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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Bauland in Daülens zur Errichtung eines Lagerhauses für die Eidgenössische Alkoholverwaltung (Vom 28. August 1964)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Erwerb von Bauland in Daillens zu unterbreiten. Auf dem Areal soll ein neues Lagerhaus für die eidgenössische Alkoholverwaltung errichtet werden. Der Bau eines solchen Lagerhauses drängt sich auf, weil die Alkoholverwaltung in den drei bestehenden Lagerhäusern nicht mehr über genügend Lagermöglichkeiten verfügt, um die Versorgung der schweizerischen Wirtschaft mit Alkohol sicherzustellen.

I. Verkauf von Alkohol Die ausreichende Versorgung der Wirtschaft mit preiswertem und qualitativ einwandfreiem Alkohol gehört zu den Hauptaufgaben der Alkoholverwaltung. Dabei müssen entsprechend der vielseitigen Verwendung des Alkohols, vor allem als Bohstoff und Hilfsstoff in der chemischen Industrie, als Lösungsmittel für Lacke und Farben, für die Herstellung pharmazeutischer und kosmetischer Produkte, als Brennstoff und zu Reinigungszwecken, für die Fabrikation von Schiesspulver und Explosionsstoffen und für die Herstellung von Spirituosen, ' verschiedene Sorten bereitgestellt werden.

Der Verkauf von Alkohol durch die Alkoholverwaltung ist in den letzten Jahren sehr stark angestiegen. Über die Entwicklung des Absatzes geben die nachstehend aufgeführten Zahlen Auskunft.

860 l Geschäftsjahr

prit zum Trinkverbrauch

1953/54 1954/55 1955/56 1956/57 1957/58 1958/59 1959/60 1960/61 1961/62 1962/63 1963/64

14411,72 14655,39 15 318,79 16406,23 17 928,85 17 894,86 15 957,78 16 311 ,38 17 925,78 19312,64 21 223,79

S

*««**branntwein

l

7 371,18 8 502,47 9 859,86 11945,88 17 810,84 15 256,64 15 548,01 17 249,52 19 726,62 23040,58 21 821,27

Sprit zur Heistelhmg von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln

T 4 Industrie·*

sprit und denatu-rierter Sekundaspiit

hl 100 Prozent, 13 002,82 67 598,21 13319,45 73 520,28 13 842,94 76 541,93 14 976,20 84105,01 15 773,88 83 564,77 18 804,76 85 629,13 17501,65 93 265,60 19005,38 102 200,32 22941,71 106 674,41 25 469,46 108 290,57 28 737,68 111 956,62

Zusammen

Zunahme in Prozenten

102 383,88

Basis

109 997,59 115 563,52 127493,32 135 078,34 137585,39 142 273,04 154706,60 167 268,52 176 113,25 183 739,36

+ 7,4 + 12,9 + 24,5 + 31,9 + 34,4 + 39,0 + 51,2 + 63,4 + 72,0 + 79,5

Wie die Übersicht zeigt, hat der Verkauf im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Geschäftsjahr 1958/54 um 79,5 Prozent zugenommen. Angesichts der anhaltenden Expansion unserer Wirtschaft muss angenommen werden, dass der Bedarf weiterhin steigen wird. Wir rechnen damit, dass die jährliche Verkaufsmenge der Alkoholverwaltung in absehbarer Zeit 200 000 hl 100 Prozent erreichen wird.

u. Bedarfsdeckung Die Alkoholverwaltung deckt ihren Bedarf an Alkohol durch Lieferungen aus dem Inland einerseits und durch Importe anderseits.

Im Inland ist zwischen der industriellen Spritproduktion und der Erzeugung von Kernobstbranntwein zu unterscheiden. Die industrielle Spritproduktion hält sich in gleichmässigern Eahmen. Mit einem Ansteigen ist nicht zu rechnen. Es ist im Gegenteil nicht ausgeschlossen, dass eine rückläufige Tendenz Platz greift. Demgegenüber weist das Angebot an Kernobstbranntwem, je nach den Ernteverhältnisson, sehr starke Schwankungen auf.

Je nach dem Umfang der Ablieferungen von Kernobstbranntwein bewegte sich im letzten Jahrzehnt der Anteil der Inlandproduktion an der Bedarfsdeckung zwischen 40 Prozent und 80 Prozent. Im Durchschnitt der Jahre 1958 bis 1963 waren es 50 Prozent.

Der über die einheimische Produktion hinausgehende Alkoholbedarf muss durch Importe beschafft werden. Im Welthandel mit Alkohol sind in den letzten Jahren starke Wandlungen eingetreten. Das Angebot ist heute eher knapp. Die Alkoholverwaltung ist deshalb darauf angewiesen, jede preisgünstige Möglichkeit für die Beschaffung von Alkohol voll auszunützen.

851 m. Lagerfassung Wir haben bereits dargetan, dass vermutlich schon in nächster Zeit mit einem Alkoholbedarf von 200 000 hl 100 Prozent je Jahr gerechnet werden muss.

Weil der von der Alkoholverwaltung verkaufte Alkohol aber nicht eine Gradstarke von 100 Vol. Prozent sondern je nach Sorte lediglich 72 bis 99,9 Vol. Prozent aufweist, entsprechen 200 000 hl 100 Prozent einem effektiven Volumen von 225 000 hl. Die nachfolgenden Berechnungen fassen auf dem effektiven Volumen.

Die Alkoholverwaltung verfügt über drei eigene Lagerhäuser und zwei unter ihrem Verfügungsrecht stehende Fabriklager mit einem Gesamtfassungsvermögen von 860 000 hl. Der praktisch erreichbare Ausnutzungsgrad der Lagermöglichkeiten liegt jedoch wesentlich tiefer, weil die Behälter aus Sicherheitsgründen nicht vollständig gefüllt werden dürfen und weil ein erheblicher Bedarf an Manipulierraüm besteht. Auch die Separatlagerung der verschiedenen Sorten von Alkohol lässt eine volle Ausnützung der Behälter nicht zu. Unter Einrechnung aller dieser Faktoren können praktisch höchstens 325 000 hl an Lager gehalten werden, was den heutigen Bedarf für 20 Monate deckt, Angesichts der steigenden Verkäufe, der weitgehend gleichbleibenden Inlandproduktion und der erschwerten Alkoholbeschaffung im Ausland halten wir es für unerlässlich, dass die Alkoholverwaltung inskünftig eine ständige Reserve im Umfang eines Zweijahresbedarfes auf Lager hält. Dafür wäre eine Lagerfassung von 450 000 hl erforderlich, welche sich bei Mitberücksichtigung des notwendigen Manipulierraumes von rund 10 Prozent auf 495 000 hl erhöht.

Ausserdem ist eine Baunrreserve notwendig, um von günstigen Einkaufsmöglichkeiten im Ausland ausgiebig Gebrauch machen zu können. Schon in den letzten Jahren hat sich das Fehlen einer solchen Eeserve als sehr nachteilig erwiesen. So war die Alkoholverwaltung gezwungen, die Abwicklung von Auslandkäufen aus Platzgründen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen und sogar auf vorteilhafte Angebote zu verzichten. Erfahrungsgemäss verlaufen die Preisschwankungen auf dem Weltmarkt in der Weise, dass öfters nach einer Preishausse längere Zeit verstreicht, bis wieder günstigere Angebote erhältlich sind.

Bei Preishaussen sollte die Alkoholverwaltung während mindestens eines Jahres auf Einkäufe im Ausland verzichten können, ohne den Zweijahresvorrat
angreifen zu müssen. Unter Berücksichtigung der Ablieferungen aus dem Inland ist daher eine weitere Eeserve von mindestens 185 000 hl Lagerfassung notwendig.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Schaffung von zusätzlichen Lagermöglichkeiten dringlich ist. Das Ausmass der benötigten Lagerfassung beläuft sich nach unseren Berechnungen auf 495 000 hl und 185 000 hl, also insgesamt auf 680 000 hl. Der heute bestehende Fassungsraum beträgt indessen nur 860 000 hl. Somit fehlen der Alkoholverwaltung 270 000 hl Lagerfassung, wie sich auch aus nachstehender Aufstellung ergibt.

852 Laqerfassuna cutltfc? Lagcrfassung

Jahreabedarf

hi effektiven \ olumena 195 000 I 225 000

Bedarfsdeckung Manipulierraum ca. 10% Fassunggreserve fur besonders preisgunstige Einkiiufe Tola!

Zu beachaffende Lagerfassung

goplante

325 000 (fdr 20 Monate) 35000

450 000 (fiir 2 Jahre) 45000

keiiie

135 OOP 680 000 270 000

3GO 000

, . .

Bine Brweiterung der Lagerfassung im geplanten Ausmass lasst sich unter den heutigen Verhaltnissen aber nicht in einem Zuge verwirklichen. Die Alkoholverwaltung sielit vor, ihre drei Lagerhauser in Delsberg, Eomanshorn und Schachen auszubauen, was jedoch nur in beschranktem Urtvfange moglich sein wird.

Eine wesentliche Vergrosserung der Lagerkaparitat kann daber nur durcb den Bau eines neuen, vierten Lagerhauses erfolgen.

IV. Errichtung eines neuen Lagerhauses in der Westschweiz Es ist vorgesehen, das neue Lagerbaus im westlicben Landesteil zu orricbten. Die Alkobolverwaltung verftigt zurzeit in diesem G-ebiet liber keine Lagerund Abgabestelle. Die gesamte Westschweiz wird von Delsberg aus bedient. Der Alkoholtransport erfolgt ausschliesslioh per Schiene. Die "Oberlastung des Eisenbabnnetzes verursacht indessen zunebmende Schwierigkeiten in der Zufubr und Verteihmg der AYare. Eine Umstellung auf den Strassentransport wurde die Belieferung auoh nicht erleiohtern, ganz abgeseben von deii sehr grossen Investitionen, die notig waren, nm genttgend Tanklastwagen anzusobaffen und einzusetzen. Unter den heutigen Verhältnissen muss angestrebt werden, dass der Alkohol nieht allzu weit entfernt von den Schwerpunkten des Verbrauches gelagert wird. Diese Forderuiig ist nun aber im Verhaltnis Delsberg/Westschweiz gerade nicht erfiillt. Dazu kommt, dags sich die alkoholvorbrauchende Industrie vor allem in Genf, Lausanne, Freiburg und dem Wallis sehr stark entwickelt hat.

Es ist damit zu rechnen, dass der Alkoholbedarf dor dort ansassigen Parfumerie-, Kosmetik- und Spirituosenbetriebe sowie der chemisohen Industrie weiter ansteigt, was im Vorein mit der allgemein zunelrmenden Industrialisierung der Westschweiz die Transportschwierigkoiten noch vergrossern wird.

Wir erachten es deshalb als unerlasslich, ein Lagerhaus im westlichen Landesteil zu bauen. Die Alkoholverwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, den Bedtirfnissen von Industrie und Gewerbe der Westschweiz besser zu entsprechen.

853 V. Ankauf von Bauland in Daillens Nach eingehenden Erhebungen in der "Westschweiz hat die Alkoholverwaltung im Bezirk Cossonay Bauland für die Errichtung eines neuen Lagerhauses gefunden. Das Land ist hauptsächlich in der Gemeinde Daillens gelegen; ein kleiner Teil entfällt auf die Gemeinde Lussery. Dieses Bauland kann vom wirtschaftlichen, betrieblichen und sicherheitsmässigen Standpunkt aus als sehr geeignet bezeichnet werden. Es liegt, wie aus dem beiliegenden Situationsplan ersichtlich ist, bei der SBB-Haltestelle Daillens, nahe bei der Abzweigung der beiden Linien nach Vallorbe und nach Yverdon. Das Land grenzt östlich an die Bahnlinie Lausanne-Yverdon und westlich an das Flüsschen «La Venoge».

Nördlich und südlich ist es von Kulturland unigeben. Das in Aussicht genommene Areal hat eine Länge von ungefähr 1100 m und eine Breite von 220 bis 250 m.

. Diese Ausmasse entsprechen den Bedürfnissen der Alkoholverwaltung. Der Anschluss an das SBB-Netz kann ohne besondere Schwierigkeiten bewerkstelligt werden. Die nötigen Werkanschlüsse an das öffentliche Wasser- und Stromversorgungsnctz bieten keine Schwierigkeiten. In bezug auf Sicherheit für dio Umgebung ist alle Gewähr geboten. Wohnblöcke werden in dieser Gegend nicht gebaut, da das Land als Industriezone vorgesehen ist. Das Areal ist stark zerstückelt, indem es sich aus 51 Parzellen zusammensetzt. Um das von der Alkoholverwaltung benötigte Areal zu erhalten, war diese gezwungen, vorerst eine grössere Fläche zu erwerben, als ihrem Bedarf entspricht. So mussten insgesamt 332 000 m3 Land erworben werden, wovon jedoch nur 287 000 m2 für die Anlagen der Alkoholverwaltung benötigt werden.

Hund 97 000 m2 des erworbenen Baulandes gehören der Gemeinde Daillens, während sich die übrigen 235 000 m2 auf Privateigentümer verteilen. Diese stellten teilweise die Bedingung, dass die Parzellen in ihrer Gesamtfläche übernommen werden, was von der Alkoholverwaltung akzeptiert werden musste, wenn sie sich das für sie erforderliche Land sichern wollte. Sie konnte aber erreichen, dass die Gemeinde Daillens die von der Alkoholverwaltung nicht benötigte Fläche von 45 000 ma im Tausch für eine entsprechende Fläche dos von ihr der Alkoholverwaltung abgetretenen Landes übernahm. Für die restliche Fläche von 52 120 m2 ist der Verkaufspreis auf 15,36 und 17,36 Franken
je m2 festgelegt worden. Ausserdein hat die Alkoholverwaltung der Gemeinde Daillens für den Ausbau der Wasserversorgung für die Brandbekämpfung einen Beitrag zu entrichten, dessen Höhe erst später berechnet werden kann, jedoch 100 000 Franken nicht übersteigen wird. Dafür wird die Alkoholverwaltung von der Errichtung einer Wasserpumpstation für die Brandbekämpfung entbunden, was die Baukosten für das Lagerhaus entsprechend vermindern wird.

Der Vertragsschluss über 6697 m2 mit der Gemeinde Daillens wird erst in nächster Zeit erfolgen.

Ungefähr 235 000 ma Land sind im Besitze von 21 privaten Eigentümern, die in Daillens und nächster Umgebung Wohnsitz haben. Diese Landbesitzer haben sich bereit erklärt, ihre Parzellen zu 14.- Franken je m2 zu verkaufen.

Bundesblatt. 116. Jahrg. Bd. II.

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Drei Eigentümer haben ihr Land erst kürzlich erworben und sind daher genötigt, eine erhöhte kantonale Liegenschaftsgewinnsteuer zu entrichten. Damit diese Landbesitzer den gleichen Erlös je m2 erzielen können -wie die übrigen, ist ihr Baugrund mit 14,81 bzw. 15,40 Franken je m8 in Eechnung zu stellen.

Die Gemeinde Daillens und die Eigentümer haben ihr Angebot bis zum 80. Juni 1964 befristet. Die Alkoholverwaltung war daher gezwungen, ohne Verzug zuzugreifen und den Kauf unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat und die eidgenössischen Bäte abzuschliessen. Falls diese Frist nicht eingehalten worden wäre, so wären die Parzellen an andere Interessenten veräussert worden. Die Kosten, welche sich im Zusammenhang mit dieser Transaktion ergeben, werden auf die Käuferin überwälzt. Die Bezahlung des Baulandes erfolgt erst nach der Genehmigung der eidgenössischen Bäte. Ab I.Juli 1964 hat die Käuferin die Schuld zu 4 Prozent p.a. zu verzinsen.

Der Landkomplex mag auf den ersten Blick etwas gross erscheinen. Indessen ist darauf hinzuweisen, dass das zwischen dem Bahngeleise und der «Venoge» eingebettete Land eine Einheit bildet. Eine teilweise Verwendung zu ändern Zwecken ist daher praktisch ausgeschlossen. Zudem müssen aus Sicherheitsgründen zwischen den Gebäuden und den Alkoholbehältern grössere Abstände vorgesehen werden. Die vielen Arten und Sorten von Alkohol, welche die Verwaltung abgibt, bedingen den Bau von zahlreichen Behältern mittlerer Grosse.

Nach den bestehenden Vorschriften ist eine Grünzone von 40 m Breite mit Bauverbot um das ganze Areal anzulegen. Sodann sind für das rationelle Manövrieren der Kesselwagen lange Industriegeleise erforderlich. Schliesslich muss die Alkoholverwaltung für eine spätere Erweiterung des Lagerhauses über eine ausreichende Landreserve vorfügen. Aus all diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass die vorgesehene Fläche den Bedürfnissen entspricht.

Insgesamt verbleiben der Alkoholverwaltung 287 000 m2. Der durchschnittliche Kaufpreis je m2 beläuft sich auf 14,62 Franken. Bei der Würdigung des Preises ist die günstige Lage des Baulandes und seine ausgesprochene Eignung für eine Uberbauung in doni zu erwartenden Ausmasse zu berücksichtigen. Der Kaufpreis kann als sehr vorteilhaft bezeichnet werden.

Der vorgesehene Baugrund wird durch einen Kanal von Norden
nach Süden durchzogen. Dieser Kanal gehört dem Kanton Waadt. Es ist beabsichtigt, einen Teil des Wasserlaufes, 1192 m2, in nächster Zeit zu einem Preise von 1.-Franken je m2 zu übernehmen. Die restliche Fläche von 5500 m2 wird bei Baubeginn und nach Umleitung des Wasserlaufes Gegenstand einer späteren Abmachung mit dem Kanton Waadt bilden. Auch mit den Schweizerischen Bundesbahnen steht die Alkoholverwaltung noch in Unterhandlung für den Erwerb von rund 2200 m2 für die Arrondierung des Areals. Über diese beiden Geschäfte ist der Vertragsschluss erst in einem späteren Zeitpunkt möglich.

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VI. Kreditbedarf for den Landerwerb Der Erwerb von 2870,59 Aren Land in Daillens eriordert die Bereitstellung folgender Mittel: Kaufpreis an die Gemeinde Daillens zu bezahlen 6 697 m2 zu 15,36 Franken je m2 45 428 m2 zu 17,36 Franken je m2 an private Grundeigentumer zu bezahlen 217 720 m a zu 14.-Franken jem 2 14 175 m2 zu 14,81 Franken je ma 3 044 m2 zu 15,40 Franken je m3 Total 287059m 2 Notariats- und Geometerkosten, Gebiihren usw Zins zu 4 Prozent auf rund 4,2 Millionen Franken vom l.Juli bis Ende Dezember 1964 Total Landerwerbskosten

Franken 102870,788545,3048080.209935.46880.4196810.78 690. 84000.4854000.-

VH. Projektierungskredit Wie wir dargelegt haben, drangt sich die Errichtung eines nenen Lagerhauses im westlichen Landesteil auf und entspricht einem volkswirtschaftlichen Bediirfnis. Als Monopolverwaltung ist die Alkoholverwaltung fur die auareichonde Versorgung der schweizerischen Wirtschaft mit dem Grundstoff Alkohol verantwortlich. Beichlich bemessene Lagervorrate sind dafiir eine nnerlassliche Voraussetzung, Mit dem Bau soil unter Beriicksichtigung der Massnahmen fiir die Bekampfung der Teuerung so rasch als moglich begonnen werden. Der Kredit fiir das neue Lagerhaus kann jedoch erst angefordert werden, wenn das Projekt vorliegt. Dies ist heute aber noch nicht der Fall. Inzwischen miissen die notigen Vorarbeiten, wie allgemeine Projektierungsarbeiten, Ingenieurarbeiten fiir das Industriegeleise usw, vorgenommen werden. Diese Arbeiten erfordern Aufwendungen von schatzungsweise 410 000 Franken. Gleichzeitig mit dem Kredit finden Landerwerb wird daher ein Projektierungskredit in der Hohe von 410 000 Franken nachgesucht.

* ** Gestiitzt auf die vorstehenden Ausfiihrungen beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes fur einen Bundesbeschluss tiber den Erwerb von Bauland in Daillens durch die Alkoholverwaltung. Gleichzeitig beantragen wir, fiir den Landerwerb einen Objektkredit von 4 354 000 Franken sowie einen

356 Projektierungskredit in der Höhe von 410 000 Franken für die Planung des neuen Lagerhauses zu Lasten der Eechnung der Alkoholverwaltung zu bewilligen.

* ** Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Gewährung von Objektkrediten für Landkäufe und von Projokticrungskrediten für die eidgenössische Alkoholverwaltung beruht auf Artikel 32W*! und Artikel 85, Ziffer 10 der Bundesverfassung, sowie auf Artikel l des Bundesbeschlusses vom 15,März 1960 über die Bereitstellung der Objektkredite für den Ankauf von Liegenschaften sowie für Neu- und Umbauten.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung, Born, den 28. August 1964.

Im Namen des Schweizerischen Bundosrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. von Moos Der Bundeskanzler: Ch. Oser Beilage: l Plan

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Bauland in Daillens zur Errichtung eines Lagerhauses für die Eidgenössische Alkoholverwaltung (Vom 28. August 1964)

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10.09.1964

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