Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste Am 16. März 2016 hat das Parlament die Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) angenommen (Referendumsvorlage in: BBl 2016 2037). Gleich wie nach geltendem Recht hat der Bundesrat die einzelnen Tatbestände aufzulisten, welche mit einer Ordnungsbusse geahndet werden können, und die die Bussen für die einzelnen Widerhandlungen festzulegen. Die heutige Bussenliste ist deshalb um Übertretungen aus jenen Gesetzen zu ergänzen, für die neu ein Ordnungsbussenverfahren möglich ist.

Datum der Eröffnung: 26. April 2017 Vernehmlassungsfrist: 16. August 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 41 19, Fax 031 312 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Mai 2017

2017-1100

Bundeskanzlei

3449