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1

Bundesblatt 72. Jahrgang.

Bern, den 7. April 1920.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, W Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli&C de. in Bern.

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Bericht des Bundesrates über seine

Geschäftsführung im Jahre 1919.

Departement des Innern.

1. Departementskanzlei.

Durch die am 18. Februar erfolgte Wahl des Hrn. Dr. A. Contât zum Vizekanzler französischer Sprache wurde die Stelle des II. Sekretärs des Departements vakant und nach stattgefundener Ausschreibung am 21. März wieder besetzt durch die Wahl des III. Sekretärs, Hrn. Dr. Fritz Vital. An die dadurch erledigte III. Sekretärstelle wählten wir am 11. April Hrn. Bénigne Mentha, von Neuenburg, Sekretär und Übersetzer des internationalen Bureaus für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum in Bern, der sein neues Amt am 22. April antrat.

2. Gesetzgebung.

1. Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen für die Förderung der nationalen Erziehung. Unsere hierauf bezügliche Vorlage vom 3. Dezember 1917 (Bundesbl. 1917, IV, 749) harrt noch der Behandlung.

2. Beteiligung des Bundes an den Vorkehren der Kantone und Gemeinden zur Beseitigung des Mangels an Wohnungen. Der Botschaft über diesen Gegenstand, die wir Ihnen unter dem 9. Dezember 1918 (Bundesbl. 1918, V, 632) vorgelegt hatten, Hessen wir auf das Begehren der Kommission des Nationalrates unter dem 18. März des Berichtsjahres eine Ergänzung folgen.

(Zu vergleichen Bundesbl. 1919, Ï, 469.)

Bei der Behandlung der Vorlagen gelangte der Nationalrat am 14. April abweichend von unserm Antrage zu der Annahme folgenden Postulates : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, beförderBundesblatt. 72.Jahrg.. Bd. I.

49

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lieh Bericht und Antrag über eine wirksame Abhülfe der Wohnungsnot und insbesondere über die Einführung einer rationelle» Siedelungspolitik einzureichen."

Die Behandlung und Erledigung dieses Postulates zieht sieb über die Grenzen des Berichtsjahres hinaus. Die zwei Vorlagen zogen wir in der Folge zurück.

3. Unter dem 10. Februar unterbreiteten wir Ihnen weiter eine Botschaft mit Gesetzentwurf betreffend die Organisation unseres Departements des Innern. (Bundesbl. 1919, I, 215). Der letztere wurde am 27. Juni vom Ständerate und am 28. Juni vom Nationalrate mit kleinen Abänderungen angenommen und nach unbenutztem Ablauf der Referejdumsfrist von uns auf 1. Oktober in Kraft erklärt. (A. 8. n. F. XXXV, 760.)

4. Ferner übermittelten wir Ihnen unter dem 7. August eine Botschaft mit Entwurf Bundesbeschluss betreffend die Zuwendung eines Beitrages an die Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. (Bundesbl. 1920,, IV, 387.)

Die Behandlung dieses Gegenstandes zog sich über dieGrenzen des Berichtsjahres hinaus.

5. Unserseits wurde am 25. November eine Verordnung über die Förderung und Hebung der angewandten Kunst erlassen.

(A. S. XXXV, 901.)

6. Wir nehmen hier Anlass, abschliessend über die Vorkehren zu sprechen, welche 'auf die Anträge der Expertenkommission für Prüfung des Subventionswesens des Bundes in ihrem Berichte vom Februar 1913 mit Bezug auf einige Rubriken der Abteilung I des Departements des Innern aufgestellt wurden.

Diese Postulate lauten : 1. Es sind Vorschriften aufzustellen, welche die Bedingungen und Formalitäten genau regeln, unter welchen Vereinen, Gesellschaften und Privaten Bundessubventionen bewilligt werden dürfen. Diese Vorschriften sollen sich besonders auch beziehen auf Budgetierung, Rechnungsstellung und Kontrollierung der Verwendung der Subventionen.

2. Es bestehen eine Anzahl ständige Subventionen für Zwecke, welche ganz oder vorwiegend als Aufgaben des Staates zu betrachten sind. Die Verwaltung wird besorgt durch Gesellschaften und Vereine. Es ist zu untersuchen, ob an Stelle dieser ausschliesslich privaten Organe nicht solche unter direkter staatlicher Aufsicht treten könnten.

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3. Es ist zu prüfen, ob für die ständigen Subventionen nicht durch bezügliche Bundesbeschlüsse fixe Beträge auszusetzen seien und ob nicht zum Zwecke des Ausgleichs aus allfälligon Überschüssen dieser Kredite Spezialfonds geschaffen ·werden sollten.

4. Es sei zu untersuchen, ob nicht die Vorschriften über Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst zu revidieren seien.

Auf die ersten drei dieser Postulate hat sich das Departement des Innern in einer einlässlichen Antwort ablehnend vernehmen lassen, und es vertritt im allgemeinen auch jetzt noch diesen Standpunkt. Dagegen ist es in bezug ,-iuf die Erhaltung historischer Kunstdenkmäler, die Ausgrabungen und die damit verwandten Zweige im Verlaufe der Zeit der Anschauungsweise der Expertenkommission beigetreten, indem es uns im Frühling 1917 die Bildung einer eidgenössischen Expertenkommission mit entsprechenden Kompetenzen vorschlug, ein Antrag, der dann im ,,Reglement betreffend die Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Erhaltung historischer Kunstdenkmäler vom 9. März 1917" die legale Gutheissung fand. (A. S. XXXIII, 139.)

Dem Postulat unter Ziffer 4 oben wurde durch den Erlass der ,,Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege vom 3. August 1913a (A. S. XXXI, 281) entsprochen. Für das Nähere über den Inhalt der oben angedeuteten Äusserungen unseres Departements des Innern verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Akten. Wir betrachten mit dieser Berichterstattung obige Postulate als erledigt.

7. Motionen des Herrn Nationalrat Bertoni und Genossen vom 7. Februar und 11. Juni 1919, vom Nationalrat erheblich erklärt am 23. September 1919. Diese Motionen regen eine Untersuchung darüber an, ob es nicht möglich wäre, in Gebirgsgegenden einheitliche Voranschläge unter Zusammenfassung der Gebiete der Boden Verbesserung, Aufforstung, Gewässerkorrektion, Nutzbarmachung der Wasserkräfte und gegebenenfalls auch der Katastervermessung aufzustellen.

Der in den Motionen Bertoni niedergelegte Gedanke hat für die genannten Gebiete mit Ausnahme der Katastervermessung, welche ein unabhängiges Tätigkeitsgebiet darstellt, zweifellos Berechtigung. Anderseits begegnet seine Umsetzung in die Praxis insofern erheblichen Schwierigkeiten, als die betreffenden Arbeiten von den Kantonen geleitet werden, während der Bund nur die
Kompetenzen einer überprüfenden Behörde hat. Zu den hier angedeuteten Erschwernissen treten für die Aufstellung eines zusammenfassenden Kostenvoranschlages für alle genannten Arbeiten

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im besondern noch weitere infolge fortwährender Änderung der äussern Faktoren, wie Baumaterialpreise und Arbeitslöhne. Im ganzen betrachtet würde daher die Anwendung dieses Gedankens die weitere Entwicklung eher verzögern als begünstigen.

Der Grundgedanke des Motionärs, der dahin geht, dass durch möglichst enges Zusammenarbeiten aller in Betracht kommenden Instanzen in jeder Hinsicht vollkommene Lösungen angestrebt werden sollen, lassi sich immerhin innert gewisser Grenzen verwirklichen. Was insbesondere die einzelnen Departernente und Abteilungen der Bundesverwaltung anbetrifft, so sind dieselben bei Projekten dieses Charakters stets in enger Fühlung miteinander; namentlich ist auch innerhalb des Departements des Innern diese Fühlungnahme bereits vorhanden, und sie wird auch fernerhin aufrechterhalten und womöglich noch ausgedehnt werden.

Im besondern werden in Zukunft Anträge für Subventionierung der durch die Motion Bertoni erwähnten Arbeiten nur nach gegenseitiger Verständigung unter allen in Betracht kommenden Abteilungen des Bundes aufgestellt werden. Eine diesbezügliche Vereinbarung ist zwischen den Dcpartementen des Innern und der Volkswirtschaft bereits getroffen worden.

3. Vollziehung der Bundesverfassung und Bundesgesetze.

Unterstützung der öffentlichen Primarschule nach dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1903 (A. S. n. F., Bd. XIX, S. 709).

Die durch die Kantone für ihre Primarschule gemachten Verwendungen stellten sich sämtlich als gesetzgemäss heraus ; es konnte daher die im Budget für 1919 vorgesehene Subventionssumme unverkürzt zur Verwendung gelangen. Die Ausgaben sind nach ihren Zwecken auf folgender Tabelle zusammengestellt.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

1. Bundesarchiv.

1. Die 1918 eingelangten Akten der XXI. Amtsperiode sind zum grössten Teile eingereiht worden. Nachträglich hat die Abteilung für Landwirtschaft noch die Akten von 1906--1910 abgeliefert. Ausstehend sind noch diejenigen des Zolldepartements seit 1908. In 77 Fällen sind die ausgeliehenen Archivalien bis 31. Dezember noch nicht zurückgelangt. Der Besuch des Archivs war rege.

Bundesbeitrag an elio Primarschule 1O19.

1

1

Kantone

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri . .

Schwyz . . .

Obwalden . .

Kidwalden . .

Glarus . . .

Z u g . . . .

Freiburg . . · Solothurn . .

Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubiinden . .

Aargau . . .

Thurgan . . .

Tessin . . . .

Waadt . . .

Wallis. . . .

Neuenburg . .

Gent' . . . .

Znsamuien

2

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i Errichtung : 1 von Turnhallen, Anlage 1 .lusbildnni; KM Errichtung i ' "" von | w seiltllchei neuer ' « ' ' Turnplätzen Lehrkräften, Lehrstellen """". M" : , ?"'

»« TM SeliulhRnsern Anschaffung jtehreraeminarien i von !

Timgeräten i ,

5,000. -- 4,912.-- ; 2,000. -- 1,432. 20 4,635. -- -- 2,400. -- -- 350. -- ' -- 2,000. -- , i .7,249.65 --

6,500. -- -- -- -- --- --

85,000. -- 26,878.20 22,000.-- 7,076. 16 2,262.90 -- 3,000.--

2,000. 441. -· -- 42. 15 -- 200. -- !

-- -- 500. -- 87.-42,486. 25 3,160. 90 ' 1,323. 90 ' !

'

4,600. -- 13,259. 10 --

21,794.55 2,500.--

-- 6,904. --

-- 108. 55

100.-- 11,047. -- 6,960. -- 7,500. -- 24,000. -

-- -- 2,035. -- 2,000.

20,000.

i

-- '2,786.50

60,000.--

55,000. -- -- 10,044. 15

39,264. 35 313,919.56

-- -- --

-- -- -- 300.12,720. -- 1,515.20

-- __ 21,646. 80 385. -- 11,634.25

5

Aufbesserung von LehrerBesoldungen sowie Aussetzung und ErhCliung von Ruhegehalten

6

7

Abgabe von

!

8

-

9

:

Beschaffung materiata und i JuhhUlfe von obligatorischen | bei Ernährung Lehrmitteln | Nchiilinobiliar mu an die und Schulkinder, : BeH«"lniig allgemeinen unentgeltlich armer oder Lehrmitteln Sclmlkinder znermässigten Preisen

| Erziehung | schwach'sinniger Kinder r ,, in den Jahren der ' Schulpflicht

Bundesbeitrag

i

158,349. -- 188,795. -- 42,373. 5,858. 84 34,437.-- -- 5,000. 19,989. 60 11,773.70 16,311.60 32,711.90 39,000. -- 30,643. 15 24,158. 20 7,997. 85 7,127. 20 89,690. -- 71,255. -- 96,080. 40 21,950. 20 124,932. 80 168,827. 40 42,704.80 61,000. -- 23,332. 70

-

5,139. -- 942. 05

-- -- -- 234. 40

-- 5,542. 40 -- -- -- 1,600. -- 9,471. 75 5,545. -- -- 15,000.

-- -- 4,000.

11,546. 60 189. --

25,000. -- 10,704. -- 14,785. 80 1,203. 40 197. 50 169.70 --

16,000 -- 11,000.-- . 88,423.-- 2,234. --.

6,000. -- 13,175. -- [ 1,135. 60 -- 495.- 115.-- j -- , 100.-- | 630.40 -- .

I

I

1,337.04 1,378.56 1 1,232.90 ' -- ' -- ', 3,200.-- -- 335. 40 25,149. 50 -- -- 40,050. 80 -- ! 8,000.-- : 500.-- 3,000. -- -- j 7,744. 70 l 5,528. 70 -- , 2,600.

-- 58,808.85 i -- 545. 5,800. -- 19,000.-- 10,000. -- 3,800. -- __,, -- -- -- -- -- -- -- 1,000.-- -- 405.-- 6,500. -- 14,014.95 ' 20,322.40 10,600. 65

302,349. -- 387,526.20 100,333. 80 17,690. 40 46,742. 40 13,728.80 11,030.40 19,989. 60 16,893. 60 83,792.40 70,224.-- 81,550.80 45,892. 80 27,659. 20 34,783.80 11,727.20 181,737. 60 93,655. 20 138,380. 40 80,950. 20 124,932. 80 190,474. 20 102,704. 80 79,836. fiO 92,943. 60

28,237. 60 150,354. 90 1,324,319. 34l 59,210. 20 86,957. 3!) 207,938. £1 ! 57,326. 65 2,357,528.80 l !

l

685

2. Die historischen Arbeiten in Paris konnten noch nicht in normaler Weise betrieben werden, weil die Beschränkungen der Kriegszeit noch nicht alle aufgehoben waren. Es konnten daher auch nur 1857 Seiten an Abschriften erzielt werden, die mit Fr. 1150. 40 bezahlt wurden, da im Laufe des Jahres der Preis für eine Seite Abschrift auf 50 Rp. erhöht werden musste. Im ,,Fonds Suisse" wurde das Jahr 1784 erreicht, und in den andern Abteilungen, besonders ^finances", ,,privilèges'1 und ,,commerce", wurden entsprechende Fortschritte gemacht. Der Druck der ,,Histoire de la Représentation diplomatique de la France auprès des Cantons Suisses'1 von Dr. Ed. Rott-ist bis zum Bogen 12 gelangt.

3. Die Arbeit an den ,,Regesten zur Schweizergeschichte aus päpstlichen Archiven" konnte noch nicht wieder aufgenommen werden. Dagegen haben wir den Bibliothekar der Biblioteca Trivulziana in Mailand, Hrn. Emilio Motta, beauftragt, die schweizergeschichtlichen Materialien jener Bibliothek für das Bundesarchiv zu sammeln.

4. Ein wertvolles Geschenk an Büchern ist dem Archiv durch Hrn. Dr. H. Angst, gew. Direktor des Landesmuseams, zugekommen. Vor allem sind darunter zu nennen 5 feine Registerbände über die Korrespondenz des französischen Gesandten Caumartin in der Schweiz von 1641--48, ferner 2 Pergamentbände über Soldauszahlungen an schweizerische Hauptleute von 1579-- 1609, Kompagnierödel der Schweizergarde in Paris aus dem 17. Jahrhundert, 10 Bände Collectanea des Berner Bibliothekars und Landvogtes Samuel Engel über die Toggenburger Streitigkeiten etc. -- Im Dezember hat uns die badische Regierung aus den Extradenda-Beständen ihres Generallandesarchivs 111 Urkunden des 15. bis 18. Jahrhunderts Übermacht, die für die Geschichte einer Reihe schweizerischer Orte interessant sind und die den zuständigen Kantonsarchiven werden übergeben werden.

Aus einem Nachlasse hat das Bundesarchiv die Papiere über die Gesandtschaft des B. G. I. von Diesbach nach Wien im Jahre 1802 erhalten.

5. Am 1. April ist Hr. Dr. Léon Kern aus Freiburg als wissenschaftlicher Gehülfe eingetreten, der nun die im Bundesgesetz über die Organisation des Eidgenössischen Departements des Innern vom 28. Juni 1919 geschaffene Stelle eines Assistenten bekleidet. Er hat begonnen die Abschriften aus Mailand zu ordnen.

Hr. Th. Hermann musste wegen schwerer Herzkrankheit Mitte Mai die Arbeit nach 20jahrigem treuen Dienste für immer aufgeben.

686

Am 2. Dezember erlöste ihn der Tod von seinen Leiden. Als Ersatz trat schon am 23. April Hr. Ernst Urwyler, provisorischer Angestellter des Departements des Innern, in das Archiv ein, und am 31. Oktober erfolgte seine Ernennung zum Archivgehülfen.

Bei der Notlage der Landesbibliothek hat das Bundesarchiv seinen Saal im 2. Stockwerk dieser Anstalt für ßureauzwecke abgetreten und damit seine eigenen knappen Räumlichkeiten beschränkt.

2. Landesbibliothek.

In der Raumfrage ist im verflossenen Jahre ein bedeutender Schritt vorwärts erfolgt. Da die Errichtung eines neuen Gebäudes, entweder für das Archiv oder für die Landesbibliothek, früher oder später unvermeidlich ist, so wurde das Departement des Innern im April von der Bibliothekkommission veranlasst, zu entscheiden, für welches der beiden Institute ein Neubau in Frage komme.

Eine Konferenz von Vertretern der Bibliothek, des Archivs und der Direktion der eidgenössischen Bauten, die am 3. Juni stattfand, gelangte zu den Schlüssen, dass ein in kürzester Zeit zu beginnender Neubau für die Landesbibliothok die einzig richtige Lösung sei, und dass das Archiv, um den dringendsten Bedürfnissen der Bibliothek zu begegnen, dieser den grossen Saal im 2. Stock vorübergehend überlassen möge. Nach Einvernahme der Direktion der eidgenössischen Bauten erklärte sich das Departement des Innern mit den Anträgen einverstanden und beauftragte die Kommission, zusammen mit der Baudirektion ein Programm für die Erstellung eines Bibliothekgebäudes auszuarbeiten und Vorsehläge betreffend den Bauplatz zu machen. Das Studium dieser Fragen ist gegenwärtig noch im Fluss.

Die Bibliothek hat einen steigenden Zuwachs der Sammlungen zu verzeichnen, besonders durch Geschenke, die */& der Eingänge betragen. Die Gesamtsumme der Eingänge beträgt 11,182 Nummern = 12,971 Stück (gegen 10,971 Nummern = 12,524 Stück im Jahre 1918).

Die Umarbeitung des systematischen Kataloges ist beendet.

Um dem Publikum dessen Benutzung zu erleichtern, wurde die systematische und alphabetische Übersicht der Materien im August gedruckt herausgegeben. Der erste Nachtrag zum Zeitschriftenverzeichnis ist erschienen ; ein zweiter ist in Vorbereitung.

An der Publikation des i n t e r n a t i o n a l e n K a t a l o g e s für w i s s e n s c h a f t l i c h e L i t e r a t u r wird wieder intensiver'

687

gearbeitet. Die Bibliothek hat von London 7 neue Bände (wie gewöhnlich in 3 Exemplaren) erhalten, gegen 4 Bände im Jahre 1918. Anderseits hat das schweizerische Zweigbureau 2860 Titel schweizerischer Publikationen an das Zentralbureau abgeliefert, gegen 1100 Titel im Vorjahre.

Der Ausleihdienst wurde in seiner Tätigkeit gehemmt durch einen Defekt des Bücheraufzuges, der dessen weitere Benutzung vom Februar an verunmöglichte. Da die Reparatur des Aufzuges mit Rücksicht auf das gänzlich veraltete System (hydraulischer Motor) nicht zweckmässig erschien, so wurde er durch einen elektrischen ersetzt. Die Arbeiten begannen im Juni und dauerten bis zum 1. Oktober. Während dieser ganzen Zeit konnten die grössern und schwerern Bücher (Quart- und Foliobände) nicht ausgeliehen werden.

Es wurden 19,963 Werke (= 29,017 Bände) ausgegeben, gegen 22,019 Werke (= 29,077 Bände) im Jahre 1918. Die Zahl der Postpakete hat aus den gleichen Gründen auch abgenommen; sie fiel von 3000 auf 2870.

Demgegenüber hat der Besuch des Lesesaales stets zugenommen. Es wurden 15.218 Besucher gezählt, 1200 mehr als im Vorjahre. Hier ist auch zu bemerken, dass der Lesesaal, der seit dem 1. Mai 1918 wie alle übrigen eidgenössischen Bureaux am Samstagnachmittag geschlossen war, im Wintersemester (.1. Oktober 1919 bis 31. März 1920) an Samstagnachmittagen versuchsweise geöffnet bleibt. Diese Massnahme wird als definitiv erklärt, wenn es sich herausstellt, dass sie einem wirklichen Bedürfnisse entspricht.

Mit 1. Dezember wurde die Stelle des Vizedirektors vakant infolge der Wahl des Hrn. Dr. E. Haffter an die Zentralbibliothek.

Auf Ende des gleichen Monats verliess auch Hr. E. Vignier, Assistent, die Anstalt, um ein anderes Amt in der Bundesverwalhmg zu bekleiden. Die Neubesetzung der Stellen fällt in die ersten Monate des Jahres 1920.

S. Zentralbibliothek und internationaler Austausch amtlicher Erlasse und anderer Publikationen.

Nach kurzer Krankheit starb am 13. Oktober, in seinem 81. Altersjahr, Hr. Daniel G u r t n er von Seftigen, der, seit 1858 im Bundesdienst stehend, von uns im Jahr 1869 mit der Leitung der Zentraibibliothek betraut worden war und dieses Amt somit

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volle fünfzig Jahre, und zwar zur steten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten wie auch der gesamten Bibliothekklientel, in vorbildlicher Treue und Gewissenhaftigkeit versehen hat. An seineStelle wählten wir zum Bibliothekar Hrn. Dr. Ernst Haffter, bisherigen Vizedirektor der Landesbibliothek.

Während des Jahres 1919 wurden 26,208 Bände gegenüber 28,784 im Vorjahr ausgegeben. Der durch die Differenz zwischen diesen beiden Ziffern (2576) ausgedrückte Rückgang in der Frequenz hängt wohl grösstenteils mit der 1919 erfolgten Aufhebung mehrerer kriegswirtschaftlicher Ämter oder mit der bei einigen solchen nicht ständigen Dienstabteilungen eingetretenen!

Personalreduktion zusammen, da viele dieser vorübergehend beschäftigten Angestellten die Bibliothek eifrig zu benutzen pflegten..

Neben der Ausleihe bildet der Betrieb des internationalen Schriftenaustausches, d. h. die Verschickung amtlicher und nichtamtlicher (wissenschaftlicher) Publikationen innerhalb der Schweiz: und nach dem Ausland, die wichtigste dem Personal obliegende Aufgabe. Dieselbe stellte im Berichtjahr etwas vermehrte Anforderungen an die Beamten, weil seit Abschluss des Weltkrieges die Büchersendungen, vorab die überseeischen, nachdem sie sich in ihre normalen Speditionsrouten zurückgefunden, nach und nach aus allen Ländern, wenn auch verspätet, wieder regelmässig und zahlreicher als vordem einzutreffen beginnen. Deutlich ergibt sich dies aus den nachfolgenden Ziffern der aus den verschiedenen.

Ländern angelangten und dorthin abgegangenen Drucksachenpakete : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Schweiz Vereinigte Staaten von Nordamerika. . .

Südamerika Frankreich samt Kolonien Italien Belgien Holland .

Deutschland, Österreich, Tschechoslovakei, Ungarn, Russland, Spanien und andere europäische, sowie überseeische Staaten .

Total

8,702 Pakete 1,674 ,, 396 ,, 1,530 ,7 718 ,, 1,272 ,, 166 ,, 2,806 17,264

,, Pakete

Da das vorjährige Total 16,810 Pakete betrug, beläuft sich, der Zuwachs für 1919 auf 454 Pakete.

689

In der für die Schweiz festgestellten Speditionsziffer (8702") sind die wichtigeren eidgenössischen Publikationen (Amtliche Gesetzsammlung, Bundesblatt, Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, usw.), die den bezugsberechtigten inländischen öffentlichen Bibliotheken und wissenschaftlichen Anstalten regelmässig zugehen, sowie die nach auswärts ausgeliehenen Bücher inbegriffen ; sie machten alles in allem 6570 Pakete aus.

4. Eidgenössische Technische Hochschule1).

a. Technische Hochschule.

1. Studierende.

F r e q u e n z und P r ü f u n g e n . Zur Aufnahme als reguläre Studierende haben sich im Berichtjahre gemeldet: Auf Beginn des Wintersemesters (Oktober 1918) 608 (498)2) ,, ,, ,, Sommersemesters (April 1919) 107 ( 56) Zusammen 715 (554) Von diesen wurden aufgenommen : Ohne Prüfung 3) 437 (339) Nach bestandener Aufnahmeprüfung . . . . 144 (136) Zusammen 581 (475) Ihre Anmeldung hatten, zurückgezogen . . . 95 ( 36) Die Prüfung nicht bestanden hatten . . . .

35 ( 43) Zusammen 130 ( 79) Von den zur Prüfung erschienenen 179 (179) Bewerbern waren 10« = 58 % (59 %) Schweizer und 76 = 42 % (41 %) Ausländer; unter den Angemeldeten, die die Prüfung nicht bestanden, 23 = 66 °/o (44 %) Schweizer und 12 = 34 % (56 %) A.usländer.

Im ganzen wurden als Studierende aufgenommen: Auf Beginn des Wintersemesters 1918/19 . . 515 (437) ,, ,, ,, Sommersemesters 1919 . . . 66 ( 38) Zusammen 581 (475) ') Wo nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich die Angaben auf das Studienjahr 1918/19, d. h. auf den Zeitraum vom 1. Oktober 1918 bis zum 30. September 1919.

*) Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Vorjahr.

*) Teils auf Grund von Maturitätszeugnissen schweizerischer Mittelschulen und auswärtiger ebenbürtiger Lehranstalten, teils auf Grund von Ausweisen über Studien an andern Hochschulen.

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die sich auf die einzelnen Abteilungen verteilen wie folgt: Architektenschule 45 ( 36) Ingenieurschule 124 (108) Maschineningenieurschule " . . 195 (173) Chemische Schule 115 ( 75) Pharmazeutische Schula 24 ( 17) Forstschule 18 ( 10) Landwirtschaftliche Schule ·.

50 ( 44) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 6 ( 7 ) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften . .

4 ( 5 ) Militärschule >) -- ( --) Zusammen 581 (475) Davon fallen auf den 1. Kurs 545 (456), auf höhere Kurse 36 (19), auf die Schweiz 480 = 83 % (396 = 83 %), auf das Ausland 101 == 17 % (79 = 17 %).

Die Gesamtfrequenz beträgt : Neu Aufgenommene 581 ( 475) Bisherige Studierende 1668 (1551) Zusammen 2249 (2026) Hierzu kommen noch 1001 (1387) Zuhörer (zum grössten Teil für die XI. Allgemeine Abteilung), wodurch sich die Zahl der Besucher auf 3250 (3413) erhöht.

Auf die einzelnen Fachschulen verteilt sich die Gesamtzahl der regulären Studierenden folgendermassen : Schweizer

Architektenschule 141 Ingenieurschule 437 Maschineningenieurschule . . . 564 ( 2) Chemische Schule 231 ( 3) Pharmazeutische Schule . . . . 60 (22) Forstschule 68 Landwirtschaftliche Schule . . . 125 Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 30 ( 1) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 16 ( 1) Militärschule -- Zusammen 1672 (29)

Ausländer

Zusammen

32 (2) 137 284 97 (2) 2 (2) -- 20

173 ( 2) 574 848 ( 2) 328 ( 5) 62 (24) 68 145

4 (1)

34 ( 2)

l (1) 17 ( 2) -- -- 577 (8) 2249 T37)

(Die Zahlen in Klammern bezeichnen die Damen und sind in den andern Zahlen Inbegriffen.)

') Über diese Abteilung wird im Abschnitt ,,Militärdepartement" berichtet.

691

Den einzelnen Kantonen gehören an: Zürich 433, Bern 211, Aargau 129, Baselstadt 101, St. Gallen 83, Thurgau 80, Graubünden 77, Neuenburg 75, Luzern 53, Solothurn 53, Genf 53, Tessin 48, Waadt 47, Glarus 45, Schaffhausen 42, Baselland 30, Wallis 30, Appenzell A.-Rh. 26, Freiburg 17, Zug 12, Schwyz 10, Uri 7, Nidwaiden 6, Obwalden 3, Appenzell I.-Rh. 1.

Von den Ausländern entstammen: Polen 54, Frankreich 47, Rumänien 47, Südamerika 46, Italien 45, Russland 43, Deutschland 41, Ungarn 39, Holland 26, Türkei 25, Norwegen 23, Griechenland 21, Österreich 17, Serbien 15, England 11, Spanien 11, Tschechoslovakei 9, Luxemburg 8, Portugal 7, Bulgarien 6, Jugoslavien 6, Nordamerika 5, Afrika 5, Zentralamerika 4, Dänemark 3, Schweden 3, Finnland 3, Asien 3, Belgien 2, Montenegro l, Australien 1.

Im Laufe des Studienjahres sind ausgetreten : 143 ( 76) Studierende vor Beendigung ihrer Fachstudien; 328 (248) Studierende nach Beendigung ihrer Fachstudien, mit Abgangszeugnis ; gestorben : 12 (14) Studierende.

Von den 2249 regulären Studierenden, die im Studienjahre 1918/19 eingeschrieben waren, konnten 49 schweizerische und 206 ausländische Studierende wegen Einberufung zum Heeresdienste dem Unterrichte während eines Semesters oder während des ganzen Studienjahres nicht beiwohnen.

Von 271 (213) Bewerbern bestanden 243 (194) die D i p l o m p r ü f u n g ; die verschiedenen Abteilungen sind dabei wie folgt vertreten : Architektenschule Ingenieurschule : Bauingenieure . . . .

Kulturingenieure . . .

Vermessungsingenieure .

Maschineningenieurschule : Maschineningenieure Elektroingenieure Chemische Schule: Ingenieurchemiker . .

Ingenieurchemiker in elektrochem. Richtung Pharmazeutische Schule Forstschule.

Kandidaten

Diplomiert

27 (15) 65 (59) 3(4) 12 ( 9)

20 (11) 61 (50) 3(4) 12 ( 9)

65 (50) 36 (25) 20 (16)

59 (47) 33 (25) 18 (14)

6(2) -- (--) 10 (15)

5(1) -- (--) 9 (15)

692 Landwirtschaftliche Schule: Kandidaten Diplomiert Landwirte 19 (10) 16 (10) Landwirte in molkereitechn. Richtung .

l (--) l (--) Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 5(5) 4(5) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 2(3) 2(3) Die Störungen, die viele Studierende als Folgen des Grenzdienstes in ihren Studien zu verspüren hatten, nötigten wiederum, ausserordentliche Prüfungen anzuordnen, die sich über das ganze Studienjahr verteilten.

Infolge der Grippe-Epidemie im Herbst 1918 mussten die Prüfungen für viele Studierende (zirka 125) ganz oder teilweise verschoben werden. Auch diesen Studierenden wurde es möglich gemacht, das Versäumte in ausserordentlichen Prüfungen nachzuholen.

Über die Schlussdiplomprüfungen in den letzten fünf Jahren ergibt sich folgendes: Zahl der Diplomierte Diplomkandidaten Zahl °/o

1915 1916 1917 1918 1919

122 168 215 213 271

113 164 192 194 243

92 97 89 91 90

Auf Grund der Bestimmungen der Promotionsordnung konnte die D o k t o r w ü r d e 21 Bewerbern verliehen werden (Ingenieurschule 3, Maschineningenieurschule 6, Chemische Schule 7, Schule für Fachlehrer in Mathematik und Physik 4, Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften 1).

Seit Inkrafttreten der Promotionsordnung (1. Oktober 1909) bis zum 30. September 1919 sind 231 Promotionen (darunter 26 Ehrenpromotionen) vollzogen worden. Auf die verschiedenen Fachschulen verteilen sie sich wie folgt: Ingenieurschule . . . . 1 6 (darunter 5 Ehrenpromotionen) Maschineningenieurschule . 46 ( ,, 9 ,, ) Chemische Schule . . . 103 ( n 6 ,, ) Pharmazeutische Schule . 9 Forstschule 3 ( ,, l Ehrenpromotion) Landwirtschaftliche Schule .

3 Schule f. Fachlehrer in Mathematik und Physik . . 25 ( ,, 3 Ehrenpromotionen) Schule für Fachlehrer in Naturwissenschaften . . 26 ( ,, 2 ,, )

693

Preise. Von den Preisaufgaben der Abteilungen II, IV, VI und VII ist einzig die der IV. Abteilung -- der Chemischen Schule -- gelöst worden, und zwar von Herrn Emil Suter, von Kölliken (Aargau), diplomierter Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung. Er erhielt für seine Arbeit über das Thema : ,,Es ist die Anlagerung von Äthylenderivaten an Diphenylketen zu untersuchen, um Beziehungen zu der Polymerisation zu finden" einen Preis von Fr. 500 nebst der silbernen Medaille der E. T. H.

Den diplomierten Maschineningenieuren Herren Alfred Engler, von St. Gallen, und Adolf Ostertag, von Basel, wurden für ihre vorzüglichen Diplomarbeiten Prämien von je Fr. 300 aus der K e r n s c h e n S t i f t u n g nebst der silbernen Medaille der E. T. H.

erteilt.

Weiter sind verwendet worden aus den Erträgnissen a. der H u b e r - S t i i ' t u n g : Fr. 1760 an Studierende verschiedener Abteilungen zur Ermöglichung der Teilnahme an wissenschaftlichen Exkursionen und Fr. 550 für spezielle Zwecke der Botanik; b. der E s c h e r v o n der L i n t h - S t i f t u n g : Fr. 652 an 12 Studierende beider Hochschulen, die an geologischen Exkursionen teilnahmen; G. der G e o r g L u n g e - S t i f t u n g : Fr. 700 als Stipendium an einen diplomierten Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung zum Zwecke der Ausführung einer Doktorarbeit; d. der S t i f t u n g der C h e m i s c h e n A b t e i l u n g : Fr. 1520 an 25 Exkursionsteilnehmer ; e. der A l b e r t B a r t h - S t i f t u n g : Fr. 1000 als Stipendien an drei dürftige Studierende, Fr. 770 an 13 Teilnehmer an Exkursionen verschiedener Richtungen und Fr. 412 an die ,,Architektura" zum Zwecke der Herausgabe von Aufnahmen, die von Teilnehmern an einer Exkursion nach Genf angefertigt wurden ; f. der W i l d - S t i f t u n g : Fr. 140 an zwei Studierende der Ingenieurschule zur Erleichterung der Teilnahme am vierzehntägigen Vermessungskurs ; g. der O e h l e r - S t i f t u n g : Fr. 900 zur Anschaffung von Autographien für die Studierenden der Ingenieurschule; A. der Z e u n e r - S t i f t u n g : Fr. 300 als Stipendium an einen dürftigen Studierenden der Maschineningenieurschule; i. des E x k u r s i o n s f o n d s der I n g e n i e u r s c h u l e : Fr. 300 als Exkursionsbeiträge an Studierende.

694

S t i p e n d i e n a u s d e m C h â t e l a i n - F o n d s u n d Schulg e l d e r l a s s. Um ein Stipendium aus dem Châtelain-Fonds,, welche Vergünstigung auch den Erlass des Schulgeldes, der Laboratoriums- und der Prüfungsgebühren in sich schliesst, bewarben sich 52 Studierende. Von diesen konnten 44 berücksichtigt werden. Die Gesamtsumme der Stipendien beträgt Fr. 13,250.

Von der Zahlung des Schulgeldes konnten von 86 Bewerbern 78 befreit werden.

2. Lehrkörper.

Im Berichtjahre zählte der Lehrkörper: angestellte Professoren 68 Hülfslehrer 2 Privatdozenten (darunter 4 Titularprofessoren) 43 Assistenten (einschliesslich PrivatassistentenJ : Winter . . 84 Sommer . . 79 Lehraufträge wurden erteilt : an Privatdozenten und Assistenten : im Wintersemester 1918/19 . . 13, im Sommersemester 1919 . . . 8 ; an Dozenten, Ingenieure und höhere Offiziere, die nicht dem Verbände des Lehrkörpers angehören : im Wintersemester 1918/19 . . . 14, im Sommersemester 1919 . . . 13.

H i n s c h i e d e . Am 26. April 1919 verschied Herr ProfDr. Wilhelm Oechsli, seit 1887 Inhaber des Lehrstuhls für Sehweizergeschichte und schweizerische Politik, der angesehene Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten und Lehrbücher,, und, was hier besonders hervorgehoben sein mag, auch der Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Einem längern Leiden erlag am 2. Januar 1919 Herr Titularprofessor Dr. K. Brand enberger, der seit 1912 mit trefflichem Erfolg einen Lehrauftrag über Einführungskurse in den mathematischen Unterricht an der Abteilung für Fachlehrer in Mathematik und Physik ausübte.

Weitere Verluste traten ein durch den Hinschied der Herren Dr. A. Grete, gestorben am 26. März 1919, seit 1878 Privatdozent für chemische Disziplinen, und Ingenieur Désiré Korda, gestorben am 1. April 1919, seit 1914 Privatdozent für angewandte drahtlose Télégraphie und Hochfrequenzmaschinen.

695

R ü c k t r i t t e . Auf ihr Gesuch hin erhielten die gewünschte Entlassung mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste die Herren Dr. Pierre Weiss, von Paris, seit 1902 Professor für Physik, der einen Ruf an die Universität Strassburg i. B.

angenommen hatte; Ingenieur Gabriel Narutowicz, von Untereggen (St. Gallen), Professor für Wasserbau seit 1. April i 908, aus Gesundheitsrücksichten und wegen starker Beanspruchung durch andere ihm übertragene Arbeiten; Ingenieur G. Thurnherr, .seit 1902 Privatdozeut für graphische Statik und Betonbauten mit Biseneinlagen; Kulturingenieur J. Girsberger, der von 1907 an als Dozent für Katasterwesen, Güterzusammenlegung, landwirtschaftliches Meliorationswesen und Einführung in die kulturtechnische Praxis einen Lehrauftrag inné hatte.

Urlaub, S t e l l v e r t r e t u n g e n , Lehraufträge. Aus Gesundheitsrücksichten mussten beurlaubt werden : Herr Prof.

Dr. Rudio vom 4. bis zum 12. Februar, Herr Prof. Dr. Roth vom 8. Juli bis zum Schlüsse des Sommersemesters, Herr Prof.

Pulter für das Wintersemester und Herr Prof. Dr. Schweitzer für das ganze Studienjahr. Aus andern Gründen erhielten Urlaub: Herr Prof. Dr. Baur für acht Tage im Februar (Todesfall in der Familie), Herr Prof. Dr. Ermatinger vom 15. Juli bis zum Schlüsse des Sommersemesters (Teilnahme als Festredner an der öffentlichen Gottfried Keller-Feier in München) und Herr Prof. Dr.

Weiss anfänglich vom Beginne des Wintersemesters bis zu den Weihnachtsferien, dann bis zum Schlüsse des Wintersemesters und schliesslich auch für das Sommersemester (Übernahme eines Auftrages der französischen Regierung für die Universität Strassburg).

Die Stellvertretung übernahmen : Herr Titularprofessor Dr.

Piccavd für Herrn Prof. Weiss ; die Herren Piccard, Privatdozent Brentano und Assistent Kopp für Herrn Prof. Schweitzer ; die Herren Professoren Badoux und Engler, sowie Assistent Bürger von der forstlichen Zentralanstalt für Herrn Prof. P ulfer. In den übrigen Fällen konnte davon abgesehen werden, Stellvertretung anzuordnen.

Da es der vorgerückten Zeit wegen nicht mehr möglich war.

die erledigte Professur für analytische Chemie schon auf den 1. Oktober 1918 wieder zu besetzen, wurde Herrn Privatdozent Dr. W. D, Treadwell für das Wintersemester ein entsprechender Lehrauftrag erteilt.

Lehraufträge, die durch den Rücktritt des bisherigen Inhabers, der nicht dem Lehrerkollegium angehörte, freigeworden

696 waren, wurden .neu vergeben an die Herren Stadtgeometer Fehr in Zürich (Katasterwesen) im Wintersemester und KantonsKulturingenieur Wey in Neuenburg (Einführung in die Kulturtechnik und Güterzusammenlegung) im Sommersemester.

W a h l e n . Für die neue zweijährige Amtsdauer 1919/21 mit Amtsantritt auf den 1. Oktober 1919 wurden nach dem Antrage der Gesamtkonferenz gewählt die Herren Professoren Dr.

W. Wyssling als Rektor und Dr. H. C. Schellenberg als Vizerektor.

Die von den Abteilungskonferenzen für die Amtsperiode 1919/21 getroffenen Vorstandswahlen wurden bestätigt.

Als Professor für analytische Chemie mit Amtsantritt auf den 1. April 1919 wurde Herr Dr. William D. Treadwell, von Zürich, ernannt.

E r n e u e r u n g s w a h l e n . Die Herren Professoren Fritz Baeschlin (Geodäsie und Topographie), Dr. Emil Ermatinger (deutsche Literatur), Dr. Jakob Früh (Geographie), Dr. Louis Kollros (darstellende Geometrie und Geometrie der Lage) und Dr. Ferdinand Rudio (höhere Mathematik) wurden auf eine neue Amtsdauer in ihren Stellungen an der E. T. H. bestätigt.

T i t e l e r t e i l u n g . Herr Architekt Hans Bernoulli, von Basel, seit 1912 Privatdozent für Städtebau, erhielt in Anerkennung seiner der E. T. H. geleisteten Dienste den Professortitel.

H a b i l i t a t i o n e n . Die venia legendi haben erhalten: Herr Dr. Walter Dälleabach, von Otterbach (Bern), für physikalische Grundlagen der Technik ; Herr Dr. Julius Weber, von Zürich, Professor am Technikum in Winterthur, für Geologie und Lagerstättenkunde der Rohstoffe des Bergbaus und der Industrie.

A b o r d n u n g e n , S u b v e n t i o n e n . An die Konferenz der mit dem kulturtechnischen Dienst der Kantone beauftragten Beamten, 29. bis 31. August 1919 in Lausanne, wurden die Herren Professoren Moos und Zwicky abgeordnet.

Aus den Mitteln verschiedener Stiftungen wurden an vier Professoren folgende Beiträge bewilligt: aus der Wild-Stiftung Fr. 200 zur Anschaffung eines Gebirgs-Messtischaufsatzes für den Unterricht in Topographie; aus dem Kraemer-Fonds Fr. 600 zur Durchführung von Fütterungsversuchen ; aus der Albert BarthStiftung Fr. 212. 25 zur Herstellung von Klischees für eine wissenschaftliche Arbeit und Fr. 2600 zum Zwecke der Herausgabe einer ,,Geschichte der schweizerischen Haustierwelt"1.

697

8. Unterricht.

Vorlesungen, Übungen und Repetitorien wurden angekündigt : im Wintersemester 1918/19: 461 (480); davon wurden gehalten 448 (445); im Sommersemester 1919: 430 (437); davon wurden gehalten 420 (427).

Wegen Überhandnähme der Grippe-Epidemie musste der Beginn des Wintersemesters wiederholt, zuerst auf den 4. November, dann auf den 18. November, verschoben werden. Um die dadurch verursachten Versäumnisse möglichst einzubringen, wurden die Weihnachtsferien auf eine Woche verkürzt und wurde der Schluss der Vorlesungen vom 22. März auf den 27. März verlegt.

°o" Die Massnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs von Brennmaterialien, Gas und elektrischer Energie zogen, wie im letzten Jahre, Änderungen im Stundenplane nach sich.

Der Unterricht an der Militärabteilung konnte auch in diesem Jahre noch nicht aufgenommen werden. Dagegen wurden bisheriger Übung gemäss in das Programm der XI. Abteilung einige militärwissenschaftliche Fächer eingestellt.

Die zunehmende Zahl der Studierenden ist bereits auf einer Höhe angelangt, die zu allerlei Besorgnissen Anlass gibt. Nicht nur müssen Laboratorien und Zeichensäle fast über das zulässige Mass ausgenützt werden, auch die Hörsäle erweisen sich da und dort als zu klein. Dies nötigte zu Massnahmen, wie doppeltes Abhalten von Vorlesungen (in höherer Mathematik, darstellender Geometrie, Mechanik), die sich nicht wiederholen sollten. Abhülfe lässt sich wenigstens zum Teil erwarten, wenn die grössern Hörsäle, die im Neubau angelegt sind, bezogen werden können.

Jedenfalls aber wird darauf Bedacht genommen werden müssen, dass die Beatimmungen über die Aufnahme regulärer Studierender und Zuhörer für Fachschulen wieder streng angewendet werden, was wahrend der Kriegszeit selbstverständlich nicht immer möglich war.

4. Unterricüt«üittel und wissenschaftliche Anstalten.

Die Laboratorien und Institute weisen folgende Besuchs.zahlen auf: Bandesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

50

698 Zahl der Praktikanten: WinterSommersemester semester

Physikalische Laboratorien . . . . 7 9 (73) 227 (207) Elektrotechnische Laboratorien . . . 118 (119) 78 (78) Analytisch-chemisches Laboratorium : Chemiker 175 (134) 145 (97) Studierende der Maschineningenieurschule (nur im Sommersemester) 29 (19) Technisch-chemisches Laboratorium . . 143 (107) 106 (84) Physikalisch-chemisches und elektrochemisches Laboratorium . . .

84 (46) 39 (21) Pharmazeutisches Laboratorium . . .

20 (14) 21 (31) Agrikulturchemisches Laboratorium . .

65 (40) 58 (50) Photographisches Laboratorium . . .

32 (31) 27 (22) Hygienisch-bakteriologischesLaboratorium 5 (10) 19 (10) Bakteriologisches Laboratorium für Landwirte 26 (31) 38 (22) Modellierwerkstätte (nur im Wintersemester) (fiel ausnahmsweise aus) -- (--) Maschinenlaboratorium : Hydraulische Abteilung 162 (155) 79 (77) Kalorische Abteilung 230 (164) 82 (84) Technologisches Praktikum . . . .

92 (80) 85 (76) Mineralogisch-petrographisches Praktikum 11 (36) 10 (13) Botanisches Praktikum ' 5 (2) 5 (7) Geologisches Praktikum 32 (39) ' 37 (35) Zoologisch - vergleichend - anatomisches Praktikum 2 (1) -- (--) Zoologisches' Praktikum für Land- und Forstwirte (nur im Wintersemester) 64 (52) Entomologisches Praktikum . . . .

7 (--) 3 (7) Astronomische Übungen (nur im Sommersemester) 21 (26) Pharmakognostische Übungen . . . .

l (10) -- (3) Der Betrieb der Laboratorien litt immer noch an der schwierigen Beschaffung mancher Verbrauchsgegenstände und an den hohen Preisen für Materialien und Apparate aller Art. Trotz grösster Sorgfalt und Sparsamkeit war eine Steigerung der Ausgaben nicht zu vermeiden.

Immerhin sind wiederum zahlreiche Veröffentlichungen zu verzeichnen, die aus den wissenschaftlichen Untersuchungen von vorgerückten Studierenden, Assistenten und Professoren hervorgegangen sind.

699

6. Sammlungen.

Die Direktoren der Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten wurden auf eine neue zweijährige Amtsdauer bestellt.

Die Sammlungen wurden durch Anschaffungen innerhalb der ihnen bewilligten Kredite geäufnet. Daneben gingen ihnen zahlreiche und wertvolle Geschenke zu. Von diesen seien hervorgehoben die Zuwendungen der Gesellschaft der v. Rollschen Eisenwerke in Gerlafingen (Versuchsautoklav für das technischchemische Laboratorium), der Herren Gebrüder Sulzer A.-G. in Winterthur (Sendric-Heiz- und Ventilationsapparat für die gewerbehygienische Sammlung), des Herrn P. W. Seewer, diplomierter Ingenieur, in Genf (Universalregulierung für Peltonturbinen), der Herren alt-Oberforstinspektor Dr. Coaz in (Jhur und Prof. Dr.

Treadwell in Zürich (Herbarien für die botanische Sammlung), der Familie des verstorbenen Herrn Prof. A. Göldi in Bern (eine grosse Schädelsammlung für das zoologische Institut) und des Herrn Prof. Dr. Huguenin in Zürich (paläarktische Käfersammlung für das entomologische Institut). Den Gönnern sei auch an dieser Stelle wärmstens gedankt.

Die B i b l i o t h e k hat einen Zuwachs von 2338 Bänden erfahren, wovon 1443 geschenkt wurden. Sie umfasste am :il. Dezember 1919 97,862 Bände.

Auf eine Eingabe der Angestellten der Bibliothek um Freigabe des Samstagnachmittags gemäss dem Bundesratsbeschlusse vom 31. März 1919 musste der Lesesaal um Samstagnachmittag geschlossen werden.

K u p f e r s t i c h s a m m l u n g . Es wurden drei Ausstellungen veranstaltet, die Werke des Leonardo da Vinci, der Gebrüder van Eijk und von Nicolas Poussin betrafen.

Die Zahl der Besucher, die sich Mappen vorlegen liessen, betrug 1042 (963).

Die Aufsichtskommission hielt zwei Sitzungen ab.

6. Behörden.

Am 17. Dezember 1918 verschied nach längerem Leiden Herr Dr. Conradin Zschokke, seit 1905 Mitglied des Schweizerischen Schulrates. Der hervorragende Ingenieur, eine Autorität auf dem Gebiete des Wasserbaues, zählte zu den ältesten, aber auch zu den bedeutendeten ehemaligen Studierenden des eidgenössischen Polytechnikums, an dem er von 1892 an während sieben Jahren auch als Professor für Wasserbau wirkte. Die

700

Wahl in den Nationalität im Jahre 1899 nötigte ihn, auf die Professur zu verzichten. In allen seinen Stellungen hat Herr Zschokke, dank seiner umfassenden Bildung, seinen vielseitigen Erfahrungen, seinem Weitblick und seiner Energie, dem Lande, im besondern aber der Eidgenössischen Technischen Hochschule, der er mit Leib und Seele zugetan war, die wertvollsten Dienste geleistet, wofür ihm auch äussere Anerkennungen zuteil wurden.

Er war Ehrendoktor der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Die Spuren seiner Tätigkeit sichern ihm ein dankbares und ehrenvolles Andenken, und sein Name bleibt mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule dauernd verbunden.

Zum Nachfolger des Herrn Zschokke wurde Herr Ingenieur Eduard Thomann,. von St. Gallen, Direktor der Aktiengesellschaft Brown, Boveri & Cie. in Baden, als Mitglied des Schulrates erwählt.

Der Schulrat hielt im Jahre 1919 10 Sitzungen mit 130 Traktanden ab. Verschiedene Geschäfte wurden in Kommissionen vorberaten.

Das Präsidialprotokoll weist 551 Geschäftsnummern auf.

7. Verschiedenes.

N e u b a u t e n . Wie im vorjährigen Bericht angedeutet wurde, konnte die Kuppel im Laufe des Winters fertig montiert und damit als letztes Stück des vergrösserten Semperbaues im Rohbau vollendet werden. Die Verputz- und Gipserarbeiten nehmen einen befriedigenden Fortgang. Dagegen erlitten die Zimmermannsarbeiten durch den Streik, der von Ende Juli bis Anfang November dauerte, unerwünschte Verzögerungen. Zwei grosse Hörsäle, deren Bereitstellung uns auf Beginn des Wintersemesters zugesagt war, konnten deshalb nicht zeitig genug fertig gemacht und daher noch nicht benützt werden, wodurch für den Unterrichtsbetrieb einige Verlegenheiten entstanden (s. oben ,,Unterricht"). Die Aufstellung, der Heizungsanlage machte gute Fortschritte.

A l u m i n i u m - F o n d s N e u h a u s e n . Für den ,,AluminiumFonds Neuhausen'1 wurden die in der Schenkungsurkunde vorgesehenen ,,Ausführungsbestimmungen''1' erlassen. Die FondsKommission besteht aus den Herren Oberst Dr. G. Naville, Vizepräsident des Schweizerischen Schulrates, Direktor E. Thomann, Mitglied des Schweizerischen Schulrates, Prof. Dr. A. Stodola, Prof. Dr. A. Tobler und Prof. Dr. E. Bosshard als Vertreter der

701

Lehrerschaft der B. T. H. ; Dr. J. Weber, Chemiker in Neuhausen, Ingenieur F. Mousson, Direktor der Maschinenfabrik Escher, Wyss & Cie., in Zürich, Landry, Professor der Elektrotechnik an der Ecole des Ingénieurs in Lausanne, und Dr. H. Behn, Generaldirektor der Maschinenfabrik Oerlikon, als Vertreter der Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der E. T. H.

S t i f t u n g z u r F ö r d e r u n g s c h w e i z e r i s c h e r Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der E. T. H. Als Mitglied des Stiftuugsrates wurde im Sinne von Art. 4 des Statutenentwurfes ernannt: Herr Oberst Dr. G.

Naville, Vizepräsident des Schweizerischen Schulrates.

S c h e n k u n g . Durch die Vermittlung des gewesenen Leiters der Treuhandstelle Zürich des schweizerischen Politischen Departements für die Einfuhr deutscher und österreichisch-ungarischer Waren in die Schweiz, Herrn Ständerat Dr. Usteri in Zürich, ist dem Schulfonds der E. T. H. aus dem Überschuss der Treuhandstelle ein Betrag von Fr. 275,000 überwiesen worden, mit der Begründung, dass die Einnahmen jener Stelle weit überwiegend durch die Kreise von Industrie und Handel geleistet wurden, die der mechanischen und der chemischen Branche angehören. Diese Leistungen seien im besondern Masse dem hervorragenden Stand genannter Zweige der Volkswirtschaft zuzuschreiben, und dieser Stand sei vor allem auch der E. T. H. zu verdanken. Für das Geschenk wurde bestens gedankt.

S c h u l g e l d - und G e b ü h r e n - E r h ö h u n g . Für das Sommersemester 1919 wurde auf den Vorschlag des Rektorats das Schulgeld für neueintretende ausländische reguläre Studierende verdoppelt und der Zuschlag auf die Gebuhren der praktischen Übungen in den chemischen und pharmazeutischen Laboratorien für samtliche Praktikanten Ton 40 auf 75 % erhöht.

G a s s t e l l e im C h e m i e g e b ä u d e . Die auf Veranlassung des Militärdepartements errichtete Gasstelle im Chemiegebäude (Bundesbl. 1919, II, 305) wurde liquidiert. Die Einrichtungen, soweit sie nicht von der Abteilung für Munition zum Zwecke späterer Verwendung an andern Orten entfernt werden müssen, wurden der E. T. H. kostenlos überlassen.

AbhaltungTOn Vorlesungen über das Verkehrsw e s e n . In einer Eingabe an den Schweizerischen Schulrat regte die
Zentralkommission der schweizerischen Schiffahrtsverbände die Prüfung der Frage an, ob und in welcher Weise an den schweizerischen Hochschulen, vielleicht vorerst nur an der

702 E. T. H., Vorlesungen über die Geschichte und Entwicklung des schweizerischen Verkehrswesens eingeführt werden könnten, die nicht nur den Studierenden, sondern auch den in der Praxis stehenden Männern zugänglich sein sollten. Auf Grund eines Gutachtens der Konferenz der Ingenieurabteilung musste festgestellt werden, dass die Hauptaufgabe der Ingenieurabteilung in der Ausbildung für den Bau und nicht für die Verkehrspolitik besteht, dass also auf die technische Ausbildung das Hauptgewicht zu verlegen ist und die in der Eingabe genannten Gebiete nur in zweiter Linie und nur so weit gepflegt werden können, als dies die Rücksicht auf eine nicht allzu starke Belastung der Studierenden gestattet. Dementsprechend wird dem Verkehrswesen jetzt schon von verschiedenen Dozenten in ihren Vorlesungen über Eisenbahnbau und Eisenbahnbetrieb, Wasserbau, Rechtslehre und Volkswirtschaft die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt, so dass es an Anregung nach dieser Richtung nicht fehlt. Sollten sieh vermehrte Bedürfnisse einstellen, so besteht die Möglichkeit, diesen entweder im weitern Ausbau bereits bestehender Vorlesungen oder in der Erteilung von entsprechenden neuen Lehraufträgen gerecht zu werden. Die Errichtung eines besondern Lehrstuhles für das Verkehrswesen erscheint zurzeit weder notwendig noch angezeigt. Die Anregung der Schiffahrtsverbände wird ohne Zweifel auch bei der Anlage eines neuen Studienplanes für die Ingenieurabteilung, die gegenwärtig in Arbeit ist, gebührend berücksichtigt werden.

Institut zur Förderung der Forschung auf dem G e b i e t e d e r E r n ä h r u n g d e r H a u s t i e r e . Eine Anregung für die Angliederung eines Institutes zur Förderung der Forschung auf dem Gebiete der Ernährung der landwirtschaftlichen Haustiere an die landwirtschaftliche Abteilung der E. T. H., der von wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus grosse Bedeutung zukommt, befindet sich gegenwärtig im Stadium der Prüfung. Vorerst bietet die Frage der Errichtung der erforderlichen Versuchsstallungen einige Schwierigkeiten, da im Weichbilde der E. T. H. hierfür kein passender Platz vorhanden ist.

A n k a u f des P öl y g r a p h i s c h e n I n s t i t u t s i n Zürich.

Durch Beschluss der Bundesversammlung vom 16. Juni 1919 ist die Liegenschaft des Polygraphischen Instituts A.-G. an
der Clausiusstrasse, die ihrer Lage wegen für die zukünftige Entwicklung der E. T. H. grossen Wert .hat, in das Eigentum des Bundes übergegangen (s. Bundesbl. 1919, II, 355 [Botschaft]).

Die Fertigung hat am 30. Juni 1919 stattgefunden.

703

P h y s i k a l i s c h e s I n s t i t u t . Mit der im Sommer 1919 durchgeführten Tramverlegung von der Mousson- in die Gloriastrasse (s. Jahresbericht für 1918, Bundesbl. 1919, II, 308) droht das Laboratorium seinen Charakter als erstklassige Forschungsstelle einzubüssen. Mechanische und magnetische Störungen sind eher grösser, als man im voraus befürchtet hatte.

In manchen Fällen kann man sich durch Vornahme der Beobachtungen in der Nachtzeit behelfen; manchmal ist dies nicht durchführbar. Es sollen noch weitere Erfahrungen gesammelt werden, um den Grad der Schädigung näher präzisieren zu können.

R e v i s i o n der B e s o l d u n g e n des L ehr p e r s o n a l i .

Die Vorarbeiten konnten zum Abschluss gebracht werden, sodass die Neuordnung auf Beginn des nächsten Jahres (1. Januar 1920) wird in Kraft treten können.

Organisationsgesetz betreffend das Departem e n t d e s I n n e r n . Im Auftrage des schweizerischen Departements des Innern hat der Schulrat eine Vorlage, umfassend die Eidgenössische Technische Hochschule und ihre Annexanstalten, ausgearbeitet.

Französisch-schweizerische interuniversitäre K o n f e r e n z in Genf. Auf eine Einladung des Rektors der Universität Genf wurden als Delegierte der E. T. H. die Herren Professoren Dr. M. Grossmann und A. Rohn ernannt. Das Departement des Innern bezeichnete als seinen offiziellen Vertreter Herrn Prof. Dr. E. Bosshard, Rektor der E. T. H. Die Konferenz, die auf die letzte Aprilwoche 1919 anberaumt war, konnte erst am 30. September 1919 beginnen.

W i t w e n - und Waisenkasse der Professoren. Der Aktivsaldo auf 31. Dezember 1919 beträgt Fr. 1,287,532. 95. An Renten wurden Fr. 27,070. -- ausgerichtet. An Promotionsgebühren fielen der Kasse Fr. 1100. -- zu.

In Abänderung des Art. 11 der Statuten wurde im Hinblick auf den günstigen Stand der Kasse die Witwenrente von Fr. 2200 auf Fr. 3000 erhöht.

b. Die Annexanstalten.

L Materialprüfungsanstalt.

Über die Inanspruchnahme und Leistungen der Anstalt im Jahre 1919 ist folgendes zu berichten: 1. Anzahl der Auftraggeber . . . . . .

817 (827) 2. Anzahl der Anträge 1,932 (1,895)

704

3. Anzahl der Einzel versuche : a. für die gestellten Anträge . . . .

b. für wissenschaftliche Untersuchungen .

c. für den Unterricht

35,667 229 3,377

(32,845) (1,022) (2,656)

Total der ausgeführten Versuche

39,273

(36,423)

Die ausgeführten Arbeiten verteilen sich auf die verschiedenen Abteilungen wie folgt: I . Bausteine u n d Bindemittel . . . . 17,976 (17,015) 6,791 (6,544) T1 {Mechanische Versuche \Flaschenprufung 7,963 (7,765) . . 3,845 (3,248) TTT t Chemisch-technische Versuche .

tölprüfung 1,296 (525) Papierprüfung 256 (122) . .

174 (234) 1V Mikroskopie und Makroskopie .

Physikalische Bestimmungen und photographische Aufnahmen 972 (970) Total wie oben

39,273 (36,423)

Auf die einzelnen Materialkategorien verteilen sich die Aufträge und Untersuchungen folgendermassen : Abteilung I. N a t ü r l i c h e B a u s t e i n e : 17 Sorten und 5 Sorten Schotter.

K ü n s t l i c h e B a u s t e i n e : 877 (635) Serien Betonprobekörper mit 3616 (2134) Einzelversuchen; 132 Sorten Zemeutund Kalksandsteine (für Tunnel), 7 Ton- und Zementröhren, 35 Kabelzementkanäle, 24 Sorten Wand- und Bodenplatten, 11 Sorten Backsteine.

H y d r a u l i s c h e B i n d e m i t t e l : 329 (357) Sorten, wovon 238 (278) Portlandzement, 76 (44) hydraulischer Kalk.

Abteilung II. B a u h o l z : 34 Versuche mit Balken, System Hetzer.

M e t a l l e : 2208 (3623) Qualitätsproben, darunter 1178 (2193) Zerreissproben, 159 (81) Drahtseilzerreissproben, 2443 (1728) Einzeldrahtproben, verschiedene Riemen, Ketten und Hanfseile.

Transportflaschen 7962 (7765), darunter 2341 in der Anstalt, 5621 in den Werken erprobt.

Abteilung III. C h e m i e : Analysen von 197 (132) mineralischen Stoffen, 300 (296) Metall-Legierungen, 16 (20) organischen Stoffen, 90 (44) Zylinder- und Mechanismusöle.

705

Abteilung IV. P a p i e r prüfungen an 25 Sorten mit 284 (122) Einzelbestimmungen, mikroskopische und makroskopische Untersuchungen 174 (234). Unter den physikalischen Bestimmungen sind 118 (153) Schmelzpunktermittlungen zu verzeichnen.

Als wissenschaftliche Arbeiten sind zu erwähnen : Wirkung der Schwindung bei Eisenbetonbalken ; Versuche von Eisenbalken auf Biegung und exzentrische Druckbeanspruchung im Verein mit der Technischen Kommission der schweizerischen Brückenbauanstalten ; verschiedene Untersuchungen für Doktorarbeiten.

Der Verband für die Materialprüfungen der Technik hat seine Tätigkeit im Berichtjahr noch nicht wieder aufgenommen.

Im September hielt der Direktor in der Generalversammlung des Vereins schweizerischer Zement-, Gips- und Kalkfabrikanten in Luzern einen Vortrag zur Einführung der neuen Normen, für die hydraulischen Bindemittel.

2. Prüfungsanstalt für Brennstoffe.

Von dauernd beschäftigten Beamten und Angestellten sind zwei Assistenten ausgetreten. Die eine Assistentenstelle wurde wieder besetzt, während die andere einstweilen unbesetzt blieb.

Eine Laborantin, die vom 31. Juli 1918 an wegen Krankheit beurlaubt war, konnte am 1. Oktober 1919 ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ausserdem wechselte das Hilfspersonal.

Auch im Jahre 1919 lag die Haupttätigkeit der Anstalt siungemass auf dem Gebiete der Brennstoffuntersuchung. Namentlich die Bewertung fester Brennstoffe nahm wiederum sehr gl'ossea Umfang an.

Es wurden ausgeführt: 1. Kalorimetrische Bestimmungen, inkl. Ermittlung des Gehalts der Proben an Feuchtigkeit, Asche und flüchtigen Bestandteilen 4231 (4366) 2. Elementaranalysen von Brennstoffen .

236 (289) 3. Prüfung von Brennstoffen auf ihren Gehalt an Wasser, Asche und flüchtigen Bestandteilen 894 (2191) 4. Prüfung von Brennstoffen auf ihren Gehalt an Wasser und Asche . . . ^. . .

2102 (995) 5. Kohäsionsproben von Briketts . . .

12 (54) 6. Verschiedene Untersuchungen . . . 1203 (1231) Zusammen 8678 (9126)

306

Von diesen 8678 verschiedenen Untersuchungen wurden unternommen : für die schweizerischen Transportanstalten .

2090 (1658) für die Industrie und Private 6183 (7339) für wissenschaftliche Untersuchungen . . .

405 (129) Für die Erledigung der verschiedenen Aufträge waren insgesamt wiederum zirka 60,000 Einzeluntersuchungen notwendig.

Die von den Transportanstalten zur Untersuchung eingesandten Proben sind, weil die Brennstofflieferüngen sich wieder etwas günstiger gestalteten, wieder etwas zahlreicher geworden. Die vielen, zum Teil recht minderwertigen Ersatzprodukte, mit denen man sich überall behelfen musste (ausländische Kohlen schlechter Qualität, Torf, inländische Kohlen und Briketts, Holz, aufbereitete Feuerungsrückstände usw.) machten die Brennstoffprüfungen für Industrie und Private notwendiger als je. Auch verschiedene behördliche Verordnungen über den Brennstoffhandel hatten zur Folge, dass dem Institute zahlreiche Brennstoffmuster zur Untersuchung zugingen. Verschiedene grössere Torf- und Kohlenproduzenten übertrugen der Anstalt die fortlaufende Kontrolle der Handelsware. Die anormalen Zeitverhältnisse haben dem Institute also wiederum eine grosse Zahl von Aufträgen eingetragen. Diese verursachten insofern eine grosse Mehrarbeit, als die Anstaltsleitung in sehr vielen Fällen sich nicht nur mit der Ausfertigung der Untersuchungsberichte begnügen konnte, sondern Auskunft über die Verwendungsmöglichkeit und den Wert der untersuchten Stoffe im Verhältnis zu andern, bisher verwendeten Brennstoffen geben musste. Für diese Auskünfte wurden keine Taxen erhoben, weil sie durchaus im volkswirtschaftlichen Interesse lagen.

Auch auf dem Gebiete der Kesselwasseruntersuchung, der Prüfung von Teeren, Teerderivaten und andern Gaswerknebenprodukten, der Bewertung von Erdöl und Erdöldestillaten, der Prüfung von Erzeugnissen der Karbidindustrie usw. gingen dem Institute zahlreiche Aufträge zu.

Von andern umfangreichen Arbeiten, die im verflossenen Jahre ausgeführt wurden, seien folgende hervorgehoben : Tief:temperaturdestillationsversuche mit inländischen und ausländischen Brennstoffen ; Gasheizwertbestimmungen in verschiedenen Gaswerken; Prüfung einer Reihe von Gasapparaten auf Betriebsicherheit und Wirkungsgrad ; Prüfung verschiedener Gaskarburierapparate ; Erprobung von Sparkochern ; Prüfung von Öfen für häusliche Heizungen ; Versuche mit einem Schlackenwasch- und Sortierapparat.

707

Der ganz ungenügenden Platzverhältnisse wegen musate der Anstalt zur Vornahme dringender Versuche auf dem Gebiete der Ofenprüfung für häusliche Heizungen der 3. Stock des Gebäudes Leonhardstrasse Nr. 25 zur Verfügung gestellt werden.

3. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

An Stelle des verstorbenen Herrn Kantonsoberförster Arnold Deschwanden in Staus wurde zum Mitglieds der Aufsichtskoinmission Herr Kantönsoberförster Friedrich Graf in St. Gallen gewählt.

Die Aufsichtskommission hielt ihre ordentliche Sitzung am 10. Juli in Zürich ab. Im Anschluss an die Sitzung besichtigte die Kommission den Versuchsgarten auf dem Adlisberg und die Samenprovenienzversuche in den Stadtwaldungea von Eglisau.

Im Bestände des Personals traten insofern Änderungen ein, als die beiden Stellen der Gehülfen für auswärtige Arbeiten neu besetzt werden mussten.

Die durch die Vergrösserung des Versuchsgartens bedingten, ira Vorjahre begonnenen Drainier- und andern Arbeiten wurden grösstenteils vollendet.

In den Waldungen des Landes wurden neun neue VersuchsÜäehen angelegt, und zwar : Lichtungsbetrieb l Plenterwald l Wachstum und Ertrag verschiedener Holzarten auf demselben Standort 3 Einfluss der Samenproveuienz 2 Verschiedene Kulturversuche l Wachstum u n d Ertrag d e s Niederwaldes . . . l In Anbetracht der grossen wirtschaftlichen Bedeutung der verschiedenen Betriebsformen des Niederwaldes und der KastanienSelven für den Kanton Tessin wurden an verschiedenen Orten geeignete Bestände für die Anlage von Versuchsflächen ausgewählt; die Untersuchungen haben bereits begonnen. Im Patriziatswalde von Sonvico konnte eine Fläche noch im Berichtjahre vollständig aufgenommen werden. Die Arbeiten sind in den nächsten Jahren fortzusetzen.

Der wiederholten wirtschaftlichen Behandlung und Aufnahme wurden 24 Flächen unterworfen, die sich auf folgende Versuchsgebiete verteilen :

708

Durchforstungsbetrieb 7 Lichtungsbetrieb & Plenterwald 3 Binfluss der Bestandesmischung auf Massen- und Geldertrag 3 Düngungsversuche l Einfluss der Samenprovenienz S Verschiedene Kulturversuche l lu Wegfall kamen, hauptsächlich infolge des Föhnsturms an> 5. Januar und der Schneefälle vom 30. März bis 2. April, 22 Flächen. Die Zahl der in Beobachtung stehenden Versuchsflächen hat sich dieser Ereignisse wegen um 13 vermindert, sodass sie Ende 1919 noch 314 beträgt.

Auf den Wassermesstationen im Emmental wurden die Messungen und Beobachtungen in gewohnter Weise fortgesetzt.

Der ausserordentlich trockene Sommer gab Gelegenheit zu wiederholten Eichungen "&·· bei minimalen Wasserständen.

Die Anstalt hat im Jahre 1919 187 physikalische Untersuchungen an gewachsenen Böden durchgeführt. Dazu kommen 10 Schlemmanalysen und 10 chemische Bodenanalysen, die im Laboratorium von Prof. Dr. Wiegner ausgeführt wurden.

Der Druck der ,,Untersuchungen über den Einfluss des Waldes auf den Stand der Gewässer" konnte auf Ende des Berichtjahres vollendet werden. Das 40 Bogen starke Werk erscheint als XII. Band der ,,Mitteilungen11.

5. Meteorologische Zentralanstalt.

Die eidgenössische meteorologische Kommission hielt ihre ordentliche Sitzung am 19. Juli in Bern ab. Sie war ausschliesslich der Erledigung der jährlich wiederkehrenden Geschäfte gewidmet.

Nach längerm Unterbruch fand im Berichtsjahre wieder eine internationale meteorologische Konferenz statt, und zwar vom 30. September bis 7. Oktober in Paris. Zur Vertretung der meteorologischen Kommission und der Zentralanstalt haben wir zwei Delegierte an dieselbe abgeordnet.

In bezug auf die Tätigkeit der Zentralanstalt ist folgendes zu sagen : Die Zahl der meteorologischen und der Regenmessstationen ist gleich geblieben. An der speziellen Erforschung unserer klimatischen Verhältnisse sind also über 400 Beobachtungsposten beteiligt.

709

Es sind nun vier Dezennien verflossen, seitdem zuerst im Nordostteil unseres Landes ein erstes, dichteres Netz von eigentlichen Regenmesstationen ins Leben gerufen wurde. Anfänglich waren es nur deren 40, eine Zahl, die seither nun auf nahe 300 angewachsen ist und sich auf die Süd- und Nordseite der Alpen verteilt. Ihre Ergebnisse tragen in volkswirtschaftlicher Richtung jetzt schon reiche Früchte. Seit Jahresfrist häufen sich die Anfragen aus allen Gebieten des Landes um ausgiebige Benutzung des bis jetzt gesammelten, stattlichen Materials von Niederschlagsmessungen.

Ergänzt wird dasselbe durch die Resultate der durch die Anstalt aufgestellten Jahresniederschlagssammler (Totalisatoren).

Von sämtlichen dieser in Gemeinschaft mit der Abteilung für Wasserwirtschaft in der Hochregion placierten Apparate konnten bis Ende letzten Jahres die Jahresniederschlagsmengen gewonnen werden, ausgenommen vom Niederschlagssammler auf Piz Scalotta (Juliergebiet), der während des letzten Sommers leider einem vandalischen Zerstörungsakt zum Opfer fiel.

Von den im Nationalparkrevier befindlichen Beobachtungsposten haben Scarl und Buffalora-Wegerhaus für das ganze Jahr vollständige Beobachtungen geliefert. Unterstützt wurde ihr Wirken wiederum durch Remüs am Nordfuss, anderseits durch Sta. Maria am Südfuss der Nationalparkzone. Daneben hat auch das Hospiz Bernina eine gute Temperaturreihe während des ganzen Jahres geliefert. Wegerhaus Buffalora hatte am 9. Februar die tiefste Temperatur von allen unsern Beobachtungsposten, nämlich --33,4° Celsius.

Auf 1. Oktober des Jahres traten nach 30 jähriger, ununterbrochener Dienstzeit die Ehegatten Bommer von der Säntiswarte in den Ruhestand. Als Nachfolger im Beobachtungsdienst auf der entlegenen Hoohstation wurde Hr. Heinrich Haas von Appenzell bestimmt.

Ein anderer, trefflicher Beobachter, Hr. Prof. Krebs in Winterthur, trat nach fast 40jähriger, pünktlichster Verwaltung seiner Station im Berichtsjahre ebenfalls zurück.

Im Wetterdienste der Anstalt haben sich die Verhältnisse seit Beginn des Jahres 1919 durch Wiederaufnahme des täglichen Depeschenaustau8ob.es mit den Instituten London, Paris und Rom «rheblioh gebessert; leider aber kommen auf dem gewöhnlichen Überlandweg die tagliehen Wettertelegramme meist ausserordentlich verspätet an. Dafür ist seit ungefähr Mitte Mai die radio-

710 telegraphische Übermittlung der Witterungstelegramme von Paris, sowie auch von Hamburg (Deutsche Seewarte) ermöglicht worden.

Hoffentlich bringt die nächste Zeit, auf Grund der in Paris durch die eingangs erwähnte Meteorologenkonferenz gefassten Beschlüsse, noch eine weitere Bereicherung im internationalen Austausch und insbesondere auch eine frühere Abgabezeit der Radiotelegramme.

Die Kontrolle über die von der eidgenössischen Zentralanstalt ausgegebenen Witterungsprognosen hat wie bis anhin an den Orten Zürich und Luzern stattgefunden. In Luzern werden dieselben seit Mai dieses Jahres von den Kapuzinerpatres im Kloster Wesemlin strenge geprüft. Die erhaltenen Ergebnisse sind nachstehend zusammengestellt, wobei unter I die Prozentzahl der Treffer, unter II diejenige der Halbtreffer und unter III diejenige der Fehlprognosen figurieren.

Zürich

I

70%

Luzern

76%

II 24% 22% III 6% 2% Aus den in Luzern seit 1884 vorgenommenen Aufzeichnungen über die Treffsicherheit der Zürcher Witterungsprognosen ergibt sich ein Jahresmittel von 70 % Volltreffern, 25 % Halbtreffern und 5 % Fehlprognosen; im laufenden Jahr ist demnach der langjährige Durchschnitt der Treffsicherheit in Luzern noch um 6 % überschritten worden.

Eine Veranstaltung von aerologischen Aufstiegen war auch im Berichtsjahre nicht möglich.

Von den laufenden Publikationen der Ans! alt ist der Jahrgang 1918 der ,,Annalen" -- der 55. seit deren Erscheinen -- druckfertig erstellt worden, ebenso auch die ,,Ergebnisse der Niederschlagsmessungen von 19181' mit ihren sämtlichen Beilagen.

Der Erdbebendienst war im Berichtsjahre in ununterbrochener Tätigkeit. Es sind von der Erdbebenwarte im Degenried 30 Fernbeben und 55 Nahebeben vollständig registriert und von den letztern speziell in unserm Lande 15 verspürt worden, darunter namentlich in Graubünden die Beben vom 22. Januar (AlbulaDomleschg), 15./16. September (Oberengadin), im Wallis die Beben vom 16. August (Simplongebiet), 16. November und 14. Dezember (Goppenstein, Gampel, Visp).

Von dem schon im letzten Tätigkeitsbericht erwähnten, transportablen Reise-Seismograph wurde ein Modellapparat an der letzten Sitzung der Meteorologischen Kommission vorgezeigt. Für

: 711

die Aufstellung des geplanten grossen Universal-Seismometers ist eine besondere unterirdische Räumlichkeit unmittelbar hinter der jetzigen Erdbebenwarte vorgesehen und die Pläne dafür bereits erstellt.

6. Schweizerisches Landesmuseum und Stiftung von Effinger-Wildegg.

Auf Jahresschluss wurde dem Präsidenten der Landesmuseumskommission, Hrn. E. V i s c h e r - S a r a s i n in Basel, auf sein Gesuch hin die Entlassung von dieser Stelle unter bester Verdankung der geleisteten Dienste erteilt. Seit Einsetzung der Behörde im Jahre 1891 hatte er ihr als Mitglied und seit 1909 als Präsident angehört.

Die Zahl der Sitzungen belief sich auf vier, von denen drei im Landesmuseum, eine auf Schloss Wildegg abgehalten wurde.

An Stelle des verstorbenen Hrn. Dr. Hans Bachmann wählten wir auf 1. Januar 1920 als Assistenten für das Münzkabinett Hrn. E . G e r b e r aus Langnau (Bern), der diese Stelle schon während eines Jahres provisorisch bekleidet hatte.

Vom Museumspersonal starben der Modelleur Hr. Ch. Kaspar aus Genf, angestellt seit 1909, und der Bibliothekwart Hr. R.

J u k e r aus Zürich, angestellt seit 1897.

Die Besucherzahl stieg auf 92,235, d. h. gegenüber dem Vorjahre um rund 24,000 Personen. Karten zu Studienzwecken wurden 721, d. h. 100 mehr als im Vorjahre, verabfolgt. Reduzierte Besuchszeit und freier Eintritt während der beiden Vormittagsstunden dauerten weiter. Die Benutzung der Sammlungen zu wissenschaftlichen und technischen Zwecken zeigte gegenüber den letzten Jahren eine ganz wesentliche Zunahme.

Das A r b e i t s p r o g r a m m der Direktion erlitt insofern eine Einschränkung, als der Chef des photographischen Ateliers, Hr. H. Gugolz, während mehrerer Monate, derjenige der Modellierwerkstätte, Hr. Ch. Kaspar, während des ganzen zweiten Halbjahres krank waren.

In bezug auf die administrative Tätigkeit des Museums verweisen wir auf dessen Jahresbericht. Die Vorarbeiten für die Erweiterungsbauten und die Verhandlungen für Ablösung der Baupflicht der Stadt Zürich blieben aus den gleichen Gründen wie im Vorjahre sistiert. Aus der Tätigkeit zur Vermehrung der Sammlungen ist folgendes hervorzuheben.

712 Die A u s g r a b u n g e n des ßronzepfahlbaues am Alpenquai wurden während einiger Sommerwochen fortgesetzt, wobei die Stadt und der Kanton Zürich je einen Drittel der damit verbundenen Auslagen übernahmen. Das Ergebnis war abermals ein «ehr erfreuliches. Untersucht wurden 2000m 2 . Die gefundenen Artefakte bereicherten einerseits die prähistorische Sammlung des Landesmuseums in hervorragender Weise, wie anderseits das anthropologische, zoologische und botanische Material die Sammlungen der Universität.

Unter den A n k ä u f e n verdient vor allem die weitere Erwerbung einer grössern Kollektion hölzerner, tönerner und zinnerner Gebäckmodel erwähnt zu werden, derzufolge das Landesmuseum nun eine der reichhaltigsten Sammlungen dieses künstlerisch und kulturgeschichtlich so bedeutsamen Materials besitzt.

Von mittelalterlichen Gegenständen wurden erworben eine mit Eisen beschlagene Stollentruhe aus Schloss Heidegg und zwei spätgotische Engelfiguren in alter Polychromie, von neuern eine Serie Porzellantassen mit Untertassen aus der Fabrik in Nyon, bemalt mit reizenden Darstellungen schweizerischer Volkstrachten, und eine grosse Terrakottagruppe, darstellend Jupiter, Juno und ·Ganymed, modelliert von Valentin Sonnenschein (1775--1828}.

Für das Nähere über die der Anstalt im Berichtsjahre zugeflossenen Legate und noch bedeutenderen Geschenke erlauben wir uns auf den besondern Bericht des Landesmuseums zu verweisen und nehmen Anlass, hier noch auf eine Anregung von Ihrer Seite zu antworten. Der Nationalrat hat nämlich unter dem 22. September 1919 auf den Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission ein Postulat folgenden Inhalts angenommen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht die reichen Depotbestände im Landesmuseum bis zum Zustandekommen der Erweiterungsbauten durch temporäre, die einzelnen Fachgebiete umfassende Ausstellungen dem wissenschaftlichen und kunstgewerblichen Leben erschlossen werden könnten.

Hierbei wäre auch die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch eine auf diese Weise sich ergebende Sichtung den Ursprungskantonen Gegenstände zurückgegeben werden könnten, die für eine spätere Ausstellung im Landesmuseum nicht in Betracht fallen." -- Die Direktion des Landesmuseums, hierüber zum Bericht eingeladen, führt in einer einlässlichen Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Darstellung über die Entwicklung der Museumsbestände aus, dass auf eine teilweise Rückgabe von Ausstellungs-

713 gogenständen aus mehrfachen Gründen nicht eingetreten werden könne und ebensowenig auf eine Veranstaltung von Sonderausstallungen solcher Gegenstände im Lande herum. Dagegen ist sie mit der Durchführung temporärer Ausstellungen der zu diesem Zwecke geeigneten Depotbestände in den Räumen des dem Landesmuseum angebauten Kunstgewerbemuseums einverstanden, und die Museumskommission hat uns unter dem 27. November bereits einen bestimmten Vorschlag für Veranstaltung zweier solcher Ausstellungen im Frühjahr und Herbst 1920 mit dem Begehren um Bewilligung des dazu nötigen Kredites von Fr. 5000 unterbreitet.

Die Ausführung dieses Vorschlages haben wir aber im Hinblick auf die Spannung zwischen Einnahmen und Auggaben im eidgenössischen Budget vorläufig verschoben und gedenken ihn Ihnen bei Aufstellung des Voranschlages für 1921 zur Gutheissung zu unterbreiten.

Auf S c h l o s s Wild egg wurden die zum Teil schon im Vorjahre begonnenen Umbauten und Restaurationsarbeiten beendet und der ganze zweite Stock wieder im Zustande des 17. Jahrhunderts hergestellt und installiert, einige weitere Räume zunächst wenigstens mit altem Mobiliar ausgestattet. Dieses wurde zum Teil den Depots des Landesmuseums entnommen, während die Regierung des Kantons Zürich in verdankenswerter Weise die notwendigen Waffen und Rüstungen aus dem alten Zeughause zur Verfügung stellte.

Die Differenzen mit dcr Gemeinde Möriken betreifend die Steuerpflicht der Stiftung entschied das Bundesgericht im Sinne des Anerbietens, das wir der Klägerin durch unsern Beschluss vom 20. Januar 1917 gemacht hatten. Dagegen wurde dem Kanton Aargau gegenüber die Staatssteuerpflicht bestritten. Zurzeit ist diese Angelegenheit noch nicht erledigt.

Das Ergebnis der Verwaltung der Stiftung im verflossenen Jahre darf in Anbetracht der ausserordentlichen Verhältnisse als ein befriedigendes bezeichnet werden; für das Statistische verweisen wir auf die Ihren Kommissionea zur Verfügung stehende Rechnung.

7. Erhaltung historischer Kunstdenkmäler.

Der Extrakredit ronjFr. 165,567, über den wir im Berichtsjahre verfügen konnten, hat uns erlaubt, die bedeutenden rückständigen Beitrag» zu decken, so dass der dermalige ordentliche Kredit von Fr. §0,000 nun ausdchliesslich für neue Unternehmungen Verwendung finden kann.

BundesbJatt. 72. Jahrg. Bd. I.

5l

714

Die allgemeine Preissteigerung hat mehrere Gesuche um Nachsubventionen hervorgerufen, denen wir unter normalen Verhaltnissen gerne entsprochen hätten. Die Rücksicht auf die Finanzlage und die Konsequenzen hat uns jedoch genötigt, alle derartige Begehren abzuweisen.

Die eidgenössische Kommission für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler versammelte sich im Berichtsjahre zu einer dreitägigen Sitzung in Freiburg, welche der Erledigung der laufenden Geschäfte gewidmet war. Auch benutzte sie die Gelegenheit zur Besichtigung mehrerer freiburgischer historischer Kunstdenkmäler und solcher in der waadtländischen Broyegegend.

Auf das Gutachten der genannten Behörde und den Antrag unseres Departements des Innern haben wir folgende Beitragszusicherungen beschlossen: Am 6. Juli an den Staatsrat von Neuenburg für Herstellungder Schlosskapelle in Neuenburg einen Maximalbeitrag von Fr. 5600, d.h. 20% und für einen Teil 30% der auf Fr. 25,510 veranschlagten Kosten, Am 25. Juli an den Ortsverwaltungsrat von Sargans für Ausbesserung der stellenweise eingefallenen Ringmauer des Schlosses im Maximum Fr. 3300, d. h. 30 % der auf Fr. 11,030 berechneten Kosten.

Am 19. Dezember an Hrn. Joseph Danner, den Restaurator der Bilder auf der Kapellenbrücke in Luzern, eine einmalige ausserordentliche Gratifikation von Fr. 1200, teils als Anerkennung für seine wirkungsvolle Arbeit und teils als Entschädigung für die Erwerbseinbusse, die ihm diese lange Restauration, während welcher er andere Arbeiten liegen Hess, verursacht hat. Die Behörden der Stadt Luzern haben Hrn. Danner ihrerseits einen Honorarzusatz von Fr. 3000 bewilligt.

Am 23. Dezember an den Kirchgemeinderat von Camignolo (Tessin) für Aufdeckung der Fresken des Oratoriums St. Ambrogio einen Höchstbeitrag von Fr. 205, d. h. 30 % der auf Fr. 682 geschätzten Kosten.

Endlich haben wir den bis 1914 verabfolgten, infolge desKrieges aber unterdrückten Beitrag an die Gesellschaft Pro Vindonissa für Ausgrabungen im dortigen römischen Lager wieder eingeführt.

Nach Art. 3 und 14 des Reglements betreffend die Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Erhaltung historischer Kunstdenkmäler war auf Ende 1919 die Amtsdauer dreier Mit-

710

glieder der Expertenkommission, der Herren Professor Albert Näf, Präsident, in Lausanne, Professor Dr. J. Zemp, Vizepräsident, in Zürich, und Dr. G. Boerlin, in Basel, abgelaufen. Da erstere zwei nach Art. 4 des Reglements sogleich wieder wählbar waren, haben wir sie in ihrer Eigenschaft für eine neue Amtsperiode von vier Jahren bestätigt. Hrn. Dr. Boerlin ersetzten wir durch Hrn. Alfred Mori, Architekt iu Luzern.

8. Gottfried Keller-Stiftung.

Die eidgenössische Kommission der Gottfried Keller-Stiftung hielt im Jahre 1919 drei Sitzungen ab, und zwar am 11. April in Genf, am 10. Oktober in Basel und am 15. Dezember in Bern.

Es sind folgende Neuerwerbungen, die teilweise pro rata auf mehrere Jahresbudgets verteilt werden, zu melden: 1. Rodo Niederhaeusern, ,,Jeremias", Bronze.

2. Carl Angst, ,,Le Matin" und ,,Le Soir", zwei allegorische Figuren in Stein.

3. James Vibert, Büste des Genfer Generalprokurators Navazza, Estampage.

4. Barthélémy Menn, ,,L'Arve", Öllandschaft.

5. Daniel Ihly, ,,La Plaine de Plainpalais", Öllandschaft.

6. A. Silvestre, ,,Le Lac", Öllandschaft.

7. A. Silvestre, ,,La Ciairrere", Figurenlandschaft in 01.

8. Ch. Vuillermet, ,,La Chamberonne", Öllandschaft.

9. Ch. Vuillermet, ,,Femme âgée, Ölporträt.

10. Charles Giron, ,,La Parisienne", Ölporträt.

11. Charles Giron, ,,Le Soir", Öllandschaft.

12. Charles Giron, ,,Etude de Nu", 01.

13. Friedrich Simon, ,,Pferde im Sturm", ölstudie.

14. Ferdinand Kodier, ,,Der Samariter", Öl.

15. Ferdinand Hodler, ,,Gebirgslandschaft", öl.

16. Ferdinand Hodler, ,,Marignano", Studie, Federzeichnung, mit Aquarelltönen.

* 17. Anton Graff, ,,Damenbildnis", Ölporträt.

18. Alfred Marxer, ,,Der Weg unserer Zeit", Figurenlandschaft in Öl.

19. Max Buri, ,,Selbstporträt", Öl.

20. Arnold Böcklin, Skizze zum ,,Krieg", Tuschzeichnung.

21. Eine Sammlung von zirka 1600 Aquarelle», kolorierten Stichen, Radierungen und Lithographien schweizerischer Graphiker des .18. und 19. Jahrhunderts, und zwar von N. König, S. Freudenberger, Job. A. Aberli, G. Mind, ES. A. Dunker,

716

Markus Dinkel, G. Lory, H. Rieter, Sai. Gessner, J. J. Aschmann, Jak. Suter, Gottfr. Locher, Niki. Sprüngli, Caspar Wolf u. a. m.

22. Fr. Lud. Hartmann, Goldschmied, ,,Monstranz von Rathausen von 1691".

Diese Neuerwerbungen sind als Deposita der Stiftung durch den Bundesrat, nach Antrag der Kommission, wie folgt verteilt worden : Nr. l, 2, 3, 4, 5 dem Musée d'Art et d'Histoire in Genf; ,, 8, 9, 11, 12 dem Musée des Beaux-Arts in Lausanne; ,, 6 dem Musée des Beaux-Arts in Neuenburg; ,, 7 der Sammlung des Kunstvereins St. Gallen; ,, 10, 13, 19 dem Kunstmuseum in Bern; ,, 14. 16, 20 dem Kunsthause in Zürich; ,., 15 dem Musée Jenisch in Vevey; ,, 17 dem Museum der Stadt Solothurn ; ,, 18 der kantonalen Kunstsammlung in Aarau; ,, 21 die bernischen Blätter dem Kunstmuseum in Bern, die übrigen dem Kupferstichkabinett der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich ; ,, 22 dem schweizerischen Landesmuseum in Zürich.

Zur Erinnerung an den 100. Geburtstag (19. Juli) Gottfried Kellers wurde der Stiftung von einem ungenannt sein wollenden Verehrer des grossen Dichters dessen ausgezeichnetes Porträt, gemalt von Karl Stauffer, als Schenkung übergeben, und zwar mit der Bestimmung, das Porträt sei vorläufig der Sammlung im Kunsthause in Zürich einzuverleiben, solle aber später in dem vom Lesezirkel Hottingen angestrebten Gottfried Keller-Haus in Zürich als Depositum der Stiftung Platz finden Der Bundesrat hat die Schenkung mit den daran geknüpften Bedingungen angeDas Porträt befindetÄsich im Kunsthause in Zürich.

o nommen.

Im Schlosse! zu Wülflingen ist ein weiteres Zimmer in Renovation genommen worden, dessen ursprüngliche, in Farben durchgeführte dekorative Behandlung der Decke und Wände unter einer später,n Farbschicht zum Vorschein trat. In diese Renovationsarbeit teilen sich die Stiftung und die Stadt Winterthur als Eigentümerin des Schlosses.

Einer durchgreifenden Konsolidierung"1 wurde das Tafelbild ,,Kreuzigungsszene", österreichische Schule, Ende des 15. Jahrhunderts, deponiert in der öffentlichen Kunstsammlung in Basel, unterworfen.

717

9. Museum Tela in Ligornetto.

Infolge gründlicher Restauration und völlig neuer Einordnung der Kunstwerke musate das Museum von 19:17 bis im Mai 1919 geschlossen bleiben. Seine Frequenz hat seither erheblich zugenommen und wies im Jahre 1919 folgende Zahlen auf: Verkaufte Eintrittkarten zuSORp. Z u25Rp.

I, Quartal -- II.

,, 798 III, ,, 900 IV,, ,, 752 Verschiedenes . -- Zusammen 2450 1916 1394

-- 307 627 188 -- 1122 103

BJ£en

-- 1105 1527 940 -- 3572 1497

Verkaufte Kataloge

Erliis

zuBORp. ^

Fr.

-- 122 187 130

-- -- -- 38 --

439 332

38 --

--. --

536.75 700. 25 526.-- 101. 20 1864. 20 888. 75

10. Berset-Müller-Stiftung.

Von den 17 Pfleglingen, welche das Lehrerasyl zu Anfang des Jahres umfasste, ist im August eine gewesene Lehrerin im Spital verstorben. Ausser dieser waren noch 2 Insassen stark von Krankheit heimgesucht; der Gesundheitszustand der übrigen dagegen war befriedigend. An Stelle der Verstorbenen wurde ein achtzigjähriger Lehrer aus dem Kanton Tessin aufgenommen. Die Zahl der Pfleglinge betrug am Schlüsse des Jahres, wie zu Anfang, 17. Der Bericht der Kommission zollt der neuen auf 1. September 1918 eingetretenen Vorsteherin volle Anerkennung.

Infolge der allgemeinen ausserordentliehen Preissteigerung aller Lebensbedürfnisse sind auch die Kosten der Anstalt auf Fr.25,639.98, eine bisher nicht dagewesene Summe, gestiegen.

11. Pflege der Kuiist.

a. B i l d e n d e K u n s t . Im Austritt aus 'der Kunstkommission befanden sich auf Ende 1918 die Herren: S. Righini, Maler in Zürich, Charles A. Angst, Bildhauer in Genf, und Dr. Ulrich Diem, Direktor des Kunstmuseums in St. Gallen. An ihre Stelle wählten wir die Herren Raphaël Lugeon, Bildhauer in Lausanne, Dr. Paul Ganz, Universitätsprofessor in Basel, und Adolf Thomann, Maler in Zollikon.

Die Kunstkommission trat zur Behandlung der laufenden Geschäfte im Berichtsjahre dreimal zusammen, und zwar am

718

2S./27. Februar in Bern, am 16./17. August in Basel und am 8./9. Dezember wieder in Bern. Die Hauptgegenstände dieser Sitzungen bildeten : die Prüfung der Stipendienbewerbungen, die Organisation und Durchführung der XIV. schweizerischen Kunstausstellung in Basel, die Antragstellung über verschiedene Subventionsgesuche und den Ankauf von Kunstwerken aus dem vorgenannten Salon, sowie die Organisation der schweizerischen Abteilung an der XII. internationalen Kunstausstellung 1920 in Venedig.

Als Ergebnis der Tätigkeit der Kunstkommission sind folgende Vorgänge namhaft zu machen: 1. Die Verleihung von drei Stipendien zu je Fr. 1400 .an Bildhauer, acht Stipendien zu je Fr. 1200 an Maler, sowie die Gewährung eines Beitrages von Fr. 1500 an die Kosten der Ausführung eines bedeutenden Kunstwerkes (Ausschmückung der Kirche in Wynau mit Wandmalereien).

2. Die Bewilligung eines Beitrages von Fr. 5000 an den schweizerischen Kunstverein für den Ankauf von Kunstwerken aus der XIV. schweizerischen Kunstausstellung in Basel.

3. Der Ankauf von 12 Ölgemälden, drei Skulpturen und einem graphischen Werk, für zusammen Fr. 16,980, aus der nämlichen Ausstellung.

4. D i e XIV. s c h w e i z e r i s c h e K u n s t a u s s t e l l u n g .

Sie wurde unter erheblicher finanzieller Mithülfe der Stadt Basel im transportablen Ausstellungsgebäude des Bundes am Riehenring in Basel durchgeführt und umfasste neben Werken der Malerei und der Bildhauerei neuerdings auch eine ansehnliche Abteilung angewandter Kunst. Angemeldet waren von 770 Künstlern rund 2400 Werke; von diesen wurden 1400 Werke angenommen, die sich auf dio einzelnen Kunstgattungen wie folgt verteilen : Ölgemälde 637, Aquarelle und Pastelle 102, Werke der Bildhauerei 171, graphische Arbeiten 138, Unterabteilung für Gelegenheitsgraphik 87 und Arbeiten der dekorativen und angewandten Kunst 265. Der Gesamtbetrag der abgeschlossenen Käufe beläuft sich auf Fr. 73,700. Die Durchführung der Ausstellung erforderte, abgesehen von den Kosten für bauliche Vorkehren, einen Kostenaufwand von rund Fr. 16,000, der aus dem ordentlichen Kunstkredit gedeckt wurde.

l. A n g e w a n d t e (industrielle und gewerbliche) K u n s t .

Der Bestand der Kommission für angewandte Kunst hat im Berichtsjahre keine Änderung erfahren.

719 Sie trat nur einmal zusammen, und zwar am 28. Februar in Bern. Neben den ordentlichen Verwaltungsgesehäften befasste sie sich mit mehreren Stipendiums- und Subventionsgesuchen und bereinigte den Entwurf einer Verordnung für die Förderung und Hebung der angewandten Kunst. Auf ihren, durch unser Departement des Innern unterstützten Antrag haben wir diese Verordnung genehmigt und auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt.

Auf Grund des Gutachtens der Kommission richteten wir ferner aus dem Kredit für angewandte Kunst einem Kunstgewerbler ein Stipendium von Fr. 500 für die Fortsetzung seiner Studien, sowie endlich eine Subvention von je Fr. 5000 an den schweizerischen Werkbund und die westschweizerische Gesellschaft ,,l'Oeuvre"1 aus, mit der Bestimmung, dass die Subvention für die Durchführung von Spezialausstellungen angewandter Kunst, ·die Veranstaltung künstlerischer Wettbewerbe, die Herausgabe von Propagandaschriften etc. Verwendung finde.

Die Restanz des Kredites aus dem Jahre 1918 und dem Berichtsjahre mit zusammen rund Fr. 4500 wurde für die Installation der kunstgewerblichen Abteilung an der schweizerischen Kunstausstellung in Basel verwendet.

12. Unterstützung der Kulturbestrebungen von Vereinen und Privaten.

1. Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz.

In der Sammlung ,,Quellen zur Schweizergeschichte"1 ist innerhalb der Unterabteilung ,,Korrespondenzen" die auf umfassenden Studien beruhende Korrespondenz des Kardinals Schinner, gesammelt durch Professor Dr. Buchi in Freiburg, in einem ersten, bis zum Ende des Jahres 1515 sich erstreckenden Bande im Druck zu Ende geführt worden und wird alsbald herausgegeben werden. Der Ausgabe des 1. Bandes wird sich der 2. Band, da dessen Material bereit liegt, bald anschliessen. Die schon früher in Druck gelegte, aber wegen Erkrankung des Bearbeiters, Hrn.

Dr. Barth, sistierte Edition der Ochsschen Korrespondenz hat als neuer Herausgeber Hr. Professor Steiner in Basel übernommen.

Doch wird die Edition erst nach einer Zwischenzeit zutage treten können. Die ausserordentliche Steigerung der Druckkosten beeinträchtigt die publizistische Tätigkeit der Gesellschaft in hohem Masse.

2. Schweizerische naturforschende Gesellschaft.

a. G e o d ä t i s c h e K o m m i s s i o n . Diese hat in ihrer Jahressitzung am 26. April zunächts ihren neuen, an Stelle des Hrn.

720

Dr. Niethammer getretenen Ingenieur Hrn. Brunner empfangen und hierauf die auf das Geschäftsjahr 1918--1919 bezüglichen Tätigkeitsberichte ihrer Ingenieure geprüft und dabei festgestellt, dass das für 1918 fixierte Arbeitsprogramm vollständig ausgeführt wurde.

Die Schweremessungen wurden durch Professor Niethammer vollendet, welcher das schweizerische Stationennetz durch die Bestimmung von 16 Stationen ergänzt hat. Die Arbeiten der letzten Beobachtungen werden im XVI. im Drucke befindlichen Bande der Veröffentlichungen der Kommission dargestellt werden. Das astronomische Nivellement des Gotthardmeridians wurde durch Hrn. Ingenieur Hunziker ebenfalls vollendet; die ganze Arbeit wird voraussichtlich im XVII. Bande veröffentlicht werden.

Die Kommission hat das Programm der geodätischen Arbeiten für 1919 aufgestellt und dabei, wie es schon verflossenes Jahr vorgesehen war, die Wiederaufnahme der Bestimmung der Längen-, unterschiede beschlossen, und zwar als Anfang die Verbindung der hauptsächlichsten noch nicht bestimmten schweizerischen Stationen, d. h. Chur-Zürich, Chur-Genf und eventuell, sofern die Witterung es erlauben würde, Zürich-Genf. Dieses Programm wurde in dem von der Kommission aufgefassten Sinne durch die Herren Hunziker und Brunner ausgeführt; nach einer Versuchsbestimmung in Zürich, bei einem Längenunterschiede von Null, · erfolgten die Operationen zwischen Chur und Zürich, sowie Chur und Genf im Verlaufe des Sommers, aber die langen Perioden klarer Witterung koinzidierten unglücklicherweise öfters mit dem Wechsel der Stationen, der Beobachter und Instrumente. Die Bestimmung der Differenz Zürich-Genf konnte erst im Oktober angefangen werden und musste wie im Jahre 1914 wegen Eintritt schlechten Wetters unterbrochen werden. Die audern auf dem Programm der Kommission befindlichen Arbeiten, wie die magnetische Aufnahme der Schweiz, Breite- und Azimutmessungen auf mehrern Stationen, sowie zénithale Beobachtungen etc., müssen auf später verschoben werden. Die Kommission muss ihre Arbeiten für den Augenblick auf das Längenproblem beschränken. Während des Berichtsjahres ist nur das Protokoll über die 65. Sitzung der Kommission (vom 26. April) im Drucke veröffentlicht worden.

b. G e o l o g i s c h e K o m m i s s i o n . Diese Behörde hielt zwei Sitzungen -- am 10. Mai und 22. Dezember --
in Bern.

Der für das Berichtsjahr bewilligte Kredit von Fr. 32,500 ermöglichte es der Kommission die Arbeiten der geologischen Landesuntersuchung in eingeschränktem Umfange fortzusetzen.

Es konnten für Geldaufnahmen im ganzen Jahre Fr. 10,170 --

Ï21

an 17 Mitarbeiter -- bewilligt werden, gegenüber Fr. 5000 -- an 10 Mitarbeiter -- im Jahre 1918.

Veröffentlicht wurden folgende Arbeiten: I . L i e f e r u n g 26, II. Teil: H. P r e i s w e r k , Oberes Tessin- und Maggiagebiet. Dazu gehört eine geologische Karte in l : 50,000 mit Profilen. Die Karte bildet die östliche Fortsetzung der 1908 erschienenen Karte des Simplon von C. Schmidt und H. Preiswerk und zeigt die wichtigsten Ereignisse der ersten genauem Untersuchung eines Teiles der Tessineralpen.

2. L i e f e r u n g 30, III. T e i l : M. L u g e o n , Les Hautes Alpes calcaires entre la Lizerne et la Kander. Der Band umfasst 19 Bogen mit 12 farbigen Tafeln. An die Kosten, dieser Tafeln hat der Autor selbst einen Beitrag von Fr. 2500 geleistet.

itP 3. B l a t t W i e c h s - S c h a f f h a u s e n der badischen geologischen Karte. Diese Karte in l : 25,000, die fast den ganzen Kanton Schaffhausen umfasst, ist erst nach dem Friedensschluss von Deutschland zur Versendung freigegeben worden.

Im Drucke befinden sich : 1. L i e f e r u n g 35: F. R a b o w s k i , Simmental und Diemtigtal; d. h. der noch fehlende Text zu der Karte des untern Siramentals, die vom gleichen Autor 1913 erschienen ist.

2. L i e f e r u n g 46, IV. Abteilung: H. Lagotala, La Dole, St-Cergue. Diese Untersuchung, bestehend aus geologischer Karte l : 2o,000, Profilen und Text, ist vom Autor unentgeltlich zur Publikation angeboten und von der Kommission angenommen worden. Von der Karte sind bereits die ersten Farbproben fertig.

3. L i e f e r u n g 47, I. A b t e i l u n g : B. S w i d e r s k i , Partie occidentale du Massif de l'Aar. Auch diese wertvolle Untersuchung wurde vom Verfasser der Kommission unentgeltlich zur Publikation angeboten. Der Text ist bereits fertig gedruckt.

4. S p e z i a l k a r t e Nr. 90: R. S t a u b , Kartei der Bergeller Berge l : 50,000. Hier liegt ein erstes Resultat der Untersuchungen vor, die Dr. R. Staub während mehrerer Sommer ganz auf eigene Kosten ausgeführt hat. Die Karte wird 1920 fertig werden.

Neben diesen Werken wurden auch, trotz der Ungunst der Zeit, die dringenden Revisionsarbeiten manches der vergriffenen Kartenbl&tter bedeutend gefördert, während andere allerdings stehen geblieben sind. Für das Nähere verweisen wir auf den Ihren Kommissionen zur.Verfügung stehenden Bericht der geologischen Kommission.

722

c. D e n k s c h r i f t e n k o m m i s s i o n . Diese hat folgende Werke im Druck: 1. Die ,, E r g e b n i s s e der s c h w e i z e r i s c h e n G r ö n l a n d e x p e d i t i o n , von Professor Dr. A. de Quervain und Mitarbeiterna 5 ein umfangreicher Bericht, dessen Kosten auf rund Fr. 14,000 berechnet sind. Die Denkschriftenkomtoission hat sich verpflichtet, hierfür mit Fr. 5000 aufzukommen, den Restbetrag von Fr. 9000 hat Herr Prof. de Quervain aufzubringen.

2. Dr. Max Kupfer, ,, D e r n o r m a l e T u r n u s in der A u s - u n d R ü c k b i l d u n g g e l b e r K ö r p e r am O v a r i u m des u n t r ä c h t i g e n d o m e s t i z i e r t e n R i n d e s (Bös taurus L.), nebst einigen Bemerkungen über das morphologische Verhalten der Corpora lutea bei trächtigen Tierentt.

Diese Publikation dürfte im Januar oder Februar des angetretenen Jahres als Band LVI der Denkschriften erscheinen. Die Kosten, die ganz vom Autor getragen werden, belaufen sich Toraussichtlich auf zirka Fr. 17,000.

3. ,,Ergebnisse der w i s s e n s c h a f t l i c h e n U n t e r s u c h u n g des N a t i o n a l p a r k e s " , herausgegeben von der Kommission für die wissenschaftliche Erforschung des Nationalparkes. Diese erste Publikation der ,,Ergebnisse"1 wird eingeführt durch eine Einleitung aus der Feder von Prof. Dr. C. Schröter in Zürich und enthält im übrigen eine erste Abhandlung von E. Bütikofer, ,,Die Molluskenfauna des schweizerischen Nationalparkes".

Ferner hat die Denkschriftenkommission als Anhang zu den Verhandlungen der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft eine Anzahl Biographien verstorbener Mitglieder dieser Gesellschaft publiziert.

d. D i e K o m m i s s i o n f ü r d i e K r y p t o g a m e n f l o r a ist wegen der grossen Preissteigerung der Druckkosten bzw.

wegen der Unzulänglichkeit ihrer Mittel auch im Berichtsjahre nicht zur Drucklegung der ihr angebotenen umfangreichen Arbeit von Ch. Meylan über die Lebermoose (Hepaticae) gelangt. Sie hofft, nächstes Jahr den Satz beginnen zu können.

e. Die z o o l o g i s c h e G e s e l l s c h a f t hat, wie bisher, ihren Bundesbeitrag Hrn. Professor Dr. Bédot in Genf, dem Herausgeber der ,,Revue suisse de Zoologie", verabfolgt, als Unterstützung der Veröffentlichung des 27. Bandes dieser Zeitschrift, in dem eine Anzahl Arbeiten von Mitgliedern der Gesellschaft ·erschienen sind.

723

f. S c h w e i z e r i s c h e G e o t e c h n i s c h e K o m m i s s i o n .

Die im letztjährigen Berichte in Aussicht gestellte französische Ausgabe der Rohmaterialkarte ist noch nicht erschienen. Dagegen sind einige andere Arbeiten als Lieferungen VI und VII der geotechnischen Serie herausgekommen, nämlich Lieferung VI: ,,Untersuchungen über die petrolführende Molasse der Schweiz", von Dr. Arnold Heim in Zürich und Dr. Adolf Hartmann in Aarau.

Lieferung VII : ,,Die postkarbonischen Kohlen der Schweizeralpen", von Professor Dr. Leo Wehrli in Zürich.

g. C o n c i l i u m b i b l i o g r a p h i c u m des Hrn. Dr. H. Field in Zürich. Nachdem dieser in den ersten Kriegsjahren mit grosser Ausdauer und optimistischem Opfermut die Schwierigkeiten, die seinem internationalen Institute erwuchsen, zu überwinden versucht hatte, verschärften sich im Vorjahre die Hindernisse (Speditionsschwierigkeiten und unerschwinglicher Papierpreis) derart, dass an eine Sistierung der Drucklegung des Manuskriptes gedacht werden musste. Im Berichtsjahre trat nun in der Tat die bittere Notwendigkeit ein, die Abgabe der Zettel an die Abonnenten zu sistieren und den Druck des Manuskriptes einzustellen. Die Tätigkeit des Institutes musste sich auf die Weiterführung des Manuskriptes, d. h. das Sammeln der Literaturnummern, beschränken, die nicht ausgesetzt werden darf, wenn das Concilium die Kontinuität seiner Publikationen aufrechterhalten und nach Zurückbleiben der Schwierigkeiten seinen Abonnenten wieder eine auf der Höhe stehende Fortsetzung der Literaturnachweise bieten will. In Erwartung dessen gedenken wir die Unterstützung fortzusetzen.

lì. A r c h i v e s des Sciences physiques et n a t u r e l l e s i n G e n f . Von dieser im Berichtjahre zum ersten Mal aus der Bundeskasse subventionierten Zeitschrift sind sieben Hefte, umfassend 637 Seiten gr-8°, enthaltend Arbeiten aus dem Gebiete ·der Naturwissenschaften erschienen. Die Produktivität der Publikation leidet empfindlich unter der allgemeinen Preissteigerung.

i. Die G l e t s c h e r k o m m i s s i o n hat ihre niveaumetrischen Studien im Hochgebirge, sowie die Beobachtungen am obern Grindelwald- und am Rhonegletscher fortgesetzt und den grössten Teil des Bundesbeitrages zur Anfertigung einer detaillierten Karte des erstem Gletschers verwendet. Das gesammelte
Material soll seinerzeit publiziert werden.

3. Wörterbücher der schweizerischen Mundarten.

a. I d i o t i k o n der d e u t s c h e n M u n d a r t e n . Der Leitend.e Ausschuss, dessen Bestand sich im Berichtsjahr nicht

724

veränderte, trat zur Erledigung der ordentlichen Geschäfte zweimal zusammen ; zur Behandlung ausserordentlicher Geschäfte hielt er noch drei besondere Sitzungen, die teilweise auf die vorbereitende Arbeit des engern Ausschusses sich stützen konnten. Aus der R e d a k t i o n schied gegen die Mitte des Jahres Hr. Dr. K. Stucki, der seit dem 1. Januar 1914 am Unternehmen tätig war. Ungewöhnlich schwierig liess sich die Frage eines Ersatzes an. Esgelang schliesslich, in Hrn. A l f r e d Farner von Stammheim' eine Persönlichkeit zu gewinnen, der die Arbeit am Idiotikonnicht fremd ist; Hr. Farner ist auf 1. Oktober zunächst mit beschränkter Stundenzahl in die Redaktion eingetreten.

F o r t g a n g des I d i o t i k o n s. Auch im Berichtsjahr gelang es wieder, wenn auch mit Verspätung, zwei Lieferungen (86 u. 87> des Idiotikons abzuschliessen. Beide Hefte enthalten neben rein sprachlichem wieder eine Fülle kulturgeschichtlichen Stoffes. Volle' zwei Drittel von Heft 86 sind der Sippe von schießeTM gewidmet ;· wer die Wortreihe, die von Imbis-ScMeßen bis Wiiber-SchiesseTM reicht, durchgeht, sieht ein gutes Stück der Geschichte des schweizerischen Schiesswesens an sich vorbeiziehen. Lieferung 88 wird' voraussichtlich den VIII. Band des Wörterbuchs (einfacher Anlaut SCÄ-) abschliessen und den IX. (mit sohl-, sehr- usw.) eröffnen r dessen Ausarbeitung bereits in Angriff genommen ist.

E r g ä n z u n g s a r b e i t e n zum I d i o t i k o n . Von den Beit r ä g e n zur S c h w e i z e r d e u t s c h e n G r a m m a t i k wurde der Band XIII ausgegeben (mit Unterstützung der Stiftung für wissenschaftliche Forschung an der Universität Zürich): P. Meinherz,.

Die Mundart der Bündner Herrschaft. Etwa zur Hälfte gedruckt ist Band XIV, eine Darstellung der Mundarten des Berner Seelandes von H. B a u m g a r t n e r .

Das vom Idiotikon unterstützte P h o n o g r a m m a r c h i v der Universität Zürich setzte seine Aufnahmen fort. Neu vertreten sincf die Mundarten von Brittnau (Aargau) und Monterschu (Freiburg).

"" *b. W ö r t e r b u c h d e r M u n d a r t e n der W e s t s c h w e i z .

Das Werk hat im Jahre 1919 einen grossen Schritt vorwärts getan, indem die Ordnung der über l J/2 Million betragenden.

Wörterzettel ihr Ende erreichte. Damit ist eine wichtige Etappe zurückgelegt, und die Redaktion des
Wörterbuches kann begonnen werden. Bereits ist der Anfang des Buchstabens A unter die Mitglieder der Redaktionskommission Verteilt worden, die den Aufsichtsorganen die ersten definitiven Artikel zur Kritik unterbreiten werden. Das Bureau beschäftigt sich gegenwärtig mit der .

Einreihung der Wörter, die durch neue Exzerpte aus der mund-

725

artlichen und wissenschaftlichen Literatur sich ergeben haben, sowie der Belege aus Archivdokumenten.

Das Exzerpieren der Quellen ist um ein gutes Stück fortgeschritten, obschon in diesem Gebiet noch ziemlich viel zu tun bleibt, bis die Sammlung als einigermassen vollständig betrachtet werden kann. Auch im Gelände ist noch nicht alles ausgeschöpft, und es wurden im abgelaufenen Jahre Untersuchungen in den Bibliotheken des Berner Jura, Freiburg, Lausanne, Bern und im Wallis (Miège) durchgeführt.

Die B i b l i o g r a p h i e l i n g u i s t i q u e de la S u i s s e rom a n d e ist fertig. Der zweite Band wird nächstens erscheinen.

Das ganze Werk, das die Grundlage des Unternehmens darstellt, umfasst über 700 Seiten und 2435 Nummern.

Der Druck der T a b l e a u x p h o n é t i q u e s , die die Aussprache der westschweizerischen Mundarten in 62 charakteristischen Varianten darstellen, ist durch verschiedene Umstände etwas verzögert, aber doch schon begonnen worden. Das Manuskript war seit langem bereit, muss aber genau revidiert werden.

Die Ortsnamenuntersuchung erstreckte sich über eine grosse Zahl von Gemeinden der Waadt. Über die Art der Verwendung des Namenmaterials im Wörterbuch wurde zwischen der Redaktion des G l o s s a i r e und Hrn. Prof. Muret in Genf, dem Direktor ·der Ortsnamenuntersuchung, eine Vereinbarung erzielt.

c. R ä t o r o m a n i s c h e s W ö r t e r b u c h . Nach den im letzten Geschäftsbericht gemeldeten Todesfällen unter dem Arbeitspersonal gelang es der Leitung des Unternehmens, um Mitte Februar in der Person des Hrn. Lehrers Lovingett von Donat einen neuen Sekretär zu finden. Es mussten ihm aber in bezug auf die Mitarbeit bedeutende Konzessionen gemacht werden. Unter diesen Umständen war der Redaktor Hr. Dr. Pult wieder fast das ganze Jahr allein am Werke; er versandte 9 Fragebogen an die Korrespondenten. Die Zusammenstellung des Materials aus diesen verursachte grosse Arbeit. Die Klassifikation und die Konzentration ergaben 5950 Zettel. Die Sammlung im Sprachgebiet wurde fortgesetzt durch Hrn. Dr. Pult in Unterengadin, durch Hrn. Lovingett in Ferrera und Hrn. stud. R. Vieli in Präz-Heinzenberg.

Die Ausbeute stieg auf 6500 Zettel. Mit Hülfe der Korrespondenten soll die Sammelarbeit im laufenden Jahre abgeschlossen werden und dann die Redaktionsarbeit an erste Stelle treten.

d. W ö r t e r b u c h der s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n M u n d a r t e n . Die Leitung dieses Werkes hat auch während des

726 Berichtsjahres noch mit den Schwierigkeiten der Kriegszeit zu kämpfen gehabt. Es ist aber zu hoffen, dass sie mit der angebrochenen Friedenszeit und der etwas erhöhten Bundesunterstützung nun zu befriedigenderen Arbeitsergebnissen gelangen werde, 4. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Die Hauptarbeit der Gesellschaft war auch im Berichtsjahre die Herausgabe der ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft0', und es ist deren Redaktor, Hrn. Professor Dr. Landmann, gelungen, die Abonnenten und Interessenten vollständig zu befriedigen. Es sind 3 Hefte derselben herausgekommen. Im November fand nach dreijähriger Unterbrechung in Basel die Jahresversammlung der Gesellschaft statt, über deren Verhandlungen und die Neubestellung des Vorstandes das dritte Heft des Jahrganges 1919 nähere Auskunft geben wird.

5. Zeitschrift ,,Repertorio di Giurisprudenza patria".

Diese ist auch im Berichtsjahre regelmässig (12 monatliche Hefte) in italienischer Sprache mit programmgemässem Inhalt erschienen.

6.'Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Die Steigerung der Druckkosten hat auch auf diese Publikation sehr hemmend gewirkt; es sind erschienen: Faszikel V 10, c, Hefte 2 und 4: Unterricht. Die verschiedenen Schulen. Heft 4 enthaltend Ergänzungen, beide verfasst von Hrn. Albert Sichler in Bern.

Faszikel V 9, f, Heft 6 : Handwerk und Industrie, von Hrn.

Ed. Boos-Jegher in Zürich.

7. Schweizerischer Turnlehrerverein.

Der Verein sah sich gezwungen, im Berichtsjahre auf die Veranstaltung und Durchführung eines Bildungskurses für Mädchenturnlehrer zu verzichten, da die Herstellung und Herausgabe des Vereinsorgans ,,Monatsblätter für die physische Erziehung der Jugend" den grössten Teil des Bundesbeitrages verschlang. Der Verein hofft im Jahre 1920 unter günstigem Verhältnissen nachholen zu können, was er verflossenes Jahr, der Not gehorchend, zu verschieben gezwungen war.

727 8. Unterstützung der Musik.

Von der hierzu im Voranschlage vorgesehenen Summe von Fr. 8000 bezog der Schweizerische Tonkünstlerverein Fr. 6000 und der Schweizerische Musikpädagogische Verband Fr. 1000.

Die Musikkommission des Schweizerischen Lehrervereins hat auf den Bezug ihres Teils von Fr. 1000 verzichtet.

Der Tonkünstlerverein hielt seine ordentliche Generalversammlung am 31. Mai und 1. Juni in Burgdorf. Er verwendete seinen Beitrag zur Erteilung von Stipendien an begabte Musikbeflissene (Fr. 5000) und gewährte der schweizerischen Musikbibliothek in Basel von neuem einen Beitrag von Fr. 500. Der Rest diente zur Deckung von Verwaltungsausgaben. Die Not der Zeit veranlasste den Vorstand, sich neben seinen Hauptaufgaben auch mit solchen materieller Natur betreifend das Interesse der Musiker zu beschäftigen.

Der Vorstand des Schweizerischen. Musikpädagogischen .Verbandes, der dermal bei 715 Mitgliedern zählt, entwickelte einesehr lebhafte Tätigkeit für die Musikpflege und die Interessen des Musiklehrerstandes. Es wurden zwei ordentliche und drei ausserordentliche Diplomprüfungen für Musiklehrer und Musiklehrerinnen veranstaltet, an denen von 42 Kandidaten 27 das Diplom erhielten. Im Winter 1918/19 und 1919/20 wurden theoretische ßepetitionskurse in Zürich abgehalten, ferner die zweite Hälfte eines Kurses für Schul- und Chorgesang in Winterthuv. Endlich befasste sich der Vorstand mit der Errichtung von Konzertberatungsstellen für einheimische konzertierende Künstler und mit Schutzvorkehren gegen die Ausländerkonkurronz, Valutafrage im Musikalienhandel u. dgl.

9. Jugendschriftenkommissionen.

Die Tätigkeit dieser mit je Fr. 500 subventionierten Ausschüsse ist durch die ausserordentlich gestiegenen Arbeits- und Papierpreise stark beeinträchtigt worden. Immerhin hat die Kommission deutscher Sprache Neudrucke mehrerer vergriffener Hefte veranstaltet; auch liess sie einige Besprechungen, neuer Bücher in der literarischen'Beilage zur ,,Schweizerischen Lehrerzeitung" erscheinen. Die Kommission französischer Sprache veröffentlichte im Dezember das 16. Bändchen der Besprechung empfehlenswerter Jugend- und Volksschriften.

10, Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde.

Im Berichtsjahre liess diese Gesellschaft unter dem Druck der Verhältnisse in reduziertem Umfange erscheinen : das ,,Schwei-

728

zerische Archiv für Volkskunde (Archives suisses des traditions populaires)", 22. Band, Hefte 3 und 4, 8 Bogen mit 3 Tafeln und 15 Illustrationen im Text; ferner ,,Schweizerische Volkskunde {Folk-Lore Suisse)", 12 Hefte ; endlich gab sie als Band XV der selbständigen Schriften heraus: E. F. Knuchel: ,,Die Umwandlung in Kult, Magie und Rechtsbrauch", VIII und 116 Seiten 8°.

Die Erhebungen über soldatische Volkskunde und Volksmedizin machten weitere Fortschritte. In betreff der Volksliedersammlungen wird auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Sonderbericht verwiesen.

11. Schweizerischer Lebensversicherungsverein.

I. Aufnahme neuer Versicherungen.

Policen

Tab. IA 60/85 Versicherungen aufs Alter 85 mit Prämienzahlung bis zum mit ärztlicher Alter 60 ^ ßso, Boo, 855, BSO, 645 Untersuchung (gemischte) .,, Terminversicherungen auf 15, 20 und 25 Jahre ,, II Bso°, Beo0, 855°, B5o°, B460 (gemischte) ohne ärztliche Untersuchung . . . .

,,HI

Zusammen gegenüber 1918 von somit mehr als im Vorjahre

Versich.Summe

Fr.

18

93,500

1513

7,097,500

50

152,500

34 1 1616

52,000 5,000 7,400,500 4,284,500 3,116,000

988

628

Der Neuzugang an Sparversicherungen belief sich auf 75 Policen mit Fr. 127,050 Kapital. Rentenversicherungen wurden im Berichtsjahre keine abgeschlossen.

II. Abgänge fanden statt: Policen

u. durch Tod . .

b.

,, Ablauf. .

c.

,, Rückkauf.

Übertrag

98 102 42 242

Versich.

Summe

Fr.

311,790 297,678 160,658 770,126

·VSggFJ

729

Übertrag
,, Reduktion /.

,, Verzicht . Zusammen gegenüber 1918 von somit weniger als im Vorjahre

242 36 -- 6 284 388 104

770,126 148,500 27,362 27,000 972,988 1,429,492 456,504

Von den Rentnern sind 2 gestorben mit Fr. 232 jährlicher Beate.

Von den durch Tod erloschenen Versicherungen waren Fr. 5000 rückversichert. Grippetodesfälle waren 7 mit einer Schadensumme von Fr. 31.000 zu verzeichnen. In der Abteilung Sparversicherung sind 13 Versicherungen mit Fr. 17,200 erloschen.

Nach Abzug des Abgangs ergibt sich ein Zuwachs des Versicherungsbestandes um 1332 Policen und Fr. 6,427,512 Versicherungssumme. Bei déni Sparversicherungen um 62 Policen mit Fr. 109,850 Kapital.

Der Versicherungsbestand beträgt auf Ende 1919: a. T o d e s f a l l V e r s i c h e r u n g e n .

14,345 Policen für Fr. 57,571,385 Versicherungssumme.

b. R e n t e n v e r s i c h e r u n g e n .

19 Policen über Fr. 10,668 Rente.

c. S p a r V e r s i c h e r u n g e n.

290 Policen für Fr. 372,750 Kapital.

Das Deckungskapital auf Ende 1919 ist noch nicht berechnet; es können somit über das finanzielle Ergebnis zurzeit keine Angaben gemacht werden, und es muss auf den später erscheinenden gedruckten Jahresbericht hingewiesen werden.

Nach den vorläufigen Schätzungen wird für das Rechnungsjahr eine Untersterblichkeit von zirka Fr. 480,000 resultieren.

III. Bu/ndessubvention.

Die dem Verein im Berichtsjahre zugewiesene Bundessubvention ist zur Reduktion der tarifmässigen Prämien der im eidgenössischen Dienste stehenden Vereinsmitglieder um 25 °/o verBundesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

52

730

wendet worden. Die auf diese Prämienanteile verwendete Summe kann erst dem gedruckten Bericht entnommen werden.

Ferner wurde an 597 ausserhalb des Vereins versicherte eidgenössische Beamte und Angestellte ein Totalbeitrag von Fr. 15,506 zur Ermässigung ihrer Prämien um 25 °/o für einen Maximalversicherungsbetrag von Fr. 5000 ausgerichtet.

Sparkasseneinlagen wurden im Jahre 1919 8 im Totalbetrage von Fr. 345 geleistet, wofür den Einlegern Fr. 186 aus der Bundessubvention gutgeschrieben wurden.

IV. Kassavorschüsse.

Im Berichtsjahre wurden an Vereinsmitglieder gegen Hinterlage ihrer Policen in 363 Posten Vorschüsse im Betrage von Fr. 358,907 bewilligt, denen für Fr. 307,733. 90 Vorschussrückzahlungen gegenüberstehen. (Im Jahre 1918 betrugen die Vorschüsse Fr. 451,010 und die Rückzahlungen Fr. 265,300.10.)

Zinsfreie Vorschüsse an in Not geratene kranke Mitglieder wurden im abgelaufenen Jahr in 6 Fällen mit Fr. 2200 bewilligt.

V. Kassarechnung.

Solche zeigt an Einnahmen Fr. 4,044,233. 20 und an Ausgaben Fr. 3,703,921. 46 ; es erzeigt sich somit ein Einnahmenüberschuss von Fr. 340,311. 74.

Das Vermögen beträgt auf Ende des Berichtsjahres Franken 17,935,807. 24 und hat sich während desselben vermehrt um Fr. 1,983,802. 74.

Die dem Verein im Jahre 1919 zugeflossenen Ordnungsbussen betragen im ganzen Fr. 3523. (Art. 5 der Verordnung vom 3. Juli 1906 ; A. S. n. F. XXII, 397.)

12. Jahrbücher des Unterrichtswesens.

Der fünfte Jahrgang des ,,Archiv für das schweizerische Unterrichtswesen" erschien im Januar 1920, eingeschränkt sowohl im Umfang als in der Auflage aus Ersprarnisgründen. Dasselbe gilt von der gleichartigen Publikation der romanischen Schweiz, dem ,,Annuaire de l'Instruction publique en Suisse 1919".

In bezug auf den Inhalt verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Bücher selbst.

731 13. Schulwandkarte der Schweiz.

Im Berichtsjahre wurden abgegeben : gratis an Schulen in der Schweiz 249 und als Freiexemplare an Amtsstellen und Institute 9, zusammen 258. Verkauft in der Schweiz wurden nur 4 Exemplare, da unser Departement des Innern wegen starken Zurückgehens des Vorrates den Verkauf einstellte. Abgegeben im ganzen also 262 Exemplare.

Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe, 1902, wurden abgegeben: an Schweizerschulen gratis 11,541 Karten; als Freiexemplare an Verschiedene 344 ; verkauft im ganzen 4854, zusammen 16,739 Exemplare.

14. Internationaler Katalog der wissenschaftlichen Literatur.

Die Angaben hierüber stehen im Abschnitt 2 oben (Landesbibliothek;.

15. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Über das Ökonomische dieser Anstalten gibt nachstehende Tabelle Auskunft. In betreff der Tätigkeit der Institute ist folgendes anzubringen : a. P e s t a l o z z i a n u r n in Z ü r i c h . In der Verwaltungskornmission trat im Laufe des Jahres infolge Abteilungswechsels Hr. Stadtrat Pflüger an Stelle des Hrn. Dr. A. Eosshart. Die Bibliothekarin Frl. Kradolfer, die in eine andere Stellung überging, wurde durch Frl. M. Götz ersetzt. Die Zahl der Vereinsmitglieder ist auf 2101, die der Kollektivmitglieder (Schulbehörden und Vereine) auf 163 gestiegen. Die Ankäufe umfassten 640 Stücke. Die öffentliche Weihnachteausstellung von Jugendschriften (gewöhnlich im Helmhaus) musste der Kosten und des Kohlenmangels wegen unterbleiben. Die wechselnden Ausstellungen von Knaben- und Mädchenhandarbeiten und Zeichnungen fanden reges Interesse, und die grössere Inanspruchnahme der gewerblichen Abteilung spiegelt sich auch in dem stärkern Auslei heverkehr. Während des Jahres wurden die Bestände der Schulbücher (zirka 6000 Nummern) katalogisiert.

b. S c h w e i z e r i s c h e s S c h u l m u s e u m in Bern. Da die Räume, in denen diese Anstalt untergebracht ist, andern Bedürfnissen weichen müssen, ist ein Neubau in Aussicht genommen, für den jedoch dermal die Platzfrage noch nicht entschieden ist. Der Anstalt ist der Charakter einer öffentlichen

732

Stiftung gegeben worden. Die Folgen des Weltkrieges, d. h. die masslosen Preissteigerungen, machen sich auch im Haushalt der Schulausstellung sehr fühlbar, so dass die Publikationen eingeschränkt werden mussten und für Anschaffungen von Sammlungsgegenständen nur wenig übrig blieb.

Die Ausleihe von Gegenständen hat ungeachtet der vielfach erfolgten Einstellung des Schulbetriebes -- .wegen Grippe und Viehseuche -- wieder zugenommen. Die Bibliothek wurde durch Ankauf von zwei Sammlungen heimatkundlicher Arbeiten bereichert.

Der vom Schulmuseum erstellte Schultisch, der durch eine neue Rückenlehne wesentlich verbessert worden ist, findet bei Fachmännern und Schulbehörden allgemeine Anerkennung.

c. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in L u z e r n . Das Berichtsjahr war für diese Anstalt ein günstiges. In erster Linie wurde die voriges Jahr angefangene Sammlung von Werken für die Präparation des Lehrers auf den Unterricht unter dem Titel ,,Bücherschatz des Lehrers" fortgesetzt. Desgleichen wurde eine Kollektion physikalischer Tafeln verschiedener Autoren angeschafft. Endlich wurde die lange ausstehende Lieferung eines Projektionsapparates, Kugelepiskop von Schmidt & Hsensch, Berlin, ausgeführt. Damit besitzt die Anstalt ein hübsches Demonstrationsobjekt, das an die Unterrichtsanstalten ausgeliehen werden kann.

Die Benutzung der Ausstellungsgegenstände hat im Berichtsjahr oedeutend zugenommen, während der Besuch der Ausstellung ziemlich stabil geblieben ist.

d. Das p ä d a g o g i s c h e M u s e u m in F r e i b u r g hat während des Berichtsjahres den Zettelkatalog seiner Bücher und Schriften vollendet und den historischen Katalog mit der Verzeichnung der Sammlung des Pater Girard begonnen. Nebstdem wurde die Sammlung von Wandtafeln über den Religionsunterricht und die Liturgie vervollständigt.

e. Das S c h u l m u s e u m in L a u s a n n e . Die Ausgaben für Bereicherung der Sammlungen beliefen sich auf rund Fr. 1700 und bezweckten hauptsächlich die Vermehrung der Projektionsgeräte (Diapositive), umfassend Ansichten schweizerischer Landschaften, die Flora der Hochalpen, die Geschichte Zwingiis etc.

f. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g in N e u e n b u r g .

Die leitende Kommission hielt 7 Sitzungen zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte. Die Anschaffungen zur Bereicherung der wissenschaftlichen, pädagogischen und literarischen Sammlungen betrugen Fr. 1255. Als von sehr nachteiliger Wirkung auf die

1919

·

Zürich

Bern

Luzern

Freiburg

Locamo

Lausanne

Sitten

Neuenburg

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Kantons- und Gemeindebeiträge .

9,500.--

18,650. --

800.--

5,544. 80

989. 60

1,139.90

1,150. --

2,000. --

Bundesbeitrag . .

6,000.--

7,000.--

1,200. --

2,000. --

1,100. --

1,600.--

1,100. --

2,000. --

Einnahmen .

22,078. 58

27,793. 72

2,003. 41

7,637. 21

2,089. 60

2,839. 90

2,250. --

4,044. 10

Ausgaben

23,365. 61

28,041. 62

1,997. 22

8,463. 91

2,089. 60

2,839. 90

1,150. --

4,077. 91

-- 687. 03

-- 262. 15

+ 6. 19

-- 826. 70

-j-1,100. --

-- 33. 81

97,200. -- 247,824. --

15,899. 01

65,000. -- 10,277. 50

50,030. 76

. . .

Saldo Inventarwert

. .

Besuche . . . .

Anzahl 36,621

Ausgeliehene Gegenstände . .

9,009

Anzahl .

4,008 21,080

Anzahl

-- --

20,944. -- Anzahl

--

Anzahl 570

Anzahl ca. 400

2,647

144

3,495

Anzahl 272

22

Anzahl 1,063 2,467

733

734

Entfaltung der Anstalt schildert der Bericht die Unterbringung derselben in abgelegenen Räumen; indessen spricht er die Hoffnung aus, dass in naher Zukunft hierin Abhülfe geschaffen werde.

g. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g (Pädagogisches M u s e u m ) i n S i t t e n. Das im letzten Geschäftsbericht erwähnte Abkommen mit der Schulausstellung in Freiburg für Leihe ihrer Sammlungen an die Lehrerschaft des Kantons Wallis wurde für das Berichtsjahr beibehalten. In der Schulausstellung in Sitten wurde zur Katalogisierung der hier befindlichen Sammlungsbestände geschritten.

h. Die p e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g des K a n t o n s T e s 9 i n in L o c a m o konnte während des Berichtsjahres neue, besser zugängliche und hellere Räume beziehen. Die Anschaffung und Ausstellung von neuem Unterrichts- und Sammlungsmaterial für die Bedürfnisse des Lehrerstandes ist im Berichtsjahre nach den früher aufgestellten Leitpunkten fortgesetzt worden." Dabei wurde auch der wachsenden Bedeutung Rechnung getragen, welche den Lichtbildprojektionen in neuerer Zeit beim Unterricht in der Geographie, Gechichte etc. zukommt.

16. Schweizerische Arbeitstische an wissenschaftlichen Anstalten des Auslandes.

Die durch den Eintritt des Friedens entstandene Hoffnung, dass die Studien an diesen Instituten bald wieder aufgenommen werden können, hat sich bis jetzt nur für die Station von Rosscoff erfüllt, indem deren Leiter, Hr. Prof. Dr. Y. Delage, sich im Berichtsjahre bereit erklärt hat, die schweizerischen Biologen wieder aufzunehmen. Jedoch musste der jährliche Beitrag infolge der allgemeinen Teuerung um Fr. 500 erhöht werden. Die Station wurde denn vom 2. August bis 4. September durch die Herren Zimmermann und André Naville, Assistenten am geologischen Institut der Universität Genf, benutzt, wo sie unter Anleitung des am 14. August angekommenen Hrn. Prof. Dr. Gugénot, aus Genf, Studien über die Entwicklung gewisser Meertiere machten. In betreff der Benutzung der übrigen Stationen muss die weitere Entwicklung der Dinge abgewartet werden.

17. Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen.

Dieser hat im Berichtsjahre zwei für die Vereinssache hochverdiente Vorstandsmitglieder, d. h. seinen Präsidenten, Hrn. Dr.

735 L. Paly, in Luzern, und seinen Kassier, Hrn. Direktioassekretär A. Meier, in Aarau, durch den Tod verloren. An deren Stelle traten in den Vorstand ein Hr. Dr. Stocker, Direktor der kantonalen Augenheilanstalt Luzern und Hr. Dr. Prantl, der Amtsnachfolger des Hrn. Meier, als Kassier. Zum Präsidenten wurde gewählt: Hr. Dr. August Dulbur, Augenarzt in Lausanne. Die Tätigkeit des Vereins zum Wohle der Blinden wurde in bisheriger Weise fortgesetzt, und er hat namentlich in bezug auf die Blindenaltersfürsorge einen erfreulichen Erfolg zu verzeichnen, indem der schweizerische Fonds, der diesem Zwecke dient, von Fr. 12,475. 80 auf Fr. 14.238. 40 gestiegen ist.

18. Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz.

Durch den enormen Preisaufschlag gezwungen, hat der Vorstand das Vereinsorgan ,,Heimatschutz" nur noch alle zwei Monate erscheinen lassen. Dafür wurde die Seitenzahl von 14 auf 24 erhöht, damit der Inhalt unter der Änderung nicht zu sehr leide. Von einigen Sektionen sind bemerkenswerte Abhandlungen veröffentlicht worden, so von der Sektion Thurgau über Friedhofanlagen. Ferner haben sich sowohl die Sektionen als der Zentralvorstand mit der Frage der ,,Siedelungen" befasst.

19. Schweizerische Gesellschaft für Schulgesunelheitspflege.

Diese hat auch im Berichtsjahre ihre Ziele trotz den vielfachen aus der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation entspvingenderi Hindernissen weiter verfolgt und ihr Organ ,,Jugendwohlfahrt : Schweizerische Blätter für Schulgesundheitspflege, Kinder- und Frauenschutz" in regelmässiger Weise (in 12 monatlichen Heften) herausgegeben. Die Generalversammlung der Gesellschaft, welche Anfang Oktober in Lausanne stattfand, beschäftigte sich mit der Frage der Kinderversicherung.

20. Schweizerische Gesellschaft für Erziehung und Pflege Geistesschwacher.

Diese hat auch im Berichtsjahre wieder einen erfreulichen Zuwachs erhalten. Sie zählte zu Ende 1919 300 Einzel-, 55 Kollektiv-, zusammen 355 Mitglieder und hielt am 13. und 14. September 1919 ihre von über 200 Teilnehmern besuchte Hauptversammlung in Basel ab.

736

Vom 13. bis 16. Oktober führte die Gesellschaft den zweite» ·schweizerischen Informationskurs über ,,Wesen und Behandlung der Sprachgebrechena durch. Der Kurs fand in Zürich statt, wurde von 107 Personen (Lehrerinnen, Lehrern, Anstaltsvorstehern, auch von 3 Ärzten und l Pfarrer) besucht und nahm einen gelungenen Verlauf.

Der Vorstand erledigte seine Geschäfte in 2 Gesamt-, 3 Bureauund 5 Kommissionssitzungen.

Den Berichten der Sektionen ist die erfreuliche Tatsache zu entnehmen, dass die Gründung von Spezialklassen nicht nur in den Städten, sondern besonders auch in grössern Gemeinden Fortschritte macht, und dass das Interesse für die Geistesschwachen der verschiedenen Grade eine wesentliche Stärkung erfahren hat.

21. Schweizerische Gesellschaft für Urgeschichte.

Diese hielt ihre Hauptversammlung zur Erledigung der jährlich wiederkehrenden Geschäfte am 16. und 17. Mai in Basel ab und verband damit eine gründliche Besichtigung von Kaiseraugst und Äugst, insbesondere der neu aufgegrabenen Stelle bei deiVilla Clavel bei Kastelen. Der Vorstand seinerseits behandelte seine Angelegenheiten, worunter namentlich die Vorkehren zur Herstellung des Gleichgewichts im Budget, in drei Sitzungen. Das letztere ist ihm durch Erhöhung der Mitgliederbeiträge einerseits und Sparmassnahmen anderseits gelungen. In idealer Richtung beschäftigte sich die Gesellschaft mit der Frage der gesetzlichen Regelung des Ausgrabungsrechtes, mit der Vorbereitung der Herausgabe der Urgeschichte der Schweiz und mit der Vorbereitung des Unterrichts in Prähistorie an den höhern Schulen, alles Bestrebungen, für die ihr voller Erfolg zu wünschen ist. Für die Publikation einer archäologischen Karte der Schweiz ist bereits bedeutendes Material gesammelt. Der Vorstand veröffentlichte den 11. Jahresbericht der Schweizerischen Gesellschaft für Urgeschichte (1918), verfasst vom Sekretär, Hrn. E. Tatarinoff, Professor in Solothurn (15 Bogen in Klein-4°).

22. Schweizerischer Zentral-Krippenverein.

Dieser hielt seine Hauptversammlung am 11. November in Basel und verteilte nach reiflicher Erwägung den Bundesbeitrag zugunsten folgender Krippen : An Neugründungen in Baden und Glarus je Fr. 500, an zwei Krippen in Zürich je Fr. 250 und an die Krippen Theodor in Basel, Chur, Delsberg (Bern), Frei-

737

bürg, reformiert, und Freiburg, katholisch, Langenthal (Bern), Pruntrut (Bern) und Wädenswil (Zürich) je Fr. 200, zusammen Fr. 3000. Ausserdem wurden an drei Krippen Beiträge von Fr. 25--45 verabfolgt für Versicherung der Krippenschwestern.

Die grösste Zahl dieser wahrhaft wohltätigen Institute leidet schwer unter den dermaligen Preisverhältnissen.

23. Vereine zur Verbreitung guter Schriften.

Die hohen Druckkosten nötigten diese Vereine, die Preise ihrer Publikationen etwas zu erhöhen. Die Hefte, die regelmässig alle Monate erschienen sind, haben jedoch guten Absatz gefunden.

Für die Inhaltsaugaben verweisen wir auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehejaden Bericht und beschränken uns auf folgende Mitteilungen: Die Gesamtauflage der Schriften betrug 448,748 Exemplare mit Fr. 100,562. 92 Erstellungskosten. Der Totalabsatz stieg auf 714,340 Exemplare und der Gesamterlös Fr. 188,121. 92. Zahl der Verkaufsstellen 1700. Ausgaben an Porti und Frachten Fr. 8873. 63. An Schulen, Anstalten etc.

wurden gratis verabfolgt 23,058 Exemplare irn Werte von Fr. 4088. 25. Die Zahl der Mitglieder der Vereine beträgt 1600.

24. ,,Das Bürgerhaus der Schweiz" als Publikation des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.

Die Herausgabe dieses Werkes begegnet immer grössern Schwierigkeiten, d. h. die Preise für Klischierung und Druck, sowie für Papier sind derart gestiegen, dass der Verlagsvertrag nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Der im Berichtsjahre veröffentlichte Band VII, ,,Das Bürgerhaus im Kanton Glarus'", rnusste in seinem Umfange wesentlich beschränkt werden, um den seinerzeit festgesetzten Preis einhalten zu können. Es uiufasst in Gross-4° 37 Seiten Text mit 62 Tafeln. Er schweben Verhandlungen zwischen Verein und Verleger zur Schaffung eines neuen Vertrages. Dem Band Glarus soll der Band Luzern folgen, für welchen das Bildermaterial und der Text fertig vorliegen.

25. Oie BUrgerbibliothek Luzern als Sammelstelle für Alt-Helvetika.

Im Berichtsjahr kam bei der Kauftätigkeit, soweit sich diese auf dem schweizerischen Markte bewegte, die Geldentwertung und die daherige P reiseteigeru og auch der Antiquaria schärfer denn im Vorjahre zum Ausdrucke. Der zahlenmässige Rückgang

738

des Kaufzuvvachses ist aber sowohl qualitativ ausgeglichen, als auch durch eine ausnahmsweise erhöhte Zuwendung von Schenkungen.

D e r Z u w a c h s d e r S a m m c l s t e l l e an H e l v e t i k a vor 1848 beläuft sich auf 1695 Stücke (1918: 884). Davon entfallen auf Käufe aus dem Kredit des Bundes: 107 Bände, 29 Broschüren, 11 Kunstblätter, l Manuskript, zusammen 148 Stücke (1918: 315). Der Zuwachs an Tausch durch die gesetzlich vorgesehene Dublettenabgabc der schweizerischen Landesbibliothek Bern beträgt 973 Stücke (1918: 278). Der Zuwachs der Sammelstelle durch Schenkungen erreichte 574.Stücke (worunter ausnahmsweise 36 zum Teil wertvolle Handschriften). Der Gesamtzuwachs des Institutes an Alt- und Neu-Helvetika beziffert sich auf zusammen 2434 Stücke (1918: 2246). Die V e r k e h r s s t a t i s t i k weist wiederum eine gesteigerte Benützung auf. Besuche im Lesezimmer 4425 (1918: 3821). Darin vorgelegte Stücke 2912 (1918: 2894). Bändeausgang Stadt Luzern 4375 (1918: 3804), in den Kanton 106 (1918: 178), in die übrige Schweiz 493 (1918: 326), Ausland 3 Stück (1918: 0). Davon an andere Bibliotheken vermittelt 105 (1918: 139) und von andern Bibliotheken bezogen und an hiesige Benutzer vermittelt 36 (1918: 15). Totalbenützung 7889 Stücke, Bände etc. (1918: 7202).

23. Ständige Kommission für die schweizerischen Armenpflegerkonferenzen.

Aus der Kommission sind die Herren Stadtrat Pflüger in Zürich und Pfarrer Genton in Lausanne ausgetreten, und ein drittes Mitglied, Hr. Direktionssekretär A. Meyer in Aarau, ist verstorben. Die drei Vakanzen waren zu Ende des Jahres noch nicht ausgefüllt. Der Ausschuss hielt Sitzungen am 7. März, 4. Juli, 24. September und 17. Dezember, deren Verhandlungen das interkantonale Konkordat betreffend wohnörtliche Armenunterstützung, die Niederlassungsvertragspolitik, die Wanderarmenfürsorge und das Traktandum der XII. schweizerischen Armenpflegerkonferenz vom 27. Oktober zum Gegenstande hatten. Für das Nähere wird auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung stehenden Bericht verwiesen.

27. Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Frauenschutz.

Die Arbeit dieser Vereinigung hat sieh, was die Tätigkeit der einzelnen Sektionen anbelangt, im Berichtsjahre weiter ent-

739

·wickelt. Der Vorstand versammelte sich einmal, am 31. Mai 1919, und nahm dabei Rechnung und Bericht der Sektionen für die Jahresversammlung entgegen; ferner beriet er die Frage der Fusion mit der Stiftung Pro Juventute. Diese ist dann auf 5. Oktober erfolgt; sie bezieht sich jedoch nur auf die Zentralverwaltung.

Die Sektionen bleiben vorerst selbständig.

Die Haupttätigkeit des Zentralsekretariats der Vereinigung bestand bis o. Oktober 1919 in Auskunftserteilung auch ausserhitlb der Organisation und im Studium der Frage nach Schaffung von Familienkinderheimen.

28. Zentralstelle in Lausanne zur Bekämpfung des Alkoholismus.

Diese und die mit ihr verbundenen Kreise beschäftigten sich hauptsächlich mit dem Inhalt unserer Botschaft vom 27. Mai über die Revision des Art. 32bis (Alkoholwesen) und des damit in Verbindung stehenden Art. 31 der Bundesverfassung (Bundesbl. III, 396), indem sie noch weitergehende Bestimmungen zur Beschränkung des Alkoholgenusses aufgestellt zu sehen wünschten. Nebstdem entwickelte die Zentralstelle ihre schon wiederholt in frühem Berichten geschilderte publizistische und propagandistische Tätigkeit im Kampfe gegen den Alkohol. Die Verwaltungsrechnung der Stelle schliesst bei Fr. 54,503.10 Einnahmen und Fr. 49,848. 93 Ausgaben mit einem Aktivsaldo von Fr. 4654.17.

29. Pestalozziheim Neuhof bei Birr.

Das Schweizerische Pestalozziheim beherbergte im verflossenen Jahr zusammen 55 Zöglinge (19 Eintritte, 23 Austritte, Endbestand 32), die sich aus folgenden Kantonen rekrutierten : Baselstadt 1 0 Schaff hausen . . . .

3 Zürich 9 Glarus 2 Aargau 8 Baselland 2 Bern 7 Waadt l St. Gallen 4 Graubünden . . . .

l Neuenburg 3 Schwyz l Tessin 3 Luzern l Die Aasgetretenen ergriffen folgende Berufe : Gärtner 4, Landwirt 3, Schuhmacher 2, Handel 2, Geometer l, Schneider l, unbestimmte Berufe 7, anderweitige Placierungen 3. Eigene Lehrlinge hatte die Anstalt 14 {Strinerei 9, Landwirtschaft 3, Schuhmacherei 2). Die Lehrlingsprttfung bestanden 3 Gärtner.

740

Der landwirtschaftliche Ertrag blieb infolge der anhaltenden Trockenheit weit hinter den Erwartungen zurück. Die Gärtnerei verspürte beim Produktenverkauf den starken Preisrückgang. Die Schuhmacherei liess sich schon in den ersten neun Monaten des Betriebes gut an.

Einen schweren Schlag bedeutete der am 9. Juni erfolgte Scheunenbrand, welcher der Anstalt trotz Zusatzversicherung eine neue Schuldenlast von Fr. 40,000 bringt, so dass die regelmässigen Beiträge durch die Verzinsung der Hypothek vollständig aufgebraucht werden, für den Betrieb also nichts mehr übrig bleibt.

Das Betriebsjahr schliesst bei Fr. 53,621.79 Einnahmen einbegriffen Beiträge, Kostgelder und Erträgnisse der verschiedenen Gewerbe) und Fr. 62,953.06 Ausgaben mit einem Fehlbetrag von Fr. 9331. 27 ab.

30. Nationale Vereinigung zur Förderung des Reiseverkehrs.

Die jährliche Generalversammlung fand am 4. Juni in Bern statt. Sie genehmigte den Bericht und die Rechnung für die Vorwaltungsperiode 1918, sowie den Voranschlag für 1919 und stellte ein Reglement auf für den Vorstand und den Verkehrsrat. Sie bestimmte Lausanne als Ort des Nebensitzes des Verkehrsamtes.

Unser Delegierte in der Generalversammlung hatte die Instruktion, sich der Stimme in dieser Angelegenheit zu enthalten.

Gemäss Übereinkunft mit der Vereinigung Pro Sempione überliess diese ihre Bureaux in Lausanne nebst Material, Bibliothek etc.

der Verkehrszentrale zur Einrichtung des Bureaus des Nebensitzes, das auf Anfang 1920 eröffnet werden sollte. Als Vorsteher dieses Sitzes wurde Hr. Dr. Wellauer, gewesener Direktor der Vereinigung Pro Sempione, ernannt.

Der Verkehrsrat vereinigte sich 1919 nur einmal, den 27. März, zur Erledigung der ihm obliegenden Geschäfte. Die zweite statutengemässe Sitzung musste auf den Januar 1920 verschoben werden.

Der Vorstand hielt 7 Sitzungen, wovon eine in Zürich und 6 in Bern.

Verschiedene Umstände haben die Tätigkeit der Verkehrszentrale im Berichtsjahre teilweise beeinträchtigt : zunächst die Abwesenheit des Direktors, Hrn. Albert Junod> der zuerst zeitweise als Ministerresident nach Petrograd ernannt wurde und, nachdem er im März die Leitung der Verkehrszentrale übernommen hatte, mit einer neuen diplomatischen Mission nach Polen und Tschechoslovakien betraut wurde, die 7 Wochen in Anspruch

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741

nahm; sodann der Rücktritt des Vorstehers der Abteilung für Publizität, Hrn. Hartmann. Dieser wurde nicht ersetzt; seine Obliegenheiten sind durch den Direktor übernommen worden.

Der Vorsteher der Verkehrsabteilung, Hr. Quattrini, trat erst im Monat April in Funktion. Ungeachtet dieser Störungen war das Jahr 1919 für die Verkehrszentrale eine Periode intensiver und fruchtbarer Tätigkeit. Wenn die Ergebnisse derselben auch nicht ohne weiteres hervortreten, so rührt dies daher, dass die allgemeine politische und wirtschaftliche Lage dem Wiederbeginn des Fremdenstromes noch zu ungünstig ist und es übrigens nicht in der Natur der Sache liegt, dass derartige Unternehmungen unmittelbare Früchte hervorbringen. Für das Nähere über die von den drei Abteilungen der Verkehrszentrale im Jahre 1919 ausgeführten Arbeiten verweisen wir auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Bericht der Vereinigung.

31. Schweizerische Damen-Turnvereiiiigung.

Diese verwendete ihren Bundesbeitrag von Fr. 1600 zur Durchführung eines Ausbildungskurses für Leiter des Damenturnens, welcher vom 14. bis 19. Juli unter der Leitung der Herren Turnlehrer Ernst Hartmann und Konrad Meier in Grenchen stattfand. Daran beteiligten sich 17 Damen und 13 Herren, die sich folgendermassen auf die Kantone verteilten : Waadt 7, St. Gallen 5, Zürich 4, Bern, Freiburg, Aargau und Neuenburg je 2, Solothurn, Baselstadt, Appenzell, Graubünden, Tessin und Genf je 1. Den Berichten der Leitung und des Inspektors, Hrn.

Sekundarlehrer J. 0. Frisehknecht in Zürich, ist z;u entnehmen, dass die Teilnehmer mit grossem Fleisse und Interesse der Kursarbeit folgten, dass aber der Grad der Vorbildung ein sehr verschiedener war. An die Kosten des Kurses hat die Vereinigung Fr. 770 aus ihren eigenen Mitteln zugesetzt.

32. Italienische Ausgabe des schweizerischen PestalozziSchülerkalenders.

Bei Beratung des Voranschlages für 1918 haben Sie auf unsern Antrag der Firma Kaiser & Cie. in Bern einen Kredit von Fr. 2000 als Beitrag an die Publikation einer italienischen Ausgabe ihres Pestalozzi-Sohülerkalenders unter der Voraussetzung bewilligt, dass von Seiten des Staatsrates des Kantons Tessin oder andern interessierten tessinischen Kreisen ebenfalls ein Beitrag von Fr. 1000 geleistet werde. Diese Bedingung wurde erfüllt,

742

und die Firma Kaiser publiziert seit dem Vorjahr einen ,,Almanacco Pestalozzitt in einer Auflage von je 5000 Exemplaren (1918 zu Fr. 1.60, 1919, infolge des grossen allgemeinen Preisaufschlages, zu Fr. 2 das Exemplar) mit der gleichen Sorgfalt, die sie auf die viel grössern deutschen und französischen. Ausgaben des nämlichen Kalenders verwendet. Es stehen Ihren Kommissionen Exemplare der italienischen Ausgabe zur Verfügung.

33. Tessinische Gesellschaft für Erhaltung der Kunst- und Naturschönheiten.

Durch Bundesbeschluss vom 26. September haben Sie dieser Gesellschaft einen Kredit von Fr. 5000 als Beitrag für 1919 an deren Publikationen bewilligt. Als Ausweis über ihre Tätigkeit hat sie unserm Departement des Innern nun das im Februar des Berichtsjahres publizierte IX. Faszikel ,,Per la Casa ticinese11 (enthaltend in 4° 27 Seiten Text und 16 Tafeln) eingereicht. Ein X. und XI. Faszikel sind in Vorbereitung.

"o-

II. Oberbauinspektorat.

A. Allgemeines.

Personelles.

Infolge der Reorganisation des eidgenössischen Departements des Innern sind nachstehende Beförderungen vorgenommen worden: Herr Victor Durand, Ingenieur I. Klasse, zum Adjunkten II. Klasse ; Herr Charles Bähler, Sekretär, zum Abteilungssekretär ; Herr Alfred Aeschbacher, Zeichner I. Klasse, zum Techniker; Herr Charles Poyet, Zeichner I. Klasse, zum Techniker; Herr Adolf Gribi, Kauzlist I. Klasse, zum Registrator-Buchführer.

Der Zeichner Ulrich Gertsch, der seit 1891 dem Inspektorate treue Dienste geleistet hatte, ist gestorben ; seine Stelle ist einstweilen unbesetzt geblieben.

An Stelle des im letzten Jahre zurückgetretenen Oberbauinspektors v. Morlot sind ernannt worden: als Mitglied der internationalen Kommission für die Bodenseeregulierung: Herr L. Bürkly, Oberbauinspektor; als Mitglied der internationalen permanenten Kommission für Strassenwesen : Herr E. Rod, Stellvertreter des Oberbauinspektors ; als Mitglied des internationalen permanenten Verbandes für Schiffahrtskongresse: Herr Dr. L. W. Collet, Professor in Genf.

743

Gemeinsame Begutachtung von Projekten.

In dem Kreisschreiben vom 1. Dezember 1919 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an die mit dem Meliorationsvvesen betrauten Behörden der Kantone sind diese ersucht worden, bei der Vorbereitung der Projekte für Alp- und Waldweganlagen, Gewässerkorrektionen, Entwässerungen usw. im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorate und der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei zu arbeiten, damit Werke zustande kommen, die allen Anforderungen in möglichst vollkommener Weise entsprechen. Da dem gleichen Gedanken auch im Schosse der eidgenössischen Räte Ausdruck gegeben worden ist, so sollen in Zukunft solche Bauvorlagen von allen dabei beteiligten eidgenössischen Dienststelleu geprüft werden.

Erledigung des Postulates Nr. 715.

Die zur Prüfung des von der nationalrätlichen Finanzkommission im Jahre 1910 gestellten Postulates betreffend Subventionswesen des Bundes bestellte Expertenkommission hatte die Anregung gemacht, unter A, l für die Beiträge an Kantone für öffentliche Werke vom Jahre 1915 an alljährlich einen ordentlichen Kredit von drei Millionen Franken im Budget der Eidgenossenschaft einzustellen und unter A, 2 bei den Beratungen von Subventionsgesuchen durch die Kommissionen der eidgenössischen Räte jeweilen ein Mitglied der eidgenössischen Finanzkommission beizuziehen.

B, 1. Ferner beantragten die Experten, bei einer Revision des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes vom 22. Juni 1877 dem Art. 9, Absatz 4, folgende Fassung zu geben : ,,Ausnahmsweise können dieselben (Beiträge), wo die Kräfte der Kantone nicht ausreichen und die auf die Interessenten entfallenden Kosten, auch nach Abzug der Bundes- und kantonalen Beiträge, von denselben nicht getragen werden können, ein namhaftes öffentliches Interesse aber an dem Zustandekommen eines Werkes in Frage liegt, bis auf die Hälfte der Kostensumme erhöht werden", und B, 2 bei einer Revision der Vollziehungsverordnung vom 8. März 1879 folgende Bestimmungen aufzunehmen: ,,a. der in Art 9 des Bundesgesetzes betreffend die WasserbauPolizei vorgesehene Bundesbeitrag von 50 °/o ist nur für die Verbauung von Wildwassern im Gebirge, für die Korrektion von Flussl&ufen oder doch wenigstens von abge-

744

schlossenen Flussstrecken, sowie für grosse Entsumpfungsanlagen zu bewilligen ; b. bei kleineren Bachkorrektionen und kleineren Entsumpfungsanlagen soll in der Kegel die Subvention nicht mehr als 25 % betragen und nur ausnahmsweise bis ein Drittel ansteigen.a C. Schliesslich wurde als Richtschnur für die Zukunft vorgeschlagen : 1. Kanalisationen von Flüssen und Bächen in Ortschaften sind in der Weise zu subventionieren, dass für die Sicherung der Bachsohle und das Ufer ein Beitrag bewilligt wird. An die Kosten der Überwölbung kann ein Beitrag nicht verabfolgt werden, sondern es erstreckt sich derselbe nur auf die notwendigen Kosten der Korrektion des Gewässers im offenen Gerinne 5 2. bei Schutzbauten an Wildwassern im Gebirge ist stets dafür au sorgen, dass auch die nötigen Aufforstungen damit verbunden werden.

D. In bezug auf das Strassenbauwesen beantragt die Kommission : 1. es sollen bei der Einreichung von Subventionsgesuchen für Strassenbauten möglichst vollständig ausgearbeitete Projekte mit genauer Kostenberechnung beigefügt werden. Auf Grund derselben wird unter Berücksichtigung aller Verhältnisse auf Antrag des Bundesrates die Beitragsquote festgesetzt; eine Nachsubvention soll ausnahmsweise nur dann bewilligt werden, wenn Umstände eintreten, die in dem Projekte gar nicht vorgesehen werden konnten ; 2. es soll während der Ausführung der Bauprojekte eine den Verhältnissen angemessene, tunlichst genaue Kontrolle ab Seiten technischer Organe des Bundes ausgeübt werden.

Der unter A verzeichneten Anregung konnte bis jetzt nicht entsprochen werden, weil die Berücksichtigung der tatsächlich eingetretenen Verhältnisse mit einem so starren System nicht gut in Einklang zu bringen war. Die in den Jahren 1915--1919 b e w i l l i g t e n Bundesbeiträge erreichten folgende Zahlen:

1915

. .

1916 1917 1918 1919

.

.

.

.

.

.

.

.

Bundesbeschllisse

Bundesratsbeschlüsse

Total

Fr.

Fr.

634,000. -- 2,189,750. -- 2,234,000. -- 3,911,450. --

898,644. 45 737,843. 30 1,030,370. 20 620,413. --

Fr.

1,532,644. 45 2,927,593. 30 3,264,370. 20 4,531,863. --

9,023,970.--

1,049,005.99

10,072,975.99

745 und die a u s b e z a h l t e n Bundesbeiträge in der nämlichen Periode : Bundesbeschlüsse Fr.

BundesratsbeschlUsse Fr.

Total Fr.

1915 . . . 2,482,704.-- 1,450,000.-- 3,932,704.-- 1916. . . 1,441,255.52 1,200,000.-- 2,641,255.52 1917 . . . 1,323,667.44 1,000,000.-- 2,323,667.44 1918 . . . 1,237,802.49 1,000,000.-- 3,237,802.49 1919 . . . 1,679,898.82 800,000.-- 2,479,898.82 Die Summe der jährlichen Auszahlungen hat mit Ausnahme vom Jahr 1915 die Summe von drei Millionen Franken nicht erreicht, wird sie aber im Jahre 1920 voraussichtlich wieder übersteigen.

Das Departement des Innern wird die gemachte Anregung zu berücksichtigen suchen, sobald wieder normalere Verhältnisse ·eingetreten sind, erachtet es aber nicht für notwendig, bei den Beratungen der Subventionsgesuche durch die eidgenössischen Räte ein Mitglied der eidgenössischen Finanzkommission beizuziehen, indem das Oberbauinspektorat den Kommissionen beider Kate die erforderlichen Aufschlüsse geben kann.

Das Departement hält auch den sub B gemachten Vorschlag einer Revision des eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetzes und ·der Vollziehungsverordnung hierzu nicht für dringlich, indem man auch mit dem gegenwärtigen Gesetz den von den Experten vertretenen Standpunkt berücksichtigen kann, ohne den Zweck des Gesetzes zu beeinträchtigen.

Den Angaben C über die Bemessung der Bundesbeiträge ist durch das Kreisschreiben vom 8. April 1914 des eidgenössischen Departements des Innern an die Kantonsregierungen tunlichst ·entsprochen worden. Für blosse Uferversicherungen und Bachkorrektionen in der Ebene sollen niedrigere Prozentsätze bewilligt werden als früher und an Überwölbungen keine Beiträge verabfolgt werden.

In der Tat ist der Prozentsatz für die im Jahre 1919 vom Bundesrat und vom eidgenössischen Departement des Innern zugesicherten Bundesbeitrage auf 33 °/o im Mittel gesunken (1918 : 36,., %).

Für Bundesbeschlüsse ist bis jetzt das Beitrags Verhältnis ziemlich stabil geblieben und bewegt sich zwischen 42,3 und 44,4 «/o.

Für Bodenverbesserungen, d. h. für die damit in Verbindungstehenden Kanalisierungen sind von den eidgenössischen Räten Bundeablatt. 72. Jahrg. Bd. I.

53

746

gewöhnlich 40 %, in gewissen Fällen 45--50 °/o bewilligt worden.

Mit Rücksicht auf den starken Andrang solcher Meliorationsprojekte wird beabsichtigt, für diese je nach Bedeutung 35--40 °/o und für einfache Gewässerkorrektionen in der Ebene 331/a % in Vorschlag zu bringen.

Für Bachverbauungen im Gebirge sind in letzter Zeit höchstens 45 °/o zugesichert worden, für kleine Korrektionen in der Ebene und in Ortschaften. 20--33 l /3%, je nach Umständen.

Was die Aufforstungen anbelangt, so wird jedes Subventionsgesuch der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen zum Mit-' bericht und zur Aufstellung forstlicher Bedingungen zugestellt.

Zu D ist zu bemerken, dass in letzter Zeit an Strassen wenig gearbeitet worden ist. Das eidgenössische Departement dea Innern ist übrigens mit den von den Experten für das Strassenbauwesen gemachten Vorschlägen ganz einverstanden. Eine Ausnahme bildete die Strasse von Vira nach Indemini, über die im nächsten Kapitel berichtet wird.

Im allgemeinen ist sowohl für Wasser- wie für Strassenbauten vorläufig kein Grund vorhanden, von den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen und der in letzter Zeit geübten, bzw. anzustrebenden Praxis abzugehen, da das eidgenössische Departement des Innern und mit ihm der Bundesrat den Vorschlägen der Expertenkommission nach Möglichkeit entgegenkommen werden.

Die im eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze zu Fr. 50,000 angesetzte Befugnisgrenze des Bundesrates für Beiträge an Wasserbauten aller Art hat infolge der enormen Preissteigerung an Bedeutung wesentlich abgenommen, was die Vorlage einer viel grösseren Anzahl von Subventionsgesuchen an die Bundesversammlung und damit auch einen etwas langsameren Geschäftsgang bedingt.

B. Strassen und Brücken.

Eröffnung der Alpenstrassen.

In Anbetracht des jetzigen ungewöhnlich geringen Verkehrs hatte die schweizerische Oberpostdirektion vorgesehen, die Alpenposten im Sommer 1919 vom 1. Juli bis 15. September zu führen,, anstatt vom 15. Juni an. Trotzdem traten, ungünstiger Witterungs- und Arbeitsverhältnisse wegen, Verspätungen ein, so z. B.

an der Grimsel, wo gewaltige Schneemassen zu entfernen waren.

Immerhin ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei der Eröffnung der Alpenstrassen für den Fuhrwerksverkehr die Kantone

747

die von ihnen dem Bunde gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nach Möglichkeit einzuhalten haben.

Samnaunstrasse.

Im Berichtsjahre sind an dieser Strasse keine Arbeiten ausgeführt worden.

Die Regierung des Kantons Graubünden wird sich schlüssig machen müssen, ob sie weitere Bauten, wie Galerien u. dgl., ausführen oder aber auf die noch auf Grund des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1911 verfügbare Kreditrestanz verzichten will.

Die auf Rechnung dieses Beschlusses ergangenen Baukosten betragen auf Ende 1919 Fr. 678,220. 99, die ausbezahlten Bundesbeiträge Fr. 542,575. Es verbleibt somit noch ein Kredit von Fr. 121,779. 01 und ein Subventionsrest von Fr. 97,425.

Strasse von Brusio naeh, Viano.

Die Regierung des Kantons Graubünden ist ermächtigt worden, dio seit dem Jahre 1916 unterbrochenen Arbeiten bis zum Zollhaus Viano wieder aufzunehmen und eine neue Kostenberechnung einzusenden, damit bei den eidgenössischen Räten für die durch die Preiserhöhung entstehenden Mehrkosten ein weiterer Kredit nachgesucht werden kann.

Klausenstrasse.

Die seit einigen Jahren beobachteten Felsabsenkungen bei der Seelitalgalerie sind noch nicht zur Ruhe gekommen. Die Regierung des Kantons Uri ist ersucht worden, die Beobachtungen fortzusetzen und die für die Sicherstellung des Verkehrs allfällig nötigen Massnahmen zu ergreifen.

Gotthardstrasse.

Die Verbindung dieser Strasse mit dem Bahnhof von Altdorf gab Anlass zu konferenziellen Verhandlungen zwischen den Vertretern des Kantons Uri und den beteiligten eidgenössischen Amtsstellen, speziell der Militärbehörden. Das Oberbauinspektorat, welches diese Angelegenheit nicht direkt betrifft, wohnte diesen Unterhandlungen bei. Auf Gebiet des Kantons Tessin sind die vom Militär übernommenen Arbeiten zur Verbesserung der Fahrbahn mit finanzieller Beteiligung des Kantons zur Ausführung gelangt.

748

Strasse von Vira nach Indemini.

Die auf Grund des bereits abgeschlossenen Bundesbeschlusses vom 14. Juni 1917 und des neuen vom 13. Februar 1919 (90 °/0 von Fr. 550,000 = Fr. 495,000) genehmigten Strassenbauten sind während des Berichtsjahres fortgesetzt worden, konnten aber nicht beendigt werden, da die ArbeitsVerhältnisse, besonders der Mangel an tüchtigen Mineuren und die neu eingeführte Verminderung der Arbeitszeit einen normalen Baufortschritt verunmöglichten.

Auch die bewilligten Kredite genügen nicht, um die Strasse in ihrer ganzen Länge zu vollenden. Es wird der Bundesversammlung ein weiteres Nachtragskreditgesuch vorgelegt werden müssen, sobald eine genaue Berechnung der noch erforderlichen Geldmittel möglich sein wird. Inzwischen haben wir dem eidgenössischen Bureau für Befestigungsbauten einen Vorschuss von Fr. 150,000 gewährt, um die ihm während des Winters zufallenden Arbeiten bewältigen zu können.

Vereinigung schweizerischer Strassenbaufachmänner.

Der pro 1919 bewilligte Beitrag von Fr. 2000 ist ausbezahlt worden, und zwar zur Unterstützung der Bestrebungen der Vereinigung und für Arbeiten, die den Zweck haben, eine Karte des für den Automobilverkehr in Betracht zu ziehenden Hauptstrassennetzes zuhanden der Kantone auszuarbeiten und die Verbesserung der Fahrbahn, sowie die Bekämpfung der Staubplage zu fördern.

Dazu kommt die Aufstellung eines Entwurfes von Vorschriften für Traktoren zur Fuhrwerksbeförderung, welche Vorschriften den Kantonen zur Prüfung unterbreitet werden sollen.

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Anstatt der erhofften Erleichterung brachte das Jahr 1919 eher eine Preissteigerung, verbunden mit schwierigen Arbeitsbedingungen, Verwendung von Arbeitslosen, Achtstundentag und anderes mehr.

Auch die Nachwirkungen des Dezemberhochwassers von 1918 waren viel grössere, als man zuerst angenommen hatte. Dafür waren die Anschwellungen unserer Gewässer während des Berichtsjahres mit wenigen Ausnahmen nicht gefahrbringend; nach

749

einem warmen, trockenen Sommer trat im Herbst und Vorwinter ein empfindlicher Wassermangel ein, der bis gegen Ende des Jahres andauerte.

Es zeigte sich daher im Wasserbauwesen ein ähnliches Bild wie im Vorjahre.

Die Verbauungen im Gebirge traten an Bedeutung eher etwas zurück ; hie und da wurde die Wiederherstellung zerstörter Bauten wegen der hohen Kosten oder aus andern Gründen über Gebühr verzögert, wie z. B. an der Veveyse, für welche von den beteiligten Kantonen Waadt und Freiburg noch immer kein einheitliches Projekt aufgestellt werden konnte, urn die im Jahre 1917 erlittenen schweren Schädigungen wieder zu beheben.

Dafür nehmen die Bodenverbesserungsarbeiten einen um so grössern Raum ein. Wie dem nachfolgenden Abschnitt C, 4 -- Beiträge an Korrektionen und Verbauungen gemäss Bundesbeschlüsse -- zu entnehmen ist, sind von den eidgenössischen Räten im Jahre 1919 Projekte im Gesamtkostenbetrag von über 20 Millionen genehmigt und hierfür Bundesbeiträge von insgesamt 9 Millionen zugesichert worden, wobei allerdings die Erhöhung früher schon genehmigter Voranschläge eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Für die meisten dieser Unternehmen musste zur Beschäftigung von Arbeitslosen die Ermächtigung zur Inangriffnahme der Arbeiten erteilt werden, bevor die bezüglichen Botschaften den eidgenössischen Räten vorgelegt werden konnten, und deshalb sind diese Korrektionen in voller Ausführung begriffen und zum Teil schon recht vorgeschritten.

Bei der Erstellung einzelner Hauptkanäle, wie z. B. bei dem in der waadtländischen Rhoneebene, zwischen Chessel und dem Genfersee, gelegenen Kanal, stiess man wegen der schlechten Bodenbeschaffenhoit und dem Aufstossen von Grundwasser auf erhebliche Schwierigkeiten.

Dagegen hat es sich im allgemeinen gezeigt, dass der Bau tief angelegter Kanäle in durchlässigem Boden allein schon eine merkliche Entwässerung der anliegenden Grundstücke herbeiführt und dass da, wo infolge der Schaffung der nötigen Vorflut durch die neuen Kanäle regelrecht angelegte Drainagen ermöglicht werden, mit Bestimmtheit ein Erfolg, d. h. eine vermehrte Ertragsfähigkeit des Bodens erwartet werden darf, vorausgesetzt, dass der landwirtschaftliche Betrieb in richtiger Weise einsetzt und die hierfür erforderlichen Arbeitskräfte vorhanden sind.

Auch für das Jahr 1920 sind eine ganze Reihe solcher Projekte in Vorbereitung, die mit den schon eingereichten die

750

Tätigkeit des Oberbauinspektorates in vermehrtem Masse in Anspruch nehmen und eine immer sorgfaltigere und regere Überwachung der verschiedenen Baustellen bedingen.

2. Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei.

Aufnahmen und Messungen.

Im Jahre 1919 sind folgende Profilmessungen ausgeführt worden : R h e i n g e b i e t : Längen- und Querprofile an der Thur, zwischen Rohr und Uesslingen.

R h o n e g e b i e t : Querprofile der Rhone von St. Maurice bis zum See ; Längen- und Querprofile an der Visp, zwischen Visp und Rhone, und an der Morge, zwischen der Simploostrasse und 'der Rhone. Nachprüfung der Dammerhöhungen an der Rhone bei Granges und bei Aproz.

Internationale Bheinregulierung.

Infolge Errichtung einer eigenen Landesregierung für Vorarlberg wurde als neues österreichisches Mitglied der internationalen Rheinregulierungskommission der vorarlbergische Landeshauptmann Dr. Otto Ender gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder, Landesamtsdirektor Dr. G. Pockels und Oberbaurat M. Sternbach, wurden zu Ersatzmitgliedern ernannt. Der bisherige österreichische Rheinbauleiter, Baurat Soschka, wurde durch den Landesbaurat J. Fritsch ersetzt.

Der bauliche Zustand des Fussacher Durchstiches gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlass ; an der Zwischenstrecke, sowie an der obern Strecke ist nicht gearbeitet worden.

" Am Diepoldsauer Durchstich sind folgende Arbeiten ausgeführt worden : a. Fortsetzung und Beendigung der Anrasung der Dammund Vorlandsflächen, soweit die Anschüttungen vollzogen sind ; b. Abtragung der Vorländer im obern Teil; c. Aushub des Mittelgerinnes auf der Torfstrecke, km 32--47 ; d. Vollendung des rechtsseitigen und Beginn des linksseitigen Parallelgrabens ; e. Herstellung von Steinvorgründen, Böschungspflasterungen und Traversenbauten, Erstellung von Steindepots.

751

Die Bauten sind, wie im Vorjahre, in Regie durchgeführt worden.

Die Auslagen belaufen sich pro 1919 auf rund Fr. 600,000.

Das Durchstichsgebiet ist im Juli 1919 von den Geschäftsprüfungskommissionen beider eidgenössischen Räte besichtigt worden.

Ausser einem Rest -des Baufonds von etwa Fr. 150,000 sind für die im Jahre 1920 vorgesehenen Arbeiten am untern Ende ·des Durchstiches und für die Erstellung einer Pumpstation im Diepoldsauergebiet nur die pro 1920 vom Bund und vom Kanton St. Gallen zu leistenden Zahlungen im Betrage von Fr. 690,000 verfügbar. Die in Österreich angelegten Gelder kommen bei dem gegenwärtigen Stande der Valuta nicht in Betracht, und über die voa diesem Staate pro 1919 (Fr. 200,000) und 1920 (Fr. 690,000) zu leistenden Anzahlungen verlautet noch nichts Bestimmtes. Eine von Österreich an uns gerichtete Anfrage, ob es tunlich wäre, zur Deckung seiner Verpflichtungen eine Anleihe aufzunehmen, wird vom eidgenössischen Finanzdepartement geprüft werden.

Unter allen Umständen wird mit einer Überschreitung der bereits auf Grund des Staatsvertrages vom 30. Dezember 1892 und der Bundesboschlüsse vom 27. März 1893 und vom 8. Juni 1909 gewährten Kredite gerechnet werden müssen, während unier normalen Verhältnissen die Rheinregulierung im Rahmen der für dieses Werk in Aussicht genommenen Geldmitteln hätte ausgeführt werden können.

Juragewässerkorrektion.

Das Departement des Innern wurde ermächtigt, die an der II. Juragewässerkorrektion beteiligten eidgenössischen Amtsstellen, Kantone und Verbände zu einer Konferenz einzuladen, die am 13. Oktober 1919 stattgefunden hat.

Es wurde bei diesem Anlass beschlossen, den Bund (Abteilung für Wasserwirtschaft), sowie die übrigen Interessenten zu beauftragen, die nötigen Studien und Projekt vorschlage möglichst bald zur Prüfung vorzulegen, so dass in einer weitem Zusammenkunft die Grundlagen für ein einheitliches Ausführungsprojekt festgesetzt werden können.

752

3. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen innerhalb der Kompetenz des Bundesrates, a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

Kanton Zürich.

1. Korrektion des Katzenbaches bei Seebach . . . . . . . .

2. Korrektion des Dorfbaches von Fällanden Kanton Bern.

1. Hochwasserdamm an der Saane bei Laupen 2. Korrektion der Saane, GsteigGstaad 3. Korrektion des Lauenenbaches, Enge-Gstaad 4. Korrektion der Trame bei OberTramlingen 5. Korrektion der Engstligen bei Frutigen 6. Korrektion der Simmebeim Brodhüsi ,· · · 7. Sperrmauer an der Emme beim Emrnenhof, Utzenstorf . . .

8. Korrektion der SchüssbeiVilleret 9. Umbau der Glyssibachschale bei Brienz 10. Korrektion der Urtenen bei Münchringen 11. Korrektion des Englerbaches bei Meiringen 12. Korrektion des Rochesbaches bei Münster 13. Verbauung des Kohlholzgrabens bei Oberdiessbach 14. Verbauung der Zuflüsse des Dürrbaches bei Bowil . . .

15. Korrektion der Sirame zwischen Erlenbach u n d O e y . . . .

KostenToranschlagssummen

Beiträge aus der Bundeskasse

Fr.

Fr.

57,000.--

14,250.--

120,000.^177,000. --

30,000.-- 44,250. --

150,000. --

50,000. --

30,000.--

12,000.--

32,500. --

13,000. --

158,000. --

39,500. --

125,000. --

50,000. --

24,000. --

6,000. --

29,200.-- 3,000.--

7,300.-- 750.--

22,300.--

8,920.--

150,000. --

50,000. --

33,000.--

8,250.--

38,000. --

12,670. --

15,000. --

3,750. --

120,000.--

48,000.--

125,000.-- 1,055,000. --

41,660,-- 351,800. --

753 Kostenvoranschlagssummen Fr.

Kanton Schwyz.

Korrektion der Aa bei Lachen .

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

7,000. --

2,100. --

34,500. --

11,500. --

100,000. --

45,000. --

Kanton Glarus.

Korrektion der Linth im Grund bei Schwanden

24,000.--

8,000.--

Kanton Freiburg.

Verbauung des Chauxbaches bei Villarvolard

40,000.--

13,330.--

12,200.--

4,067.--

22,000. --

7,333. --

2,124. 55 10,000.-- 46,324. 55

708. 20 3,333.-- 15,441. 20

45,000. --

15,000. --

24,000. --

9,600. --

40,000. -- 64,000. --

12,000. -- 21,600.--

Kanton. Obwalden.

Bachkorrektionen auf dem Gigenried bei Samen Kanton Nidwaiden.

Verbauung des Steinibaches Hergiswil

bei

Kanton Schaffhausen.

1. Korrektion der Biber bei Bibern und Höfen 2. Korrektion der Wutach bei Schleitheim 3. Korrektion der Wutach bei Schleitheim, Ergänzungen . .

4. Korrektion der Biber bei Ramsen Kanton Appetiteli I.-Bh.

Korrektion der Sitter beim Armenhaus Appenzell Kanton 8t. Grollen.

1. Verbauung des Bergbaches bei Tablât 2. Korrektion der Thur bei Niederbüren Übertrag

754 Kostenvoranschlagssummen

Übertrag im Rütimoos bei

3. Verbauung Oberterzen 4. Entwässerung im Brühl bei Mar-

Fr.

64,000. --

Beiträge aus der ßundeskasse Fr.

21,600. --

16,000. --

6,400. --

58,000. --

14,500. --

125,000. --

50,000. --

47,000. --

11,750.--

17,000. -- 327,000. --

6,800. -- 111,050. --

15,000. --

5,000. --

9,000. --

3,600. --

36,000. --

14,400. --

30,000. --

12,000. --

75,000.-- , 165,000. --

30,000. -- 65,000. --

19,000. --

7,600. --

5,590. --

1,397. 50

16,525. 25

5,508. 40

19,398. 10

7,759. 25

100,000. -- 145,000. -- 305,513. 35

33,330. -- 48,330. -- 103,925. 15

5. Verbauung der Simmi bei Garns, 6. Korrektion des Rebsteiner Dorfbaches 7. Verbauung des Flybaches bei TVeesen .

Kanton Grcmbünden.

1. Verbauung des Val Surice bei Ems 2. Verbauung des Riale d'Auriglia bei Selma 3. Verbauung der Sassorüfe bei Casaccia .

4. Verbauung der Rutschung in Cresta-Calva bei Seewis .

5. Verbauung des Ronatobels im Furnabach Kanton Thurgau.

1. Korrektion der Murg bei Oberwangen, obere Strecke .

2. Korrektion des Hegibaches bei Amriswil, Nachsubvention .

3. Korrektion desHartenauerbaches bei Tobel, Nachsubvention . .

4. Korrektion des Rütibaches bei Buhwil, Nachsubvention 5. Korrektion des Schoderbaches bei Kreuzungen 6. Korrektion der Murg bei Wies

755 Koatenvoranschlagssummen Fr.

1.

·2.

3.

4.

o.

Kanton Tessiti.

Korrektion des Riale Secco bei Ambri-Piotta 65,000. -- Entwässerung des Riale Secco bei Ambri-Piotta 35,000. -- Korrektion des Tessin bei der Mündung des Brenne 125,000. -- a. Verbauung des Vallone und Varesca, oberer Teil .

5,788. 39 b. Verbau ung des Vallone und Varesca, unterer Teil 24,663. 85 Korrektion des Suvigliana in der Gemeinde Castagnola . . .

5,373. -- 260,825. 24

I..

*2.

"3.

4.

·5.

Kanton Waadt.

Korrektion des Flon bei Pampieny 35,000. -- Korrektion des Nozon bei Orny 70,000. -- Korrektion des Baches von Cudrefln 150,000. -- Korrektion der Aubonne bei Aubonne, Nachsubvention .

59,500. -- Korrektion der Venoge unterhalb Eclépens 16,000. -- 330,500. --

Beiträge aus der Bundeskasse Fr.

21,666. -- 8,750. -- 37,500. -- 2,315. 36 8,221. 28 1,791. -- 80,243. 64

5 000. -- 28,000. -- 37,500. -- 19,833. -- 5,333. -- 95,666. --

Kanton WalUs.

1. Entwasserungskanal bei Vissigen 29,000. -- -2. Korrektion derDransebeiLiddes 100,000. -- 3. Uferschutz an der Lozence bei

11,600. -- 40,000. --

63,000. -- 30,000. --

12,600. -- 12,000. --

35,000. --

10,500. --

257,000. --

86,700. --

Chamoson 4. Sperre in der Tine bei Ardon ·5. Verbauung der Morge bei St. OKngolph

Gesamtbetrag 3,174,663.14 1,049,005. 99

756 b. Im Berichtsjahre bezahlte Beiträge.

An den Kanton Zürich Fr. 21,000. -- 126,867. 65 Bern n 11 n ·n Luzern 10,000. -- 11 H 11 11 25,000. -- Uri n 11 n ·n Schw.yz 3,801. 50 n n ii 11 20,864. 85Obwalden 11 11 ·n T) 4,500. -- Nidwaiden ;i 11 11 n 24,078.

92 Glarus n 11 ·n n Freiburg 85,706. 65 n n ·n 11 Solothurn 11,070. 50 11 11 11 11 4,100.-- Baselstadt n 11 n n 8,380. -- Baselland n ·n T) ·,i 11,328.20 Schaff hausen 11 n n ·n 101,021. 70 St. Gallen 11 11 n 11 77,864. 92 Graubünden n n ·n 11 1,400. -- Aargau H n n 11 49,948.

45Thurgau n 11 11 11 44,615.

75 Tessin n 11 n 11 92,163. 70 Waadt .

n 11 11 n 61,917. 20 Wallis n n n ·n 9,370. -- Neuenburg n n 11 n 5,000. -- Genf n n n n Gesamtbetrag Fr. 800,000.-- Das ausführliche Verzeichnis der bezahlten Bundesbeiträge ist beim Oberbauinspektorate einzusehen und wird der eidgenössischen Finanzkommission mitgeteilt.

An den Kanton St. Gallen sind ausserdem noch Fr. 2000 für die Verbauung des Zaneytobels bei Ragaz aus dem allgemeinen Sehutzbautenfonds ausgerichtet worden.

c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Januar 1920.

Kantone

Kostenvoranschlagssammen

Fr.

Zürich Bern .

Luzern

Höchstbetrag Ausder bewilligten bezahlte Bundesbeiträge Fr.

Fr.

Bleiben za bezahlen auf 1. Januar 1920 Fr.

120,663. -- . 5,645,815. 60 2,117,754.-- 227,000. -- 81,200. --

27,000. -- 93,663. -- 871,503. 90 1,246,250.10 47,600. -- 33,600. --

Übertrag 6,276,815.60 2,319,617.--

946,103.90 1,373,513.10

404,000. --

757 Kantone

Kostenroranschlagssummen Fr.

Übertrag Uri . . . .

Schwyz . . .

·Obwalden . .

Nidwaiden . .

<51arus . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell I.-Rh.

St'. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin. . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Ni;uenburg . .

Genf . . . .

HSchsibetrag Ausder bewilligten bezahlte Bundesbeitrïge Fr.

Fr.

946,103.

2,319,617. --

6,276,815. 60 155,000. -- 330,000. -- 658,800. -- 306,220. -- 297,627. -- 716,500. -- 200,000. -- 95,000. -- 183,700. -- 430,000. -- 1,280,000. -- 485,330. -- 54,670. -- 145,000. -- 48,000.-- 120,000.-- 159,800. -- 60,703. -- 65,000. -- 145,000. -- 515,076. 60 1,341,400. -- 4,336,930. ·- 1,839,165. -- 80,000. -- 32,000. -- 597,000. -- 211,326.-- 459,833. 64 1,256,710. 24 1,619,700. -- 564,569. -- 2,308,200. -- 905,958. 20 119,500. -- 303,300. -- 132,000. -- 43,833. --

Bleiben za bezahlen auf 1. Januar 1920 Fr.

1,373,513. 10

90 66,500. -- 88,500. -- 180,432. 05 125,787. 95 138,490. -- 159,137. -- 48,700. -- 46,300. -- 83,607. 55 100,092. 45 .248,440. -- 236,890. -- 19,280. -- 35,390. -- 43,940. -- 4,060. -- 21,000. -- 39,703. -- 33,766. 01 31,233. 99 192,800. -- 322,276. 60 791,077. 94 1,048,087. 06 15,400. -- 16,600. -- 62,970. 40 148,355. 60 270,008. 54 189,825. 10 205,073. 10 359,485. 90 ' 292,592.85 613,365. 35 81,330. -- 38,170. -- 5,000. -- 38,833. --

Zusammen 22,437,155. 81 8,762,118.44 3,704,441. 78 5,057,676. 66

Das durchschnittliche Beitragsverhältnis berechnet sich zu 39,05% (1918: 39,88%)- Die zugesicherte Beitragssumme hat gegenüber dem Vorjahre um Fr. 184,928. 36 abgenommen, und der noch zu bezahlende Rest ist um Fr. 105,805. 78 grösser geworden, was auf einen kleinen Rückgang der in der Kompetenz des Bundesrates liegenden Verbauungen hinweist.

Die Bauten am Uetenbach bei Seewen, Kanton Schwyz, sind fortgesetzt worden und werden im Jahre 1920 zum Abschluss gelangen. Für die vom Kanton St. Gallen befürwortete Verbauung dos Auerbaches, in dessen oberm, auf Gebiet von Appenzell I.-Rh.

befindlichen Laufe, sind zwischen beiden Kantonen Verhandlungen angebahnt worden.

Verschiedenen Begehren des Kantons St. Gallen um Erhöhung des Bundesbeitrages für den Schilsbach bei Flums, für die Entwässerung im Brühl und in der Schwelle, Gemeinde Marbach, sowie um Subventionierung von Ausräumungsarbeiten am Vilterserund Wangserbach bei Vilters und von Mehrkosten am Hörlisteggraben bei St. Margrethen konnte mit Rücksicht auf die bestehenden Vorschriften, auf die Folgen und auf die jetzige, durch die Umstände herbeigeführte Bemessung der Bundesbeiträge nicht entsprochen werden.

758

4. Beiträge an Korrektionen und Verbauungen gemäss Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Beiträge.

i/,, i,, j m i, Kantone und Werke

Datum des Beschlusses

KostenVoranschlag

Beitrags* summe

Fr.

Fr.

605,000

242,000'

313,000

125,200'

642,000

256,800*

Kanton Lunern.

Korrektion der Ron in den Gemeinden Ebikon, Dierikon, Buchrein und Root . . . 26. Juni

830,000

332,000-

Kanton Apponiseli A.-Èh.

Korrektion der Glatt bei Herisau, Beitragserhöhung . . . . 2 4 . Sept.

580,000

232,00»

1,400,000

560,00»

Kanton Zürich.

Korrektion des Possengrabens und des Dorfbaches von Dürnten 24. Sept.

Kanton Bern.

Korrektion des Stegmattenkanals und seiner Zuflüsse, Gemeinden Brüttelen, Treiten und Müntschemier 25. Sept.

Korrektion des Leugenenbach.es in den Gemeinden Bözingen, Pieterlen und Mett . . . 25. Sept.

Kanton Aargau.

Korrektion der Suhr zwischen Unterwehrli und Staffelbach

5. Dez.

Kanton Tessin.

Entwässerung der Ebene des Vedeggio : I. Hauptkanal . . . . . 25. Juni II. Nebenkanäle . . . . 25. Juni Entsumpfung der Tessinebene bei Magadino : · I. Hauptkanäle . . . . 25. Juni II. Nebenkanäle . . . . 25. Juni Übertrag

227,000 630,300

113,500252,12fr *

943,000 471,500 438,000 197,100 6,608,300 2,782,22»

759 Kanton« und W«rkn

Kantone und Werke

Datum des

Beschlusses

Kosten

'

Voranschlag

Fr.

Übertrag

summe

Fr.

6,608,300 2,782,220

Kanton Waadl.

Entsumpfung der Rhoneebene, St. Maurice-Genfersee : I. Grand canal . . . . 30. Jan.

II. Nebenkanäle . . . . 30. Jan.

Beitragserhöhung.

Kanton Wallis.

Entsumpfung der Rhoneebene, Sitten-Riddes, Verlängerung des Hauptkanals . . . .

Entsumpfung der Rhoneebene, Riddes-Martigny : I. Hauptkanal II. Nebenkanäle . . . .

B eitragserhöhung.

Entsumpfung der Rhoneebene, Visp-Raron : I. Hauptkanal II. Nebenkanäle . . . .

Beitragserhöhung.

Beitrags-

11. Juni

4,385,000 1,973,250 1,465,000 586,000

1,210,000

605,000

11. Juni 11. Juni

2,422.6601,211,300 809J340 364,200

25. Juni 25. Juni

1,260,000 630,000 640,000 256,000

Kanton Neuenburg.

Verbauung des Seyon bei Valangin

I.Dez.

240,000

96,000

Kanton Genf.

Korrektion der Seymaz, Beitragserhöhung

6. Juni

1,300,000

520,000

20,340,300 9,023,970 In Kraft getreten sind die Beschlüsse: vom 26. Juni 1918 für die Korrektion der Gewässer im Saxerried im Kanton 8t. Gallen; vom 25. September 1918 für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Sitten und .Riddes im Kanton Wallis;

760

vom 2. Dezember 1918 für die Korrektion der Bünz im Kanton Aargau ; vom 30. Januar 1919 für die Entsumpfung der Rhoneebene im Kanton Waadt zwischen St. Maurice und dem Genfersee ; vom 6. Juni 1919 für die Korrektion der Sej^maz im Kanton Genf; vom 11. Juni 1919 für die Entsumpfung der Rhoneebene zwischen Riddes und Martigny im Kanton Wallis; vom 25. Juni 1919 für die Entwässerung der Ebene des Vedeggio und der Tessinebene bei Magadino im Kanton Tessin; vom 26. Juni 1919 für die Korrektion der Ron im Kanton Luzern; vom 24. September 1919 für die Korrektion des Possengrabens und des Dürntner Dorf bâches im Kanton Zürich ; vom 24. September 1919 für die Korrektion der Glatt bei Herisau im Kanton Appenzell I.-Rh. ; vom 1. Dezember 1919 für die Verbauung des Seyon bei Valangin im Kanton Neuenburg.

In Behandlung sind geblieben die den eidgenössischen Räten im Jahre 1919 vorgelegten Botschaften: a. für die Verlängerung des Thurdammes und des Binnenkanals in der Gemeinde Thalheim, Kanton Zürich; b. für die Korrektion des Entsumpfungs- und Sifflerkanals bei Wallenstadt, Kanton St. Gallen ; c. für die Korrektion des Seebaches bei Seewen, Kanton Solothurn.

In Vorbereitung sind die Botschaften für die Verbauung der Wildbäche im nordöstlichen Napfgebiet (Wolhusen), Kanton Luzern ; für die Korrektion des Horwbaches bei Horw, Kanton Luzern ; für die Melioration bzw. Gewässerkorrektionen der rechtsseitigen Reussebene zwischen Erstfeld und dem Vierwaldstättersee, Kanton Uri ; für die Melioration bzw. Gewässerkorrektion in der Grenchenwiti bei Grenchen, Kanton Solothurn, und für die Entsumpfung der Orbeebene, Kanton Waadt.

Dem Kanton Zürich wurde für die Korrektion des Furtbaches die Ermächtigung zur Inangriffnahme der Arbeiten in der Voraussetzung erteilt, dass er gemeinsam mit dem Kanton Aargau ein bezügliches Subventionsgesuch in Verbindung mit der Bodenverbesserung des Furttales einreichen werde.

Der Regierung des Kantons Luzern wurde für die Kleine Emme die Erlaubnis gegeben, in dringenden Fällen Bauten der zweiten, noch nicht genehmigten Bauperiode in die erste, d. h.

in das Subventionsprojekt von 1917 aufzunehmen, dagegen musste am Art. la des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1917

761 welcher die mit 50 °/o zu subventionierenden Bauten bestimmt, festgehalten werden.

Der Staatsrat des Kantons Tessin wurde zur Ausführung des untersten, 1150 m langen Abschnittes der gemäss Bundesbeschluss vom 18. Juni 1913 genehmigten Laveggiobachverbauung ermächtigt und von der angekündigten Kostenüberschreitung in dem Sinne Notiz genommen, dass nach Beendigung dieser Arbeiten und nach Aufstellung der Schlussrechnung ein Nachsubventionsgesuch eingereicht werde.

Einem weitern Gesuche des Staatsrates von Tessin um Subventionierung der Kosten der an Stelle einer Holzbrücke vorgesehenen Dammbaute am linken Ufer der Maggia wurde in dem Sinne entsprochen, dass an diese Arbeiten auf Rechnung des Bundesbeschlusses vom 14, Dezember 1906 für die Maggiakorrektion ein fixer Beitrag von Fr. 15,000 geleistet wird.

Dem Kanton Neuenburg wurde die auf Ende 1918 angesetzte Frist für die Vollendung der Korrektion des Bied bei Locle nochmals um fünf Jahre verlängert.

b. Im Berichtsjahre bezahlte Beiträge: Kanton Zürich.

1. Korrektion der Limmat Fr.

2. Korrektion der Sihl, von Hütten abwärts ,, Fr.

Kanton Bern.

1. Verbauung des Lamm- und Schwandenbaches bei Brienz Fr.

2. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saane ,, 3. Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse ,, 4. Verbauung der Aare zwischen Runtigen und Aarberg .* ,, 5. Korrektion der Kander zwischen der Engstligen und dem Wehr der Kanderwerke bei Spiez ,, 6. Korrektion der Aare bei Bern . . . . ,, 7. Korrektion der Grossen Emme . . . . ,, 8. Korrektion des Sulgenbaches bei Bern . ,, Fr.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

1,300. -- 6,000. -- 7,300. --

8,000. -- 15,000. -- 9,400. -- 8,000.-- 32,500. -- 52,000. -- 26,000. -- 22,000. -- 172,900.-- 54

762 Kanton Intsern.

1. Verbauung des Renggbaches und seiner Zuflüsse bei Kriens Fr.

2. Korrektion der Kleineu Emme und ihrer Zuflüsse zwischen Flühli und Reuss . . ,, Fr.

Kanton Nidwaiden.

Korrektion der Bngelberger Aa und ihrer Zuflüsse. . . ., Fr.

Kanton Glarus.

Korrektion des Unterfcalbaches bei Elm und der Sernf't zwischen Elm und Engi . . Fr.

Kanton Zug.

Korrektion der Reuss auf Gebiet des Kantons Zug

14,400.-- 92,000. -- 106,400. --

4,000.--

3,000. --

Fr.

100,000. --

Kanton Freiburg.

1. Korrektion der Sense zwischen Schwarzwasser und Saano Fr.

2. Korrektion der Trôme bei Bulle . . . ,, '0. Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz ,, Fr.

Kanton Appen/sell A.-Eli.

Korrektion der Glatt bei Herisau . . . . Fr.

5,450. -- 13,750. -- 50,000. - 69,200. --

Kanton 8t. Gallen.

Verbauung des Dürrenbaches bei Eichberg Fr.

Internationale Rheinregulierung . . . ,, Korrektion der Oberrieter Gewässer . . ,, Korrektion der Seex zwischen Mels und Weisstannen ,, Fr.

Kanton Ch'aubünden.

1. Rheinkorrektion, Fortsetzung Fr.

2. Korrektion der Landquart und ihrer Zuflüsse zwischen Mombiel und dem Rhein ,, 1-r!

1.

2.

3.

4.

40,000. -- 295. 55 160,000. -- 50.000. -- 4,800. ·-- 215,095.55 49,703.27 100,000. -- 149,703. 27

763

1.

2.

3.

4.

5.

Kanton Aargau.

Reusskorr ektion zwischen Göslikon und der Aare · Aarekorrektion von Aarau bis Stilli . .

Reusskorrektion, mittlerer Abschnitt . .

Reusskorrektion, oberer Abschnitt . .

Korrektion der Wyna zwischen Reinach und Gontenschwil

Fr.

,, ,, ,,

500. -- 45,000. -- 31,500. -- 8,500. --

,, Fr.

20,000. -- 105,500. --

Kanton Ihwrgau.

1. Uferschutz am Bodensee, Untersee und Rhein .

Fr.

1,700. -- 2. Thurkorrektion, II. Nachsubvention . . ,, 110,000. -- Fr". 111,700. -- Kanton Tessin.

1. Korrektion der Maggia oberhalb der Asconabrücke Fr.

4,500.-- 2. Tessinkorrektion, Brenno-Moösa , . . ,, 50,000. -- 3. Tessinkorrektion, Moësa-Langensee, Erhöhung der H o c h w a s s e r d ä m m e . . . . ,, 100,000. -- Fr. 154,500. -- Kanton Waadt.

1. Verbauung der Gryonne bei Bex . . . Fr.

55,000. -- 2. Korrektion der Petite Glane zwischen Cugy und Ressudens ,, 30,000. -- 3. Entsumpfung der Rhoneebene, St. MauriceGenfersee, Hauptkanal ,, 102,400. -- IvT 187,400. -- Kanton Wallis.

1. Korrektion der Rhone zwischen Brig und dem Genfersee Fr.

:U),000. -- 2. Entsumpfung der Rhoneebene, Saillon-Fully ,, 23,200.-- 3. Entsumpfung der Rhorieebene, RiddesMartigny ,, 100,000. -- 4. Entsumpfung der Rhoneebene, Visp-Raron, Hauptkanal . ,, 50,000. -- FrT~ 20372007^ Kanton Genf.

Korrektion der Seymaz Fr.

50,000. --· Gesamtbetrag Fr. 1,679,898. 82

764

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Beiträge.

Zusammenstellung auf 1. Jannar 1920.

KostenKantone

voranschlagssumraen

Fr.

Zürich . . . 2,315,000. -- Bern . . . 10,729,700. -- Luzern . . . 7,435,000. -- Nidwaiden 650,000. -- Glarus . . .

750,000. -- Zug. . . . 2,000,000. -- Freiburg . . 3,000,000. -- Solothurn . . 1,108,000. -- Appenzell A,-Rh.

930,000. -- St. Gallen . . 12,894,000. -- Graubünden . 6,170,000. -- Aargau . . . 7,465,000. -- Thurgau . . 3,879,200. -- Tessin . . . 6,890,846. -- Waadt . . . 7,270,000. -- Wallis . . . 14,139,000. -- Neuenburg . 1,100,000. -- Genf . . . 2,035,000. --

Total 90,760,746. --

HBchatbetrag Ausder bewilligten bezahlte Bnndesbeiiräge

Fr.

926,000. -- 4,328,876. 70 3,388,000. -- 325,000. -- 375,000.-- 1,000,000. -- 1,200,000. -- 360,000. -- 372,000.-- 8,840,800. -- 2,975,000. -r3,043,000. -- 1,551,680. -- 3,339,493. -- 3,232,250. -- 6,804,100. -- 526,000. -- 814,000. --

Fr.

633,820. -- 2,510,900. -- 195,600. -- 192,000. -- 172,300. -- 360,000. 241,250. --

Bleiben zu bezahlen auf 1. Januar 1920 Fr.

40,000. -- 5,596,355. 55 2,586,889. 82 916,441. 65 567,370. -- 1,640,750. -- 637,800. -- 882,800. -- 201,000. -- 50,000. --

292,180. 1,817,976. 70 3,192,400. -- 133,000. -- 202,700. -- 640,000. -- 958,750. -- 360,000. -- 332,000. -- 3,244,444. 46 388,110. 18 2,126,558. 35 984,310. -- 1,698,743. -- 2,594,450. -- 5,921,300. -- 325,000. -- 764,000. --

43,401,199. 70 17,425,277. 02

25,975,922. 68

--

Das durchschnittliche Beitragsverbältnis berechnet sich zu 47,82 % (1918: 48,f,o %) und mit Abrechnung der Rheinregulierung ZU 44,58 %·

Die Summen für Kostenvoranschläge und für die bewilligte» Bundesbeiträge haben gegenüber dem Vorjahre um Fr. 16,597,300 bzw. Fr. 7,389,420 zugenommen, auch die noch auszubezahlenden Bundesbeiträge weisen eine Zunahme von Fr. 6,306,921.18 auf.

5. Schiffahrt.

Rheinhafen Basel-Kleinhüningen.

Nach einer Besprechung in Bern vom 9. Januar mit den Vertretern der Regierung von Baselstadt über die von dieser gewünschten Ermächtigung zum Beginn der Hafenarbeiten bei Kleinhüningen und über die Annahme der im Bundesbeschluss vom 17. Juni 1918 betreffend Erstellung des Rheinhafens und eines Bahnanschlusses an den Güterbahnhof der schweizerischen Bundesbahnen enthaltenen Bedingungen, insbesondere über die gleichzeitige Ausführung der Dreirosenbrücke mit den übrigen Arbeiten, antwortete genannte Regierung, dass sie sich gezwungen sähe,

765

auf dem diesem Beschlüsse nicht Rechnung tragenden Standpunkte zu beharren.

Unser Departement des Innern wurde beauftragt, dem Staatsrate von Basel mitzuteilen, dass wir an den vertraglichen Bestimmungen festhalten und die Auszahlung des vorgesehenen Bundesbeitrages von der Erfüllung dieser Vorschriften durch den Kanton Baseistadt abhängig machen müssen.

Auf Wunsch von Basel nahm die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen die Verhandlungen mit derjenigen der badischen Staatsbahnen über die provisorische Durchleitung des Hafenverkehrs durch den badischen Bahnhof wieder auf, und die Rheinschiffahrtsdirektion von Baselstadt wurde eingeladen, Vorschläge zu machen, die allenfalls die Verbindungslinie über die Dreirosenbrücke ersetzen könnten.

Inzwischen wurde die Frist für die Annahmserklärung erwähnten Bundesbeschlusses, die schon bis zum 17. Dezember 1919 verlängert worden war, bis zum 1. Juli 1920 erstreckt, um den Bundesbahnen Zeit zu geben, ihre Verhandlungen mit den badischen Bahnen abzuschliessen.

Schiffsverkehr auf dem Oberrhein bei Basel« Der Güterumschlag weist im Berichtsjahre gegenüber 1918 wieder eine Zunahme auf, und zwar 39,061 t gegen 23,459 t und übersteigt auch den Umschlag vom Jahre 1917 (33,103 t).

Auf Bergfahrten entfallen 37,410 t, auf Talfahrten 1651 t; bei erstem wurden hauptsächlich Papierholz (14,232 t), sowie englische und amerikanische Kohlen (13,160 t) verfrachtet, bei letztem Asphalt (300 t), kondensierte Milch (411 t) und Zement (777 t).

Von den angeschleppten Gütern blieben nur 3870 t in Basel, die andern wurden per Eisenbahn ins Innere der Schweiz versandt.

Bundesbeiträge.

Im Jahre 1919 sind, gleich wie im Vorjahre, ausbezahlt worden : a. an den Verein für Schiffahrt auf dem Oberrhein bei Basel Fr. 15,000 b. an den nordostechweizerischen Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee in St. Gallen . . ,, 10,000 c. an den schweizerischen Wasserwirtechafteverband in Zwrieh ,, 10,000 d. an die ,,Association suisse pour la navigation du Rhône au Rhin" in Genf ,, 5,000

766

6. Linthkommission.

Im Berichtsjahre haben zwei ordentliche Sitzungen der Linthkommission stattgefunden. Vom Perimeter wurde eine Auflage von 4 Rappen per Are erhoben.

Am Escherkanal wurden Faschinen angefertigt und kleinere Arbeiten ausgeführt; am Linthkanal sind Steinwuhre erstellt und ergänzt worden, dazu kamen noch verschiedene Arbeiten, wie Dammerhöhungen, Uferpflästerungen usw.

Der Schiffsverkehr weist 26 gereckte Schiffe auf; die Reckerlöhne beliefen sich auf Fr. 1700.

Die Einsprache der Linthkommission gegen die Verminderung der seit Jahren ausbezahlten Linthzollauslösungsentschädigung wurde, gestützt auf ein Gutachten des eidgenössischen Justizund Polizeidepartementes, als begründet anerkannt und der bisherige jährliche Betrag von Fr. 15,143 im Budget der Eidgenossenschaft pro 1920 wieder eingestellt.

Auf Wunsch der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte prüfte genanntes Departement auch noch die Frage, ob die am Linthwerke beteiligten Kantone die Unterhaltskosten desselben zu bestreiten haben, und kam zum Schlüsse, dass sie nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen dazu nicht verhalten werden können.

Betriebsrechnung.

I. Einnalvmen.

a. Ordentliche:Linthentschädigung,Paclitzinse, Kapitalzinse, Perimeterbeiträge, Verschiedenes Fr. 69,121. 85 b. A u s s e r o r d e n t l i c h e : Zahlung vom Kanton Grlarus an die Fussweg-Erstellung MühlehornZüstli Fr. 2,250. -- und Rückvergütungen der Hintergrabengenossame . . . .

,, 1,271. 3 4 __1L_3,52_1L34 Zusammen Fr. 72,643.19 II. Ausgaben.

a. O r d e n t l i c h e : Bau- und Unterhaltskosten am Escher- und Linthkanal, Verwaltungskosten Fr. 79,883. 05 b. A u s s - e r o r d e u t l i c h e : Arbeiten für die Hintergrabengenossame ,, 1,271.34 c. Verschiedenes ,, 2,301.47 Fr. 83,455. 86

767

Somit Ausgabenüberschuss von Fr. 10,812. 67 Hievon ab Mehrwert vom Inventar ,, 7.85 bleiben

Fr. 10,804. 82

Fondare chnung.

Aktiven: Liegenschaften und Mobiliar . . . Fr. 131,660.69 Schuldbriefe, Obligationen, Bankguthaben ,, 281,698. 77 Guthaben für verkauften Boden . .

,, 699.20 Guthaben beim Postcheck u. Barschaft ,, 3,177. 36 Passiven : Keine.

V e r m ö g e n s s t a n d auf E n d e 1919 . . Fr. 417,231. 02 V e r m ö g e n s s t a n d auf E n d e 1918 .

,, 428,035.84 Vermögensverminderung Fr. 10,804.82

III. Baudirektion.

A. Allgemeines.

Am l. Oktober ist Herr Baudirektor Fliikiger nach 47jähriger erfolgreicher Tätigkeit bei der eidgenössischen Verwaltung von seinem seit 151 Jahren bekleideten Amt als Direktor der eidgenössischen Bauten in den wohlverdienten Ruhestand zurückgetreten. -- Die Ersatzwahl wurde bis Ende des Jahres verschoben und der Adjunkt des Haudirektors mit der Leitung der Abteilungsgeschäfte ad interini betraut.

Nach Inkrafttreten des Organisationsgesetzes vom 28. Juni 1919 betreffend das Departement des Innern sind bei der Baudirektion einige Beförderungen unter den Beamten vorgenommen und eine Anzahl von provisorischen Angestellten als Beamte gewählt worden. Anderseite wurden nach Vollendung der durch die Kriegsmobilmachung bedingten Neubauten 9 aushülfsweise angestellte Techniker entlassen.

B. Hochbauten.

Ordentlicher Unterhalt der eidgenössischen Gebäude.

Die Lohnansätze und Materialpreise haben seit der im Laufe des Berichtsjahres erfolgten Einfuhrung der achtstündigen Arbeitszeit eine weitere Erhöhung erfahren; auch musste dem allseitigen Verlangen nach Arbeitsbeschaffung Rechnung getragen werden.

Die Folge davon war, dass die Ausgaben für den ordentlichen Gebäudeunterhalt den Betrag von Fr. 510,000 erreichten. Mit

768

dem ira Budget vorgesehenen Unterhaltskredit von Fr. 360,000 ist bei den gänzlich veränderten Verhältnissen und stetig steigender Gebäudezahl nicht mehr auszukommen. Die eidgenössischen Räte haben denn auch der im Voranschlag für das Jahr 1920 vorgesehenen Erhöhung des Kredites für ordentlichen Gebäudeunterhalt auf Fr. 720,000 zugestimmt.

Am 27. Juni fand die offizielle Übergabe des baulichen Teils der im Auftrage der Abteilung für Munition des eidgenössischen Militärdepartements durch das Architekturbureau Lanzrein in Thun neuerstellten P u l v e r f a b r i k in W i m m i s an die Direktion der eidgenössischen Bauten statt. Von diesem Zeitpunkt an ging der Unterhalt der 40 Fabrikgebäulichkeiten an die eidgenössische Banverwaltung über.

Die ausser Betrieb gesetzte alte K r i e g s p u l v e r f a b r i k in W o r b l a u f e n (43 versicherte und 15 nicht versicherte Gebäude) wurde auf 1. September 1919 an die Z e l l u l o i d war enf a b r i k A.-G. in Z o l l i k o f e n vorläufig für die Dauer von 5 Jahren gegen einen Jahres/ins von Fr. 60,000 vermietet. -- Während dieser Zeit ist der Gebäudeunterhalt der Mieterin überbunden.

Im Jahr 1918 machte der Schweizerische Bankverein die Mitteilung, dass er beabsichtige, die Liegenschaft ,,Hôtel Gibbon'1 in Lausanne zu erwerben und auf dessen Territorium einen grossen Neubau zu erstellen. Da der Eidgenossenschaft als Besitzerin des P o s t g e b ä u d e s in L a u s a n n e zu Lasten des ,,Hôtel Gibbon1' auf dessen westlichem gegen das Postgebäude zu gelegenen Teil bezüglich der gestatteten Bauhöhe S e r v i t u t e n zustanden, wünschte der Bankverein zu vernehmen, welche Entschädigung die Eidgenossenschaft für die Ablösung der Servituten verlangen würde.

'Gestützt auf einen eingeholten Expertenbericht haben wir · dem Gesuche des Schweizerischen Bankvereins um Aufhebung der zugunsten des Postgcbäudes in Lausanne bestandenen Servituten unter der Bedingung entsprochen, dass der Bankverein an die Eidgenossenschaft eine Entschädigung von Fr. 50,000 leiste und auf seine Kosten ein notarialischer Akt über die Servitutenablösung errichtet und ins Grundbuch der Stadt Lausanne eingetragen werde.

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Der bezügliche Vertrag ist am 10. Juni 1919 im Bureau des Notars H. 8. Bergier in Lausanne unterzeichnet und der Betrag von Fr. 50,000 bei der Bundeskasse einbezahlt worden.

Das Verzeichnis der

Umbau- und Erweiterungsarbeiten weist 152 Nummern auf. Von den während des Berichtsjahres zur Ausführung gelangten Arbeiten erwähnen wir der Kürze halber nur die hauptsächlichsten: B u n d e s h a u s W e s t b a u . Änderungen an der Zentralheizung.

A r c h i v g e b ä u d e auf dem K i r c h e n f e l d in Bern.

Ersatz des unbrauchbar gewordenen hydraulischen Bücheraufzuges der Landesbibliothek durch einen elektrischen Aufzug.

Fortsetzung der irn Jahr 1918 begonnenen baulichen Änderungen und Einrichtungen in den für die eidgenössische Steuerverwaltung angekauften G e b ä u d e n Nr. 32 und 34 an d e r Bundesgasse in Bern.

Erweiterung bzw. Verstärkung der Zentralheizungsanlagen in den für die Bundesverwaltung käuflich erworbenen Gebäuden E i g e r p l a t z Nr.-l (ehemals Hotel Eiger) und E f f i n g e r s t r a s s e 6 in B e r n .

M u s e u m V e l a in L i g o r n e t t o . Im Frühjahr wurde die Aufstellung der Statuen und Bilderwerke in dem umgebauten Hauptgebäude beendigt, so dass das Museum nach dreijährigem Unterbruch am 13. Mai 1919 wieder der Öffentlichkeit übergeben werden konnte.

M e t e o r o l o g i s c h e S t a t i o n auf dem S a n t i s. Anbau einer verschliessbaren Galerie zum Schütze des Instrumentenka^tens und Umänderung der Anemometerpyramide.

O f f i z i e r s k a s e r n e in T h u n . Erneuerung der Fussböden in der Soldatenkantine und Umänderung und Verbesserung der Ze atralheizungsanlage.

M a n n s c h a f t s k a s e r n e in T h u n . Erneuerung von verwitterten sandsteinernen Baikonen au den Fassaden.

Instandstellea der Fassaden au den a l t e n K a s e r n e n s t a l l u n g e n gegen den Hof der Mannschaftskaserne in Thun.

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Umdeckung des Daches des Z e u g h a u s e s Nr. 4 in T h u n (Fortsetzung).

- Verlängerung des Schuppenanbaues auf der Nordseite des Z e u g h a u s e s N r . 5 in T h u n und Erstellung eines Vordaches daselbst.

Pf e r d e r e g i e a n s t a l t in T h u n . Umdeckung des Daches am Reitbahngebäude (Fortsetzung).

Umänderung der Personen- und Speisenaufzüge in der eidgenössischen Speiseanstalt in Thun.

U m d e c k u n g des Daches am Z e u g h a u s Nr. 2 in Frauenfeld.

K a s e r n e H e r i s a u. Unideckung des Daches auf der Westund Südseite. Teilweise Erneuerung der Fenster und Fussböden in Mannschaftszimmern. Einrichtung von zwei Krankenzimmern im I. Stock.

K a s e r n e Brugg. ^Ersetzen des schadhaften Heizkessels zur Badeeinrichtung. Neubelegung von Zimmerböden in den obern Stockwerken.

Erneuerung der Dachdeckungen und Spenglerarbeiten auf den R e i t b a h n - und K a n t i n e n g e b ä u d e n in Bière.

Fertigstellung der im Vorjahre begonnenen Umbau- und Erweiterungsarbeiten am S t a l l g e b ä u d e N r. 2 auf dem Waffenplatz B i è r e .

Der Umbau der K a s e r n e N r . l in B i è r e , für welchen Sie mit Beschluss vom 21. November 1919 den erforderlichen Nachkredit bewilligt haben, wird im nächsten Frühjahr in Angriff genommen werden können.

I n n e r e E i n r i c h t u n g e n in den Z e u g h ä u s e r n A a r au, Burgdorf, Biel, Colombier, Frauenfeld, Liestal, L 3r s s, R a p p e r s w i l , S o l o t h u r n , T h u s i s , T a v a n n e s und Wil.

Ersetzen eines schadhaften Heizkessels der Badanlage im R e m o n t e n d e p o t Sand b e i S c h ö n b ü h l .

Erstellung von Vordächern an den Z w i s c h e n b a u t e n der Futtermagazine in Ostermundigen.

Erneuerung der Holzzementbedachung am grossen M u n i t i o n s m a g a z i n auf dem Schiessplatz O s t e r m u n d i g e n .

Bauliche Veränderungen und' Erweiterungsarbeiten an verschiedenen Gebäulichkeiten des B a l l o n p a r k e s in B e r n .

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Wiederaufbau der im Jahr 1918 durch Explosion zerstörten Läufermühle Nr. 2 in der P u l v e r f a b r i k La V a u x bei Aubonne.

Verschiedene umfangreiche Instandstellungsarbeiten an den Gebäuden des zum W a f f e n p l a t z B i è r e gehörenden P a c h t hofes Marais-Bettori.

Z o l l d i r e k t i o n s g e b ä u d e in B a s e l . Bauliche Änderungen im II. Stockwerk behufs Gewinnung neuer Bureaus.

Erstellung neuer Dach Verschalungen an den Z o l l h ä u s e r n i n S t e i n a. R h. und i n E m m i s h o f e n.

Abbrechen der Küchenkamine und Aufstellung von Kochherden im Z o l l h a u s i n B r u s a t a (Tessin).

Eingreifende Instandstellung der Z o l l h ä u s e r in S. Sim o n e , S . P i e t r o und C a m e d o (Tessin).

Einführung der elektrischen Beleuchtung in d«n Z o 11gebäuden in Ascona, S.Pietro, Tenero, Dirinella und M u g g i o (Tessin).

Erstellung von Winterfenstern an den Z o l l g e b ä u d e n in La P l a i n e - v i l l a g e und La P l a i n e - r o u t e .

Einbau zweier neuer Heizkessel im H a u p t g e b ä u d e der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern.

Einrichtung einer Wohnung im sogenannten Schulgebäude d e r schweizerischen V e r s u c h s a n s t a l t f ü r O b s t - , W e i n und G a r t e n b a u in Wädenswil.

Hengsten- und F o h l e n d e p o t in Avenches. Ersetzen von Lehmböden durch Zementböden im Stallgebäude Nr. l : Erstellung einer Badeeinrichtung im Verwaltungsgebäude.

P o s t g e b a u d e an der Rue du M o n t b l a n c in Genf.

Bauliche Umänderungen im Kellergeschoss für Unterbringung der Elektromobile. Erstellung eines elektrischen Lasten aufzuges im Briefversandbureau, sowie einer Rohrpostanlage für das Postcheckbureau.

Verschiedene bauliche Veränderungen und Einrichtungen für die Telegraphen Verwaltung im P o s t g e b ä u d e in L a u s a n n e .

H a u p t p o s t g e b ä u d e in B e r n . Erstellen einer Pulsionsentlüftungsanlage im Briefträgersaal. Umänderung der Heizungsanlage durch Unterteilung der Niederdruckdampfheizung in elf

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regulierbare Gruppen. Bauliche Änderungen infolge Verlegung der Kreispostkontrolle vom II. in den III. Stock. Die Arbeiten in den dem Postcheckinspektorat überlassenen Räumen im II. Stock mussten auf das Frühjahr verschoben werden.

Ausbau des Bodens im II. Stock der P o s t w a g e n r e m i s e W e y e r m a n n s h a u s bei Bern behufs Vermehrung des Lagerraumes um zirka 700 m8. Ein Teil der Hölzer der Balkenlage konnte den Restbeständen der Armee entnommen werden.

T e l e g r a p h e n g e b ä u d e a n d e r S p e i c h e r g asse i n B e r n . Erstellen eines Oberlichtes über den Werkstatträumen im Hofe zwecks besserer Belichtung und Ventilation. Änderung der Zentialheizung.

T e l e p h o n g e b ä u d e in B e r n . Aufstellen von 25 neuen Garderobeschränken im {Corridor des III. Stockes. Die vorgesehene Vergrösserung der interurbanen Zentrale wurde wegen anderweitiger Inanspruchnahme des betreffenden Raumes bis auf weiteres verschoben.

P o s t g e b ä u d e in T h u n . Erstellung eines zweiten Kohlenraumes und Einbau von zwei Telephonsprechkabinen.

P o s t g e b ä u d e i n L a C h a u x - d e - F o n d s . Ventilationseinrichtungen im Verteilerraum, im Akkumulatorenraum und im Maschinenraum. Verlegung des Postcheckbureaus. Erstellen einer feuersichern Benzin-Lagerungs- und Abfüllanlage.

H a u p t p o s t g e b ä u d e in Basel. Vergrösserung des Erfrischungsraumes für die Telephonistinnen im III. Stock.

Die im Voranschlag vorgesehene Ventilationseinrichtung in der Telephonzentrale kann erst in Verbindung mit den projektierten Umbauarbeiten, für welche eine besondere Botschaft vorliegt, ausgeführt werden.

Vermehrung der Schlossfächer- und Umänderung der Schalteranlage im P o s t g e b ä u d e an der Z e n t r a l b a h n s t r a s s e in Basel.

P o s t g e b ä u d e in L u z e r n . Erweiterung der Schlossfächeranlage ; bauliche Änderungen für die Telegraphenverwaltung.

Im H a u p t p o s t g e b ä u d e in Z ü r i c h gelangten folgende Arbeiten zur Ausführung: Verbesserung der Heizung im Morsesaal, Erweiterung der Telegraphenlokale und Verstärkung der Rohrpostanlage des Checkbureaus.

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Einsetzen eines neuen Heizkessels im T e l e p h o n g e b ä u d e an der B a h n h o f s t r a s s e in Zürich.

Anbringen eines Lauf krans beim M a g a z i n g e b ä u d e der Telegraphen V e r w a l t u n g an der Ackerstrasse in Zürich.

Erweiterung der Telephonzentralen in den P o s t g e b ä u d e n Seh a ff h a u s e n , F r a u e n f e l d , H e r i s a u und C h u r . In letztgenanntem Postgebäude wurde ausserdem eine neue Schlossfacheranlage erstellt.

Erweiterung der Sehlossfächeranlage im P o s t g e b ä u d e in St. G a l l e n .

P o s t g e b ä u d e in L u g a n o . Aufstellen von zwei weitern Telephonkabinen in der Schalterhalle. Vermehrung der Magazinräume in der Remise durch Einbau eines Zwischenbodens.

Umbau- und Erweiterungsarbeiten, deren Ausführung aus besondern Gründen auf das laufende Jahr verschoben werden musste : E r w e i t e r u n g der E r d b e b e n w a r t e im Deg'enried bei Zürich. Die nähern Angaben über die Umgestaltung dieser Anlage wurden seitens der betreffenden Fachkommission erst im Herbst geliefert.

Umbau des T i v o l i - G e b ä u d e s auf dem W a f f e n p l a t z B i è r e . Diese Arbeit soll gleichzeitig mit den Bauarbeiten für das im Voranschlag für das Jahr 1920 vorgesehene Wäscherei-, Lingerie- und Tröcknegebäude daselbst zur Ausführung gelangen.

Der vom Finanzdepartement nachtraglich verlangte A n b a u ari das Ö k o n o m i e g e b ä u d e auf dem S c h i e s s p l a t z im S a n d bei Schönbühl, in welchem eine S c h w e i n e k ü c h e und eine W a s c h k ü c h e eingerichtet werden sollen, konnte nur im Rohbau vollendet werden. Die Fertigstellung dieser Erweiterungsbaute ist auf nächstes Frühjahr in Aussicht genommen.

Die bauliche!) Arbeiten im P o s t g e b ä u d e an der Rue du M o n t b l a n c in G e n f zwecks Unterbringung einer zweiten Telephonzentrale können erst in Angriff genommen werden, nachdem die notwendigen Angaben seitens der Telephonverwaltung vorliegen

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Die Erstellung einbruchsicherer Verschlüsse zu den Wertzeichenwandschränken im I. Stock des P o s t g e b ä u d e s in L a u s a n n e wurde im Einverständnis mit der Postverwaltung bis zum Zeitpunkt des Bezuges der neuen Diensträume des Wertzeichenbureaus, die infolge Wegzuges der Kreiszolldirektion V im Laufe des Sommers 1920 disponibel werden, verschoben.

Von dem schon im Voranschlag für 1918 vorgesehenen Umund Aufbau des W a g e n s c h u p p e n s der K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in T h u n wurde Umgang genommen. Gestützt auf einen Bericht des Militärdepartements vom 19. September 1919 haben wir alsdann verfügt, dass der für den Umbau des Wagenschuppens bewilligte, auf das Jahr 1919 übertragene Kredit zur Umänderung der bestehenden Montierhalle der Konstruktionswerkstätte in eine Automobil-Reparaturwerkstätte verwendet werde.

Auf Rechnung der K r i e g s m o b i l m a c h u n g sind folgende Arbeiten ausgeführt worden : Einrichtung eines Speisesaales für Arbeiter im eidgenössischen Z e u g h a u s in T h u n .

Erstellung eines Aufenthaltsraumes für Arbeiter im Z e u g h a u s Nr. l in K r i e n s.

Einbau einer Automobilremise im Fuhrwerkschuppen des Zeughauses Winterthur.

Neubauten.

Die Zahl der neu erstellten oder erworbenen Gebäude beträgt 33. Es betrifft dies: D r e i g r o s s e B u r e a u b a r a c k e n u n d ein M a t e r i a l s c h u p p e n mit Abwartwohnung auf dem Spitalackerareal in Bern. Diese Bauten sind in den Monaten Mai und Juni durch das eidgenössische Ernährungsamt bezogen worden.

Ein G e s c h ü t z s c h u p p e n auf der Allmend in T h u n .

Ein S c h u s s b e o b a c h t u n g s s t a n d auf der hintern Terrasse bei A m s o l d i n g e n (Waffenplatz Thun), dessen Erstellungskosten aus dem Kredit für Notstandsarbeiten bestritten wurden.

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Ein g r o s s e r F u h r w e r k s c h u p p e n für die Kasernenund Liegenschafts Verwaltung in F r a u e n f e l d .

D r e i S c h e i b e n m a g a z i n e auf dem S c h i e s s p l a t z K l o t e n - B ü l a c h.

Ein S c h u s s b e o b a c l i t u n g s t u r m im Walde Au Biolay in der Nähe des W a f f e n p l a t z e s B i è r e .

Ein S c h e i b e am a g a z i n mit Werkstatt auf dem S c h i essplatz Wallenstadt.

Ein Z e u g h a u s in W a n g e n a. A. (Anbau an Zeughaus Nr. 2).

Eine n e u e S c h e u n e auf dem Schiessplatz B r e i t f e l d Winkeln.

Eine G e r ä t e h ü t t e auf dem Versuchsfeld der landwirtschaftlichen V e r s u c h s a n s t a l t Z ü r i c h - O e r l i k o n .

Neubauten, die auf Rechnung der K r i e g s m o b i l m a c h u n g erstellt wurden : Ein Gebäude f ü r die D i n i t r o b e n z o l - A b f ü l l a n l a g e der M u n i t i o n s f a b r i k in Thun.

Ein o f f e n e r W a g e n s c h u p p e n für das Zeughaus Thun.

E i n K o m p r e s s o r e ng e b ä u d e f ü r d i e M u n i t i o n s f a b r i k in A l t d o r f .

Ein S p r e n g s t o f f m a g a z i n in der Nähe von B u r g d o r f.

Je ein Z e u g h a u s in H e r i s a u und in G l a r u s .

Ein Z e u g h a u s und ein M u n i t i o n s m a g a z i n in B e r g ü n .

Das Z e u g h a u s Nr. 2 in A i g l e .

Im Hinblick auf die spätere Entwicklung der Eidgenössischen Technischen Hochschule wurde die Liegenschaft des P o l y g r a p h i s c h e n I n s t i t u t e s an d e r C l a u s i u s s t r a s s e i n Z ü r i c h durch Kauf erworbeu. Die Besitzung ist für fünf Jahre an die Verkäuferin vermietet worden.

In Dübendorf wurde die Villa des Dr. J. Mandic, die bis dahin von der dortigen Flugplatzverwaltung gemietet und als Dienstwohnung für den Direktor verwendet worden war, angekauft.

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In T h a y n g e n und in T r a s a d i n g e n (Schaffhausen), sowie in Les « T o u x - D e r r i è r e s (Neuenburg) wurde je ein Haus für die Zollverwaltung käuflich erworben. Desgleichen die Liegenschaft Grand Rosemont an der Avenue Tissot in L a u s a n n e zwecks Unterbringung der Kreiszolldirektion des V. Zollkreises, deren bisherige Dienstlokale im Postgebäude Lausanne von der Postverwaltung beansprucht wurden.

In der Bundesstadt selbst sind im Laufe des Berichtsjahres nachgenannte Gebäude bzw. Liegenschaften durch Kauf erworben worden : Das G e b ä u d e Nr. l (Hotel Biger) am B i g e r p l a t z .

Das e h e m a l i g e W e r k b u n d a u s s t e l l u n g s g e b ä u d e auf dem Kirchenfeld (ohne Baugrund). Für letztern ist ein besonderer Pachtvertrag abgeschlossen worden.

Bezüglich der Belegung der durch diese beiden Hausankäufe gewonnenen Bureauräume wird auf Abschnitt G hiernach verwiesen.

Die Besitzung der. B r a n d v. e r S i c h e r u n g s a n s t a l t des K a n t o n s B e r n , bestehend aus den Gebäuden A m t h a u s g a s s e Nr. 7, I n s e l g ä s s c h e n Nr. 3 und T h e o d o r K o c h er g a s s e N r. 10.

* * * Neubauten, welche in Ausführung begriffen sind, aber im Berichtsjahre nicht vollendet werden konnten : H a u p t g e b ä u d e d e r E i d g e n ö s s i s c h e n Technischen Hochschule in Zürich.

Die relativ milde Witterung zu Beginn des Jahres erlaubte die normale Fortführung der Bauarbeiten. Vom 1. bis 5. August war Generalstreik, die Zimmerleute aber streikten bis Ende Oktober, während der besten Jahreszeit, was eine sehr störende Verzögerung in der Fertigstellung der Hofauditorien bewirkte.

Im Innern des Baues wurden die Ende September 1918 begonnenen Verputz- und Gipserarbeiten weitergeführt und in den Seitenflügeln bis Ende des Jahres fertiggestellt; in den Treppenhäusern wurden die Granittreppentritte versetzt. Vom 26. Juni bis 20. November erfolgte das Anschlagen der Glaserarbeiten, für welche schliesslich schweizerisches Glas von Moutier bezogen werden konnte. Auch der äussere Anstrich der Fenster ist fertiggestellt. Mitte Mai wurde mit der Erstellung der Warmwasserheizungsanlage durch Gebr. Sulzer begonnen und diese bis Ende des Jahres bis auf die Isolierung der Heizleitungen nahezu vollendet. Da für die Heizung des Baues keine Kohlen erhältlich

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waren, wurden nachträglich 2 Kessel für Ölfeuerung eingerichtet une. ein grosses Ölreservoir erstellt. Wegen der milden Witterung konnten die Bauarbeiten im Innern ohne Heizung weitergeführt werden. Der Verputz der neuen Hoffassaden wurde bis 30. November fertiggestellt. Von den Umgebungsarbeiten wurden die infolge Verbreiterung der Tannenstrasse an dieser erforderlichen Stützmauern erstellt. Die Anlieferung der Mägenwilersteine für diese Arbeiten ist wegen Mangel an Steinhauern sehr verzögert worden.

Wir glauben noch erwähnen zu sollen, dass die Baukosten für diese grosse Umbaute resp. Neubaute bedeutend über den bewilligten Kredit hinausgehen. Eine bezügliche Spezialbotschaft wird Ihnen im Laufe des Jahres 1920 zugehen. Zur Bestreitung der vorläufigen Mehrausgaben haben wir zu Lasten der ,,Kapitalrechnung1'' einen Vorschusskredit von Fr. 2,000,000 eröffnet.

Die Arbeiten am N e u b a u der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n V e r s u c h s a n s t a l t M o n t a g i b e r t b e i L a u s a n n e konnten im Berichtsjahre so weit gefördert werden, dass die Fertigstellung der Baute einschliesslich der innern Einrichtungen und der Möblierung, das heisst deren Übergabe und Bezug, im laufenden ·Jahr vorauszusehen ist.

Der Neubau des Z e u g h a u s e s Nr. 2 in S i t t e n , dessen Ersfcellungskosten zu Lasten der ,,Kriegsmobilmachung" fallen, konnte im Berichtsjahre nicht mehr vollendet werden, doch steht die Inbetriebsetzung dieses Zeughauses für nächsten Sommer in Aussicht.

Das Militärdepartement hat mit Rücksicht auf die reränderten Verhältnisse (Demobilmaohung) auf die Erstellung der im Voranschlag vorgesehenen o f f e n e n H a l l e für die grosse Heupresse der A r m e e m a g a z i n e in O s t e r m u n d i g e n verzichtet. Der betreffende Baukredit wurde in unserm Einverständnis für die Ausführung folgender Arbeiten im Bereich der Armeemagazine verwendet: a. Vergrösserung des Arbeiterlokales; b. Erstellung einer Badeeinrichtung im Wohngebäude des Verwalters ; c. Erstellung eines Fahrradschuppens ; d. Umänderung eines Lokals zu einer Autogarage ; e. Veränderungen an der Geleieeanlage ; f. Elektrische Beleuchtung der Geleiseanlage.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. f.

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Infolge eingetretener Schwierigkeiten konnte die Vergebung der Arbeiten zum Neubau des in So r al (Genf) projektierten Z o l l g e b ä u d e s im Berichtsjahre nicht mehr erfolgen. Dio Ausführung dieser Neubaute fällt daher in das laufende Jahr.

Bezüglich der Nichterstellung des W a g e n s c h u p p e n s bei den A r m e e m a g a z i n e n in T h u n verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Botschaft zum Voranschlag fUr das Jahr 1920 (S. 96, Nr. 2).

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der o r d e n t l i c h e U n t e r h a l t der Strassen, Wege, Industriegeleise und Brücken, sowie der Ufersicherungen an Flüssen, Bächen und Kanälen auf den Liegenschaften des Bundes wurde in gewohnter Weise besorgt. Trotzdem diese Unterhaltsarbeiten auf das Notwendigste beschränkt wurden, mussten wir am Ende des Jahres um Bewilligung eines Nachtragskredites einkommen.

Von den durch den Voranschlag bzw. mittels Nachtragskrediten bewilligten Strassen- und Wasserbauten gelangte unter anderen zur Ausführung: Entfernen eines schadhaften Holzzaunes in der G ä r t n e r e i an der Vannazhalde unterhalb des B u n d e s h a u s e s West bau und Ersetzen desselben durch ein eisernes Geländer mit Betonsockel.

Verlängerung der E i n f r i e d i g u n g längs der A l l m e n d s t r a s s e in T h u n von der Munitionsfabrik bis zur Regiestrasse.

Erstellung eines T r o t t o i r s an der L e r c h e n f e l d s t r a s s e in T h u n auf Gebiet der Munitionsfabrik daselbst.

Neuerstellung der U m z ä u n u n g längs der Bahnlinie bei der M u n i t i o n s f a b r i k in T h u n .

Erstellung eines A n s c h l u s s g e l e i s e s für die M u n i t i o n s f a b r i k in T h u n auf Rechnung der ,,Kriegsmobilmachungtt.

S t e i n p f l ä s t e r u n g e n auf der Westseite der Stallungen in der P f e r d e r e g i e a n s t a l t in Thun.

Ausführung von N o t s t a n d s a r b e i t e n auf den Waffenplätzen T h u n und K l o t e n - B ü l a c h , insbesondere Neuanlage und Verbesserung von Strassen, Wegen und Plätzen daselbst.

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Anlage von G ü t e r w e g e n auf dem Schiessplatz W a 11 e n s t a d t.

Erstellung neuer E i n f r i e d i g u n g e n um verschiedene abseits gelegene Grundstücke des W a f f e n p l a t z e s B i è r e .

Neuanstrich der eisernen U m z ä u n u n g um das Areal der A r m e e m a g a z i n e i n O s t e r m u n d i g e n (I.Teil).

E i n z ä u n u n g der Z e u g h a u s a n l a g e n in.ßurgdorf, S o l o t h u r n und C o l o m b i e r und Herrichtung der Hofplätze daselbst.

Vollendung des im Jahre 1918 begonnenen S t r a s s e n b a u e s hinter den Lagerhäusern in S e e w e n - S c h w y z auf Rechnung des Kredites ,,Kriegsmobilmachung".

Erstellung einer S t ü t z m a u e r gegenüber dem Zollhause in P e d r i n a t e (Tessin).

Erweiterung der f E i n f r i e d i g u n g in der V e r s u c h s a n s t a l t für Obst-,";Wem- und Gartenbau in W ä d e n s w i l .

Instandstellung der U f e r b ö s c h u n g e n an der A a r e längs des W äff en p l a t z e s T hu n.

Verlängerung der K a n a l i s a t i o n s a n l a g e im Rem ont end e p o t ,,Sand t c b e i S c h ö n b ü h l .

Ausräumung des S c h m i t t e n b a c h e s auf dem Wafïenplatz W a l l e n s t a d t (Notstandsarbeiten).

Die V e r b a u u n g e n an der Au b o n n e auf dem Areal der P u l v e r m ü h l e La Vaux, welche einen Teil des durch die lokalen und kantonalen Behörden subventionierten Korrektionsprojektes bilden, sind zum grössten Teil fertiggestellt. Die noch auszuführenden Arbeiten werden im laufenden Jahre zur Vollendung gelangen.

Quellenfassung und Zuleitung des Trinkwassers zum P a c h t h o f B o i s de M o n t auf dem W a f f e n p l a t z Bière.

Kanalisationsarbeiten bei den Z o l l g e b ä u d e n in Fahy (Berner Jura).

Erstellung einer Zisterne beim Z o l l h a u s Les J o u x D e r r i è r e s (Neuenburg).

Ufersicherungsarbeiten vor dem Z o l l h a u s in T e n e r o am Langensee.

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Trinkwasserversorgung der Z o l l g e b ä u d e in Alt n a u (Thurgau) und G y (Genf).

Erstellung eines grossen Senkschachtes im Areal der l a n d wirtschaftlichen Versuchsanstalt Liebefeld bei Bern.

Korrektion des auf der Westseite der V e r s u c h s a n s t a l t für Obst-, Wein- und Gartenbau i n W ä d e n s w i l vorbeifliessenden sogenannten Schlossbächleins.

Für die V e r b a u u n g des U e t e n b a c h e s bei See wen haben Sie unterm 27. Juni 1918 einen Kredit von Fr. 150,000 und unterm 26. September 1919 einen Nachkredit von Fr. 150,000 bewilligt. Über den Stand der Arbeiten gibt der Geschäftsbericht des Oberbauinspektorates Auskunft.

An die Kosten der S t a u f f a c h e r s t r a s s e in B e r n , für welche die Eidgenossenschaft als Eigentümerin des Areals der neuen Waffenfabrik beitragspflichtig ist, wurde im Berichtsjahre eine dritte Rate im Betrage von Fr. 7,531.-- ausgerichtet.

1917 Fr. 35,639.90 1918 ,, 6,877.45 * 42>517-35 Gesamtbeitrag bis heute Fr. 50,048. 35 Da sich im Jahre 1919 zufolge Erstellung einiger kleinerer Neubauten die Grundsteuerschatzung der neuen Waffenfabrik abermals erhöht hat, wird im laufenden Jahr eine weitere Beitragsquote entrichtet werden müssen.

Folgende Beiträge sind im Berichtsjahre für den Einkauf von Neubauten in die städtische Kanalisation an die Gemeinde Bern geleistet worden : a. für das neue Hülfswerkstattgebäude der Waffenfabrik Fr. 1600; b. für das Ausrüstungskontrollgebäude der Kriegstechuischeu Abteilung auf dem Wankdorffeld Fr. 1700.

Gemäss Verordnung des Kantons Uri vom 20. Mai 1916 betreffend den Unterhalt der nach der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1910 errichteten Verbauungswerke am Schächenbach wurden im Berichtsjahre die auf die M u n i t i o n s f a b r i k in A l t d o r f entfallenden Perimeterbeiträge für die Jahre 1915--1919 entrichtet, nämlich:

781

a. für Unterhaltsarbeiteii am Schächenbach . Fr. 11,298. 25 /;. für Unterhaltsarbeiten an der Reuss bei der Schächenmundung ,, 2,729. 77 c. für Unterhaltsarbeiten am Kummetbach bei Attinghausen ,, 70.87 Zusammen Fr. 14,098. 89 Die seit einigen Jahren hängige Angelegenheit betreffend W a s s e r v e r s o r g u n g des Z o l l h a u s e s in C a m e d o hat endlich ihre Erledigung gefunden, indem eine oberhalb des Zollhauses gelegene, dem Patriziato von Borgnone gehörende Quelle auf dem Wege der Zwangsenteignung erworben wurde.

Die U f e r S i c h e r u n g e n am Wallensee läogs des E x e r z i e r p l a t z e s in W a l l e n s t a d t konnten des Wasserstandes wegen im Berichtsjahre nicht fortgesetzt werden und müssen daher auf das laufende Jahr verschoben werden.

Nachdem wir im Laufe des Sommers 1919 durch die Gemeindebehörde von Grand-Saconnex (Genf) Kenntnis erhielten, dass sie ein Projekt über die Erstellung einer öffentlichen Kloakenaulage habe ausarbeiten lassen, entschlossen wir uns, den in Aussicht genommenen Einbau von K l ä r g r u b e n b e i m Z o l l g eb ä u d e G r a n d - S a c o n n e x einstweilen zu verchieben. Wir gedenken im Einverständnis mit der Zollverwaltung abzuwarten, was aus dem Kanalisationsprojekt der Gemeinde werden soll, und dann gegebenenfalls die Entwässerungsleitungen des Zollhauses an die in Rede stehende Hauplkloake anzuschliessen.

Die Arbeiten betreffend den Unterhalt des rechten Ufers der B r o y e auf Gebiet des H e n g s t e n d e p o t s in A v e n ches konnten erst im Spätjahr in Angriff genommen werden, so dass deren Ausführung in das laufende Jahr fällt.

D. l'lanentwürfe und Kostenberechnungen für in Beratung liegende Bauprojekte und Begutachtung bautechnischer Fragen, sowie Überwachung von Bauausführungen in für die Bundes Verwaltung gemieteten Gebäuden.

Während des Berichtsjahres wurden unserer Baudirektion eine Reihe von Fragen bautechnischer Natur zur Begutachtung überwiesen, nämlich :

Ï82 /. Für dus Militärdepartement betreffend Magazinschuppen in Chur, Fourageschuppen in Laufen und Delsberg, Schuppen Boucher in Fully, Halle Ceppi in Delsberg, Kaserne in Luzern, Zeughäuser in 8t. Gallen, Tavannes und Arbeiterwohnhäuser in Wimmis.

II. Für das Zottdepartement betreffend die Liegenschaften Juillard und Beucler in Damvant, Zarri und Galeazzi in Termine, Faboux in Bardonnex, die Hotels ,,Monopol", ,,Du Nord" und ,,Musterhotel" in Chur.

III. Für das Sundesamt für Sozialversicherung betreffend das vom Versicherungsgericht gemietete Gebäude an der Adligenswilerstrasse in Luzern.

IV. Für das Gesundheitsamt betreffend Quarantänebaracken in Chiasso und Genf, Absonderungshaus in Männedorf, Bezirksspital in Jegenstorf, Absonderungshaus in Uster, chemisches Laboratorium für Lebensmitteluntersuchung · in Zürich, kantonales Laboratorium in Lausanne.

V. Für das Justin- und Polizeidepartement betreffend die Erstellung von Baracken für die Heerespolizei in Buchs, Emmishofen und St. Gingolph.

VI. Für die Post- und Telegraplienvenvaltung betreffend Post- und Telegraphenlokale in Erlenbach i. S., Münsingen, Oberdiessbach, Rorschach, Murten, Davos-Dorf, Kalchofen, Brig, Küssnacht (Schwyz), Stein a. Rh., Effretikon, Bglisau, Adliswil, Wiedlisbaeh, Bauma, Genf-rue du Rhône, Malters, Schupfen, Bern-Kirchenfeld, Brugg, Cham, Grindelwald, Stans, Schwarzenburg, Arosa, Riggisberg, Frutigen, Brienz, Postdienstgebäude in Luzern, provisorisches Postdienstgebäude in Zürich, Telephonremise in Genf, Postneubau Burgdorf, Postneubau Baden, Postneubau Biel, Hotel Habis in Zürich, Hôtel Richemont und Hôtel de la Paix in Lausanne.

Im weitern war die Baudirektion mit der Ausarbeitung von Projekten und Kostenberechnungen für den Voranschlag für das laufende Jahr, sowie mit der Erstellung der technischen Unterlagen zu besondern Botschaften beschäftigt.

783 » Im Laufe des Sommers sprach eine Delegation des Gemeinderales von Lausanne im Bundeshaus vor mit dem Anliegen, es möchte im Interesse der Belebung der Bautätigkeit die Ausführung des n e u e n B u n d e s g e r i c h t s g e b ä u d e s beschleunigt werden.

Nach Anhörung eines Berichtes der Baudirektion, und um in der Sache einen Schritt vorwärts zu tun, haben wir das Departement des Innern ermächtigt, die Architekten Prince & Béguin in Neuenburg, welche anläaslich des Wettbewerbes zur Erlangung von Planentwürfen im Jahr 1913 (vgl. damaligen Geschäftsbericht) mit dem ersten Preis bedacht worden waren, mit der Ausarbeitung der definitiven Pläne und eines detaillierten Kostenanschlages zu beauftragen.

Nach Eingang dieser Unterlagen werden wir uns erlauben, Ihuen solche mittels besonderer Botschaft zur Einsichtnahme und behufs Bewilligung des Baukredites zu unterbreiten, so dass die zufolge des Weltkrieges verhinderte Neubaute ihrer Verwirklichung entgegengeht.

E. Gebiiudeassekuranz.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden 77 Gebäulichkeiten, dia bisher wegen Explosionsgefahr nicht versichert waren, nachträglich gegen Brandschaden versichert (vgl. Geschäftsbericht für das Jahr 1918). Die Zahl der versicherten Gebäude beträgt auf Fiide 1919: 1 6 7 4 (1916: 1246).

Total des Versicherungswertes Fr. 111,901,200 (1916: Fr. 87,321,070).

F. Mobiliarwesen.

Hauptsächlich infolge der ungeahnten Ausdehnung der Zentralstelle für Fremdenpolizei und der Militärversicherung wuchsen dio Ausgaben für Mobiliarbeschaffung derart an, dass wir genütigt waren, den Budgetkredit von Fr. 75,000 auf Fr. 127,000 zu erhöhen.

Das Inventar über die Mobiliargegenstände in den Bureaus dei- Bundeszentralverwaltung zeigt auf Ende des Berichtsjahres einen Wertbestand von rund Fr. 1,435,000.

784

G. Beschaffung von Bureaulokalen für die eidgenössische Zentralverwaltung; Haus- und Giirtnerdiensf.

Die vorübergehend im III. Stock des B u n d e s h a u s e s W e s t b a u untergebrachten Abteilungen des E r n ä h r u n g s a m t e s (Direktion, Generalsekretariat und Fürsorgearnt). siedelten Mitte April in das Haus S c h ä n z l i s t r a s s e Nr. 19 (Villa Schönburg) über. Die dadurch frei gewordenen Bureaus im Bundeshaus Westbau wurden. unter die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, das Politische Departement (Auswärtiges) und die eidgenössische Finanzkontrolle verteilt.

Im Monat August verliess die S. S. S. die ihr mietweise überlassenen Räumlichkeiten im Hochparterre des P a r l a m e n t s g e b ä u d e s . Die Kommissionszimmer II und II« sind den Journalisten zur Verfügung gestellt worden, während die übrigen Räume vom Sekretariat der Bundesversammlung übernommen wurden. Der vom Brotamt II benützte Raum im III. Stock wurde nach erfolgtem Umzug des Brotamtes in die Bureaubaracken dem Volkswirtschaftsdepartement als Archivraum für Unterbringung der von der S. S. S. und der industriellen Kriegswirtschaft übernommenen Akten zugewiesen.

Die Bureaus der B u n d e s a n w a l t s c h a f t und der Zentralpolizei wurden zufolge Kündigung seitens des Vermieters auf 1. Mai vom M ü n z g r a b e n Nr. 6 nach K r a m g a s s e Nr. 72 verlegt.

Das G r u n d b u c h a m t musste seine Räumlichkeiten an der A r c h i v s t r a s s e Nr. 15 auf dem Kirchenfeld wegen Verkaufs des Hauses auf 1. November verlassen und ist seither im ehemaligen H o t e l St. G o t t h a r d am B u b e n b e r g p l a t z untergebracht.

Für das e i d g e n ö s s i s c h e S a n i t ä t s m a g a z i n wurden zu Beginn des Jahres weitere Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im Kellergeschoss des Hauses S pi t a l a c k e r s t r a s s e N r. 63 gemietet.

Die A u s r ü s t u n g s s e k t i o n d e r K r i e g s t e c h n i s c h e n A b t e i l u n g des Militärdepartements musste Anfang Mai in das Gebäude M a t t e n h o f s t r a s s e Nr. 17 verlegt werden, weil ihre Bureaus an der BV i li t o ri as t r a s s e N r . 2 vom Vermieter gekündigt worden waren.

Die vorübergehend an der M a r k t g a s s e Nr. 39 untergebracht gewesenen Sektionen der Abteilung für Genie (Bausektion und Sektion für Luftfahrwesen) konnten auf 1. Mai wieder mit ihrer Dienstabteilung im Bundeshaus Ostbau vereinigt werden.

785

Mit Rücksicht auf die unhaltbaren Raumverhältnisse bei der eidgenössischen M i l i t ä r b i b l i o t h e k im B u n d e s h a u s O s t b a u haben wir uns veranlagst gesehen, die Militärbibliothek auf 1. Mai in das von der Verwaltung für Kriegsgefangeneninternierung gemietete Gebäude Nr. 11 am B i e r h ü b e l i w e g zu verlegen, während die Bibliothekräume im Bundeshaus Ostbau dem Armeearohiv überlassen wurden.

Anfang Juli konnte die I n v e n t a r k o n t r o l l e des Oberk r i e g s k o m m i s s a r i a t e s , zuletzt S u l g e n e c k s t r a s s e Nr.8, wieder im .Bundeshaus Ostbau untergebracht werden. Erstere Mietlokale wurden vom R e v i s i o n s b u r e a u des G en e r a l sckretariates des Volkswirtschaftsdepartements bezogen, welches seine bisherigen Lokale an der M ü h l e m a t t s t r a s s e Nr. 12 einem Zweigbureau der Militärversicherung abtroten musste.

Die Bureaulokalitäten des O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t e s an der B u n d e s g a s s e Nr. 36 und an der W a b e r n s t r a s s e Nr. 38 wurden auf 1. Juli bzw. 1. November gekündigt. Die betreffenden Dienstzweige sind hierauf in das seit 1. Mai neu gemietete Gebäude L a u p e n s t r a s s e Nr. 3 verlegt worden. An letztem Ort fand auch der M o t o r w a g e n d i e n s t Unterkunft.

Auf 1. Oktober mussten für die S t e u e r ver w a l t u n g iß der Nähe ihres Verwaltungsgebäudes (Bundesgasse 32/34) sechs weitere Bureaulokale gemietet werden, die im Hause S c h w a n e n gasse Nr. 4 gefunden werden konnten.

Die vorübergehend an Private vermieteten Räumlichkeiten im Gebäude E f f i n g e r s t r a s s e Nr. 6 wurden auf 1. November dem eidgenössischen Amt für A r b e i t s l o s e n f ü r s o r g e zur Verfügung gestellt.

Die neuerstellten B u r e a u b a r a c k e n auf dorn Spitalackerareal wurden in den Monaten Mai und Juni sukzessive von den Abteilungen des E r n ä h r u n g s a m t e s bezogen. Durch teilweisen Abbau einiger kleinerer Abteilungen des Ernährungsamtes wurden auf Ende des Jahres in einer der vier Baracken einige Lokalitäten frei. Diese sind zur Aufnahme des Armeesanitätsmagazins bestimmt, dessen bisherige Lokale an der Spitalackerstrasse auf 1. Februar 1920 gekündigt wurden.

Durch die Verbringung des Ernährungsamtes nach den Bureaubaracken wurden Bureaulokale disponibel: im
Bundeshaus Westbau (III. Stock), ferner in den Gebäuden Müblemattstrasse Nr. 12.

Kramgasse Nr. 25, Mattenhofstrasse Nr. 17, Laupenstrasse Nr. 3, Amthausgasse Nr. 18 und im ehemaligen Hôtel du Pont. An

786

letztgenannten zwei Orten konnte infolgedessen die Miete gekündigt werden, während die übrigen verfügbar gewordenen Räume von andern Dienstabteilungen bezogen wurden.

Mitte April wurde das käuflich erworbene ehemalige W e r k b u n d a u s s t e l l u n g s g e b ä u d e an der Hallwylstrasse auf dem Kirchenfeld in Bern durch die Z e n t r a l s t e l l e für F r e m d e n p o l i z e i bezogen, die vorher provisorisch im Gebäude des Gesundheitsamtes am Äussern Bollwerk und im Hause L a u p e n s t r a s s e Nr. 7 untergebracht war. Letztere Lokalität musste wegen Umbau des Gebäudes geräumt werden.

Anfang August mussten für das immer zahlreicher gewordene Personal der Fremdenpolizei noch weitere Bureaulokale beschafft werden. U n t e r a b t e i l u n g M (Militär) bezog die bisher vom Oberkriegskommissariat innegehabten Bureaus am B a h n h o f p l a t z Nr. 7, U n t e r a b t e i l u n g Statistik die vom Revisionsbureau des Ernährungsamtes geräumten Lokale an der K r a m g a s s e Nr. 25.

Die Bureaus der M i l i t ä r v e r s i c h e r u n g , die an verschiedenen Orten, wie z. B. Bundeshaus Ostbau, Postgebäude, Hotelgasse Nr. 6, Marktgasse Nr. 32 und Effingerstrasse Nr. 6, untergebracht waren, wurden in der ersten Hälfte des Jahres sukzessive im angekauften Gebäude Eigerplatz Nr. l ( H o t e l E i g e r) vereinigt.

Die bis am 18. Januar von der M i l i t ä r v e r s i c h e r u n g benützten Zimmer Nrn. 142 und 143 im P o s t g e b ä u d e B e r n wurden auf Wunsch des Justizdepartements dem ausserordentlichen eidgenössischen Untersuchungsrichter zugeteilt. Am 1. November konnten sie der Post Verwaltung wieder zur Verfügung gestellt werden.

Aus Bankkreisen sowohl als seitens von Hotelbesitzern in Interlaken wurde letzten Sommer die Anregung gemacht, eine oder mehrere Abteilungen der Bundesverwaltung nach Interlaken zu verlegen, woselbst einige ältere und neuere Hotels sich zur Unterbringung von Bureaus gut eignen würden. Nach reiflicher Prüfung der Frage sind wir zur Ansicht gekommen, dass ein derartiges Vorgehen nicht im Interesse einer guten Verwaltung läge.

Wir haben es deshalb grundsätzlich abgelehnt, Abteilungen der Zentralverwaltung ausserhalb der Stadt Bern unterzubringen.

787

Der H a u s d i e n s t hat infolge Ankaufs von Gebäuden und durch fortwährende Miete neuer Bureaulokale eine weitere Ausdehnung erfahren, so dass mit den im Voranschlag vorgesehenen Krediten nicht mehr auszukommen war und ein erheblicher Nitchtragskredit verlangt werden musate. Das gleiche trifft auch für den Heizungsbetrieb zu. Die hierüber im vorangehenden Geschäftsbericht erwähnten Verhältnisse sind im abgelaufenen Jahr nicht besser geworden.

Für den G ä r t n e r d i e n s t bei den Bundeshäusern und andern eidgenössischen Gebäuden in Bern hat die Baudirektion unterm 23. September eino Dienstinstruktion erlassen.

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

A. Forstwesen.

Gesetzgebung. Mit Beschluss vom 2. August 1919 haben wir den Artikel 18 der Vollziehungsverordnung vom 13. Mai 1U03 zum eidgenössischen Forstpolizeigesetz auf 1. Januar 1920 aufgehoben und durch eine neue Fassung ersetzt, dahingehend, dass die in Art. 7 des Bundesgesetzes vom 11. Oktober 1902 vorgeschriebene ,,angemesseneBesoldung"1 nicht geringer sein dürfe als diejenige, die von den betreffenden kantonalen oder Gemeindeverwaltungen andern technischen Beamten mit abgeschlossener Hechschulbildung in gleichsam koordinierten Stellen zuerkannt wird, wobei dem Bundesrat vorbehalten bleibt, das Minimum dieser Anfangsbesoldung von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, festzusetzen. Dasselbe gilt auch in bezug au l' die Taggelder.

ErledigungdesPostulatesNr. 715Subventionswesen des Bundes. In beäug auf die Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei hat die zur Prüfung dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission keine speziellen Wünsche und Anregungen gemacht und nur bemerkt, die Beiträge des Bundes seien gesetzlich normiert, es müsse auch fernerhin mit etwelchem Steigen derselben gerechnet werden.

Was die Bundesbeiträge an die Besoldungen des Forstpersonals anbetrifft, sind solche, wie die Kornmission dies bereits vorsah, nie lit unwesentlich gestiegen, infolge Zunahme des subventionsherechtigten Personals, namentlich aber auch durch Erhöhung der einzelnen Besoldungen.

Die in Auesicht gestellten Ersparnisse bei den Subventionen an Verbaue und Aufforstungen wären wirklich eingetreten, wenn

788

die mit der durchgeführten Anwendung niedrigerer Ansätze der Beitragsquoten des Bundes erzielten Minderausgahen nicht méfiais ausgeglichen worden wären durch die infolge der in letzter Zeit in aussergewöhnlichem Masse gestiegenen Arbeitslöhne und Materialkosten angewachsenen Ausftthrungskosten der Projekte und der damit in Zusammenhang stehenden Mehrbeträge der Bundessubvention.

Was den Wegebau anbetrifft, hat sich bei den starken Holznutzungen in den schweizerischen Waldungen während der letzten Jahre, bedingt durch das Ausbleiben der Holzeinfuhr aus dem Auslande, der grosse Vorteil der Waldwege, durch Erleichterung der Holznutzungen und Aufschliessung von Waldgebieten, die bisher mangels an Abfuhrmöglichkeiten kaum in Betracht fielen, immer mehr herausgestellt, so dass die Anlage neuer Waldwege zum dringenden Bedürfnis geworden ist. Es wird deshalb auch fernerhin dem Waldwegebau die grösste Aufmerksamkeit geschenkt und dessen Förderung durch Bundesbeiträge irn Auge behalten werden müssen. Immerhin werden die diesfälligen Ansprüche an den Bund, bei einem gesetzlichen Höchstbeitrag von 20 °/o der Kosten, nicht in schwerwiegendem Masse anwachsen.

Bei Jagd und Fischerei sind etwelche Mehrausgaben bedingt durch die inzwischen gestiegenen Besoldungen der Wildhüter in den Jagdbannbezirken und der Fischereiaufseher, die jedoch keine beträchtliche Höhe erreichen werden.

Die Beiträge an die Fischbrutanstalten sind etwas herabgesetzt worden, haben aber nunmehr die untere Grenze erreicht, wenn die erfolgreichen Bestrebungen auf dem Gebiete der künstlichen Fischzucht nicht lahmgelegt werden sollen.

Bestimmte Anträge über notwendig erachtete Änderungen gegenüber den jetzigen Bestimmungen und der gegenwärtigen Praxis sehen wir uns nicht veranlasst zu stellen, es könnton solche auch nur auf dem Wege der Gesetzesrevision erzielt werden, wofür der gegenwärtige Zeitpunkt nicht als geeignet erachtet wird.

Auf eine Beschwerde des Holzproduzentenverbandes des Kantons Zürich, gerichtet gegen die durch den Regierungsrat dieses Kantons getroffene Regelung der Anlage von Forstreservefonds und forstliche Rechnungsstellung der Korporationen, konnte wegen Nichteinhaltung der Rekursfrist nicht eingetreten werden.

Auch wenn der Bundesrat materiell auf die Beschwerde hätte eintreten können, so hätte er dieselbe abweisen müssen, da die

7811 angefochtenen kantonalen Bestimmungen nicht im Widerspruch stehen zu den bundesrechtlichen Vorschriften.

Porstpersonal. Gegen Ende des Jahres ist Herr Fr. Merz nach kurzer Krankheit gestorben. Derselbe hat sieh während seiner 10jährigen erfolgreichen Wirksamkeit als eidgenössischer Forstinspektor bleibende Verdienste um das schweizerische Forstwesen erworben. Herr Forstinspektor Schönenberger hat nach läiagerm Erholungsurlaub seine Tätigkeit mit Anfang April wieder aufgenommen. Herr Rhyn trat ini Juni als Assistent für Forststatistik zurück, welche Stelle vorläufig nicht wieder besetzt wurde. An die anlässlich der Reorganisation des Departements des Innern geschaffenen zwei Kanzleisekretärstellen wurden gewählt Herr Ernst Mumenthaler von Murgenthal, bisher Kanzlist erster Klasse, und Herr Edmond Vignier von Genf; ersterer mit Dienstantritt auf i. Oktober 1919, letzterer auf 1. Januar 1920. Herr Felix Weibel wurde vom Kanzleigehülfen zum Kanzlisten zweiter Klasse befördert und seine bisherige Stelle durch Herrn Paul »3alzmann von Eggiwil besetzt.

Wir sahen uns auf Ende Mai veranlasst, eine Neueinteilung der Schweiz in fünf eidgenössische Inspektionskreise vorzunehmen, von denen je einer den fünf Forstinspektoren zu spezieller Überwachung übertragen wurde.

Auch im Berichtsjahr nahm die Holzversorgung des Landes unsere Inspektion für Forstwesen stark in Anspruch, indem der Abbau der ausserordentlichen Massnahmen nicht im gehofften Umfange erfolgen konnte.

Auf Ende des Jahres bestunden in der Schweiz 234 Stellen, die wissenschaftlich gebildeten Forstbeamten übertragen waren und die sich wie folgt verteilen : a. eidgenössische Inspektion für Forstwesen, Forstschule, Zentralanstalt für forstliches Versuchswesen, schweizerische Bundesbahnen 16 Stellen b. Forstbeamte der Kantone 165 ,, c. Forstbeamte der Gemeinden und Korporationen 53 ,, Zusammen 234 Stellen Von letztern sind sechs durch kantonale Beamte versehen, so aass sich die Gesamtzahl des höhern wissenschaftlich gebildeten Forstpersonals auf 228 beläuft.

Einer Eingabe des schweizerischen Unterförsterverbandes Folge gebend, ist in Anerkennung der Verdienste des Unterforstpersonals als wichtiges Glied der Forstorganisation und in Be-

790

rücksichtigung dessen meistenorts unzulänglicher Besoldung, den Kantonen durch Kreisschreiben empfohlen worden, für dessen finanzielle Besserstellung einzutreten. Es scheint dieses V.orgehen nicht ohne Erfolg geblieben zu sein, indem die Anzahl der untern Forstbeamten, die auf einen Besoldungsbeitrag des Bundes Anspruch erhoben, gegenüber dem Vorjahr um 70 Mann gestiegen ist.

Die vom Bunde subventionierten Besoldungen und Taggelder des Forstpersonals und die bezüglichen Bundesbeiträge stellen sich wie folgt zusammen, wobei zu bemerken ist, dass in dieser Aufstellung der Kanton Neuenburg nicht berücksichtigt ist, d;i dessen Eingabe um Besoldungsbeiträge zu spät erfolgte, um {aidas Rechnungsjahr 1919 noch berücksichtigt werden zu können: Anzahl

Besoldungen und Taggelder

Fr.

1. Höheres Forstpersonal: a. der Kantone . . .

b. der Gemeinden und Korporationen . .

153 1,038,553.82

Bundesbeiträge

Fr.

312,160.71

48 342,244.31 46,154.72 201 1,380,798.13 358,315.43 2. Unteres Forstpersonal . 1,278 2,129,258.35 307,972.9fr Zusammen 1,479 3,510,056.48 666,288.41 (1918: 1,459 2,861,549.63 544,286.54) Wenn eine nennenswerte Vermehrung des Forstpersonals, namentlich des höhern, nicht eingetreten ist, so muss dagegen der bedeutenden Steigerung der Ausgaben für Besoldungen, sowohl des obern als des untern Forstpersonals, Erwähnung getan werden. Veranlassung hierzu ist die Neuregelung der Besoldungen in der Mehrzahl der Kantone.

Zum ersten Male kam in diesem Jahre die allgemeine Versicherung des Forstpersonals gegen Unfall vollständig zur Durchführung ; dementsprechend ist auch die Zahl der versicherten Forstbeamten von 917aufl225 und die Prämicnsumme von Fr. 70,520.33 im Vorjahr auf Fr. 98,326. 08 gestiegen. An letztere gelangte ein Bundesbeitrag von Fr. 30,734. 89 zur Ausrichtung.

F o r s t l i c h e P r ü f u n g e n . Die bisherigen Mitglieder und Ersatzmänner der Kommission für die forstlich-praktische Wählbarkeitsprüfung sind für eine neue Amtsdauer von drei Jahren, d. h. bis 9. September 1922, bestätigt worden. Durch Bundesratsbeschluss vom 22. November 1919, nebst zudienendem Reglement vom gleichen Datum, erfolgte eine Neuordnung der praktischen

791

Prüfung über Wählbarkeit höherer Forstbeamter, wobei namentlich auch die neuen Zeitverhältnisse durch eine angemessene Erhöhung der Entschädigungen der Lehrmeister und der Kandidaten für ihre forstliche Praxis Berücksichtigung fanden.

Neun Kandidaten bestunden mit Erfolg die forstlich-wissenschaftliche Staatsprüfung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich und traten alsdann die forstliche Praxis an.

Forstlich-praktische Staatsprüfungen fanden zwei statt, eine in Neuenburg am 1./2. April, die andere in Zürich am 4./5. Dezember 1919, an welchen 15 Kandidaten sich das Zeugnis der Wählbarkeit an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forststelle erwarben.

F o r s t k u r s e . Die während der letzten Jahre stark in Rückstand geratene Heranbildung von unterm Forstpersonal durch Forstkurse hatte zur Folge, dass ein beträchtlicher Mangel an ausgebildetem Unterforstpersonal eintrat, dem mit tunlichster Beförderung durch vermehrte Forstkurse abgeholfen werden mussto.

An solchen fanden statt : 1. Die erste Hälfte eines interkantonalen Kurses für Unterförster des Hochgebirges in Chur, vom i. bis 27. September, mit 30 Mann aus den Kantonen Luzern (1), Uri (2), Schwyz (3), Obwalden (3), Glarus (4), St. Gallen (7), Graubünden (6) und Wallis (4).

2. Ein achtwöchiger Kurs für Unterförster des bernischen Mittellandes, vom 21. April bis 17. Mai in Zollikofen und vom 22. September bis 18. Oktober in Gutenburg, mit 25 Teilnehmern.

3. Ein achtwöchiger Kurs für Unterförster des Berner Jura, vom 28. April bis 24. Mai in Moutier und vom 2. bis 27. September in Tavannes, mit 26 Zöglingen.

4. Die zweite Hälfte eines achtwöchigen interkantonalen Barinwartenkurses in Liestal, vom 15. September bis 11. Oktober, mit 25 Teilnehmern aus den Kantonen Solothurn (14), Baselstadt (1) und Baselland (10).

5. Die zweite Hälfte eines Unterförsterkurses des Kantons Tessin, vom 12. Mai bis 12. Juni in Bellinzona und Ambri, mit 22 Teilnehmern.

6. Ein vierwöchiger Unterförsterkurs des Kantons Zürich, vom 22. April bis 2. Mai und vom 20. Oktober bis l. November in Zürich, mit 24 Teilnehmern.

7. Bin vierwdchiger Bannwartenkurs des Kantons Solothuru.

vom 28. April bis 10. Mai in Attisholz und vom 16. bis 31. Oktober in Lüterswil, mit 22 Teilnehmern.

792

8. Drei Bannwartenkurse des Kantons Aargau von 14tägiger Dauer, vom 6. bis 18. Oktober in Rheinfelden (14 Teilnehmer) und Baden (36 Teilnehmer) und vom 18. Oktober bis 1. November in Zofingen (27 Teilnehmer).

9. Drei 14tägige Fortbildungskurse für Gemeindeförster des Kantons Aargau, wovon zwei vom 5. bis 17. Mai in Brugg (33 Teilnehmer) und Zofingen (27 Teilnehmer) und einer vom 19.

bis 31. Mai in Aarau (38 Teilnehmer).

V e r m ä r k u n g und V e r m e s s u n g . Die Revision der Instruktion für die Vermarkung und Parzellarvermessung gab der Inspektion für Forstwesen Gelegenheit, die Wünsche der Forstwirtschaft in bezug auf die Neuordnung dieser Gebiete zur Geltung zu bringen.

Waldvermessungen kamen zur Durchführung in den Kantonen Zürich 471 ha, Bern 460 ha, St. Gallen 1183 ha, Aargau 1485 ha, Tessin 2161 ha, Waadt 67 ha und Wallis 386 ha, zusammen über 6213 ha.

W a l d a u s r e u t u n g e n erfolgten in 16 Kantonen, und zwar für 112,78 ha Schutzwald und für 114,9c ha Nichtschutzwald, mit Ersatzaufforstungen von 20,84 ha Schutz- und 19,si ha Nichtschutzwald.

Zuverlässige Mitteilungen und Beobachtungen haben ergeben, dass im Lande herum ganz erhebliche Flächen von Wald entblösst und der landwirtschaftlichen Benutzung zugewendet wurden, ohne vorgängige Einholung einer Urbarisierungsbewilligung. Wir haben daher mittels Kreisschreibens vom 30. Dezember 1919 die kantonalen Regierungen hierauf aufmerksam gemacht, mit der Einladung, ihre Forstorgane anzuweisen, über die ausgeführten und noch auszuführenden Waldrodungen strenge Aufsicht zu führen, und hierbei in Erinnerung gebracht, dass Rodungen von Schutzwaldparzellen mit einem Flächeninhalt von über 30 Aren einer -Bewilligung des eidgenössischen Departements des Innern bedürfen.

Die S c h u t z w a l d a u s s c h e i d u n g erlitt keine Abänderung.

Von D i e n s t b a r k e i t e n auf Waldungen kamen zur Ablösung im Kanton Bern verschiedene Streurechte, in Obwalden vier Beholzungsrechte, in Zug zwei Streurechte, in St. Gallen eine Zaunpflicht und im Kanton Tessin ein Recht auf Nutzung von Kastanienbäumen in einer Aufforstung. Für diese Ablösungen wurde ein Geldbetrag von Fr. 9202. 50 aufgewendet.

793

Auf ein Gesuch der allgemeinen Davoser Kontroll- und Zentralinolkerei A. G. um Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 16. Oktober 1917 betreffend unentgeltliche Gestattung des Leseholzsammelns in allen offenen Wäldern wurde angesichts der Schwierigkeit der Brennholzbeschaffung nicht eingetreten.

B e t r i e b s e i n r i c h t u n g . Einer vom Kanton Neuenburg erlassenen Instruktion für die Betriebseinrichtung der öffentlichen Waldungen konnte die Genehmigung erteilt werden.

Die im Jahre 1919 erstellten Wirtschaftspläne sind aus nachstehender Zusammenstellung ersichtlich :

Kantone

a. Provisorische Wirtschaftspläne.

Neu erstellt Anzahl

Bern Glarus Graubünden Tessin

ha 197 --

2 -- --

Zusammen

Fläche

--

4279 4476

16 18

Revidiert Anzahl Fläche

ha --

-- 1 1

96 345 -- 441

--

2

b. Definitive Wirtschaftspläne.

Neu erstellt Anzahl Fläche

Kantone

ha Zürich

Bern Luzern .

Schwyz .

Zug . . .

Freiburg Solothurn .

St. Gallen .

Graubünden Aarsau .

Tessin . .

Waadt .

Neuenfeurg .

--

1 1

92 251

1 2

80 508

4

1,584

. .

7 6

2,894 1,162

Zusammen

22 ·

6,571

. . .

.

.Bandesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

Revidiert Anzahl Fläche ha 4 368 10 · 1,031 10 447 6 2,064

3 13 3 1 14 1 5 2 72

376 2,800 1,551 1,447 1,727 1,247 1,397 542 14,997 56

794 H o l z n u t z u n g e n . Nach den beigegebenen Tabellen I und II wurden aus den öffentlichen Waldungen im Jahre 1919 abgegeben : aus den Staatswaldungen 263,194 m3 ,, ,, Gemeinde-und Korporationswaldungen 2,440,481 m 3 Zusammen 2,703,675 m 3 (1918: 2,592,894 m8) Soweit die Betriebseinrichtung der öffentlichen Waldungen durchgeführt ist, um eine Kontrolle der Nachhaltigkeit zu gestatten, ergab sich nach den diesfälligen Angaben der Kantone auf Ende 1919 für die Staatswaldungen von 12 Kantonen eine Überschreitung und nur in drei Kantonen eine Einsparung, oder eine Gesamtüberschreitung von 70,539 m 8 ; für die Gemeinde- und Korporationswaldungen in 18 Kantonen eine Überschreitung und in zwei Kantonen eine Einsparung, d. h. eine Überschreitung im ganzen von 568,853 m 3 oder im gesamten für die öffentlichen Waldungen (Staat, Gemeinden und Korporationen) eine Überschreitung von 639,392 m3.

Was die Privatwaldungen anbetrifft, entziehen sich die Holznutzungen in denselben jeglicher auch nur einigermassen zuverlässiger Kontrolle, sie werden aber zweifellos den Durchschnitt normaler Zeiten ebenfalls ganz bedeutend übersteigen.

Oberwähnte Überschreitung der Nachhaltigkeit in den öffentlichen Waldungen, die seit Ende des Vorjahres um 283,000 m3 zugenommen hat, darf aber nicht allein auf die ungünstigen Verhältnisse in der Brennmaterialversorgung und die Ausfuhr von Nutzholz zurückgeführt werden, es haben hierzu auch wesentlich beigetragen die grossen Windfälle, verursacht durch die Föhnstürme vom 5. Januar 1919 und die bedeutenden Schneedruckschäden im Frühjahr.

Von Geometern anlässlich der Grundbuchvermessung willkürlich angeordnete Abholzungen durch Kahlschläge, namentlich in stark parzellierten Privatwaldungen, gaben uns Veranlassung, durch Vermittlung des Grundbuchamtes die kantonalen Vermessungsaufsichtsbehörden anzuhalten, die erforderlichen Weisungen zu erteilen, dass den Grundbuchgeometern untersagt werde, von sich aus Abholzungen anzuordnen. Sofern solche zu Vermessungszwecken, unerlässlich sind, haben sich die Geometer behufs der nötigen Anordnungen an das zuständige Kreisforstamt zu wenden. 'Ebenso sind die Linienaushiebe durch Vermittlung desselben zu veranlassen.

Tabelle 1.

Tableau I.

Materiale traa der Staatswaldunaen im Jahr 1919 Exploitations dans les forêts de l'Etat en 1919.

Mittel- und Niederwald

Hochwald Futaie

Kantoa Hauptnutzung Coupes principales

Zwischennutzung Cuupes secondaires

i

Taillis

Zusammen Im gesamten Au total Totaux Gesamtnutzung Gesamtnutzung Totaux

Schwyz

. . . . .

.

. ·.

16,462 58,842 3,746 221

Verkauf Vente

Totaux

Losholz und Eigenbedarf Répartition et pour son propre usage

Sortiment -- Assortiments Von der gesamten Holzabgabe sind Nutzholz inkl. Papierlio'z Bois de service

Brennholz Bois de feu

Contrôle du rendement soutenu

Holzart -- Essences ¥«» tm gesamten Holzabgabe sind

Nadelholz Eésineux

Laubholz

Seit der letzten Revision

Feuillus

Depuis la dernière revision

4,037 19,856 812

20,499 78,698 4,558 221

30 24

561 206

5,649 1,276

1,150 20,842 5,346

m3

Derbholz und Reisig m3 Bois fort et brindilles ms

516 815

21,015 79,513 4,558 221

21,015 79,513 4,558 221

21,015 79,361 4,073 221

561 206

561 206

531 206

1,150 21,836 5,728

1,150 21,836 5,728

1,150 21,339 5,728

15,591 5,221 938 10,390 338 23,917 11,667 287 49,177 223 13,724 154

15,591 5,221 938 5,478 2,029 23,917 11,667 287 49,177 223 13,724 154

15,591 5,221 610 5,478 892 23,917 11,667 287 49,139 213 13,600 20

263,194

260,259

152 485

m3

°/o

m3

m3

%

ms

10,685 31,362 2,499 104

50,8 39,4 54,8 47,i

10,330 48,151 2,059 117

13,586 51,749 4,090 221

64,6 65,i 89,7 100,o

7,429 27,764 468

420 166

74,9 80,6

141 40

479 89

1,037 8,675 1,779

90,, 39,7 31,i

113 13,161 3,949

1,086 16,436 2,684

94,4 75,s 46,9

64 5,400 3,044

237

31,6

5,490 5,221 938 3,505 1,226 13,024 9,112 287 32.883 120 7,456

35,2 100,o 100,o 64,o 60,4 54,5 78,t 100,o 66,9 63,2 54,3 0,o

10,101

708

16,2

10,671 3,418 347 i 3,471 i 1,750 14,930 6,239 !

287 26,085 ; 28 8,732 129

16,294 103 6,268 154

41,4

154,148

169,682

64,5

93,512

. . .

Obwalden . .

Nidwalden . .

Glarus Zug .

. .

Frei bürg 2) .

Solothurn Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . .

Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf . . ' . .

53l1) 182

. .

. .

Einsparung Übernutznng SurEconomie exploitation

_

30

85,4 43,2

82 117

8,250 23,233 2,099 21

7

?

105

i

1,150 15193 4,070 . .

. .

. .

.

. .

. .

. .

12,518 4,994 698 8,457 67 !)

15,893 7,447 287 38,785 O 223 8,672 50

3,073 227 240 1,933 271 8,028 3,816 9,206 4,603 81

15,591 5,22l 938 10,390 338 23,917 11,263 287 47,991 223 13,275 131

994 382

' 404

1,186 449 23

Schweiz zusammen

*) Stehend eingemessen.

Kreis II Angaben von 1918.

) Kreise IX, XV und XVIII Angaben von 1918

2 ) 3

Ca-nton

(boia àpapìer comp.)

Derbholz und Reisig m3 Suis fort et brindilles m3

Zurich Bern 8 ) Luzerii Uri

Nachhaltigkeit

Holzatogafoe -- Matériel exploité

Holzernte -- Exploitation

497

328

1,137

4,920 1,803 591 2,007 279 8,987 5,428

38 10 124 134

23,092 195 4.992 25

2,935

109,046

34,5 63,o 36,6 13,8

37,6 46,5 0,o 47,o 91,5

36,4

*) Bois meswrés sw pied.

-) Arrondissement II, données de 1918.

3 ) Arrondissements IX, XV et XVIII, données de 1918

976

?

?

6,743 2,851 4,218 1,277

9 ?

1,973 803 10,893 2,555

255 17,759 4,207 Übernutzung ] s«rV 70,539 exploitation J

Zürich Berne 3) Lucerne Uri Schwyz Unterwald-le-Haut Unterwald-le-Bas Glaris Zoug Fribourg 2) Soleure Bàie-Ville Bàie-Campagne Schaffhouse Appenzell Rh.-Ext.

Appenzell Rh.-Int.

St-Gall Grisons Argovie Thurgovie Tessin Vaud Valais Neuchâtel Genève Suisse, total

Tabelle II.

-- Tableau II.

Materialertrag der Gemeinde- und Korporationsw^ldungen im Jahr 1919.

Exploitations dans les forêts des communes et des corporations en 1919.

Mittel- nnd Niederwald Taillis

Hochwald Futaie

i

Kanton Hauptnutzung Coupes principales

Zürich l Bern 3 ) Luzern Uri Schwyz Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus Zue . . .

Freiburg 2 ) . .

Solothurn Baselstadt . .

Basel land Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

S t . Gallen . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg . .

Genf

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

79,158 358,405 39,912 14,396 106,261 38,607 0 17,726 23,378 20,447 80,659 112,469 7,592 53,250 31,759 19,648 7,273 138,215 162,446 0 162,038 26,220 13,379 164,601 !)

94,042 68,025

ZwischenGesamtnutzung Gesamtnutzung nutzung Coupes Totaux Totaux secondaires Derbholz und Reisig m3 Sois fort et brindilles m3 35,119 88,097 11,102 3,060 4,984 3,145 4,193 4,370 1,728 20,604 23,938 561 15,001 8,543 734 2,806 43,533 20,577 81,121 10,317 37,522 1,600 11,858

114,277 446,502 51,014 17,456 111,245 41,752 21,919 27,748 22,175 101,263 136,407 8,153 68,251 40,302 20,382 10,079 181,748 183,023 243,159 36,537 13,379 202,123 95,642 79,883

Zusammen Totaux

26,191 2,337 118

289 843 550 2,733 10,542 12,765 2,020 11,300 63,002 14,049 3,562 1,902 62

Im gesamten Au total

Verkauf Vente

Losholz und Eigenbedarf Répartition et pour son propre usage

140,468 448,839 51,132 17,456 111,245 41,752 21,919 27,748 22,464 102,106 136,957 8,153 68,251 43,035 20,382 10,079 192,290 195,788 245,179 47,837 76,381 216,172 99,204 81,785 62

')2 s lebend 3

·

Sortiment -- Assortiments Von der gesamten flolzabgabe sind

Nutzholz

inkl. PapiB'holz Sois de service (bois à papier compris)

m3

m3

Schweiz zusammen

eingem essen, ) K reis U Angab in von 1918.

) K reise IX, XV und XVIII AIigaben von 1£ 18.

< ) 0hne Kreis V.

Nachhaltigkeit

Holzatogafoe -- Matériel exploité

Holzernte -- Exploitation

140,468 448,838 51,132 17,456 111,245 41,752 21,919 27,748 22,464 102,106 136,957 8,153 68,251 43,035 20,382 10,079 158,684 244,791 245,179 47,837 76,381 216,172 97,605 81,785 62

108,036 294,154 42,550 9,265 106,074 18,632 18,820 26,528 21,205 86,594 55,527 7,502 38,830 41,653 10,822 5,017 129,791 136,712 122,673 36,402 58,198 208,859 30,853 80,077 62

32,432 154,684 8,582 8,191 5,171 23,120 3,099 1,220 1,259 15,512 81,430 651 29,421 1,382 9,560 5,062 28,893 108,079 122,506 11,435 18,183 7,313 66,752 1,708

41,331 180,902 31,620 9,562 78,184 24,556 12,379 13,242 16,372 58,929 37,980 1,578 14,505 12,469 13,962 7,326 73,784 109,637 77,260 16,345 9,984 86,045 41,160 40,375 . 2

2,440,481

1,694,836

745,645

1,009,489

"/·

29,4 40,3 61,8

54,s 70,3 58,8 56,5 47,7 72,9 57,7 27,, 19,4 21,3

29,0 68,5 72,, 46,5 44,8 «31,5

34,2 13,!

39,8 42,2 49,4 3,2 41,4

Brennholz Bois de feu m3

99,137 267,936 19,512 7,894 33,061 17,196 9,540 14,506 6,092 43,177 98,977 6,575 53,746 30,566 6,420 2,753 84,900 ISS,!^ 167,919 31,492 66,3e7 130,127 56,445 41,410 60

Contrôle du rendement soutenu

Holzart -- Essences Von der gesamten Holiabgtb« lind

Nadelholz Résineux

m3 91,741 ?

45,969 13,966 105,169 35,027 14,402 15,254 19,247 90,185 83,160 204 22,000 17,472 20,100 10,079 119,588 220,194 122,035 28,451.

13,483 145,229 90,004 64,516

%

65,3 89,9 80,o 94,5 83,9 65,7 55,o 85,7 88,4 60,7 2,5

32,2 40,6 98,6 100,o 75,4 90,o 49,8 59,5 17,, 67,2 92,2 78,9 0,o

1,430,992

0 Sois mesurés sur jned.

Arra ndissement II, donné 'e de 1918.

Arra ndinsements nK, XV et XV III, de nnées de 1916 .

) Sans arrondissemeiit V.

a ) 3 ) 4

Einsparung Ubernutznug SurEconomies exploitations

Laubholz Feuillus

Seit der letzten Revision Depuis la dernière révision

m3

^Derbholz und Reisig m3 Buis fort et brindilles m3

48,727 ?

5,163 3,490 6.076 6,725 7,517 12,494 3,217 11,921 53,797 7,949 46,251 25,563 282 39,096 24,597 123,144 19,386 62,898 70,943 7,601 17,269 62

?

8,781 9 9

69,782

Canton

Zurich Berne 3) Lucerne Uri Schwyz Unterwald-le-Haut Unterwald-le-Bas Glaris Zoug Fribòurg 2) Solcare Bàie- Ville Bàie-Campagne Schaffhouse ?

Appenzell Rh.-Ext.

?

Appenzell Rh.-Int.

120,922 4) St-Gall Grisons Argo vi e 24,029 Thurgovie 16,989 10,440 Tessin 57,674 Vaud 5,489 Valais 18,307 Neuchâtel Genève

?

136,283 11,556 6,616 66,261 14,550 7,519 20,144 6,867 19,564 76,969 4,987 22,250

Übernutzung ) Sur- [568,853 exploitation j

Suisse, total

:

1

Idbelle III. -- lableau III.

'

Im Jalir X01O veirv^eixclete® Kizlturiiiaterial Semis et plants mis à demeure en 1919.

Forstgärten Pépinières

Kanton

Zürich1 Bern ) Luzern Uri Schwyz Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Glarus Zusr Freiburg 2 ) . . . .

Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

Baselland . . . .

Schaff hausen .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

S t . Gallen . . . .

Graubünden Aargau Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf Schweiz zusammen

Kulturen im Wald Cultures en forêt andere Nadelhölzer autres conifères

| ; !

|

Fläche Surface

Verwendeter Same Semis

Aien-Ares

kg

1,958 4,001 881 139 287 265 161 204 230 7,717 554 5 349 537 254 41 688 1,061 3,884 562 2,277 3,220 381 332

1,974 4,718 314 42 74 47 22 38 208 718 452 10 203 505 48 30 116 273 4,680 186 172 762 46 116

538,249 1,154,217 1,498,800 1,090,768 331.990 370,070 22,350 12,525 75,870 32,410 63,410 17,230 68,315 14,670 76,500 2,180 41,870 31,840 365,380 156,100 256,730 182,805 2,600 3,200 28,890 54,260 132,323 144,286 91,046 21,280 161,850 17,650 267,060 116,270 261,615 142,795 536,540 1,220,074 93,655 54,013 35,475 32,580 772,690 310,940 33,250 11,500 91,885 63,345

29,988

15,754

6,476,274 4,629,077

Fichte épicéa

Neuaufforstungen Nouveaux boisements

Ì

andere Laubhölzer Bûche autres hêtre i feuillus 1 Stück -- Plants

279,960 511,690 21,650 400 7,650 800 700 900 3,080 131,220 149,560 3,500 97,010 103,693 15,685 14.000 17,610 18,600 608,356 34.205 5,600 227,365

Zusammen Ensemble

149,136 2,121,562 281,614 3,382.872 32,240 755,950 9,300 44,575 8,160 124,090 3,000 84,440 83,685 1,050 80,630 3,480 80,270 42,780 695,480 46,620 635,715 800 10,100 37,660 217,820 401,562 21,260 1,672 129,683 950 194,450 17,390 418,330 11,220 434,230 449,735 2,814,705 27.000 208.873 52,939 126,594 151,650 1,462,645 47,950 . 3,200 156,980 1,450

Fichte épicéa

i andere !

Bûche Laubbölzer hêtre autres \ feuillus \ \ Stück -- Plants

andere Nadelhölzer autres i conifères j

7,140 72,640 27,450 14,700 13,150 7,600 5,300 19,700 7,600 39,950 9,600 100 1,400 100

4,590 89,025 68,700 13,200 1,850 3,050 4,000 600 14,600 50,670 12,650 200 8,500 225

30,920 34,595 26,420

4,000 26,480 144,550 25,696

41,565 13,100 25,270 33,650

50,465 14,750 15,790 22,700

2,253,534 1,354,306 14,713,191 431,950

576,291

300

_L

1,500 43,400 34,500 7,500 1,050

4,650 19,100 800 200 600

5,810 5,000

18,600 900 6,300 200

3,650 100

1,350 2,000 20,711

3,520 20,460 10,886

34,100

36,834 j 7,150 38,570 5,100 i

1,000

110,511 225,030 ; ' i

i

') Kreise IX, XV und XVIII Ang aben von 1E»18.

2 ) Kreis II Angaben iron 1918.

') Arrondissements 12C, XV et X VIII, dann ées de 1918.

) Arrondissement II, données de 1918.

2

[ Zusammen Ensemble

Ssme lar Aussaat im ffald and ,\euaul!(irsliinün) Zusammen Graines Ensemble employées dans les forêts et dans les reboisements Stück -Plants

kg

17,880 2,139,442 224,165 3,607,037 887,400 131,450 79,975 35,400 16,250 140,340 95,090 10,650 9,900 93,585 100,930 20,300 22,200 102,470 96,430 791,910 45,850 681,565 11,300 1,200 19,850 237,670 402,187 625 129,683 198,450 4,000 480,600 62,270 201,605 635,835 83,713 2,898,418 208,873 162,964 289,558 35,000 1,497,645 127,580 79,630 62,450 219,430

437 2410 213

1,343,782 16,056,973

6103

10 74 18 400 12 97 2373 8

24 24 3

!i

0 hne Privatwal d: Aargau I, Bern V, Glaru s, Neuenbui g I, Schaffhaiisen I, Tessin I, Thurgs u, Wallis IV. Kreis.

S ans forêt part iculière: Argo vie I, Berne 1r, Glaris, N 'euchâtel I, Se haffhouse I, Tessin I, Thurgovie, Va ais IVe Arroiidissement.

\

Canton

Zurich Berne l ) Lucerne Uri Schwyz Unterwald-le-Haut Unter wald-le-Bas Glaris Zoug Fri bourg 2) Soleure Baie -Ville Baie-Campagne Schaffhouse Appenzell Rh.-Ext.

Appenzell Rh.-Int.

St-Gall Grisons Argo vie Thurgovie Tessin Vaud Valais Neuchâtel Genève Suisse total

'

790

K u l t u r w e s e q « Die Forstgärten der-Saotone, Gemeinden, Korporationen und Privaten nahmen Ende 1919 eine Fläche von 300,is ha ein.

Für Kulturen im Wald und zu Neuaufforstungen wurden verwendet : Nadelholzpflanzen 12,113,600 Stück Laubholzpflanzen 3,943,400 ,, Zusammen 16,057,000 Stück (Tabelle III.)

(1918: 17,080,950 Stück).

Zur Aussaat in Forstgärten gelangten 15,754 kg, im Freien 6103 kg, zusammen 21,857 kg Samen.

Die Vorarbeiten für die Errichtung einer schweizerischen W a l d s a m e n g e w i n n u n g s a n s t a l t konnten nur in geringem Masse gefördert werden, indem die unsichern Verhältnisse des Auslandes die Einholung technischer Gutachten über die Einrichtung der Anstalt von auswärtigen Fachmännern und die Besichtigung bestehender Klenganstalten des Auslandes verunmöglichten.

W a l d w e g e b a u . Vollendet wurden 34 neue Waldwege, teilweise ausgeführt 18 und eine Seilriese, im Kostenbetrag von Fr. 868,457.79, mit einer ßeitragsleistung des Bundes von Fr. 170,017. 59. Hierbei ist zu bemerken, dass noch eine grössere Anzahl Abrechnungen über ausgeführte Wegebauten Ende des Jahres vorlagen,, die aber mangels an Kredit für die Bundesbeiträge zur Erledigung auf das Jahr 1920 hinübergenommen werden mussten.

Die 1919 subventionierten Wegebauten verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Kantone: Kantone

Bern . . .

Schwyz . .

Obwalden Schaffhausen St. Gallen .

Graubünden .

Aargau . : Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Zusammen

Anzahl der Projekte

5 1 4 1

2 15 2 1 9 8 5 53

Weg- oder Seillänge m. Ì.

4,350

746 4,183

500 3,150 15,973 1,430 1,970 14,942 22,682 3,087 73,013

Kostenbetrag

Bundesbeitrag

Fr.

Fr.

67,485. U 33,302. 55 54,059. 93 4,674. 15 25,159. 88 176,635. 34 33,193. 15 42,339. 44 193,765. 20 195,499. 22 42,343. 82 868,457. 79

13,497. 02 5,924. 31 10,811. 99 934. 83 4,969. 75 35,135. 59 6,057. 23 8,467. 89 37,737. 95 38,564. 71 7,916. 32 170,017. 59

796 Die Tätigkeit im Waldwegebau weist auch für 1919 wieder eine Zunahme auf, indem 75 neue Weg- und zwei Seilriesenprojekte nebst 44 Ergänzungsprojekten, im Gesamtkostenvoranschlag von Fr. 3,798,099. -- (1918 : Fr. 2,246,958. 70), mit einem Bundesbeitrag von Fr. 759,519. 80 (1918 : Fr. 349,391. 74), zur Genehmigung gelangten. Die bedeutende Steigerung der Kosteusumme ist allerdings zu einem grossen Teil auch den ganz beträchtlichen Mehrkosten solcher Anlagen infolge gestiegener Arbeitslöhne und Materialpreise zuzuschreiben.

A u f f o r s t u n g e n und V e r b a u e . 30"ganz1 und 54 teilweise vollendete Projekte mit einer Kostensumme von Fr. 865,909.28 (1919: Fr. 759,528.66) wurden vom Bund mit Fr. 543,652.92 (1918 : Fr. 447,572. 41) subventioniert. Hiervon entfallen auf die einzelnen Kantone : Kantone

Anzahl der Aufgeforstete Projekte Flache ha

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Zug . . .

Freiburg . . . .

Solothurn . . .

Baselland . . .

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . .

Zusammen

1 9 3 1 2 2 4 1 5 3 1 4 9 10 7 14 8

84

3,84 28 75

52,74 ,

9,00 1,00

7,00 70,30

6,61 7,33

13,w 21,80

23,30 23,18 50,38

Sl.oo 400,38

Kostenbetrag

Bundesbeltrig

Fr.

Fr.

5,000. -- 106 607 35 21,726.66 20 198 79 4,407. 35 4,842. 65 75,209. 73 3,796. 85 56.508. 80 25^192. 70 5,597. 85 35,922. 07 41,597. 59 178,661. 36 19,621. 29 213,571. 40 47,546. 84 865,909. 28

3,000. -66 970 17 15,623. 47 12 119 27 5,618. 25 3,337. 82 52,253. 24 1,898. 43 31,300. 26 5,632. 40 1,870. - 23,540. 92 27,276. 14 113,028. 29 11,615.16 143,875. 99 24,693. 11 543,652. 92

An 32 neu genehmigte Aufforstungs- und Verbauprojekte, nebst 17 Nachträgen zu solchen, im Gesamtkostenvoranschlag von Fr. 1,037,645.-- (1918: Fr. 1,208,059.--), wurde ein Bundesbeitrag von Fr. 652,612. 50 (1918: Fr. 790,030. 20) zugesichert.

Die Untersuchung der forstlichen Zustände der Einzugsgebiete zu verbauender Wildbäche, sowie die Besichtigung älterer Vollendeter Aufforstungen und Verbaue nahmen das Inspektionspersonal bedeutend in Anspruch. Die Vornahme letzterer erweist sich immer mehr als Notwendigkeit, indem der Unterhalt dieser Werke sehr oft zu wünschen übrig lässt.

797

F o r s t s t a t i s t i k . Die Reorganisation dieses Dienstzweiges konnte 1919 noch nicht durchgeführt werden. Infolge Rücktrittes des Assistenten im Juni und Nichtwiederbesetzung der Stelle beschränkte sich die Tätigkeit auf die Bearbeitung statistischer Auskünfte und der benötigten Zusammenstellungen für den Dienst der Inspektion.

N a t i o n a l p a r k . Die angestrebte definitive Angliederung dei1 nur für 25 Jahre gesicherten Reservate im Scarltal und die Einbeziehung der obern Val Plavna in den Nationalpark blieb ohne Erfolg, indem sich sowohl die Gemeinde Schuls als Tarasp gegen den Abschluss eines bezüglichen Vertrages ablehnend verhielt. Die Renovation des Blockhauses Cluoza ist durchgeführt.

Auf Stavelchod wurde eine Wohnung für den Parkwächter des Ofengebietes noch vor Eintritt des Winters unter Dach gebracht und soll am 1. Juli 1920 bezogen werden können. Dank der Zuvorkommenheit der Gemeinde Zuoz, welche Platz und Holz unentgeltlich zur Verfügung stellte, war die Erstellung einer kleinen Unterkunftshütte in der Val Trupchum möglich. Endlich ist in der alten Alphütte auf la Schera ein Stübchen eingebaut worden, das dem Wächter als Unterkunft dient. Zu diesen Bauten kommt noch die Beschaffung des Hausrates. Die hierdurch verursachten bedeutenden Kosten konnten grösstenteils aus freiwilligen Beiträgen gedeckt werden. Von verschiedenen Seiten sind gegen die Bewirtschaftung des Blockhauses Cluoza Einwendungen erhoben worden ; es ist aber eine solche nicht zu entbehren, wenn der Besuch des Nationalparkes jedermann ermöglicht werden soll.

Durch Revision der Hausordnung ist namentlich hinsichtlich der Unterkunft den geäusserten Wünschen und besondern Verhältnissen Rechnung getragen worden.

Die schlechte Futterernte und der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Engadin gaben Veranlassung zu Schwierigkeiten aller Art. Es war unmöglich, den zahlreichen Begehren um Gestattung der Weide und der .Heugewinnung zu entsprechen, ohne die Bestimmungen des Bundesbeschlusses über den Nationalpark und die vertraglichen Abmachungen zu verletzen. Da fast überall im Park die wissenschaftlichen Bestandesaufnahmen eingesetzt haben und zahlreiche bezügliche Installationen errichtet worden sind, wäre die ganze bisherige Arbeit vergeblich geworden und hätte von neuem begonnen werden müssen, wenn man den an
und für sich begreiflichen Gesuchen hätte Rechnung tragen wollen.

Bei diesem Anlass wurde auch der Austausch gewisser Gebiete der Gemeinde Zernez angeregt, zu dem die Kommission Hand bot.

Leider führten die bezüglichen Verhandlungen bis jetzt zu keinem.

798

Resultat, da plötzlich das Projekt einer Stauung des Spöl bis nahe.

an die italienische Grenze zur Errichtung eines Elektrizitätswerkes dazwischentrat, durch welches die Interessen des Nationalparkes stark in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die beabsichtigte Aussetzung von echtem Steinwild musste sich auf die nötigen Vorbereitungen beschränken, indem der Wildpark St. Gallen nicht in der Lage war, solches Wild abzugeben.

Immerhin fanden Erhebungen über geeignete Aussetzungsgebiete statt, die im Jahr 1920 .noch ergänzt werden sollen.

Bedeutende Schwierigkeiten bietet die Markierung der Grenze des Parkgebietes in dem zumeist fast ungangbaren Gelände.

Im Bestand der Parkwächter ist keine Veränderung eingetreten. Dieselben sind den Pflichten ihres an Anstrengungen und Entbehrungen reichen Amtes gewissenhaft nachgekommen..

A.n Widerhandlungen sind zwei Jagdvergehen und ein Fall von Fallenstellen in unmittelbarer Nähe der Grenze zu verzeichnen, sowie ein Fall von Edelweissraub durch einen Besucher. Zum ersten Male fand auch ein Zusammenstoss mit italienischen Wilderern aus dem Li vigno in Murtarus statt.

Wiederholte Inspektionen, sowie die Tagebücher der Wildhüter lassen neuerdings eine erfreuliche Weiterentwicklung des Parkes erkennen. Das gleiche bestätigen auch die regelmässig vorgenommenen Wildzählungen. Der Hirsch ist im ganzen Park heimisch, das Reh ist überall vertreten ; Gemsen und Murmeltiere sind in voller Entwicklung. Trotz des Zuwachses des Raubwildes halten sich die Hühnerarten vortrefflich; es wurde auch das Vorhandensein der Steinhühner festgestellt. Der Adler ist Standwild des Parkes. Die wissenschaftlichen Erforschungen des Nationalparkes nahmen, trotz Beeinträchtigung durch ungünstige Witterung und Absperrung eines grossen Teiles des Gebietes wegen der Maul- und Klauenseuche, einen erfreulichen Fortgang, indem im gesamten hierauf 258 Tagesarbeiten verwendet wurden; sie beschlagen die Gebiete der Meteorologie, Geographie, Botanik .und Zoologie.

Die finanziellen Aufwendungen für den Nationalpark sind im Jahre 1919 auf Fr. 45,588. 90 angewachsen, namentlich durch Bauten und Inventaranschaffungen veranlagst; glücklicherweise hält diesem Ansteigen der Ausgaben die Mehrung des Kapitalfonds und der Mitgliederzahl des ,, Naturschutzbundes Schritt ; ersterer ist Ende 1919 auf Fr. 118,292. 63
angestiegen, die Mitgliederzahl auf 27,939.

G l e t s c h e r b e o b a c h t u n g e n . Die Démobilisation, das Nachlassen der Grippeepidemie und die allmähliche Rückkehr

799

zum ordnungsgemässen Leben ermöglichten dem Forstpersonal, im Jahre 1919 wieder eine vollständigere Beobachtung des Standes der Gletscher durchzuführen, ebenso konnte die Aufsicht über einige zeitweilig vernachlässigte Apparate wieder aufgenommen werden, so dass mit Einrechnung eines Dutzend Gletscher, welche durch andere Persönlichkeiten beobachtet wurden, die Erhebungen 1919 sich auf 79 beliefen, 23 mehr als im Vorjahr. Diese Erweiterung der Beobachtungen ist sehr erfreulich, um so mehr, als sie gerade auf eine Zeit fällt, in der sich das Anwachsen der Gletscher verallgemeinert und sich die volkswirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung solcher Beobachtungen verdoppelt.

Immerhin ist zu bemerken, dass die Schweizeralpen ein halbes Tausend von Gletschern aufweisen, somit kaum 15 % derselben in den Kreis der Beobachtungen einbezogen sind; es ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, dieses Verhältnis immer mehr zu steigern, so dass mit der Zeit keiner der grossen Gletscher, von denen einige allerdings weit abgelegen sind, wie beispielsweise diejenigen des Bagnestales, der Beobachtung entgeht.

Nachstehend das Ergebnis der Erhebungen im Jahre 1919.

Dio Rubriken Vorstoss und Rücktritt sind in zwei Unterrubriken getrennt, von denen die eine diejenigen Gletscher umfasst, die mit dem Vorstoss oder Rücktritt heginnen, während die andere solche einschliesst, bei denen die Bewegung, schon früher begonnen, anhält : fhssgebiet

,, .

Kanton

Beobachtete GMsnhBr

Wallis . . 28 Rhone | 6 Waadt . .

Aare . Bern 11 Uri ...

6 Reuss | Obwalden .

3 Linth . Glarus .

3 9 Graubünden Rhein / 2 St. Gallen .

Graubünden Inn 5 2 Adda . Graubünden 1 Wallis . .

Téssin I Tessin .

3 Zusammen 1919 79 Verhältnis in % 1919 ,, °/o 1918 ·JT

Hinanii uer uimsu ner Im Vorstoss unverim Rucktritt anhaltind btginnand ändert bgginntnd anhalten

18 3 8 5 2 3 4 2 2 1

-- 2 --

^ 1 50

1 4

68,5 46,5

2

1

-- 1

1

7 1 2 --

1

-- 1 -- -- --

-- 4

-- -- 1 --

2 1

.--

1

4 5 14

4

17

~2^r 39,fl

800

Die allgemeine Tendenz des Vorstosses, welche im Jahr 1918 abnahm, hat 1919 mit neuen Kräften eingesetzt. Ausgenommen einige grosse Gletscher (Gorner-, Aletsch-, Morteratsch-., Unteraargletscher und andere), welche sich schon bei den frühern Vorstössen zurückhaltend gezeigt haben, ist die Mehrzahl der beobachteten Gletscher im Vorstoss. Von Wichtigkeit ist, dass uns weitere Beobachtungen ein vollständiges und klares Bild über diese interessante Erscheinung verschaffen.

Wie bis anhin erhielten die A l p e n g ä r t e n Bourg St. Pierre,, Pont de Nant, Rigi-Scheidegg und Rochers de Naye den üblichen Bundesbeitrag, derjenige auf Rigi-Scheidegg zudem einen ausserordentlichen Beitrag von Fr. 300. --.

Weitere Bundesbeiträge kamen zur Ausrichtung an den schweizerischen Forstverein Fr. 5000, an den Verband schweizerischer Unterförster Fr. 1000 und an das Alpine Museum in Bern Fr. 500.

Zur Förderung des in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangenen A n b a u e s der z a h m e n K a s t a n i e in den tiefern Lagen der Schweiz haben wir eine in unserm Auftrage von Herrn Forstinspektor Merz bearbeitete Schrift über die Edelkastanie, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung und ihre Bewirtschaftung, in den drei Landessprachen veröffentlicht.

Die allgemeine Verbreitung der populären Druckschrift des schweizerischen Forstvereins über die Produktionssteigerung der schweizerischen Forstwirtschaft als nationale Pflicht wurde durch Gewährung eines Bundesbeitrages von Fr. 5000 an deren Herstellungskosten in den drei Landessprachen ermöglicht.

Ein Postulat des schweizerischen Forstvereins, die Gründung einer forstwirtschaftlichen Zentralstelle, kam zur Verwirklichung und ist diese Stelle mit dem 1. Oktober 1919 in Tätigkeit getreten. Statutengemäss hat dieselbe zur Aufgabe die Vertretung und Förderung der Interessen des gesamten schweizerischen Waldbesitzes, Erleichterung und Förderung des Verkehrs zwischen Holzproduzent und Konsument, als Auskunfts- und Vermittlungsstelle der Waldbesitzer zu dienen und durch einen geregelten Pressedienst und öffentliche Vorträge die nationale Bedeutung des Waldes dem Schweizervolke eigen zu machen. Mit der Verwirklichung dieses Programmes wird die forstliche Zentralstelle zweifellos zur Förderung der schweizerischen Waldwirtschaft wesentlich beitragen.

Die orkanartigen F ö h n s t ü r m e vom 5. Januar 1919, welche in den Waldungen verschiedener Landesgegenden der Schweiz,

801 durch Windwurf und -bruch grossen Schaden anrichteten, gaben uns Veranlassung, die Kantone mittels Kreisschreibens auf die erforderlichen dringenden Massnahmen zur unverzüglichen Aufrüstung des gefallenen Holzes behufs Vermeidung der Gefahr von Insektenschäden und die Wiederanpflanzung der Windfallflächen zur Verminderung des Zuwachsverlustes aufmerksam zu machen und sie zugleich einzuladen, über den Umfang der Schädigungen einzuberichten. Aus den eingelaufenen Antworten ergibt sich, dass ein Quantum von nicht weniger als rund 130,000 m 8 Holz diesem Sturm durch Wurf und Bruch zum Opfer fiel. Die am stärksten betroffenen Gegenden sind das Berner Oberland, die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaiden und Zug der Zentralschweiz, und die Kantone Glarus, Appenzell und St. Gallen der Ostschweiz, sowie das Alpengebiet des Kantons Waadt der Westschweiz.

Die Niederlande haben auch 1919 wieder 11 Oberförsterkandidaten für den niederländisch-indischen Forstdienst zur forstlich-praktischen Ausbildung während zirka 9 Monaten nach der Schweiz gesandt, wo sie passend untergebracht wurden.

B. Jagd und Vogelschutz, a. Jagd.

Zum ersten Male wieder konnte durch Beschluss vom 15. August 1919 (A. S., Bd. XXXV, S. 668) die Ausübung der Jagd im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft gestattet werden.

Auf ein Gesuch des Patentjägervereins Graubünden um Verschiebung der Grenzen des Bannbezirkes Piz d'Aela, begründet durch Murmeltierschaden in den Bergwiesen Spadlatscha, konnte nicht eingetreten werden, dagegen wurde demselben durch Bewilligung eines Abschusses von Murmeltieren durch die Wildhüter Rücksicht getragen.

Ablehnend entschieden wurde auch ein Gesuch der Jäger de& Bezirkes Conthey um Aufhebung des Bannbezirkes Haut de Cry (Wallis) oder wenigstens um Verlegung der untern Grenze desselben bis hinauf zur Baumgrenze.

Behufs Anlage einer Murmeltierkolonie durch den Jägerverein von Moutier und Umgebung erhielt die Forstdirektion des Kantons Bern die Ermächtigung zur Aushebung von fünf Murmeltieren im Bannbezirk Faulhorn durch die Wildhüter.

Ausser der Bewilligung zum Abschuss alter Gemsböcke und gelter Geissen in verschiedenen Bannbezirken wurde auch eine solche erteilt zur Erlegung von Alpenhasen, die im Wissenwald-

802

Bannwald des Freiberggebietes der Grauen Hörner bedeutende Schädigungen durch Benagen der Rinde junger Buchenbestände verursachten.

Die vom Kanton Schaffhausen am 12. April 1919 erlassene Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz und kantonalen Gesetz über die Jagd erhielt unterm 13. Mai die hierseitige Genehmigung, «benso ein Dekret des Staatsrates Tessin vom G.Februar betreffend Abschuss von Sperlingen, welche in Kulturen Schaden anrichten.

Die Ausgaben der Kantone für die Wildhut in den eidgenössischen Jagdbannbezirken sind auf Fr. ,116,243. 02 angestiegen, an welchen sich der Bund mit dem gesetzlichen Anteil von einem Drittel oder Fr. 38,747. 68 beteiligte (Tabelle IV). Die Wildhutkosten, mit Fr. 69. 69 per km2, haben gegenüber dem Vorjahr um Fr. 16. 24 per km 2 zugenommen. Es ist dies die Folge der finanziellen Besserstellung der Wildhüter in der Mehrzahl der Kantone, welche angesichts des beschwerlichen und gefährlichen Berufes nur zu begrüssen ist. Durch die 52 Wildhüter kamen 78 Frevelfälle zur Verzeigung; es wurden von den Wildhütern 330 Stück Haar- und 568 Stück Federraubwild erlegt.

Die Jagdinspektoren nahmen die Besichtigung folgender Banngebiete vor : Hutstock - Urirotstock (Uri und Obwalden), Rauti-Tros und Kärpfstock (Glarüs), Pizzo Ruscada-Campolungo (Tessin), Diablerets-Muveran (Waadt), Mont Pleureur-Mont Blanc de Seillon (Wallis) und Montagne de Boudry-Tôte de Ran (Neuenburg). Während das Ergebnis der Inspektion für einzelne Bezirke ein sehr befriedigendes ist, ist solches für andere höchst entmutigend. Wir finden es als angezeigt, diesfalls kurz folgendes aus den bezüglichen Berichten der Inspektoren zu erwähnen : Hutstock-Urirotstock : Zunahme des Gemsenbestandes auf Urnergebiet; das Gebiet von Obwalden weist wenig Gemsen auf, dagegen starken Wildfrevel. Da der Moment gekommen ist, wo sich die Vermehrung des Wildes fühlbar macht, sollte das Banngebiet beibehalten werden. -- Kanton Glarüs: Wildasyl Rauti-Tros mit einem Gemsenbestand von 250--300 Stück. Das Gebiet muss als ein Glanzpunkt unter den schweizerischen Freibergen bezeichnet werden. Angesichts vorkommenden Alpschadens dürfte ein geringer Abschuss alterTiere gerechtfertigt sein. Kärpfgebiet:Von einer Zunahme des Gemswildes kann nicht die Rede sein. Die Vermutung liegt nahe, dass der Wildfrevel die Hauptursache ist.

'Ein Gebiet v,,on über 130 km 2 kann nicht von zwei Mann genügend gehütet werden. Da einer Verstärkung der Wildhut

803

finanzielle Schwierigkeiten entgegenstehen, dürften durch angemessene Erhöhung der Jagdpatentgebühren die hierzu erforderlichen Mittel aufzubringen sein. Ein anderes Mittel wäre der allmähliche Abbau des Bezirkes, Überführung desselben in ein ständiges Wildasyl und Ersatz durch einen andern, neu zu bannenden Bezirk, oder Schaffung mehrerer kleiner Asyle.-- Kanton Tessin : Die Wildhut muss als ganz unzureichend bezeichnet werden, sowohl in bezug auf die Tätigkeit der Wildhüter, ihre Eignung zum Dienst, als ihre Ausrüstung. Da der Wildstand des Bezirkes gleich Null betrachtet werden muss, hat auch eine Jagdaufsicht keinen grossen Wert. Wenn noch etwas gerettet werden will, so muss das Banngebiet reduziert und der Aufsicht von Wildhütern unterstellt werden, die ihren Beruf kennen und keine Furcht vor den Wilderern haben. -- Kanton Waadt: Der Bezirk Diablerets-Muveran, unter guter Hut stehend, bildet ein ständiges Zentrum zur Wiederbevölkerung der umgebenden Gebiets durch Auswechseln von Gemswild. -- Kanton Walliss Mont Pleureur -Mont Blanc de Seillon. Infolge der Teuerung der Lebenshaltung hat der Wildfrevel beträchtlich zugenommen, welcher noch durch Erkrankung der Wildhüter an Grippe gefördert wurde.

Die Beschwerde über Gernsschaden auf den Alpen Giétroz und Vasevay hat auf gewaltsame Weise ihre Erledigung gefunden, indem die Erkrankung der Wildhüter benutzt wurde zu einem wahren Massenmord der Gemsen, ohne dass die Behörden dagegen eingeschritten wären. -- Kanton Neuenburg : Montagne de Boudry-Tête de Ran. Das Gebiet eignet sich vorzüglich für die Vermehrung der Rehe, und wenn heute noch deren Anzahl nicht bedeutend ist, so muss dies dem Umstände zugeschrieben worden, dass bei der Bannlegung wenig Tiere vorhanden waren.

Es ist somit die Zunahme erst im Beginn und erscheint . es daher angezeigt, den Bezirk in seinem vollen Umfange beizubehalten.

Die Witterung des Jahres war im allgemeinen der Vermehrang des Wildes günstig, abgesehen von Lawinenfällen, denen eine beträchtliche Anzahl Gemsen zum Opfer fiel. Die Wildzunahme beschlägt hauptsächlich Rehe,Murmeltiere und Alponhasen, manchenorts auch Gemsen, sowie verschiedene Hühnerarten. Von Raubwid wird namentlich eine Zunahme der Adler, Hühnerhabichte und Sperber gemeldet. Bedeutende Wildschäden kamen nicht vor, doch sind solche zu erwähnen durch
Gemsen an Heuschobern auf Alpen, durch Murmeltiere in Alpwiesen und eine Schädigung junger Buchenbestände im Bezirk der Grauen Hörner durch Benagen der Rinde durch Hasen.

804

Trotz des Abganges von fünf Stück Steinwild, die in Lawinen umkamen, kann das Gedeihen der Steinwildkolonie der Grauen Hörner als ein befriedigendes bezeichnet werden. Das gleiche ist der Fall für die Kolonie im Bannbezirk Piz d'Aela (Graubünden), deren Bestand durch Aussetzung eines Steinwildpaares aus dem Wildpark St. Gallen ergänzt wurde, und von der mit Sicherheit ein Bestand von elf Stück festgestellt werden konnte.

Das Bulletin Nr. 32 weist 93 Personen auf, denen durch Strafurteil wegen Jagdfrevel im Rückfalle die Berechtigung zur Ausübung der Jagd auf die Dauer von drei oder mehr Jahren entzogen worden, ist.

Nach erfolgter Berichterstattung über dessen Tätigkeit erhielt der deutschschweizerische Tierschutzverein den üblichen Bundesbeitrag von Fr. 800.

b. Vogelschutz.

Auf eine Mitteilung des Militärdepartements hin, dass sich nur eine kleine Anzahl von Kantonen zur Durchführung des Abschusses von Sperbern, Hühnerhabichten und Wanderfalken zum Schütze der Brieftauben entschliessen konnten, haben wir den Kantonen unser diesfälliges Kreisschreiben vom 6. Februar 1917 in Erinnerung gebracht, mit der Einladung, den Abschuss genannter Raubvögel zur Durchführung zu bringen.

Eine Anfrage der Forstdirektion des Kantons Bern wurde dahin beantwortet, dass es angesichts des Art. 19 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz, welcher allen Vogelfang im ganzen Gebiet der Schweiz unbedingt verbiete, nicht angängig sei, Bewilligungen zum Fange geschützter Vögel zwecks Bevölkerung einer neu erstellten öffentlichen Volière zu erteilen.

Für 79 Stück lebender unter Bundesschutz stehender Vögel wurde die Bewilligung der Einfuhr aus dem Auslande erteilt.

Die Drucklegung der französischen Ausgabe der XIII. Lieferung der ,,Vögel der Schweiz^ konnte leider nicht so gefördert werden, dass deren Erscheinen noch im Jahre 1919 möglich war.

Durch die eidgenössischen Grenzwächter und die kantonalen Polizeiorgane kamen im Tessin 15,036 verbotene Vogelfanggeräte zur Beschlagnahme, gegenüber 13,095 Stück im Vorjahr. Die hierfür ausgerichteten Prämien, welche zur Hälfte vom Bund, zurHälfte vom Kanton getragen werden, belaufen sich auf Fr. 300. 72.

Tabelle IV.

Tableau IV.

Wilohut in den Jagdbannbezirken im Jahre 1919.

...i

Surveillance exercée en 1919 sur le gibier des districts fermés à la chasse.

BaiintoezirLte -- Districts fermés à la thasse

Kantoiie Cantons ·

Wildhâter, deren Grosse Anzahl ·'. Etendue Hombre nach nach des Beiirk Kanton gardespar p*r chasse district canton

Name -- Noms

km8 Bern -- Berne

.

156 [.

118

\ Faulhorn 2. Kander-Kien-Suldtal

.

Schratten

Luzern -- Lucerne

km*

30

. . .

Tätigkeit der Wildlifiter Activité des gardes-chasse Erlegtes Raubwild Fixe FrevelAnimaux de Besoldungen anzeigen proie abattus oder Betrag t der Taggelder ContraFeder- Traitements ventions Haarwild wild fixes ou dénonmontant cées Mammifères Oiseaux îles vacations 1 i i Fr.

i

Unterwald-le-Haut . .

Unterwaiden n. d. W. .

Unterwald-le-Bas . .

Hutstock-Urirotstock

Schwyz -- Schwyz .

Pfannenstock-Hoher Turm

191

96

Fr.

Fr.

3

1,050. -

59.90

1

750.--

68.80

2

2,039. 50

121.--

5.20 8.50

6 12

42 15

30

1

3

7

75

2

1

74

2

42

2

96

1

i

Fr.

390. 45 1096. 55

5

8

1,357. --

54.35

2

3

555.--

36.20 134.10

Wileihirf -- Frai« de surveillance

EntSchussBewaffnung Zulage schädigung prämlen für und Zeitweilige für Wohnung VerAusrüstung Munition und Kleidung Primes AushUlfe schiedenes pour Armement Supplement Indemnités destruction Aides tem- Divers pour pour et poraires équipement munition habillement d'animaux et lugement nuisibles

22,102. --

5 2

2

Unfallversicherung der Wildhüter Assurance des gardes contre les accidents

141 3

274

i

Uri -- Uri . . . .

Unterwaiden o. d. W. .

Kosten 4er

236.--

Fr.

Fr.

422. 70

130. 25

30.90

22.60

Fr.

Fr.

15.--

Zusammen Total

Subside fédéral

Fr.

Fr.

Fr.

168. 45 24,310. 40

8,103. 47

88.72

1,537. 40

512. 47

50.78

919. 70

306. 57

12.26

4.--

2,355. 70

785. 23

31.83

23.--

1,457. 85

485. 95

34.71

591. 20

197. 07

6.16

218. 80 11,597. 70

3,865. 90

82.25

2,482. 27

126.11

138.--

100. 90 186.--

Bandesbeitrag

Leistungen für den km 2 Bannbezirkfläche Dépense par 1 km2 de surface de district fermé à la chasse



Glarus -- Glaris .

.

.

. . . .

1 . L a Monse-Rochers d e Charmey .

2. Kaisereggkette

Freiburg -- Fribourg Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell Rh.-Ext. . .

Appenzell l.-Rh. .

Appenzell Rh. -Int .

1 Kärpfstock .

.

2. Rauti-Tros (Wildasyl)

.

.

.

.

Graue Hörner

Graubünden -- Grisons

1. Pia d'Aela 2. Piz Beverin 3. Bernina

.

.

.

.

.

1 . Pizzo d i Claro . . .

2 Pizzo Ruscada e Campolungo

.

Waadt -- Vaud

.

.

Diablerets-Muveran

Wallis -- Valais .

.

1. Mont Pleureur et Mont Blanc de Seilion .

2. Mont Dolent " 3 Haut de Cry

. . .

3 1

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9

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18 2

6 1

16 6

22 , 9,806.70 27

8

14

12 | 6,303.50113. 80 5

1

4

1,070. 20

60.30

197. 15

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41

54

2,604. --

3

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8

24

6,300. --

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5 13 6

4 10 1 9,400.-- --

261.--

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9 11

3 24 j 7,168.--

298. 10

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13

13,998. 57

144. 80

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3 4 4

12 26 15

94 52 78

16,852.70

273. 20

42

3

15

1

2,050. --

30.--

1668

52



92

92

54 34 | l 4 4 56

Tessin -- Tessin .

Neuenburg -- Neuchâtel

26 / 34 i 60 \ 27

Säntis

St. Gallen -- St. Gali

132 \ 2 9 | 141 l 1

(

169 119 i 406 118 l

42 Montagne de Boudry, Mont Racine, Tête-de-Ran Zusammen i Ensemble J 1668 i

i

57 i [J

330 l

142. 60

664. 50

149.--

750.--

19.50

7,446. 80

20.--

1,150. 50

151.--

3,283. --

1,094. 33

182. 39

7,707. 45

2,569. 15

83.77

10,569. --

3,523. --

73.40

7,55;;. 65

2,517. 88

83.01

15,066, 37

5,022. 79

203. 63

162. 40

17,911.30

5,970. 43

44.12

550.--

153.--

2,783, --

927. 67

66.62

886. 50 5156. 60

924. 25

620. -- i 594.75116,243 02

38,747. 68

69.69

260.--

283. 85

47.--

45.80

80.--

1281. 10

61.50

800.--

28.--

482.--

19.05

87.55 925.--

l

148. 30

474. 70

568 103,407. 17 2243. 15 2410. 60

i

383. 50 127. 83

805

C. Fischerei.

B u n d e s g e s e t z g e b u n g . In der Bundesgesetzgebung über die Fischerei trat im Berichtsjahre keine Änderung ein.

Kantonale Gesetze, V o l l z i e h u n g s v e r o r d n u n g e n und E r l a s s e . Wir haben an den nachstehend bezeichneten Daten folgenden kantonalen Erlassen die Genehmigung erteilt : 1. am 3. März 1919 einem Beschluss des Kantons Graubünden, die Fischerei im Rhein und im Poschiavino ausnahmsweise vom 1. April an zu öffnen ; 2. am 29. April 1919 einem Beschluss der Konkordatskommission für die Fischerei im Zugersee betreffend Ausübung der Schwebnetzfischerei vom 1. Juni bis 15. Oktober ; 3. am 23. Mai 1919 dem Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Neuenburg betreffend die Fischerei im Zihlkanal vom 15. November 1918, bzw. 31. März 1919; 4. am 13. Juni 1919 dem Beschluss des Kantons Bern vom 21. Mai 1919 betreffend die Schonzeiten der Fische; 5. am 28. Juni 1919 dem Gesetz des Kantons Freiburg vom 28. Mai 1919 betreffend die Fischerei an Sonn- und Feiertagen ; 6. am 28. November 1919 dem Reglement des Kantons Bern vom 3. Dezember 1919 betreffend die Garnfischerei in den Seen des Kantons Bern; 7. am 28. November 1919 dem Beschluss des Kantons Neuenburg vom 4. November 1919 betreffend die Ausübung der Fischerei in der alten Zihl; 8. am 12. Dezember 1919 einem Dekret des Kantons Tessin vom 24. November 1919 betreffend Einschränkung des Fischfanges in einer Teilstrecke des Tessinflusses ; 9. am 23. Dezember 1919 der Vollzugsverordnung des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 1919 zum Bundesgesetz über die Fischerei.

Im Berichtsjahr wurde ferner, gemass Art. 15, Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Fischerei, der Fang bestimmter Fischarten während der Frühjahrsechonzeit unter beschränkenden Bestimmungen mit unserer Genehmigung in folgenden Seen bewilligt: Zürich-, Wallen-, Greifen-, Pfäffiker-, Hütten-, Egel-, Bieler-, Thuner-, Brienzer-, Vierwaldst&tter-, Sarner-, Lungern-, Zuger-, Sempacher-, Baldegger-, Hallwiler-, Neuenburger-, Murten-, Jouxund Genfersee.

806

Die Berechtigung zum Fischfang wurde fünf Fischern aus den Kantonen Obwalden (1) und Waadt (4) auf die Dauer von 16 Monaten bis 5 Jahren, gemäss Art. 32, Ziff. 2, des Bundesgesetzes über die Fischerei, entzogen.

Ü b e r e i n k ü n f t e . Eine Zusammenkunft der Bevollmächtigten der Bodenseeuferstaaten in Angelegenheiten der Bodenseefischerei konnte auch im abgelaufenen Berichtsjahre nicht abgehalten werden.

Die Bodenseefischereistatistik weist für die schweizerischen Berufsfischer (Inhaber st. gallischer oder thurgauischer Gewerbefischerpatente) mit Einschluss des Untersees für das Jahr 1919 ein Fangergebnis von 193,445 kg Fischen im Werte von Fr. 592,550 auf (gegen 151,627 kg und Fr. 477,479 im Jahre 1918).

Über einzelne Fragen betreffend die Fischerei im Bodensee, Untersee und Rhein fanden auf dem Korrespondenzwege Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten der beteiligten Regierungen statt.

In Übereinstimmung mit der badischen Regierung erteilten wir dem Kanton Thurgau die Ermächtigung, die Zuggarnfischerei im Untersee und Rhein, wie im Vorjahre, vom 1. Juni an zuzulassen, sowie versuchsweise den Feichenfang im Untersee während der Laichzeit mit hohen Stellnetzen vom 20. November bis 10. Dezember zu gestatten.

Entsprechend den von der badischen Regierung sowohl als auch von den schweizerischen Fischern am Üntersee geäusserten Wünschen wurden im Laufe des Berichtsjahres durch Abänderung der Vorschriften über den Schiffs-, Motorboots- und Gondelverkehr auf dem Bodensee, Untersee und Rhein verschiedene Erleichterungen für die Ausübung der Fischerei (speziell auf dem Untersee) herbeigeführt.

Verhandlungen mit der deutschen Reichsregierung betreffend die Verunreinigung des Niederrheins zum Schaden der Fischerei fanden durch eine in günstigem Sinne erteilte Zusage der preussischen Staatsregierung ihren vorläufigen Abschluss.

Wie in den beiden vorausgegangenen Jahren, so wurden auch im Jahre 1919, im Einverständnis mit der italienischen Regierung, Erleichterungen betreffend den Fang- von Agoni und Alborellen im Luganersee bewilligt. Vorarbeiten für eine Revision der Fischereiübereinkunft mit Italien und des zugehörigen Vollzugsreglements sind in Angriff genommen worden.

807

F i s c h e r e i a u f s i c h t . Nach den uns von den Kantonen zugekommenen Berichten befanden sich im Berichtsjahre 239 Fischereiaufseher, einschliesslich einer Anzahl nur zeitweise verwendeter Gehülfen, im kantonalen Dienst. Die beitragsbereehtigten Auslagen der Kantone (ausgenommen Genf, dessen Bericht nicht rechtzeitig eingelaufen ist) für Besoldungen, Taggelder und Reiseentschädigungen der Aufseher beliefen sich auf Franken 172,187. 90 (1918: Fr. 143,092. 74). Der Bund leistete an diese Kosten einen Beitrag von 50°/o oder Fr. 86,094 (1918: Fr.

71.546. 40). Für die Erlegung fischereischädlicher Tiere verausgabten die Kantone Fr. 689 (1918: Fr. 796.50); der Bund beteiligte sich hieran mit Fr. 299.10 (19Ì8 : Fr. 330. 95).

Im Jahre 1919 veranstalteten wir wieder einen Instruktionskurs für Fischereiaufseher, der vom 21.--27. Februar in Luzera unter der Leitung unseres Fischereiinspektors abgehalten wurde.

Deii- Kurs war von 25 Teilnehmern aus den Kantonen Zürich, Bern, Uri (je 2), Nidwaiden, Zug (je 1), Solothurn (2), Baselstadt., Baselland, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. (je 1), St. Gallen (5), Graubünden (4), Aargau und Thurgau (je 1) besucht; ausserdetn beteiligten sich einige Hospitanten an einzelnen Vorträgen und Demonstrationen.

Gewässerverunreinigung.

Im Berichtsjahre hatten wir uns wieder in einer Reihe von Fällen mit Fragen der Gewässerverunreinigung durch Einleitung von Fabrikabgängen und sonstigen schädlichen Stoffen zu befassen. Sie betrafen unter anderai die Schüss bei Courtelary und bei Biel, die Glane und den Glaney bei Romont, die Aare bei Attisholz, die Bünz bei Dottikon, sowie den Hallwilersee. Den zuständigen kantonalen Behörden wurden die erforderlichen Weisungen zur Beseitigung der bestehenden Übelstände, bzw. zur Ergreifung vorbeugender Massnahmen erteilt. Eine Anzahl weiterer Fälle von Gewässerverunreinigung konnte, laut den Berichten einzelner Kantone, ohne unsere Mitwirkung erledigt werden.

F i s c h w e g e und R e f u g i e n . In Fragen des Fischereischuizes bei Kraftwerkanlagen und sonstigen Wasserbauten wurden wir im Berichtsjahre ebenfalls wiederholt in Anspruch genommen. Dabei handelte es sich in der Hauptsache um folgende Unternehmungen: Kraftwerk Amsteg, Erstellung eines Nadelwehrs am Ausfluss der Linth aus dem Wallensee, Nadelwehr in der Reuss in Luzern, Kraftwerk Äugst-Wyhlen, Kraftwerke Brusio, Kraftwerk Klosters-Küblis, Heidseewerk der Stadt Zürich.

Kraftwerk Chancy-Pougny unterhalb Genf.

608

F i s c h z u c h t . Während der Brutperiode 1918/19 waren im ganzen 216 Fischbrutanstalten im Betrieb (im Vorjahre 203).

Aus 163,678,000 eingelegten Eiern wurden 127,785,000 Fischchen gewonnen, von denen, mit Inbegriff von 142,037 Stück .Sommerungen und Jährlingen, 126,863,037 Stück (im Vorjahre 133,300,095 Stück) unter amtlicher Kontrolle in öffentliche Gewässer ausgesetzt wurden. Es folgt hier ein Auszug aus der Zusammenstellung der erbrüteten Fischchen: a. Inländische Arten: Lachse 0 Lachsbastarde . ' Seeforellen Fluss- und Bachforellen Rötel Äschen Felchen Hechte b. Ausländische Arten: Bachsaiblinge Regenbogenforellen (Tabelle V.)

StUck 961,000 175,000 3,850,000 9,415,000 3,907,000 1,717,000 91,650,000 15,506,000 591,000 13,000 Zusammen 127,785,000

Für die Erbrütung und Aussetzung obiger Fischchen richtete der Bund an die Kantone, zuhanden der Besitzer der Brutanstalten, einen Beitrag von Fr. 39,700 aus (1918 : Fr. 34,700).

In obigen Zahlen sind die Leistungen der Brutanstalten im Kanton Wallis nicht inbegriffen ; nähere Angaben hierüber liegen nicht vor, da sich diese Anstalten im Berichtsjahre nicht um «inen Bundesbeitrag beworben haben. Im Kanton Appenzell war 1918/19 keine Fischbrutanstalt im Betrieb.

V e r s c h i e d e n e s . An den schweizerischen Fischereiverein wurde, wie im Vorjahre, ein Jahresbeitrag von Fr. 3000 ausgerichtet: Dem internationalen Bodenseefischereiverband wurde an die Kosten der im Jahre 1919 vorgenommenen Besetzung des Bodensees mit Jungfischen, entsprechend dem Vorgehen der übrigen Uferstaaten, ein Bundesbeitrag von Fr. 125 bewilligt.

Tabelle V. -- Tableau V.

Leistungen der schweizerischen Fischbrutanstalten währe id der Brutperiode 1918/1919.

d'incubation 1918/1919.

Activité des établissements suisses de pisciculture pendant la pér/od Eingesetzte Eier (in 1000 Stück) -- Oeufs incubés (en milliers)

A.xi»g:el>rütete Fisehclie ] (in 1000 Stück) -- Alevins obtenus (en milliers)

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Baselland .

Schaffhausen S t . Gallen . . . .

Graubünden . . . .

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Thurgau Tessin Waadt Neuenburg . . . .

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ausgesetzten Somme, fax poissons mis en eauxpubliques sous contrôle officiel

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Poissons d'un été et d'un an Nombre

11,192 11,089 19,400 8,840 14,429 14,370 -- 20,421 20,419 100 1,526 1,526 2,936 2,936 1,577 1,352 1,587 -- 267 267 -- 190 160 -- 12,182 12,182 4,662 4,599 39,289 293 279 -- -- 752 78Î 748 713 554 554 15,311 15,130 15,769 1,394 221 2,319 221 --70 8,997 3,770 9,091 -- 2,508 17,916 17,916 4,753 4,753 210 4,936 5,044 7,680 3,063 28,742 3,157 -- 95 15,415 95 15,506 127,785 126,715 142,037 2,552 -- 2,284 370 670 90 -- -- 5,120 238

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Cantons

Sömmerllnge und Jährlinge Stückzahl

Zurich Berne Lucerne Uri

Schwytz Unterwald-le-Haut Unterwald-le-Bas Glaris Zoug Fribourg Soleure Baie-Ville Baie-Campagne Schaffhouse St-Gall Grisons Argovie Thurgovie Tessin Vaud Neuchâtel Genève Ensemble

809

V. Amt für Wasserwirtschaft.

A. Personelles.

Im Berichtsjahre fanden folgende Personalveränderungen statt : 1. Austritt: 1. Rodolphe B u r g y , Ingenieur (auf 31. Dezember).

Ingenieure :

2. Eintritte:

1.

2.

3.

4.

K u n t s c h e n , François, von Sitten (auf 1. Januar); Dr. Ko b e i t, Karl, von Marbach (St. Gallen), (auf 1. Juli); B l e u l e r , Richard, von Küsnacht (Zürich), (auf 15. Juli); de K a l b e r m a t t e n , Arnold, von Sitten (auf I.August).

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Zeichner : A n k e r , Hermann, von Ins (Bern), (auf 15. Februar); B o t t e r o n , Roberfc, von Nods (Bern), (auf 1. März); N o l d , Georg, von Felsberg (Graubünden), (auf I.März); R o s s i , Alfonso, von Bellinzona-Daro (auf 1. März); S c h i n d l e r , Fritz, von Röthenbach (Bern), (auf 1. März); W e b e r , Alfred, von Riedholz (Solothurn), (auf 1. April); K ä g i , Gottfried, von Winterthur (auf 1. Juli); S t o r r o z , Henri, von Freiburg (auf 1. Juli).

Kanzlist I. Klasse : 1. M e y e r , Arnold, von Chaux-de-Fonds (auf 15. Mai).

Die Zahl der Beamten betrug auf Ende des Jahres 38.

B. Organisation.

Die Überweisung neuer Aufgaben an das Amt erforderte notwendig eine Umgestaltung desselben. Sie erfolgte im wesentlichen im Berichtsjahr.

Am 1. Oktober trat das neue Bundesgesetz betreffend die Organisation des Departements des Innern in Kraft. Das Amt gliedert sich nunmehr folgendermassen : Bimdesblatt. 72. Jahrg. Bd. I.

57

810

Rechtliches, einschliesslich die Behandlung der Fragen betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie.

Das administrative und das technische Sekretariat.

Drei Sektionen für Hydrographie, die dem Oberingenieur unterstellt sind (Sektion I in der Hauptsache für allgemeine hydrographische Arbeiten, Sektionen II und III für die hydrographische Bearbeitung des Flachlandes, bzw. der Hochgebirgsgebiete).

Die Sektion für Hochdruckanlagen.

Die Sektion für Schiffahrt und Niederdruckanlagen.

Die Sektion für Seeregulierungen.

Es wurde Wert darauf gelegt, verhältnismässig kleine Sektionen zu bilden, welche -- deswegen nicht weniger bedeutend -- einen bureaukratischen Apparat vermeiden lassen und in enger Fühlungnahme mit dem Direktor sein sollen. Die Organisation ist nicht starr, sondern so, dass Verschiebungen je nach der vorübergehenden Belastung der Sektionen möglich sind. Der Übertragung der neuen Aufgaben ist die Reorganisation vielleicht etwas spät gefolgt, wie es in einer öffentlichen Verwaltung mit Instanzenzug und Referendumsfrist nicht anders sein kann ; anderseits konnten doch Erfahrungen gesammelt werden, welche es erlaubten, einen Organismus zu schaffen, welcher den praktischen Anforderungen entsprechen kann.

C. Rechtliches.

1. Wasserrechtsgesetzgebung.

Es ist die Aufgabe der Behörden des Bundes und der Kantone, nachdem das eidgenössische Wasserrechtsgesetz in Kraft getreten ist, nunmehr auf demselben aufbauend eine möglichst einfache und dabei zweckentsprechende Handhabung in die Wege zu leiten.

Allgemeines Interesse dürfte folgender Fall bieten : Ein Kanton hatte o einem Konzessionär mit der Verleihung auch das Recht zur Expropriation erteilt. Dagegen erhob ein Wasserrechtsbesitzer den staatsrechtlichen Rekurs an das Bundesgericht, weil ihm im Jahre 1837 das Recht zur Ausnützung der gesamten Wasserkraft des Gewässers verliehen worden sei.

Das Bundesgericht erklärte sich, nach vorausgegangenem Meinungsaustausch mit dem Bundesrat, unzuständig, da nach Art. 46, Abs. 2, des Wasserrechtsgesetzes Streitigkeiten über die

811 AbtretuDgspflicht die Verleihungsbehörde und im Falle der Enttignung eines früher von ihr verliehenen Nutzungsrechtes der Bmidesrat entscheidet.

2. Schiffahrtsrecht.

Am 4. Mai 1919 hat das Volk den Art. 24lcr der Bundesverfassung mit 399131 Ja und allen Standesstimmen gegenüber 78 260 Nein angenommen : ,,Die Gesetzgebung über die Schiffahrt ist Bumlessache."

Damit ist dem Bunde die Zuständigkeit für den Erlass eines schweizerischen Binnenschiffahrtsgesetzes gegeben. In erster Linie handelt es sich darum, für die schweizerischen Schiffe, welche den Rhein befahren, das im Art. 22 der Rheinschiffahrtsakte von 1868 verlangte Schiffs-Attest (Bescheinigung über die Fahrtüchtigkeit des Schiffes) zu beschaffen. In den Rheinuferstaaten bestehen hierfür besondere Untersuchungskommissionen. Gegenwärtig wird die Frage der Behördenorganisation für die Schweiz geprüft, wobei die Schaffung eines neuen Amtes vermieden werden soll.

Die Regelung des Schiffahrtsregisters (amtliches Register über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Schiffes ; ein Auszug der Eintragungen wird dem Schiffseigentümer als Sch'tffiibrief überlassen) und anderer Fragen kann bis zum Erlass eines schweizerischen Binnenschiffahrtsgesetzes durch die Kantone vorgenommen werden, soweit sich hierzu ein Bedürfnis zeigt. Die Rheinschiffahrtsakte haben nur das Schiffs-Attest international geordnet. Es sollen jedoch diese Fragen von den eidgenössischen Behörden ebenfalls näher geprüft und ihre Regelung auf eidgenössischem Boden vorbereitet werden.

Am 29. September erliess der Bundesrat dax Ereisschreiben betreffend die Bezeichnung der schiffbaren oder noch schiffbar zu machenden Gewässerstrecken.

Nach Prüfung der eingegangenen Antworten wird der Bundesrat in Ausführung der Art. 24 und 27 des Wasserrechtsgesetzes das schweizerische Binnenschiffahrtsnetz bezeichnen und die Verordnung über die baulichen Anlagen der Schiffahrtswege (Schifffahrtsnormalien) erlassen können. Die Vorbereitungen sind getroffen durch umfangreiche Erhebungen.

D. Veröffentlichungen.

Wir haben bereits im letzten Berichte die Absicht mitgeteilt, künftig ein ,, H y d r o g r a p h i s c h e s J a h r b u c h der S c h w e i za

812 zu veröffentlichen. Die Drucklegung für das Jahr 1917 konnte im Berichtsjahre vollendet werden. Die Herausgabe erfolgt anfangs 1920.

Die Ergebnisse des schweizerischen hydrometrischen Dienstes werden mit diesem Jahrbuche erstmals in e i n e m Bande der Öffentlichkeit übergeben. Das Jahrbuch setzt sich aus fünf Teilen zusammen, nämlich : I. Teil: Verzeichnis sämtlicher Stationen des schweizerischen Pegelnetzes.

II. ,, : Verzeichnis der eingegangenen Stationen.

III. ., : Mittlere Wasserstände ausgewählter Stationen.

IV. .. : Abflussmengen an 108 Pegelstationen.

V. ,, : Wasserstandskurven von 212 Stationen des schweizerischen Pegelnetzes.

E. Hydrographie.

I. Hydrometrie.

1. Fegelnetz und Wassermessstationen.

Infolge der nunmehr eingetretenen praktischen Anwendung der Hydrographie auf die Wasserkraftnutzung und die Schiffahrt ist auch im Jahre 1919 diesem Zweige volle Aufmerksamkeit geschenkt worden. Insbesondere sollte nun dazu geschritten werden können, die Wassermessstationen allgemein mit Limnigraphen auszurüsten, indem nur hierdurch wirklich gute Resultate erzielt werden können. Die Abflussmengen sind an folgenden Stationen ermittelt worden : I. R h e i n g e b i e t .

^(). Julia (Mühlen).

1. Vorderrhein (Sedrun).

11. Fallerbach (Mühlen). ' 2. Medelser Rhein (Scheggia 12. Julia (Roffna).

und Acla).

13. Errbach (Tinzen).

3. Vorderrhein (Surrhein und 14. Julia (Savognin und TiefenIlanz).

kastei).

4. Albula(BergünundFilisur). 15. Albula (Tiefenkastel).

5. Landwasser (Davos-Dorf).

16. Hinterrhein (Rotlienbrumien).

6. Flüelabach (Davos-Dorf).

17, Rhein (Felsberg).

7. Dischmabach (Davos).

18. Plessur (Litzirüti).

8. Sertigbach (Sertig).

19. Vereinabach (Novai).

9. Landwasser (Glaris und 20. Landquart (Klosters).

Filisur).

21. Tamina (Vättis).

813 22. Rhein (Oberriet).

23. Thur (Alt-St. Johann, NeuSt. Johann u. Lichtensteig).

24. Necker (Necker).

25. Sitter (Appenzell und Bischofszell).

26. Thur (Andelfingen).

27. Nefbach (Neftenbach).

28. Töss (Neftenbach).

29. Glatt (Schwerzenbach).

30. Rhein (Waldshut).

31. Ergolz (Äugst).

32. Birs (Münster und Münchenstein).

33. Rhein (Basel).

1.

2.

3.

4.

5.

ß.

7.

8.

9.

10.

11.

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13.

14.

15.

l H.

17.

18.

19.

20.

21.

II. A a r e g e b i e t .

Urbachwasser (Flühli).

Aare (Innertkirchen).

Gadmerwasser (Hopflauenen).

Unterwasser (Innertkirchen}.

Aare (Brienzwiler).

Lütschine (Gsteig).

Kander (Hondrich).

Simme (Erlenbach).

Aare (Thun, Bern, Mühleberg).

Jogne (Broc).

Saane (Freiburg und Gümmenen).

Broye (Payerne).

Orbe (Orbe).

Areuse (Ch. d. Moulin).

Zihl (Thielle).

Aare (Brugg).

Emme (Emmenmatt).

Aare (Murgenthal, Aarburg und Aarau).

Baldeggersee-Abfluss (Richensee).

Hallwilersee-Abfluss (Schloss Hallwil).

Aare (Brugg undDöttingen).

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

III. R e u s s g e b i e t .

Reuss (Andermatt).

Göschenerreuss (Abfrutt).

Meienreuss (Husen).

Brunnibach (Hinterbahn).

Kärstelenbach (Hinterbristen).

Reuss (Seedorf).

Seeweren (Seewen).

Muota (Ingenbohl).

Engelberger Aa (Buren).

Sarner Aa (Samen).

Kleine Emme (Werthenstein).

Reuss (Mühlau).

Lorze (Frauenthaï).

Reuss (Mellingen).

IV. L i m m a t g e b i e t .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Limmernbach (Kohlgufel).

Linth (Tierfehd).

Fätschbach (Urnerboden).

Linth (Schwanden).

Krauchbach(Krauchthalalp).

Mühlebach (Gams«nd Ueblithal).

Sernf (Engi).

Niederenbach(Niederen-Alp und Niederen-Stafel).

Auernbach (Kies).

Linth (Gäsi und Weesen).

Jona (Wald).

Sihl (Sihlbrugg und Zürich).

Limmat (Zürich und Baden).

V. R h o n e g e b i e t .

1. Muttbach (Furka).

2. Rhone (Gletsch, Kupferboden und Brig).

3. Borgne (Haudères).

4. Dixenee (Alpe de la Barma).

814 5. Rhone (Sitten).

6. Drance de Bagnes (Châble).

7. Drance d'Entremont (Sembrancher).

8. Trient (Trient).

9. Barberine (Barberine).

10. Eau Noire (Châtelard).

11. Trient (Vernayaz).

12. Rhône (Porte du Scex).

13. Venoge (Cossonay und Echandens).

14. Versoix (La Bâtie).

15. Arve (Genf).

16. Rhone (Genf).

17. London (Malvai).

18. Rhone (La Plaine).

j.

2.

3.

4.

5.

VI. T e s s i n g e b i e t .

Tessin (Rodi).

Brenno (Campra u. Loderio).

Moesa (San Giacomo).

Maggia (Fusio).

Tresa (Ponte Tresa).

VIL I n n g e b i e t .

i. inn (St. Moritzbad und Samaden).

2. Rosegbach (Ponti-esina).

3. i nn (Scanfs).

4. gpöi (Zernez).

5. inn (Martinsbruck).

Vili. E t s c h g e b i e t .

1. Rambach (Münster).

2. Flügelprüfwesen.

Im Berichtsjahr gelangten 77 Tarierungen von Flügeln für die Abteilung und 40 Tarierungen für Private zur Ausführung.

Ferner wurden auch in diesem Jahre in der Anstalt von privater Seite gegen Entschädigung Schleppversuche mit Schiffsmodellen vorgenommen.

3. Flächenstatistik.

Im Laufe des Berichtsjahres' sind die Vorarbeiten für die Veröffentlichung der Flächeninhalte des Gewässernetzes in detaillierter Bearbeitung: 1. der Aare, von der Einmündung der Aare in den Bielerseo bis zur Mündung in den Rhein ; 2. der Limmat, von den Quellen bis zur Mündung in die Aare, zum Abschluss gebracht worden. Die Herausgabe wird im Jahre 1920 erfolgen.

Die detaillierte Bearbeitung des Inngebietes konnte nur in beschränktem Masse gefördert werden, weil das Personal dieses Zweiges für anderweitige dringende Arbeiten verwendet worden musste.

4. Hydrometrische Aufnahmeresultate.

a. Wassermessungen.

Im Berichtsjahre sind im ganzen 452 Wassermessungen (im Vorjahre 416) zur Ausführung gelangt, die sich auf die einzelnen Flussaebiete wie folgt verteilen :

815 I.

II.

m.

IV.

V.

VI.

VII.

Vili.

IX.

Rheia Aare Reuss Limmat Rhone Tessin Adda Inn Etsch

97 145 36 55 97 10 -- 10 2

Zusammen 452 Davon sind bis Jahresende 389 ausgearbeitet worden.

b. Pegelnivellement.

Eine Revision der Pegelnullpunkte fand in üblichem Umfange statt.

c. Streckennivellements.

Für die Bestimmung der Höhenlage der Pegelnullpunkte im Bereiche des Kraftwerkes Olten-Gösgen an der Aare gelangte das Präzisionsnivellement Olten-Gösgen-Schönenwerd (8 km) zur Ausführung.

d. Gewässerlängenprofile.

Es wurden die nachstehend verzeichneten Längenprofile aufgenommen : 1. Limmat von der Mündung in die Aare bis zum Zürichsee (36 km); 2. Doubs von Chatelôt bis Biaufond (12 km).

Die Aufnahmeergebnisse sind in Ausarbeitung begriffen.

e. Vermittlung ausgearbeiteten Materials.

Dem schweizerischen Wasserwirtschaftsverband wurde im Laufe des Berichtsjahres in erheblichem Umfange vom Amte für Wasserwirtschaft ausgearbeitetes Studienmaterial zu günstigen Bedingungen für seine Untersuchungen zur Verfügung gestellt.

II. Hydrographische Untersuchungen.

1. Ablagerungen in Staugebieten.

A l l g e m e i n e s . Der Frage der Ablagerung der Geschiebe in Staugebieten muss mit Rücksicht auf die Wassorkraftnutzung

816 grosse Bedeutung beigemessen werden, indem hierdurch die ursprünglichen, bei der Projektierung des Werkes bestandenen Verhältnisse verändert werden.

a. Staugebiet des E l e k t r i z i t ä t s w e r k e s K a l l n a c h an der A a r e . Die Untersuchungen zur Bestimmung der Grosse und des Umfanges der Kies- und Schlammablagerungen im Staugebiet des Kraftwerkes Kallnach (Aare- und Saanegebiet) wurden, wie im Jahre 1918, auch in diesem Jahre weitergeführt. Zur Aufnahme gelangten 53 Querprofile, sowie das zugehörige Längenprofil. Die Untersuchungen erstrecken sich nun auf einen Zeitraum von sechs Jahren. Es ist dies der einzige Fall in der Schweiz, über welchen systematische Aufnahmen über eine Reihe von Jahren vorhanden sind.

b. S t a u g e b i e t des E l e k t r i z i t ä t s w e r k e s M ü h l e b e r g an der A a r e (im Bau begriffen). Für die Feststellung des jetzigen Zustandes und der spätem Veränderungen infolge des Einstauens des Aarebettes im obern Staugebiete des Kraftwerkes Mühleberg, im besondern im Bereiche des Elektrizitätswerkes Felsenau der Stadt Bern, wurden zwischen der Halenbrücke und dem Schlosse Bremgarten 32 Querprofile, sowie das Längenprofil dieser Strecke aufgenommen.

c. Aar s o h l e b e i m p r o j e k t i e r t e n K r a f t w e r k R u p p e r sw i l . Für Prqjektierungszwecke des Kraftwerkes Rupperswil an der Aare wurden im Auftrage der S. B. B. zwischen Aarau und Wildegg 82 Querprofile aufgenommen.

d. K r a f t w e r k E g l i s a u (im Bau begriffen). Für die Feststellung des gegenwärtigen Zustandes der vom Kraftwerk Eglisau oberhalb des Stauwehres zu benutzenden und unterhalb des Stauwehres in Mitleidenschaft gezogenen Stromstrecke im schweizerisch-badischen Grenzgebiet (Beschluss der internationalen Konferenz vom 12. Dezember 1919) sind im Berichtsjahre folgende Aufnahmen ausgeführt worden : 1. 51 Rheinquerprofile : Strecke Ellikon bis unterhalb Rheinsfelden ; 2. 7 Thurquerprofile : Strecke Thurmündung bis 1,5 km aufwärts der Mündungsstelle; 3. 7 Tössquerprofile : Strecke Tössmündung bis 1,3 km aufwärts der Mündungsstelle; 4. Längenprofil des Rheins : Strecke Ellikon bis unterhalb Rheinsfelden.

817

e. S t a u g e b i e t des K r a f t w e r k e s O l t e n - G ö s g e n . Zur Feststellung der Veränderung der Aaresohle im Staugebiet des Kraftwerkes Olten-Gösgen sind im Berichtsjahre im Auftrage der S. B. B. längs der Strecke Aarburg-OltenWinznaxi 16 Querprofile aufgenommen- worden.

2. Sinkstofführung.

S i n k s t o f f ü h r u n g des o b e r n T r i e n t . Um die Sinkstofführung des obern Trient festzustellen, sind im Sommer 1919 im Auftrage der S. B, B. Erhebungen gemacht worden.

3. Seestudien.

I f f i g e n s e e (Simmental). Die im Jahre 1918 aufgenommene, ausführliche bathymetrische Karte des Sees gelangte im Berichtsjahre zur Ausarbeitung.

4. Grundwasseruntersuclmngen.

Im Berichtsjahre gelangten folgende Einzelstudien zur Ausführung und Ausarbeitung: a. Vergleichende Abflussmessungen an der Emme zwischen Schangnau und Emmenmatt bei minimaler Wasserführung.

Durch Vergleich der Abflussmengen im Felsprofil des Rebloches mit denjenigen im Schotterprofil unterhalb Eggiwil ist eine Berechnung der Grundwasserführung im Talboden ermöglicht worden.

b. Untersuchungen über die Beziehungen des Grundwasserstromes im Talboden der Thur bei Pfyn (oberhalb Frauenfeld) zur Thur und dem Binnenwasserkanal durch systematische Waseerspiegelbeobachtungen in einem Querproiil durch den Talboden.

c. Untersuchungen über das Verhältnis des obern Thurtales (oberhalb Stein) zum Linthgebiet in Hinsicht auf den unterirdischen Zusammenhang dieser beiden Flussgebiete.

d. Weitere Erhebungen über die verschiedenen Typen der durchlässigen Seen und Becken und ihre Bedeutung als Speicherbecken.

5. Rhonegletechervermessung.

Die Vermessungen am Rhonegletscher wurden fortgesetzt.

Im Berichtsjahre gelangten folgende Arbeiten zur Ausführung:

818

a.

b.

c.

d.

A. Vermessung des eigentlichen Rlionegletschcrs.

Firnbohrung im ,,obern Grossfirnprofila /ur Berechnung des jährlichen Firnzuwachses.

Tachymetrisches Nivellement des ,,obern und untern Grossfirnprofilsa, des ,,roten und gelben Profils" und von vier zugehörigen Längenproßlen.

Messung der jährlichen Eisbewegung im ,,roten" und ,,gelben* Profil.

Topographische Aufnahme des Randes der Rhonegletscherzunge, ausgeführt durch die Abteilung für Landestopographie, Sektion Geodäsie.

B. Vermessimg des Gratschluclifglelschers.

Topographische Aufnahme des Randes der Gratschluchtgletscherzunge.

C. Niederschlag und Abfluss im Elionegleiscliergebiet.

a. N i e d e r s c h l a g s v e r h ä l t n i s s e . Die im Jahre 1918 aufgestellten Niederschlagssammler traten im Berichtsjahre erstmals in Funktion. Die Resultate sind folgende: NiederOrt der Niederschlagssammler Datum schlagshöhe Gletsch . . 1770m ü.M. 4.IX.1918--27.VHI.1919 = 204cm Nägelisgrätli. 2393,,,, ., 13.IX.1918-- 1. IX. 1919--202 ,, Hühnerboden 2700,, ,, \, 3.IX.1918-- 3. IX. 1919 =309 ,, Ruhstein. . 2780,, ,, ,. 7.IX.1918-- 3. IX. 1919 =122 ,, Scheidfluh . 2800,,,, ,, 5.1X.1918-- 2. IX. 1919 =264 ,, Triftlimmi . 3130,,,, ,, 17.1X.1918-- 2. IX. 1919 =212 ,, b. A b f l u s s V e r h ä l t n i s s e . Für das Studium der Abflussverhältnisse der Rhone in Gletsch und des Muttbaches unterhalb Belvédère wurden die bereits im Jahre 1918 begonnenen Arbeiten für die Herstellung der Messstege und Li m n igraphen anlagen vollendet.

Für die Berechnung der täglichen Abflussmengen des Rhonegletschers gelangten an der Rhone in Gletsch, am Muttbach unterhalb Belvédère, sowie an den Zuflüssen zwischen dem Rhonegletscher und Gletsch zusammen 36 Wassermessungen zur Ausführung.

6. Allalingletscher im Saastal (Wallis).

Damit rechtzeitig auf die Gefahr' neuer Ausbrüche des Mattmarksees aufmerksam gemacht werden kann, wurde auch im

819

Berichtsjahre eine Neuvermessung der Zunge des Allalingletschers durchgeführt.

Sie ergab folgende Resultate : a. M i t t l e r e r V o r s t o s s der G l e t s c h e r s t i r n e vom 12. X. 1918 bis 11. VIII. 1919 = 22 m.

b. F l ä c h e n a u s d e h r i u n g der G l e t s c h e r z u n g e : Flächenzunahme vom 11./12. X. 1918 bis 7./12. VIII. 1919 = 17,900 m 2 .

7. Oberer Grindelwaldgletscher.

Um ein Mass für die Grosse der Erosion zu erhalten, welche während des gegenwärtigen kräftigen Vorstosses des obern Grindelwaldgletschers stattfindet, sind am linksufrigen Rande des Gletschers unter dem Chalet Milchbach 14 Bohrlöcher von 20 cm Tiefe in ein Fclsband gebohrt worden, welche mit Wachs ausgefüllt wurden. Tiefe und Lage der einzelnen Löcher, sowie die Höhenlage der Punkte und deren Verbindungslinien wurden genau bestimmt und in einen Situationsplan eingetragen. Nachdem der Gletechervorsfcoss abgelaufen und durch Abschmelzung wieder blossgelegt ist, wird eine Nachmessung genauen Aufschluss über das Mass der Erosion geben. Diese Arbeiten wurden in Verbindung mit der Gletscherkommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ausgeführt.

8. Niederschlag und Abfluss im Mattmarkgebiet (Wal)is).

Die im Jahre 1915 begonnenen Studien über die Niederschlaa;sverhältnisse dieser Hochgebirgslandschaft wurden auch im Berichtsjahre fortgesetzt.

Resultate: Mattmarksee, 2117 m ü. M., Niederschlagshöhe vom 2. VII. 1918 -- 8. VIII. 1919 = 90 cm; Galmenhorn, 2850 m ü. M., Niederschlagshöhe vom 3. VII. 1918 -- 9. VIII. 1919 = 96 cm ; Rothorn, 3237 m ü. M., Niederschlagshöhe vom 5. VII. 1918--16. Vili. 1919 = 277 cm: Fluchthorn, 3802 m ü. M., Niederschlagshöhe vom 4. VII. 1918--13. VIH. 1919 = 178 cm.

Mit der Verarbeitung der diesbezüglichen Studien und den Vorbereitungen für die Drucklegung ist im .Berichtsjahre begonnen worden.

820

9. NiedersGhlagsmessvragen im Hochgebirge.

Infolge der hydrographischen Arbeiten im Hochgebirge ist das Amt für Wasserwirtschaft oft in der Lage, die Erhebungen über die Niederschlagsverhältnisse mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Geld durchzuführen. Die betreffenden Arbeiten werden immer im Einvernehmen mit der eidgenössischen meteorologischen Zentralanstalt in Zürich ausgeführt.

Die Niederschlagsmengen im Hochgebirge mittelsTotalisatorcn, System Mougin mit Windschutz, wurden an nachstehend bezeichneten Stellen gemessen und ergaben folgende Resultate: 1. Jungfraujoch, 3470 m ü. M., 17. IX. 1918--25. VIII. 1919 = 326 cm; 2. Konkordiaplatz, 2850 m ü. M., 4. IX. 1918--26. VIII. 1919 == 274 cm; 3. Eggishorn, 2250 m ü. M., 5. IX. 1918--26. VIII. 1919 = 158 cm; 4. Scopi (auf dem Grat), 2700 m ü. M., 19. VII. 1918-- 6. IX. 1919 = c. 390 cm.

10. Übrige hydrographische Arbeiten.

Neben den genannten Arbeiten sind im Laufe des Jahres noch eine Anzahl kleinerer Untersuchungen ausgeführt worden.

"o*-

F. Wasserkräfte.

, Im Anschluss an unsere Bemerkungen über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, Bemerkungen, welche im Geschäftsbericht des Jahres 1918 niedergelegt sind und dahin lauten,' dass trotz dem dringenden Bedarf an elektrischer Energie verhältuismitssig wenige Konzessionen erteilt worden seien, kann heute erfreulicherweise gesagt werden, dass die gegenwärtige Entwicklung des Ausbaues unserer Wasserkraftanlagen mit ziemlicher Sicherheit darauf hinzuweisen scheint, dass der Stillstand "im Ausbau solcher Werke, der die ersten Kriegsjahre kennzeichnete, endgültig überwunden sein dürfte. Hierzu mag neben deu andauernd schlechten Verhältnissen und Aussichten unserer Kohlenversorgung auch die allmählich sich Bahn brechende Erkenntnis beigetragen haben, dass die Nutzbarmachung des unsern Flüssen innewohnenden Arbeitsvermögens nicht durch allzu erschwerende Konzessionsbedingungen gehemmt werden darf. Tatsächlich werden ja auch die Interessen der verleihenden Gemeinwesen durch ihren

821 Entschluss, massvolle Konzessionsbedingungen zu bewilligen, ebenso gut gewahrt wie bei der Forderung sehr hoher, vom Konzessionär einzugehender Verpflichtungen. Der durch ein solches Vorgehen geförderte rasche Ausbau der betreffenden Wasserkräfte dürfte infolge der rascher fällig werdenden Wasserzinse und übrigen Leistungen den momentanen Kapitalausfall, der bei Aufstellung gemässigter Konzessionsbedingungen scheinbar in den Kauf genommen wird, in den meisten Fällen reichlich wettmachen, ganz abgesehen von dem Nutzen, den die dadurch ermöglichte rasche Bereitstellung neuer Energiequellen für die Entwicklung unserer gesamten Volkswirtschaft in sich schliesst.

Es sind unserm Departement des Innern im Berichtsjahr 37 Konzessionsgesuche (1918: 38) zur Überprüfung eingereicht worden.

Ein Teil dieser Gesuche verfolgt die Nutzbarmachung inländischer Wasserkräfte, während der andere sich auf Grenzgewässer bezieht. Verschiedene der nachgesuchten Konzessionen betreffen dieselbe Gewässerstrecke; oftmals handelt es sich auch um grossziigige Pläne für die Ausnützung der Wasserkräfte ganzer Talschaften oder Flussgebiete. Die Überprüfung dieser letztern Projekte, wie auch derjenigen, welche die Ausnützung von Grenzgewässern im Auge haben und dabei meistens noch die Schiffahrtsinteressen sehr stark berühren, erfordert sehr viel Sorgfalt.

Für 15 Konzessionsgesuche konnte zum Teil nach vorangegangener Umarbeitung von Seiten des Konzessionärs auf Grund der Vorschläge des Departementes endgültig die Baubewilligung erteilt werden; für 10 weitere wurde die generelle Konzession genehmigt. Ein Gesuch wurde im Einverständnis mit dem betreffenden Kanton abgewiesen ; eine gewisse Anzahl von Gesuchen, welche sich auf dieselbe Gewässerstrecke bezogen, ist dadurch gegenstandslos geworden, dass nur einem der verschiedenen Konzessionäre die Verleihung zugesprochen werden konnte, und zwar demjenigen, der nach Art. 41 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte den Vorzug verdiente.

Für ein Werk der Schweizerischen Bundesbahnen, welches letztern bereits konzessioniert war, wurden die generellen Ausführungspläne eingehend begutachtet; für ein anderes, ebenfalls für Bahnbetrieb, bestimmtes, der Kouzessionsvertrag und die Wahl der auszunützenden Gefällsstufe überprüft.

In drei Fällen hatte das Amt für Wasserwirtschaft Gelegenheit, als Berater beim Abschluss von Konzessionsverträgen mitzuwirken, vorgängig der Einreichung des eigentlichen Genehmigungsgesuches.

822

W a s s e r w i r t s c h a f t s k o m m i s s i o n . Die Einberufung der Wasserwirtschaftskommission unterblieb im Berichtsjahr, wurde jedoch für das Jahr 1920 in Aussicht genommen, wie dies aus dem Budget für dieses Jahr hervorgeht. Die Fühlungnahme mit der Kommission erfolgte im Berichtsjahr in der Weise, dass man sich in einzelnen Fragen an solche Mitglieder wandte, welche zur Beurteilung derselben besonders berufen erschienen. Meist handelt es sich darum, innert verhältnismässig kurzer Zeit die Ansichtsäusserung massgebender Persönlichkeiten kennen zu lernen.

Die rechtzeitige Einholung der Ansicht eines so grossen Körpers ist mit Schwierigkeiten verbunden. Die Frage der Änderung der Organisation der Kommission muss jedenfalls geprüft werden.

B i l d u n g von G e n o s s e n s c h a f t e n n a c h Art. 34 ff.

d e s W a s s e r r e c h t s g e s e t z e s . Wir haben bereits im letzten Geschäftsbericht darauf aufmerksam gemacht, welche Bedeutung der Bildung freiwilliger Genossenschaften zur Erzielung eines möglichst rationellen Wasserhaushaltes zukommt. Wir haben auch hervorgehoben, dass das Gesetz in erster Linie die Bildung von f r e i w i l l i g e n Genossenschaften in Aussicht genommen hat.

Nur wenn sich die Nutzungsberechtigten nicht einigen können, sollen die Behörden eingreifen und Zwangsgenossenschaften bilden.

Wir vertreten die Ansicht, dass die Behörden sich soweit als möglich eines Eingriffes enthalten und nur Zwangsmassnahmen ergreifen sollten, wo dies unbedingt notwendig ist. Wir glauben, dass die Verbände, ,,insbesondere der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband, sich hier ein dankbares Arbeitsfeld ausgewählt haben.

V e r b e s s e r u n g d e r W a s s e r f ü h r u n g . M i t Rücksicht auf die Bedeutung, welche einer verbesserten Wasserführung für die Gewinnung elektrischer Energie zukommt, hat das Amt für Wasserwirtschaft baldige Untersuchungen hierüber in sein Arbeitspropramm aufgenommen. Der Bund ist laut Art. 15 des Wasserrechtsgesetzes befugt, Arbeiten zur Regulierung des Wasserstandes vorzunehmen und anzuordnen. Unter den schweizerischen Wasserläufen kann durch entsprechende Massnahmen hauptsächlich auf der Strecke Bielersee-Basel in vermehrtem Masse elektrische Energie gewonnen werden. Infolgedessen wurden die hierfür notwendigen Schritte eingeleitet. Der
Verband der Aare-Rheinwerke hatte darüber offenbar in seinem Schosse ebenfalls Vorbesprechungen abgehalten. Im Dezember 1919 traf die Mitteilung ein, es sei eine Kommission ernannt worden, um diese Frage

823

in Verbindung mit dem Amte für Wasserwirtschaft zu prüfen und Vorschläge an dasselbe weiterzuleiten.

Wir begrüssen diesen Entschluss des Verbandes und werden eine sorgfältige Durchführung der Arbeiten auch durch Überlassung von Beobachtungsmaterial und Aufnahmeergebnissen zu günstigen Bedingungen nach Möglichkeit fördern.

K ü n s t l i c h e S t a u s e e n . Da bei künstlich geschaffenen Stauseen für Wasserkraftnut/ung die durch die WasserspiegelSchwankung bedingte Strandfläche vielfach Bedenken sowohl hinsichtlich des Landschaftsbildes als auch der Folgen hygienischer Natur hervorruft, hat das Amt für Wasserwirtschaft im Laufe des Berichtsjahres die Ansicht kompetenter Fachleute über die Möglichkeit der Begrünung dieser periodisch eingestauten Uferstreifen, wie auch über ihre eventuellen hygienischen Folgen für die Umgebung eingeholt und in der hydrobiologischen Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft auf die Bedeutung dieser Angelegenheit aufmerksam gemacht. Die weitere Untersuchung dieser Verhältnisse wird im Auge behalten.

Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die neueste Entwicklung unserer Wasserkraftanlagen, mit Abschluss auf den 31. Dezember 1919.

-

Seit 1.Januar 1914 bis 31. Dezember 1919 in B e t r i e b g e s e t z t e grössere Kraftwerke:

Gewässer

Kraftwerk

Nettoleis tung in PS Minimum

Ausbaugrüsse

1. Laufenburg 1) .

Rhein

15000

25000

Aargau

2. Bramois

Borgne

6800

16400

Wallis

.

.

Lac de Fully

· -2)

12000

Wallis

4. Pont de la Tino

.

Grande Eau

1000

3300

Waadt

80 000 8)

Solothurn

3 . Fully

.

.

Bemerkungen

Kanton

') Die angegebenen Leistungen stellen nur den schweizerischen Anteil dar und betragen 50 °/o der Gesamtleistung.

2

) Minimalleistung kein Charakteristikum, da das Werk mit Akkumulation arbeitet.

3

5. Olten-Gösgen .

Aare

17000

6. Biaschina (Erweiterung) . . . .

Tessi n

3000

15000

Tessin

7. Löntscli (Erweiterung) . . . .

Löntsch

2-J

15000

Glarus

) Werk zurzeit noch nicht voll ausgebaut ; erster Ausbau 50000 PS.

824

Zusammenstellung I.

Bundesblatt. 72. Jahrg. Bd. I

Zusammenstellung n.

Am 31. Dezember 1919 i m Bau b e f i n d l i c h e grössere Kraftanlagen: Gewässer

Kraftwerk

Nettolei rtang in PS Minimum

Ausbaugrösse

38200

1. Eglisau1) . . .

Rhein

11400

2. Amsteg (S.B.B.) .

Reuss

6100

3. Ritom (S.B.B.)

Fossbach

4. Heidseework .

5. Mühleberg .

j 6 . Broc .

.

. . .

7. Barberine (S.B.B.)

8. Chancy-Pougny

Kanton

1 Zürich und l Schaffhausen Uri

--

7 2 0008)

Tessin

Heidbach

--

13000*) Granbünden

Aare

--

64 000 5)

Bern

24000

Freiburg

60000

Wallis

43 000 e)

Genf

45 000 7)

Graubünden

j

) Minimum der Leistung kein Charakteristiknm, da die betreffenden Werke mit Akknmuiiernng arbeiten.

3

) Für Bahnbetrieb. Erster Ausbau 4 Gruppen zu je 13 000 PS.

') Anfang Januar 1920 in Betrieb gesetzt.

s

21

j Barberine und ) [ Nant de Drancef Rhone

') Die angegebenen Leistungen stellen nur den schweizerischen Anteil dar nnd betragen 91 ·/» der Gesamtleistang.

!

80 0008)

Jogne

Bemerkungen

) Erster Ausbau 32 000 PS. Teilweile Inbetriebsetzung voraussichtlich Mitte Juni 1920 ; bis Jahresende wahrscheinlich Inbetriebsetzung der ersten vier Maschinengruppen zu je 8000PS möglich.

c

; Gesamtleistung ! Kraft a'n t e i 1 c der beiden Grenzstaaten~,werden erst bei der Genehmigung der Ausfuhrungspläne bestimmt.

') Erster Ausbau 20^000 PS.

58

; 9. Klosters-Küblis

Landquart

6800

825

826

Zusammenstellung ni.

In Aussicht genommene grössere Kraftwerke: Kraftanlage

Gewässer

Kanton

1. Aarau-Wildegg .

Aare

Aargau

2. Wildegg-Brugg .

Aare

AiU'gau

3. Böttstein-Gippingen

Aare

Aargau

4. Etzelwerk

.

.

5. Wäggital

.

.

6. Sanetschwerk .

7. Grimselwerke .

Konzessionär

(Aufstellung des Ausführungspro\ jektes.

(Motor A.-G., Baden; Lo-1 Vornahme von Sondierungen und übrigen Vorarbeiten für Proeher & Cie., Zürich ; > jektaufstelluug.

{ Zurliaden, Aarau j } Nordostschweizerische \ Baubeginn bevorstehend.

\ Kraftwerke / Schweiz. Bundesbahnen

(Schwyz, j Zürich, Schweiz. Bundesbahnen IZug j Stadt Zürich und Nordost- i . Wäggitaler Aa Schwyz schweizerische Kraft- > werke j fWallis, } Saane \Bern ) Stadt Bern

.

Sihl

1

Aare

Bern

Gegenwärtiger Stami der Angelegenheit

Konzessiousverhandlungen.

Ausführliche Vorarbeiten itn Gang; Sondierungen.

(Ausführliche Vorarbeiten im \ Gang; Sondierungen.

(Vorarbeiten für die Bauausfüh-

BernischeKraftwerkeA.-G l im Gang.

Zusammenstellung IV.

Kraftwerke mit einer Ausbaugrösse von 20000 PS und darüber: Name des Werkes

Epoche

Vordem 1. 1.1914 in Betrieb geqpf 7 f ·· OCuzJL

Vom 1.1.19 14 bis 31.XII.1919in Betrieb gesetzt:

Am 31. XII. 19 19 im Bau begriffen :

Löntscii Biaschina Chippis (Rhone) Campocologno Chippis (Navizenee) Äugst Albulawerk Sils Spiez Martigny-Bourg Kandergrund Olten-Gösgen Laufenburg Amsteg(Reuss)(S.B.B.)

Ritom (S.B.B.)

Mühleberg Barberine (S.B.B.)

Klosters-Kiiblis Eglisau Chancy-Pougny Broc

66 000 J ) 55 000 2)

52200 45000 32610 31 200 "') 24600 22400 20660 20000 4 80 000 ) 25 000 ö) 80 000 6) 72000 64 000 4) 60000 45 000 8) 38 200 7) 43 000 9) 24000

Bemerkungen ') Inbegriffen Erweiterung naca Tabelle II.

2 ) Inbegriffen Erweiterung nach Zusammenstellung I.

3 ) Nur schweizerische Leistung, d. h.

50 % der Gesamtleistung der Anlage Augst-Wyhlen.

4 ) Bei vollem Ausbau.

5 ) Nur schweizerischer Anteil, d. h.

50 °/o der Gesamtleistung.

°) Erster Ausbau 75 000 PS, wovon 4 Maschinengruppen zu je 15 000 PS für Bahnbetrieb und eine Gruppe von 15000 PS für Industriestrom.

7 ) Stellt den schweizerischen Anteil dar, = 91 % der Gesamtleistung.

s ) Erster Aushau 20 000 PS.

9 ) Gesamtleistung ! Kraftanteile der beiden Grenzstaaten werden erst bei Genehmigung der Ausführungspläne bestimmt.

827

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

1.

2.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Ausbaugrössc

828

Zusammenstellung V.

Übersicht der verfügbaren und ausgenützten Wasserkräfte der Schweiz auf 31. Dezember 1919: PS netto 15-stündigr

in »/o

4 000 000

100,»o

500 000

12,6

Gesamte verfügbare Wasserkräfte nach Berechnungen des Amtes für Wasserwirtschaft, rund

Am 1. Januar 1914 waren ausgebaut, rund Vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1919 ausgebaut, rund .

Am 1. Januar 1920 noch verfügbare Wasserkräfte

.

.

220 000

5,5

3 280 000

82',0

829 Wasserkräfte an Grenggeicässern.

1. W a s s e r k r ä f t e des R h e i n s . Eglisau: Der Aufstau des Rheins und damit die Inbetriebsetzung der ersten Turbinen wird bei diesem Kraftwerke voraussichtlich im Frühjahr 1920 möglich sein. Der Vollbetrieb wird im Laufe des Winters 1920/21 aufgenommen werden können, was im Interesse der Kraftversorgung der Schweiz sehr zu begrüssen ist.

L a u f e n b u r g : Es ist die Erweiterung der bestehenden Anlage durch den Einbau zweier weiterer Maschinensätze von je 12 000 PS in Aussicht genommen. Durch die Schweiz ist diese Erweiterung bereits genehmigt, während die Zustimmung Badens bisher noch aussteht.

P r o j e k t i e r t e n e u e R h e i n k r a f t w e r k e . Die Verhältnisse dieser Kraftanlagen sind in geologischer Hinsicht und mit Bezug auf die Projektausgestaltung wesentlich gefördert worden, so dass bei einzelnen Werken mit der Aufnahme der Konzessionsverhandlungen nächstens begonnen werden kann.

2. W a s s e r k r ä f t e der R h o n e . C h a n c y - P o u g n y : Nachdem die generelle Konzession im April 1918 durch Austausch der Konzessionsurkunden zwischen der Schweiz und Frankreich rechtskräftig geworden ist, wurden die Studien im Berichtsjahr so weit gefördert, dass die endgültige Baustelle gewählt und die generelle Anordnung abgeklärt werden konnte. Es steht die Einreichung der Bauprojekte in Aussicht.

3. W a s s e r k r ä f t e des D o u b s . Zum Zwecke der möglichsten Förderung einer modernen Ausnützung der Wasserkräfte des Doubs haben die Schweiz und Frankreich im Berichtsjahr eine internationale Kommission ernannt, die mit der Vorbereitung der notwendigen internationalen Vereinbarungen betraut ist. Diese Kommission hat während des Geschäftsjahres eine Sitzung in Besançon abgehalten, in welcher beschlossen wurde, dass in erster Linie die geologischen, hydrologischen und topographischen Verhältnisse des Flusslaufes abzuklären seien, um die Aufstellung rationeller Projekte zu ermöglichen. Die aus diesem Beschlüsse sich ergebenden Untersuchungen und Aufnahmen sind _,"gegenwärtig in der Ausführung begriffen.

G. Schiffahrt.

Bei aller Aufmerksamkeit, die dem inländischenlWasserstrassennetz zu schenken ist, ist doch nicht zu übersehen, dass d i e g e s a m t e E n t w i e k l u n g d e r s e l b en m i t d e m f r e i e n

830

Z u g a n g z u m M e e r s t e h t u n d f ä l l t . D e m letztern müssen daher nicht nur die Behörden ihre ganze Sorge zuwenden, sondern es muss die gesamte Öffentlichkeit die Tragweite dieses Umstandes erfassen.

Um an die rechtliche Stellung der Schweiz als Uferstaat zu erinnern und dieselbe zu wahren, entsandte der .Bundesrat eine Abordnung an die Friedenskonferenz in Paris. Über die vorgebrachten Begehren erliess das Departement des Innern am 10. Mai eine amtliche Mitteilung an die Presse.

Die bisherige Rechtsordnung ist in dieser Frage für die Schweiz sehr günstig. Es scheint, dass diese Bestimmungen in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt sind. In Betracht kommen hauptsächlich die Artikel l, 3, 7, 28 und 30 der revidierten Rheinschiffahrtsakte vom Jahre 1868 (Mannheimer Abkommen).

Diese Artikel setzen fest: 1. U n e i n g e s c h r ä n k t e F r e i h e i t der Schiffahrt auf dem Rheine zwischen Basel und dem o f f e n e n Meer für Waren und Personen und für alle Nationen (Art. l, 7, 30).

2. V e r b o t der Schiffahrt, H i n d e r n i s s e , w e l c h e r Art es a u c h sein mag, in den Weg zu legen; insbesondere sind als solche Hindernisse genannt Mühlen, Triebwerke, Brücken o d e r a n d e r e k ü n s t l i c h e A n l a g e n (Art. l, 30).

3. Unbedingte A b g a b e n f r e i h e i t , mag die Durchfuhr direkt oder nach vorgängiger Umladung oder Lagerung in der Niederlage erfolgen (Art. 3, 7).

4. V e r p f l i c h t u n g für die Uforstaaten, die ihnen angrenzenden Rheinstrecken zu u n t e r h a l t e n (Art. 28).

Wenn auch seit der Festlegung dieser Grundsätze die Technik der Kraftgewinnung sehr grosse Fortschritte zu verzeichnen hat, so ist doch zu sagen, dass insbesondere die verkehrspolitische Seite der Schiffahrt in noch höherem Masse an Bedeutung gewonnen hat und a l l e N a t i o n e n interessiert. Diese letztern Umstände müssen daher ausschlaggebend b l e i b e n .

Die Bestätigung, dass die Schweiz Rheinuferstaat ist, liegt vor. Dies darf uns mit Genugtuung erfüllen. Diese Anerkennung und die vollständige Internationalisierung des Rheines bis Basel schliessen zwei Momente in sich : einmal dass der Schiffahrt auch praktisch keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden dürfen und sodann dass Basel infolgedessen der Vorzüge teilhaftig wird, wie sie einem unmittelbar am Meer gelegenen Hafen zukommen.

831

In der Sitzung vom 28. November 1918 der Sektion für die Schiffahrt der W a s s e r w i r t s c h a f t s k o m m i s s i o n waren verschiedene grundsätzliche Fragen über die künftige Gestaltung des internationalen Schiffahrtsverkehrs besprochen worden. Es wurde dabei ein technischer Bericht über das Verhältnis von.

Schiffahrt und Kraftgewinming gewünscht. Dieser ist im Februar 1919 den Mitgliedern zugestellt worden. Sobald die Schweiz von den Ansichtsäusserungen, welche der ,,C o m m i s s i o n p o u r l'Etude de la L i b e r t o des C o m m u n i c a t i o n s et du T r a n s i t " in Paris vorgebracht werden, Kenntnis hat, erscheint die Wiedereinberufung der Kommission angezeigt. Die Schweiz entsendet an diese Kommissionssitzungen ebenfalls eine Vertretung, der Herr J. V a l l o t t o n , Mitglied der Wasserwirtschaftskommission, angehört.

Über die Ausgestaltung der Zugänge ans Meer, sowie auch der internen Wasserstrassen, ist das Amt für Wasserwirtschaft wiederholt angefragt worden. Dasselbe ist zu solchen Auskünften stets gerne bereit. Das Interesse des Landes erfordert es, dass in solchen Angelegenheiten erst nach reiflicher Prüfung sich die Ansichten bilden.

Bekanntlich hätten die Ergebnisse des I n t e r n a t i o n a l e n W e t t b e w e r b s zur Erlangung von Entwürfen für die Schiffbarmaehung des Rheins von Basel bis in den Bodensee Ende Dezember 1914 zur Ablieferung gelangen sollen; der Zeitpunkt der Einreichung konnte dann nicht eingehalten werden. Die Verhandlungen sind im Verlaufe des Berichtsjahres neuerdings aufgenommen worden. Die Festsetzung des Zeitpunktes für die Ablieferung der Wettbewerbsarbeiten steht bevor.

Die S c h i f f a h r t s ver b ä n d e haben sich in gewohnter Weise in ernster Arbeit ihren Aufgaben gewidmet, wobei natürlich einzelnen Persönlichkeiten ganz besondere Verdienste zukommen. Sie verstellen es, denjenigen Gebieten ihre Aufmerksamkeit zu schenken, welche nicht in den Aufgabenkreis der Behörden fallen ; sie ergänzen daher die Tätigkeit dieser letztern aufs beste.

Der Verband schweizerischer Dampfschiffahrtsunternehmungen, Vorort Schaffhausen, hat im Laufe dieses Jahres den Wunsch ausgesprochen, in der Sektion für Schiffahrt der schweizerischen Wasserwirtschaftskommission eine Vertretung zu erhalten. Wir haben geantwortet, dass wir diesem Wunsche grundsätzlich zustimmen.

832

H. Regulierung von Seen.

Die Regulierung unserer Seen verfolgt den mehrfachen Zweck : 1. des Hochwasserschutzes im allgemeinen; 2. des Schutzes und der Gewinnung landwirtschaftlicher Ländereien im besondern ; 3. der vermehrten Aufspeicherung von Wasser bei erhöhtem Stande der Flüsse zur Vermehrung der kleinsten Abflussmengen im Interesse der Wasserkraftgewinnung und der Flussschiffahrt ; 4. die Erzielung günstiger Seewasserstände für die Schiffahrt im See.

Die verschiedenen Bestrebungen lassen nicht immer dieselben Massnahmen als erwünscht erscheinen, weshalb es oft schwierig ist, eine allseitig befriedigende Lösung herbeizuführen. Es handelt sich meist um sehr verwickelte Probleme ; bei gegenseitigem Verständnis dürfte es jedoch meistens möglich sein, einen billigen Ausgleich zu finden. Eine zweckmässige Seeregulierung ist meistens nur möglich bei gleichzeitiger Korrektion des Seeausflusses.

1. Genferseeregulierung.

Jn der interkantonalen Konferenz in Bern am \. November 1918 war vereinbart worden, dass die Stadt Genf den Bundesbehörden einen Lösungsvorschlag einreichen solle, der hierauf den andern beteiligten Kantonen zur Prüfung und Vernehmlassung unterbreitet werde. Die Stadt Genf hat in Verbindung mit der Seeregulierung auch die Fragen der Schiffahrt prüfen lassen. Die Einlieferung des Projektes über die Seeregulierung konnte im Berichtsjahr noch nicht erfolgen.

Die Instruktion der schweizerischen Delegierten: der internationalen Rhonekommission wird erst nach Abklärung der Verhältnisse erfolgen können.

2. Juragewässerkorrektion.

Das Departement des Innern hat auf den 13. Oktober 1919 eine interkantonale Konferenz einberufen, an der von Seiten des Bundes ausser dem Departement des Innern das Volkswirtschaftsdepartement und das Post- und Eisenbahndepartement vertreten waren. Folgende Kantone wurden eingeladen und entsandten Abgeordnete: Waadt, Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt. Ferner waren vertreten die Zentralkommission der Schweizerischen Schiffahrtsverbände und der Verband der Aare-Rheinwerke (als Verbandsgruppe Mitglied des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes).

833

Die erste Juragewässerkorrektion hat den seinerzeit angestrebten Zweck vollständig erreicht. Die Absenkung der Seespiegel erreichte den Wert von zwei Metern, was erlaubte, 18000 Hektaren der landwirtschaftlichen Bebauung zu erschliessen. Natürlich geht das Bestreben der Uferanstösser stets dahin, dem See immer neuen Boden abzugewinnen.

Heute steht man vor veränderten Verhältnissen und neuen Aufgaben. Einmal hat sich das Land teilweise gesenkt und leidet unter einem zu hohen Grundwasserstand. Sodann verlangen Schiffahrt und Kraftgewinnung die Berücksichtigung ganz neuer Gesichtspunkte.

Es wurde an dieser Konferenz beschlossen : 1. Die vorhandenen hydrographischen Grundlagen werden vervollständigt (Wassermessungen, See- und Geländenivellements, ergänzende Geländeaufnahmen, Erhebungen über die Grundwasserverhältnisse und die Uferbauten, sowie über die Beschaffenheit der Ufer in geologischer Hinsicht, Rutschgefahr). In diese Arbeiten teilen sich Bund und Kantone in der Weise, dass jeder Teil das durchführt, was er am besten durchzuführen in der Lage ist.

Mit diesen Arbeiten ist sofort begonnen worden. Die Ergebnisse sollen bis 1. Juni 1920 ausgetauscht werden.

Neben diesen Arbeiten gehen die Vorstudien über die eigentliche Projektgestaltung einher.

2. Der Kanton Bern setzt die bereits begonnenen Studien fort.

Die übrigen Kantone und Interessenten werden ersucht, ihrerseits die Frage zu prüfen und seinerzeit Bericht, zu erstatten.

%. Die generellen Vorprojekte werden gegenseitig ausgetauscht und die Ansichtsäusserungen darüber dem Bunde übermittelt.

3. Vierwaldstätter- und Zugerseeregulierung.

Da es sich hier um eine ausserordentlich vielgestaltige Frage handelt, bei der besonders auch die Verhältnisse mit Bezug auf die Wasserkraftnutzung und Schiffahrt noch schwieriger liegen als bei den ,,Ju rage wässerna und die Entwicklung hier noch verhältnismässig weniger weit gediehen ist, sind die Organe unseres Departements des Innern zunächst mit den einzelnen Uferkantonen in Fühlung getreten. Es wird eine interkantonale Konferenz einberufen. Die Einladung wird wie bei der Konferenz über die

834 Juragewässerkorrektion an die beteiligten Kantone, sodann aber auch an die Interessentenverbände ersehen.

*ö w Die Studien sind unserseits seit geraumer Zeit aufgenommen worden. Die neuern Untersuchungen, welche wesentliche Beiträge zur Frage der Vierwaldstätterseeregulierung geliefert haben, sind folgende : 1. ,,Expertenbericht über die Abflussverhältnisse und die Regulierung des Vierwaldstättersees, vom Juni 1912 und Dezember 1913a, verfasst von den Ingenieuren Kürsteiner und Lüchinger; 2. ,,Wertzuwachs der Reusswasserkräfte infolge der Regulierung des Vierwaldstättersees", Gutachten der Abteilung für Wasserwirtschaft, vom 31. Januar 1916; 3. ,,Ausnützung der Wasserkräfte der Reuss zwischen Vierwaldstättersee und Lorzemündung", Gutachten der Abteilung für Wasserwirtschaft, 1916.

4. Luganer- und Langenseeregulierung.

Die Verhandlungen mit Italien sind aufgenommen worden.

Es ist die Bildung einer internationalen Kommission eingeleitet.

5. Walenseeregulierung.

Der Bundesrat hat beschlossen, gestützt auf die Art. 15 und 16 des eidgenossischen Wasserrechtsgesetzes die Regulierung des Walensees durchzuführen. Das Departement bereitet eine Botschaft vor über die Durchführung dieser Massnahme.

J. Ausfuhr elektrischer Energie.

Im Berichtsjahr sind die in Tabellle VI genannten Ausfuhrbewilligungen erteilt worden. Die hauptsächlichsten Daten sind aus derselben ersichtlich.

B e w i l l i g u n g Nr. l bedarf wohl keiner nähern Ausführungen.

An die B e w i l l i g u n g Nr. 2 wurden u. a. folgende Vorbehalte geknüpft: Diese Ausfuhrbewilligung wird unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, erteilt, dass das Kraftwerk Laufenburg die Energielieferung unter Voranzeige von einem Tag ganz oder teilweise einstellt, wenn die Abteilung für Wasserwirtschaft oder die Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft zu irgendeiner Zeit dies verlangen und dem Kraftwerke Laufenburg gleich-

835 zeitig einen schweizerischen Abnehmer eines Teils oder der ganzen Kraftquote nennen sollte. Nachteile irgendwelcher Art, insbesondere auch ein allfälliger Mindererlös, die aus dieser vorübergehenden oder dauernden.

inzen oder teilweisen Aufhebung der Ausfuhrbewilligung dem Kraltwerke aufenburg entstehen sollten, fallen ausschliesslich zu dessen Lasten.

S

Die B e w i l l i g u n g Nr. 3 enthält u. a. folgende Bedingung: Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen ist verpflichtet, die Sparmassnahmen für seine badischen Abonnenten vorzunehmen, welche von den schweizerischen Behörden im Interesse der Landesversorgung auferlegt werden.

B e w i l l i g u n g Nr. 4 bildet eine provisorische Ordnung der Verhältnisse, indem die eine Einsprache, welche eingereicht wurde, sich in allgemeinen Wendungen erging, welche eine nähere Prüfung der Verhältnisse notwendig machten, die im Berichtsjahr nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.

Der Aktiengesellschaft Motor in Baden wurde gestattet, 9500 KW statt an die Aktiengesellschaft Lonza nach Waldshut an die Oberrheinischen Kraftwerke in Mülhausen zu liefern. Von den Bedingungen sei folgende genannt: .Die vorliegende Ausfuhrbewilligung kann jederzeit ohne Entschädigung zurückgezogen werden, wenn ein besonderes Landesinteresse die Zurücknahme erfordert, ferner wenn der A.-G. Motor in der Schweiz Gelegenheit geboten wird, die Abfallkraft zu gleich günstigen Bedingungen abzusetzen.

In allen Fällen wurden die Vorschriften betreffend die Messeinrichtungen, die Prüfung derselben, die Massnahmen bezüglich der Überwachung je nach den örtlichen Verhältnissen geregelt.

Von seiten der Industrie werden in letzter Zeit Befürchtungen laut, die bereits erteilten und die allenfalls noch zu erteilenden Ausfuhrbewilligungen seien für unsere Volkswirtschaft im grossen ganzen von Nachteil: die Energie im Inlande werde knapp und dadurch teuer, überdies sei die ausländische Industrie durch den Bezug billiger elektrischer Energie aus der Schweiz um so besser in der Lage, den Wettbewerb mit unserer eigenen Industrie mit Erfolg aufnehmen zu können. Die Ausfuhr sei um so weniger angezeigt, als die Schweiz sehr wohl in der Lage sei, ihre gesamte hydro-elektrische Energie im Inlande zu verwerten.

Die erwähnten Befürchtungen sind jedoch unbegründet, wie es aus den oben angeführten Einschränkungen und aus dem folgenden erhellt.

Die einschränkenden Bestimmungen sind in der Öffentlichkeit offenbar zu wenig bekannt. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Beschlüsse jeweilen mit dem Protokoll der Kommission

836

Tabelle VI.

Im Jahre 1919 erteilte Ausfuhrbewilligungen: Ausfuhrbewilligung erteilt Nr.

am

an

1.

25. 2. 19

Commune du Locle

2.

1. 7. 19

Kraftwerk Laufenburg

3.

11. 7. 19

E. W. Kanton Schaffhauscn

4.

31. 12. 19

Off. elettrica Lugano

i i l

Anzahl KW

Ausfuhr nach

Dauer der Bewilligung: bis

Bemerkungen

Frankreich

31. XII. 20

3000

Frankreich

31. X. 19

Abfallkraft; p i o v i s o r i s c h e Bewilligung, von der kein Gebrauch gemacht worden ist.

600

Deutschland

1. X. 20

Als Ersatz fttr eine abgelaufene Bewilligung für eine gleich hohe Quote.

Italien

29. U. 20

P r o v i s o r i s c h e Bewilligung, als Ersatz für eine abgelaufene Bewilligung für eine gleich hohe Quote.

0,B

1500

837

für elektrische Anlagen veröffentlicht werden. Es ist beabsichtigt, die Bundesratsbeschlüsse über die Erteilung der B e w i l l i g u n g zur Ausfuhr elektrischer Energie künftig auch im Bundesblatt erscheinen zu lassen.

Die Elektrizitätswerke wenden anderseits ein, der Absatz aller Abfallkraft sei im Inlande zu annehmbaren Bedingungen unmöglich. Durch den vorteilhaften Verkauf derselben ins Ausland werde es möglich, die Rentabilität der Werke zu erhöhen und dadurch die Preise im Inland niedriger anzusetzen. Dieser Umstand sei von ausschlaggebender Bedeutung.

Die A u s f u h r g e s u c h e werden jeweilen im Schweizerischen Bundesblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, mit der Aufforderung, einen allfälligen Strombedarf für den Verbrauch im Inlande anzumelden. Es soll die Ausschreibung nicht bloss eine Formsache sein. Sind die in Art. 8, Abs. 2, des Wasserrechtegesetzes enthaltenen Bedingungen erfüllt, so wird die Bewilligung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt erteilt, dass die Energieausfuhr einzuschränken bzw. ganz einzustellen ist, sobald und solange sie in der Schweiz zu ungefähr gleichen Bedingungen verwendet werden kann.

Die Frage, ob die Ausfuhr zu bewilligen sei, bedarf jeweilen sehr reiflicher Prüfung, indem diejenige Lösung zu finden ist, die dem allgemeinen Wohl am besten dient.

Es sei darauf hingewiesen, dass die seit zwei Jahren jeweilen im Winter sich fühlbar machende Energieknappheit nicht etwa durch eine vermehrte Euergieausfuhr, sondern ausschliesslich durch erhöhten Bedarf im Inlande verursacht worden ist. Dieser Mehrbedarf ist nicht nur eine unmittelbare Folge der Kohlenk n a p p h e i t , sondern auch der Kohlen p r ei se. Erstere wird wohl allmählich verschwinden, die Preise dagegen werden wohl d a u e r n d hoch bleiben. Diese Verhältnisse hatten neben schweren Schädigungen und Unannehmlichkeiten wenigstens ein Gutes zur Folge: Der Übergang zum elektrischen Betrieb setzte nicht nur bei den Bahnen, sondern auch bei der gesamten Industrie mit Beschleunigung ein. Es wird noch auf Jahre hinaus mit einem stark ansteigenden Verbrauch an elektrischer Energie im Inland zu rechnen sein. Anderseits hat der Krieg hemmend auf den Bau neuer Werke gewirkt, so dass die Energieknappheit im Winter noch während einer Reihe von Jahren nicht verschwinden wird.

Bei Betrachtung der Frage der Ausfuhr elektrischer Leistung darf die historische Entwicklung nicht ausser acht gelassen werden.

838

Gerade die neuern grossen Werke hätten seinerzeit gar nicht erstellt werden können, wenn nicht die Möglichkeit bestanden hätte, Strom für eine längere Reihe von Jahren nach dem Ausland zu liefern. I n d e m d i e i m W i n t e r a u s d i e s e n W e r k e n i n s AuslandgelieferteEnergienureinenkleinenBruchteil ihrer Gesamtleistung ausmacht, f o l g t ohne . w e i t e r e s , dass es um u n s e r e E n e r g i e v e r s o r g u n g h e u t e erheblich schlechter s t ü n d e , wenn die fragl i c h e n A u s f u h r b e w i l l i g u n g e n s. Z. n i c h t o r t e i l t w o r d e n w ä r e n . Die Ausfuhrbewilligungen bildeten überdies ein Mittel zur Erzielung verhältnismässig niedriger Strompreise im Inland, indem die Werke infolge derselben das gesamte Mittelwasser auszunützen vermochten, somit also verhältnismässig stark belastet waren und daher wirtschaftlich arbeiten konnten.

Der genannte Grund, weshalb früher die Energieausfuhr nach Möglichkeit erleichtert wurde, besteht in vermindertem Masse heute noch. Die Möglichkeit der Energieausfuhr wirkt zweifellos fördernd auf den Bau neuer Werke und damit auf die Nutzbarmachung unserer Wasserkräfte zum Zwecke der Versorgung des Inlandes.

Die Verbilligung der Energie wird um so mehr zur Anwendung gelangen können, je mehr sich unsere Werke zwecks gegenseitigen Ausgleichs von Erzeugung und Verbrauch zusarnmenschliessen, wobei sich ohne weiteres ergibt, dass die Energieausfuhr im allgemeinen am zweckmässigsten von der die Werke unter sich verbindenden ,,Sammelschiene11 aus stattfindet. Je weniger aber infolge dieses Vorgehens die einzelnen Werke hinsichtlich Energieausfuhr in Wettbewerb treten, um so mehr werden sich die vom Ausland erhältlichen Preise den dortigen Inlandpreisen nähern, womit die Energieausfuhr eine allfällige nachteilige Rückwirkung auf unsere Industrie verliert.

Es muss hier daran erinnert werden, dass, als vorübergehende Massnahme, der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (A. f. i. K.) die Aufgabe übertragen wurde, für eine möglichst gleichmässige und genügende Versorgung des Landes mit elektrischer Energie zu sorgen. In Verbindung mit unserm Amte für Wasserwirtschaft hat sie denn auch jeweilen über Winter die Abgabe elektrischer Energie an das Ausland -- soweit die betreffenden
Energiemengen für die Versorgung des Landes in Betracht kamen -- in dem Masse eingeschränkt, als dies ohne Anwendung' von Art. 8, Abs. 3, des Wasserrechtsgesetzes möglich war.

839 Es ist selbstverständlich, dass die weitgehende Verwendung von Abfallkraft im Inlande volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung ist. Der Bundesrat wird daher diese Bestrebungen bei Prüfung von Ausfuhrgesuchen auch fernerhin berücksichtigen.

Stand der Ausfuhrbewilligungen am, 31. Dezember 1919.

Am 31. Dezember 1919 waren Ausfuhrbewilligungen in Kraft für zusammen KW nach Deutschland 29 710 ,, Frankreich 32 207 ,, Italien 44510 2500 vi Österreich Zusammen 108 927 Von diesen rund 109 000 KW kommen 34 000 KW aus den Werken von Brusio für die Inland Versorgung einstweilen nicht in Betracht, weitere 25 000 KW sind Abfall kraft und 11 000 KW beziehen sich auf ein noch nicht erstelltes Bauwerk.

Ausgeführte EffeUe

und Leistungen.

Der Maximaleöekt der Stromausfuhr im Jahre 1919 betrug 78 000 KW, die Gesamtzahl der ausgeführten KWh zirka 320 Millionen.

Vom Maximaleffekt von 78 000 KW können 43 000 KW für die Inlandversorgung in Betracht kommen. Diese Quote ist durch Anwendung einschränkender Vertragsbestimmungen sowie durch Massnahmen der A. f. i. K. über Winter je nach den verfügbaren Energiemengen bis auf zirka 8000 KW reduziert worden, d. h. bis auf zirka 2 % der Gesamtproduktion.

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Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1919.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1920

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.04.1920

Date Data Seite

681-839

Page Pagina Ref. No

10 027 491

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