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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkonunissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit im Jahre 1963 (Vom 80. Januar 1964)

Herren Präsidenten !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 15 des Eeglements für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte vom 29.März 1963 über die Tätigkeit der Fiuanzdelegation im Jahre 1963 zu berichten.

Die Finanzdelegation konstituierte sich zu Beginn des Geschäftsjahres wie folgt: Mitglieder: HH, Nationalräte Frei (Präsident), Maspoli, Scherrer; HH. Ständeräte Barrelet (Vizepräsident), Müller-LU, Wipfli.

Suppleanten: HH. Nationalräte ßurgdorfer, Eggenberger, Ming; HH. Ständeräte Christen, Obrecht, Torche.

Während dos Geschäftsjahres schied Herr Nationalrat Maspoli zufolge Ablaufs seines Mandats aus der Finanzdelegation aus, an seine Stelle trat Herr Nationalrat Ming.

Die Finanzdelogation hielt im Berichtsjahr 6 ordentliche und 4 ausserordentliehe Tagungen ab, die in 20 Sektionssitzungen vorbereitet wurden. Die Inspektionstätigkeit bewegte sich im üblichen Eahmen.

Von der Eidgenössischen Finanzkontrolle sind der Delegation Dossiers über 428 Fälle unterbreitet worden, in welchen sich das Kontrollorgan zum Einschreiten veranlasst sah. Dabei handelt es sich um Beanstandungen, Anregungen und Bemerkungen - zum Teil als Folge der Vorrevision - welche mit den betreffenden Dienststellen bereinigt werden konnten, ohne dass von Seiten des Bundesrates oder der Finanzdelegation hätte interveniert werden müssen. Die Art der Erledigung anderseits gab der Finanzdelogation keinen Anlass zu Kritik. Darin

418 liegt die Bestätigung eines für die Finanzdelegation nicht unerheblichen Tatbestandes. Die Verwaltung bejaht in vermehrtem Masse die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle. Ferner sind der Finanzdelegation 498 Berichte über Bevisionen vorgelegt worden, welche auf Grund der reglementarischen Bestimmungen bei den Dienststellen des Bundes vorgenommen wurden. Dies bedeutet eine ganz erhebliehe Zahl von Prüfungshandlungen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss zulassen, dass die Kontrolle des Finanzhaushalts eine umfassende ist. Auch sind der Finanzdelegation 201 Bevisionsberichte des Finanzinspektorats der PTTBetriebe zugegangen.

Einen breiten Einblick in das finanzielle Geschehen des Bundes vermittelten die der Delegation auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen laufend unterbreiteten Bundesratsbeschlüsse. Die entsprechenden Protokollauszüge - insgesamt 1711 - umfassen alles, was vom Bundosrat in bezug auf den Finanzhaushalt vorgekehrt wird.

Schliesslich sei auch kurz auf die Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung hingewiesen. Deren Tätigkeit schliesst den durch die Finanzprüfung gezogenen Kreis in bezug auf die besonderen organisatorischen Belange und gestattet ,der Finanzdelegation auch in dieser Hinsicht den wünschbaren Einblick. Weitere Bemerkungen erübrigen sich, indem im wesentlichen auf das in den letzten Berichten Ausgeführte verwiesen werden kann.

Einer Eeihe von Fragen schenkte die Finanzdelegation besondere Beachtung und liess sich schriftlich und mündlich näher orientieren. Daraus sind zu erwähnen : Die Massnahmen im Gebiete der Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal.

Diesen kommt angesichts der Wohnungsmarktlage vor allem in den grossen Zentren zunehmende Bedeutung zu. Sollen die öffentlichen Dienste sichergestellt werden, so sind solche Vorkehren gegenwärtig unerlässlich, selbst auf die Gefahr hin, dass damit ein Teil des Personals in den Genuss.von Vorteilen gelangt, die nicht allen zustehen. Nachdem indessen ohne Ubertreibung von einem gewissen Notstand gesprochen werden darf, muss diese Nebenerscheinung in Kauf genommen werden. Sie verdient aber weiterhin allo Aufmerksamkeit.

Ähnlich gelagert sind die Verhältnisse im Ausland, Die Unterbringung der schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihres Personals begegnet
zunehmenden Schwierigkeiten, insbesondere sind horrende Mietpreise an der Tagesordnung. Die Finanzdelegation liess sich einlässlich über die vom Politischen Departement befolgte Politik auf diesem Gebiete orientieren und kara, auch in Bestätigung früherer Abklärungen, zum Schluss, dass, langfristig betrachtet, der Ankauf oder Bau geeigneter Liegenschaften billiger zu stehen kommt als die Miete.

Weitere Themen, mit welchen sich die Finanzdolegation zu befassen hatte, betreffen : Im Gebiet des Personalwesens : Ausrichtung von Bepräsentationszulagen, Besoldungszulagen an Chefbeamte, Eeise- und Spesenvergütungen, Abfindungsregelungen, Ausrichtung betrieblicher Vergünstigungen.

419 Im Einkaufswesen sind beachtliche Verbesserungen eingetreten, doch gibt es immer noch au viele Fälle, welche Finanzkontrolle und Finanzdelegation beschäftigen. Beachtung fanden dann vor allem Fragen organisatorischer Art.

Diese betreffen die Automation, Koordinations- und Kation alisier ungsmassnahmen und die Schaffung neuer Dienststellen. Weitere Themen berührten ausgesprochene Kontrollfragen, wie die Bautonkontrolle, den personollen Ausbau der Finanzkontrolle und die Revision dor PTT-Betriebe. Zur Diskussion standen ferner der Beitrag dor PTT-Betriebe an «Pro Telephon», der arbeitsärztliche Dienst, das Training der Militärpiloten; usw.

Die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle und der Zentralstelle für Organisationsfragen wickelte sich reibungslos ab und die zuverlässigen Dienste der beiden Stellen seien bei dieser Gelegenheit bestens verdankt.

Wie bereits in früheren Berichten dargelegt, befasst sich die Finanzdelegation, ausgehend vom Budgetrecht der eidgenössischen Bäte, des nähern mit einer Eeihe von Geschäften, die ihr der grundsätzlichen Tragweite wegen oder aus Dringlichkeitsgründen vom Bundesrat unterbreitet werden. Im Vordergrund steht in dieser Sicht gegenwärtig wohl die Beschaffung von Terrain für die mannigfachen Baubedurfnisse des Bundes und die Inangriffnahme oder Weiterführung dringlicher Bauten. Die Lage auf dem Liegenschaftsmarkt erfordert rasches Handeln, so dass vielfach nicht zugewartet werden kann, bis die erforderlichen Objektkredite auf dem ordentlichen Wege verfügbar werden. Anderseits wäre es kaum angängig, Globalkredite in dem Umfang auszusetzen, welche es der Verwaltung gestatten würden, bei jeder sich bietenden Gelegenheit rasch zuzugreifen. Die gemachten Feststellungen lassen den Schluss zu, dass im allgemeinen zweckmässig gehandelt wurde. Es erübrigt sich, die einzelnen Geschäfte darzulegen, indem die entsprechenden Botschaften des Bundesrates jeweils Hinweise auf die Zusammenarbeit mit der Finanzdelegation enthalten.

Besondere Beachtung schenkte die Finanzdelegation den auf beamtenrechtlichem Gebiete vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen, insbesondere der Bevision der Ämterklassifikation. Hiefür ist wohl der Bundesrat zuständig, indessen war es erforderlich, im Sinne vorübergehender Lösungen die Ausnahmebestimmungen des Beamtengesetzes in vermehrtem Masse
anzurufen. Die Finanzdelegation konnte sich dabei überzeugen, dass es sich um einen durch die Verhältnisse gerechtfertigten Weg handelt, der indessen möglichst bald durch eine Gesetzesrevision abgelöst werden muss.

Erfreulicherweise brachte das Berichtsjahr im Gefolge der laufenden Prüfung und Überwachung des Bundesfinanzhaushalts keine zu. beanstandenden Vorkommnisse, welche an dieser Stelle ihres grundsätzlichen Gehalts oder ihrer Tragweite wegen besonders erwähnt werden müssten. Dio Aufsichts- und Kontrollarbeit wickelte sich im herkömmlichen Bahmen ab. Sie ergab, von wenigen unerfreulichen Fällen untergeordneter Bedeutung abgesehen, der Finanzdelegation keinen Anlass zum Einschreiten. Hingegen verdient ein Aspekt der bekannton Ausgabensteigerung vollste Aufmerksamkeit. Es handelt sich um den abnehmenden Wollen zum Sparen. Das sparsame Haushalten ist im Zuge der Zeit

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etwas unmodern geworden. Gewiss bemüht man sich zu rationalisieren und unternimmt grosse Anstrengungen, den Verwaltungsablauf durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wirtschaftlicher zu gestalten. Allo diese nutzlichen Maasnahmen dürfen indessen nicht darüber hinwegtäuschen, dass letzten Endes eine Ausgabensteigerung mit zusehends verstärktem Bhythmus vorliegt. Deren Ursachen sind mannigfacher Art. Es kann nicht Sache des vorliegenden Berichtes sein, eine Analyse der Btindesausgaben vorzunehmen. Hingegen drängen sich einige allgemeine Bemerkungen auf. Die überaus gute Einnahmensituation des Bundes und die infolge der Hochkonjunktur allgemein gehobene Ausgabenfreudigkeit sind dem Sparwincn nicht förderlich. Diesen zu wecken und zu fördern, muSS eines der Hauptanliegen der Verantwortlichen aller Stufen bilden. Auf dem Gebiete der Finanzhaushaltsprüfung selbst worden die Anstrengungen no'ch vermehrt in die Richtung der Förderung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelenkt werden müssen. Dass es sich dabei um eine schwierige und wenig populäre Aufgabe handelt, die nur mit allseitiger aktiver Mitarbeit lösbar ist, ist sicher unbestritten. Die Finanzdelegation richtet auf diesem Wege das Ersuchen an die Bundesämter und deren Mitarbeiter, den Beweis dafür zu erbringen, dass sie willens sind, eine aussergewöhnliche Anstrengung in der Eichtung des Sparens zu erbringen. Zu denken ist dabei an den Widerstand gegen Begehrlichkeiten aller Art, an die Sorge für eine straffe Arbeitsdissriplin, die Ablehnung oder Kürzung übertriebener Forderungen an den Bund, an Zurückhaltung überall dort, wo das freie Ermessen dies gestattet.

Man kann dem entgegenhalten, mit dieser Einladung werde nur die Beihe ·der vielen, oft wenig erfolgreichen Appelle um einen weiteren vermehrt. Die Finanzdelegation ist sich dessen bewusst und gewillt, ihre Aufsichtsfunktion ganz besonders auf die Prüfung des wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltens auszurichten. Sie kann dabei auf die aktive Mitarbeit durch die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Zentralstelle für Organisationsfragen rechnen und unterstreicht, dass sie deren Massnahmen in jeder Beziehung unterstützen wird.

Es ist üblich, mit dem vorliegenden Bericht auch den Dank der mit der Prüfung des Finanzhaushalts Beauftragten an die Adresse von Bundesrat und Verwaltung
auszusprechen. Die Finanzdelegation kommt diesem Brauch gerne nach, hat sie doch in der Durchführung ihrer Aufgabe alle Gelegenheit, in das vielgestaltige Wirken der Bundesverwaltung hineinzusehen. Sie möchte diesen Dank mit der Anerkennung für die auf allen Stufen geleistete zuverlässige Arbeit verbinden und ebenso ihrer Befriedigung über die ihr für die Erfüllung ihrer Aufgabe gebotenen Erleichterungen Ausdruck geben.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Eäte, 7 9

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Der abtretende Präsident : E. Frei, Nationalrat

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit im Jahre 1963 (Vom 30. Januar 1964)

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05.03.1964

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