470

Herr Oberst i. G. de L o r i o l wird auf sein Ansuchen, unter Verdankung der geleisteten Dienste, als Sektionschef der Generalstabsabteilung des eidg. Militärdepartements entlassen und wieder bei den Instruktionsoffizieren der Infanterie eingereiht.

Wahlen.

(Vom 12. Oktober 1920.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Oberzolldirektion.

Revisor I. Klasse der Handelsstatistik : Anker, Theophil, von Ins, bisher Revisor II. Klasse dieser Abteilung.

Revisor TL. Klasse der Handelsstatistik : Renaud, Friedr., von Mont sur Rolle, bisher Kanzlist I. Klasse der genannten Abteilung.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Bern : Flückiger, Hans, von Auswil (Bern), Gehülfe I. Klasse am Hauptzollamt Bern.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der Oberseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende August .

September .

Januar bis Ende September

1920

1919

Zu-oder Abnahme

5133 972 6105

1099 474 1573

+ 4034 + 498 -|- 4532

B e r n , den 15. Oktober 1920.

(B.-B. 1920, IV, 324.)

Eidg. Auswanderungsamt.

471

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Monat September

1 . Januar -- 30. September

Abgabe auf

1920 Fr.

Obligationen . . . 214,148. 67 iitlen . . . . 509,397. 05 4,071. 05 Stimmkupitalanteilen 28,023. 40 ADsliindJerlpapierea 10 ffcrlpipicrimsäizcn 30,341.

.

MselDDüdraliselEhtlieben Papieren 325,703. 20 Prämicnpltunpii . 239,571. 21 935. 30 Bussen . . . .

1919

1920

1919

Fr.

Fr.

Fr.

256,658. 40 3,017,008. 01 3,275,772. 90 340,158. 50 7,087,572. 60 5,987,814. 70 35,649. 60 342,193. 63 276,580. 12 20,913. 90 254,871. 70 174,594. 80 32,581. 60 285,342. 04 331,129.65 283,834. 50 3,162,973. 35 2,696,888. 55 172,033. 50 2,590,338. 97 2,159,746. 21 1,252. 75 17,672. -- 7,104. 15

Total 1,352,190. 98 1,143,082. 75 16,793,659. 81 14,863,843. 47

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die ,,Officina elettrica comunale di Lugano" stellt das Gesuch, ihr auf die Dauer von 10 Jahren ab 1. Januar 1921 die Bewilligung zur Ausfuhr von max. 4416 kW (= 6000 PS) elektrischer Energie nach Italien zu erteilen. Die Energie soll vom Elektrizitätswerk Lugano (Werk Gordola) geliefert werden. Die Ausfuhr soll jeweilen in der Zeit von Mitte März bis Mitte Dezember stattfinden; immerhin soll auch die Möglichkeit bestehen, während der übrigen Zeit, also jeweilen von Mitte Dezember bis Mitte März, bis zu 2576 kW (= 3500 PS) auszuführen.

Entsprechend der bundesrätlichen Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland vom 1. Mai 1918 wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekanntgemacht mit der Aufforderung, einen allfälligen Strombedarf für den Verbrauch im Inlande bis zum 31. Oktober 1920 bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden.

B e r n , den 15. Oktober 1920.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

472

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Verwaltung der Schöllenenbaiin stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die auf der 8,700 km langen Eisenbahn von Gesehenen nach Andermatt für eine Baukreditschuld von Fr. 1,400,000 bestehende Hypothek I. Ranges -- Eisenbahnpfandbuch, Bd. Ili, S. 164 -- auf den Betrag von Fr. 1,500,000 zu erhöhen behufs Sicherstellung der Differenz von Fr. 100,000, um welche die Kreditschuld zu Zwecken des Bahnbaues erhöht worden ist.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 19. November 1920 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidg. Eisenbahndepartement einzureichen sind.

B e r n , den 15. Oktober 1920.

(2.).

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der elektrischen Eisenbahn Monthey-ChampéryMorgins stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 11,427,18 m lange Bahnlinie von Monthey-Stadt nach Champéry, samt Zugehör und ßetriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 500,000, das für Bahnbedürfnisse verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 25. November 1920 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem eidg.

Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 18. Oktober 1920.

(2.).

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

473

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Betriebsleitung der Stanserhornbahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 8,913 km lange Bahnlinie Stans-Stanserhorn samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen im l. Range zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 500,000, das zur Rückzahlung desjenigen von Fr. 500,000 vom 31. Dezember 1892 verwendet .werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 10. November 1920 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, in Bern, einzureichen sind.

B e r n , den 9. Oktober 1920.

(2..)

Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Unterm 18. April 1901 ist in Ennetmoos Frau Anna Josefa Schallberger-Odermatt, geboren Anno 1847, Tochter des Kaspar und der Anna Josefa Odermatt, gestorben und hat dem Ehemann Peter Schallberger das Vermögen gemäss Testament zur lebenslänglichen Nutzniessung hinterlassen. Nachdem nunmehr der Ehemann gestorben und der Vormundschaftsbehörde von Ennetmoos nicht alle Erben bekannt sind, so werden unter Hinweis auf Art. 555 ZGB alle diejenigen Personen, welche auf die Erbschaft der obgenannten Erblasserin Anspruch erheben zu können glauben, aufgefordert, ihre diesbezüglichen Ansprüche bis 20. Oktober 1921 beim Erbschaftsverwalter Ratsherr Anton Kaiser in Stans geltend zu machen. Den schriftlichen Anmeldungen sind Erbausweise beizulegen, und mit dem öffentlichen Erbenaufruf wird die Androhung verbunden, dass Erbansprüche, welche erst nach Ablauf der festgesetzten Frist erhoben würden, als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

E n n e t m o o s , den 15. Oktober 1920.

per Gemeinderat Ennetmoos: Die Gemeinderatskanzlei.

474

Bekanntmachung.

Im Jahre 1891 soll in der Schweiz ein gewisser Abelin (vermutlich französischer Staatsangehöriger) gestorben sein und einen Nachlass im Werte von acht Millionen Franken hinterlassen haben.

Behörden oder Personen, denen von einer solchen Angelegenheit etwas bekannt ist, sind gebeten, nähere Mitteilungen darüber an das eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) zu richten.

B e r n , den 8. Oktober 1920.

(2..)

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung).

Verschollenheitsruf.

Im Jahre 1881 ist Joseph Enz, des Johann und der Theresia geb. Furrer, Landarbeiter, von Giswil, geboren den 26. Dezember 1861, nach Deutschland verreist, begab sich später von dort nach Frankreich und soll daselbst vor ungefähr 30 Jahren in der Seine ertrunken sein.

Interessenten haben nun das Begehren um Einleitung des Verschollenheitsverfahrens gestellt und es ergeht anmit zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizkommission an jedermann, der über Leben oder Tod des genannten Verschollenen oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen desselben nähere Angaben machen kann, die Aufforderung, solche Nachrichten bis spätestens den 30. September 1921 der Obergerichtskanzlei in Samen zukommen zu lassen. Gehen innert dieser Frist keine oder keine bestimmten Meldungen ein, so wird der unbekannt Abwesende nach Massgabe von Art. 38 ZGB für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre.

S a m e n , den 27. September 1920.

(2..)

Im Namen der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

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43

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20.10.1920

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470-474

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