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Bundesblatt 72. Jahrgang.

Bern, den 18. Februar 1920.'

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft dos

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1920 zum Zwecke der Erhöhung der Taggelder der Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen der gesetzgebenden Räte.

(Vom 13. Februar 1920.)

Die Taggelder der Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen beider Räte bestimmten sich ursprünglich nach Art. l des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1874 (A. S. n. F., I, 496), welcher ein Taggeld von Fr. 20 für jeden Tag ihrer Anwesenheit bei den Sitzungen festsetzte.

Wegen der ausserordentlichen Verhältnisse wurde vom Jahre 1918 an das Taggeld für die Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen beider Räte auf dem Budgetweg auf Fr. 25 erhöht, wobei sieh der Bundesrat vorbehielt, zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückzukommen, durch Einbringung einer Vorlage zur gesetzliehen Regelung.

Zu erwähnen ist ferner der Bundesratsbeschluss vom 12. Juni 1918, wonach für die Zukunft, erstmalig in den Nachtragskrediten, 1. Folge, 1918, und im Voranschlag ,,für das Jahr 1919, die Erhöhung der Reiseentschädigungen der Ratsmitglieder, die im Bundesgesetz vom 16. August 1878 betreffend die Reiseentschädigungen (A. S. n. F., III, 656) auf 20 Rp. festgesetzt ist, auf 30 Rp. für den Kilometer beschlossen wurde.

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Seit diesen Erhöhungen sind die Kosten der Lebenshaltung noch weiter gestiegen. Es wurde deshalb in der Dezembersession 1919 im Nationalrat folgendes Postulat eingereicht und erheblich erklärt : ,,In Anbetracht der ausserordentlichen Verteuerung der Lebenshaltung, in Anbetracht der fortwährenden Vermehrung der Sessionen und der Dauer der parlamentarischen Arbeiten, in dem Bestreben, die Ausübung des Mandates eines Bundesversammlungsmitgliedes allen zu ermöglichen, und zu vermeiden, dass sie ein Vorrecht begüterter Personen werde, stellt der Nationalrat den Antrag, es sei den Mitgliedern des Nationalrates vom 1. Dezember 1919 an ausser den gegenwärtigen Reiseentschädigungen und Taggeldern ein bestimmter Jahresbetrag auszurichten oder aber die Reiseentschädigung und die Taggelder zu erhöhen.a Die Ansetzung einer festen Jahresentschädigung empfiehlt sich unseres Erachtens im heutigen Zeitpunkt nicht. "Es wäre dies eine Frage, die nach allen Richtungen, vor allem auch bezüglich der Höhe der Jahresentschädigung, gründlich geprüft und erwogen werden müsste, um so mehr, als es sich um eine Neuheit im parlamentarischen Leben, wenigstens demjenigen der Schweiz, handelt. Dagegen halten wir es für angezeigt, angesichts der seit der letzten Taggelderhöhung fortgeschrittenen Teuerung und der geringen Aussichten auf eine baldige rückläufige Bewegung der Preise, erhöhte Taggelder für die Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen der gesetzgebenden Räte festzusetzen. Bin Ansatz von Fr. 35 an Stelle des bisherigen von Fr. 25 erscheint uns angemessen. "Wir überlassen es der Bundesversammlung zu entscheiden, ob die Reiseentschädigung ebenfalls erhöht werden soll ; es dürfte dies angezeigt sein, um die Ratsmitglieder, welche sich von ihrem Wohnort entfernen müssen, richtiger zu entschädigen.

Um diese erhöhten Taggelder vom 1. Januar 1920 an ausrichten zu können, benötigen wir für das Jahr 1920 eine Erhöhung der Voranschlagskredite auf den Rubriken : Zweiter Abschnitt, Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat, l und 2, und wir unterbreiten Ihnen in diesem Sinne den nachfolgenden Beschlussentwurf. Der im Voranschlag für 1920 von Fr. 43,000 auf Fr. 50,000 erhöhte Kredit für Kommissionssitzungen des Ständerates wird voraussichtlich genügen, weshalb von dessen Steige-

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rung Umgang genommen wird. Die erforderlichen Nachkredite haben wir berechnet, indem wir von den im Jahre 1919 verausgabten Taggeldern ausgegangen sind und eine Erhöhung im Verhältnis von 25 :35 vorgenommen haben, unter Abzug der bereits im Voranschlag 1920 bewilligten Kredite. Die Mehrausgaben belaufen sich dadurch für den Nationalrat auf Fr. 154,939, welchen Betrag wir im Beschlussentwurf aufgerundet haben auf Fr. 156,000.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussentwurf zur Annahme und benützen diesen Anlass, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. Februar 1920.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der Bundespräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

222 (Entwurf.)

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Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fiir das Jahr 1920 zum Zwecke der Erhöhung der Taggelder der Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen der gesetzgebenden Räte.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Februar 1920, beschliesst: Um die Taggelder der Mitglieder des Nationalrates und der Kommissionen der gesetzgebenden Räte vom 1. Januar 1920 an auf Fr. 35 pro Tag erhöhen zu können, werden dem Bundesrat für das Jahr 1920 Nachtragskredite auf folgend en Rubriken bewilligt: Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verwaltung: A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen für die Sitzungen des Rates 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen Zusammen

Fr. 145,000 ,, 11,000 Fr. 156,000

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1920

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18.02.1920

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