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Bundesblatt 116. Jahrgang

Bern, den 16.April 1964

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Janresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1963 (Vom 8. Aprü 1964) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den Geschäftsbericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle mit der ihm beigegebenen Jahresrechmmg für das Jahr 1968 zu unterbreiten.

Der Kreis der Länder, mit welchen die Schweiz im gebundenen Zahlungsverkehr steht, dessen Durchführung und Überwachung der Verrechnungsstelle übertragen ist, beschränkte sich Ende des Berichtsjahres auf 9 Staaten (Bulgarien, die Deutsche Demokratische Kepublik und Berlin (Ost), Iran, Jugoslawien, Polen, Eumänien, die Tschechoslowakei, Ungarn und die Vereinigte Arabische Republik). Auf Grund einer Verständigung zwischen der Schweizerischen Botschaft in Teheran und dem Iranischen Aussenministerium sowie des Bundesratsbeschlusses vom 28. Januar 1964 über die Aufhebung des gebundenen Zahlungsverkehrs mit Iran wickelt sich seit I.Februar 1964 auch der Zahlungsverkehr mit diesem Lande wiederum in freien Devisen ab.

Der Personalbestand der Verrechnungsstelle beläuft sich Ende 1963 noch auf 82 Angestellte gegenüber 36 zu Beginn des Berichtsjahres.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie in den letzten drei Vorjahren ausgeglichen. Die von der Verrechnungsstelle für das in den letzten Jahren abgebaute Personal zu erbringenden Sonderleistungen in Form von Bückerstattungen Bundesblatt. 116. Jahrg. Bd. I.

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814 an die eidgenössische Versicherungskasse wurden wiederum durch eine Entnahme aus der ^Rückstellung für den Personalabbau gedeckt, soweit sie nicht über die laufende Eechnung beglichen werden konnten.

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat die Jahresrechnung 1968 der Verrechnungsstelle geprüft und in Ordnung befunden: Wir beantragen Ihnen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Verrechnungsstelle für 1963 gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 8. April 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Rechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1963 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Eechnung der Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 sowie in einen Bericht und Antrag des Bundesrates vom 8. April 1964, beschliesst : Einziger Artikel Der Geschäftsbericht und die Eechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1968 werden genehmigt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1963 (Vom 8. April 1964)

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1964

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15

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8977

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.04.1964

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813-814

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