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Aus den Verhandlungen des Bnndesrates.

(Vom 30. Dezember 1919.)

Am 25. November 1919 haben der Geschäftsträger der Republik von Uruguay und der Bundespräsident in Bern ein Protokoll unterzeichnet über die Hinterlegung der Urkunde, gemäss der die Regierung von Uruguay die Übereinkunft vom 6. Juli 1906 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde ratifiziert hat.

(Vom 6. Januar 1920.)

Auf Anordnung des Auswärtigen Amtes in Berlin ist das deutsche Konsulat in Bern aufgehoben worden. Die Geschäfte dieses Konsulates gehen an die deutsche Gesandtschaft in Bern über.

Auf Anordnung des Auswärtigen Amtes in Berlin ist das deutsche Konsulat in Schaffhausen aufgehoben worden; es bleibt daselbst bis auf weiteres eine kleine Passstelle bestehen.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton Bern zuhanden der Flurgenossenschaft Safnern an die zu Fr. 361,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 118 ha 30%, im Maximum Fr. 108,300; 2. dem Kanton Luzern an die zu Fr. 32,200 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterstrasse von Ostergau nach Wüschiswil, Gemeinden Willisau-Land und Grosswangen, 25 °/o, im Maximum Fr. 8050; 3. dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 48,400 veranschlagten Kosten für die Entwässerung einer 24,7 ha umfassenden Fläche im ,,Jäggenenwald11, Gemeinde Recherswil, 30 °/o, im Maximum Fr. 14,520; 4. dem Kanton Aargau: a. an die zu Fr. 55,000 veranschlagten Kosten für die Güterzusammenlegung ,,Gehling und Wiesen" zu Gebenstorf, umfassend eine Fläche von 46 ha, 35 °/o, im Maximum Fr. 19,250 ; b. an die zu Fr. 213,000 veranschlagten Kosten für die Entwässerung einer 68 ha umfassenden Entwässerung im Fenkriedermoos zu Meienberg, 30 °/o, im Maximum Fr. 63,900 :

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5. dem Kanton Waadt: a. an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 10 ha in Aillierens, Gemeinde Moudon, 20%, im Maximum Fr. 6000; b. an die zu Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Alpweges und einer Zisterne bei den Chalets Lyon und ,, Dernier, Gemeinde Yverdon, 20 °/o, im Maximum Fr. 5200.

Die von der eidgenössischen Kommission der Gottfried KellerStiftung im Laufe des Jahres 1919 erworbenen Kunstgegenstände werden zur Aufbewahrung übergeben wie folgt: Nr. Autor oder Herkunft Gegenstand Zuteilung 1. Sammlung von Sammlung von Aqua- a. Sämtliche Berner Dr. Th. Engel- rellen, kolor. Stichen, Blätter dem Kunstmann in Basel Radierungen, Lithomuseum Bern; graphien schweizer. &. die Basler und Künstler des 18. und Zürch. Blätter dem 19. Jahrhunderts, total Kupferstichkabinett ca. 1600 Blätter, dazu der Eidg. Techn.

eine kleine Bibliothek Hochschule in einschlägiger LiteraZürich ; tur c. ein Blatt von Martin Disteli ,,Gessler und Stauffacher" d. Disteli-Museum in Ölten ; d. die Bücher zur Verteilung an die Museen von Bern, Zürich und Basel.

2. Rodo Niederhäusern 3. Carl Angst 4. James Vibert

(Kupferstichsainmlung.)

,,Jeremias", Bronze- Musée d'Art et figur d'Histoire in Genf.

,,Le Matin"1 et ,,Le Musée d'Art et Soir", zwei allegor. d'Histoire in Genf.

Figuren in Stein Buste du Procureur Musée d'Art et général Navazza, d'Histoire in Genf.

Estampage

39 Nr. Autor oder Herkunft Gegenstand Zuteilung 5. Barthélémy Menn L'Arve, Öllandschaft Musée d'Art et d'Hisloire in Genf.

6. Daniel Ihly La plaine de Plain- Musée d'Art et palais, Öllandschaft d'Histoire in Genf.

7. A. Silvestre Le Lac, Genfersee- Musée des Beaux-Arts in Neuenburg.

Landschaft in Öl 8. A. Silvestre La Clairière, Figuren- Sammlung des Kunstlandschaft in Öl vereins in St. Gallen.

9. Gh. Vuillermet La Chamberonne, Ö1-. Musée des Beaux-Arts landschaft in Lausanne.

10. Ch. Vuillermet Femme âgée, Ölpor- Musée des Beaux-Arts trät in Lausanne.

11. Charles Giron Le Soir, Öllandschaft Musée des Beaux-Arts in Lausanne.

12. Charles Giron Etude de Nu Musée des Beaux-Arts in Lausanne.

13. Charles Giron LaParisienne, Damen- Kunstmuseum in Bern.

bildnis 14. Friedrich Simon Pferde im Sturm, Fi- Kunstmuseum in Bern.

gurenlandschaft in Öl Der Samariter (Öl) Kunsthaus in Zürich.

15. Ferd. Rodler 16. Ferd. Kodier Gebirgslandschaft (Öl) Musée Jenisch in Vevey.

17. Ferd. Hodler Marignano-Studie Kunsthaus in Zürich.

(Aquarell und Federzeichnung) 18. Anton Graff Damenbildnis in Öl Museum in Solothurn.

19. Alfred Marxer ,,Der Weg unserer Museum in Aarau.

Zeittt Figurenlandschaft in Öl 20. Max Buri Selbstporträt, 01Kunstmuseum in Bern.

bildnis 21. Arn. Böcklin Skizze zum ^Krieg", Kunstmuseum in Zürich.

Tuschzeichnung

(Vom

7. Januar 1920.)

Dem zum britischen Generalkonsul in Zürich ernannten Herrn E. G. B. Maxse wird das Exequatur erteilt.

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(Vom 9. Januar 1920.)

Der schweizerische Konsul in Sofia, Herr Jacques Vögeli, von Linihai, hat dem Bundesrate mitgeteilt, dass er beim schweizerischen Konsulat in Sofia einen ,,Unterstützungsfonds Vögeli11 (20,000 Leva) gegründet habe. Diese Summe ist bei der Kreditbank in Sofia auf den Namen des schweizerischen Konsulates einbezahlt worden und soll auf alle Zeiten Eigentum der schweizerischen Eidgenossenschaft, beziehungsweise des schweizerischen Konsulates in Sofia, bleiben. Der Zinsenertrag soll dazu dienen, in Bulgarien lebende oder durch Bulgarien reisende notleidende Landsleute zu unterstützen. Sollte durch Nichtverausgabung des ganzen Zinsenbetrages das Kapital mit der Zeit die Höhe von 30,000 Leva erreichen, so soll der jeweilige Überschuss einem nationalen gemeinnutzigen Zwecke in der Schweiz zugeführt werden.

Die Schenkung ist vom Bundesrat angemessen verdankt worden.

Dem interkantonalen Konkordat betreffend wohnörtliche Armenunterstützung wird im Sinne von Art. 102, Ziffer 7, der Bundesverfassung die Genehmigung erteilt. Das Konkordat wird in die Eidgenössische Gesetzsammlung aufgenommen und tritt am 1. April 1920 in Kraft.

Dem vom Regierungsrat des Kantons Solothurn zu fassenden Beschluss betreffend Gewährung eines Rechtsstillstandes bis 31. Januar 1920 für die Gemeinden Aetingen, Balm, Brunnenthal, Messen, Oberramsern und Unterramsern (Bezirk Bucheggberg) infolge der Maul- und Klauenseuche wird die Zustimmung des Bundesrates erteilt.

Herr C. Pictet, Bankier, in Genf, wird aus seinem Amte als Mitglied und Vizepräsident der eidgenössischen Stempelkommission unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.

Zum Vizepräsidenten der eidgenössischen Stempelkommission wird Herr alt Nationalrat Dr. E. Bühlmann in Grosshöchstetten, Mitglied der eidgenössischen Stempelkommission, ernannt.

Als Mitglied der eidgenössischen Stempelkommission wird Herr Dr. Victor Gautier, Rechtskonsulent der Union financière in Genf, gewählt.

41 "Wahlen.

(Vom 6. Januar 1920.)

Volkswirtschaftsdep artement.

Handelsabteilung.

Kanzleisekretärin : Dr. Schneider, Ida, von Suhr (Aargau), zurzeit provisorische Angestellte der Handelsabteilung.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Vollzug des Fabrikgesetzes.

Die grosse Zahl und die vielfache, von den Fabrikinhabern häufig nicht verschuldete Verspätung der Gesuche um die Anwendung von Ausnahmebestimmungen des Fabrikgesetzes haben zur Folge, dass die überwiegende Mehrzahl der Fälle nicht bis Jahresschluss erledigt werden kann. Hierbei fällt in Betracht, dass den Entscheiden je nach deren Gegenstand die Berichterstattung der Kantonsregierungen, die Anhörung beruflicher Verbände der Fabrikinhaber und der Arbeiter, die Begutachtung durch die eidgenössischen Fabrikinspektorate und durch die eidgenössische Fabrikkommission voranzugehen hat. Es muss ferner ermöglicht werden, die schon gestellten und die noch zu gewärtigenden Gesuche gleicher Art tunlichst nach einheitlichen Gesichtspunkten zu behandeln.

Das unterzeichnete Departement sieht sich daher veranlasst,, folgende interimistische Anordnungen zu treffen : 1. Industrien und einzelnen Fabrikinhabern, die um die Gestattung einer abgeänderten Normalarbeitswoche (Art. 41, lit. a-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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1920

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1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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14.01.1920

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37-41

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