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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die periodische Durchführung von Strassenverkehrszählungen (Vom 1. Juni 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Die Strassenverkehrszählungen sind eine der wichtigsten Grundlagen jeder Strassenplanung. Sie vermitteln Aufschlüsse über die Grosse und die Struktur des Motorfahrzeugverkehrs, die zur Bestimmung der Erfordernisse für den Ausbau des nationalen und des internationalen Strassennetzes unerlässh'ch sind.

Angesichts des ständig wachsenden in- und ausländischen Motorfahrzeugbestandes müssen solche Erhebungen von Zeit zu Zeit wiederholt werden.

In der Schweiz entstand schon früh das Bedürfnis, durch Zählungen die tatsächliche Grosse des Verkehrs zu bestimmen. Der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner kommt das Verdienst zu, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Baudirektionen in den Jahren 1928/29 die erste gesamtschweizerische Zählung des Strassenverkehrs veranlasst zu haben. Diese Erhebungen wurden 1986/37 wiederholt. Beide Verkehrszählungen umfassten die Ermittlung der Verkehrsdichte und ihrer Schwankungen im jahreszeitlichen Ablauf.

Nach dem Tiefstand des zweiten Weltkrieges hat sich der Automobilbestand unseres Landes rasch wieder gehoben und die Vorkriegszahlen bald übertroffen.

Es drängten sich daher neue Zählungen auf. Die Baudirektoren-Konferena beschloss an ihrer Hauptversammlung im Jahre 1947, den Kantonen die Durchführung von Verkehrszählungen vom Frühjahr 1948 bis Frühjahr 1949 zu empfehlen. Diese Erhebungen wurden im Einvernehmen mit dem damaligen Eidgenössischen Oberbauinspektorat (heute Eidg. Amt für Strassen- und Flussbau) durch eine besondere Kommission der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner organisiert und von den kantonalen Baudirektionen durchgeführt.

Die Auswertung erfolgte durch das Eidgenössische Oberbauinspektorat und das

uso Statistische Amt des Kantons Zürich. Da sich aber gegenüber den dreissiger Jahren nicht nur dem Strassenbau, nämlich in der Strassenplanung und der Gestaltung der Ausbauprogramme, neue Probleme stellten, sondern auch allgemeine verkehrspolitische Fragen an Bedeutung gewannen, entstand das Bedürfnis, fortan einen tieferen Einblick in das Wesen des schweizerischen Strasßenverkehrs zu nehmen. Zur Bestimmung der Grosso des Verkehrs kam als zweite Aufgabe die Feststellung der Struktur dos Verkehrs, das heisst die sogenannte Verkehrsanalyse. Dieso hat sich seither für alle Stufen der Planung als nötig erwiesen.

Den Anstoss für die nächsten Strassenverkehrszäblungen im Jahre Ü 955 gab das Binnentransport-Komitee der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen durch seine Empfehlung, den Verkehr auf den europäischen Durchgangsstrassen nach einheitlichen Richtlinien zu zahlen. Die Schweiz erklärte sich bereit, an der geplanten Erhebung mitzuwirken und die erforderlichen Zählungen auf ihrem Strassonnetz durchführen zu lassen. Vorbereitet und durchgeführt wurden diese Erhebungen in enger Zusammenarbeit zwischen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmanner, den kantonalen Baudirektionen, dorn Eidgenössischen Statistischen Amt und dem Eidgenössischen Oberbauinspektorat. Der finanzielle Aufwand wurde zum Teil von den Kantonen direkt getragen und zürn Teil mit Hilfe einer besondern Eückstellung aus dem Treibstoffzollantcü gedeckt. Die Baudirektoronkonferenz und die Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmanner bekundeten ihr Interesse durch finanzielle Beiträge. Das Statistische Amt übernahm erstmals die Verarbeitung des umfangreichen Zahlenmaterials. Die Berichterstattung besorgten das Statistische Amt und das Oberbauinspektorat gemeinsam. Die Ergebnisse dieser Verkehrserhebung dienten der Kommission des Departemenl es des ]nnern für die Planung dos Hauptstrassennctzes als Grundlage für die Verkehrsanalysen.

Das stetige Anwachsen des in- und auslandischen Motorfahrzeugbestandes belastete das Strassennctz immer starker. Bcroits im Jahro 1960 musstcn die Verkehrszahlungen wiederholt werden. Auf Grund eines Bundesratsbeschlnsses vom 4. Dezember 1959 wurden das Eidgenössische Amt für Strassen- und Elussbau und das Eidgenössische Statistische Amt mit dieser statistischen Aufnahme des
Strassenverkehrs und mit der Auswertung der Ergebnisse beauftragt.

Eür das Jahr 1965 empfiehlt nun das Bmncntransport-Komitee der europaischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen den Ländern eine weitere Verkehrszahlung auf den europäischen Durchgangsstrasson, don sogenannten Europastrassen. In Abweichung von den froheren Empfehlungen werden für 1965 auch Erhebungen auf den übrigen Strassen gewünscht. Da die Schwein ihre früheren Verkehrszahlungon auch auf die wichtigsten Verbindungen ausserhalb des Europastrassennetzes ausgedehnt hat, ergibt sich aus dieser zusätzlichen Empfehlung keine besondere Erweiterung der Erhöhung in unserem Lande, Die gleichzeitige Erfassung des Verkehrs auf allen wichtigen Strassen liefert wertvolle Unterlagen über die Belastungen der einzelnen Strecken. Ver-

1131 gleiche mit früheren Zählungen ermöglichen zudem eine periodische Überprüfung der mit Bundeshilfe auszubauenden Strassennetze und lassen allfàllige Änderungen oder Ergänzungen rechtzeitig erkennen. Die periodischen Verkehrserhebungon bilden ausserdem eine wichtige Grundlage für die Festlegung der Bauprogramme. Die Anwendung einheitlicher Zahhnethodon in ganz Europa hat den Vorteil, dasa die schweizerischen Ergebnisse mit denjenigen der umliegenden Länder verglichen werden können. Aus den erwähnten Gründen erachten wir es als zweckmässig, dass auch die Schweiz der Empfehlung der UNO, im Jahre 1965 eine weitere allgemeine Verkohiszahlvmg durchzufuhren, Folge leistet.

Die Verkehrszählungen von 1955 und 1960 wurden auf Grund von Bundesratsbesohlüssen durchgeführt. Nach Artikel l, Absatz l dos Bundesgesetzes vom 23. Juli 1870 betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in dor Schweiz (ßS 4, 282) sind indessen Aufnahmen und Zahlungen, die sich auf die ganze Schweiz erstrecken und in gewissen Perioden wiederkehren sollen, durch Beschluss der Bundesversammlung anzuordnen. Wir beantragen Ihnen daher, dass die Durchführung von gesamtschwoizerischen Verkehrszahlungen, die von nun an in regelmassigen Zeitabständen erfolgen sollen, entsprechend der erwähnten gesetzlichen Bestimmung in einem Bundesbeschluss zu regeln sei. Mit der statistischen Aufnahme und der Auswertung der Zählergebnisse sollen das Eidgenössische Amt für Strassen- und Flussbau und das Eidgenössische Statistische Amt beauftragt werden.

Die Erhebungen liegen sowohl im Interesse des Bundes als auch der Kantone. Daher wurde bei früheren Verkehrszählungen eine bestimmte Kostenteilnng vorgenommen. Die Gesamt kosten der Zahlung 1960 beliefen sich für die Zahlposten auf dorn schweizerischen Hauptstrassennotz auf rund 950 000 Franken. Davon wurden rund 460 000 Franken, d. h. die Hälfte der Kosten für die Zählposten auf dem erwähnten Strassennetz, von den Kantonen getragen.

Die verbleibenden Kosten im Betrage von rund 490 000 Pranken wurden der aus dem für den Strassenbau bestimmten Treibstoffzollanleil abgezweigten Buckstellnng für Strassenplanung und Strassenbauforschung belastet. Die Aufwendungen für die Zahlposten auf dem übrigen Strassennetz sind vollständig von den Kantonen übernommen worden. Wir halten dafür, dass diese Kostenteilung
auch bei den künftigen gcsamtschweizerischon Verkehrszählungon beibehalten wird und dass der Kostenanteil des Bundes wie bis anhin dor erwähnten Euckstellung aus dem Treibstoffzollanteil belastet werden soll. Mit der Inbetriebnahme von automatischen Verkehrszählern und durch dio systematische Analyse dor allgemeinen Verkehrszählungen kann die im Jahre 1965 vorgesehene Erhebung zeitlich wesentlich eingeschränkt werden. Damit durften sich die Kosten auf die Hälfte der bisherigen Aufwendungen vermindern lassen.

Der neue Bundesbeschluss kann sich auf keine ausdrückliche Verfassungsbestimmung stutzen, da die Bundesverfassung die statistischen Erhebungen nicht ausdrucklich erwähnt. Doch haben Doktrin, und Praxis seit jeher die Kompetenz des Bundes zur Anordnung solcher Erhebungen bejaht. Ohne statistische

1132 Unterlagen könnte der Bund in vielen Fällen die Aufgaben gar nicht erfüllen, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind; dies trifft auch für den vorliegenden Fall in besonderem Masse zu.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren "wir uns, Ihnen die Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfes zu empfehlen, und wir versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juni 1964.

TBS?

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates,

Der Bundespräsident: L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser

1183 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die periodische Durchführung von Strassenverkehrszählungeii

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel l, Absatz l des Bundesgesetzea vom 23. Juli 18701) über amtliche statistische Aufnahmen in der Schweiz, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1964, beschliesst :

Art. l 1

In der Eegel werden in Abständen von fünf Jahren, erstmals im Jahre 1965, allgemeine Strassenverkehrszählungen durchgeführt.

2

Die statistischen Erhebungen sind nach den Bichtlinien des Bundes von den Kantonen vorzunehmen. Die Auswertung und die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgen durch das Eidgenössische Statistische Amt in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Amt für Strassen- und Mussbau.

Art. 2 Der Bundesrat erlässt die zur Durchführung der Strassenverkehrszählungen notwendigen Vorschriften.

Art. 8 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

») BS 4, 282

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die periodische Durchführung von Strassenverkehrszählungen (Vom 1. Juni 1964)

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1964

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19.06.1964

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1129-1133

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