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Bundesblatt 116. Jahrgang

Bern, den 81. Dezember 1964

Band II

Ertcheint imcltenUich. Preit 33 Franken im Jahr, IS Fran/ten im Balbjahr zuzüglich Nachnahme and PosttesteHungsgebtlhr Einrückungsgebühr 60 Happen die Petitzelle odei deren Bauin, -- Insorate franfeo an Stdmpfti & Cie., 3000 Bern

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Botschaft des

Bvmdesrates an die Bundesversammlung betreffend den jahrlichen Beitrag an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds ziir Forderung der wissenschaftliclien Forschung» (Vom 14. Dezember 1964) Herr President!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit Botsohaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss iiber weitere Masanahmen zur Forderung der wissenschaftlichen Gruncllagenforschung in der Schweiz zu unterbreiten. Dieser Entwurf sieht eine wesentliche, gestaffelte Erhohung der jahrlichen Beitrage dea Bundes an die Stiftung << Schweizerischor Nationalfonds zur Forderung der wissensohaftlichen Forsckang» (im folgenden Nationalfonds genannt) vor.

I. Einleitung Am 1. Juli 1964 hat der Nationalfonds dem Departement der Innern ein ausftihrlich begriindetes Gesuch nm Neufestsetzung des jahrlichen Bundesbeitrages auf 60 Millionen Franken eingereicht, Dieser Beitrag soil nicht sofort, sondorn im Laufe einer tiber ftinf Jahre verteilten Staffelung, beginnend mit 40 Millionen Franken fur das Jahr 1965, 45 Millionen Franken fur das Jahr 1966 und in gleicher Staffelung fortfahrend bis zum Jahr 1969 erreicht werden.

Zurzeit erhalt der Nationalfonds auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 4. Dezember 1962 botreffend den jahrhchcn Beitrag an die Stiftung Nationalfonds (AS 1962, 1748) einen jahrlichen Beitrag von 23 Millionen Eranken.

Die bisherige Tatigkeit des Nationalfonds hat zu einer erfreulichen Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung in unsercm Land geflihrt: Zahlreiche Forschungsgruppen auf alien Gebieten der wissenschaftlichen Tatigkeit haben sich Bundesblatt. 116. Jahrg. Bd. II.

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1522 gebildet, junge Schweizer Forscher, die in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern lebten, haben im Vertrauen auf die Förderung ihrer Arbeiten durch den Nationalfonds Berufungen an Schweizer Hochschulen angenommen, der wissenschaftliche Nachwuchs im eigenen Land ist kräftig gefördert worden, und auf vielen wichtigen Gebieten, wie z. B. in der Krebsforschung, wurde eine gute Koordination der Anstrengungen in der ganzen Schweiz erreicht. Damit sind aber auch die Bedürfnisse für eine finanzielle Förderung durch den Nationalfonds sehr stark angestiegen. Ein Mass für diese Entwicklung ist die Zahl der jährlich beim Nationalfonds eingehenden Gesuche und die Höhe der von den Forschern beantragten Beiträge. In den letzten fünf Jahren haben sich diese Zahlen gemäss der in nachstehender Tabelle l dargestellten Weise entwickelt : Tabelle l Jahr

Zahl der eingereichten Gesuche

Mittlerer Betrag in Franken

1960 1961 1962 1963

395 367 401 416 412

54910 71910 59390 68970 87240

19641) l ) Bis 15. November

Gesamtsumme in Tranken

21 690 650 26 391 764 23 816 731 28 690 963 35 942 840

Der Nationalfonds rechnet für das Jahr 1965, auch wenn erhebliche Abstriche an den eingereichten Gesuchen vorgenommen werden, mit einem Finanzbedarf von 40 Millionen Franken und mit einer weiteren Zunahme der für die wirksame Förderung der Forschung notwendigen Mittel in den kommenden Jahren.

II. Die Eingabe des Nationalfonds vom 1. Juli 1964 Um es Ihnen zu ermöglichen, das Gesuch des Nationalfonds in vollem Umfang zu würdigen, sollen im folgenden die wichtigsten Abschnitte der Eingabe im Wortlaut wiedergegeben werden, A. Allgemeine Grundsätze der Förderung der wissenschaftlichen Forschung Der bemerkenswerte Aufschwung der wissenschaftlichen Forschung und Technik in unserem Jahrhundert, verbunden mit einer gewaltigen Zunahme der Kosten für Forschung und Entwicklung, stellt den Staat, die grossen Industrien und alle Gebiete menschlicher Tätigkeit, in denen der Ausbau neuer Methoden eine Eolle spielt, vor wichtige Probleme. Überall auf der Welt steigt der Finanzbedarf für die Förderung der Forschung und Entwicklung an, und nicht nur die Verantwortlichen für den Staatshaushalt, sondern auch alle grossen Privatunternehmen fragen sich mit Eecht, wohin uns der Weg führen wird. Es wird

1523 daher allgemein der Euf nach einer Wissenschafts-Politik erhoben, wobei manchmal den Kufenden das Wesen und die Richtung einer solchen Politik weniger deutlich vor Augen stehen als die Tatsache, dass eines Tages die finanziellen Aufwendungen die finanzwirtschaftlich tragbare Grenze erreichen werden und dass sich dann die noch bangere Frage stellt : Was nun ?

Die Förderung der Forschung muss, \venn sie ihr Ziel erreichen will, drei Wege beschreiten : die Gewinnung und Erhaltung eines Stabes von guten Forschern, die Verbesserung der Methoden der Forschung und die Bildung von Schwerpunkten der Forschung auf den Gebieten, in denen originelle neue Eeeultate sichtbar werden.

1. Der Forscher

Auch heute noch, im Zeitalter, wo so viel von Teamforschung gesprochen wird, ist der schöpferische Impuls des Einzelnen immer an der Queue eines neuen wissenschaftlichen Fortschrittes, sei es, dass er als Mitglied einer Gruppe diese zu besonderen Leistungen inspiriert und anspornt, sei es, dass er als Einzelgänger neue Pforten der Erkenntnis öffnet, deren Früchte dann von vielen geerntet werden können. Wie kann man solche Männer finden, und wie kann man den Nachwuchs an solchen Talenten sichern? Unser Hochschulsystem, das in den Grundzügen von Wilhelm von Humboldt geplant worden ist, sieht ein Verfahren vor, bei welchem aus der grossen Zahl von Studenten, die ihr Studium abgeschlossen haben, einige Begabte nach einer gewissen Probezeit als Assistenten oder Mitarbeiter zunächst durch die Habilitation, locker an die Hochschule gebunden werden, um dann bei Bewährung auf der Stufenleiter einer geregelten Hierarchie weiter aufzusteigen, wobei die Stufen auch durch Berufung an andere Hochschulen erreicht oder auch übersprungen worden können. Das Verfahren hat sich im allgemeinen bis zur Zeit, in der die wissenschaftliche Forschung ihren Aufschwung nahm, recht gut bewährt.

In der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts erscheint das bisherige System aber als überlebt. Der Zustrom der Studenten an die Hochschulen ist so gross geworden, dass der Lehrkörper überall vervielfacht werden muss. Damit Forschung und Lehre aber eine Einheit bleiben, ist somit schon von der Seite des Unterrichts her der Bedarf an guten Forschern ganz erheblich angestiegen. In den Ländern, in denen die wissenschaftliche Forschung rechtzeitig kräftig gefördert wurde, steht heute ein genügender Stab von jungen Forschern für diese Aufgabe zur Verfügung, Sie wurden an den Hochschulen oder an besonderen Forschungsinstituten, manchmal sogar in Forschungsabteilungen der Industrie, ausgebildet. Ihnen kann bei geeigneter Auswahl der Hoohschulunterricht der kommenden Generation mit Zuversicht anvertraut werden.

Die moderne Forschung hat aber nicht nur einen Bedarf an fuhrenden Forschern, sondern auch ein ausgesprochenes Interesse an wissenschaftlichen Boutinearbeitern und an Spezialisten. In der Physik z. B. braucht es fachtechnisch gut ausgebildete Kräfte im Bang von Akademikern, die die modernen Apparaturen für die Forschung überwachen, und in der Chemie z. B. braucht es Mikro-

1524 Analytiker, die selbst nicht forschen, aber für die Forschung ganz unerlässlich sind. Aber auch in den Forschnngsteams gibt es viele Mitarbeiter, die selbst wenig oder gar nicht schöpferisch veranlagt sind, aber gerade für Serienuntersuchungen und exakte Messungen wegen ihrer Gründlichkeit eine besonders wichtige Funktion ausüben. Für diese Kategorie, die Mitarbeiter in der Forschung, hat die Hochschule, die bisher ganz auf das Aufstiegsystem ausgerichtet war, keine dauernden und gesicherten Stellen. Fjin grosser Fehler, der raschesten» behoben werden muss.

In vielen grösseren Ländern sind Forschungsinstitute, unabhängig von den Hochschulen, ins Leben gerufen worden (z. B. die Institute der MaxPlanck-Gesellschaft in Deutschland, Jahreskrcdit über 100 Millionen DM).

In ihnen werden unter der Führung hervorragender Forscher ganze Forschungsequipen gebildet, die besondere Themen bearbeiten. Diese Institute sind für die Ausbildung des Nachwuchses ausgezeichnet und haben den Vorteil, dass praktisch die gesamte Arbeitszeit nur für Forschung zur Vorfügung steht. Sie haben aber den Nachteil, dass sie wertvolle Kräfte dem Unterricht an den Hochschulen entziehen und oft auch Mühe haben, selbst einen guten Nachwuchs zu gewinnen, weil die Leiter dieser Institute wenig oder gar keinen Kontakt mit den Studenten pflegen. In grossen Ländern kann dieser Nachteil in Kauf genommen werden, in kleinen Ländern wie der Schweiz müssen die Verhältnisse genau abgewogen werden. Spezielle Forschungsrichtungen können durch die Schaffung kleinerer Forschungsinstitute sehr gefördert werden.

Ein wesentlicher Faktor für die Förderung der Arbeit eines Forschers ist aber auch die Umgebung mit ihren Anregungen und ihrer besonderen Stimmung. An einer Hochschule oder an einem Forschungsinstitut, wo schon eine ganze Keine von erstklassigen Forschern arbeitet, entsteht eine Atmosphäre der intellektuellen Spannung, die den Einzelnen in seinen Leistungen über sich selbst hinaushebt, auch wenn die betreffenden Forscher in ganz verschiedenen Disziplinen tätig sind. Diese Spannung überträgt sich auch auf den Nachwuchs, und nicht zu Unrecht spricht man davon, dass «wissenschaftliche Schulen» entstanden, in denen die Jungen oft noch ihre berühmten Lehrer übertroffen haben.

Alle diese Faktoren begünstigen die Entwicklung eines begabten
Forschers.

Sie haben aber nur die Bedeutung von Milieufaktoren, denn der wesentliche Anstoss zu bedeutender, wissenschaftlicher Leistung hegt in der Begabung des Menschen für diese Art schöpferischer Arbeit. Diese Begabungen aufzuspüren und ihnen den Weg zu ebnen ist die schönste Aufgabe aller Instanzen, denen die Förderung der wissenschaftlichen Forschung anvertraut ist.

2. Die Methoden A&r Forschung Der Aussenstehende gibt sich im allgemeinen meist keine Eechenschaft darüber, dass die Forschung auf jedem Gebiet die Arbeit einer weit über die ganze Welt verzweigten, relativ grossen Gruppe ist. Durch die wissenschaftlichen Publi-

1525 kationen, die regelmässig stattfindenden internationalen Kongresse und Symposien und die weitreichenden persönlichen Kontakte entsteht ein Netz gegenseitiger Informationen, welches starke Anregungen übermittelt. Auch dann, wenn gegeneinander oder miteinander am gleichen Problem gearbeitet wird, ist die erfolgreiche Losung des einen ein Anstoss für weitere Arbeiten des anderen.

Methodische Fortschritte eines Laboratoriums werden sofort in der ganzen Welt übernommen, und das rasche Tempo der Entwicklung der Forschung verdanken wir der weltweiten Gemeinschaft der Forscher. Wer Schritt halten will, muss in der Lage sein, sein Forschungsinstrumentarium laufend anzupassen oder zu erneuern. Das ist der Grund, warum auf der ganzen Welt kostspielige, moderne Forschungsgeräte in allen Laboratorien Einzug hielten, denn sie sind die unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche und schritthaltende wissenschaftliche Arbeit geworden.

Grosse Forschungsapparaturen (wie z. B. Versuchsreaktoren, Beschleunigungsmaschinen, Hochspannungsanlagen, Eechenmaschinen usw.) können so aufgestellt worden, dass sie von einer grössercn Zahl von Forschem benulsst werden können (Beispiel: CEBN in Genf). Bei neuen Apparaten kann das gleiche Prinzip auch für kleinere Instrumente zur Anwendung kommen. In der Anlaufphaso der Elektronenmikroskopie z. B. hat os sich bewährt, pro Hochschule ein elektronenmikroskopisches Zentrum zu schaffen. Heute wird schon bald jedes naturwissenschaftliche und medizinisch-theoretische Institut ein eigenes Instrument brauchen, weil das Arbeitsvolumen auf diesem neuen Gebiet so gross geworden ist.

Ein Merkmal unserer Zeit ist aber auch die Zunahme des Anteils an technischer Mitarbeit in der Forschung. Die naturwissenschaftlichen und teilweise auch die medizinischen Forschungen bedürfen der Mitarbeit von gut eingerichteten Werkstätten, von Technikern, Laboranten und Laborantinnen auf allen Stufen. Aber auch die Geisteswissenschaften haben mehr als früher eine gewisse technische Hilfe nötig: für den Bibliothekdienst, für die Anlegung von Kartotheken und die photographische Beproduktion, Der Laie wird vielleicht fragen : Ist das alles notwendig ? Wenn man aber bedenkt, dass geniale Forscher, die sich der teilweise von ihnen ersonnenen, ganz neuen Methoden bedient haben, die Grenzen unserer Erkenntnis
bis zum Bau des Atomkerns, zur Aufklärung der molekularen Strukturen der kompliziertesten Stoffe und zu den Grundlagen des Lebens vorgerückt haben und dass aus diesen Arbeiten Nutzanwendungen entstanden sind, die unser ganzes zivilisiertes Leben durchdrungen und beeinflussen, so lautet die Antwort : Ja ! Die Entwicklung der Forschung und ihrer Methoden ist besonders in solchen Ländern notwendig, die über keine natürlichen Keichtümer verfügen.

Die in den Laboratorien der Grundlagenforschung gewonnenen neuen Einsichten werden heute sehr rasch von der technischen Forschung übernommen und zu wertvollen Bealisationen umgearbeitet. Sehr oft kommt es vor, dass dann solche Nutzanwendungen zum Bau von Apparaten führen, die in der Grund-

1526 lagenforschung wieder neue Entdeckungen möglich machen. Zwischen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der industriellen Eealisation findet heute ein ständiges Oszillieren der Gedanken und Methoden statt.

3. Die Bildung von Schiverpunkten Die Bildung von Schwerpunkton der Forschung ist günstig für die Schaffung einer wissenschaftlichen Atmosphäre und sichert auch den Nachwuchs, denn junge Leute werden von solchen Schwerpunkten angezogen. Sie ist im allgemeinen ökonomisch in bezug auf den Einsatz der finanziellen Mittel, weil Zersplitterung vermieden wird. Wenn aber originelle und individuelle Forschung deswegen nicht mehr gefordert werden kann, weil zu viel Geld für Schwerpunkte der Forschung ausgegeben wurde, dann ist das Prinzip falsch. Die Ermessensfrage, ob gewisse originelle Resultate der individuellen Forschung es rechtfertigen, einen Schwerpunkt zu bilden, ist sehr schwierig zu entscheiden. Sie bleibt letzten Endes eine Frage des Vertrauens, welches man dem Forscher entgegenbringt, den man mit der Bildung des Schwerpunktes beauftragt.

Die Förderung der Wissenschaft muss also in erster Linie darauf hinzielen, begabten, jungen Kräften die Ausbildung zum Forscher zu ermöglichen. Sie kann nur in Forschungsinstituten oder Hochschulen erfolgen, deren personelle Besetzung und Ausstattung mit Hilfsmitteln der Forschung den modernen Anforderungen genügt. Der zündende Funke geht immer von einer besonderen wissenschaftlichen Persönlichkeit oder von einer wissenschaftlichen Konstellation aus. In dieses Wechselspiel, das sich in voller Freiheit der Wahl abspielen muss, darf die fördernde Instanz nicht eingreifen. Sie kann lediglich die Mittel in einer gewissen Breite bereitstellen und die besten, die aus diesem Auswahlverfahren hervorgehen, so fördern, dass sie auf eigenen Füssen stehend ihre Fähigkeiten entfalten können. Sie sollen in der Wahl ihres Forschungsgebietes völlig frei bleiben und auch in der Wahl ihrer Methoden. Je strenger dieser Grundsatz respektiert wird, desto grosser werden die Erfolge für die fördernde Instanz sein: Freiheit der Forschung!

Die Spezialisierung der Forschungsgebiete ist eine Folge der grossen Breitenentwicklung der Wissenschaft in den letzten Jahren, und die Gefahr einer Entfremdung der Wissenschafter untereinander besteht. Hier kommt der bindenden
Kraft der Geisteswissenschaften eine besondere Bedeutung zu. Ihre Pläne zu fördern ist nicht nur ein Dienst an der reinen Forschung, sondern gleichzeitig eine wirksame Gegenmassnahme gegen die drohende Zersplitterung durch Spezialisierung, Die Geisteswissenschafter können an der Hochschule auch sehr wesentliche Beiträge zur Schaffung einer wissenschaftlichen Atmosphäre liefern.

In allen Ländern Europas steigen die Ausgaben für die wissenschaftliche Forschung relativ steil an, und nirgends ist eine Tendenz zur Erreichung einer Grenze festzustellen. In Europa, das z. B. gegenüber dem starken Wachstum der Forschung in den Vereinigten Staaten von Amerika in einen grossen Bück-

1527 stand zu geraten droht, ist der Ausbau der Forschung eine Frage der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit auf den Weltmärkten auf lange Sicht. Die Frage, mit ·welcher Höhe des Aufwandes die Aufbauphase zu Ende ist, um einer ruhigeren Entwicklung Platz zu machen, die dann mit der Wachstumsrate des Sozialproduktes parallel laufen sollte, beschäftigt einige verantwortliche Instanzen und sollte alle interessieren. In fortschrittlichen Industrien -wird ein Aufwand von etwa 7 Prozent des Umsatzes für Forschung als angemessen angesehen.

Auf welchem Niveau ein hoch industrialisiertes Land den Aufwand für Grundlagenforschung, bezogen auf das Sozialprodukt, einstellen sollte, ist ein zeitgemässes Problem. Eines ist aber sicher- Die finanziellen Aufwendungen für die wissenschaftliche Forschung sind die beste Sicherung zur Erhaltung einer guten Wirtschaftslage und der einzige Weg zur Verbesserang einer schlechten.

B. Planung der Förderang der Grundlagenforschung in der Schweiz Das föderalistische Hochsehulsystem der Schweiz bringt besondere Probleme mit sich, die oft die Losung allgemeiner Aufgaben erschweren. Es darf andererseits mit Freude festgestellt werden, dass die kantonalen Universitäten, mit ihrer ausgeprägten Eigenart, unserem Land eine Vielfalt der kulturellen Leistungen geschenkt haben, auf die wir stolz sein dürfen. Bisher wurde die Förderung des Bundes auf dem Gebiet der Grundlagen- und angewandten Forschung unter der Voraussetzung gewährt, dass Beiträge an Forschungsanstalten, die nicht dem Bund direkt unterstellt sind, nur subsidiär sein sollen. Der Nationalfonds ist zwar rechtlich eine selbständige, vom Bund unabhängige Stiftung, so dass man vermuten könnte, er sei nicht an diese Voraussetzung gebunden. Er erhält aber seine Mittel fast zu 100 Prozent aus der Bundeskasse, so dass die vom Nationalfonds gewährten Forschungsbeiträge de facto doch wie Bundesbeiträge zu bewerten sind. Bei der Finanzierung neuer Bedürfnisse der Hochschulen wird daher sorgfältig abzuklären sein, wieweit es sich um Pläne handelt, die in den Aufgabenbereich dos Hochschulkantons gehören, und bis zu welchem Grad es sich um Anforderungen von Forschungsprojekten handelt, die als zusätzliche Aufgaben zu gelten haben -- Aufgaben und Pläne, die ohne die Unterstützung des Nationalfonds nicht ausgeführt werden könnten. Der
Nationalfonds hat seit seiner Gründung diesem Gesichtspunkt grösste Sorgfalt gewidmet und wird darin, auch wenn seine Mittel anwachsen, fortfahren.

Grosse Anerkennung verdienen die Anstrengungen der Universitätskantone für die Modernisierung ihrer Hochschulen in Unterricht und Forschung. In vielen Fällen haben die Unterstützungen des Nationalfonds auch besondere Kredite und auch Bauten von Seiten der Kantone zugunsten der Hochschulen ausgelöst. Aber vielerorts sind bei uns in der Schweiz, trotz bestem Willen auf allen Seiten, die räumlichen Verhältnisse einfach völlig ungenügend geworden.

Für die Mitarbeiter in der Forschung steht kein Platz zur Verfügung, und die vorhandenen Lehrkräfte werden durch das Anwachsen der Studentenzahlen derart beansprucht, dass nicht genügend Zeit für die Forschungsarbeit zur Verfü-

1528 gung steht. Darunter leidet die Atmosphäre der Forschung und die wissenschaftliche Förderung und Ausbildung dos Nachwuchses. Unsere Hochschulen sind gezwungen, die Zahl der Stellen auf allen Stufen zu vermehren, die Bäumlichkeiten und Einrichtungen für den Unterricht und die Forschung auszubauen und durch eine aktive Nachwuchsförderung dafür zu sorgen, dass für die Besetzung der neuen Stellen eine gute Auswahl getroffen werden kann. Unter solchen Bedingungen werden auch die Beiträge des Nationalfonds zur Förderung bestimmter Forschungsprojckte ihre volle Auswirkung, nicht nur auf den Standard der wissenschaftlichen Arbeit, sondern auf den Unterricht haben. Der Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen der Hochschulförderang schildert in klarer Weise, vor welchen Aufgaben die Hochschulen der Schweiz in den kommenden Jahren stehen werden.

Es besteht trotzdem kein Zweifel, dass die Zunahme der Mittel des Nationalfonds und das noch zu entwerfende Gesetz über die finanzielle Unterstützung der kantonalen Hochschulen durch den Bund das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen grundsätzlich berühren. Die Forderung nach einer vermehrten Unterstützung der Forschung und einem zeitgemässen Ausbau des Unterrichts richtet sich ja nicht nur an den Bund, sondern auch an die Kantone, als Träger der Hochschulen. Auf dem Gebiet der Grundlagenforschung wird der Nationalfonds weiterhin seine Anstrengungen fortzusetzen haben, die Hochschulkantone zur Mitarbeit bei der Lösung der sich stellenden Aufgaben zu gewinnen.

Das Ansteigen der Gesuche (siehe Tabelle 1) und die intensive wissenschaftliche Planung, die sich jetzt in der Schweiz bemerkbar macht, sind ein gesundes Zeichen eines erfreulichen Wachstums der Forschung in unserem Land. Wir befinden uns zwar ganz ausgesprochen noch in der Aufbauphase der wissenschaftlichen Forschung. Der Nationalfonds hat im ersten Dezennium seines Bestehens bewusst mit relativ breiter Ausstrahlung Projekte auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz gefördert. Viele Hochschul-Institute konnten ihren Park an modernen Forschungsinstrumenten den heutigen Bedürfnissen anpassen, neue wissenschaftliche Kräfte in die Forschungsarbeit einführen und ganz allgemein die Forschungsarbeit verbreitern und vertiefen.

Durch die Publikationsbeiträge wurde die
Herausgabc wissenschaftlich wertvoller Manuskripte ermöglicht, und manche im Verborgenen mit Schwierigkeiten kämpfende wissenschaftliche Zeitschrift konnte durch Beiträge gerettet werden. Zahlreichen jungen Wissenschaftern "wurde durch Nachwuchsstipendien die Möglichkeit zur Einführung in die wissenschaftliche Arbeit geboten.

Mit Freude darf festgestellt werden, dass an vielen Hochschulen der Schweiz auf den verschiedensten Gebieten der Forschung permanente Forschungsgruppen entstanden sind und dass auch der Gedanke einer sinngemässen Koordination der Anstrengungen zwischen den einzelnen Hochschulen mehr und mehr Verständnis findet.

Die Zusprachen des Nationalt'onds erfolgten bis jetzt immer nur für einen Zeitraum von 1-8 Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit musste der Beitragsempfänger ein neues Gesuch einreichen, um die Kontinuität seiner Forschungsgruppe zu

1529 sichern. Bei der Anstellung von Assistenten und technischem Personal wird aber stets wieder die Frage gestellt, wie -weit die Zukunft ihrer Anstellung über mehr als 8 Jahre hinaus gesichert sei.

Da es dem Nationalfonds besonders daran liegt, dass begabte Kräfte aus allen Teilen der Bevölkerung an der Forschung mitwirken können, ist der Beseitigung dieses Gefühls der Unsicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Sie kann durch die Garantie einer festen Struktur beseitigt werden.

Erfolgreich arbeitende wissenschaftliche Gruppen sollen in der Zukunft als Forschungsstelle des Nationallonds anerkannt werden. Diesen Forsehungsstellen wird ein auf 5 Jahre fest zugesicherter Eahinenkredit zugesprochen, der es ihnen erlaubt, eine genau festgelegte Zahl von Assistenten und technischen Hilfskräften anzustellen. Ausserdem wird eine jährlich festgelegte Summe zugesprochen, die für ordentliche, wiederkehrende Forschungsauslagen verwendet werden darf. Die Höbe der Gehälter und die Möglichkeiten der Verwendung des Forschungskredites sollen durch ein Reglement genau festgelegt werden.

Die Forschungsstellon sollen aus eigenständiger Forschung heranwachsen und nicht als Kopien ausländischer Vorbilder errichtet werden. Sie müssen sich um einen oder mehrere erstklassige Forscher herum gruppieren und sollen der Heranbildung des Nachwuchses in der Forschung besondere Aufmerksamkeit schenken.

Dieser Plan, der in den kommenden Jahren schrittweise realisiert werden soll, benötigt zu seiner Einfuhrung beträchtliche neue Goldmittel. Er hat aber den Vorteil, dass die Zahl der Forschungsstellen limitiert sein wird und dass damit ein ziemlich grosser Anteil der für die Grundlagenforschung benötigton Gelder in einer Struktur verankert sein wird, deren Bedurfnisse relativ genau vorausberechnet werden können.

Schon lange wird der Euf erhoben, die Grundlagenforschung an den Hochschulen und die modernen Einrichtungen der vom Nationalfonds unterstutzten Laboratorien sollten auch für unsere Industrien in einer Weise nutzbar gemacht werden, die zwar beiden Partnern volle Freiheit lässt, aber doch nutzbringend sein kann. Dadurch, dass die Liste der Forschuugsstellen und ein kurzer Bericht über ihre wissenschaftliche Arbeit jährlich publiziert werden soll, haben dann auch kleinere Industrien die Möglichkeit, davon etwas zu
hören und sich für die Losung bestimmter Probleme an den Leiter der passenden Forschungsstelle zu wenden, um eventuell eine Zusammenarbeit für ein bestimmtes Forschungsprojekt in Angriff zu nehmen.

Neben den wissenschaftlieh tätigen Hochschul-Instituten und den übrigen zerstreuten Statten der Forschung (Museen, Bibliotheken usw.) sind in der Schweiz im Laufe der letzten Dezennien eine Reihe von unabhängigen Forschungsinstituten gegründet worden: das hchtklimatische Observatorium, Arosa; das Tropen-Institut in Basel (private Stiftung) ;

1580 das Schweizerische Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin in Davos (private Stiftung); die Forschungsstation an der Elfenbeinküste (Adiopodoumé) ; die Hochalpine Forschungsstation Jungfraujoch (Internationale Stiftung) ; das Institut Suisse de Recherches Expérimentales sur le Cancer, Lausanne (private Stiftung); das Schweizer Institut in Eom (private Stiftung).

Alle diese Institutionen werden direkt vom Bund oder indirekt über den Nationalfonds durch regolmässige oder gelegentliche Subventionen gefördert.

Die Kontinuität der Finanzierung ist bei diesen Instituten auf längere Zeit aber meistens nicht gesichert, und ihre leitenden Orgaue müssen grosse Energie aufwenden, um von Jahr zu Jahr die für den Forschungsbetrieb notwendigen Summen zu beschaffen.

Der Bund hat schon bis jetzt die meisten dieser Institute subventioniert.

Für eine gute Koordination der Forschung und die Sicherung der Kontinuität dos Forschungsbetriebes wäre für manche dieser Institute eine Regelung ihrer Finanzierung, unter Ablösung der Bundessubvention durch einen entsprechenden Beitrag des Nationalfonds, wunschbar, wobei die Autonomie in keiner Weise tangiert und die Subvention weiterhin nach einem festen Schlüssel gesprochen wurde. Durch eine solche Massnahme wären diese Institutionen fur die Koordinationsbestrebungen des Nationalfonds zu gewinnen, und die Forschung könnte aktiv gefördert werden.

Neben diesen unabhängigen Instituten sind aber auch noch andere Gemeinschaftsunternehmungen, die schon bestehen oder geplant werden, zu nennen.

Auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften werden die vier grossen nationalen Wörterbücher bearbeitet (Schweizerisches Idiotikon, Glossaire des patois do la Suisse romande, Vocabolario dei dialetti della Svizzera italiana, Dicziunari rumantsch grischun). In don Naturwissenschaften wird die Baumforschung unserem Land ganz neue Aufgaben stellen, deren Unifang und Fmanzbedarf heute noch nicht überblickt werden kann.

Wissenschaftliche Forschung kann aus den verschiedensten Motivierungen heraus gefordert werden, nämlich - für die Wissenschaft an sich, als Beitrag zur Förderung der Weltkultur, - im Dienste der Erziehung und Ausbildung eines tüchtigen Nachwuchses, - im Dienste der Wirtschaft eines Landes.

Durch den Beitrag, den jede Forschung der weltweiten Gemeinschaft der
Forscher leistet, ist sie immer ein Beitrag zur Weltkultur. Unabsichtlich wirkt sich dieser Beitrag aber auch zugunsten der Wirtschaft aus, denn das wissenschaftliche Prestige eines Landes beeinflusst auch die Bewertung der Qualität seiner Exportprodukte. Ausserdem braucht die Wirtschaft ständig gut ausgebildete und mit den modernsten Methoden der Forschung vertraute junge Kräfte.

1531 Die Qualität dieses Nachwachses hangt in der heutigen Zeit direkt von der wirksamen Kopplung von Forschung und Unterricht ab. So hängen die drei Motivierungen eng zusammen, und ihr Wechselspiel rechtfertigt einen grossen Einsatz.

C. Die bisherige Tätigkeit des Nationalfonds 1. Obersicht über die Tätigkeit a) Förderung von Forschungsprojekten und P u b l i k a t i o n e n Der Nationalfonds besteht seit 12 Jahren (Gründung am I.August 1952).

Er ist in dieser Zeit einer der inassgebenden Faktoren in der Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz geworden. Im ganzen sind bis zum 31. Mai 1964 8942 Gesuche beim Nationalfonds eingereicht worden, von denen 8835 eine Zuspräche erhielten (84,6%), im Gesamtbetrag von 135 889 300 Franken, wobei in sehr vielen Fällen vom Forschungsrat Eeduktionen gegenüber den verlangten Beträgen vorgenommen wurden. 305 Gesuche sind abgelehnt worden (7,7%), 109 Gesuche wurden vom Gesuchsteller zurückgezogen (2,8%), 46 Gesuche wurden an andere Instanzen weitergeleitet (1,2%), und 147 Gesuche standen Ende Mai 1964 noch in Behandlung (3,7%). Wenn man die abgelehnten, zurückgezogenen und weitergeleiteten Gesuche zusammenzählt, so machen sie 11,7 Prozent aus, ein Prozentsatz, der ungefähr gleich gross ist wie derjenige in der Arbeit gleichartiger Stiftungen oder Organisationen in anderen Ländern.

Die Zusprachen verteilten sich auf die beiden Hauptgruppon der wissenschaftlichen Forschung wie folgt: Gruppe I: Philosophisch-historische Wissenschaften, Theologie, Eechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie: 17 640 500 Franken = 18 Prozent, insgesamt 1058 bewilligte Gesuche = 31,7 Prozent.

Gruppe II: Medizinische Wissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften: 118 248 800 Franken = 87 Prozent, insgesamt 2277 bewilligte Gesuche -- 68,3 Prozent.

Jedes Gesuch wird von einem Referenten bearbeitet, der meistens mit dem Gesuchsteller direkt verhandelt, die Meinung von weiteren Fachleuten einholt und dann einen schriftlichen Antrag formuliert, der allen Forschungsratsmitgliedern vor der Sitzung zugestellt wird. Bei grösseron Gesuchen wird ausserdem noch ein Korreferent bestimmt. Unsichtbar sind die Bemühungen der Referenten, in jedem Fall den Beitrag so zu bemessen, dass keine unnötigen Ausgaben
vorkommen, die Anstrengungen, den Gesuchsteller zu veranlassen, mit anderen im gleichen Gebiet arbeitenden Forschern Kontakt aufzunehmen und die Ausnützung der angeschafften Apparaturen optimal zu gestalten.

Besondere Sorgfalt wird auch den Publikationsbeiträgen, die entweder als rückzahlbare Beiträge oder als Beitrag à fonds perdu zur Reduktion des Ver-

1582 kaufspreises eines wissenschaftlichen "Werkes gesprochen werden, gewidmet. 404 Publikationsbeitrage wurden bewilligt, das sind 3,1 Prozent = 4 150 400 Franken. 96,9 Prozent = 13] 738 900 Franken wurden für Forschungsprojekte gewahrt.

b) Persönliche B e i t r a g e Unser Hochschulsystem weist eine gewisse Starrheit in der Zahl der vorhandenen Stellen und ihrer Verteilung auf die einzelnen Disziplinen auf. Für neue Fächer, die durch dio Forschung erst gerade erschlossen wurden, ist sehr oft gar keine Stelle zur Verfugung. Um diesem. Übel abzuhelfen imd fähigen jungen Forschern eine gesicherte Lebensstellung zu vorschaffen, hat der Nationalfonds den personlichen Beitrag eingeführt. Der Empfänger eines personlichen Beitrags wird ganz in den Lehrkörper der Hochschule oder in den Personalbestand einer wissenschaftlichen Institution eingegliedert ; er soll auch in gewissem Umfang am Unterricht teilnehmen, um so m doppelter Weise zur Gewinnung eines guten Nachwuchses beizutragen : indem er die wissenschaftliche Arbeit der jüngeren Kräfte leitet und in Vorlesungen oder Sominarion seine theoretischen Kenntnisse übermittelt. Die Inhaber eines personlichen Beitrags bereichern Forschung und Lehre, und ihre wissenschaftlichen Leistungen fordern wiederum dio Gewinnung neuer Nachwuchskräfte, für die gerade das Beispiel und die Anerkennung tüchtiger Forscher ein vermehrter Anreiz zur Ergreifung der wissenschaftlichen Laufbahn sein durfte. 29 Wissenschafter sind zurzeit Inhaber eines persönlichen Beitrags als Ordinarien, Extraordinarien oder Oberassistenten ad personam. Vom Jahreskredit 1964 werden für diese persönlichen Beiträge 4,4 Prozent = l ,01 Millionen Franken beansprucht, und im ganzen sind bisher 1,2 Prozent = 1 771 300 Franken für solche Beiträge ausgegeben worden.

In anderen Ländern wird diese Fordorungstatigkeit des Nationalfonds mit giossem, Interesso und mit Anerkennung verfolgt.

c) N a c h w u c h s b e i t r a g e Diese Beiträge werden von den an den verschiedenen Hochschulen und im JRahmorj der gesaratschwoizerischen wissenschaftlichen Körperschaften bestehenden Foischungskommissionen des Nationalfonds gesprochen, welche die jungen Leute sehr viel besser kennen. Ira ganzen wurden 1131 Stipendien mit einem Betrag von 5 958 000 Franken (4% der Gesamtausgaben) vergeben. Durch diese Stipendien,
die 1-3 Jahre laufen, wurde jungen Wissenschaftern die Möglichkeit zur Vertiefung ihrer Ausbildung nach abgeschlossenem Studium geboten. Es darf aber nicht vergessen werden, dass eine weitere erhebliche Zahl von Nachwuchskräften als Assistenten bei Forschungsprojekten angestellt wurde, Dio Nachwuchsstipendien verteilen sich auf die beiden Gruppen wie folgt : Gruppe I: Philosophisch-historische Wissenschaften. Theologie, Bechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie: 49,4 Prozent = 2 943 300 Franken.

1588 Gruppe li: Medizinische Wissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschai'ten, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften : 50,ti Prozent = 3 OOü 700 Franken.

So hat sich im Laufe der Jahre ein sehr stattlicher Nachwuchs herangebildet. Ein Teil konnte in regulären Hochschulstellen untergebracht werden, manche arbeiten noch heute im Rahmen von Forschungsprojekten als Assistenten oder gingen in die Industrie oder m selbständige akademische Berufe, und ein kleiner Teil erhielt durch einen persönlichen Beitrag eine Lebensstellung.

d) Bestrebungen zur Koordination der Forschung, Arbeitstagungen.

Neben seiner Hauptaufgabe, der Beurteilung der ihm eingereichten Gesuche, hat sich der Forschungsrat auch immer wieder mit Fragen der Koordination von Projekten mit verwandter Zielsetzung zu befassen. Diese Bestrebungen des Forschungsrates gehen hauptsächlich dahin, die wissenschaftlichen und persönlichen Kontakte zwischen Forschern, die auf verwandten Gebieten oder mit gleichen instrumentellen Methoden arbeiten, sowie die Zusammenarbeit von Forschungsgruppen mit gleichgerichteten Interessen zu fördern und zu vertiefen. Zur Erreichung dieses Zieles hat sich die Durchführung von Arbeitstagungen, zu denen die an Nationalfonds-Projokten arbeitenden Wissenschafter eines bestimmten Gebietes, zuweilen unter Zuzug von Fachleuten aus der Industrie, eingeladen werden, gut bewährt.

Koordinationsprobleme stellen sich häufig auch hei der Anschaffung kostspieliger Forschungsinstrnmente (z.B. Elektronenmikroskope, Elektronendiffraktographen, Massenspoktrometer, Kernresonanzspektrometer), gilt es doch hier abzuklären, ob Neuanschaffungen nicht durch bessere Ausnutzung bestehender Instrumente zu umgehen wären.

Der Forschungsrat hat gemeinsam mit der Schweizerischen Nationalliga für Krebsbekämpfung und Krebsforschung Schritte zur wirksamen Koordination der Anstrengungen auf dem Gebiete der Krebsforschung unternommen.

In Anbetracht der überragenden Bedeutung des Krebsproblems sowie der beträchtlichen Mittel, die künftig auf diesem Gebiet eingesetzt worden müssen, und im Hinblick auf die Tatsache, dass am Krebsproblem nicht nur die klinische und experimentelle Medizin, sondein auch verschiedene naturwissenschaftliche Disziplinen interessiert sind, ist eine klare Koordination auf diesem Gebiet besonders wünschbar.
Zusammenfassend darf wohl gesagt werden, dass der Nationalfonds dem Postulat einer Koordination der Forschungen soweit Rechnung trägt, als sich dieses Postulat mit der föderalistischen Struktur unseres Hochschulwesens und damit auch unserer Forschung und dem Wunsch, der Wissenschaft eine möglichst weitgehende Freiheit zu bewahren, verträgt.

1584 e) Verwaltung Die Verwaltungskosten des Nationalfonds sind, gemessen am Aufwand anderer ahnlicher Organisationen im Ausland, gering. Fur die Verwaltung von 144 Millionen Franken und die Betreuung von rund 4000 Gesuchen und 1100 Nachwuchsstipendien wurden 3 778 100 Franken oder 2,6 Prozent der G-esamtausgaben aufgewendet. Auf dio wissenschaftliche Begutachtung entfallen 1 Prozent und auf die Geschaftsstelle, inkluaive Immobilienaufwand und Abschreibungen, 1,6 Prozent.

f) U b e r s i c h t iiber die bisherigen Beitrage des Bundes und ihre Verwendung Sonderbeitrige in Millionen Fiankcn

·egulkrer Bundesbeitrag in Millionen lYafokcn

1952 1958 1954 1955 1956

2 3 4 4 4

1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964

4 4 6 6 7 7 23 28 _97_

0,6

10,5 9,46 6,54 9,0 14,875

Beitrag fur das Geophysikalische Jahr Beitrage fur die Forschung auf dem Gebiet dor Atomwissenschaften

50,975

Total: I.August 1952 bis Sl.Dezember 1964 148 MiUioncn Franken.

Tabelle 2 Zusammenfassung der Aufwendungen des Nationalfonds I. Forschungsprojekte und Publikationabeitrage II. Personliche Beitrage ,111. Naclrwuchsbeitrage IV. Arbeitstagnngon usw V. Verwaltung VI. Total Aufwendungen

Betrug ill Franken

In Prozent

135889SOO.--

91,8 1,2 4,0 0,4 2,6 100

1771300.-- 5953000.-- 652600.--

3778100.-- 148044800.--

1585 2. Bericht über di-e Auswirkungen der Förderung in den beiden Gruppen der Forschung a) G r u p p e I Gei s t os Wissenschaft en ; Allgemeines Die Geisteswissenschaften dürfen im Gesamtleben unseres Landes nicht in den Hintergrund geraten, denn es soll auch auf diesem Gebiet einen ehrenvollen Beitrag zum universalen wissenschaftlichen Schaffen leisten können.

Mehr als in anderen Zweigen der Forschung behält der einzelne schöpferische Gelehrte, der in aller Stille arbeitet, seine grundlegende Bedeutung, denn oft gehen gerade aus solcher Stille die originellsten Werke hervor. Der Nationalfonds hat schon bisher dieses stille -wissenschaftliche Schaffen des Einzelnen gefördert, und es ist geplant, diose Förderung unbeirrbar fortzusetzen und damit ein markantes Zeichen gegen die immer mehr um sich greifende Tendenz der Vermassung aufzurichten. Aber die Pflege der Geisteswissenschaften bedarf auch mehr und mehr der Arbeitsgemeinschaften, weil bei der Verästelung auch der Goisteswissenschaften das für die Schaffung grösserer Werke notwendig zu verarbeitende Material von Einzelnen nicht mehr bewältigt werden kann. Solche geisteswissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften haben sich im Schosse des Nationalfonds im Laufe der Zeit bereits gebildet oder sind im Entstehen begriffen.

Es seien genannt die Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabe des Franzosischen Etymologischen Wörterbuches, die Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabo der Werke Eousseaus, die Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabe der «Helvetia sacra», die Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabe der Werke Zwingiis und Bullingers. Mit den grossen Kollektivarbeiten unserer Sprachatlanten, unserer Wörterbucher, unserer Kunstdenkmäler-Inventare und des Corpus Vitrearum Medii Aevi steht die Schweiz heute an führender Stelle. Diese Arbeitsgemeinschaften werden noch grosser Mittel bedürfen, um ihre Aufgaben durchführen zu können. Aber es ist angesichts vieler unbeackerter Gebiete im Bereiche der Kultur unseres Landes unerlässlich, dass weitere Arbeitsgemeinschaften mit neuen Zielsetzungen entstehen, wenn wir nicht gegenüber den geisteswissenschaftlichen Leistungen anderer Länder ins Hintertreffen geraten wollen. In Eretria '(Euböa, Griechenland) arbeitet zurzeit eine Gruppe von jungen Forschern aus allen Hochschulen der Schweiz mit ausgezeichnetem Gemeinschaftsgeist an
neuen Ausgrabungen.

Die Lage der jungen Forscher auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften ist sehr verschieden von jener auf dem Gebiet der biologisch-medizinischen und der exakten Wissenschaften. Jungen Akademikern dieser Wissenschaften ist es viel leichter möglich, nach ihrem Studium weiterhin wissenschaftlich zu arbeiten, ·während die jungen Forscher auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften meist genötigt sind, einen Brotberuf zu ergreifen, der sie mehr oder weniger absorbiert und ihnen das Verbleiben in der Forschung erschwert oder fast verunmöglicht.

Nicht nur entsteht dadurch ein Mangel an wissenschaftlichem Nachwuchs, sondern wertvolle wissenschaftliche Potenz kommt nicht zur Auswirkung.

1586 Der Nationalfonds hat auf die Unterstützung von Publikationen ein sehr grosses Gewicht gelegt und auf diese Weise sehr viele Werke einem grösseren Kreise zugänglich gemacht. Die Publikationsbeiträge werden zum Teil als rückzahlbare Beiträge gegeben, mit einem über mehrere Jahre verteilten Eückfhiss.

Die Hohe der rückfliessenden Beiträge zeigt, wie nützlich diese Sicherung war und wie oft der Buch-Erfolg eines Werkes sehr viel grösser ist, als ursprünglich vermutet.

Eechtswissenschaften, W i r t s c h a f t s w i s s e n s c h a f t e n und Soziologie Obwohl in den Eechtswissenschaften die Hauptleistung bei der Ausarbeitung von Kommentaren und systematischen Untersuchungen vom Gelehrten selbst vollbracht werden rauss, hat doch der Nationalfonds diese Arbeiten mit relativ bescheidenen Mitteln durch die Finanzierung von Assistenten und Druckkostenzuschüssen wesentlich gefördert. Grössere Summen erfordert die rechtshistorische Forschung, die ohne die Unterstutztung durch den Nationalfonds nur zu einem geringen Teil hätte realisiert werden können. Das gleiche gilt für die rechtsvergleicbende Forschung, für die der Nationalfonds vor kurzem ein besonderes Institut - vorläufig allerdings begrenzt auf die Dauer von 8 Jahren unterstützt hat. Eine neue und wichtige Aufgabe erwächst der schweizerischen Eechtswissenschaft aus dem Studium der Eechtsveroinhcitlichung, die sich auf Grund der Integration im europäischen Eaume abzeichnet. Schliesslich ist von Vertretern der Jurisprudenz und der Politischen Wissenschaften eine neue Aufgabe an die Hand genommen worden, die weit grösserc Mittel orfordern wird als alle bisherigen Projekte auf diesem Gebiet: Es handelt sich um die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Edition der mündlichen und schriftlichen Verhandlungen und der Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes im Haag, Als Kleinstaat hat die Schweiz ein unmittelbares Interesse an sämtlichen Unternehmungen, durch welche das Bewusstsem für die grundlegende Eolle dos Völkerrechtes in den Beziehungen zwischen den Nationen geweckt wird.

In den Wirtschaftswissenschaften liegen die Verhältnisse insofern anders als im Eecht, als die Forschung zu einem erheblichen Teil im Bahmen von Instituten erfolgt. Diese Institute sind jedoch zur Hauptsache aus anderen Quellen finanziert, so dass sie bisher nur in
verhaltnismässig kleinem Umfang vom Nationalfonds unterstutzt wurden. Zum Teil haben sich diese aber auch Aufgaben zugewandt, für die keine Mittel zur Verfügung standen. So erhielt ein betriebswirtschaftlich orientiertes Forschungsinstitut einen Beitrag zur Ausarbeitung einer neuen und zeitgerechten Konzeption der Betriebswirtschaftslehre. Sodann haben sich im letzten Jahrzehnt neue Disziplinen entwickelt, wie Ökonometrie und Opérations Eesearch, die mit erheblichen Mitteln unterstützt wurden. Im weiteren hat sich der Nationalfonds bei der Finanzierung eines grossen Forschungsprojektes beteiligt, das die Bedingungen und den Verlauf der ökonomischen und sozialen Entwicklung von Israel zu erfassen sucht. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren die Unterstützung der Forschung im Bereiche der Wirtschaftswissenschaften noch erheblich grössere Summen er-

1537 fordern wird, indem vor allem die empirischen Grundlagen durch besondere Erhebungen und Befragungen ergänzt werden müssen.

Diese Tendenz beobachten wir noch deutlicher im Bereiche der Soziologie und ihrer verwandten Disziplinen, wie Berufsberatung und politische Wissenschaften. Während die Soziologie in früheren Jahrzehnten auf Grund der unmittelbaren Anschauung und der geschichtlichen Erfahrungen Begriffe und Gesetze zu bilden versuchte, zeigt sich nun die Tendenz nach einer stärkeren empirischen Fundierung. Während in anderen Ländern für Soziologie und Politische Wissenschaften zahlreiche Lehrstühle bestehen, wird es eine der nächsten Aufgaben unserer Hochschulen sein, diesen Disziplinen in unserem Lande einen grösseren Platz einzuräumen. Dies wird aber auch zu einer Intensivierung der Forschung führen. Die grosse Bedeutung dieser Forschungen für unser politisches und wirtschaftliches Leben lässt einen relativ grossen Anfall an neuen Gesuchen erwarten, der grössere finanzielle Mittel erfordern wird, nicht zuletzt deshalb, weil die Befragungen verhältnismässig kostspielig sind.

b) Gruppo II N a t u r w i s s e n s c h a f t e n und M a t h e m a t i k Der Unterstützung durch den Nationalfonds verdanken, neben anderen Zweigen der Naturwissenschaften, die Fächer der Chemie, Mineralogie und Geologie eine ganz wesentliche Verbesserung des Bestandes an Forschungsapparaturon (kostspielige Instrumente für die Messung der magnetischen Kernresonana, Eöntgenapparaturen, Masaenspektrographen, Geräte zur Messung der radioaktiven Strahlung von Isotopen usw.). Grosse und teure Gerate, aber auch sehr wertvolle kleinere Forsehungsinstrumente, konnten dank der Hilfe dos Nationalfonds angeschafft werden; mit den zur Verfügung stehenden Krediten der kantonalen Universitäten wären solche Anschaffungen gar nicht möglich gewesen.

Die Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchses durch den Nationalfonds hat sich in allen Zweigen der Naturwissenschaften und der 'Mathematik sehr günstig ausgewirkt, wenn auch in verschiedenem Mass. Dank der neuen Instrumentation in den Laboratorien und der Möglichkeit, Forschungsgehältor für besoldete, wissenschaftliche Mitarbeiter, für Ausbildungsstipondien oder für persönliche Beiträge auszuzahlen, hat sich der Nachwuchs, sowohl Zahlenmassig wie auch qualitativ, in bezug auf
die wissenschaftliche Ausbildung erfreulich entwickelt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Zahl der Gesuche ansteigt und zurzeit sogar die im voraus erwartete Zahl überschritten hat.

Die Mathematik nimmt eine gewisse Sonderstellung ein, indem bis jetzt relativ wenig Gesuche eingereicht wurden. In der welschen Schweiz besteht der Plan der Schaffung eines interuniversitären Zentrums für mathematische Forschung in Analogie zu demjenigen, das an der ETH entstanden ist. Der Nationalfonds kann, durch Einladung von schweizerischen und ausländischen Gastprofessoren für eine bestimmte Zeit zur Mitarbeit an diesem Zentrum, eine wertBundesblatt. 116. Jahrg. Bd. II.

105

1538 volle Hilfe leisten. In den Naturwissenschaften wird in den kommenden Jahren der Bedarf an Beiträgen durch den Nationalfonds in der bisherigen Form schon deswegen ansteigen, weil die Zahl der Forscher zugenommen hat und damit auch dio 2ahl der Gesuche vermehrt werden wird.

Physik 1946 erhielt die physikalische Forschung au den schweizerischen Universitäten und Hochschulen die erste direkte finanzielle Hilfe durch den Bund. Die Förderung erfolgte durch die Schweizerische Studienkommission für Atomenergie (SKA). Zusprachen an Forschungsprojekte waren durch die Bedingung eingeengt, dasa die zu fördernden Arbeiten aus dem Gebiet der Atomenergie stammen mussten. Es wurden denn auch hauptsächlich Projekte aus der Kernphysik, Chemie, Mineralogie, Geologie und Medizin unterstützt. Die Studienkommission für Atomenergie war ein vom Nationalfonds unabhängiges Organ. 1958 wurde die Kommission für Atomwissenschaft gegründet, die die Aufgabe der BKA. bezüglich Förderung der Grundlagenforschung auf den Gebieten der Atomwissenschaften übernahm. Diese Kommission wurde dorn Nationalfonds angegliedert.

Die von ihr gewährten Kredite ermöglichten eine weitere erfreuliche Entwicklung bisheriger und neuer Wissenschaftszweige auf dem Sektor der Atomwissenschaften. Die Limitierung auf Atomwissenschaften war noch eine unbefriedigende Begrenzung aus den Anfangszeiten. Sie verschwand 1963 mit der Erweiterung des Nationalfonds, indem die Aufgaben der Kommission für Atomwissenschaft durch den erweiterten Forschungsrat übernommen und damit für alle Wissenschaftszweige gleiche Unterstützimgsmöglichkeiten geboten wurden. Die neue Organisation war notwendig, da nicht nur dio Forschungszweige wie Kernphysik und Hochenergiephysik Förderung brauchten, sondern auch auf Gebieten wie Festkörper- und Tieftemperaturphysik enorme Fortschritte erzielt wurden, die neue und interessante Arbeitsmöglichkeiten eröffneten. Mit der Neuordnung des Nationalfonds wurde es möglich, wissenschaftlichen Projekten die geeignetste Hilfe zuteil werden zu lassen. Die Förderung bevorzugte nicht mehr nur neu entstandene Gebiete, sondern setzte dort ein, wo interessante Ideen neue Gesichtspunkte eröffneten. 1968 wurden auf- dem grossen Gebiet der Physik z.B. unterstützt : Hochenergiephysik, Kernphysik, Plasmaphysik, Beaktorphysik, Massenspektroskopie,
Kosmische Physik, Astrophysik, Festkörperphysik, Tiefe Temperaturen, Optik, Elektronik, Grenzgebiete PhysikChemie, Grenzgebiete Physik-Mineralogie-Geologie, z. B. auch geologische Altersbestimmungen, Theoretische Physik.

Die Vielfalt der bearbeiteten Probleme, aber auch die i-mm er komplizierteren und damit teureren Versuchseinrichtungen, verlangen den Einsatz erhöhter Mittel. Es wäre verhängnisvoll, würde es notwendig, die angebahnte erfreuliche Entwicklung auf diesem Gebiet zu drosseln, da es Jahre brauchte zur Ausbildung der an den Problemen arbeitenden Wissenschafter und zur Ausarbeitung der Messmethoden.

1589 Biologie und Medizin Im ]7. und 18. Jahrhundert war die Grenze zwischen Biologie und Medizin noch wenig ausgeprägt, und oft waren die Ärzte auch gute Botaniker oder Zoologen und umgekehrt. Mit der modernen Entwicklung haben sich die Gebiete zunächst getrennt, um heute aber wieder zu emcr sehr engen Zusammenarbeit den Wog zurückzufinden. Der Botaniker hat auf dein Gebiet der Erforschung der Vitamine dorn Mediziner wertvolle biologische Methoden geliefert, der Bakteriologe hat dem Biologen die Viren und Phagen als Untersuchungsobjokte zugeführt, der Zoologe hat den Weg zu den modernsten Methoden der Nourophysiologie gewiesen und die Chromosomenforschung in Gang gebracht, und der Biochemiker dominiert mit seinen Enzymniethoden heute die klinische Forschung.

Besonders augenfällig sind die grossen Fortschritte der Medizin, vor allem in der Erkennung und Behandlung von Krankheiten. Die modernsten Hilfsmittel der Forschung, wie Ultrazentrifuge, Elektrophorese, Enzymmethoden, Szintillationszähler usw. werden heute zur Diagnose eingesetzt.

Mit grosser Befriedigung darf registriert werden, daes der Xationalfonds durch seine Forschungshilfen direkt und indirekt den Anstoss zum Bau von verschiedenen, kleineren Forschungsinstituten gegeben hat. In Bern ist die Schweizerische Zentrale für klinische Tumorforschung im Bau, in Fribourg ist ein Forschungsinstitut für Kreislaufforschung bezogen worden, in Genf wurden in den letzten Jahren zwei Institute geschaffen: ein Forschungsinstitut für klinische Biochemie und ein Institut für experimentelle Honnonforschung.

In Lausanne ist ein relativ grosses, neues Institut für experimentolle Krebsforschung gebaut worden, in welchem schon mehrere, teils internationale Gruppen an dor Arbeit sind.

In Zürich entstand ein Institut für Hirnforschung, eine Forscbungsstelle für experimentelle Krebsforschung, und die Pläne für ein Forschungsinstitut für Molekular-Biologie, das gemeinsam vom Xationalfonds mit der ETH und der Universität Zürich betrieben werden soll, sind so gut wie bereinigt.

D. Die Förderung der Forschung in anderen europäischen Ländern Zur bessern Beurteilung und Begründung der vom Nationalfonds erwarteten Erhöhung seiner Mittel wäre es wünschbar, die Aufwendungen unseres Landes für die Grundlagenforschung mit den entsprechenden Zahlen anderer europäischer
Länder zu vergleichen und insbesondere das Verhältnis der Aufwendungen für Grundlagenforschung zum Volkseinkommen oder die Forschungsaufwendungen pro Kopf der Bevölkerung m den einzelnen Ländern zu kennen. Leider zeigt es sich, dass sich solche Vergleiche, wenn sie wirklich stichhaltig sein sollen, heute noch nicht anstellen lassen, da die Gesamtaufwendungen für die Grundlagenforschung in den einzelnen Ländern nicht hinreichend genau bekannt sind.

Diese Tatsache hängt damit zusammen, dass der Grundlagenforschung in allen Ländern aus einer Vielzahl von Quellen Mittel zufliessen und dass eine lücken-

1540 lose Erfassung dieser Quellen und ihres Anteils an der Subventionierung der Grundlagenforschung schwierig ist.

Die Problematik der Erfassung der Gesamtaufwendungen für dio Grundlagenforschung sei kurz am Beispiel unsres Landes illustriert : Zum eindeutig der Grandlagenforschung dienenden Beitrag des Blindes an den Nationalfonds von gegenwärtig 23 Millionen Franken wären die der Forschung zugute kommenden Anteile der Aufwendungen von Bund und Kantonen für ihre Hochschulen (Universitäten, inkl. Anteil an den Aufwendungen für die Universitätskliniken, ETH mit Annexanstalten, wie Eidgenössisches Institut für Beaktorforschung und andere) und die Bundesbeiträge an internationale Eorschungsprojekte (CEBN Centre européen pour la recherche nucléaire, ESKO European space research organisation und möglicherweise bestimmte Anteile der Beiträge an weitere internationale Organisationen, wie WHO World hoalth organisation, WMO World meteorological organisation, UNESCO United nations educational, scicntifio and cultural organisation, FAO Food and agriculture organisation, IAEA International atomic energy agency, Dragon- und Haldenprojekt, Eurochemic) hinzuzuzählen. Schliesslich wären auch die direkten Beitrage der Industrie an die Forschungsprojekte von Universitätsinstituten und die Aufwendungen einer grossen Zahl von Stiftungen zu berücksichtigen.

Die Schwierigkeiten lassen sich umgehen, wenn man sich darauf beschränkt, die Entwicklung der Nationalfondskredite den Krediten ähnlicher Organisationen des Auslandes gegenüberzustellen. Diese einfache Vergleichsmethode bringt jedoch bedeutende Nachteile mit sich: Da die einander gegenübergestellten Organisationen verschiedene Aufgabenkreise besitzen, lässt sich die absolute Höhe ihrer Kredite - bezogen auf das Volkseinkommen oder die Bovölkerungszahl des entsprochenden Landes - nicht unmittelbar vergleichen. Vergleichbar bleibt lediglich der auf ein bestimmtes Stichjahr bezogene relative Anstieg der Mittel der einzelnen Organisationen.

Im folgenden soll die Entwicklung der Kredite des Nationalfonds mit verschiedenen Organisationen ähnlicher Zielsetzung in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Schweden verglichen werden.

Talelle 3a Deutschland Deutsche Forschungsgemeinschaft Jsto

Mio. DM

Mio. Fr.

Prozent yo» 1958

1958 1959 1960 1961 1962 1963

51 60 67 86 95 127

55 65 73 93 103 138

100 118 181 169 186 250

1541 In den Jahren 1958-1963 flössen der Deutschon Forschungsgemeinschaft zudem zusätzliche Sondermittel des Bundes von mehr als 50 Millionen DM zu.

Da sich diese Sondermittel auf die einzelnen Jahre sehr ungleich verteilen (100 000 bis 86 000 000 DM), sind sie in der obenstehenden Tabelle nicht berücksichtigt.

Tabelle 3b Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften Jahr

1958 1959 1960 1961 1962 1968

Mio. UM

Mio Tr.

76 82 79 86 108 117 111 121 128 139 (noch unbekannt)

Prozent von 1958

100 104 142 146 168

Frankreich Mit dem Natioualfonds lassi sich hier am besten das Centre national de la recherche scientifique (CNES) vorgleichen, doch ist zu beachten, dass in Frankreich einzelnen Gebieten der Grundlagenforschung (Medizin, Biologie, Physik, Chemie, Mineralogie) bedeutende Mittel des Commissariat à l'énergie atomique (Budget 1962: 2,8 Milliarden Schweizerfrankon) zuiliessen. Einzelne Gebiete der physikalischen Forschung werden praktisch ausschliesslich aus Mitteln des Commissariat finanziert.

Tabelle 4 CNES Jahr

Mio. NT

Mto.ïi.

Prozent von 1058

1958 1959 1960 1961 '1962 1968

127 160 225 2S7 813 873

114 143 200 211 281 385

100 125 176 185 247 294

Niederlande Die dem Nationalfonds entsprechende Organisation ist die ZWO (Nederlandee organisatie voor zuiver-wetensohappelijk onderzoek), doch ist auch hier die absolute Höhe der Budgets mit unsern Verhältnissen nicht direkt vergleichbar, da die Organisation für angewandte Forschung (Nederlandsche centrale organisatie voor toegepast-natuurwetenschappelij onderzoek, TNO), die bereits 1962 über Staatsbeiträge von 68 Millionen Franken verfügte, auf verschiedenen Gebieten (namentlich Chemie, Medizin, Biologie) Aufgaben erfüllt, die in unserem Lande dem Nationalfonds zufallen würden.

1542 Tabelle 5 ZWO Jahr

Mio. hfl.

19581959 1960 1961 1962 1963 1964

5,7 7,0 9,5 11,0 18,3 15,0 17,3

~

mo.-Ei.

Prozent von 1058

6,8 8,4 11,4 13,2 16,0 18,0 20,8

100 127 167 193 233 263 304

Schweden Die Verhältnisse in Schweden scheinen, was die Struktur der Wissenschaftsförderung anbelangt, den unseren am nächsten zu kommen. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass die Zusprachen von Forschungskrediten von einer Eeihe unabhängiger Forschunggräte (Humanistischer, Soziologischer, Naturwissenschaftlicher, Technischer Forschungsrat, Eat für Atomforschung und anderò) gemacht werden.

Tabelle 6 Gesamtheit der Forschungsräte Jahi

Mio. skr.

Mio. Fr.

Prozent von 1957/S8

1957/58 1958/39 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64 1964/65

17,1 20,4 27,0 30,0 37,9 50,2 61,5 72,7

14,4 17,1 22,7 25,2 31,8 42,2 51,6 61,1

100 119 158 176 222 294 360 425

Tabelle 7 Schweiz Nationalfonds Jahr

Mio. Fr.

Prozent von 1958

1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964

14,5 16,0 16,0 17,0 17,0 23,0 23,0

100 110 110 117 117 159 159

1543 Es sei noch einmal betont, dass diese Zahlen, mit grosser Zurückhaltung bewertet werden müssen, denn in jedem der zum Vergleich herangezogenen Länder ist die Aufteilung der Kompetenzen zwischen der zentralen Organisation, den Gliedstaaten und den Hochschulen verschieden.

E. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Kredite des Nationalfonds 1. Erhöhung des jährlichen Kredites

Das Bestehen des Nationalfonds hat in den Forschnngslaboratorien der Schweiz stimulierend auf die wissenschaftliche Planung gewirkt, hat zahlreiche schweizerische Wissensehafter im Ausland A eranlasst, einen Euf in die Schweiz anzunehmen odor sich als Assistenten und Mitarbeiter an Forschungsprojekten bestehenden Gruppen anzaschliossen, und es hat durch die Förderung des Nachwuchses zu einer merkbaren Vermehrung der Zahl der Forscher gefuhrt. Alle diese Faktoren sind der Grund, warum die Bedürfnisse für finanzielle Unterstützung der Forscher stark ansteigen und warum der Nationalfonds für die kommenden Jahro ein neues Programm der Finanzierung durch den Bund vorlegt. Die Entwicklung ist das Zeichen eines gesunden Wachstums der Forschung in der Schweiz.

Die heutige Finanzierung des Nationalfonds, die durch den Bundesboschhiss gesichert ist, der am 1. Januar 1968 rechtskräftig wurde, genügt dem Anwachsen der Forschung in unserem Land nicht mehr. Es ist dies nicht verwunderlich, denn seit der Ausarbeitung der damaligen Unterlagen (Dezember 1961), die als Grundlage für den Bundesbeschluss gedient haben, sind drei Jahre verstrichen, in denen folgende Änderungen aufgetreten sind : a. Das Potential an guten Gesuchstellem, die wichtige Forschungen planen, hat zugenommen. Einerseits haben sich an den Hochschulen Forschungsgruppen im Vertrauen auf den Nationalfonds gebildet, andererseits ist eine erhebliche Zahl von Schweizer Forschern aus dem Ausland mit der gleichen Erwartung in die Schweiz zurückgekehrt.

6. Auf dem Gebiet der Publikationsbeiträge ist durch das Ansteigen der Druckkosten eine zusätzliche Vermehrung des Finanzbedarfes eingetreten.

c. Die Hochschulkantone haben in den letzten zwei Jahren die G-ehälter -für Wissenschafter nicht nur der Teuerung angepasst, sondern darüber hinaus Erhöhungen vorgenommen, die notwendig waren, um diese G-ehälter in die Nähe einer richtigen Proportion zu den Gehältern in anderen intellektuellen Berufen zu bringen.

Der beste Spiegel der Entwicklung sind die vom Forschungsrat in den letzten fünf Jahren vorgenommenen Zusprachen, über welche die nachstehende Tabelle 8 orientiert.

1544 Tabelle S Jaür

1960 1961 1962 .1.968 19641) 1 ) Bis 15. November.

Zalü der Zusprachen

365 413 382 380 381

Mittlerer Betrag der Gesamtsumme dei Zusprachen in Franken Zusprachen in Franken

39220 42000 59 155 50420 67885

14 315 137 17 347 544 22 597 810 19 159 582 25 673 375

Die obige Tabelle zeigt deutlich, dass die wachsende finanzielle Beanspruchung des Nationalfonds vor allem auch durch eino sehr starke Zunahme des pro Gesuch benötigten Geldbetrages bedingt ist. Der mittlere Betrag stieg in der Berichtsperiode von 40 000 Franken nach einem vorübergehenden leichten Abfall auf 67 000 Pranken an. In den letzton 12 Monaten sind 491 Gesuche mit einein verlangten Gesamtbetrag von 40 283 000 Franken eingegangen.

Kann man, ja darf man diese Entwicklung z. B. durch Ablehnung von 260 Gesuchen oder durch Eoduktion jedes Gesuches um 50 Prozent so beeinflussen, dass der jetzige Bundeskred.it von 28 Millionen Franken ausreicht?

Die Auswirkung derart drakonischer Maßnahmen wäre für die schweizerische Forschung vernichtend. Die Auslandschweizer, die zu uns zurückkehrten und alle noch relativ jung sind, würden die Schweiz verlassen und hätten keine Schwierigkeiten, in England oder den Vereinigten Staaten von Amerika sofort Stellen zu finden; die Forschungsgruppen, die sich gebildet haben, würden sich .enttäuscht auflösen, und die jüngeren Mitglieder würden wahrscheinlich in die Industrie oder ins Ausland abwandern. Das ganze bisherige Aufbauwerk des Nationalfonds wäre ernstlich in Frage gestellt.

Was gedenkt der Forschungsrat zu tun, bis eine neue Eegelung der Bundessubvention einsetzt, um den starken Anstieg im Jahr 1964 zu bewältigen ?

a. Der Forechungsrat verbucht jede Zuspräche, auch wenn sie für zwei oder drei Jahre erfolgt ist, mit dem ganzen Betrag im laufenden Geschäftsjahr.

Es handelt sich um eine Verpflichtung, die es rechtfertigt, den ganzen Betrag als «Aufwand» zu buchen. Der Forschungsrat wird ausserdem zwei Stichtage im Jahr einführen, nach deren Ablauf die neu eingereichten Gesuche erst nach dem folgenden Stichtag bewilligt werden. Auf diese Weise hat er die Möglichkeit, den Gesuchseingang zu überblicken, die Gesuche gegeneinander abzuwägen und eine gerechte Einteilung der Zusprachen vorzunehmen. Das Jahr 1964 wird zwar einen Passivsaldo in bezug auf die eingegangenen Verpflichtungen aufweisen, im Bestand der flüssigen Mittel dagegen besteht genügend Sicherung für das Jahr 1965.

fc. Im Antrag um eine Erhöhung des Bundesbeitrages wird dieser Lage dadurch Eechnung getragen, dass für das Jahr 1965 ein Bundosbeitrag von 40 Millionen Franken als Ausgangspunkt für einen gestaffelten Anstieg der

1545 Subvention beantragt wird. Durch diesen Beitrag werden die im Jahr 1964 eingegangenen Verpflichtungen auf kommende Jahre und der im Jahr 1965 zu erwartende Bedarf ausgeglichen. Tabelle 9 orientiert über die Finanzlage des Nationalfonds, vom Beginn seiner Tätigkeit an.

A u f w a n d und E r t r a g pro Jahr, Bilanz-Saldo und Bestand der flüssigen Mittel Endo des Jahres (1952-1964) Tabelle 9 Aufwand J:illt

Zusprachen und Verwaltungskostcn Fr.

1952 687027.71 1953 4208110.62 1954 3875672.14 1955 8791951.96 1956 6292657.08 1957 4860 096. ]2 1958 15306720.61 1959 11259259.93 1960 15308091.10 1961 18637674.80 1962" 24241 523.92 1963 21397941.04 1964 1) 28] 25 824. 38 Total 157937051.41

Saldo per 31. Dezember

Ertrag Buudesheitrogc, Eückzahlungen aus Zusprachen und andere Einnahmen

Aktiv

Passiv 1

Fr.

Fr.

!

,

Fr.

201G 042. 35 11 379 014. 64 3037230.20 208184.22 4191501.78 523963.86 4223751.57 955763.47 482844.92 4854048.69 4384996.72 957944.32 15095520.96, 1169143.97 15938827.04 3510423.14 12937105.56 1144437.60 16642298.95 850988.25 2477021.12 22615441.05 23866917.TM 8045.16 23936520.44 4188808.94 153740202.81

Flüssige Mittel per 31. Dezember Fr.

1946024.99 3134255.77 4084702.81 4611838.32 4413223.68 4 842 451 . 13 7141440.88 10532513.-- 10748550.31 9890894.80 11447564.23 11226335.55 12609738.37

1) Per IS.Novemb 9r.

2. Notwendigkeit der Zuspräche einmaliger Kredite für besondere Projekte

a) Projekt f ü r den Bau eines Plasma-Laboratoriums (Laboratoire de Eecherche sur la Physique du Plasma) Unter einem Plasma versteht der Physiker ein System, bestehend aus Atomkernen (speziell Protonen oder Deuteronen) und freien Elektronen, welches einen bis heute wenig erforschten vierten Aggregatzustand der Materie darstellt. Der Plasmazustand ist daher allem vom Gesichtspunkt der reinen Grundlagenforschung von gröestem Interesse. Xeben den interessanten grundlegenden Problemen steht die Plasmaforschung abor heute im Mittelpunkt des Interesses, weil die technische Realisierung kontrollierter, thermonuklearer Eeaktionen zur praktischen Energiegewinnung nur in hocherhitzten Plasmen (Grössenordnung von hundert Millionen Grad) möglich ist. Die Energieproduktion aus thermonuklearen Eeaktionen bietet abor so viele Vorteile gegenüber der Kernspaltungstechnik, dass für deren Verwirklichung kein Einsatz zu gross erscheint. Insbe-

1546 sondere durfte die aktive Teilnahme unsores Lande?, das früher immer führend auf dem Gebiet der Euergieproduktion war, ausser Diskussion stehen. Forschung auf dem Gebiet der Plasmaphysik kann erfolgversprechend mit Mitteln betrieben werden, dieimVergleich mit derRaumforschungoder Hochenergiephysik als bescheiden zu bezeichnen sind und daher durchaus in den E ahmen eines wissenschaftlich und technisch hochentwickelten Kleinstaates wie die Schweiz fallen.

Das vom Nationalfonds im Jahre 1961. ins Lebon gerufene Plasmalaboratorium hat sich in schöner und vielversprechender Form entwickelt. Bin zwar kleines, aber kompetentes Forscherteam hat in relativ kurzer Zeit ausgezeichnete Arbeit geleistet. Insbesondere ist die neue und originelle Idee zu erwähnen, Abgrenzung und Heizung dos Plasmas durch Kompression mit hochfrequenten Wechselfeldern vorzunehmen. Ferner hat die Gruppe, die in Lausanne arbeitet, erfolgreich neuartige Hochleistungsgeneratoren zu diesem Zweck entwickelt.

Seit beiner Gründung im Jahio ] 961 befindet sich das Laboratorium in zwei Stockwerken eines Geschäftshauses im Zentrum von Lausanne (Av. Bichonnet 2), Die unerlàssliche Vergrößerung des Teams und die unbedingt notwendige Erweiterung der apparativen Ausrüstung, insbesondere der für die Messung der Plasmatemperalur notigen diagnostischen Hilfemittel, ist aus Raumgründen unmöglich. Weitere Bäume sind in diesem Gebäude nicht erhaltlich, und es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass eine langfristige Verlängerung des Mietvertrages vom Eigentumer des Gebäudes aus verständlichen Gründen abgelehnt wird, da die Aktivität des Laboratoriums vor allem durch den Lärm der elektrischen. Entladungen mit den üblichen Verhaltnissen in einem Geschäftshaus unvereinbar ist. Wollen wir daher das so schone und vielversprechende Werk nicht verkümmern lassen, so müssen wir dem Laboratorium eigene, neue und zweckentsprechende Räume mit den nötigen technischen Einrichtungen beschaffen.

Das Erziehungsdepartemcnt des Kantons Waadt offeriert dem Nationalfonds die unentgeltliche Überlassung eines geeigneten Grandstuckes von rund 1800 m2 im Baurecht. Es ist zu befürchten, dass eine Verzögerung des Baues eine anderweitige Verwendung des Grundstackes zur Folge haben konnte.

Das von einer Lausanner Architekturfirma ausgearbeitete detaillierteProjekt gliedert
das Gebäude in zwei getrennte Teile. Das Hauptlabor erstreckt sich mit einer Flache von S16 ma über droi Geschosse. Das Untergeschoss enthält die kleineren Hilfswerkstätten, Heizung und elektrische Unterstation sowie die für die Aktivität des Hanptlabors nötigen Maschinen. Im Erdgeschoss befinden sich das eigentliche Hauptlabor und die mechanische Werkstatte, die in der Höhe zweigeschossig sind.

Der sechsgeschossige Büro- und Labortrakt enthält im Untergeschoss die gesetzlich vorgeschriebenen Luftschutzraume, im Erdgeschoss Eingangshalle und Kantinenraum, der auch für Kolloquien und Vorträge verwendbar ist. Die vier Obergeschosse sind durch einen Korridor in eine Reihe von Büros und Laboratorien sowie weitere Werkstätten wie Glasblaserei und Elektronik getrennt.

Insgesamt sind 21 Arbeitsräume und neben dem Hauptlabor 9 weitere Speziai-

1547 laboratorien vorgesehen. Das Gebäude ist für den in Aussicht genommenen endgültigen Personalbestand von etwa 20 akademisch geschulten Mitarbeitern und etwa 80 technischen Hilfen ausreichend.

Die Kostenberechnung der projektierenden Firmen, die auf den Stichtag des 30. April 1964 lautet, liegt vor. Die mit der Prüfung betraute Subkommission des Nationalfonds hat für die Eingabe die folgenden Beträge vorgeschlagen: Franken

- Eeine Gebäudekosten ohne Umgebungsarbeiten gemäss Kostenvoranschlag Zuschlag für elektrische Installationen Total - Umgebungsarbeiten - Anschlussgebühren - Geometerkosten, geotechniscbe Untersuchung, Verschiedenes und Unvorhergesehenes - Erweiterung der maschinellen Ausrüstung der Werkstätten - Zusätzliches Mobiliar - Umzug dea Laboratoriums, Abbruch und Wiederaufstollung der Maschinen, Instaiidstellung des gegenwärtigen Lokales Total

3180000.-- 100000.-- 3280000.-- 182800.--· 20000.-- 227700.-- 250 000.-- 120000.-- 70000.-- 4100000.--

Die Kubatur dos Gebäudes beträgt nach den Berechnungsnormen SIA 12 500 m3. Der damit erhaltene Einheitspreis von 3 280 000 Pranken : 12 500 = 262 Pranken ist durchaus realistisch und sicher als niedrig anzusprechen.

B e t r i e b s b u d g e t : Die Subkommission beantragt ferner, für den Betrieb des Laboratoriums für die nächsten Jahre die folgenden Mittel vom Nationalfonds aus jährlich zur Verfugung zu stellen: Für die Betriebsjahre I.Mai 1964SO.April 1967 je 1,2 bis 1,4, im Mittel 1,3 Millionen Franken jährlich. Vom I.Mai 1967, d.h. vom erwarteten Bezug des neuen Gebäudes an, 2 Millionen Pranken jährlich, anfällige Teuerungen vorbehalten. Das Projekt ist reif, die Detailpläne im Massstab l :100 hegen vor, und mit dem Bau könnte kurzfristig begonnen werden, falls die Finanzierung gesichert ist.

b) P r o j e k t f ü r ein Schweizerisches I n s t i t u t für Eiweissforschung Den Eiweissen oder Proteinen kommt als dem Hauptbestandteil jeder lebenden Zelle grösste Bedeutung zu. Sie sind nicht nur Bau- und Strukturelement, sondern vor allem m der Form von Fermenten und Wirkstoffen als Effektoren der genetischen Information und Träger der wichtigsten Zellfunktionen wesentlich. Im Blutplasma der höheren Lebewesen findet sich eine grosse Zahl von Eiweissstoffen von zum Teil bekannten, zum Teil noch nicht eingehend erforschten Eigenschaften in leicht zugänglicher Form vor.

1548 Die biologische Bedeutung der Eiweissstoffe macht sie in zunehmendem Masse zum wichtigsten Gegenstand der medizinischen Forschung. Viele Wirkstoffe und Hormone weisen entweder selbst Eiweisscharakter auf, oder aber sie verdanken ihre Entstehung dem Wirken von Fermenten. Es kann heute kein Zweifel darüber bestehen, dass die Gewinnung neuer Erkenntnisse in der Medizin und Biologie auf das engste mit der biochemischen Forschung auf dem Gebiete der Proteine verknüpft sein wird.

Die Schweiz hat seit jeher, nicht zuletzt auch dank einer besonders gut ausgebauten chemischen Forschung, ganz erheblich zum Fortschritt der Medizin beigetragen. Die Erforschung wichtiger Hormone, Vitamine und anderer Wirkstoffe ist sehr eng mit den Namen von Forschern verknüpft, die an schweizerischen Universitäten und in den Laboratorien der chemischen Industrie gewirkt haben und noch wirken. Die meisten der Verbindungen, die Gegenstand dieser bahnbrechenden Arbeiten waren, gehören aber zur Klasse der niedermolekularen Substanzen, d. h. sie weisen Molekulargewichte auf, die unter etwa 5000 liegen.

Die Moleküle, welche die Eiweissstoffe darstellen, sind ungleich grösser.

Ihre Molekulargewichte berechnen sich nicht nach Hunderten oder Tausenden, sondern geben in die Gròssenordnung von Zehntausenden bis zu Millionen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass für ihre Isolierung und Charakterisierung andere und neuartige Verfahren Verwendung finden müssen. Diese Methoden sind zum Teil sehr anspruchsvoll, und dor apparativo Aufwand ist so erheblich, dass sich eine Zentralisierung der Einrichtungen, wie auch des besonders ausgebildeten Personals, rechtfertigt. Nutzniesser einer solchen Konzentrierung der Biweisschemio sind nicht zuletzt die Mediziner an allen Kliniken der Schweiz.

Die weitere Entwicklung der medizinischen und biologischen Forschung wird mit Sicherheit im Laufe dor nächsten Jahre eine ständig steigende Nachfrage nach Forschern und Lehrern eiweisschemisoher Richtung mit sich bringen.

Bis heute war es üblich, dass das Rüstzeug fur diese Arbeitsrichtung in den Vereinigten Staaten geholt werden musste; ein zentrales schweizerisches Institut könnte nicht nur mithelfen, qualifizierte Fachleute aus dem Auslande zurückzuholen, sondern auch erstmals in der Schweiz selbst eine entsprechende wissenschaftliche Betätigung
und Ausbildung zu gewährleisten.

Organisation des E i w e i s s f o r s c h u n g s i n s t i t u t e s : Als Struktur des Institutes ist ein Verband weitgehend selbständig tätiger Arbeitsgruppen vorgesehen, denen je ein geeigneter, erfahrener Forscher vorsteht. Allfällige Gäste oder zu Ausbildungszwecken im Institut tätige Akademiker werden einer derartigen Forschungsgruppe jeweils angegliedert. Die Koordination der Tätigkeit der Gruppen und die Vertretung des Institutes nach aussen liegt in den Händen eines Direktors, der selbst Leiter einer eigenen Arbeitsgruppe sein muss. Der Direktor entscheidet in letzter Instanz auch über die Arbeitsgebiete der permanent tätigen Gruppen, dies deshalb, weil bei dem beschränkten Personalbestand des Institutes eine Zersplitterung in mehrere völlig zusammenhangslose Forschungs-

1549 projette als unzweckmässig angesehen werden müsste. Der Gedanke des «Kesearch Unit» mit Betonung auf «Unit» sollte unbedingt gewahrt werden, In Aussicht zu nehmen wären zwei Abteilungen und verschiedene Gruppen, nämlich : 1. Abteilung I: Drei bis vier Gruppen, deren Aufgabe das Studium von definierten Zeli- und Plasmaproteinen oder -proteiden in chemischer und biologischer Hinsicht sein wird.

2. Abteilung II: Zwei Gruppen, die sich mit der Untersuchung von Eiweissstoffen im Zeli- oder Organverband beschäftigen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem an die biochemische und biophysikahsche Bearbeitung von Muskel- und Nervengewebe zu denken.

8. Eine physikalisch-chemische Gruppe, der insbesondere auch die Betreuung der besonderen Spezialgeräte, wie Ultrazentrifuge, Elektrophorese, Aminosäureanalysator, Spektrographen u. a. m. obliegen wird.

4. Eine Gruppe für Immunologie und Serologie, dies deshalb, weil immunologische Methoden heute bei der Charakterisierung von Proteinen unentbehrlich sind. Dieser Gruppe wird auch der Tierstall unterstellt werden.

5. Eine Gruppe für Zellkultur, der ausserdem ein Laboratorium für Isotoponversuche angegliedert wird.

6. Eine heterogen zusammengesetzte «Betriebsgruppe» (Sekretärin, Photograph(in)-Zeichner (in), Abwart, allgemeine Hilfskräfte).

7. Werkstätte (mechanisch und elektronisch), zum Unterhalt der institutseigenen Geräte und zur Anpassung respektive zur Neukonstruktion von Geräten für besondere Zwecke.

Ein von einem Architekten ausgearbeitetes Bauprojekt sieht folgende, auf der Kubatur geschätzte Kostenberechnung vor : Total umbauter Kaum 12 030 in3. Mit S50 Franken pro m 3 umbauten Eauraes ergibt sich eine ungefähre Bausumine von 4,2 Millionen Franken.

Das Land wird voraussichtlich von der Stadt und dem Kanton Bern zur Verfügung gestellt werden.

Das Projekt ist noch im Stadium der Ausarbeitung und wird frühestens 1967 baureif sein.

Weitere Pläne im S t a d i u m der V o r b e r e i t u n g Die weiteren Pläne des Nationalfonds zur Schaffung von Schwerpunkten der Forschung sollen hier orientierend skizziert werden. Diese Pläne müssen vom Forschungsrat noch im Detail beraten werden. Es handelt sich somit nur um Projekte oder um den Ausbau bestehender Organisationen.

c) E r r i c h t u n g eines I n s t i t u t e s für M o l e k u l a r - B i o l
o g i e in Zürich Vor längerer Zeit schon hat der Schweizerische Schulrat begonnen, sich konkret mit dem Fragenkomplex der Pflege der Molekular-Biologio in der Schweiz und spezioll in Zürich zu befassen. Dabei ist die Behörde der ETH zur Überzeugung gelangt, dass die Molekular-Biologie zu einem der wichtigsten

1550 Lehr- und Forschungszwoige der nächsten Jahrzehnte werden durfte, zu einer reichen Quelle der Erkenntnis sowie zu einer starken Befruchterin mancher weiteren Gebiete. Ferner hat die ETH-Behörde festgestellt, dass für die Pflege dor neuen Forschungsnchtung in Zürich beste Voraussetzungen gegeben waren.

Entsprechend hat sie bereits letztes Jahr beschlossen, grundsätzlich die Errichtung eines Forschungszentrums für Molekular-Biologie in Zuiich ins Auge zu fassen, wenn möglich auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen ETH und Universität Zürich.

Die ETH und die Universität Zürich sollen an dieser Neugrundung als gleichberechtigte Partner partizipieren. Dozenten und Studierende der Universität werden genau so wio Dozenten und Studierende der ETH von den Einrichtungen des gemeinsamen Institutes Nutzen ziehen.

Die beiden Hochschulen delegieren je ihre eigenen Dozenten in das neue Institut, wobei die einen Abteilungen von ETH-Professoron, die anderen von Universitätsprofessoren geplant und später geleitet werden.

Der Schulrat hat von Anfang an die Auffassung vertreten, das Projekt sei derart umfassend und komplex, dass zu seiner weiteren Abklärung und Überleitung ins Stadium der Verwirklichung eine besondere Kommission mit vorbeiatender und vorbereitender Funktion von besonderem Nutzen sei. Bei dem Vorhabon lassen sich - sofern es ,von beiden Hochschulen in Zürich getragen werden soll - Fragen und Aspekt« unterscheiden, die entweder nur die eine oder die andere der beiden Hochschulen oder aber beide gemeinsam betroffen. Entsprechend ist es angezeigt, in der Sache an jeder der beiden Hochschulen eine Studienkommission für sich zu konstituieren, deren Mitglieder zusammen die gemeinsame Studienkommission bilden. - Diese letztere wird das Projekt in seiner Gesamtheit zu bereinigen haben, damit es alsdann dem Schweizeuschen Schulrat, dem Eegierungsrat des Kantons Zürich und dem Nationalen Forschungsrat des Nationalfonds zum Entscheid vorgelegt werden kann.

Es kann heute schon gepagt werden, dass dieses Projekt von grösstem Interesse für den Nationalfonds ist. Eine Abschätzung des Umfanges dor finanziellen Belastung in den kommenden fünf Jahron ist möglich. Es handelt sich um die teilweise Übernahme dor Betriebskonten far Forschung, die auf Grund eines bereits vorliegenden Gesuches abgeschätzt
worden können.

d) Forderung der bestehenden Organisation f ü r Molekular-Biologie in Genf Die Molekular-Biologie hat einen zweiten Schwerpunkt an der Universität Genf. Während in Zürich vor allem die organisch-chemische Bichtung und die Synthese von Hormonen im Vordergrund stehen, beschäftigen sich die Genfer Forscher mit der Strukturaufklärung und den Wirkungsmechanismen von biologischen Elementarstrukturen. Es besteht keine Doppelspurigkeit, sondern ein sehr gut koordiniertes Nebeneinander zweier Forschungsrichtungen, deren Endziel das gleiche ist, die aber mit völlig verschiedenen Methoden arbeiten.

1551 Die Räumlichkeiten und ein wesentlicher Teil der Forschungsausrüstung sind von der Universität Genf, ausländischen Stiftungen und privaten Spendern zur Verfügung gestellt worden. Der Nationalfonds unterstützt heute schon diese Forschergruppe, die sehr aktiv ist und sich eines grossen, internationalen Ansehens erfreut. Der Finanzbedarf für die'weitere Förderung dieser Gruppe kann somit auf Grund der bisher bewilligten und heute vorliegenden Gesuche mit ziemlicher Sicherheit abgeschätzt werden.

e) K r e b s f o r s c h u n g Der Krebs ist heute an die zweite Stelle der Todesursachen in der Schweiz getreten (an erster Stelle stehen die Kreislaufkrankheiton), Die Tuberkulose dagegen ist in bezug auf die Mortalität ganz entscheidend in der Skala der Todesursachen auf die untersten Eänge zurückgewiesen worden, da dio wissenschaftliche Forschung heute dem Arzt Mittel in die Hand gegeben hat, mit denen er die Krankheit (deren Ansteckungsgefahr immer noch gleich gross geblieben ist) wirksam und erfolgreich bekämpfen kann. In der Behandlung des Krebses ist die Lage immer noch sehr ernst, auch wenn die Radiothérapie, die Chirurgie und die Chemotherapie oft erfreuliche Erfolge erzielen können.

Besonders in der Chemotherapie haben in der jüngsten Zeit Schweizer Forscher Pionierarbeiten geleistet, die vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo jährlich riesige Summen für die Krebsforschung ausgegeben werden, grosses Aufsehen erregt haben. Es ist an uns, dafür zu sorgen, dass den Propheten auch im eigenen Land im weitesten Sinne Unterstützung gewährt wird. Der Nationalfonds hat daher in engster Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Liga für Krebsbekämpfung und Krebsforschung eine Koordination der Anstrengungen in der Schweiz an die Hand genommen. Diesen Bestrebungen entspricht heute eine vernunftige Aufgabenteilung und Zusammenarbeit, Folgende Institute und Gruppen arbeiten im Rahmen dieser Aufgaben: aa) I n s t i t u t Suisse de Recherches E x p é r i m e n t a l e s sur le Cancer, Lausanne Dièses Institut, eine private Stiftung, verfügt über einen grossen, modern eingerichteten Neubau. Es ist aus dem Centre Anticancéreux de la Suisse Eomande hervorgegangen. Don Bau hat die Stiftung finanziert, und ein Teil des Betriebes, dor vor einem Jahr mit vier erstklassigen Forsohorgrappeii aufgenommen
wurde, wird durch jährliche Beiträge der welschen Kantone sichergestellt.

Wenn aber weiterhin erstklassige Forschungsarbeit geleistet werden soll, dann muss auch der Nationalfonds kraftig mithelfen. Er tut dies heute schon auf dem Wege der Unterstützung bestimmter Fosschungsprojekte und durch die Übernahme eines persönlichen Beitrages für einen der droi Abteilungsleiter. Zahlreiche ausländische Gäste von Euf sind jetzt schon Gaste des neuen Institutes, weil die Arbeiten, die dort im Gang sind, überall mit grösster Aufmerksamkeit verfolgt werden. Mit Zuversicht darf man die künftige Entwicklung beurteilen.

Der Finanzbedarf für die Unterstützung dieser Arbeiten kann auf Grund der

1552 bisher bewilligten .Beiträge und der vorliegenden detaillierten Gesuche mit ziemlicher Sicherheit für die kommenden fünf Jahre geschätzt werden.

hb) Schweizerische Zentrale für klinische T u m o r f o r s c h u n g , Bern Diese Zentrale ist im Jahre 1964 'entstanden. Dio Auswertung der Ergebnisse der experimentellen Forschung und der Eesultate der chemischen Arbeiten kann natürlich nur am Patienten erfolgen, wenn der Weg zu einer erfolgreichen Therapie weiter besehritten werden soll. Aus psychologischen Gründen kommt die Aufstellung eines «Krebsspitales» für die Schweiz überhaupt nicht in Frage.

Infolgedessen wurde ein anderer Wog beschatten: In der Schweizerischen Zentrale für klinische Tumorforschung wurde eine Zentralstelle geschaffen, von der aus neue Behandlungsverfahren für alle Spitäler in der Schweiz geprüft und vorgeschlagen werden. Um die Behandlung wirksam durchführen zu können, verfügt die Zentrale über einen Stab von wissenschaftlichen Mitarbeitern (Ärzten), die an Ort und Stelle die Behandlungen einleiten und beratend verfolgen («Fliegende Ärzte-Equipe»). Ein einfacher Bau wurde durch die Zusammenarbeit von Stadt und Kanton Bern auf dem Areal des Tiefenauspitals errichtet. Es handelt sich nun darum, vom Nationalfonds aus die wissenschaftlich-klinischen Arbeiten dieser Equipe wirksam zu unterstutzen. Der finanzielle Bedarf kann für fünf Jahre auf Grund eines vorliegenden, detaillierten Gesuches gut abgeschätzt werden.

cc) Zürcher A r b e i t s g e m e i n s c h a f t für K r e b s f o r s c h u n g An der Universität Zürich besteht schon seit mehreren Jahren eine sogenannte «onkologische» Station, das ist eine Station für Krebspaticnten. Ausserdom sind am Pathologischen Institut und am Botanischen Institut wichtige theoretische Arbeiten schon seit längerer Zeit im Gang. Es lag daher im Sinn der Koordination, dass sich die Forscher in Zürich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und als solche mit den Gruppen in Bern und Lausanne enge, persönliche Kontakte geknüpft haben. Schon seit Jahren unterstützt der Nationalfonds diese Arbeiten, so dass der Finanzbedarf der Arbeitsgemeinschaft auf Grund der bisher gesprochenen Einzelbeiträge an die verschiedenen Mitglieder relativ gut abgeschätzt werden kann. Der Kanton Zürich hat mit einem recht erheblichen Aufwand Forschungsräume
für diese Arbeitsgruppe im Herbst 1964 fertiggestellt.

f) K r e i s l a u f f o r s c h u n g Wie bereits erwähnt, sind Kreislaufschäden zurzeit die häufigste Todesursache. In Freiburg ist im Jahr 1964 ein kleines, aber sehr gut eingerichtetes Institut für Kreislaufforschung mit Mitteln des Kantons und privater Spender entstanden. Es war deswegen leicht, die erforderlichen Mittel zu gewinnen, weil die Kreislaufforschung an der Universität Froiburg europäisches Ansehen geniesst.

Auch für dieses Institut liegen Anträge für eine teilweise Finanzierung der Forschungsprojekte durch den Nationalfonds vor. Die kommenden Kosten können

1553 recht genau abgeschätzt werden, weil diese Forschungen seit 12 Jahren schon vom Nationalfonds regolmässig unterstützt wurden.

g) H i r n f o r s c h u n g Die Universität Zürich hat vor zwei Jahren ein neues Forschungsinstitut für Hirnforschung erhalten (FiDanzierung durch den Kanton). In diesem Institut ist ein Schweizer Forscher, der lange in den Vereinigten Staaten von Amerika war, als Leiter mit einer sehr aktiven Forschungsgruppe tätig. Er wird vom Xationalfonds bezüglich bestimmter Forschungsprojekte unterstützt, und die Qualität der Arbeiten legt es nahe, diese Förderung dem Institut auch in der Zukunft zukommen zu lassen.

,h) Physikalische Forschung Die Physikalischen Institute der Schweizer Hochschulen bearbeiten in sehr vielfältiger Weise das Gebiet der Experimentalphysik. Zwischen den verschiedenen Instituten besteht ein guter Gedankenaustausch und auch eine ständige Koordination der Forschungspläne. Der Ausbau der wissenschaftlichen Forschung der physikalischen Institute wird seit 1946 vom Bund, zuerst durch Vermittlung der Schweizerischen Studienkommission für Atomenergie, seit 1958 durch die Kommission für Atomwissenschaft des Nationalfonds und seit 1968 durch den erweiterten Forschungsrat unterstützt. Der Finanzbedarf für dieses Gebiet der Forschung kann somit auf der Basis der bisherigen Unterstützung, die sich über 17 Jahre erstreckt, mit ziemlicher Sicherheit vorausgesagt werden.

An der ETH werden zur Zeit relativ grosse und umfangreiche Pläne für den Bau und Betrieb einer grossen Beschleunigungsanlage, mit welcher Versuche in der Hochenergiephysik und auch auf dem Gebiete der Kernstrukturen gemacht werden können, ausgearbeitet. Es handelt sich um ein wissenschaftlich sehr interessantes Projekt, durch dessen Verwirklichung die Schweiz den Anschluss an die Entwicklung der Hochenergiephysik in Europa gewinnen soll.

Dieses Projekt berührt den Nationalfonds nicht direkt, indem die Finanzierung durch entsprechende Kredite für die ETH gesichert werden soll. Indirekt ist der Nationalfonds aber insofern interessiert, als eine Zusammenarbeit aller an Hochenergie-Probleinen tätigen Physiker in der ganzen Schweiz durch das Projekt ermöglicht werden soll. Zudem kann die Anlage voraussichtlich für neuartige Forschungen auf dem Gebiete der Kernphysik Verwendung finden. Da dieser
Beschleuniger auf das dem Eidgenössischen Institut für Eeaktorforschung in Wurenlingen gegenüberliegende Aareufer gebaut werden soll, wird naturgemäss in erster Linie die Mitarbeit der deutschschweizerischen Physiker in Frage kommen. Die welschen Universitäten besitzen teilweise schon eine enge Zusammenarbeit mit dem CEEN in Genf.

Auf dem Gebiete der Kernphysik kleiner Energien, dem hauptsächlichsten Forschungszweig des Physikalischen Institutes der Universität Basel, bestehen ebenfalls Entwicklungspläne für die nähere Zukunft, Da die vorgesehenen EinBundesblatt. 116. Jahrg. Bd. II.

106

1554 richtungen grösseren Umfang besitzen, ist es richtig und notwendig, sie als eine grössere Gemeinschaftsarbeit zwischen den Universitäten Basel, Neuenburg und 2uneh zu planen.

Die kernphysikakschc Forschung hat durch die Entwicklung eines nouon Typs von ßeschleunigermaschinen, die sogenannten Spiralbesehleuniger, interessante zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten geschaffen. Es wird in naher Zukunit technisch möglich sein, Beschleuniger mit grosser Teilchenintensität sowohl als auch variabler Energie im Gebiete zwischen 20 MeV bis gegen 100 MeV herzustellen. Die Experimente in diesem Energiegebiet sind bisher sehr spärlich und versprechen nach theoretischen Überlegungen die Schlusselexperimentc zu der Aufklarung der direkten Kcrnwechselwirkungen zu werden. Mit der Anwendung der in Basel entwickelten polarisierten loncnquclle und der Nachbesohlcunigung dieser polarisierten Teilchen mit dem neuen Beschleunigertyp könnten grundlegende Experimente im Gebiet der Nukleon-NukleonWechselwirkung ausgeführt, werden. Vorn wissenschaftlichen Standpunkt aus kommt beiden Projekten eine besondere Bedeutung zu, und es v\äre wunschbar, dass auch beide verwirklicht werden könnten. Die Kosten sind aber sehr hoch, und die Frage ist durchaus berechtigt, ob sich die Schweiz den Aushau von zwei verschiedenen Beschleunigungsanlagen in dieser Grosse, auch wenn sie verschiedenen Forschungszwecken dienen, leisten kann. Die interessierten Physiker werden in den nächsten Monaten versuchen, diese Probleme zu einer Losung zu bringen, und dem Xationalf onds Vorschlage zur Koordination der Forschungen auf diesem Gebiet unterbreiten. Wenn dieses Projekt hier schon erwähnt wurde, so geschah es, um zu zeigen, dass Pläne für eine sehr grosse Beschleunigungsanlage bei der ETH vorliegen und dass auch verwandte Plane an den Universitäten diskutiert werden. Bis die Fachleute den besten Vorschlag für eine vernünftige und gut koordinierte Lösung vorlegen, wobei auch eine zeitliche Staffelung der beiden Projekte, mit einer Priorität für das BTH-Projekt, eingehend geprüft werden muss, kann noch nicht vorausgesagt werden, wie gross die finanzielle Belastung des Nationalfonds sein wird.

Das gleiche gilt von Plänen, die zurzeit in verschiedenen Zentren der Schweiz bearbeitet werden und die sich mit folgenden Problemen befassen: Projekt
für ein Laboratorium für physikalische Metallurgie, Bau eines neuen astronomischen Institutes durch die Universitäten Genf und Lausanne, welches später vom Nationalfonds eine jährliche Unterstützung nötig haben wird, Ausbau der Baumforschung in der Schweiz, usw.

Über die Würdigkeit solcher Pläne, durch den Nationalfonds unterstützt zu werden, kann erst etwas ausgesagt werden, wenn sie detailliert unterbreitet werden. Es ist aber sicher, dass z.B. gerade auf dem Gebiet der metallurgischen Forschung der Nationalfonds ganz wesentliche Impulse geben könnte, die von unserer Metallindustrie sehr stark gewünscht werden, schon doswogen, damit die notwendigen Fachleute für die industrieeigenen Forschungen ausgebildet werden.

1555 i) Neubau des Verwaltungsgebäudes des N a t i o n a l f o n d s Der Xatiohalfonds hat seine jetzige Verwaltung in Bern, in einei Villa am Wildhainweg 20, eingerichtet, die auf einem Grundstück steht, das 1958 aus den Mitteln des Stiftungskapitals des Nationalfonds erworben wurde. Das Grundstück ist nahe am Bahnhof gelegen, in einer ruhigen Umgebung, und eignet sich sehr gut für diesen Zweck. Die Villa wurde den Bedürfnissen einer Vorwaltung etwas angepasst und hat ihren Zweck in den vergangenen Jahren gut erfüllt.

Hit dein ständigen Anwachsen der Aufgaben und den Bestrebungen zur Koordination ist eine Pûrsonalvermehrung unbedingt notwendig, und damit stellt sich das Problem eines Neubaues, der auf dein Grundstuck ohne Schwierigkeit ausgeführt werden kann. (Diese Möglichkeit war schon beim Kauf ins Auge gel'asst worden.) Ein Ausbau des vorhandenen Gebäudes, das über 50 Jahre alt ist, wird von den Architekten als zu kostspielig und unbefriedigend bezeichnet. Hingegen kann ein Neubau ausgeführt werden, während die Arbeit in alten Gebäude weitergeht. Nach Fertigstellung kann es abgebrochen worden, um Baum für Parkplatze, die vom Stadtplancr verlangt werden, zu gewinnen.

Das Bauprojekt des Architekten sieht ein Gebäude mit einem Kubikinhalt von 11 100 m3 vor, dessen Koston sich nach heutigen Ansätzen auf etwa 3 Millionen Pranken belaufen wurden.

Man kann sich die Frage vorlegen, ob der Nationalfonds unter diesen Umständen nicbt in ein vorhandenes grössercs Gebäude umziehen sollte. In der Nähe des Bahnhofs ist alleidings gar nichts zu finden, und die Mieten sind derart hoch, dass d Umzug nur zu einer A'ertcuerung der Verwaltungskosten tuhren wurde.

Da die Kosten des Baues durch den Bund bestritten worden müssen, wird es zweckmässig sein, die Ausführung (nach Aufhebung der jetzt geltenden Baubeschrankungen) der Direktion der Eidgenössischen Bauten, unter Belastung des Nationalfondskredites, zu übertragen.

F. Schätzung des Finanzbedarfes des Nationalfonds für die Jahre 1965-1969 Unter den jahrlichen Ausgaben des Nationalfonds sind zu unterscheiden: a. jahrlich wiederkehrende Ausgaben, die mit einer gewissen Sicherheit geschätzt werden können; fc. einmaligo Ausgaben, für welche bereits Unterlagen vorliegen; c. wiederkehrende, jährliche Verpflichtungen, die sich auf Grund der bisherigen Unterstutzungen
abschätzen lassen; d. unvoraussohbare Ausgaben für neue Forschungsprojekte, die in den kommenden fünf Jahren dem Forschungsrat eingereicht werden; e. Verwaltungsausgaben.

1556 a. Jährlich wiederkehrende Ausgaben in runden Beträgen 1. Nachwuchsförderung, im Mittel 2 Millionen/Jahr . . . .

10,0 2. Persönliche Beitrage, irn Mittel 2 Millionen/Jahr . . . .

10,0 Für diese Förderungsformen werden Mittelwerte angegeben, die so zu verstehen sind, dass in den Jahren 1965-1969 die entsprechenden Jahresbeträge einen Anstieg erfahren, dessen Mittelwert 2 Millionen/ Jahr beträgt. Sie werden also im Jahre 1965 niedriger und im Jahre 1969 höher als 2 Millionen/Jahr liegen.

Forschungsstellen Bin genereller Plan für Forschungsstollcn wurde dem Departement des Innern vorgelegt. G-emäss diesem Plan werden drei Kategorien von Forschungsstellen unterschieden: A. Forschungsstelle, deren Bau und Betrieb zu 100 Prozent vom Nationalfonds übernommen wird.

B. Forschungsstelle in einem bestehenden Laboratorium oder Institut einer Hochschule, deren Forschungsbetrieb zum Teil oder ganz vom Nationalfonds finanziert wird.

C. Beitrag an ein unabhängiges Forschungsinstitut in der Schweiz. Dieser Beitrag uuifasst einen bestimmten Prozentsatz der Betriebsausgaben, höchstens 50 Prozent.

Der Übersichtlichkeit halber sind in der Aufzählung die entsprechenden Katcgorieeinteilungen angegeben. Es handelt sich vorderhand nur um projektierte Forschungs&tellen, deren Anerkennung durch den Forschungsrat noch beschlossen werden muss. Boi diesem Boschluss wird erst der genaue Betrag festgelegt werden. Es handelt sich bei der folgenden Aufstellung infolgedessen nur um den geschätzten Aufwand.

6. Einmalige Aasgaben 1. Plasma-Laboratorium, Lausanne - Kategorie A Bau und Einrichtung, baureifes Projekt 2. Schweizerisches Institut für Eiwoisschemic, Bern - Kategorie A Bau und Einrichtung, vorläufiges Projekt c. W i e d e r k e h r e n d e , j ä h r l i c h e V e r p f l i c h t u n g e n 1. Plasma-Laboratorium, Lausanne - Kategorie A Betrieb: ca. 2 Millionen/Jahr 2. Schweizerisches Institut für Eiweisschemie, Bern - Kategorie B Betrieb: 0,5 Millionen/Jahr, lediglich Teilbetrag, der schon jetzt an die Forschungsgruppe ausgerichtet wird , Übertrag

4,0 4,0

10,0

2,5 40,5

1557 Mio Fr.

Übertrag

40,5

8. Molekular-Biologie a) Laboratorium Zürich - Kategorie B Betrieb und Apparato: l Million/Jahr b) Laboratorium Genf - Kategorie B Betrieb und Apparate: l Million/Jahr Beginn I.Januar 19G5

5,0

4. Krebsforschung a) Institut Suisse de Becherches Expérimentales sur le Cancor, Lausanne - Kategorie C Betrieb: l Million/Jahr b) Schweizerische Zentrale für klinische Tumorforschung, Bern Bau durch Stadt und Kanton Bern Betrieb - Kategorie B: 0,7 Millionen/Jahr . . . .

c) Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Krebsforschung, Zürich - Kategorie B Betrieb: 0,2 Millionen/Jahr 5. Kreislaufforschung Institut für Kreislaufl'orschung, Freiburg - Kategorie B Betrieb: 0,2 Millionen/Jahr 6. Hirnforschung Institut für Hirnforschung, Zürich - Kategorie B Betrieb und Apparate: 0,2 Millionen/Jahr 7. Physikalische Forschung in allen physikalischen Instituten der Schweiz - Kategorie B Schätzung d. U n v o r a u s s e h b a r e A u s g a b e n f ü r neue F o r s c h u n g s projekte und Publikationsbeiträge Für diese wie iibrigens für alle Ausgaben des Nationalfonds legt der Forsehungsrat dem Bundesrat jährlich einen V o r teilungsplan zur Genehmigung vor.

Schätzung ungefähr 23,6 Millionen/Jahr e- V e r w a l t u n g s a u s g a b e n Als angemessener Ansatz wird 2 Prozent auf 250 Millionen für fünf Jahre gerechnet Verwaltungsgebäude, Bern Schätzung nach Kubatur "Übertrag

5,0

5,0

8,S 1,0

1,0

1,0

60,0

118,0

5,0 3,0 248,0

1558 Mio I'c.

tlbertrag 348,0 /. A b l o s u n g u n d teilweisc Brhohting von bishcngeu direkten B u n d e s b e i t r a g e n an u n a b h a n g i g e Forschungsinstitute in der Schweiz 1. Schweizerisches Tiopcninslitut, Basel - Kategorie C 1 2. Schweizeri&ches Forschungsinstitut fiir Hochgcbirgsklima nnd Medizin, JDavos - Kategorio G - 1,5 8a. Hochalpine Forschungsstation Jungfranjoch - Katogoiio C Betrieb: 0,8 Millionen/Jahr J 3b. Hochalpine Forschungsstation Onngfranjoch - Katogorie C Ausbau nnd Bonovation 0,5 Geschatxter Aufwand fur fiinf Jahre

250,0

Zu Beginn der Tatigkcit des Nationalfoiids -war die jahrliche Zunahnie dor Gesuchsbctrage ehva 2,4 Millionen/Jahr. Sie siieg in den Ictzten Jahren aber stark an und durfte heute etwa bei 5 Millionen/ Jahr hegen. Im Jahr 1964 waren die eingegangenen Yerpflioblungen fur das laufende und die kommenden Jahre 5 Millionen Franken hoher als der Jahreskredit, und ausserdem lagen am 15. November schon Gesucho fur das Jahr 1965 in dor Hohe von 22,3 Millionen Franken beim Nationall'onds, Auch wenn nur ein Teil dicscr Gesuche bewilligt wird, ergibt sioh cino recht erhebhchc Belastung des Kredites fin- 1965, bevor das Jahr begonnon bat. Tin Jahr 1965 werden aber noch weitere Gesuche einlaufen.

Auf dicser Basis ergibt sich folgendes Schema, bei hncarcm Anstieg des Aufwandes: 1965 1966 1967 1968 1969 401) 45 50 55 60 Millionen Franken Paraus ergibt sich die im Beschlussosenfrwiirf vorgesehene Staffelung von 40 Millionen Franken fur das Jahr 1965 bis auf 60 Millionen Franken im Jahr 1969. "Wenn man bedenkt, wie wichtig die Fortsctzung des Aufbaawcrkes des Nationalfonds fur unser Land ist, erscheint dieser Yorschlag als objektiv begrundet.

III. Wiirdigung der Eingabe A. Allgemeine Bemerkungen Durch den Bundesbeschluss vom 4J3czcmbcr 1962 (AS 1962, 1743) ist der jahrhehe Beitrag an den Nationalfonds um 6 Millionen Franken auf 23 Millionen Franken erhoht worden. Es mag daher zunachst nicht wenig iiberraschen, dass x ) Der Passivsaldo 1964 von 5 Millionen Franken muss in den kommenden Jahren ausgeglichen werden.

1559 dieser Betrag heule bereits nicht mehr genügt. Schon in unserer Botschaft vom 29.Mai 1962 zürn erwähnten Bundesbeschluss (BEI 1962, I, 1118) bemerkten -wir allerdings, class sich eine erhebliche Zunahme der Zahl der beim Nationalfonds einlaufenden Gesuche um. Forschungsbeil rage und eine starke Erhöhung der durchschnittlichen .Kosten der einzelnen Projekte.abzeichne. Diese Entwicklung-hat nun ein viel rascheres Tempo eingeschlagen, als auf Grund der früheren Waohstumsraten selbst bei vorsichtiger Schätzung angenommen werden konnte. Seit einem Jahr sieht, sich der Nationalfonds einer wahren Gosuchsflut gegenübergestellt. Sie bildet die Folge des raschen Ansteigens des Forscherpotentials in unserem Lande, das seinerseits die Ursache in der wirksamen Förderung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses durch den Nationalfonds hat.

Ohne zusätzliche Mittel wäre der Nationalfonds, wie in der Eingabe ausgeführt wird, gezwungen, bedeutende Gesuche qualifizierter Forscher.abzuweisen, womit sein im Interesse unseres Landes begonnenes Aufbauwerk in Frage geslellt würde. Der Nationalfonds bedarf, wie er darlegt, aber auch zusätzlicher Mittel, am die Tätigkeit der an verschiedenen Hochschulinstituten arbeitenden Forschercquipen auf die Dauer sicherzustellen und seine Aktion auf Eückberufung schweizerischer Wissenschafter aus dem Ausland fortzuführen. Weitere Kredite benötigt er schjiesslich im Hinblick auf den Ausbau oder die Schaffung von Forschungsstellen (Forschungsinstituten). Die in den letzten Jahren eingetretene Teuerung, der bei der Festsetzung der Gehälter der Forscher und ihrer Mitarbeiter Bechnung getragen werden muss und die sich ganz empfindlich auch bei den Druckkosten wissenschaftlicher Publikationen und der Anschaffung von Apparaten usw. auswirkt, hat ihrerseits zur raschen Verknappung der Mittel des Xationalfonds wesentlich beigetragen. Ein Blick auf das Ausland zeigt schliesslich dass sich samtliche Staaten gezwungen sehen, die Forschung in ständig zunehmendem Masse zu unterstützen. Die Tatsache selbst ist unbestritten, auch wenn es - wie übrigens in der Eingabe des Nationalfonds zu Becht betont wird - schwer hält, das verfügbare Zahlenmaterial schlüssig auszuwerten, da die Organisation der wissenschaftlichen Forschung von Staat zu Staat erhebliche Verschiedenheiten aufweist. Bei internationalen Vergleichen ist daher grosse Vorsicht geboten.

B. Besondere Hinweise

Angesichts der bedeutenden Leistungen, die der Nationall'onds seit seiner Gründung vor 12 Jahren im Interesse der Förderung der Gurndlagenforschung erbracht hat, kann unseres Erachtens kein Zweifel darüber bestehen, dass es einer unbedingten Notwendigkeit entspricht, ihm auch in Zukunft die Mittel KIT gewähren, die er für die Fortführung seiner Tätigkeit benötigt, insbesondere vorerst einmal für sein Wirken auf den von ihm schon bisher betreuten Gebieten, nämlich der Unterstützung von Forschungsprojekten, der Gewährung von Publikationsbciträgen und der Zuspräche von sogenannten «Persönlichen Beiträgen».

1560 Die Verknappung der Mittel hat den Nationalen Forschungsrat gezwungen, Massnahmen zu beschliessen, die eine gegenüber früher noch strengere Praxis in bezug auf Beitragszuspraclien eingeleitet habon. Es zeigte sich jedoch, dass dabei Gesuche unberücksichtigt bleiben oder zurückgestellt werden mussten, die einer Unterstützung an sich würdig gewesen wären. Ein solcher Zustand müsstc auf die Dauer zu einer Entmutigung unserer Forscher und damit zu einer Schwächung unseres Forschungspotentials führen. Dem Nationalfonds sind ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er allen wirklich gut ausgewiesenen Forschungsprojekten seine Unterstützung leihen kann. Angesichts der beschränkten finanziellen Möglichkeiten unseres Landes geben wir allerdings nachdrücklich der Ersvartung Ausdruck, dass der Forschungsrat die jetzt eingeführte strengere Praxis bei der Beurteilung von Beitragsgcsuchen beibehält, um so einen möglichst sparsamen Einsatz seiner Kredite zu gewahrleisten.

Was die in der Eingabe des Nationalfonds erwähnten Mittel betrifft, die für besondere Zwecke benötigt werden, nämlich für den Aus- oder Neubau der verschiedenen Kategorien von Forschungsstellen (Forschungsinstituten), so zeigen die Darlegungen, dass die angestellten Berechnungen zwar noch eine Beihe von Unsichcrheitst'aktoron aufweisen. Sie hängen nicht zuletzt auch aufs engste zusammen mit den Schwierigkeiten, die jeder Konzeption der Wissenschaftsförderung angesichts der sich oft ausserordentlich rasch ändernden Verhältnisse anhaften. Im Sinne der ihm schon durch den geltenden Bundesbeschluss vom Dezember 1962 uberbundenen Verpflichtung zn einer Planung auf längere Sicht hat e& der Nationalfonds nun aber unternommen, einige Forschungsschwerpunkte aufzuzeigen, die in Zukunft seine besondere Unterstützung erfahren sollen. Die Eingabe erwähnt hier an erster Stelle den Neu- und Ausbau des vom Nationalfonds errichteten und betriebenen Plasma-Laboratoriums in Lausanne und die Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Eiweissforschung in Bern. Weitere Schwerpunkte sind auf dem Gebiete der MolekularBiologie, der Krebsforschung, der Kreislauf- und Hirnforschung sowie auf gewissen Gebieten der Physik geplant. Der Nationalfonds sollte in der Weiterführung dieser Initiativen ebenfalls nicht gehemmt werden. Obwohl in bezug auf die
Gestaltung der erwähnten Forschungszentren noch manche Einzelfragcn einer weiteren Abklärung bedürfen, erscheint es doch als wünschbar und gerechtfertigt, ihm die für die Verwirklichung dieses Schwerpunkts- und gleichzeitig auch Koordmationsprogrammes benötigten Kredite zu bewilligen, damit er in seiner Bewegungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt ist und rechtzeitig die erforderlichen Dispositionen treffen kann. Für die Verwendung dieser Kredite soll der Nationalfonds allerdings nicht schon jetzt völlig freie Hand bekommen. Angesichts der bestellenden Unsicherheitsfaktoren sieht Artikel 3 unseres Beschluss-esentwurfes vor, dass Projekte für die Errichtung neuer Forschungsinstitute, deren Bau und Betrieb vollständig vom Nationalfonds bestritten werden, sowie die Finanzierung von Einrichtungen für einzelne Forschungsinstitute und Bauvorhaben des Nationalfonds im Betrage von mehr als 2 Millionen Franken noch einer besonderen Genehmigung durch unsere Behörde

1561 bedürfen. Es versteht sidi von selbst, dass wir dieso Genehmigung nur erteilen werden, wenn völlige Klarheit über alle Fragen besteht, welche die Errichtung, Organisation und den Betrieb der in Betracht fallenden Forschungsinstitute betreffen. Im weiteren ist auch die Eechtsform der vom Nationalfonds geplanten Institute durch unsere Behörde festzulegen.

Der Nationalfonds sieht schliesslich vor, einen Teil der erhöhten Beiträge zur Ablösung von Subventionen zu verwenden, die der Bund schon bisher zugunsten verschiedener Forschungsinstitute ausgerichtet hat. In der Eingabe sind in diesem Zusammenhang erwähnt : - das Schweizerische Tropeninstitut in Basel; - das Schweizerische Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin (früher Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Tuberkulose) in Davos und - die Hochalpine Forschungsstation auf dem Jungfraujoch.

Das Tropeninstitut wurde in den letzten Jahren auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom IS.Jani 1961 über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern (BB1 1961, I, 1607) subventioniert; das Forschungsinstitut in Davos erhält für seine medinzinische Abteilung zurzeit einen jährlichen Bundesbeitrag gemäss Bundesbcschluss vom 20.Dezember 1960 (BB11960, II, 1594); die Beitragsleist-ungen an die Hochalpine Station auf dem Jungfraujoch sind in einem Bundesbeschluss vom S.Dezember 1949 (BEI 1949, II, 605) geregelt. Der Nationalfonds erblickt in der erwähnten Ablösung der Bundessubventionen ein Mittel, diese Institute für seine Koordinationsbestrcbungeu noch in vermehrtem Masse zu gewinnen, eine Auffassung, die uns nicht unbegründet erscheint. Selbstverständlich beabsichtigt er aber in keiner Weise, die Autonomie der genannten Forschungszentren irgendwie anzutasten. "Wir sehen deshalb nicht vor, Ihnen eine Verlängerung des Bundesbeschlusses vom S.Dezember 1949 betreffend die Subventiouierung der Internationalen Stiftung «Hochalpine Forschungsstation Jungfraujoch» zu beantragen, dessen Gültigkeit am 81. Dezember 1964 abläuft. Die Ablösung der Bundessubvontionen bedingt ferner die Aufhebung des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1960 über einen Bundesbeitrag an das Schweizerische Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Tuberkulose in Davos. Im Bahmen des jährlich unserer Behörde zur Genehmigung einzureichenden Verteilungsplanes
wird der Nationalfonds die Beiträge, die er jeweilen den drei genannten Institutionen zu gewähren beabsichtigt, einlässhcb zu begründen haben.

In Würdigung aller Umstände halten wir dafür, dass das Gesuch des Nationalfonds, es sei der jährliche Bundesbeitrag in einer auf fünf Jahre verteilten Staffelung - beginnend mit 40 Millionen Franken im Jahre 1965 und je 5 Millionen Franken mehr in den folgenden Jahren - bis auf 60 Millionen Franken ab 1969 zu erhöhen, gerechtfertigt ist. Dabei übersehen wir keineswegs, dass der Kreditbedarf des Nationalfonds durch zwei TTmstände beeinflusst werden konnte, nämlich einmal durch das vor der Verwirklichung stehende Stipendiengesotz des

1562 Bundes und dann auch durch das in Aussicht genommene Bundesgesetz über die Hochschulfördeiung.

Die Auswirkungen des Stipendiengcsctzes lassen sich im einzelnen natürlich noch nicht voraussehen. Insbesondere wird erst die Zukunft erweisen, in welchem Umfange sich die Kantono bereit finden, dank der in Aussicht gestellten Bundeshilfe m ihre Stipcndicnregelung auch dio weitere Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses - also von Hochschulabsolventen - oinzubeziehen und damit ihrerseits einen Beitrag an die Formation von Forschern zu leisten. JDas konnte eine gewisse Entlastung des Nationalfonds zur Folge haben, der sich bisher mit grossem Erfolg dieser Aufgabe angenommen hat. Ins Gewicht fallendo Einsparungen durften sich allerdings kaum ergeben, da von den Mitlern des Nationalfonds bisher lediglich 4 Prozent für Nachwuchsstipendien beansprucht worden sind.

Noch völlig unmöglich ist es, die Auswirkungen abzuschätzen, dio ein kommendes Gesetz übrr die Hochschulforderung durch den Bund auf die finanzielle Beanspruchung des Nationalfonds haben wird. Der Bericht der vom Departement dos Innern eingesetzten Expertenkommission für Fragen der Hochschulfordcrung (Kommission Labhardt) zeigt eindeutig, dass der Ausbau unserer Hochschulen von äußerster Dringlichkeit ist, wenn unser Land im internationalen Wettbewerb weiter bestehen will. Die hiefur erforderlichen Mittel bewegen sich jedoch in einer Grössenordnuug, welche die finanziellen Möglichkeiten der Kantone bei weitem übersteigt. Die Förderung der kantonalen Hochschulen durch den Bund ist damit zu einer unabdingbaren Notwendigkeit geworden. Beteiligt sich der Bund nun aber einmal in erheblichem Masse an den Kosten des "Betriebes und des Ausbaues unserer Hochschulen, &o erhebt sich die Frage, inwieweit hiedurch der Nationalfonds von gewissen Aufgaben entlastet werden konnte. Vor allem wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, in welchem Umfange die Notwendigkeit besteht, dass sich der Nationalfonds ganz odei partiell an der Finanzierung von Forschungsinstituten beteiligt, wenn einmal die Subventionierung der kantonalen Hochschulen durch den Bund Wirklichkeit geworden ist. Eine weitere Frage betrifft die Fortsetzung der vom Nationalfonds eingeleiteten Aktion des «Persönlichen Beitrages». Auch hier wird erst die Zukunft zeigen, ob die Weiterführung
dieser Aktion noch einem Erfordernis entspricht, wenn die Kantone mit Hilfe des Bundes m die Lage versetzt werden, die Zahl der Hochschuldozcnten wesentlich zu vergrösscrn.

Die enormen Anforderungen, welche die moderne Wissenschaft stellt, lassen es allerdings als wahrscheinlich erscheinen, dass die Kantono - auch nach Erlass eines Hochschulförderungsgesetzes durch den Bund - schon durch die Anforderungen des eigentlichen Hochschuluntcrrichtes in einem Ausmass belastet soin werden, das voraussehen lassi, dass Schaffung und Betrieb von vorwiegend oder ausschliesslich der Forschung dienenden Instituten und jedenfalls die Errichtung von For&chungsprofessuren auch inskimftig eine wesentliche Aufgabe des Nationalfonds bleiben werden. Im Bahmcn eines Hochschulförderungsgcsctzes wird auf eine engeZusammenarbeit mit dem Nationalfonds grösstes

1563 Gewicht zu legen sein. Sollte es sich zeigen, dass es die Subventionierung der Hochschulen durch den Bund den Kantonen ermöglicht, Aufgaben zu übernehmen, die durch den Nationalfonds betreut -werden, so wäre dieser ohne weiteres bereit, auf die Weitcrführung der betreffenden Tätigkeiten zu verzichten. Es wäre aber verfehlt, auf Grand von sich heute nur unbestimmt abzeichnenden Möglichkeiten dem Nationalfonds die Kredite zu verweigern, dio er für die Verwirklichung seines Programmes, das er in seiner Eingabe ausführlich begründet hat, benötigt.

C. Der Nationalîonds im Rahmen der Wissenschaftspolitik des Bundes

Beim Beitrag an den Nationalfonds handelt es sieb, zusammen mit den Aufwendungen für die ETH, um die grössten Leistungen des Bundes für Wissenschaft und Forschung. Allerdings stehen auf Grund der Vorschläge der Expertenkommission für Fragen der Hochschulförderung (Kommission Labhardt) sehr bedeutende neue Ausgaben in Aussicht. Es darf nicht übersehen werden, dass der Bund überdies eine ganze Reihe von Massnahmen im Interesse der Forschung trifft. "Wir erwähnen die Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten (CEEN, Halden, Dragon. Eurochemic, Kaumforschung usw.)

und die Forschung in bundoseigenen Anstalten (z. B. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten, Kriegstechnische Abteilung, Meteorologische Zentralanstalt).

Angesichts der Vielfältigkeit unserer Anstrengungen und der ständig wachsenden finanziellen Anforderungen für die Forschung stellt sich das Problem der zweckniässigen Koordination. Diese Aufgabe geht aber weit über die Zusammenfassung der Bemühungen des Bundes hinaus. Unser Land verfügt weder über die genügenden finanziellen Mittel noch über eine so grosse Zahl von Forschern, dass es sich eine Zersplitterung der Forschungsanstrengungen gestatten könnte.

Die Koordination muss darum auch die wichtigen Forschungsaufgaben der acht kantonalen Hochschulen und dio sehr bedeutenden Leistungen der Industrie einbeziehen. Diesen Koordinationsproblemen schenkt zwar der Nationalfonds im B ahmen seiner Tätigkeit die nötige Beachtung. Sie müssen nun aber vor allem wegen der Erhöhung des Beitrages an den Nationalfonds und wegen der Vorschläge auf Subventionierung der kantonalen Hochschulen für alle Forschungsmassnahmen geprüft und einer guten Lösung entgegengeführt werden.

Der Bundesrat hat zur Behandlung dieser wichtigen nationalen Aufgabe grundsätzlich die Einsetzung eines "Wissenschaftsratcs beschlossen. Dieser wird sich einen Gesamtüberblick über die vom Bund, von den Kantonen und von der Privatwirtschaft auf dem Gebiete von Wissenschaft und Forschung getroffenen Massnahmen verschaffen, zu den Massnahmen dos Bundes begutachtend Stellung nehmen, selber Anregungen für notwendig erscheinende Vorkehrungen unterbreiten und zuhanden der Bundesbehörden, der Kantone und der Wirtschaft Vorschläge zur Intensivierung der Zusammenarbeit aufstellen. Er wird seine Stellungnahmen unter Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren, also der wissenschaftlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und staatspolitischcn Gesichtspunkte, auszuarbeiten haben.

1564 IV. Der Beschlussesentwurf Artikel l, Absatz l bestimmt die Höhe der gestaffelten Beitrage, auf die der Nationalfonds vom Jahre 1965 hinweg Anspruch hat. Absatz 2 übernimmt dio Bestimmung von' Artikel l, Absatz 8 des geltenden Beschlusses. Demnach soll der Nationall'onds weiterhin gehalten sein, dem Bundcsrat jährlich einen Plan über die Verteilung des jahrlichen Beitrages und wenigstens alle drei Jahre einen Bericht über seine Gesamtplanung hinsichtlich der Forderung der wissenschaftlichen Forschung zur Genehmigung zu unterbreiten.

A r t i k e l 2 stellt in Übereinstimmung mit der heutigen Eegelung den Grundsatz auf, dass der Nationalfonds alle Zweige der wissenschaftlichen Forschung zu unterstutzen und sich ausserdcm auch der Aus- und Weiterbildung von Forschern anzunehmen hat. Die im geltenden Beschluss enthaltene besondere Hervorhebung der Forderung der Forschung auf dem Gebiete der Atomenergie und des Strahlenschutzes erübrigt sich, da seit der vor zwei Jahren erfolgten Zusammenlegung dor Kredite zur Förderung der Atomforschung mit denjenigen für die übrigen Tätigkeiten des Nationalionds auch die Unterstützung der beiden erwähnten Wissenschaftszweige zu den Aufgaben des erweiterten Forschungsrates zählt.

Wie die Eingabe des Nationalfonds zeigt, legt der Forschungsrat im Eahmeii seiner Gesamtplanung der Forderung der Atomforschung und daneben insbesondere auch der Unterstützung der Krebsforschung grosses Gewicht bei.

A i t i k e l 3 befasst sich mit der neuen Planung der Errichtung von Forschungsinstituten und mit der Finanzierung besonders kostspieliger Einrichtungen an bestehenden Instituten, Zusprachen, die einen Betrag von mehr als 2 Millionen Franken übersteigen, werden der Genehmigung des Bundesrates unterstellt, um auf diese Weise eine möglichst gute Koordinierung mit anderen nationalen und internationalen Projekten zu sichern. Dami) die zu errichtenden Forschungsinstitute in zweckmässiger Weise verwaltet worden können, behält sich unsere Behörde die Festlegung der Bechtsform dieser Institute vor.

Die A r t i k e l 4 und 5 übernehmen - zum Teil wörtlich - Bestimmungen des geltenden Beschlusses.

A r t i k e l C enthalt die Schlussbestimmungen. Der neue Bundesbeschluss ersetzt den gleichnamigen vom 4.Dezember 1962. Ausscrdem soll aber auch wie wir bereits ausgeführt haben -
der Bundesbcschluss vom 20. Dezember 1960 über einen Bundesbeitrag an das Schweizerische Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Tuberkulose in Davos aufgehoben werden.

Der Bnndesbeschluss lässt sich, wie schon die früheren Erlasse über die Beitragsleistungen an den Nationalfonds, auf keine ausdrückliche Verfassungsbostimmung stutzen. Seit jeher haben aber Doktrin und Praxis die Kompetenz des Bundes zur Übernahme kulturpolitischer Aufgaben - die Förderung der

1565 Wissenschaft zählt zweifellos zu diesen - als gewissennassen zu den Persönlichkeitsrechten des Staates gehörend bejaht.

Gestutzt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 14. Dezember 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u u d o s p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1566 (Entwurf)

Biindesbeschluss betreffend

den jährlichen Beitrag an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfondg zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung»

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach. Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1964, beschliesst:

Art. l 1

Der Bund gewährt der Stiftung « Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» einen jährlichen Beitrag, der folgendermassen gestaffelt wird: 1965 40 Millionen Franken 1966 45 Millionen Franken 1967 50 Millionen Franken 1968 55 Millionen Franken ab 1969 60 Millionen Franken 2

Die Stiftung hat dem Bundesrat jährlich einon begründeten Verteilungsplan und periodisch, wenigstens jedoch alle drei Jahre, einen Bericht über ihre Gesamtplanung hinsichtlich der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 2 Der Beitrag ist geniäss den Statuten der Stiftung zur Unterstützung aller Zweige der wissenschaftlichen Forschung sowie zur Aus- und Weiterbildung von Forschem zu verwenden.

1567 Art. 3 Projekte fur die Errichtung neuer Forschungsinstitute, deren Bau und Betrieb vollständig \oiii Nationalfonds bestritten werden sollen, sowie die Finanzierung von Eimichtungen für einzelne Forschungsinstitute und Bauvorhaben im Betrage von mehr als 2 Millionen Franken bedürfen der Genehmigung des Bundesrates. Die Bechtsform der vom Nationalfonds geplanten Institute wird vom Buude=.rat festgelegt.

Art. -i Änderungen der Stiftungsurkunde und der Statuten der Stiftung sind nm mit Zustimmung des Bundosrate& gültig.

Art. 5 Die Stiftung hat dem Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung alljährlich über ibre Tätigkeit Bericht zu erstatten.

Art. 6 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofoit in Kraft.

Er ersetzt den Bundesbeschluss vom 4. Dezember 19621) betreffend den jährlichen Beitrag an die Stiftung «Schweizerischer Xationalfonds zur Foiderung der wissenschaftlichen Forschung» sowie den Bundesboschluss vom 20.Dczembei I9602) über einen Bundesbeitrag an das Schweizerische Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Tuberkulose in Davos.

2 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

1

l

) AS 1962, 1743.

-) BEI 1960, II, 1594.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den jährlichen Beitrag an die Stiftung «Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung» (Vom 14. Dezember 1964)

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31.12.1964

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1521-1567

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