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Bundesblatt 90. Jahrgang.

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Bern, den 25. Mai 1988.

Band I.

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 17. Mai 1938.)

Dem zum Honorargeneralkonsul von Litauen in Zürich, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz beförderten Herrn Friedrich Simon, bisher Konsul, wird ein neues Exequatur erteilt.

,, Als Delegierter der Schweiz in die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt wird gewählt: Herr Reinhard Hohl, I. Sektionschef beim eidgenössischen Politischen Departement.

(Vom 20. Mai 1938.)

Es wird davon Vormerk genommen, dass Herr Emanuele Filiberto Ribolla als Honorarleiter der Konsularagentur von Italien in Bellinzona bezeichnet worden ist.

Als Delegierter des Bundesrats an der in Bukarest vom 7. bis 12. Juni 1938 stattfindenden XIV. Tagung der internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission wird bezeichnet: Herr Polizeihauptmann Werner Müller, in Bern.

069

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wiedereröffnung des Zollamts St. Moritz.

Das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) wird in der kommenden Sommersaison vom 20. Juni bis 10. September 1938 wieder geöffnet sein.

Bundesblatt.

90. Jahrg. Bd. I.

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Während dieses Zeitraumes können aus dem Ausland eingehende, nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut an der Grenze im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

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B e r n , den 25. Mai 1938.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Ausrichtung von Subventionen im beruflichen und hauswirtschaftlichen Bildungswesen.

(Vom 16. Mai 1988.)

Herr Präsident!

Herren Eegierungsräte!

Wir beehren uns, Sie in gewohnter Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Gesuche um Bundesbeiträge an ständige berufliche und hauswirtschaftliche Bildungsanstalten oder Kurse für das Kalenderjahr 1989, bzw. für das Schuljahr 1988/89, durch die Vermittlung der kantonalen Behörden bis zum 20. Juli dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit einzureichen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.

Wir laden Sie daher ein, dem Bundesamt möglichst bald, spätestens jedoch bis zum obgenannten Termin die Vorschläge der einzelnen Anstalten auf dem amtlichen Formular einzureichen. Aus den Unterlagen müssen die Organisation,- die Unterrichts- und Betriebseinrichtungen, das Lehr- und Verwaltungspersonal, die Unterrichtszeit, das Lehrprogramm, die voraussichtliche Zahl der Schüler und die Aufnahmebedingungen ersichtlich sein, sofern diese Angaben dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit nicht bereits bekannt sind. Neu errichtete Anstalten und Kurse haben zudem die sie betreffenden Erlasse, wie Gesetze, Dekrete, Verordnungen und Eeglemente, beizulegen.

Für die Aufstellung der einzelnen Schulbudgets sind einstweilen folgende Höchstsätze in Aussicht genommen: a. 80 % bei den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Anstalten und Kursen, ausgenommen die unter b und c genannten Anstalten ; b. 25 % bei den subventionsberechtigten Vorlesungen an den Hochschulen ; c. 85% bei den. von Vereinen geführten kaufmännischen Berufsschulen.

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Ausserdem hoffen wir, den Subventionssatz für die Besoldungen für die in Art. 12 der Verordnung I genannten'obligatorischen Fächer an den gewerblichen und den kaufmännischen Berufsschulen (Lehrlingsklassen) bis auf 40%, im Maximum auf drei Achtel der anrechenbaren Ausgaben, erhöhen zu können.

Die Pflichtfächer an Lehrlingsklassen sind: 1. an den gewerblichen Berufsschulen Berufskunde, Zeichnen, Muttersprache (Korrespondenz), Eechnen, Buchführung und Staats- und Wirtschaftskunde ; 2. an den kaufmännischen Berufsschulen Muttersprache, Fremdsprachen, Gesehäftskorrespondenz, kaufmännisches Eechnen, Buchhaltung, Staatsund Wirtschaftskunde, kaufmännische -Kechtskunde, Wirtschaftsgeographie, Maschinenschreiben, Stenographie, Branchen- und Verkaufskunde.

Unterrichtet eine Lehrkraft ausser in den genannten Pflichtfächern noch in andern Fächern, so ist für die Zulage der Betrag der Besoldung in Anrechnung zu bringen, der entsprechend der Stundenzahl auf die Pflichtfächer entfällt.

Der Stand der Bundesfinanzen erheischt fortgesetzte Sparsamkeit; die oben erwähnten Höchstsätze können deshalb nur beim Vorliegen besonderer Verhältnisse beansprucht werden. -- Das Bundesamt wird auch fernerhin den Ausgaben für allgemeine Lehrmittel besondere Aufmerksamkeit schenken, und wir empfehlen den Schulleitungen neuerdings, sich vor dem Ankauf von Maschinen und Apparaten bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, ob ein Bundesbeitrag erwartet werden kann.

Für die Bundesbeiträge an die Keiseauslagen der Lehrlinge sehen wir, wie im letzten Jahr, wieder einen Drittel der anderweitigen Stipendien (Kantone, Gemeinden, Verbände, Stiftungen) vor und verweisen im übrigen auf das im Kreisschreiben vom 15. Juni 1936 hierüber Gesagte.

Wir ersuchen Sie, den Schul- und Kursbehörden von diesem Kreisschreiben Kenntnis zu geben. Das Bundesamt stellt Ihnen auf Wunsch weitere Exemplare zur Verfügung^ Das gegenwärtige Kreisschreiben gilt sinngemäss auch für die vom Schweizerischen kaufmännischen Verein sowie vom Allgemeinen Schweiz. Stenographenverein vertretenen Berufsschulen und Kurse ihrer Sektionen.

Mit vollkommener Hochachtung Bern, den 16. Mai 1938.

Eidgenössisches 877

Volksivirtschaftsdepartement: Obrecht.

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31/» % eidg. Anleihe von Fr, 25,000,000 von 1909,

Kapitalrückzahlung auf 15. August 1938.

Nach der beate gemäss- Amortisationsplan stattgefundenen Verlosung gelangen auf 15. August 1938 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkt hinweg ausser Verzinsung: Nrn.

Nrn.

Nrn.

·

Nrn.

Nrn.

1541- 1560 10961-10980 20021-20040 30441-30460 37681-37700 2861- 2880 11401-11420 20841-20860 30601-30620 38801-38820 4021- 4040 11621-11640 22221-22240 31101-31120 40741-40760 4821- 4840 12741-12760 22701-22720 31401-31420 41881-41900 5081- 5100 14721-14740 22761-22780 31561-31580 41981-42000 5201- 5220 16541-16560 22941-22960 32621-32640 42421-42440 6561- 6580 16601-16620 23521-23540 35661-35680 44481-44500 7761- 7780 16881-16900 24081-24100 35961-35980 47641-47660 7921- 7940 17861-17880 25481-25500 36161-36180 48141-48160 9621- 9640 18561-18580 27161-27180 36781-36800 49241-49260 10881-10900 18901-18920 27761-27780 37661-37680 49621-49640 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 550,000.-- erfolgt gemäss Anleihensbedingungen bei den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und bei den Kassen der Institute, welche dem Kartell Schweizerischer Banken oder dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken angehören.

Von den frühern Ziehungen sind noch ausstehend: 18934-18936 33280 2401 8044- 8045 23755-23758 39347-39348 8442 24833-24834 41233-41234 42741-42746 13177-13180 25184 18921-18927 33249 869

B e r n , den 16. Mai 1938.

Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Eidgenössischer Staatskalender 1938.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1938, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1938

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1

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21

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25.05.1938

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781-784

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10 033 623

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