Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt in drei Etappen und wird im Konzeptteil «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt. 2011 hat der Bundesrat die sechs in Etappe 1 vorgeschlagenen Standortgebiete der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) genehmigt. In Etappe 2 erfolgt die Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp. Von den sechs geologischen Standortgebieten hat die Nagra 2015 vorgeschlagen, Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Im Unterschied zur Nagra beurteilt das ENSI die Zurückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern als nicht ausreichend begründet. Deshalb ist gemäss ENSI dieses Standortgebiet ­ zusätzlich zu Jura Ost und Zürich Nordost ­ in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) teilt diese Ansicht. In Etappe 2 hat die Nagra mit den Regionalkonferenzen die Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage von geologischen Tiefenlagern erarbeitet. Diese und weitere Resultate sind Gegenstand der Vernehmlassung, festgehalten im «Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter». Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat darüber entscheiden, welche der Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.

Datum der Eröffnung: 22. November 2017 Vernehmlassungsfrist: 9. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie BFE, Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen, Telefon +41 58 465 07 35, Fax +41 58 463 25 00, www.radioaktiveabfaelle.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Dezember 2017

2017-3267

Bundeskanzlei

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