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# S T #

3724

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1939 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1939 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 1. Juni 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wie in den letzten Jahren unterbreiten wir den eidgenössischen Bäten den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials (Kriegsmaterialbudget) vereinigt mit der Vorlage über die vom Bund den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten zu leistende Entschädigung.

I.

Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1939.

Es sind die nachfolgenden Anschaffungen in Aussicht genommen, die wir entsprechend der Gruppierung des allgemeinen Budgets gegliedert haben.

D. Militärdepartement.

II. Ausbildung der Armee.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

4. Bekleidung 6. Ausrüstung der Offiziere Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. I.

Fr.

566 578 60

834

III. Ausrüstung der Armee.

A. Materialbeschaffung.

3. Bekleidung.

Bekleidung der Rekruten, Exerzierkleider, Arbeitskleider für Spezialtruppen, Winterartikel, Abzeichen Fr. 7 442 379 4. Waffen.

Schwere Infanteriewaffen, Maschinengewehre und Zubehör, Handfeuerwaffen, blanke Waffen, Soldatenmesser, Aufrüsten von Waffen Fr. 3137813 6. Persönliche Ausrüstung.

Gepäck, Ausrüstungsgegenstande, Musikinstrumente und Zubehör . . Fr. 3239182 7. Korps- und Schulmaterial.

Allgemeines Korpsmaterial, Pferdeausrüstung, Fuhrwerke und Zubehör, Motorfahrzeuge und Zubehör, Radfahrermaterial, Material für den Verbindungsdienst, Optisches Material, Gasschutz- und Geschützmaterial, Material für die Festungen, · Pontonier-, Sappeur-, Mineur-, Flieger-, Sanitäts- und Veterinärmaterial, Material für den Verpflegungsdienst . . Fr. 13 507 727 IY. Pferde.

A. Kavalleriepferde.

2. Remontendepot, a. 5. Ausgaben für Dienstkleider . . . . Fr.

B. Pferderegieanstalt.

5. Ausgaben für Dienstkleider .

: Fr.

108 622 55 015

Die Kreditbegehren werden in besondern Akten begründet.

Zusammenstellung.

Voranschlag 1938 (B.B. v. 23. VI, 37)

Voranschlag 1939

II. E. 4. 6. Ausrüstung der Offiziere . . Fr. 204820 » 7433225 III. A. 3. Bekleidung . . .; 4. Waffen » 2667870 5. Persönliche Ausrüstung . ., . » 2688313 7. Korps- und Schulmaterial ., . » 11863643 Übertrag Fr. 24 857 871

Fr.

556 573 » 7 442 379 » 8 137 813 » 3 239 182 » 13 507 727 Fr. 27 883 674

835 Übertrag Fr. 24 857 871 IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde 2. Eemontendepot, a. 5. Dienst kleider » 97888 JB. Pferderegieanstalt, 5. Dienstkleider » 52281 Fr. 25007540

Fr. 27 888 674

»

108522

» 55015 Fr. 28047211

II.

Entschädigung an die Kantone für die persönliche Ausrüstung der Rekruten.

a. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Eekruten (beigeheftete Tabelle I) basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind. Da die Preise des Rohmaterials immer noch Schwankungen unterworfen sind, so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden.

Gegenüber den Tuchpreisen für die Beschaffung der Rekrutenausrüstung pro 1988 ist ein Abschlag von 8--10 % eingetreten.

Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle: Preise der TUcher fUr die

Tuchsorte

RekrutenausrUstung pro 1938 pro 1939

Waffenrocktuch 16.65 15.-- Hosentuch 16.15 14.55 Reithosentuch 16. 55 14. 90 Kaputtuch 14.25 18.15 Quartiermützenloden 13. 90 12. 80 Aufschlagtuch . . .· 13.90 12.50 Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss der beigehefteten Tabelle II auszurüsten.

b. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach den durch Bundesgesetz vom 21. Dezember 1934 betreffend die Abänderung der Militärorganisation vom 12. April 1907 in Art. 158, Abs. 2, aufgestellten Bestimmungen beschaffen in der Regel die Kantone nach den vom Bunde aufgestellten Vorschriften die persönliche Ausrüstung der kantonalen und eidgenössischen Truppen.

836

Die von den Kantonen beschaffte persönliche Ausrüstung ist dem Bund in seine Eeserve abzuliefern; dieser stellt dagegen aus der Eeserve die für die Ausrüstung der Eekruten nötigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vom 29. Juli 1910 vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ausrüstung. Gemäss Art. 90 des oberwähnten Bundesgesetzes erfolgt die Bewaffnung und Ausrüstung der Eekruten aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Beständen auf den Waffenplätzen durch die Waffenplatzzeughäuser.

Die in der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung ist an die Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III. B. 2. a. 2., Unterhalt und Ersatz der Bekleidungsvorräte, auszurichten.

III. · Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss betreffend Beschaffung des Kriegsmaterials und betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Eekruten zu leistenden Vergütungen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 1. Juni 1988.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Baumann.

Der Bundeskanzler: G. Bovet.

Tabelle L

Tarif für die Beschaffung der Rekruten-Ausrüstung im Jahre 1939, Mitrailleure und Führer der Schützen Hitr.-Kpn., der Lmg.-Schützen, Tf.- und und Lmg.- Füs.- und Geb.Sig.-SolSchützen FQs.-Bat.u.der 6eb.-Mitr.-Abt., daten,Tromder peter und Schlitzen- Führer der Tl.Patr. der Int., Tambouren Kpn.

FUsiliere,

Schwere

der Inf.

i Fr.

Infanterie

Mot. I. Trpn., Dragoner, Motor-1 Mitrailleure Hufschmiede.

Transpori und FUhrer Trompeter, Radfahrer Truppe, ohne der Mitr.und Sattler und MotorradKpn. der FahrradBüchsenfahrer.Sattler SchützenMechaniker macher der der mot. I.

Bataillone Kavallerie Trpn. u. Mot.

Trsp.-Trpn.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

e Fr.

13.-- 4.20 61.20

13.--

13.-- 4.20 61.20

13.--

4.20 61.90

4.20 .61.90

13.-- 4.20 61.20

13.-- 4.20 60.35

61.70

61.70

61.70

61.70

2

4

13.^

4.20 61.20 61.70

64.80 57.55

57.55

57.55

57.55 70.40

1.--

59. 652

2.40

8.95 1.70 --.35

1.--

59. 652

2.40

8.95 1.70 --.35

1.--

1.--

1.--

31.15 1.--

1.--

16.35 57. 853 2.25

8.858 1.70 --.40

57.85 2.25

8. 853 1.70 --.40

58.-- 2.50 8.95 1.70 --.35

58.-- 2.50 8.85 1.70 --.40

33. 70 2.70 3.50

2.70 3.50

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

2.10

2.1

2.70 2.70 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

2.10

2.10

2.10

285. 80

283.10

283. 80

2. IO11 285.10

2.70 6.90 --.50 3. 407 --.25 --.25 4.40 --.10 2.10 243. 30

309. 45

283.50

Train der FUs.-Bat.

und Hufschmiede

Fr.

10 Fr.

11 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

13.-- 4.20

13.-- 4.20

13.-- 4.20

13.4.20

13.-- 4.20

13.-- 4.20

13.-- 4.20

61.20 61.70

61.70 61.70

61.20

61.60 61.70

61.20 61.70

61.20 61.70

61.20 30. 851

57.55

31. IO1 57.55

8

* Stahlhelm Quartiermütze 14 * Waffenrock 14 mit Kragen- und Ärmelpatten und Achselnummern * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) * Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) * Reithosen 14 (1 Paar mit u. l Paar ohne Besatz).

* Kaput mit Achselnummern * Reitermantel mit Achselnummern * Mantelkragen für Radfahrer .

Krawatte ·fr- Wadenbinden (l Paar) ·i- Ledergamaschen (l Paar) 4- Lederstulpen für Radfahrer * Tornister 98 mit Hilfstragriemen * Tornister 98 ohne Hilfstragriemen Garnituren dazu * Blachenstofftornister, 2 teilig, 1914/174 . . . .

* Tornister 75/98 Garnituren dazu Brotsack 17 Stoff . . . . , Gurten und Garnituren .

* Brotbeutel 14 für Kavallerie ·J- Rahmentasche für Radfahrer Alum.-Feldflasche 32 mit Becher Kochgeschirr 1898/1920 a u s Aluminium . . . .

Kochgeschirr 82 aus Stahlblech Essbesteck 21 Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste Futteral inkl. Garnituren Sporen 8 Garnituren dazu Entschädigung für Einkleiden der Rekruten 10 . .

Verpflegungstruppen

Fr.

7

Fr.

70.20 57.55

Gegenstand

Fahrer und berittene GenieFliegerTromp» der truppen, truppen, Artillerie und Sanitäts- ohne Flieger der Geb.truppen, (oins fei. g. lot.abwehrScheinwerfer, Tfip.-Trp.)Unbe- hrer der Train (ohne inkl. Tamb. truppen Wot.-Trsp.rittene Tromp.

der Sanität Inf.), 01.Trpn.

d.M., Fliegerabwehrtrpn.

Ordonnanzen

Kanoniere der Artillerie, A t BeobFührer ter, Geb.der Geb.-Art., einwerfer Säumer u. Sattler aller Trpn.

Motorrad-

13

70.20 57.55

57.55

57.55

57.55

14

13

70.40

1.--

1.--

1. -

l

-- L--

j

·j_ __ 4.--

19.25 57. 853 2.25 58. -- 5 2.50 8.85 1.70 --.40

58. -- 5 2.50 8.85 1.70 --.40

59.65 57.85 2.25

2.40

58. -- 5 2.50 8.85 1.70 --.40

8.95 1.70 --.35

8.95 1.70 --.35

8.95 1.70 --.35

58.--5 2.50 8.85 1.70 --.40

2.70 3.50

\ 2.70 l 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

2.70 3.50

--.50 4. 10 --.25 --.25

i--.50

--.50 4.10 --.25 --.25 4. 50» --.10 1.90

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

--.50 4.10 --.25 --.25

2. IO1

2.10

2.10

1.90

283.55

283.15

285.10

287.55

2. IO11

283. 50

! 4. 10 --.25 '--.25

2.10 284.--

328. 50

·fr Die mit ·{· bezeichneten Gegenstände sind von den Kantonen nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände von der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Rekruten abgegeben werden.

* Inklusive Entschädigung für Bezeichnen, Transporte etc. der Kleidungsstücke und der Gepäckausrüstung je 30 Cts. per Waffenrock, Hose und Eaput oder Mantel, sowie per Tornister.

1 Train der Füs.-Bataillone und Hufschmiede erhalten l Paar Keilhosen ohne Besatz.

2 Das Spiel der Infanterie, sowie die zur Infanterie gehörenden Telephon- und Signalsoldaten, die Büchsenmacher, die Lmg.-Schützen und die Tambouren erhalten einen Tornister ohne Hilfstragriemen.

3 Die Mitrailleur-Rekruten der Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen l und 2, sowie die Geb.-Telegr.-Pi.-Rekruten erhalten den Festungstornister 17/30 (Fr. 47. 20), sowie den Brotsack für Unberittene (Fr. 11. --). Die Säumer dieser Truppen sind dagegen mit dem Tornister 75/98 und mit- dem Brotsack für berittene Truppen auszurüsten.

4 Die Rekruten der Füs.-Bat. l, 2, 4, 5, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schützen-Bat. 2 erhalten den 2-teiligen Blachenstofftornister 1914/17 (Fr. 51.70 mit Hilfstragriemen und Fr. 49.75 ohne Hilfstragriemen; Garnituren Fr. 1.95 bzw. Fr. 1.80 pro Blachenstofftornister).

5 Die Rekruten der Artillerie, inkl. Sattler, (mit Ausnahme der Geb.-Art., der Fest.-Art. und der Scheinwerfer-Trpn.) sowie der Traintruppe, Hufschmiede inbegriffen, erhalten zum Tornister 75/98 statt vier Packriemen von je 54 cm Länge zwei 65 cm und einen 54 cm langen Packriemen (Fr. 56. 75). Die Rekruten der Geb.-Scheinw.-Kpn. 4 und 5 erhalten 2 lange Packriemen à 65 cm und 2 kurze à 54 cm (Fr. 58. 40).

Die Säumer-Rekruten erhalten 4 Packriemen à 54 cm (Fr. 58. --).

!

6 Die unberittenen Trompeter, die Büchsenmacher, Sattler und Hufschmiede, die kein eigenes Pferd besitzen und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen, erhalten den Tornister 75/98.

7 Erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

' 8 Berittene Artilleristen, Train, Dragoner und sämtliche berittene Hufschmiede (inkl. diejenigen der Kavallerie) erhalten ein Paar Anschnallsporen ; Unteroffiziere, inkl. diejenigen der Kavallerie, l Paar blanke Anschnallsporen (Fr. 5.50 per Paar) gegen Rückgabe der früher gefassten Sporen. Of.-Ordonnanzen erhalten besondere
Anschnallsporen mit kurzem Hals (Fr. 4. 55 per Paar).

9 Trainsoldaten vom Bocke fahrend erhalten keine Sporen.

10 Solange die Rekruten auf den Waffenplätzen durch die K. M. V. eingekleidet werden, sind diese Entschädigungen an die K. M. V. auszurichten.

11 Für diejenigen Rekruten, die mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden, beträgt die Entschädigung Fr. 2.10 und für die andern Rekruten Fr. 1. 90.

Tabelle II.

Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten und neuernannten Unteroffiziere im Jahre 1939.

Mitrailleure u. BüchsenTrompeter, und Telephon* macher der FUhrer der Büchsen- Radfahrer, Motorisierte Motor-Transleichte Tambouren und Signal- Mitr.-Kp., Mitr.-Kp. der macher.

Fahrradport-Truppe der soldaten inkl. Geb.- Schw. Inf. Sattler und mechaniker Truppen inkl.

(ohne Infanterie der und der Mitr.-Abt, Hufschmiede u. -Büchsen- Met. l. K.- Mol.l.K.-Kpn und Genie* Infanterie Kanonlere macher Tl.-Patr.

der Kpn.)

truppen der Schw.

Kavallerie Infanterie

luuitn. ItitiKanoniere, oibr KI Hagiir Mechaniker IrliMiiiHii und Wagner l-l.ndFnl.-W-.

SiHeliiiwrtrder Feld-Art., nd BnlicWiniUilu, Feld-Haub., SM-tu-rt».

Schw. Feld- Mutai- eil Haub. und IJ.B.-IlUltn dir IrtiMi.

Geb.-Art.

Fliijmlmlr

Trompeter

FUsiliere.

Schützen u. Büchsen1 mâcher der Inf.-Bat.

L.M.G.SchOhen der

Infanterie

Oegenstana

Fahrer und berittene Unberittene Trompeter Trompeter der Artillerie der Art., Fahrer der und der Geb.-Schein- Geb.-Art., Säumer und werfer.

Sattler aller Train ohne Truppen, Infanterie.

ohne OffiziersKavallerie Ordonnanzen

Genietruppen

Fliegertruppen Sanitätsinkl. Funker truppen inkl.

der Fllegertr.

Tambouren ohne Flieger'") abwehr

Ver-

pflegungstruppen

Train der Infanterie Huf-

schmiede9)

FeldpostFeldpost- Ordonnanz!

und StabsFeldpostsekretäre packer

A. Bekleidung.

l l l') l 2

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1

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i i i1) i

2

2

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l

Stahlhelm + Quartiermütze, Mod. 14 Of.-Mutze ohne Gradabzeichen ') Waffenrock, Mod. 14 mit Patten und Nummern . . .

Fusstruppenhosen, Mod. 14 Fahrhosen für Radfahrer, Mod. 17 Reithosen, Mod. 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Aohselnummern Mantelkragen für Radfahrer Krawatte Wadenbinden, Paar + Lederstulpen für Radfahrer, Paar + Ledergamaschen, Paar +

l l l') l

2

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2

l ohne Besau l

B. Ausrüstung (Gepäck).

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l3)

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l»)

Tornister, Mod. 98 mit Hilfstragriemen ,, 98 ohne ,, ,, 75/98 Festungstornister 17/30 Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 für Berittene Brotbeutel 14 für Kavallerie 4Rahmentasche für Radfahrer .

4Feldflasche mit Becher, Mod. 32 Kochgeschirr aus Aluminium, Mod. 1898/1920 . . . .

Kochgeschirr aus Stahlblech, Mod. 82 Essbesteck, Mod. 21 Mannsputzzeug, Mod. 14 Anstreichbttrste mit Futteral Anschnallsporen 8 )

l3)

1°)

I Ì Uitnilliiri , I \ tu Si..1 Hilr.-Slt.

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l 2») Hotoiradfahrer

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2») rradfahre: l")

Sämtliche Trompeter erDie neuernannten Feldweibel und Adj.-Uof. fassen l Of.-Schriftentasche Jeder neuernannte Fourier Jeder Unteroffizier, mit Ausnahme der Kan.-Korporale, hat Anspruch auf l SignalKarabinertragende erhalten 2 und Nicht-

') *) ') *) °) °) : ) ·) °)

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Karabiner, Mod. 31 mit Riemen und Putzzeug . . . .

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·l Geb.-Tg.-PI.

L u. Mot.-Tg.-Pl.

C. Bewaffnung und Lederzeug.

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.

.

.

.

Pistole mit Futteral und Putzzeug Revolver mit Futteral, Patronentaschchen und Putzzeug .

Soldatenmesser, Mod. 08 Dolchbajonett Säbel, Mod. 96/02 Sägebajonett, Mod. 14 Sägebajouett, Mod. 96 Uof.-Säbel, Mod. 83 mit Quaste Of.-Säbel mit Feldgurt, ßabeltragriemen und Quaste .

Leibgurt, Mod. 98 mit Scheidetasche Säbelgurt mit Scheidetasehe und Schlagband, Mod. 22 Patrontaschen, Mod. 98, zweiteilige Patronenbandelier, Mod. 98 Putzzeugtäschchen, Mod. 89, leer Musiktasche .

Of.-Schriftentasche Fouriertasehe, Mod. 33 Signalpfeifen mit Schnur Waffenfettbüchschen

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18

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l höh. unberittene Uof, l höh. berittene Uof.

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l )i l") l") l") halten je l Musiktasche.

(die Adj.-Uof. nur, weana sie sie nicht schon als Feldweibel erhalten habeu).

erhält l Fouri erta sehe.

pfeife. Dieselben werden den Uof.-Schulen von den Waffenplatzzeughäusern geliefert.

gewehrtragende l Gewehrfettbüehschen.

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Die höhern Unteroffiziere (Fourier, Feldweibel, Adj.-Uof.) sind zum einmaligen Bezug einer Of.-Mütze ohne Gradabzeichen berechtigt Preis der Mütze Fr. 8.50.

Erhalten den Kaput leihweise.

Truppen der Füs.-Bat. l, 2, 4, B, 10, 13, 25, 26, 52, 54, 97, 99, 55, 56, 57, 46, 58, 59, 60 und des Schützen-Bat. 2 erhalten den Blachenstofftornister 14/17.

Adj.-Uof. haben das gesamte Gepäck inkl. Soldatenmesser zurückzuerstatten. Die übrigen Uof. und die Soldaten behalten diejenigen Gegenstände, die sie bereits gefasst haben.

Der Tornister 75/98 wird nur den unberittenen Trompetern, den Büchsenmachern, Sattlern und Hufschmieden abgegeben, die kein eigenes Pferd und infolgedessen kein persönliches Reitzeug fassen.

Erhalten das Putzzeug Mod. 98 ans der Reserve.

Die Omziersordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.

Die berittenen üof. inkl. diejenigen der Kavallerie erhalten l Paar blanke Anschnallsporen gegen Rückgabe der früher gefassten. Für die Mannschaft gibt es 3 verschiedene Modelle von Anschnallsporen, d. h. 1. für Kavallerie, 2. für Train, 3. für Of.-Ordonnanzen.

In der Rekrutenschule werden alle Hufschmiede nach Kolonne 16 ausgerüstet Nach bestandenem Kurs und nach erfolgter Einteilung sind die Hufschmiede ihrer Einteilung gemäss auszurüsten, d. h. die Hufschmiede der Kavallerie nach Kolonne 7. Die Hufschmiede der Artillerie- und Genietruppen, ohne diejenigen der Gebirgsartillerie, der Gebirgsscheinwerfer und der Gebirgssappeure erhalten l Paar Anschnallsporen und an Stelle der Fusstruppenhose, des Kaputes und der Wadenbinden, l Reithose mit Besatz, l Reitennante! aus der Reserve und l Paar Ledergamaschen; alle übrigen Hufschmiede behalten ihre Ausrüstung nach Kolonne 19.

10 ) Bei den Drag.-Schw. beritten eingeteilte San.-Gefreite oder San.-üof. erhalten 2 Reithosen, l Reitermant«! und l Paar Stiefel mit Sporen (Uof. blanke Anschnallsporen) gegen Rückgabe der Fusstruppenhose, des Kaputes und der Schuhe.

u ) Wachtmeister, Korporale und Soldaten mit Ausnahme der berittenen Wachtmeister der Artillerie.

") Adjutant-Uof-, Feldweibel und Fouriere.

") Adjutant-Uof., Feldweibel und Fouriere; ferner alle berittenen Wachtmeister, Korporale und Trompeter (ohne Kavallerie); sämtliche Säumer-Uof.; alle Hufschmiede; die Führer-Korporale und
Trompeter der Gebirgsartillerie; die Of.-Ordonnanzen.

'«) Xur Wachtmeister und Korporale.

"i Berittene Wachtmeister, berittene Korporale und berittene Trompeter der Artillerie und des Trains; berittene Hufschmied-Uof.; berittene San.-Uof. und -Gefreite der Drag.-Schwadronen.

NB. Die Waffen mit zugrliörigpm Lpderzeug, ferner die Tornistereurten und Garnituren für Tornister und Brotsäcke, sowie die mit 4- bezeichneten Gegenstände werden von der K. T. A. einheitlich beschafft Jedem Rekruten wird je nach seiner Einteilung l Paar Marsch- oder Bergachuhe oder l Paar Reitstiefel gratis abgegeben. Er hat ein zweites Paar feldtüchtige hohe schwarze Schnürschube, sowie Leibwäsche auf eigene Kosten anzuschaffen.

Inhalt des Mannsputzzeuges: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Flcckenseife, l Nadelbüchschen mit je 10 m feldgrauem Knopflochfaden Nr. 30 und Nähfaden Nr. 50 und 3 Nadeln, 4 grosse und 2 kleine Uniformknöpfe. 4 Steinnussknüpfe 1 6 m m und G Stcinuusskoopfe 18mm, l Baumwollappen, l Fl.inellappen, 2 m Zwickschnur; sämtliche Rekruten erbalten ferner l Büchschen Schuhfett mit Schutzdose, l Stück Riemenwachs; Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse; Trompeterrekruten l Büchse Putzpomade. Diese Fett- und Putzmittel, sowie die Knöpfe werden mit den l'utzzeugen durch die K. M. V. den Rekruten verabfolgt.

837

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1939 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1939 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 Militärorganisation, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1988, beschliesst :

Art. 1.

Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1989 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1989 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. E. 4. 6. Ausrüstung der Offiziere Fr.

556 578 III. A.

8. Bekleidung » 7 442 879 4. Waffen » 8 187 818 5. Persönliche Ausrüstung » 8289182 7. Korps- und Schulmaterial » 18 507 727 IV. Pferde.

A. 2. Remontendepot, a. 5. Dienstkleider » 108 522 B. Pferderegieanstalt, 5. Dienstkleider » 55 015 Fr. 28 047 211 Art. 2.

Die vom Bunde an die Kantone für 1989 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt.

Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1989 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung nicht ausgerichtet.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1939 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1939 zu leistenden Vergütungen (Vo...

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Jahr

1938

Année Anno Band

1

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23

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3724

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1938

Date Data Seite

833-837

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