2 4

8

N o

3

#ST#

3

Bundesblatt

72. Jahrgang.

Bern, den 9. Juni 1920.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr", Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

#ST#

Zu 1163

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1920 (erste Folge).

. (Vom 7. Juni 1920.)

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (erste Folge) zu unterbreiten, wobei übungsgemäss die Kreditübertragungen und die neuen Kredite auseinandergehalten sind:

Kreditübertragungen

Dritter Abschnitt.

Depar temente.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

N. Verschiedenes Fr. 1426 17. Vorarbeiten für die Förderung der nationalen Erziehung Fr. 1426 Nach Eingang und erfolgter Drucklegung des deutschen Textes des" Gutachtens des Herrn Eektors Dr. Barth über die Maturitätsfrage handelt es sich jetzt darum, auch die französische Übersetzung des Gutachtens zuhanden der Erziehungsdirektionen der französischen Kantone usw. drucken zu lassen. Dies erfordert eine Ausgabe, die den für das Jahr 1920 vorgesehenen Kredit überschreiten könnte.

Es erscheint daher geboten, den Kreditrest aus dem Jahre 1919 im Betrage von Fr. 1426 auf das laufende Jahr zu übertragen.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

25

384

IY. Bandirektion

Fr. 1,858,915

Die hiernach verzeichneten Kredite und Kreditreste vorn Jahr 1919 betreffen Arbeiten und Lieferungen, die entweder nicht vollendet oder für die die Abrechnung nicht abgeschlossen werden konnte oder Arbeiten, die aus besondern Gründen auf das laufende Jahr verschoben werden mussten.

IV. Hochbauten

Fr. 1,165,76»

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Kredit Fr.

1. Erweiterung der Erdbebenwarte im Degenried bei Zürich Es wird auf die bezügliche Bemerkung im Geschäftsbericht verwiesen.

2. Erneuerung der Fenster der alten Kasernenstallungen in Thun Wegen teilweiser Besetzung der Stallungen konnten die Arbeiten nicht zu Ende geführt werden.

3. Instandstellung der Balkenlagen der drei Futtermittelschuppen auf der Allmend in Thun Da die Schuppen im Jahr 1919 ohne Unterbrach benützt wurden, konnten die Arbeiten nicht ausgeführt werden.

4. Um- und Aufbau des Wagenschuppens der Konstruktionswerkstätte i n Thun . . . .

Übertrag Zu » » »

Fr. 292,561 Ausgaben Rest Fr.

Fr.

82,000

24

31,976

4,446

2,151

2,295

3,984

8,984

69,700

18,856

50,844

110,080

21,031

89,049

1. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 77, Nr. 1.

2. Nachtragskredite I. Folge 1919, BEI. 1919, III, 618.

S.

> I. » 1919, BB1. 1919, III, 619.

4.

» I. » 1919, » 1919, HI, 619.

385 Kredit

Übertrag Dieser Kredit wird für die Umänderung der Montierhalle . der Konstruktion* werkstätte in eine Automo^ bilwerkstätte verwendet.

Siehe Geschäftsbericht.

5. Umbau und Instandstellung der Kaserne Nr. l in Bière Siehe Geschäftsbericht.

6. Erneuerung der Dachdekkungen und Spenglerarbeiten auf den Eeitbahn- und Kantinengebäuden in Bière.

7. Instandstellung des Tivoli-; Gebäudes auf dem Waffenplatz in Bière Siehe Geschäftsbericht.

8. Erneuerungsarbeiten im Bureau der Zeughausverwaltung in Bière 9. Bauliche Veränderungen in der neuen Waffenfabrik in Bern 10. Erstellung einer Schweineküche und einer Waschküche beim Ökonomiegebäude auf.

dem Schiessplatz Sand bei Schönbühl Siehe Geschäftsbericht.

11. Instandstellungsarbeiten an den Gebäuden des Pachthofes ,,Marais-Betton" auf dem Waffenplatz in Bière Übertrag Zu 5.

» 6.

» 7.

» 8.

» 9.

»10.

> 11.

Fr.

110,080

Ausgaben Fr.

21,031

86,818

Rest

Fr.

89,049

86,818

19,500

18,607

10,400

5,190

898

5,210

2,400

2,400 5,000

3,846

1,154

32,500

17,842

15,158

15,700

18,518

2,182

28i;898

79,584

'202,864

Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, III, 620.

Botschaft zum Voranschlag für 4919, S. 79, Nr. 25.

» » » » 1919, S. 80, Nr. 26.

Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 802.

» II. » 1919, » 1919, V, 803.

» II. » 1919, » 1919, V, 804.

Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 81, Nr. 36.

386

12.

18.

14.

15.

.16.

17.

18.

.

Übertrag Ausserordentliohe Instandstellung von Zollhäusern im Berner Jura Die Arbeiten sollen im Frühjahr 1920 fortgesetzt werden.

Bauliche Arbeiten für Einrichtung einer zweiten Telephonzentrale im Postgebäude Eue du Montblanc in Genf Siehe Geschäftsbericht.

Anbringung eiserner Rollläden im Wertzeichenbureau des Postgebäudes in Lausanne Siehe Geschäftsbericht.

Vergrösserung der Räume des Postscheckinspektorates im Postgebäude Bern . . .

Diese Arbeit konnte erst im Dezember 1919 in Angriff genommen werden.

Bauliche Änderungen für die Telephonverwaltung im Hauptpostgebäude in Basel.

Siehe Geschäftsbericht.

Erweiterung der Telegraphenlokale im Hauptpostgebäude in Zürich Erneuerung des Steinholzbelages in der Paketpostabteilung im Postgebäude in Winterthur Übertrag

Zu » » » » » »

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

Kredit Fr.

281,808

Ausgaben Fr.

79,534

202,364

10,000

3,420

6,580

50,000

--

50,000

7,200

--

7,200

10,200

6,156

4,044

18,800

2,781

15,569

33,000

29,182

8,818

8,000

1,8 122,831

1,192

413,598

Nachtragskrcdite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 806.

Botschaft zum Voranschlag 1919, S. 83, Nr. 58.

. » » » 1919, S. 83, Nr. 60.

» » » 1919, S. 84, Nr. 63.

» » » 1919, S. 85, Nr. 74.

Nachtragskredite II. Folge 1919, BB1. 1919, V, 808.

Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 85, Nr. 83.

Rest

Fr.

290,761

387

Übertrag Ein Teil des Bodenbelages gelangt mit Bücksicht auf den Betrieb erst im laufenden Jahr zur Ausführung.

19. Erweiterung der Schlossfächeranlagen in den Postgebäuden in Zug, Luzern und Schaffhausen 3,0. Bauliche Änderungen für die Telephonverwaltung im Postgebäude in Herisau . . . .

Zusammen

Kredit

Ausgaben

Fr.

418,598

Fr.

122,881

Rest Fr.

290,767

8,600

2,481

1,119

5,600

4,825

675

422,698

180,187

292,561

e. Neubauten

Fr. 870,199 Kredit

1. Bureaubaracken auf dem Spitalacker in Bern . . . .

2. Wagenschuppen hinter den Armeemagazinen in Thun .

Wir verweisen auf unsere Ausführungen in der Botschaft zum Voranschlag für 1920 (S. 96, Nr. 2), wonach die Erstellung eines grossen Wagenschuppens mit Autogarage vorgesehen ist. Der im Jahr 1919 nicht verwendete Kredit muss zur Dekkung eines Teils der vermehrten Baukosten herangezogen werden.

Übertrag

Rett

Fr.

Fr.

Fr.

64,809

735,571

129,288

5,000

--

869,809

785,571

Zu 19. Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 808.

» 20. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 86, Nr. 89.

» 1. Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, III, 622.

» 2.

» I. » 1919, » 1919, 111, 623.

5,000

184,288

388 Fr.

869,809

Fr.

785,571

Rest Fr.

184,288

20,000

16,086

8,964

29,983

24,311

5,672

99,000

66,570

32,430

26,000

18,047

7,953

370,000

.307

369,698

Übertrag 1,414,792

860,842

. 553,950

Kredit

Übertrag 8. Drei Scheibenmagazirie auf dem Schiessplatz Kloten-Bülach Es sind noch einige Ergänzungsarbeiten auszuführen.

4. Zeughausanlage in Lyss . .

Das durch Benzinlagerung stark beschädigte Munitionsmagazin Nr. 2 muss im Jahr 1920 'gründlich instandgeßtellt werden, weshalb der Kreditrest zu übertragen ist.

5. Vergrößerung des Zeughauses Nr. 2 in Wangen a./A..

Der Kreditrest rnuss für die dringend notwendige Umdeckung des Eternitdaches auf dem Zeughaus Nr. l verwendet werden. 6. Hallengebäude für die Heupresse der Armeemagazine in Ostermundigen Siehe Geschäftsbericht.

7. Arbeiterwohnhäuser in Wimmis Die Verhandlungen bezüglich des Bauplatzes haben sich derart in die Länge gezogen, dass die Bauarbeiten erst im Frühjahr 1920 in Angriff genommen werden können.

Zu 3. Nachtragskredite. I. Folge. 1919, BB1.

» II. » 1919, » » 4.

» .

I. > 1919, » » 5.

» I. » 1919, » » -6. Botschaft zum Voranschlag für 1919, » .7. Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI.

1919, III, 1919, V, 1919, III, 1919, III, S. 87, Nr.

1919, V,

623.

810.

623.

651.

7.

811.

389

Kredit Fr.

Übertrag 1,414,792 8. Neue Scheune auf dem Schiessplatz Breitfeld-Winkeln : 88,000 Es mussten die Umgebungsarbeiten der frühenEinwinterung wegen auf das Frühjahr 1920 verschoben werden.

9. Zollgebäude in Trasadingen (Schaffhausen) 59,200 Mit der Vornahme des äussern Anstriches des Neubaues musste bis zum Ein-* tritt der wärmern Jahreszeit zugewartet werden.

10. Zollgebäude in Soral (Genf) 99,700 Siehe Geschäftsbericht.

11. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten in Lausanne und Pully: a. Neubauten 352,800 fc. Innere Einrichtung und Möblierung 61,557 Siehe Geschäftsbericht.

12. Telephongebäude an der Brandschenkestrasse in Zürich 89,387 Die Bauarbeiten in einigen Räumen konnten bis anbin nicht vollendet werden, weil gewisse Arbeiten immer noch nicht aufgestellt werden konnten.

Ausgaben Fr.

860,842

Rest Fr.

553,950

78,878

4,122

58,650

550

4,165

95,535

248,209

104,591

36,355

25,202

8,188

86,249

Zusammen 2,160,486 1,290,237

870,199

Zu 8. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 87, Nr. 9.

Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 812.

» 9. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 87, Nr. 10.

Nachtragskredite II. Folge 1919, BB1. 1919, V, 813.

» 10. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 88, Nr. 12.

» Ila. Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, III, 654.

» 116.

» I. » 1919, BB1. 1919, III, 623. ' » 12.

» I. » 1919, BB1. 1919, III, 624.

390 d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden . . . .

Ausgaben Kredit Fr.

Fr.

Bierhübeliweg Nr. 11 inBern, 16,991 (Militärbibliothek) . .

20,000 Es sind noch einige Ergänzungsarbeiten auszuführen.

V. Strassen- und Wasserbauten

1. Notstandsarbeiten auf dem Waffenplatz in Thun . . .

2. Notstandsarbeiten auf dem Waffenplatz in Kloten-Bülach .

8. Erstellung neuer Einfriedigungen auf dem Waffenplatz in Bière 4. Waffenfabrik Bern; Beitrag an die Erstellungskosten der Stauffacherstrasse . . . .

Siehe Geschäftsbericht.

5. Umzäunung der Armeemagazine in Gesehenen . . . .

Die Umzäunung kann erst im Frühling 1920 aufgestellt werden.

6. Betonierung des Zollrevisionsplatzes beim Zollgebäude in Meudon Übertrag

Rest Fr.

8,009-

. . . . F r . 193,146;

Kredit

Ausgaben

Rest

Fr.

Fr.

Fr.

189,000

115,798

28,202

44,000

31,955

12,04$

8,800

4,019

4,281

11,488

7,531

8,952

4,800

1,409

8,891

.

2,700 210,288 160,712 Zu d. Nachtragskredite fl. Folge 1919, BEI. 1919, V, 814.

» 1.

« I. » 1919, » 1919, III, 658.

» » s> ·> »

Fr. 800$

II. » 1919, » 2.

» I. » 1919, » 3. Botschaft zum Voranschlag für 1919, 4. Nacbtragskredite I. Folge 1919, BB1.

5.

» I. » 1919, » 6.

.

II. » 1919, »

1919, V, 815.

1919, III, 658.

S. 90, Nr. 8.

1919, III, 624.

1919, 111, 624.

1919, V, 815.

2,700> 49,571

391

Übertrag 7. Erstellung von Zufahrten zur landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Montagibert bei Lausanne 8. Erstellung von Stützmauern in der Weinbau-Versuchsanstalt in Pully bei Lausanne 9. Kanalisation im Hoi'raum zwischen dem Getreidemagazin und dem FuttermittelSchuppen an der Kasernenstrasse in Thun Die Arbeit kann erst nach Entfernung eines auf dem Platze erstellten provisorischen Strohschuppens ausgeführt werden.

10. Uferverbauungen an derThur längs der Allmend in Frauenfeld Die Abrechnung des thurgauischen Bauinspektorates ist noch ausstehend.

11. Ufersicherungen am Wallensee längs des Exerzierplatzes Wallenstadt Siehe Geschäftsbericht.

12. Uferverbauungen an der Aubonne bei der Pulvermühle Lavaux Siehe Geschäftsbericht.

Übertrag

Kredit Fr.

210,288

Fr.

160,712

Rest Fr.

49,571

18,800

18,800

15,500

15,500>

600

600

11,000

11,000

5,000

2,000

3,000

13,500

4,724

8,776

274,683

167,436

107,247

Zu 7. Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 816.

» 8.

» II. » 1919, » 1919, V, 816.

» 9.

» I. » 1919, » 1919,111,625.

» 10.

» I. » 1919, » 1919, III, 658.

» 11. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 91, Nr. 5.

» 12. Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, III, 661.

392

Übertrag 18. Verbauung des Üetenbaches bei Seewen Siehe Geschäftsbericht.

14. Wiederherstellung des Broyedammes beim Hengsten- und Pohlendepot in Avenches .

Siehe Geschäftsbericht.

.15. Trinkwasserversorgung des Zollhauses in Camedo (Tessin) Da die Expropriation der oberhalb des Zollhauses liegenden Quelle erst im Spätherbst 1919 durchgeführt war, musste die Inangriffnahme der Installationsarbeiten auf das Frühjahr 1920 verschoben werden.

16. Einbau von Klärgruben beim Zollgebäude in Grand-Saconnex (Genf) Siehe Geschäftsbericht.

Zusammen

Kredit Fr.

274,683

Ausgaben Fr.

167,486

Rest Fr.

107,247

205,801

139,426

66,875

6,000

5,108

897

12,880

3,052

9,828

8,800

l

8,799

508,164

315,018

193,146

Tl. Amt für Wasserwirtschaft III. Instrumente und Aufnahmekosten b. Untersuchung nisse

Fr. 9100 Fr. 2500

der Grundwasserverhält-

Fr. 2000 (Voranschlag 1919, S. 89.)

Infolge Personalmangel und anderweitiger Inanspruchnahme der wissenschaftlichen Mitarbeiter konnte das Studienprogramm nicht erledigt werden; die unterbrochenen Arbeiten werden im Jahre 1920 nachgeholt.

Zu 13. Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, III, 625.

» I. » 1919, » 1919, III, 659.

*> 14.

» I. » 1919, » 1919, III, 661.

» Ì5. Botschaft zum Voranschlag für 1919, S. 92, Nr. 12.

v 16.

» » » 1919, S. 92, Nr. 15.

393

e. Untersuchungen an Gletschern . . . . Fr. 500 (Voranschlag 1919, S. 39.)

Ein im Jahre 1919 bestelltes Instrument (Gletscherbohrer) konnte bis zum Kechnungsabschluss nicht abgeliefert werden.

IX. Studien über Seeregulierungen Fr. 1800 (Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1920, I, 882.)

Der schlechten Witterungsverhältnisse im Spätherbst wegen, mussten die Feldaufnahmen vorzeitig abgebrochen werden.

XIII. Erhebungen an internationalen Gewässern . . . Fr. 4800 (Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1920, I, 382.)

Die letzten Herbst am Doubs in Angriff genommenen Aufnahmen inussten infolge schlechter Witterung vorzeitig abgebrochen werden.

D. Militärdepartement.

D, Bekleidung

Fr. 1,905,800

I, Entschädigung für Bekrutenausrüstung Fr. 1,901,100 (Botschaft zum Voranschlag 1919, S. 180.)

III. Gradabzeichen und Auszeichnungen » 2,700 IX. Winterausrüstuug » 2,000 (Materialvoranschlag 1919, BEI. 1918, III, 527.)

Die vorgesehenen Kreditübertragungen betreffen Materialbestellungen, welche grösstenteils schon im Jahre 1918 vergeben und an gegen tausend Lieferanten in der ganzen Schweiz verteilt worden sind. Zum Teil betrifft es .auch Bestellungen, welche im Auslande gemacht werden mussten. Für das Jahr 1920 waren seinerzeit nur unbedeutende Bestellungen zu erwarten. Um der drohenden Arbeitslosigkeit zu steuern, und um mehrjährigen, verheirateten Arbeitern von eidgenössischen und kantonalen Militäranstalten Beschäftigung zu sichern, wurde empfohlen, die Arbeiten zu strecken und die Lieferr fristen zu verlängern. Ebenso ist in den eidgenössischen Kegiewerkstätten die Fabrikation von Kriegsmaterial, wozu einzelne Bestandteile bereits vorhanden sind, durch Übernahme von Privatarbeit verzögert und für Zeiten noch flaueren Geschäftsganges zurückge-

394

stellt worden, in der Meinung, dass dieses Material im Laufe de» Jahres 1920 zur Ablieferung gebracht werden soll. Was die rückständigen Ablieferungen der Aufträge im Auslande betrifft, sind dies& Verzögerungen ebenfalls durch den ungünstigen Einfluss der gegenwärtigen Verhältnisse verursacht worden.

E. Bewaffnung und Ausrüstung

Fr. 211,200

II. Blanke Waffen Fr. 48,000 III. Ausrüstungsgegenstände . . . . » 168,200 (Materialvoranschlag 1919, BEI. 1918, III, 527.)

Siehe Bemerkungen zu D.

F. Offiziersausrüstung, II. Anzuschaffende Ausrüstung Fr.

(Materialvoranschlag 1919, BB1.1918, II , 527.)

Siehe Bemerkungen zu D.

61,800

J, Kriegsmaterial

Fr. 1,607,879

1. Unterhalt

Fr. 139,679

(Botschaft zum Voranschlag 1919, S. 184.)

a. Bekleidungsvorräte: 1. Entschädigung an die Kantone Fr. 126,179 "b. Übriges Kriegsmaterial: 1. Ersatzmaterial » 18,500 Zu a 1. Nach Ziffer 4 des EBB. vom 23. April 1915 werden den Kantonen während der Dauer der Mobilmachung die für den Unterhalt der Eeserven und deren Instandstellung nach den Retablierungen und des Eückschubes verursachten Kosten rückvergütet.

Den Kantonen wurden die Rechnungen des I. Halbjahres 1919 bereits ausbezahlt.

Diejenigen des II. Halbjahres wurden von den kantonalen Ausrüstungsverwaltungen eingefordert, sind zurzeit aber erst teilweise eingelangt. Eine Abrechnung über die wirklichen Auslagen der Kantone kann bis zum Eechnungsabschluss nicht erfolgen. Der Ausgabenüberschuss wird zu Lasten der Kriegsmobilmachung (K. M. 20.) angewiesen.

Zu b 1. Folgendes Ersatzmaterial wurde im Sommer 1919 bei der kriegstechnischen Abteilung bestellt, konnte jedoch von den Lieferanten bis zum Abschluss der Rechnung für 1919 nicht abgeliefert werden:

395 Tekphon- und Telegraphen-Material.

100 Bollen Gefechtsdraht zu l,5 km zu .

Fr. 100 = Fr. 10,000 Material für Ballon-Aufomobil.

l kompletter Magnet-Zündapparat . . . »

1,000

Fahrrad-Material.

"Verschiedene Werkzeuge und Bestandteile

2,500

»

Fr. 13,500

2. Neuanschaffungen

Fr. 1,466,200

(Materialvoranschlag 1919, BEI. 1918, III, 527.)

t.

c.

e.

·h.

i.

:k.

Infanterie Fr. 12,000 Kavallerie » 2,500 Genie » 219,000 Verpflegungstruppen » 628,000 Pferdeausrüstung » 589,700 Material für alle Truppen . . . » 20,000

Siehe Bemerkungen zu D.

4. Festungsmaterial

Fr.

2,000

(Materialvoranschlag 1919, BB1. 1918, III, 527.)

b. Verschiedenes Material . . . .

Siehe Bemerkungen zu D.

Fr.

2,000

JL Militäranstalten und Festungswerke . . Fr.

I. Militäranstalten a. Schusslinien Thun, Frauenfeld (Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1920, I, 886.)

II. Unterhalt älterer Festungswerke, Minenanlagen usw.

a. Unterhalt älterer Festungswerke (Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, V, 104; Botschaft zum Voranschlag 1919, S. 186.)

Fr. 14,600

»

6,714

21,314

396

Zu l a. Aus Gründen der Schiess- Sicherheit hat das Militärdepartement am 11. Dezmber 1919 beschlossen: 1. Es werden an die 43 Grundeigentümer nordwestlich und südwestlich des Uebeschisees für die Gefährdung ihres Eigentunis durch das Schiessen zum Uebeschisee während der Jahre 1915/18 die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Entschädigungen im.

Gesamtbetrage von Fr 28,000 ausgerichtet.

2. Es wird die Verlegung des Strässchens Uebeschi-Höfen nach dem vom eidgenössischen Bauinspektorat Thun entworfenen Plan im Kostenvoranschlag von Fr. 14,600 ausgeführt, unter der Bedingung, dass die Einwohnergemeinde Höfen auf jede Entschädigung für die bisherige Verkehrsverhinderung, sowie auf jede andere Strassenanlegung verzichtet, und dass sie dem Bunde das nicht mehr benutzte Gebiet des bisherigen Strässchens unentgeltlich abtritt.

Der bezügliche Kredit von Fr 42,600 wurde- in die Nachtragskredite der II. Folge für 1919 eingestellt; der Betrag von Fr. 28,000 an die obenerwähnten Grundeigentümer gelangte zu Lasten dieses Kredites zur Auszahlung. Die verbleibenden Fr. 14,600 müssen auf das Jahr 1920 vorgetragen werden, weil die Arbeit nicht mehr, so zeitig vergeben und ausgeführt werden konnte, dass eine Eechnungsstellung zu Lasten des Voranschlages 1919 hätte stattfinden können.

Zu II a. Der Betrag wird für die Bestreitung der Kosten der nahezu vollendeten elektrischen Beleuchtung in den Festungsanlagen auf Luziensteig benötigt.

L. Befestigungen a. St. Gotthard III. Unterhalt: b. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstation usw Fr. 11,000 (Nachtragskredite I.Folge 1919, BEI. 1919, V; 113. Botschaft zum Voranschlag 1919 S.

188.)

V. a. Bauliche Einrichtungen . . . » 48,050 (Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1. 1919, V, 104.)

Fr.

66,221

Fr. . 59,050

397

Zu III 6. Für die Einrichtungen zur befehlsmässigen Unterbringung des Pestungsmaterials in bereits bestehenden Gebäuden sowie für die Erstellung eines Wagenschuppens in Andermatt wurde ein Kredit von Fr. 27,000 bewilligt, der unter obenerwähnter Eubrik in die Nachtragskredite der I. Folge für das Jahr 1919 eingestellt wurde. Von diesem Kredit gelangten im Jahre 1919 nur Fr. 19,000 zur Verwendung. Der Eestbetrag von Fr. 8000 sollte noch zur Verfügung bleiben für die Erstellung eines Zwischenbodens, sowie für die Anfertigung von Wandschränken und Gestellen zur Einlagerung des Korpsmaterials der Festungs-Scheinwerf er Kp. 1. Ausserdem sind noch Umgebungsarbeiten, die infolge des frühen AVinters eingestellt werden mussten, im Frühjahr 1920 zu vollenden.

Zu Lasten des gewöhnlichen Unterhaltskredites wurden sodann Eisenbahnschienen im Betrage von Fr. 8000 zur Anlegung eine» Stumpengeleises im Kasernengebiet Altkirch beschafft. Die Abrechnung mit dem Lieferanten, d. h. mit der betreffenden Bahngesellschaft, kann aber erst im Frühjahr 1920 erfolgen.

Zu V. Der Kreditbetrag ist notwendig zur Berichtigung noch, ausstehender Eechnungen und Bestreitung der Liquidationsarbeiten.

b. St. Maurice.

V. Bauliche Einrichtungen Fr.

7,171 (Nachtragskredite I. Folge 1919, BEI. 1919, V, 104.)

Zu V. Dieser Betrag wird zur vollständigen Liquidation der Baugeschäfte und Aufräumungsarbeiten benötigt.

Z. Motorwagendienst . . ·

Fr. 304,500

2. c. Anschaffungskosten für 40 Personenwagen ,, 304,500 (Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1920, I, 387.)

Siehe Bemerkungen zu D.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. FinanzYerwaltung.

A. Finanzbureau Fr.

l). Liegenschaftsverwaltung III. Waffenplatz in Frauenfeld: 3. Unterhalt des Schiessplatzes

90,614

Fr.

90,614

Fr.

3,755-

398

Laut BB. betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1919 (zweite Folge) vom 18. Februar 1920 (BB1. 1920, I. S. 888) wurden zu Lasten Unterhalt des Schiessplatzes Fr. 5000 für Ausführung von Notstandsarbeiten durch arbeitslos werdende Arbeiter der Kaserne und Magazine FVauenfeld bewilligt. Infolge anderweitiger Beschäftigung ist von diesem Kredite für 1919 nur noch der Betrag von Fr. 1245 zur Verwendung gekommen. Durch BEB. vom 6. Februar 1920 ist die Verwendung des Kredites von Fr. 3755 für 1920 bewilligt worden.

VI. Waffenplatz in Kloten-Bülach : Fr.

4,700 5. Inventaranschaffungen und Unterhalt Fr. 2,500 Im Jahre 1919 wurde die eidgenössische Liegenschaftsverwaliung Kloten-Bülach zum Ankauf eines Motorvelos mit Seitenwagen ·ermächtigt und ihr zu diesem Zwecke ein Vorschusskredit von Fr. 2500 bewilligt, welcher Betrag dann in die Nachtragskredite für das Jahr 1919 (zweite Folge), vom 18. Februar 1920 (BEI.

1920 I, S. 388), eingestellt wurde. Der Liegenschaftsverwaltung ist bereits ein solches Motorvelo abgegeben worden. Dessen käufliche Übernahme war indessen laut Verfügung der Sektion für Motorwagendienst des Generalstabes aus verschiedenen Gründen im Jahre 1919 noch nicht möglich.

9. Servitutenbereinigung Fr. 2,200 Die Kreditübertragung, bewilligt mit BB. vom 26. September 1919 (BB1.1919, V, 104) wurde nicht beansprucht, weil die Arbeit nicht beendigt werden konnte.

XIII. Ankauf von Liegenschaften: 1. Waffenplatz in Wallenstadt Fr. 82,159 Die Bodenerwerbungen sind wegen der notwendig gewordenen Zwangsenteignungen noch nicht beendet. Vom Jahre 1918 sind Fr. 84,878 auf das Jahr 1919 übertragen worden. Verausgabt ·wurden Fr. 2719, so dass der Best auf das Jahr 1920 übertragen werden muss.

III. Abteilung für Mass and Gewicht . . . Fr.

5,600 8. Kredit für Neuanschaffungen Fr.

5,600 Infolge Schwierigkeiten des Transportes und der Materialbeschaffung konnten verschiedene bestellte Instrumente und Apparate nicht abgeliefert werden.

399

Die Kreditsumme für 1919 betrug Fr. 12,000 Dazu Kreditübertragung aus dem Jahre 1918 » 6,200 Gesamter Kredit Fr. 18,200 Die Ausgaben für 1919 betrugen Fr. 12,593. 70 = rund » 12,600 Kreditrest somit rund Fr. 5,600 welchen Betrag auf das Jahr 1920 zu übertragen ist.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe Fr.

11,953

11. Internationale Arbeiterschutzkonferenz in Washington

11,953

·

Fr.

(Nachtragskredit II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 858.)

Eine Abrechnung über den Kredit 1919 (Fr. 35,000) war auf Ende des Eechnungsjahres nicht möglich. Ausserdem sind im Jahre 1920 Kosten in Sachen des internationalen Arbeiterschutzes (Sitzung des Verwaltungsrates des internationalen Arbeitsamtes in London, Arbeiten der internationalen Vereinigung der Inspektionsbeamten, usw.) zu verzeichnen. Es ist daher geboten, den Kreditrest von Fr. 11,953 auf das laufende Jahr zu übertragen.

III. Gesundheitsamt

:

Fr. 1,089,140

4. Gesundheitswesen Fr. 1,089,140 Botschaft zum Voranschlag 1919, S. 176.)

(Nachtragskredite I. Folge 1919, BB1.1919, III, 678.)

(Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 860.)

Die verschiedenen Abrechnungen über die Bau- und Betriebsausgaben der Quarantänestationen, die das Oberkriegskommissariat zu revidieren hat, waren bis zum Abschluss der Staatsrechnung nicht eingetroffen, so dass es nicht möglich war, innert nützlicher Frist diese Ausgaben auf Eechnung der dem Gesundheitsamt für 1919 bewilligten Kredite für den Quarantänedienst anzuweisen.

Ferner waren noch Gesuche einzelner Kantone um Bewilligung von Bundesbeiträgen an die Kosten der Grippe-Epidemie hängig, so dass die zur Auszahlung der Beiträge bewilligten Kredite für 1919 auch nicht verwendet werden konnten.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

-

26

400

Von den zur Verfügung stehenden Krediten sind Fr. 1,181,361. 80 verausgabt; der Best mit Fr. 1,089,138.70 aufgerundet auf Fr. 1,089,140 muss auf das Jahr 1920 übertragen werden.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Unvorhergesehenes

Fr.

148,484

Durch den BB. vom 14. Februar 1920 (BB1.1920,1, 393) ist ein Kredit von Fr. 287,000 für Heimschaffung von Busslandschweizern bewilligt worden. Es wurden auf dessen Bechnung Fr. 188,516. 95 verausgabt. Die Minderausgabe rührt daher, dass die Kosten für die Heimschaffung der Busslandschweizer nicht fertig abgerechnet werden konnten; für den Bestbetrag wird ein Kreditübertragungsbegehren gestellt.

Eegiebetriebe des Bundes.

XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne

Fr. 26,162

Im Dezember letzten Jahres wurden dem Bunde vier an den Versuchsweinberg in Pully angrenzende Bebparzellen von zusammen 3692 m 2 zum Preise von Fr. 19,118. 60 zum Kauf angeboten.

Der dem Bunde vom Kanton Waadt zur Errichtung eines Versuchsweinberges geschenkte Grundbesitz erwies sich als ungenügend, um alle jene Versuchsanlagen erstellen zu können, die unbedingt in unmittelbarer Nähe der Versuchsanstalt errichtet werden sollten.

Zudem hat die Besitzung ungünstige winklige Grenzen. Es muss darauf Bedacht genommen werden, nach und nach einige östlich an den Grundbesitz des Bundes angrenzende Grundstücke zu erwerben, um eine natürliche Abgrenzung zu erhalten. Aus diesen Erwägungen, und weil zudem die verlangten Preise nicht als übersetzte betrachtet werden mussten, hat der Bundesrat unterm 19. Dezember 1919 beschlossen, die angebotenen Grundstücke zu erwerben.

Bei Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1919 glaubte man, "dass die Weinbauversuchsanstalt Lausanne auf 1. Mai 1919 an den Bund übergehen werde. Di« Übernahme der Anstalt konnte indessen im Jahre 1919 nicht erfolgen, da das neue Hauptgebäude in Montagibert nicht bezugsbereit war. Es wurde nur der Versuchs-

401

·weinberg in Pully während des Jahres 1919 auf Bechnung des Bundes betrieben. Infolge dieses eingeschränkten Betriebes ergab sich für das Jahr 1919 ein Kreditrest von Fr. 26,161. 66, der gemäss Bundesratsbeschluss zum Ankauf der angebotenen Grundstücke hätte verwendet werden sollen.

Verschiedene Umstände verunmöglichten den endgültigen Abschluss der Kaufverträge vor dem 15. Februar 1920, so dass die Kaufsumme nicht mehr innert der vorgeschriebenen Frist auf Rechnung 1919 angewiesen werden konnte. Der im Voranschlag für das Jahr 1920 für die Weinbauversuchsstation Lausanne vorgesehene Kredit ist nicht so bemessen, dass der Ankaufspreis für die vier Parzellen daraus bestritten werden könnte. Wir sehen uns deshalb genötigt, die Übertragung des auf dem Kredit für das Jahr 1919 für den Betrieb der Weinbauversuchsstation Lausanne sich ergebenden Bestes von rund Fr. 26,162 auf das Jahr 1920 nachzusuchen.

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Kapitalrechnung A. Anlagekonto

Fr. 10,377.000 , Fr. 8,847,000

I. Linienbau.

a. Telegraphenlinien : 1. Materialkosten . Fr. 808,000 2. Arbeitslöhne . . »

224,000 .

3. Transportkosten » 4. Verschiedenes . »

25,000 43,000 Fr. 1,100,000

b. Telephonlinien: 1. Materialkosten .

2. Arbeitslöhne . .

3. Transportkosten 4. Verschiedenes .

Fr.

» » »

6,360,000 985,000 182,000 220,000 Fr. 7,747,000 Fr. 8,847,000

B. Materialkonto I. Materialanschaffungen : 2. Apparatenmaterial . . . Fr. 1,530,000

Fr. 1,530,000

-A_. .A.iilag'elioii.to.

Zu I. L i n i e n b a u . Die Kreditübertragungen verteilen sich wie folgt (vgl. Einzelposten in der Begründung zum Voranschlag):

402

a. Télegrapherilinien.

4. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten von Telegraphengestängen 5. Neue Kabelanlagen 6. Ausbau und Erweiterung bestehender Kabelanlagen b. Telephonlinien.

1. Neue interurbane Leitungen ohne Garantieklausel 2. Neue interurbane garantierte Leitungen zwischen bestehenden Netzen und Anschlussleitungen neuer Netze 8. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten interurbane!- Telephongestänge 5. Verdoppelung eindrähtiger Abonnentenleitungen 6. Neubauten, Erweiterungsbauten und Umbauten von Abonnentengestängen 7. Neue Kabelanlagen 8. Ausbau und Erweiterung bestehender Kabelanlagen .

Fr.

»

547,300 441,500

» 111,200 Fr. 1,100,000 Fr. 1,442,900 »

138,800

» 1,071,600 »

45,600

» 98,500 » 1,596,100 » 8,353,500 Fr. 7,747,000

Begründung dieser Einzelposten.

Wegen Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung haben auch im Jahr 1919 die vorgesehenen Bauarbeiten nicht in dem Masse gefördert werden können, dass es möglich gewesen wäre, die projektierten oberirdischen und unterirdischen Linienanlagen bis zum Jahresschluss fertigzustellen. Namentlich an Leitungsmaterial herrschte empfindlicher Mangel. Aus dem Ausland waren im Jahr 1919 weder Bronzedraht noch Kabel erhältlich, und die inländischen ^Fabriken waren mit Arbeit derart überhäuft, dass sich die LieferJtristen für bestelltes Material ganz ungebührlich in die Länge zogen.

Einzelne oberirdische Linienbauten konnten wegen Schwierigkeiten in der Erwerbung von Durchleitungsrechten im Jahre 1919 noch nicht ausgeführt werden.

Zu a, 4. Der Kredit betrifft hauptsächlich die Fertigstellung der Linienbauten Bern-Belp-Thun, Spiez-Zweisimmen, AttinghausenGöschenen, Klosters-Küblis und Airolo-Bodio (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 236, zu a, 4; Nachtragskredite II. Folge 1919, BB1. 1919, V, 883, zu a, 4).

403

Zu -a, 5. Die Übertragung bezieht sich zur Hauptsache auf die Kabelanlage Spiez-Interlaken (Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. 1919, V, 884, zu a, 5), Zu a, 6. Der Übertrag ist nötig zur Kostenabrechnung mit den S. B. B. über die Auslegung eines Telegraphenkabels im Gotthardtunnel (Nachtragskredite I.Folge 1919,'Neue Kredite, BB1.1919 III, 682, zu I, a).

Zu b, l. Der Kredit betrifft die neuen Telephonleitungen BaselLuzern III, Olten-Luzern, Bern-Lyss, Bern-Konolfingen, ThunÖberdiessbach, Luzern-Zürich VII und VIII, Zug-Zürich IV, ZürichHerisau II, Kreuzungen-Altnau II, Lugano-Bern II, Lugano-Zürich II Bern-Zürich IX und X (Nachtragskredite I.Folge 1919, Kreditübertragungen, BB1. III, 633; Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu b, l ; Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI., V, 884zu b, 1).

Zu b, 2. Die Kreditübertragung ist zur Fertigstellung verschiedener kürzerer Netzverbindungen und neuer Netzanschlüsse bestimmt (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu b, 2).

Zu b, 3. Der Übertrag betrifft hauptsächlich die Vollendung der Linienbauten Frick-Schupf art, Wallenstadt-Obstalden, Bern Belp-Thun, Spiez-Zweisimmen, -Attinghausen-Gesehenen und AiroloBodio (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu b, 3; Nachtragskredite II. Folge 1919, BB1. V, 884, zu b, 3).

Zu b, 5. Der Kredit hat Bezug auf Leitungsverdoppelungen in den Netzen Frick, Maloja, Airolo und Faido (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu b, S).

Zu b, 6. Die Auslage betrifft zur Hauptsache den auf Abonnentenleitungen entfallenden Anteil an die Kosten der unter b, 3 hiervor erwähnten Linienbauten (Botschaft zum Voranschlag pro 1919, Seite 237, zu b, 6; Nachtragskredite II. Folge 1919, BEI. V.

884, zu b, 6).

Zu b, 7. Der Kredit muss zur Fertigstellung verschiedener kleinerer Kabelanlagen, so für Belp, Münchenbuchsee, Zweisimmen, Neuenkirch, Seengen, Turgi, Bubikon, Adliswil, Taverne, sowie zur Ausführung des grössern Teils der Kabelstrecke Spiez-Interlaken übertragen werden (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu&, 7; Nachtragskredite II. Folge 1919, BB1. V, 884, zu b, 7).

Zu b, 8. Der Übertrag betrifft zur Hauptsache die Kabelnetzerweiterungen in La Chaux-de-Fonds, Biel Bern, Burgdorf, Langen-

404

thaï, Liestal, Basel, Bheinfelden, Aarau, Wohlen, Zug, . Zürich, Schaffhausen, Weinfeld en, Korschach, St. Gallen, Arosa, Locamo, und Lugano sowie die Schlussberechnung mit den S. B. B. über die Auslegung eines neuen und die Verlegung des alten Telephonkabels im Gotthardtunnel (Botschaft zum Voranschlag 1919, Seite 237, zu b, 8; Nachtragskredite I. Folge 1919, Neue Kredite, BB1. 1919, III., 682 und 683, zu L &).

K. ÄTateriiillionto.

Zu II. Apparatenmaterial. Infolge andauernder Schwierigkeiten in der Eohmaterialbeschaffung wurden eine grössere Anzahl bestellter Apparate im Jahre 1919 nicht geliefert. Für die nicht ausgeführten Lieferungen muss der verbleibende Kredit von rund Fr. 1,530,000 auf das Jahr 1920 übertragen werden.

IVeue Kredite.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, . Bundesrat.

Gehälter des Präsidenten und der Mitglieder

Fr.

32,500

In Anwendung von Art. 10, Abs. l, des BG. vom 2. Juli 1897 (A. S. n. F. XVI, 286) betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten wurde dem wegen Krankheit zurücktretenden Bundesrat Dr. Felix Calonder die Besoldung für ein Jahr.

gerechnet vom 1. März 1920 an, im Betrage von Fr. 25,000, bewilligt.

Mit Beschluss vom 16. Dezember 1919 haben wir das Finanzdepartement ermächtigt, die jeweiligen Monatsbetreffnisse der für die Witwe des verstorbenen Bundesrates Dr. E. Müller in Aussicht genommen Jahrespension von Fr. 7500 vom 1. Januar 1920 hinweg auf dem für 1920 bewilligten Vorschusskredit C. Bundesrat, Gehälter des Präsidenten und der Mitglieder, auszubezahlen, in der Meinung, dass die Verrechnung auf einen besonders zu eröffnenden Kredit unter demselben Titel nach Inkrafttreten der zu erlassenden Vorschriften betreffend die Euhegehälter für die Bundesräte (mit Ausdehnung auf Witwen von Mitgliedern des Bundesrates) zu erfolgen haben wird.

405

Zweiter Abschnitt.

B. ßnudeskanzlei 2. Material c. Zeitungsabonnemente und literarische Anschaffungen Fr.

Fr. 111,800 Fr.

111,800

1,800

Abonnemente auf Zeitungen für das seit 1915 als solches nicht mehr benützte Lesezimmer im Parlamentsgebäude.

(j. Stenographisches Bulletin . . . . Fr. 50,000 Bedeutend grösserer Umfang des Bulletins, infolge vermehrter Sessionen.

h. Druckkosten für Volksabstimmungen Fr. 60,000 Mehrere Abstimmungen im Laufe des Jahres 1920.

i. Verschiedenes .

Fr. 500 Der bewilligte Kredit reicht infolge verschiedener nicht vorausgesehener Umstände nicht aus.

E. Bundesgericht

Fr.

10,000

ü. Gerichtskanzlei Fr.

8,000 a. Besoldung des gesamten Kanzleipersonals . . Fr.

7,000 Es ist, da infolge des Todes des langjährigen Kassiers Petitmaître an dessen Familie einen Besoldungsnachgenuss auszurichten beabsichtigt wird, ein Eückschlag in dieser Höhe zu erwarten.

d. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten Fr.

1,000 Wegen Altersschwäche des bisherigen Heizers musste der Heizungsdienst während des ganzen Winters vom Hauswart besorgt werden. Daraus entstunden diesem letztern erhöhte Ausgaben für Dienstpersonal, die ihm ungefähr in der Höhe des Nachtragskredites vergütet werden müssen.

IV. Kosten der Bundesstrafrechtspflege

Fr.

2,000

Nach baldiger gänzlicher Erledigung der Spionagestraffälle sind verschiedene uneinbringliche Kosten in ziemlich hohem Betrage auf die Bundesgerichtskasse zu nehmen. Wir berechnen dieselben über den ordentlichen Kredit hinaus auf ungefähr 2000 Franken.

406

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht 1. b. Nichtständiges Personal 2. Taggelder und Beiseentschädigungen

. . . .

Fr.

77,000

Fr.

52,000

Fr.

25,000

Diese beiden Nachtragskreditbegehren sind darauf Zurückzuführen, dass gemäss Beschlüssen des Bundesrates vom 16. Dezember 1919 und 23. März 1920 die vorübergehende Verstärkung des Gerichts bis Ende Juli 1920 verlängert worden ist. Das hat zur Folge, dass auch an einen Abbau unseres a. o. Kanzleipersonals nicht vor September 1920 gedacht werden kann.

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges Fr. 437,500 a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung 6. Druckkosten

. . . .

Fr.

55,000

Fr.

15,000

Durch die im Gang befindliche Keorganisation des Koiisulardienstes macht sich das Bedürfnis nach zahlreichen neuen Formularen für den Konsulardienst geltend, so dass wir mit dem vorgesehenen Kredit voraussichtlich' nicht auskommen werden.

10. Diplomatische Kuriere Fr.

40,000 Es stellt sich heraus, dass im laufenden Jahre nicht mehr, wie in den vorhergehenden, auf eine grosse Mitbeteiligung anderer Verwaltungen an den Ausgaben für diesen Zweck gerechnet werden kann, so dass die Kurierkosten fast vollständig von der Abteilung für Auswärtiges zu tragen sein werden. So sind z. B. die S. S. S. (Beitrag für 1919 Fr. 30,000) und die Abteilung für Vertretung fremder Interessen <(Beitrag für 1919 Fr. 100,000) eingegangen. Da der vorgesehene Kredit somit nicht genügen wird, sehen wir vorläufig einen Nachkredit von Fr. 40,000 vor.

b. Gesandtschaften . ' Fr.

29,500 16. Besoldung des Personals der Gesandtschaften: Fr.

29,500 /. in London: Ständiges Personal . Fr. 3,000 Ein Sekretär mit Fr. 9000 Besoldung ist nach dem Haag versetzt, dagegen der Gesandtschaft ein Sekretär und ein Attaché mit zusammen Fr. 12,000 Besoldung neu zugeteilt worden.

k. im Haag: Ständiges Personal . . Fr. 9,000 Der Gesandtschaft ist ein Sekretär zugeteilt worden.

407

n. in Eio de Janeiro: 1. Ständiges Personal 2. Aushilfspersonal .

Fr. 3,000 » 5,500 Fr. 8,500

Die Verhältnisse auf unserer Gesandtschaft in Brasilien veraiilassten uns, den bisherigen Kanzleisekretär zum Handelsattache zu befördern und seine Besoldung vom 1. April an um Fr. 4000 zu erhöhen. Ferner beträgt infolge des Tiefstandes der schweizerischen Valuta in Brasilien und der teuren Lebenshaltung die Aufwendung für einen Aushilfsangestellten etwa Fr. 10,300, wobei dieser Kredit noch mit der Besoldung des letzten Vierteljahres von 1919 belastet ist.

o. in Brüssel: Ständiges Personal . . Fr. 9,000 Wir haben dem Geschäftsträger eine monatliche Zulage von Fr. 750 gewährt, welche den Wegfall der bisherigen Teuerungszulage zur Folge hat.

c. Konsulate 21. Besoldung der Berufs-Generalkonsuln, -Konsuln und Vizekonsuln

Fr.

353,000

Fr.

15,000

Es handelt sich hier um den Kredit für die Besoldung des Leiters des Konsulats in Marseille, welches in Ermangelung eines passenden Honorarkonsuls bis auf weiteres berufsmässig verwaltet werden muss.

22. Ortszulagen an die Berufskonsuln Fr.

8,000 Es handelt sich hier um eine Ausgabe für den Berufskonsul bzw Vizekonsul in Barcelona und Mailand, deren bisherige Teuerungszulagen nach Konsularreglement in feste Ortszulagen umzuwandeln sind und wofür der ordentliche Kredit sich als ungenügend erweist.

23. Besoldung des Personals a. Ständiges Personal b. Aushilfspersonal

der

Konsulate: Fr. 60,000 » 200,000 Fr.

260,000

Nachdem gemäss déni neuen Konsularreglement den Konsuln die Gebühreneinnahmen entzogen worden sind, hat der Bund sämtliche Ausgaben für Besoldungen und Löhne des bei den Konsulaten in Verwendung stehenden Personals zu übernehmen. In den ursprünglichen Entwurf des Voranschlages hatten wir eine Summe von Fr. 316,000 für die Besoldung des Konsularpersonals aufgenommen,

408

diesen Posten aber in dem nach dem Wunsche der Finanzkommissionen abgeänderten Voranschlag auf Fr. 122,500 herabgesetzt, d. h.

auf die Summe, welche zu Beginn des Jahres schon durch Besoldungen des Konsulatspersonals festgelegt war. Je mehr sich nun die Personalverhältnisse bei den Konsulaten abklären, desto sicherer ist vorauszusehen, dass der Gesamtbetrag der für die Besoldung des Konsularpersonals aufzuwendenden Summe Fr. 400,000 übersteigen wird.

Angesichts dieser Eegelung des Besoldungswesens soll nur in ganz ausnahmsweisen Fällen dem Honorarkonsul selbst noch eine gewisse Entschädigung ausgerichtet werden, so dass auf der andern Seite eine bedeutende Ersparnis auf den Voranschlag eingestellten Kredit von Fr. 220,000 für ausserordentliche Entschädigungen an die Honorarkonsuln als sicher vorausgesehen werden kann.

Was das s t ä n d i g e Personal anbetrifft, so gedenken wir einer Anzahl weiterer wichtiger Konsulate Kanzleisekretäre, wie sie das Konsularreglement vorsieht, zuzuteilen, die wir erst nach genauer Untersuchung jedes einzelnen Falles in der Begel aus dem vorhandenen Personal wählen werden. Zu diesem Zwecke ersuchen wir vorläufig um einen Nachkredit von Fr. 60,000.

In bezug auf das n i c h t s t ä n d i g e Personal werden wir vorderhand auf die Angaben der von den Konsuln einzureichenden, vom Personal unterschriebenen Besoldungslisten angewiesen sein, in der Meinung, dass nach der Feststellung der Bedeutung, die jedem einzelnen Konsulate zukommt, von uns die Zahl der Hilfskräfte noch zu bestimmen sein wird, die jeder Konsul anstellen darf. Wir möchten für die Besoldung des Hilfspersonals vorläufig um einen Nachkredit von Fr. 200,000 ersuchen.

24. Ortszulagen an das Personal der Konsulate . Fr.

70,000 Da einer Anzahl von Hilfskräften beim nichtständigen Konsularpersonal im Jahre 1919 Teuerungszulagen ausbezahlt worden sind, wofür ein Kredit im Voranschlag des laufenden Jahres nicht aufgenommen wurde, weil das neue Konsularreglement keine Teuerungszulagen kennt, so haben wir diese Ausgaben vorläufig auf dem Kredit für Ortszulagen des Personals verbucht. Wir gedenken diese Zulagen aber in Zukunft so zu regeln, dass sie zur Besoldung geschlagen werden und Ortszulagen nur noch für das ständige Personal in Betracht kommen. Für das laufende Jahr erweist sich aber der- bewilligte Kredit als zu klein, weshalb.wir um einen Nachkredit in der angegebenen Höhe ersuchen.

409

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

'

B. Landesbibliothek

Fr.

29,834

Fr.

4,000

1. Besoldungen: a. Beamte Fr. 4,000 Betreffnis der Besoldungsaufbesserungen nach dem Organisationsgesetz vom 28. Juni 1919.

C. Archiv .

Fr.

300

1. «.Besoldungen ."Fr. 300 Betreffnis der Besoldungsaufbesserungen nach dem Organisationsgesetz vom 28. Juni 1919.

F. Forstliche Zentralanstalt

Fr.

7,534

II. Betrieb 5. b. Druck- und Bureaukosten Fr. 7 534 Im Voranschlag des laufenden Jahres ist unter obenbezeichneter Rubrik ein ausserordentlicher Kredit von Fr. 9000 vorgesehen mit der Begründung, dass die Vollendung des Druckes der Veröffentlichung über die Wassermess- Stationen (Band XII der Mitteilungen der ,,Untersuchungen über den Einfluss des Waldes auf den Stand der Gewässer") noch mindestens diesen Kredit erfordere. Heute; nachdem die Arbeit beendigt ist und die Rechnungen eingelaufen sind, zeigt es sich, dass die Kosten bedeutend höher zu stehen kommen. Die Rechnung für den Druck steigt auf Fr. 25,218. 50, davon sind durch Teilzahlungen der Verwaltung bereits gedeckt Fr. 11,850, so dass noch zu decken sind Fr. 13,368. 50;- diejenige für das Heften beläuft sich auf Fr .3045 und eine solche der Karthographie A'-G., Winterthur, für Aufbewahrung der Platten auf Fr. 120, zusammen macht dies Fr. 16,5.33. 50, was unter Berücksichtigung des bereits eingestellten Kredits von Fr. 9000 ein Nachtragskreditbegehren in der angegebenen Höhe bedingt.

N. Verschiedenes 24. Beteiligung der Schweiz an den Olympischen Spielen in Antwerpen 1920 Fr. 15.000

Fr.

18,000

410 Das schweizerische Komitee für die internationalen, olympischen Spiele, welche nach achtjähriger, durch den Krieg herbeigeführter Unterbrechung, dieses Jahr wieder, und zwar in Antwerpen, abgehalten werden sollen, hat sich mit dem Gesuche um Gewährung eines Beitrages von Fr. 40,000 an uns gewendet. An der letzten Feier, im Jahre 1912 in Stockholm, war die Schweiz zum Bedauern der inund ausländischen Athletenkreise nicht vertreten. Wir haben beschlossen, Ihnen die Gewährung eines einmaligen Beitrages von Fr. 15,000 vorzuschlagen. Unter diese Summe darf unseres Brachtens mit Eücksicht auf die kostspieligen Reisekosten und im Interesse einer guten Vertretung der Schweiz nicht gegangen werden.

Die im Jahre 1894 an, einem internationalen Kongress in Paris wieder erweckten olympischen Spiele, die in vierjährigen Zwischenräumen in Städten der beteiligten Staaten durchgeführt werden, bezwecken die Pflege und Entwicklung aller sportlichen und gymnastischen Übungen.

25. Veröffentlichung der wissenschaftlichen .Ergebnisse einer schweizerischen Expedition nach Grönland . Fr. 3,000 Herr Professor Dr. Paul L. Mercanton in Lausanne, der 1912 bis 1913 mit Herrn Prof. Dr. A. de Quervain in Zürich unter dem Patronat der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft eine wissenschaftliche Expedition nach Grönland ausgeführt hat, hat im Dezember 1919 bei uns das Gesuch um einen Beitrag von Fr. 3000 an die noch ungedeckten Kosten der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse jener Reise gestellt. Die durch den Krieg verzögerte Veröffentlichung verursache Kosten von Fr. 15,000, woran die genannte Gesellschaft einen Beitrag von Fr. 5000 leiste.

Der Best sei durch die Beisenden selbst aufzubringen. Nachdem diese alle ihnen von befreundeten wissenschaftlichen Kreisen gebotenen Hilfsmittel in" Anspruch genommen hätten, bleibe noch die bezeichnete Summe aufzubringen. Angesichts der patriotischen Opfer, welche die Reisenden der wissenschaftlichen Sache gebracht haben, stellen wir das Gesuch um Bewilligung der genannten Summe.

III. Oberbauinspektorat III. Reisekosten und Expertisen

Fr.

2,000

Fr.

2,000

Die Ausgaben dieser Rubrik (ohne Expertisen) belaufen sich in den beiden letzten Jahren auf rund Fr. 14,000.

411

Im Voranschlag für das Jahr 1920 wurde, ohne auf die eingetretenen starken Eisenbahntarifaufschläge und die durch den BEB.

vom Juli 1919 erfolgte Erhöhung der Taggelder-Entschädigung für Dienstreisen der Beamten Bücksicht zu nehmen, der frühere Ansatz von Fr. 14,000 eingestellt. Es hat sich aber herausgestellt, dass hier wie auch bei den übrigen Verwaltungsabteilungen aus den hiervor erwähnten Gründen mit dem frühern Betrage nicht mehr auszukommen sein wird. Die Mehrauslagen werden auf Fr. 2000 gesehätzt.

IT. Baudirektion

IV. Hochbauten

Fr. 2,954,885

Fr. 2,882,880

b. umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr. 538,900 1. Bundeshaus West bau: Kassengegewölbe . . Fr. 1,900 Die eidgenössische Staatskasse benötigt zur Unterbringung des aus dem Verkehr zurückzuziehenden französischen Silbergeldes die Einrichtung eines weitern Kassengewölbes im Tiefparterre des Bundeshauses Westbau. Die Panzerabschlusstüre sowie der innere Gitterabschluss sind aus dem Abbruch früherer Gewölbe vorhanden.

2. Bundeshaus Ostbau: Umbau von Bureauräumen der Generalstabsabteilung Fr. 12,400 Laut einem Bericht des Chefs der Generalstabsabteilung ist eine bessere Ausnutzung der ihr zurzeit zur Verfügung stehenden Bäume zwecks Platzbeschaffung für die Bureaux des Motorwagendienstes zur unabwendbaren Notwendigkeit geworden. Dementsprechend sollte der Theoriesaal Nr. 167 in vier Bureauräume umgewandelt werden. Im Zusammenhang damit wäre auch der frühere Bibliothekraum Nr. 169, der als Ersatz für den eingehenden Theoriesaal zu Abteilungsarbeiten verwendet werden soll, instandzustellen lind mit eigenen Zugängen zu versehen.

3. Landestopographiegebäude : Änderungen an der Niederdruckdampfheizung . . . . , Fr. 10,500 Infolge der Knappheit und der Minderwertigkeit des Brennmaterials konnte trotz allen Bemühungen in den am weitesten von den Heizkesseln entfernten Bäumen keine einigermassen erträgliche Zimmertemperatur erreicht werden, so dass die am stärksten betroffenen Bäume zeitweise geräumt werden mussten. Eine Unter-

412

teilung der Heizung in verschiedene Gruppen würde ermöglichen, dass je nach der Witterung durch richtiges Stellen der Absperrventile einzelne auf der Sonnseite gelegenen Lokale gänzlich oder zum Teil von der Heizung ausgeschaltet und dafür die weniger günstig gelegenen Eäume besser geheizt werden könnten. Mit diesem System wurden letztes Jahr im Postgebäude Bern sehr gute Erfahrungen gemacht.

Für die Umänderung der Heizanlage im Landestopographiegebäude, die vor Beginn der Heizperiode vorgenommen werden sollte, sehen wir einen Betrag vor von Fr. 10,500.

4. Gebäude Nr. 82 und 34 an der Bundesgasse in Bern ; Zentralheizung . Fr. 98,000 In den Verwaltungsgebäuden der eidgenössischen Steuerverwaltung an der Bundesgasse sind viele der seinerzeit für Privatwohnungen berechneten Kachelöfen unbrauchbar geworden, so dass eine Anzahl ersetzt werden musste; andere sind sehr ausbesserungsbedürftig und bei deren äusserst starken Inanspruchnahme ist vorauszusehen, dass in kurzer Zeit alle Öfen entweder ersetzt oder gründlich instandgestellt werden müssen. Sowohl Ersetzung als gründliche Instandstellung dieser Kachelöfen verursachen grosse Kosten, und da diese in verhältnismässig kurzen Zeiträumen stets wiederkehren (bis heute sind hierfür nahezu 10,000 Franken aufgewendet worden), so ergibt sich die Notwendigkeit der Ersetzung der derzeitigen Heizeinrichtungen durch' eine Zentralheizung. Diese hätte den Vorteil der einfachen Bedienung, was für eine Verwaltung mit über 60 Bureaux von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Anderseits würden die beträchtlichen Ausgaben für Ofenersatz und Ausbesserung in Wegfall kommen.

Der Einbau der Zentralheizung in den erwähnten Verwaltungsgebäuden ist schon früher erwogen worden, dann aber in der Erwartung eines Preisabbaues und wegen Schwierigkeiten in der Beschaffung geeigneten Brennmaterials verschoben worden. Der erwartete Preisabbau ist nicht eingetreten und steht auch nicht in Aussicht, so dass deswegen nicht mehr länger zugewartet werden sollte. An Brennmaterial verbrauchen die Zinimeröfen, namentlich in beschädigtem Zustande, nicht weniger als eine Zentralheizung.

Da durch die Einführung der Zentralheizung der Geschäftsbetrieb in den betreffenden Bureaux eine Einbusse erleidet, rnuss auf Veranlassung der Steuerverwaltung darauf Rücksicht genommen werden, die durch
diese Änderung entstehenden weitern Arbeiten, als Abbrechen der platzversperrenden Kachelöfen, Erneuerung der Anstriche und Tapezierungen, gleichzeitig durchzuführen, damit der Betrieb in späterer Zeit nicht mehr eingeschränkt werden muss.

4iâ Laut Plan der Baudirektion ist eine Warmwasserheizung vorgesehen. Die Erstellungskosten dieser Heizanlage, einschliesslich der baulichen Ergänzungsarbeiten sind auf Fr. 98,000 berechnet. Wir ersuchen um Bewilligung des erforderlichen Kredites, damit die Arbeiten im Laufe des Sommers d. h. bis zum Beginn der nächsten Heizperiode durchgeführt werden können.

5. Gebäude Bubenbergplatz Nr. 11 und 13 (ehemaliges Hotel St. Gotthard) in Bern, Änderungen an der Warmwasserheizung Fr. 9,700 Die Vorderseiten dieser eingebauten Häuser sind nach Norden und Süden gerichtet. In der Übergangszeit oder an sonnigen Wintertagen wird mangels einer Unterteilung der Warmwasserheizung die Südseite gleich stark geheizt wie die Nordseite. Die Südzimmer leiden daher an Wärmeüberfluss, während diejenigen der Nordseite kaum normale Temperatur anfweisen.

Auch hier ist die Möglichkeit vorhanden, Nord- und Südseite getrennt zu heizen.

Infolge Einbeziehung einiger frühern Dienstenzimmer im fünften Stock zu Bureauzwecken wird in den betreffenden Räumen die Vergrösserung der Heizfläche notwendig. Die Temperaturkontrolle während der letzten Heizperiode hat ergeben, dass einige Zimmer ungenügend erwärmt werden können, so dass zur elektrischen Hülfsheizung gegriffen werden musste. Eine Vergrösserung der Heizflächen dieser "Räume ist zur unumgänglichen Notwendigkeit geworden.

6. Eidgenössisches Chemiegebäude in Zürich; bauliche Arbeiten . . . . Fr. 27,000 a. Einrichtung der elektrischen Beleuchtung im chemisch-technischen Laboratorium Fr. 12,000.

Schon voriges Jahr bestand die Absicht, im Hinblick auf die Kohlennot und die wiederholte Preiserhöhung für Gas in den Arbeitssälen und im Hörsaal die elektrische Beleuchtung einzuführen. Leider war- es nicht möglich, auf den Zeitpunkt der Budgetvorlage für 1920 die nötigen Grundlagen für einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Namentlich fehlten dem städtischen Elektrizitätswerk damals noch Erfahrungen über die für Laboratorien empfehlenswerten Beleuchtungskörper. Durch Versuche sind inzwischen hierüber ausreichende Anhaltspunkte gewonnen worden. Wir hatten daher die Absicht, auf dem ordentlichen Wege mit dem Voranschlag für das Jahr 1921

414 einen Kredit für diese Zwecke auszuwirken. Da aber für den nächsten Winter wieder mit Kohlenknappheit und Gasrationierung gerechnet werden muss, ist zu befürchten, dass Störungen im Laboratoriumsbetrieb eintreten, denen durch Einführung der elektrischen Beleuchtung vorgebeugt werden könnte.

Um schon im nächsten Winterhalbjahr die Haupträume elektrisch beleuchten zu können, sollten die Arbeiten im Laufe der grossen Ferien ausgeführt werden.

b. Errichtung von Arbeitsplätzen im Baum Nr. 30 des chemisch-technischen Laboratoriums Fr. 15,000.

Die Besucherzunahme an der chemischen Abteilung hat einer starken Überfüllung der Laboratoriumssäle gerufen. Durch Ausnützung aller vorhandenen Arbeitsplätze, unter teilweiser Teilung der grössern, ist es schlecht und recht möglich gewesen, den vorhandenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die nachrückenden grossen Kurse bringen dem technischen Laboratorium, in das die Studierenden im dritten Semester übersiedeln, für das kommende Wintersemester vermehrten Zuwachs und damit verschärfte Platzschwierigkeiten. Um gegen diese einigermassen gewappnet zu sein, soll in einem Baume, in dem früher die Fachbibliothek des chemischtechnischen Laboratoriums untergebracht war, eine Anzahl von Arbeitsplätzen errichtet werden. Damit diese schon im Wintersemester 1920/21 benützt werden können, sind auch diese Arbeiten während der grossen Ferien auszuführen.

7. Eidgenössisches Physikgebäude in Zürich; Ventilations- und Verdunkelungsanlage Fr. 48,000 Bei den Unterhandlungen, die mit der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Physik im Zusammenhang standen, hat sich ergeben, dass die Hörsaaleinrichtung, die vor etwa 80 Jahren erstellt worden ist, einer gründlichen Erneuerung bedarf. Dringlich erweist sich namentlich die Einrichtung einer mechanischen Durchlüftungsanlage und die Erstellung von 6 neuen Dunkelstorren mit elektrischem Antrieb, die für das nächste Wintersemester betriebsfähig sein sollten.

Diese Arbeiten hätten aus Zweckmässigkeitsgründen und um Störungen zu vermeiden gleichzeitig, und zwar während der grossen Ferien, zur Ausführung zu gelangen. Die Kosten belaufen sich allerdings auf beträchtliche Summen, die wesentlich höher sind als die bei den obenerwähnten Unterhandlungen schätzungsweise angenommenen Beträge. Doch sind diese Ausgaben nicht zu umgehen,

415 wenn im Hörsaale nach den heutigen Forderungen der Wissenschaft experimentiert und gleichzeitig der Aufenthalt für Hörer und Lehrer erträglich werden soll.

Nach dem Kostenanschlage der Baudirektion sind folgende Beträge erforderlich: a. für die Ventilationsanlage . . . . Fr. 28,000 b. für die Verdunkelungseinrichtung. » 20,000 Zusammen Fr. 48,000 8. Kaserne Nr. I in Bière;'Umbau . Fr. 214,000 Wir stellen hier den mit Bundesbeschluss vom 21. November 1919 bewilligten Kredit ein.

9. Ausrüstungskontrollgebäude an der Papiermühlestrasse in Bern; Umbauten Fr. 18,000 Die Sektion für Ausrüstung der Kriegstechnischen Abteilung war zuletzt im Hause Mattenhofstrasse Nr. 17 untergebracht. Der Mietvertrag ist am 1. Mai 1920 abgelaufen. Eine Erneuerung desselben war laut Bericht des Hauseigentümers ausgeschlossen.

Es hat sich gezeigt, dass die Sektion für Ausrüstung im I. Stock des Kontrollgebäudes der genannten Abteilung, Papiermühlestrasse 21 c, untergebracht werden könnte, eine Lösung, die im Interesse der Steuerung der Wohnungsnot in Bern zu begrüssen war.

Die Unterbringung der Bureaux im I. Stock bedingte etwelche baulichen Veränderungen und Instandstellungsarbeiten in den bis anhin als Magazine und Werkstätten benützten Lokalitäten. Die Kosten für diese Arbeiten, die auf 1. Mai 1920 vollendet sein mussten, sind berechnet auf Fr. 18,000.

10. Armeemagazine in Ostermundigen; Ausbau der Autogarage und des Benzinlagerraumes . . . " Fr. 4,000 Zur Bewältigung des umfangreichen Verkehrs der Armeemagazine in Ostermundigen sind der Armeemagazinverwaltung zwei Lastautomobile zur Verfügung gestellt worden.

Weder das Lokal, in welchem diese Automobile untergebracht sind, noch der Baum, in welchem der Vorrat an Benzin gelagert wird, entsprechen den kantonalen Verordnungen vom 29. Juli und 28. Oktober 1907 betreffend den Verkehr mit leicht entzündbaren und explosionsfähigen Stoffen und die Aufbewahrung und Behandlung von Benzin im Automobilverkehr.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

27

416

Sowohl die Ortspolizeibehörde als die kantonale Brandversicherungsanstalt sind denn auch diesbezüglich vorstellig geworden und haben den baldmöglichsten vorschriftsgemässen Ausbau der Autogarage und des Benzinlagerraumes verlangt.

. Die Ausführung dieser baulichen Ergänzungsarbeiten ist dringender Natur und kann nicht auf das nächste Jahr verschoben werden.

11. Postgebäude Papiermühle bei Bern; Umänderung zu Wohnzwecken . . Fr. 5,500 Die frühern Posträume im Postgebäude Papiermühle sind während den Jahren der Mobilisation von der Abteilung für Genie zur Unterbringung von Werkzeugen und allerhand Material für die Genietruppen benützt worden. Auf Ende des Jahres 1919 wurden sie geräumt. Es hat sich nun gezeigt, dass sich der Zustand dieser früher feuchten Bäume in den letzten Jahren wohl infolge der Höherlegung der neben dem Postgebäude vorbeiführenden Strasse verbessert hat.

Die freigewordenen Bäume könnten nun für Wohnungszwecke dienstbar gemacht werden; die Gesundheitskommission von Bolligen hat hierzu ihre Zustimmung gegeben. Im Momente, wo der Bundesrat sich mit Erlassen zur Bekämpfung der Wohnungsnot beschäftigt, wäre ein Leerstehenlassen dieser Bäume nicht zu verantworten, um so weniger, als zahlreiche Mietangebote vorliegen. Diese Wohnbarmachung bedingt verschiedene bauliche Erweiterungen und Umänderungen. Die noch vorhandenen Postschaltereinrichtungen müssen entfernt und eine Küche mit den nötigen Einrichtungen erstellt werden. Die Kosten für die Errichtung einer Dreizimmerwohnung werden sich auf Fr. 5500 belaufen. Da mit einer jährlichen Mietzinseinnahme von mindestens Fr. 850 gerechnet werden kann, wird sich die Ausgabe angemessen verzinsen.

12. Zollgebäude in Hausen-Hallau; Ausbau eines Zimmers Fr. 1,400 Infolge Zuteilung von zwei ledigen Grenzwächtern zum Grenzwachtposten Hausen-Hallau musste der dortige Grenzwächter-Eiunehmer von seinen drei Wohnräumen ein Schlafzimmer abtreten.

Eine anderweitige Unterbringung der ledigen Grenzwächter war bei der abgelegenen Lage des Zollgebäudes ausgeschlossen und eine Verminderung des Mannschaftsbestandes dieses Postens nicht angängig.

Es ist im Zollhaus ein weiterer Baum vorhanden, welcher durch zweckentsprechenden Ausbau gut in ein Schlafzimmer umgewandelt werden kann.

417

18. Zollamt Monstein-Au (Eheintal) ; Erweiterung der Bureaux- und Bevisionsräume Fr. 3,600 Der Verkehr über das Zollamt Monstein-Au hat einen ausserordentlichen Umfang angenommen, und nachdem nunmehr die Warenausfuhr aus der Schweiz unter gewissen einschränkenden Bestimmungen wieder gestattet ist, erweist sich das Zollabfertigungsbureau als ganz ungenügend. Besonders vermag aber der Eevisionsraum dem Verkehr in keiner Weise mehr zu dienen, seitdem der passive Stickereiveredlungsverkehr mit dem Vorarlberg wieder eingesetzt hat und die Gewebestücke abgestempelt werden müssen. Die Zollverwaltung erklärt, dass die Verhältnisse geradezu unhaltbar geworden seien und dass die Baumerweiterung nicht länger mehr verschoben werden dürfe, auch nicht mit Bücksicht auf die noch ungelöste Frage des Anschlusses des Vorarlbergs an die Schweiz.

Dem Übelstande könnte am einfachsten und billigsten durch Erweiterung des Bevisionsraumes abgeholfen werden. Bei diesem Anlass scheint es angezeigt, die teure Gasbeleuchtung im Zollhause durch die wirtschaftlichere elektrische Beleuchtung zu ersetzen.

Gesamtkosten Fr. 8600.

14. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt in örlikon; innere Einrichtungen Fr. 1,700 Es hat sich die dringende Notwendigkeit herausgestellt, dass der Assistent für Pflanzenschutz als geschulter Botaniker bei den botanischen Untersuchungen von Futtermitteln mitwirke, und dass er deshalb in nächster Nähe des Laboratoriums des Assistenten für Futtermitteluntersuchungen der agrikulturchemischen Abteilung und nicht am andern Ende des Gebäudes seine Arbeitsräume habe.

Diese Verlegung empfiehlt sich auch deshalb, weil der Assistent für Pflanzenschutz in neuerer Zeit immer mehr chemische Untersuchungen (namentlich Kupferbestimmungen) in den Laboratorien der agrikulturchemischen Abteilung durchzuführen hat, und weil sich überhaupt die Untersuchungseiurichtungen für Pflanzenschutz in den Bäumen Nr. 47 und 48 besser unterbringen lassen als im Zimmer Nr. 58. Dieses musste dem jetzigen Adjunkten der Abteilung für Samenuntersuchungen eingeräumt werden, der bisher nur ein kleines Zimmer (Nr. 41) inné hatte.

Diese Veränderung machte*die Einrichtung von Gas und Wasser in den Bäumen Nr, 47 und 48, die Herausnahme und Neuaufstellung von Thermostaten, Wandtischen und Spüleinrichtungen sowie die

418

Verlegung des Haustelephons vom Zimmer Nr. 41 ins Zimmer Nr. 58 notwendig.

15. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Lausanne-Montagibert ; Einrichtung einer Hauswartwohnung im Haus ,,Vert Mont" Fr. 12,500 Zu den dem Bunde vom Kanton Waadt schenkungsweise überlassenen Grundstücken für die westschweizerische Weinbauversuchsanstalt in Lausanne gehört unter anderm das zweistöckige Wohnhaus ,,Vert Mont" in unmittelbarer Nähe des neu erstellten Hauptgebäudes der Anstalt in Montagibert. Darin befinden sich zwei.Wohnungen im ersten und zweiten Stock, die vermietet sind.

Das Brdgeschoss ist unbewohnt und im. gegenwärtigen Zustand auch nicht wohnbar.

Der Vorstand der agrikulturchemischen Anstalt machte den Vorschlag, es sei die im zweiten Stock des neuen Anstaltsgebäudes in Montagibert errichtete Hauswartwohnung ihm zu vermieten und für den Hauswart die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses ,,Vert Mont" instandzustellen. Ersterer bot für die Wohnung im Hauptgebäude Fr. 1200, welcher Betrag dem Hauswart kaum hätte angerechnet werden können.

Wir haben dem Vorschlag auch aus dem Grunde zugestimmt, weil eine wirksame Überwachung des neuen Gebäudes und seiner Umgebung von dem direkt dem Eingang gegenüberliegenden Hause ,,Vert Mont" aus leichter möglich ist als von der Wohnung im zweiten Stock des Hauptgebäudes aus, von wo der Eingang nicht überblickt werden kann.

Da die Hauswartwohnung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes im neuen Anstaltsgebäude bezugsbereit sein sollte, haben wir die Baudirektion ermächtigt, die Instandstellungsarbeiten im Erdgeschoss des alten Hauses zur Ausführung zu bringen. Die bezüglichen Kosten sind auf Fr. 12,500 veranschlagt. Der Mietzins für die neu gewonnene Dienstwohnung des Hauswartes wurde auf Fr. 650 eingeschätzt.

16. Postgebäude in Montreux; bauliche Änderungen in der Telephonzentrale Fr. 10,800 Wegen Platzmangels im jetzigen Postgebäude in Montreux besteht schon seit langer Zeit die Absicht, dort für Post, Telegraph und Telephon einen Neubau zu erstellen. Im Jahre 1914 lagen hierfür bereits Pläne vor. Leider brachte aber der Kriegsausbruch die Unterhandlungen zum Stillstande. Im Frühling 1919 wurde dann die An-

419 gelegenheit von der Obertelegraphendirektion wieder aufgenommen, weil die mittlerweilen bei der Telephonzentrale in Montreux infolge der starken Verkehrszunahme eingetretenen misslichen Betriebsverhältnisse eine baldige Lösung der Baumfrage als sehr wünschbar erscheinen liessen. Nach den von der Direktion der eidgenössischen Bauten gemachten Vorstudien erweist sich der im Jahre 1906 angekaufte, an der Avenue des Alpes gelegene Bauplatz von rund 800 m 2 Flächeninhalt für die seither bedeutend grösser gewordenen Kaumbedürfnisse als ungenügend. Mit Zuzug der anstossenden Besitzung Suter könnte er allerdings auf rund 1100 m51 gebracht werden. Dadurch würde aber für die Zukunft' zu wenig vorgesorgt. Für die Einbeziehung der Liegenschaften Lillà und Bujard ist der Umstand hinderlich, dass die zwischen dem Bauplatze und der Besitzung Bujard liegende Gasse nicht überhaupt werden darf. Mit Bücksicht auf das Gutachten der Baudirektion geben die beiden beteiligten Verwaltungen vorderhand für die Erstellung eines neuen Postgebäudes den schon im Jahre 1914 in Aussicht genommenen Liegenschaften der Hotels der la Paix und Central gegenüber dem Bauplatz des Bundes an der Avenue des Alpes den Vorzug. Aber auch dieser Vorschlag bedarf einer nochmaligen Prüfung.

Bekanntlich muss das gegenwärtige Postgebäude später einer geplanten Bahnunterführung weichen und daher von den schweizerischen Bundesbahnen erworben werden. Bis zur Bereitstellung des geplanten Neubaus wird eine längere Eeihe von Jahren verstreichen.

Angesichts der heute bei der Telephonzentrale in Montreux herrschenden misslichen Zustände darf jedoch mit der Erneuerung der bestehenden Einrichtungen nicht mehr lange zugewartet werden.

Es ist im Gegenteil nötig, sie möglichst bald an die Hand zu nehmen.

Bei näherm Studium der für diese Neueinrichtungen erforderlichen Umbauten hat sich herausgestellt, dass die nicht zu vermeidende Mehrbelastung des Fussbodens des Apparatensaales das Einziehen von Eisenträgern und die Anbringung von Gusssäulen zur Verstärkung des zu schwachen Bodens nötig macht. Es war leider nicht möglich, für die verschiedenen baulichen Änderungen, welche auf Fr. 10,800 berechnet werden, schon zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages (August 1919) einen entsprechenden Posten vorzusehen, weshalb wir den erforderlichen Kredit hier
einstellen.

17. Postgebäude inLaChaux-de-Fonds; Umänderung der Zentralheizung . Fr. 50,000 Seit Jahren wurde darüber geklagt, dass die Heizung im Postgebäude in La Chaux-de-Fonds, namentlich während der Frühlingsund Herbstmonate, im Morsesaal, im Bureau des Telegraphenchefs,

420

in der Telephonzentrale, im Technikerbureau sowie in den Telephon verwaltungsbureaux Nr. 55, 56 und 57 für ein erspriessliches Arbeiten einfach ungenügend sei. Da bekanntlich das Postpersonal nicht das gleiche "Wärmebedürfnis hat, wie das unter ganz andern Verhältnissen arbeitende Telegraphen- und Telephonpersonal, entstunden immer Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit, die Zentralheizung in Betrieb zu setzen. Um diesem Übelstande abzuhelfen, hauptsächlich aber mit Bücksicht auf die gefährdete Gesundheit des Personals, haben wir die Baudirektion zur Einrichtung einer Hilfsheizung ermächtigt, wodurch die Inbetriebsetzung der ganzen Anlage in den Übergangszeiten vermieden und eine wesentliche Kohlenersparnis erzielt werden kann. Die bezüglichen Arbeiten, welche übrigens in Verbindung mit den durch den Voranschlag bewilEgten Umbauten ausgeführt werden, sind auf Fr. 50,000 veranschlagt.

18. Telephongebäude an der Bahnhofstrasse in Zürich; Erweiterung der Lokale der Telephonzentrale . . . Fr. 9,900 Im Voranschlag für 1920, Abschnitt Baudirektion, Eubrik IV, b, Umbau- und Erweiterungsarbeiten, ist unter Nr. 101 ein Posten von Fr. 10,100 aufgenommen worden für die notwendige Vermehrung der Garderoben und für die Erweiterung der Eäume der Telephonzentralstation im Telephongebäude an der Bahnhofstrasse. Die Schwierigkeiten, die sich einer zweckmässigen Lösung der unvermeidlichen Zentralstationserweiterung entgegenstellten, bewirkten, dass das bezügliche Begehren erst in einem Zeitpunkte vorgebracht werden konnte, der gerade noch die Aufnahme in den Voranschlag ermöglichte (August 1919), eine vorgängige, gründliche Prüfung des Projektes durch die Obertelegraphendirektion aber nicht mehr gestattete. Diese Prüfung musste daher nachträglich erfolgen. Sie ergab, dass die geplante Erweiterung unzureichend war, um den durch den stets zunehmenden Verkehr gewaltig gesteigerten Anforderungen bis zur Vollendung der in Aussicht genommenen drei neuen Zentralstationen, d. h. für einen Zeitraum von zirka 3--4 Jahren, genügen zu können. Man wäre Gefahr gelaufen, schon vorher keine neuen Abonnenten mehr anschliessen zu können, was unter allen Umständen vermieden werden musste. Es war daher nötig, eine grössere Anlage vorzusehen, für welche die ganze Abwartwohnung im Dachstocke in Anspruch genommen werden muss
und nicht nur ein fflmmer, wie anfänglich in Aussicht genommen war. Infolgedessen wird die Einrichtung einer neuen Abwartwohnung erforderlich, wofür im Dachstock noch der nötige Kaum verfügbar gemacht werden kann.

"Gleichzeitig muss im Keller ein weiterer Akkumulatorenraum bereit-

421

gestellt werden, da der bestehende zur Aufnahme der nötigen Zahl von Elementen nicht mehr ausreicht. Die Kosten für den Ausbau des Dachstockes und des Kellers belaufen sich gemäss Kostenanschlag dei- Baudirektion auf Fr. 17,800. Dazu kommt noch die Erweiterung der Kleiderräüme, für die ein Betrag von etwa Fr. 2000, veranschlagt werden muss. Es ergibt sich daraus, dass für die Ausführung der nötigen Umbau- und Erweiterungsarbeiten im Telephongebäude Bahnhofstrasse in Zürich ein Betrag von rund Fr. 20,000 erforderlich wird, statt Fr. 10,100, wie vorgesehen ist.

c. Neulauten Fr. 2,848,980 1. Ankauf der Liegenschaft der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern; Amthausgasse Nr. 17 in Bern Fr. 1,110,780 Für die Erwerbung dieser Liegenschaft bewilligten Sie unterm 19. November 1919 einen Kredit von Fr. 1,109,850.

Die Kosten des Liegenschaftserwerbs kommen um Fr. 1430 höher zu stehen, weil zufolge eines Missverständnisses die Stipulationsgebühren in unserer Botschaft vom 27. September 1919 mit J/4, % statt mit 83/4%o angegeben wurden. Diese belaufen sich auf Fr.

4,180 und nicht auf Fr. 2750, wie ursprünglich vorgesehen.

Der bezügliche Kaufvertrag ist am 4. Dezember 1919 verurkundet worden, auf welchen Tag die Staatsgebühr für Handänderung (6 °/oo der Kaufsumme) mit » 6,600 entrichtet werden musste.

Gesamtausgaben bis heute Fr.

10,780 Die Kaufsumme von Fr. 1,1.00,000 ist laut Vertrag am 81. Dezember 1920 zahlbar. Da es nicht sicher ist, dass die Nachtragskredite II. Folge in der Dezembersession abschliessend behandelt werden können, stellen wir vorsichtshalber den erforderlichen Kredit von Fr. 1,110,780 in die erste Serie ein.

2. Zeughaus in Bülach Fr. 282,000 Die Arbeiten für diese Neubauten sind im Gange. Wir stellen deshalb den mit Bundesbeschluss vom 11. Februar 1920 bewilligten Kredit für Erstellung eines Zeughauses in Bülach hier ein.

8. Liegenschaft Schneeli in Wallenstadt; Hausankauf Fr. 53,000 Am 10. November 1919 beschloss der Bundesrat auf Antrag des eidgenössischen Militärdepartements, die Liegenschaft Schneeli in

422

Wallenstadt unter Vorbehalt der Bewilligung des erforderlichen Kredites durch die eidgenössischen Bäte zu kaufen. Das Kreditbegehren für Fr. 68,000 (Kaufpreis Fr. 50,000, Umbau des Wohnhauses Fr. 15,000, Verschreibungskosten und Unvorhergesehenes Fr. 3,000) wurde in die Botschaft betreffend Nachtragskredite, II. Folge, für 1919 aufgenommen. Dieser Posten ist dann von den eidgenössischen Eäten gestrichen worden.

Die Schaffung von Wohngelegenheiten für die nach Wallenstadt kommandierten Instruktionsoffiziere ist eine absolute Notwendigkeit.

Für das Jahr 1920 hat ein einziger der drei (bisher und später wieder vier) ständig nach Wallenstadt kommandierten Instruktionsoffiziere dort eine Wohnung. Sogar dem Kommandanten der Schiess-Schulen, Oberst Otter, ist es seit einem Jahre unmöglich, irgend eine Wohnung zu finden, obwohl er keine grossen Ansprüche stellt. Es muss ihm deshalb für den Dienst, den er in Wallenstadt zu machen hat, die Waffenplatzzulage und Beiseentschädigung bezahlt werden. Erstere wird für das Jahr 1920, wenn man auch nur 50 Diensttage rechnet, Fr. 1875 ausmachen, mit den Beiseentschädigungen über Fr. 2,000.

Der Ankauf der Liegenschaft Schneeli ist aber überhaupt ein gutes Geschäft. Es handelt sich um ein Haus von 11 Zimmern mit grosser freistehender Stallung und Garten.

In dem Haus könnte eine Wohnung für einen verheirateten Instruktionsoffizier eingerichtet werden. Es würde zudem eine Anzahl Zimmer zur Benützung als Offizierszimmer verfügbar werden, wodurch die alljährlichen Ausgaben für Miete von Privatzimmern für die Dauer der Schiess-Schulen in Wegfall kämen.

Ferner würden auch die Kosten für Stallmiete (in jeder SchiessSchule für etwa 20 Pferde) erspart.

Die Liegenschaft ist mehr wert, als der Bund dafür anlegen muss, und wird jederzeit mit Gewinn verkauft werden können.

Wir erlauben uns daher, das Kreditbegehren unter Verzichtleistung auf den Betrag von Fr. 15,000 für Umbau des Wohnhauses zu erneuern und ersuchen um Bewilligung nachstehender Beträge: a. Kaufpreis für die Liegenschaft .'

Fr.

50,000 b. Ausgaben für Verschreibungskosten und für die notwendigsten Beparaturen am Gebäude . .

» 8,000 Zusammen Fr.

58,000 4. Bureau- und Wohngebäude für die Waffenplatzverwaltung KlotenBülach Fr. 110,000

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Baukredit bewilligt durch Bundesbeschluss vom 12. Februar 1920 (A. S. Bd. XXXVI, S 126).

.

5. Ankauf einer Liegenschaft in Nohl . (Ktn. Zürich) für Zollzwecke . . . Fr. 45,000 In der zürcherischen Ortschaft Nohl am rechten .Eheinufer bei Neuhausen besteht ein Nebenzollamt mit Grenzwachtposten, bestehend aus 4 Grenzwächtern.

Dieses Zollamt ist in einem Privathause mietweise untergebracht, das an dem der Grenze entgegengesetzten Ende des Dorfes liegt.

Die Lage ist somit so ungünstig als möglich, weil die Zollpflichtigen erst das ganze Dorf zu passieren haben, bevor sie zum Zollamt kommen. Auch nötigt diese Lage, einen ständigen Plantonposten an der Grenze zu halten. Es bietet sich die Gelegenheit, dort ein Haus zu erwerben, das für zolldienstliche Zwecke sehr günstig gelegen ist.

Es befindet sich am Dorfausgange in der Nähe der Grenze und wird vom Eigentümer bewohnt, der das Haus so bald als möglich zu verkaufen wünscht. Der Verkäufer verlangt dafür Fr. 30,000. Ein Neubau würde unverhältnismässig mehr kosten, weil in dem stark abschüssigen Gelände hohe Stützmauern zu erstellen wären. Abgesehen von der günstigen Lage des Hauses, würde dessen Erwerbung für die Zollverwaltung eine Ausgabenersparnis für Bewachungskosten ermöglichen, indem alsdann ein Grenzwächter weniger erforderlich wäre. Für die Instandstellung des Hauses berechnet die Baudirektion etwa Fr. 15,000, so dass sich die Gesamtkosten auf Fr. 45,000 belaufen würden.

6. Ankauf einer Liegenschaft in Uttwil für Zollzwecke . . .

Fr. 28,000 In Uttwil am Bodensee besteht ein mit zwei Mann besetzter Grenzwachtposten, welcher mietweise untergebracht ist. Der Eigentümer des nahe am See befindlichen und somit für den Zolldienst ausserordentlich günstig gelegenen Hauses will dasselbe verkaufen und verlangt dafür Fr. 25,500. Andere Wohnungen sind in Uttwil nicht erhältlich, und wenn der Kauf der Zollverwaltung entgehen würde, so würde sie in Verlegenheit sein, eine andere Unterkunft zu finden. Das Haus ist 1912 neu erstellt worden, ist solid gebaut und gut erhalten. Zum Kaufpreise wäre für Einrichtung einer Waschküche, für Fertigungskosten usw. noch ein Betrag von Fr. 2,500 hinzuzurechnen, so dass die Gesaratkosten sich auf Fr. 28,000 belaufen würden.

7. Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung der Zollkreisdirektion Chur Fr. 300,000

424

Mit Bundesbeschluss vom 28. April 1920 (A. S. Bd. XXXVI, 8.276) wurde für den Ankauf der Liegenschaft der Wohnhaus-Aktiengesellschaft zur ,,Quader" in Chur zwecks Unterbringung der Zolldirektion III ein Kredit von Fr. 800,000 bewilligt.

8. Baracken für die Grenzkontrolle der Heerespolizei in Buchs und Emmishofen Fr. 26,000 Die Abfertigungsräurne der Passkontrollstellen in Buchs und Emmishofen erwiesen sich bei dem grossen Eeisendenzudrang als viel zu klein, so dass zu Anfang des Jahres an beiden Orten Baracken erstellt werden mussten.

Indem wir für das Nähere auf die Akten verweisen, ersuchen wir um Genehmigung der von uns vorschussweise bewilligten Kredite, nämlich: a. für die Baracke in Buchs Fr.

11,000 ü>. für. die Baracke in Emmishofen » 15,000 Zusammen

Fr.

26,000

9. Zollgebäude in Büchel (Kheintal) Fr. 125,000 Baukredit bewilligt durch Bundesbeschluss vom 12. Februar 1920 (A. S. Bd. XXXVI, S. 126).

10. Grenzwächterwohnhaus in Canxpocologno Fr.125,000 Baukredit bewilligt durch Bundesbeschluss vom 12. Februar 1920 (A. S. Bd. XXXVI, S. 126).

11. Baracke für die Grenzkontrolle in St. Gingolph Fr. 1,200 Wie in Buchs und Emmishofen (siehe Nr. 8 hiervor) musste auch in St. Gingolph eine Baracke für den Grenzbewachungsdienst und die Passantenkontrolle errichtet werden, deren Kosten, weil in bedeutend kleinerm Massstab und in einfacherer Ausführung errichtet, nur Fr. l,200,betragen.

12. Materialschuppen für die Telegraphenverwaltung bei der alten Station in Ostermundigen . . . . Fr. 138,000 Baukredit bewilligt durch Bundesbeschluss vom 12. Februar 1920 (A. S. Bd. XXXVI, S. 126).

425

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr.

48,100

a. Strasseribauien

Fr.

13,600

Bundesgärtnerei an der Vannazhalde in Bern, Erstellung einer Stützmauer ·. . Fr.

13,600

Infolge Einwirkung des Oberflächenwassers ist letzten Herbst ·die durch. Ladenverkleidung gesicherte Aufschüttung vor dem vor ·einigen Jahren erstellten Gewächshaus in Bewegung geraten und mit der steilen Böschung abgerutscht. Die neuerdings vorgenommenen Verankerungen des Bodens erweisen sich auf die Dauer als ZM wenig haltbar, so dass wir uns veranlasst sehen, zur Sicherung der Halde die Ausführung einer Stützmauer aus Beton vorzuschlagen.

Gleichzeitig sollte auch der obere Teil der aus Sandstein bestehenden Flügelmauer vor dem grossen Pflanzenhaus einer Ausbesserung unterzogen werden.

b. Wasserbauten Zeughaus in Langnau, Erstellung einer Ufermauer am rechten Ufer der Ilfis Fr.

Fr.

34,500

34,500

Die im Jahre 1917 vom Bund erworbene, zur Zeughausanlage in Langnau gehörende Sägematte stösst an ihrer Südgrenze auf eine Länge von etwa 303 m an die Ilfis.

Laut Wasserbaugesetz des Kantons Bern vom 3. April 1857 ist der Grundeigentümer schwellenpflichtig, d. h. er hat seine an öffentliche Gewässer grenzenden Grundstücke in eigenen Kosten in genügender Weise gegen die Einwirkungen der Hochwasser zu schützen.

Der jetzige Uferschutz besteht aus sogenannten Holzschwellen, welche sich schon beim Erwerb des Grundstückes in ganz mangelhaftem Zustand befanden. Durch die letzten Hochwasser haben sie neuerdings stark gelitten, einzelne Schwellenpartien wurden fortgerissen und die Uferböschungen zum Teil stark ausgefressen. Durch die Erstellung einer Ufermauer aus Beton längs der ganzen Eigentumsgrenze nach vorliegendem Plan würde ein einwandfreier UferSchutz erreicht und alljährlich wiederkehrende Unterhaltskosten waren für die Zukunft vermieden.

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes

Fr.

23,905

A. Mietzinse

Fr.

23,905

426

1. Bureaux an der Kramgasse Nr. 25 (Abteilung Statistik der Fremdenpolizei) .

Fr.- 1,500 Halbjahres-Mietzins vom 1. November 1919 bis 1. Mai 1920, auf welchen Zeitpunkt die vorgenannte Abteilung nach dem Werkbundgebäude auf dem Kirchenfeld verlegt werden soll.

2. Bureaux am Bahnhofplatz Nr. 7 (Abteilung Militär der Freindenpolizei Fr. 4,350 Mietzins vom 1. Februar bis 31. Oktober (vgl. Botschaft betreffend Nachtragskredite für 1919, II. Folge, BEI. 1919, V. 822).

Auf 1. November soll diese Dienstabteilung nach dem Werkbundgebäude auf dem Kirchenfeld verlegt werden.

,,3. Bureaux Laupenstrasse Nr. 3 (Kevisionsbureaux des Oberkriegskommissariats) Fr.

750 Mietzins-Zuschlag vom 1. Februar bis 31. Oktober 1920 für zwei weitere Bureauräume im II. Stock auf Grundlage eines jährlichen Mietzinses von Fr. 1000.

4. Bureaux Bundesgasse Nr. 4 (Bevisionsbureau der Finanzkontrolle) Fr.

120 Mietzins-Zuschlag für einen Archivraum im I. Stock Fr. 10 im Monat.

5. Bureaux an der Schwanengasse Nr. 4 (eidgenössische Steuerverwaltung) Fr. 1,760 Mietzins für die Monate Januar bis und mit April (vgl. Botschaft über die Nachtragskredite für 1919, II. Folge, BB1. 1919, V. 822).

Da der Mietvertrag nur bis 1. Mai verlängert werden konnte,.

musste auf diesen Zeitpunkt für anderweitige Bäume gesorgt werden.

Aus diesem Grunde wurde der I. Stock des Eckhauses Schwanengasse Nr. 10/Wallgasse Nr. 2 gemietet, woselbst noch andere Bureaux der Steuerverwaltung untergebracht werden mussten.

6. Bureaux im Eckhaus Schwanengasse Nr. 10/Wallgasse Nr. 2 (Steuerverwaltung) . . . . . . F r . 5,300 Wegen Platzmangels im Verwaltungsgebäude der eidgenössischen Steuerverwaltung an der Bundesgasse und infolge Ablaufs des Mietvertrages über die sechs' Bureauräume an der SchwanengasseNr. 4 wurden auf 1. Mai zehn.Zimmer im I, Stock und 5 Zimmer im

427

III. Stock des Eckhauses Schwanengasse Nr. 10/Wallgasse Nr. 2 gemietet, wovon vier Zimmer schon am 1. März von der Steuerverwaltung belegt worden sind.

Mietzins vom 1. März bis 30. April Fr.

400 Mietzins vom 1. Mai bis 81. Oktober . . . .

» 4,900 Zusammen Fr.

5,800 7. Bureaux an der Spitalgasse Nr. 9 (Sektion für Lederindustrie des Volkswirtschaftsdepartements) . Fr. 4,125 Halbjahres-Mietzins vom 1. Mai bis 31. Oktober 1920 für elf Zimmer im III. und IV. Stock des ehemaligen Hôtels Moderne. Nach Liquidation der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft waren wir genötigt, von deren Nachfolgerin ,,Schweizerische Genossenschaft für Warenaustausch" die Bureaux der Sektion für Lederindustrie im Hôtel Moderne vorläufig für ein Jahr in Untermiete zu übernehmen.

8. Bureaux an der Alpeneckstrasse Nr. l (Zentralstelle für Soldatenfürsorge) Fr. 6,000 Mietzins vom 1. Mai 1920 bis 31. Januar 1921. Diese Bureaulokale wurden am 1. Mai 1918 vom Armeestab auf die Dauer von 3 Jahren d. h. bis 1. Mai 1921 fest gemietet. Da der Armeestab nunmehr aufgelöst ist, die Zentralstelle für Soldatenfürsorge aber noch weiter bestehen bleibt und diese der Generalstabsabteilung angegliedert wurde, müssen die Kosten für Miete und Hausdienst im Hause Alpeneckstrasse Nr. l bis zum Ablauf des Mietvertrages von der Baudirektion übernommen werden.

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei

Fr. 431,300

l. Forstwesen Fr. 405,300 1. a. Besoldungen Fr. 20,200 Den Hinterlassenen des im Dezember 1919 verstorbenen Herrn Forstinspektors Merz wurde ein Besoldungsnachgenuss in der Höhe einer Jahresbesoldung von Fr. 7800 bewilligt. Die gestützt auf das Organisationsgesetz des Departements vom 28. Juni 1919 vorgenommenen Beförderungen bedingen eine Mehrausgabe von Fr. 3500.

Hierzu kommen Mehrbesoldungen infolge Besetzung neu geschaffener Beamtungen im Betrage von Fr. 8900.

428

1. c. Provisorische Aushilfe . . . Fr. 10,100 Dieser Posten rührt her von der Besoldung des Aushilfspersonala für die ausserordentlichen Massnahmen der Holzversorgung, welche bis anhin auf Kapitalrechnung, Massnahmen für Ausfuhrbewilligungen gebucht wurden, nunmehr aber besehlussesgemäss in die ordentliche Verwaltungsrechnung aufzunehmen sind.

3. Bureaukosten Fr. 4,000 Auch diese Krediterhöhung ist für die Bestreitung der Bureaubedürfnisse des Hilfsamtes der Holz- und Torfversorgung bestimmt.

4. Druckschriften Fr. 11,000 Gleiche Zweckbestimmung wie unter 3.

6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals . Fr. 150,000 Die Ausgaben beliefen sich bereits für das Jahr 1919 auf Fr. 666,288, ohne den Beitrag des Kantons Neuenburg von Fr. 17,624, der wegen verspäteter Eingabe der Rechnungsausweise auf das Jahr 1920 hinübergenommen werden musste. Zur Deckung .der Ausgaben für 1920, die gegenüber dem Vorjahre infolge Schaffung neuer Stellen und Besoldungserhöhungen noch- wesentlich ansteigen werden, ist ein Nachtragskredit von Fr. 150,000 erforderlich.

7. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals . . . . Fr. 10,000 Der Voranschlagskredit von Fr. 25,000 ist unzureichend, belaufen sich doch die diesfälligen Ausgaben für 1919 bereits auf Fr. 30,735.

11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holzbeförderungseinrichtungen Fr. 200,000 Von den vorliegenden Abrechnungen über die im Jahre 1919 ausgeführten Arbeiten musste wegen Erschöpfung des Kredites 1919 ein grosser Teil auf das Jahr 1920 zur Erledigung hinübergenommen werden, wodurch der im Voranschlag für 1920 vorgesehene Kredit von Fr. 200,000 vollständig aufgebraucht wurde, so dass für die Erledigung der Subventionsgesuche, die im Jahre 1920 einlangen, ein nochmaliger Betrag in dieser Höhe notwendig ist.

II. Jagd- und Vogelschutz 1. Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Jagdbannbezirken . . . Fr.

Fr.

5,000

7,000

429 Im Jahre 1919 erreichten diese Beiträge bereits die Summe von Fr. 88,898 und es muss daher für 1920 mit einer Ausgabe von mindestens Fr. 40,000 gerechnet werden.

2. Kommission und Expertisen für Jagd- und Vogelschutz . . . . Fr. 2,000 Die in Angriff genommene Abänderung des Buridesgesetzes über Jagd- und Vogelschutz bedingt Kommissionssitzungen zur Beratung des Entwurfes, für deren Entschädigung ein Betrag von Fr. 2000 für das Jahr 1920 in Aussicht genommen werden muss.

III. Fischerei

Fr.

15,000

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw Fr. 15,000 Diese Ausgaben beliefen sich im Jahr 1919 auf Fr. 86,094, obschon der Kanton Genf wegen verspäteter Eingabe seiner Eechnungen nicht mehr berücksichtigt werden konnte, so dass für 1920 mit einer Gesamtausgabe von Fr. 95,000, gerechnet werden muss, was einen Nachtragskredit von Fr. 15,000 bedingt.

IV. Verschiedenes

Fr.

4,000

Dieser Nachtragskredit ist erforderlich für verschiedene Ausgaben,, die durch die ausserordentlichen Massnahmen für Holzversorgung erwachsen und welche nicht mehr wie bisher aus der Kapitalrechnung, Ausfuhrbewilligungen gedeckt werden dürfen, sondern der ordentlichen Rechnung zu Lasten fallen.

Tl. Amt für Wasserwirtschaft I. Besoldungen: a. Beamte

Fr.

95,000

Fr.

63,000

Da der Voranschlag für 1920 schon aufgestellt war, als da» Bundesgesetz über die Organisation des Departements des Innern vom 28. Juni 1919 in Kraft trat, mussten die Mehrausgaben, die die Umgestaltung des Amtes für Wasserwirtschaft nach sich zog, auf den Weg der Nachtragskredite verwiesen werden. Über die Organisation und den Aufgabenkreis des Amtes wird im Geschäftsbericht für 1919 berichtet, auf den wir hier der Kürze halber verweisen. Der Personalbestand mit den Besoldungsansätzen für 1920 ist aus der den Akten der Finanzkommission beigegebenen Tabelle ersichtlich.

Der Kreditmehrbedarf für das laufende Jahr beträgt Fr. 63,000.

430

II. Bureaukosten und Verschiedenes: a. Ordentlicher Kredit . . . .

Fr.

6,000

Der Kreditposten für Bureaukosten betrug vor dem Kriege bei einer Beamtenzahl von 20 bereits Fr. 10,000. Letztes Jahr wurden Fr. 18,000 verausgabt. In diesem Jahre sind bei einer Beamtenzahl von 50 mindestens Fr. 16,000 erforderlich ; veranschlagt sind Fr. 10,000.

XIV. Anschaffungen zur Beschäftigung arbeitsloser Ingenieure

Fr.

26,000

Zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitsloses Personal gelehrter Berufe, insbesondere von akademischen -Technikern, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 16. Dezember 1919 aus dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge einen Kredit von anderthalb Millionen Franken bereitgestellt. Dem Amt für Wasserwirtschaft wurden hiervon Fr. 150,000 zur Verfügung gestellt zur Beschäftigung von ungefähr 10 arbeitslosen Ingenieuren während der Dauer eines Jahres.

Diesen sollen allerhand dringliche Arbeiten übertragen werden, die mit dem ordentlichen bereits stark belasteten Personal nicht bewältigt werden können.

Nicht eingeschlossen in den erwähnten Kredit von Fr. 150,000 sind die Anschaffungskosten für Instrumente, Apparate und Messgerätschaften sowie die Auslagen für Bureaubedürfnisse und allgemeine Verwaltungskosten, die mit den in Bede stehenden ausserordentlichen Arbeiten notwendigerweise verknüpft sind. Für diesen Zweck bedarf es eines Sonderkredites von Fr. 26,000. Für nähere Angaben verweisen wir auf die der Finanzkommission zur Verfügung gestellten Akten.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

M. Justizabteilung .

Fr.

6,200

1. Besoldungen: c. Aushilfe Fr.

4,200 Der gegenwärtige Bestand von Adjunkten erweist sich als zu klein für die von der Justizabteilung zu bewältigende Arbeit. Die Justizabteilung im engern Sinne und das zur Justizabteilung gehörende Amt für das Handelsregister weisen nicht unerhebliche Bückstände auf. Eine grössere Zahl von Arbeiten harrt der Inangriffnahme, der Weiterbehandlung und der Fertigstellung. Wir haben uns aus diesen Gründen genötigt gesehen, das Justiz- und Polizei-

431 ·département zu ermächtigen, einen juristischen Gehilfen provisorisch anzustellen. Zur Ausrichtung der Besoldung des Aushilfsbeamten bedürfen wir für das laufende Jahr eines Nachtragskredites im angegebenen Betrage, der auf die neue Ausgaberubrik C. II. 1. c. angewiesen werden soll, 6. Bureaukosten . Fr.

2,000 a. Schreibmaterialien Fr. 1,000 Der Kredit von Fr. 8000, welcher laut Voranschlag für 1920 der Justizabteilung zur Anschaffung von Schreibmaterialien zur Verfügung gestellt wurde, erweist sich trotz der grössten Sparsamkeit als zu klein. Dabei muss einerseits die Zahl der Beamten der Justiz.abteilung und anderseits die beträchtliche Steigerung der Preise in .Betracht gezogen werden.

c. Buchbinderarbeiten Fr. 1,000 Durch unvorhergesehene, vermehrte Buchbinderarbeiten, die sich aus der Anschaffung unentbehrlicher rechts- und staatswissenschaftlicher Literatur ergeben haben, sind beträchtliche Ausgaben entstanden, welche zur baldigen Erschöpfung des veranschlagten Kredites führen werden. Ausserdem sind wir genötigt, einige nur geheftete Gesetzessammlungen einbinden zu lassen, um sie gebrauchsfähig zu machen.

IV. Polizeiabteilung

Fr.

104,000

4. Bureaukosten Fr.

1,000 c. Schreibmaterialien Fr. 1,000 Die Nachkriegszeit hat der Polizeiabteilung einen beträchtlichen Arbeitszuwachs gebracht. Es handelt sich in der Hauptsache um die Liquidation der Deserteur- und Eefraktärangelegenheiten und um die Vorarbeiten zu den neuen Niederlassungsverträgen. Die Geschäfte erfordern häufiger als sonst den Erlass von Kreisschreiben und allgemeinen Weisungen sowie die Einberufung von Kommissionen. Dadurch sind die Kanzleiarbeiten, insbesondere die Vervielfältigungen, vermehrt worden, was wiederum einen grössern Verbrauch von Bureaumaterial nach sich zieht. Weitere Mehrkosten ausser·ordentlicher Art verursachen der nötig gewordene Ersatz eines altern Vervielfältigungsapparates und die Anschaffung einer Heftmaschine.

6. Zentralpolizeibureau Fr.

3,000 a. Besoldungen: 2. Aushilfe Fr. 2,000 Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

28

432

Infolge starker Inanspruchnahme des schweizerischen Zentralstrafenregisters durch eidgenössische und kantonale Behörden und durch Privatpersonen, welche zur Erlangung von Passvisa um die Ausstellung von Strafregisterauszügen nachsuchen, hat sich eine ausserordentliche Arbeitsvermehrung eingestellt. Zu deren Bewältigung genügt das ordentliche Personal des Zentralpolizeibureausnicht. Wir sehen uns genötigt, einen Aushilfsangestellten beizuziehen und für seine Besoldung im Jahr 1920 um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2000 einzukommen.

6. Bureaukosten

Fr.

500

Die Anschaffung von 55 Personalschachteln zu Fr. 9.50 das Stück ist durch das stets zunehmende Zentralstrafenregister notwendig geworden.

c. Druckarbeiten

.Fr.

500

Der grössere Verbrauch von Formularen für ,,Auszüge aus dem Strafenregister" ist die Ursache dieser Nachforderung.

8. Zentralstelle für Frenidenpolizei d. Drucksachen

Fr.

100,000

Fr. 100,000

Gemäss Ziffer 25 der Instruktion betreffend die Durchführung der Verordnung über die Kontrolle der Ausländer vom 17. November 1919 wird anhand der bei der Grenzkontrolle ausgestellten Listen für jeden einzelnen einreisenden und ausreisenden Ausländer ein Personalbogen (Fiche) erstellt, und zwar in dreifacher Ausfertigung, Die eine davon bleibt bei der Grenzkontrollstelle, die beiden andern gehen an die Zentralstelle für Fremdenpolizei. Letztere hat für die Lieferung der nötigen Personalbogen in Heften zu 100 Bogen zu sorgen. Der Druck von je 5000 Heften der erwähnten Personalbogen für einreisende und für ausreisende Ausländer und von 500 Heften solcher Bogen für die Nichtausgereisten hat im 1. Vierteljahr dieses Jahres Kosten im Betrage von Fr. 30,275 verursacht. Wegen des grossen Verbrauchs dieser Personalbogen infolge des regen Bin- und Ausreiseverkehrs werden im Laufe des Jahres noch mindestens zwei Auflagen gedruckt und mit, rund Fr. 65,000 bezahlt werden müssenAusser den erwähnten Personalbogen hat die neue Verordnung einen grossen, nicht vorausgesehenen Verbrauch von andern Drucksachen, Formularen, Kreisschreiben, Instruktionen zuhanden der schweizerischen ' Gesandtschaften,' Konsulate, Grenzposten, kantonalen Behörden zur Folge gehabt. Die davon erwachsenden Kosten.

433

werden nicht unter Fr. 85,000 zu stehen kommen. Alle diese Mehrausgaben waren bei der Aufstellung des Voranschlages für 1920 nicht bekannt, da die erwähnte Instruktion erst am 26. November 1919 erlassen wurde. Der ordentliche Kredit wird zur Deckung der genannten Mehrbeträge nicht ausreichen.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal

Fr.

15,626

4. Abteilung für Kavallerie

Fr.

10,026

a. Besoldung der Beamten . . . . Fr. 5,170 Dem auf 20. Februar 1920 zurückgetretenen Waffenchef wurde ein jährliches Kücktrittsgehalt von Fr. 5900 zugebilligt. Für das laufende Jahr kommt die Ausgabe auf Fr. 5170 zu stehen, zu deren Bestreitung wir eines Nachkredites bedürfen.

b. Aushilfspersonal Fr.. 4,856 In einer einlässlichen Eingabe machte der Waffenchef der Kavallerie auf die unbedingt notwendige Ergänzung des Beamtenpersonals im Eahmen des Organisationsgesetzes sowie auf die Beibehaltung der bisherigen 2 Aushilfsarbeiter aufmerksam. Der Eingabe konnten wir die Berechtigung nicht versagen, glaubten aber vorderhand nur auf die Beibehaltung des Aushilfspersonals eintreten zu sollen. Die dadurch entstehende Mehrausgabe beläuft sich auf Fr. 4856, die wir durch Nachtragskredit zu decken haben.

6. Abteilung fUr Genie.

a. Bureau der Abteilung: 2. Aushilfspersonal

Fr.

2,100

Die Erkrankung eines Beamten und einer Aushilfe haben die Einstellung von Ersatzpersonal gefordert. Es war dies namentlich auch mit Eücksicht auf die der Abteilung zugewiesenen Liquidationsarbeiten aus der Zeit der Mobilmachung notwendig. Dadurch wurde der ordentliche Kredit von Fr. 8000 für Aushilfspersonal in den ersten drei Monaten mehr als zur Hälfte aufgebraucht. Die Abteilung kann aber unmöglich auf die durch den Voranschlag bewilligte ständige Aushilfe verzichten. Der Nachtragskredit von Fr. 2100 ermöglicht die Beibehaltung einer zweiten Aushilfe bis Ende Juni, den Zeitpunkt, auf den mit dem Abschluss der Liquidationsgeschäfte gerechnet werden kann.

434

9. Oberkriegskommissariat.

c. Bureau für Verpflegungs-und Magazinwesen: 2. Ständige Angestellte · · · Fr.

3,500 Der bisherige Verwalter der Armeemagazine in Altdorf war zugleich Verwalter des Sanitätsdepots Flüelen. Infolge der bedeutenden Geschäftszunahme bei beiden Magazinanlagen und auch im Hinblick auf das Alter und den Gesundheitszustand war es nicht mehr möglich, diesen Beamten im ganzen Umfange in seinen Funktionen zu belassen. Wir übertragen ihm die Verwaltung des Sanitätsdepots Flüelen, die ihn genügend in Anspruch nehmen wird. Für die Verwaltung der Armeemagazine in Altdorf haben wir einstweilen von der Anstellung eines Verwalters Umgang genommen. Wir begnügten uns mit einem verantwortlichen Magaziner I. Klasse (Besoldung Fr. 3200 -- Fr. 4300) und setzten die jährliche Besoldung ab 1. Januar 1920 und mit Bücksicht auf seine bisherige Verwendung als provisorischer Angestellter des Armeemagazins auf Fr. 3500 fest.

D, Bekleidung

Fr. 100,800

I. Entschädigungen für Rekrutenaiisrüstung . . . Fr. 100,800 In den Jahren 1917 bis 1919 wurden 61,000 Waffenröcke mit Marengo-Passepoil, aber ohne Kragen und Ärmelpatten beschafft.

Dazu kommen im Jahr 1920 etwa 9000 Waffenröcke, ebenfalls ohne Patten. Da diese Waffenröcke nunmehr zur Bekleidung der Bekruten in Anspruch genommen werden müssen, sind die dazu fehlenden Kragen- und Ärmelpatten nachträglich zu beschaffen. Die daherige" Ausgabe setzt sich folgendermassen zusammen: 70,000 Paar Kragen- und Ärmelpatten zu Fr. 1.20 Fr.

84,000 Aufnähen der Patten auf 6000 Waffenröcke (Eest der Eekruten im Jahr 1920) zu Fr.2.80 » 16,800

G. Kavalleriepferde

Fr. 420,000

1. Pferdeankauf Fr. 420,000 Der Voranschlag für 1920 lautet: Ankauf von 1050 Pferden zu Fr. 1300 Fr. 1,365,000 Da wir zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages keinerlei Anhaltspunkte über genaue Preisgestaltung hatten, waren wir damals, wie während des ganzen Krieges, gezwungen, auf den Einheitspreis vor dem Krieg von Fr. 1300 abzustellen mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass mit einer Preiserhöhung zweifellos gerechnet werden müsse, und mit dem Vorbehalt der Beanspruchung eines seit

435

Kriegsausbruch unvermeidlichen Nachtragskredites. Heute liegen die Verhältnisse so, dass wir die Kosten für ein Pferd (Mander) auf rund Fr. 1700 franko Schönbühl berechnen können. Der Ankaufspreis ist also gegenüber der Vorkriegszeit um etwa Fr. 400 für ein Pferd gestiegen. Der Gesamtkreditbedarf für 1920 lässt sich somit, Änderungen der Ankaufsquellen, Frachtansätze usw. vorbehalten, heute berechnen auf 1050 Pferde zu Fr. 1700 Fr. 1,785,000 so dass ein Kreditmehrbedarf entsteht von . . . . Fr. 420,000

J. Kriegsmaterial

Fr. 355,000

2. Neuanschaffungen Fr. 265,000 m. Eevision und Verbesserung der Munition Fr. 250,000 0. Eevision der Gasmaskendosen . » 15,000 Zur Begründung dieser Kreditbegehren verweisen wir auf die Akten.

5. Instrukiionsmaterial: 1. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen Fr.

40,000 Eine kürzlich stattgefundene Untersuchung durch den Kommandanten der Schiess-Schule hat die d r i n g e n d e Notwendigkeit der Verstärkung des Kopfschutzes für die Zeigermannschaft in dem c zu Lasten des Bundes zu unterhaltenden Militärscheibenstand Rossboden - Chur ergeben. Um Unglücksfälle zu vermeiden, mussten die Arbeiten sofort in Angriff genommen werden. Die Kosten sind auf rund Fr. 10,000 veranschlagt.

Ähnliche Verhältnisse liegen auf dem ebenfalls zu Lasten des Bundes zu unterhaltenden Militärschiessplatz ,,Gehren" bei Aarau vor. Auch dort hat eine Untersuchung durch den Kommandanten der Schiess-Schule ergeben, dass zur Vermeidung von Unglücksfällen beim Zeigerpersonal ziemlich umfangreiche Verbesserungen nötig sind. Auch diese Arbeiten sind d r i n g e n d und müssen im Laufe des Jahres ausgeführt werden. Ein in Ausarbeitung begriffenes Projekt sieht dafür Kosten im Betrage von rund Fr. 30,000 vor.

9. Liquidation der Vorräte Fr.

50,000 Mit Abschluss der Kriegsmobilmachungskonten auf Ende Juni stehen uns für die Durchführung der Liquidation keine Kredite mehr zur Verfügung. Genannter Ansatz kann keinenfalls als bindend ange-

436

nommen werden, da nicht vorauszusehen ist, waa verkauft werden kann und unter welchen Bedingungen. Die Summe setzt sich aus Arbeitslöhnen, Transportkosten, Versicherungen, Miete, Unterhalt und allgemeinen Unkosten zusammen.

K. Militäranstalten und Festungswerke I. Militäranstalten: b. Verschiedenes

. .

Fr.

13,500

Fr.

7,000

Die Militärkommission des Christlichen Jünglingsvereins der Westschweiz und die Gesellschaften des blauen Kreuzes beschlossen im Jahre 1916 in den Anlagen der Kasernen von Thun, ein Soldatenhaus ,,Post Tenebras Lux" zu erstellen. Auf Ansuchen des Generalstabes der Armee erklärte sich damals die genannte Kommission damit einverstanden, dieses Soldatenhaus vorderhand bei der Btappen-Sanitäts-Anstalt Solothurn aufzustellen. Nachdem nun die Etappen-Sanitäts-Anstalt Solothurn aufgehoben wurde, war der Abbruch des Soldatenhauses nicht zu umgehen. Das Haus wurde, um es seinem ursprünglichen Zwecke dienstbar zu machen, nach Thun überführt. Die daherigen Kosten (Abbruch, Transport, Aufstellung, Verebnung des Platzes usw.) kamen auf etwa Fr. 12,000 zu stehen. Im Hinblick auf die finanzielle Lage der eingangs erwähnten Gesellschaften und mit Bücksicht darauf, dass durch diese Anlage der ausserdienstliche Aufenthalt der in Thun im Militärdienst sich befindlichen Wehrmänner erleichtert wird, haben wir uns entschlossen, an die Kosten einen Beitrag von Fr. 7000 zu leisten.

II. Unterhalt älterer Befestigungswerke, Minenanlagen usw.: a. Unterhalt älterer Werke usw Fr.

6,500 Die Kosten für die Erstellung der elektrischen Beleuchtung in den Festungswerken auf Luziensteig überschreiten den bewilligten Kredit von Fr. 15,000 um obigen Betrag. Diese Kreditüberschreitung begründet sich in der Hauptsache dadurch, dass mehr Material verbraucht wurde als das Elektrizitätswerk Maienfeld in seinem Kostenvoranschlage vorgesehen hatte, und dass laut Vertrag die Abrechnung nach Ausmass auf Grund von Einheitspreisen zu erfolgen hat.

Auch hatte es sich gezeigt, dass sämtliche Aussenlampen vermittelst teuren Kabeln, statt, wie ursprünglich vorgesehen, vermittelst Freileitungen angeschlossen werden mussten, was ebenfalls eine Vermehrung der Kosten zur Folge hatte.

L. Befestigungen

Fr.

7,200

a. St. Gotfhard: a. Festungsbureau.

1. Besoldung der Beamten

Fr.

8,000

437

Der frühere Buchhalter-Kassier musste auf 31. Oktober 1919 zu den Beamten mit eingeschränkter Verwendung versetzt werden.

Sein Jahresgehalt wurde auf Fr. 3,000 festgesetzt, den wir hier einstellen.

111. Unterhalt:

i>. Unterhalt der Bauten, Strassen, Exerzierplätze und des Materials, Transporte, Brieftaubenstationen usw

Fr.

4,200

In der Nacht vom 22./2S. Dezember 1919 wurde durch eine Lawine das Stallgebäude Nr. 3 in Andermatt beschädigt. Die Ausbesserungskosten erfordern den Betrag von Fr. 4200, die nicht aus dem ordentlichen Kredit bestritten werden können.

V. Notunterstützung 2. Heilstätte für alkoholkranke Wehrmänner

.

Fr.

20,500

Fr.

20,500

Die Gesellschaft ,,Heilstätte für alkoholkranke Wehrmänner", die sich gebildet hat zur Weiterführung und zum Betriebe des ,,Détachement Walten", das im Jahre 1915 bei der Fortifikation Hauenstein zum Zwecke der Heilung dem Trunke ergebener Wehrmänner gebildet wurde Und seither stets diesem Zwecke diente, wurde von uns vorläufig für die Jahre 1920,1921 und 1922 als solche anerkannt.

Die Anstalt wird, wie bisher, militärisch betrieben, und die Leitung ist einem Kommandanten (Offizier oder höherer Unteroffizier) übertragen. Die Mannschaften (Pfleglinge) erhalten Gradsold, ohne Mundportion und andern Zulagen.

Dem Bunde stehen nachfolgende Eechte zu: a. die Genehmigung der Gesellschaftsstatuten, b. die Ernennung von zwei Vorstandsmitgliedern, o. das Aufsichts- und Inspektionsrecht übgr die Anstalt, d. die Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresbetriebes, e. die Genehmigung von Beschlüssen betreffend An- und Verkauf und Belehnung von Liegenschaften, Wahl und Besoldung der Betriebsleitung und Kapitalangriffe.

Der Bund stellt der Gesellschaft die von der schweizerischen Nationalspende dem eidgenössischen Militärdepartement übermittelte Summe von Fr. 350,000 zum Erwerb und Betrieb einer Anstalt zur Verfügung. Er trägt neben den Kosten der Militärversicherung, die Besoldung des Kommandanten und die Besoldung, ohne Zulagen, der Mannschaften.

438

Die Besoldung des Kommandanten und der Mannschaften werten wir auf Fr. 20,000 die wir hier einstellen, zuzüglich eines Betrages von Fr. 500 für die Honorierung und Eeiseauslagen der von uns ernannten Vorstandsmitglieder.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau Fr. 238,680 a. Departementskanzlei

Fr.

178,500

5. Bureaukosten Fr.

1,500 Die veranschlagten Fr. 3500 reichen für die notwendigen Ausgaben nicht aus. Ende April beliefen sich diese bereits auf Fr. 2900.

Es sind vor allem die Ausgaben für eine Schreibmaschine und diejenigen für den auf 3 Jahre berechneten Bedarf an Gesehäftskontrollenpapier, das nicht mehr, wie bisher, jährlich durch die Bundeskanzlei bezogen werden kann, welche die Mehraufwendungen verursacht haben. Wir stellen in der ungefähren Höhe dieser ausserordentlichen Ausgaben ein Nachtragskreditbegehren.

7. Vorarbeiten für die Errichtung einer Versicherungskasse für das eidgenössische Personal . Fr. 177,000 1. a. Besoldungen Fr. 70,000 b. Teuerungszulagen . . . . » 28,000 2. Bureauaushilfe » 34,000 3. Verwaltungskommissions-, Sachverständigen- und Reisekosten » 10,000 4. Bureaukosten.

a. Anschaffung von mechanischen Hilfsmitteln . . . . » 9,200 b. Schreib-und Bureaumaterial » 4,000 c. Druck- und Buchbinderkosten » 20,000 o a. Bücheranschaffungen und Zeitungsabonnemente . . » 300 e. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren » 1,000 /. Verschiedenes » 500 Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist für das Hilfskassengesetz am 30. Dezember 1919 musste die für die Statutenbot-

439 Schaft nötige Personalerhebung mit Stichtag vom 81. Dezember 1919 durchgeführt werden. Trotz weitgehendster Dezentralisation mussten von der provisorischen Sektion Versicherungskasse innert kürzester Frist umfangreiche Erhebungen und Berechnungen vorgenommen werden, damit der versicherungstechnische Experte die Grundlagen für seine Berechnungen rechtzeitig erhielt, um so die Vorlage der Statutenbotschaft für die ordentliche Frühjahrstagung der Bäte und die Betriebseröffnung auf 1. Juli 1920 zu ermöglichen..

Diese Arbeiten ·--· Mitwirkung beim Abfassen der Botschaft, Bereinigung der Statuten, Abklärung der grosse Verschiedenheiten aufweisenden Personalverhältnisse der einzelnen Verwaltungen und Betriebe, Festsetzung des versicherbaren Mietwertes der Dienstwohnungen, Festsetzung der versicherbaren Nebenbezüge, Einrichtung der Buchhaltung und des Eechnungswesens, Entwurf der Einführungsbestimmungen, Abgrenzung der Aufnahmetätigkeit in die Kasse, Sonderberechnungen und Erhebungen betreffend die Eückwirkung der Hinterlassenenversieherung, Entwurf zu einem Geschäftsreglement der Verwaltungskommission, Abgrenzung der Befugnisse der 15 Hilfsstellen, Entwurf der zahlreichen unerlässlichen Formulare usw. -- erforderten die Anstellung von Hilfspersonal auf Anfang 1920. Die Ausschreibung der festen Stellen käme nach der endgültigen Schaffung der Sektion Versicherungskasse in Betracht.

Als mechanische Hilfsmittel (4. a) wurden vorgesehen eine Schreibmaschine, eine automatische Divisionsmaschine ,,Madas", ein& Eechnungsmaschine ,,Millionär" mit Tastatur und elektrischem Antrieb, sowie ein Cyklostyl samt Zubehör.

b. Liegenschaftsvenoaltung Fr.

60,180 II. Waffenplatz in Herisau-St. Gallen: 6. Anschaffung eines Kassenschrankes . . . . Fr.

900 Es hat sich bei der Eevision der Kasse des Liegenschaftsverwalters des Waffenplatzes Herisau-St. Gallen herausgestellt, dass die Sicherungsvorkehren ungenügend sind, und dass ein feuer- und einbruchsicherer Kassenschrank notwendig ist.

III. Waffenplatz in Frauenfeld: 4. Unterhalt der Waldungen Fr.

1,200 Infolge des Unwetters in den Monaten Dezember und Januar ist in den Waldungen des Waffenplatzes sehr viel Holz zu Boden geworfen worden. Die Aufarbeitung dieses sturmbeschädigten Holzes erfordert bedeutend grössere Aufarbeitungslöhne, ala wie sie im Voranschlag vorgesehen waren. Die Erlöse aus verkauftem Holz sind dementsprechend auch höhere, indem sie jetzt schon den Betrag von

440

Fr. 11,000 überschritten haben, während im Voranschlag nur etwas über Fr. 7000 vorgesehen waren.

VI. Waffenplatz in Kloten-Bülach : 9. Besoldung des Kanzleigehilfen Fr.

2,780 Durch BBB. vom 9. Februar 1920 wurde bei der eidgenössischen Liegenschaftsverwaltung Kloten-Bülach die seit längerer Zeit notwendige Stelle eines Kanzleigehilfen geschaffen, dessen Besoldung von dieser Verwaltung zu bestreiten ist. Besetzt wurde diese Stelle auf den 28. Februar 1920. Die Besoldung dieses Kanzleigehilfen wurde vorläufig auf Fr. 260 im Monat, zuzüglich die gesetzlichen Teuerungszulagen, festgesetzt.

Demgemäss käme der Jahresgehalt (Grundbesoldung) dieses Gehilfen auf Fr. 260 x 12 = Fr. 3120 zu stehen. Für das Jahr 1920 wäre in Abzug zu bringen die Besoldung für Januar und bis 28. Februar mit rund Fr. 390, so dass ein Nachtragskredit von Fr. 2780 notwendig wird.

VII. Waffenplatz in Wallenstadt: 3. Beiträge an das Seez- und Linthunternehmen Fr.

350 2 Die Seezsteuer ist für die Kuthe (9 m ) um einen halben Kappen erhöht worden, was gegenüber dem Jahr 1918 eine Gesamterhöhung von etwa Fr. 400 ausmacht. Auch die Linthsteuer erfordert infolge grösseren Bodenmasses eine Nachzahlung von etwa Fr. 40. Zur Ergänzung des Voranschlagskredites muss aus diesen Gründen ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 350 gestellt werden.

XIII. Ankauf von Liegenschaften Fr. 55,000 Im Voranschlag für das Jahr 1920 haben Sie für den Umbau des Kreuzlihofes in Sursee, zum Zwecke der Unterbringung von Post und Telegraph, sowie für die Erstellung eines Postkarrenschuppens einen Kredit von Fr. 61,100 bewilligt. Die Liegenschaft Kreuzlihof ist durch Schenkungsakt vom 6. Mai 1918 an den Bund zugunsten des ,,Fonds für eine zukünftige allgemeine Witwen- und Waisen Versicherung" übergegangen. Zwecks Übernahme der Liegenschaft durch die Liegenschaftsrechnung, 6. Postgebäude, zum Schatzungswert von Fr. 55,000, der dem genannten Fonds zu vergüten ist, bedürfen wir eines entsprechenden Kredites.

II. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen: a. Ständiges Personal

Fr.

37,870

441

Durch die Wahlen vom 22. Oktober und 15. November 1919 haben wir 18 provisorische Gehilfen und Gehilfinnen des statistischen Bureaus zu Statistikgehilfen II. Klasse befördert. Im Voranschlag sind in Eubrik l, a (Besoldungen des ständigen Personals) für diese Gehilfen keine Besoldungen vorgesehen. Ebenso ist ein am 1.- Februar 1920 neu eingetretener provisorischer Statistiker II. Klasse noch nicht berücksichtigt. Der gesamte erforderliche Nachtragskredit beläuft sich auf Fr. 37,870.

IV. Amt für Gold und Silberwaren . . . .

c. Aushilfe

Fr.

Fr.

2,500 2,100

Infolge starker Vermehrung der zur obligatorischen Einfuhrkontrolle gelangenden Sendungen von Edelmetallwaren ausländischer Herkunft und für die Proben von Neuprägungen grösseren Umfangs von Silberscheidemünzen ist die aushilfsweise Anstellung eines Gold- und Silberprobierers für die zweite Hälfte des Jahres 1920 mit einer monatlichen Besoldung von Fr. 350 einschliesslich aller Teurungszulagen erforderlich.

2. a. Bureaukosten Fr.

400 Dieser Nachtragskredit wird benötigt für die Beschaffung einer neuen Schreibmaschine (Gelegenheitskauf) zum Ersatz für eine unbrauchbar gewordene.

P. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe Fr.

3. Beiträge an Vereinigungen: p. Landesverband freier Schweizer Arbeiter . . Fr.

11,100 10,000

Der Verband stellt wiederholt das Gesuch um Zuwendung eines jährlichen Bundesbeitrages von Fr. 15,000 für sein Sekretariat, und betont, dass er einer solchen Unterstützung schon für das Jahr 1920 bedürfe, um für das Sekretariat eine tüchtige Kraft zu gewinnen. Die Mitgliederzahl habe Ende 1919 etwa 4000 in den Kantonen Zürich, Luzern, Solothurn und St. Gallen betragen und sei im Wachsen begriffen. Das Sekretariat will sich in den Dienst des Departements und damit in denjenigen der Sozial- und Wirtschaftspolitik des Bundes stellen. Im Hinblick auf die andern beruflichen Zentralverbänden gewährten Subventionen ist im vorliegenden Falle eine Bundesleistung gerechtfertigt; wir halten den Betrag von Fr. 10,000 als angemessen.

442

4. Beiträge an Arbeiterkolonien Fr.

1,100 Infolge einer im Jahre 1918 eingegangenen Meldung, die Koloniein Devens werde auf 1. März 1919 eingehen, wurde im Voranschlag des Bundes für 1919 (Botschaft zum Voranschlag für 1919, Seite 169) eine Bundesleistung nur bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen.

Es hat sich nun kürzlich herausgestellt, dass die genannte Anstalt (nun : Colonie agricole et industrielle du Devens s./St. Aubin) tatsächlich weiter besteht und neben einem Trinkerheim eine besondereAbteilung für Arbeitslose führt. Zugunsten dieser Abteilung kommt als Bundesleistung für die Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 1919 ein Betrag von Fr. 541.50 (5415 Kolonistenverpflegungstage zu 10 Ep.) in Betracht und die voraussichtliche Zahl solcher Tage im Jahre 1920 wird mit 5000 angegeben, so dass weitere Fr. 500 (5000 Tage zu 10 Ep.) zu leisten sein werden. Der erforderliche Gesamtbetrag beläuft sich demnach auf Fr. 1041. 50 (541. 50 + 500) oder auf rund Fr. 1100.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen Fr. 57,000 6. Eidgenössisches Luftamt

Fr. 57,000

Mit Beschluss vom 29. September 1919 haben wir die Leitung der Geschäfte betreffend den zivilen Luftverkehr dem Post- und Eisenbahndepartement übertragen. Ferner haben wir mit Beschluss vom 27. Januar 1920 das Luftverkehrswesen in der Schweiz neu geregelt. Dieser letztgenannte Beschluss sieht in Art. 4, Abs. 3, eine besondere Kontrollstelle für den Luftverkehr, das eidgenössische Luftamt, vor. Da nun mit 1. März 1920 infolge Inkrafttretens der mit Frankreich und England abgeschlossenen Konventionen der internationale Verkehr für die Schweiz eröffnet werden musste, und da im weitern die Ausarbeitung der Ausführungsvorschriften zu unserem Beschlüsse vom 27. Januar 1920 dringlich war, liess sich die Schaffung dieser Amtsstelle nicht aufschieben. Auf Grund unseres Beschlusses vom 9. März 1920 hat das eidgenössische Luftamt seine Tätigkeit am 1. April 1920 begonnen. Wir haben daher dem Eisenbahndepartement auf Eubrik G. I. 6 einen Kredit von Fr. 57,000 gewährt. Die einzelnen Posten, aus denen sich dieser Betrag zusammensetzt, sowie deren Begründung sind in nachstehender Aufstellung ersichtlich: 1. Besoldungen und Zulagen der Beamten . . . . Fr. 29,000 a. Besoldungen Fr. 13,500 b. Teuerungszulagen » 7,500

443

Zu a und b. Für 9 Monate berechnet, für einen Abteilungschef mit praktischen Erfahrungen im Luftverkehrswesen und zwei bis drei technische Subalternbeamte, die zugleich militärische ,,Monatsflieger" sind.

c. Flugentschädigungen

Fr. 4,000

Für Kontrqllflüge. der. Beamten an Bord von Luftfahrzeugen, die der Kontrolle des Luftamtes unterstehen, ist eine Flugstundenentschädigung von Fr. 40 entsprechend der Kisikozulage der Militärflieger (400 Fr. im Monat für 10 obligatorische Flugstunden) vord. Aushilfspersonal

Fr. 4,000

Da die Arbeitssumme des Luftamtes von der Entwicklung des Luftverkehrs abhängig ist, wird möglicherweise Aushilfspersonal «ingestellt werden müssen.

2. Eeisen, Gutachten, Kommissionen a. Reisen

Fr. 9,600 Fr. 2,500

Es werden Dienstreisen der Beamten notwendig sein, zur Vornahme der vorgeschriebenen Kontrolle, zur Abgabe von Expertisen, zu Informationszwecken und für die Eegelung von Zwischenfällen, Unglücksfällen, usw.

&. Gutachten und Kommissionen . . Fr. 5,000 <.

Taggelder und Reiseentschädigungen für Privatexperten und Spezialkommissionen. Die Aufstellung der Detailvorschriften für den Luftverkehr, die Vorbereitungen für die Verhandlungen mit dem Ausland und für die Stellungnahme zur internationalen Konvention von Paris sowie die Erledigung von Beanstandungen und Meinungsdifferenzen zwischen Kontrollorganen und den Praktikern werden die Herbeiziehung von Spezialisten der Technik und der Wissenschaften für die Abgabe von Gutachten und zur Beratung notwendig machen.

c. Umzugsentschädigung an den Chef des Luftamtes Fr. 2,100 Dem Chef.des Luftamtes werden die Umzugskosten nach den Ansätzen für das Instruktionspersonal der Militärverwaltung rückzuvergüten sein.

3. Bureaukosten a. Druck- und Photographiekosten, Kartenmaterial

Fr. 5,000 Fr. 2,000

444

Veröffentlichungen, insbesondere Karten von Landungsplätzen und Aufnahmen aus der Luft zur Orientierung der Interessenten und zum Austausch für den internationalen Luftverkehr.

b. Literarische Anschaffungen, Zeitschriften, Nachrichtenmaterial . . Fr. 1,000 c. Bureaumaterial » 2,000 4. Besondere Kosten und Beiträge Fr. 13,400 a. Beitrag an die Einrichtungen für Nachtlandungen auf dem eidgenössischen Flugplatz Dübendorf . . . Fr. 10,000 Die Konventionen mit England und Frankreich haben zur Folge, dass wenigstens auf e i n e m für die Zollbehandlung vorgeschriebenen Flugplatz die nötigen Vorrichtungen angebracht werden müssen, damit fremde Luftfahrzeuge mit Sicherheit auch nachts landen können.

b. Entschädigung an den schweizerischen Aeroklub für Abnahme von Brevet- und Trainingprüfungen . Fr. 500 Zur Ersparnis von besondern Organen ist die Übertragung dieser Abnahmen an den schweizerischen Aeroklub vorgesehen.

c. Unvorhergesehenes Fr. 2,900 Es muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass der Luftvefkehr und damit auch der Aufgabenkreis des Luftamtes sich schon in diesem Jahre in einer Weise entwickeln werden, die man heute nicht vorhersehen kann. Wir nehmen unter dieser Eubrik Fr. 8700 in Aussicht, davon werden nach unserm Dafürhalten Fr. 800 gedeckt durch Gebühren, die für die Erteilung von Verkehrsbewilligungen usw. erhoben werden.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Unvorhergesehenes .,

Fr. 400,000

Mit Beschluss vom 16. April 1920 erteilte der Bundesrat die Genehmigung zu einem Heimtransport von Schweizern aus Russland und einem Russentransport aus der Schweiz und erteilte der Abteilung für Auswärtiges zur Deckung der Unkosten für diese beiden Transporte einen vorläufigen Kredit von Fr. 400,000.

445

Regiebetriebe des Bundes.

XIT. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung a.

&.

c.

d.

e.

/.

g.

h.

k.

Für » » » » » » » »

IX. Zuweisungen an Telegraphenlinien . .

Telephonlinien Telegraphenbureaux Telephonzentralen .

Abonnentenstationen Bureaumobiliar . .

Werkzeuge Fahrräder Materialvorräte . .

Fr. 3,550,504 den Erneuerungsf&nds.

. . Fr. 254,876 » 1,657,891 . . » 60,765 . . » 206,156 . . » 1,218,463 . . » 19,932 » 40,280 » 1,169 . . » 91,472 Fr. 3,550,504

Begründung.

Die Ausgaben für Erneuerungsarbeiten haben sich in letzter Zeit infolge der eingetretenen Geldentwertung ausserordentlich gesteigert, so dass die bisherigen Zuweisungen an den Erneuerungsfonds nicht mehr genügen. Ganz besonders zeigt sich die Unzulänglichkeit der Zuweisungen bei dem Erneuerungsfonds für AbonnentenStationen, der seit dem Jahre 1916 einen ununterbrochenen Bückgang aufweist, obwohl die Neuanlagen in diesem Zeiträume eine Entwicklung genommen haben wie nie zuvor.

Im weitem wird der Erneuerungsfonds je länger je mehr beansprucht für Verlegungskosten von Telegraphen- und Telephonlinien ab Bahngebiet. Diese Verlegungen sind zur Sicherung eines guten Telegraphen- und Telephonbetriebes überall da notwendig, wo der elektrische Bahnbetrieb eingeführt wird.

Durch solche Verlegungen wird die durchschnittliche Lebensdauer der Telegraphen- und Telephonanlagen gekürzt und die Abschreibungssätze müssen entsprechend erhöht werden. Mit den erhöhten Abschreibungssätzen, wie sie schon in der Eechnung für das Jahr 1919 zur Anwendung gelangt sind, ergeben sich'für das Jahr 1920 folgende Zuweisungen an den Erneuerungsfonds:

446 Bezeichnung der Anlagen

Telegraphenlinien .

Telephonlinien Telegraphenbureaux Telephonzentralen .

Abonnentenstationen Bureaumobiliar . .

Werkzeuge l'ahrräder Materialvorräte . .

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

Stand des Anlagekontos am Abschrei1. Januar 1920 bungssatz o/ Fr.

/o 11,012,926. 42 6 108,498,168. 85 6 1,928,311. 18 ·8 9,965,555. 77 10 16,827,082. 47 15 661,648. 67 8 617,599. 71 30 87,228. 59 30 30,294,889. 12 0,5

Zuweisung

an den Er-

neuerungefonds Fr.

660,776

6,509,891 154,265 996,556

2,524,063 52,932 185,280

26,169

151,472 11,261,404 Die Zuweisungen an den Erneuerungsfonds werden somit die in den Voranschlag für das Jahr 1920 eingestellten Summen insgesamt um Fr. 3,550,504 übersteigen.

Die neuen Abschreibungssätze konnten bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1920 noch nicht berücksichtigt werden, da sie erst auf Ende des Jahres 1919 bei der Ermittlung der Gesamtausgabe für Erneuerung festgesetzt wurden.

(Botschaft zum Voranschlag 1920, Seite 250, zu IX.)

. .

Kapitalrechnung.

(Mutmassliche Ausgaben im Jahre 1920 auf Eechnung der ^iurch besondere Bundesbeschlüsse bewilligten Gesamtkredite.)

Material der Haubitzenabteilungen Fr. 38,000 (BB. vom 20. Juni 1912.)

Ersatz von Geschützen der beweglichen Festungs-Artillerie Fr. 61,000 (BB. vom 20. Juni 1912.)

Da nicht alle Bestellungen aus wie unter Kreditübertragungen gemeldeten Gründen rechtzeitig ausgeliefert werden konnten, wird der Vortrag dieser Kredite auf neue Eechnung notwendig.

Eidgenössische Steuerverwaltung

Fr. 1,387,000

Der Ertrag der neuen ausserordentliehen Kriegssteuer ist wie derjenige der ersten Kriegssteuer und der Kriegsgewinnsteuer durch die Verfassung zur Tilgung der durch das Truppenaufgebot verursachten Kapitalausgaben des Bundes bestimmt. Die Einnahmen

447

aus diesen Steuern fliessen demgemäss nicht in die laufende Verwaltung, sondern -werden gleich wie die Aufwendungen für die Mobilisation über Kapitalrechnung verbucht. Es geht daher auch nicht an, die Ausgaben für die mit der.Kriegssteuer und der Kriegsgewinnsteuer sich befassenden Organe der eidgenössischen Steuerverwaltung der Verwaltungsrechnung zu belasten; sie müssen vielmehr aus dem Ertrag der genannten Steuern bestritten werden und gehen daher über Kapitalrechnung.

Im Jahre 1920 gelangen hauptsächlich die während der Steuerperioden 1918/1919 und 1919 erzielten Kriegsgewinne zur Veranlagung sowie.die immer noch zahlreichen Fälle nachträglich entdeckter Kriegsgewinne früherer Jahre. Ein Abbau des für die Kriegsgewinnsteuer bestehenden Verwaltungsapparates ist im Laufe des Jahres 1920 noch nicht möglich. Es werden im Gegenteil mit Kücksicht auf die stark angewachsene Zahl der Fälle, die für jede Steuerperiode neu untersucht werden müssen, angesichts ferner der wachsenden Schwierigkeiten insbesondere der Liquidation und der Notwendigkeit einer gründlichen und prompten Durchführung der Veranlagung einzelne Abteilungen noch verstärkt werden müssen.

Bis Ende März 1920 sind Steuerrechnungen im Betrage von Fr. 586,642,748.89 ausgestellt worden. Sie beziehen sich in der Hauptsache auf die Kriegsgewinne, die bis Ende 1918 erzielt worden sind. Bei der Staatskasse eingegangen waren auf den gleichen Zeitpunkt rund 496 Millionen Franken, wovon 121 Millionen Franken als Anteil des Arbeitslosenfürsorgefonds und der Kantone abgehen, so dass für den Bund 375 Millionen Franken verbleiben. Die Zahl der Geschäfte und Personen, die ein Dossier bei der eidgenössischen Steuerverwaltung haben, ist bis Ende 1919 auf 41,000 angestiegen; als steuerpflichtig haben sich bis jetzt etwa 11,000 erwiesen.

Im Laufe des Jahres wird der Ausbau der Organisation für die Kriegssteuer beginnen. Es besteht allerdings die Absicht, bei der Kriegssteuer, soweit dieses überhaupt möglich ist, Personal zu verwenden, das bei der Kriegsgewinnsteuer überzählig wird. Da aber die Erhebung der letztern noch auf das Jahr 1920 ausgedehnt wird, und, wie oben gesagt, von einem merklichen Abbau der Kriegsgewinnsteuerorganisation für 1920 nicht die Eede sein kann, so wird vorübergehend weiteres Personal angestellt werden müssen. Eine Eeihe von
Ausgabenrubriken werden daher für 1920 erhöhten Aufwand erfordern.

Es wird um die Bewilligung folgender Kredite zur Bestreitung der Ausgaben der Sektion für die Kriegsgewinnsteuer nachgesucht.

Die Ausgaben für 1919 werden zur Vergleichung gegenübergestellt: Btmdesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

29

448 Ausgaben im Jahr 1919

Fr. 440,217.60 » 283,558.05

FUr 1920 sind erforderlich

» » »

24,222.48 26,011.90 33,736.57

» »

5,753. -- 11,061. 80

»

8,272.90

»

28,100.--

»

3,187. 75

» »

98,885.65 9,784.85

» »

7,865.10 27,620.65

I. Besoldungen Fr. 600,000 II. Teuerungszulagen » 420,000 III. Bureaukosten: o. Bureanmaterial » 30,000 b. Druckarbeiten » 45,000 c. Post-, Fracht-, Telephonund Telegraphengebühren.

» 45,000 d. Beleuchtung und Heizung » 12,000 e. Hausdienst und Unterhalt des Gebäudes und des Mo-/ biliars » 18,000 /. Teuerungszulagen des Hausdienstpersonals » 11,000 IV. a. Verzinsung und Tilgung des Kapitals des Verwaltungsgebäudes » 26,000 b. Verzinsung und Tilgung des Mobiliarkapitals » 5,000 V. Eeisekosten und Expertisen » 110,000 VI. Eidgenössische Eekurskommission » 20,000 VII. Verschiedenes » 10,000 VIII. Mobiliaranschaffungen . . .

» 40,000

Fr. 997,772. 80

Fr. 1,387,000

Von dieser Gesamtausgabe von Fr. 1,887,000 entfallen rund Fr. 1,200,000 auf die Kriegsgewinnsteuer. Das macht bei einem 1920 zu erwartenden Kriegsgewinnsteuereingang von rund Fr. 115,000,000 ein Prozent aus, was als günstiges Kostenverhältnis bezeichnet werden darf, wenn man bedenkt, dass die Beschaffung des Informationsmaterials, die ganze Veranlagung und die Liquidation ausschliesslich durch die eidgenössische Steuerverwaltung erfolgen.

Zu I. Besoldungen. Für die Bemessung der Besoldungen für 1920 kann nicht auf die Ausgaben des Jahres 1919 abgestellt werden, da im Laufe dieses Jahres 40 Neueintritte · erfolgten, deren volle Wirkung mit Bezug auf die Besoldungen erst im Jahre 1920 eintritt, Nach dem Personalbestand auf Anfang April 1920 belaufen sich die Besoldungen für 1920 auf rund Fr. 550,000. Für Besoldungsaufbesserungen und die notwendige Vermehrung des Personals ins-^

419

besondere im Hinblick auf die Kriegssteuer und die stets zunehmende Inanspruchnahme für die Prägen der Finanzreform sind Fr. 50,000 einzusetzen.

Zu II. Teuerungszulagen. Mit Inbegriff der ausserordentlichen Teuerungszulagen, Kinder-, Familien- und Unterstützungszulagen betragen die Teuerungszulagen 1919 nicht ganz 70% der Besoldung.

Pur 1920 muss mit mindestens der gleichen Quote gerechnet werden.

70% der Besoldungen von Fr. 600,000 machen Fr. 420,000 aus.

Zu III. a. Bureaumaterial. Bis Ende März 1920 betrugen die Kosten rund Fr. 5000. Es werden speziell für die Sektion Kriegssteuer noch einige Schreibmaschinen benötigt, wozu der Mehrbedarf an übrigem Bureaumaterial für das vermehrte Personal tritt.

Zu III. b. Druckarbeiten. Die Ausgaben bis Ende März 1920 betrugen Fr. 6847.15. Zum vierfachen Betrag ergäbe sich ein Jahresverbrauch von rund Fr. 27,500. Nun werden aber für die Sektion Kriegssteuer eine Beihe von Drucksachen benötigt werden, welche in obiger Berechnung nicht berücksichtigt sind. Ins Jahr 1920 fallen überdies die erheblichen Kosten der Veröffentlichung der Statistik über die erste Kriegssteuer.

Zu III. c. Post-, Fracht-, Telephon- und Telegraphengebühren.

Im ersten Vierteljahr 1920 erreichten die Ausgaben den Betrag von Fr. 11,228. 34. Mit einem wesentlichen Sinken der Ausgaben in den folgenden Vierteljahren ist nicht zu rechnen. Es ist darauf hinzuweisen, dass fast alle Zustellungen an die Steuerpflichtigen mittelst eingeschriebenen Briefes erfolgen müssen.

Zu III. d. Beleuchtung und Heizung. Es ist die Eubrik E. VI, 3, e. des Ausgabenvoranschlages für 1920 zu vergleichen. Der Aufwand für Heizung und Beleuchtung verteilt sich zu ungefähr gleichen Teilen auf Verwaltungsrechnung und Kapitalrechnung. Es wird daher die gleiche Summe eingesetzt, die in der Verwaltungsrechnung veranschlagt ist.

Zu III. e. Hausdienst und Unterhalt des Gebäudes und des Mobiliars.

Im Voranschlag für 1920 ist unter der Ausgabenrubrik E. VI, 8, /.

für den auf die Verwaltungsrechnung entfallenden Teil der Ausgaben ein Betrag von Fr. 10,000 eingestellt. Die Gesamtausgaben werden aber im Hinblick auf die Vermehrung der Bureaux durch Miete neuer Bäume grösser sein als 1919 und können auf etwa Fr. 24,000 veranschlagt werden. Davon entfallen Fr. 18,000 auf die Kapitalrechnung.

450 Zu III. /. Teuerungszulagen des Hausdienstpersonals. Die Gesamtausgabe für 1920 beläuft sich am Aufwande des ersten Viertel Jahres von Fr. 4062. 80 gemessen auf F r . 1 6 , 2 5 0 . Der Vermehrung des Personals, welche wegen Bureauxvermehrung vorgenommen werden rauss, Bechnung tragend, ist die Gesamtausgabe für 1920 auf Fr. 20,000 zu beziffern, wovon Fr. 9000 auf Verwaltungsrechnung und der Best von Fr. 11,000 auf Kapitalrechnung entfällt.

Zu IV. a. Verzinsung und Tilgung des Kapitals des Verwaltungsgebäudes. Vgl. Ausgabenvoranschlag für 1920, Bubrik E. VI, 4, a.

Zu IV. b. Verzinsung und Tilgung des Mobiliarkapitals. Vgl.

Ausgabenvoranschlag für 1920, Bubrik B. VI, 4, b.

Zu V. Reisekosten und Expertisen. Im I. Vierteljahr 1920 betrugen die Ausgaben Fr. 25,386. 50. Es ist eine weitere Steigerung zu erwarten, da die Zahl der Einschätzungsbeamten und Experten, welche für die Kriegsgewinnsteuer tätig sind, vorübergehend noch eine kleine Zunahme erfährt. Mit den zunehmenden.Schwierigkeiten in Handel und Industrie steigen auch die Schwierigkeiten in der Veranlagung, und es ist in immer zahlreichern Fällen ohne BücherUntersuchungen nicht mehr durchzukommen. Überdies wird die Kriegssteuer einen gewissen Aufwand verursachen. Anderseits können für Bückerstattungen infolge Kostenauflage an die Steuerpflichtigen rund Fr. 10,000 in Bechnung gestellt werden.

Zu VI. Eidgenössische Rekurskommission. Im Hinblick auf die starke Vermehrung der Zahl der Bekurse rnusste dem Sekretariat eine juristisch gebildete Hilfskraft zur Verfügung gestellt werden.

Diese Mehrausgabe sowie der Mehraufwand für die Entschädigungen für die vermehrten Sitzungen werden bei weitem nicht durch erhöhte Eingänge aus Kostenauflagen an die Bekurrenten gedeckt werden.

Es muss daher eine Verdoppelung des 1919 vorgesehenen und nahezu aufgebrauchten Kredites stattfinden.

Zu VII. Verschiedenes. Die Ausgaben im I. Vierteljahr 1920 erreichen Fr. 2425. 45.

Zu VIII. Mobiliaranschaffungen. Die Ausgaben dieser Bubrik werden am Schlüsse des Jahres der Steuerverwaltung vergütet und müssen von ihr verzinst und getilgt werden. Vgl. Bubrik IV. b, oben.

Bis Ende März 1920 sind Fr. 8391. 25 verausgabt worden. Ergänzungen der vorhandenen Mobiliareinrichtungen müssen noch vorgenommen werden für die bereits bestehenden Bureaux, sodann aber namentlich auch wegen des neu einzustellenden Personals für die Kriegssteuer.

451

Die Gesamtsumme der für die Verwaltungsrechnung geforderten neuen Kredite beläuft sich auf Fr. 5,971,795 Der grösste Teil dieser Summe betrifft durch die Kriegsnachwirkungen und die Übergangszeit veranlasste Ausgaben, die zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages nicht oder nicht vollständig vorausgesehen werden konnten. Einige Nachkredite stützen sich auf besondere Bundesbeschlüsse. Wir gestatten uns-auf folgende Hauptbeträge, für die das Gesagte zutrifft, zu verweisen: Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges, c.

Konsulate: 28. Besoldungen des Personals der Konsulate 24. Ortszulagen an das Personal der Konsulate . . . .

Fr.

260,000

»

70,000

Departement des Innern.

IV. Baudirektion, b. 8. Umbau 214,000 der Kaserne in Bière . .

1. Ankauf der Liegenschaft Amthausgasse Nr. 17 in 1,110,780 Bern 282,000 2. Zeughaus in Bülach . . .

4. Bureau- und Wohngebäude für die Waffenplatzverwal110,000 tung Kloten-Bülach . . .

7. Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung der Zoll300,000 direktion Chur 125,000 9. Zollgebäude in Büchel . .

11. Grenzwächterwohnhaus in 125,000 Campocologno 12. Materialschuppen für die Telegraphenverwaltung in 138,000 Ostermundigen V. Inspektion für Forstwesen I. Jagd und Fischerei: 6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forst150,000 personals . . . . . . . .

Fr.

2,884,780 Fr. 5,971,795 Übertrag

452

Übertrag 11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holztransporfceinrichtungen . .

Fr. 2,884,780

»

Fr. 5,971,795

200,000

Justiz- und Polizeidepai-tement.

III. Polizeiabteilung, 8. Zentralstelle für Fremdenpolizei . ' . . . .

100,000

Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung A. a. 7. Vorarbeiten für die Errichtung einer Versicherungskasse für das eidgenössische Personal .

177,000

Verschiedenes.

A. Unvorhergesehenes.

Heimtransport von Schweizern aus Eussland

400,000

3,761,780 Somit verbleiben an Nachtragskrediten weitere

Fr. 2,210,015

Hiervon entfallen auf das Militärdepartement Fr. 932,626 Der Best von Fr. 1,277,389 setzt sich zusammen aus vielen kleinen Posten. Die Teuerung auf allen Materialien und die Erhöhung der Arbeitslöhne macht sich noch bei sämtlichen Verwaltungsabteilungen geltend.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 7. Juni 1920.

Ini Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

453 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1920 (I.Folge).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1920, beschliesst: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1920 folgende Kreditübertragungen und Nachtragskredite bewilligt: Kredltübertrag'ii.iigj'eii.

Dritter Abschnitt.

Departements.

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

N. Verschiedenes.

17. Vorarbeiten für die Förderung der nationalen Erziehung

Fr.

1,426

IV. Baudirektion.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten c. Neubauten d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden . . .

Fr.

292,561 870,199

3,009 1,165,769 V. Strassen- und Wasserbauten 193,146 1,358,915 Übertrag 1,360,341

454 Fr.

Fr.

Übertrag 1,360,341 VI. Amt für Wasserwirtschaft.

III. Instrumente und Aiifnahmekosten.

b. Untersuchung der GrundFr.

Wasserverhältnisse . . .

2,000 c. Untersuchungen an Gletschern 500 2,500 IX. Studien über Seeregulierungen XIII. Erhebungen an internationalen Gewässern . . . '

1,800 4,800

9,100 l

1,369,441

D. Militärdeparteinent.

D. Bekleidung.

I. Entschädigung für RekrutenFr.

ausrüstung 1,901,100 III. Gradabzeichen und Auszeichnungen 2,700 IX. Winterausrüstung . . .

2,000 1,905,800 E. Bewaffnung und Ausrüstung.

I I . Blanke Waffen . . . .

48,000 III. Ausrüstungsgegenstände . 163,200 F . Offleiersausrüstung J. Kriegsmaterial.

I.Unterhalt: a. Bekleidungsvorräte : 1. Entschädigung an die Kantone è. Übriges Kriegsmaterial : 1. Ersatzmaterial . . .

. . . .

211,200 61,300

Fr.

126,179 13,500 139,679

Übertrag

139,679 2,178,300 1,369,441

455 Übertrag 2. Neuanschaffungen : b. Infanterie c. Kavallerie e. Genie h. Verpflegungstruppen . ; i. Pferdeausrüstung . . .

ft. Material für alle Truppen

Fr.

Fr.

139,679 2,178,300

Fr.

1,369,441

12,000 2,500 219,000 623,000 589,700 20,000 1,466,200

4. Festungsmaterial : b. Verschiedenes Material

.

2,000 1,607,879

K. Militäranstalten tmd Festungswerke.

la. Schusslinien Thun und Fr.

Frauenfeld 14,600 II a. Unterhalt älterer Festungswerke usw 6,714 21,314 L. Befestigungen.

a. St. Gotthard: III. Unterhalt: b. Unterhalt der Bauten, Strassen usw. . . .

Va. Bauliche Einrichtungen .

Fr.

11,000 48,050 59,050

b. St. Maurice: V. Bauliche Einrichtungen

.

7,171 66,221

Z. Motorwagendienst.

2 c. Anschaffungskosten für 40 Personenwagen

304,500 4,178,214 Übertrag 5,547,655

36 Fr.

Übertrag 5,547,655

£. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau.

b. Liegenschaftsverwaltung : III. Wafienplatz in Frauenfeld : 3. Unterhalt des Schiessplatzes. ' VI. Waffenplatz in KlotenBülach : 5. Inventaranschaffungen .

und Unterhalt . . .

9. Servitutenbereinigung ,, XIII. Ankauf v. Liegenschaften : 1. Waffenplatz in Wallenstadt

Fr.

3,755

2,500 2,200

82,159

III. Abteilung für Mass und Gewicht.

8. Kredit für Neuanschaffungen . .

Fr.

90,614

.

5,600 96,214

P. Volkswirtscnaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

11. Internationale Arbeiterschutzkonferenz in Washington III. Gesundheitsamt.

4. Gesundheitswesen

11,953

1,089,140 1,101,093

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, A. Unvorhergesehenes .

148,484 Verwaltung srechnun ff, Kreditübertragungen 6,893,446

457

Regiebetriebe des Bandes.

Fr.

XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne

.

.

26,162

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

, Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto.

l.

a. Telegraphenlinien : 1 . Materialkosten .

2 . Arbeitslöhne .

3. Transportkosten 4 . Verschiedenes .

Linienbau.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

Fr.

808,000 224,000 25,000 43,000

Fr.

1,100,000 b. Telephonlinien : 1 . Materialkosten .

2 . Arbeitslöhne .

3. Transportkosten 4 . Verschiedenes .

.

.

.

.

. . 6,360,000 . . 985,000 . . 182,000 . . 220,000 7,747,000 8,847,000

B. Materialkonto.

I. MaterialanschaffuDgen : 2. Apparatenmaterial

1,530,000 10,377,000

Regiebetriebe, Kreditübertragungen 10,403,162

Neue Kredite.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

0. Bimdesrat.

Gehälter des Präsidenten und der Mitglieder .

.

.

32,500

Übertrag

32,500

458

Übertrag

Fr.

32,500

D. Bundeskanzlei.

2. Material: c. Zeitungsabonnemente und literarische Anschaffungen g . Stenographisches Bulletin . . . .

Ä. Druckkosten für Volksabstimmungen i. Verschiedenes

Fl

'1,300 50,000 60,000 500 111,800

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei: a. Besoldung des gesamten Fr.

Kanzleipersonals . .

7,000 d. Vergütung an den Hauswart für Putzarbeiten .

1,000 8,000 IV. Kosten der Bundesstrafrechtspflege

2,000 10,000

F. Eidgenössisches Yersicherungsgericht.

Fr.

l è. Nichtständiges Personal 2. Taggelder und Reiseentschädigungen .

52,000 25,000 77,000

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung : Fr.

6 . Druckkosten . . . .

15,000 10. Diplomatische Kuriere .

40,000 55,000 b. Gesandtschaften : 16. Besoldungen des Personals der Gesandtschaften : Übertrag

55,000

231,300

459

f. in London . .

f c . i m Haag . .

n. in Rio de Janeiro o . in Brüssel . . .

Übertrag Fr!

.

3,000 . .

9,000 .

8,500 .

9,000

Fr.

Fr.

55,000

231,300

29,500 c. Konsulate : 21. Besoldungen der BerufeGeneralkonsuln, -Konsuln und -Vizekonsuln . .

15,000 22. Ortszulagen an die Berufskonsuln . . . .

8,000 23. Besoldung des Personals .der Konsulate . . . 260,000 24. Ortszulagen an das Personal der Konsulate ., 70,000 353,000 437,500

B. Departement des Innern.

3l. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

B. Schweizerische LandesbibUotJiek.

l. Besoldungen : a. Beamte C. Archiv.

l a. Besoldungen . .

4,000

.

300

F. Forstliche Zentralanstalt.

II. Betrieb.

5 b. Druck - und Bureaukosten

7,534

24.

N. Verschiedenes.

Beteiligung d. Schweiz an den olympischen Spielen in Antwerpen 1920 .

15,000

Übertrag

15,000

11,834

668,800

460

25.

Übertrag Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse einer schweizer. Expedition nach Grönland . . . .

Fr.

15,000

Fr.

11,834

Fr.

668,800

3,000 18,000

29,834 IN. Oberbauinspektorat.

III. Reisekosten und Expertisen

2,000

IV. Baudirektion.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- u. Erweiterungsarbeiten : I.Bundeshaus Westbau; Kassengewölbe . . .

2. Bundeshaus Ostbau ; Generalstabsabteilung 3. Landestopographiegebäu de ; Niederdruckdampfheizung' 4. Bundesgasse Nr. 32 und Nr. 34 ; Zentralheizung .

5. Bubenbergplatz Nr. 11 und Nr. 1 3 ', Warmwasserheizung 6. Chemiegebäude Zürich ; bauliche Arbeiten 7. Physikgebäude Zürich ; Ventilationsanlage usw. .

S.Kaserne Bière; Umbau.

9. Ausrüstungskontrollgebäude Papiermühlestrasse Bern 10. Armeemagazine Ostermundigen 11. Postgebäude Papiermühle Bern Übertrag

1,900 12,400 10,500 98,000 9,700 27,000 48,000 214,000 18,000 4,000 5,500 449,000

668,800

461 Übertrag 12. ZollgebäudeHausen-Hallau 13. Zollamt Monstein-Au .

14. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Oerlikon .

15. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt Lausanne Montagibert . . . .

16. Postgebäude Montreux .

17.

,, La Chauxde-Fonds 18. Telephongebäude Bahnhofstrasse, Zürich . .

Fr.

449,000 1,400 3,600

!Fr.

668,800

1,700 12,500 10,800 50,000 9,900 538,900

c. Neubauten : 1. Ankauf Amthausgasse Nr. 17, Bern . : . . 1,110,780 2. Zeughaus Bülach . . .

282,000 3. Ankauf Liegenschaft* Schneeli, Wallenstadt .

53,000 4. Bureau- und Wohngebäude Waffenplatz Kloten-Bülach 110,000 5. Ankauf einer Liegenschaft in Nohl . . .

45,000 6. Ankauf einer Liegenschaft in üttwil . . .

28,000 7. Ankauf einer Liegenschaft in Chur . . .

300,000 8. Baracken für Grenzkontrolle in Buchs und Emmishof en 26,000 9. Zollgebäude ßüchel . .

125,000 10. Grenz Wächter wohnhaus Campocologno . . . .

125,000 11. Baracke für Grenzkontrolle in St. Gingolph .

1,200 12. Materialschuppen in Ostermundigen . . .

138,000 2 343 980

- ' 2,882,880 Übertrag 2,882,880

668,800

462

Übertrag V. Strassen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten . . .

b . Wasserbauten . . . .

Fr.

2,882,880

Fr.

668,800

13,600 34,500 48,100

IX. Mietzinse für Zentralverwaltung und Verschiedenes.

A. Mietzinse.

1. Bureaux Kramgasse N r . 2 5 , Bern . . . .

2. Bureaux Bahnhofplatz N r . 7 , Bern . . . .

3. Bureaux Laupenstrasse N r . 3 , Bern . . . .

4. Bureaux Bundesgasse N r . 4 , Bern . . . .

5. Bureaux Schwanengasse N r . 4 , Bern . . . .

6. Bureaux Schwanengasse Nr. 1 0 , Bern . . . .

·7. Bureaux Spitalgasse N r . 9 , Bern . . . .

8. Bureaux Alpeneckstrasse N r . l , Bern . . . .

1,500 4,350 750 120 1,760 5,300 4,125 6,000 23,905 2,954,885

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

/. Forstwesen.

l a . Besoldungen . . . .

le. Provisorische Aushilfe 3. Bureaukosten . . .

4. Druckschriften . . .

6. Beiträge an die Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals . .

150,000

Übertrag

195,300

20,200 10,100 4,000 11,000

668,800

463

Übertrag 7. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals 11. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Holzbeförderungseinrichtungen . . . .

Fr.

195,300

Fr.

--

Fr.

668,800

10,000

200,000 405,300

II. Jagd und Vogelschutz.

1. Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Jagdbannbezirken . . . .

2. Kommission und Expertisen für Jagd und Vogelschutz

5,000 2,000 7,000

I/I. disellerei.

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw.

15,000

IV. Verschiedenes.

4,000 431,300

VI. Amt für Wasserwirtschaft.

I. Besoldungen : a . Beamte . . . .

II. Bureaukosten und Verschiedenes : a. Ordentlicher Kredit XIV. Anschaffungen zur Beschäftigung arbeitsloser Ingenieure . . . .

63,000

6,000 26,000 95,000 3,513,019 Übertrag

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. III.

4,181,819 30

464

Fr.

Übertrag 4,181,819 C. Justiz- und Polizeidepartement: II. Justizabteilung.

1. Besoldungen, c. Aushilfe 6. Bureaukosten : a. Schreibmaterialien. .

c. Buchbinderarbeiten .

4,200 1,000 1,000 6,200

IV. Polizeiabteilung.

4. Bureaukosten : c. Schreibmaterialien . .

6. Zentralpolizeibureau : a. Besoldungen.2.Aushilfe b. Bureaukosten . . .

c. Druckarbeiten . . .

8. Zentralstelle für Fremdenpolizei : d. Drucksachen . . .

1,000 2,000 500 500 100,000 104,000 110,200

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersmal.

4. Abteilung für Kavallerie : a. Besoldung der Beamten b. Aushilfspersonal . .

5,170 4,856 10,026

fi. Abteilung für Genie : a. Bureau der Abteilung : 2. Aushilfspersonal .

9. Oberkriegskommissariat: c. Bureau für Verpflegungs- und Magazinwesen : 2. Ständige Angestellte

2,100

3,500 15,626

D. Bekleidung.

I. Entschädigungen für rttstung G. Kavalleriepferäe.

1. Ankauf

Rekrutenaus100,800 420,000 Übertrag

536,426 4,292,019

465 Fr.

536,426

Übertrag J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen: m. Revision und Verbesserung der Munition .

0. Revision der Gasmaskendosen . . . .

5. Instruktionsmaterial: 1. Landerwerbungen und Servitute zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen .

9. Liquidation der Vorräte .

250,000 15,000 265,000

40,000 50,000 '

K Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten : b. Verschiedenes . .

H. Unterhalt älterer Befestigungswerke, Minenanlagen usw. : a. Unterhalt älterer Werke usw

355,000

7,000

6,500 '

L. Befestigungen: a. St. Gotthard: I. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 1. Besoldung der Beamten . . .

III&. Unterhalt der Bauten, Strassen usw. . , .

Fr.

4,292,019

13,500

3,000 4,200 7,200

V. Notumterstütsung.

2. Heilstätte für Alkoholkranke . . .

20,500 Übertrag

932,626 5,224,645

466 Fr.

Übertrag 5,224,645

£. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finansbureau.

a. Departementskanzlei: 5. Bureaukosten 7. Vorarbeiten für die Errichtung einer Versicherungskasse für das eidgenössische Personal : l a . Besoldungen . . . .

b. Teuerungszulagen . .

2. Bureauaushilfe . . .

3. Verwaltungskommissions-, Sachverständigenund Reisekosten 4. Bureaukosten : a. Anschaffung von technischen Hilfsmitteln .

b. Schreib- und Bureaumaterial c. Druck- und Buchbinderkosten d. Bücheranschaffungen u.

Zeitungsabonnemente . .

e. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . .

f. Verschiedenes . . .

b, Liegenschaftsverwaltung : II. Waffenplatz in HerisauSt. Gallen: 6. Abschaffung eines Kassenschrankes . . .

III. Waffenplatz in Frauenfeld: 4. Unterhalt der Waldungen Übertrag

Fr.

1,500

70,000 28,000 34,000 10,000 9,200 4,000 20,000 300 1,000 500 177,000

900 1,200 2,100

5,224,645

467

Fr.

2,100

Übertrag VI. Waffenplatz in KlotenBülach : 9. Besoldung des Kanzleigehüfen VII. Waffenplatz in Wallenstadt : 3. Beiträge an das Seezund Linthunternehmen XIII. Ankauf von Liegenschaften

Fr.

5,224,645

2,730

350 55,000 60,180

Fr.

238,680

II. Statistisches Bureau.

1. Besoldungen: a. Ständiges Personal

37,870

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

lc. Aushilfe 2,100 2 a . Bureaukosten . . . .

400 2,500 279,050

F. Yolkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung fllr Industrie und Gewerbe.

3. Beiträge an Vereinigungen.

p. Landesverband freier Schweizerarbeiter !

10,000 4. Beiträge an Arbeiterkolonien . . . .

1,100 11,100 0. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

b. Eidgenössisches

1. Besoldungen und Zulagen der Beamten : a . Besoldungen . . . .

b. Teuerungszulagen . . .

c. Flugentschädigungen . .

d. Aushilfspersonal . . .

Luftamt.

Fr.

13,500 7,500 4,000 4,000 Übertrag

Fr.

29,000 29,000 5,514,79&

468

Übertrag 2. Reisen, Gutachten, Kommissionen : a. Reisen b. Gutachten u. Kommissionen c. Umzugsentschädigung an den Chef des Luftamtes 3. Bureaukosten: a. Druck- und Photographiekosten, Kartenmaterial .

b. Literarische Anschaffungen. Zeitschriften, Nachrichtenmaterial . . . .

c. B u r e a u m a t e r i a l . . . .

4. Besondere Kosten u. Beiträge: a. Beitrag an die Einrichtungen für Nachtlandungen i n Dübendorf . . . .

b. Entschädigung an den Schweiz. Aeroklub . .

c. Unvorhergesehenes . .

Fr.

29,000

Fr.

5,514,795

Fr2,500 5,000 2,100

9,600

2,000 1,000 2,000

5,000

10,000 500 2,900

13,400

57 000

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, A. Unvorhergesehenes 400,000 Verwältungsrechnung, neue Kredite 5,971,795

Regiebetriebe des Bundes.

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlmtrechnung.

IX. Zuweisungen an den Erneuerungsfonds : a. für Telegraphenlinien 254,376 fr. ,, Telephonlinien 1,657,891 c . ,, Telegraphenbureaux . . . .

60,765 d. ,, Telephonzentralen . . . . . 206,156 e. , , Abonnentenstationen . . . . 1,218,463 f. ,, Bureaumobiliar 19,932 g. ,, Werkzeuge 40,280 Jt. ,, Fahrräder 1,169 Je. ,, Materialvorräte 91,472 Eegiebetriebe, new Kredite 3,550,504

469

Kapitalrecimung.

Mutmassliche Ausgaben im Jahre 1920 auf Rechnung der durch besondere Bundesbeschlüsse bewilligten Gesamteredite. '

Material der Haubiüabteilungen Ersatz von Geschützen der beweglichen Festungsartillerie Übrige Ausgaben auf Kapitalrechnung.

Eidg. Steuerverwaltung

Fr.

38,000 61,000

1,387,000

Kapüalrechnung, neue Kredite

1,486,000

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung: Kreditübertragungen Neue Kredite

Fr-

Fr.

6,893,446 5,971,795 12,865,241

Kreditübertragungen . . . . . 10,403,162 Neue Kredite 3,550,504* 13,953,666 Kapitalrechnung :

Kreditübertragungen Neue Kredite

-- 1,486,000 1,486,000

* Da sich der Einfluss, den die Nachtragskreditbegehren für die Regiebetriebe auf den Hauptvoranschlag ausüben, zurzeit nicht bestimmen lässt, und zur Vermeidung einer doppelten Anrechnung, werden diese Nachtragskredite für die Regiebetriebe deiyenigen für den Hauptvoranschlag nicht zugezählt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1920 (erste Folge) (Vom 7. Juni 1920.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

1163

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.06.1920

Date Data Seite

383-469

Page Pagina Ref. No

10 027 563

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