Bundesbeschluss über militärische Bauten # S T #

(Bauprogramm 1991)

vom 3. Oktober 1991

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1991 '), beschliesst: Art. l 1 Den mit der Botschaft vom 27. März 1991 unterbreiteten Bauvorhaben und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

2 Es werden hiefür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Fr.

a. für militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang l b. für Zusatzkredite nach Verzeichnis im Anhang 2

247 030 000 13 220 000

Art. 2 1 Der Bundesrat kann innerhalb der Gesamtkredite nach Artikel l Absatz 2 Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen.

2 Die Zahlungskredite sind jährlich in den Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 3. Oktober 1991 Der Präsident: Hänsenberger Die Sekretärin: Huber

Nationalrat, 1. Oktober 1991 Der Präsident: Bremi Der Protokollführer: Anliker

4591

» BB1 1991 II 373 204

1991-715

Militärische Bauten

Anhang l

Verzeichnis der militärischen Bauten 2

Militärische Bauten

Verpflichtungskredit

21 211

Kampf- und Führungsbauten Führungsinfrastruktur und Kampfbauten

Fr

212

Bauten für die Richtstrahlstationen R-915 ; 2. Etappe :

28 700 000

213

Erneuerang der Pistensysteme auf Militärflugplätzen

10000000

63 000 000

22

Bauten für die Logistik

221

Bauten für das Eidgenössische Zeughaus auf dem Waffenplatz Bière :

42 700 000

222

Ergänzung der baulichen Infrastruktur für die Transporthelikopter auf zwei Militärflugplätzen; 2. Etappe

10 950 000

23

Bauten für die Ausbildung

231

Bau eines Offiziersausbildungszentrums für die Fliegerund Fliegerabwehrtruppen auf dem Waffenplatz Dübendorf

33 000 000

232

Bau einer Ausbildungsanlage für Atemschutzgeräteträger auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare Ausbau des Panzerschiessplatzes Wichlen GL; I.Etappe .

7 900 000 29700000

Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften und Arbeitsräumen

15 000 000

233 234 235

Sanierung des Gotthard-Forts

Total militärische Bauten

6 080 000 247 030 000

205

Militärische Bauten

Anhang 2

Verzeichnis der Zusatzkredite für militärische Bauten 3

Zusatzkredite

31

Baubotschaft 1986 (BB vom 29. Sept. 1986 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1986III 405) Modernisierung und Erweiterung von Versorgungsanlagen .

Erwerb und Umbau einer Liegenschaft in Dagmersellen . . .

311 312 32

321 322 323 324 33

331 332 34

341 342

Baubotschaft 1987 (BB vom 8. Okt. 1987 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1987III 273) Bau eines geschützten Militärspitals in Nottwil LU Ausbildungsanlagen für die Infanteriemotorfahrerschulen auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare Ausbildungsanlagen für die Schulen der Materialtruppen auf dem Waffenplatz Thun; 2. Etappe Sanierung der Abfallverbrenhungsanlage in Thun . . . . . . . . .

Baubotschaft 1988 (BB vom 6. Okt. 1988 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1988 III 769) Ausbau von Schiess- und Ausbildungsanlagen sowie Sanierung von Gebäuden auf dem Waffenplatz Andermatt , Bau von Anlagen für die Fliegerschulen auf dem Waffenplatz Emmen; 1. Etappe Baubotschaft 1989 (BB vom 6. Okt. 1989 über militärische Bauten und Landerwerb; BB1 1989111962) Bau einer Lagerhalle für Korpsmaterial in der Gemeinde Müllheim TG Bau von Ausbildungsanlagen für die Schulen der Versorgungstruppen auf dem Waffenplatz Bern

Total Zusatzkredite

4591

206

Zusatzkredil Fr.

6800000 700 000

600 000 750 000 300 000 980 000

840 000 850 000

850 000 550 000 13 220 000

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Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1991) vom 3. Oktober 1991

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1991

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4

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41

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22.10.1991

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204-206

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