Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Zum totalrevidierten BÜPF liegen folgende fünf Ausführungsverordnungen vor:
Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF),
Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF),
Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF),
Verordnung des EJPD über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VBO-ÜPF),
Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF).
Datum der Eröffnung: 22. März 2017 Vernehmlassungsfrist: 29. Juni 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF), Informatik Service Center ISC-EJPD, 3003 Bern, Telefon +41 58 465 72 81 / +41 58 463 39 16, Fax +41 58 463 00 46, www.li.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
28. März 2017
2017-0761
Bundeskanzlei
2493