Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG); Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Mit der Vorlage werden die Motionen Ritter 13.3196 und Regazzi 13.3023 erfüllt, welche eine vertiefte Prüfung des Revisionsbedarfs des EntG forderten. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, es soll aber auf das Koordinationsgesetz abgestimmt werden. Ziel der Gesetzesrevision ist es, das EntG so anzupassen, dass es auf den heutigen Regelfall des kombinierten Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahrens für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen zugeschnitten ist. Die Vorlage wird weiter als Anlass genommen, verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Datum der Eröffnung: 2. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Generalsekretariat, Rechtsdienst, Bundeshaus Nord, 3003 Bern, Telefon +41 58 464 04 84, Fax +41 31 324 26 92, www.uvek.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Juni 2017

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Bundeskanzlei

2017-1518