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75.011

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten und Landerwerbe (Vom 19. Februar 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten und Landerwerbe. Unsere Anträge schliessen an die entsprechenden Baubotschaften der letzten Jahre an. 'Sie beruhen ferner auf den in den Botschaften vom 19. Februar 1965 betreffend die Beschaffung von Panzerabwehrlenkwaffen (BB1 1965 I 395) und vom 26. Februar 1969 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rüstungsprogramm 1969) (BB1 1969 I 343) begründeten Anträgen.

l

Übersicht

Die Botschaft gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil umfasst Kreditbegehren für militärische Bauten und Einrichtungen, der zweite Teil ein Kreditbegehren für Landerwerbe und der dritte Teil schliesslich Zusatzkreditbegehren zu früher beschlossenen Objektkrediten.

Die Bauprojekte sind unter Berücksichtigung der konjunkturpolitischen Massnahmen nach Dringlichkeit und Stand der technischen Vorbereitungen ausgewählt. Die Verwirklichung und somit auch die Zahlungen werden sich über eine Zeitspanne von mehreren Jahren erstrecken. Die jährlichen Aufwendungen sind im langfristigen Finanzplan des Eidgenössischen Militärdepartements, der aufgrund des Investitionspro grammes 1975-1979 aufgestellt worden ist (Beschluss des Bundesrates vom 1. Okt. 1973), enthalten. Der für 1975 vorgesehene Zahlungskredit reicht aus.

Wo nichts anderes erwähnt ist, stützen sich die Baukosten auf den Zürcher Baukostenindex vom 1. April 1974 mit 175 Punkten (1966 = 100 P.). Die Kostenvoranschläge für die Hochbauten sind nach dem System der Zentralsteile für Baurationalisierung in Zürich (Baukostenplan) gegliedert.

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2 21 211

Militärische Bauten

Bauten für die Rüstungsbetriebe

Umbauten in sieben Gebäuden der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf

(2 440 000 Fr.)

Nachdem die Laderfabrikation für Infanteriemunition stillgelegt wurde, kann die Buchdruckerei und Buchbinderei in den frei werdenden Fabrikationstrakt verlegt werden. Dadurch kann ein Produktionsraum in ein Grossraumbüro für die Produktionsplanung und Produktionssteuerung umgestaltet werden. Der bisher von dieser Dienststelle belegte Büroraum wird zur Aufnahme der elektronischen Datenverarbeitung hergerichtet. Es lässt sich somit die Erstellung eines neuen Verwaltungstraktes umgehen.

Der Hallenboden im Geschosspresswerk sollte erneuert werden, damit die Lagerfläche besser benutzt und die Fahrwege mit Staplern wieder unfallfrei befahren werden können.

Wegen der internen neuen Werkstrasse sind die Feuerwehr-Löschgeräte von zwei Aussenmagazinen in das Hauptmagazin zu verlegen, in welchem bauliche Anpassungen notwendig werden. Die bisherigen Gebäude sind alt und können fijr die Unterbringung derartiger Geräte nicht mehr benützt werden.

Die Kosten betragen: Fr.

Gebäude und Anlagen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes

2 210 000 , 5 500 11 900 212 600

,

Objektkredit

2 440 000

212

Verkehrssanierung bei der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf

(2 850 000 Fr.)

In einer unterirdischen Magazinanlage wurden zusätzliche Kammern für die Gruppe für Rüstungsdienste und die Kriegsmaterialverwaltung erstellt. Diese Erweiterung und der verhältm'smässig hohe Umsatz des eingelagerten Materials haben eine starke Zunahme des Bahn- und Lastwagenverkehrs in der Anlage zur Folge. Die bestehenden Verkehrsanlagen vermögen den erhöhten Anforderungen nicht mehr zu genügen und sollten erweitert werden.

Für die Abwicklung der Bahnmanöver sind Weichen einzubauen, ein Verbindungsgleis und eine Verkehrssignalanlage zu erstellen.

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Fur die Munitions- Pulver- und Sprengstofftransporte von und nach der Eidgenossischen Munitionsfabrik \\erden Lastwagenanhanger \erwendet, für die ein Abstellplatz zu schaffen ist Die Kosten betragen *" tr Erd- und Maurerarbeiten Gleisanlagen Belagsarbeiten Umzäunungen, Bepflanzungen Signalisation Einrichtung tur die elektrische Zugsforderung Unvorhergesehenes

404 000 l 579 000 254 500 76 000 219000 181 000 136 500

Objektkredit

2 850 000 213

Sanierung der Heizolversorgung des Presswerkes der Eidgenossischen Munitionsfabrik Altdorf

(l 290 000 Fr )

Durch ein Leck in einer alten Pumpenleitung gelangte Mineralöl in den Boden, so dass alle Bauwerke des Presswerkes im Bereiche dei Treibstoff- und Brennstoffanlagen dringend überholt werden müssen Das Projekt umfasst folgende Sanierungen - Ausheben und Instand stellen des bisherigen Heizolumschlagplatzes - Neuverlegen der Mineralolleitungen und Bau eines neuen Pumpenhauses - Erstellen eines Mmeralolabscheiders, einer Gleiswanne beim bestehenden Industriegleis, eines überdeckten Altolumschlagplatzes sowie einer Auffangwanne im Heizraum - Bau einer neuen Zisterne bei der Transformatorenanlage Die Kosten betragen Fr Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betnebsemrichtungen Umgebung Unvorhergesehenes

222 000 390 000 293 000 274 000 111000

Objektkredit 214

l 290 000 Automatisierung der Fabrikation von kleinkalibriger Munition in der Eidgenossischen Munitionsfabrik Thun

(l 340 000 Fr)

Ziele der Automatisierung sind ausser beachtlichen Personaleinsparungen die rationellere Zusammenfassung und Gruppierung der Produktionsabläufe, Ver-

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besserung des Materialflusses wie auch zeitgerechtere Arbeitsplatzgestaltung und Wegfall eintöniger Arbeiten in der Herstellung von kleinkalibriger Munition.

Mit dem Bauvoranschlag 1972 wurden 172000 Franken für die erste Ausbauetappe der Infanteriemunitionsfabrik bewilligt. Das vorliegende Projekt umfasst die Kosten für die Restsanierung der Herstellung der Infanteriemunition.

Die Kosten betragen : Fr

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Unvorhergesehenes Objektkredit

76 000 l 153 000 111 000 !

l 340 000

215 Erneuerung der Rollbahnanlage in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Thun

(260 000 Fr.)

Der Eidgenössischen Munitionsfabrik steht für die Bewältigung der internen Warentransporte unter anderem eine Werkbahn, an die alle Hauptverbraucherstellen angeschlossen sind, zur Verfügung. Dank dieser Rollbahn können die Transporte nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kostengünstig ausgeführt werden.

Aus Sicherheitsgründen drängt sich eine Teilsanierung des Schienennetzes auf. Hinzu kommt, dass der Waschraum für Schienenfahrzeuge, Stapler und Elektrofahrzeuge dringend den Gewässerschutzbestimmungen angepasst werden muss.

Die Kosten betragen: Fr

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Ausstattung '.

Unvorhergesehenes Objektkredit

216

27 000 118 000 32 000 43 000 3 000 14000 23000 260 000

Zusammenlegung der Hilfsbetriebe in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis

(390 000 Fr.)

Mit Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1969 über militärische Bauten und Landerwerbe (BB11969 II 1083) wurde für die Zusammenlegung der Hilfsbetriebe

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ein Objektkredit von l 530 000 Franken bewilligt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen.

Damit die durch die Zusammenlegung frei gewordenen Gebäude den neuen Verwendungszwecken (u. a. Schreinerei. Elektrowerkstätte und Betriebsmateriallager) zugeführt werden können, sind entsprechende Umbauarbeiten auszuführen.

Die Kosten betragen: Fr

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes

29 000 310 700 14 500 5 000 30 800

Objektkredit

390 000

22

Waffen- und Schiessplätze

221 Verbesserung von Gebirgstruppenunterkünften (2 350 000 Fr.)

Der Waffenplatz Andermatt ist seit Jahren das Zentrum für die Sommerund Wintergebirgsausbildung. Es ist Standort der zentralen Gebirgskampfschule und der Gebirgsinfanterie-Schulen der Gebirgsdivision 12 im Sommer und Herbst. Der klimatischen Verhältnisse wegen ist es nicht möglich, diesen Waffenplatz auch in der ersten Jahreshälfte mit der Gebirgsmfantene-Schule zu belegen.

In dieser Jahreszeit wird er durch Schulen und Kurse der Wintergebirgsausbildung benützt, die von der günstigen Höhenlage und den meistens bis spät ins Frühjahr hinein günstigen Schneeverhältnissen Nutzen ziehen.

Beim jetzt angeforderten Kredit geht es darum, die bestehenden Unterkunftsgebäude auf der Allmend in Andermatt sowie die Kaserne Sust und die Feldbäckerei in Hospental. die zusammen mit der Kaserne Altkirch von den Gebirgsinfanterie-Schulen belegt werden müssen, zu sanieren. Das Sanierungsprogramm umfasst eine neue zweckmässige Inneneinrichtung der veralteten Unterkunftsräume und Ummöblierung (Betten anstelle der Holzpritschen).

Nachdem auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates aufgrund ihrer Besichtigung vom 9. und 10. August 1973 im Gotthardgebiet die sofortige Sanierung verlangte, haben wir am 15. Mai 1974 das Departement des Innern ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen bis zum Betrag von 470 000 Franken einzugehen und die Arbeiten auszuführen.

Im Zeughaus Realp bestehen heute Truppenunterkünfte, die dank ihrer Lage eine günstige Ergänzung des auf dem Waffenplatz Andermatt zur Verfügung

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stehenden Platzangebotes darstellen. Sie werden deshalb oft durch Truppen belegt.

Das Sanierungsprojekt umfasst einen Erweiterungsbau sowie eine Verbesserung der Unterkunftsbedingungen und der sanitären Anlagen. Gleichzeitig wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Realp die Abwasserfrage gelöst.

Die Kosten betragen: Fr

Waffenplatz Andermatt, emschliesslich Unterkünfte in Hospental Zeughaus Realp

470000 l 880 000

Objektkredit

2 350 000

222

Bau von Übungsanlagen für die Luftschutztruppen des Waffenplatzes Genf

(l l 580 000 Fr.)

Der kantonale Waffenplatz Genf steht dem Bund aufgrund des Waffenplatzvertrages vom 21. Juli / 1. September 1964 und seiner fünf Nachträge bis zum Jahre 2009 zur Verfügung. Die 1958 gebaute Kaserne und die Ausbildungsplätze wurden seither wegen der sprunghaften baulichen Entwicklung von Wohnquartieren umschlossen und liegen heute mitten in der Stadt. Die mit der Ausbildung verbundenen Lärmeinwirkungen wurden für die Anwohner immer lästiger. Die Einschränkungen haben jetzt ein Ausmass erreicht, das auf die Dauer eine ordnungsgemässe Ausbildung der Luftschutztruppen verunmöglicht. Ein besonderes Übungsdorf ist aus diesem Grund erstmals auf dem Luftschutzwaffenplatz Wangen an der Aare erstellt worden. Da heute im Raum Genf fast keine geeigneten zivilen Übungsobjekte mehr zur Verfügung stehen, drängt sich der Bau eines solchen Dorfes auf. Die Verlegung der Ausbildungsplätze ist daher sowohl im Interesse der Stadt Genf als auch der Ausbildung unumgänglich'geworden. Der Kanton Genf hat zu diesem Zweck das rund 13,5 ha umfassende Areal der Kiesgrube Epeisses bei Avully erworben. Er stellt dieses für den Bau eines Übungsdorfes zur Verfügung. Der Bau selbst ist jedoch gemäss Nachtrag vom 14./17. Juli 1972 zum Waffenplatzvertrag Sache des Bundes.

Die geplante Anlage, bestehend aus Hilfsbauten für die Grundausbildung und einem Übungsdorf für die Verbands Schulung, bilden Gewähr für eine zweckmässige und auf die Besonderheiten für den Katastropheneinsatz abgestimmte Ausbildung. Auf eine wartungsarme Ausführung der Übungsanlagen und weitgehende Ausschaltung der Unfallgefahren wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Die Hilfsbauten haben den Zweck, einerseits die Einheitlichkeit der Durchführung von Übungen zur Grundausbildung durch fest eingebaute Vorrichtungen und Anlagen zu gewährleisten und anderseits die zeitraubende Arbeit des dauern-

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den Auf- und Abbaus von HilfsVorrichtungen zu ersparen. Sie sind vom Übungsdorf so getrennt, dass sie ebenfalls als Teile zusammengebrochener Häuser in Erscheinung treten und das Gesamtbild der Anlage ergänzen.

Zur gesamten Anlage gehört auch ein Betriebsgebäude, das eine Dienstwohnung für den Wartungschef, eine Werkstatt mit Garage, ein Büro und verschiedene Räume für die Wartungsmannschaft umfasst.

Zur besseren Ausnützung des Übungsdorfes ist im Projekt ebenfalls ein mit den Anlagen und Bauten ergänzter Bereitstellungsraum für Luftschutztruppen enthalten (ALST-Unterkunft). Die Notwendigkeit des Baus solcher Unterkünfte haben wir in der Botschaft vom 10. Februar 1971 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BEI 1971 I 341) eingehend begründet.

Die heutige Zufahrtsstrasse in die Kiesgrube von Epeisses führt durch das, Dorf und durch eine Grossüberbauung von Avully. Damit dieser Gemeinde keine allzu grosseh Nachteile durch die zu erwartende Zunahme des Militärfahrzeugverkehrs auf der Strasse (Unfallgefahr. Nachtlärm, Abgase usw.) entstehen, wird die Verbindung vom Übungsdorf zur Kantonsstrasse Genf-Chancy durch eine neu zu bauende Strasse, die auch den zivilen Bedürfnissen entspricht, sichergestellt.

Die Kosten betragen: FI Schadenobjekte 5 967 000 Verwaltung, Werkstatt, Lagergebäude, Dienstwohnung l 198 000 Sportplatz ".

19 000 ALST-Unterkunft 2 739 000 Strassen und Plätze l 657 000 Objektkredit

223

11 580 000

Sanierung und Ausbau des Waffenplatzes Monte Ceneri

(21 340 000 Fr.)

Gestützt auf die Botschaft vom 23. Dezember 1966 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 1966 II 853) wurde mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 (BB1 1967 II 593) ein Objektkredit von 5670000 Franken für folgende Vorhaben auf dem Waffenplatz Monte Ceneri bewilligt: - Sanierung der Kasernen I und II - Neubau eines Unterkunftsgebäudes für eine Kompanie - Bau einer neuen Schiessanlage - Bau einer Unterführung der Ceneri-Strasse - Bau einer Fahrschulstrasse.

Mit der Verwirklichung dieses Ausbauprojektes, das 1970 abgeschlossen wurde, konnten die dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

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In unserem Bericht vom 10. Februar 1971 über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (BB1 1971 l 386) wiesen wir jedoch daraufhin, dass für den Weiterausbau bzw. das Restsanierungsprojekt die erforderlichen Mittel mit .einer späteren Baubotschaft angefordert werden.

Ungenügend sind immer noch die Unterkunftsverhältnisse. Neben der alten, sanierten Kaserne für knapp zwei Batterien und der 1968 erstellen Kaserne für eine Batterie besteht keine Unterkunft, die den heutigen Anforderungen entspricht. Zwei Rekruteneinheiten sind in Notunterkünften in den Dachräumen der Mannschaftskantine und der Materialmagazine «Stallone» untergebracht. Als Ersatz für diese Massenunterkünfte sind zwei neue Unterkünftsgebäude, in der gleichen Ausführung wie das 1968 erstellte, mit je 128 Betten für Unteroffiziere und Soldaten sowie den notwendigen Nebenäumlichkeiten wie Büros, Magazine und Anlagen für den inneren Dienst vorgesehen. Damit kann auf die Belegung der heutigen Notunterkünfte als dauernde Rekrutenunterkunft verzichtet werden.

Diese können in Zukunft vermehrt Wiederholungskurs-Einheiten sowie den auf dem Ceneri mobilisierenden Truppen zur Verfügung gestellt werden.

Im Verpflegungsbereich müssten die bestehenden Küchen ersetzt und die Speiseräume der Truppe saniert werden. Nach Schätzungen durch das Baufachorgan käme eine vollständige Sanierung des sehr schlecht gebauten Kantinengebäudes gleich hoch zu stehen wie ein Neubau. Zudem hätte dies den Nachteil, dass die Verpflegungsräume nach wie vor exzentrisch, mit erheblichen Distanzen zu den Unterkünften, gelegen wären. Im neuen Verpflegungsgebäude, mit zwei Doppelküchen und zwei Speisesälen mit Selbstbedienung, zum Essen in zwei Schichten, mit einer Cafeteria, als Ersatz für die sanierungsbedürftige Soldatenstube, können vier grosse oder fünf kleine Batterien verpflegen. Die bestehenden Verpflegungsräume werden, wie bis anhin, als Unterrichts- und Filmsäle weiterbenützt und für diesen Zweck hergerichtet.

Das Postlokal ist noch in einer Baracke untergebracht und unzweckmässig eingerichtet. Seine Entfernung von den Unterkünften ist beträchtlich. Die Feldpost soll daher neu in der durch das Erstellen der Cafeteria frei werdenden Soldatenstube untergebracht werden, die unmittelbar bei den Unterkunfts- und
Verpflegungsgebäuden liegt.

Mit der Erweiterung der Anlage ist, um weitere Provisorien zu vermeiden, der Bau einer Trafostation nötig. Auch das Telefon- und Alarmnetz muss ausgebaut werden. Trinkwasser muss zusätzlich gefasst, das Reservoir yergrössert, und die bestehenden Wasserleitungen müssen teilweise ersetzt werden. Die neuen Gebäude bedingen den Bau einer Heizungszentrale. An diese werden ebenfalls die bestehenden Gebäude des Waffenplatzes, einschliesslich die Mehrzweckhalle angeschlossen.

Die Park- und Abspritzplätze entsprechen den Gewässerschutzvorschriften nicht mehr. Sie sollen mit einem Hartbelag versehen und an einen neu zu erstellenden Öl- und Benzinabscheider angeschlossen werden. Für die Privatfahrzeuge der

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Wehrmänner wird ein Parkplatz errichtet. Die Verkehrssignalisierung wird den amtlichen Vorschriften angepasst. Die Strassen werden, soweit dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig ist, beleuchtet.

Auf dem Waffenplatz fehlt ein Sportplatz. Es ist deshalb vorgesehen, den Platz «Bolla» aufzufüllen, zu planieren und als Sportplatz zu benützen.

Das unterirdische Magazin für die Artilleriemunition bei der Sendeanlage Monte Ceneri, direkt gegenüber den Mannschaftsunterkünften, ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig. Als Ersatz dafür ist der Bau eines Norm-Munitionsmagazins im «Val Trodo» geplant. Das bisherige Magazin wird für Sturmgewehrmunition weiterverwendet.

Die Baukosten betragen: Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

l 085 100 705 600 10 471 800 2 072 900 3 095 200 727 700 l 197 500 l 071 700 912 500

Objektkredit

21 340 000

224 Bau von Ausbildungsanlagen für die A-Spürer der Truppe im Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung Würenlingen

(570 000 Fr.)

Im Hinblick auf die Erfassung einer Verstrahlungslage nach Atomwaffeneinsätzen mit Bodensprengpunkt und anschliessendem lokalem radioaktivem Ausfall kommt der Ausbildung der A-Spürer besondere Bedeutung zu. In den Aufgabenkreis der A-Spürer fallen - der Nachweis des radioaktiven Niederschlags.

- die Beantragung des Strahlenalarms.

- das Messen der Intensität der Geländeverstrahlung, - das Melden der Messergebnisse, - das Ermitteln der Ausdehnung der Geländeverstrahlung.

Die A-Spürer der Truppe werden im Rahmen ihrer Wiederholungs-/Ergänzungskurs-Leistung durch Miliz-AC-Schutzoffiziere mit Hilfe von Kursunterlagen und -material der Abteilung AC-Schutzdienst aus- und weitergebildet. Damit die A-Spürer im Ernstfall ihrer Aufgabe gewachsen sind, muss diese theoretische Ausbildung durch wirklichkeitsnahe Übungen ergänzt werden.

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Seit 1972 finden im Rahmen der Schule für Strahlenschutz des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung (EIR) eintägige Kurse für ausgebildete ASpürer statt. In diesen Kursen arbeiten die A-Spürer unter Aufsicht von Sicherheitsfachleuten des EIR mit radioaktiven Stoffen. Die Forderung einer wirklichkeitsnahen Ausbildung kann somit erfüllt werden. Im Jahre 1974 wurden rund 50 eintägige Kurse durchgeführt. In den nächsten Jahren ist mit einer Steigerung auf 80 bis 100 Kurstage je Jahr zu rechnen.

Die Arbeit mit radioaktiven Stoffen erfordert Sicherheitsmassnahmen, die heute nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand und dauernden Improvisationen erfüllt werden können.

Um die Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen und die Arbeitsbelastung der Strahlenschutzfachleute des EIR (heute 30-40 Mannstunden je Kurs) auf ein vernünftiges Mass herabzusetzen, drängt sich die Erstellung eines Ausbildungspavillons mit Übungsplatz auf.

Das Projekt sieht die Errichtung eines Ausbildungspavillons mit den dazugehörenden Einrichtungen und angrenzendem Übungsplatz von rund 2000m2 vor. In diesem Pavillon wird eine zielgerichtete Ausbildung unter voller Sicherheit für Kursteilnehmer und Personal des EIR möglich sein. Im Rahmen der Projektierung des Ausbildungspavillons wurden ebenfalls die Möglichkeiten geprüft, diese A-Spürer im geplanten AC-Zentrum Spiez (Ausbildung von AC-Kadern für den Zivilschutz und die Armee) auszubilden. Eine Zusammenlegung dieser Kurse kommt deshalb nicht in Frage, weil die für die Schulung der A-Spürer im scharfen Einsatz notwendigen radioaktiven Stoffe im EIR hergestellt werden und für die Durchführung dieser Kurse Strahlenschutzfachleute des EIR beigezogen werden müssen.

Die Kosten betragen: Fr

Gebäude Umgebung ' Unvorhergesehenes

301 650 236 450 31 900

Objektkredit

570 000

225

Bau eines Waffenplatzes Chamblon

(85 630 000 Fr.)

225.7 Allgemeines 1952 wurde aufgrund der damals einsetzenden Mechanisierung der Armee erstmals eine besondere Rekrutenschule für die Panzerabwehrausbildung gebildet und auf dem kantonalen Waffenplatz Yverdon stationiert. Dieser Waffenplatz entwickelte sich, dank der guten Ausbildungsmöglichkeiten und insbesondere der Tankbahn von Vugelles-La Mothe, sehr bald zu einem eigentlichen Zentrum für

879 die gesamte Panzerabwehrausbildung der Infanterie. Die Tankbahn von VugellesLa Mothe wurde zu Beginn der sechziger Jahre erheblich erweitert und ausgebaut.

Sie ist heute die grossie und wichtigste Anlage dieser Art in der Schweiz.

Im Jahre 1968 wurde die Panzerabwehr durch die Beschaffung von drahtgelenkten Panzerabwehrwaffen (Bantam) erneut wesentlich verstärkt. Für die Schiessausbildung an dieser neuen Waffe konnte im Bereich des Waffenplatzes Yverdon. in Les Rochat, Gemeinde Provence, ein für diesen Zweck sehr gut geeignetes Gelände erworben werden. Die notwendigen Ausbauarbeiten bildeten Gegenstand der Botschaft vom 6. Februar 1974 über militärische Bauten und Landerwerbe (BB1 1974 l 467).

Die Entwicklung der Schulen und Kurse der Panzerabwehr in bezug auf Personal. Material und insbesondere Motorfahrzeuge führte dazu, dass die mitten in der Stadt Yverdon gelegene Kaserne den Bedürfnissen nicht mehr zu genügen vermochte. Die Rekrutenschule und ein Teil der übrigen Kurse sind heute aufgeteilt auf Yverdon, den Hilfswaffenplatz Vallorbe und zeitweise auch auf die Gemeindeunterkünfte in Moudon oder Orbe. Die zuständigen Behörden des Kantons Waadt hatten bereits 1962 auf dem Chamblon vorsorglich Land für eine Verlegung des Waffenplatzes Yverdon erworben. Nach dem Begehren der kantonalen Behörden, der neu zu bauende Waffenplatz sei durchiden Bund zu erstellen, wurde das erworbene Land vom Eidgenössischen Militardepartement in den Jahren 1969-1972 käuflich übernommen. Heute ist das gesamte notwendige Gelände von rund 140 ha im Besitz des Bundes. Der genaue Umfang wird bei der gegenwärtig laufenden Güterzusammenlegung der Gemeinden Chamblon und Treycovagnes endgültig festgelegt.

225.2 Konzeption Die in den letzten Jahren neu gebauten Waffenplatzanlagen von Drognens, Isone und Wangen a. d. A. beruhten m ihrer Gestaltung und Bauweise auf generellen Richtlinien, welche das Eidgenössische Militärdepartement im Jahre 1962 erliess. Die wesentlichste Neuerung beim Bau dieser Anlagen bestand in der Standard-Projektierung und -Bauweise, wie sie im modernen Industrie- und Wohnungsbau angewendet wird.

Die praktischen Erfahrungen und die Entwicklungen im militärischen und technischen Bereich haben die Notwendigkeit ergeben, beim Bau weiterer Waffenplätze die Konzeption noch vermehrt auf die Bedürfnisse
eines rationellen Betriebes und einer zweckmässigen Ausbildung abzustimmen. Dies veranlasste den Ausbildungschef, für den Bau von Waffenplätzen neue, ausführliche Richtlinien zu erlassen mit dem Ziel : - weitere Verbesserungen zu erreichen, - die Bauten weiter zu standardisieren und zu typisieren.

- mit der fortschreitenden Mechanisierung und Technisierung Schritt zu halten, - Erziehung und Ausbildung durch Charakter und Konzeption der Gebäude und Anlagen zu begünstigen und zu rationalisieren,

- das Zusammengehörigkeitsgefühl der Angehörigen einer Einheit durch eine entsprechende Gestaltung der Unterkünfte zu fördern, die Anlagen so flexibel zu gestalten, dass verschiedenartige Kurse mit unterschiedlichen Beständen untergebracht und ausgebildet werden können.

Die Waffenplatzanlagen wurden deshalb nach ihren Funktionen in drei Sektoren aufgeteilt, nämlich Sektor Ausbildung und Verwaltung mit - Räumlichkeiten für Waffenplatz- und Schulkommando, Arbeitsräumen und Unterkünften für Instruktoren, Wachtlokal - Räumlichkeiten für die Verwaltung und für die Unterbringung der für den Unterhalt des Waffenplatzes notwendigen Geräte - Filmsaal und Unterrichtsräumen sowie Ausbildungsanlagen - Magazinen für die Aufbewahrung von Material, Waffen und Munition - Garagen, Einstellhallen und Ausbildungsplätzen für den Motorwagendienst - Tankanlagen und Betriebsstoffmagazinen Sektor Sport und Freizeit mit - Mehrzweckhallen, Spielfeldern, einfachen Sportanlagen - Freizeitzentrum mit Betriebs- und Nebenräumen, Kiosk, Spiellokale und Lesezimmer Bei der Gestaltung dieses Sektors wird darauf geachtet, dass eine Benützung der Anlagen durch zivile Organisationen (Vereine, Gemeinden) erleichtert wird.

Sektor Unterkunft und Verpflegung mit - Unterkunft für Truppe und Kader, Kompaniebüros sowie Einrichtungen für den inneren Dienst - Küchen und Speiseräume - Postlokale - Krankenabteilung.

225.3 Projekt Im August 1973 erteilte die Direktion der eidgenössischen Bauten an vier Architektengruppen einen Projektierungsauftrag, um Vorschläge zu erhalten für ein Bausystem, das sich den unterschiedlichen topographischen Verhältnissen verschiedener Standorte leicht anpassen lässt. Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Direktion der eidgenössischen Bauten, des Eidgenössischen Militärdepartementes, des Kantons Waadt, der Gemeinden Chamblon und Moudon, des Heimatschutzes des Kantons Waadt und weiteren Fachleuten wählte im Januar 1974 einstimmig ein Projekt zur Weiterbearbeitung aus.

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Die ganze Kasernenanlage enthält Raum für einen Schulstab und drei Schuleinheiten der Panzerabwehrschulen und eine Offiziersschule mit den erforderlichen Nebenräumlichkeiten. Die Anlage bietet Platz für 613 Offiziere, Offiziersschüler, Unteroffiziere und Rekruten sowie 300 Motorfahrzeuge.

Die verschiedenen Ausbildungsstàtten für schulmässige Schiessen auf verschiedene Distanzen von 300-25 m, Ortskampf. Handgranatenwerfen, Wehrsport und Panzernahbekämpfung werden durch eine interne Erschliessungsstrasse, die besonders auch für die Motorfahrerausbildung ausgebaut ist, erreicht.

Mit dem Projekt Chamblon, das als Prototyp für Kasernenbauten der nächsten Zeit vorgesehen ist. wurde eine Synthese angestrebt, welche möglichst viele Vorzüge von bisher gültigen Bausystemen für Kasernenanlagen in sich vereinigt.

Dieses Ziel scheint weitgehend erreicht worden zu sein.

225.4 Kosten Die Gesamtkosten betragen :

Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung, Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

3 113 200 5 624 200 35 669 700 3 844 200 22 519 400 2 154 800 4 604 700 5 080 900 3 018 900

Objektkredit

'

85 630 000

Rund ein Drittel der gesamten Anlagekosten sind durch die gesteigerten Anforderungen des Umweltschutzes bedingt.

23

Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen 231 Bau von Munitionskammern auf Kriegsflugplätzen (l 940 000 Fr.)

Die Munition der Kriegsflugplätze ohne Kavernenanlagen ist in entfernt gelegenen Munitionsmagazinen eingelagert. Durch den Bau normierter UnterflurMunitionskammern soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Teildotation dieser Munition in unmittelbarer Nähe der Bereitschaftsplätze einzulagern. Bei diesen Unterflur-Munitionskammern handelt es sich um besonders konzipierte Kleinmagazine, die es ermöglichen, im offenen Gelände Kampfmunition unter Einhaltung der friedensmässigen Sicherheitsbedingungen unterzubringen.

Bundesblatt. 127. Jahrg Bd

882

Die Kosten betragen: Anlage II Fr

Anlage III Fr

11000 16000 331 800 14000 190 000 12400 800

1000 326 100 14000 107000 12100

800

24000 500 321 800 14000 102 000 12900 800

427 000

476 000

576 000

461000

Anlage I Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen . . .

Umgebung Unvorhergesehenes Ausstattung

500 321 800 14000 77 000 12 900

Anlage IV Fr

800

1 940 000

Objektkredit 232 Sanierung von Fliegermunitionsanlagen

(4 250 000 Fr.)

In den fünfziger Jahren wurden Kavernen für die Munitionslagerung auf Kriegsflugplätzen erstellt. Damals wurden in den Verbindungsstollen zwischen den einzelnen Munitionskammern sogenannte «Pfropfen» eingebaut mit dem Zweck, die Übertragung einer Explosion oder eines Brandes in eine Nachbarkammer zu verhindern.

Im Ernstfall müssen diese Pfropfen zuerst entfernt werden, um den Munitionsnachschub im Innern des Werkes zu ermöglichen. Um diese zeitliche Verzögerung in der Einsatzbereitschaft zu beseitigen, werden diese Pfropfen in den Verbindungsstollen durch Sicherheitstüren ersetzt.

Die Kosten betragen: Anlage I Anlage II Anlage III Anlage IV Anlage V Anlage VI Unvorhergesehenes.

643 000 639 000 636 000 639 000 655 000 644 000 394000

Objektkredit

4250000

233 Verbesserung der Flugsicherung auf Militärflugplätzen

(5 930 000 Fr.)

Zur Verbesserung der allgmeinen Flugsicherheit sind die Übermittlungseinrichtungen und die Arbeitsplatzausrüstungen für die Militärflugplätze den heuti-

883

gen Bedürfnissen anzupassen. Vor allem sind die Einrichtungen in den Kontrolltürmen bezüglich Funk- und Drahtverbindung sowie die Koordination der Landeradaranflüge mit dem Flugplatzverkehr und der Luftfahrtinformation zu sanieren. Zur vollen Gewährleistung des Alarm- und Rettungsdienstes, des Flugwetterund Luftfahrtinformationsdienstes sind auf drei Flugplätzen neue Kontrolltürme zu erstellen. Dabei werden auf einem Flugplatz die Bedürfnisse der Privatfliegerei in der neuen Anlage berücksichtigt. Es werden kantonale Beiträge an die Erstellungs- und Betnebskosten geleistet. Bei den restlichen Kontrolltürmen lassen sich die Normalisierungsmassnahmen durch Anpassungen in den bestehenden Gebäuden verwirklichen.

Die Kosten betragen: Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen.

Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung .

Unvorhergesehenes...

Ausstattung

112500 2 998 000 204600 301 700 19400 384600 195 300 1713900

Objektkredit

5 930 000

234

Verstärkung des alten Pistenteils auf einem Flugplatz

(l 270 000 Fr.)

Die Militärflugplätze wurden während des letzten Aktivdienstes mit einer Hartbelagspiste von 900 m Länge versehen. Die Pistenkonstruktion entsprach den damaligen Bedürfnissen der Flugwaffe. In der Folge wurden die Pisten etappenweise verlängert, wobei auch die baulichen Konstruktionen den gesteigerten Anforderungen des Flugmaterials angepasst wurden.

Heute werden auf einem Flugplatz über 9000 Landungen jährlich mit Militärflugzeugen durchgeführt. Die gleiche Piste steht auch dem zivilen Luftverkehr zur Verfügung, wobei auch hier Flugzeuge zum Einsatz gelangen, die erheblich höhere Abflug- und Landegewichte aufweisen, als der alte Hartbelagteil der Piste aufnehmen kann.

Diese Umstände führten zu ausserordentlichen Abnützungen am alten Pistenteil, welcher eine sofortige Verstärkung erfordert.

Im Hinblick auf die Gefährdung des Flugmaterials haben wir am 24. April 1974 das Militärdepartement ermächtigt, die Bauarbeiten im Sommer 1974 auszuführen.

884

Die Kosten betragen:

Fr

Strassen, Plätze, Pisten Unvorhergesehenes

l 207 500 62 500

Objektkredit

l 270 000

235

Bau einer Flugzeug-Bremszelle

(3 420 000 Fr.)

Die nach Kontroll- und Reparaturarbeiten an Kriegsflugzeugen notwendigen Triebwerk-Prüf- und Regulierläufe verursachen für die Bevölkerung in Flugplatznähe einen stark störenden Lärm. Um wenigstens diese Lärmbelästigung auf ein tragbares Mass herabzusetzen, wurde mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1967 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze die Erstellung je einer Flugzeug-Bremszelle auf zwei Flugplätzen bewilligt und verwirklicht. Gemäss Botschaft vom 10. Februar 1971 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurde mit Bundesbeschluss vom 20. September 1971 (BB1 1971 II 950) die Erstellung von zwei weiteren Flugzeug-Bremszellen bewilligt. Diese befinden sich zurzeit in Ausführung.

Solche Flugzeug-Bremszellen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Lärmbekämpfungsmassnahmen am Boden auf den Militärflugplätzen gemäss unserem Bericht vom 13. April 1966 betreffend die Lärmbekämpfung (BB1 1966 l 621).

Nun soll auf einem weiteren Flugplatz eine Flugzeug-Bremszelle erstellt werden, in welcher die Prüfläufe nur noch geringe Lärmausstrahlungen verursachen.

Dieser Bau enthält einen Abgasschalldämpfer zur Aufnahme des aus dem Triebwerk austretenden lärmstarken Gasstromes.

Die Kosten betragen: Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Unvorhergesehenes Ausstattung

128 000 59 000 2 810 000 216 000 187 000 20 000

Objektkredit

3 420 000 236

Helikopterhangar in Andermatt

(l 730 000 Fr.)

In den letzten Jahren wurden in Andermatt durchschnittlich an 50 bis 80 Tagen Helikopter eingesetzt. Mit dem geplanten Weiterausbau des Waffenplatzes

885

für die Ausbildung von Gebirgstruppen ist mit einer beträchtlichen Erhöhung der Einsatztage zu rechnen. Da im Raum Andermatt für Helikopter keine Möglichkeit zur Unterbringung besteht, muss heute fast für jeden Emsatztag ein verhältnismässig langer An- und Rückflugweg auf die Basis in Kauf genommen werden.

Diese Überflüge sind sehr teuer und zeitraubend. Eine geeignete Unterkunft für die Helikopter erlaubt die Stationierung wahrend der Einsatzperioden und schafft die Voraussetzung für die Durchführung der täglichen Retablierungsarbeiten und kleiner Reparaturen bei jeder Witterung. Die Stationierung von ständigem Personal ist nicht vorgesehen. Der günstigste Standort wurde in Anpassung an die Ausbauprojekte des Waffenplatzes bestimmt, wobei nebst den flugtechnischen Problemen (Wind, Nebel. Hindernisse) auch die projektierte Autostrasse N 2 und die Lärm- und Staubimmissionen zu berücksichtigen waren. Die Treibstoffversorgung erfolgte bis heute durch ein Zisternenfahrzeug der Betriebsgruppe Lodrino, das durch bestehende Tankanlagen in Gesehenen nachgefüllt wird. Mit dem Einbau eines 75-irP-Tanks für Flugpetroleum in der geplanten neuen Betriebstankanlage wird die Versorgung in zweckmässiger Nähe sichergestellt.

Das Erdgeschoss enthält neben dem Hangarraum einen Werkzeugraum, Heizungsumformerstationen. WC und Putzraum, das Obergeschoss Aufenthalts- und Ruheräume für Piloten und das Bodenpersonal.

Die Kosten betragen : Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

'

Objektkredit

308 000 8 500 l 024 500 41 000 223 000 21 000 86 000 18 000 l 730 000

237

Beschaffung von Baumaterial für Flugplätze

(3 770 000 Fr.)

Die Wirkung und die Einsatzbereitschaft der Flugwaffe sind wesentlich von der raschen Instandstellung von Kriegsschäden an der Infrastruktur abhängig.

Um der Truppe, welche solche Reparaturen durchzuführen hat, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind den Flugplätzen Baumaterial für die Wiederinstandstellung von Pisten und Rollwegen zuzuteilen. Ferner sind Norm-Bauelemente für den Bau von Geschützstellungen und Behelfs-Flugzeugunterständen zu beschaffen. Der Einbau dieser Elemente erfolgt durch die Truppe.

886 Die Kosten betragen:

Fr

Bituminöses Kaltmischgut Betonpistenplatten Norm-Bauelemente Wellstahlbogen

180 000 2 100 000 660 000 830 000

Objektkredit

3 770 000

24

Geländeverstärkungen

(49 760 000 Fr.)

Wir haben verschiedentlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, unsere wichtigen Abwehrräume entsprechend den Erfordernissen der modernen Kriegsführung und Kriegstechnik zu verstärken. Die geplanten Geländeverstärkungen umfassen insbesondere Unterstände und Kommandoposten zum Schutz der Truppe und der Kommandostäbe vor der Wirkung von konventionellen und Massenvernichtungswaffen, ferner Waffenstellungen zur Erhöhung der Widerstandskraft der Verteidigungsstützpunkte. Die Ausführung dieser Geländeverstärkungen erfolgt etappenweise und nach einer der operativen und taktischen Bedeutung der Abschnitte Rechnung tragenden Dringlichkeitsordnung.

Für die Weiterführung der Arbeiten ist ein neuer Objektkredit von 49 760 000 Franken notwendig.

25

Ausbau von Übermittlungsanlagen 251 Ausbau des Kabelnetzes

(l 500 000 Fr.)

Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft des permanenten Drahtnetzes des Landes werden langfristig geplante bestimmte Massnahmen getroffen. Für den Bau einer weiteren Kabelanlage ist ein Betrag von l 500 000 Franken notwendig.

Diese Anlage muss gleichzeitig mit einem ändern, zeitlich gebundenen und im Bau befindlichen, öffentlichen Bauvorhaben erstellt werden.

252

Bau einer Übermittlungsanlage

(3 850 000 Fr.)

Hier handelt es sich um ein Übermittlungsbauvorhaben, welches an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und gemeinsam mit einem PTT-Neubau ausgeführt werden muss. Es umfasst die Bedürfnisse mehrerer Abteilungen des Eidgenössischen Militärdepartementes. Der Baukostenanteil beträgt 3 850 000 Franken.

887

26

Bauten für die Sanitätstruppen

261 Militärspital im Neubau der Kantonsschule in Glarus (12 520 000 Fr.)

Wie schon in früheren Botschaften über militärische Bauten und Landerwerbe begründet, errichtet der Armeesanitätsdienst für den Kriegsfall eine Anzahl Militärspitäler als Endbehandlungsstellen für verwundete und kranke Wehrmänner. Diese Militärspitäler nehmen nach heutiger Konzeption aber auch verwundete und kranke Zivilpersonen auf. wenn ihr Transport in eine sanitätsdienstliche Einrichtung der öffentlichen Gesundheitspflege oder des Zivilschutzes nicht möglich ist.

In der Botschaft vom 22. Mai 1968 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 1968 l 1501) wurde die Notwendigkeit dieser Norm-Operationstrakte eingehend begründet. Mit verschiedenen Bundesbeschlüssen wurden in der Folge fünf Objektkredite für derartige Bauten bewilligt. Vier sind bereits erstellt, der fünfte befindet sich im Bau.

Diese Norm-Operationstrakte wurden in Zusammenarbeit mit Fachleuten des zivilen Spitalbaus entwickelt. Sie bestehen aus austauschbaren, normierten Elementen. Dank dieser weitgehenden Normierung können erreicht werden: - Anpassung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse als Folge des Baukastensystems - Kosteneinsparung bei Projektierung und Ausführung - Rationellerer und besserer Einsatz des militärischen Sanitätspersonals - Vereinfachung in der Instruktion.

Gleichzeitig dient der Norm-Operationstrakt in Friedenszeiten den Spitalabteilungen einerseits während ihrer Ergänzungskurse als Übungsspital und andererseits im Falle von Katastrophen, Epidemien usw. als Notspital für die Zivilbevölkerung.

Derartige Norm-Operationstrakte lassen sich nur in Verbindung mit zivilen oder militärischen Bauvorhaben verwirklichen, weil die oberirdischen Gebäudeteile der Schulhäuser, Ferienlager, Kasernen usw. als Bettenstationen für etliche hundert Patientenbetten zu dienen haben.

In Glarus wird eine neue Kantonsschule gebaut, bestehend aus drei Schulhaustrakten, einer Aula, einer Turnhalle und einer Sportanlage. Zwei Trakte und die Turnhalle eignen sich gut zur Einrichtung der Bettenstationen für ungefähr 350 Patientenbetten. Die sanitätsdienstlich bedingten Anpassungen an diesen Gebäulichkeiten wurden beim Bau bereits mitberücksichtigt. Sie umfassen zusatzliche Elektro- und Sanitärinstallationen sowie einen Bettenlift. Der geschützte Operationsbereich in Form eines Norm-Operationstraktes kann unter dem
Hartplatz der Sportanlage erstellt werden. Die zweistöckige Anlage mit zusätzlicher geschützter Pflegestation zu 100 Patientenbetten umfasst im wesentlichen die Raumelemente Operation mit Vor- und Nachbehandlung, Diagnostik, Intensiv-

pflege mit 60 Betten, Medikamentenausgabe, Technik mit Notstromgruppe, Wasser- und Betriebsstoffreserve. Eine direkte Verbindung führt in das Untergeschoss der Kantonsschule zur Erschliessung der ungeschützten Bettenstationen. Eine zweite trümmersichere Verbindung für den Transport von Patienten und Material führt zur geschützten Operationsstelle des Zivilschutzes beim Kantonsspital.

Mit dieser Lösung kann der Bund durch die Kombination Norm-Operationstrakt/öffentliches Bauvorhaben ein weiteres leistungsfähiges Militärspital erstellen. Die Kantonsbehörden stehen unserem Vorhaben sehr positiv gegenüber.

Durch die benachbarte Lage der geschützten Operationsstelle wird die Zusammenarbeit bei der Versorgung der zivilen und militärischen Patienten wesentlich erleichtert.

Die notwendige Vereinbarung für die sanitätsdienstlich bedingten Anpassungen in der neuen Kantonsschule und für deren Benützung sowie der Baurechtsvertrag sind abgeschlossen.

Die Kosten betragen: Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

330 000 240 000 9 390 000 330 000 420 000 500 000 l 310 000

Objektkredit

12 520 000 262

Restsanierung des Militärspitals Kerns-Melchtal

(6 370 000 Fr.)

Mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1972 über militärische Bauten, Waffenund Schiessplätze (BB1 1972 II 1062) wurde unter anderem ein Objektkredit von 7 140 000 Franken bewilligt, um in einer ersten Etappe die Infrastruktur und den oberen Teil des Militärspitals Kerns-Melchtal, das sieben chirurgische Bettenpavillons umfasst, zu sanieren.

Nachdem nun die Arbeiten dieser ersten Etappe programmgemäss ablaufen, ist die Inangriffnahme der bereits in der erwähnten Botschaft angekündigten weiteren Sanierungsetappe angezeigt. Dieses Vorgehen ist um so gerechtfertigter, als aufgrund einer nochmaligen Überarbeitung des damaligen Sanierungsprogrammes und weiterer Sparmassnahmen mit dem Kredit der ersten Etappe ein achter Pavillon vollständig saniert und gleichzeitig die seit dem I.April 1971 eingetretene Teuerung voll aufgefangen werden.

Diese zweite Etappe umfasst die Sanierung der restlichen fünf Bettenpavillons. Es handelt sich dabei um die folgenden Arbeiten: - Anschluss an die neu erstellte Heizzentrale

- Installation von Warmwasser durch Anschluss an die neu geschaffene Warmwasserversorgung in der Heizzentrale - Vermehrung der WC, Duschen und Waschanlagen und dadurch Anpassung an die heutigen hygienischen Anforderungen - Verstärkung der Dach- und Deckenkonstruktion - Verbesserung des allgemeinen Innenausbaus - Anbau von Rampen, um den Patientenauslad aus den Sanitätsfahrzeugen und die internen Patiententransporte rationeller und personalsparender vorzunehmen.

Sodann soll der 1941 erstellte Küchenpavillon durch ein neues Verpflegungsgebäude ersetzt werden. Der bestehende Küchenpavillon genügt den Anforderungen eines rationellen Betriebes nicht mehr. Das Verpflegungsgebäude umfasst eine auf 1200 Portionen Schon- und Truppenkost je Mahlzeit ausgerichtete Küche mit Nebenräumen, Lebensmittelmagazinen, einen Speisesaal für 250 Personen, welcher zugleich als Theoriesaal oder Freizeitraum verwendet werden kann. Im gleichen Gebäude wird auch die neue Telefonzentrale untergebracht.

Die alte Küche wird als Materialmagazin für das Korpsmaterial der betreffenden Spitalabteilung verwendet.

Die ungenügende Strassen- und Platzbeleuchtung muss verbessert werden, um die Unfallgefahr besonders im Winter zu vermindern und die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

Der untere Teil soll soweit instandgestellt werden, dass er weiterhin als Truppenunterkunft für das Personal der Spitalabteilung verwendet werden kann, nachdem die Unterbringung von rund 400 Personen in der näheren Umgebung des Militärspitals nicht möglich ist. Es handelt sich um ein Minimalprogramm, das aus der Verbesserung der ungenügenden sanitären Einrichtungen und der Anpassung der elektrischen Installationen an die heutigen Vorschriften besteht.

Die übrigen Arbeiten fallen unter den ordentlichen Unterhalt.

Nach der vollständigen Sanierung des oberen Teils und der minimalen Instandstellung des untern Teils des Militärspitals ist dieses wieder voll einsatzbereit.

Es ist vorgesehen, dieses ausserhalb der Ferienzeit, während welcher es an zivile Organisationen vermietet ist, vermehrt auch durch Spitalabteilungen belegen zu lassen, die an ihrem Standort 'in Friedenszeiten nicht über die geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten verfügen.

Die Kosten betragen: Sanierung der fünf Bettenpavillons Verpflegungsgebäude Strassen- und Platzbeleuchtung Instandstellung der Truppenunterkunft Objektkredit

Fr

2 700 000 3 197 000 88 000 ' 385 000 6 370 000

890

27

Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial

271 Neubau des Werkstattgebäudes fiir das Eidgenössische Zeughaus Bern (19 000 000 Fr.)

In den Jahren 1963 bis 1966 haben die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung und die Direktion der eidgenössischen Bauten, in Zusammenarbeit mit dem Betriebswissenschaftlichen Institut der ETH, eine gründliche Überbauungsplanung für das 40 000 m 2 umfassende Zeughausareal Bern durchgeführt. In Anbetracht der Bedeutung und des Umfanges dieses Projektes wurde die Verwirklichung von Anfang an in drei verschiedenen Etappen vorgesehen. Mit der Botschaft vom 26. Februar 1969 über militärische Bauten und Landerwerbe (BB1 1969 I 313) wurde eine erste Etappe, die ein gemeinsames Lager-, Kontrollund Speditionsgebäude für die Gruppe für Rüstungsdienste, die Kriegsmaterialverwaltung und das Armee-Sanitätsmagazin umfasst, und mit der Botschaft vom 18. Februar 1970 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 7970 l 549) die zweite Etappe mit dem Bau einer Einstellhalle und eines Servicegebäudes für die Bedürfnisse des Zeughauses sowie des Armeemotorfahrzeugparks beantragt. Inzwischen sind diese beiden Etappen baulich abgeschlossen und die Gebäude und Lager konnten bezogen und dem Betrieb übergeben werden.

Mit der vorliegenden dritten und letzten Bauetappe wird nun die Erstellung eines Werkstattgebäudes mit Motorfahrzeug-, Geschütz- und allgemeinen Werkstätten sowie die Anpassung verschiedener Altbauten beantragt.

Bisher waren die Motorfahrzeugwerkstätten des Zeughauses und Armeemotorfahrzeugparks, welche für die Betreuung der rund 1300 Armee- und Verwaltungsfahrzeuge auf dem Platz Bern zuständig sind, dezentralisiert in gemieteten Räumen untergebracht. Diese Werkstätten sind in bezug auf Standort, Grosse und baulichen Zustand ungünstig, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich ist.

Sodann ist vorgesehen, dem geplanten Neubau verschiedene Nebenwerkstätten anzugliedern, die bisher in den bestehenden Altbauten des Zeughauses untergebracht waren. Dadurch sollen im bisherigen Werkstattgebäude die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für die dringend notwendige Sanierung und Neugliederung geschaffen werden. Auch wird ermöglicht, die bisher in verschiedenen Gebäuden untergebrachten Übermittlungsspezialwerkstätten wieder im gleichen Gebäude unterzubringen.

Die beantragte dritte Bauetappe umfasst: - Neubau eines mehrgeschossigen Werkstattgebäudes mit Motorfahrzeug-
und Geschützreparaturhalle sowie angegliedert verschiedene allgemeine Betriebsräume und Werkstätten - Umbauten und Renovationen im bisherigen Werkstattgebäude, die zur Hauptsache Mauerdurchbrüche, die Anpassung der Böden für Palettenverkehr, die Sanierung bestehender Sanitäranlagen sowie die Erstellung einer Passerelle als Verbindung zweier Werkstattgebäude umfassen.

891

Die Kosten betragen Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

l 167 200 13434400 l 870 100 749 000 162000 28 500 779 500 809100

Objektkredit

19 000 000

272 ETM eiterung des Flab-Zeughauses Emmen (14 110 000 Fr)

Bereits m der Botschaft vom 26 Februar 1969 über die Beschaffung von Kriegsmaterial (Rustungsprogramm 1969) wurde darauf hingewiesen, dass die beantragten Beschaffungen unter anderem auch eine Anpassung der Infrastruktur erfordern werden Der Bedarf an technischem Flabmatenal für Schulen und Kurse auf dem Waffenplatz Emmen hat seit 1961 eine rund zwei- bis dreifache Vermehrung erfahren Parallel zu dieser Entwicklung erfolgte auch eine Vermehrung der Ausbildungshilfen sowie eine zusatzliche Belastung mit technischen Unterhaltsproblemen und Entwicklungen %on Prüf- und Kontrolleinrichtungen Die heute zur Verfugung stehenden Werkstatten und Reparaturhallen genügen für die Erfüllung der gestellten Aufgaben nicht mehr Die geforderte hohe militärische Verfügbarkeit der zum Unterhalt zugewiesenen Flabsjsteme bedingen i egelmassige Funktionskontrollen und Abstimmungen sowohl der einzelnen elektronischen Komponenten als auch der gesamten Waffensvsteme Zur Gewährleistung dieser hohen Einsatzbereitschaft sind Werkstatten und Reparturhallen notwendig die ausser der erforderlichen Raumgrosse lur die Inbetriebsetzung der Watfensysteme auch über die entsprechenden Einrichtungen, wie Flugbahnsimulatoren, Komponenten-Prufplatze, Feuerleitgerät- und 35-mm-Flab-Kanonen-Simulatoren verfugen Bis heute war ein Teil dieser Werkstatten in Räumlichkeiten der Kaserne Emmen untergebracht Diese müssen wieder geräumt und für die Bedurfnisse der Truppe abgetreten werden Eine im Jahr 1965 m Betneb genommene Traglufthalle von 650m2, die als Lagerhalle sowie als Prufplatz für Flabkanonen diente, muss ebenfalls m nächster Zeit ersetzt werden, da ihre beschrankte Lebensdauer inzwischen abgelaufen ist und die Hülle durch das Herstellerwerk nicht mehr erneuert werden kann Die im bestehenden Zeughausareal vorhandenen bundeseigenen Baulandreserven sind ausreichend für die vorgesehenen Erweiterungsbauten Das Baupro-

892

gramm umfasst im wesentlichen ein dreistöckiges Werkstattgebäude, ein zweigeschossiges Betriebsgebäude mit Dienstwohnung, Änderungen und Anpassungen im bestehenden Werkstattgebäude und im Verwaltungsgebäude, Ausbau des Kellergeschosses im bestehenden Betriebsgebäude sowie ein Norm-Druckgasflaschendepot im Areal des Zeughauses.

Die Kosten betragen: Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Energieversorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

10 000 100 000 8 280 000 l 685 000 l 550 000 80 000 885 000 630 000 890 000

Objektkredit

273

14 110 000

Bau einer zusätzlichen Halle im Armeemotorfahrzeugpark Othmarsingen

(l l 810 000 Fr.)

Die Grosse der Einstellflächen und die Kapazität der Reparaturwerkstätten in den bestehenden Armeemotorfahrzeugparks (AMP) wurden aufgrund einer festgelegten Belegungszahl berechnet und aufeinander abgestimmt. Die Entwicklung bei den in letzter Zeit neu beschafften Motorfahrzeugen und Panzern führte aber zu einer immer zunehmenden durchschnittlichen Fahrzeuggrösse, so dass die vorhandenen Einstellfiächen heute nur noch für rund zwei Drittel der ursprünglich vorgesehenen Anzahl Fahrzeuge ausreicht. Aufgrund dieser veränderten Verhältnisse sowie unter Berücksichtigung der bereits erfolgten und in den nächsten Jahren noch bevorstehenden weiteren Erhöhungen des Fahrzeugbestandes aus bewilligten Rüstungsprogrammen wurde die in den AMP fehlende Einstellfläche auf rund 73 000 m2 berechnet.

Es ist geplant, diesen Platzbedarf durch den Bau weiterer Einstellhallen bei bestehenden AMP zu decken. Nebst den betrieblichen Vorteilen und der besseren Ausnützung der vorhandenen Werkstattkapazität ist auch eine kostenmässig günstigere Lösung verbunden, indem namentlich in bezug auf Erschliessung, Energieversorgung und Gewässerschutzmassnahmen weitgehend auf die bereits bestehende Infrastruktur abgestützt werden kann. Die Verwirklichung ist in Etappen vorgesehen.

Im weiteren stellt sich das dringende Bedürfnis, gewisse, heute noch in verschiedenen AMP sowie in Mietobjekten im ganzen Land verteilt untergebrachte Materialreserven, in einem zentralen Reservemateriallager zusammenzufassen.

893

Das in den AMP lagernde Material ist mangels anderer Möglichkeiten in den Fahrzeug-Einstellhallen untergebracht, wodurch diese aber'zweckentfremdet und unzweckmässig belegt werden.1 Um diese Hallen wieder ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zuführen zu können sowie eine rationellere Bewirtschaftung des gesamten AMP-Reservematerials mit geringeren betrieblichen Umtrieben zu erreichen, drängt sich die Schaffung eines geeigneten Reservemateriallagers auf.

Zufolge seiner zentralen auch für Bahnverbindungen günstigen Lage, bietet der AMP Othmarsingen die besten Voraussetzungen als Standort für ein zentrales AMP-Reservemateriallager.

Das vorliegende Bauvorhaben umfasst die Erstellung einer kombinierten, zweigeschossigen Einstell- und Lagerhalle im AMP Othmarsingen mit einer gesamten Nutzfläche von rund 10 800 m2 sowie eines überdeckten Abstellplatzes von rund 1200m2, auf drei Seiten offen und in einfacher Stahlkonstruktion. Die kombinierte Einstell- und Lagerhalle verfügt im Untergeschoss über eine Rampe von 80 m Länge mit Zugang zum bestehenden Bahnanschluss.

Das für die Verwirklichung dieser Bauten erforderliche Bauland ist im Eigentum des Bundes.

Die Kosten betragen: Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Heizung Unvorhergesehenes Ausstattung

16 500 560 500 7 173 000 2 133 000 32 600 72 000 561 400 l 261 000

,

Objektkredit

'

274

11 810 000

Bau einer unterirdischen kombinierten Anlage

(24 320 000 Fr.)

Die im Mittelland lagernden Versorgungsgüter sind heute noch grösstenteils dezentralisiert in oberirdischen Bauten untergebracht. In einem grossen und taktisch wichtigen Raum fehlen überhaupt jegliche unterirdischen Einrichtungen für die Versorgung. Im Rahmen des langfristigen Finanz- und Bauplans ist deshalb die Erstellung mehrerer unterirdischer Anlagen geplant, um in den wichtigsten Räumen wenigstens einen Teil der Versorgungsgüter geschützt unterzubringen.

Eine vollständige unterirdische Lagerung ist aus finanziellen Gründen auch auf lange Sicht nicht möglich.

Zur Verbesserung der gegenwärtigen Verhältnisse ist als erste Dringlichkeit die Erstellung einer unterirdischen kombinierten Anlage projektiert.

894

Ausser verschiedenem Kriegsreservematerial wird in der gleichen Anlage auch zusätzlicher Lagerraum für die Unterbringung von Armeeproviant sowie übrigen Versorgungsgütern geschaffen. Damit können gleichzeitig weitere Ausbaubedürfnisse mehrerer Dienstabteilungen befriedigt werden. Zum Schutz des für den Betrieb der Anlage eingesetzten Personals gegen Kampfeinflüsse sieht das Projekt auch Einrichtungen für das Überleben vor.

Die Kosten betragen: Fr

Tiefbauarbeiten Eisenkonstruktionen Lufttechnische Anlagen Elektrische Anlagen Ausbau Ausstattung

15 700 000 935 000 l 945 000 3 450 000 l 190 000 l 100 000

Objektkredit

24 320 000

28

Bauten für den Umweltschutz

281 Bau einer neuen Betriebstankanlage in Andermatt (l 650 000 Fr.)

Die bestehende Waffenplatz-Betriebstankanlage in Andermatt wurde im Jahre 1932 gebaut. Sie liegt in der Gewässerschutzzone A und entspricht in bezug auf Ausgabeleistung, Tankgrösse, Tankausrüstung, elektrische Installationen, Sicherheitsabstände, Grundwasserschutzeinrichtungen usw. den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Erweiterung der Anlage am bisherigen Standort ist aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Auch die aus dem Jahre 1933 stammende Tankanlage für Dieseltreibstoff bei der PTT-Garage in Andermatt entspricht den gültigen Gewässerschutzvorschriften nicht mehr und muss stillgelegt werden. Es ist deshalb vorgesehen, eine neue Waffenplatz-Betriebstankanlage zu erstellen, welche die Bedürfnisse des Zeughauses und des Waffenplatzes, der im Raum Andermatt stationierten Truppen sowie der Abteilung der Militärflugplätze für den Helikopter-Flugbetrieb und der PTT zu befriedigen vermag.

Die Anlage umfasst : - fünf Doppelwandtanks zu je 75 m3 für die Einlagerung von Bleibenzin Super und Normal, Flugpetroleum, Dieseltreibstoff und Reinbenzin - Ausgabestelle, überdacht mit fünf Ausgabesäulen, je eine für jedes Produkt - Schmier- und Betriebsmitteldepot.

Die Einlagerung von Treibstoffen erfolgt mit Strassenzisternen. Die Anlage wird aber so gebaut, dass bei einem anfälligen späteren Bau einer Bahnumschlagstelle die Möglichkeit zur Einlagerung mit Bahnzisternen besteht.

895

Die Kosten betragen:

Fr

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Objektkredit

35 500 459 500 645 500 392000 40 000 77 500

,

,

282

l 650 000

Neuerstellung einer Umschlagstankanlage im Tessin

(6 380 000 Fr.)

Im Tessin befinden sich mehrere Treibstofftankanlagen, die vom Oberkriegskommissariat beliefert werden. Der friedensmassige Nachschub erfolgte bis heute mittels Eisenbahnzisternen auf dem der Tankanlage nächstgelegenen Bahnhof und von dort mit Strassenzisternen zur Tankanlage. Keiner der benützten Umschlagplätze Bahn-Strasse entspricht den heutigen Gewässerschutzvorschriften. Da die örtlichen Verhältnisse mit den Zufahrten sehr ungünstig sind und das Oberkriegskommissariat im Tessin über keine Nachschubtankanlage mit Gleisanschluss verfügt, drängte sich eine Zusammenlegung der Umschlagstellen zu einer zentralen Umschlagstankanlage Bahn-Strasse auf.

Die neue Anlage ist als kombinierte Umschlags- und Nachschubtankanlage entworfen und verfügt über alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Die leistungsfähigen Umschlagsvorrichtungen ermöglichen eine rationelle Füllung und Entleerung von Eisenbahn- und Strassenzisternen.

Das zu überbauende Land befindet sich im Eigentum des Bundes; kleinere Arrondierungen für den Ausbau der Zufahrten sind aufgrund des Projektes noch erforderlich.

Der Rlegierungsrat des Kantons Tessin hat in zustimmendem Sinne vom vorstehenden Projekt Kenntnis genommen.

Die Kosten betragen : Fr

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude, Anlagen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung Objektkredit

'

,

35 000 47 000 l 458 100 4 392 000 21 500 356 400 70 000 6 380 000

896 283

Verlegung einer Betriebsstoff-Abfüllstelle im Berner Oberland

(600 000 Fr.)

Der Bau der Nationalstrasse N 8 hat zur Folge, dass Treibstoffzuleitungen einer Tankanlage und Teile der Anlage verlegt werden müssen. Gleichzeitig mit der Verlegung sollen die betreffenden Anlageteile den heutigen Gewässerschutzvorschriften angepasst und die Installationen soweit verbessert werden, dass der Treibstoffumschlag rationell ausgeführt werden kann.

Mit Ausnahme der Wertvermehrung durch den Neubau der Installationen und der Anpassung an die Gewässerschutzvorschriften werden die Kosten der Verlegung vom Autobahnamt des Kantons Bern übernommen.

Nach Vereinbarung geht von den Gesamtkosten von 2 003 000 Franken ein Anteil von l 403 000 Franken zu Lasten der Nationalstrassenrechnung, so dass noch ein Objektkredit von 600 000 Franken erforderlich ist.

Die Kosten betragen : Fr

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes

194 100 l 129 700 531 900 66 500 80 800

abzüglich Anteil Nationalstrassenrechnung

2 003 000 l 403 000

Objektkredit 284

600 000

Gewässerschutzmassnahmen auf dem Schiessplatz Sand bei Bern

(l 140 000 Fr.)

Auf dem Schiessplatz Sand bei Bern ist lediglich das 1966 erstellte Truppenlager an das öffentliche Kanalisationsnetz der Gemeinde Moosseedorf angeschlossen. Alle Abwasser aus dem Areal der Eidgenössischen Mihtärpferdeanstalt (EMPFA) fliessen immer noch über eine einfache Klärgrube, d.h. ungereinigt, in den Moosbach. Die Gemeinde Moosseedorf, in deren Gemeindebann sich die Anlagen der EMPFA befinden, gelangte deshalb schon im Jahre 1966 an das Eidgenössische Militärdepartement mit dem Ersuchen, diese Abwasser zu sanieren und ihrer Gemeindekanalisation zuzuführen.

Eine erste Vorprojektierung zeigte, dass für den Anschluss an die Gemeindekanalisation Moosseedorf eine lange Zuleitung zu erstellen wäre, die dem Bund unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde, zumal die Anlage im kostspieligen Trennsystem hätte erstellt werden müssen. Dieser Umstand und die Absicht, m absehbarer Zukunft für die Verlegung der gesamten Infanterieschule von Bern in den Sand dort weitere Kasernenbauten zu erstellen, erforderten eine grundlegende Überprüfung der Konzeption der Abwassersanierung. Das jetzt vor-

897

liegende Projekt sieht den Anschluss sämtlicher Abwasser aus dem Gebiet Sand an die Gemeindekanalisation von Urtenen vor. Diese Gemeinde hat dem Vorhaben zugestimmt. Das Projekt hat den Vorteil, dass die Leitung wesentlich kürzer ist und im kostengünstigeren Mischsystem ausgeführt werden kann. Ferner werden nicht nur der jetzige Zustand, sondern auch die künftigen Bedürfnisse im Falle der Waffenplatzverlegung berücksichtigt. Die regionale Kläranlage Moossee-Urtenenbach in der Holzmühle, der die Abwasser zur Reinigung zugeführt werden, ist bereits seit Ende 1968 in Betrieb.

Zur Ausführung dieses Projektes ist ein Objektkredit von 1,14 Millionen Franken erforderlich.

29

Verschiedene Bauvorhaben

291 Verkehrssignalisationen auf militärischen Anlagen (l 500 000 Fr.)

In der Botschaft vom 18. Februar 1970 über militärische Bauten, Waffehund Schiessplätze haben wir die Notwendigkeit der verkehrstechnischen Sanierungen auf militärischen Anlagen eingehend begründet. Mit Bundesbeschluss vom 23. September 1970 (BB1 1970 II 1007) wurde erstmals ein Sammelkredit von l 000 000 Franken bewilligt. Mit diesem Kredit konnten die Verkehrswege auf verschiedenen Waffenplätzen, Zeughausarealen und Armeemotorfahrzeugparks verbessert werden. Gegenwärtig sind einige Projekte ausführungsreif, so dass dieser Sammelkredit im laufenden Jahr aufgebraucht sein wird.

Zur Fortführung des Sanierungsprogramms wird ein neuer Sammelkredit von l 500 000 Franken benötigt. Das Eidgenössische Militärdepartement regelt die Freigabekompetenz.

292

Verkehrssanierungen auf dem Waffenplatz Thun

(7 280 000 Fr.)

Im Rahmen der durch die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung durchgeführten Gesamtplanung des Waffenplatzes und der Eidgenössischen Militäranstalten Thuni wurde auch die Verkehrssanierung zur Verbesserung der internen Verkehrswege mit den Anschlüssen an das öffentliche Strassennetz überprüft. In den Jahren 1969-1970 wurden bereits zwei Kernstücke des Verkehrssanierungs-Programms verwirklicht.

Mit Bundesbeschlüssen vom 3. Oktober 1967 und 10. Dezember 1968 (BB1 1968 II 1276) über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurde u. a.

folgenden Bauvorhaben zugestimmt : - Bau einer Fahrübungspiste auf dem Waffenplatzareal, um das öffentliche Strassennetz so weit als möglich vom Fahrschulverkehr zu entlasten - Bau der Militär brücke Thun, um das ungefähr 160 000 m2 grosse Schwäbisareal

Bundesblatt 127 Jdhrg Bd I

rechts der!Aare besser zu erschliessen und die Umwege über die verkehrstechnisch unhaltbar gewordenen Verbindungen über öffentliche Strassen auszuschalten.

Inzwischen hat die seit 1969 eingesetzte Koordinationskommission EMD Thun mit Verkehrsfachleuten und in Zusammenarbeit mit den Behörden der Stadt Thun und der Gemeinde Steffisburg weitere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Es ergibt sich folgendes: Das Waffenplatzareal bildet mit seiner Lage und Form einen Querriegel zwischen Thun und dem Westamt, der die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs erschwert. Bei Arbeitsbeginn und Arbeitsschluss entstehen auf der Allmendstrasse mit dem Berufsverkehr der Eidgenössischen Militäranstalten auf der Höhe der Dufourkaserne starke Verkehrsspitzen. Da die Regie- und Militärstrasse in die Allmendstrasse münden, lassen sich auch mit kostspieligen Strassenverbreiterungen und Lichtsignalanlagen auf diesem Flaschenhals keine entscheidenden Verbesserungen erzielen. Deshalb weichen heute ungefähr 350 Arbeitnehmer des Bundes durch die bundeseigene Allmendstrassen-Unterführung auf die Fahrübungspiste über die grosse Allmend aus.

Verkehrsfachleute haben nach eingehenden Untersuchungen vorgeschlagen, mit einer neuen Strasse die Engpässe und die Unfallgefahren zu beheben.

Die nun projektierte 8 m breite Strasse mit einem Trottoir von 2 m Breite als Tiefführung mit zwei Brückenüberführungen ermöglicht eine reibungslose und unabhängige Verkehrsabwicklung für die übende Truppe einerseits sowie für den Berufsverkehr anderseits. Die Ein- und Ausmündungen der Allmendquerung werden so gestaltet, dass sich der Übergang zum öffentlichen Strassennetz reibungslos abwickelt. Es ist vorgesehen, die neue Strasse auch für den öffentlichen Verkehr freizugeben, wenn sich mit der Stadt Thun eine gute vertragliche Lösung finden lässt.

Ferner besteht auf dem Waffenplatz Thun grosser Mangel an Abstellflächen für Personenwagen. Es ist deshalb vorgesehen, einen einfachen1 Platz zum Abstellen von ungefähr 500 Zivilfahrzeugen der Wehrmänner und 80 Parkplätzen für Werkangehörige herzurichten.

Mit der erwähnten Militärbrücke wurde das grosse Schwäbisareal von der linken Aareseite her voll erschlossen. Dieses Areal besitzt heute auf der rechten Aareseite jedoch nur die Ausfahrt auf den Flaschenhals der Regiestrasse, zwischen der nur 201
Tragkraft aufweisenden Regiebrücke und des Niveauüberganges mit Schranke der Emmental-Burgdorf-Thun-Bahn (EBT).

In langwierigen Verhandlungen ist es nun gelungen, mit der Gemeinde Steffisburg eine günstige Zu- und Ausfahrt auf das öffentliche Strassennetz sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Strasse von 626 m Länge, einer Fahrbahnbreite von 7,5 m und einem Trottoir von 2 m Breite vor. Die EBT wird mit einer dreifeldrigen Betonbrücke von 87 m Länge überführt.

Die Zufahrt zur Verwaltung des AMP Thun ist im gegenwärtigen Zustand verkehrstechnisch unhaltbar angelegt. Sie besitzt weder einen Stauraum für war-

899

tende Fahrzeuge noch einen Wendeplatz für Zubringer. Diese Sanierung ist unerlässlich, zumal die Ausfahrt imiKriegsmobilmachungsfall als Notausfahrt aus dem AMP Thun/Schwäbis dienen muss.

Die Stadt Thun sieht vor, die Kreuzung Lerchenfeld-/Allmendstrasse mit einer modernen Lichtsignalanlage zu sanieren. Die Waffenplatzerschliessungsstrasse auf der Westseite (Waldeckstrasse) muss dieser Verbesserung angepasst und die Einmündung verlegt werden.

Bei den ganzjährigen Schiessübungen und bei Schiessversuchen der Gruppe für Rüstungsdienste müssen auf dem Waffenplatz Thun zwei öffentliche Strassen täglich mehrmals gesperrt werden. Die Schranken werden durch das Personal dieser Gruppe bedient. Die Barrieren entsprechen nicht mehr den Vorschriften.

Verbesserungen drängen sich auf, nachdem schon verschiedentlich zivile Fahrzeuge Schranken angefahren haben. Für das Bedienungspersonal sind zudem kleine Wärterhäuschen vorgesehen, welche Schutz vor der Witterung bieten.

Die Kosten betragen: Fr

Allmenddurchquerung und Parkplätze Zufahrt Steffisburg Zufahrt AMP-Verwaltung Einmündung Waldeckstrasse in Allmendstrasse Schrankenanlagen im Schiessgelände

i

Objektkredit

4 730 000 2 040 000 230 000 120 000 160 000 7 280 000

293 Brandschutz- und l nfallverhütungsmassnahmen

(4 070 000 Fr.)

Zwei Liftanlagen in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Thun entsprechen nicht mehr den geltenden Sicherheitsvorschriften. Die elektrischen Schalt- und Steuerapparate dieser Warenlifte sind derart abgenutzt, dass Betriebsstörungen auftreten. Um der Unfallgefahr vorzubeugen, müssen diese Anlagen mit einem Kostenaufwand von 170000 Franken saniert werden.

Der Feuerwehrinspektor des Amtbezirkes Thun hat am 23. Oktober 1973 in den Kasernen und Anlagen des Waffenplatzes Thun die bestehenden Lösch- und Rettungseinrichtungen besichtigt und verschiedene ungenügende Einrichtungen beanstandet. In den Offiziers- und Mannschaftskasernen müssen bauliche Sanierungsmassnahmen vorgenommen, zusätzliche Notausgänge erstellt, Leitern angebracht werden usw.

Im Zielhang der Tankbahn Vugelles-La Mothe herrscht in den Monaten März bis Mai akute Waldbrandgefahr. Die erste Brandbekämpfung erfolgt mit wassergefüllten Rebenspritzen (Fassungsvermögen 301), welche jederzeit einsatzbereit sind. Ein Waldbrand im Frühjahr 1973 hat gezeigt, dass mangels einer zusätzlichen Wasserreserve im Zielhang zuviel Zeit verstreicht, bis die entleerten Rebenspritzen wieder aufgefüllt und zum zweiten Einsatz bereit sind. Zur wirksa-

900

men und vor allem raschen Waldbrandbekämpfung ist vorgesehen, an bestehenden Wegen im Zielhang Wasserreservoirs zu je 10 m3 Inhalt zu erstellen. Die Auffüllung erfolgt mit der vorhandenen mobilen Wasserzisterne.

An einer kombinierten Grossübung der Feuerwehr der Stadt Frauenfeld sind die ungenügenden Rettungs- und Löscheinrichtungen beanstandet worden. Um im Ernstfall die Rettungs- und Löschaktionen besser und schneller durchführen zu können, sind Alarmanlagen, eine Feuertreppe und Brandabschlusstüren in der Kaserne einzubauen.

Die Kosten für diese Brandschutzmassnahmen betragen 490 000 Franken, an welche die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt einen Beitrag von 20 bis 30 Prozent leisten wird.

Mit den Botschaften vom 18. Februar 1970 und 10. Februar 1971 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze haben wir die Notwendigkeit des Einbaus von automatischen Brandmeldeanlagen in Flugzeughallen eingehend begründet. Mit den entsprechenden Bundesbeschlüssen haben Sie zwei Objektkredite im Betrag von l 630 000 Franken bewilligt. Für den Einbau weiterer Brandmeldeanlagen in vier Objekten mit grosser Wertkonzentration ist ein neuer Kredit von 800 000 Franken notwendig.

Mehrere ältere Zeughausbauten weisen bauliche Mängel auf, die den heutigen Vorschriften für betriebliche Sicherheit von Einrichtungen und Anlagen nicht entsprechen. Im einzelnen betrachtet, handelt es sich dabei durchwegs um kleinere bauliche Anpassungen, die bisher, soweit sie nicht im Rahmen grösserer Umbauten oder Sanierungen ausgeführt werden konnten, in der Regel einzeln in Auftrag gegeben wurden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass solche Aufträge im Interesse einer fachkundigen, rationellen und kostensparenden Ausführung vorteilhafterweise in grösseren Aktionen bearbeitet, vergeben und ausgeführt werden.

Die zur Ausführung vorgesehenen baulichen Massnahmen lassen sich in folgende Gruppen zusammenfassen: - Brandschutzmassnahmen: Ergänzen und Neuerstellen von Brandmauern, Sanierung von Heizungen - Unfallverhütungsmassnahmen : Anpassen von Kipptoren an die SUVA-Vorschriften, Einbau von Gasabsaugevorrichtungen in Motorenwerkstätten - Rationalisierungsmassnahmen : Einbau von Bodenluken mit Aufzügen und Einbau neuer Warenlifte.

Die Kosten für die Ausführung dieser Massnahmen betragen 2 610 000 Franken.

Kostenzusammenstellung : Fr

Sanierung von Liftanlagen Brandschutzmassnahmen auf Waffen- und Schiessplätzen Brandmeldeanlagen in Flugzeughallen Sanierungen in Zeughäusern

170 000 490 000 800 000 2 610 000

Objektkredit

4 070 000

901 294

Sanierung von landwirtschaftlichen Pachtgütern

(l 520 000 Fr.)

Zur Erhaltung der Waffen-, Schiess- und Militärflugplätze kommt der landwirtschaftlichen Nutzung des Kulturlandes, soweit es die militärische Benützung zulässt, grosse Bedeutung zu.

Der rund 17ha umfassende Übungsplatz Leumh-Bächli dient hauptsächlich den Truppen des Waffenplatzes Brugg. Die militärische Belegung des verpachteten Landes lässt noch eine recht intensive landwirtschaftliche Nutzung zu. Die Ökonomiegebaude entsprechen hingegen in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen des Gewässerschutzes. Eine Sanierung drängt sich auf. Gleichzeitig ist vorgesehen, den bestehenden Stall auszubauen, um dem Pächter die Haltung von soviel Vieh zu ermöglichen, wie es die landwirtschaftliche Nutzung der Kulturfläche zulässt. Die Erhaltung dieses Pachtgutes und Schaffung einer gesunden Existenzgrundlage für den Pächter ist auch ein Entgegenkommen an die kleine Gemeinde Linn, in deren Gemeindebann sich der Truppenübungsplatz befindet.

Die landwirtschaftliche Liegenschaft Mittlerhüslen in Emrnen von rund 20ha wurde 1967 vom Bund erworben. In den letzten Jahren musste nun eine zunehmende Versumpfung einzelner Teilgebiete des landwirtschaftlich genutzten Bodens festgestellt werden. Eine Abhilfe ist nur durch eine Gesamtdränage des Gebietes möglich.

Durch die Beseitigung der für das Wachstum der Nutzpflanzen schädlichen Nässe soll eine Verbesserung der Bewirtschaftung und Ertragserhöhung erreicht werflen.

Bei der Scheune handelt es sich um ein altes Gebäude. Der bauliche Zustand bedingt dringende Sanierungsmassnahmen, und zwar - den Abbruch und die Neuerstellung von Mauerwerk, - den Einbau von Holzträgern und Deckenkonstruktionen.

Bei der «Ferme de la ville» in Payerne handelt es sich um ein älteres Landwirtschaftsgebäude. Es umfasst Wohnhaus, Ökonomiegebäude und eine Scheune, welche auch in Zukunft der Pächterfamilie für die Bewirtschaftung und landwirtschaftliche Nutzung eines grösseren Teiles des Flugplatzgebietes dienen müssen.

Dabei ist es unumgänglich, die sanitären Anlagen den heutigen betrieblichen Anforderungen und den Gewasserschutzvorschriften entsprechend anzupassen.

Bei sämtlichen Gebäuden sind Renovationsarbeiten an den Dächern. Fassaden, an den elektrischen Installationen und zum Teil an den Tragkonstruktionen notwendig. Für einen zeitgemässen Landwirtschaftsbetrieb! sind die vorgesehenen
Sanierungsmassnahmen unumgänglich.

Auf dem Waffenplatz Thun besitzt der Bund verschiedene Pachtgüter, an denen bauliche Verbesserungen und Sanierungen (neue Dächer, elektrische Installationen, Anpassung der Jauchegruben an die Gewässerschutzvorschriften) auszuführen sind.

902 Die Kosten betragen:

Fr

Pachtgut Leumli-Bächh, Brugg Pachtgut Mittlerhüslen, Emmen Pachtgut «Ferme de la ville», Payerne Pachtgüter auf dem Waffenplatz Thun Objektkredit

250 000 300 000 780 000 190 000 l 520 000

3 Landerwerbe 31

Waffen- und Übungsplätze (10 000 000 Fr.)

In den letzten Jahren konnten, trotz mannigfaltiger Schwierigkeiten, jedes Jahr grössere Landkäufe für die Bedürfnisse der militärischen Ausbildung getätigt werden. Es war so möglich, bis zu einem gewissen Grad den Verlust von Ausbildungsgebiet als Folge baulicher und touristischer Erschliessung auszugleichen.

Die Schaffung neuer und die Erweiterung bestehender Ausbildungsplätze ist nach wie vor dringend notwendig, um für die Armee die erforderlichen und den heutigen Bedürfnissen entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten. Um die sich bietenden Gelegenheiten für die Sicherstellung von Ausbildungsgelände ausnützen zu können, wird um die Gewährung eines Objektkredites von 10 000 000 Franken nachgesucht.

4 41

Zusatzkreditbegehren

Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1969 über militärische Bauten und Landerwerbe (BB11969 II1083) 411

Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage Teuerungsbedingte Mehrkosten

(4 860 000 Fr.)

Mit diesem Bundesbeschluss wurde für den Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage ein Kredit von 27 000 000 Franken bewilligt. Mit Bundesbeschluss vom 23. September 1970 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 7970 II 1007) wurde dieser Objektkredit zur Ergänzung der Anlage mit einem zusätzlichen Stollen um 2 630 000 Franken auf neu 29 630 000 Franken erhöht.

Die Bauarbeiten verliefen planmässig und stehen nun vor dem Abschluss. Die Anlage konnte Ende 1974 bereits teilweise bezogen werden, und der endgültige Bezug ist auf Ende 1975 vorgesehen.

903

Die für die Kreditanforderung massgebenden Kostenberechnungen beruhten auf den Baukostenindexen vom April 1968 mit 102,1 Punkten und April 1969 mit 104,8 Punkten. Während der Bauausführung stiegen die Baukosten stetig an und erreichten im April 1974 einen Indexstand von 175.0 Punkten.

Die ausgewiesenen teuerungsbedingten Mehrkosten betragen rund 6 784 000 Franken. Zufolge Verwendung eines Teils des Betrages für Unvorhergesehenes müssen aber nur 4 860 000 Franken anbegehrt werden. Vom Posten «Unvorhergesehenes» von insgesamt 2 555 000 Franken mussten 318 000 Franken für Wildbachverbauungen, 243 000 Franken für vermehrten Abtransport von Ausbaumaterial wegen Grundwasserschutzes und 70 000 Franken für Mehraufwand zufolge stellenweise ungünstigen geologischen Verhältnissen oder total 631 000 Franken verwendet werden. Die restlichen l 924 000 Franken des Postens Unvorhergesehenes können zur Deckung der Teuerung herangezogen und von den teuerungsbedingten Mehrkosten von rund 6 784 000 Franken abgezogen werden. Der noch fehlende Restbetrag von 4 860 000 Franken wird mit dem vorliegenden Zusatzkredit angefordert.

Damit erhöht sich der bewilligte Objektkredit von 29 630 000 um 4 860 000 auf neu 34 490 000 Franken.

412

Einstellhalle im Armeemotorfahrzeugpark Grolley Teuerungsbedingte Mehrkosten

(500 000 Fr.)

Mit gleichem Bundesbeschluss wurde für den Bau einer Einstellhalle im Armeemotorfahrzeugpark Grolley ein Objektkredit von 4 210 000 Franken bewilligt.

Die Baukostenberechnungen beruhten auf dem Baukostenindex vom l. April 1968 mit 102.1 Punkten. Der mittlere Indexstand während der Bauausführung betrug aber 127.0 Punkte, was einer durchschnittlichen Teuerung von 24,4 Prozent oder rund 957 000 Franken entspricht. Vom Betrag für «Unvorhergesehenes» von 218 000 Franken können ebenfalls 126 000 Franken zum Auffangen der Teuerung herangezogen werden. Vom restlichen Betrag wurden 72 000 Franken für die Bachtobelverbauung und 20 000 Franken für zusätzliche Abdichtungen der unterflur verlaufenden Werkkanäle gegen Wassereinbruch beansprucht. Dank günstiger Vergebungen und Einsparungen auf gewissen Positionen des Voranschlages müssen somit nur noch 500 000 Franken angefordert werden.

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 4210 000 um 500 000 auf 4 710 000 Franken.

Damit das Bauvorhaben ohne Verzug fertiggestellt werden konnte, haben wir am 15. März 1974 das Departement des Innern ermächtigt, die Bauarbeiten zu beendigen und die Rechnungen zu bezahlen.

904 42 Bundesbeschluss vom 23. September 1970 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BEI 1970 II1007) 421 Altdorf, Eidgenössische Munitionsfabrik Umbau des Laboriergebäudes Nr. 785 Teuerungsbedingte Mehrkosten

(l 80 000 Fr.)

Mit diesem Bundesbeschluss wurde für den Umbau des Laboriergebäudes in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf ein Objektkredit von 750 000 Franken bewilligt.

Die Arbeiten für den Umbau und die Anpassung an die geltenden Sicherheitsbestimmungen sind abgeschlossen. Die ursprüngliche Kostenberechnung beruhte auf dem Baukostenindex vom I.April 1969 mit 104,0 Punkten. Seither ist die Teuerung auf 175 Punkte angestiegen, was einer indexmässigen Teuerung von 510 000 Franken entspricht.

Dank günstiger Arbeitsvergebungen, dauernder, strenger Kostenüberwachung und voller Verwendung des Postens Unvorhergesehenes von 66 000 Franken muss lediglich ein teuerungsbedingter Zusatzkredit von 180 000 Franken anbegehrt werden.

Damit erhöht sich der ursprüngliche Objektkredit von 750000 um 180000 auf 930 000 Franken.

422

Bauten für den Betriebs- und Unterhaltsdienst auf Flugplätzen ; Flugplatz Payerne, Anpassung der Flugzeughalle 4 Teuerungsbedingte Mehrkosten

(400 000 Fr.)

Mit gleichem Bundesbeschluss wurde für die Anpassung der Flugzeughalle 4 ein Objektkredit von 2,5 Millionen Franken bewilligt. Mit dem teilweisen Ausbau dieser Halle in eine Montagehalle können die Unterhaltsarbeiten rationeller und kostensparender durchgeführt sowie die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen verbessert werden. Die erweiterte Halle wurde im Herbst 1974 in Betrieb genommen.

Die seit der Kostenberechnung vom 1. April 1969 eingetretene Teuerung von 68,3 Prozent oder rund l 500 000 Franken konnte durch Einsparungen und günstige Auftragsvergebungen teilweise aufgefangen werden. Durch den im Kostenvoranschlag enthaltenen Posten für «Unvorhergesehenes» von 105 000 Franken kann ein Anteil der ausgewiesenen Teuerungsmehrkosten gedeckt werden. Um die laufenden Verpflichtungen zum Abschluss des Bauwerkes erfüllen zu können, ist noch ein teuerungsbedingter Zusatzkredit von 400 000 Franken notwendig.

Damit erhöht sich der ursprüngliche Objektkredit von 2 500 000 um 400 000 auf 2 900 000 Franken.

905 423 Geländeverstärkungen Teuerungsbedingte Mehrkosten

(8 000 000 Fr.)

Mit gleichem Bundesbeschluss wurde ein Objektkredit von 29 740 000 Franken für den Bau von Geländeverstärkungen in den Räumen von Kampfbrigaden in der Grenzzone sowie im Mittelland bewilligt. Mit der Ausführung dieser Geländeverstärkungen, die eine Vielzahl von Schutzbauten, Waffenstellungen, Panzerhindernisse und Sprengobjekte umfassen, wurde im Frühjahr 1971 begonnen. Mit Ausnahme einiger Objekte, für welche die Projekte sich in Bearbeitung befinden, sind alle Bauten erstellt oder in Ausführung.

Den Berechnungen der Baukosten lag seinerzeit der Baukostenindex vom I.April 1969 mit 104,0 Punkten zugrunde. Der seit dem Jahre 1970 besonders stark angestiegene Baukostenindex, welcher im Jahre 1974 einen Stand von 175,0 Punkten erreicht hat, ergab im mittleren Zeitpunkt der Ausführung dieser Bauvorhaben eine Teuerung von rund 50 Prozent, was indexmässigen teuerungsbedingten Mehrkosten von 15 000 000 Franken entspricht. Ein grosser Teil der Teuerung konnte jedoch durch den Posten für Unvorhergesehenes von 10 Prozent und insbesondere dank günstiger Arbeitsvergebungen aufgefangen werden.

Aufgrund der heutigen Übersicht steht fest, dass zum Abschluss dieser Geländeverstärkungen ein Zusatzkredit von 8 000 000 Franken benötigt wird. Damit erhöht sich der ursprünglich bewilligte Objektkredit von 29 740 000 um 8 000 000 auf 37 740 000 Franken.

424 Überbauung des Zeughausareals Bern, zweite Etappe Teuerungsbedingte Mehrkosten

(l 050 000 Fr.)

Mit dem gleichen Bundesbeschluss wurde für den Bau einer Einstellhalle mit Werkstätte, einem Servicegebäude mit Tankstellen, Arbeits- und Diensträumen sowie zwei Dienstwohnungen und die entsprechenden Abspritz- und Abstellplätze für die Knegsmaterialverwaltung ein Objektkredit von 12000 000 Franken bewilligt. Der Bau ist bis auf einige kleinere Ergänzungsarbeiten fertigerstellt und bereits voll im Betrieb.

Die Kostenberechnung beruhte auf dem Baukostenindex vom 1. April 1969 mit 104,0 Punkten. Der Index ist bis zum Baubezug am 1. April 1974 auf 175.0 Punkte gestiegen. Die theoretisch ausgerechnete Teuerung gemäss Index würde 4 153 000 Franken betragen. Dank günstiger Arbeitsvergebungen und die volle Verwendung des Postens «Unvorhergesehenes» von 471 000 Franken müssen für die Teuerung noch l 050 000 Franken angefordert werden.

Der ursprüngliche Objektkredit von 12000000 erhöht sich somit um l 050 000 auf 13 050 000 Franken.

906

43 Bundesbeschluss vom 20. September 1971 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB11971II950) 431

Anschluss des Waffenplatzes Airolo an die Abwasserreinigungsanlage Teuerungsbedingte Mehrkosten

(160 000 Fr.)

Mit diesem Bundesbeschluss wurde für den Bau einer Kanalisation zum Anschluss des Waffenplatzes Airolo an die Abwasserreinigungsanlage der Gemeinde Airolo ein Objektkredit von 820 000 Franken bewilligt.

Bedingt durch die klimatischen Verhältnisse in diesem Gebiet und nicht zuletzt auch wegen der schwierigen Geländebeschaffenheit konnten im Jahre 1972 lediglich die Detailprojektierung, die Regelung der dinglichen Rechte und die Ausschreibung der Arbeiten zum Abschluss gebracht werden. Aus den gleichen Gründen musste auch die Erstellung der rund 2 km langen Kanalisation und der Nebenbauwerke in zwei Jahresetappen vorgesehen werden.

Die Kostenberechnung beruhte auf dem Baukostenindex vom 1. April 1970 mit 117,6 Punkten. Bis zum Beginn der Bauarbeiten im Jahre 1973 erhöhte sich der Baukostenindex auf 160,9 Punkte. Die theoretisch ausgerechnete Teuerung gemäss Index würde 334 560 Franken betragen.

Der im Ko stenVoranschlag eingerechnete Betrag von 68 000 Franken für «Unvorhergesehenes» kann voll für das Auffangen der teuerungsbedingten Mehrkosten herangezogen werden. Aufgrand der Berechnungen des Baufachorgans muss bis zur Beendigung der Arbeiten mit ungedeckten teuerungsbedingten Mehrkosten von 160 000 Franken gerechnet werden.

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von 820 000 um 160 000 auf 980 000 Franken.

Damit das Bauvorhaben ohne Verzug fertiggestellt werden kann, haben wir am 15. Januar 1975 das Militärdepartement ermächtigt, die Bauarbeiten zu beendigen und die Rechnungen zu bezahlen.

432 Sanierung der Mannschaftsküche und der Heizungsanlage des Waffenplatzes Emmen Teuerungsbedingte Mehrkosten

(480 000 Fr.)

Mit gleichem Bundesbeschluss wurde u. a. für die Sanierung der Mannschaftsküche und der Heizungsanlage des Waffenplatzes Emmen ein Objektkredit von l 270000 Franken bewilligt. Mit den Bauarbeiten konnte im März 1974 begonnen werden, nachdem dieses Vorhaben wegen konjunkturpolitischer Massnahmen zurückgestellt werden musste. Die Heizungsanlage wurde Mitte September

907

1974 fertiggestellt, und die ganze umgebaute Anlage konnte im Januar 1975 voll in Betrieb genommen werden.

Der dem Botschaftsprojekt zugrunde gelegte Kostenvoranschlag beruhte auf dem Baukostenindex vom I.April 1970 mit 117,6 Punkten. Die während der Bauzeit indexmässig berechnete Teuerung beträgt 606 025 Franken oder 47,7 Prozent bei einem mittleren Baukostenindex von 173.7 Punkten. Der im Kostenvoranschlag aufgeführte Betrag von 96 000 Franken für Unvorhergesehenes ist für die Einrichtung der Heizung für Öl- und Kohlebetrieb, das Küchenprovisorium sowie verschiedene Bauerschwernisse verwendet worden.

Dank günstiger Vergebung der Bauarbeiten und strenger Bauüberwachung muss zum Ausgleich der während der Bauzeit und bis zur Fertigstellung aller Bauarbeiten ein Betrag von 480 000 Franken beansprucht werden.

Der ursprüngliche Objektkredit erhöht sich somit von l 270 000 um 480 000 auf l 750 000 Franken.

44 Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1972 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB11972 II1062) Bau von Tankanlagen für die Versorgung der Armee mit Betriebsstoffen . Projektänderung und Ergänzung

(2 700 000 Fr.)

Mit diesem Bundesbeschluss wurde für die Erstellung von drei neuen Tankanlagen zur Versorgung der Armee mit Betriebsstoffen ein Kredit von 12 090 000 Franken bewilligt. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Fr

Anlage I Anlage II Anlage III

5 203 000 3 387 000 3 500 000 12 090 000

Auf die Ausführung der Anlage III kann aufgrund der «Gesamtkonzeption Versorgung» verzichtet werden. Demzufolge wird der bewilligte Objektkredit von 12 090 000 um 3 500 000 auf 8 590 000 Franken gekürzt.

Das Baufachorgan projektierte diese Anlagen nach den damals gültigen Gewässerschutzvorschnften der Zone B, die die Erstellung einwandiger Tanks zuliess. Am 19. Juni 1972 ist die Verordnung zum Schütze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Gegebenheiten verfügte das Eidgenössische Amt für Umweltschutz am 23. Oktober 1973 aufgrund des Gewässerschutzgesetzes vom 8. Oktober 1971, dass die Tankanlagen I + II mit doppelwandigen Tanks auszurüsten und

908

die gesamten Einrichtungen nach den Vorschriften der Gewässerschutzzone A zu erstellen seien.

Die Mehrkosten betragen :

Gebäude, Anlagen, Umgebung Unvorhergesehenes

Anlage I Fr

Anlage II Fr

l 046 000 54 000

l 521 300 78 700

l 100 000

l 600 000

Zusatzkredit

2 700 000

Damit erhöht sich der neu festgesetzte Kredit von 8 590 000 um 2 700 000 auf 11 290 000 Franken.

Mit Beschluss vom 26. Juni 1974 haben wir diesem Zusatzkredit bereits zugestimmt und mit Einwilligung Ihrer Finanzdelegation das Departement des Innern ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen einzugehen und mit den Bauarbeiten zu beginnen.

5

Zusammenfassung

Der Gesamtkredit für die in dieser Botschaft enthaltenen Bauvorhaben, Landerwerbe und Zusatzkreditbegehren berechnet sich wie folgt : Fr

a. Bauvorhaben nach Objektverzeichnis Anhang I b. Landerwerb nach Objektverzeichnis Anhang II c. Zusatzkreditbegehren nach Objektver-zeichnis Anhang III...

6

319 730 000 10 000 000 18 330000 348 060 000

Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb, die Instandhaltung und Verwaltung werden für folgende Neubauten zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, nämlich für Personen

222 den Bau von Übungsanlagen für die Luftschutztruppen des Waffenplatzes Genf 223 die Sanierung und den Ausbau des Waffenplatzes Monte Ceneri 225 den Bau eines Waffenplatzes Chamblon 274 den Bau einer unterirdischen kombinierten Anlage

3 2 21 l

Zusammen

27

909

7

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung

8

Antrag

Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten und Landerwerbe anzunehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung Bern, den 19. Februar 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Graber

Der Bundeskanzler : Huber

910

(Entwurf)

Bundesbeschluss über militärische Bauten und Landerwerbe Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 20 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 19751J, beschliesst :

Art. l 1

Den mit Botschaft vom 19. Februar 1975 unterbreiteten Bauvorhaben, Landerwerbe und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt.

2 Es werden hiefür folgende Gesamtkredite bewilligt : Fr

a. für Bauvorhaben nach Objektverzeichnis Anhang I 319 730 000 b. für Landerwerbe nach Objektverzeichnis Anhang II 10 000 000 c. für ergänzungs- und teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren nach Objektverzeichnis Anhang III 18 330 000 Art. 2 1

Der Bundesrat kann innerhalb der bewilligten Gesamtkredite nach Artikel l Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vornehmen.

2 Der jährliche Zahlungsbedarf wird in den Voranschlag aufgenommen.

Art. 3 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

» BB1 1975 I 869 4083

911

Anhang I

Objektverzeichnis für militärische Bauten Objektkredit Fr

21 211 212 213 214 215 216 22 221 222

Bauten für die Rüstungsbetriebe Umbauten in sieben Gebäuden der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf Verkehrssanierung bei der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf Sanierung der Heizölversorgung des Presswerkes der Eidgenössischen Munitionsfabrik Altdorf Automatisierung der Fabrikation von kleinkalibriger Munition in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Thun Erneuerung der Rollbahnanlage in der Eidgenössischen Munitionsfabrik Thun Zusammenlegung der Hilfsbetriebe in der Eidgenössischen Pulverfabrik Wimmis

225

Waffen- und Schiessplätze Verbesserung von Gebirgs-Truppenunterkünften Bau von Übungsanlagen für die Luftschutztruppen des Waffenplatzes Genf Sanierung und Ausbau des Waffenplatzes Monte Ceneri .

Bau von Ausbildungsanlagen für die A-Spürer der Truppe im Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung Würenlingen Bau eines Waffenplatzes Chamblon

23 231 232 233 234 235 236 237

Bauten für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Bau von Munitionskammern auf Kriegsflugplätzen Sanierung von Fliegermunitionsanlagen Verbesserung der Flugsicherung auf Militärflugplätzen Verstärkung des alten Pistenteils auf einem Flugplatz Bau einer Flugzeug-Bremszelle Helikopterhangar in Andermatt Beschaffung von Baumaterial für Flugplätze

24

Geländeverstärkungen

25 251

Ausbau von Übermittlungsanlagen Ausbau des Kabelnetzes

223 224

2 440 000 2 850 000 l 290 000 l 340 000 260 000 390 000 2 350 000 11 580 000 21 340 000 570 000 85 630 000 l 940 000 4 250 000 5 930 000 l 270 000 3 420 000 l 730 000 3 770 000 49 760 000 l 500 000

912 Objektkredit Fr

252

Bau einer Übermittlunganlage

26 261 262

Bauten für die Sanitätstruppen Militärspital im Neubau der Kantonsschule in Glarus . . . .

Restsanierung des Militärspitals Kerns-Melchtal

27

Bauten für die Einlagerung und Reparatur von Kriegsmaterial Neubau des Werkstattgebäudes für das Eidgenössische Zeughaus Bern Erweiterung des Flab-Zeughauses Emmen Bau einer zusätzlichen Halle im Armeemotorfahrzeugpark Othmarsingen Bau einer unterirdischen kombinierten Anlage

271 272 273 274 28 281 282 283 284 29 291 292 293 294

Bauten für den Umweltschutz Bau einer neuen Betriebstankanlage in Andermatt Neuerstellung einer Umschlagstankanlage im Tessin Verlegung einer Betriebsstoff-Abfüllstelle im Berner Oberland Gewässerschutzmassnahmen auf dem Schiessplatz Sand bei Bern Verschiedene Bauvorhaben Verkehrssignalisationen auf militärischen Anlagen Verkehrssanierungen "auf dem Waffenplatz Thun Brandschutz- und Unfallverhütungsmassnahmen Sanierung von landwirtschaftlichen Pachtgütern

Gesamtkredit

3 850 000 12 520000 6 370 000

19 000 000 14110 000 11 810 000 24 320 000 l 650 000 6 380 000 600000 l 140 000 l 500000 7 280 000 4 070 000 l 520 000 319 730 000

913

Anhang II

Objektverzeichnis der Landerwerbe Objektkredit Fr

31

Waffen- und Übungsplatze

10 000 000

914 Anhang III

Verzeichnis der Zusatzkreditbegehren Objektkredit Fr

41

411

412

42

421

422

423

424

Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1969 über militärische Bauten und Landerwerbe (BB11969 II 1083) Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage Teuerungsbedingte Mehrkosten 29 630 000 Einstellhalle im Armeemotorfahrzeugpark Grolley Teuerungsbedingte Mehrkosten 4210000 Bundesbeschluss vom 23. September 1970 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 7970 II 1007) Altdorf, Eidgenössische Munitionsfabrik. Umbau des Laboriergebäudes Nr. 785 Teuerungsbedingte Mehrkosten 750 000 Bauten für den Betriebs- und Unterhaltsdienst auf Flugplätzen; Flugplatz Payerne, Anpassung der Flugzeughalle 4 Teuerungsbedingte Mehrkosten 2 500 000 Geländeverstärkungen Teuerungsbedingte Mehrkosten 29 740 000 Überbauung des Zeughausareals Bern, 2. Etappe Teuerungsbedingte Mehrkosten 12 000 000

Zusatzkredit Fr

Neuer Objektkredit Fr

4 860 000

34490000

500000

4 710 000

180000

930000

400000

2900000

8 000 000

37 740 000

l 050 000

13 050 000

915 Objektkredit Fr

43

431

432

44

Neuer Objektkredit Fr

Bundesbeschluss vom 20. September 1971 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BB1 1971 II 950) Anschluss des Waffenplatzes Airolo an die Abwasserreinigungsanlage Teuemngsbedingte Mehrkosten Sanierung der Mannschaftsküche und der Heizungsanlage des Waffenplatzes Emmen Teuerungsbedingte Mehrkosten

820 000

160 000

980 000

l 270 000

480 000

l 750 000

Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1972 über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze (BEI 1972 II 1062), Bau von Tankanlagen für die Versorgung der Armee mit Betriebsstoffen Projektänderung und Ergänzung

8 590 000

2 700 000

11 290 000

Gesamtzusatzkredit 4083

Zusatzkredit Fr

8 330 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über militärische Bauten und Landerwerbe (Vom 19. Februar 1975)

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Jahr

1975

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

75.011

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.03.1975

Date Data Seite

869-915

Page Pagina Ref. No

10 046 322

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