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Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 und 3 BZP in Verbindung mit Art. 40 OG) Es wird Nasser Afshar, 141 Bast 55th Street, 10022 New York (USA), mitgeteilt, - dass Rolf John Willis, Zürich, gegen das Urteil des Appellationshofs des Kantons Bern vom 2. Oktober 1990 Berufung eingelegt hat, - dass am 1. Oktober 1991 um 9 Uhr im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne (Avenue du Tribunal-Fédéral 29) die Berufungsverhandlung (Art. 62 OG) stattfindet, an der die Parteien teilnehmen können, - dass die Berufungsschrift mit Fristansetzung zur Berufungsantwort ihm an die New Yorker Adresse zugestellt, dort von der Post an eine Adresse in Cannes nachgesendet und in der Folge von der franzöischen Post als «nicht abgeholt» an das Bundesgericht zurückgeschickt worden ist, - dass er angesichts seines Wohnsitzes im Ausland innert 30 Tagen vom Tag dieser Veröffentlichung an gerechnet in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu verzeigen hat (Art. 29 Abs. 4 OG), - dass er innert 30 Tagen vom Tage dieser Veröffentlichung an gerechnet gemäss Artikel 61 OG eine Berufungsantwort in zwei Exemplaren einreichen kann, und - dass ihm ein Doppel der Berufungsschrift bei der Bundesgerichtskanzlei zur Verfügung steht oder auf Gesuch an seine Zustelladresse in der Schweiz zugestellt wird.

19. Juni 1991

i.A. des Präsidenten der I. Zivilabteilung: Bundesgerichtskanzlei

1589

Vorladungen

Dienstversäumnisses sowie der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 4. Juli 1991, 10.15 Uhr, im Gotischen Saal des Rathauses, Fischmarkt, 6300 Zug, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

2. Juli 1991

Divisionsgericht 9A Der Präsident: Major Flury

von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 8. Juli 1991, 11 Uhr, im Rathaus Diessenhofen TG, Gerichtssaal, 1. Stock, Hintergasse, 8253 Diessenhofen TG, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

20. Juni 1991

1590

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

schriften sowie Missbrauchs und Verschleuderung von Material zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 8. Juli 1991, 14.30 Uhr, im Rathaus DiessenhofenTG, Gerichtssaal, I.Stock, Hintergasse, 8253 Diessenhofen TG, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

20. Juni 1991

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und am Donnerstag, 18. Juli 1991, 11.45 Uhr in 5000 Aarau, Obergericht, Grosser Saal, Obere Vorstadt 38, vor Divisionsgericht 5 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

19. Juni 1991

Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberstlt Riklin

1591

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Bekanntmachungen der Gerichte

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1991

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2

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25

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02.07.1991

Date Data Seite

1589-1591

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