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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Senkung des Preiszuschlages auf eingeführtem Magermilchpulver (Vom SO. November 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Am S.Oktober 1964 haben wir don Preiszuschlag auf eingeführtem Magermilchpulver rückwirkend ab 1. Oktober 1964 neu festgesetzt (AS 1964, 882), Wir beehren uns, Ihnen im Sinne von Artikel 80, Absatz 3 des Milchbeschlusses vom 29. September 1953 (AS 1953, 1109) wie folgt zu berichten.

I. Ausgangslage 1. Durch den Bundesratsbeschluss vom 25. April 1958 (AS 1958, 227) wurde die Erhebung eines Preiszuschlages auf eingeführtem Magermilchpulver in der Höhe von 30 Franken je 100 kg brutto angeordnet; seither hat die Importbelastung zusammen mit dem Zoll von 50 Franken insgesamt 80 Franken je 100 kg brutto botragen. Diese Massnahme erwies sich damals zur Eindämmung der Verwendung von Milchersatzfuttermitteln bei der Kälbermast und -aufzucht als notwendig, zumal zwischen dem Import- und Inlanderzeugnis eine Preisdifferenz von ungefähr 40 Franken jo 100 kg bestand, welche die Verwertung der einheimischen Magermilch erschwerte. Die Erhebung eines Preiszuschlages war, weil wirksamer, dem für das Volhnilchpulver geltenden Leistungssystem vorzuziehen und erschloss überdies eine der Verlustdeckung der Milchproduktenverwertung dienende Einnahmenquelle.

2. Produktion und Einfuhr von Magermilchpulver zeigen seit der Anordnung des Preiszuschlages folgende Entwicklung:

1840

1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 (I-IX)

Produktion t

Einfuhr t

4145 5540 6211 6439 8193 9744 7563

430 16 6 1213 4248 2534 5398

total veifügbar t

4575 5556 6217 7652 12441 12278 12961

Die sprunghafte Zunahme der Erzeugung und namentlich der Einfuhr von Magermilchpulver seit 1962 ist eindeutig auf die beträchtliche Ausweitung des Verbrauchs von Milchersatzfuttermitteln bei der Kalbermast und -aufsucht zurückzuführen. Der Verbrauch von Magormilchpulvor im Nähriniltelsektor ist dagegen ziemlich stationär geblieben.

II. Entwicklung der Marktverhältnisse 1. Als Folge der um die Jahreswende 1962/68 stark angestiegenen Importe von Magormilchpulver und im Zusammenhang mit den durch unsere Beschlüsse vom 8.März 1963 angeordneten Belastungen auf eingeführten und im Inland hergestellten Milchersatzfuttermitteln trat vorübergehend eine fühlbare Stokkung im Absatz des einheimischen Magermilchpiüvers ein. Andererseits ergab sich wegen der grösseren Milcheinlieferungen im. "Winter 1962/63 und der entsprechenden Ausdehnung der Butterfabrikation auch ein namhafter Anstieg der Magermilchpulverproduktion. Gemäss den periodischen Meldungen des Zentralverbandos schweizerischer Milchproduzeuten (Zentralverband) erreichten die Vorräte an inländischem Magermilchpulvor bei den Fabriken Ende August 1963 mit über 2700 t den höchsten Stand. Anfangs Juni 1963 hatte der Zentralverband unter Hinweis auf diese Entwicklung das Begehren um Erhöhung des bisherigen Preiszuschlages auf Magormilchpulver auf 60 Franken je 100 kg brutto gestellt. Zur Begründung dieses Begehrens wurde in Eingaben und Aussprachen insbesondere auf Offerten für französisches Magermilchpulver aufmerksam gemacht, das franko Schweizcrgrenze, einschließlich Zoll und Preiszuschlag, auf bloss ungefähr 157 Franken zu Stehen komme gegen 1.70 Franken je Zentner für einheimische Sprühware für Futterzwecke.

In einer Konferenz mit den Beteiligten vom 10. Dezember 1968 wurde von Importeurenseite bereits auf ein Anziehen der Preise für ausländisches Magormilchpulver hingewiesen. Überdies bewegten sich die Importe im 2.Halbjahr 1968 in wesentlich kleinerem Eahmen als in der ersten Hälfte und im Vorjahr.

Das Begehren des Zentralverbandes wurde deshalb einstweilen zurückgestellt, kann jedoch wegen der seitherigen Entwicklung als überholt betrachtet werden.

2. Mittlerweile war in der Verkehrsmilchproduktion eine deutliche Umkehr eingetreten, indem im Winter 1963/64 Mindereinlieferangen von zeitweise mehr

1841 als 9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode verzeichnet wurden; im September 1964 ergab sich erstmals wieder eine Zunahme uin 3,7 Prozent, im Oktober 1964 eine solche von 0,3 Prozent (provisorisch). Die Erzeugung von Vorzugsbutter fiel noch in stärkerem Masse zurück und bewegte sich zeitweise mehr als 80 Prozent unter dorn Stand des Vorjahres. Dadurch ergab sich naturgomäss ein geringerer Anfall von Magermilch bzw. eine kleinere Fabrikation von Magermilchpulver als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Zufolge dieser Situation konnten die Fabriken ihre letztjährigen, grossen Vorräte an Magermilchpulver weitgehend abbauen, und es resultierte ein entsprechend grosser, weitgehend durch die steigende Nachfrage nach Milchersatzfuttermitteln bedingter Ergänzungsbedarf an ausländischem Magermilchpulver.

3. Auf dem Weltmarkt zeichnete sich seit geraumer Zeit eine starke Preishausse für Magermilchpulver ab. Während amerikanische Ware im Sommer und Horbst 1963 cif, Eotterdam mit nur 160 $/t (Fr. 0,70/kg) gehandelt wurde, betrug der Angebotspreis Anfang 1964 rund 180 f/t (Fr. 0.78/kg) und stieg bis Mitte Juni 1964 sogar auf ca.240 $/t (Fr.l.04/kg). Diese Preishausso ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Vereinigten Staaten die Exportsubventionen aufhoben, eine Massnahme, die sich durch die ausserordentlich günstige Absatzlage erklärt. Die Aussenhandelsstatistik zeigt übrigens, dass die diesjährigen Importo von Magermilchpulver zum grössten Teil aus den USA stammen, während in den Jahren 1962 und 1963 vorwiegend Frankreich und Grossbritannien als Lieferanten auftraten.

Seit dorn Sommer 1964 kommt das ausländische Magermilchpulver um etwa 30 Franken je Zentner teurer zu stehen als das einheimische Erzeugnis. Für dieses haben sich die Preise auf Grund jeweiliger Vereinbarungen zwischen dem Zentralverband und den Fabrikanten wie folgt entwickelt (bei Lieferungen von Sprühware von 10000 kg und mehr, franko Talbahnstation des Empfängers, Verpackung in Papiersäcken) : Gültig ab :

I.Juni 1961 1. September 1961 I.November 1962 22. April 1964

für Kalirmittel : Fr./kg

1.65 1.70 1.75 1.85

für Futtermittel : 3Tr./kg

1.55 1.65 1.70 1.80

Die Preisanpassungen erfolgten jeweils im Zusammenhang mit der Besserbewertung der Magermilch, wie auch zufolge der allgemeinen Kostenverteuerung.

4. Unter Hinweis auf die veränderte Lage auf dem Weltmarkt und die Verknappung an inländischem Magermilchpulver war von Firmen des Importhandels und von Milchersatzfuttermittelfabrikanten das Begehren um Aufhebung bzw.

starke Senkung des Preiszuschlages gestellt worden. Die geschilderten Verhältnisse liessen es als gerechtfertigt erscheinen, auf dieses Begehren grundsätzlich einzutreten.

Bundesblatt. 116. Jahrg. Bd. II.

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1842 IH. Stellungnahme der beratenden Organe und der Beteiligten 1. Die Mitglieder dos Fachausschusses Milch und der Beratenden Kommission für die Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes erachtoten mehrheitlich eine Herabsetzung des Preiszuschlages auf 10 Pranken je Zentner brutto als angemessen. Während die Produzentenvertreter eine Senkung auf bloss 20 Franken vorschlugen, wurdo von Seiten des Importhandels die Aufhebung des Preiszuschlages beantragt, mit der Begründung, dass dieser angesichts der gegenwärtigen internationalen Marktlage nicht mehr am Platze soi.

2. Die Beteiligten hatten bestimmungsgemäss an einer am 18. August 1964 stattgehabten Konferenz Gelegenheit, ihren Standpunkt mündlich darzulegen, und waren sich grundsätzlich einig darüber, dass eine Senkung vorzunehmen sei, wobei jedoch über das Ausmass derselben die Meinungen geteilt waren. Die Kreise des Importhandels und der Futtermittelfabrikanten plädierten für Aufhebung des Preiszuschlages, da bis auf weiteres keine Verwertungsschwierigkeiten fur die inländische Magermilch bestunden und die einheimische Industrie nicht in der Lage sei, den stark gestiegenen Bedarf an Magermilchpulver zu decken. Demgegenüber bezeichneten die Produzentenvertreter den Preiszuschlag als unentbehrlichen Schutz an der Grenze und warnten davor, diesen vollständig abzubauen. Anhand der in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesenen grossen Importe von Magermilchpulver bestehe berechtigter Grund zur Annahme, dass in Anbetracht der Preishausse auf dem Weltmarkt bereits eine starke Voreindeckung erfolgt sei (z.B. Juli-Import 1706 t).

IV. Beschluss des Bundesrates In Abwägung aller Gesichtspunkte gelangten wir im Zusammenhang mit unseren Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft vom 5. Oktober 1964 zum Schluss, der Preiszuschlag auf eingeführtem Magermilchpulver sei von 80 Franken auf 10 Franken je 100 kg brutto zu senken.

Gestützt auf diese Darlegungen beantragen wir Ihnen, vom Bundesratsbeschluss betreffend Preiszuschlag auf eingeführtem Magermilchpulver in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen und zu beschliessen, dass der damit festgesetzte Ansatz weiterhin in Kraft bleiben soll.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 30.November 1964.

7874

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Senkung des Preiszuschlages auf eingeführtem Magermilchpulver (Vom 30. November 1964)

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17.12.1964

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