Bekanntmachung der Wettbewerbskommission Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Universitätsspital Basel / Kantonsspital Baselland (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 9. Juni 2017 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen, dass das Universitätsspital Basel und das Kantonsspital Baselland in eine gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden sollen.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass es durch den Zusammenschluss zu einer Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung in verschiedenen Märkten kommen könnte. Es handelt sich dabei um die akutstationären Spitaldienstleistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich. Daher hat die Wettbewerbskommission beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens vertieft zu prüfen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (+41 58 462 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Hallwylstrasse 4 CH-3003 Bern

18. Juli 2017

4880

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2017-1917