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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredits für den Erwerb von Land und die Erstellung von Zollanlagen in Bargen (SH) (Vom 80.November 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Bewilligimg eines Objoktkredits für die Erstellung von Zollanlagen in Bargen (SH) zu unterbreiten.

I.

Die Erstellung neuer Zollanlagen in Bargen ist bedingt durch den Bau der Nationalstrasse 4, die vom nördlichen Zipfel des Kantons Schaffhausen über Bargen-Schaffhausen nach Winterthur f führt. Dieses Strassenstück ist Bestandteil der Eoute Stuttgart-Zurich-Gotthard und wird gernäss Beschlüss der Bundesversammlung vom 21. Juni 1960 als Autostrasso 2.Klasse ausgebaut.

Die alte Strasse auf Schweizer Boden zwischen Lfindesgrenze und Bargen wies ein Gefalle bis zu 18 Prozent auf. Der Verkehr, vor allem mit Lastzügen, wurde dadurch stark behindert und im Winter oftmals ganz verunmöglicht.

Mit dem Bau der Autostrasse auf der Strecke Landesgrcnze-Bargen wurde im September 1961 begonnen. Am 24. Dezember 1963 erfolgte die Übergabe an den Verkehr. Das bis jetât fertiggestellte Stück führt in weitem Bogen durch das Bargemer Tal. Das maximale Gefalle der Strasse beträgt nun 5,8 Prozent.

Wie aus nachstehenden Zahlen hervorgeht, hat der Verkehr über das Zollamt Bargen in den letzten Jahren ständig zugenommen.

Jahr

Autotourismus Einreise von Personenwagen

1957 1959 1961 1968

391900 500100 561800 714200

Handelswarenverl
3595 5660 5586 7306

1449796 1971986 3391089 4257633

1414 Mit dem Fortsolireiten des Strassenbaus ist eine -weitere Steigerung des Tourismus- und vor allem deg Handelsverkehrs zu erwarten.

Wegen Raummangels mussten in Bargen bereits im Jahre 1954 eine Abfertigungsbaracke für den Reiseverkehr und im Jahre 1960 ein weiteres provisorisches Gebäude für die Handelswarenabfertigung aufgestellt werden. Diese Bauten haben nunmehr der Nationalstrasse zu weichen. Das im Jahre 1885 erstellte frühere Abfertigungsgebäude musate schon vor Beginn der Strassenbauarbeiten im I)orfkern abgebrochen werden, da es im Trasse der Autobahn lag.

Der Kanton Schaffhausen entrichtete dafür eine Entschädigung von 150 000 Franken, die gestützt auf eine Schätzung der Eidgenössischen Bauinspektion in Zürich festgelegt wurde.

Die Erstellung der Autostrasse zwang daher die Zollverwaltung, eine Neuplanung ihrer Abfertigungsanlagen ins Auge au fassen, wobei auch der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Rechnung zu tragen war. Es zeigte sich bald, dass ein Ausbau arn jetzigen Standort mitten im Dorf e Bargen ausgeschlossen war und nur eine Verlegung gegen die Grenze hin in Frage kam, was auch üborwachungstechnisch Vorteile bot. Leider war es nicht möglich, die Projektierung, die sich selbstverständlich den endgültigen Plänen für dio Strasse anzupassen hatte, so zu beschleunigen, dass die Zollanlage gleichzeitig mit der neuen Autostrasse hätte dem Betrieb übergeben werden können. Die Verlegung des Verkehrs von der Alten Strasse auf die Nationalstrasse vor Abschluss der Plane für die Zollbauten gestattete es indessen, bereits einige Erfahrungen zu berücksichtigen. So zeigte sich vor allem die Notwendigkeit vermehrter Abstellräume für die Lastwagen, wobei ebenfalls die Zufahrten verbessert werden konnten.

Auch äusserten Speditionsfirmen den Wunsch, über Büroraumhcbkeiten beim Zollamt verfügen zu können, was Anlass gab, ein weiteres Stockwerk vorzusehen, dessen Räume diesen Finnen gegen angemessene Miete überlassen werden. Wenn auch die Änderungen einige Verzögerungen verursachten, so werden letztere durch die erzielten Verbesserungen aufgewogen. Bis zum Bau der JZollgebäude in Bargen-Wootelist die Vorwendung der beiden provisorischen Bauten am jetzigen Standort gesichert.

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II.

Das Erstellen der Zollanlagen unmittelbar an der Landesgronze hätte wegen des ungünstigen Geländes außerordentlich hohe Kosten verursacht und musste daher aufgegeben werden. Ähnliche Gründe zwangen die deutsche Zollverwaltung, auch ihro Anlagen zu verlegen. Im Hinblick auf die topographischen Verhältnisse kamen daher die beiden Zollverwaltungen ubcrein, getrennte Bauten zu errichten. Für die schweizerische Anlage erwies sich als Standort die rund 2,2 km westlich der Ortschaft Bargen im Tal von Oberbargen befindliche und rund l km von der Grenze entfernte Ebene als geeignet. Der neue Zollamtsplatz wird an die gegen Süden gerichtete Seite der Nationalstrasse 4 angeschlossen und konunt verkehrstechnisch günstig zu liegen,

1415 Bereits im Jahre 1960 stellte der Kanton Schaffhausen der Zollverwaltung in dem betreffenden Gelände, dem sogenannten Wootel, ein Areal im Ausmass von 14 680m2 zum Preise von durchschnittlich 1,80 Franken pro m2 zur Verfügung. Die Zuteilung dieses Bodens erfolgte im Bahmen eines Landumlegungsverfahrens. Ihrerseits wird die Eidgenossenschaft zu gegebener Zeit das alte Zollareal GB 1708 mit einer Mäche von 2180 ma in die Melioration einwerfen, dessen Eigentum sie aber noch beibehält, bis die Verlegung der Zolldienste an den neuen Standort erfolgen kann. Wir haben die Oberzolldirektion mit Beschluss vom 81. Juli 1962 ermächtigt, dem Kanton Schaffhausen, unter Festsetzung eines Kaufpreises von 8 Franken pro m2, an dieser Liegenschaft ein Kaufrecht einzuräumen. Der Kaufpreis kann als angemessen bezeichnet werden, wenn berücksichtigt wird, dass dieses Areal später nicht mehr benützt werden könnte, da es vom Strassenwerk beansprucht wird. Nach Eäumung durch die Zollverwaltung und Übertragung an den Kanton Schaffhausen wird der Erlös für diese Liegenschaft im Eahmen des Abschlusses der Landumlegung zugunsten der Eidgenossenschaft verrechnet.

Zur rationellen Gestaltung des künftigen Zollamtsplatzes mussten noch einige weitere Landabschnitte erworben werden, so dass nun eine Fläche von insgesamt 18 840 ma zur Ausführung des Zollprojekts zur Verfügung steht. Einsohliesslich des Betrages für das im Landumlegungsverfahren zugesprochene Terrain belaufen sich die Koston für den Landerwerb auf 43 000 Franken, welche Summe im Objektkredit eingeschlossen ist.

Da die N.4 an dem für die Zollanlage in Aussicht genommenen Standort leicht erhöht liegt und das Gelände zudem gegen Süden abfällt, musste das ganze Areal aufgeschüttet werden. Die Aufschüttungsarbeiten wurden gleichzeitig mit dem Strassenbau vorgenommen, wodurch erhebliche Einsparungen erzielt werden konnten. Die Finanzdelegaiion der eidgenossischen Bäte hat mit Schreiben vom 6. September 1968 dieses Vorgehen gutgeheissen und unserm Beschluss vom 24. Juni 1968 betreffend Zahlungen bis höchstens 135 000 Franken für die Kosten der Erdaufschüttungen die Zustimmung erteilt. Der Posten steht ebenfalls im beiliegenden Kreditbogehren.

III.

Baubeschrieb Der Einfuhrverkehr wird von der N. 4 rechts absohwenkend dem Zollamt zugeleitet. Für den Eeisendenverkehr und den Güterverkehr sind zwei verschiedene, vollständig getrennte Sektoren vorgesehen.

Beim Warenverkehr gelangen die von Deutschland kommenden Fahrzeuge vorerst auf Warteplätze (sog. Stauraum). EinKontrollposten, für den ein Schutzhäuschen vorgesehen ist, führt dort die Stellung unter Zollkontrolle durch. Er weist die Fahrzeuge zur Zollbehandlung der Waren je nach Anordnung des Abfertigungsdienstes auf die Brückenwaage südlich des Abfertigungsgebäudes oder

1416 an die Bampen der Warenhaïle. Das Abfertigungsgebäude besteht aus Bùrotrakt, Verbindungstrakt und Warenhalle. Der Burolrakt ist zweistöckig, das übrige einstöckig. Das ganze Gebäude ist unterkellert. Im Burotrakt befinden sich die Zollburos mit Schalterballe; im Obergeschoss die Büros, die an die Speditionslirmen vormietet werden. Im Verbindungstrakt sind dio Garderobon und WC-Anlagen untergebracht. Die Warenhaïle weist auf 3 Seiten eine überdachte Kampe auf. Ira Kollergeschoss sind nebst Lager- und Luftschutzraum Eäumc für technische Installationen sowie der Öltank angeordnet.

Im Beiseverkehr (Autotourismus) haben die einfahrenden Personenautomobile zur Abfertigung von der N. 4 redits abbiegend auf schräg gestellten, überdachten Parkierfeldern anzuhalten, von wo aus sie, ohne Kuckfahrmanöver, über eine Ausfahrbahn direkt wegfahren können. .Für Cars ist eine eigene Standspur reserviert. Ein kleines Gebäude am Bande des Abfurtigungsplatzes ist für die Beisendcnabfertigung vorgesehen und enthält den Bevisionsraum, das Abfertigungsburo, das Postenlokal für die Grenzwache, ein Untersuchungszimmer und Baume für den PJkettdienst. Das Untergcschoss umfas&t neben Archiv, Garderobe, WC und Zentralheizungsanlage noch einen Instruktionsraum. Auf der Sndostscite des überdeckten Anhalteplatzes befindet sieb neben einigen gedeckten Abstellplätzen far Fahrzeuge eine Revi&ionsgarage für Automobile.

Der gesamte Ausfuhrverkehr wird direkt auf der N.4 durchgeleitot, da dio Abfertigung in der Eegel nur sehr wenig 7eit beansprucht. Fahrzeuge, die länger stationieren müssen, werden als Linksabbieger m das Guterareal geleitet.

Die ganze Anlage ist so berechnet, dass sie auch bei einor Verdoppelung des heutigen Verkehrs den Anforderungen einer rationellen Verkehrsabwicklung zu genügen vermag.

Sämtliche Bauten sind in einfachem, sachlichem Stil gestaltet.

IV.

Finanzbeciarf 1. Vorbereitungsarbeiten : (bovorschusst gemäss BEB vom 24, Juni 1963) Fr.

A. Projektierung (II) 30000.-- B. Geländcaufsehuttung (V) 133 000.-- IT. Landerwerb gemäss Zuteilung im Umlegeverfahren und Kaufvertrag mit einem Eigentümer (VII) : Zuteilung im Umlegverfahren: Durchschnittspreis m2

von Kanton

(14630 (8880 Freihändiger Erwerb: 330

Fr.

165000.--

Pranken

1.80 26142.80 1.80 6984.-- 12.-- 3960.-- Übertrag 37086.80

165000.--

1417 Fr.

Übertrag 87 086.80 Inkovenienzen, Kulturentschädigungen. .

1765.-- Unvorhergesehenes (die endgültigen Abmessungen sind noch ausstehend) . . . .

4148.20 III. Bauten: A. Hochbauten: Abfertigungsgebäude für "Warenverkehr (II) . . . .

Abfertigungsgebäude für Eeiseverkehr (III) Überdachung Eeiseverkehr (IV) Waagen (I, II) Bohrpost, Ventilation (II, III) Umgebungsarbeiten, Platebcleuchtung (1) B. Unterbau: Kanalisation und Gestaltung des Amtsplatacs (V). . .

C. Wasserversorgung (VI) ». Pläne, Honorare, Spesen (I, U, III, IV, V) E. Künstlerische Ausschmückung (I, II, III, IV) . . . .

F. Unvorhergesehenes (VIII) Total =

Fr.

165 000. --

43000.--

762300.-- 334500.-- 860200.-- 90500.-- 57000.-- 282300.-- 751090.-- 28000.-- 208110.-- 20000.-- 808000.-- 3410000.-

(Die römischen Ziffern beziehen sich auf den Kostenvoranschlag der Architekten). Index der Baukosten: 297.6.

Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit beruht auf Artikel 28 und 85, Ziffer 10 dor Bundesverfassung.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen beantragen wir Ihnen die Genehmigung des beiliegenden Entwurfs zu einem Bundesbcschluss über die Bewilligung eines Objektkredites im Gesamtbetrage von 3 410 000 Pranken für den Erwerb von Land und die Erstellung von Zollanlagen in Bargon.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den SO.Novembcr 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1418 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung von Zollanlagen in Bargen (SH)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 80. November 1964, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb von Land und die Erstellung von Zollanlagen in Bargen (SH) wird ein Objektkredit von 8 410 000 Pranken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines Objektkredits für den Erwerb von Land und die Erstellung von Zollanlagen in Bargen (SH) (Vom 30.November 1964)

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Jahr

1964

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

9121

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1964

Date Data Seite

1413-1418

Page Pagina Ref. No

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