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Kreisschreiben des ·

Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 24. Mai 1964 betreffend die Berufsbildung (Vom 19. März 1964)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir beehren uns, Euch zur Kenntnis zu bringen, dass wir den 24. Mai 1964, und innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorhergehenden Tage, als Datum festgesetzt haben für die Volksabstimmung betreffend das Bundesgesetz betreffend die Berufsbildung.

Wir ersuchen Buch, allo Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sieh gehen kann (vgl. Bundesgesetze vom 19. Juli 1872, ES l, 157, vom 17. Juni 1874, BS l, 178, vom 28.März 1962, AS 1962, 789, vom 30. Juni 1960, AS 1960, 1341 über die Einfuhrung der vorzeitigen Stimmabgabe in eidgenössischen Angelegenheiten sowie die Kreisschreiben des Bundesratcs vom 16. März und S.April 1925, BEI 1925,1, 809, II, 137, vom 4. Oktober 1937, BEI 1937, III, 153, und vom 18.November 1938, BEI 1938, II, 771).

Wie bisher werden wir Euch von unserem Beschlüsse eine kleinere Anzahl Exemplare zustellen.

Insbesondere ermahnen wir Euch, dafür zu sorgen, dass die Abstimmungsvorläge spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstage an die Stimmberechtigten verteilt wird und dass die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Eorm angefertigt und binnen s p ä t e s t e n s 10 Tagen, von der Abstimmung an gerechnet, an die Bundoskanzlei gesandt werden. Die Stimmzettel selbst sind gehörig versiegelt bis nach Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung durch die Bundesversammlung aufzubewahren.

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Die Protokolle haben anzugeben : die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl aller eingelangten Stimmzettel, die Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel (getrennt in leere und in ungültige), die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel und dio Zahl dor abgegebenen Ja und Nein. Die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel ergibt sich, indem die Zahl der leeren und ungültigen Stimmzettel von der Zahl aller eingelangten Stimmzettel abgezogen wird, und bildet die Grundlage für die Berechnung des absoluten Mehrs, das ist die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eins.

Für dio Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses empfehlen wir Euch dringend, nachfolgendes Schema zu benützen.

Schema für dis Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses in den Kantonen Ausser Betracht In Befallende tracht Stimmzettel fallende Stimmleere ungültige zettel

Gerne Gemeinde Eingelante (Bezirk, Wahlkreis) Stimmbeberechtigte Stimmzettel

Berufsbildung

Ja

Nein

i i '

Ah

Wir lassen Euch die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie an der letzten Abstimmung. Allfällige abweichende Wünsche wollt Ihr durch Vermittlung Eurer Staatskanzlei sofort beim Drucksachonbüro der Bundeskanzlei vorbringen.

Die Telephon- und Telegraphenabteilung wird von uns angewiesen werden, die amtlichen Mitteilungen über die Ergebnisse der Volksabstimmung zwecks Festsetzung des Gesamtergebnisses so rasch als möglich zu befördern. Wir ersuchen Euch daher, die in Eurem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telephonisch oder telegraphisch an Eure Staatskanzlei oder eine andere hiefiir bestimmte Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle hätte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons telephonisch der Bundeskanzlei anzugeben und sofort brieflich zu bestätigen.

Die telegraphischen Meldungen, sowohl die der Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden, an die Kantonsbehörden als diejenigen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei.

646 Wir benutzen diesen Anlass, um Euch, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Macbtschutz zu empfehlen.

Bern, den 19. März 1964, Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von Moos 7159

Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 17. Januar 1964)

Herr Ernst Kart, von Koggwil (15E), wurde zum Schweizerischen Konsul in Ereiburg im Breisgau ernannt.

(Vom 17.März 1964) Der ßundesrat hat von den Bucktritten der Herren alt Nationalrat Emil Frei, Winterthur, und alt Standorat Ernst Lieb, Schaffhausen, als Vertreter dos Bundesrates im Senat der Schweizerischen. Naturforschenden Gesellschaft Kenntnis genommen. Als Nachfolger wurden gewählt : die Herren Nationalräte Dr. Anton Muhe im, Begierangsrat, Luzern, und Dr. Rainer \Vaibcl, Nationalrat, Direktor, Laufen.

Der Bundesrat hat vom Bucktritt folgender Herren aus der Eidgenossischen Wasser- und Energiewirtschaftskomrnission Kenntnis genommen: Dr.

h.c. Arthur Winiger, Cologny, Präsident der Kommission, alt Buiidesrichter Louis Python, Eillistorf (FB), und alt Direktor Stoffel, Zürich.

Für den Best der Amtsdauer wurden als neuer Präsident Dr. h.c. Eric Choisy, Ständerat, Präsident der Grande Dixence S.A. und Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie, Satigny, und als neue Mitglieder Maurice

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 24.

Mai 1964 betreffend die Berufsbildung (Vom 19. März 1964)

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1964

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26.03.1964

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