Bundesbeschluss über die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» (Vorhaben RZMig2020)
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Migration und den Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS» wird in den Jahren 20182024 ein Gesamtkredit von 41,2 Millionen Franken gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 1
2
Etappierung
Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in zwei Etappen: a.
Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 16,5 Millionen Franken freigegeben.
b.
Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 24,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2017 2251
2016-3350
2273
Migration und Umzug ins Rechenzentrum «CAMPUS». BB
BBl 2017
Anhang (Art. 1)
Verpflichtungskreditverzeichnis Verpflichtungskredite
Etappe 1
Etappe 2
A) RZMig2020 BIT
19 500 000
7 800 000
11 700 000
B) RZMig2020 ISC-EJPD
21 700 000
8 700 000
13 000 000
Gesamtkredit
41 200 000
16 500 000
24 700 000
2274