293 # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Aufruf.

Stark, Johannes, von Teufen (Appenzell), geboren 19. März 1879, von Jobs, und Anna geb. Bodenmann, verehelicht am 24. November 1900 in Stampen (Preussen) mit Bertha Becker, von Jäntsehdorf (Preussen), ist seit Jahren nachrichtenlos abwesend und unbekannten Aufenthaltes.

Gremäss Beschluss des Obergerichtes vom 25. Juli 1938 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGrB wird hiemit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Juli 1939 beim Gemeindehauptmannamt in Teufen (Appenzell A.-Rh.) zu melden.

(2.).

Trogen, den 26. Juli 1938.

(Et. Appenzell A -Rh )

947

Die Obergerichtskanzlei.

Das eidgenossische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung der Interpretationskreissclireiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthalt neben den bis Ende 1937 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchfuhrungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Pr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzuglich 10 Rp, Porto, bezogen werden.

Postcheckkonto III 233.

766

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei,

294

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

---- Ausgabe von Juli 1988.

----

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Reglerungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheekkonto III 233 so Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 31. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 31. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Ep. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 233 764 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

295 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

40

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Waffenplatz Thun.

Über die Glaser-, Sehreiner-, Schlosser- und Malerarbeiten für die Autohalle IV in Thun wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau von Herrn Architekt Wipf in Thun, Äussere Ringstrasse 10, aufgelegt und können jeweilen von 14.00 Ms 18 00 Uhr eingesehen werden Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Autohalle IV in Thun" bis und mit dem 10. August 1938 franko einzureichen an die

924

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 23. Juli 1938.

(2..)

296

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 947 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Sekretariat des Sekretär Umfassende Bildung.

10. August *) Eidg. Departe1938 ments des Innern der Schweizerischen Gründliche theoretische und Filmkammer praktische Kenntnis des Filmwesens in technischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht. Befähigung zur selbständigen Leitung eines Sekretariats. Deutsch und Französisch (1.)

*) Nach Vereinbarung.

Der Sekretär der vorläufigen eidgenössischen Filmkammer gilt als angemeldet.

Eidg.

4 wissenschaftliche Abgeschlossene HochschulAmt für geistiges Experten II. Kl.

bildung als Physiker, Eigentum Elektro- oder Maschineningenieur; Beherrschung der deutschen Sprache, gute Kenntnisse der anderen Landessprachen erwünscht.

Gesucht werden insbesondere: 1 Ingenieur oder Physiker mit Prüfraumoder Laboratoriumserfahrung und Interesse für mathematisch - physikalische Arbeiten; 1 Ingenieur oder Physiker mit Erfahrung in .

Optik bzw. Akustik; 1 Spezialist für Schwachstrom- oder Hochfrequenztechnik Die Anstellung erfolgt zunächst nur provisorisch.

6500 bis 10100

Abteilung für Unteroffizier der FliegerInstruktionsFlugwesen und Fliegerabwehr, Unteroffizier II. Kl. abwehrtruppe. Probedienst als Instruktions-Unterder FliegerabwehrBern Effingerstrasse 35 offiziers-Aspirant. Betruppe herrschung der deutschen und französischen Sprache

3700 bis 7100

3. Sept.

1938

(3.)..

10. August 1938

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.08.1938

Date Data Seite

293-296

Page Pagina Ref. No

10 033 694

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