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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die XIX. Völkerbundsversammlung.

(Vom 25. November 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nachstehend ungern Bericht über die neunzehnte Tagung der Völkerbimdsversammlung vorzulegen.

I. Einleitung.

o' Noch nie hatte sich eine Völkerbundsversammlung in einer von Befürchtungen und Sorgen so beschwerten Atmosphäre versammelt. Das tschechoslowakische Problem lastete dramatisch auf der Welt. Die politische Spannung hatte ihre äussersteri Grenzen erreicht. Man sprach offen vom Kriege, und man konnte jeden Augenblick einen verhängnisvollen Ausgang befürchten. Niemand wird sich wundern, dass in so schweren Stunden für den Weltfrieden das Interesse sich anderen Orten als Genf zuwandte, und es ist eine Tatsache, dass diese Versammlung, die ohne Aufsehen zusammengetreten war, ihre Arbeiten inmitten einer fast allgemeinen Gleichgültigkeit des Publikums beendete. Die Geister waren anderwärts. Der Frieden war ein erstes Mal durch die prachtvolle Haltung von Herrn Chamberlain gerettet worden und ein zweites Mal durch dieMünchener Vereinbarung der Vertreter der vier Grossmächte. Dies war das entscheidende Ereignis für die gesamte Welt, und die Völkerbunds Versammlung, die bange Stunden verlebte, als sie von ferne dem Fortgang der letzten diplomatischen Besprechungen folgte, wird es zweifellos verstanden haben, dass sie angesichts von Ereignissen, von denen Leben oder Tod von Millionen Menschen abhing, in den Schatten gerückt wurde.

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II. Tagesordnung der Versammlung und Instruktionen der schweizerischen Delegation.

Die Tagesordnung wich nicht von den vorhergehenden ab. Indessen enthält sie zwei, wenn auch nicht neue, so doch wichtige Fragen: Flüchtlingshilfe und Völkerbundsreform.

Was die schweizerische Delegation anbetrifft, so hatte ihre Zusammensetzung neuerdings eine Änderung erfahren; da Herr alt Nationalrat Meile zum Generaldirektor der Schweizerischen Bundesbahnen berufen worden war und Herr Ständerat Klöti einen neuen Auftrag abgelehnt hatte, ernannte der Bundesrat an ihrer Stelle drei Parlamentarier, die Herren Nationalräte Pierre Aeby und Eobert Grimm und Herrn Ständerat Henri Mouttet. Im übrigen blieb die Delegation unverändert. Nachdem die bundesrätliohe Delegation für auswärtige Angelegenheiten und die Völkerbundsdelegation x) die Tagesordnung geprüft hatten, erteilte der Bundesrat seinen Vertretern in der Völkerbundsversammlung auf Vorschlag des Politischen Departements die folgenden Instruktionen : 1. Allgemeine Haltung der Delegation. -- Die Delegation wird ihre Haltung der von der Schweiz im Eahmen des Völkerbunds wiedergewonnenen umfassenden Neutralität anpassen.

· Sie wird sich somit ili politischen Fragen, an denen die Schweiz nicht direkt interessiert ist, enthalten; dagegen wird sie der technischen und humanitären Tätigkeit des Völkerbundes ihre volle Mitwirkung leihen.

2. Revision des Völkerbundspaktes. -- Dieses Problem stösst auf Schwierigkeiten, die unter den augenblicklichen Umständen unüberwindlich scheinen.

Sollten diese Studien dennoch fortgesetzt werden, könnte die Schweiz als Mitglied des Völkerbunds ihnen nicht gleichgültig gegenüber stehen. Sie würde 1

) Die schweizerische Delegation hatte folgende Zusammensetzung :

Herr Bundesrat Giuseppe Motta, Chef des Politischen Departements, Herr William Rappard, Direktor des Universitätsinstitutes für höhere internationale Studien,in Genf, .

: Herr Walter Stucki, Schweizerischer Gesandter, in Paris; Stellvertretende Delegierte: .

Herr Nationalrat Pierre Aeby, in Freiburg, Herr Nationalrat Robert Grimm, bernischer Regierungsrat, in Bern, Herr Ständerat Henri Mouttet, bernischer Regierungsrat, in Bern, Herr Legationsrat Camille Gorgé, Chef der Völkerbundssektion im Politischen Departement, der zugleich als Generalsekretär der Delegation amtete ; .

Experten für soziale und humanitäre Fragen: Fräulein Suzanne Ferrière, Mitglied des Internationalen Rot-Kreuz-Komitees, Sekretärin des «International Migration Service», in Genf; Sekretär: Herr Albert Huber, zugeteilt dem Politischen Departement.

Buudesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

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810 indessen gegenüber den Fragen der Kollektivsicherheit und insbesondere der Anwendung des Artikels 16 des Paktes die grösste Zurückhaltung beobachten.

3. Flüchtlingshilfe. -- Die Delegation wird dieser Frage die gleiche Aufmerksamkeit schenken wie in der Vergangenheit. Es kann nicht die Eede davon sein, die Flüchtlinge ihrem Schicksal zu überlassen. Die humanitäre Tätigkeit des Völkerbundes sollte fortgesetzt und sogar verstärkt werden. Die Schaffung einer einzigen Organisation für die Unterstützung und den Schutz der verschiedenen Kategorien von Flüchtlingen würde dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des unternommenen Werkes zu steigern.

4. Sklaverei. -- Der Völkerbund hat sich zur Aufgabe gesetzt, die, Anwendung des Abkommens vorn 25. September 1926 betreffend die Sklaverei so wirksam als möglich zu gestalten. Die Schweiz, die diesem Abkommen aus Solidarität beigetreten' ist, kann die auf diesem Gebiet unternommenen Bemühungen nur unterstützen.

5. Abrüstung. -- Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, kundzugeben, dass er nicht abgeneigt wäre, angesichts der Unmöglichkeit, die Abrüstungsbestrebungen auf allgemeiner Basis wieder aufzunehmen, Vereinbarungen auf diesem Gebiet abzuschliessen, namentlich betreffend die Öffentlichkeit der Ausgaben für die Landesverteidigung. Er macht indessen seine Mitwirkung von der Beteiligung der hauptsächlich interessierten Staaten abhängig. Die Beschränkung der Eüstungen ist vor allem ein Problem der Grossmächte.

6. Luffbombardemente. -- Luftbombardemente der Zivilbevölkerung ohne jegliches militärisches Ziel sind ein verwerfliches Kampfmittel. Die Delegation wird sich somit einer Eesolution der Völkerbundsversammlung anschliessen können, die den Schutz der Zivilbevölkerung gegen diese Bombardemente bezweckt.

7. Technische Tätigkeit des Völkerbundes. -- In allen Fragen, die auf die Tätigkeit der technischen Organisationen des Völkerbundes Bezug haben, wird die Delegation für ihre Haltung wie üblich die Stellungnahme der zuständigen Departemente zur Eichtschnur nehmen.

8. Rechnung und Voranschlag. -- Die Delegation kann die geprüften Eechnungen für das Amtsjahr 1937 gutheissen und dem Voranschlag für 1939 zustimmen unter Vorbehalt der Verbesserungen, die sich auf Grund der Beratungen als zweckmässig oder notwendig erweisen sollten.

Sie wird sich
insbesondere allen Sparmassnahmen anschliessen, die gerechtfertigt erscheinen in Anbetracht der Beschränkungen, die die Völkerbundstätigkeit infolge der allgemeinen politischen Lage erfahren hat.

9. Bückständige Zahlungen. -- Entsprechend den seinerzeit erhaltenen Instruktionen wird die Delegation jeder Massnahme beipflichten, die noch vorgeschlagen werden sollte, um die Frage der Eückstände durch Vereinbarungen mit den Schuldnerstaaten endgültig zu regeln.

811 10. Verteilung der Ausgaben. -- Entsprechend dem Beschlüsse der Versammlung wird der derzeit in Kraft stehende Verteilungsschlüssel ab 1. Januar 1940 durch einen neuen ersetzt werden, der die Änderungen berücksichtigt, die in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Staaten eingetreten sind.

Die vorgesehene Eevision begegnet keinem Einwand unsererseits ; sie sollte indessen in einer Art und Weise durchgeführt werden, der nicht Willkür vorgeworfen werden kann. Sie sollte ausschliesslich auf der Grundlage statistischer Angaben durchgeführt werden.

, 11. Wahlen in den Bat und in den ständigen internationalen Gerichtshof. -- Entsprechend der bisher befolgten Praxis werden der Delegation nötigenfalls noch spezielle Instruktionen erteilt werden.

III. Eröffnung der Versammlung und allgemeine Aussprache.

Die am 12. September mit der Beteiligung der Vertreter von 49 Staaten eröffnete Versammlung berief Herrn de Vaierà (Irland) zum Vorsitzenden und bezeichnete acht Vizepräsidenten in der Person der ersten Delegierten folgender Länder: Vereinigtes Königreich, Frankreich, Schweden, Schweiz, Polen, Siam, Türkei und U. S. S. E.

Die allgemeine Aussprache betraf wie üblich die grossen Probleme der Stunde. Die Eeform des Völkerbundes steht indessen im Mittelpunkt der Beratung. Man weiss zwar zum voraus, dass sie mangels genügender Übereinstimmung im Schösse des Bundes zu keinem positiven Ergebnis führen wird, aber zahlreiche Staaten wünschen kund zu tun oder zu bekräftigen, dass nach ihrer Meinung der Artikel 16 unter den augenblicklichen Umständen nicht mehr als obligatorisch angesehen werden könne. So hört man der Eeihe nach die Vertreter Schwedens, der Niederlande. Norwegens, Polens, Dänemarks, Belgiens, Finnlands, Estlands, Lettlands und Litauens erklären, -- wobei sie sich auf die Haltung der Grossmächte selbst berufen --dass die Sanktionen ganz und' gar fakultativ geworden seien. Der erste Delegierte Belgiens unterstreicht im besondern, dass «der Völkerbund ebenso wie jede andere menschliche Einrichtung nicht leben könne, wenn er sich auf Illusionen stütze». Grossbritannien ist nicht anderer Meinung, und sein Vertreter führt aus, dass ein loyales Eingeständnis der beschränkten Möglichkeiten des Bundes zur Folge hätte, «ihn auf stärkere Grundlagen zu stellen und gleichzeitig seine Autorität und Nützlichkeit als Friedensinstrument zu heben». Einzelne Staaten, die dem Gedanken der integralen Kollektivsicherheit verbunden bleiben, formulieren wohl noch gewisse Vorbehalte, aber man spürt, dass die neue Doktrin, die trotz der erdrückenden Beweiskraft der Tatsachen so viel Mühe hatte, sich durchzusetzen, inskünftig gewonnenes Spiel habe.

Die Delegierten Spaniens und Chinas, unterstützt von den Sowjets und Mexiko, trugen wiederum ihre Klagen über die Untätigkeit des Völkerbundes vor, und die allgemeine Aussprache endete mit einer Dankbarkeits- und Sympathiekundgebung für Bolivien und Paraguay, die nach dem langen Chacokrieg die normalen Beziehungen unter sich wieder hergestellt haben.

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IV. Tätigkeit der Kommissionen1).

Bis dahin waren die auf der Tagesordnung stehenden Fragen gewöhnlich auf sechs Kommissionen verteilt. Von dem Wunsche geleitet, die zweite Kommission möchte ihre Aufmerksamkeit ungeteilt dem Studium der Wirtschafts-, Finanz- und Transitfragen widmen, setzte die Völkerbundsversammlung eine neue, siebente Kommission ein zur Prüfung der andern technischen Fragen.

Was die Studienkommission für die europäische Union anbetrifft, so trat sie nicht zusammen. Ihr Mandat wurde indessen für ein weiteres Jahr erneuert2).

A. Rechtliche Fragen.

Diese Fragen gehören, wie man weiss, in den Bereich der ersten Kommission.

Wir werden wie im Vorjahre unter dieser Kubrik auch die Fragen betreffend die Paktreform behandeln, obwohl diese auch politische und verfassungsrechtliche Seiten aufweisen, weshalb sie der sechsten Kommission zur Prüfung überwiesen wurden.

1. Tätigkeit der ersten Kommission.

Die Tagesordnung der Kommission war dieses Jahr auf ein Mindestmass beschränkt.

Infolge eines von Grossbritannien eingebrachten Antrages änderte die Kommission Artikel l der Geschäftsordnung der Versammlung dahin ab, dass diese inskünftig jedes Jahr «am Montag, der auf die Zeitspanne vom 10. bis 16. September inklusive fällt», zusammentreten wird 3).

Man hatte andererseits der Kommission die etwas erstaunliche Frage unterbreitet, ob nach Artikel l des Paktes Österreich als Mitgliedstaat des Völkerbundes betrachtet werden müsste wahrend der Dauer von zwei Jahren, von der Mitteilung der Deutschen Pi-egierung vom 18. März 1938 an gerechnet, die dahin lautet, dass «der ehemalige Bundesstaat Österreich aufgehört hat, Mitglied des Völkerbundes zu sein». Die Kommission verneinte die Frage, indem sie geltend machte, dass «die Verpflichtung, während zweier Jahre Beiträge zu zahlen, nur die Folge der Tatsache ist, dass dem Staate, der seinen Austritt aus dem Völkerbund ankündigt . . . , während weiterer zweier Jahre die Eechte und Pflichten eines Völkerbundsrnitgliedes zustehen».

1

) Die Schweiz war wie folgt in den I. Kommission: Herr Gorgé II. Kommission: Herr Stuoki III. Kominission: Herr Gorgé IV. Kommission: Herr Rappard V. Kommission: Herr Grimm

verschiedenen Kommissionen vertreten: (Stellvertreter: Herr Mouttet), (Stellvertreter: Herr Rappard), (Stellvertreter: Herr Aeby), (Stellvertreter: Herr Gorgé), (Stellvertreter: Herr Stucki), (Experte : Frl. Ferrière), VI. Kommission: Herr Aeby (Stellvertreter: Herr Grimm), VII. Kommission: Herr Mouttet (Stellvertreter: Herr Grimm).

Herr Minister Stucki konnte nicht an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen, da er2 durch die Ereignisse auf seinem Posten zurückgehalten war.

) Siehe Resolution in der Beilage, S. 853.

') Siehe Resolution in der Beilage, S. 829.

813 Die Kommission prüfte wie üblich die Arbeiten des Internationalen Instituts zur Vereinheitlichung des Privatrechtes, dessen Sitz sich in Eom befindet. Sie zollte der Tätigkeit des Instituts ihren Beifall und gab ihrer Befriedigung Ausdruck über, die erzielten Ergebnisse 1).

Die fünfte Kommission hatte die Frage der Ausweisung und Zurückdrängung der gefängnisentlassenen ausländischen und staatenlosen Verurteilten der ersten Kommission zur Prüfung der rechtlichen Gesichtspunkte .überwiesen. Diese Frage war schon anlässlich der in Paris im Jahre 1929 abgehaltenen Konferenz über die Behandlung der Fremden erörtert worden und war auf Verlangen der XVIII. Völkerbundsversammlung von der Konferenz für die Vereinheitlichung, des Straf rechtes, die im Jahre 1937 in Kairo tagte, wieder aufgenommen worden. Die Konferenz hatte bedeutsame Eesolutionen gefasst, aber da die Eegierungen noch nicht Gelegenheit hatten, diese zu prüfen, wäre es für die erste Kommission schwer möglich gewesen, sie eingehend zu behandeln; die Kommission brachte deshalb auf Vorschlag der Delegierten Kanadas, der Schweiz und Grossbritanniens und nach Anhörung eines ebenso gelehrten wie umfassenden Exposés des ägyptischen Delegierten über das Gesamtproblem die Meinung zum Ausdruck, dass das Ergebnis der Arbeit der Konferenz von Kairo den Eegierungen zur Prüfung unterbreitet werden müsste, bevor die Versammlung zu. einer eingehenden Würdigung schreite.

2. Paktreform.

Der mit der Prüfung der Paktreform betraute sogenannte 28er-Ausschuss hat bekanntlich Ende Januar und anfangs Februar eine kurze Session abgehalten, in deren Verlauf er den von Lord Cranborne über die Universalität des Völkerbunds erstatteten Bericht erörterte. Die Aussprache i betraf fast ausschliesslich die Frage, ob unter den augenblicklichen Umständen der Völkerbund noch Zwangscharakter habe. Gestützt auf die Ereignisse der jüngsten Zeit und die von den Mitghedstaaten des Völkerbundes befolgte Praxis hatte Schweden, unterstützt von Belgien, den Niederlanden und der Schweiz 2), kundgegeben, dass seiner Ansicht nach der Artikel 16 des Paktes nur noch fakultativen Charakter hätte und dass Schweden zukünftig dementsprechend handeln würde. Dieser Standpunkt hatte von Seiten einiger -Staaten, Insbesondere von Frankreich, der Tschechoslowakei und U. S. S. E., Vorbehalte
veranlasst. Der 28er-Ausschuss war deshalb mangels Einstimmigkeit zu.keinerlei Schlussfolgerung gelangt. Er hatte es den Eegierungen und der Völkerbundsversammlung überlassen, die in dieser Hinsicht ausgedrückten Meinungen zu würdigen. Seither hatte Herr Chamberlain in einer Erklärung im britischen Parlament, die grossen Widerhall gefunden hatte, ohne Umschweife erklärt, dass man sich einer eitlen Hoffnung-hingäbe, wenn man Artikel 16 noch den *) Siehe Eesolution in der Beilage, S. 829.

2 ) Siehe in dieser Beziehung unsere Botschaft vom 3. Juni 1938 betreffend die Neutralität der Schweiz im Völkerbund, Bundesbl. 1938, I, 841.

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obligatorischen Charakter zuschriebe, den ihm der Buchstaben des Völkerbundspaktes verleiht.

Im Laufe der allgemeinen Aussprache in der Völkerbundsversammlung hatte die britische Eegierung, wie wir es oben betont haben, wissen lassen, dass der Völkerbund nur gewinnen könnte, wenn er die Grenzen seiner Möglichkeiten loyal anerkennen würde. Entsprechend dieser Erklärung legte ihr Vertreter in der sechsten Kommission, Herr Butler, dar, dass seine Eegierung über vier Fragen betreffend die «Inswerksetzung der Grundsätze des Paktes» Vorschläge zu unterbreiten hätte. Es handelte sich um Artikel 16, Artikel 11, die Trennung des Paktes von den Friedensverträgen und die Zusammenarbeit des Völkerbundes mit den Nichtmitgliedstaaten.

Artikel 16. ·--· Die britische Eegierung schlägt vor, dass «die Eegierungen, die unter den augenblicklichen Umständen eine Definition darüber für nötig halten, wie sie die aus Artikel 16 sich ergebenden Verpflichtungen auslegen, dies in Form von Erklärungen tun sollten, die in den Kommissionsprotokollen aufgenommen würden». Die Kommission würde, ohne irgendwelche Meinung über den Inhalt dieser Erklärungen auszusprechen, Akt nehmen «von der tatsächlichen Lage, die sich daraus ergibt, und würde in diesem Sinne einen Bericht der Völkerbundsversammlung unterbreiten». Da diese Art des Vorgehens die Zustimmung der Mehrheit der Delegationen fand, gab Herr Butler namens seiner Eegierung eine Erklärung ab, die im wesentlichen folgendes besagte : Der Text des Paktes bleibt unverändert, die Möglichkeit, Sanktionen anzuwenden, wird unter den augenblicklichen Umständen von Fall zu Fall geprüft werden. Die Mitgliedstaaten des Völkerbundes sind verpflichtet, sich über diese Möglichkeit zu verständigen; jeder Staat wird zutreffendenfalls darüber bestimmen, in welchem Umfang er sich an Sanktionen wird beteiligen können. Der Schritt zum Kriege interessiert den gesamten Bund und «ist nicht eine Frage, der gegenüber die Mitglieder berechtigt sind, eine gleichgültige Haltung zu beobachten». Zahlreiche Delegationen gaben hierauf analoge Erklärungen über den fakultativen Charakter des Artikels 16 ab. Andere Länder machten gewisse Vorbehalte, worauf der Berichterstatter der Versammlung einen Bericht vorlegte, der sich auf folgende lakonische Feststellung beschränkt : «Es ist allgemein anerkannt, dass
die in Artikel 16 vorgesehenen militärischen Massnahmen keinen obligatorischen Charakter haben. Was die wirtschaftlichen und finanziellen. Massnahmen anbetrifft, hat eine grosse Anzahl von Völkerbundsrnitgliedern erklärt, dass sie sich unter den augenblicklichen Umständen nicht als autonomisch verpflichtet ansehen können, diese Massnahmen in irgendeinem Konflikt anzuwenden. Andere Mitglieder brachten die gegenteilige Meinung zum Ausdruck.» Die Schweiz, die ihre volle Neutralität wiedergewonnen hat, hatte selbstverständlich in eine solche Debatte nicht einzugreifen. Ihr Fall ist geregelt.

Es unterliegt indessen keinem Zweifel mehr, dass nach der weit vorherrschenden Meinung in Genf der Artikel 16, wie dies übrigens auch die Tatsachen erweisen, augenblicklich jeglichen^obligatorischen Charakters entbehrt.

815 Artikel 11. -- Das Vereinigte Königreich verlangte, dass die Anwendung des ersten Alineas dieses Artikels nicht mehr durch die Eegel der Einstimmigkeit gelähmt werde. Das betreffende Alinea lautet: «Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, dass jeder Krieg und jede Bedrohung mit Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundesmitglied betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit des ganzen Bundes ist, und dass dieser die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedeng geeigneten Massnahmen zu ergreifen hat.» Der britische Vorschlag wollte dem Völkerbundsrat die Möglichkeit geben, mit Einstimmigkeit --· wobei die Stimmen der am Konflikt beteiligten Staaten nicht mitgezählt werden sollten -- seine Auffassung über den Streitfall auszudrücken oder vorbeugende Massnahmen anzuempfehlen. Zahlreiche Delegationen unterstützten diesen Vorschlag. Andere, die die Eegel der Einstimmigkeit für. grundlegend halten, bekämpften ihn. Nach stattgefundener Beratung wurde der Völkerbundsversammlung ein Eesolutionsentwurf unterbreitet, der dahin lautet, dass, «für den Fall, dass dem Völkerbundsrat auf Grund von Artikel 11, Alinea l, ein Streitfall unterbreitet werden sollte, der Völkerbundsrat mit einstimmiger Zustimmung aller seiner Mitglieder, ausser den am Konflikt beteiligten, befugt ist: 1. eine Meinung zu äussern öder einen Bericht anzunehmen, der eine Darstellung des Tatbestandes der Streitfrage enthält ; 2. diejenigen Massnahmen zu empfehlen, die die nicht am Konflikt beteiligten Völkerbundsmitglieder zur Erhaltung des Friedens treffen sollten.» Der Eesolutionsentwurf wurde in der Völkerbundsversammlung von Bulgarien unterstützt, jedoch von Polen, Ungarn und Eumänien bekämpft.

Er wurde somit hinfällig *·).

Trennung des Paktes von den Friedensverträgen. -- Die britische Eegierung machte geltend, dass es wünschenswert wäre, «aus technischen, politischen und psychologischen Gründen das in die Wirklichkeit umzusetzen, was bereits allgemein als virtuell bestehend betrachtet wird, d. h. den Pakt von jedem andern Vertragsinstrument unabhängig zu machen». Sie schlug infolgedessen vor, die Versammlung möchte die Schlussfolgerungen des Ausschusses der zehn Juristen, die die Frage anlässlich der vorjährigen Versammlung2) geprüft hatten, annehmen und den Mitgliedstaaten unverzüglich ein Protokoll zur Unterzeichnung vorlegen, das
den Text des Paktes in dem vom Ausschuss vorgeschlagenen Sinne abändert. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen 3 )..

Es ist nicht zweifelhaft, dass die Schweiz das Protokoll ratifizieren wird.

Den eidgenössischen Eäten wird demnächst eine Botschaft über diese Frage zugehen.

*)' Siehe den Text dieser Resolution weiter unten, S. 826ff, Fussnote 3.

2 ) Siehe betreffend die Arbeiten dieses Ausschusses unsern Bericht über die Versammlung von 1937, Bundesbl. 1937, II, 553.

3 ) Siehe Resolution in der Beilage, S.845ff.

816 Zusammenarbeit des Völkerbundes mit den Nichtmitgliedstaaten,. -- Der Vertreter des Vereinigten Königreichs legte dar, dass die Verwirklichung der Universalität noch gänzlich problematisch erscheine und dass für den Augenblick der Völkerbund «sich darauf beschränken, müsse, sein Zusammenwirken mit den Nichtmitgliedstaaten zu entwickeln». Er unterstrich, dass es im Interesse aller wäre, diese Zusammenarbeit zur Entfaltung zu bringen, und dass jede diesbezügliche Bemerkung oder Anregung der Nichtmitgliedstaaten günstig aufgenommen werden sollte.

Der britische Vorschlag rief weder Einwendungen noch eine Aussprache hervor 1).

B. Technische Fragen.

Die technischen Fragen fallen in das Tätigkeitsgebiet verschiedener Völkerbundsorganisationen : der Wirtschafts- und Finanzorganisation, derjenigen für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr, der Hygieneorganisation sowie der Organisation für geistige Zusammenarbeit. Diese Fragen wurden zum Teil von der zweiten, zum Teil von der siebenten Kommission behandelt.

1. Wirtschafts- und Finanzorganisation.

Wie wir es bereits hervorgehoben haben, behandelte die zweite Kommission nur die Wirtschafts- und Finanzfragen -- einschliesslich der Verkehrsund Transitfragen.

a, Wirtschaftsfragen. Seit der letzten Tagung der Versammlung hatte sich der Wirtschaftsausschuss zweimal versammelt. Ein Koordinationskomitee, in dem der Wirtschafts- und der Finanzausschuss vertreten waren, hatte entsprechend einer Eesolution des Eates ein Memorandum ausgearbeitet, das die Beratungen der Versammlung über die Wirtschafts- und Finanzfragen erleichtern sollte.

Im Laufe der allgemeinen Aussprache im Schosse der zweiten Kommission gaben zahlreiche Delegierte der Meinung Ausdruck, dass die Verschlechterung der Wirtschaftslage eine Kollektivaktion mehr denn je nötig mache. Ihrer Auffassung nach wäre eine grössere Freiheit des Warenaustausches letzten Endes die beste Gewähr für Prosperität und Beruhigung. Mehrere Delegierte schlössen sich auch der vom Wirtschaftskomitee bereits geäusserten Meinung an, wonach ungeachtet der unüberwindlichen Schwierigkeiten, denen der Abschluss mehrseitiger Verträge noch begegnet, dennoch Fortschritte erzielt werden könnten durch zweiseitige Vereinbarungen ; durch solche könnten allmählich die hauptsächlichsten Hindernisse beseitigt werden, die sich für den Handel aus übersetzten Einfuhrzöllen, Kontingentierungen und der Devisenkontrolle-ergeben.

Die Aussprache bot ebenfalls Gelegenheit, die Bedeutung des demographischen Problems und der Auswanderungsfragen hervorzuheben. Die Frage des landwirtschaftlichen Kredites und diejenige der Hebung des Niveaus 1

) Siehe Resolution in der Beilage, S. 845.

817 der Lebenshaltung waren ebenfalls Gegenstand eines bedeutsamen Meinungsaustausches.

Der von dem Berichterstatter, dem schwedischen Delegierten, der Versammlung vorgelegte Gesamtbericht enthielt vier Resolutionen, deren Wortlaut im Anhang wiedergegeben ist1).

6. Finanzielle Fragen. -- Der Finanzausschuss setzte die Prüfung der Finanzlage Bulgariens und Ungarns fort. Was Ungarn anbetrifft, hat der Völkerbundsrat mit Beschluss vom 27. Januar 1938 das Mandat des Vertreters des Finanzausschusses in Budapest aufgehoben.

Es kam in der zweiten Kommission zu keiner Aussprache über diese Fragen.

2. Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr.

Der Völkerbundsrat hatte im. Januar 1938 das neue Statut der Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr genehmigt und beschlossen, dass dieses unverzüglich in Kraft treten sollte. Gleichzeitig ersuchte der Bat die Versammlung, anlässlich ihrer nächsten. Tagung die Mitglieder der Organisation, aus deren Staatsangehörigen sich die Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr zusammensetzt, für eine dreijährige Amtsperiode zu wählen. Er ersuchte ausserdem die Versammlung, die von der Organisation seit 1931, d. h. seit ihrer letzten allgemeinen Konferenz bewältigte Arbeit zu prüfen.

Die Aussprache, die sich in der zweiten Kommission entspann, bot mehreren Delegierten Gelegenheit, die Fortschritte hervorzuheben, die von der Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr auf ihren verschiedenen Tätigkeitsgebieten erzielt wurden. In diesem Zusammenhang wurde auf die internationale Konferenz hingewiesen, die im Jahre 1939 zusammentreten wird zwecks Vereinheitlichung der Signalisierung der Bahnübergänge.

Die Kommission verzeichnete ebenfalls mit Befriedigung die Ergebnisse der im Jahre 1938 in Kairo abgehaltenen Weltnachrichten-Konferenz.

Die zweite Kommission bezeichnete sodann die Staaten, aus deren Staatsangehörigen sich die neue Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr zusammensetzen sollte 2). Die Schweiz, die seit 1927 einen Sitz in der Kommission inné hatte, gab diesen auf Grund des bereits vorher mit Belgien und den Niederlanden getroffenen Gentlemen-Agreements auf.

Die Versammlung billigte die Schlussfolgerungen des Berichterstatters und fasste die im Anhang wiedergegebene Eesolution 3).

!) Beilage, S. 880ff.

2

) Die Zusammensetzung der Kommission ist in der von der Versammlung angenommenen Eesolution angegeben. Es mag beigefügt werden, dass Frankreich, Grossbritannien, Italien und die U. S. 'S. B. als Länder mit ständigem Sitz im Völkerbundsrat von Rechts wegen der Kommission angehören.

a ) Beilage, S. 829.

818 3. Hygieneorganisation.

Die Organisation setzte im Laufe des vergangenen Jahres ihre ständige Tätigkeit (epidemiologische Auskünfte, biologische Standardisation, Sumpffieber etc.) fort und befasste sich auch mit den Ernährungs- und Wohnungsfragen, der Hygiene auf dem Lande und der körperlichen Ertüchtigung. Die Organisation beteiligte sich ausserdem. an der von der chinesischen Eegierung unternommenen Bekämpfung der Epidemien.

Die siebente Kommission verzeichnete mit Befriedigung die von der Hygieneorganisation erzielten Eesultate und anerkannte, dass es von Nutzeh wäre, eine Zeitschrift zu veröffentlichen, die über die wesentlichen Tatsachen der auf diesem Gebiete geleisteten Arbeit berichten würde 1 ).

a. Ernährungs- und Wohnungsfragen. -- Die Aussprache über die Ernährungs- und Wohnungsfragen zeigte die vom Völkerbund auf diesen beiden Gebieten erzielten Ergebnisse. Neunzehn Nationalkomitees sind bereits .gebildet, und die technische Ernährungskommission setzt ihre methodischen Studien fort über die Bedeutung der Ernährungsgrundsätze für die Entwicklung und den Unterhalt des Organismus. Diese Kommission befasste sich auch mit der Untersuchung der wirklichen Ernährungsbedingungen einzelner Volksgruppen 2).

b. Europäische Konferenz über das Leben auf dem Lande. ·-- Die vorbereitende Konferenz, die beauftragt war, die Tagesordnung der Europäischen Konferenz über das Leben auf dem Lande festzusetzen, hatte sich im April 1938 in Genf versammelt. Das Ergebnis ihrer Beratungen ist den Eegierungen mitgeteilt worden.

Die Aussprache, die im Schosse der vereinigten zweiten und siebenten Kommission stattfand, erwies, dass die Orientierung, die den Vorbereitungsarbeiten gegeben worden war, allgemeine Zustimmung fand 3).

4. Organisation ìur die geistige Zusammenarbeit.

Wie in den vorhergehenden Jahren hatten zahlreiche Versammlungen unter den Auspizien dieser Organisation stattgefunden. Zunächst ist die Tätigkeit des Internationalen Instituts für geistige Zusammenarbeit zu erwähnen; eine «internationale Akte», die einer diplomatischen Konferenz zur Beratung unterbreitet werden soll, wird demnächst das Statut des Instituts festlegen.

Ferner ist hier anzuführen die jährliche Tagung der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit und die Tagung der ständigen Konferenz der Hautes Etudes
Internationales, die im März 1938 in Prag stattfand. Die Organisation erweitert ständig ihre Tätigkeit auf den verschiedensten Gebieten.

Wir erwähnen insbesondere ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der geistig Arbeitenden sowie die Ausarbeitung zweier Abkommens1 ) 3 ) 3

Siehe die Resolution in der Beilage, S. 852ff.

Siehe die Kesolutionen in der Beilage, S. 832ff.

) Siehe die Resolution in der Beilage, S. 832.

819 entwürfe, von denen der eine den Schutz des künstlerischen und historischen Nationalbesitzes und der andere den Schutz der Monumente und Kunstwerke im Kriegsfalle betrifft. Schliesslich fügen wir bei, dass das Institut in Paris sich weiterhin eifrig um die Annäherung der Abkommen von Bern und von Havanna über das Urheberrecht bemühte.

In der siebenten Kommission eröffnete der Berichterstatter der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit, Herr Gonzague de Keynold, die Aussprache mit einer Darlegung darüber, wie nach seiner Auffassung die Tätigkeit der geistigen Zusammenarbeit, aufgefasst und weiter durchgeführt werden sollte. Mehrere Delegierte hoben das Interesse hervor, das dieses Werk für ihre Länder besitzt1).

5. Moderne Propagandamittel im Dienste des Friedens.

Die Prüfung dieser Frage wurde einem Unterausschuss anvertraut, dessen Bericht von der siebenten Kommission angenommen wurde. Dieser Bericht behandelte die Tätigkeit, die die Internationale Kommission für geistige Zusammenarbeit entfaltet hatte, um das von der XVIII. Versammlung2) vorgesehene Programm zu verwirklichen; er erwähnte ferner die im September 1938 zusammengetretene internationale Konferenz, in deren Verlauf die Zuständigkeit, die das Abkommen vom 11. Oktober 1933 dem Internationalen Lehrfilminstitut zugewiesen hatte, auf die internationale Kommission übertragen wurde 3).

6. Informationsmittel des Sekretariates.

Diese Frage wurde ebenfalls von dem von der siebenten Kommission ernannten Unterausschuss geprüft. Die Kommission stimmte den verschiedenen Anregungen zu, insbesondere derjenigen betreffend die Verbreitung von Kadioinformationen über den Völkerbund 4).

C. Sicherheit und Abrüstung.

Die für diese Frage zuständige dritte Kommission hat sich nicht lange bei ihr aufgehalten. Sie stellte «mit tiefem Bedauern fest, dass derKüstungswettlauf, weit entfernt, eine Verlangsamung zu erfahren, im Laufe der letzten zwölf Monate sein Tempo nur weiter beschleunigt und damit die auf der Welt lastende Drohung verschärft hat». Sie drang neuerdings darauf, dass die Eegierungen den Völkerbund über ihre Gesetzgebung betreffend die Kontrolle der Herstellung und des Handels mit W a f f e n und Munition unterrichten. Was den allfälligen Abschluss eines Abkommens über die Öffentlichkeit der Ausgaben für die Landesverteidigung anbetrifft, überliess sie diese Frage den Beschlüssen und Empfehlungen des Bureaus der Ab1 ) 2 ) 3

Siehe Siehe ) Siehe *) Siehe

die Resolutionen in der Beilage, S. 848ff.

diesbezüglich unsern vorjährigen Bericht, Bundesbl. 1937, III, 562.

die Resolutionen in der Beilage, S. 850ff.

die Resolutionen .in der Beilage, S. 851.

820 rüstungskonferenz, das während der Völkerbundsversammlung zusammentreten sollte, dessen Einberufung aber scbliesslich vertagt wurde.1).

Die Kommission prüfte sodann die Frage des Schutzes der Zivilbevölkerung gegen Luftbombardemente. Diese Frage war auf Verlangen der Eegierung von Barcelona auf die Tagesordnung gesetzt .worden.

Im Laufe der Aussprache legte der Vertreter Grossbritanniens dar, dass in jedem Luftkrieg folgende drei Grundsätze strikte innegehalten werden sollten: 1. die absichtliche Bombardierung der Zivilbevölkerung ist rechtswidrig; 2. Gegenstand von Angriffen dürfen nur rechtlich gestattete Ziele sein, die als solche feststellbar sind; 3. jeder Angriff gegen diese rechtmässigen Ziele muss so ausgeführt werden, dass die Zivilbevölkerung in der Nachbarschaft nicht fahrlässig bombardiert werde. Die Kommission schloss sich diesem Gesichtspunkte einmütig an, erkannte aber gleichzeitig, dass das Problem zahlreiche technische Fragen aufwerfe, die dem Bureau der Abrüstungskommission überwiesen werden müssten. Auf Vorschlag eines Unterausschusses nahm die Kommission und nach ihr die Völkerbundsversammlung eine Eesolution an betreffend das allgemeine Problem der Luftbombardemente sowie eine Empfehlung, die auf die gegenwärtige Lage in China und Spanien Bezug hatte. Die Empfehlung . ersuchte den Eat, er möchte einerseits von der Eegierung in London erwirken, dass die Berichte der britischen Untersuchungskornmission in Spanien allen Völkerbundsmitgliedern mitgeteilt würden, und andererseits jedem Ersuchen einer Eegierung entsprechen, das durch eine internationale Kommission die Bombardemente feststellen zu lassen wünscht, denen seine Zivilbevölkerung widerrechtlich zum Opfer fiele 2 ).

Es herrscht allgemeine Einmütigkeit darüber, dass das Problem des Luftbombardements der Zivilbevölkerung eingehender Prüfung bedarf. Der von der Versammlung gefasste Beschluss ist somit als glücklich zu bezeichnen.

Die Untersuchung, die das Bureau der Abrüstungskonferenz vornehmen sollte, ist indessen verschoben worden, da das Bureau, wie wir es bereits erwähnten, während der Völkerbundsversammlung nicht zusammentrat.

D. Budget- und Verwaltungsfragen.

1. Abrechnung über das 19. und, Voranschlag für das 21. Geschäftsjahr. -- Die Abrechnung für das Eechnungsjahr 1937 ergab einen Überschuss von 4 550 562
Goldfranken, d. h. von nahezu 6% Millionen Schweizerfranken.

Die Abrechnung, wurde diskussionslos von der vierten Kommission und nach ihr von der Versammlung gutgeheissen.

Die finanzielle Lage des Völkerbundes stellt sich wie früher irj günstigem Lichte dar. Sie erfuhr noch eine weitere Verbesserung durch die Eintreibung bedeutender Summen rückständiger Beiträge (2% Millionen Schweizerfranken) sowie durch einen Gewinn von 2,9 Millionen, der sich aus der Tatsache ergab, !) Siehe Besolution in der Beilage, S. 883ff.

. .

2 ) Siehe Eesolution und Empfehlung in der Beilage, S. 834ff.

821 dass die Ausgaben seit der Abwertung unserer Währung in Schweizerfranken budgetiert, jedoch in Goldfranken erhoben wurden.

Der Budgetvoranschlag für 1939, der sich auf 32 234 012 Schweizerfranken beläuft, bewegte sich auf den Linien der vorhergehenden Voranschläge (1938: 32 273 251 Schweizerfranken). Die vierte Kommission trat sofort auf die kapitelweise Beratung des Voranschlages ein. Das Budget des Internationalen Arbeitsamtes und dasjenige des Internationalen Gerichtshofes wurden ohne Abänderung angenommen. Was den Äroranschlag des Sekretariates anbetrifft, erfuhr er unbedeutende Abstriche. Der Kredit für die technische Mitarbeit mit China wurde auf l 050 000 Schweizerfranken festgesetzt. Bin Betrag von 269 500 Franken wurde für die internationale Flüchtlingshüfe vorgesehen und eine weitere Summe von 900 000 Franken für die Beteiligung des Völkerbunds an der Weltausstellung in New York.

Die Frage der Beiträge sowie diejenige der Verwendung des Überschusses von 1937 veranlassten eine ausgedehnte Aussprache. Die polnische Delegation bestand auf einer Herabsetzung der Beiträge und empfahl zu diesem Zwecke, den Mitgliedern den in Frage stehenden Überschuss zurückzuzahlen. Dieser Antrag wurde durch die Mehrzahl der andern Delegationen bekämpft, die der Auffassung huldigten, dass man, um die finanzielle Stabilität des Völkerbundes sicherzustellen, mit doppelter Vorsicht vorgehen und mehr denn je Eeserven für die schlechten Jahre anlegen müsse. Die vierte Kommission war übrigens der Auffassung, das es wenig wünschenswert wäre, den Beitrag für 1939 zu sehr herabzusetzen, um ihn im Jahre 1940 wieder bedeutend erhöhen zu müssen.

Dieser Standpunkt, der von unserem Delegierten 'unterstützt wurde, siegte schliesslich, und die Versammlung beschloss, den Überschuss folgendermassen zu verteilen: Goldfranken

Herabsetzung der Beiträge für 1939 . 2373058.77 Herabsetzung der zukünftigen Beiträge . . . . . . . . . . 1060209.78 Garantiefonds . . . . .

240586.22 Eeservefonds '.". . . . . . . . . . . . . ; 884770.43 Im Laufe der Beratung setzte sich unser Delegierter entsprechend den ihm erteilten Weisungen ebenfalls für die Notwendigkeit der Verminderung der Ausgaben ein, fügte aber bei, dass sich daraus keine Beeinträchtigung der Völkerbundstätigkeit ergeben sollte. Er machte auf die Unzukömmlichkeiten eines zu zahlreichen Personals aufmerksam und empfahl, die Neuernennungen auf das strikte Minimum zu beschränken. Nachdem sich mehrere Delegationen in gleichem Sinne geäussert hatten, beschloss die Kommission, auf Vorschlag des Vereinigten Königreichs einen Sonderausschuss zu ernennen zwecks Prüfung der Einsparungen, die in der Verwaltung des Sekretariates und des Internationalen Arbeitsamtes verwirklicht werden könnten. Dieser Ausschuss wird' sich unverzüglich ans Werk setzen.

822 Der endgültige Voranschlag, so wie er von der Kommission vorgeschlagen und von der Versammlung angenommen wurde, stellt sich folgendermassen Schweizerfranken

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

Sekretariat Internationales Arbeitsamt Ständiger Internationaler Gerichtshof Ständiger Zentralausschuss für Opium Internationale Müchtlingshilfe Liegenschaften in Genf Pensionen Niederlassung der Assyrer aus dem Irak Fonds zur Verfügung der Kontrollkommission . .

Hochkommissar für Danzig Weltausstellung in New York

16188063 8 394 243 2839689 126 399 269500 l 584 000 l 710 118 150 000 l 040 000 .

72 000 900000 32 234 012

2. Bückständige Beiträge. -- Diese Frage, die in der Vergangenheit lebhafte Besorgnis bereitet hatte, kann nunmehr als ira Grundsatz geregelt angesehen werden. Sie rief keine lange Beratung hervor. Es wird sich indessen auch in Zukunft darum handeln, über die Ausführung der mit den Schuldnerstaaten getroffenen Vereinbarungen zu wachen und der Neigung gewisser Staaten entgegenzutreten, ihre Beiträge mit Verspätung zu bezahlen; so beschloss denn auch die Kommission, das Mandat des Ausschusses für die Beiträge für ein weiteres Jahr zu verlängern.

Die Kommission genehmigte die vom Ausschuss vorgeschlagenen Vereinbarungen betreffend die rückständigen Beiträge von Albanien, Ecuador und Guatemala.

3. Verteilung der Ausgaben. -- Da der gegenwärtige Verteilungsschlüssel am 31. Dezember 1939 ausser Kraft tritt, beschloss die vierte Kommission, einen Ausschuss von 12 Mitgliedern zu bilden, der die Frage der Kostenverteilung neu prüfen sollte. Die verschiedenen Delegationen machten zahlreiche Anregungen bezüglich der Tatsachen, denen bei der Aufstellung des neuen Verteilungsschlüssels Rechnung getragen werden sollte. Diese Anregungen wurden dem Sonderausschuss überwiesen.

4. Pensionskasse des Personals. --- Die Kommission genehmigte die Abrechnung der Pensionskasse. Ihre finanzielle Lage kann als gesund angesehen werden; nichtsdestoweniger, beschäftigte sich die Kommission mit einer Tatsache, die auf die Dauer diese Lage ungünstig beeinflussen könnte. Die Beamten, welche aus dem Dienst des Völkerbundes ausscheiden, verlangen immer häufiger die unverzügliche Auszahìung ihrer kapitalisierten-Pension. Es ergibt sich daraus für die Kasse ein jährlicher Verlust von ungefähr 100 000 Franken.

Die Kommission schlug infolgedessen vor, das Eeglement abzuändern

823 und die Ausübung dieses Eechts in Zukunft auszusetzen. Die Versammlung pflichtete diesem Vorschlage bei 1 ).

E. Soziale und humanitäre Fragen.

Diese Fragen (Kinderschutz, Frauen- und Kinderhandel, Unterstützung unbemittelter Ausländer, Fragen des Strafrechts und des Gefängniswesens) wurden der fünften Kommission vorbehalten. Der siebenten Kommission wurde die Aufgabe zugewiesen, sich mit den Fragen betreffend den Handel mit Betäubungsmitteln und den Welthilfsverband zu befassen.

1. Soziale Fragen. -- Die beratende Kommission für soziale Fragen, in der die Schweiz vertreten ist, hatte seit der letzten Session der Versammlung ihre zweite Tagung im April 1938 abgehalten. Sie hatte sich weiterhin mit den im Jahre 1937 behandelten Fragen (Familienversorgung, uneheliches Kindesverhältnis, Einfluss des Kinos auf die Jugend, Bekämpfung des Frauenhandels etc.) befasst und auf ihre Tagesordnung von 1939 das Studium von drei weitern Fragen gesetzt: die für die Verwaltung und Organisation des Jugendschutzwerkes massgebenden Grundsätze (unter Einschluss der sozialen Fürsorge), die Ausbildung der im Sozialdienst tätigen Personen und die Familienvernachlässigung.

Im Laufe der Aussprache in der fünften Kommission wiesen mehrere Delegierte auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit zwischen der beratenden Kommission, der Hygieneorganisation und dem Internationalen Arbeitsbureau enger zu gestalten. Anderseits wurden verschiedene Anregungen gemacht betreffend die Veröffentlichung einer Zeitschrift für soziale Fragen und die Ausbildung der im Sozialdienst beschäftigten Personen.

Die Kommission genehmigte einen Bericht über die Tätigkeit der beratenden Kommission und die Unterstützung unbemittelter Ausländer und fasste zwei Eesolutionen, deren Wortlaut sich im Anhang befindet 2).

a. Kinderschutz. -- Die Debatte zeigte die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte sowie die Bedeutung der von der beratenden Kommission durchgeführten Untersuchung über die Familienversorgung, die Bedeutung des Kinos für die Freizeit sowie über die rechtliche Lage des unehelichen Kindes.

6. Frauen- und Kinderhandel. -- Die Kommission stellte mit Befriedigung fest, dass die auf diesem Gebiet abgeschlossenen internationalen Abkommen weitere Eatifikationen erfahren hatten. Sie befasste sich auch mit der Untersuchung, die die
beratende Kommission durchgeführt hatte über die Hebung der Prostituierten und die vorbeugenden Massnahmen, gegen die Prostitution sowie die Gründung eines Völkerbundsbureaus im Orient zwecks Unterstützung der Eegierungen bei der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels in diesen Gebieten.

1

) Bezüglich der von der vierten Kommission gefassten Eesolutionen siehe Beilage, S. 836ff.

2 ) Beilage, S. 840ff.

824 c. Abkommen zur B e k ä m p f u n g der A u s b e u t u n g der Unzucht anderer. -- Angesichts des fortgeschrittenen Standes der Vorbereitungsarbeiten erklärte sich die Kommission einverstanden, für 1940 eine diplomatische Konferenz einzuberufen, die ein Abkommen über die Bekämpfung der Zuhälterei ausarbeiten sollte 1).

d. U n t e r s t ü t z u n g u n b e m i t t e l t e r Ausländer. -- Der für die Prüfung dieser Frage eingesetzte Expertenausschuss war im Februar 1938 neuerdings zusammengetreten. Seine Arbeiten führten zur Aufstellung eines Abkommensentwurfes, der als Muster dienen sollte für den Abschluss zweiseitiger Abkommen. Diese Frage gab zu keiner Diskussion in der .Versammlung Anlass.

2. Handel mit Betäubungsmitteln und seine Überwachung. -- Die beratende Kommission für den Handel mit Opium hatte ihre jährliche Session im Juni 1938 abgehalten. Ihr ging die Tagung eines vorbereitenden Ausschusses voraus, der die Grundsätze zu prüfen hatte, auf denen ein Abkommen für die Beschränkung und Überwachung. der Pflanzungen von Opiummohn und der Erzeugung von Eohopium aufgebaut werden könnte.

Es ergibt sich aus dem Bericht der beratenden Kommission, dass die Herstellung schädlicher Drogen sich merklich den für medizinische Zwecke benötigten Mengen nähert. Dagegen scheint der unerlaubte Handel trotz der immer strengeren Anwendung der internationalen Abkommen und trotz aller im Kampf gegen die Bauschgiftsucht erzielten Fortschritte nicht abzunehmen.

Die Lage im Fernen Osten hat sich sogar dermassen verschlimmert, dass die beratende Kommission sich veranlasst sah, die in Frage kommenden Begierungen einzuladen, die energischsten Mittel zu ergreifen, um diesem Zustand abzuhelfen.

Im Laufe der im Schosse der siebenten Kommission stattgefundenen Aussprache verbreiteten sich mehrere Delegierte und insbesondere der chinesische Vertreter über die Ursachen, die zu dieser Verschlechterung der Lage im Fernen Osten geführt hatten. Andererseits teilten die Vertreter mehrerer Erzeugungsländer mit, welche Massnahmen von ihnen getroffen wurden, um die BohstoffProduktion unverzüglich zu senken 2).

3. Fragen des Strafrechts- und Gefängniswesens. -- Die Beratungen der -Kommission waren hauptsächlich den Ergebnissen der Untersuchung gewidmet, die die Internationale Strafrechts- und Gefängniskommission durchgeführt
hatte über die Zahl der Gefangenen von über achtzehn Jahren und über die Mittel und Wege zu ihrer Verminderung. Die Kommission befasste sich auch mit der Frage der Behandlung der Zeugen und Angeschuldigten, .worüber die verschiedenen internationalen Organisationen interessante. Auskünfte hatten zukommen lassen. Auch die Lage der gefängnisentlassenen Ausländer und Staatenlosen, mit der sich die siebente in Kairo im Jahre 1938 abgehaltene 1 2

) Siehe Resolution in der Beilage, S. 841.

) Siehe die in der Beilage wiedergegebenen beiden Resolutionen der Kommission

S. 852.

825 .Internationale Konferenz für die Vereinheitlichung des Strafrechts befasst .hatte, war Gegenstand einer Aussprache, in deren Verlauf Fräulein Ferrière auf das Interesse hinwies, das die Einführung eines internationalen Patronats·systems für die Heinischaffung und Hebung der ausgewiesenen Verurteilten hätte. Im Einvernehmen mit der ersten Kommission, die dieses Problem unter ·dem juristischen Gesichtswinkel1) geprüft hatte, hielt es die fünfte Kommission für angezeigt, zunächst die Auffassung der Begierungen- über die Schlussiolgerungen .der Konferenz von Kairo kennenzulernen. Die diesbezügliche Resolution. befindet sich im Anhang 2 ).

4. Welthüjsverband..-- Die Tätigkeit des Welthilfsverbands wurde von der siebenten Kommission geprüft. Die Anregung dazu ging dieses Jahr von der schweizerischen Delegation aus. Nach einer eingehenden Darlegung unseres Vertreters, Herrn Gorgé, über die von dieser Organisation verfolgten humanitären Ziele und das von ihr bis dahin vollbrachte Werk, nahm die siebente Kommission nach einer Aussprache eine Eesolution an, die u. a. vorsieht, ·dass die Tätigkeit des Welthilfsverbands inskünftig automatisch auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt werden soll 3).

F. Politische Fragen.

Die Frage der Mandate und der Flüchtlinge wurde wie üblich der sechsten Kommission überwiesen, die sich dieses Jahr auch noch mit der spanischen Trage und derjenigen, der Paktreform zu befassen hatte *).

1. Mandate. -- Die Aussprache drehte sich fast ausschliesslich um Palästina, dessen innere Lage seit dem vergangenen Jahr sich unablässig verschlechtert hat.

Die im Schosse der Kommission geäusserten Auffassungen über die von der Mandatsmacht befolgte Politik gingen auseinander. Die einen befürworteten 'die Abschaffung der Einwanderungsbeschränkungen für Juden, während andere mehr dem arabischen Standpunkt Rechnung trugen. Was den Plan der britischen Eegierung anbetrifft, Palästina aufzuteilen, waren die Meinungen ·ebenfalls geteilt.

, Die Beratung schloss mit einer vorsichtigen Eesolution, die zwar feststellte, dass das Mandatregime im ganzen genommen zufriedenstellend arbeite, anderseits aber den Wunsch ausdrückte, das Palästinaproblem möchte sobald .als möglich einer Lösung entgegengeführt werden 5).

2. Internationale Flüchtlingshilfe. -- Die Tätigkeit des Nansenamtes sowie
des Hochkommissars für die Flüchtlinge aus Deutschland geht auf Grund der ^Resolutionen der vorhergehenden Versammlungen mit 31. Dezember dieses Jahres zu Ende. Durch ihre Eesolution vom 5. Oktober 1987 hatte indessen ·die Versammlung den Eat mit der Ausarbeitung eines Planes beauftragt zwecks Fortsetzung des humanitären Flüchtlingswerkes. Dieser Plan wurde der Verx ) 2

Siehe oben, S. 813.

..

) Beilage, S. 841.

") Siehe Resolution in der Beilage, S. 852.

*) Was die Paktreform anbelangt, siehe oben, S. 813ff.

6 ) Siehe Besolution in der Beilage, S. 842.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. II.

62

826

Sammlung unterbreitet und der sechsten Kommission zur Prüfung überwiesen.

Da sich kein grundsätzlicher Widerspruch erhob, kam eine Eesolution zustande, die das von Nansen begonnene Werk auf neue Grundlagen stellt.

Laut dieser Eesolution wird die Internationale Flüchtlingshilfe einem Hochkommissar des Völkerbundes anvertraut werden, der seinen Sitz in London haben wird; Seine Tätigkeit wird dieselben Personengruppen umfassen, auf die sich die Fürsorge des Nansenamtes und des Hochkommissars für die Flüchtlinge aus Deutschland erstreckt. Die Aufgabe des zukünftigen Hochkommissars wird im politischen und rechtlichen Schutz der Flüchtlinge bestehen. Er wird über die Ausführung der bestehenden Abkommen zu wachen haben.

Es liegt ihm ferner ob, die Koordination des Hilfswerkes zu erleichtern und die Initiativen von Eegierungen oder Privaten zwecks Ermöglichung der Auswanderung und Niederlassung der Flüchtlinge zu fördern.

Der Beitrag des Völkerbundes, der auf Fr. 269 500 festgesetzt wurde, ist für die Verwaltungsausgaben vorbehalten unter Einschluss der Kosten für die Auslandsvertretungen, die -- was als bemerkenswerte Tatsache hervorgehoben zu werden verdient -- weiterhin in Tätigkeit bleiben werden; dagegen darf dieser Beitrag nicht für die Unterstützung und die Niederlassung -der Flüchtlinge verwendet werden. Der Hochkommissar, der in der Person von Sir Herbert Emerson gewählt wurde, wird seine Tätigkeit am 1. Januar 1989 beginnen1).

3. Lage in Spanien. -- Die spanische Delegation ersuchte die Versammlung, eine internationale Kommission nach Spanien zu entsenden, die den vollständigen Eückzug der ausländischen Freiwilligen durch die Eegierung von Barcelona feststellen sollte. Der von ihr vorgelegte Eesolutionsentwurf stiess auf den Widerstand verschiedener Delegationen, die u. a. geltend machten, dass die vorgesehene Kommission die Ausführung des vom Londoner Nichtinterventionskomitee ausgearbeiteten Gesamtplans stören könnte. Mangels Einstimmigkeit wurde der spanische Vorschlag dem Völkerbundsrat überwiesen. Dieser hat inzwischen beschlossen, die in Frage stehende Kommission nach Spanien zu entsenden.

V. Beschlüsse und Resolutionen der Versammlung.

Abgesehen von der Eesolution2), die eine Änderung von Art. lindes Paktes vorschlug, aber von der Vollversammlung verworfen wurde 3), sind alle von den Kommissionen vorgelegten Eesolutionen diskussionslos von der Versammlung genehmigt worden.

1

) Siehe die Resolutionen in der Beilage, S. 842ff.

) Siehe S. 815.

) Der Resolutionsentwurf hatte folgenden Wortlaut: «Die Versammlung: mit Rücksicht auf die von gewissen Delegationen geäusserten Auffassungen bezüglich der Anwendung der in. Art. 5, Alinea l, des Paktes ausgesprochenen Einstimmigkeitsregel auf Art. 11, Alinea 1; 2

3

827 Wie jedes Jahr, schritt die Völkerbundsversammlung zur Wahl von drei neuen Eatsmitgliedern. Griechenland, Jugoslawien und die Dominikanische Bepublik wurden an Stelle von Polen, Eumänien und Ecuador in den Eat gewählt1). Polen hatte kein Gesuch um Wiederwählbarkeit gestellt.

Die Versammlung hatte zusammen mit dem 'Eat einen Nachfolger für den verstorbenen Eichter am Internationalen Gerichtshof, Herrn Àke Hammarskjöld, zu ernennen. Aus der Wahl ging schliesslich Herr Erich (Finnland) hervor.

Auf Vorschlag ihres Bureaus nahm die Versammlung im Hinblick auf die in der Tschechoslowakei sich abspielenden Ereignisse eine Eesolution an, die «dem Wunsche Ausdruck gibt, es möge keine Eegierung versuchen, mit Gewalt eine Eegelung durchzusetzen», und die den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zu seiner Friedensinitiative beglückwünscht2).

Nach der Schlussrede des Präsidenten beschloss die Versammlung, auf Vorschlag des .Bureaus, ihre gegenwärtige Session nicht zu schliessen, sondern im Hinblick auf die allgemeine politische Lage zu vertagen.

VI. Schluss.

Es war unvermeidlich, dass diese Versammlung unter der Einwirkung der ernsten Ereignisse stand, die während ihrer Tagung die Welt in Atem hielten.

Es wäre schwer für sie gewesen, auf dem internationalen Plan irgend etwas von Bedeutung zur Ausführung zu bringen. Trotzdem war sie nicht ohne Nutzen.

So behindert auch ihre Tätigkeit gewesen war, hat sie doch verschiedene brennende und dringende Probleme, wie z. B. diejenigen der Flüchtlinge und des Artikels 16 des Paktes, einer vorläufigen oder endgültigen Lösung entgegengeführt.

ohne irgend einer grundsätzlichen Frage betreffend die Tragweite der besagten Regel vorgreifen zu wollen und unbeschadet ihrer Würdigung durch den Bat: bringt die Auffassung zum Ausdruck, dass der Völkerbundsrat, falls ihm auf Grund von Art. 11, Alinea l, ein Streitfall unterbreitet wird, mit einstimmiger Zustimmung aller seiner Mitglieder, ausgenommen die am Streit beteiligten, befugt ist : 1. eine Meinung zu äussern oder einen Bericht anzunehmen, der eine Darstellung des Tatbestandes der Streitfrage enthält; 2. diejenigen Massnahmen zu empfehlen, die die nicht am Konflikt beteiligten Völkerbundsmitglieder zur Erhaltung des Friedens treffen sollten.» *) Der Völkerbundsrat setzt sich nunmehr folgendermassen zusammen : Ständige Mitglieder: Nichtständige Mitglieder: Frankreich Bolivien Peru Grossbritannien Neuseeland Belgien Italien Schweden Jugoslawien U. S. S. B.

China Dominikanische Republik Lettland Griechenland Iran 2 ) Siehe die Resolution in der Beilage, S. 853.

828

Dank ihren Beschlüssen wird es möglich sein, das humanitäre Werk zugunsten der Flüchtlinge fortzuführen. Angesichts der Fülle von Unglück und Elend, die es zu lindern gilt, entspricht dieses Werk einer Notwendigkeit. Die Versammlung hat sodann der Zweideutigkeit, die auf Art. 16 des Paktes lastete, ein Ende bereitet. Es ist heute nicht mehr zweifelhaft, -- kein einziges Land hat in Genf eine Haltung eingenommen, die auf das Gegenteil schliessen liesse --· dass die Sanktionen tatsächlich fakultativ geworden sind. Dies musste indessen klar ausgesprochen werden. Die Versammlung hat dies getan, als sie jedes Land ermächtigte, zu erklären, wie es sich gegenüber einem Kriegsfalle verhalten würde, der die in Art. 16 des Paktes vorgesehenen Bedingungen erfüllt.

Die Versammlung. hat sich in der gleichen Eichtung nützlich erwiesen, indem sie die Arbeiten des sogenannten 28er Ausschusses, der beauftragt war, die Paktreform zu prüfen, einstellte und auf der Stelle die einzig praktischen Folgerungen zog, die sich aus diesen Arbeiten ergeben konnten, d. h. eine Vereinbarung über die Trennung des Paktes von den Friedensverträgen und die Anwendung gewisser Eegeln betreffend die Zusammenarbeit des Völkerbunds mit den Nichtmitgliedstaaten ausarbeitete. Es steht in der Tat fest, dass, von einigen wenigen Fragen abgesehen, auf die wir hingewiesen haben, keinerlei Einigung im Schosse des 28er Komitees über die Frage der Paktreform möglich wäre. Die Meinungsverschiedenheiten sind zu gross. Man konnte sich darüber in der Versammlung selbst Rechenschaft geben, wo nicht einmal eine Übereinstimmung erzielt werden konnte über die verhältnismässig nicht sehr wichtige Frage, ob dem Völkerbundsrat gestattet sein sollte, auf Grund von Art. 11 des Paktes eine einfache «Empfehlung» mit Stimmenmehrheit zu beschliessen.

Wenn ein solches Problem nicht gelöst werden kann, wie sollte man daran denken können, den Pakt in Fragen grundlegender Bedeutung zu revidieren ?

Die Versammlung hat in dieser Hinsicht Klarheit geschaffen, und sie verdankt dies im wesentlichen der entschlossenen Haltung der britischen Eegierung. Es wäre gefährlich, dem Völkerbund zu den Schwierigkeiten, mit denen er bereits kämpft, noch die Last der Paktreform aufzubürden. Ist diese möglich, so wird sie später kommen. Für den Augenblick ist nicht daran zu denken.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 25. November 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Banmann.

Der Bundeskanzler:

G. Boyet.

829

Resolutionen und Wünsche der Versammlung1).

A. Resolutionen zur Berichterstattung der ersten Kommission.

1. Vorschlag der britischen Regierung betreffend Abänderung von Artikel l, Alinea l, der Geschäftsordnung der Versammlung.

Die Versammlung beschliesst, Artikel l, Alinea l, der Geschäftsordnung der Versammlung abzuändern und ihm folgende Form zu geben: «Die Versammlung tritt jedes Jahr am Sitze des Völkerbundes an dem Montag zusammen, der in den Zeitabschnitt vom 10. bis 16. September inklusive fällt.» ' (29. September 1938.)

2. Tätigkeit des Internationalen Instituts zur Vereinheitlichung des Privatrechts.

Die Versammlung nimmt den Bericht der ersten Kommission (Dokument A. 42. 1938. V) über das Internationale Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts zur Kenntnis und beglückwünscht das Institut zu der bemerkenswerten Arbeit, die es geleistet hat.

(26. September 1938.)

B. Resolutionen zur Berichterstattung der zweiten Kommission.

1. Tätigkeit der Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr 1931 bis 1938.

Die Versammlung: liess durch ihre zweite Kommission eine Spezialkontrolle durchführen über die Arbeit, die die Organisation für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr seit ihrer letzten allgemeinen Konferenz (Oktober 1931) bewältigt hat: 1. genehmigt den Bericht und die Schlussfolgerungen ihrer zweiten Kommission (Dokument A. 68. 1938. VIII); 2. weiss die im vielseitigen Wirkungsbereich dieser Organisation erzielten Ergebnisse sehr zu schätzen und billigt ihre Tätigkeit; · 3. genehmigt den von ihrer zweiten Kommission gefassten Beschluss, der die Mitgliederzahl der neuen Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr auf achtzehn festsetzt, und ratifiziert die für die neue dreijährige Amtsperiode erfolgte Wahl der folgenden Mitglieder der Organisation : Ägypten, Belgien, Bolivien, China, Columbien, Estland, Niederlande, Norwegen, Polen, Bumänien, Spanien, Türkei, Ungarn, Uruguay. Die Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr setzt sich aus je einem Staatsangehörigen dieser Mitglieder sowie den Angehörigen der Staaten, die über 'einen ständigen Sitz im Bat verfügen, zusammen.

(29. September 1938.)

1

) Übersetzung aus dem Französischen.

Die Reihenfolge der Eesolutionen und Wünsche ist hier dieselbe wie in den Veröffentlichungen des Völkerbundes.

830 2. Wirtschafts- und Finanzlagen.

I.

Die Versammlung: anerkennt, dass die politischen Ereignisse der letzten Monate und die allgemeine Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit, die einen Preisrückgang der Ausgangsstoffe zur Folge hatte, augenblicklich die Verwirklichung der von der letzten Versammlung ins Auge gefassten gemeinsamen Politik zur Milderung der Devisenkontrolle erschweren, stellt mit Besorgnis die Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit fest, unter der fast alle Länder leiden: 1. lädt nachdrücklich alle Eegierungen ein, bei der Prüfung der Massnahmen zur Belebung der Wirtschaftstätigkeit darüber zu wachen, dass diese Massnahmen nicht in andern Ländern Störungen hervorrufen, die die allgemeine Depression verschlimmern und somit den Zielen entgegenarbeiten würden, denen sie dienen sollten ; 2. lädt nachdrücklich die Eegierungen ein, alle erdenklichen Massnahmen zur Hebung des internationalen Handels zu treffen, einerseits durch Milderung der Eestriktionsmassnahmen, wie z. B. der Kontingentierung, der Erhebung übersetzter Zölle etc., andererseits durch den Abschluss von zweiseitigen Handelsverträgen, die auf dem Boden der Meistbegünstigung und allgemein auf demjenigen der nicht unterschiedlichen Behandlung stehen; 3. lädt nachdrücklich die Eegierungen, welche ein System der Devisenkontrolle anwenden, ein, alle zweckdienlichen Massnahmen zur Milderung dieses Systems zu ergreifen, und lenkt in dieser Hinsicht ihre Aufmerksamkeit ganz besonders auf die letzten Absätze des der Versammlung unterbreiteten Dokumentes «Bapport sur le contrôle des changes» (Dokument C. 232. M. 181.

1938. ILA) hin und ersucht-alle Länder, die zweiseitige Verträge mit diesen Eegierungen abschliessen, ihnen bei der Verwirklichung dieser Milderungen nach Kräften beizustehen.

IIDie Versammlung: zieht in Betracht, dass die demographischen Probleme eine bedeutende Eolle spielen sowohl in der Wirtschaft der einzelnen Länder wie auch in der allgemeinen Weltwirtschaft; anerkennt, dass die wirtschaftliche Seite der demographischen Probleme bis dahin nicht genügend untersucht wurde; . ersucht deshalb den Eat, einen Sonderausschuss von Sachverständigen einzusetzen mit dem Auftrag, die demographischen Probleme zu prüfen und insbesondere deren Beziehungen zur wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Lage festzustellen
und über diese Frage einen Bericht vorzulegen, der für die Eegierungen von praktischem Wert ist für die Festlegung ihrer Politik; drückt die Hoffnung aus, dass im Schosse dieses Ausschusses ein oder mehrere Sitze für die Experten jener Länder frei gehalten werden, die, obgleich nicht Mitglieder des Völkerbundes, an diesen Problemen doch interessiert sind.

831

III.

Die Versammlung: anerkennt, dass die Sammlung, Untersuchung und Verbreitung von Informationen über die Wirtschafts- und Sozialpolitik und die daraus gewonnene Erfahrung dazu angetan sind, das allgemeine Niveau des menschlichen Wohlstandes fühlbar zu heben: 1. ersucht das Koordinations-Komitee, die Eückwirkungen der Wirtschafts- und Finanzarbeiten des Völkerbundes auf das Grundproblem des Existenzniveaus nicht ausser acht zu lassen; 2. ersucht den Wirtschaftsausschuss, zu prüfen, ob es nicht angezeigt "wäre, seinen mit der Untersuchung dieses Problems betrauten Unterausschuss ein weiteres Jahr bestehen zu lassen, damit der Versammlung von 1939 bestimmt gehaltene Vorschläge für die Fortsetzung dieser Arbeiten unterbreitet werden können; 3. lädt die Wirtschafts- und Finanzorganisation ein: . a. in den Grenzen der verfügbaren budgetären Kredite ihre Untersuchung über den landwirtschaftlichen Kredit auf Länder auszudehnen, die derartige Erhebungen für nützlich erachten, und zwar in erster Linie auf Argentinien und Uruguay; o. die Methoden zu studieren, die es erlauben würden, der Industrie mittelfristige Kredite zu gewähren,; c. Erhebungen anzustellen über die Ursachen der verhängnisvollen Abholzung und Bodenerosion in gewissen Gegenden sowie über die Massnahmen, die die Eegierungen getroffen haben, um diese Entwicklung aufzuhalten und zu bekämpfen; d. ein Gutachten zu verfassen über die grundlegenden Prinzipien der Währungs- und Kreditpolitik, die die Agrarländer anwenden könnten, um die Eückwirkungen der Schwankungen ihrer Zahlungsbilanz auf die Organisation des Kredits und auf den Kurs der Währung zu mildern; e. eine Untersuchung durchzuführen, und, ein Gutachten zu verfassen über die Grundsätze, von denen sich die Steuergesetzgebung hinsichtlich der Hauptkategorien der Steuern -- wie z. B. der Einkommensteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer etc. -- leiten lassen sollte; /. in Gemeinschaft mit der Hygieneorganisation des Völkerbundes und dem Internationalen Arbeitsamt eine vergleichende Studie auszuarbeiten über die in einzelnen Ländern herrschenden physiologischen Bedürfnisse und die Verbrauchsgewohnheiten der einzelnen Bevölkerungsklassen; g. eine Untersuchung durchzuführen über den Einfluss, den 1. die verschiedenen Steuerkategorien in einzelnen Ländern und 2. die Transportund Verteilungskosten auf das Existenzniveau ausüben; letzteres in Zusammenarbeit mit der Transitorganisation.

832 IV.

Die Versammlung stimmt den Vorschlägen zu, -welche im Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Struktur und der Tätigkeit der Wirtschafts- und Finanzorganisation des Völkerbundes formuliert sind, sowie der Ernennung des in 'diesem Bericht genannten Koordinationskomitees durch den Bat.

(29. September 1938.)

C. Resolutionen zur Berichterstattung der zweiten und siebenten Kommission.

1. Europäische Konferenz über das Leben auî dem Lande.

Die Versammlung: nachdem sie über den Stand der Arbeiten unterrichtet worden ist, die im Hinblick auf die für Juli 1939 vorgesehene Europäische Konferenz über dasLeben auf dem Lande vorgenommen wurden : stellt mit Befriedigung fest, dass die Vorbereitung dieser Arbeiten in den meisten europäischen Ländern sowie in den interessierten technischen Organisationen auf bestem Wege ist; billigt die von der vorbereitenden Konferenz den Vorarbeiten gegebeneBichtung sowie die für die Ziele der Konferenz massgebenden Gesichtspunkte ; bringt ihre Wünsche für das Gelingen der Konferenz zum Ausdruck und spricht die Hoffnung aus. dass sie unter erfolgversprechenden internationalen; Bedingungen stattfinde.

(29. September 1938.)

2. Ernährungs- und Wohnungsfragen.

I.

Die Versammlung: 1. stellt mit Befriedigung fest, dass das Interesse der Öffentlichkeit am wichtigen Problem der Ernährung weiterhin im Zunehmen begriffen ist; 2. billigt die Tätigkeit der Hygieneorganisation auf diesem Gebiete und ganz besonders die Bemühungen, die unternommen wurden, um die Ernährungsfragen in den aussereuropäischen, gemässigten wie nicht gemässigten Zonert zu berücksichtigen; 3. stellt mit Befriedigung fest, dass die Vertreter der neunzehn nationalen Ernährungskomitees eingeladen wurden, sich im Oktober 1938 zu versammeln,, um einen Meinungsaustausch zu pflegen über Fragen gemeinsamen Interesses, und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Eegierungen, die noch kein nationales Komitee gebildet haben, die Möglichkeit einer solchen Gründung prüfen werden; 4. ermächtigt den Bat, sofern er es für angezeigt hält, bei der Organisierung der jährlichen Versammlungen der Vertreter der nationalen Ernährungskomitees gemäss der Besolution der Völkerbundsversammlung vom 2. Oktober

833.

1937, diese Versammlungen auf Staatengruppen zu beschränken, in denen das» Ernährungsproblem gleichartige Merkmale aufweist; und ermächtigt den Rat, bei passender. Gelegenheit Delegierte derjenigen Länder einzuladen, in denen öffentliche Institutionen bestehen, die, ohne die Eigenschaft nationaler Ernährungskomitees zu haben, analoge Funktionen, ausüben.

II.

, Die Versammlung: 1. billigt die Tätigkeit der Hygieneorganisation auf dem Gebiete der Wohnungsfragen in den Städten und auf dem Lande; 2. drückt die Hoffnung aus, dass die Wirtschafts- und Finanzorganisation des Völkerbundes bei der Vorbereitung ihres besondern Berichtes über die Wohnungsfragen gemäss der Resolution vom 2. Oktober 1937 der finanziellen.

Seite der städtebaulichen Fragen besondere Aufmerksamkeit widmen werde;: 3. ersucht das Finanzkomitee, von diesem Berichte nach seiner Fertigstellung Kenntnis zu nehmen zwecks Prüfung der Frage, ob die Ausdehnung' dieser Studien auf andere Aspekte der Wohnungspolitik den Regierungen nützlich sein könnte; 4. ersucht die Regierungen, der Finanzorganisation des Völkerbundes beim Studium dieses Problems ihre volle Mitwirkung zu leihen.

(29. September 1938.)

D. Resolutionen und Wunsch zur Berichterstattung der dritten« Kommission.

Herabsetzung und Beschränkung der Rüstungen und Schutz der Zivilbevölkerung gegen Luftbombardemente im Kriegsfalle.

I. Herabsetzung und Beschränkung der Rüstungen.

Die Versammlung: ' .

erinnert an ihre Resolution vom 30. September 1937, die den Abschluss' eines Abkommens über die Öffentlichkeit der Ausgaben für die Landesverteidigung empfahl; zieht in Betracht, dass das Bureau der Konferenz für die Herabsetzung; und Beschränkung der Rüstungen unverzüglich zusammentreten wird, um dieBemerkungen zu prüfen, die diesbezüglich von den Regierungen gemacht wurden; nimmt Kenntnis von den Informationen, die gemäss der Empfehlung der Versammlung vom 30. September 1937 betreffend die Kontrolle der Herstellung und des Handels mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial gesammelt wurden : 1. ersucht die Regierungen, die ihrer Empfehlung betreffend die Kontrolle der Herstellung und des Handels mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial;

«34

noch nicht Folge gegeben haben, dies vor der nächsten ordentlichen Tagung der Versammlung zu tun; 2. ersucht die Mitglieder des Bundes, dem Generalsekretär regelmässig die allfälligen Änderungen ihrer Gesetzgebung oder ihrer Verwaltungspraxis auf diesem Gebiet mitzuteilen; 3. ersucht endlich den Generalsekretär des Völkerbunds, dem Bureau der Abrüstungskonferenz sowie den Regierungen aller Staaten, die an dieser Konferenz vertreten sind oder vertreten waren, die vorliegende Eesolution sowie die Protokolle der diesbezüglichen Beratungen der dritten Kommission au übersenden.

II. Schutz der Zivilbevölkerung gegen Luîtbombardemente im Kriegsfälle.

Die Versammlung: zieht in Betracht, dass die öffentliche Meinung zu wiederholten Malen und durch ihre befugtesten Vertreter ihre Abscheu vor der Bombardierung der Zivilbevölkerung bekundet hat; zieht in Betracht, dass eine solche Bombardierung, die keiner militärischen Notwendigkeit entspricht und, wie die Erfahrung beweist, nur überflüssige Leiden verursacht, durch die anerkannten Grundsätze des positiven Völkerrechts verurteilt wird; zieht andererseits in Betracht, dass, wenn sich auch dieser Grundsatz allen Staaten zur Beachtung aufdrängt und keiner neuerlichen Bestätigung bedarf, es doch notwendig und dringlich scheint, ihn einer Beglementierung zu unterwerfen, die dem Luftkrieg angepasst ist und die gemachten Erfahrungen berücksichtigt ; zieht in Betracht, dass die Lösung dieses Problems, die sowohl Mitglieder wie Nichtmitglieder des Völkerbunds interessiert, technische Studien und eine «ingehende Prüfung erfordert; zieht in Betracht, dass das Bureau der Konferenz für die Herabsetzung und Beschränkung der Eüstungen demnächst zusammentreten soll und dass es zu seiner Aufgabe gehört, auf praktische Mittel bedacht zu sein, um unter den günstigsten Umständen zu einer möglichst allgemeinen Vereinbarung zu gelangen: I. anerkennt, dass die folgenden Prinzipien die Grundlage jeder spätem Beglementierung sein müssen: 1. das absichtliche Bombardement der Zivilbevölkerung ist rechtswidrig; 2. die aus der Luft angegriffenen Ziele müssen rechtmässige militärische Ziele sein und müssen als solche festgestellt werden können; 3. jeder Angriff gegen rechtmässige militärische Ziele muss so ausgeführt werden, dass die Zivilbevölkerung in deren Umgebung nicht fahrlässig
beschossen werde; II. benützt ausserdem die Gelegenheit, um neuerlich zu bekräftigen, dass die Verwendung chemischer oder bakteriologischer Mittel in der Kriegsführung

835 dem Völkerrecht widerspricht, wie dies insbesondere die Eesolution der allgemeinen Kommission der Konferenz für die Herabsetzung und Beschränkung der Eüstungen vom 28. Juli 1932 und die Eesolution des Eates vom 14. Mai 1938 in Erinnerung gerufen haben.

Empfehlung.

Die Versammlung: beruft sich auf ihre heutige Eesolution über das allgemeine Problem der Luftbombardemente der Zivilbevölkerung; ist im Hinblick auf die gegenwärtige Lage, insbesondere in Spanien und im Fernen Osten, bestrebt, Massregeln vorzusehen, die vorgekehrt werden könnten, solange noch keine Gesamtregelung durch eine allgemeine Vereinbarung erzielt wurde; beglückwünscht die britische Eegierung zu ihrer Initiative zur Einsetzung einer Untersuchungskommission für die Prüfung der Luftbombardemente der Zivilbevölkerung in Spanien; bringt nach Kenntnisnahme des von dieser Kommission. erstatteten Berichtes über eine gewisse Anzahl bereits untersuchter Fälle die Auffassung zum Ausdruck, dass eine weitere Entfaltung dieser glücklichen Initiative auf dem internationalen Plan zu einer wirksamen Verurteilung dieser Kriegsmethoden durch die öffentliche Meinung und zu deren Verbot beitragen würde; nimmt Kenntnis von dem Ersuchen der chinesischen Eegierung um Entsendung einer internationalen Kommission zur Prüfung der Fälle von Luftbombardementen der Zivilbevölkerung in China; erinnert daran, dass auf Grund des Paktes der Eat «über jede Frage, die in den Tätigkeitsbereich des Bundes fällt, befindet», insbesondere was die strikte Beobachtung der «Vorschriften des internationalen Bechts, die als Eichtschnur für das tatsächliche Verhalten der Eegierungen gelten», anbetrifft; empfiehlt dem Eat: a. sich mit der Eegierung Grossbritanniens darüber ins Einvernehmen zu setzen, dass die bereits in Spanien tätige Untersuchungskommission ein Exemplar ihrer Berichte dem Generalsekretär des Völkerbundes übersende, dessen Aufgabe es wäre, sie an die Mitgliedstaaten weiterzuleiten, sie zu veröffent: liehen und dem Eate zu unterbreiten; ~b. jedes weitere Gesuch zu berücksichtigen, das sich auf ein Luftbombardement der Zivilbevölkerung stützt und zum Ziele hat, durch eine internationale Kommission die Fälle feststellen zu lassen, in denen Methoden: angewandt wurden, die durch die völkerrechtlichen Grundsätze, auf die die heutige Eesolution verweist, verboten sind, und alle für eine objektive Untersuchung nützlichen Beweisstücke zu sammeln.

(W. September 1938.)

836

E. Resolutionen zur Berichterstattung der yierten Kommission.

Finanzielle Fragen.

I.

Die Versammlung billigt den Bericht der vierten Kommission (Dokument A. 72. 1938. X.) und genehmigt die darin beantragten Eesolutionen und Beschlüsse.

II.

Die Versammlung: 1. .genehmigt endgültig die geprüften Bechnungen des Völkerbundes für das neunzehnte am 31. Dezember 1937 abgeschlossene Rechnungsjahr [Dokumente A. 3 und A. 3 (a), (V), (c) und (ä). 1938. X.]; nimmt Kenntnis von den Bemerkungen der Kontrollkommission betreffend diese Eechnungen und genehmigt ihre Schlussfolgerungen, ausgenommen diejenige betreffend das «Konto zur Deckung allfälliger Verluste», das nur in dem Masse verwendet werden darf, als Kapitalverluste eintreten sollten; 2. genehmigt das Ausgabenbudget des Völkerbundes für das am 31. Dezember 1939 ablaufende Bechnungsjahr, das sich auf 32 234 012 Schweizerfranken beläuft, und das Einnahmenbudget, das 22799327.18 Goldfranken beträgt ; nimmt Kenntnis von den darauf bezüglichen Abschnitten des Berichtes der Kontrollkommission und genehmigt deren Schlussfolgerungen; 3. beschliesst unbeschadet der Vorschriften des Art. 38 a des Finanzreglements, dass der Überschuss von 1937, der sich auf 4558625.20 Goldfranken beläuft, folgende Verwendung finden soll: Goldfranken

I.

II.

III.

IV.

zur Verminderung der Beitragszahlungen von 1939 . .

zur. Verminderung der künftigen Beitragszahlungen . .

zur Äufnung des Garantiefonds zur Äufnung des Eeservefonds

2 373 058.77 1060209.78 240 586.22 884 770.43 4558625.20

4. Nach Prüfung des ersten, zweiten und dritten Berichtes, die von der Kontrollkommission der Versammlung von 1938 [Dokumente A. 5 und A. 5 (a) und (6). 1938. X.] vorgelegt wurden: a. nimmt Kenntnis von den Empfehlungen betreffend die Verantwortlichkeit des Bundes für die unter seinen Auspizien stehenden Institutionen, sowie betreffend das Liegenschaftskonto und das Ausbesserungskonto; b. beschliesst, dass die Anteile von Paraguay, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Italien und Salvador am Vorschusskonto ihnen im Zeitpunkt zurückerstattet werden, wo ihr Bücktritt wirksam wird, vorausgesetzt, dass diese Länder dann, vollständig ihren Verpflichtungen zur Beitragszahlung an den Völkerbund nachgekommen sind;

837

e. beschliesst, dass die nachfolgenden Worte an Stelle der zwei letzten Zeilen des ersten Alineas von Art. 23 des Finanzreglementes gesetzt werden: « . . . werden als zusätzliche Einnahmen von den im Budget stehenden Posten in Abzug gebracht, es sei denn, dass dem Vorschriften entgegenstehen, , die in diesem Eeglement stehen oder sich aus einem Beschluss der Versammlung ergeben.» d. genehmigt den Entwurf der Kommission betreffend die Unterstützung des Hilfspersonals, das den Dienst des Völkerbundes wegen Erreichung der Altersgrenze oder wegen Invalidität verlässt; e. zieht in Betracht, dass dem Generalsekretär und der Kontrollkommission noch nicht alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen bekannt sind, die ihnen erlauben würden, über die Annahme des vom verstorbenen Patrice de Eiencourt dem Völkerbund gemachten Legats schlüssig zu werden; zieht in Betracht, dass die Annahme des in Frage stehenden Legates gemäss Art. 23 a, Alinea l, des Finanzreglements der vorhergehenden Ermächtigung der Versammlung bedarf, da dieses Legat finanzielle Verpflichtungen für die Mitglieder des Bundes nach sich ziehen könnte: erteilt dem Generalsekretär, Vollmacht, in Übereinstimmung mit der Kontrollkommission das genannte Legat anzunehmen oder auszuschlagen oder diesbezüglich zu verhandeln; ermächtigt ihn,' alle Massnahmen zu treffen, die die weitere Entwicklung der Lage nötig machen könnte, wie z. B. die Anrufung der Gerichte ; ermächtigt ihn, aus den Budgets 1988 und 1939 in der zweckmässigsten Form die Kosten (Gerichtskosten etc.) zu decken, die die allfällige Annahme des genannten Legates nach sich ziehen würde; /. hält es für wesentlich, damit die Tätigkeit des Völkerbundes im weitesten Umfange aufrechterhalten werden kann, im Budget die unerlässlichen Einsparungen vorzusehen; !

erachtet es für das beste Mittel, zur Erlangung dieses Ergebnisses einen aus iinabhängigen Persönlichkeiten zusammengesetzten Spezialausschuss mit der eingehenden Prüfung der in den Budgets des Sekretariates und der Internationalen Arbeitsorganisation stehenden Ausgabenposten zu beauftragen: ersucht den Eat, einen Ausschuss von fünf Mitgliedern zu ernennen, dem die Präsidenten der Kontrollkommission von 1938 und 1939 und ein Vertreter des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes angehören sollten. Dieser Ausschuss sollte
eine eingehende Prüfung der in den Budgets des Sekretariates und der Internationalen Arbeitsorganisation stehenden ständigen Ausgabenposten vornehmen und alle Einsparungen empfehlen, die, sei es sofort, sei es in nächster Zukunft, verwirklicht werden könnten, und

838

lädt den Generalsekretär und den Direktor des Internationalen Arbeitsamtes ein, ihre Budgetentwürfe für 1940 im Lichte der Empfehlungen dieses Ausschusses vorzubereiten.

g. In Bestätigung des vom Eat am 28. Januar 1938 gefassten Beschlusses: beschliesst, dass der Völkerbund sich an der Weltausstellung von New York beteiligen wird und stimmt zu diesem Zweck einem Kredit von l 200 000 Franken zu, wovon 900 000 Franken zu Lasten des.Eechnungsjahres 1939 eingesetzt werden; ermächtigt den Generalsekretär, im Jahre 1938 Ausgaben zu machen, die über die im Budget dieses Eechnungsjahres vorgesehene Summe von 800 000 Franken hinausgehen. Diese Ausgaben dürfen jedoch die Grenzen des Gesamtkredits Von l 200 000 Franken nicht überschreiten. Die hierzu erforderlichen Gelder kann sich der Generalsekretär durch Belastung des Vorschusskontos verschaffen. Diese Entnahme würde anfangs 1939 durch Belastung der für das Eechnungsjahr 1939 beschlossenen Kredite zurückbezahlt werden.

5. Genehmigt den Bericht des Sonderausschusses für die Beiträge in seiner berichtigten Form (Dokument A. 17. 1938. X., revidierter Text) ; genehmigt die im Bericht vorgeschlagenen Vereinbarungen betreffend die Begleichung der Schulden von Albanien, Ecuador und Guatemala; genehmigt die im Bericht bezüglich Chinas und Cubas gemachten Empfehlungen; stellt, was Österreich anbetrifft, fest: Die erste Kommission stellt fest, dass der Brief, den die Deutsche Eegierung am 18. März 1938 an den Generalsekretär gerichtet hat, keine Ankündigung des Austritts aus dem Völkerbund im Sinne von Art. l, Alinea 3 des Paktes darstellt.

Die Verpflichtung, während zwei Jahren Beiträge zu zahlen, ist nur die Folge der Tatsache, dass dem Staate, der seinen Austritt aus dem Völkerbunde ankündigt, während zweier Jahre die Eechte und Pflichten eines Bundesmitgliedes zustehen; stellt fest, dass, wenn auch die Mehrzahl der Völkerbundsmitglieder ihre Beiträge mit zunehmender Pünktlichkeit bezahlt, doch eine Anzahl Mitglieder ihre Beiträge nicht im Laufe des Eechnungsjahres, für das sie geschuldet sind, entrichten ; erachtet, dass die Tätigkeit des Sonderausschusses für die Beiträge noch notwendig ist, und erneuert infolgedessen das Mandat folgender Mitglieder für ein weiteres Jahr: Graf Garton de Wiart (Belgien), Sir Frederick Phillips (Grossbritannien), Herr C. J. Hambro (Norwegen), Herr Stefan Osusky (Tschechoslowakei);

839 ernennt als Mitglied der Kommission: Sir Kamaswami Mudaliar (Indien) an Stelle des demissionierenden Herrn: Guani ; 6. zieht in Betracht, dass der jetzige Verteilungsschlüssel für die Ausgaben, des Bundes am 31. Dezember 1939 ausser Kraft treten wird; ernennt zwecks Prüfung der Abänderungen, die am jetzigen Verteilungsschlüssel allfällig angebracht werden sollten, einen Ausschuss, der sich aus den.

Vertretern folgender Delegationen in der vierten Kommission zusammensetzt: Argentinien, Grossbritannien, Canada, Frankreich, Griechenland, Indien,.

Iran, Lettland, Mexiko, Norwegen, Niederlande und U. S. S. B.; 7. nimmt Kenntnis vom Bericht des Verwaltungsrates der Pensionskasse des Personals für das Jahr 1938 (Dokument A. 9.1938. X.) und der Abschnitte, die auf die Pensionsfragen Bezug haben, die im zweiten Bericht der Kontrollkommission an die Versammlung von 1938 behandelt sind; beschliesst, im Reglement der Pensionskasse des Personals die von der Kontrollkommission unterbreiteten Abänderungen vorzunehmen; beschliesst, die Kasse weiterhin alljährlich durch den beratenden Aktuar veranschlagen zu lassen; nimmt den vom beratenden Aktuar vorgelegten Bericht über den fünften Kassenanschlag zur Kenntnis (Dokument A. 8.1938. X.); genehmigt die Bechnungen der Kasse, so wie sie ihr durch den Bechnungskommissar vorgelegt, wurden; beschliesst auf Grund von Art. 7, lit. a, des Eeglements der Pensionskasse für das Personal, den Beitrag des Völkerbundes an die Pensionskasse für 1939 auf 9% des Betrages der abzugspflichtigen Gehälter der Pensi onskassenmitglieder festzusetzen; 8. ernennt zu Mitgliedern der Kontrollkommission für die am 31. Dezember 1941 ablaufende Amtsdauer: Herrn Carlos Alberto Pardo (Argentinien), Herrn de Boisanger (Frankreich).

Für die am 31. Dezember 1940 ablaufende Amtsdauer: Herrn Georges de Ottlik (Ungarn); 9. die Versammlung beschliesst folgendes: (1). Bis zur nächsten ordentlichen Tagung der Versammlung können der Generalsekretär und, was die Internationale Arbeitsorganisation anbetrifft, der Direktor des Internationalen Arbeitsamtes, falls die Kontrollkommission mit Mehrheitsbeschluss zustimmt, alle ihnen notwendig erscheinenden ausserordentlichen Massnahmen und administrativen und finanziellen Entscheidungen treffen (einschliesslich der Abänderung aller Verwaltungs- und Finanzregeln).
Diese Massnahmen und Beschlüsse haben dieselbe Kraft, als ob sie von der Versammlung gefasst worden wären.

(2). In das Eeglement, das die Pensionierung des Personals festsetzt, wird nachfolgender Sonderartikel aufgenommen:

·840 « Sonderartikel.

1. Vom Inkrafttreten dieses Artikels an ist die Ausübung des Rechtes, gemäss Art. 9, Alinea l, 2, 3 und 4, des genannten Eeglements die Auszahlung einer dem Grundkapital der Pension entsprechenden Summe zu verlangen, eingestellt. Die Ausübung dieses Eechtes bleibt eingestellt, bis sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Kontrollkommission wieder her.gestellt wird, oder bis zum Schluss der nächsten ordentlichen Tagung der Versammlung, mit welchem Datum dieses Eecht wieder in Kraft tritt, es sei denn, dass ein gegenteiliger Beschluss von der Versammlung gefasst ·wird. Dieser Beschluss wird zur Folge haben, dass den Beamten, deren Dienste nach der genannten Inkraftsetzung zu Ende gingen, die Ausübung des aufgehobenen Eechtes zurückgegeben wird, wobei den Beiträgen EechTiung getragen wird, die sie bezogen hätten.

2. Der genannte Artikel findet nicht Anwendung: a. auf Beamte, deren Tätigkeit vor Inkrafttreten dieses Artikels zu Ende ging; b. auf Beamte, die vor dem 28. September 1938 gekündigt haben; c. auf Beamte, die den Dienst verlassen, weil sie die Altersgrenze erreicht oder überschritten haben, oder weil die Amtsdauer, für die sie ernannt worden waren, abgelaufen ist.» (3). Die Alineas l und 2 der gegenwärtigen Eesolution werden durch BefSchluss des Präsidenten der neunzehnten Session der Versammlung in Kraft ·.gesetzt, sofern seiner Meinung nach die Verhältnisse einen solchen Beschluss -fordern.

(30. September 1938.)

SF. Resolutionen zar Berichterstattung der fünften Kommission.

1. Soziale Fragen.

I.

Die Versammlung: in Anbetracht, dass die sanitären und sozialen Fragen eng miteinander verknüpft sind und dass infolgedessen diese Probleme nur durch eine planmässige Koordinierung der interessierten Bemühungen und Bestrebungen wirksam ;,gelöst werden, können, stellt fest, dass die beratende Kommission für soziale Fragen, die Hygièneorganisation und das Internationale Arbeitsamt im Bestreben, Doppelspurig-heiten zu vermeiden und die Bedeutung der in Gang befindlichen oder vor,-gesehenen Studien -- jedes im Hinblick auf sein besonderes Tätigkeitsgebiet -- .ihr Interesse an einer Koordinierung zum Ausdruck gebracht haben; unterstreicht neuerdings die Notwendigkeit eines Systems ständiger -.Koordinierung dieser Einrichtungen und ersucht den Eat:

841 o. die Bedingungen einer ständigen Koordinierung zwischen der beratenden Kommission für soziale Fragen und der Hygieneorganisation festzusetzen ; Ta. den Generalsekretär zu beauftragen, eine ähnliche ständige Zusammenarbeit mit dem Internationalen Arbeitsbureau zu erstreben.

II.

Die Versammlung: zieht in Erwägung, dass die Konferenz der Zentralbehörden der Orientstaaten die Gründung eines Völkerbundsbureaus im Orient empfohlen hatte, das den an seinen Arbeiten beteiligten Ländern bei der Sammlung von Informationen und ihrer Verteilung an die interessierten Länder behilflich sein und weitere Funktionen bezüglich des Frauen- und Kinderhandels ausüben sollte: in Anbetracht der Verzögerung, die die Verwirklichung dieser Empfehlung erlitten hat, empfiehlt sie, dass die beratende Kommission für soziale Fragen im Laufe ihrer nächsten Tagung eingeladen werde, den Vorschlag neuerdings eingehend zu prüfen, so dass, sobald der Empfehlung der Konferenz wird Folge geleistet werden können, der Entwurf in der vollständigsten Weise verwirklicht werden kann.

.

(29. September 1938.)

2. Bekämpfung der Ausbeutung der Unzucht.

Die Versammlung: stellt fest, dass die Mehrzahl der Länder, die sich zu den beiden Abkommensentwürfen über die Begünstigung und Ausbeutung der Unzucht geäussert haben, deren Ziel und wesentlichen Grundsätzen zugestimmt hat; zieht in Betracht, dass das Abkommen die Lücken ausfüllen wird, welche die bisherigen Abkommen betreffend den Frauen- und Kinderhandel bestehen li essen; stellt fest, dass eine gewisse Anzahl Länder, welche auf dem Boden der Beglementierung der Prostitution stehen, gesetzgeberische Massnahmen studieren oder vorbereiten, die die Schwierigkeiten beseitigen würden, die augenblicklich mehrere Länder hindern, dem Abkommen beizutreten: erklärt sich für die Einberufung einer Konferenz zum Abschluss eines Abkommens zur Bekämpfung der Ausbeutung der Unzucht; empfiehlt, dass diese Konferenz vom Rat für das Jahr 1940 einberufen werde und beauftragt den Generalsekretär, in den Budgetentwurf 1940 die für die genannte Konferenz erforderlichen Kredite einzusetzen.

(29. September 1938.)

3. Strat'rechts- und Geîangnisfragen.

Die Versammlung genehmigt den Bericht ihrer fünften Kommission über die Strafrechts- und Gefängnisfragen (Dokument A. 70.1938. IV.).

(29. September 1938.)

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. Ti.

63

842

G. Resolutionen und Wunsch zur Berichterstattung der sechsten Kommission.

1. Mandate.

Die Versammlung: a. nimmt Kenntnis von der Tätigkeit der Mandatarmächte, der Ständigen Mandatskommission und des Eates betreffend die Anwendung der in Art. 22 des Paktes und in den Mandatsurkunden enthaltenen Grundsätze ; &. erneuert das ihnen anlässlich der vorangegangenen Tagungen ausgesprochene Vertrauen und anerkennt die Ergebnisse, die sie dank einer engen und aufrichtigen Zusammenarbeit, deren Aufrechterhaltung wesentlich ist, erzielt haben; c. bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass die Probleme der Palästinairage in baldiger Zukunft und unter möglichster Berücksichtigung aller berechtigten Interessen gelöst werden.

(26. September 1938.)

Z. Internationale Flüchtlingshilfe.

1.

Die Versammlung: in Anbetracht ihrer früheren Eesolutionen, aus denen sich ergibt, dass das Internationale Nansenamt für die Flüchtlinge sowie der Hochkommissär für die Flüchtlinge aus Deutschland am 81. Dezember 1938 ihre Tätigkeit beenden werden: beschliesst folgende Vorschriften: 1. es wird ein Hochkommissär des Völkerbundes für die bis dahin in den Bereich des Internationalen Nansenamtes und des Hochkommissärs fürjdie Flüchtlinge aus Deutschland fallenden Flüchtlinge eingesetzt.

2. Die Funktionen des Hochkommissärs sind die folgenden: a. Sicherung des politischen und rechtlichen Schutzes der Flüchtlinge, so wie dieser durch Alinea 3 des Beschlusses der Versammlung vom 80. September 1930 den ordentlichen Organen des Völkerbundes anvertraut wurde ; fe. über die Inkraftsetzung und Anwendung des juristischen Statuts der Flüchtlinge, so wie ihn insbesondere die Abkommen vom 28. Oktober 1933 und vom 10. Februar 1938 umschrieben haben, zu wachen; c. die Koordinierung des humanitären Unterstützungswerks zu erleichtern; d. die behördlichen und privaten Initiativen betreffend die Auswanderung und endgültige Niederlassung zu unterstützen.

3. Der Hochkommissär erstattet jedes Jahr der Versammlung Bericht über seine Tätigkeit.

4. Bei der Durchführung seiner Mission,

843

a. bleibt der Hochkommissar in ständiger Fühlung mit den interessierten Eegierungen und den zuständigen offiziellen Organisationen ; er unterhält Beziehungen mit dem Londoner Zwischenstaatlichen Ausschuss; fe. er setzt sich in der ihm gut scheinenden Weise mit den privaten Organisationen in Verbindung, die sich mit Flüchtlingsfragen befassen.

5. Der Hochkommissar kann den Völkerbund in keiner Weise rechtlich verpflichten. Dieser übernimmt keinerlei rechtliche oder finanzielle Verpflichtung aus der Ausübung seiner Tätigkeit.

6. Der Hochkommissär ernennt einen Hochkommissäradjunkt und ein Personal in beschränkter Anzahl. Der Hochkommissäradjunkt wird nicht von der gleichen Staatsangehörigkeit sein wie der Hochkommissär.

Der Hochkommissär befragt die Eegierungen der hauptsächlichsten Zufluchtsländer über die Notwendigkeit, Vertreter bei ihnen zu ernennen. Im Falle einer zustimmenden Antwort kann er in diesen Ländern Vertreter ernennen, für die die Genehmigung dieser Länder einzuholen ist.

Weder das Personal noch die besagten Vertreter oder deren Mitarbeiter dürfen Flüchtlinge oder ehemalige Flüchtlinge sein.

7. Der Beitrag des Völkerbundes ist für die administrativen Ausgaben des Hochkommissärs vorbehalten. Zu diesen gehören die Besoldung des Hochkommissäradjunktes, des Personals und zutreffendenfalls der Vertreter. Der Beitrag des Völkerbunds darf unter keinen Umständen für die Unterstützung und die Niederlassung der Flüchtlinge verwendet werden. Er wird jedes Jahr von der Versammlung festgesetzt.

8. Der Hochkommissär kann von den Eegierungen oder von privater Seite Beträge entgegennehmen. Er kann ebenfalls .Gelder empfangen, die ihm vom Internationalen Nansenamt zur Verfügung gestellt werden sollten.

Der Hochkommissar darf die Flüchtlinge nicht selbst direkt unterstützen, dagegen kann er diese Gelder unter die Vereinigungen und zutreffendenfalls unter die offiziellen Organisationen verteilen, die er für geeignet hält, ein solches Unterstützungswerk durchzuführen.

Die Abrechnungen bezüglich dieser Gelder werden periodisch durch den Bechriungskommissär des Völkerbundes geprüft werden. In seinem jährlichen Bericht an die Versammlung erstattet der Hochkommissar Bericht über seine diesbezügliche Tätigkeit.

9. Der Hochkommissär und die ihm unterstellten Dienstzweige haben ihren Sitz in London.

10. Der Hochkommissär wird für eine Dauer von 5 Jahren ernannt, beginnend am 1. Januar 1939.

2.

Die Versammlung: gestützt auf die heute gefasste Besolution Nr. l betreffend die internationale Flüchtlingshilfe : beschliesst folgende Vorschriften:

844

1. Das jährliche Gehalt des Hochkommissärs beträgt 45000 Schweizerfranken.

2. Der vom Völkerbund für das Jahr 1939 gewährte Beitrag wird in Anwendung von Ziffer 7 der genannten Besolution auf 224 500 Schweizerfranken festgesetzt.

3.

Die Versammlung: gestützt auf die heute gefassten Eesolutionen Nrn. l und 2 betreffend die internationale Flüchtlingshilfe, gewährt dem künftigen Hochkommissär eine G-esamtentschädigung von 20 000 Schweizerfranken zur Deckung seiner Unkosten und als Entschädigung für die Zeit von der heutigen Eesolution bis 1. Januar 1939, mit welchem Datum sein Mandat als Hochkommissar beginnt.

4.

Die Versammlung: nachdem, sie von den Berichten des Verwaltungsrates des Internationalen Nansenamtes für die Flüchtlinge (Dokument A. 21.1938. XII.) und des Hochkommissars für die Flüchtlinge aus Deutschland Kenntnis genommen hat (Dokument A. 25.1938. XII) : anerkennt die Energie und unermüdliche Aufopferung, die Herr Michael Hansson, Sir Neill Malcolm und deren Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Mission zugunsten der Flüchtlinge zutage gelegt haben und spricht ihnen für ihre hervorragenden Dienste ihre Dankbarkeit aus, anerkennt ebenfalls die Leistungen der Mitglieder des Direktionskomitees und des Verwaltungsrates des Nansenamtes, die in wirksamer Weise zum Gelingen des Unterstützungswerkes beigetragen haben; bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass die von den Beamten des Nansenamtes und des Hochkommissärs für die Flüchtlinge aus Deutschland gewonnenen Erfahrungen im grösstmöglichen Umfange vom künftigen Hochkommissär verwertet werden und dass diejenigen, deren Dienste von ihm nicht beansprucht werden, wenn möglich vom Sekretariat des Völkerbundes oder vom Internationalen Arbeitsamt beschäftigt werden.

5.

Die Versammlung: gestützt auf die heute gefassten Eesolutionen Nrn. l, 2 und 3 betreffend die internationale Flüchtlingshilfe, beschliesst folgendes: 1. Sir Herbert Emerson, G. C. I. E., K. C. S. L, G. B. E., wird zum Hochkommissär des Völkerbundes für die Flüchtlinge ernannt.

2. Diese Ernennung erfolgt für die'Dauer von 5 Jahren, beginnend am 1. Januar 1939.

(30. September 1938.)

845 3. Inswerksetzung der Grundsätze des Völkerbundspaktes : Fragen betreffend Art. 16 des Paktes.

Die Versammlung beschliesst, den vorliegenden Bericht (Dokument A. 74. 1938. VII.) und dessen Beilagen allen Völkerbundsmitgliedern zu übermitteln.

, (30. September 1938.)

4. Inswerksetzung der Grundsätze des Paktes: Zusammenarbeit zwischen dem Völkerbund und den Nichtmitgliedstaaten.

Die Versammlung: nimmt Kenntnis von dem Bericht betreffend die Zusammenarbeit der Nichtmitgliedstaaten mit dem Völkerbund (Dokument C. 308. M. 250. 1937.

VII.), der ihr durch den 28er Ausschuss für die Inswerksetzung der Grundsätze des Paktes unterbreitet wurde; anerkennt, dass seit der Gründung des Völkerbundes eine Beihe von technischen und nichtpolitischen Arbeiten unternommen wurden, die sich in gewissen Fällen auf die ganze Welt erstrecken; erinnert und bekräftigt, dass die Politik des Völkerbundes stets darauf ausging, die Nichtmitgliedstaaten zur Mitarbeit an diesen Arbeiten heranzuziehen; stellt mit Befriedigung fest, dass dieser Appell eine steigende Zahl zustimmender Antworten gefunden hat; erachtet, dass es im allgemeinen Interesse liegt, diese Mitarbeit zu entwickeln; ist der Auffassung, dass jede Bemerkung oder Anregung der Nichtmitgliedstaaten betreffend eine Ausdehnung dieser technischen und nichtpolitischen Zusammenarbeit von den in der Versammlung vertretenen Mitgliedern des Völkerbundes günstig aufgenommen würde; lädt den Generalsekretär ein, diese Resolution den Nichtmitgliedstaaten zu übermitteln.

(30. September 1938.)

5. Inswerksetzung der Grundsätze des Paktes : Sogenannte Frage der Trennung des Paktes von den Friedensverträgen.

I.

Die Versammlung: zieht in Betracht, dass der Pakt -- nach welchem Aufnahmeverfahren auch der Eintritt der verschiedenen Staaten in den Völkerbund erfolgen mochte oder erfolgen mag -- die gemeinsame Verfassung aller Völkerbundsmitglieder ist und ihre Beziehungen in der Absieht regelt, die Zusammenarbeit unter ihnen zu fördern und ihnen Frieden und Sicherheit zu gewährleisten;

846 zieht in Betracht, dass der Pakt von Anbeginn an ein eigenes Dasein hatte, das sich insbesondere in folgendem offenbarte: 1. in seiner Absicht, eine ständige Einrichtung zu begründen; 2. im Bestehen einer Versammlung und eines Bates, durch die der Völkerbund seine Tätigkeit ausübt ; 3. in einem im Pakt festgelegten Verfahren für die Aufnahme in den Völkerbund ; 4. in der den Völkerbundsmitgliedern gewährten Befugnis, den Pakt .gemäss dem Verfahren von Art. 26 abzuändern; zieht in Erwägung, dass die Völkerbundsmitglieder ungeachtet des Zeitpunktes und der Art und Weise ihres Eintritts in den Völkerbund im Gemisse der gleichen Bechte stehen; von dem Wunsche geleitet, nach dieser Darlegung der wesentlichen Merkmale des Paktes gewisse Zweideutigkeiten zu beseitigen, die sich aus einigen Ausdrücken des Paktes ergeben könnten und deren Beibehaltung als Hindernis für den Eintritt anderer Staaten in den Völkerbund angesehen werden könnte ; stellt die Notwendigkeit fest, zur Erreichung dieses Zieles am Pakt gemäss dem Verfahren von Art. 26 gewisse Abänderungen vorzunehmen, die weder dessen Geist noch Sinn berühren und von denen die Versammlung hofft, dass sie die umgehende Zustimmung der Begierungen finden werden; erachtet, dass die vorgesehenen Abänderungen dem Wunsche entsprechen, den Völkerbund zu erweitern; beschliesst : 1. den Begierungen der Mitgliedstaaten die rasche Batifikation des Protokolls zu empfehlen [Dokument A. 79 (I). 1938. V.], das die erwähnten Abänderungen enthält; 2. den Generalsekretär zu ersuchen, die gegenwärtige Besolution zusammen mit dem Wortlaut der genannten Abänderungen den Völkerbundsmitgliedern und den vom Bat zu bezeichnenden Nichtmitgliedstaaten zur Kenntnis zu bringen.

II.

Die Versammlung fasst folgende Besolution, welche Abänderungen der Präambel, der Artikel l, 4 und 5 sowie der Beilage des Paktes enthält :

Präambel.

Die Präambel erhält folgenden Wortlaut: «In A n b e t r a c h t *), dass es zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Nationen und zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit wesentlich ist: bestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, nicht zum Kriege zu schreiten, x

) Die Abänderungen sind durch gesperrten Druck hervorgehoben.

847

in aller Öffentlichkeit auf Gerechtigkeit und Ehre gegründete internationale Beziehungen zu unterhalten, : die Vorschriften des internationalen Bechts, die fürderhin als Bichtschnur für das tatsächliche Verhalten der Eegierungen anerkannt sind, genau zu beobachten, die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle Vertragsverpflichtungen in den gegenseitigen Beziehungen der organisierten Völker peinlich zu achten, wurde die gegenwärtige Satzung angenommen, um den Völkerbund zu errichten.» Artikel 1.

: Alinea l von Artikel l wird aufgehoben.

; .

Alinea 2, das zum Alinea l wird, erhält folgende Passung : «1. Alle Staaten, Dominien oder Kolonien mit voller Selbstverwaltung, die nicht dem Völkerbund angehören, können dessen Mitglieder werden, wenn ihre Zulassung von zwei Dritteln der Bundesversammlung ausgesprochen wird, vorausgesetzt, dass sie für ihre aufrichtige Absicht, ihre internationalen Verpflichtungen zu beobachten, wirksame Gewähr leisten und die hinsichtlich ihrer Streitkräfte und Eüstungen zu Lande, zur See und in der Luft vom Völkerbund festgesetzte Ordnung annehmen.» Das gegenwärtige Alinea 3 wird zum Alinea 2.

Artikel 4.

Alinea l erhält folgende Passung: «1. Der Eat setzt sich aus Völkerbundsmitgliedern mit ständigem Sitz 1) sowie andern Mitgliedern mit nichtständigem Sitz zusammen. L e t z t e r e werden von der Völkerbundsversammlung nach freiem Ermessen und zu den Zeiten, die sie für gut befindet, bestimmt.» Alinea 2 erhält folgende Passung: «2. Ausser den Völkerbundsmitgliedern mit ständigem Eatssitz kann der Eat mit Zustimmung der Mehrheit der Bundesversammlung andere Völkerbundsmitglieder bestimmen, die von da ab ständig im Eat vertreten sind. Er kann mit der gleichen Zustimmung die Anzahl der Bundesmitglieder, die durch die Völkerbundsversammlung als Vertreter in den Eat gewählt werden, erhöhen.» Artikel 5.

Alinea l erhält folgende Passung: «1. Beschlüsse der Völkerbundsversammlung oder des Eates erfordern Einstimmigkeit der in der Tagung vertretenen Völkerbundsmitglieder, es sei ') Folgende Völkerbundsmitglieder hatten am 30. September 1938 einen ständigen Sitz im Völkerbundsrat : das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland, Frankreich, Italien und die Union sozialistischer Sowjetrepubliken.

848 denn, dass in den Vorschriften dieser Satzung o der in d e n Ü b e r e i n k ü n f t e n , die .dem Völkerbund gewisse Befugnisse verleihen, ausdrücklich ein anderes vorgesehen ist.» Beilage.

Teil I der Beilage wird aufgehoben.

'

(30. September 1938.)

6. Lage in Spanien. Vorschlag der Spanischen Regierung betreffend den Bückzug der nichtspanischen Kriegsteilnehmer.

I. Die Versammlung bringt den Wunsch zum Ausdruck, der Bat möchte den der Völkerbundsversammlung am 21. September 1938 durch die spanische Delegation unterbreiteten Vorschlag (Dokument A. 51. 1938) auf seine Tagesordnung setzen und ihn im Lichte der in der sechsten Kommission stattgefundenen Beratungen prüfen.

II. Die Versammlung lenkt ebenfalls die Aufmerksamkeit des Eates auf die Aussprache hin, die der Vorschlag veranlasst hat, den die norwegische Delegation am 28. September 1938 der sechsten Kommission vorlegte (Dokument A. VI/13. 1938).

(30. September 1938.)

H. Resolutionen zur Berichterstattung der siebenten Kommission.

1. Tätigkeit der Organisation für geistige Zusammenarbeit.

1. Allgemeine Resolution.

Die Versammlung: nimmt Kenntnis von den Berichten der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit (Dokument G. 253. M. 150. 1938. XII.) über die Arbeiten ihrer 20. Tagung; vom Bericht des Verwaltungsrates des Internationalen Institutes für geistige Zusammenarbeit (Dokument G. 247. M. 145. 1938.

XII.)'; vom besondern Bericht über die internationalen Wettbewerbe für Architektur und verwandte Künste (Dokument G. 250. M. 148. 1938. XII); stellt die ununterbrochene Entwicklung des Werkes der geistigen Zusammenarbeit fest sowie die zielbewusste Orientierung und den praktischen Charakter der in Gang befindlichen Arbeiten: billigt das von der Kommission für das Amtsjahr 1938/39 festgelegte Programm.

2. Arbeitslosigkeit der geistig Arbeitenden.

Die Versammlung anerkennt den praktischen Wert der von der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit vorgesehenen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der jungen Akademiker, lädt die Eegierungen und ihre Verwaltungen ein, diese Bemühungen zu fördern

849 nach Massgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und lenkt ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der demnächst stattfindenden Versammlung des internationalen Komitees der Bureaux für Universitätsstatistik hin.

3. Konferenzen und Besprechungen.

Die Versammlung spricht den Regierungen Luxemburgs, Polens und der Tschechoslowakei ihren Dank aus für die günstige Aufnahme und die Erleichterungen, die sie in hochherziger Weise1 gewährt haben: der internationalen Besprechung der Studenten in Luxemburg, der wissenschaftlichen Besprechung in Warschau über die modernen physikalischen Theorien, der elften Tagung der Konferenz der «Hautes Etudes internationales» in Prag.

4. Exakte Wissenschaft und Naturwissenschaft.

Die Versammlung stellt mit Befriedigung die Entwicklung fest, die die Tätigkeit der geistigen Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Wissenschaften genommen hat, sowie die Zusammenarbeit, die mit dem Bat der wissenschaftlichen Vereinigungen und mit diesen selbst aufgenommen wurde.

5. Bildende Künste.

Die Versammlung: anerkennt das grosse Interesse, das die zwei vom Direktionskomitee des Internationalen Museumsamtes ausgearbeiteten Abkommensentwürfe betreffend den Schutz des künstlerischen und historischen Nationalbesitzes sowie betreffend den Schutz der Monumente und Kunstwerke im Kriegsfalle verdienen.

Sie bringt den Wunsch zum Ausdrück, dass sich an der Konferenz, deren Einberufung der Bat für das Jahr 1939 beschlossen hat, um das erste dieser Abkommen zu prüfen, die grösstmögliche Zahl von Regierungen beteilige.

Was den Abkommensentwurf über den Schutz der Monumente und Kunstwerke im Kriegsfalle anbetrifft, spricht sie der Regierung der Niederlande ihren Dank aus für das von dieser gemachte Angebot, die Regierungen diesbezüglich zu konsultieren und gegebenenfalls eine diplomatische Konferenz einzuberufen.

6. Intellektuelle Rechte.

Die Versammlung drückt ihre wärmsten Wünsche aus für das gute Gelingen der beiden von der belgischen Regierung für 1939 einberufenen Konferenzen, die der Revision der Berner Konvention über das künstlerische und literarische Eigentum bzw. der Annahme eines Universalstatuts des Urheberrechtes gewidmet sind; was insbesondere letztere Konferenz anbetrifft, dankt sie den Regierungen, die bereits wissen liessen, dass sie sich werden vertreten lassen, und bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass die grösstmögliche Zahl von Staaten baldigst ihre Antworten und ihre Stellungnahmen der belgischen Regierung bekanntgeben.

850 Sie bringt ihre Befriedigung zum Ausdruck über die Unterstützung, die dem Internationalen Institut für geistige Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der beiden Konferenzen gewährt wurde und hofft, dass diese Zusammenarbeit im gleichen Geiste und nach den gleichen Methoden fortgesetzt werde.

7. Nationale Kommissionen für geistige Zusammenarbeit.

Die Versammlung: begrüsst die von der chilenischen nationalen Kommission ergriffene Initiative zur Einberufung einer Interamerikanischen Konferenz für geistige Zusammenarbeit für Januar 1939 in Santiago de Chile unter den Auspizien der Organisation für geistige Zusammenarbeit; bringt ihre Genugtuung zum Ausdruck über die Unterstützung, die die chilenische Eegierung dieser Kundgebung angedeihen Hess und über die zahlreiche Beteiligung von Delegationen aus lateinisch Amerika; bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass die Internationale Kommission für geistige Zusammenarbeit wie bisher den Veranstaltungen der Konferenz ihre Mitwirkung gewähre; nimmt zur Kenntnis, dass das Budget für das Amtsjahr 1939 einen Kredit von 10 000 Schweizerfranken vorsieht für die finanzielle Unterstützung der Organisation dieser Konferenz; formt die wärmsten Wünsche für das Gelingen dieser Kundgebung, die sowohl vom amerikanischen wie universellen Standpunkt gesehen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit beitragen wird.

(29. September 1938.)

2. Moderne Propagandamittel im Dienste des Friedens.

I.

Die Versammlung: anerkennt die Bemühungen der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit um die Ausarbeitung und Anwendung des Programmes, das die Völkerbundsversammlung im Laufe ihrer achtzehnten Tagung für die Verwendung der modernen Propagandamittel im Interesse des Friedens vorgesehen hat (Dokument A. 19. 1938. XII) : unterstreicht die Bedeutung der von den Sachverständigen auf dem Gebiete des Bundspruchs geleisteten Arbeit; billigt dieses Programm und überlässt es der Kommission, dessen An-, wendung sicherzustellen und der Völkerbundsversammlung über die erzielten Ergebnisse fortlaufend Bericht zu erstatten; beauftragt die Kommission für die Verkehrswege und den Durchgangsverkehr sowie das Wirtschaftskomitee, die von der Internationalen Kommission für geistige Zusammenarbeit empfohlene Untersuchung durchzuführen über die .Gewährung von besondern Erleichterungen an die Bundspruchberichterstatter und die Gewährung der Zollfreiheit für den Austausch von Grammophonplatten und anderer Tonregistrierungen.

851 IL Die Versammlung: macht die Vorschläge der siebenten Kommission zu den ihrigen (Dokument A. 57.1938); ; entspricht dem Ersuchen der vom 10. bis 12. September 1938 in Genf abgehaltenen diplomatischen Konferenz betreffend die Anwendung des Abkommens vom 11. Oktober 1933 über die Erleichterung des internationalen Verkehrs von Filmen erzieherischen Charakters (Dokument G. 588. M. 274.1933. XII): ermächtigt die Internationale Kommission für geistige Zusammenarbeit, die Aufgabe zu übernehmen, die ihr durch das von der genannten Konferenz angenommene Protokoll zugewiesen wurde (Dokument G. 303. M. 177.1938.

XII.) und das die Anwendung der Artikel IV, V, VI, VII, IX, XII und XIII des Abkommens vom U.1 Oktober 1933 betrifft.

(26. September 1938.)

3. Informationsmittel des Sekretariates.

I.

Die Versammlung: nach Kenntnisnahme der Vorschläge und Anregungen, die der Generalsekretär im Dokument A. 30.1938 --· «Informationsmittel des Sekretariates» -- sowie im Dokument A. 36. 1938 ·-- «Wettbewerb für Filmdrehbücher über den Völkerbund» -- (Bericht der Jury) gemacht hat, billigt die verschiedenen vom Generalsekretär diesbezüglich gemachten Vorschläge und Anregungen, und ersucht die vierte Kommission, ins Budget 1939 einen Kredit von 7500 Franken für die neuerliche Einberufung der Sachverständigen der obgenannten Jury im Jahre 1939 aufzunehmen, damit das Sekretariat und insbesondere die Nachrichtensektion der nächsten Völkerbundsversammlung ein Programm mit Kostenvoranschlag vorlegen können für die Förderung der Aufklärung durch den Kinematograph über den Völkerbund und sein Werk.

II.

Die Versammlung: ausgehend von der Anregung, dass der Eadionachrichtendienst des Völkerbundes, der sich augenblicklich auf überseeische Länder beschränkt, auch auf europäische Staaten,ausgedehnt werden sollte: lädt den Generalsekretär ein, zu prüfen, unter welchen .Bedingungen der Kurzwellensender Eadio-Nations durch eine Eadioeinrichtung für lange und mittlere Wellen vervollständigt werden könnte und diesbezüglich die Meinungsäusserung der Kommission für Verkehrswege und den Durchgangsverkehr einzuholen; ersucht den Generalsekretär, ihr innert nützlicher Frist einen Bericht über die Frage vorzulegen, damit sie diesen anlässlich ihrer Tagung im Jahre 1939 prüfen könne.

(29. September 1938.)

:

852 4. Welthilfsverband.

Die Versammlung: nach Einsicht in den Bericht über die Tätigkeit des Exekutivausschusses des Welthilfsverbands für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1937 (Dokument A. 23.1938. VII) : zollt neuerdings ihre Anerkennung der hochherzigen und humanitären Idee, auf welche der "Welthilfsverband gegründet ist; drückt ihre Befriedigung aus über die vom Exekutivausschuss des Verbandes ergriffene Initiative zur vorbeugenden Bekämpfung schwerer Notfälle : erneuert ihren vorjährigen Wunsch, mit dem sie den interessierten Staaten empfahl, die Möglichkeit des Beitritts zu dem am 12. Juli 1927 in Genf abgeschlossenen Abkommen zu prüfen (Dokument G. 364. M. 137.1927. V); und beschliesst, die Tätigkeit des Welthilfsverbandes jedes Jahr auf die Tagesordnung der Versammlung zu setzen.

(29. September 1938.)

5. Handel mit Opium und andern Betäubungsmitteln.

I.

Die Versammlung: nach Kenntnisnahme der Mitteilung der siebenten Kommission betreffend den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln im Fernen Osten, insbesondere in den chinesischen Gebieten, die unter der Kontrolle der japanischen Streit'kräfte stehen, und von der Feststellung ausgehend, dass die Lage im vergangenen Jahre keinerlei Verbesserung, sondern eher eine Verschlechterung erfahren hat: schliesst sich den Massnahmen an, die der Bat getroffen hat, um den von der beratenden Kommission anlässlich ihrer zweiundzwanzigsten und dreiundzwanzigsten Tagung gefassten Resolution sowie den in diesen Resolutionen an die interessierten Regierungen gerichteten Aufrufen Folge zu geben.

n.

Die Versammlung nimmt Kenntnis vom Bericht, der ihr von der siebenten Kommission (Dokument A. 66.1938. XI) vorgelegt wurde und genehmigt die Schlussfolgerungen dieses Berichtes sowie die Resolution, die er enthält.

(29. September 1938.)

6. Tätigkeit der Hygieneorganisation.

Die Versammlung: 1. stellt mit Befriedigung fest, dass die Hygieneorganisation mit Sorgfalt ihr Tätigkeitsprogramm so festsetzt, dass die nationalen Verwaltungen für das Gesundheitswesen bei ihren Bemühungen um die Bekämpfung der Krankheiten und die Hebung des Gesundheitsniveaus Hilfe finden; würdigt das vom Hygieneausschuss verfolgte stetige und weitausschauende Werk und billigt die seit dem September 1937 durchgeführten Arbeiten.

853 2. Billigt die Schlussfolgerungen des Berichtes der siebenten Kommission (Dokument A. 58.1938. III.), insbesondere diejenige betreffend die Nützlichkeit der Veröffentlichung einer Zeitschrift, in der die wesentlichen Tatsachen des Werkes der Hygieneorganisation zur Darstellung gelangen sollten; und überweist dem Hygieneausschuss die in dem Bericht des Berichterstatters enthaltenen Anregungen technischer Natur.

(29. September 1938.)

J. Auf Grund der Anträge des Bureaus angenommene Resolutionen.

1. Studienkommission für die Europäische Union.

Die Versammlung: nach Befragung ihres Bureaus über das zu befolgende Verfahren betreffend ·die in der Tagesordnung unter Nr. 13 aufgeführte Frage: Studienkommission für die Europäische Union: beschliesst den Auftrag der Studienkommission für die Europäische Union für das kommende Geschäftsjahr zu erneuern und diese Erage auf die Tagesordnung der nächsten Session der Versammlung zu setzen.

(23. September 1938.)

2. Gegenwärtige Lage in Europa.

Die als Delegierte der Völkerbundsversammlung versammelten Vertreter von neunundvierzig Nationen haben mit lebhafter und steigender Besorgnis ^ie Entwicklung der ernsten europäischen Lage verfolgt.

Die Versammlung ist überzeugt, dass die bestehenden Streitfragen durch friedliche Mittel gelöst werden können. Sie weiss, dass der Krieg, welches auch sein Ergebnis wäre, keine gerechte Regelung gewährleistet und dass er unausweichlich unsagbare Leiden für Millionen Menschen nach sich ziehen und das Gebäude der europäischen Zivilisation gefährden würde.

Die Versammlung spricht deshalb die Bitte der Völker aller Länder aus, wenn sie dem Wunsche Ausdruck gibt, es möge keine Regierung versuchen, mit Gewalt eine Regelung durchzusetzen.

Die Versammlung begrüsst mit lebhafter Befriedigung die vom Präsidenten ·der Vereinigten Staaten von Amerika ergriffene Initiative und schliesst sich -voll und ganz, dem Geist an, dem sie entsprang.

(29. September 1938.)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die XIX.

Völkerbundsversammlung. (Vom 25. November 1938.)

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