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N o

9

Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 2. März 1938.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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3674

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Ergänzungskredites für die Milchpreisstützung.

(Vom 22. Februar 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir sehen uns veranlasst, Ihnen über die Lage unserer Milchwirtschaft früher Bericht zu erstatten, als nach den Verhandlungen, die zum Bundesbeschluss vom 18. März 1937 führten, anzunehmen war, und Ihnen die Bewilligung eines Ergänzungskredites von 15 Millionen Franken vorzuschlagen.

Da wir in den Botschaften früherer Jahre die Strukturwandlungen unserer Land- und Milchwirtschaft einlässlich erörtert haben, können wir uns darauf beschränken, die Entwicklung seit dem Frühjahr 1937 darzulegen.

A. Ausgangssituation.

1. Das Milchjahr 1937/38 begann unter verhältnismässig günstigen Aussichten. Zwei Faktoren, die verminderte Milchproduktion, die auf die vergangenen Jahre berechnet 4,8% betrug, was umgerechnet einer Eeduktion von rund 480 Wagen Butter oder 960 Wagen Käse entspricht, sowie die seit Mitte 1936 in Erscheinung getretene allgemeine Besserung der Marktkonjunktur für Milcherzeugnisse begünstigten auch die Verhältnisse für den Garantiefonds des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten. Von den im Rechnungsjahr 1936/37 für die Milchpreisstützung zur Verfügung gestellten Bundesmitteln konnten Fr. 9 385 122 für das am 1. Mai 1937 beginnende neue Milchjahr zurückgestellt werden. Dieses Ergebnis bestätigt, dass die bezüglichen Berechnungen und Schätzungen, die in der Botschaft des Bundesrates vom 9. Februar 1937 Ausdruck gefunden haben, sich für das abgelaufene Milchjahr weitgehend als richtig erwiesen.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. I.

11

134 2. Die günstige Lage finanzieller, produktions- und absatztechnischer Natur erlaubten damals ganz allgemein eine optimistischere Beurteilung der Entwicklung auf dem Milch- und Milchproduktenmarkt. In Berücksichtigung der Berechnungen des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten und gestützt auf die Beurteilung der Schweizerischen Käseunion glaubte man die Möglichkeit in Betracht ziehen zu dürfen, die schweizerische Milchwirtschaft von den Krücken des Staates nach und nach wieder befreien zu können.

Der Bundesrat schlug deshalb in seiner Botschaft vom 9. Februar 1937 eine Herabsetzung der zur Stützung des Milchpreises aus öffentlichen Mitteln zu ' gewährenden Kredite auf 5 Millionen vor, bestimmt für die beiden Milchjahre 1937--1939, in der Meinung, dass darüber hinaus wie bislang die Erträge der übrigen Finanzquellen (Zollzuschlag auf Butter, Eeingewinn der Butyra, Krisenabgabe auf Konsummilch, Preiszuschläge auf Futtermitteln) zur Verfügung gehalten würden.

Die Behörden befanden sich in der zuversichtlicheren Einschätzung der Lage auf dem Milchmarkt mit den massgeblichen Landesverbänden in Übereinstimmung. Immerhin waren sie in der Beurteilung zurückhaltender als jene Kreise. So gaben Volkswirtschaftsdepartement und Bundesrat denn auch nur mit Bedenken ihre Einwilligung zu der schliesslich zugestandenen Preiserhöhung für Milch und Milcherzeugnisse auf 1. Februar 1937: Erhöhung des Produzentenmilchpreises um 2 Eappen, Preisaufschlag auf Konsummilch um l Bappen, für Käse um 30 Eappen, für Tafelbutter um 25 Eappen und für frische Kochbutter und eingesottene Butter um 30 Eappen je Kilogramm.

Sie wiesen darauf hin, dass mit der vorgenommenen Erhöhung unsere Milchund Milchproduktenpreise auf eine Stufe gehoben werden, die auch bei anhaltend günstiger Gestaltung der Weltmarktlage kaum noch erheblich überschritten werden dürfte, sofern sich nicht ernsthafte Eückwirkungen auf Konsum und Absatz besonders bei der Butter mengenmässig einstellen sollten.

Die Botschaft des Bundesrates vom 9. Februar 1937 sagt in diesem Zusammenhang wörtlich: «Im Verlaufe des Sommers und Herbstes wird sich zeigen, ob die auf 1. Februar vorgesehenen Preisänderungen angemessen waren, oder ob sie auf Grund der dannzumaligen Lage einer neuen Korrektur bedürfen. Auf jeden Fall haben alle Beteiligten, nicht zuletzt
auch die Produzenten selbst, den Wunsch, unsere Milchwirtschaft so bald als möglich des staatlichen Zwanges zu entkleiden und ihr die Freiheiten und die damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten und die Selbstverantwortung wieder zurückzugeben.»

Die seitherige Entwicklung des Milchmarktes im Inland und im Ausland hat dieser Mahnung zur Vorsicht recht gegeben. Zu den Enttäuschungen, welche der rückläufige Absatz für Milcherzeugnisse im In- und Auslande überraschenderweise bereitete, kam eine wider Erwarten zunehmende Milchproduktion, hauptsächlich verursacht durch die nach Menge und Güte überragende Futterproduktion des Sommers 1937 und die erneut vermehrten Kuhbestände.

135

B. Über die Entwicklung und die derzeitige Lage unserer Landund Milchwirtschaft.

I.

1. Allgemein dürfen wir mit Genugtuung feststellen, dass die Gunst der äussern Produktionsbedingungen des vergangenen Jahres im Verein mit den Massnahmen der Behörden und den Bemühungen der bäuerlichen Fachorganisationen zum Schutz und zur Förderung unserer Landwirtschaft deren Arbeits- und Bodenertrag derart gestaltet haben, dass wir betriebswirtschaftlich ausgedrückt von 1937 als von einem guten und normalen Landwirtschaf tsj ahr sprechen dürfen. Das geht augenfällig auch aus den neuesten Ergebnissen des schweizerischen Bauernsekretariates in Brugg hervor. Der Endrohertrag der schweizerischen Landwirtschaft, d. h. der Wert der von den landwirtschaftlichen Betrieben zum Verkauf an den Markt und zum Verbrauch im eigenen Haushalt abgegebenen Produkte, ist provisorisch auf · 1247,1 Millionen Franken berechnet worden. Er steht also mit rund 100 Millionen über dem Ergebnis des Jahres 1936, was einer Erhöhung der Verzinsung des in der schweizerischen Landwirtschaft investierten Aktivkapitals um etwa 1% gleichkommen dürfte.

Die langsame, aber stetige Erholung der schweizerischen Landwirtschaft kommt in folgender Zusammenstellung über die Eentabilität im Mittel aller vom schweizerischen Bauernsekretariat untersuchten Betriebe zum Ausdruck: Reine rtrag Jahr je ha Fr.

1931 1932 1933 1934 1935 1936

126 .2 99 97 179 217

in % des Aktivkapitals % 1,49

1,42 1,36 2,47 3,02

Arbeitsverdienst je Männerarbeitstag Fr.

1,51 -- 0,98 1,63 1,47 3,46 4,30

Landw. Einkommen inbegr. Haushalt je Betrieb Fr.

3567 1835 3051 2930 3929 4322"

Das Jahr 1937 dürfte eine weitere Steigerung des Eeinertrages je ha und eine Verzinsung des Aktivkapitals von rund 4% bringen.

2. Das Jahr 1937 hat sozusagen für sämtliche Betriebszweige unserer Landwirtschaft qualitativ und quantitativ sehr günstige Ergebnisse gezeigt: prächtige Eauhfuttererträge, eine vorzügliche Getreideernte, dann Obst und Kartoffeln in reicher Fülle. Einzig der Weinbau machte eine Ausnahme, indem die Westschweiz einen mengenmässig starken Ernteausfall verzeichnete. Überdies brachte der Herbst den während des Jahres gehegten, berechtigten Hoffnungen in einzelnen Weingegenden eine herbe Enttäuschung. Der Wetter-

136 Umsturz kurz vor dem Leset und die dreiwöchige Begenperiode haben manche Erwartungen zunichte gemacht.

3. Über die Lage auf dem N u t z - und Z u c h t v i e h m a r k t dürfen wir wenigstens bezüglich der Preisgestaltung und der allgemeinen Tendenz die gleichen erfreulichen Feststellungen machen wie in der Botschaft vom 9. Februar 1937. Demgegenüber stimmt der Eückgang der Viehmast eher bedenklich, musste doch im abgelaufenen Jahr wieder ein zunehmender Fehlbetrag an grossem Schlachtvieh durch die Einfuhr gedeckt werden. Die Viehpreise je 100 kg Lebendgewicht weisen folgende Bewegung auf: Rinder, tragend

Kühe, junge Ochsen und Rinder, neumelkende feit, la

Kälber, fette, Ila

Schweine, fette, Verkauf einzelner Tiere unter 1 00 kg

1934 Jahr

Fr.

113

Fr.

121

Fr.

113

Fr.

145

136

1935 Jahr

110,6

118,2

114,8

140

111

119,1 119,7 122,6 127 130 133 1325 134,9 136,1 139,9 145,5 146,6

125,1 126 128,1 133,7 139,1 140,7 141 2 141,7 142,5 145,3 151,1 151,7

124 123 124 131 135 135 135 136 135 138 139 138

134 130 129 146 161 159 156 150 156 168 175 168

131 128 134 140 140 139 139 147 156 162 161 160

147,4 149,9 151,2 152,7 1527 150 3 151 5 152,7 152,6 155,6 153,4 154,2

151,9 154,8 157,3 160,3 160,0 159 158,8 160,0 160,2 162,9 159,7 160,7

138 138 139 141 140 140 141 141 141 140 140 140

165 154 153 158 168 172 171 176 184 181 176 172

162 164 163 159 158 153 155 158 161 162 163 164

1936 Januar . .

Februar . . .

März . . .

April . . .

Mai Juni Juli . .

August . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

.

.

.

.

1937 Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai Juni Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

4. Auch die Entwicklung der Viehbestände.gibt zu gewissen Bedenken Anlass. Während die eidgenössischen Viehzählungen 1935 einen Bestand von l 590 040 Stück Grossvieh, im April 1936 einen solchen von l 566 975 Stück aufwiesen, ergab die entsprechende Erhebung im April 1937 l 637 748 Stück Rindvieh, wovon 893 004 Kühe. Der Höchstbestand an Bindvieh von l 683 932 Stück im Jahre 1933 ist wohl noch nicht erreicht, aber die Ver-

137 mehrung gegenüber dem Vorjahr beträgt immerhin 70 773 Stück. Wohl entfällt der grössere Teil dieser Zunahme auf Jungvieh, aber auch die Zahl der Kühe hat bereits wieder um 13 479 Stück zugenommen, wogegen das Angebot an Schlachtkühen auffallend zurückgegangen ist.

Der Export von Zucht- und Nutzvieh des Kindergeschlechtes hat'gegenüber 1936 eine erfreuliche Zunahme von 6828 auf 9027 Stück zu verzeichnen.

Auf dem Schweinemarkt haben sich die günstigen Wirkungen der Produktionsregelung in einer mit der Aufnahmefähigkeit des einheimischen Marktes übereinstimmenden Leitung des Angebotes und in einer Stabilisierung der Preise ausgewirkt. Wohl noch selten sind so wenig Preisschwankungen vorgekommen wie im Jahre 1937 als günstige und folgerichtige Erscheinung der Schweinekontingentierung. Die Schweineeinfuhr betrug rund 5 % des einheimischen Jahresbedarfes, welcher vor dem Krieg mit 20 und mehr Prozent Import ergänzt werden musste.

5. Im Gegensatz zum Vorjahr hat die M i l c h p r o d u k t i o n seit Mitte 1937 wiederum eine recht erhebliche Zunahme erfahren. So sind die Einlieferungen in die Sammelstellen vom Juli an gegenüber 1936 in starker Proportion gestiegen, was aus den folgenden Zahlen hervorgeht: Januar --1,75% Juli + 3,94% Februar. .

--4,74% August + 5,38% März --1,18% September + 4,28% April --3,98% Oktober + 3,82% Mai +0,77% November + 7,29% Juni . --1,03% Dezember +10,74% Die Nachfrage nach Butter ist annähernd gleich geblieben wie im Vorjahr, wogegen für Käse ein fühlbares Nachlassen wahrzunehmen ist. Diese Erscheinung dürfte mit der Preisgestaltung und mit der grossen Obsternte pro 1937 im Zusammenhang stehen.

II.

Bezüglich M i l c h p r o d u k t i o n und M i l c h a b s a t z dürften folgende statistische Ergänzungen interessieren : 1. Wenn wir als Vergleichsjahr 1913 annehmen, haben die in die Sammelstellen (Käsereien, Buttereien, Milchsiedereien usw.) eingelieferten Milchmengen nach den Erhebungen der Preisberichtstelle des schweizerischen Bauernverbandes betragen:

Januar Februar März April

1931

1932

1933

1934

1935

1936

1937

101 100 110 98

104 106 114 101

116 118 132 122

117 114 127 120

119 114 126 116

108 109 118 116

106 104 117 112

138 1931

Mai,

1932

1933

1934

1935

1936 1937

99

102

117

116

115

111

112

Juni Juli August September Oktober November Dezember

108 101 107 107 101 96 96

110 108 108 112 111 . 109 106

120 110 115 120 113 112 107

117 109 113 114 114 120 112

114 106 111 114 108 109 99

114 106 111 115 112 107 100

113 110 117 120 116 115 110

Jahresmittel

102

107

117

116

113

111

113

2. Die schweizerische Milchkonimission in Verbindung mit der Preisberichtstelle des schweizerischen Bauernverbandes in Brugg haben die Schätzungen über die J a h r e s p r o d u k t i o n an Milch sowie deren Verwendung (Wagenladungen à 10 Tonnen) wie folgt ergänzt:

·,,.

Jahr

1911 1918 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1986 1937

Gesamte u:i«b M,lch.

alsTrink

erzeugung

miich

247550 206000 280800 268800 261 100 260430 277300 284790 287000 279600 273300 276300

Davon verwendet:, " zur »nitech.

zur

105400 99000 110000 112000 112 000 109000 106000 105500 104000 103000 102000 103000

,,nd M*t

Ver " arbeitung

42600 44000 49000 53000 55 000 60000 52000 45000 45000 48000 47000 47000

99100 62390 121890 104180 94 890 92760 120250 135760 132944 129610 125290 127080

·

Produktion an: "

6550 2120 7079 6120 5 640 5100 4970 5500 5020 4944 4840 5250

1430 1170 1480 1570 1600 1713 2291 2550 2900 2850 2700 2550

Über die Gründe der Steigerung der Milchproduktion haben wir uns bereits ausgesprochen. Ergänzend sei noch beigefügt, dass auch die Verwendung gewisser Kraftfuttermittel (Ölkuchen) in der Milchviehhaltung wieder etwelche Zunahme erfahren haben dürfte.

Das Verhältnis zwischen dem Verbrauch von Trinkmilch in den Konsumentenhaushaltungen und bei den Selbstversorgern hat eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr nicht erfahren.

139 3. Über die Ausfuhr und Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen orientiert die nachfolgende Aufstellung: Einfuhr in q

Ausfuhr in q Jahr 1981 1932 1933 1934 1935 1936 1937

Milch 18401 9039 . 2631 1642 1987 2431 2202

Käse 235 300 190 700 198 300 171 000 176 400 178 338 169 768

Kondensmilch 287 700 133 600 92200 59300 58100 53686 57 957

Milch

Butter

Käse

151 307 103 504 98787 95883 102 635 100 978 80066

105 912 36964 5195 2957 1367 14618 25507

38419 31574 17139 24285 17471 15897 16125

Die Ausfuhrzahlen von Milch und Milchprodukten weisen gegenüber dem Vorjahr keine erheblichen Veränderungen auf. Immerhin ist der weitere Bückgang der Käseausfuhr als bedauerliche Erscheinung zu registrieren, worauf weiter unten noch zurückzukommen sein wird. Die Erhöhung der Buttereinfuhr ist mit der verminderten Milch- und der erhöhten Käseproduktion im Winter 1936/37 in Verbindung zu bringen und beschränkte sich in der Hauptsache auf diese Periode. Im Dezember 1937 mussten nur 21 Wagen Butter zur Ergänzung des eigenen Vorrates eingeführt werden. Für das Jahr 1938 wird der einheimische Butterbedarf voraussichtlich vollständig aus der eigenen Produktion sichergestellt werden.

C. Regelung der viehwirtschaftlichen Produktion.

I.

1. In der letzten Botschaft über die Milchpreisstützung vom 9. Februar 1937 konnte darauf hingewiesen werden, dass durch die Massnahmen zur Einschränkung der viehwirtschaftlichen Produktion (Milch und Schlachtvieh) für einmal ein gewisses Ziel erreicht worden sei. Es wurde aber nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, dass in der Aufzucht und Eemontierung der Milchviehbestände weises Mass gehalten werden müsse.

Trotz der eindringlichen Mahnungen unserer Abteilung für Landwirtschaft, der bäuerlichen Vereinigungen, der Fachzeitschriften und anderer beteiligter Kreise ist die Überstellung beim Milchvieh, wie weiter oben bereits gezeigt worden ist, ausserordentlich rasch in Erscheinung getreten. Die grosse und gute Ernte an Grünfutter, Heu und auch an Kartoffeln hat diese Entwicklung und insbesondere die Milchproduktion stark begünstigt. In der nämlichen Eichtung wirkte die Erhöhung des Produzentenmilchpreises auf 1. Februar 1937, mit der die seitherige Preisentwicklung für Schlachtvieh

140 nicht Schritt gehalten hat, da ihr in Eücksicht auf die Kosten der Lebenshaltung nicht freier Lauf gelassen werden konnte.

2. Den Nachweis, dass die P r e i s s t ü t z u n g s v o r k e h r e n auf die Dauer nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen P r o d u k t i o n s regelung wirksam sind, hat in unsern Verhältnissen die an und für sich unpopuläre Schweinekontingentierung erbracht. Die im November und Dezember des Vorjahres durchgeführte Schweinezählung hat zwar ergeben, dass im Vergleich zu 1936 eine Erhöhung der Schweinebesitzerzahl um 8,8% eingetreten ist. Für den schweizerischen Bestand ergibt sich daraus eine Zunahme von 6500, also auf rund 185 000 Schweinehalter. Diese Ziffer geht jedoch kaum über den saisonbedingten Eahmen hinaus. Der Schweinebestand ist nur unwesentlich, nämlich um 0,8% grösser als im gleichen Zeitpunkt von 1936. Er kann für die ganze Schweiz pro November 1937 auf l 037 000 Stück berechnet werden. Dieser Umfang entspricht ziemlich genau dem tragbaren «Normalbestand».

Eichtung und Grosse der Bestandesveränderung sind zwar nicht in allen Kantonen gleich. Zürich, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Graubünden, Tessin und Wallis verzeichnen Bestandesvergrösserungen, die innerhalb der Grenzen von 3,0--15,6% (Tessin) liegen. Die Zunahme im Kanton Bern liegt leicht unter dem Schweizermittel, während in einigen zentral- und ostschweizerischen Kantonen geringfügige Abnahmen zu verzeichnen sind.

Das eidgenössische Statistische Amt kommt bezüglich der Wirkungen und Eesultate der Schweinekontingentierung zu folgenden Schlussfolgerungen: «Die durch die Kontingentierung nun ziemlich stabilisierten Produktionsverhältnisse in der Schweinehaltung dürften in den nächsten Monaten kaum schwerwiegende Überraschungen bringen, sofern der Konsum, die Importe und die Fütterung nicht unvorhergesehene Veränderungen erfahren. Das Angebot von Masttieren wird etwas bedeutender sein als im Vorjahre. Nach der Fleischmenge wird es infolge der höheren Schlachtgewichte auch grösser ausfallen, als auf Grund der Stückzahl erwartet werden müsste. Der unmittelbar folgende Nachschub von Jüngern Tieren entspricht ebenfalls ziemlich gut dem Bedarf, wobei natürlich vorübergehende Ungleichheiten nie ganz vermieden werden können. Bei den jüngsten Ferkeln scheint eine gewisse Erhöhung des Ausstosses
bereitzuliegen, die aber im Hinblick auf die Abnahme der tragenden Schweine nicht nachhaltig sein wird; auch dürfte die um die Jahreswende herrschende kalte Witterung (starke Bise) eine gewisse Verkleinerung zahlreicher Ferkelbestände zur Folge haben.» II.

1. Nach der Abwertung sind die Zollzuschläge auf Futtermitteln aufgehoben und die Preiszuschläge mit wenigen Ausnahmen herabgesetzt worden.

Dadurch wollte man einer Preiserhöhung der Futtermittel im Inlande infolge der Frankenabwertung vorbeugen, wogegen die durch die Marktkonjunktur bedingten Preisschwankungen wie bisher auf den Interessenten lasteten.

Mit der nach oben gerichteten Marktkonjunktur waren schon seit Mitte 1936 leichte Preiserhöhungen für einzelne Kraftfuttermittel einhergegangen, die nach der Frankenabwertung überwiegend angehalten haben. Soweit

141 Preislockerungen sich geltend machten, wurden die Preiszuschläge seither wieder erhöht. Zurzeit sind die Preiszuschläge mit Wirkung ab 1. Januar 1938 nach dem Bundesratsbeschluss vom 29. Dezember 1937 geo r d n e t . Die Erhöhungen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: ZolltarifNr.

Artikel

Totalbelastung Ordent- Preiszuschlag per 100 kg licher Zoll 1. 1. 37 1.1. 38 1.1. 37 1. 1. 38

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1 Putterweizen --.60 -- .50 1.10 1.60 1.-- Futterroggen -- .60 -- .50 1.10 1.60 Futterhafer . .

. . .

1.-- 2.-- -- .60 1.60 2.60 2 Futtergerste -- .60 -- .50 1.10 2.60 Rohreis zu Futterzwecken, Reiskeime 2.-- -- .60 3.-- 2.60 3.60 Bruchreis zu Futterzwecken, 2.-- denaturiert -- .60 3.-- 2.60 3.60 ex 6 Hirse, Daris etc. zu Futterzwecken -- .60 3.-- 1.50 2.10 3.60 -- .50 2.-- 1.50 3.-- . 7 Essmais *) 3.50 -- .50 3.-- Futtermais ·"·) 3.-- 3.50 3.50 ex 8 Bohnen zu Futterzwecken . -- .90 2.50 3.-- 3.40 3.90 ex 9 Erbsen zu Futterzwecken. . --.90 2.50 3.-- 3.40 3.90 ex 10 Andere Hülsenfrüchte zu Futterzwecken (Linsen etc.) . -- .90 2.50 3.-- 3.40 8.90 ex 12 Bruchreis zu Futterzwecken, g nicht denaturiert . . . . 4.50 3.-- 7.50 4.50 4.50 4.-- ex 14 Maisgriess 4.-- 8.50 8Ì50 ex 16 Maismehl 4.50 4.-- 4.-- 8.50 8.50 j 4.50 17 Reismehl 4.50 5.50 5.-- ex 20 Futterbrot 5.-- o! -- 10.-- 10.-- ^ .

2.-- J 45a Saatkartoffeln . . .

^ ex 60 Kakaoölkuchen, Kakaoölkuchenmehl . . .

3.-- 6.-- 8.-- 5.-- 9.-- -- .05 ex 162 Tierisches Blut 6.-- 6.-- 6.05 6.05 ex 204 Erdnüsse zur Ölfabrikation (Futtermittelanfall). . . . -- .10 1.50 3.20 1.60 3.30 Kopra zur Ölfabrikation (Fut-- .10 1.-- termittelanfall) . . . .

2.40 1.10 2.50 Leinsaat zur Ölfabrikation (Futtermittelanfall). . . . -- .10 -- . Kf) u\j -- .30 -- .60 -- .40 Ölsamen und Ölfrüchte zur Vieh- und Geflügelfütterung -- .10 2.50 3.20 2.60 3.30 ex 211a Stroh. . . .'

-- .20 -- .20 -- .20 -- .40 -- .40 211b Torfstreue --.20 -- .50 -- .50 -- .70 -- .70 212 Heu --.20 1.50 2.50 1.70 2.70 Heumehl, Häcksel . . . .

-- .20 4.50 5.-- 4.70 5.20 i ) I~"ür Essmais und Futtermais ^'urde in Würdig ung der am Wel tmarkt emgetret enen Hausse der Preiszuschlag mit W rkung v om 25. Januar 1938 an von Fr. 3 auf Fr. 2 herabgesetzt, wälirend er nach Bundesrat sbeschlus s vom 29. Deze tnber 1937 vom 1. Januar 1938 an je F r. 3 betr agen ha te.

ex ex ex ex ex

1 2 3 4 5

142 ZolltarifNr.

Artikel

Ölkuchen und Ölkuohenmehl ; Johannisbrot, Sojaschrot .

ex 214 Kartorfelflocken Pischfuttermehl . .

Garnelen .

. .

Fleischfuttermehl Diffusionsschnitzel etc. . . .

215 Kleie, ausgenommen Reiskleie Reiskleie 216o Futtermehl, denaturiert . .

1 2166 Abfälle der Maisstärkefabrikation 2166" Müllereiabfälle ex 220 Wicken, Kanariensaat etc. zu

Totalbelastung OrdentPreiszuschlag per 100 kg licher Zoll 1. 1. 37 1. 1. 38 1.1. 37 1. 1. 38 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

-- .20 --.20 -- .20 -- .20 --.20 -- .20 -- .30 --.80 -- .30

2.-- 2.-- 8.-- 3.-- 12.--

6.--

2.20 2.20 8.20 3.20 12.20 -- .20 1.30 8.30 1.30

6.20 3.70 8.20 3.20 10.20 5.20 1.30 8.30 1.30

213

ex 966

Maniokwurzeln

·^ .·

3.50 8.-- 3.-- 10.-- 5.-- 1.-- 8.-- ·t

8.--

^ 4.-- 3.--

4.-- 4.--

4.30 11.--

4.30 12.--

-- .20 1.50

1.50 4.--

3.-- K fj .

1.70 5.50

3.20 6.50

-- .30

Gemäss bisheriger Praxis sollen auch künftighin die Preiszuschläge in der Hegel je auf Beginn eines Quartals einer Eevision unterzogen und den veränderten Markt- und Produktionsverhältnissen angepasst werden.

2. In den eidgenössischen Staatsrechnungen wurden an Preis- und Zollzuschlägen auf Futtermitteln folgende Beträge vereinnahmt:

1982 1933 1934 1935 1936 1937

,

Zollzuschläge

Preiszuschläge

Fr.

Fr.

--

2966364.57 5077396.15 5050694.65 4642146.44 2703618.45 17451.80

9500000.-- 20310649.50 27329426.29 21835312.51 7596721.85

Zusammen Fr.

2966364.57 14577396.15 25361,344.15 31971572.73 24538930.96 7 614 173. 65 l)

*) Dazu die Einnahmen aus im Inlande anfallende Biertrebev in den Jahren 1933 bis Ende 1937 == Fr. 643 948.

Die Schätzungen der letzten Botschaft bezüglich der Höhe der Erträgnisse aus den Zoll- und Preiszuschlägen auf Futtermitteln haben sich als zutreffend erwiesen. Der erwartete Eückgang auf rund einen Viertel, nämlich von rund 30 auf etwa 8 Millionen Franken jährlich, ist eingetreten. Damit ist aber dem Garantiefonds des Zentralverbandes eine empfindliche Einnahmeneinbusse erwachsen.

143

Bei den wichtigsten, der Kontrolle unterstellten Futterwaren hat die Einfuhr betragen (Wagen à 10 Tonnen) : Zolltarif-Nr.

1929

1931

1932

3 4 7 213 214

Hafer . . . . 16612 21347 22302 Gerste . . . . 7 803 14 503 17 906 Mais 10855 17353 14302 Ölkuchen . . . 3153 2 733 3 483 Malzkeime,Biertreber . . . . 1290 2 054 1651 215 Kleie l 310 1197 1593 216a Futtermehl, denaturiert . . . 9 682 11308 11792 2166 Müllereiabfälle.

685 475 440

1933

21256 12 321 8272 l 804

1934

1935

1936

1937

23376 20142 17819 20252 13 054 13 203 9 153 15 584 8613 9501 8438 10618 1440 1579 l 179 2 420

709 535

655 622

568 245

694 1254 214 852

2192 69

1735 78

552 75

478 2 348 60 68

Total Kraftfutter 51 390 70 970 73 469 47 158 49 573 45 865 38 035 53 396 Zolltarif-Nr.

1929

1935

1936

1937

212 Heu 211a Stroh

5182 3 755 7 863 5 449 9 727 10 471 9908 14835 16769 14827 13136 15045

1931

1932

1933

1934

1606 9978

859 9669

Während die Einfuhr an Kraftfuttermitteln im Jahre 1936 einen bisher nicht gekannten Tiefstand erreicht hatte, ist sie pro 1937 wieder um rund 150 000 Tonnen angestiegen. Neben den bereits erwähnten Gründen wurde diese unerwünschte Erscheinung besonders durch zwei Umstände hervorgerufen. Zunächst erlitt die Einfuhr im Anschlüsse an die Frankenabwertung im letzten Quartal 1936 eine starke Verzögerung, wodurch das Jahr 1936 entlastet und das Jahr 1937 mit einer entsprechend grösseren Einfuhrmenge belastet worden ist. Sodann erforderte die geringe Heuqualität im Winter 1936/37 grössere Zulagen an Kraftfutter, und überdies zeitigte der Herbst 1936 eine sehr schwache Kartoffelernte, so dass die Kartoffelrationen bei der Viehfütterung sehr zurücktraten und durch Kraftfutter ersetzt werden mussten, was sich wiederum überwiegend zu Lasten des Jahres 1937 auswirken musste.

III.

Die Behörden haben den Zentralverband und seine Sektionen je und je angehalten, das Augenmerk in unvermindertem Masse der Hebung und Förderung der Qualitätserzeugung zu schenken. Während im Jahre 1986 die Anstrengungen von erfreulichem Erfolg gekrönt waren, wies die Produktion des vergangenen Jahres wieder einen Bückschlag auf. Dafür können verschiedene Faktoren ins Gewicht fallen. Die Verabreichung vermehrter Kunstfuttergaben ist der Qualitätsförderung nicht zuträglich, noch weniger die Nichtausmerzung der altern, öfters euterkranken Milchkühe. Die Bemühungen der landwirtschaftlichen Organisationen, die altern Milchtiere an die Schlachtbank zu bringen, stiessen bei zahlreichen Bauern auf wenig Verständnis und Gefolgschaft, weil sie über grosse Futtervorräte verfügten und diese durch längere Nutzung der Tiere verwerten wollten. Die Erscheinung des Qualitätsrück-

144 ganges 'mag auch auf bodenbiologischen Ursachen als Folge einer unzweckmässigen bzw. forcierten Fütterung und Düngung beruhen.

In diesem Zusammenhang darf aber eine alte Erfahrungstatsache nicht vergessen werden, die schon längst vor dem Zeitpunkt, als sich die Behörden der Milchstützungsfrage annehmen mussten, bekannt war, nämlich dass in einer Periode der Käseknappheit die Qualität stets besser beurteilt wird (weil man in der Klassifizierung und Kontrolle nachsichtiger ist) als in einem Zeitpunkt des genügenden Angebotes oder sogar der Marktüberführung. Wenn wir auch diese Feststellung machen, so liegt es uns ferne, das von fachtechnischer Seite konstatierte Nachlassen der Qualitätsproduktion im vergangenen Sommer und Herbst irgendwie beschönigen zu wollen ; im Gegenteil, die Milchproduzenten und die Milchkäuferschaft müssen allen Ernstes immer wieder an ihre Pflicht erinnert werden, das Höchstmögliche einzusetzen, um der Qualitätsproduktion anhaltend den nötigen Auftrieb zu geben. Sowohl im Inlandabsatz, namentlich aber auch für den Export, bleibt als entscheidende Hoffnung und Aussicht auf Überlegenheit gegenüber der Konkurrenz: die Qualität. Wenn wir in dieser Eichtung nicht das Maximum herausbringen, so können wir mit den übrigen Milchländern, die heute zur Emmentalerfabrikation übergegangen sind, auf dem Weltmarkt das Kennen nicht mehr bestehen. Unsere Produktionskosten lassen auf preislichem Gebiet von vorneherein keine aussichtsreiche Konkurrenz zu. Diese Erkenntnis sollte der hintersten Fabrikationsgesellschaft im Lande die Gefahr vor Augen führen, welche die letzte landwirtschaftliche Exportchance, die uns noch geblieben ist, bedroht. Aus diesem Grunde muss die A u f k l ä r u n g weiterhin vermehrt und die verschärfte Anwendung des Milchregulativs rücksichtslos verlangt werden.

D. Weiterverfolgung des Milchprohlems durch die Behörden.

I.

1. Anlässlich der Diskussion über die Milchpreiserhöhung auf 1. Februar 1937 nahm das Volkswirtschaftsdepartement Veranlassung, mit den Kreisen des Milchhandels Unterhandlungen über die Möglichkeit der Verringerung der Verschleissspanne einzuleiten. Angesichts der derzeitigen Organisation des Milchvertriebes, die zweifellos nach verschiedener Eichtung hin noch verbesserungsfähig ist, wurde von den interessierten Kreisen eine Kürzung weder der Grosshandels- noch der Kleinhandelsmarge als tragbar und gerechtfertigt bezeichnet. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Frage erst erörtert werden könnte, wenn die Möglichkeit zweckdienlicher Vereinfachungen geschaffen sei und die nötigen rechtlichen Grundlagen zu deren Durchführung bestehen.

In seinem Beschlüsse vom 22. Januar 1937 beauftragte der Bundesrat den Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten förmlich, mit den Organisationen des Milchhandels die Frage der Eationalisierung des Ver-

145 schleisses und der Verringerung der Gross- und Kleinhandelsspanne beförderlich zu prüfen.

Auf Grund der folgenden Initiative wurde unverzüglich eine Studienkommission konstituiert, in welcher neben den milchwirtschaftlichen Fachorganisationen (Produzenten, Milchkäufer, Milchhandel, Milcheinkaufsgenossenschaft des V. S. K.) Vertreter des schweizerischen Städteverbandes, des Bundes schweizerischer Frauenvereine, des schweizerischen Hausfrauenverbandes, des konsumgenossenschaftlichen Frauenbundes der Schweiz, des schweizerischen katholischen Frauenbundes und des Verbandes der Handelsund der Transport- und Lebensmittelarbeiter als Mitglieder zugezogen waren.

Den zahlreichen Sitzungen wohnten auch die Vertreter der zuständigen Amtsstellen des Volkswirtschaftsdepartementes bei. Auf Jahresende wurden die Untersuchungen abgeschlossen und in einem Bericht zusammengefasst. Daraus geht hervor, dass bei der heutigen S t r u k t u r der Milchversorgung die Grosshandelsmarge kaum mehr erheblich herabgesetzt werden k a n n . Zur allseitigen Abklärung dieser Fragen ist die Preiskontrollstelle mit einer Untersuchung bei sämtlichen, die grossen Konsumzentren beliefernden Verbänden beauftragt worden. Ihre Erhebungen erhärten im grossen und ganzen die Feststellungen der Studienkommission.

2. Der Bericht der Studienkommission äussert sich zur Kleinhand elsmargeneinengung wie folgt: «In der dritten Phase, umfassend den Kiemverkauf der Milch, Hesse sich durch die quartierweise Verteilung das tägliche Ausmessquantum des einzelnen Betriebes in den meisten grössern Konsumorten des Landes erhöhen, was unter gewissen Voraussetzungen eine Kürzung der Verschleissspanne des Detaillisten erlauben würde, ohne dessen Verdienst zu schmälern. Eine solche Massnahme wäre im Gegenteil geeignet, das Milchvertriebsgewerbe vielenorts auf einen · gesünderen Boden zu stellen. Die Einführung der Quartiereinteilung stellt aber verschiedene Probleme sozialpolitischer, organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Natur, die von den Organisationen der Milchproduzenten und des Milchhandels nur mit tatkräftiger Mithilfe des Staates gelöst werden können.»

Die Struktur des Detailhandels, der heute noch überwiegend von mittleren und kleineren Existenzen getragen wird, erschwert eine Verringerung der Kleinhandelsmarge. Immerhin ist auf diesem Gebiete fast die einzige Möglichkeit der Komprimierung, sofern das Problem der Kreiseinteilung in den Städten seiner schon längst wünschbaren Lösung entgegengeführt werden könnte. Die vollständige Unordnung, die in einer Beihe von Konsumzentren heute noch herrscht, ist weder zeitgemäss noch vernünftig, und deshalb sollte bei den städtischen Gemeinwesen die Einführung der Quartiereinteilung in Betracht gezogen werden. Erfreulicherweise ist verschiedenerorts die Initiative auch bereits von den kommunalen Behörden ausgegangen.

II.

1. Anlässlich der Verhandlungen der eidgenössischen Räte über die Vorlage des Bundesrates vom 9. Februar 1937 betreffend eine weitere Fortsetzung

146 der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage hat der Vertreter des Bundesrates die Einsetzung einer Fachkommission in Aussicht gestellt. Dieser ist in der Folge die Behandlung gewisser Fragen der Milchverwertung, die mit der Preisstützungsaktion für Milch und Milcherzeugnisse im Zusammenhang stehen, übertragen worden. Der Kommission wurde kein ständiger Charakter verliehen; sie soll nur nach Bedürfnis einberufen werden. Für die erste Sitzung wurden ihre Aufgaben vom Volkswirtschaftsdepartement wie folgt umschrieben : «Prüfung der Möglichkeiten zur Entlastung des Garantiefonds des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten und damit derVerminderung bzw. Einstellung der bezüglichen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Es soll namentlich untersucht werden, wo und wie Verbesserungen bzw. Verbilligungen in der Milchverwertung und Einsparungen in den Preiszuschüssen auf Käse, Butter und weitern Miloherzeugnissen herbeigeführt werden können. Im besondern soll die Frage abgeklärt werden, wie die Milchverwertung (Käse- und Butterproduktion,' Kondensmilch, Einsiedebutter) künftig zu leiten ist und ob durch einen weitergehenden Export von Käse und Kondensmilch und entsprechende Butterimporte der Garantiefonds entlastet werden kann.»

2. Um das Beurteilungsniveau der bezüglichen Verhandlungen möglichst objektiv und neutral zu gestalten, wurden neben den milchwirtschaftlichen Fachleuten Vertreter der Industrie und des Handels beigezogen, welche sich als unvoreingenommene Beobachter über die Darlegungen bezüglich der heutigen Organisation der Milchwirtschaft und den bestehenden Einrichtungen zur Absatzförderung Eechenschaft ablegen sollten. Die Verhandlungen, welche am 12. und 13. Mai 1937 stattfanden, standen auf einer bemerkenswerten Stufe und durchleuchteten das Problem in der gewünschten Weise. Die Beobachter aus der freien Wirtschaft teilten im Anschlüsse an die Verhandlungen dem Volkswirtschaftsdepartement ihre Eindrücke auch schriftlich mit und bemühten sich, auf Grund der gewonnenen Kenntnisse und Aufklärungen ein zusammenfassendes Urteil abzugeben. Einige Schlussfolgerungen, die zugleich auf Grund eingehender Kenntnisse der wirtschaftlichen Zusammenhänge von den neutralen Beobachtern abgegeben wurden, sind interessant genug, um an diesem Ort festgehalten zu werden: Bericht a.

«Der Generaleindruck aus den zweitägigen Verhandlungen ist der: 1. dass sowohl Bundesrat und Volkswirtschaftsdepartement und seine Behörden, wie die beteiligten Wirtschaftskreise unter den sehr schwierigen Verhältnissen das Mögliche vorgekehrt haben, um die grundverschiedenen Interessen von Staatsfinanzen, Politik, Produktion und der Konsumentenschaft in Einklang zu. bringen; 2. dass die heutige Organisation unter der herrschenden weltwirtschaftlichen Lage gerechtfertigt ist; dass die Käseunion gut arbeitet und bestimmt den Export nach Möglichkeit zu fördern sucht und Vertrauen verdient; dass aber die Starrheit der Kontingentsvorschriften unter preissichernden Bedingungen gelockert werden sollte zugunsten der-Fähigsten und besonders von jungen, tüchtigen Exportinteressenten;

147 3. dass der angebahnte Abbau der Butterei und die Vermehrung der Käseproduktion richtig sind und dass die angestrebte Mehreinfuhr von billiger Butter mit ihren Einnahmen für Fiskus und Garantiefonds die finanzielle Gesundung bringen kann, wenn 4. der Inlandverbrauch von Käse und Butter und die Ausfuhr von Käse und Kondensmilch gehörig gefördert werden.

5. Zu diesem Zweck ist die Propaganda stark und grosszügig auszubauen in ungefähr den angedeuteten Linien.

6. Die Kredite dafür sind volkswirtschaftlich gerechtfertigt und deshalb im Interesse der Bundesfinanzen zu wagen.»

Bericht b.

«Zum Schluss möchte ich meine Beobachtungen dahingehend zusammenfassen, dass an eine wesentliche Einschränkung der Verbutterung der Milchprodukte nicht gedacht werden kann, solange eine grössere Möglichkeit der Käseausfuhr nicht gesichertist. Dass dieselbe aber mit aller Energie und allen tunlich erscheinenden Mitteln anzustreben ist, insoweit dieselben nicht in gewissen besonders empfindlichen Ländern das bisherige Exportquantum gefährden, ist für unser Land eine zwingende Notwendigkeit.

Der ganzen Frage rationeller Verwendung der Milchprodukte wird im laufenden Jahre 1937 noch erhöhte Bedeutung zukommen, da wir mit einer quantitativ ausserordentlich grossen und qualitativ wohl vorzüglichen Heuernte rechnen müssen, worüber wir uns ja im Interesse der Landwirtschaft freuen können, was aber wohl zur Folge haben wird, dass eine erhöhte Milchproduktion eintritt und dass ferner die Einnahmen aus den Futtermittelzuschlägen infolge verminderter Futtermitteleinfuhr verkürzt werden, wodurch der Garantiefonds einerseits mehr in Anspruch genommen und anderseits weniger stark gespiesen wird.»

Bericht c.

«Der Rückgang unserer Käseausfuhr ist nicht allein unsern im Vergleich mit dem Ausland sehr hohen Milchpreisen zuzuschreiben, sondern offenbar in hohem Masse auch der Steigerung der Eigenproduktion unserer Abnehmerländer, dazu auch der Konkurrenz anderer billiger liefernder Länder, die in letzter Zeit ebenfalls ihre Käseproduktion stark entwickelt haben.

Grundsätzlich ist es unter den heutigen Verhältnissen sicher richtig, unsere Käseausfuhr zu steigern und dafür die Eigenproduktion an Butter einzuschränken, d. h. entsprechend mehr billige Butter einzuführen, aber : Ich bin fest überzeugt, dass sich hierin nichts forcieren lässt. So wünschenswert eine Steigerung unserer Käseausfuhr um einige hundert Wagen zu erträglichen Preisen wäre, so ist eine wesentliche Ausfuhrsteigerung in nächster Zeit einfach nicht möglich, vornehmlich aus zwei Gründen: einmal infolge von Absatzschwierigkeiten (Kontingentierung, Einfuhrverbote, Forcierung einheimischer Produkte unserer Abnehmerländer, teilweise auch Preisdifferenzen), sodann wegen fabrikationstechnischen Schwierigkeiten (um einen Wagen der erforderlichen Exportqualität zu bekommen, müssen zwei oder mehr Wagen fabriziert werden, und wohin dann mit diesem Mehrquantum?).

ist sicher die Möglichkeit vermehrten Käseabsatzes nach dem Ausland vorhanden (auf einzelne Länder will ich nicht eintreten), wenn auch eine derartige Ausfuhrsteigerung immer eine gewisse Zeit beansprucht. Wir müssen hier in erster Linie auf die tatkräftige private Initiative des Käsehandels bauen, verständnisvoll unterstützt durch die Käseunion und die handelspolitischen Massnahmen unserer Behörden.

148 Unbedingt notwendig erscheint mir eine vermehrte Reklame, sehr wichtig die Schaffung einer wirksamen schweizerischen Ursprungsmarke.

Nicht nur der Käseabsatz nach dem Ausland soll gefördert werden, sondern auch der Inlandabsatz, im Interesse unserer Käserei und ebensosehr der Volksgesundheit. Unser Volk soll unablässig auf diese doppelte Bedeutung des Käsegenusses hingewiesen werden, also auch hier geeignete Reklame, namentlich auch durch die Hôtellerie (Votum von Herrn Oberstdivisionär v. Pfyffer).

Der Schachtelkäseexport scheint mir entwicklungsfähig zu sein, die Schachtelkäsefabrikation hat trotz der geringern Preise, die sie für den Käse bezahlt, den grossen Vorteil, dass sie die zweitklassigen Qualitäten abnimmt. Auch hier gilt das unter Abschnitt Reklame und Ursprungsmarke Gesagte. -- Ich hoffe auch, dass mit der Zeit der Kondensmilchexport wieder gesteigert werden könne; es ist wohl denkbar, dass die Belastung der Milchkonsumenten eines ganzen Landes (Holland) mit verhältnismässig erhöhten Milchpreisen zum Zwecke der Verbilligung der Kondensmilch auf die Dauer nicht ungeschmälert aufrecht erhalten werden kann.

Ich halte eine weitere Einschränkung der schweizerischen Milchproduktion für angezeigt ; sie erscheint mir heute möglich, ohne den Bauern ein Opfer aufzuerlegen angesichts der gestiegenen Viehpreise (Fleischpreise). Diese Minderproduktion (wie auch die vermehrte Käseproduktion infolge Steigerung des Absatzes im Ausland und im Inland) soll in vollem Umfang der Einschränkung der inländischen Buttererzeugung dienen; dafür soll mehr billige Auslandsbutter eingeführt werden. Die Landwirtschaft sollte sich der Notwendigkeit dieser Massnahme in ihrem eigenen Interesse nicht verschliessen ; auf jeden Fall soll sie wissen, dass sie auf keine Bundessubvention rechnen darf, wenn sie sich den Weisungen betreffend Einschränkung der Milcherzeugung widersetzt.»

E. Stand der Milchpreisstützung auf 30. April 1937.

I.

In der Botschaft vom 9. Februar 1937 wurde unter Berücksichtigung eines Produzentenmilchpreises von 20 Kappen, des erhöhten Detailpreises für Konsummilch um l Eappen und der Eeduktion der Krisenabgabe auf % Eappen sowie in Würdigung der Erhöhung der Verkaufspreise für Käse um 30 Bappen, für Tafelbutter um 25 und für Kochbutter um 30 Eappen je Kilogramm und unter Annahme eines Übertrages von 8,5 Millionen Franken an unverbrauchten Stützungsmitteln vom Vorjahr für das Milchjahr 1937/38 f o l g e n d e r V o r a n s c h l a g aufgestellt: Mutmassliche Ausgaben.

1. Käsepreisgarantie: 3300 Wagen, wovon 1600 Wagen Inland, Verlust Fr. 33 % kg.

1700 Wagen Export, Verlust Fr. 16 % kg 2. Preisgarantie für Tafelbutter: 1500 Wagen, wovon 1000 Wagen als Tafelbutter verkauft, Verlust 76 Rp. je kg ' . . .

300 Wagen als frische Kochbutter verkauft, Verlust Fr. 1.15 je kg 200 Wagen als eingesottene Butter verkauft, Verlust Fr. 2.15 je kg . . . .

Übertrag

Fr.

»

5280000 2 720 000

»

7600000

»

3450000

» 4 300 000 Fr. 23 350 000

149 Übertra 3. Zuschüsse an die Milchsiedereien : S Maximale Schätzung 4. Zuschüsse an Produkte ohne Preisgarantie: Schätzung ß. Qualitätsprämie an Käsereimilchlieferanten: Angenommen 2000 Wagen à Fr. 3.50 je 100 kg6. Verwaltungs- und Inspektionskosten, Zinsen und Unvorhergesehenes Total Mutmassliche Einnahmen.

Y2 Krisenrappen auf Konsummilch Zollzuschlag auf 200 Wagen Importbutter Gewinn der Butyra (fraglich) . .

Anteil an den Preiszuschlägen auf Futtermitteln Übertrag an unverbrauchten Stützungsmitteln der Vorjahre . . .

Total Mutmassliche Ausgaben Mutmassliche Einnahmen Durch neue Mittel zu decken

P'-23 350 000 » 500 000 » 2500000 »

700000

» 550 000 Fr. 27 600 005 Fr. 2 500 000 » 2000000 -- » 6 000 000 » 8 500 000 Fr. 19 000 000 Fr. 27 600 000 » 19000000 Fr. 8600000

Im Anschluss an die Verhandlungen der national- und ständerätlichen Kommissionen vom 22. und 23. Februar 1937 hat das Volkswirtschaftsdepartement diese Aufstellung in Verbindung mit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, der Butyra und der schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel einer Eevision unterzogen und ergänzt. Es zeigte sich, dass die Buttereinfuhr um rund 100 Wagen grösser angenommen werden konnte als anfangs Dezember, dem Zeitpunkt, da der erste Voranschlag gemacht worden war; überdies ergab sich auch eine Mehreinfuhr an Futtermitteln als Eückwirkung auf die in den drei ersten Abwertungsmonaten erfolgte Einfuhrabnahme, ferner infolge der geringen Heuqualität und der kleinen Kartoffelvorräte. Demgegenüber waren allerdings auch gewisse Mehrausgaben aus Verlusten der eingesottenen und verbilligt abgegebenen Butter zu berücksichtigen, sowie aus der Mehrproduktion an Käse. Auf Grund dieser Eevision wurde der mutmassliche Aktivsaldo auf 30. April 1937 auf rund 11,5 Millionen anstatt der in der Botschaft angenommenen 8,5 Millionen Franken veranschlagt.

Doch wurde darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung als optimistisch bezeichnet werden müsse, namentlich hinsichtlich der mit der Preisgarantie zu übernehmenden Mengen an Käse und Butter sowie auch im Hinblick auf die mutmassliche Gestaltung des Käseexportes. Der Abschluss des Garantiefonds auf 30. April 1937 hat bestätigt, dass das tatsächliche Ergebnis mit rund 10 Millionen Franken in der Mitte liegt.

II.

Die nachfolgende Aufstellung des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten über den Stand des G a r a n t i e f o n d s auf 30. April 1937 bedarf noch der amtlichen Überprüfung: Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. 1.

12

150 1. Einnahmen.

a.

b.

c.

d.

e.

/.

Aktivsaldo am I.Mai 1937 Fr.

Krisenrappen » Milchkontingentierung (Abzüge für Mehrproduktion) . » Zollzuschläge auf Butter 1936 » Nachzahlungen der schweizerischen Käseunion 1936/37 » Vergütung der SK auf Käsepreiserhöhung vom 1. Februar 19371) ' » g. Zahlungen aus der Bundeskasse: aa. Preis- und Zollzuschläge auf Futtermitteln. . . . . . . . . F r . 12377654.77 bb. Allgemeine Bundesmittel. . . » 1000000.-- » Total Fr.

2. Ausgaben.

a. Zuschüsse für die Käsepreisgarantie Fr.

b. Zuschüsse für die Butterpreisgarantie » c. Deklassierungs-und Einsiedeverluste auf Butter . . . » d. Verbandsreserven für Käse » e. Zuschüsse an Milchsiedereien » /. Diverse Aktionen (wie Zuschüsse für Alpgebiete, Frachtzuschüsse, Schotten- und Magermilchverwertung, Bückvergütung auf Kasein) » g. Propagandaaufwendungen » h. Allgemeine Unkosten, einschliesslich Zinsen » Fr.

Mehreinnahmen Fr.

Dazu : Aktivsaldo der Stützungsmittel in der Bundeskasse auf 30. April 1937.

» Ergibt: Übertrag an Stützungsmitteln auf das Milchjahr 1937/38 2) Fr.

664271.58 4400526.91 28 280.80 842103.56 4289628.-- 1488686.10

13377654.77 25086151.72 9 022 882.85 8740337.60 4497128.15 93 897.90 771 049.85 1229056.-- 30 000. -- 120 275.62 24504627.97 581 523.75 9885122.-- 9967645.75

III.

1. Die Zurückhaltung der Produzenten in der Eemontierung und Ergänzung der Nutzviehbestände während der Krisenperiode 1933/35 hat in Verbindung mit der nach den Weisungen der Behörden durch die Verbände 1 ) Nach Weisung des Volkswirtschaftsdepartements hatte die Käseunion den Mehrertrag des Preisaufschlages von 30 Bappen auf 1. Februar 1937 für die auf dem Lager befindlichen und abgerechneten Käse direkt dem Garantiefonds des Zentralverbandes abzuliefern. Daraus resultierten Fr. l 488 686.10.

2 ) Vorbehaltlich der amtlichen Nachprüfung.

151 ergriffenen Kontingentierung der Milchlieferungen eine wesentliche Eindämmung des Milchflusses zur Folge gehabt. Das Eesultat war eine entsprechende Verringerung des Anfalles von Butter und Käse, indem bekanntlich die Milchmenge für den Konsum sowie den eigenen Haushalt und Betrieb der Produzenten seit Jahren eine nicht stark wechselnde Grosse ist. Das veranlasste den Zentralverband und seine Sektionen, die Milchkontingentierung zu lockern und vom Frühjahr 1936 an die Parole für eine gewisse Kückumstellung von Butter auf Käse auszugeben. Der Erfolg dieser Bemühungen kommt in den nachfolgenden Zahlen über die von der Preisgarantie erfassten Warenmengen zum Ausdruck: Käse 3236 Wagen 2850 »

Butter 1476 Wagen 1800 »

+ 386 Wagen

-- 324 Wagen

1936/37 1935/36

Der Ausfall an inländischer Butter musste teilweise durch Importe gedeckt werden. Das brachte neben einem gewissen Beingewinn der Butyra vermehrte Einnahmen an Zollzuschlägen und verbesserte so die Einnahmenseite des Garantiefonds. Als absatzförderndes Moment traten seit anfangs 1936 überdies noch das Anziehen der Weltmärkte für Milchprodukte, namentlich für Käse in der zweiten Hälfte 1936 sowie günstige Absatzverhältnisse für Käse im Inland e hinzu.

2. Leider war die günstige Marktlage nicht von langer Dauer.

Schon im Frühjahr 1937 flaute die Nachfrage nach Käse auf dem Weltmarkte ab. Die Beurteilung der Absatzverhältnisse durch die Käseunion und den Zentralverband im Zeitpunkt des Milchpreisaufschlages erwies sich als zu optimistisch. Trotz namhaften Preiskonzessionen konnte der bisherige Export nur mit Mühe erhalten werden. Für unsern Käseexport wirkten sich die veränderten Valutaverhältnisse Frankreichs, die Wirtschaftslage Amerikas (U. S. A.) und die unzureichenden Devisen Deutsehlands besonders ungünstig aus. Dem erschwerten Absatz stand überdies die steigende Produktion gegenüber. Dazu gesellte sich ein eher r ü c k l ä u f i g e r Käsekonsum im Inland, der mit der Preiserhöhung auf 1. Februar und mit der grossen Obsternte des letzten Herbstes im Zusammenhang stehen dürfte. In Zahlen ausgedrückt ergibt sich folgendes Bild: Käseausgang bei der Käseunion (Wagen à 10 Tonnen): Monat

1935 Januar/Oktober . . . . . . 1389,5 November . . 113 Dezember . . . 155 Ganzes Jahr 1657,5

lnland

Ex

1936 1429

1937 1279

159 140

102 147

1728

1528

P°rt 1936 12845

1937 11645

80 116

106

146

1526

1480,5

1935 12665 1135

123,5 1394

152 Die Käsevorräte bei der Käseunion haben betragen: 1935

Ende Juli:

Schnittkäse . . . .

Beibkäse Total Ende Dezember: Schnittkäse . . . .

Reibkäse Total Ende Januar:

Schnittkäse . . . .

Beibkäse Total

1936

Wagen Wagen 565 100 182 143 ^ 7 4 7 2 4 3 928 690 200 125 1128 815

1937

Wagen 509 106 615 1178 119 1297

1936

1937

1938

964 191 1155

817 119 936

1125 107 1232

Einem im In- und Auslande rückläufigen Käseabsatz stehen somit wachsende Käsevorräte und zunehmende Milchproduktion gegenüber.

3. Trotzdem die Verkaufspreise für Käse, besonders aber für Butter, im Inland verhältnismässig hoch stehen, vermögen sie, die Verschleissspanne eingerechnet, die Gestehungskosten bzw. die Garantiepreise des Zentralverbandes nicht zu decken und liegen unter der Parität zum Milchpreis. Die Einbusse für den Garantiefonds des Zentralverbandes beträgt für Butter (Tafelbutter, Käsereibutter und eingesottene Butter zusammengerechnet) rund Fr. l, für Käse beim Inlandverkauf 35 Eappen je Kilo und für Käse zum Export sogar reichlich 50 Eappen je Kilo. Im Budget des Zentralverbandes wurde hingegen auf Grund der Beurteilung der Exportlage durch die Käseunion nach der Abwertung mit einem Verlust von nur noch 14 Eappen je Kilo für die Auslandsverkäufe gerechnet.

IV.

Die vorstehend dargelegten Verhältnisse veranlassten das Volkswirtschaftsdepartement und den Zentralverband, sich schon im Herbst des vergangenen Jahres über die veränderte Lage unserer Milchwirtschaft Eechenschaft zu geben. Die Behörden wiesen in einer Zuschrift an den Z entrai verband schon zeitig auf die Gefahr hin, dass angesichts der Verschlechterung der Situation die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen könnten, um den derzeitigen Milchpreis auf die Dauer zu garantieren. Ihr Ersuchen ging dahin, der Lage die grösste Aufmerksamkeit zu schenken und bei den Verhandlungen mit der Käseunion die nötige Festigkeit bezüglich der Übernahmepreise zu zeigen.

1. Angesichts der sich häufenden Schwierigkeiten gelangte der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten am 16. November 1937 mit einer Eingabe an das V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , der wir folgende Darlegungen entnehmen: «Die leitenden Organe des Zentralverbandes betrachten die Lage iür so ernst, dass sie den Wunsch haben, beförderlich mit den zuständigen Behörden Mittel und

153 · Wege zu prüfen, um der vorzeitigen Erschöpfung der Garantiemittel zu begegnen.

Wir ersuchen daher das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, einer Delegation unseres geschäftsleitenden Ausschusses, nach Voranzeige von einigen Tagen, Gelegenheit zu einer Konferenz über diese Angelegenheit zu geben.

Der Zentralverband hegt den Wunsch, wenn immer möglich nicht die Bundesmittel in vermehrtem Masse zur Stützung des Milchpreises heranziehen zu müssen.

Dies wird aber nur zu vermeiden sein, wenn andere Deckungsmöglichkeiten geschaffen werden, die namentlich auf Seiten des Konsumenten gesucht werden müssten.

Dieser erhält sowohl Butter wie Käse zu Preisen, welche die Gestehungskosten auf Basis eines Milchpreises von 20 Rp. per Kilo nicht decken. Die Einbusse beträgt bei Tafelbutter 75 Rp. und bei Käse 35 Rp. per Kilo. Auf dem normalen Landesbedarf entspricht dies einem Gesamtverlust von ca. 13 Millionen Franken. Rechnet man den Verlust auf deklassierter und eingesottener Butter hinzu, so erreicht die Einbusse wenigstens 20 Millionen Franken.

Ohne schon heute des nähern und in endgültiger Weise zum Problem Stellung zu beziehen, möchten wir zur Schaffung neuer Stützungsmittel und zur Verminderung bisheriger Verluste wenigstens zwei Massnahmen in Erwägung ziehen, nämlich: a. Die allgemeine Erhöhung des Ausmesspreises für die Konsummilch um l Rp.

per Liter, mit teilweiser oder gänzlicher Zuweisung des Mehrpreises an den Garantiefonds, was einer Mehreinnahme bis zu 5 Millionen entsprechen würde.

6. Erhöhung des Verkaufspreises für Käse um ca. 30 Rp. per Kilo. Bei einem Inlandsverkauf von 1500--1700 Wagen liesse sich damit eine Verlustverminderung von 4% bis 5 Millionen Franken erzielen.»

Diese Eingabe war der Anlass zu Besprechungen zwischen den Vertretern des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten und dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement. Sie fanden am 6. und 23. Dezember 1937 statt. Dem Bundesrat wurde über den Verlauf und das Eesultat der Besprechungen Bericht erstattet.

Aus den Konferenzen heraus ergab sich die Stellung für das Volkswirtschaftsdepartement, die es dem Zentralverband auch schriftlich bestätigte. Es wies mit allem Nachdruck darauf hin, dass hinsichtlich der vorgeschlagenen Preiserhöhungen auf Konsummilch und Milcherzeugnissen auch vom Gesichtspunkte des Absatzes die allergrösste Zurückhaltung und Vorsicht am Platze sei. Gegen eine bescheidene Heraufsetzung des Verkaufspreises für eingesottene Butter wurden keine Einwendungen erhoben, obwohl auch hier mit einer gewissen Absatzschrumpfung zu rechnen sein dürfte.

2. Aus den erwähnten Verhandlungen zwischen Volkswirtschaftsdepartement und Zentralverband ging von Anfang an hervor, dass die nach Bundesbeschluss vom, 18. März 1937 für die Milchpreisstützung zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um den derzeitigen Milchpreis während des laufenden Milchjahres, d. h. bis 30. April 1938, zu halten. Die Verhältnisse haben sich seither keineswegs, günstiger gestaltet, müssten doch auf der einen Seite im -Käseexport weitere Preiskonzessionen gemacht werden, während andererseits die Milchproduktion, begünstigt durch das gute Dürrfutter, -gegenüber dem Winter 1936/37 eine stark ins Gewicht fallende Zunahme erfahren hat.

Der Zentralverband hat anschliessend seine bereits mit Schreiben vom 16. November 1937 eingereichten Voranschläge für die Milchjahre 1937/38

154 und 1938/89 der Bevision unterzogen. Dabei hält er an seiner Auffassung fest, dass der derzeitige Milchpreis zugunsten der Produzenten gehalten werden soll.

Unter der weitern Annahme, dass für die Konsumenten bis 30. April 1938 keine Erhöhung der Milch- und Käsepreise eintreten werde, kommt er nach einem auf 24. Januar 1938 unter Berücksichtigung der inzwischen vorgenommenen Preiserhöhung auf eingesottener Butter von 30' Ep. je Kilo, bereinigten Voranschlag zu folgendem Ergebnis:

Ausgaben:

Garantiefonds 1937/38.

WqM

Käsepreisgarantie Sommer 1937: Mai/Juli August/Oktober. .

» Winter 1937/38 Preisgarantie für Tafelbutter davon zu deklassieren: 250 Wagen zu frischer Kochbutter 300 » zu eingesottener Butter1 (wovon ca: 2/3 vor Aufschlag und ca. /3 nach Aufschlag abgesetzt) Zuschüsse an Ortsverkauf an Tafelbutter Zuschüsse an Milchsiedereien Zuschüsse in Aktion C Qualitätsprämie an Käsereimilohlieferanten Verwaltungsspesen, Propaganda, Zinsen etc Einnahmen, Kredite, Kreditrestanzen : Jahr 1937/38: · Krisenrappen (i/2 Rp.)

Überzoll auf 30 Wagen Importbutter Anteil an den Futtermittelzöllen Bundeskredit für 1937/39 Aus früheren Perioden: Nachzahlung der Käseunion für den Winter 1936/37 Gewinnanteil Käseunion 1936/37 Reinertrag der «Butyra» für 1936/37 Saldo der Preiszuschläge für Futtermittel per 1936/37 Restanz aus Zollzuschlägen für Butter pro 1936/37 Ertrag des Krisenrappens der Aussenseiter Restanz aus Bundeskredit pro 1934/35 » » » » 1935/36 » » » » 1936/37

100kg

Total

44.-- 59.-- 50.-- 75.--

5720000 7375000 4000000 12375000

40.--

1000000

150 1300

130.-- 25.-- 7.50

1600

5.--

3900000 375000 1000000 l 400 000 800000 255 000 38 200 000

1300 1250 800 1650

pr.

Fr-

2 500 000 300 000 6 500 000 5 000 000

l 000 000 500 000 l 180 000 1120 000 2 300 000 500 000 900 000 3000000 9 000 000 33 800 000 Mutmassliches Defizit 4 400 000 In diesem Voranschlag sind die nach Bundesbesohluss vom 18. März 1937 dem Bundesrat für die Milchpreisstützung bis 30. April 1939 mit Vorbehalt zur Verfügung gestellten 5 Millionen Franken in vollem Umfange eingesetzt.

3. Unter den nämlichen Voraussetzungen legte der Zentralverband gleichzeitig auch den Voranschlag für das M i l c h j a h r 1938/39 vor.

155 Provisorisches Budget für das Milchjahr 1938/39, aufgestellt auf Grund der bestehenden Inlandsverkaufspreise.

Per

100 kg pr.

50.-- 50.-- 75.--

Mutmassliche Ausgaben (Verluste) : Käsepreisgarantie : 2400 Wagen Sommerkäse 850 Wagen Winterkäse Butterpreisgarantie : 1800 Wagen Tafelbutter davon zu deklassieren: 300 Wagen als frische Kochbutter 40.-- 400 Wagen als eingesottene Butter 115.-- Zuschuss an Ortsverkauf von Tafelbutter (150 Wagen) ·. . . 25.-- Zuschüsse an Milchsiedereien : 13 Millionen kg Milch zu Exportzwecken 7.50 Zuschüsse in Aktion C: Alpmilchen, Tilsiter, Weichkäse Qualitätsprämien an Käsereimilchlieferanten : 1600 Wagen prima Ware (Schätzung) 5.-- Verwaltungsspesen, Zinsen und diverse kleinere Posten.

Mutmassliche Einnahmen: Krisenrappen auf Konsummilch (yz Rp.)

Uberzoll auf Importbutter (unsicher) Anteil an den Futtermittelzöllen Es bleiben ungedeckt

Total Fr.

12000000 4250000 13500000 1200000 4600000 375000 1000000 l 500 000 800000 275 000 39 500 000 2 500 000 -- 7 500 000 10 000 000 29 500 000

Zur Verminderung bzw. Deckung dieses Defizites kommen in Frage: Mehreinnahme

Erhöhung des Konsummilchpreises um l Rp. per kg (1% Krisenrappen) Erhöhung des Inlandskäsepreises um 30 Rp. per kg (1500 Wagen) . .

Weitere Erhöhung der Preiszuschläge für Futtermittel um ca. Fr. l per 100 kg im Mittel Direkte Zuschüsse des Bundes

5 000 000 4 500 000 5 500 000 --

F. Vorschläge für eine neue Lösung.

I.

1. Wir möchten erneut und in aller Form daran erinnern, dass der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten mit, seinen Sektionen der rechtliche Träger der Preisgarantie für Milch und Milcherzeugnisse ist und bleiben soll. Es kann keine Eede davon sein, sie etwa auf den Bund zu überwälzen.

In diesem Zusammenhang auf die bezüglichen Preissicherungen beim Getreide hinzuweisen, wäre nicht angängig. Unsere Getreideproduktion deckt nur etwa ein Drittel des einheimischen Brotbedarfes, wogegen wir es in der Milchwirtschaft mit einer stark ins Gewicht fallenden Überschussproduktion zu tun haben, für die das Inland nicht aufnahmefähig ist. Überdies steht die Förde-

156 rung des Getreidebaues im Dienste der Landesverteidigung; die Getreideabnahme lässt sich mit einem einfachen Verwaltungsapparat durchführen, und die Verwertung bietet vollends keine Schwierigkeiten.

2. Die vom Zentralverband vorgeschlagenen Preiserhöhungen auf Konsummilch und Käse müssen im engsten Zusammenhang mit der Absatzfrage beurteilt werden. Es türmen sich so grosse Schwierigkeiten vor uns auf, dass man die Eückwirkungen von Preisaufschlägen nicht übersehen darf. Wirtschaftlich liegen die Dinge so, dass auch im laufenden Winter eine starke Zunahme der Milchproduktion, die schon Mitte letzten Jahres eingesetzt hat, in Erscheinung tritt. Einer anhaltenden Erhöhung der Milchproduktion stehen entsprechende Absatzmöglichkeiten nicht gegenüber. Eine Steigerung des Käseabsatzes im Ausland begegnet angesichts der unzureichenden Devisen und Kontingente sowie im Hinblick auf unser Preisniveau den grössten Schwierigkeiten, und im Inland ist gegenüber dem letzten Jahr bei der Käseunion eine Absatzverminderung von rund 200 Wagen zu verzeichnen. Das derzeitige Verbrauchsvolumen an Butter dürfte sich ebenfalls um das Optimum herum bewegen. Neben der Qualität sind es hüben und drüben die Preise, die den Absatz entscheidend beeinflussen. .

. . . . . . . . . . .

8. Auf Grund der früher mit der Milchkontingentierung gemachten Erfahrungen, die in Produzentenkreisen grosse Widerstände auslöste, lehnten die Milchverbände neue verschärfte Massnahmen zur Einschränkung der Milchproduktion entschieden ab. Schliesslich haben sie sich aber doch davon überzeugen müssen, -dass eine -Preissicherung- für die Milch auf verhältnismässig hoher Stufe sich auf die Dauer mit einer freien, unbeschränkten Milchproduktion nicht vereinbaren lässt. Der leitende Ausschuss des Zentralverbandes hat deshalb seine Opposition gegenüber Vorschriften zur wirksamen Einschränkung der Milchproduktion, die durch die Behörden aufzustellen wären, aufgegeben und sich zur loyalen Mitwirkung an deren Durchführung bereit erklärt. Diese Zusage erfolgte in der Erwartung, dass es mit Hilfe der produktionseinschränkenden Vorkehren und den durch die Behörden zu beschaffenden Stützungsmitteln gelingen dürfte, den Milchpreis für die Produzenten auf bisheriger Höhe zu halten.

4. Das früher gehandhabte System der Milchkontingentierung gründete sich
auf Anordnungen des Zentralverbandes. Dieser setzte in Würdigung normaler Lieferungen für seine Sektionen die Mengen an Käse und Butter fest, die von diesen zu den-garantierten Preisen geliefert werden konnten. Für Mehrlieferungen wurden bloss der Marktlage angepasste Preise angelegt, aus denen in der Eegel eine um 2--3 Eappen tiefer stehende Milchverwertung resultierte. Es war dann Sache der Unterverbände und der einzelnen Milchgenossenschaften, in Würdigung 'der örtlichen Verhältnisse die Ordnung für die einzelnen Gebiete und Produzenten zu treffen. Dieses Verfahren brachte insofern gewisse Härten mit sich, als dabei in zu starkem Masse auf Durchschnitte abgestellt wurde und die individuellen Verhältnisse des einzelnen Betriebes zu wenig berücksichtigt worden sind. Für die zukünftige Eegelung

157 wird man anhand der früheren Erfahrungen ein verbessertes Verfahren einführen. Die örtlichen und betriebswirtschaftlichen Verschiedenheiten, besonders in den Gebirgsgegenden, sollen mehr berücksichtigt, und es soll namentlich den Möglichkeiten zur Erweiterung des Ackerbaues angemessen Eechnung getragen werden.

5. Die Grundlagen für die Durchführung der Milchkontingentierung sind in frühern Bundesbeschlüssen über die Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten bereits enthalten und haben bis auf weiteres Geltung. So bestimmt Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 13. April 1983 u. a. folgendes: «Der Bundesrat wird geeignete Massnahmen zur Kegelung, Verbesserung und Einschränkung der vieh- und milchwirtschaftlichen Produktion und zur Förderung der Verwertung ihrer Erzeugnisse treffen. Er kann insbesondere bei der Einfuhr von Futtermitteln der zuständigen Zentralstelle Weisungen über Einkauf und Verkauf erteilen. Er kann ferner die Ausrichtung der Subventionen von einer Einschränkung der Milchproduktion oder von deren Kontingentierung abhängig machen, insbesondere auch von der Durchführung geeigneter Massnahmen für die Verbesserung der Käsequalität.»

Überdies ist auf Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 5. April 1935 zu verweisen, der folgendermass'en lautet: «Der Bundesrat setzt die weitern Bedingungen für die Ausrichtung der Beiträge fest und überwacht ihre Verwendung. Er stellt weitere Vorschriften auf über die Qualitätserzeugung und die Einschränkung der milch- und viehwirtschaftlichen Produktion, insbesondere durch Erschwerung der Kraftmittelverfütterung : überdies bestimmt er, dass bei fortgesetzter Nichtbefolgung der Vorschriften der Milchregulative und der einschlägigen Bestimmungen der bundesrätlichen Lebensmittelverordnung vom 23. Februar 1926 mit Ergänzung vom 20. November 1931 die Preisstützung an die fehlbaren Milohproduzenten vorübergehend oder dauernd ausfällt.»

Auf diese Bundesbeschlüsse stützt sich auch die Verordnung des Bundesrates vom 6. August 1935 über die Einschränkung der viehwirtschaftlichen Produktion, auf der die Kontingentierung der Schweinehaltung aufgebaut ist.

Die genannten Bestimmungen der Bundesbeschlüsse vom 13. April 1933 und 5. April 1935 werden ausreichen, um für die Milchkontingentierung angemessene Unterlagen zu schaffen.

Eine Preisstaffelung der Milchlieferungen nach Betriebsgrösse und Vermögenslage der Produzenten wäre keine geeignete Grundlage der Milchkontingentierung. Es werden indessen auf Grund einer individuellen Behandlung des Problems auch Betriebsgrösse, die einzelnen Betriebsfaktoren, sowie andere besondere Umstände angemessen gewürdigt werden können.

n.

1. Den vorstehenden Darlegungen ist zu entnehmen, dass die Aufrechterhaltung des derzeitigen Produzentenmilchpreises nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten begegnen wird. Die Entscheidung der Frage dürfte durch eine Eeihe von Faktoren bestimmt werden, so namentlich von der künftigen Gestaltung der Milchproduktion und des Absatzes'für Milch und Milcherzeugnisse im In- und Auslande.

158 Als feststehend darf angenommen werden, dass die nach Bundesbeschluss vom 18. März 1937 zur V e r f ü g u n g stehenden Mittel, die mit Vorbehalt ausgesetzten 5 Millionen Franken Inbegriffen, nicht ausreichen werden, um den derzeitigen Milchpreis für das Milchjahr 1988/39 zu halten. Während im Winter 1936/37 zur Deckung des Inlandbedarfes gegen 300 Wagen à 10 Tonnen Butter eingeführt werden mussten, wobei zugunsten des Garantiefonds des Zentralverbandes rund 4 Millionen Franken abfielen, erreicht die Einfuhr im Winter 1937/38 bisher kaum 25 Wagen, und während des nächsten Milchjahres wird im Hinblick auf die gesteigerte Butterproduktion im Inland voraussichtlich überhaupt kein Import mehr nötig sein. Damit fallen aber auch die bezüglichen Einnahmen für den Garantiefonds dahin.

Der Ertrag der Krisenabgabe auf Konsummilch wird von der künftigen Gestaltung der Milchpreise abhangen. Zurzeit beträgt sie % Rappen je Liter Konsummilch, was einem Jahresertrag von rund 2,5 Millionen Franken entspricht. Eine Erhöhung der Krisenabgabe ist erwünscht; sie sollte aber nicht mit einer Erhöhung des Konsumentenmilchpreises herbeigeführt werden müssen, denn eine solche wäre kaum zu rechtfertigen in einer Zeit, wo der Grundpreis für die technisch zu verarbeitende Milch nur schwer zu halten ist. Auch die Leitung der Milchverbände hat sich im Verlaufe der Verhandlungen der Einsicht nicht verschlossen, dass auf den 1. Mai 1938 von einer Erhöhung des Konsummilchpreises besser abgesehen wird. Für den Fall, dass sich die Verhältnisse auf dem Gebiet der Milchproduktion und des Käseabsatzes noch ungünstiger entwickeln sollten, als wie dies heute vorausgesehen werden kann, macht die Leitung der Milchverbände den Vorbehalt, auf diese Frage zurückzukommen, um im Verlaufe des Milchjahres 1938/39 einen Milchpreisaufschlag von l Ep. für die Konsumenten zu beantragen.

Die Einnahmen aus Preiszuschlägen auf Futtermitteln wurden für das laufende Milchjahr auf 8--9 Millionen Franken veranschlagt, wovon zwei Drittel der Milchpreisstützung und ein Drittel andern landwirtschaftlichen Notstandsmassnahmen, insbesondere der Förderung des Viehabsatzes, dienen sollen. Die Neuordnung der Preiszuschläge auf 1. Januar 1938 dürfte, aufs Jahr berechnet, einen Mehrertrag von rund 3 Millionen Franken bringen. Nach Massgabe der bisherigen Praxis
sollen die Preiszuschläge auch fernerhin je auf Beginn eines Quartals einer Eevision unterzogen werden. Die hiebei in Aussicht zu nehmende Erhöhung wird sich der künftigen Marktgestaltung für Futtermittel anzupassen haben. In Würdigung aller massgebenden Faktoren wird es indessen schwer halten, einen Gesamtertrag von insgesamt mehr als 15 Millionen Franken zu erzielen. Bei der Bemessung der Preiszuschläge darf eben nicht übersehen werden, dass die Belastung nicht nur die Milchproduktion trifft, sondern andere Zweige der Viehhaltung in gleichem oder sogar in erhöhtem Masse, so namentlich die Viehmast.

In Würdigung der am Weltmarkte in Erscheinung getretenen Preisabschläge hat der Bundesrat im Sinne des Finanzprogramines III auf 1. Ja-

159 liuar 1938 eine bescheidene Erhöhung der Preiszuschläge auf importierten Speisefetten und Speiseölen, sowie auf deren Bohstoffen (Brdnüsse, Kopra) vorgenommen, um damit die zunehmende Konkurrenzierung der einheimischen Butter tunlichst auszugleichen.

Wir sind bereit, in den genannten Eichtungen auch fernerhin das Mögliche zur Erhaltung des Inlandmarktes für unsere Milcherzeugnisse vorzukehren und den Käseexport mit allen verfügbaren Mitteln zu fördern, alles im Eahmen der Tragfähigkeit unserer Volkswirtschaft.

2. Die nach Bundesbeschluss vom 18. März 1937 zur Verfügung stehenden Mittel werden aber trotz all dieser Bemühungen nicht ausreichen, um den gegenwärtigen Milchpreis zu halten. Zu diesem Zwecke werden neue Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln nötig sein. Bei jeder weitern Beanspruchung der Bundesfinanzen wird man sich aber Eechenschaft geben müssen darüber, was für Schwierigkeiten der Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes des Bundes entgegenstehen. Durch die einschneidenden ausserordentlichen Massnahmen, die in den Finanzprogrammen I bis III ihren Niederschlag gefunden haben, ist es schliesslich gelungen, einen annehmbaren Zustand zu erreichen.

Weitergehende Ansprüche sind jedoch geeignet, das finanzielle Gleichgewicht erneut zu stören. Es ist daher nach dieser Eichtung grösste Zurückhaltung geboten. Der Bundesrat ist dennoch zum Schlüsse gekommen, dass er die Milchproduzenten und ihre Organisationen angesichts der geschilderten Verhältnisse auch heute nicht im Stiche lassen darf. Er hat sich daher, wenn auch schweren Herzens, entschlossen, den eidgenössischen Eäten einen neuen Zuschuss z u g u n s t e n der Milchpreisstützung für die Zeit bis Ende April 1939 von 15 Millionen Franken vorzuschlagen.

Er tut dies jedoch in der bestimmten Erwartung, dass dieser Betrag auf keinen Fall überschritten werden darf.

3. Als rechtlicher Träger der Preisgarantie wird es Sache des Zentralverbandes und seiner Sektionen sein, darüber zu befinden, ob die schliesslich zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden, den derzeitigen P r o d u z e n t e n milchpreis zu halten. Auf jeden Fall werden die Milchverbände und die mit ihnen Hand in Hand arbeitenden Organisationen alles einsetzen müssen und insbesondere keine Mittel tatkräftiger Selbsthilfe unversucht lassen dürfen, um die Schwierigkeiten zu meistern. Entscheidend wird die weitere Entwicklung der Produktions- und Absatzverhältnisse in die Waagschale fallen.

III.

1. Die Behörden beurteilen die Entwicklung der schweizerischen Milchwirtschaft mit ernsten Sorgen. Nach verschiedenen Erscheinungen ist zu befürchten, dass es schwer halten wird, die frühere Position namentlich hinsichtlich des Exportes von. Käse und Kondensmilch wieder .zurückzugewinnen. Diese Zurückhaltung in der Beurteilung der Zukunft gründet sich auf den Tatbestand, dass einige unserer früheren Hauptabnehmer,

160 wie Frankreich, Italien, Deutschland, auch die Vereinigten Staaten von Nord.amerika und andere Gebiete, eine eigene Käseproduktion im Typ «Emmentaler» in grossem Ausmasse herangebildet haben, welche in der Lage ist, einen gewissen Bedarf des Binnenmarktes zu decken. Überdies haben verschiedene Länder, wie Österreich, die Tschechoslowakei, Lettland und namentlich Finnland, in Konkurrenz mit der Schweiz seit Jahren auch einen erheblichen Export an Emmentalerkäse zu verzeichnen, und zwar zu Preisen, gegen welche wir niemals aussichtsreich in den Kampf treten können.

Wenn auch der Bund weiterhin bereit ist, aus sozialen, wirtschaftlichen und staatspolitischen Erwägungen heraus der Landwirtschaft stets jene Hilfe zuteil werden zu lassen, die sie billigerweise beanspruchen darf, so muss er sie gleichzeitig auch immer wieder mit Nachdruck auf die Förderung der Selbsthilfemassnahmen verpflichten. Dazu gehören nicht nur die vermehrte Umstellung auf Getreide-und Hackfruchtbau, sondern auch die praktische Anwendung neuerer Erkenntnisse auf dem Gebiete der Produktionsregelung. Wenn durch staatliche oder organisatorische Massnahmen die landwirtschaftlichen Produktenpreise zur Sicherung der bäuerlichen Existenz gestützt werden, so ist anderseits eine vernünftige und geordnete Anpassung der Produktion an die qualitativen und mengenmässigen Anforderungen des Marktes die zwangsläufige Voraussetzung. Ohne das Einspielen dieser beiden Komponenten werden die Preissicherungsmassnahrnen in dem Moment illusorisch, wo das Marktgleichgewicht auch nur vorübergehend gestört wird.

2. In Berücksichtigung der im letzten Jahrzehnt immer wieder gemachten Erfahrungen erscheint eine gewisse Begelung der viehwirtschaftlichen Produktion unentbehrlich und unumgänglich. Die Schweinekontingentierung hat bei all ihren Nachteilen, die ihr vom technischen, namentlich aber vom psychologischen Standpunkt aus anhaften, den einen grossen Erfolg zu verzeichnen, dass die Marktlage für Schweine seither ziemlich stabil und fest geblieben ist.

Bückschläge, die sonst turnusmässig, aber auch als Zufälligkeit des Augenblicks immer wieder eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. Das, was der Bauer anstrebt, stabile, die Produktionskosten deckende Preise, ist erreicht worden. Soll aber der Erfolg erhalten bleiben, so müssen Einbrüche aus
andern viehwirtschaftlichen Produktionsgebieten unterdrückt werden.

Im Hinblick auf diese Erfahrungen und angesichts der Gefahr, die durch die Überführung des Nutzviehmarktes heute schon besteht, muss auch im ureigensten Interesse der Produzenten auf diesem Gebiet erneut an eine Eegelung herangetreten werden.- Es ist uns wohl bekannt, dass die Milchkontingentierung, wie sie während der Jahre 1933--1936 gehandhabt wurde, ein äusserst unpopuläres Instrument darstellte. Aber auch diese sehr einschneidende und den Bestand der Verbände auf eine harte Probe stellende Massnahme hat ihre günstigen Auswirkungen gezeitigt, was teilweise in der Erholung des Milchmarktes in den Jahren 1936 und 1937 Ausdruck gefunden hat.

3. Die schweizerische Landwirtschaft darf heute nicht mehr säumen, ernsthaft an die Umstellung heranzutreten und insbesondere durch einen

161 vermehrten G e t r e i d e - und H a c k f r u c h t b a u der Einseitigkeit der Produktionsrichtung und der damit verbundenen Krisenempfindlichkeit zu begegnen. Die seit mehr als Jahresfrist in Erscheinung getretene Abwanderung der Grossviehmast zur Milchviehhaltung ist an der wider Erwarten erhöhten Milchproduktion in starkem Masse mitschuldig. Die Mehrseitigkeit in der Betriebsführung und -richtung wird die Eisiken verkleinern und zu einem bessern Zusammenspiel der wirtschaftlichen Kräfte führen, so dass das Verhältnis der Produktion zu den Bedürfnissen und der Aufnahmefähigkeit des Binnenmarktes in eine bessere und aussichtsreichere Eelation gebracht werden kann. Diese Bestrebungen liegen namentlich auch in der Linie der KriegsVorsorge, welche auf eine Verbreiterung der Rohstoffbasis in der Richtung eines vermehrten Getreide- und Kartoffelbaues sich orientieren muss. Der Staat dürfte sich bereit finden, auf diesem Gebiete der Landwirtschaft seine Mitwirkung angedeihen zu lassen und.seine Aufgaben im Rahmen des finanziell und wirtschaftlich Tragbaren zu übernehmen. Er muss aber von den Bauern und ihren Organisationen die gleiche Einsicht verlangen, auch wenn althergebrachte Betriebsauffassungen verlassen und neue Methoden berücksichtigt werden müssen, die gewisse Abstriche an der bisher oft falsch verstandenen Freizügigkeit erfordern.

Der Bundesrat verdeutlicht hier bloss, was er in frühern Botschaften über die Milchpreisstützung schon mehrmals gesagt hat. Es liegt im ureigensten Interesse unserer Landwirtschaft, nun ungesäumt ans Werk zu gehen.

IV.

Die Erweiterung des Buridesbeschlusses vom 18. März 1937 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage kann sich auf die Gewährung eines weitern Zuschusses aus allgemeinen B u n d e s m i t t e l n beschränken, nachdem feststeht, dass die nach Art. 2, zweiter Absatz, mit Vorbehalt zur Verfügung des Bundesrates ausgesetzten 5 Millionen Franken in vollem Umfange eingeschossen werden müssen. Davon sind 3 Millionen Franken in den eidgenössischen Voranschlag pro 1938 eingesetzt und die restlichen 2 Millionen Franken sollen in den Voranschlag 1939 aufgenommen werden.

Nach Art. 3 genannten Beschlusses ist der Anteil aus den Erträgnissen der Preiszuschläge auf Futtermitteln näher umschrieben. Wie bis anhin sollen zwei Drittel der Milchpreisstützung bzw. dem Garantiefonds des Zentralverbandes zugeleitet werden, während das restliche Drittel dem Bundesrat für anderweitige Massnahmen, namentlich auf dem Gebiete des Viehabsatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wäre eine Änderung dieser Bestimmungen abzulehnen, dies namentlich im Hinblick auf den Stand der Viehhaltung und des vorhandenen grossen Nachwuchses an Jungvieh. Für den Fall, dass die Verhältnisse sich auf dem Viehmarkte aber günstiger gestalten sollten, als

; /

* j

162 heute vorauszusehen ist, steht der Zuweisung eines Teiles dieser Beträge an die Milchpreisstützung nichts im Wege. Nach dem nämlichen Art. 3 ist der Bundesrat bereits ermächtigt, das Anteilsverhältnis abzuändern.

Nach Massgabe der vorstehenden Ausführungen beehren \vir uns, den eidgenössischen Räten die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines Ergänzungskredites für die Milchpreisstützung zu beantragen.

*

*

*

Nach den Bundesbeschlüssen vom 25. April 1936 und 18. März 1937 sind der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten, die schweizerische Käseunion und die schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung (Butyra) zur öffentlichen Rechnungsstellung verhalten. Die bezüglichen- Akten werden den Mitgliedern der eidgenössischen Räte mit dieser Vorlage übergeben, nämlich : 1. Bericht des Verwaltungsrates der schweizerischen Käseunion über das Geschäftsjahr 1936/37 an die Generalversammlung vom 4. November 1937; 2. Bericht über das V. Geschäftsjahr (1. Mai 1936 bis 30. April 1937) der schweizerischen Zentralstelle für Butterversorgung; 3. Bericht über die schweizerische Milchwirtschaft und die Tätigkeit des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten in den Geschäftsjahren 1932/33 bis 1936/37 (vom I.Mai 1932 bis 30. April 1937).

Ferner erhalten die Mitglieder der eidgenössischen Räte den Bericht der im Auftrag des Bundesrates vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten eingesetzten Studienkommission über «Die Verschleissspanne im Handel mit Konsummilch», vom Dezember'1937.

Der zuletzt genannte Bericht, sowie der Geschäftsbericht der Butyra liegen bloss in deutscher Sprache vor.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Februar 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Banmann.

Der Bundeskanzler: ö. Bovet.

163 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines Ergänzungskredites filr die Milchpreisstützung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, auf Grundlage des Bundesbeschlusses vom 18. März 1937 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Milderung der landwirtschaftlichen Notlage, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 1988, beschliesst : Art. 1.

Zur Stützung der Produzentenmilchpreise wird dem Bundesrat über die nach Bundesbeschluss vom 18. März 1937 bewilligten Mittel hinaus, die nach Art. 2 jenes Beschlusses mit Vorbehalt ausgesetzten 5 Millionen Franken Inbegriffen, aus allgemeinen Bundesmitteln ein weiterer Kredit bis zu 15 Millionen Franken eingeräumt.

Der Bundesrat hält diesen Kredit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten zur teilweisen Deckung seiner eigenen Aufwendungen zur Stützung der Milchpreise für die Produktion bis 30. April 1939 zur Verfügung.

Er setzt die Bedingungen fest, unter denen die Auszahlungen erfolgen werden.

Art. 2.

Vom neuen Kredit nach Art. l sind 10 Millionen in die Nachtragskreditbegehren 1938 und 5 Millionen Franken in den ordentlichen Voranschlag 1939 einzusetzen.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlich am 1. Mai 1938 in Kraft. Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

774

-es-O-rs.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Ergänzungskredites für die Milchpreisstützung. (Vom 22. Februar 1938.)

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1938

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Volume Volume Heft

09

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3674

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1938

Date Data Seite

133-163

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