# S T #

Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

wegen vorsätzlichen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 8. April 1991, 11 Uhr, im Gerichtshaus, I.Stock, 9542 Münchwilen TG, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. Februar 1991

. Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

wird hiermit aufgefordert, sich wegen fortgesetzten vorsätzlichen Dienstversäumnisses zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 8. April 1991, 14.30 Uhr, im Gerichtshaus, 1. Stock, 9542 Münchwilen TG, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. Februar 1991

Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

911

Vorladung

zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit aufgefordert, sich wegen vorsätzlichen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 8. April 1991, 15.45 Uhr, im Gerichtshaus, I.Stock, 9542 Münchwilen TG, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. Februar 1991

912

Divisionsgericht 11 Der Präsident : Oberstlt Walker

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Gerichte

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1991

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.03.1991

Date Data Seite

911-912

Page Pagina Ref. No

10 051 719

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.