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Botschaft des

Birndesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in London (Tom 27. November 1964)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Bekanntlich besitzt die Eidgenossenschaft seit 1982 in London, Bryanston Square Nr. 21 und Montagu Place Nr. 16/18, drei zusammenhängende Liegenschaften, in denen heute ein Teil der Kanzlei der schweizerischen Botschaft und die Besidenz des Missionschefs untergebracht sind. Dieser Liegenschaftskomplex steht im «freehold», d.h. der Bund ist Eigentümer von Grund und Boden einschliesslich Gebäuhchkeiten, währenddem sich Immobilien in London in der Kegel unter «leasehold», einem Landpachtvertrag, befinden.

I. Historischer Rückblick Der erwähnte Gebäudekomplex stellte zur Zeit, als die Gesandtschaft 17 Personen beschäftigte, eine gute Unterkunftslösung dar. Die Räumlichkeiten waren gross genug, um 25 bis 28 Mitarbeiter unterzubringen. Im Laufe der Jahre musste der Personalbestand in unvorhergesehenem Masse vermehrt worden.

Während des Krieges stieg die Zahl der Beschäftigten infolge zusätzlicher Aufgaben auf 85 Personen. Aus Baummangel liess mati zuerst die Residenz des Missionschefs in Büros umgestalten. Der Gesandte war genötigt, ins Hotel zu ziehen, eine Massnahme, die nicht befriedigen konnto und zudem kostspielig war. Spater fanden dann noch einige Dienststellen der Gesandtschaft Unterkunft in der ehemaligen japanischen Botschaft, Grosvenor Square 10.

Die Eidgenossenschaft erwarb, um diesem Zustand ein Ende zu bereiten, im Jahre 1948 zwei «leases» (Grosvenor Square 10 und Duke Street 84), wobei beabsichtigt war, das am Grosvenor Square gelegene Gebäude grösstenteils umzu-

1267 bauen und an der Duke Street einen Neubau zu errichten. Dieses Projekt wurde in der Folge aufgegeben, einerseits aus finanziellen Erwägungen und anderseits aus Gründen des kleineren Personalbestandes, der in der Zwischenzeit von 70 auf 50 Personen reduziert werden konnte. Die beiden «leases» sind dann wieder vcräussert worden.

Mangels anderer Möglichkeiten wurde die Residenz des Missionschefs im Jahre 1954 wiederum an den Bryanston Square Kr. 21 verlegt. Die Büros, welche sich in der Bcsidonz befanden, konnten in einem benachbarten Mietgebäude am Montagli Place Nr. l zu einem Mietzins von ca. 800 £ st. pro Jahr untergebracht worden. Dio restlichen Kanzleiräumo verblieben in den Liegenschaften Montagu Place Nr. 16/18, Seither haben sich die Unterkunftsverhältnisse nicht mehr geändert.

Auf gewisse im Jahre 1948 geausserte Befürchtungen um das Schicksal des residentiellen Bryanston Quartiers, das sich zu einem Handelsviertel entwickeln könnte, antwortete unsere Gesandtschaft im Jahre 1958, dass sich das Besidenz-Quartier unverändert erhalten habe. Wir wurden zudem darauf hingewiesen, dass keine Gründe vorhanden wären, den Sitz der offiziellen Vertretung nicht in diesem Stadtteil zu belassen, obwohl Bryanston Square ausserhalb der Viertel hege, wo sich die Mehrzahl der diplomatischen Vertretungen befindet. Im Jahre 1962 ist diese Ansicht nochmals durch unsere Botschaft bestätigt worden.

II. Heutige Lage Das Botschaftsgebäude ist sehr veraltet und zu klein. In der Hoffnung, für den Missionschef eine andere Besidenz zu finden und alsdann den ganzen Gebäudekomplex für Kanzleizwecke umzubauen, beschränkte sich der laufende Unterhalt auf das Notwendigste; man hat aus denselben Gründen auch auf Gesamtrenovationen und Modernisierungen verzichtet. Die verwinkelten kleinen Büros, deren Einrichtungen, die vielen Gänge, Stufen und Treppen vermitteln heute einen Eindruck von Dürftigkeit, die unserer offiziellen Landesvertretung nicht würdig ist. Die baulichen Einrichtungen behindern eine rationelle Betriebsführung, dies umsomehr als sich noch Zweigbüros in einem benachbarten Mictgebäude befinden. Im Besidenzteil herrschen dieselben unzulänglichen Verhältnisse mit engen Empfangsräumlichkeiten, die zudem auf zwei Stockwerken verteilt und nur durch eine schmale Treppe miteinander verbunden sind.

Seit mehreren
Jahren hat man vergeblich versucht, eine geeignete Besidenz zu finden. Erhältliche Objekte waren entweder schlecht gelegen oder in baulichen Zuständen, die unverhältnismässig grosse Umbau- und Instandsetzungskosten verursacht hätten. Bei allem Aufwand wären diese Liegenschaften dennoch nicht vollständig einwandfrei gewesen, auch hätte es sich überall nur um «leasehold»-0bjekte gehandelt.

Die an die bundeseigene Liegenschaft Bryanston Square Nr. 21 grenzenden Gebäude Nr. 19/20 wurden während des Krieges zerstört. Es bestanden dann

1268 Projekte, die Grundstücko zu erwerben, um die Botschaft erweitern zu können.

Mehrere Versuche, das Baugelände im «freehold» zu kaufen, scheiterten. Auf einen «leasehold» wollte man sich nicht einlassen, denn es wäre keine glückliche Lösung gewesen, den bisherigen Teil der Liegenschaft im «freehold» und den neuen Gebäudetrakt im Landpachtvertrag mit befristeter Gültigkeit zu besitzen. Im Frühling 1961 gelang es dann der Botschaft, für die Nachbarparzellen im Halte von 624 ma ein «freehold »-Angebot zu 50 000 £ st. zu erlangen, was einem Preis von 920 Pranken pro Quadratmeter entspricht.

Verschiedene Experten in London sowie unsere Botschaft fanden die Offerte gunstig, denn andere Baugrundstücke, die sich für die Errichtung einer Eesidenz geeignet hätten, wurden zu wesentlich höheren Preisen angeboten. Auch in bezug auf die Baukosten wird sich die Variante, wo Botschaftskanülei und Besidonz in einem Gebäude Unterkunft finden, günstig auswirken.

Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Eäte wurde durch BEB vom 18. April 1962 ein Objektkredit von 720000 Pranken genehmigt, welcher den Kaufpreis der Parzellen, die Honorare und einen Projektierungskredit umfassto. Anlässlich der Sommersession 1962 haben die Eäte dem Kredit im Eahmen des 1.Nachtrages zum Voranschlag für das Jahr 1962 zugestimmt.

Der Objektkredit wurde per 81. Dezember 1963 mit einem unbenutzten Betrag von ca. 72000 Pranken abgeschlossen.

HI, Projekte Nach Abschluss dos mit dem Kauf zusammenhängenden Verfahrens, das sehr langwierig und umständlich war, hat man in London geprüft, ob die bestehenden Gebäulichkeiten umgebaut werden können, ob sie bestehen bleiben sollen und lediglich die zugekauften Parzellen zu überbauen wären, oder ob ein Abbruch und Neubau in Präge käme. Nach gründlichem Studium gelangte man zur Überzeugung, dass der Abbruch und die Erstellung eines neuen Gebäudes die bessere und günstigere Alternative darstellen wurde. Die Umbauvariante hätte dem inzwischen entwickelten Bauprogramm nicht mehr angepasst werden können, das Gebäudevolumen wäre zu knapp gewesen, ausserdem hatten die verschiedenen Stockwerkhöhen innerhalb des Gebäudekomplexes eine rationolle Anordnung der Büro- und Besidenzlokalitäten verunmöglicht. Perner ist in Betracht zu ziehen, dass sich die Gebäulichkeiten und deren Einrichtungen
(Heizung, Wasser, elektrische Anlagen, Aufzüge usw.) in denkbar schlechtom Zustand befinden, sodass fast alles vollständig erneuert werden müssto. Sodann wäre die Umbauvariante im Vergleich zum Neubau mit einer längeren Bauperiode und mit grösseren Unannehmlichkeiten verbunden. Die Kosten wären kaum niederiger als die eines neuen Gebäudes und das Eesultat wäre hinsichtlich der räumlichen Verhältnisse und der Organisationsmöglichkeiten des Betriebes nicht durchwegs zufriedenstellend.

Die wesentlichsten Vorteile beim Neubau können wie folgt zusammengefasst werden :

1269 - Ausnutzung des maximalen Bauvolumens mit zweckmässigeror Einteilung, - Wegfall verschiedener Stockwerkhöhen und günstigere interne Verbindungen im Gebäudekomplex, - kürzere Bauperiode, geringere Risiken hinsichtlich Baukostenteuerungen, kürzere Mietfristen und Mietzinsersparnisse für Ausweichquartiere, - Überraschungen sind bei Neubauten weniger häufig als bei Umbauten.

Da die Bauvorschriften in England zu kompliziert sind und meistenteils dem Gewohnheitsrecht unterstehen, musste man darauf verzichten, einen Schweizer Architekten mit der Erstellung der Pläne und der Ausführung der Arbeiten zu betrauen. Die englischen Baureglemente sind zur Tieit und voraussichtlich noch während mehrerer Jahre infolge der Vereinigung von vielen Vorstadtbe/irken zum Londoner Stadtkreis Revisionen unterworfen. Es ist demzufolge äusserst wichtig, dass der Architekt bei den lokalen Behörden und Institutionen, die beim Bau, besonders in Fragen der Ästhetik, mitzureden haben, gut eingeführt ist.

Unter diesen Umständen wurden drei britische Architekten eingeladen, Vorentwürfe auszuarbeiten. Nach Prüfung ürer Arbeiten fiel die Wahl auf die Firma T .P. Bennett & Son, ein bedeutendes Architektur-Büro in London. Deren erstes Projekt ist im Laufe des Sommers 1964 nochmals eingehend untersucht worden. Die gemäss unseren Wünschen abgeänderten Pläne wurden anfangs September grundsätzlich genehmigt, wobei wir uns das Recht einräumten, noch weitere kleinere Änderungen anzubringen.

Es wird eine klare bauliche Trennung zwischen der Kanzlei und der Residenz angestrebt. Nach den Plänen kommen die Arbeitsräume grösstenteils an den Montagli Place zu liegen und die Residenz soll im Gebäudeflügel am Bryanston Square eingerichtet werden. Der Neubau wird 4 Obergeschosse und 2 Kellergeschosse aufweisen. Eisenbeton und Backsteine bilden die Tragkonstruktion. Die Fassadengestaltung soll einfach und ansprechend sein. Moderne technische Einrichtungen sind vorgesehen, insbesondere Lüftungsanlagen für Räumlichkeiten, wo dies erforderlich ist. In den Untergeschossen, die Platz für Keller- und Lagerräume, Archive und Autoabstellplätze bieten, werden die Heizungs- und technischen Versorgungsanlagen installiert. Im Kanzlei-Erdgeschoss wird eine grosse Schalterhalle angeordnet, die Zutritt zu den meistbesuchten Büros gewährt. Weitere Arbeitsräume
werden in die oberen Stockwerke verlegt, dort ist auch die Errichtung einer Personalkantine geplant. Im Parterre des Residenztraktes wird sich ein Konferenzsaal befinden. Der I.Stock ist für Ernpfangsräume reserviert, während die oberen Etagen für Wohnräume, Gästezimmer und Dienstbotenunterkünfte vorgesehen sind. Der 4. Stock des ganzen Gebäudes wird zu Dienstwohnungen ausgebaut, welche für Kanzlei und Residenz eine Haumreserve bilden.

IV. Baukosten Die Kosten des Abbruchs und des Wiederaufbaus wurden durch den Architekten Sir Thomas Bennett wie folgt eingeschätzt :

1270 A. Normale Kosten: 1. Gebäudekosten 2. Honorare für den Architekten und für Ingenieure B. Zusätzliche Kosten: 1. Abbmcharbeiten und Bauplatzinstallationen 2. Pfahlfundationen 3. Werkanschlüsse und Umgebungsarbeiten 4. Lüftungsanlage Schalterhallo und Empfangsräume 5. Telephonzentrale und andere Schwachstromanlagen 6. Leuchtdocke Schalterhalle und Leuchtkörper 7. Honorare für Fachberater für zusätzliche Arbeiten

£ 640 000.80000.-

720 000.--

15 000.15 000.5 000.15 000.20 000.18000.10000.-

98 000.-- 818 000.Pr.

£ 818 000.-- zum Kurs von Fr. 12.10 . .

Unvorhergesehenes

9 897 800.1 802 200.11 700 000.--

Diese pauschale Schätzung basiert auf den am I.September 1964 gültigen Preisen und Löhnen. Sie überschreiten den provisorischen Vorschlag vom 25. Januar 1962, der 8 Millionen Franken vorsah. Die Differenz ist hauptsächlich auf die inzwischen eingetretene Baukostenteuerung von ca. 20 Prozent zurückzuführen. Die Eubrik «Unvorhergesehenes» erfährt dadurch ebenfalls eine entsprechende Erhöhung. Schliesslich beziehen sich die Pläne von 1964 auf einen vierstöckigen Bau anstelle des heutigen dreistöckigen Häuserkomplexes. Somit ist die nötige Baumreserve vorhanden. Ausserdem. werden die Untergeschosse grösser gestaltet, um genügend Lagerraum zu gewinnen und Autoeinstellplätze zu schaffen, die zufolge der städtischen Bauvorschriften unerlässlich sind.

Für die Möblierung der bisherigen Botschaftsräumlichkeiten werden die bisherigen Einrichtungen Vorwendung finden; nötigenfalls müssen sie durch neues Mobiliar ergänzt werden. Die daraus entstehenden Auslagen werden gedeckt aus dem jährlichen Globalkredit für Mobiliar der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Gestützt auf die vorausgehenden Darlegungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen. Es wäre wünschenswert, wenn die eidgenössischen Bäte die Frage der Errichtung eines Botschaftsgebäudes in London in der kommenden Märzsession behandeln könnten.

1271 Eine sofortige Inangriffnahme des Bauvorhabens würde sich für den Bund finanziell günstiger auswirken, denn Preiserhöhungen, die mit der steten Baukostenteuerung zusammenhängen, könnten dadurch vermindert werden. Es ist ausserdem beizufügen, dass die Botschaft in der Nähe ein für Büros geeignetes Mietobjekt gefunden hat, das sie als Ausweichquartier während der Bauperiode benötigt. Um diese einmalige und zufällige Unterkunftsmöglichkeit nicht zu verpassen, musste das Objekt schon ab Dezember 1964 gemietet werden.

Die Zuständigkeit beruht auf Artikel 85, Ziffer l und 10 in Verbindung mit Artikel 102, Ziffer 8 und 14 der Bundesverfassung.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 27. November 1964.

Tm Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von, Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1272 (Entwurf)

Bimdesbeschhiss über

die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in London

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85, Ziffer l und 10 in Verbindung mit Artikel 102, Ziffer 8 und 14 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. November 1964, beschliesst :

Art. l Für die Erstellung eines Botschaftsgebäudes in London, das dio Kanzloi, die Eesidenz des Missionschefs und einige Dienstwohnungen einschliesst, wird ein Objektkredit von 11700000 Pranken bewilligt.

Art. 2 Dieser Bundesbeschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

7864

Botschaftsaebaude in Londor Bestand

Projekt

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BRYANSTON MEWS EAST

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BRYANSTON SQUARE

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in London (Vom 27. November 1964)

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1964

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49

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9111

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10.12.1964

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1266-1273

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