Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA Das Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA sieht eine engere bilaterale Zusammenarbeit bezüglich Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen vor, da solche aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung und des hohen Ausmasses des bilateralen Warenaustauschs der beiden Vertragsstaaten den wirtschaftlichen, fiskalischen und handelspolitischen Interessen abträglich sind. Die USA setzen unter anderem den Abschluss eines solchen Abkommens voraus, um später Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen aufnehmen zu können, ohne dies zu garantieren. Ein solches Abkommen würde zu Vereinfachungen der Zollbehandlung bei der Einfuhr von Waren in die USA führen und liegt somit im Interesse der Schweiz.

Datum der Eröffnung: 21. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 13. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Zollverwaltung, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 058 462 65 88, ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Juli 2017

2017-1674

Bundeskanzlei

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