945 # S T #

zu 3779 Nachtragsbericht dea

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38.

(Vom 2. Dezember 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 18. Oktober 1938 haben wir Ihnen den alljährlich zu erstattenden Bericht über die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38 unterbreitet. Bezüglich der Verwendung des Einnahmenüberschusses von Fr. 5 179 030 haben wir in diesem Bericht die Auffassung vertreten, dass das Beinerträgnis in erster Linie zur Tilgung des Passivsaldos des Kapitalkontos «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» verwendet werden sollte, das bei Abschluss des Geschäftsjahres noch Fr. 26 196153.64 betrug. Dabei nahmen wir in Aussicht, das Beinerträgnis zur Tilgung dieses Kapitalkontos zu gleichen Hälften zugunsten des Bundes und der Kantone zu verwenden.

Inzwischen sind dem Bundesrat verschiedene Eingaben aus Kreisen der Gemeinnützigkeit zugegangen, welche befürworten, dass ähnlich wie im Vorjahr den Kantonen aus dem Beinerträgnis der Alkohol Verwaltung 30 Bappen je Kopf der Bevölkerung ausgerichtet werden möchten, um ihnen die nötigen Mittel zur Ausrichtung der Beiträge für die Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholzehntel) zur Verfügung zu stellen. Ferner hat auch der Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz mit Eingabe vom 18. November 1938 an den Bundesrat das Gesuch gestellt, es möchte wie im Geschäftsjahr 1936/37 aus dem Beingewinn der Alkoholverwaltung für 1937/38 eine Zuweisung an die Kantone von 80 Bappen je Kopf der Bevölkerung erfolgen. Die Kantone hätten angesichts des bekanntgewordenen Geschäftsabschlusses der Alkoholverwaltung mit der Ausrichtung dieses Beitrages gerechnet. Sie seien auf diese Hilfe angewiesen, wenn sie der Aufgabe der Bekämpfung des Alkoholismus gerecht werden sollen.

Ihre ständigen Alkoholkommissionen haben in ihrer Sitzung vorn 24. November 1938 in Delsberg diese Frage ebenfalls erörtert und sind einmütig

946 zum Schlüsse gelangt, dem Bundesrat die Auszahlung von 30 Eappen je Kopf der Bevölkerung an die Kantone zu empfehlen, mit der bestimmten Erwartung, dass die Kantone dieses Betreffnis möglichst weitgehend zur Bekämpfung des Alkoholismus verwenden möchten.

Der Bundesrat ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass 'angesichts des immer noch sehr beträchtlichen Passivsaldos der Alkoholverwaltung die Verwendung des gesamten Beinerträgnisses für 1937/38 zur Tilgung dieser Schuld wünschbar wäre. Der Bundesrat verschliesst sich aber den Erwägungen Ihrer Kommissionen sowie der vorliegenden Eingaben nicht, da tatsächlich das Bedürfnis nach einer bescheidenen Auszahlung an die Kantone bejaht werden muss. Wie dem gleichfalls vorliegenden Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels durch die Kantone aus dem Beinerträgnis der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 zu entnehmen ist, haben die Kantone der Aufforderung, die an sie verteilten 30 Bappen je Kopf der Bevölkerung vorwiegend zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwenden, in der Mehrzahl Folge geleistet und teilweise in erheblichem Umfange ihre Betreffnisse zu Auszahlungen für diesen Zweck verwendet. Es darf deshalb erwartet werden, dass dies auch bei einer Auszahlung aus dem Beinerträgnis für 1937/38 der Fall sein wird.

Aus den vorerwähnten Gründen haben wir beschlossen, in Abweichung des unserem Bericht vom 18. Oktober 1938 zugrunde liegenden Beschlusses auf Verwendung des gesamten Beinerträgnisses zur Deckung des Bassivsaldos der Alkoholverwaltung, den Kantonen aus dem Keinerträgnis der Alkoholverwaltung für 1937/38 eine Zuweisung von 30 Bappen je Kopf der Wohnbevölkerung, d. h. Fr. l 219 920, zu machen, in der Meinung, dass aus diesem Betreffnis den für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen tätigen Institutionen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Angesichts der besondern Verhältnisse verzichtet der Bund vorläufig auf die Auszahlung des ihm nach Gesetz zukommenden Anteils in gleicher Höhe, zugunsten einer vermehrten Amortisation auf dem Kapitalkonto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein. Anteil des Bundes». Der verfügbare Best des Gewinnes von Fr. 2 789 190 wird gleichhälftig zugunsten der Kantone und des Bundes zur Tilgung auf dem
Kapitalkonto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» verwendet.

Die Bilanz der Alkoholverwaltung erhält nach Vornahme dieser Verteilung folgendes Bild:

Bilanz.

Aktiven.

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen . . . . 3418181.98 Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern. .

618567.55

Fr.

Anna, ita

--

4 UoD 749. oo

Übertrag

4086749.53

947 Übertrag

Fr.

4086749.58 5665615.-- 198997.54 20000.-- 313169.55 42709.06 966087.55 542613.10 7 088.65 15000.-- 420278.87

Lagervorräte Schweizerische Nationalbank «Konto A» » » «Depot Konto» Postcheckdienst Guthaben bei den Lagerhäusern Debitoren Grundpfanddarlehen Vorschüsse betreffend Kernobstbranntwein » » Obstverwertung Aktivrestanzen (Eingänge im Jahre 1938/39 für 1937/38) . .

Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein: Fr.

a. für Rechnung des Bundes 9 898 601.85 1. » » der Kantone 12 338 4 4 1 . 2 2 237

043.64^^^

34465352.49 Passiven.

Amortisationen : a. Lagerhausbauten und Einrichtungen . .

b. Verwaltungs- und Chemiegebäude, Bern

3418181.98 618567.55

Versicherungsfonds Verlustausgleichsfonds. . .

Verleiderfonds Bussen (unverteilte) Hinterlagen (Kautionen) Guthaben der Spritbezüger Kreditoren Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement : Fr.

a. Vorschuss für Eechnung des Bundes . . 12 500000.-- b.

» » » der Kantone . 12500000.-- Passivrestanzen (Zahlungen im Jahre 1938/39 für 1937/38) .

Zur Verteilung an die Kantone

4 036 749.53 l 486 441.10 900000.-- 63574.79 68 431.14 88504.92 34782.22 682500.--

25 000 000.-- 884498.79 1219920.-- 34465352.49

Diese Bilanz tritt an Stelle der Bilanz in unserem Berichte vom 18. Oktober 1938 (BB1. 1988, II, 628/624).

948 Die beiden Bilanzkonten «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» ergeben demnach auf 30. Juni 1938 folgendes Bild: Anteil des Bundes.

Fr.

Belastung der Hälfte auf 30. Juni 1987 Gutschrift seines Gewinnanteiles der Eechnung 1986/87 Gutschrift seines Gewinnanteiles der Bechnung 1937/38

14998901.35 Fr.

2510784.50 2589515.--

Saldo auf 30. Juni 1938

5100299.50 9898601.85

Anfeil der Kantone.

Belastung der Hälfte auf 30. Juni 1937 Gutschrift ihres Gewinnanteiles der Eechnung 1936/37 (soweit nicht ausbezahlt) Gutschrift ihres Gewinnanteiles der Rechnung 1937/38 (soweit nicht ausbezahlt) .

14998901.84 Fr.

1290864.55 1369595.--

Saldo auf 30. Juni 1938

2 660 459 55 2 660 459.55 12338441.79

Zu tilgende Aufwendungen auf Kernobstbranntwein insgesamt 22 237 043.64 Die an die Kantone zu verteilenden 30 Eappen je Kopf der Wohnbevölkerung (4066400) machen je Kanton folgende Beträge aus:

Fr.

185311..80 206632..20 56817..30 6890..40 18701..10 5820..30 4516..50 10695.90 10318.50 42969.-- 43259.40 46509.-- 27762.30

Zürich . .

Bern. . .

Luzern. .

Uri . . .

Schwyz .

Obwalden Nidwaiden Glarus . .

Zug . . .

Freiburg .

Solothurn Baselstadt Baselland Übertrag

666203.70

Fr.

Übertrag Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Eh. .

S t . Gallen . . . .

Graubunden . . .

Aargau Thurgau Tessili Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf

666203.70 15356.10 14693.10 4196.40 85908.60 37902.-- 77898.20 40818.90 47766.90 99555.90 40918.20 37297.20 51409.80

Zusammen 1219920.-

949 Wir bitten Sie, gestützt auf vorstehende Ausführungen, den in unserm Bericht vom 18. Oktober 1938 gestellten Antrag auf Genehmigung der Geschäftsführung und der Eechnung der Alkoholverwaltung im Sinne der Abänderung laut vorstehendem Bericht gutheissen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 2. Dezember 1938.

1075

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Baumaim.

Der Bundeskanzler:

G. Boyet.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtragsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1937/38. (Vom 2.

Dezember 1938.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1938

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

3779

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1938

Date Data Seite

945-949

Page Pagina Ref. No

10 033 805

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.