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Kreisschreiben des
Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 6. Dezember 1964 über die Weiterführung befristeter Preiskontroumassnahnien (Vom 9. Oktober 1964)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Wir beehren uns, Euch zur Kenntnis zu bringen, dass wir den 6. Dezember 1964, und innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorhergehenden Tage, als Datum festgesetzt haben für die Volksabstimmung betreffend den Bundesbeschluss über die Wetterführung befristeter Preiskontrollmassnahmen.
Wir ersuchen Buch, alle Massnahinen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann (vgl. Bundesgesetze vom 19. Juli 1872, ES l, 157, vom 17. Juni 1874, ES l, 173, vom 23.März 1962, AS 7962, 789, vom 80. Juni 1960, AS I960, 1341 über die Einführung der vorzeitigen Stimmabgabe in eidgenössischen Angelegenheiten sowie die Kreisschreiben des Bundesrates vom IG.März und S.April 1925, BEI 1925,1, 809, II, 137, vom 4.0ktober 1937, BEI 1937, III, 158, und vom IS.November 1938, BEI 1938, II, 771).
Wie bisher werden wir Euch von unserem Beschlüsse eine kleinere Anzahl Exemplare zustellen.
Insbesondere ermahnen wir Euch, dafür zu sorgen, dass die Abstimmungsvorlage spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstage an die Stimmberechtigten verteilt wird und dass die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt und binnen spätestens 10 Tagen, von der Abstimmung an gerechnet, an die Bundeskanzlei gesandt werden. Die Stimmzettel selbst sind gehörig versiegelt bis nach Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung durch die Bundesversammlung aufzubewahren.
Die Protokolle haben anzugeben: die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl aller eingelangten Stimmzettel, die Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel (getrennt in leere und ungültige), die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel und die Zahl der abgegebenen Ja und Nein. Die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel ergibt sich, indem die Zahl der leeren und ungültigen Stimmzettel von der Zahl aller eingelangten Stimmzettel abgezogen wird, und bildet die Grundlage für die Berechnung des absoluten Mehrs, das ist die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eins.
Für die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses empfehlen wir Euch dringend, nachfolgendes Schema zu benützen.
800
Schema für die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses in den Kantonen Gemeinde StimmEingelangte (Bezirk, Wahlkreis)' berechtigte Stimmzettel
Ausser Betracht In BefaUende tracht Stimmzettel fallende Stimmleere ungültige zettel
Preiskontrollmassnahmen
Ja
Nein
__,,
Ab solutés Mehr
Wir lassen Euch die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie in der letzten Abstimmung. Allfällige abweichende Wünsche wollt Ihr durch Vermittlung Burer Staatskanzlei sofort beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei vorbringen.
Die Telephon- und Telegraphenabteilung wird von uns angewiesen werden, die amtlichen Mitteilungen über die Ergebnisse der Volksabstimmung zwecks Festsetzung des Gesamtergebnisses so rasch als möglich zu befördern. Wir ersuchen Euch daher, die in Eurem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telephonisch oder telegraphisch an Eure Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle hätte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons telephonisch der Bundeskanzlei anzugeben und sofort brieflich zu bestätigen.
Die telegraphischen Meldungen, sowohl die der Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden, an die Kantonsbehörden als diejenigen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.
Wir benützen diesen Anlass, um Euch, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
Bern, den 9.0ktober 1964.
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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler: Gh. Oser
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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 6.
Dezember 1964 über die Weiterführung befristeter Preiskontrollmassnahmen (Vom 9.
Oktober 1964)
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Jahr
1964
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2
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41
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.10.1964
Date Data Seite
799-800
Page Pagina Ref. No
10 042 658
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