. Die Vergebung der Arbeiten zu den im Voranschlage vorgesehenen Preisen, die vor dem Kriege gestützt auf die damals gültigen Ansätze berechnet worden waren, erwies sich unter diesen Umständen als unmöglich.

In stärkerem Masse noch als bei den Bauten selbst machte sich die Teuerung bei den innern Einrichtungen geltend. Bei der Aufstellung des Voranschlages lagen für diese noch keine Detailpläne vor, die Kosten wurden deshalb anhand der bei der Einrichtung ähnlicher Anstalten gemachten Erfahrungen berechnet.

Man glaubte mit einer Gesamtsumme von Fr. 65,000 auskommen zu können, nun kosten einzig die Schreinerarbeiten für die innere Einrichtung des Hauptgebäudes in Montagibert Fr. 125,000.

Zu dieser allgemeinen Teuerung, die zu verhüten nicht in der Macht der Behörden lag, kamen noch verschiedene andere Faktoren, die Mehrkosten verursachten.

Wie wir bereits in unserer Botschaft vom 14. Juni 1919 über die Bewilligung von Nachtragskrediten, erste Folge, für das Jahr 1919 mitteilten, musste für das Hauptgebäude in Montagibert wegen der Erstellung eines Spitalgebäudes für Tuberkulose auf dem angrenzenden Grundstück ein anderer Bauplatz gewählt werden, der eine kostspielige Treppenanlage nötig machte. Diese Verschiebung bedingte zudem den Bau neuer Zufahrten zu den einzelnen, weiter auseinander liegenden Gebäuden und vermehrte Terrassierungen.

Die Stützmauern im Versuchsweinberg in Pully erwiesen sich zum Teil als baufällig und müssen neu erstellt werden. Im Voranschlag für die Neubauten ist dafür nichts vorgesehen.

Die Besichtigung anderer ähnlicher Anstalten und ein eingehendes Studium der für den richtigen Betrieb der neuen Anstalt erforderlichen Maschinen und Apparate ergaben die Wünschbarkeit einer bessern Ausstattung. der Räume, als sie ursprünglich vorgesehen war. Das gilt ganz besonders für das Keltereigebäude, das nach dem ersten Projekt nur dorn Weinbau hätte dienen sollen. Die Erkenntnis, dass angesichts des steten Rückganges des Rebareals der Obstbau auch in der Westschweiz zu vermehrter Bedeutung gelangen werde und der tatkräftigen Förderung durch die Behörden bedürfe, liess es wünschenswert erscheinen, dass die neue Anstatt auch diesem Betriebszweig ihre Aufmerksamkeit schenke. Sie
soll auch hier die Führung übernehmen. Dazu bedarf sie aber verschiedener Einrichtungen, insbesondere einer vollständigen Obstkelterei, die im ursprünglich Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

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projektierten Keltereigebäude nicht Raum fand. Es musste deshalb für dieses Gebäude ein neues Bauprogramm aufgestellt werden.

Das gestützt darauf von der Direktion der eidgenössischen Bauten in Verbindung mit einer im Bau von Keltereieinrichtungen erfahrenen Firma ausgearbeitete Projekt sieht die Erstellung eines .Gebäudes mit allen für die Wein- und Obstkelterei erforderlichen Räumen und Einrichtungen vor. Es ist zu Fr. 225,000 veranschlagt. Wir haben das Projekt durch einen Fachmann prüfen lassen, dessen Gutachten dahin geht, es seien -weder an den vorgesehenen Räumen, noch an den maschinellen Einrichtungen Einschränkungen möglich, wenn die Anstalt ihre Aufgaben in vollem Umfange erfüllen soll. Es wäre in der Tat am falschen Orte gespart, wenn man der Billigkeit wegen die neue Anstalt mit Räumen, Maschinen und Apparaten ungenügend ausstatten und dadurch ihre Arbeiten erschweren und die Leistungen beeinträchtigen würde.

Von den projektierten Bauten wurde das Winzergebäude im Versuchsweinberg in Pully im Jahre 1917 fertiggestellt und bezogen. Es kostete Fr. 75,300 statt Fr. 43,500 gemäss Voranschlag. Das Hauptgebäude in Montagibert wird in allernächster Zeit bezugsbereit. Um die Arbeiten an demselben trotz der grossen Mehrkosten zu Ende führen zu können, sahen wir uns genötigt, in unserer Botschaft vom 14. Juni 1919 über die Bewilligung von Nachtragskrediten, erste Folge, für das Jahr 1919 um einen vorläufigen Nachtragskredit von Fr. 352,800 nachzusuchen. Sie haben uns denselben mit Beschluss vom 26. September 1919 bewilligt. Ein weiteres Kreditbegehren für dringliche Arbeiten ist in der Botschaft vom 8. Dezember 1919 über die Bewilligung von Nachtragskrediten, zweite Folge, für das Jahr 1919 enthalten, und zwar: für Zufahrten Fr. 18,800 für Neuerstellung von Stützmauern im Versuchsweinberg in Pully ,, 15,500 zusammen

Fr. 34,300

Die Arbeiten am Keltereigebäude sind noch nicht in Angriff genommen. Angesichts des Umstandes, dass dafür ein neues Projekt ausgearbeitet wurde, dessen Kosten den bewilligten Kredit um das Mehrfache übersteigen, erachteten wir es als richtig, die Bauarbeiten zu verschieben bis die eidgenössischen Räte das neue Projekt genehmigt und den erforderlichen Mehrkredit bewilligt haben.

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Auch das projektierte Gewächshaus und das Magazin für feuergefährliche Stoffe sind noch nicht erstellt. Sie sollen in Angriff genommen werden, sobald die verlangten Nachtragskredite bewilligt sind. Entsprechend der allgemeinen Teuerung werden sie ebenfalls bedeutend mehr kosten als veranschlagt war.

Ein weiteres Zuwarten mit der Erstellung dieser Bauten und des Keltereigebäudes ist indessen nicht zu empfehlen, da sie für den richtigen Betrieb der Anstalt notwendig sind und wenig Aussicht besteht, dass sie in absehbarer Zeit billiger erstellt werden können. Die Ausführung dieser Bauten wird zudem Arbeits- und Verdienstgelegenheit bieten und kann auch aus diesem Grunde befürwortet werden.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat anhand der bisherigen Ausgaben und gestützt auf die gegenwärtigen Arbeitslöhne und Materialpreise die voraussichtlichen Gesamtkosten neu berechnet. Sie kommt dabei zu folgenden Summen :

«.Bauten:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Voranschlag Voraussichtgemäss Botschaft liehe v. 30. März 1914 Baukosten Fr.

Fr.

Hauptgebäude in Montagibert . . .

315,000 690,000 Keltereigebäude 34,800 225,000 Gewächshaus 6,000] Magazin für feuergefährliche Stoffe .

1,7001 50,900 Umgebungsarbeiten und Verschiedenes 9,000 J Winzergebäude im Versuchsweinberg in Pully 43,500 75,300 7. Zufahrtsstrassen -- 18,800 8. Stützmauern im Versuchsweinberg in Pully -- 15,500 Total Bauten 410,000 1,075,500 b. Innere Einrichtung u. Möblierung 65,000 263,500 Zusammen 475,000 1,339,000 An bewilligten Krediten stehen zur Verfügung : a. für die Bauten: 1. gemäss Bundesbeschluss vom 17. Juni 1915 Fr.

betreffend die Errichtung einer westschweizerischen Versuchsanstalt für Weinbau, sowie die Erstellung von Neubauten für diese und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne 410,000 Übertrag 410,000

254 Übertrag 2. gemäss Bundesbeschluss vom 26. September 1919 über die Bewilligung von Nachtragskrediten, erste Folge, für das Jahr 1919 durch die Botschaft vom 8. Dezember 1919 über die Bewilligung von Nachtragskrediten, zweite Folge, für das Jahr 1919 wurden verlangt : für Zufahrten für Stützmauern im Versuchsweinberg in Pully Total für Bauten b. für die innere Einrichtung und Möblierung gemäss Bundesbeschluss vom 17. Juni 1915 . . . . .

Zusammen

Fr.

410,000

352,800

18,800 15,500 797,100 65,000 862,100

Wir bedürfen demnach zur Fertigstellung und Einrichtung der projektierten Bauten eines weitern Kredites von Fr. 476,900, und zwar : für die Bauten Fr. 278,400 für die innere Einrichtung und Möblierung . . . ,, 198,500 Sofern nicht unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere weitere Erhöhungen der Materialpreise und Arbeitslöhne, eintreten, werden diese Summen zur Vollendung der Arbeiten ausreichen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung und versichern Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 13. Februar 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung eines Nachtragskredites für die Fertigstellung und innere Einrichtung der Neubauten für die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Februar 1920, beschliesst : Dem Bundesrate wird für die Fertigstellung und innere Einrichtung der Neubauten für die westschweizerische Versuchsanstalt für Weinbau und die schweizerische agrikulturchemische Anstalt in Lausanne zu den am 17. Juni 1915, 26. September 1919 und 13. Februar 1920 bewilligten Krediten von insgesamt Fr. 862,100 ein Nachtragskredit von Fr. 476,900 bewilligt, und zwar Fr. 278,400 für die Bauten und Fr. 198,500 für deren innere Einrichtung.

·SKM«.

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18.02.1920

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