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Nachtragsbericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. März 1920 betreffend das Initiativbegehren um Abänderung des Art. 35 der Bundesverfassung (Verbot der Errichtung von Spielbanken).

(Vom 14. Juni 1920.)

Wir haben Ihnen unterm 19. April 1920 über das Ergebnis der obenerwähnten Volksabstimmung Bericht erstattet. Der Ständerat hat am 29. gleichen Monats von unserm Berichte Vormerk genommen, der Nationalrat dagegen am folgenden Tage beschlossen, ihn zur Feststellung des absoluten Mehrs in den Kantonen an den Bundesrat zurückzuweisen.

Diesem Auftrage nachkommend, haben wir die Kantone um Feststellung des absoluten Mehrs ersucht und beehren uns nun, Ihnen die von denselben ausgemittelten Zahlen wie folgt zur Kenntnis zu bringen : Initiativbegehren Gegenvorschlag

Zürich Bern · Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug . .'

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft

40,261 40,684 9,735 1,202 3,112 664 559 . 2,485 1,343 ' 9,565 7,492 6,515 5,140

38,619 33,362 9,735 1,173 2,726 609 559 2,485 1,190 9,424 7,492 6,515 4,705

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Initiativbegehren Schaffhausen 3,744 . Appenzell A.-Rh 4,263 Appenzell I.-Rh 891 St. Gallen 22,760 Graubünden 9,008 Aargau . . . '. . . . . 19,702 Thurgau, .

10,445 Tessin 7,849 Waadt . . . . . . . . 20,747 Wallis . . . . . . . .

7,876 Neuenburg 7,783 Genf 8,292

Gegenvorschlag 3,744 3,953 891 22,760 9,008 18,404 10,445 7,841 20,747 7,876 7,783 8,292

Wir legen die Berichte der Kantone bei und benützen den Anlass, um Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. Juni 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

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Schweizerische Bundesversammlung.

Der anlässlich der Eröffnung der Sommersession (siehe Seite 495 hiervor) von Herrn Nationalratspräsident E. Blumer gehaltene Nachruf zu Ehren des verstorbenen Herrn Nationalrat Cossy lautet: Wiederum habe ich die schmerzliche Pflicht zu erfüllen, an dieser Stelle eines dahingeschiedenen, teuren Kollegen zu gedenken.

Am 22. Mai verschied im Alter von 60 Jahren im Kantonsspital in Lausanne Herr Staatsrat und Nationalrat Robert Cossy und mit ihm ein reiches, dem Staate und der Allgemeinheit gewidmetes Leben.

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Nachtragsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. März 1920 betreffend das Initiativbegehren um Abänderung des Art. 35 der Bundesverfassung (Verbot der Errichtung von Spielbanken)....

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Jahr

1920

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

1253

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1920

Date Data Seite

566-567

Page Pagina Ref. No

10 027 579

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